340 Zehntes Buch. Zweites Kapitel. heidnischen Ljutizen und Abodriten, ja selbst die Russen, die sich gleich den Deutschen gegen die Allgewalt eines polnischen Herrschers wehrten, sind von ihm als Bundesgenossen begrüßt worden. Das Ergebnis war trotz aller Anstrengungen traurig genug; im Frieden zu Bautzen (1018) behielt Boleslaw mit Ausnahme des schon früher verlorenen Cechenlandes alle seine Besitzungen, ja seine Macht ward durch diesen Friedensschluß frei zum Kampfe gegen die Russen: schon im August 1018 hat er Kiew erobert. Für Deutschland aber war wiederum dit Elbe die nordöstliche Grenze trotz aller Ansprüche und Versuche auf das jenseitige Uferland. Hier lebten Abodriten und Ljutizen nun wiederum frei ihrem Heidentum und der Verachtung der Deutschen, während die sorbischen Gebiete einen kleinen Teil des mächtigen polnischen Herzogtums — eines Königreichs seit dem Jahre 1024 — bildeten. Die spätere kaiserliche Politik hat die Verluste des 10. Jahr hunderts nicht dauernd wett gemacht. Zwar versuchte Konrad II. das UÜbergewicht der Polen zu stürzen und durch Abtretung Schleswigs die Elbslawen von nordischer Hilfe zu isolieren. Beides gelang, und die sorbischen wie die ljutizischen Gebiete, ja an⸗ scheinend auch das Land der Abodriten, wurden der Tributpflicht gegen die Deutschen wiederum unterworfen. Indes mit diesen bloßen Thatsachen begnügte sich Konrad; die aktive Politik der Ottonen, die auf Verchristlichung und Kultivierung des Landes ausging, hat weder er noch sein Sohn Heinrich III. wieder aufgenommen. Vielmehr ward es von nun ab als einzige Pflicht der deutschen Herrscher betrachtet, die staatlichen Bildungen auf slawischem Boden in ihrem gegenseitigen Ringen so im Gleichgewicht zu halten, daß sie die herrschende Stellung der Deutschen in Mitteleuropa nicht mehr bedrohten. Dieser Aufgabe hat namentlich Heinrich III. mit Erfolg noch gelebt. Eine Folge der veränderten Reichspolitik mußte es sein, daß auch den Elbslawen wenigstens in ihren nördlichen abodritischen und ljutizischen, nicht unmittelbar zum Reiche gezogenen Stämmen die Freiheit eigener Bewegung gewährt ward. So konnte sich