Zerfall des Reiches. 277 Fürsten neu zu errichten; er verbot den Reichsstädten die Aus— dehnung ihrer Gerichtsbarkeit über ihr Gebiet hinaus wie die Aufnahme von Pfahlbürgern; er sprach es aus, daß städtische Einungen, Bruderschaften und Bünde vom König nur unter Zustimmung der Fürsten, von den Fürsten nur unter Zu— stimmung des Königs geduldet oder errichtet werden dürften. Für ihre Territorien aber erhielten die Fürsten die volle Ver— briefung aller ihnen bisher zustehenden Rechte; sie erhielten ferner das territoriale Befestigungsrecht und das Recht der Gesetzgebung unter Zustimmung der maiores et meliores, der Notabeln des Landes. Es war ein Schlag, dessen Bedeutung der Kaiser wohl er⸗ kannte, und er wußte ihn nur zu parieren, indem er die Zu— geständnisse seines Sohnes übertrumpfte. Auf einem Reichstag zu Ravenna im Januar 1232 hob er alle städtischen Freiheiten auf, erklärte er jede bürgerliche Autonomie für null und nichtig, soweit sie sich nicht der Zustimmung der Stadtherren erfreue, und übertrug die städtischen Regalien und die Stadtverwaltung von neuem den Stadtherren. Das war freilich eine radikale Behandlung der Dinge, gegen die Heinrich nicht aufkommen konnte, da er doch immerhin auf die Aufrechterhaltung der deutschen Königsmacht einigermaßen bedacht sein mußte; es blieb ihm nun nichts übrig, als sich dem Vater Ostern 1282 unter demütigenden äußeren Bedingungen zu unterwerfen. Für die deutsche Entwickelung aber bedeuteten die Maß— regeln Heinrichs, wie sie Friedrich bestätigte, und deren Krönung durch das erweiterte Privileg Friedrichs den Anbruch eines neuen, für das alte Königtum verhängnisvollen Zeitalters. Offen ausgesprochen war der Gegensatz zwischen städtischer und territorialer Entwickelung, zwischen den entgegengesetzten Polen des Bürgertums und der Fürstengewalt, deren Entfaltung die nächsten Jahrhunderte beherrscht hat, und das Königtum hatte sich in deutlichster Weise auf die Seite nur einer dieser Ge— walten, der konservativen, des Fürstentums gestellt: es hatte seine Stellung über den Parteien verloren. Als nächste Folge des kaiserlichen Eingriffes ergab sich frei—