Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 109 Einheit des Karlingischen Universalreiches eingetreten; mit dem deutschen Reiche, soweit es sich im Widerstand gegen die parti⸗ kularistischen Neigungen der Stämme und Herzöge befand, hat er seit dem 10. Jahrhundert dauernd die engste Fühlung gehalten. Das Königtum selbst umgab er mit all der unnahbaren Hoheit kirchlicher Weihe: schon bei der Wahl stimmt wenigstens seit dem 12. Jahrhundert regelmäßig jener Mainzer Erzbischof zuerst und eigentlich in aller Namen allein, den Widukind noch gern den pontifex maximus Germaniens genannt hat; der Er⸗ wählte wird dann an Stelle der altgermanischen Schilderhebung auf einen Altar gesetzt, noch mehr verlief die Krönung in kirch lichen Formen, obwohl sie rechtlich nur den germanischen Cha— rakter einer feierlichen Einweisung des Königs in die Fülle der Reichsgewalt aufwies. Auch in der Führung der Reichsgeschäfte war der König durchaus auf die Kirche hingewiesen: schon finanziell war er von ihr weithin abhängig. Er konnte die bischöflichen wie reichs⸗ abteilichen Kirchen in außerordentlichen Fällen besteuern; die Bischöfe und Äbte verpflegten ihn in ihren Städten, so oft er darin Hof hielt; sie waren jederzeit gewärtig zur Hoffahrt und zum Dienst der Gesandtschaft. Noch mehr: der Klerus lieferte bom 10. Jahrhundert ab dauernd das wesentlichste Beamten⸗ personal der Centralverwaltung des Reiches; recht eigentlich zurch kirchliche Mittelhände regierte der König, soweit seine Macht sich erstreckte. Natürlich trat der König bei dieser Lage der Kirche immer näher. Die Könige schon des 10. Jahrhunderts konnten gute Politik zu treiben glauben, wenn sie dland und Wald massen⸗ haft an kirchliche Institute verschenkten: da sie selbst nicht mehr in der Lage waren, mit den Kräften ihrer grundherrlichen Verwaltung die wirtschaftliche Ausnutzung des gewaltigen königlichen Grundbesitzes zu organisieren, so mochte es weise erscheinen, hierzu die Kirche, gleichsam nur im Auftrag des Königs und zum Nutzen des Königtums, heranzuziehen. Allein nachdem auf diesem und verwandten Wegen die tiefsten, die finanziellen Machtgrundlagen des Königtums an