464 Neuntes Buch. viertes Kopitel. seiner Hand sicher wuchtenden Gegengewicht zu entwickeln: es hätte das auch nur auf Grund einer größeren Hausmacht geschehen können, die zu schaffen dem Kaiser ja eben versagt blieb. Um wieviel glücklicher stellten sich da die Dinge unter Heinrich VI. Heinrich fand in Sizilien den Punkt, von dem aus er, unbeirrt durch die deutschen Verhältnisse, die Macht der heimatlichen Fursten aus den Angeln heben konnte, wo es ihm gestattet war, den militärischen und administrativen Kräften der deutschen Dienstmannen ein Feld fast unbegrenzter Wirksamkeit anzuweisen und sie zu einer Macht seines Willens zu entwickeln. Und schon nach wenigen Jahren zeigten sich in Deutschland die Folgen. Die Ministerialität ward nun wirklich zu dem Stande, durch den der Kaiser herrschte; die Fürsten wichen scheu zurück, die geistlichen Fürstentümer unterlagen immer mehr der ünum— schränkten Besetzung durch den Kaiser; den weltlichen Fürsten wäre beinahe die staufische Erbmonarchie abgedrungen worden. Allein diese großen Ersolge kamen der deutschen Entwicke— lung in ihren weiteren Konsequenzen leider nicht mehr zu gute; Heinrich VI. ist fern von der Heimat, vorzeitig, während der Vorbereitungen zu einer Kreuzfahrt gestorben. Seine Nachfolger aber wurden Erben seiner universalen Anschauungen, mochten sie reich an Macht oder machtlos sein; König Philipp nannte sich Philipp II. als Nachfolger des roömischen Kaisers Philippus Arabs; Friedrich II. gar betrachtete sich völlig als Herrn der Welt; er hat Rotrußland an die Thüringer Landgrafen ver⸗ liehen; er sah es gern, wenn ein französischer Dichter ihm mit der Bitte nahte, das römische Recht in einer Summa iuris Romani wieder erstehen zu lassen; er korrespondierte lieber mit arabischen Philosophen über die Unsterblichkeit der Seele, als daß er sich der Sterblichkeit der deutschen Königsgewalt erinnert hätte. Dieser ausschweifende Universalismus hat die späteren Staufer schließlich der Heimat entfremdet; sie sind für die Nation untergegangen, noch ehe sie ausstarben, und mit ihnen entschwand, da sie gleichwohl noch immer Träger der Krone blieben, ein gutes Teil deutsch⸗monarchischer Rechte.