<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Urzeit und Mittelalter</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Karl</forname>
            <surname>Lamprecht</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1892064405</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Reiches. 87 
durch Verwendung persönlicher Arbeit auf einen Teil desselben 
das Recht begründete, diesen Teil völlig sicher allein zu nutzen, ja 
schließlich nach längerer Mühe als persönliches Eigentum anzu— 
sprechen. Das war eine Anschauung, die sich besonders 
thatkräftige Wirte unter den Markgenossen früh zu Nutze machten: 
sie rodeten in ihren heimatlichen Marken bald gewaltige Stücke 
Landes außer dem engbegrenzten System der ursprünglichen 
Hufenäcker: neben dem alten Hufenland wuchs immer umfang⸗ 
reicher das Rottland empor, und immer mehr verschoben sich 
damit die Besitz⸗ und Eigentumsunterschiede der freien Bauern. 
Diese Vorgänge führten schon in der Frühzeit der Karlinge 
zur völligen Differenzierung des Standes der altkfreien, urzeitlich— 
kommunistischen Bauernschaften. 
Während diese Entwicklung aber in der Stille reifte, un— 
heilschwanger für das Karlingische Königtum, das seinen Unter— 
thanen noch immer gleichmäßig dieselben urgermanischen Pflichten 
und Rechte abzufordern und zuzuerkennen entschlossen war, hatten 
darüber hinaus Ereignisse wirtschaftlicher und politischer Art 
eingesetzt, welche die Aufmerksamkeit der spätmerowingischen 
und frühkarlingischen Zeitgenossen noch ganz anders in Anspruch 
nahmen. 
Ueber den wirtschaftlich differenzierten Freien erhob sich 
immer drohender ein wahrhafter, weitausgedehnter Großgrund⸗ 
besitz. 
Es war eine der urgermanischen Zeit so gut wie unbe— 
kannte Erscheinung. Sie setzte schon früh auf romanischem 
Boden ein. Mit Recht und Unrecht erwarben hier Franken 
und Burgunder ausgedehnte Latifundien römischer Anlage; 
auch brachte die Kirche dem fränkischen Staate ein reiches Erb⸗ 
gut an Grund und Boden, an Kolonaten und anderem Zins— 
gut aus ihrer römischen Vergangenheit ein. 
Aber die neue Erscheinung verbreitete sich bald auch in 
rein germanische Landesteile. Der Kirche fielen auch hier reiche 
Schenkungen zu; Fulda, das Kloster des heiligen Bonifatius, 
besaß nicht lange nach der Gründung schon 15000 Hufen. 
Vor allem aber behauptete hier der König kraft seines Boden—</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
