188 Sechstes Buch. Zweites Kapitel. beherrschung bezeichnet. In der That ist praktische Willensfreiheit in unserem Sinne wohl zumeist identisch mit der Bestimmung unseres Willens durch den Verstand, d. h. durch geläuterte sitt— liche und gesellschaftliche Vorstellungen. Insofern ist die Sitt— lichkeit nicht zum geringsten mit bedingt durch die Voraus— setzungen eines entwickelteren Verstandes, durch eine höhere Erkenntnis, also durch Vorgänge und Errungenschaften der in⸗ tellektuellen Entwickelung. Je freier die Weltkenntnis, um so höher die Selbsterkenntnis, um so individueller die Sittlichkeit. Nun war der Stand der intellektuellen Durchbildung der Gesamtnation auch im Zeitalter der Ottonen noch niedrig genug. Sieht man von dem geringen positiven Wissen und Können der Menge ab, das z. B. die Multiplikation nur erst in der Form wiederholter Addition bewältigte, so hatte das Denken an sich noch etwas durchaus Gegenständliches, es haftete am Einzelnen. Der Gedankeninhalt war noch nicht so groß, daß er einer Re— duktion durch Unterordnung der konkreten Einzelheiten unter wissenschaftliche oder schließlich philosophische Begriffe bedurft hätte. Es bestand auf dem Gebiete der Erfahrung noch keine Enge des Bewußtseins; Anschauungen herrschten, nicht Begriffe. Die Folge war, daß sich das Denken gern in konkreten, halb dichterischen Formen äußerte. Das geschah sogar in der Umgangssprache unter Anlehnung an die alten symbolischen Formeln der urzeitlichen Poesie, die das ganze Mittelalter hin⸗ durch nicht völlig verloren gingen!. So wird z. B. der Ge⸗ danke, daß auch Jünglinge oft sterben, in der Bemerkung wiedergegeben, oft werde schon eine Kalbshaut an die Wand gehängt?. Ja, noch mehr: auch die Sprache selbst hatte noch etwas Bildartiges, sie strotzte gleichsam in den schillernden Farben des Olgemäldes, während das moderne Deutsch seinen H. Heine (Ges. Werke 6, 27 ff.) findet sogar den Charakter aller mittelalterlichen Poesie im Hinzukommen der esoterischen Bedeutung Symbolih) zur äußeren Darstellung. Thietm. 2, 32 S. 88. Eben hierher gehört die bekannte Frage an Ekkehard von Thüringen: Num currvi tuo quartam deéeesse non sentis rotam? Thietm. 4, 52 S. 93.