Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 89 so groß war, wie man von vornherein anzunehmen geneigt sein kann. Zwar sproßte aus dem Zusammensturz der alten sozialen Schichtung überall eine ungeahnte Fülle individueller Kräfte hervor; aber diese gewannen gerade auf die öffentlichen Ge— walten am wenigsten Einfluß: der glänzende Aufschwung unserer Kunst und Dichtung gegen Ende des 12. Jahrhunderts, die Kolonisation des Ostens, die Begründung der nordischen Hanse, des transalpinen Weltverkehrs sind ihre hauptsächlichsten deistungen. Von stärkerer und unmittelbarer Einwirkung auf den be— stehenden Staat schlossen sich die neuen Stände namentlich auch da— durch aus, daß jeder von ihnen auf Grund genossenschaftlicher Zusammenfassung doch wieder einen besonderen neuen Rechtskreis zu entwickeln begann: die Bauern die Institutionen ihrer länd— lichen Weistümer, die Städter ihr Verkehrsrecht und die bürger⸗ liche Verfassung, die Ritter die aristokratischen Sitten und das Familienrecht des niederen Adels. Bildeten die neuen Stände aber so selbstgenügsam von neuem Staaten gleichsam im Staate, wie hätten sie da das Königtum beeinflussen, die Centralgewalt hefruchten sollen! Um so größer, und verhängnisvoll für den alten Staat war ihre mittelbare Wirkung. Im 9. Jahrhundert war der Begriff der Freiheit noch formell-politisch gewesen, er hatte auf einer Fülle politischer Voraussetzungen, auf dem Geburtsrecht vollen Wergeldes, auf freiem Grundbesitz nach alter Hufeneinteilung, auf Recht und Pflicht des Heeres- und Gerichtsdienstes beruht: er war der Niederschlag gewesen der politischen Entwickelung des ersten historischen Jahrtausends. Von alledem war im 12. Jahrhundert nicht mehr die Rede. Die wohlumschriebenen Voraussetzungen der alten Freiheit waren verschwunden, die viel mannigfaltigere Aus— bildung der Stände ließ überhaupt den ehemaligen formellen Begriff der Freiheit nicht mehr zu. Als frei galt jetzt im wesentlichen der positiv Verfügungsfähige gleichviel welchen Geburtsrechtes und Standes; von rein wirtschaftlichen und materiellen, nicht mehr