290 Neuntes Buch. Viertes Kapitel. vor fünfzig Jahren zahlten. Es waren verheißungsvolle An— fänge zur Überbrückung jenes Gegensatzes zwischen Stadt und Land, der sich später in einer für die deutschen Geschicke so verhängnisvollen Weise entwickelt hat; König Wilhelm hat sie am 10. November 12565 auf einem Bundestag zu Oppenheim feierlich bestätigt. Und schon versuchte der König darüber hinaus die ersten Schritte, sich zu schiedsrichterlicher Stellung über Städte und Fürsten zugleich zu erheben. Er bestimmte unter Einverständnis des Bundes, daß sich alle Bundesglieder, vor allem auch die edlen Herren, falls sie sich gegenseitig geschädigt glaubten, zur Beilegung ihrer Zwiste an seinen Hofrichter oder auch an die von Friedrich II. neu entwickelte Beamtenschaft des Reiches, an die Reichsschultheißen wenden sollten, ehe sie Selbsthilfe übten. Klar liegt die Absicht zu Tage, dem Bunde zwar noch die vertragsweise Ausgleichung allgemeiner sozialer Mißstände zu überlassen, dem Reiche aber die Cognition über deren einzelne widerrechtliche Außerungen wiederum zu sichern. Der Plan schien zu gelingen, wenn sich auch auf dem nächsten Bundestage zu Köln, am 6. Januar 1256, noch einige Schwierigkeiten erhoben: da kam die Kunde, daß der junge König vorzeitig auf einer Heerfahrt gegen die Friesen am 28. Januar 1256 erschlagen worden sei. Es war ein schwerer Verlust für das Reich, unersetzlich namentlich wegen des Augenblickes, in dem er eintrat. In neuen Wahlwirren mußte das einmütige Zusammengehen von Städten und Fürsten schwer gefährdet werden; und unwahr— scheinlich war es, daß der Versuch, die fürstlichen und städtischen Interessen auszugleichen, einmal gescheitert, nochmals unter⸗ nommen werden würde. Der Bund handelte nach Wilhelms Tode klug und korrekt; er nahm die königlichen Hoheitsrechte in seine Obhut und schrieb für alle Fälle eine allgemeine Rüstung aus; er wies die Neuwahl des Königs den zuständigen Gewalten zu, indem er sich für völlig neutral erklärte, versuchte aber gleichzeitig eine Doppelwahl zu ver— hindern, indem er Unterwerfung unter jeden einhellig, Wider⸗ stand gegen jeden zwiespältig gewählten Koönig ankündigte.