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        <title>Urzeit und Mittelalter</title>
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      <div>Oolitische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung . 107 
In diesem Beruf ist jedenfalls die reguläre innere Politik 
des deutschen Königtums vom 10. bis zum 13. Jahrhundert 
aufgegangen; und hier hat es auch ein besonderes Recht, von 
einzelnen Strafbestimmungen bis zu einer Art kleiner Strafgesetz⸗ 
bücher, entwickelt. Freilich blieben auch dabei die Anstrengungen des 
Königtums verhältnismäßig unvollkommen; erst die Gesetzgebung 
der Territorialstaaten des späteren Mittelalters hat den Landen 
des Reiches einen wirklichen Friedenszustand gesichert. 
Doch gelangte schon der Staat des 10. bis 13. Jahr⸗ 
hunderts dazu, die absolute Überlegenheit staatlichen Friedens 
über die Blutrache und somit über das Fehdebedürfnis der 
Geschlechter wie über die Kriegslust des Adels und somit 
über das Fehdebedürfnis der Grundherren auszusprechen: der 
Mainzer Landfriede des Jahres 1285, der Abschluß und das 
Vermächtnis dieser Entwickelung an die zweite Hälfte des 
Mittelalters, gestattet Fehde nur noch im Falle der Rechtsver⸗ 
weigerung, und auch dann nur nach rechtzeitiger vorheriger 
Widersage. Allein auch dieses Ergebnis war doch nur erreicht 
worden unter ständiger Beihilfe der kirchlichen Gottesfrieden, und 
es hatte zudem nur im Sinne einer lex imperfecta Bedeutung. 
Alle Landfrieden, und so auch der Mainzer, galten zunächst nur für 
diejenigen, die sie beschworen: wobei allerdings jeder, der sie zu 
beschwören sich weigerte, den Schutz des Landfriedens verlor, 
ja schließlich von Reichswegen einer Art von Friedlosigkeit an⸗ 
heimfiel. Sie waren mithin im besten Falle, wenn die Edlen ganzer 
dandesstriche sie beschworen, partikulare Landesfrieden; ein Reichs⸗ 
landesfriede ist in Einzelbestimmungen der Gesetzgebung wohl 
oft angestrebt, thatsächlich aber erst gegen Schluß des Mittel⸗ 
alters erreicht worden. 
Unter diesen Umständen, bei nur mäßigen Erfolgen auch 
auf dem eigensten Gebiete seiner Thätigkeit, muß das Königtum 
starke moralische und politische Stützen besessen haben, wenn es 
nicht schon eher als mit dem Aussterben der Staufer zu 
Grunde ging. 
In der That war das Königtum schon im 10. Jahrhundert 
eine hervorragende geschichtlich-politische Macht, obgleich es</div>
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