Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 149 mütig fiel er dem Kaiser zu Füßen: aber der Kaiser richtete ihn unter Thränen auf und umarmte ihn. Er ward von deutscher Erde verbannt, solange es dem Kaiser belieben würde, doch blieb sein Geschlecht im Besitze der braunschweigischen und lünebur— gischen Kernlande des Nordens. Heinrichs Sturz zog eine völlige Veränderung der inneren Lage in Deutschland nach sich. Schon bei seiner Achtung waren seine Lehen verfallen und an andere verteilt worden. Im Norden erhielt Erzbischof Philipp von Köln, der Nachfolger Reinalds, ein neues Herzogtum Westfalen, das aus dem Herrschaftsgebiete des sächsischen Herzogtumes südlich der Lippe gebildet ward. östlich der Weser nahmen alle Bischöfe die großen Lehen und Vogteien zurück, die sie dem Gestürzten allmählich hatten verleihen müssen. Der Rest der nördlichen Herrschaft im Mutterland, der dann übrig blieb, wurde an Albrecht von Anhalt, den Sohn Albrechts des Bären, als stark verkürztes Herzogtum Sachsen verliehen. Im Süden, in Baiern, wurde das welfische Machtgebiet nicht minder zerstückelt. Steiermark, schon länger ziemlich frei in seinen Bewegungen, wurde ein selbständiges Herzogtum, nicht minder das Tiroler Gebiet der Grafen von Andechs, bald Herzog⸗ tum Meran benannt; andere Stücke des Landes wurden zum staufischen Besitz geschlagen. Den Rest erhielt der Pfalzgraf Otto von Wittelsbach, der Ahnherr des bairischen Königshauses, als bairisches Herzogtum; doch wurden auch hier alle von Heinrich zusammengebrachten kirchlichen Lehen den Bischöfen wiederum zugestellt. Zu einer vollen Revolution fürstlichen Besitzes gab somit der Fall Heinrichs des Löwen Anlaß. Vorgenommen aber wurde die Umwälzung in derselben Meinung, die schon der Verselbständigung Osterreichs im Jahre 1156 zu Grunde gelegen hatte: die alten Stammesherzogtümer wurden nicht mehr ge⸗ duldet, an ihre Stelle trat eine größere Anzahl mittlerer, teil⸗ weis mit dem Herzogstitel ausgestatteter Territorien. Diese neuen Länder waren im ganzen nicht größer, als die Herrschaften der Pfaffenfürsten; eine wesentliche Gleichsetzung des einzelnen Laienfürsten mit dem Pfaffenfürsten war somit erreicht; es