336 Zehntes Buch. Zweites Kapitel. weiteren Teilungen forterbten. Es war ein Leben, das sich aufs engste an die natürlichen Bedingungen der Erzeugung und der Verwandtschaft knüpfte; soweit es öffentliche Interessen kannte, waren diese an das Geschlecht gebunden; die Einheit ward hergestellt durch die absolute patriarchalische Gewalt des jeweiligen Altesten. Eine Anderung trat erst dann ein, wenn sich über den Geschlechtsverbänden der einzelnen Siedlungen von irgend einem der führenden Häuser her fürstliche Gewalt ent— wickelte. Das ist der Vorgang, der der slawischen Kultur, vor⸗ nehmlich der Polen und Cechen, seit etwa dem 10. Jahrhundert eine abweichende Färbung zu geben beginnt. Indem die fürstliche Gewalt sich über mehrere Verbände ausdehnt, beansprucht sie die Verfügung über die bisher trennenden, nun als störend em— pfundenen Grenzwälder; als Obcina, als res nullius öffnet sie deren Dunkel der Rodung. Diesen gewaltigen Bezirken — für Böhmen allein werden sie auf 500 Geviertmeilen berechnet! — strömten nunmehr jüngere Söhne der Familiendörfer, Abenteurer, schließlich auch deutsche Siedler zu. Sie traten damit in den ersten Jahr⸗ hunderten durchaus in die Gewalt der Ältesten, sie wurden fürstliche Hörige; neben den Altfreien der Geschlechtsdörfer erwuchs ein zahlreicher Stand halbfreier Männer. Es war in der Zeit, da sich den bevorzugten slawischen Ländern schon die ersten Einflüsse wachsenden Verkehrs zu nahen begannen, so namentlich den Oderländern und Böhmen; gleichzeitig erfolgte im Lande selbst auf Grund nunmehr eintretender nationaler Überschüsse im Ackerbau der vollendete Übergang zum eigensässigen Handwerk. Die Anfänge des Handels und der Industrie nahmen dabei unter der Einwirkung der nun schon vorhandenen slawischen Fürsten⸗ gewalten die eigenartigsten Formen an. Städtegründungen im deutschen Sinne erwiesen sich als unmöglich, dazu war die Fürstengewalt nicht stetig genug entwickelt: sie vermochte keinen dauernden Frieden zu wirken? die erste Lebensbedingung für Peisker, Knechtschaft S. 32.