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        <title>Urzeit und Mittelalter</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 169 
aber bedeutete den Bruch mit der einzigen, wahrhaft anerkannten 
Autorität: viel früher sind die revolutionären Gedanken der 
abendländischen Entwickelung gegen die Kirche gerichtet gewesen, 
als gegen den Staat. 
So lag die Gefahr vor, daß die Abwendung von der Kirche 
zugleich zum geistigen Ruin und zum sittlichen Selbstverlust 
führen werde. Es war eine Gefahr, die die Zeitgenossen des 12. 
und 13. Jahrhunderts unter dem für sie furchtbaren Wort des 
zwivels begriffen!. Trat sie bei leichteren Naturen ein, so 
führte sie zu wohlfeilem Spott über christliche Einrichtungen 
und Denkweise?. Ernstere und zugleich energische Naturen 
dagegen führte sie dem Ketzertum, dem Wagnis persönlichen 
Verständnisses christlicher Gedanken zu. Fast stets beginnen solche 
Seelen mit der Opposition gegen die römische Geistlichkeitskirche, 
ganz entsprechend ihrer zunächst kirchenfeindlichen Richtung, ihr 
Ideal ist die Volkskirche der „Reinen“; nicht selten aber 
werden sie, sobald sie das Christentum im Prozeß denkhafter 
Selbstvermittlung zu ergreifen suchen, auch über die Schwellen 
des bestehenden dogmatischen Lehrgebäudes hinausgeführt: eine 
Erscheinung, die in dem Deutschland des Investiturstreites fast noch 
völlig unbekannt gewesen war. Diese Entwickelung war da, wo sie 
von bedeutenden und furchtlosen Personen getragen wurde, 
für die Kirche um so bedenklicher, als noch niemand an eine 
Beschränkung der Redefreiheit gedacht hatte. So äußerten sich 
die neugeborenen Geister allenthalben in vielfach ungestörter 
Propaganda; die Verwirrung der Seelen, ihre Loslösung von 
der starren Gebundenheit der alten typischen Frömmigkeit schien 
sich anzubahnen, bis die Kirche in den ersten Jahrzehnten des 
13. Jahrhunderts durch das Verbot freier Meinungsäußerung? 
und die Einführung von Ketzergerichten dämpfend eingriff. 
Was aber mit diesen Mitteln nicht mehr verhütet werden 
konnte, Ras schon in den Tagen Kaiser Friedrichs J. fich völlig 
1 So Wolfram. VBgl. auch Berhtolt I, 40, 20. 
2 Vgl. Gottfrieds Tristan 15737, 15747. 
3 Val. z. B. Stat. synod. Trovir. 1227 e. 8; Blattau 1, 22.</div>
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