Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 57 galt, während freilich schon langsam andere Quellen großer wirtschaftlicher Einkommen emporbrachen — so begreift sich, wie lebhaft in dieser Periode der Kampf um den Besitz des Bodens entbrennen mußte. Verlief die wirtschaftliche Entwickelung gleichwohl auf— fallend ruhig, so hängt das mit der Schwäche der Zentral— gewalt, der überwiegenden Bedeutung der Großgrundherrschaft schon in karlingischer Zeit, sowie der anfangs sehr gedrückten Stellung der landbauenden Bevölkerung zusammen. Nur bis zum Ausgang der Karlingen beherrschten oder beeinflußten die Könige das Problem der Verteilung des Grundes und Bodens unter die Volksgenossen wesentlich in der Behandlung ihrer Bannwälder, in der sozialen Gesetzgebung über die Großgrundherrschaften, im Schutze der freien Bestand— teile der Nation. Seitdem schwand der Einfluß des Königtums mehr und mehr; auch der fiskalische Grundbesitz, der im 10. Jahrhundert ausschließlich der Bannwälder noch mindestens ein Viertel alles Grundes und Bodens betragen haben mag, ging stark zurück. Statt dessen trat mit der eigentlichen deutschen Kaiserzeit die Großgrundherrschaft die Herrschaft an. Überschlägt man, daß in der Blütezeit der Großgrundherrschaft Grundbesitz von 9— 18 000 Morgen in geistlichen Händen die Regel, ein solcher von 30—60 000 Morgen keine allzu seltene Ausnahme war, be— rechnet man den Umfang kleiner Laiengrundherrschaften auf mindestens 3000 Morgen, während fürstliche Grundherrschaften weit über die Norm geistlichen Besitzes hinausragten, so mag die Behauptung, daß im 11. und 12. Jahrhundert über die Hälfte alles deutschen Landes grundherrlich gewesen sei, noch hinter der Wirklichkeit zurückbleiben. Doch nur von dieser Seite her betrachtet war die groß— grundherrliche Entwickelung eine wahrhafte Gefahr für die Nation. Im übrigen trug sie in ihrer Organisation wie in den Wandlungen ihrer Verfassung nicht bloß das Korrektiv ihrer ungemessenen Ausdehnung in sich:, ihr Schicksal umschloß zu— gleich die Emanzipation der hörigen Klassen und die Möglichkeit