Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 325 seien, darin der Ausbau der holländischen und flandrischen Moore im einzelnen betrieben ward. Für Flandern stehen hier— über fast gar keine unmittelbaren urkundlichen Nachrichten zu Gebote, da der Vorgang sich im Dunkel privater Unter— nehmung abspielten, und auch für Holland ergeben die Quellen nur gelegentliche Andeutungen?. Erst die ältesten Gemeinden, die vom Westen her einwandernd sich in den Mooren Bremens wie des Alten Landes bei Hamburg und sonstwo niederließen, gewähren, weil von öffentlichen Gewalten herbeigezogen und vielfach mit noch erhaltenen Beurkundungen ihrer Ansiedlungs— bedingungen versehen, einen systematischen Einblick auch in die heimischen Vorgänge der vlaemischen, holländischen Besiedlung. Man erkennt da vor allem den durchaus freien Charakter der neuen Siedlungen. War es in Holland die freie Arbeit, die allein imstande war, sich den feindlichen Naturkräften des Moores dauernd entgegenzusetzen, so machte in Flandern das Kapital, das die Ansiedler zur Einrichtung des Torfstiches und des Torfhandels als der unerläßlichen Nebenbetriebe der Kolo— nisation mitbringen mußten, die stets fast völlig freie Stellung der neuen Kolonisten zur Vorbedingung. Doch nicht einzeln trat der Siedlungslustige den einsamen Weg an zu den Schrecken des Moores, dessen Gründe noch bevölkert gedacht wurden von Elben, Riesen und anderem Volk der Unholden, dessen Tiefen dereinst in Dänemark Grendel, der grimme Geist des Beowulfliedes, bewohnt haben sollte. Genossenschaftlich ging man an den Abbau des Moores, und schon im Beginn der herben Arbeit, vor der Herstellung der 1 Doch vgl. Miraeus, 1, 188. 1172; De 8t. Genois 8. 698, 1242. —A— dans nos eontrées aux XIe, XIIé et XIIISes. (Revue d'histoire et d'archéologie, Bruxelles, Bd. ; Van de Putte, Esquisse sur la mise en culture de la Flandre occidentale (Ann. de la socièté d'é mulation de Bruges Bd. 8) sowie P. Errera in seinem Buche über die Masuirs hassim. 2 Man beachte namentlich v. d. Bergh OB. 1Nr. 91, 1085; Nr. —132, 1155; Sloet OB. 1 Nr. 262, 1182; Nr. 278, 1148 und dazu Lacomblet UB. 1, Nr. 285, 1117.