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        <title>Urzeit und Mittelalter</title>
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            <forname>Karl</forname>
            <surname>Lamprecht</surname>
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        *
*
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        Deutsche Geschichte

114

Karl Tamprecht.

Der ganzen Reihe dritter Band.

Zweite Auftage.

Neuer Abdruck.

Ireiburg im Breisgau.
Verlag von hermann Hepfelder.
1904.
        <pb n="3" />
        Deutsche Geschichte

Karl Lamprecht.

Erste Abteilung:

Urzeit und Mittelalter.

Zeitalter des symbolischen, typischen und konventionellen Seelenlebens.

Dritter Band.

Zweite Auflage.

Neuer Abdruck.

Ixreiburg im Breisgau.
Verlag von hermann Hepfelder.
1904.
        <pb n="4" />
        Alle Rechte vorbehalten.

7
F

—AV
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        A

Einleitung.. *
Die drei typischen Zeitalter autonomer nationaler Ent—
wickelung. Die beiden Perioden des deutschen Mittelalters.
Das erste Aufkommen der Geldwirtschaft in den Städten als
wesentliche Ursache für den Anbruch der zweiten Periode: ihre
Einwirkung auf Kirche, Staat, soziales und geistiges Dasein,
vornehmlich im Sinne nationaler Einigung. Ursache und Art
des Übergangs des typischen Geisteslebens ins konventionelle.

Seite
1218

Achtes Buch.

Erstes Kapitel. Städte und RBürgertum zur Stauferzeit.
Früheste Entwickelung des deutschen Handels.. 17228
Passivhandel der früheren Zeitalter; Handel der Friesen.
Aktivhandel seit dem 9. Jahrhundert: einheimische Handels⸗
gebiete; Eröffnung des internationalen west⸗östlichen Handels
m 12. Jahrhundert.

F

II. Das Aufkommen der Geldwirtschaft und die bür—
gerliche Entwickelunggg..
Sozialistische und individualistische Perioden der großen
wirtschaftlichen Zeitalter. Die zweite Hälfte des Mittelalters,
die sozialistische Periode der Geldwirtschaft: Gilde und Zunft.

23226

III. Die Gildee....
Art des ältesten Handels. Die Gilde als Wirtschafts—
genossenschaft der Karawane (Kauffarteigilde). Die Platzgilde
in der Heimat; ihre Tochtergilden im Ausland. Die Gilde
ils Träserin öffentlicher Rechte.

27232
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        VJ

Inhalt.

Iy. Der Markte...
Alter und Art der Märkte. Der Markt als königlich be—
friedete kommerzielle Freistatt. Das Marktgericht als Gericht
einer Personal⸗, später einer Realgemeinde. Entwickelung eines
materiellen Stadtrechtes. Marktgericht und Hochgericht.

V. Die Staddttc..
Verhältnis des Marktes zur Bezirkseinteilung der fränkischen
Staatsverwaltung und zur Bezirkseinteilung der Mark—
gemeinden: Erdehnung des Marktes zur Stadt. Entwickelung
der Stadtgemeinde und ihrer Vertretung, des Rates. Verhält—
nis des Rates zur Gilde und zum Schöffenkollegium des öffent—
lichen Gerichtes.

VI. Markt- und Stadtherrschaft..
AÜbergang von Marktherrlichkeiten an die Großen, vornehm—
lich die Bischöfe. Erbreiterung der Marktherrlichkeit zur Stadt—
herrschaft. Entwickelung einer ministerialischen Stadtver—
waltung durch die Stadtherren; Übertritt derselben zum
pürgerlichen Vatriziat. Gegenwirkungen der Stadtherren.

VII. Die Städte und das Reih. *
Politischer Einfluß der Städte in der zweiten Hälfte des
11. Jahrhunderts. Die Städte und die früheren Staufer.
Englische Politik der Städte im 18. Jahrhundert. Städte—
politik Kaiser Friedrichs II. Höhepunkt der politischen Be—
deutung der Städte um die Mitte des 18. Jahrhunderts

Seite
32 36

362 43

4346

48 —50

Zweites Kapitel. Wandlungen der ländlichen Zustände vom 10.
zum 12. Jahrhundert; Anfänge territorialer Entwickelung.

J. Wirtschaftliche Fortschritte vom s. zum 12. Jahr—
hundert. Kolonisation und Ausbau des Landes.
Wildbruch im Walde: Geschichte des Waldes bis zum
13. Jahrhundert, Kolonisation durch Freie, Einforstungen, grund—
herrliche Besiedelung. Ausbau in den Marken: Spezialkulturen,
Verfall der alten Hufenverfassung. Übersicht der Ergebnisse,
Entwickelung der Bodenrente. Wichtiakeit der Großarundherr⸗
schaft.

II. Aus- und Umgestaltung der Großgrundherrschaft
Entwickelung und Verfall der wirtschaftlichen Interessen
der frühmittelalterlichen Großgrundherrschaft: Schicksal der

51 —258

—XC
        <pb n="7" />
        Inhalt.

VII

Seite

Meiereien und Beunden wie der oberen Verwaltung, die Grund⸗
herrschaft wird Renteninstitut. Aufkommen freierer Verhält—
nisse der Grundholden, Verlust der grundherrlichen Boden—
rente für die Herren, freie Pachten für Hofgüter und Beunden.
Verselbständigung der grundherrlichen Verwaltung: Emanzipa—
tion der Ministerialen und der Meier, Bildung kleiner Grund—
herrschaften (Rittergüter). Die Großgrundherrschaft als aus—
gesprochene Rentenherrschaft.

III. Volle Entwickelung der Grundherrlichkeit. ..
Ausstattung der Grundherrschast mit politischen Rechten
außerhalb des Rahmens der alten Verfassung. Entstehung
der arundherrschaftlichen Mark- und Gerichtsherrlichkeit.

IV. Aufkommen neuer Schutzverhältnisse, ihre Ver—
bindung mit der Grundherrlichkeit...*
Nicht fronhofhörige Zinsleute. Vogteileute. Einordnung
der Censualität und Vogtei in die Grundherrlichkeit.

J. Die Anfänge der Territorien.
Die grundherrlich entwickelte Grundherrschaft als Wiege
der Territorien. Bestand weiterer öffentlicher Rechte über
die Grundherrlichkeit hinaus: politische Hoheitsrechte, finanzielle
Hoheitsrechte. Beginn einer Territorialverwaltung: Lokal—
verwaltung (Untergerichte, Burgenbau und Hochgerichte), Cen—
tralverwaltung.

68272

73 76

76—81

Drittes Kapitel. Politische Wirkungen der veränderten
gesellschaftlichen Schichtung.

l. Die soziale Bewegung des 10. bis 12. Jahrhunderts
und die öffentlichen Gewalten..
Rolle des Königtums in der Entwickelung der sozialen
Schichtung. Bedeutung des fränkischen Rechtes. Autonom⸗—
politische Momente des sozialen Fortschritts: Aufkommen der
Berufsstände, ihre Gliederung nach Ebenbürtigkeit. ihre Rück—
wirkung auf den Staat.

II. Die Durchbildung des Lehnswesens; sein Ein—
fluß auf die Verfassung, insbesondere das König—
Allgemeine Geschichte des Lehnswesens in Deutschland,
besonders naturalwirtschaftliche Färbung des Systems: Her—
dortreten des Beneficiums. Begrenzung der Treue; Entstehung

82290

90 —97
        <pb n="8" />
        VIII

Inha lt.

Seite

der Erblichkeit; aristokratischer Charakter der Einrichtung.
Lehnsrecht und Heerwesen: Entwickelung des Heerschildes.
Lehnswesen und Fürstentum: Bildung eines neuen hohen Adels
um 1180, Charakter desselben, seine Einwirkung auf das
Königtum.

III. Die Ministerialenverwaltung der Staufer und
ihr Schicksal.. ....
Untergang der bischöflichen Reichsverwaltung. Begründung
der Ministerialenverwaltung im Reiche durch Friedrich J. Ver⸗
fall der Ministerialenverwaltung unter den späteren Staufern,
aussichtslose Ansätze neuer Bildungen (Landvogteien).

IV. Wesen des Königtums zur Höhezeit des Mittel—
altesßs..
Pflichten der Centralgewalt: ihr Charakter, ihre Aus—
wirkung. Politische und moralische Stützen des Königtums:
monarchischer Sinn, kirchlicher Universalismus. Umformung
der Königsverfassung in eine Reichsverfafsung: staatsrechtliche
Wirkungen des Lehnswesens, Konsolidation der Reichstage.
Finanzielle Schwierigkeiten: Unzulänglichkeit der alten Finanz—
verwaltung, Verschleuderung der Verkehrsregale, Zunahme der
Verschuldung.

97—103

103 116

Neuntes Buch.

Erstes Kapitel. Aufschwung des Königtums unter den Staufern,
erneutes Streben nach universaler Gewalt; 1152-1197.

J

Die Anfänge Friedrichs J. 115251155.... . 119- 1285
Wahl Friedrichs; seine Persönlichkeit. Sicherung der
staufischen Hausmacht, Versöhnung mit den Welfen, Bevor—⸗
zugung der Laienfürsten, feste Stellung gegenüber der Kurie. Erste
Romfahrt: Lage in Oberitalien, Kaiserkrönung, ergebnisloser
Rückzug.

I. Entfaltung der kaiserlichen Politik in der Lom—
bardei, 1155 11388.
Beruhigung und Befestigung der Verhältnisse in Deutsch—
land; sterreich wird Herzogtum, weitere Stärkung der staufi—
schen Hausmacht. Erster Streit mit der Kurie, Reinald von
Dassel. Lombardische Politik: Rückforderung der Regalien und
sonstigen königlichen Hoheitsrechte auf Grund der Lehrmeinungen

125— 134
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        Inhalt.

XR

Seite

der römischen Jurisprudenz, roncalische Beschlüsse des Jahres
1158.
III. Kämpfe gegen die Lombarden und Alexander III.,
Niederlage des Kaisers; 1158 -21166.. *
Durchführung der roncalischen Beschlüsse, Widersetzlichkeit
der Lombarden. Erneuter Zwist mit der Kurie, schismatische
Papstwahl, Alexander III. gegen den Kaiser für die Lombarden.
Unterwerfung der Lombarden. Kampf gegen das Papsttum:
Würzburger Reichsstag; zweiter Romzug, Schlacht von Tus—
culum, Untergang des deutschen Heeres, Tod Reinalds von
Dassel.

IV. Neue Lombardenkämpfe, Auseinandersetzung mit
dem Papst, Sturz Heinrichs des Löwen, 1168-1180.
Heimische Politik: Herstellung des Gleichgewichtes zwischen
Pfaffen⸗ und Laienfürsten, Stärkung der staufischen Haus—
macht. Erneuerung des lombardischen Krieges, Schlacht von
Legnano. Vertrag von Anagni, Kongreß und Friede von
Venedig. Sturz Heinrichs des Löwen, die Pfaffenfürsten treten
in den Vordergrund.

J. Universalpolitik der Jahre 1180 —1190...
Ausgleich mit den Lombarden, Friede zu Konstanz
Schritte zur Erwerbung Siziliens; letzter Streit mit der
Kurie; Schwierigkeiten am Niederrhein. Dritter Kreuzzug
Tod Friedrichs J.

I. Universalpolitik Heinrichs VP. *
Rückkehr Heinrichs des Löwen, vergeblicher Versuch zur
Eroberung Siziliens. Absichten zur Befestigung und Stärkung
der Monarchie in Deutschland, niederrheinisch⸗welfische Fürsten—
empörung. Gefangennahme des Königs Richard Löwenherz,
Unterwerfung der Fürstenempörung, Ausgang Heinrichs des
Löwen. Unterwerfung Siziliens, deutsche Verfassungspläne,
orientalische Absichten. Tod Heinrichs VI.

134 141

141 - 150

150 - 157

1572165

Zweites Kapitel. Entwickelung und Wesen der ritterlichen
Gesellschaft.

Abwendung der geistigen Entwickelung von den
kirchlichen Interessen.. —VV
Zurücktreten der Probleme des Investiturstreits. Die
Kreuzzüge erhalten mehr weltlichen Charakter; ihre Wirkung
in diesem Sinne. Wendung zum Nationalen, Abwendung vom

166 175
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        Inhalt.

Seite

Kirchlichen; Ketzertum, Toleranz, Säkularisation der Bildung,
ritterlicher GEudämonismus und Fatalismus. Stellung des
Klerus zu dieser Entwickelung; Entgegenkommen gegenüber
dem ritterlichen Ideale; Säkularisation der Rechtswissenschaft.
Rittertum und Bürgertum. Einheit der neuen Bildung der
führenden Gesellschaftsschichten; Stellung dieser Bildung in
der Entwickelung des deutschen Geisteslebens überhaupt.

II. Anfänge der neuen Gesellschaft... ..
Edle Grundherren und Ministerialen, ordo équestris
maior und minor. Verquickung beider, vollendete Durchbildung
der Ritterschaft. Neue Ideale: Heldentum und Frauenliebe.
Entwickelung von Geschlecht und Familie seit dem 10. Jahr—
hundert, Stellung der Frau als Gesellin und Beherrscherin
ritterlichen Liebeswerbens. Anfänge der ritterlichen Gesellschaft

III. Französische Ginwirkungen..
Allgemeines zur Geschichte der Rezeptionen im Gebiete
der Mittelmeervölker und der westeuropäischen Staatenfamilie.
Früheste Rezeption von Westen her bis zum Untergang der
mystischen Strbmung Bernards von Clairvaux. Ausgang und
Ausdehnung der Einwirkungen der französischen höfischen Ge—
sellschaft; Einfluß von der Provence, von der Champagne, vom
Niederrhein her. Bedeutung Nordfrankreichs und der Niederlande
insbesondere; französisch-deutsche Mischkultur in Flandern
und Brabant. Wege des französischen Einflusses vom Nieder—
rhein nach Süd und Südosten. Freiheit Mittel- und Nord—
deutschlands von französischem Einfluß.

IV. Charakter der ritterlichen Gesellschaft zur Blüte—
zeitt..—
Heldentum und Frauendienst in ihren seelischen Konse—
quenzen. Sittlichkeit und Sitte. Die Selbstbeherrschung als
Kern des Sittlich-Schicklichen. Bedeutung der Etikette; ihr
Verhältnis zur alten Symbolik. Tiefere sittliche Auffafsung
des ritterlichen Lebens. Charakter der gesamten Bildung
Ritterliche Erziehung.

V. Die Zeit des Verfallssßßs...
Wendung des Frauendienstes ins Abenteuerliche. Unter—
gang des Heldenideals. Ruin des gesellschaftlichen Lebens.
Entstellung der geistigen, künstlerischen und dichterischen Inter—
essen. Wirtschaftlicher, politischer und sozialer Verfall.

1776 183

—1832 193

—193 199

199 -203
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        Inhalt.

Seite

Drittes Kapitel. Geistige Kultur der Stauferzeit.
. Asthetischer Charakter der Bildung, konventio—
neller der Anschauung. *
Die Formen geschichtlichen wie systematischen Denkens
noch dichterisch. Wahrheit und Dichtung in der Vorstellung
häufig noch nicht geschieden. Die Bildung eine solche ästhe⸗
tischer Lebenshaltung; ihr Ideal die maze. Konventioneller
Charakter des Geisteslebens, kein individualistisches Selbst⸗
bewußtsein. Konventionelle Wiedergabe des Menschen und
der Natur in Kunst und Dichtung.

204 214

II. ÜUbergänge vom ottonischen Geistesleben zur
ritterlichen Kulturr. 214-22)
Herabsinken der lateinischen Renaissance ins Volkstümliche.
Streng geistliche Dichtung in deutscher Sprache. Geistliche
Stoffe in volkstümlich-deutscher Fassung. Weltlich-französische
Stoffe in geistlichen Händen. Analoge Entwickelungsvorgänge
auf dem Gebiete der Malerei.

III. Vorblüte der neuen Kultur...1
Hebung der dichterischen Thätigkeit der Fahrenden. Um—
gestaltung des Heldensangs; seine Wanderung nach Baiern
und sterreich, seine schriftliche Aufzeichuung in den Formen
der höfischen Dichtung. Volkstümliche Lyrik. Entstehung
und erste Entwickelungsformen der höfischen Lyrik.

221 -228

1V. Höhezeit der ritterlichen Kultur: Dichtung.
Französischer Einfluß auf die deutsche Lyrik. rReflektierte
Minnepoesie. Walther von der Vogelweide und spätere Lyriker.
Epik: französische Einwirkungen und deren deutsche Verarbeitung;
früheste Epen; Heinrich von Veldeke, Hartmann von Aue,
Gottfried von Straßburg, Wolfram von Eschenbach.
V. Höhezeit der ritterlichen Kultur: Kunst.. 240 - 247
Die Frage des französischen Einflusses. Blütezeit der
Federzeichnung, Fortbildung zu einer neuen Guachetechnik.
Verfall des ornamentalen, Entwickelung des konventionellen
Formenkanons. Beseitigung der hieratischen Kunst in der
Buch-⸗ und Wandmalerei. Plastik: Erzguß, Skulpturen in
Ostthüringen.

VI. Verfall..* 247252
Lyrik: Poesie der hohen Minne, Dorfpoesie, Volkslied.
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        XII

Inhalt.

Seite

Epik: Abenteuerromane, Volksepos, Schwank, Reimchronik.
Hervortreten des Volkstümlichen und der geistlichen Litteratur.

Viertes Kapitel. Zerfall des Reiches.
l. Philippvon Schwaben und Otto W., 1198 - 1208.
Zustand des Königtums unter Friedrich J. und Hein—
rich VI. Politische Aussichten und soziale Voraussetzungen
für die Entwickelung der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Doppelwahl Philipps und Ottos. Annäherung Ottos an die
Kurie, Erfolge Innocenz' III. in Italien, seine Parteinahme
zu Gunsten Ottos. Minderung des Ansehens Ottos in Deutsch—
land; Emporkommen Philipps. Philipp ermordet.
II. Schicksale der Herrschaft Ottos, 1208 — 1215. ..
Befestigung Ottos in Deutschland, Gewinnung der stau—
fischen Ministerialität. Zug nach Italien, Kaiserkrönung,
Streben nach Sizilien, Bannung durch den Papst. Abfall
der Fürsten in Deutschland, Emporkommen Friedrichs II.
Aussichten. auf einen großen Kreuzzug, allseitiger Sieg der
kKurie.

III. Italienische und universale Politik Friedrichs II.
1215 ⸗ 1288. —
Tod Innocenz' III. Regelung des staatsrechtlichen Ver—
hältnisses zwischen Sizilien und Deutschland, Heinrich (VII.)
deutscher König, Friedrich Kaiser und König von Sizilien;
Erlaß des Privilegiums in favorem principum ecelesiasticorum.
 Stellung zur Kurie, Organisation Siziliens, Schwierig⸗
keiten in der Lombardei, Kreuzzug des Jahres 1228 -29.
V. Deutsche Geschichte und Politik in den Jahren
1200 488888888
Reichsregiment Engelberts von Köln: päpstliche Einwir—
kung auf die deutsch-dänischen Beziehungen, niederrheinisch—
englische Politik Engelberts, sein Tod. Laienfürstliches Reichs—
regiment. Regiment der Reichsdienstmannschaft, Einspruch
Friedrichs, Fürstenprivilegien der Jahre 1281 und 12382.
Absetzung König Heinrichs, Reichsfriede vom Jahre 1285.

V. Ausgang der Staufer, 1287 — 1266.....
Lombardische Kämpfe, Unterdrückung des Papfttums,
Friedrich auf der Höhe seiner universalen Politik. Franzö—
sische Gegenwirkung, Wahl Innocenz' IV., Konzil von Lyon,
Heinrich Raspe Gegenkönig der deutschen Pfaffenfürsten. Tod
Friedrichs II.. Ende seines Geschlechts.

253261

261 - 266

266-271

2722279

2792 286
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        Inhalt.

XIII

Seite
VI. Sprengung der Reichsverfassung, 1246 — 1272. . 286-293
Das Königtum Heinrich Raspes. Wahl Wilhelms von
Holland. König Wilhelm und der Rheinische Bund. Wahl
fremder Schattenkönige, Untergang des Rheinischen Bundes,
Untergang des alten Reiches.

Zehntes Buch.
Sonderbildungen des deutschen Wesens
Holland vom 10. zum 13. Jahrhundert.

Erstes Kapitel.
in FJlandern und

J

Westöstliche Schwankungen des Schauplatzes der
deutschen Geschichte 297-304
Unterschied des deutschen Geschichtsschauplatzes von dem
anderer europäischer Nationen. Perioden der Schwankung
nach Westen. Perioden der rückläufigen Bewegung nach
ODsten. Das Endergebnis und seine Bedeutung für den
ferneren Verlauf der deutschen Geschichte.

I. Deutsches Leben in Flandern bis zum Ausgang
des 18. Jahrhunderts *
Zerfall des Herzogtums Niederlothringen, Bedeutung der
Herzöge von Brabant. Flandern in seinem Verhältnis zu
Frankreich und zum deutschen Reich. Entwickelung der deut⸗
schen Bevölkerung in Flandern bis zum Aufkommen der Städte.
Flandern als Industriestaat und Hauptsitz des internationalen
Handels im nördlichen Westeuropa während des 12. und 13.
Jahrhunderts. Politik und Schicksale der Grafen von Flandern
bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts. Die Zeit Breydels
und de Konincks. Aussichten des Landes für die erste Hälfte
des 14. Jahrhunderts.

3045318

II. Selbständige Entwickelung Hollands bis zum
Aussterben des alten Grafengeschlechts. *
Holland im ersten Jahrtausend der deutschen Geschichte.
Gewinnung des Rheindeltas durch Graf Dirk III. Versuche
gegen die West⸗ und Ostfriesen, endgültiger Erwerb der Meeres⸗
berbindungen des Zuiderzees im 18. Jahrhundert. Innere
Politik unter König Wilhelm und Floris V., Emporblühen
der Städte erst im 18. Jahrhundert. Frühere naturalwirt⸗
schaftliche Zustände: Kolonisation der Landesmoore. Fortschritte
der Besiedelung bis zum 11. Jahrhundert, Verhältnis zu ver⸗
wandten Bildungen in Flandern.

318 324
        <pb n="14" />
        IVv

Inhalt.

Seite
[V. Flandern und Holland als Herde der Koloni—
sationsbestrebungen des deutschen Ostens.. ..324-3829
Freier Charakter der flandrischen und holländischen Moor—
kolonisation. Die Siedelungen Bezirke autonomer Verwaltung,
eignen kirchlichen Lebens und abgeschlossener Rechtssprechung
zugleich. Stellung der Kolonisten zum staatlichen Leben.
Moralische und materielle Voraussetzungen für das Über—
strömen der niederländischen Besiedelungsformen nach dem
Reiche.

Zweites Kapitel.

Germanisaltion der Cande zwischen
Elbe und Oder.

J. Slawische Kultur; kaiserliche Politik des 10.— 12.
Jahrhunderts gegenüber den Elbslawen.. .. . 330-3841
Einwanderung der Slawen in die ehemals germanischen
Gebiete des Ostens. Politik Karls des Großen gegenüber den
Slawen; das mährische Großreich der zweiten Hälfte des
h. Jahrhunderts. Slawische Völkergruppierung und Kultur
im Beginn der deutschen Kaiserzeit. Slawenpolitik der säch⸗
sischen und fränkischen Kaiser.

I. Landesfürstliche Erfolge zwischen Elbe und Oder
während des 12. Jahrhun dertsss.. 341 349
Lage der slawischen Reiche in der ersten Hälfte des 12.
Jahrhunderts; Eingreifen Lothars von Sachsen. Albrecht der
Bär: Begründung der Mark Brandenburg. Graf Adolf II.
von Holstein. Heinrich der Löwe als Eroberer und Herr der
Kolonialländer im Südwesten des Ostseebeckens.

II. Mutterländische Vorbedingungen für die Kolo—
nisation im Osten.. ..
Erstreckung des Auswanderungsgebietes über ganz Deutsch⸗
land: allgemeine Verbreitung der Motive zur Kolonisation.
Soziales Motiv: Befreiung der Wirtschaftspersönlichkeit von
den Fesseln der alten markgenossenschaftlichen Wirtschaft.
Rechtliches Motiv: Entstehung freier Erbpacht; Anwendung
derselben für die Kolonisation. Wirtschaftliches Motiv: Ver—
größerung des Hufenlandes bei Kolonisation (Königshufe).
Charakter und Stimmung der Auswanderer.

83493857

V. Anfänge der Besiedelung im Mutterlande und
in den Sorbenländen.. 4337863
Ausbau des Landes in Flandern und Holland. Nieder—
        <pb n="15" />
        Inhalt.

Seite

länder als Moorkolonisten um Bremen und Hamburg. Über—
tragung ihrer Kolonisationsform auf anderen Grund und Boden
und ins gemeine Recht. Eroberung und Germanisation der Sorben—
länder vom 10. zum 12. Jahrhundert. Auftreten niederländischer
und fränkischer Kolonisten in diesen Gegenden während des
12. Jahrhunderts. Bedeutung des Bergbaues und des Städtelebens
für die erst später erfolgende völlige Germanisation des Landes.

J. Germanisierung von Wagrien, Brandenburg,
Mecklenburg; kolonisatorisches Vorgehen der
Cistercienser e
Graf Adolf II. von Holstein als erster großer Kolonisator:
Niederländer, Westfalen und Holsten in Wagrien, Begründung
Lübecks. Brandenburg: Bischof Anselm von Havelberg, Al⸗
brecht der Bär. Charakter der Kolonisationsunternehmungen
für das platte Land; Schicksal der slawischen Bevölkerung.
Zeitalter der Städtegründung. Die Gegenden östlich der Nieder⸗
elbe bis über den Schweriner See hinaus: sächsisch⸗westfälische
Einwanderung. Die Prämonstratenser und Cistereienser: Cister—
rienser in Schlesien und Pommern.

363 373

Drittes Kapitel. Deutsche Erfolge im Südosten sowie im Nordosten
rechts der Oder; Schichsale der Kolonisalion bis zum Leginn
des 14. Jahrhunderts.

J. Deutscher Einfluß und deutsche Kolonisation in
den Donauländern, in Mähren und Bbhmen . . .8743884
Entstehung der Ostmark an der Donau. Kärnten und
seine Marken. Vereinigung der Ostmark mit den ehemals
kürntnischen Marken: Anfänge des Großstaates Osterreich.
Hsterreichische Kultur im 12. und 18. Jahrhundert. Die
Deutschen in Ungarn: Siebenbürgen, Karpathenländer (Zips);
Städtegründungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Böhmen und Mähren: BVerufung deutscher Bürger, Deutsche
auf dem platten Lande des böhmischen Zentrallkessels und
der Randgebirge.

II. Germanisation Schlesiensßs. *
Schlesien als Teil des polnischen Reiches und unter dem
Einfluß polnischer Kultur. Beginn deutscher Einwirkung seit
dem zweiten, politischer Selbständigkeit seit dem dritten Viertel
des 12. Jahrhunderts. Die Herzöge Boleslaw der Lange und
Heinrich der Bärtige als Germanisatoren. Rückgang des deutschen

384 392
        <pb n="16" />
        xvi

Inhalt.

Seite

Einflusses im Verlauf der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts,
nach dem Tode Heinrichs II. Hinneigung und schließlicher Anfall
an Böhmen.

III. Deutsche und Dänen bis zum Fall Waldemars
des Großen; Erwerbung Livlandess...
Die Deutschen und der früheste Verkehr auf der Ostsee.
Eröffnung eines größeren deutschen Handels seit der Erbauung
Lübecks, Aufsegelung, Christianisierung und Germanisation Liv—
lands. Aufschwung Dänemarks nach dem Sturze Heinrichs
des Löwen: zeitweilige Abdrängung der Deutschen von der
Ostsee, Eroberung Estlands, Versuche gegen das deutsche
Livland. Schlacht bei Bornhövede (1227): Fall Dänemarks,
Livland bleibt den Deutschen erhalten.

lVv. Eroberung Preußenßsgsgsgssgßss*
Kultur der Preußen. Die Mission unter den Preußen.
Herbeirufung des deutschen Ordens. Eroberung der Länder
des Weichselufers und der Ostseegestade. Verschmelzung mit
dem Orden der livländischen Schwertritter. Gewinnung der
preußischen Binnenlandschaften. Abschluß des Ordensstaates
gegen Ende des 18. Jahrhunderts trotz wiederholter Aufstände:
Erwerbung Pomerellens, Verlegung des Hochmeistersitzes von
Venedig nach Marienburg.

V. Brandenburg unter den Askaniern; soziale und
politische Entwickelung Brandenburgs wie des
kolonisierten Ostens bis ins 14. Jahrhundert .
Bedeutung Brandenburgs nach Zerschlagung des Länder—
besitzes Heinrichs des Löwen. Erwerbungen der Askanier im
Laufe des 18. Jahrhunderts. Innere Entwickelung: Stellung
des Markgrafen und seiner Verwaltung; Schwierigkeiten der
Kriegsverfassung: Entstehung des märkischen Rittertums, Druck
desselben auf die Bauern. — Vernichtung der Kolonistenfreiheit
in Brandenburg wie überhaupt im Nordosten.

392 399

399 410

410 -420
        <pb n="17" />
        Einleitung.

Lamprecht, Deutsche Geschichte 111.
        <pb n="18" />
        Wo nur immer ein günstiges Geschick urwüchsigen
Nationen einen selbständigen Entwicklungsgang gestattet, der
aus den innersten Kräften des Volkstumes heraus, in den
wichtigsten Punkten ungestört von zwischengreifenden weltgeschicht—
lichen Einwirkungen in normaler Reifebildung verläuft, da lassen
sich der Regel nach drei Zeitalter wachsender Kultur unterscheiden,
die man mit der herkömmlichen Terminologie als Vorzeit, Mittel⸗
alter und Neuzeit bezeichnen kann.
Die Vorzeit begreift ein Zeitalter von meist ungemessener,
oft gewiß Jahrtausende umfassender Ausdehnung, während
dessen das Volk in der Thätigkeit des Fischers, Jägers und
Hirten verharrt. Seine Wirtschaft ist noch rein okkupatorisch;
flüchtig erringen die Volksgenossen in stetem Wechsel des Aufent—
halts die ersten Daseinsbedingungen der Nahrung und Kleidung,
soweit die Natur diese fast ohne menschliches Zuthun erzeugt.
Der Einzelne lebt noch aufs engste eingedettet in die jede
Individualität erdrückende Verfassung des Geschlechtes; in Ge—⸗
schlechter und Stämme, die sich zumeist gegenseitig befehden,
zerfällt das Volk. Die höheren Thätigkeiten des Denkens und
der künstlerischen Anschauung sind noch völlig gebunden; als
symbolisch kann man sie bezeichnen, insofern alles allgemeinere
Denken auf die Personifikation des Gedankeninhalts, namentlich
die Hypostasierung der Naturkräfte hinausläuft, und insofern
jede künstlerische Wiedergabe des Empfindens und der Anschauung
auf die unmittelbare Darstellung dieser Empfindung und An—
schauung durch menschliche Bewegungen und menschlichen Laut,
also auf die absolute Gleichstellung des Zustandes des Dar—
tellenden und des reproduzierten Empfindungsinhalts gerichtet ist.
        <pb n="19" />
        Einleitung.

Dies Zeitalter wird bei ungestört normaler Entwickelung
durch ein zweites, das Mittelalter, abgelöst, indem die bisher
unstät schweifenden Volksmassen seßhaft werden in den ersten
Anfängen des Ackerbaues, eine Heimat erringen, die ihnen teuer
wird, und Zeit zu geistiger Muße finden, wie sie der wechsellose
Drang des Kampfes ums natürliche Dasein früher versagte.
Nun löst sich die Härte der alten Geschlechtsverbände allmählich
auf; an ihre Stelle treten lokale Verbände, zwar immer noch
aufs engste geschlossen, das Individuum noch aufs strengste
fesselnd, anfangs z. B. bis zur völligen Verneinung jedes Privat—
eigens an Grund und Boden: aber doch schon von viel freierer
Bildung gegenüber den natürlichen Verbänden der Vorzeit. Und
mit der selbständigeren Haltung der Einzelperson in Wirtschaft
und Verfassung, in Sitte und Recht beginnt zugleich der Auf—
schwung zu einer höheren Stufe geistigen Lebens. Die reli—
giösen Vorstellungen, bisher völlig anthropomorph, beginnen sich
abzuklären zur Vorstellung einer höchsten Ursache oder eines
obersten Schicksals; die Fälle bindender Beziehungen zwischen
den Volksgenossen werden im ganzen überblickt und sondern
sich in die immer reinlicher geschiedenen, genauer erkannten
Gruppen des Rechts und der Sitte. Die Kraft ästhe—
tischer Anschauung wächst, wenn auch noch nicht bis zum
vollen, naturalistischen Erfassen der sinnlichen Welt, so doch
bis zu ihrer künstlerischen Wiedergabe durch das Ornament und
die oft äußerst wirkungsvolle Schönheit konventioneller Dar—
stellung im plastischen Bild und im Gemälde.
Und wieder tritt eine große Weiterbewegung ein. Sie
führt zur Neuzeit hinüber. Die agrarische Wirtschaft, bisher
vereinzelt betrieben in dem bäuerlichen Heim des Dorfes oder
vom ragenden Sitze des Großgrundherrn, in jedem Betriebe
sich selbst genügend, ihre sämtlichen Produktionsmittel selbst
erzeugend, mit ihren Ergebnissen alle Bedürfnisse deckend, be⸗
ginnt Überschüsse zu erzielen. Wie sie anwenden? Neue regel—
mäßige Bedürfnisse entstehen, die nicht aus den unmittelbaren
Erzeugnissen jeder einzelnen Wirtschaft befriedigt werden können,
die den Austausch eigener Überschüsse gegen Produkte fremder
        <pb n="20" />
        Einleitung.

5

Herkunft erheischen. So kommt es zum regelmäßigen Binnen⸗
berkehr: die alte Isolierung der Einzelwirtschaften wird durch⸗
brochen: ein Handel entsteht und mit ihm das Geld als allgemeines
Werkzeug des Tausches. Und neben den Handel tritt zur Befrie⸗
digung der neuen Bedürfnisse das Gewerbe: zum erstenmal beginnt
das Volk in Schichten verschiedener Berufsbildung zu zerfallen.
Es sind die Anfänge der Geldwirtschaft gegenüber der Natural—
wirtschaft der mittelalterlichen Zeit; sobald sie zur Ebenmacht
oder gar zum Übergewicht der geldwirtschaftlichen Entwickelung
gegenüber den vorhandenen agrarischen Wirtschaftsmächten ge—
führt haben, beginnt auch sozial das neue Zeitalter. Der
stteigende Verkehr führt zu einer bisher völlig ungeahnten Be—
wegungsfreiheit der Individuen; die alten, räumlich geschlossenen
Genossenschaften des Landes werden von ihm durchbrochen; nicht
mehr ihre lokale Gebundenheit, sondern die vom Räumlichen
oöllig absehende Verschiedenheit des Berufs wird zum sozialen
Fermente der Nation. Und alsbald zeigen sich die Folgen dieser
sozialen Verschiebung auf geistigem Gebiete. Dahin fällt die
bisher gebundene ästhetische Anschauung; die Dichtung dringt
zum Drama und zur Satire vor und damit zu den Anfängen
individualistischer Wiedergabe und Kritik der sinnlichen Welt;
die Kunst erringt in immer höherem Maße die Kraft realistischer
Auffassung und Schilderung; das Denken schreitet zur wahrhaft
wissenschaftlichen Bewältigung der Außenwelt fort und stellt die
Meditation über die höchsten Fragen, über das Verhältnis von
Gott Welt und Mensch, der Verantwortlichkeit, dem Gewissen
des Einzelnen anheim. Der Individualismus erwacht; langsam,
aus immer tieferem Eindringen in die Welt, aus immer festerer
Herrschaft über sie, wird die moderne Persönlichkeit geboren.
Umschreiben die soeben gegebenen Andeutungen im wesent⸗
lichen den abstrakten Typus jeder großen nationalen Entwickelung,
soweit diese unbeeinflußt betrachtet werden darf von den Einwir⸗
kungen weltgeschichtlich bedingter Rezeptionen und Renaissancen, so
wird es sich an dieser Stelle empfehlen, Umschau zu halten im
Bereiche der deutschen Entwickelung und die Frage aufzuwerfen,
in welches Stadium typischen Werdens denn das deutsche Volk
        <pb n="21" />
        Einleitung.

mit der Mitte des 12. Jahrhunderts, mit dem ersten Ausgang
des großen religiös-kirchlichen Streites, mit dem Emporkommen
der Staufer gelangt sei?
Längst lag damals das Zeitalter symbolischer Vorzeit hinter
ihm; nur in die ersten Jahrhunderte unserer beglaubigten Ge—
schichte ragt es noch hinein, und was wir von ihm wissen,
verdanken wir, abgesehen von dem Ergebnis schwieriger Schlüsse
aus später noch vorhandenen Niederschlägen früherer Entwickelung,
allein der klassischen Überlieferung der Römer und Griechen.
Denn Zeitalter symbolischen Denkens sind an sich geschichtslos;
in unbewußter Jugendlichkeit verbringen die Völker, den Einzel—
individuen gleich, die Wiegenzeit ihrer Entwickelung.
Mit dem Übergang zum Mittelalter pflegt die geschichtliche
Überlieferung im Gewande des Heldensanges und der aus Helden—
sängen zusammengeballten Sage einzusetzen. Es ist bei den
Deutschen allerfrühestens die Mitte etwa des 3. Jahrhunderts
nach Christus; aus dieser Zeit tönt uns in der Sage der Name
des historisch beglaubigten Königs Ostrogotha entgegen I. Es ist
zugleich die Zeit. da diejenigen germanischen Stämme, deren
Masse später die deutsche Nation bilden sollte, die ersten Ver—
suche unternahmen, dauernd seßhaft zu werden und endgültig
zu festem Ackerbau überzugehen.
Von hier ab dehnt sich das deutsche Mittelalter aus bis
zu den Pforten des 16. Jahrhunderts; erst im 15. Jahrhundert
beginnt auf deutschem Boden die Geldwirtschaft völlig und überall
zu siegen über die naturalwirtschaftliche Haltung der Nation und
alles überwindenden Einfluß zu gewinnen auf die Bildung des
staatlichen Lebens im Reiche und vornehmlich in den Territorien,
sowie auf die weitere Entwickelung der deutschen Gesellschaft.
Erst seit dieser Zeit darf man mit voller Sicherheit vom auf—⸗
keimenden Individualismus in der Kunst, vom Erwachen wahrer
Wissenschaft sprechen; erst jetzt bringt vor allem die Reformation
die große Errungenschaft persönlicher, individualistischer Frömmig—

S. Bd. J S. 339.
        <pb n="22" />
        Einleitung.

keit und damit die tiefste, auf immer unüberbrückbare Trennung
vom mittelalterlichen Geiste.
Das Zeitalter aber, das sich in der Ausdehnung von mehr
als einem Jahrtausend von den Ausgängen der vorzeitlichen
Kultur bis zu den Anfängen der modernen Entwickelung er⸗
streckt, zeigt in sich wiederum eine scharfe Gliederung in zwei
Hälften. Der Scheidepunkt liegt eben in der Zeit, bis zu der
insere Darstellung gelangt ist, in der Mitte etwa des 12. Jahr⸗
junderts.
Vor dieser Zeit herrscht noch die stärkste Gebundenheit des
geistigen Lebens, wie sie uns auf dem Boden der Kunst am
klarsten in der nationalen Beschränkung auf das Ornament,
auf dem Gebiete der Religion nicht minder deutlich in den
wunderlichen Formen der Frömmigkeit des 10. bis 12. Jahr⸗
hunderts entgegengetreten ist: es ist eine Haltung des Geistes,
die sich nur in typischem Umriß, nicht individuell des geistigen
Inhalts bemächtigt. Vor dieser Zeit sahen wir ferner die
NRation wohl aus Völkerschaften zu Stämmen, aus Stämmen
zu einem Gesamtstaat erwachsen; aber der Gesamtstaat trug
noch nicht eigentlich nationale Färbung, er beruhte in seiner
Idee wie in seiner Ausgestaltung noch auf der Aufnahme der
fremden, aus der hohen Kultur des Römerreiches herüberge—⸗
hnommenen Form des Kaisertums: die eigentlich lebendigen
Körper der Nation waren noch immer die Stämme; die natio—
nale Einheit war erst äußerlich erworben und ihr Gedanke
keineswegs tiefster und unveräußerlicher Besitz der Volksseele!.
Auf wirtschaftlichem Boden endlich standen sich die Einzelwirt⸗
schaften der Bauern und der Großgrundherren noch unvermittelt
— D jede Großgrundherrschaft
hildete mehr oder minder einen für sich abgeschlossenen Kreis,
einen kleinen Staat für sich, dessen Bereich die Schicksale der
Eingesessenen unverbrüchlich umfaßte: noch verlief die soziale
Schichtung ganz in den engen Verfassungsformen reiner Natural⸗
wirtschaft.

Vgl. Bd. LS. 11ff.
        <pb n="23" />
        2

Einleitung.

In all diese Zustände kommt mit der Mitte des 12. Jahr—
hunderts etwa eine steigende Gärung: sie werden gesprengt,
und heraus wächst eine neue, freiere Gestaltung mittelalterlichen
Kulturlebens.
Die treibende Kraft lag während der ersten losen Anfänge
der Geldwirtschaft zunächst in den Städten; ihr Auftreten, ihre
zunehmende Erweiterung giebt den späteren Jahrhunderten des
Mittelalters seit der Stauferzeit einen besonderen, wenn auch noch
immerhin mittelalterlichen Charakter: bis mit dem Ausgang des
15. Jahrhunderts der mittelalterliche Rahmen völlig gesprengt wird.
Die Großgrundherrschaften des 8. bis 10. Jahrhunderts,
jene ersten großen Organisationen agrarischer Kräfte innerhalb
der deutschen Geschichte, hatten die Überschüsse ihrer Erträge
wesentlich zum weiteren Ausbau der Heimat und damit zu
ihrer Vergrößerung wie zur Ernährung einer stets wachsenden
Bevölkerung verwendet. Es war dabei, namentlich in den höher
kultivierten Gegenden des Reiches, schließlich zu einer Steigerung
der Bevölkerung gekommen, für deren Ernährung die wirt—
schaftliche Thätigkeit bloßen Ackerbaues nicht mehr ausreichte.
In Fülle begannen hörige Leute wie Freie vom Lande darum
den Städten zuzuwandern, um sich hier den nunmehr erblühenden
Handwerken einzuordnen.
Zu gleicher Zeit waren aber auch die Großgrundherren an
den Schluß ihrer alten Ausbaubestrebungen gelangt; das Land
war völlig besiedelt; nicht mehr in der weiteren extensiven
Kultivierung jungfräulichen Bodens konnte eine Steigerung
ihrer Einnahmen erblickt werden, sondern nur noch in der in—
tensiveren Bearbeitung des einmal aufgewonnenen Landes und in
einer besseren Organisation des Betriebes. Die hierdurch steigen⸗
den Erträge fanden Absatz in der ungemein rasch wachsenden
Bevölkerung der Städte, deren Aufgabe es damit ward, dem
platten Lande hierfür besseres Ackergerät sowie überhaupt die
Voraussetzungen einer höheren Lebenshaltung in industriellen
Erzeugnissen zu liefern.
So trat, deutlich wahrnehmbar im Verlaufe der ersten
Hälfte des 12. Jahrhunderts, eine nie nachlassende Strömung
        <pb n="24" />
        Einleitung.

—*

gegenseitiger Wechselwirkung und Befruchtung zwischen den
Städten und dem platten Lande ein: das Handwerk hob sich,
der Handel nahm außerordentlich zu, die Landwirtschaft begann
Gebrauch zu machen von den Vorteilen, die die neuen Erwerbs⸗
zweige gewährten.
Es waren Vorgänge von außerordentlichen Folgen. Auf
politischem Gebiete waren die ersten Jahrhunderte der Kaiserzeit er⸗
füllt gewesen von dem großen Kampfe der kirchlichen und staatlichen
Gewalten: ein Fieber gleichsam, das den Körper der deutschen
Nation nach der Aneignung des Christenglaubens ergriff, war
der Investiturstreit hereingebrochen. Nun war es zwar im
Wormser Konkordat zu einer Verständigung gekommen: aber
wer wollte verkennen, daß es sich dabei nur um einen Waffen⸗
stillstand handelte? Hatte dieser sich bis zur Mitte des 12.
Jahrhunderts leidlich bewährt, so war das nur die Folge ge—
wesen des Sieges der religiösen Ideen über Papsttum und
Kaisertum zugleich, wie er im zweiten Kreuzzuge zu Tage trat.
Im übrigen aber konnte kein Zweifel sein, daß der tiefste Anlaß
zu den Zwisten zwischen Regnum und Sacerdotium in nichts
anderem gelegen war, als in der Wucht der alles vor sich zurück⸗
drängenden, Nation und Kirche gleicherweise beherrschenden
religiösen Ideen, in der Einwirkung einer alles gefangen neh⸗
menden christlichen Frömmigkeit. Nun, mit dem Eintritt der
revolutionären Anfänge der Geldwirtschaft, traten diese
Ideen zurück; andere, materielle Vorgänge zogen das Auge der
Nation vor allem auf sich; das kirchliche Interesse schwand,
Frou Werlt siegte; selbst die Diener der Kirche verweltlichten,
die Bischöfe wurden Reichsfürsten, Abte lebten fern von ihrem
Kloster und ließen andere für ihre Pflichten sorgen, und sogar
für die Kurie konnte ein Eiferer, wie Gerhoh von Reichersberg,
die Frage aufwerfen, ob ihr Name eher von cruor, denn von
oura abzuleiten sei.
Befreite so die wirtschaftliche Bewegung die staufischen
Herrscher von jener furchtbaren Gewalt der religiösen Empfin—
dungen, der die Salier fast unterlegen waren, so kam sie anderer⸗
        <pb n="25" />
        0

Einleitung.

seits positiv den Kaisern des 12. und 18. Jahrhunderts nicht
mehr zu gute. Jede geldwirtschaftliche Bewegung bietet an sich
der Staatsgewalt in den von ihr entwickelten Werkzeugen des
Verkehrs, in Straßen und Nachrichtendienst, in Geld und Landes—
frieden, die Möglichkeit, ganz anders, als während des isolierten
Daseins rein naturalwirtschaftlicher Zeiten zu centralisieren, überall
gegenwärtig zu wirken, waährhaft zu herrschen. Das ist jener
Zug der Entwickelung, von dem getragen die französischen und
englischen Könige des 13. und 14. Jahrhunderts ihre mehr
oder minder absoluten Monarchieen begründet haben. Wir
werden sehen, wie und warum dieser Zug der deutschen
Monarchie des 12. und 18. Jahrhunderts nicht mehr zu
gute kam. Nicht die Kaiser haben sich seiner bemächtigt,
sondern die Fürsten, nicht die Einheit des nationalen Staates
hat er herstellen und stärken helfen, sondern die Vielheit terri—
—VV—
Und doch waren es andererseits die Anfänge der Geldwirt—
schaft, durch deren Einfluß, teilweise auf dem Umweg sozialer
Wirkungen, die Einheit der Nation, wenn auch nicht des Staates,
begründet ward. Waren bisher die Stämme die eigentlichen
Träger der nationalen Gliederung gewesen; hatten neben und
unter ihnen nur noch die isolierten Organisationen großer Grund—
herrschaften wahrhaft fruchtbar bestanden: jetzt verwischten der
zunehmende Verkehr, die Thatsache zahlreicher Ortsveränderungen
einer großen Anzahl von Volksgenossen, die über das Gesamt—
gebiet des Reiches hinweggreifenden Rechtsbeziehungen des Han—
dels immer mehr die Stammesgrenzen und öffneten die Grund—
herrschaften den allgemeinsten Einflüssen. Und über die Anderung
und Zerstörung des Bestehenden hinweg erwuchsen neue, die
Gesamtnation einigende Elemente. An Stelle der agrarischen
Ständebildung, die stets einen landsmannschaftlichen Charakter
behalten hatte, trat eine neue Gliederung nicht eines Stammes
oder einiger Stämme, sondern der ganzen Nation nach Berufen:
neben den Landmann trat der Ritter, der Kaufmann, der Hand
werker: und er genoß wesentlich gleichen Rechtes und gleichen
        <pb n="26" />
        Einleitung.

11

Ansehens, mochte er im Süden oder Norden des Vaterlandes an⸗
sässig sein oder vorübergehend sich aufhalten.
In der Herstellung dieser allerseits ausgleichenden Ver—
bindungen entwickelten die Anfänge der geldwirtschaftlichen Bil—
dung gegenüber den bisher partikularen Strömungen den Begriff
und das Bewußtsein der Nation zur gleichen Zeit, wo sie mit
ihren Einflüssen die Entfaltung der Territorialgewalten unter—
stützten: eben in dem Augenblick, da die Nation als Staat aus
den Fugen zu gehen begann, ist sie als soziale Einheit er—
kannt und für immer dem Bewußtsein der Deutschen gewonnen
worden. Und mehr noch: in eben diesem Augenblick hat sich
die Nation fast zu der größesten That, die ihr als Gesamtkörper
bisher gelungen ist, angeschickt, zur Kolonisation der heutzutage
deutschen Länder an der mittleren Donau und östlich der Elbe.
An den Einzelvorgängen dieser außerordentlichen, mehr als zwei
Jahrhunderte andauernden Bewegung haben sich alle deutschen
Stämme, und nicht zum wenigsten die der äußersten westlichen
Fernen beteiligt; Norddeutsche und Süddeutsche haben in gleicher
Weise den Weg gefunden nach Livland und Siebenbürgen, nach
Schlesien und Preußen: die Kolonisation des deutschen Ostens
ist das Siegel gewesen der unter geldwirtschaftlichem Einfluß
zum erstenmal praktisch durchgeführten, wenn auch nicht staat—
lich zu Tage tretenden nationalen Einheit.
Aber auch für das Geistesleben bedeuteten jene ersten Ein—
flüsse der Geldwirtschaft, wie sie vom 12. bis 15. Jahrhundert
zunehmend auf das nationale Dasein einwirkten, einen wesent—
lichen Fortschritt, wenn auch noch nicht den Bruch mit der
mittelalterlichen Gebundenheit. Schon daß die im 10. bis 12.
Jahrhundert gewonnenen Formen einer noch typischen, von
jedem Individualismus fernen Frömmigkeit in den Hintergrund
gedrängt wurden, war ein Vorteil. Es wurde dadurch Platz
geschaffen für eine neue geistige Auffassung, die ihrerseits be—
dingt war durch Veränderungen auf sozialem und noch mehr
gesellschaftlichem Gebiete.
Es wird bald genauer zu erzählen sein, wie sich im Laufe des
12. Jahrhunderts im Ritterstand ein erster Stand im wesentlichen
        <pb n="27" />
        2

Einleitung.

rein nationaler höherer Bildung entwickelte, und wie sich mit
seiner Lebensrichtung die Daseinsformen der höheren Geistlichkeit,
der einzigen feingebildeten Gesellschaft bisher, mehr oder minder
oerschmolzen.“. Auf diese Weise entstand zum erstenmal
auf deutschem Boden eine wahrhaft nationale, überallhin ver—
breitete, geistig belebte Gesellschaft, eine Aristokratie der ästhe—
tischen Bildung. Und schon gewährten die Fortschritte der
Volkswirtschaft dieser die Möglichkeit eines ausgedehnten fried—
lichen Verkehrs, eines wirklichen geselligen Lebens von Hof zu
Hof und von Burg zu Burg. Es waren Errungenschaften, die
nach dem Verfall des Rittertums gegen Ende des 18. Jahr—
hunderts in fast erhöhtem Maße noch auf die höheren bürger⸗
lichen Kreise übergingen. Jetzt waren die Städte schon unbe—
weifelt Stätten eines höheren, dauernden Friedens; eng geschart
wohnte in ihnen eine bürgerliche Aristokratie, die, ursprünglich
dielfach dem Rittertum angehörig, nach dessen Versinken in die
kleinlichen Verhältnisse des Landjunkertums den guten Kern der
alten Bildung bewahrt und durch eigene geistige Arbeit ver—
mehrt hatte: was Wunder, wenn sie zum erstenmal die Anfänge
zut bürgerlicher Gesellschaft ausbildete.
Freilich besaß diese Gesellschaft noch nichts von dem freien
geistigen Leben der späteren Gesellschaft der Renaissance; streng
herrschte bei ihr Konvenienz und Etikette; in den Äußerlichkeiten
feineren Verkehrs ging sie nicht minder auf, wie die ritterliche
GHesellschaft der Stauferzeit.
Aber gerade der Konventionalismus der bürgerlichen wie
oorher der ritterlichen Gesellschaft war das fördernde Element
des nationalen Geisteslebens im 12. bis 15. Jahrhundert. War
man bis dahin in der Kunst noch typischen Anschauungen ge—
folgt und unter ihrem Einfluß zur Vergegenwärtigung der
schönen Außenwelt fast nur im Ornamente gelangt: jetzt er—
blickte man diese Außenwelt und vornehmlich die Menschenwelt
in genauer erfaßten Formen, in den Umrissen ritterlicher
oder bürgerlicher Modevorstellungen, im leisen Schwung etwa

S. unten S. 176 ff.
        <pb n="28" />
        Einleitung.

18

höfischer Grazie oder in jener unbewußten Anmut, welche
bürgerlich-religiöse Innigkeit zunächst den Heiligengestalten,
dann allem Holdmenschlichen zuschrieb. Auch in der Dichtung
hrachen sich neue Ideale Bahn. Die alten knorrigen Helden⸗
gestalten verblassen; der höfische Ritter mit seiner zuht und
fuoge wird das konventionelle Modeschema aller Darstellungen,
und in der Lyrik erwacht die spintisierende Erörterung der ge—
sellschaftlich zugelassenen Liebesempfindung für die Frauen der
ritterlichen Kreise. So entsteht ein Geistesleben höchst eigener
konventioneller Art; es hält die Mitte gleichsam zwischen der
massiven Typik der Vergangenheit und dem ausgeprägteren Indi⸗
»idualismus des 16. Jahrhunderts. Im Grunde aber steht es
doch noch auf mittelalterlichem Boden; es beschließt das Zeit—⸗
alter gebundenen Geisteslebens als dessen höchster noch erreichbarer
Ausdruck.

Doch genug. Eingehend noch wird uns dies geistige Dasein
in der folgenden Erzählung beschäftigen; jetzt mag es gelten,
zunächst seine wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen
im vollen zu überblicken.
        <pb n="29" />
        Achtes Buch.
        <pb n="30" />
        Erstes Kapitel.

Städte und Bürgertum zur Skauserzeit.

Nur sehr langsam ist in unserem Volke, trotz frühzeitiger
Berührung mit den höheren Kulturen des Südens, ein wirt—
schaftliches Wertbewußtsein der Güter erwachsen. In der Zeit
der Karlingen war es noch keineswegs vorhanden. Zwar ge⸗
brauchte man schon lange Münzen, ja man hatte vielleicht schon
damals ihre Kenntnis und Verwendung den Slawen vermittelt *:
aber gleichwohl trug man sie noch in der unbequemen Geldkatze
bei sich? und war weit davon entfernt, das Geld als stehendes
Verkehrsmittel, als selbstverständlichen Wertmesser der wirt⸗
schaftlichen Güter zu betrachten: wiederholt drohte die kar⸗
lingische Gesetzgebung denen Strafe an, welche die Annahme
vollwichtiger Denare verweigern sollten.
Wie die Volkswirtschaft den Wert des Geldes noch nicht
erkannt hatte, so hatte das Rechtsleben noch keine Veranlassung
gehabt, auch nur den einfachsten Formen des kaufmännischen
Verkehrs Einfluß auf seine Entwickelung zu gestatten. Ein speziell
kaufmännisches Vertragsrecht war noch nicht vorhanden: der

1 Altslop. penegu penedes geht auf das deutsche „Pfennig“ zurück.
Auch das Wort Schilling ist in viele slawische Sprachen übergegangen. — Dieses
Kapitel ist schon in der Historischen Zeitschrift N. F. 31, 385 - 424 mit
ausführlichen Belegen in einer Anzahl von Anmerkungen gedruckt worden.
⸗Althochdeutfch scazpfung val. altnord. pungr. Vörse erst entlehnt
aus lat. burissa.
LSamprecht, Deutsche Geschichte UI
        <pb n="31" />
        18

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

Normalvertrag war der Kauf oder der Tausch. Vertragsschulden
konnten, wenn auch gerichtlich anerkannt, doch staatlich nicht
beigetrieben werden, denn es gab hierfür noch keine öffentliche
Gewalt gerichtlicher Vollstreckung: vielmehr hatte jeder Gläubiger
den Versuch zu machen, sich selbst zu befriedigen. Vergegen—
wärtigt man sich neben alledem, daß die Bürgschaft für Schuld
bei den Sachsen, dem Hauptstamm des späteren Hansegebietes,
erst durch einen Akt der fränkischen Gesetzgebung vom Jahre 782
eingeführt zu sein scheint!: so begreift man, daß noch bis tief
ins 8. Jahrhundert hinein im eigentlichen Deutschland kein
größerer Eigenhandel der Nation bestanden haben kann: noch
dauerte völlig ungebrochen die Herrschaft ausschließlicher Natural—
wirtschaft.
Erst nach weiteren Jahrhunderten drängte sich dem Gemein—
bewußtsein der Nation die Thatsache auf, daß neben der aus—
schließlichen Wirtschaftsthätigkeit auf agrarischem Gebiete auch
langsam zunächst der Handel, später die Industrie Rechte zu
erwerben begannen: noch bedeutet ahd. choufön vornehmlich
tauschen und erinnert an das ags. ceap, „Vieh, Handelsgeschäft“,
noch versteht der Deutsche des 10. und 11. Jahrhunderts unter
gélt Vergeltung, Ersatz und nur ausnahmsweise Geld?, und als
Ertrag, Besitz überhaupt gilt ihm gitregidi, Getreide.
Gleichwohl entbehrten schon die merowingische wie die Kar—
lingenzeit nicht jedes Handels. Freilich der vorchristliche, vor—⸗
geschichtliche Passihhandel der Germanen mit den Ländern des
Mittelmeeres war ebenso verfallen, wie der spätere kommerzielle
Verkehr mit den Römern vornehmlich an den Grenzen des
Weltreiches. Doch hatten sich daraus und noch mehr aus der
römischen Kultur auf deutschem Boden immerhin Spuren der
Frühzeit durch die Jahrhunderte erhalten. Noch gelangten
manche Waren des Orients auf dem alten Handelswege der
Griechen über Marseille (und nunmehr weiter über die großen
Messen der Champagne) nach Deutschland; noch weniger scheint

Cap. de part. Sax. 8 27.
Im Aungelsächsischen bedeutet es nie Geld; Geld ist englisch be—
kanntlich money (moneéeta).
        <pb n="32" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.

18

die uralte, schon von Strabon und Plinius erwähnte Handels⸗
straße verschüttet gewesen zu sein, die von den Ufern des Ganges
zu den Gestaden des Kaspischen Meeres, und von da durch das
russische Tiefland bis zum Becken der Ostsee führte. An Rhein
ind Tonau aber blieb von Römerzeiten her immer ein gewisser
Verkehr. An der Donau hatte ihn Karl der Große durch
seinen Bau eines Main ⸗Donau-Kanals, wie durch seine
Kriege gegen die Awaren zu fördern gesucht. Am Rhein ver—
steht er sich von selbst, solange am oberen Laufe des Stromes
Weingärten bestellt und vor seinem Mündungsland Heringe
gefangen werden. Aber über diese natürliche Bedeutung hinaus
erfreute sich der Rheinverkehr doch auch noch in karlingischer
und sächsischer Zeit der Nachwirkung römischer Einflüsse. Alle
großen Städte des Mittelalters am Rhein, mit Ausnahme von
Frankfurt und teilweise Basel, stehen auf römisch⸗geschichtlichem
Boden; Frankfurt und Basel aber haben sich erst seit dem 18.
und 14. Jahrhundert bedeutender entwickelt. So schützten hier
fast überall die Trümmer römischer Befestigungen, notdürftig
geflickt; so erhielt sich eine gewisse technische Überlieferung in
Kunst und Handwerk. Aber freilich waren diese Reste römischer
Zeiten noch keineswegs der nationalen Kultur völlig eingeordnet.
Das gilt auch für den Handel, soweit ein solcher bestand. Er
war kein Eigenhandel der Nation, Fremde betrieben ihn. Im
Süuden waren es teilweise Lombarden; auf sie weisen noch heute
die Regensburger Straßennamen Unterwalchen und Römling.
In Mitteldeutschland und im Norden traten vor allem die Juden
hervor; für Köln ist es sicher, daß ihre Gemeinde, die Zeiten
römischen Verfalles zäh überdauernd, sich ins Mittelalter rettete;
für Magdeburg werden noch im 10. Jahrhundert Jude und
Kaufmann als gleichwertige Begriffe gebraucht.
Im äußersten Norden, an den Gestaden der Nordsee, haben
dagegen schon zu karlingischer, ja schon früherer Zeit die Deut⸗
schen selbst Handel getrieben. Aber nicht wirtschaftliche Er⸗
waãgung in erster Linie trieb die Sachsen und vor allem die
Friesen in die Ferne. Es waren andere, altgermanische Empfin⸗
dungen. „Kein Mann auf Erden ist so Übermutes voll,“ sagt
*
        <pb n="33" />
        20 Achtes Buch. Erstes Kapitel.

—
sorgenvoll der Reise zur See gedächte. Dennoch regt sich im
Seemann der Fahrtendrang, fern will er fremde Lande schauen.
Nicht auf Harfenspiel, auf Ringspende und Wonne am Weib
steht sein Meinen; dem Meer, dem Wogengewühl gilt seine
Sehnsucht. Der Lenz naht, die Bäume blühen, es grünen die
Wiesen: da schweift sein Sinn über des Walfisches Heimat zum
Ende der Welt und weist ihn mit unwiderstehlicher Lockung den
Todweg des Meeres.“ Abenteurerlust, das urgermanische Wohl⸗
gefühl an der Unfaßbarkeit des Erhabenen, Wagemut zum Be—
stehen übermenschlicher Gefahren haben dem nordischen Handel
den Weg bereitet. So fuhren die Friesen über Meer den
Nordweg und zum eisigen Island; und mit ihnen gelangten
dorthin die Erzeugnisse Deutschlands und der Mittelmeerländer
wie des Orientes zum Austausch gegen nordische Produkte,
Pelzwerk vornehmlich und Fische. Dieser Verkehr erforderte
nun wiederum einen größeren Handel nach Süden hin; von
Wijk bij Durstede, ihrer Haupthandelsstadt an der letzten und
damals wichtigsten Gabelung des Rheines im Niederland, fuhren
namentlich die Friesen den Strom zu Berg, sie wurden heimisch
in Duisburg und Köln, in Mainz und Worms, und sie drangen
üüber Land bis zu den Messen von St. Denys. Aus dieser Zeit
stammt unsere Bezeichnung groben Wollenzeuges als Fries?: es
war der hauptsächlichste Ausfuhrartikel des Nordens; schon früh
ist der Name auch ins Romanische gedrungens. Daneben wurde
Leinwand zum Süden geführt: Laken und Linnen sind nieder—
deutsche, sehr zeitig ins Hochdeutsche aufgenommene Wortformen.
Und wie die Erzeugnisse der Webindustrie aus dem Norden
kamen, so gelangten schon in dieser Frühzeit unseres Handels
einzelne Naturalprodukte aus dem Süden nach Deutschland;
noch jetzt erinnern die Worte Wal-Nuß und Lamberts-Nuß
an die welschen, lombardischen Händler.

1Aus spätkarlingischer Zeit; Thorpe Cod. Exon. S. 806 ff.
Von altfriesisch krisle Haupthaar.
3 Französisch frise.
        <pb n="34" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 21

Über diesen Handel hinaus begann sich, wohl gegen
Ausgang der karlingischen Wirtschaftspolitik, also seit dem 9. Jahr—
hundert, energischer ein deutscher Aktivhandel auszubilden.
Er war zunächst räumlich eng begrenzt; die großen Flußthäler
und Stromgebiete bildeten der Hauptsache nach seine natürlichen
Bezirke. So gab es einen Donauhandel, dessen Mittelpunkt
Regensburg war, da die große west-östliche Handelsrichtung
auf Byzanz seit der Eroberung Pannoniens durch die Ungarn
dauernd verschüttet blieb. Es bildete sich ein Handel im Elb—
gebiet aus; doch war er noch sehr beschränkt, weil ihm die
sichere Anknüpfung an den Ostseehandel nur sehr unvollkommen
iber Schleswig gelang, und weil sein eigentliches Hinterland
noch von gering entwickelten Slawenstämmen bewohnt ward.
Weit höhere Stufen erreichte der Handel in den westlichen Ge—
bieten. Hier war der Rhein die gegebene Straße. Der Strom
aber kam im wesentlichen nur als Weg zu Thal in Betracht;
nach Süden hin schlossen die Alpen trotz aller Kriegszüge der
deutschen Kaiserzeit den Handelsverkehr noch auf lange ab; nur
ein geschickt organisierter Nachrichtendienst überschritt in regel⸗
mäßigen Gezeiten das Hochgebirg. Und auch der Rheinweg zu
Thal bildete noch kein völlig einheitliches Handelsgebiet. Bis
in die Periode der Salier zerfiel er vielmehr in eine ober⸗
rheinische und eine niederrheinische Hälfte. Am Oberrhein waren
Zürich und Konstanz, Straßburg und Speier, Worms und Mainz
die Emporien; ihr Verkehr sammelte sich naturgemäß in Mainz,
wohin auch der Main mit Würzburg und bald Bamberg wies;
so ward Mainz zur Haupthandelsstadt des Gebietes; seit dem
10. Jahrhundert war es eine der größesten Städte des Reiches,
die auxea Maguntia, die prima regni sedes. Indes je mehr
der Weinverkehr zunahm, dessen Betrieb schon die Bezwingung
der Stromsperre des Binger Loches lohnte, um so mehr ver—
ichmolz der oberrheinische Handel mit dem niederrheinischen,
um so mehr mußte Mainz dem Ruhme Kölns weichen.
Das niederrheinische Handelsgebiet, wie es sich von Dort—
mund bis Cambray, von Bingen und Trier bis zum Mündungs—
sande des Stromes erstreckte und in Köln seinen Mittelpunkt
        <pb n="35" />
        22

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

fand, hatte von jeher einen besonderen Charakter. Der Rhein
wies in der letzten Strecke seines Laufes wie in seiner Verkehrs—
verbindung mit der Maas gebieterisch hinaus auf das Meer—
nach Flandern, nach England. Waren die übrigen Gebiete frühe—
sten deutschen Eigenhandels in sich abgeschlossen, im wesentlichen
dem Binnenverkehr zugeneigt: hier erstreckte sich der Handelsstrom
über die engen kontinentalen Grenzen hinaus, und er traf in
London wie an den festländischen Küsten des Ärmelkanals auf
die letzten Ausläufer des großen orientalischen Handelsstromes,
der sich durchs Mittelmeer und die Straße von Gibraltar nach
dem fränkisch-germanischen Norden ergoß. Der niederrheinische
Handel der früheren Kaiserzeit war der einzige internationale
Handel Deutschlands, Köln am Rhein die einzige Seestadt des
Reiches. Früh schon waren diese Verbindungen geknüpft worden;
mit Recht vermutlich rühmten sich die Kölner Kaufleute des einstigen
Schutzes ihres Londoner Handels durch den großen Kaiser Karl;
ums Jahr 1000 werden sie den dauernden Verkehr der sächsischen
Kaiserfamilie mit den Herrschergeschlechtern der Angelsachsen
vermittelt haben; im 11. und 12. Jahrhundert war Köln un—
bestritten die erste Handelsstadt des Reiches; nach Köln versetzte
dies Zeitalter den einzigen Großkaufmann unserer mittelalterlichen
Sage, den guten Gerhard.
Und eben im Laufe des 12. Jahrhunderts trat nach einer
Stockung des deutschen Verkehrs seit etwa 1070 ein neuer Auf—
schwung ein, der den niederrheinischen und bald den gesamten
rheinischen Verkehr noch mehr hob, zugleich aber glänzende Aus—
sichten auf einen fruchtbaren Handel in den nordischen Meeren
eröffnete. Infolge innerer Unruhen in den russischen Reichen
war die alte orientalische Handelsstraße vom Kaspischen Meer
zur Ostsee verödet; Kaufleute Genuas und Venedigs hatten sie
nach dem Mittelmeer abgelenkt; in Asow gab es schon im
12. Jahrhundert ein genuesisches Handelskonsulat. So waren
die italienischen Städte, schon längst im Besitze der eigentlichen
Mittelmeerstraßen nach dem Orient, nunmehr zu den einzigen
europäischen Vermittlern der sagenhaften Erzeugnisse Persiens
ind Indiens geworden. Und wie hob sich dieser Verkehr mit
        <pb n="36" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 23

den Kreuzzügen, mit der Begründung von Christenstaaten an
den Ostgestaden des Mittelmeers! Immer zahlreicher erschienen
drientalische Waren in den Häfen Flanderns und Englands:
und dem deutschen Kaufmann fiel ihr weiterer Vertrieb von dort
nach Deutschland und vor allem auch nach jenen Ländern der
Nord- und Ostsee zu, die jetzt mit Deutschland durch einen
regen Handel verbunden wurden, von einem Bezug orientalischer
Produkte über Land aber fast völlig abgeschlossen waren. So
ward die Grundlage großer west-östlicher Handelsbeziehungen
gewonnen; und alsbald knüpfte sich an sie ein lebhafter Aus—
lausch englischer, deutscher und nordöstlicher Erzeugnisse. Die
kommerziellen Voraussetzungen der Deutschen Hanse treten lang⸗
sam' ins Leben; schon das Anno-Lied spricht von Ortechin unt'
Engelantin, von Denemarkin, von Vlantérin unti Riuzilanti;
der kleine westfälische Ort Medebach nimmt in einer Aufzeichnung
des Jahres 1168 Bedacht auf Handelsgeschäfte seiner Bürger
unter Dänen und Russen; bald sehen wir neben Tiel und Ut⸗
recht, Bremen und Lübeck auch Köln und Groningen, Münster
und Soest am Seeverkehr nach Osten beteiligt, und stolz spricht
eine Dortmunder Urkunde des 13. Jahrhunderts von den cives
maricolae Tremonienses.
So waren in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
etwa die engen Möglichkeiten des deutschen Binnenhandels ab⸗
gestreift; weit über sie hinaus stand im Norden des Reiches
ein internationaler Handel mit dem gesamten Westen und Osten
wie den nordgermanischen Völkern in Aussicht. Wie konnte er
aber betrieben werden ohne besondere Organisation der Kauf⸗
mannschaft und der Gewerbe überhaupt, ohne eine verfassungs—
mäßige Ausgestaltung der Standorte der neuen Betriebe, der
Städte?

II.

Man kann von einer bald indwidualistischen, bald sozialisti⸗
schen Färbung des wirtschaftsgeschichtlichen Verlaufes reden, je
nachdem es sich in den einzelnen Zeiten wirtschaftlicher Ent—⸗
wickelung um die volkswirtschaftliche Organisation schon stark
        <pb n="37" />
        24

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

entwickelter oder erst im Emporkommen begriffener spezifischer Wirt⸗
schaftsmächte handelt. Beispiele zur Erklärung des Unterschieds
liefert schon das erste Jahrtausend unserer nationalen Geschichte.
Der Grund und Boden im Anfang unserer naturalwirtschaftlichen
Zeit war zunächst nahezu gleichmäßig unter die Volksgenossen
verteilt; die Organisation der Volkswirtschaft war halb commu—
nistisch-sozialistisch. Erst seit dem 6. Jahrhundert, mit der all—
mählichen Individualisierung der Rechte am Grund und Boden,
machte dies System dem entgegengesetzten Platz. Grund und
Boden ward nun zum sozialen und politischen Machtmittel von
Einzelpersonen; und indem sich diese des neuen Elementes mit
sehr verschiedenem Erfolge bemächtigten, wurden außerordentliche
Massen von Grundbesitz in wenigen Händen angehäuft, während
der Menge die alte Wohligkeit einer vollen Ackernahrung anfing
verloren zu gehen. Das neue ausgedehnte Grundeigentum der
Großen aber bedurfte einer neuen Organisation: sie konnte nur
individualistisch sein; gefunden ward sie in der Grundherrschaft:
die Grundherrschaft bestimmte vom 8. bis 11. Jahrhundert den
Charakter der deutschen Wirtschaft.
In verwandter Weise, wie die naturalwirtschaftliche Zeit, ist
auch jenes neue Zeitalter der nationalen Wirtschaft verlaufen, das
mit der Entwickelung von Handel und Handwerk zunächst in den
Städten begann. Sein sozial wichtiger Faktor ist das Kapital:
das Kapital übernimmt die ein Jahrtausend lang vom Grund und
Boden inne gehabte Stellung, das Kapital wird das gesellschaftliche
und politische Machtmittel der neuen Zeit. Aber auch hier läuft
anfangs das Bestreben aller, die mit dem neuen Element in
Berührung treten, der Bürger vornehmlich, auf einen gleich—
mäßigen Genuß seiner Kräfte und Wirkungen hinaus: so ist
die Gesetzgebung der mittelalterlichen Städte bestrebt, eine thun—
lichst gleichmäßige Verteilung des Kapitals auf alle Insassen
der Stadt durchzuführen, sie kennt das Kapital im Grunde
nur als Arbeitskapital; ihr volkswirtschaftliches System zeigt
sozialistischen Hintergrund. Aber auch hier erfolgt schließlich,
merklicher seit dem 18. Jahrhundert, die Individualisierung des
Kapitals als Machtmittel; seine Bedeutung für individualistische
        <pb n="38" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.

2ß

Arbeitsorganisation, sein Rentencharakter, seine zinstragende
Kraft wird gleichzeitig mit seiner fast ungemessenen Anhäufung
in den Händen Einzelner, seiner relativen Entziehung für größere
Massen städtischer Einwohner anerkannt, dem folgt die soziale
Scheidung in Unternehmer und Arbeiter: das 16. Jahrhundert
sieht den Beginn einer individualistischen Entfaltung und damit
erst vollen Entwickelung des geldwirtschaftlichen Zeitalters zu—
nächst in den Städten, dann auch auf dem platten Lande.
Dieser allgemeinen Betrachtung des volkswirtschaftlichen
Verlaufes läßt sich für die frühesten Entwickelungsstufen der
Geldwirtschaft und damit für die Anfänge des Handels die
Vermutung entnehmen, daß eine in gewissem Sinne sozialistische,
jede persönliche Ubermacht verhindernde Organisation der neuen
Wirtschaftskräfte bestanden haben werde.
Sie ist in der That das Charakteristische. Genossenschaft⸗
lich im Sinne rationeller Ausgleichung der ungleichen individuellen
Produktionsaussichten der Einzelnen ward ursprünglich der nationale
Handel, ward allem Anschein nach noch mehr das nationale
Handwerk erfaßt: ein erster Blick auf die kaufmännischen
Gilden und die handwerklichen Zünfte, jene Lebensgemeinschaften
der frühesten geldwirtschaftlichen Entwickelung, ruft sofort den
Vergleich mit der agrarisch-sozialistischen Vereinigung der Ur—
zeit, mit der Markgenossenschaft hervor: alle drei sind sozialistisch
gefärbte Produktivgenossenschaften; ihre Zwecke gipfeln nach
völlig gleicher Weise in der Lebensfürsorge für ihre Mitglieder
und deren Familien.
Andrerseits sind die Unterschiede unverkennbar. In der
Urzeit, als die Markgenossenschaften entstanden, scheiterte jede
Kapitalbildung an der niedrigen Stufe der Volkswirtschaft;
niemand vermochte seine und seiner Familie Zukunft durch
Ersparnis oder Darlehen zu sichern: der einzelne war über⸗
haupt nicht dauernd imstande, für sich zu sorgen: der Staat
mußte für ihn eintreten. So waren die Markgenossenschaften,
wenn auch auf genealogischer Grundlage erwachsen, doch in der
Zeit der Völkerschaften vor allem staatliche Bildungen: von oben
her wurden sie gebildet und abgerundet, der Staat gab und
        <pb n="39" />
        26

Achtes Buch. Erstes Lapitel.

gewährleistete ihnen das Markgebiet, die Grundlage ihres
Bestehens. Innerhalb des Markgebietes aber standen wenigstens
anfangs wohl alle Genossen in absoluter Produktionsgemeinschaft.
Wie anders entwickelten sich Gilde und Zunft! Wie jede
höhere Wirtschaftsstufe die freie Verfügung über die wirtschaft—
lichen Machtmittel der vorhergegangenen Periode naturgemäß
besitzt, so erfreuten sich Gilde- wie Zunftgenossen von vorn—
herein eines nahezu vollen Individualeigens am städtischen
Grund und Boden, zudem gingen sie jeder für sich ihren in—
dividuellen Geschäften der Produktion und des Vertriebes nach;
sie standen nicht wirtschaftlich voraussetzungslos da, sie bedurften
keines höheren politischen Schutzes. Von sich aus, autonom, grund⸗
sätzlich von unten her, wenn auch gelegentlich durch staatliche
Gewalten unterstützt und bevormundet, begründeten sie darum
ihre Genossenschaften zur Regelung des Kaufhandels und des
Handwerks: staatlichen Schutz und öffentliche Anerkennung nahmen
—00
führung ihres Ideals des Schutzes und der Ausgleichung der
Produktion bedurften.
Gewaltige Fortschritte sprechen sich in diesen Unterschieden
zwischen markgenossenschaftlichem System einerseits, Gilde- und
Zunftorganisation andrerseits aus. In der Markgenossenschaft
erscheint die Einzelperson noch staatlichem Zwang in Lebenswahl
und Lebenshaltung unterworfen, und hinter dem Zwange des
Staates steht, noch viel stärker bindend, die vorzeitliche Macht
des Geschlechtes: in den Wirtschaftsgenossenschaften der be—
ginnenden städtischen Entwickelung ist das Individuum persön⸗
lich frei in der Wahl seines Berufes, es bildet sich die all—
gemeinen Grundlagen seines Berufslebens selbst aus in gemein—
samer Arbeit mit den Genossen gleichen Berufes; und fühlt es
sich auch noch nicht befähigt, in der Schrankenlosigkeit individuellen
Wettbewerbs den wirtschaftlichen Lebenskampf zu bestehen, so
fordert es doch für die sozialistische Verkettung mit berufsver—
wandten Genossen nur die Hülfe der öffentlichen Gewalt, statt,
jeder eigenen Willensregung bar, ihrem wechsellosen Zwange zu
unterliegen.
        <pb n="40" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 27

III.
Die älteste, längere Zeit hindurch vielleicht einzige aller bürger—
lichen Genossenschaften war die kaufmännische Gilde. Im Rahmen
der Gilde erwuchsen recht eigentlich die Anfänge nationalen Eigen⸗
handels und damit die Anfänge des Bürgertums überhaupt.
Der älteste Eigenhandel in Deutschland wurde von den
Kaufleuten selbst nach Art großer Hausierer oder Besitzer von
Wanderlagern betrieben; der Kaufmann zog mit seiner Ware
in Person über Land, von Markt zu Markt, und tauschte, kaufte
und verkaufte; es gab kein besonderes Geschäft der Warenspedition.
Sobald sich ein Verkehr dieser Art reger gestaltete, mußte er zum
Karawanenhandel führen. Die Kaufleute reisten gemeinsamen
Weges, oft unter Bedeckung gegen räuberische Angriffe aus Burg
oder Piratenschiff; sie vereinigten sich für die Kauffahrt zu
Gesellschaften.
Es ist der Ursprung der kaufmännischen Gilde. In der
Natur der Dinge liegt es, anzunehmen, daß sich diese älteste,
vorübergehende Form der Gilbe zuerst bei den Sachsen und vor⸗
nehmlich den Friesen, den ersten deutschen Stämmen mit Eigen⸗
handel, entwickelt haben mag; hier war sie zugleich wegen der
Gemeinsamkeit des Transportes verschiedenen kaufmännischen
Eigens im selben Schiff wie infolge der besonderen Gefahren
der Seereise doppelt notwendig. Allein in gleicher Weise
organisierte sich allem Anscheine nach auch die älteste Kaufmann⸗
schaft des Rheins und der Donau; wenngleich von hier nur Spuren
dieser frühen Bildung bis zur Kenntnis unsrer Tage gelangt sind.
Der Natur ihrer ganzen Organisation nach vermochte die
Karawanengesellschaft der Kaufleute keinem besonderen Stand
anzugehören; es konnten sich in ihr hörige, im Auftrage ihrer
Herren reisende Leute, Freie und Männer edler Abkunft, reiche
Händler wie mindervermögende Detaillisten zusammenfinden.
Gleichwohl mag von Anfang an die immer zunehmende Zahl
der berufsmäßigen Kaufleute, wie sie in den Handelsplätzen
ansässig waren, überwogen haben. Diese aber erwuchsen aus
heimischen reichen Bauern, deren wirtschaftliche ÜUberschüsse den
bergang zum Handel gestatteten, oder denen die allmähliche
Umwandluug ihrer Äcker in städtisch bebautes Areal das Er—
        <pb n="41" />
        28

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

greifen eines neuen Berufes nahelegte; sie erwuchsen aus zu—
gezogenen Freien, sie zählten in ihren Reihen gewiß auch Ab—
kömmlinge manches Hörigen oder Unfreien vom Lande.
Für die Fahrt ward von der Fahrtgenossenschaft jeden⸗
—D00—
Reisenden vor räuberischem Angriff; er gebot Recht unter den
Genossen nach deren Spruch; er war für Bequemlichkeit und
Ruhe des jeweils aufgeschlagenen Marktes verpflichtet.
War die Fahrt beendet, so löste sich die Gesellschaft auf.
Allein je regelmäßiger von einem bestimmten Handelsplatze aus
solche Kauffahrten unternommen, je häufiger Fahrtgenossenschaften
gebildet werden mochten, um so mehr mußte das genossenschaft⸗
liche Element zum ständigen Lebenselement werden: und wohl schon
sehr früh wirkten damit die vorübergehenden Reisevereinigungen
jeden Ortes auf die Begründung einer dauernden, heimischen Ge—
nossenschaft der marktgesessenen Kaufleute ein. Es ist die zweite
Entwickelungsstufe der frühmittelalterlichen Kaufgilde.
Die ständige Genossenschaft mußte nun früh, einem allge—
meinen Zuge des mittelalterlichen Genossenschaftsrechtes folgend,
zur vollen Lebensgemeinschaft erwachsen. Zwar wurde sie
auch jetzt formell auf meist nur kurze Zeit geschlossen, doch nur,
um stetig erneuert zu werden. Im übrigen begründete sie für
ihre Mitglieder gemeinsamen Gottesdienst und somit gemeinsame
Hoffnungen für ein zukünftiges Leben; in Dortmund wurde die
Gilde nach St. Reinold, dem Stadtheiligen, Reinoldsgilde be—
nannt. Nicht minder sorgte die Gilde für eine enge Lebens—
gemeinschaft im Diesseits in Fest und Frohsinn: Gilde bedeutet
ursprünglich Opfer, Opferschmaus, erst abgeleitet geschlossene
Gesellschaft; die Sachsen übersetzten das Wort mit Convivium,
am Rhein gab man seinen Sinn mit Praternitas wieder.
Die innere Organisation der Gilde ist zum großen Teile
diesen Bedürfnissen geselligen Zusammenlebens angepaßt oder
entsprungen; unter dem Aldermann, der auch bei der ständig
gewordenen Gilde häufig als Vorsteher beibehalten wird, steht
gern eine Anzahl von Gildebrüdern als Börseherren oder
Schaffner: sie treffen die kleinen Einrichtungen für die Gesellig—
keit des Tages, sie bedienen bei Schmausereien, sie kassieren die
        <pb n="42" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 29

Festbeträge ein. Noch lange ist gerade diese gesellige Seite der
Gilde erhalten geblieben, bis in Zeiten, da deren wirtschaft⸗
liche Bedeutung längst zu Grunde gegangen war; nicht wenige
Gilden endeten als vornehme Kasinos. In die Frühzeit der Ent—
wickelung aber führen anscheinend noch die altertümlichen Bräuche,
womit in Salzwedel die periodische Erneuerung der Gilde gefeiert
ward. Die Festlichkeiten zogen sich durch vier Tage hin. Am
ersten Tage fand nach der Neuwahl der Gildebeamten ein gemein—
sames Mahl statt; beim Hauptgang begab sich der abgetretene
Aldermann zum neugewählten, einen Kranz in der einen Hand,
in der andern den gefüllten Becher der Gilde: mit beiden huldigte
er seinem Nachfolger. Den Höhepunkt erreichte die Feier am
dritten Tage. Festlich geschmückt traf man sich bald nach
Mittag auf dem Tanzhause. Von hier aus bewegte sich ein
glänzender Zug durch die Straßen der Stadt; vorweg der
Klerus, dann der neue Aldermann mit seiner Gattin, Kränze
aus roten Rosen auf dem Haupte, darnach die unvermählten
Söhne und Töchter der Gildebrüder, auch sie heitere Kränze
im Haar, nunmehr die Gildebrüder selbst mit ihren Frauen
und ein ehrsamer Rat, am Schluß der gewesene Aldermann
mit seiner Ehefrau, rosengeschmückt gleich dem voraufziehenden
Nachfolger. Nach dem Umzuge hielt man auf dem Markte der
Altstadt; jedem Teilnehmer wurden zwei oder drei Trunk Weines
gereicht, darauf einmal auf dem Markte herumgetanzt. Der Tag
ward beschlossen durch frohes Mahl und abendlichen Festtanz.
Läßt sich dieses Bild viel späterer Zeit nur mit dem Rechte
der Wahrscheinlichkeit in die alten Tage der deutschen Kauf⸗
mannsgilde zurückverlegen, so lauten die Nachrichten über die
ernste Thätigkeit jener Frühzeit bestimmter. Indem die Gilde
zu einer ständigen Einrichtung kaufmännischer Plätze geworden
war, mußte sie vor allem für eine örtliche Regelung des Handels
eintreten. Sie suchte Verkehrserleichterungen und Verkehrs—
garantieen zu erreichen; sie schuf Verkehrswage und Verkehrs—
gewicht, sie baute Stapel und besserte Wege. Sie wußte ferner
eine gewisse polizeiliche Gewalt in Sachen des kaufmännischen
Verkehrs zu entwickeln: sie urteilte sogar günstigenfalls über
alles Wahnmaß, über unrechte Wage, unrechte Scheffel, un—
        <pb n="43" />
        30

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

rechtes Gewicht und allerlei Speisekauf, kurz über allen Mein—
kauf. Sie strebte darnach, die Thätigkeit der sonstigen Erwerbs—
genossenschaften am Platze zu beaufsichtigen, sei es die der
Münzer, sei es die handwerklicher Zünfte. Sie begann einen
eigenen Koder kaufmännischer Usancen zu entwickeln, sie lebte
den großen Zielen der Befreiung des Grundeigens von hörigen
Lasten, wie der Ausbildung eines freien kaufmännisch verwend—
baren Vertragsrechts. Sie suchte endlich den städtischen Handel
für den Kreis ihrer Genossen zu monopolisieren — genau so
wie die Markgenossen es seit dem 5. Jahrhundert durchgesetzt
hatten, die Ausbeutung des Markbodens auf Eingesessene der
Mark zu beschränken —, und sie erstrebte das Handelsmonopol
für einen möglichst weiten Umkreis ihres Platzes?.
Neben all diesen lokalen Zielen gab sie die fern—
reichenden Gesichtspunkte ihrer Vorläuferin, der zeitweiligen
Kauffahrtgilde, nicht auf. Nach wie vor schützte sie die Kara—
wanenreisen ihrer Mitglieder wie deren Schicksal überhaupt in
der Fremde; zu ihrer Unterstützung standen an den besuchtesten
Handelsplätzen Tochtergilden bereit, die sich aus den jeweils an⸗
wesenden Brüdern der heimatlichen Gilde wie anderweitig auf—
genommenen Mitgliedern zusammensetzten und ihren Mitgliedern
den vollen Ersatz der Heimat bieten sollten. So hatte Köln seit
uralten Zeiten eine Gilde in London, so besaß Groningen
Gilden in Köln und Utrecht, sowie vermutlich in Ripen und
in den „fünf Häfen“ Englands: sie konnten in Sachen der
Gildebrüder urteilen, sobald sie mit sechs Brüdern besetzt waren,
von ihnen ging der Rechtszug an die Gilde daheim: sie
waren gleichsam Enklaven im Ausland.
Diese Einrichtungen gaben den Gilden einen großen und
freien Zug. Wie man am fremden Platze freundlich aufge—
nommen sein, seine Heimat wieder finden wollte, so war man

1Dies Handelsmonopol hieß Hanse; die Hanse ist also für die Gilde
genau das, was der Zunftzwang für die Zunft. Weithin erreicht ist das
Ziel der Hanse in Groningen. Für Dortmund vogl. Frensdorff, Dort—
munder Statuten und Urteile S. LV.
        <pb n="44" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 31

daheim entgegenkommend gegen den fremden Kaufmann, sobald
er sich dem heimischen Handels- und Erwerbsleben einordnete:
verweilte er länger gastesweise am Platze, so wurde ihm der
Eintritt in die Gilde gestattet, ja nahegelegt. Es war eine
Freundlichkeit, deren Entgelt man anderen Ortes, dann selbst
ein fremder Kaufmann, erwartete: gleichwohl mußte sie den
Egoismus der heimischen Kaufmannschaft brechen, ihren engen
Gesichtskreis erweitern. Zugleich trug sie gewiß vieles zur ein—
heitlichen Ausgestaltung der Gilden aller Plätze bei, um so mehr,
als jeder größere Handelsverkehr an sich schon überall wesentlich
gleichartige Einrichtungen nach sich zieht; man wird nicht irren,
wenn man die Anfänge der Kaufmannsgilden, soweit sie einfache
Platzgilden waren, als aller Orten ziemlich übereinstimmend sich
vorstellt.
In diese Gleichförmigkeit der Bildung wurde Bresche gelegt
durch die Verknüpfung der Gilden mit der höheren, staatlichen
Schutzmacht. Indem diese einzelnen Gilden Teile ihrer Gewalt
delegierte, sie also mehr oder minder mit öffentlichen Rechten
ausstattete, führte sie eine dritte Entwickelungsstufe der kauf⸗
männischen Gilde herauf.
In merowingischer Zeit, auch noch unter König Pippin,
hatte vor allem die Kirche, insbesondere der Episkopat, den
Schutz der Handelsinteressen übernommen. Damals entstanden
viele der großen Messen, die sich an die Begehung von Heiligen⸗
tagen knüpfen; ein Nachhall jenes Schutzes ist es, wenn hie
und da noch in später Zeit das Handels- oder Schiffergericht
auf dem Kirchhof, auf geistlich befriedetem Boden, gehalten wird.
Im allgemeinen aber war der kirchliche Schutz seit der
deutschen Kaiserzeit in den Hintergrund gedrängt; schon Karl
der Große hatte den staatlichen Schutz ihm vorgeschoben. Gern
ließ er seinen Schutz einzelnen Kaufleuten, auch wohl der Kauf⸗
mannschaft ganzer Länder zu teil werden; und bereits Ludwig
der Fromme begründete daraufhin für einzelne Kaufleute ein
besonderes Recht, indem er sie von der Beweispflicht durch
Gottesurteil entband. Die sächsischen Herrscher seit Otto dem
Großen haben mit ihrem Schutze dann ganze Kaufmannsgilden
        <pb n="45" />
        32

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

bewidmet; doch galt der Schutz im wesentlichen wohl nur dem
Kaufmann auf Reisen und schloß zugleich meistens eine Anzahl
von Zollbefreiungen ein. Weiter mußte die königliche Privile⸗
gierung sich erstrecken, sobald die Kaufgilde an ihrem Platze
polizeiliche Rechte oder gar das Recht möglichst ausschließlichen
Handelsverkehrs nur ihrer Mitglieder in Anspruch zu nehmen
versuchte und, statt diese Rechte usurpatorisch geltend zu machen,
ihre Verleihung von seiten der öffentlichen Gewalt anrief und
etwa erreichte. In diesem Falle wäre die Gilde zum öffent—
lichen Amt des Marktes, ja zur städtischen Behörde geworden,
soweit Stadt und Markt zusammenfielen. Es wäre eine Ent⸗
wickelung, die namentlich da, wo die Gildebrüder zugleich die
alleinigen Vollbürger, weil die alleinigen vollberechtigten Grund⸗
besitzer waren, ohne weiteres zur Verwaltung des Handelsplatzes
als Stadt durch die Gilde hätte führen müssen!“. Da aber, wo
sich ein öffentlicher Markt entwickelt hatte, wo mithin die Gilde
grundsätzlich nur usurpatorisch in den Besitz des Verkehrsmonopols
gelangen konnte, mußte sich unter Umständen zwischen der Gilde
und den Herren des öffentlichen Marktes ein Kampf mit der
Mögalichkeit sehr verschiedenen Ausganges entspinnen.

IV.
Die Entwickelung der Kaufgilde hatte sich ihrem haupt—
sächlichen Verlaufe nach durchaus selbständig vollzogen; der zeit⸗
weiligen Form der Kauffahrtgilde war die stetige der Platzgilde ge—
folgt. Erst die Platzgilde in ihren weitestgehenden Bestrebungen
war mit der öffentlichen Gewalt in notwendige Berührung ge—
kommen. Die öffentliche Gewalt aber war inzwischen auch von
sich aus den Bedürfnissen des Handels längst nahegetreten: weit
uüͤber gelegentlichen persönlichen Schutz der Kaufleute hinaus hatte
sie den Markt als Einrichtung ihres Rechtes entwickelt.
Die Märkte sind in Deutschland nicht übermäßig alt; das
Wort Markt ist erst eine althochdeutsche Entlehnung aus dem
lateinischen mercatus. Sie entstanden vorübergehend da, wo

1 Vgl. hierfür die Entwickelung Rigas, v. Bulmerincq, der Ursprung
der Stadtverfassung Rigas, 1894, bes. S. 59.
        <pb n="46" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 33

Kauffahrten in regelmäßigen Zeitabschnitten durchzogen, an
Furten, an den Kreuzwegen großer Heerstraßen, an Wallfahrts—
orten, vornehmlich aber an den Punkten früheren großen Ver—⸗
kehrs und einstiger Römerherrlichkeit. Unter Karl dem Großen
kamen daneben Grenzmärkte empor; der Kaiser schloß aus
militärischen Gründen den lokalen Verkehr über die slawische
und awarische Grenze und konzentrierte den Grenzhandel an
einzelnen Orten, so in Hamburg und Bardewik, in Magdeburg
und Erfurt, in Regensburg und Lorch a. d. Donau.
Märkte, die auf diese Weise entstanden und vergingen,
fanden zumeist vor dem Orte, nach dem sie hießen, auf freiem
Felde statt; mit Vorliebe wurden Stellen etwa zwischen dem
vorbeifließenden Strome und dem Orte selbst gewählt, so in
Regensburg, in Straßburg, in Köln: an sie hat sich dann
später auch der ständige Markt geknüpft. Hier ward zu Zeiten
des Marktes der Strohwisch aufgesteckt: es ist wahrscheinlich,
daß er die Verfronung des Platzes bedeutete, seinen zeitweisen
Ubergang in speziell königliches Eigentum und damit in be—
sonderen königlichen Schutz und Frieden. An Stelle des Stroh⸗
wisches trat wohl auch die königliche Fahne, die etwa wie die
Kirchenvexille von einer Querstange wehte; daraus scheinen die
weitverbreiteten Marktkreuze entstanden zu sein. Und nach Art
des deutschen Rechtes, das in fortgeschritteneren Zeiten die nicht
mehr völlig verstandenen Symbole seiner Personen und Gedanken
zu häufen liebt, umgab man wohl das Kreuz noch mit den Leib⸗
zeichen des Königs, mit Hut und Schild, mit Handschuh und Schwert:
so hing man noch spät zu Esch a. d. Sauer im Luxemburgischen
während des Jahrmarktes an das Kreuz „ein hulzen schwert und
ein hulzen hand“. Es ist der Brauch, woraus sich anscheinend die
Rolandssäulen entwickelt haben: Roland war der Sage nach der
Träger des Schwertes, des Hauptleibzeichens Karls des Großen.
Aber längst, ehe diese Verschiebung in den Symbolen
königlicher Verfronung eintrat, waren die vorübergehenden
Märkte an allen größeren Verkehrsorten ständig, dauernd ge—
worden. Schon König Ludwig der Deutsche privilegiert stetige
Märkte; ihre hauptsächlichste Entstehungszeit aber deckt sich mit
Kamprecht Deutsche Geschichte III
        <pb n="47" />
        2

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

der ersten Blütezeit des deutschen Kaisertums; vornehmlich die
sächsischen Herrscher seit Otto J. wie die frühesten Salier haben
eine Fülle dauernder Märkte begründet.
Indem nun der Markt ständig ward, erhielt er eine fest—
ttehende räumliche Begrenzung; er wurde als ein besonderer
Bezirk aus dem bisherigen, rein ländlicher Kultur entwachsenen
Verwaltungsgebiet herausgehoben; er bildete fortan eine kom—
merzielle Freistatt völlig neuen Charakters. Sein eigenartiger
Friede bewirkte, daß alle Kaufleute, welche ihm zureisten, unter
besonderem Schutze des Königs fuhren: so wurde der früher
persönlich erteilte besondere Kaufmannsschutz des Königs dem
ganzen Stande zu Teil. Sein Friede bewirkte weiterhin, daß
sedes im Marktgebiete begangene Verbrechen, soweit es mit
kaufmännischen Vorgängen in Zusammenhang stand, außer der
gewöhnlichen Strafe grundsätzlich mit der Zusatzstrafe des könig⸗
lichen Bannes (60 Schillinge) geahndet ward: eine Sonder⸗
»eftimmung, unter deren Durchführung späterhin ein erstmaliges
voll öffentliches Straftecht in Deutschland entwickelt ward.
Dieser Friede bewirkte endlich im Orte selbst eine besondere
Marktfreiheit von der Strafpvollstreckung für auswärts be—
gangene Verbrechen wie vom Vollzug auswärts eingegangener
Verpflichtung: er wirkte im Sinne des Rechtes einer Frei⸗—
statt; er schuf damit grundsätzlich das Recht, daß gegen
kaufmännische Angehörige des Marktgebietes nur in diesem
Bebiete selbst gerichtlich geklagt werden konnte.
So machte er die Einrichtung eines besonderen Markt—
gerichtes notwendig: es entstand ein neues öffentliches Gericht
hornehmlich für Handelssachen, eine auf deutschem Boden bis
—
ein öffentlicher Marktrichter, bald Schultheiß, bald Amtmann
oder sonstwie benannt; er bildete mit Hilfe der Rechtsweisung
der kaufmännischen Gemeinde oder auch eines Schöffenausschusses
derselben ein neues, kaufmännisches Recht aus; ein Recht, das
vor allem Schuldsachen und Marktfrevel betraf, das die Ver—
gehen des unrechten Kaufes und des Bruches von Maß und
Bewicht, des Auflaufes und des Schwertzückens während des
        <pb n="48" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.

35

Marktfriedens ahndete. Der Platz des neuen Gerichtes war
zumeist der Marktplatz selbst; hier ward unter offener Halle un—
oerzüglich Recht gesprochen, dort stand der Stuhl des Richters
und die Bank der Schöffen.
Das neue Gericht war zunächst das Gericht einer Personal⸗
gemeinde. Neben den Kaufleuten konnte in der Freiheit des
Marktes eine Fülle von anderen Berufsthätigen, Bauern und
Geistliche, edle oder freie Grundherren oder Dienstmannen sitzen,
ohne dem Marktgericht eingeordnet zu sein: nur für den Kauf—
nann, den Handeltreibenden, war das neue Gericht geschaffen,
aur für ihn hat es ursprünglich gegolten.
Allein in den größeren Handelsplätzen wurde diese älteste
Entwickelungsstufe meist rasch überholt. Hier saßen innerhalb
des eng begrenzten, keineswegs den ganzen Ort umfassenden
Marktgebietes bald thatsächlich nur Kaufleute; die Personal⸗
gemeinde der Kaufleute fiel mit der Realgemeinde des Markt⸗
gebietes zusammen. So wurde das Marktgericht zum Gerichte
aller Markteingesessenen — und nunmehr ordneten die meisten
Rechtsmaterien sich ihm unter, nicht bloß die kommerziellen.
Klar aber war es, daß in diesem Falle das hergebrachte Recht
»on kaufmännischen Gesichtspunkten aus betrachtet und gefördert
werden mußte. Vor allem das Recht des Grundes und Bodens.
Bisher konnte auch im Marktgebiete aller Grund und Boden,
soweit ein Obereigentum an ihm bestand, hörig oder unfrei
gebunden sein. Es war ein Zustand, der mit der vollen Aus⸗
bildung kaufmännischen Berufes und Vertragsrechtes unvereinbar
war: wie vermochte gebundenes Eigen kaufmännisch belastet zu
verden? So war es der erste Fortschritt des Marktrechtes
der Realgemeinde, daß das Grundeigen, das die Kaufleute durch⸗
weg vom Herrn der Stadt nur in Leihe besaßen, gleichwohl
nicht als gebunden betrachtet ward, sondern trotz eines geringen
Bodenzinses und geringer Erbübergangs- und Vorkaufsrechte
des Herru als frei vererblich galt und als frei veräußerlich.
Ein neues, freieres Eigen entstand auf diese Weise in den
Märkten; schon gegen Schluß des 11. Jahrhunderts ist es
entwickelt.
        <pb n="49" />
        36 Achtes Buch. Erstes Kapitel.

Darüber hinweg aber ging die Marktgemeinde später darauf
aus, ihr Gericht, das, mit den Gerichten der herkömmlichen Ver—
fassung verglichen, nur ein Mindergericht war, zu einem Hoch—
gericht, zur Zuständigkeit für peinliche Sachen zu entwickeln.
Is war ein Streben, das den Marktgemeinden, wenn überhaupt,
so erst spät, zumeist im 18. Jahrhundert, Erfolg brachte; ein
Ziel, das sie gewiß überall erst erreicht haben, nachdem sie über
ihr Gebiet hinaus Einfluß auf den gesamten Handelsplatz er⸗
rungen hatten, dem sie angehörten. Es ist somit eine Richtung
ihres Fortschrittes, die über das enge Gebiet der ursprünglichen
Marktftätte hinausführt in die Geschichte des Handelsplatzes
überhaupt, dem der Markt zugebörte.

V.

Die Verwaltungseinteilung des merowingisch⸗-karlingischen
Reiches hatte nur ländliche Bezirke gekannt; sie entstammte einem
ausschließlich naturalwirtschaftlichen Zeitalter. Dem gegenüber war
das Marktgebiet der erste geldwirtschaftliche Verwaltungsbezirk;
fremd und andersartig schob es sich in die alte Bezirkseintei⸗
lung und Bezirksverfassung ein. Allein da es klein war, da
es wesentlicher Lebensbedingungen auch des Kaufmanns jener
frühen Zeit entbehrte, da es deshalb bald zur Erweiterung, zur
Erstreckung auf den gesamten Handelsplatz neigte, so konnten
Beziehungen zur alten Verfassung nicht ausbleiben, und sie
mußten sich in weitaus den meisten Fällen von Jahr zu Jahr
oerstärken.
In der Entwickelung seiner Beziehungen über den gesamten
Handelsplatz und dessen Gebiet hinweg erweitert sich der Markt
zur Stadt, wird die Marktverfassung durch die erste Lebensform
einer wirklichen Stadtverfassung abgelöst.
Die ursprüngliche Reichseinteilung der merowingischen Zeit
kannte nur Gaue und unter diesen Hundertschaften; der Gau—
heamte, der Graf, war politischer Beamter und zugleich Gerichts
oorsitzender in dem Hochgericht jeder Hundertschaft. Aus dieser
zinfachen Gliederung kommt für die Entstehung der Stadt im
        <pb n="50" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 37

wesentlichen nur noch die Hundertschaft in Betracht, denn zumeist
waren die Grafenrechte zur Entstehungszeit der Städte schon
den Hundertschaften einbezogen oder wurden wenigstens ihnen
einbezogen gedacht; die Hundertschaft bildete der Regel nach
ein selbständiges Hochgericht, ja oft war sie bereits in mehrere
Hochgerichtsbezirke zersplittert.
In einem dieser Hochgerichte, sei es dem hundertschaftlichen,
sei es einem kleineren, aus der Hundertschaft ausgeschiedenen,
lag nun der Marktbezirk: aus ihm wurde er zunächst eximiert.
Wie, wenn sich nun der Marktbezirk über sich hinaus auf Teile
des Hochgerichtsbezirkes, wenn nicht gar auf das ganze Hoch—
gericht auszudehnen begann?
Der Hochgerichtsbezirk umschloß aber nicht bloß eine Rechts⸗
zemeinde, er umfaßte der Regel nach auch eine Wirtschafts⸗
zemeinde: er war zugleich markgenossenschaftlicher Bezirk.
Freilich war er wohl im seltensten Falle noch von einer ein—
zigen ungeteilten Markgenossenschaft eingenommen; vielmehr
hatten sich aus der großen Markgenossenschaft des Hochgerichtes
mit ihrem Eigentum an Wald- und Weideallmende schon kleinere
Markgenossenschaften ausgeschieden: der Regel nach einzelne
Dörfer, und unter ihnen auch zumeist der Handelsplatz, worin
der Marktbezirk belegen war. Diese Orte besaßen nicht bloß
eigenen, aus der großen Allmende des Hochgerichtes ausge—
schiedenen Gemeinbesitz, vornehmlich an Weide und Wald, sie
besaßen auch Ackerfluren, welche im Sondereigen von ihren In—⸗
wohnern bewirtschaftet wurden.
So konnte denn der Marktbezirk grundsätzlich in dreifache
Beziehungen zu den umgebenden Wirtschaftsgemeinden agrarischer
Natur treten: zur Flur wie zur Allmende des Handelsplatzes,
dem er angehörte, oder nur zur Allmende dieses Platzes, oder
endlich zur Allmende des Hochgerichts. Möglich war es schließ—
lich, daß alle derartigen Beziehungen überhaupt fehlten.
Der letztere Fall war selten und bei größeren Märkten
oon Anbeginn allem Anscheine nach unerhört; bedurften doch
die Schlacht- wie die Saumtiere der Kaufleute unter allen Um—
ständen der Weide. Doch kommen späterhin, in der Periode
        <pb n="51" />
        38

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

nicht der Städteentstehung, sondern der Städtegründung durch
Fürsten und Adelige seit dem 12. und 13. Jahrhundert gelegent⸗
lich Marktbezirke ohne jede markgenossenschaftliche Beziehung vor;
es sind zumeist kleine Burgmärkte, in Wahrheit mehr Festungen
As Märkte. Doch ist auch bei ihnen zumeist von vornherein
wenigstens Allmende vorhanden oder wird rasch gewonnen.
Da hingegen, wo Märkte in schon bestehenden Plätzen er⸗
richtet wurden, mochten diese Plätze reine Dörfer oder schon
kommerziell und industriell entwickeltere Ortschaften sein, wurde
zum mindesten an der Allmendegemeinschaft, bisweilen vielleicht
—VV— Marktes mit der Ortschaft
festgehalten; im letzteren Falle läge der frühe Ursprung von
Ackerstädten vor Augen.
Weitaus wichtiger ist freilich die Frage, wie sich denn die
Verhältnisse in denjenigen Handelsplätzen gestaltet haben, welche
sich später zu den Großstädten des Landes entwickelten.
Hier zerfällt der Regel nach der ausgedehnte Handelsplatz
schon von unvordenklichen Zeiten her in eine Reihe von Quartieren,
deren jedes sich im Sinne einer dörflichen Markgenossenschaft
berwaltete, also eine Spezialgemeinde bildete; daß diese Quar⸗
tiere sich vermutlich genau so wie die Markgenossenschaften des
platten Landes durch Festsetzung eines bestimmten Geschlechtes,
also auf genealogischer Grundlage ausgebildet haben dürften,
zeigt ihr Name paraiges in Metz. Derartige quartierartige
Spezialgemeinden sind z. B. die sieben alten Parochieen Kölns
und die Burschaften von Soest und Dortmund. Sie alle
bildeten dann an jedem Ort als Ganzes eine große Mark—
gemeinde (teilweise mit ausgeschiedenen Marken der Spezial⸗
gemeinden), zumeist aber auch, höchstens in Verbindung mit
noch einigen auswärts belegenen Dörfern, ein Hochgericht;
letzteres vornehmlich seit den Zeiten der sächsischen Herrscher.
In dies weit verzweigte Gebilde ergoß sich nun seit Auf—⸗
richtung des ständigen Marktbezirkes der volle Einfluß dieser
neuen Institution; es ist begreiflich, daß die Spezialgemeinden,
selbst in den Strudel der kaufmännischen Bewegung hinein⸗
gezogen, ihm gar bald unterlagen. Dazu kam, daß späterhin
        <pb n="52" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 89

fast alle großen Städte nach Erwerbung des ländlichen Gebietes
bis weit vor ihren Mauern strebten, zur Weide für die immer
zunehmenden städtischen Herden, zur Sicherung der Reisenden
und Warenzüge auf den Straßen der Nachbarschaft, zum Aus—
schluß befestigter Anlagen in ihrer Nähe; spätestens unter diesen
Bemühungen mußte das Stadtgebiet zum Gesamtgebiet des ur⸗
sprünglichen Hochgerichtes erweitert werden.
Die verfassungsmäßigen Folgen dieser Vorgänge sind
nicht leicht zu übersehen. Sie konnten an sich ebenso verschiedener
Art sein, wie die heutigen verfassungsmäßigen Folgen der groß—
städtischen Eingemeindungen. Sie traten auch bei jeder einzelnen
Großstadt nicht immer gleichzeitig und gleichartig, sondern in
sehr unregelmäßigen Zeiträumen und unter mannigfachen sach—
lichen Abweichungen hervor.
Gleichwohl lassen sich einige Züge als vermutlich typisch
kennzeichnen. Die Spezialgemeinden konnten durch den Vorzug
völlig freien Verkehrs im Marktgebiete, sowie durch gerichtliche
Unterstellung unter das Marktgericht, zunächst für Marktsachen,
der Verfassung des Marktbezirkes angegliedert werden. Eine
volle Verschmelzung mußte leicht eintreten, sobald die Sonder—
gemeinden kaufmännischen Charakter erhielten und damit ihre
Vorstände, die Heimburgen oder Burmeister, sich mindestens vor⸗
wiegend nicht mehr mit agrarischen, sondern mit städtischen
Dingen, Buchung der städtischen Grundbesitzbewegung u. dgl.
zu beschäftigen hatten. War diese Verschmelzung erreicht, so
gab es keine Marktgemeinde mehr neben Sondergemeinden,
sondern nur noch eine große Stadtgemeinde über schwachen
Resten der einstigen Sonderbildungen.
Es war natürlich, daß diese große Gemeinde die Führung
ihrer Geschäfte selbständig in die Hand nahm. Es geschah das an—
fangs in großen Versammlungen aller Bürger, wie uns deren z. B.
aus Magdeburg noch bekannt sind. Allein naturgemäß verbot sich
diese Art der Geschäftsführung sehr bald von selbst; haben doch
seit dem 18. Jahrhundert nicht einmal größere Dorfgemeinden
in ihren den Bürgerversammlungen der Städte analogen Zu—
        <pb n="53" />
        10

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

sammenkünften gemeinsam die markgenössischen Geschäfte bewäl⸗
tigen können, vielmehr statt ihrer einen Ausschuß von Genossen,
zumeist unter dem Namen der Geschworenen, zu handeln beauftragt.
Ganz entsprechend diesen Dorfausschüssen kam es unter
zünstigen Verhältnissen auch in den Städten während des 12.
uind 18. Jahrhunderts zur Bildung eines Bürgerausschusses,
welcher der großen Versammlung der Bürger die gute Leitung
der städtischen Geschäfte zuschwur: es kann der Anfang des
Rates sein.
Die ursprünglichen Kompetenzen des Rates sind mit seiner
Entstehung gegeben: er hatte der Stadt Wohl zu fördern auf
sede Weise. Zusammengesetzt wurde er durch Wahl aus Mit—⸗
gliedern hervorragender städtischer Geschlechter; bisweilen gelten
vielleicht die Burmeister oder Heimburgen der Sondergemeinden
als seine geborenen Mitglieder. Beschäftigte er sich bloß mit der
Verwaltung rein städtischer Dinge, so war vom Standpunkte
des öffentlichen Rechtes nichts gegen ihn zu erinnern; er ging
aicht hinaus über die jeder Gemeinschaft des deutsches Rechtes
gestattete Selbständigkeit. Versuchte er dagegen, irgendeine wirk⸗
liche Gerichtsbarkeit auszuüben, wie ihm das auf dem ganzen
Bebiete städtischer Polizei sehr nahe lag, so überschritt er die
Grenzen seines Rechtes und ward zu einer revolutionären Behörde;
nur die Verleihung öffentlicher Gewalt seitens des Königs oder
seitens des Stadtherrn, welchem die königlichen Rechte über—
tragen waren, vermochte ihn zu rechtfertigen. Und so war die
gesicherte Ausbildung der Stadtverfassung im 12. und 13. Jahr⸗
hundert ebenso an königliche oder stadtherrliche Mitwirkung ge—
bunden, wie diese im 10. und 11. Jahrhundert für die Ent—
wickelung der Marktverfassung von Bedeutung gewesen war.
Wie aber fanden sich die Organe der Marktverfassung, wie
die Organe der Gilde mit dem Rate, dem repräsentativen Körper
der Stadtgemeinde ab?
Eine klare Antwort kann hier nur von der Betrachtung
der sozialen Entwickelung des Kaufmannsstandes her erteilt
werden. In älterer Zeit galt noch jeder Handeltreibende als
Kaufmann; Groß- und Kleinhandel waren sozial noch nicht
        <pb n="54" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 41

geschieden. So scheint auch die Platzgilde grundsätzlich immer
aAlle Handeltreibenden eines Ortes umfaßt zu haben. Dieser
Lage des 10. und 11. Jahrhunderts gegenüber begann mit dem
12. Jahrhundert, vornehmlich seit der zweiten Hälfte dieses
Jahrhunderts, immer deutlicher die Trennung von Groß⸗ und
hleinhandel; die Interessen der Großkaufleute waren nicht mehr
die der Detaillisten; es kam zu Auseinandersetzungen in den
Gilden; meist traten die Kleinhändler freiwillig oder gezwungen
aus ihnen aus; die Gilden wurden gern Genossenschaften der
zroßen Kaufleute, Richerzechen. Als solche konnten sie nicht
den Anspruch erheben, von der Stadtgemeinde als Gesamt⸗
oertretung der städtischen Interessen angesehen zu werden; sie
machten den Räten keinen gefährlichen Wettbewerb; nur in
seltenen Fällen sind sie wohl aus besonderen Gründen lokaler
Art einmal zur Stadtvertretung geworden und haben einen
Rat nicht aufkommen lassen oder verdrängt.
Die Marktverfassung hatte ihre Spitze in dem markt—⸗
herrlichen Richter gefunden. Sammelte der Richter innerhalb
des Marktes kein ständiges Kollegium von kaufmännischen
Schöffen um sich, wie z. B. in den meisten süddeutschen Städten
nichtfränkischen Rechtes, so war der Rat das einzige repräsen⸗
tative Organ der Stadtgemeinde; er hatte keinen Kampf gegen
eine alte Konkurrenz zu bestehen.
Anders in den Städten, deren Marktgericht eine Schöffen⸗
bank entwickelte. Hier bildete sich in andauernder Selbstergänz-—
ung des Schöffenkollegiums eine Anzahl schöffenbankberechtigter
Geschlechter des Großkaufmannsstandes aus; es entstand ein
erstes, dem öffentlichen Rechte bekanntes, kommerzielles Patriziat.
Ihm gehörten mindestens teilweise auch diejenigen Geschlechter
an, welche die städtische Bürgergemeinde als für den Rat ge⸗
eignet ansehen mußte: eine Konkurrenz zwischen Rat und
Schöffenkollegium war nicht zu vermeiden. Sie mußte sich noch
ttärker aussprechen an Orten, wo gelegentlich der Erweiterung
des Marktes zur Stadt das Marktgericht mit dem städtischen
Hochgericht verschmolzen sein muß, so aller Wahrscheinlichkeit
dach in Köln. Hier wären zu den kaufmännischen Schöffen des
        <pb n="55" />
        42

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

Marktgerichtes die ursprünglich wenigstens teilweise bäuerlichen
Schöffen des Hochgerichtes getreten; nur langsam hätten sie
sich, durch fortwährende Stadterweiterungen ihrem bäuerlichen
Berufe entzogen, einem neuen Leben als Rentner oder Kauf—
mann zugewendet; weit verstreut hätten sie über das Stadt—
gebiet gesessen: alles Gründe, um der Stadtgemeinde, welche nicht,
wie die Marktgemeinde, ausschließlich kommerzielle Ziele kannte,
ihre Betrauung mit den Stadtgeschäften überhaupt zu empfehlen.
In der That haben derartige oder in verwandter Weise
zusammengesetzte Schöffenkollegien in vielen Städten längere
Zeit, bevor sich ein reiner Rat entwickelte, die Geschäfte ge—
führt; sie hatten den Vorteil, durch den Richter angewältigt,
also, wenn auch zunächst nur für den Bereich ihres Amtes, im
Besitz öffentlicher Autorität zu sein; man kann für manche
Gegenden von einer Periode der Schöffensenate sprechen, die
ein oder zwei Menschenalter vor der reinen Entwickelung des
Rates andauert.
Schließlich wurde aber fast überall über und neben dem
Schöffenkolleg ein Rat entwickelt: sei es, daß eine innere Spal⸗
tung des Schöffensenates in Schöffenkolleg und Rat eintrat,
wie sie die Zwistigkeiten schöffenbankfähiger Geschlechter leicht
veranlassen konnten; sei es, daß einzelne neu emporgekommene
Familien im Rate eine Befriedigung ihres Ehrgeizes suchten,
welche die schöffenbaren Geschlechter ihnen im Gerichte ver—
weigerten; sei es, daß die Stadtgemeinde im Rat ein Gegen—
gewicht zu begründen suchte gegen die Übermacht des Schöffen⸗
senates, sei es aus anderen Gründen.
Das 18. Jahrhundert wird somit zum Zeitalter der Rats—
verfassung in den deutschen Städten; überall wird eine spezifisch
städtische Vertretung aus den großen Kaufmannsgeschlechtern
entwickelt; die Gilde ist antiquiert, die Marktverfassung in ihrer
ursprünglichen Form vergessen. Der Rat dagegen entfaltet jetzt
seine Personalverfassung, Bürgermeister treten als Vollzugs—
organe an seine Spitze; er dehnt seine Zuständigkeiten aus; er
entwickelt zum erstenmal innerhalb der deutschen Rechtsabwand—
lung sein Gremium zu einem Gerichte aristokratischer Form; er
strebt schließlich nach voller Freiheit und Selbständigkeit der Stadt.
        <pb n="56" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.

48

Auf diesem Boden aber findet er fast überall den energischen
Widerstand der Stadtherren.

VI.
Die Entwickelung der meisten Märkte zu Städten hatte
sich bereits nicht mehr unter der unmittelbaren Obhut des
Königs, des formellen Begründers des Marktes und somit der
städtischen Freiheit, vollzogen. Zwar galten zur Zeit der
sächsischen Könige alle Märkte noch als königliche Märkte; ihre
Autorisation durch königliche Gewalt war noch nicht vergessen.
Im übrigen aber waren sie infolge königlicher Übertragung zu—
meist schon in den Händen einzelner Großen, die Märkte an
Mittelpunkten kirchlichen Lebens vornehmlich in den Händen
der Äbte und Bischöfe.
Die Gründe dieser Übertragung waren anfangs rein finan—
zieller Natur. Mit dem Markt waren Einnahmen aus Zoll und
Verkehrssteuer, aus Münze und Marktstand verbunden: ihr
Genuß sollte dem beschenkten Großen zu gute kommen. Dem—
entsprechend wurden zuerst auch nur die Einnahmen aus diesen
Einrichtungen verliehen, während der Markt königlich blieb;
das war die Praxis der Karlingen, welche sich bis zur Mitte
des 10. Jahrhunderts erhielt.
Otto der Große begann dann den Markt selbst und mit
ihm die Marktgerichtsbarkeit zu verschenken. Vor allem die
Bistümer erfreuten sich so außerordentlicher Gnadenbeweise,
schon früh wohl Mainz und Köln, dann Magdeburg, Bremen,
Speier; gegen Ende der Herrscherzeit Ottos II. mögen schon
die meisten Bischöfe Marktherren ihrer Residenz gewesen sein.
Unter Otto III. erfolgten dann neue Schenkungen, namentlich
auch an Klöster und vornehmlich bereits zur Neugründung von
Märkten; und vereinzelt dauern verwandte Schenkungen bis ins
dritte Jahrzehnt der Regierung Heinrichs IV. und darüber
hinaus fort. Dabei kommen von den uns bekannten Verleihungen
der ganzen Periode neun Zehntel auf Geistliche, kaum ein
Zehntel auf Laiengroße: es war eine Maßregel zur Stärkung
        <pb n="57" />
        Achtes Buch. Erstes Kapitel.

des geistlichen Einflusses im Reiche; vornehmlich anfangs
ordnete sie sich völlig der bekannten inneren Politik Ottos J.
ein, wie sie seit etwa Mitte des 10. Jahrhunderts die Be—
gründung einer Reichsverwaltung auf bischöflichen Schultern
zum Ziele hatte.
Indem die Marktherrschaft an die künftigen Reichsfürsten,
vornehmlich die Bischöfe überging, wurde allerdings der könig—
liche Einfluß auf die Verfassung der verschenkten Märkte nicht
völlig aufgehoben. Die Könige sahen die Stadtherren doch
immer nur als ihre Stellvertreter an; mit dem Gericht, dem
Kernpunkt der ganzen Marktfreiheit, erhielten sie eine unmittelbare,
wenn auch wesentlich nur formelle Verbindung aufrecht, indem sie
auf das Recht der Bannleihe für den Richter niemals verzichteten;
auch sonst griffen sie, namentlich bei persönlicher Anwesenheit,
in die Entwickelung des Moarktes ein.
Indes verlief trotz alledem bei der allgemeinen Schwäche
der köͤniglichen Exekutive die Entwickelung der Märkte im ganzen
unter der Obhut und dem Einfluß der Marktherren; demgemäß
erhielt sie überall einen lokalen, in Ausdrucksform und that—
——
da, wo keine königliche Marktverleihung vorlag, eigneten sich die
rundherren entstehender Marktbezirke gern und zumeist erfolg⸗
reich die Marktherrlichkeit an; die Zahl der rein königlichen
Märkte blieb beschränkt.
In den bedeutenden Märkten aber erwuchs die Markt—
— allmählichen Entwickelung der
Märkte zu Städten zur Stadtherrlichkeit um so mehr, je mehr
sich die Marktherren schon vorher in den Besitz des für den
Handelsplatz zuständigen Hochgerichts zu setzen gewußt hatten:
um die Mitte des 12. Jahrhunderts vereinigen die Stadtherren
in sich zumeist alle oberste Gewalt in der Stadt für Gericht
und Polizei, für Zoll und Münze.
Und längst schon hatten sie sich auch sozial zur maßgebenden
Macht in der Stadt emporgeschwungen. Im 10. Jahrhundert
spielen die harten Kämpfe, in deren Verlauf es vornehmlich den
Bischöfen gelingt, den einflußreichen Laienadel der Umgegend
        <pb n="58" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 45

aus den Handelsplätzen zu verdrängen: Bischof Einhard von
Speier wurde in solchen Zwisten von den Grafen Wernher
und Konrad geblendet. Nach der Überwindung des großen
Laienadels sahen sich die Marktherren nur noch den Freien so—
wie der Menge der mehr oder minder grundhörigen Bevölkerung
gegenüber. Von ihnen blieben die Grundholden fast außer
Rechnung, da sie entweder Klöstern und Stiftern, also unter—
geordneten geistlichen Körperschaften angehörten oder Grund—
holde des Bischofs, des Marktherrn selbst waren. Gegenüber
Freien wie zuziehenden Elementen von außen her aber galt die
neue marktherrliche Gewalt.

Sie wurde in einer besondern, zumeist sehr besonnen ge—
führten Verwaltung ausgeprägt. Diese war naturgemäß, wie
sede höhere grundherrliche Verwaltung, eine Ministerialenver—
waltung; nur der Richter, der ein Freier sein mußte, wurde
zumeist dem Adel der Umgegend, vereinzelt wohl gar den
Freien des Marktortes nach‘ Wahl der Gemeinde entnommen.
Im übrigen aber versahen bischöfliche Dienstmannen, wie sie
den Fronhöfen des Bischofs in Stadt und Land in Dienstes—
weise vorstanden, so auch in Dienstesweise die Ämter der
Münzer und Zöllner, der Marktaufseher und unteren Polizei⸗
richter.

Es war eine Entwickelung, welche das Schicksal der Markt—
herrlichkeit in weitaus den meisten Orten, so namentlich in den
Bischofsstädten des Oberrheins, mit der sozialen Evolution der
Dienstmannschaft unauflöslich verknüpfte. Wurden die Dienst⸗—
mannen, einst Unfreie der Grund- und Marktherren, im Laufe
der früheren Stauferzeit deren niedere Vasallen, besaßen sie seit—
dem ihre Amter nicht mehr in Dienstesweise, sondern zu Lehen,
so war vorauszusehen, daß sehr bald deren Erblichkeit eintreten
würde. Zum letztenmal machte sich bei dem noch aus natural—
wirtschaftlicher Zeit herkommenden Stande der Dienstmannen
auch der naturalwirtschaftliche Zug einer Vererblichung jeder
amtlichen Funktion geltend: seit dem 13. Jahrhundert sind die
Ministerialen wie auf dem platten Lande, so in der Stadt nicht
        <pb n="59" />
        ic

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

mehr Beamte ihres Herrn, sondern Herren ihres Amtes zu
eignem Rechte.
Diese für sie unglückliche Entwickelung haben die Markt—
herren im wesentlichen nur in kleinen Orten und vornehmlich
auch in den vielen Städten vermieden, die seit dem 12. Jahr—
hundert neu begründet worden sind: Herzog Berthold von
Zähringen sah schon um 1120 völlig klar, wenn er in den
stadtrechtlichen Bestimmungen für seine neue Gründung Frei—
burg i. B. jeden Zuzug von Dienstmannen in die Stadt zu
verhindern suchte.
In alten Städten aber, wie Worms und Straßburg, wurden
reiche Dienstmannengeschlechter erblich in ihrem Amte; sie ver—
quickten sich mit dem Großkaufmannstand zur Bildung eines
einzigen städtischen Patriziates, und geschäftsgewohnt und zum
Regieren erzogen, begannen sie im Verein mit den Kaufmanns—
familien den Kampf gegen die alte Herrschaft der Bischöfe.

VII.

Wir verfolgen die Emanzipationskämpfe des gemischten
Patriziates vornehmlich der oberrheinischen Bischofsstädte hier
ebenso wenig, wie früher die Befreiungskämpfe des rein kauf—
männischen Patriziates anderer Städte. Die Geschicke Straß—
burgs auf der einen, Kölns auf der andern Seite während der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts würden hier typische Bilder
geben, zugleich aber schon hinüberweisen in die Zeiten völliger
Ausbildung städtischer Republiken; sie würden in den Ent—
wickelungscharakter des späteren Mittelalters einführen.
Es darf aber nicht verkannt werden, daß die Städte schon
in den blühenden Epochen der deutschen Kaiserzeit sich geschickt
gemacht haben, diese Kämpfe glücklich zu bestehen.
Weil über den engen Kreis rein städtischer Wirksamkeit
hinaus war schon der bürgerliche Einfluß gedrungen; nicht bloß
hatte er auf rechtlichem Gebiete die alten Grenzen zwischen
niederer und hoher Gerichtsbarkeit verschoben, hatte freiere
Formen der Rechtsprechung überhaupt geschaffen, ein öffentliches
        <pb n="60" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit. 47

Strafrecht ausbilden helfen, das Recht an Erbe und Eigen ver—
ändert: er war schon politisch wirksam geworden. Kapitalreich—
tum und Gemeingefühl, neue Wehrhaftigkeit und alte Mannes—
kraft sicherten dem jungen Stande der Bürger bald einen Sitz
im Rate der fürstlichen Stadtherren neben Klerus und Adel,
hießen ihn früh hinubergreifen auf das Gebiet der inneren
Reichspolitik.
Schon am Schluß der eigentlichen Begründungszeit des
römischen Reiches deutscher Nation, unter Kaiser Heinrich III.,
wird die militärisch-politische Kraft der Städte von einem be—
rufenen Kenner erstaunlich hoch geschätzt. Als im Jahre 1047
König Heinrich J. von Frankreich zu einem Einfall ins Rhein—
land rüstete, während Heinrich III. fern in Italien weilte, die
Kaiserkrone zu empfangen, da bemerkte Bischof Wazo von
Lüttich: der Frankenkönig möge nur kommen, die Bürger von
Mainz, Köln, Lüttich und vieler anderer Städte würden ihm
zu begegnen wissen.
Es ist ein für die spätere Reichspolitik der Städte fast
programmatischer Fall und Ausspruch; Ruhe und Friede, Schutz
von Kaiser und Reich: unter diesem Wahlspruch kämpfen die
Buͤrger bis zum Schluß der staufischen Periode.
Es ist natürlich, daß damit die furchtbare Zeit inneren
Kampfes unter Heinrich IV. die Städte zum erstenmal auf den
Plan rief zu Gunsten der Reichsgewalt.
Worms nimmt König Heinrich während der demütigenden
Tage von Tribur im Jahre 1076 auf“; der König lohnt es
den Bürgern durch Befreiung von den königlichen Zöllen zu
Frankfurt, Boppard und Hammerstein am Rhein, zu Dortmund,
Goslar und Engern. Das Privileg schlägt den Ton des Mani—
festes an: die Wormser sollen die ersten sein im Empfang
königlicher Belohnung, wie sie die ersten waren in Leistung
bürgerlichen Dienstes.
Doch es bedurfte kaum noch königlicher Mahnungen; schon
1074 hatte sich Köln gegen Anno, den Erzbischof der Kaisers—

1 Vgl. Band II, S. 335.
        <pb n="61" />
        18

Achtes Buch. Erstes Kapitel.

werther Entführung erhoben, 1077 steht Mainz gegen Rudolf
auf, den soeben gekrönten Gegenkönig. Es waren nicht langer
Hand geplante Verschwörungen; in beiden Fällen entfesselte ein
Zufall den Aufruhr; nur geringfügiger Anlässe bedurfte es, um
der Erbitterung des Kaufmanns über die ruhelosen Zeiten, dem
Machtgefühl des Bürgers Bahn zu brechen.
Als Kaiser Heinrich im Jahre 1077 von Italien heimkehrte,
da wurde Worms der Stützpunkt seiner Thätigkeit; von hier
aus verhandelte er, hier sammelte er ein vorzugsweise städtisches
Heer; das Bürgertum trat nicht nebenher, wie bisher, sondern
entscheidend mit in den Dienst des rechtmäßigen Herrschers.
Neben den Städten des Mittelrheins, wo es Heinrich durchweg
gelang, ihm ergebene Männer auf die Bischofsstühle zu setzen,
zeichneten sich Regensburg, Augsburg, Würzburg, Goslar im
königlichen Dienste aus; Köln blieb dem gramgebeugten Kaiser
treu bis über den Tod. Heinrich aber lohnte den Städten
durch die Gottesfriedenspolitik der letzten Jahrzehnte seiner
Regierung.
Das 12. Jahrhundert eröffnet mit der von niemand mehr
geleugneten Thatsache, daß das Bürgertum ein wesentliches
sfoziales und politisches Element der Nation geworden; ab und
zu scheinen die Städte schon in dunkel geahntem Gegensatz
— —
deutlich sichern sie ihren spezifischen Handelsinteressen Berück—
sichtigung in der Reichspolitik. Dabei ist ihre Haltung in
hohem Grade selbstbewußt; eine städtische Urkunde des Jahres
1178 redet von den ausgezeichneten (egregii) Bürgern von Köln
und Verdun!.
Im einzelnen war ihre politische Haltung zumeist vom
Glück begünstigt. Heinrich V. hat in wesentlichen Wendungen
seine Staatskunst dem bürgerlichen Einflusse nicht entziehen
können; die im ganzen feindliche Haltung gegen Lothar kam den
Städten unter dem staufischen Herrschergeschlecht zu gute. Nun
galten sie als altstaufisch gesinnt; mit vollem Rechte: wird doch

Ennen, Quellen Bd. J Nr. 90.
        <pb n="62" />
        Städte und Bürgertum zur Stauferzeit.

49

Speier unter König Lothar einmal geradezu als Hauptstadt
der geächteten Staufer bezeichnet.
Eine noch höhere Stufe politischer Selbständigkeit erreichte
das Bürgertum gegen Schluß des 12. Jahrhunderts. Es war
eine Entwickelung, die sich schon nicht mehr völlig in den
Bahnen unerläßlicher politischer Unterordnung unter den Reichs⸗
gedanken bewegte. Führerin auf diesem Wege war Köln. Der
britisch-flandrische Handel gab der Stadt enge Beziehungen zum
königlichen Hofe Englands; sie ward zur Vertreterin einer
spezifisch englisch-deutschen Politik, deren Forderungen wieder⸗
holt, schon gegen Ende der Regierung Friedrichs I., dann während
des unglücklichen Streites zwischen den Königen Philipp und
Otto, endlich in den zwanziger Jahren des 183. Jahrhunderts
unter Friedrich II. störend in die Zirkel der äußeren Politik
des Reiches eingriffen!.
Inzwischen aber war auch im Innern die Macht des Bürger⸗
tums den Fürsten schier unerträglich gestiegen. Schon trachteten
die Städte darnach, das platte Land ihrem Einfluß zu unter⸗
werfen; es war hohe Zeit, daß die Fürsten von ihrem Stand—⸗
punkte aus dem entgegentraten. Dazu gewannen sie die Hilfe
Kaiser Friedrichs II. und seines königlichen Sohnes. Die
Reichsgesetzgebung der zwanziger und dreißiger Jahre des
13. Jahrhunderts verbot Bünde der Städte untereinander,
untersagte die Entwickelung der Ratsverfassung wie überhaupt
der städtischen Autonomie, versuchte, die finanzielle Ausnutzung
des platten Landes seitens der Städte durch gesetzliche Auf⸗
hebung aller bäuerlichen Renten im Besitze der Bürger zu ver⸗
hindern, wehrte der Einbeziehung der ländlichen Bevölkerung
im Umkreis der Stadt in die städtischen Interessen und suchte
jeden Zuzug der ländlichen Bevölkerung in die Städte thun⸗
lichst, sogar durch stärkste Beschränkung der Freizügigkeit auf
dein platten Lande selbst, zu vereiteln.
Die Folge war ein überall erneuter Kampf zwischen Städten
und Stadtherren; dazu der Versuch städtischer Bündnisse trotz

1 S. Genaueres unten S. 154, 255 f., 272 ff.
Ldamprecht, Deutsche Geschichte III
        <pb n="63" />
        30

Achtes Buch. Erstes RKapitel.

des Reiches. In beiden Richtungen siegte schließlich das Bürger—
tum; es siegte bei dem jähen Verfall des Reiches doppelt rasch
namentlich in letzterer Hinsicht. Um die Mitte des 18. Jahr—
hunderts entstand der Rheinische Bund; in ihm rissen die Städte
auf kurze Zeit thatsächlich fast alle Reichsgewalt an sich; und
es wird ein dauernder Ruhmestitel des deutschen Bürgertums
bleiben, daß es diese erste Fülle umfassender Gewalt in seinen
Händen gebrauchte, um Ruhe zu schaffen, um den Mainzer
Landfrieden des Jahres 1285, die wichtigste gesetzgeberische
Leistung der letzten Stauferzeit, den späteren Jahrhunderten
des Mittelalters zu vermitteln!. —
Noch in den Sachsensagen Widukinds höhnt ein Held seinen
Gegner: wie ein armseliges Tier in Bergesschlüften verberge
er sich hinter den Mauerschranken seiner Stadt; nicht wage er,
den freien Blick zum Himmel zu erheben. Jetzt, nur drei Jahr—
hunderte später, wohnt schon ein guter Teil der deutschen Be—
völkerung hinter den einst verspotteten Mauern; selbstbewußt
und trotzig blickt der Bürger von seinen Zinnen herab auf den
zurückgebliebenen Bauer, den Helden einer vergangenen Zeit.
Es ist ein jäher Wechsel; er bedeutet den Beginn rascheren
Fortschritts, dessen neues Zeitmaß den Zeitgenossen des
13. Jahrhunderts ebenso unheimlich erschienen sein mag, wie uns
Enkeln des 19. Jahrhunderts das immer schnellere Hasten der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bewegung unserer Tage.

über den allgemeinen politischen Zusammenhang dieser Verhältnisse
vird unten S. 253 ff. die Rede sein.
        <pb n="64" />
        Zweites Kapitel.

Wandlungen der ländlichen Zustände
vom 10. zum 12. Jahrhundert; Anfänge
terrilorialer Entwickelung.

J.

Die Besiedelung des deutschen Landes durch die Germanen
war im wesentlichen zunächst so erfolgt, daß die einziehenden
Völkergruppen sich womöglich schon angebautes Land angeeignet
hatten. Weder links noch rechts des Rheines bis zur Elbe
fehlte es an solchem; wie auf einst römischem Boden noch die
heutigen deutschen Ansiedelungen vielfach in der Lage der Häuser
und Höfe wie der Fluren ungermanische Bedürfnisse widerspiegeln,
so weist das Hofsystem Westfalens und manche Eigenheit mittel—⸗
deutscher Ansiedelungen noch auf die Kelten zurück!.
Freilich spielte daneben der Wildbruch im Walde bereits
eine immer größere Rolle; in den Vordergrund aber trat er
erst nach voller Seßhaftmachung des Volkes, seit etwa dem 5.
bis 6. Jahrhundert. Seitdem ziehen Generationen auf Genera—
tionen nachgeborener Söhne in den Urwald und sengen und
roden; das 7. bis 9. Jahrhundert sah einen ersten großen Ausbau
—DDDD000 der Berg⸗
wälder.

1 Nr. J und II dieses Kapitels sind verändert schon Handwörter—
buch der Staatswissenschaften Bd. 4, 144 -151, gedruckt.
        <pb n="65" />
        ze

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

Allein auch mit Ausgang der Karlingenzeit war die Ur—⸗
kraft des Waldes noch längst nicht gebrochen. Noch immer galt
der Wald als unabsehbar reiche Vorratskammer der Nation:
Dem richen walt es lützel schadot,
Ob sich ein man mit holze ladet,
heißt es noch in Freidanks Bescheidenheit, im Zeitalter Kaiser
Friedrichs II. Nirgends fehlte noch bis auf diese Zeit wirr⸗
sprossende Wildnis; noch viel später denkt sich der Deutsche
die Mächte der Unkultur im Walde hausend; erst um die Mitte
des 14. Jahrhunderts wird gelegentliche Klage über Waldmangel
laut. Und noch heute ist Deutschland von allen Ländern hoher
Kultur wie das an Gebirgsschönheiten mannigfachste, so das an
Wäldern weitaus reichste, und noch heute weiß unser Volk von
jenen Schrecken und Lockungen der Waldeinsamkeit zu erzählen,
die sich früheren Generationen zu tausend Gestalten heimischer
Sage verdichteten.
So konnte noch in der deutschen Kaiserzeit und vornehm—
lich im Zeitalter der Salier und Staufer eine neue große
Periode des Waldausbaues einsetzen, ehe den deutschen Ur⸗
wäldern das Wirtschaftsgut vollendeter Wohnlichkeit im Lande
abgestritten war.
Freilich war diese zweite und letzte große Ausbauperiode
unserer Wälder von der ersten mannigfach verschieden. Im
8. bis 8. Jahrhundert war vor allem der Gemeinfreie Träger
der Waldsiedelung gewesen; in genossenschaftlichem Verbande
hatten die jungen Männer des Volkes ein neues Heim in den
Tiefen der Waldthäler gesucht. Diese Art des Ausbaues
hörte jetzt noch nicht völlig auf; namentlich im Osten der
Mittelgebirge wie der Alpen erlebte sie noch eine Nachblüte.
Im allgemeinen aber ging der freie Mann anders vor,
soweit er sich am Waldausbau dieser Periode noch beteiligte.
Wie lange schon waren die alten markgenossenschaftlichen Glie—
derungen der dörflichen Nachbarn im Zerfall begriffen! Wie
individualistisch war bereits, im Vergleich gegen früher, die
Wirtschaft des einzelnen Bauern geworden! Wie der Freie
selbständiger geworden war im heimatlichen Dorf, so ging er
        <pb n="66" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänuge territorialer Entwickelung. 53

auch, nur von eigenen Kräften getragen, nach persönlichem Plan
im Neubruch vor. Dem amerikanischen Squatter gleich brach
er in das natürliche Gehege des Urwaldes, allein erbaute er sich
den einsamen Hof auf dem Rottfeld.
Es war eine Bewegung, die vornehmlich die Anfangszeiten
der zweiten großen Besiedelungsperiode, das 9. bis 11. Jahr⸗
hundert, noch füllte. Sie war naturgemäß sehr unregelmäßig,
sie hatte etwas urwüchsig Gewaltsames, sie ward darum schließ⸗
lich seitens der herrschenden staatlichen und halbstaatlichen Mächte
unterbunden.
Die Könige, die kraft alten Bodenregals noch immer ein
grundsätzliches Eigentum an allem unbebauten Lande behaupteten,
erklärten jetzt dies Eigentumsrecht feierlich und formell über
alle noch vorhandenen Urwälder, vornehmlich der Gebirgs⸗
gegenden. So wurden Spessart und Frankenwald, Ardennen
und Soon, Hagenauer Wald und Dreieich zu Reichsforsten:
nur noch mit besonderer königlicher Erlaubnis sollte in ihnen
gerodet werden.
Die damit gegebene Bewegung setzte sich von der Zentral⸗
gewalt auf die Landesmächte, Herzöge und Markgrafen, Grafen
und Bischöfe mit gräflichen Rechten, fort; und wie auf anderen
Gebieten, so überflügelte auch hier die Thätigkeit dieser Zwischen⸗
mächte bald das Ansehen des Königs. Schon mit der ersten
Hälfte des 11. Jahrhunderts hören die Einforstungen zu gunsten
des Reiches auf, königliche Wildbannprivilegien für die Großen
in immer abgeschwächterer Form reichen noch bis zum Ende
dieses Jahrhunderts. Seitdem gilt das Einforstungsrecht großer
Waͤlder wesentlich als Recht der Großen: lahmgelegt ist die
Initiative des Königs.
Natürlich ging damit der Ausbau des Waldes in der
Blütezeit der zweiten Periode, unter Saliern und Staufern,
fast ausschließlich an die Großen. d. h. die Grundherrschaften,
über.
Es begann nunmehr eine gewallige expansive Thätigkeit,
die bumen etwa drei Jahrhunderten das Dunkel unserer Wälder
quch in unzugänglichen Gebirgsgegenden lichtete; es war die
        <pb n="67" />
        34

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

letzte große Maßregel, die unser Volk haushäbig machte im
Vaterlande. Und schon ging man am Schluß der Periode,
unter den späteren Staufern, über das Maß des natürlich
Zulässigen hinaus. Eine Menge der damals begründeten Ort—
schaften sind, weil auf unfruchtbarem Boden unwirtschaftlich
angelegt, wieder zu Grunde gegangen; manch abgewirtschaftetes
Odland unserer Hochmoore und Heiden führt seinen Ursprung
auf eine verfehlte Anlage dieser Zeit zurück.
Indes erschöpften sich die Fortschritte der landwirtschaft⸗
lichen Thätigkeit im 10. bis 18. Jahrhundert keineswegs in der
Besiedelung von Urwaldstrecken. Der Kolonisation jungfräu⸗
licher Gegenden ging der nicht minder eifrig betriebene, wenn
auch minder auffällige Ausbau der alten Dorfmarken zur Seite.
Schon längst war in den alten Fluren die strenge Regelung des
genossenschaftlichen Ausbaues aller Hüfner dahin. Zwar herrschte
immer noch der Flurzwang; alle Hofbesitzer waren genötigt, in dem⸗
selben Teile der Flur die gleiche Frucht zu bauen: es war eine
Konsequenz der ursprünglichen Fluranlage, die bis in unser Jahr⸗
hundert hinein vielfach nicht hat beseitigt werden können.
Allein diese feste wirtschaftliche Bindung an eine genossen⸗
schaftlich geregelte, allen gemeinsame Thätigkeit war doch nicht
mehr so stark und allseitig, daß sie nicht besonders tüchtigen
Wirten eine persönlich weiter gehende Förderung ihres Anbaues
gestattet hätte. Wer wollte einem solchen Wirt verwehren, sich
in den verhältnismäßig friedlichen Zeiten des 10. bis 12. Jahr—
hunderts aus dem Dorfe auszubauen auf die gemeinen Teile
der Dorfmark, die noch immer zur Verfügung jedes Genossen
im Dorfe standen? Errichtete er aber hier seinen Hof, schuf
er sich wenigstens hier ein gesondertes Feld des Anbaus, so
vermochte er weit freier und weit kräftiger zu vroduzieren, als
die gemeinen Genossen des Dorfes.
Solche Erwägungen wurden von kräftigen Wirten der
Kaiserzeit, vornehmlich in den fortgeschritteneren Gegenden der
großen Flußthäler und der reichen Fruchtebenen, häufig genug
angestellt. So entstanden größere Bauerngüter auf freier Mark,
so begannen sich Spezialkulturen in Hanf und Waid, so Vieh⸗
        <pb n="68" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 55

höfe innerhalb wohlgepflegter Wiesen zu erheben; vor allem
aber erblühte der Weinbau im tiefgründigen Boden der Pfalz
und auf den steilen Felsterrassen des Rheins und der Mosel.
Und die wirtschaftliche Energie, die sich der Dorfallmenden
bemächtigte, flutete rückwärts und befruchtete auch die Thätigkeit
auf dem Boden der alten Dorfflur. Zusehends nahm die In⸗
tensität der Bestellung zu, immer häufiger durchfurchte die
Pflugschar die klarere Krume des Ackers, immer mehr war man
darauf bedacht, die Bodenkräfte durch angemessenes Dümgen zu
erhalten und zu steigern. Schon galt überall das Wirtschafts⸗
system einer wohl ausgebildeten Dreifelderwirtschaft. Die alte
extensive Feldgraswirtschaft, die dem Boden nur in Perioden
von sechs bis zwölf und mehr Jahren spärliche Frucht abnötigte,
die keinen anderen Dung kannte, als die Asche des abgesengten
Grases, sie war jetzt nur noch auf den Höhen der Mittelgebirge
zu finden sowie in den Alpen und in der Moorkultur des frie⸗
sischen Nordwestens.
Regstes Leben herrschte in den alten Zentren des Anbaus,
und in den gesegnetsten Gegenden des Reiches begann die alte
Flurverfassung bereits zu verblassen. Am Rhein lassen sich die
alten Hufen mit ihrem ursprünglichen Feldbehör seit dem
12. Jahrhundert kaum noch feststellen, so hatte die immer
wachsende rechtliche Mobilisierung des Grundes und Bodens
ihre Bestandteile zerspellt und durcheinander gerüttelt; schon
wurde auch der einst so reich bemessene Boden der Dorfallmenden
für die Bedürfnisse der Dorfgenossen zu knapp.
Hier und da schlossen die Gemeinden des Oberrheinthales,
der Mosel und des Niederrheins bereits ihre All menden vor
der individuellen Besitznahme einzelner Landstücke durch die Hand
eines Genossen oder sie gestatteten sie nur kärglich, auf die Weite
eines von kräftiger Hand gethanen Hammerwurfs. Und wie
bei dieser Gelegenheit eine uralte, symbolische Maßbestimmung
des deutschen Rechtes wieder auflebte, so trat an die Stelle
des persönlichen Rechtes der Bodenaneignung auf der Allmende
auch gern wieder das uralte kollektive. Gemeinsam wieder,
wie in der Frühzeit des Dorfbaues, schuf man Allmende—
        <pb n="69" />
        56

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

land um zu Wechselacker und Wechselwiese: war es einst der
gemeinsame Kampf gegen die Urgewalt einer wilden Natur
gewesen, der zu genossenschaftlichem Anschluß zwang und ge—
meinsamer Nutzung, so war es jetzt das stark entwickelte und
individuelle Interesse aller an der gründlichen und für alle gleich—
mäßigen Ausbeutung der letzten gemeinsamen Nutzungen, das
uralte Formen in neuer Bedeutung wieder aufnahm.
Kaum vier bis fünf Generationen später aber sprengte der
individuelle Wettbewerb völlig die alten Fesseln. Schon in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnen in fortgeschrittenen
Gegenden die alten Allmenden geteilt zu werden; überall erheben
sich Streitigkeiten über deren Recht und Besitz zwischen Gemein—
den und Genossen. Der völlige Zerfall der alten markgenossen⸗
schaftlichen Betriebsgemeinschaft, die allseitige Entwickelung ganz
anderer Wirtschaftsmächte tritt zu Tage.
In der That hatte Kolonisation und Ausbau während des
10. bis 18. Jahrhunderts die wirtschaftliche Lage der Bewohner
des platten Landes völlig geändert. Hatte man noch in der
Karlingenzeit Wald und Land als unerschöpfliches Gut der
Nation betrachtet, wie Sonne, Luft und Wasser: jetzt zeigte sich
immer deutlicher die Begrenztheit der geographischen Grundlage
des nationalen Lebens. Der agrarische Nahrungsspielraum, einst
unermeßlich, verengte sich, zumeist und zuerst am Rhein, in
Schwaben und Franken, später in Sachsen, endlich auch in
Bayern, Tirol und Steiermark; es galt, sich auf begrenztem
Raume zurechtzufinden. Noch mehr, als bisher, erschien der
Boden als wirtschaftlicher Wert; unablässig steigerte sich des—
halb sein Preis: vom 9. bis zum 12. Jahrhundert scheint
er in reich entwickelten Gegenden um das zwölffache gestiegen
zu sein, und noch später bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts läßt sich ein Emporschnellen um etwa 40 0/0 wahr⸗
nehmen.

Erwägt man nun, daß gleichzeitig der Boden noch immer
als einzige Grundlage sozialen und politischen Einflusses in
der Meinung namentlich der führenden Schichten des Volkes
        <pb n="70" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 57

galt, während freilich schon langsam andere Quellen großer
wirtschaftlicher Einkommen emporbrachen — so begreift sich,
wie lebhaft in dieser Periode der Kampf um den Besitz des
Bodens entbrennen mußte.
Verlief die wirtschaftliche Entwickelung gleichwohl auf—
fallend ruhig, so hängt das mit der Schwäche der Zentral—
gewalt, der überwiegenden Bedeutung der Großgrundherrschaft
schon in karlingischer Zeit, sowie der anfangs sehr gedrückten
Stellung der landbauenden Bevölkerung zusammen.
Nur bis zum Ausgang der Karlingen beherrschten oder
beeinflußten die Könige das Problem der Verteilung des
Grundes und Bodens unter die Volksgenossen wesentlich in
der Behandlung ihrer Bannwälder, in der sozialen Gesetzgebung
über die Großgrundherrschaften, im Schutze der freien Bestand—
teile der Nation. Seitdem schwand der Einfluß des Königtums
mehr und mehr; auch der fiskalische Grundbesitz, der im
10. Jahrhundert ausschließlich der Bannwälder noch mindestens
ein Viertel alles Grundes und Bodens betragen haben mag,
ging stark zurück.
Statt dessen trat mit der eigentlichen deutschen Kaiserzeit
die Großgrundherrschaft die Herrschaft an. Überschlägt man,
daß in der Blütezeit der Großgrundherrschaft Grundbesitz von
9— 18 000 Morgen in geistlichen Händen die Regel, ein solcher
von 30—60 000 Morgen keine allzu seltene Ausnahme war, be—
rechnet man den Umfang kleiner Laiengrundherrschaften auf
mindestens 3000 Morgen, während fürstliche Grundherrschaften
weit über die Norm geistlichen Besitzes hinausragten, so mag
die Behauptung, daß im 11. und 12. Jahrhundert über die
Hälfte alles deutschen Landes grundherrlich gewesen sei, noch
hinter der Wirklichkeit zurückbleiben.
Doch nur von dieser Seite her betrachtet war die groß—
grundherrliche Entwickelung eine wahrhafte Gefahr für die
Nation. Im übrigen trug sie in ihrer Organisation wie in den
Wandlungen ihrer Verfassung nicht bloß das Korrektiv ihrer
ungemessenen Ausdehnung in sich:, ihr Schicksal umschloß zu—
gleich die Emanzipation der hörigen Klassen und die Möglichkeit
        <pb n="71" />
        8

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

F Bildung eines neuen, freien Grundbesitzes auf plattem
ande.

Mit dem Emporkommen des deutschen Reiches der Ottonen
war die Grundherrschaft auf die Höhe ihrer Entwickelung ge—
langt. Die energische Organisation der kaiserlichen Fiskal—
—DD
geregelter Verwaltung, den die karlingischen Kapitularien gegen—
über den Grundherrschaften der Großen entwickelten, beides hatte
seine Früchte getragen.
Eine eigenartige Verwaltung war über dem weitzerstreuten
und sehr mannigfachen Besitz der Grundherren entstanden. Wo
nur immer ein Grundherr in einem Orte, einer Dorfmark
mehrere Hufen besaß, da hatte er eine von ihnen mit einem
ihm besonders verpflichteten Grundhörigen besetzt, und ihn als
Meier mit der Beaufsichtigung des übrigen Hufenbesitzes beauf⸗
tragt. Meist waren zugleich zerstreute Hufen der nächsten Dörfer,
die dem Grundherrn gehörten, der Aufsicht des Meiers mit
unterstellt worden.
Auf diese Weise zerfiel jede Grundherrschaft in eine Anzahl
hufenmäßig, nicht räumlich geschlossener Meiereibezirke; die
Meiereien bildeten den durchgehenden Rahmen der unteren
Verwaltung; nur gelegentlich waren Verwaltungen großer
Forsten oder ausgedehnter Weinberge, Betriebe von mehreren
Handwerken oder von Bergbau und Salinen sowie verwandten
Einrichtungen ihnen nebengeordnet.
Der Meier, zumeist ein Grundholder wie die anderen
Bauern, erhob in seinem Bezirke die Zinse; er war der Richter
in dem Ding der Zinsgenossen; auf den Acker seines Hofes,
des Fronhofes, wurden die persönlichen und die Pflugdienste
der untergeordneten Bauernhöfe geleitet. So war er auf der
einen Seite der naturalwirtschaftliche Einnehmer gleichsam der
Brundherrschaft, sein Fronhof eine herrschaftliche Rezeptur.
Hinausgehoben über diesen Charakter wurde der Fronhof
andererseits durch die auf ihn entfallenden Dienste der Hof—

II.
        <pb n="72" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 59

bauern: um sie nutzbar zu machen, bedurfte er alsbald eines
ausgedehnteren Landes, als es die übrigen Höfe besaßen. So
wuchs der Fronhof hinaus über das gemeine Maß der Hufe;
schon im regelmäßigen Hufschlag der Flur pflegte er die Nachbar—
hufen an Größe zu überragen.
Allein auch bei solcher Ausdehnung vermochte das Land
des Fronhofs in den meisten Fällen nicht die Ackerdienste der
Zinsbauern in sich aufzunehmen; hierzu mußte weiteres Land
verfügbar gemacht werden. So begann der Grundherr auf
allen Marken, welche Fronhöfe seiner Herrschaft aufwiesen,
gleich manchen anderen Markgenossen in der gemeinen Mark,
im Walde des Dorfes zu roden. Schon Ende des 9. Jahr⸗
hunderts ist diese Thätigkeit in fortgeschrittenen Teilen des
Landes ersichtlich.
Natürlich hielten sich diese Rodungen, mit gewaltigen
Kräften unternommen, nicht im bescheidenen Rahmen bäuer—⸗
lichen Anbaus; weite Waldflächen fielen ihnen zum Opfer;
große rainlose Felder gleich den Breiten unserer Rittergüter
entstanden, sie wurden Beunden genannt. Auf die Beunden
ergossen sich nunmehr die Dienste grundhöriger Arbeit, von ihnen
aus füllten sich Keller und Scheuer des grundherrlichen Fron—
hofs, und die Verfügung über ihren Anbau gab dem Meier
das höhere Ansehen eines, wenn auch abhängigen Großbauern.
Die Meierei bildete die einzige regelmäßige Betriebsver—
waltung der Grundherrschaft. Zwar kamen über ihr und den
früher genannten Spezialverwaltungen in sehr großen und sehr
zerstreuten Grundherrschaften noch zusammenfassende Zwischen⸗
beamte, meist Pröpste genannt, vor; im allgemeinen aber standen
über den Unterverwaltungen sofort der Grundherr und die
dienenden Kräfte seines Hauses, der Marschall, der Kämmerer
oder Truchseß, als oberste Stellen. Sie bildeten den grund—
herrlichen Hof; und schon im 9. und 10. Jahrhundert legte man
diesen mit Vorliebe auf eine feste Burg inmitten der dichtesten
Schichtung des grundherrlichen Besitzes.
Nach dem Hofe strömten die Überschüsse der grundherrlichen
Verwaltung, zumeist in der Form von Naturalabgaben, zu—⸗
        <pb n="73" />
        30

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

sammen; vom Hofe aus erfolgten die Weisungen an die einzelnen
Meier zur Wahrung der grundherrlichen Gerechtsame, wie zur
periodischen Versorgung des Hofes mit den Erträgen des Acker⸗
baues, der Viehzucht und des grundhörigen Handwerks.
So bedurfte jede Grundherrschaft eines eigenen Nachrichten—
dienstes und eines besonderen Transportsystems. Beides ent⸗
wickelte sich langsam seit dem 9. Jahrhundert. Eine Anzahl
Grundholder wurde verpflichtet, Pferde zum Botenreiten, Schnell⸗
kähne zur Beförderung von Nachrichten zu unterhalten: es sind
die Scharmannen; bald werden sie auf Grund ihres Dienstes
vornehmlich zu Roß reisige Mannen und Krieger der immer mehr
rittermäßig gestalteten Heere.
Der Transportdienst aber wird allen grundhörigen Bauern
auferlegt: zu bestimmten Zeiten fahren sie Holz aus dem Walde,
Getreide und andere Feldfrucht vom Meierhofe zum Burgsitz
des Grundherrn; im Winter thun sie oft weite Fahrten zur
nächsten Saline, um das unentbehrliche Gewürz zu holen, oder
in die nächste Großstadt zum Verkauf von Landeserzeugnissen,
zum Einkauf der Schätze des Handels und Handwerks.
So erscheinen die Grundherrschaften des 10. Jahrhunderts
festgefügt in ihrer Verwaltung und in lebendiger Bewegung je
nach den wechselnden Aufgaben der Jahreszeit: sie erfüllen das
wirtschaftliche Dasein der Nation. Denn räumlich eng durch—
einauder verflochten erscheint Besitz und Verwaltung der ein⸗
zelnen Grundherren; in belebten und höher kultivierten Gegenden
befinden sich nicht selten ein halbes Dutzend und mehr Fronhöfe
verschiedener Grundherren im selben Dorfe.
Doch schon das 11. Jahrhundert sah den beginnenden
wirtschaftlichen Verfall der großen Grundherrschaften, wenn⸗
gleich einzelne geistliche Orden, vor allem die Cistercienser, dem
Institut sogar noch im 12. Jahrhundert zu einer kurzen wirt⸗
schaftlichen Nachblüte, doch in veränderten Formen, verholfen
haben.
Es zeigte sich nunmehr deutlich, daß die Großgrundherrs chaften
ihrem innersten Wesen nach immerhin nicht eigentlich wirtschaft—
liche Institutionen waren. Nicht um den Ackerbau zu organisieren,
        <pb n="74" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 61

hatte der hohe Adel des 7. und 8. Jahrhunderts nach umfassen⸗
dem Landbesitz gestrebt, vielmehr hatte er nur Grund und Boden
mit Recht als den einzigen Machtbesitz der Zeit anerkannt und
deshalb versucht, sich seiner zu bemächtigen.
Nun war ihm das in weitreichendem Maße gelungen;
und was ihm an Landübermacht etwa noch fehlte, das
erwarb er in den gewaltigen Kolonisationen des 11. bis
13. Jahrhunderts. Damit war das Ziel seines Strebens er—
reicht: er gebot über das Land und seine Bebauer; eine ökono—
mische Ausbreitung seiner Herrschaft über das Maß notwendigen
Lebensunterhaltes hinaus lag ihm fern: er strebte nach der
Stellung des Hofherrn, des Kriegers, des Trägers höherer
Bildung; speziell wirtschaftliche Interessen, die über die Her⸗
stellung einer materiellen Grundlage für diese Zwecke hinaus—
gegangen wären, besaß er nicht.
So ging er wesentlich in extensiver Wirtschaft auf und so
war seine volkswirtschaftliche Rolle erfüllt, als der Höhepunkt
agrarischer Ausdehnung mit dem 12. Jahrhundert erreicht war.
Seitdem verwandelt sich die Grundherrschaft in ein bloßes
Renteninstitut. Und schon ein Jahrhundert vorher hatte sie
begonnen, in der Verfassung ihrer Grundholden, wie im
Charakter ihrer Verwaltung eine dahingehende Richtung ein—
zuschlagen.
Mit dem Beginn des 10. Jahrhunderts etwa war aus den
Alassen der unfreien Liten und freien Hintersassen, die sich in
der Großgrundherrschaft getroffen hatten, der eine, weitausge⸗
dehnte Stand der grundholden Bauern hervorgegangen. Ur—
sprünglich in seinen Rechten noch stark begrenzt, begann er sich
seit der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts allmählich zu heben.
Die naturgemäße Grundlage seiner weiteren Entwickelung
wurde durch die Organisation der Grundherrschaft selbst ge—
boten. Wie die Zinse und Dienste der Grundholden nach
Meiereien erhoben wurden, so fand jeder Grundholde zunächst
in dem Meierbezirke, welchem er angehörte, den natürlichen
Rahmen gemeinsamen Lebens mit seinen Genossen: jede Meierei
entsprach einer grundholden Genossenschaft der Eingesessenen,
        <pb n="75" />
        s2

Achtes Buch. Zweites Rapitel.

jeder Fronhof ward zum Mittelpunkt einer grundholden Gerichts—
bildung, jeder Meier zum Vorsitzenden eines Fronhofsdinges.
Diese genossenschaftliche Konsolidation führte bald über sich
hinaus zu starkem persönlichen Fortschritt. Noch in der ersten
Hälfte des 10. Jahrhunderts waren die Grundholden keines—
wegs sicher vor Veräußerungen ihrer Person ohne das von ihnen
bewirtschaftete Gut; wie späterhin nur noch slawische Herr—
scher verfügte König Heinrich J. frei über Dienst und Aufenthalt
sogar seiner hörigen bäuerlichen Krieger.
Demgegenüber gab die Entwickelung der Fronhofs—
genossenschaft jedem ihrer Mitglieder ganz andere Sicherheit;
die Bindung an den Boden wurde durchgesetzt, nur mit seinem
Gute zusammen durfte der Hörige dem Verbande der Meierei
entzogen und veräußert werden: so wurde mit Beginn des
11. Jahrhunderts das Grundholdentum im vollsten Sinne erst
hegründet.
Es war ein wichtiger Fortschritt. Nun wurde die recht—
liche Persönlichkeit des Grundholden erst grundsätzlich und bald
auch immer mehr thatsächlich anerkannt. Nun sprach man ihm,
sprach er sich selbst in seinem Fronhofsding das Erbrecht an
seiner Zinshufe zu, nun behauptete er ein weitgehendes Eigen—
tum an seiner Errungenschaft und beschränkte die Forderungen,
die der Grundherr bisher darauf geltend gemacht, auf geringe
Leistungen, vornehmlich auf die Abgabe des besten Stückes der
Hinterlassenschaft, das Besthaupt oder die Kurmede.
Aus all diesen Wandlungen heraus bildete sich die Vor—
stellung, daß der Grundholde nicht anders, als der Freie, in
einem wohlumschriebenen Kreise von Rechten lebe, den er selbst,
im Gericht seiner Genossen, abgrenze: und seine Stellung zum
Grundherrn beschränkte sich somit immer mehr auf die bloßen
Beziehungen der agrarischen Arbeitsleistungen und Lasten, sowie
auf eine geringe persönliche Abhängigkeit, die, finanziell genau
umgrenzt, ihm vornehmlich das Recht freien Zuges versagte.
Waren aber die Grundholden auf dieser Stufe der Entwickelung
noch nützliche Mitglieder und Unterthanen der Grundherrschaft?
Ihre wirtschaftliche Stellung war frei geworden und sorgenlos.
        <pb n="76" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 63

Sie waren wirtschaftlich fast volle Herren ihres Gutes, und trotz
aller Fronden wenigstens zur Hälfte Herren ihrer wirtschaft—
lichen Zeit und Arbeitskraft. Sie waren ferner mit Zinsen
nur gering belastet. Ursprünglich einmal, im 9. oder auch
10. Jahrhundert, hatten freilich ihre Zinsen der Höhe nach die
Bedeutung einer Pachtsumme für das bewirtschaftete Gut gehabt.
Jetzt aber war das die Auffassung längst vergangener Zeiten.
Außerordentlich war die Bodenrente überall vom 9. bis 11. und
12. Jahrhundert gestiegen; die einmal festgelegten Abgaben der
Grundholden dagegen waren die alten geblieben: sie waren jetzt
Bestandteil ihres besonderen Fronhofrechtes geworden, sie wurden
in ihrer alten Niedrigkeit energisch verteidigt gegen jeden Versuch
der Grundherren, sie zu erhöhen. Die Folge war, daß schon seit
Beginn des 12. Jahrhunderts die Grundherren sich keineswegs
noch im Besitze der Grundrente ihres Bodeneigens befanden:
sie waren wirtschaftlich enterbt, während der grundholde Bauer
in Fülle lebte.
Lag es nun gleichwohl im sozialen Interesse des Grund⸗
herrn, die Grundholden zwar wirtschaftlich nahezu frei, doch
persönlich von sich abhängig zu erhalten? Wir sahen, daß auch
die soziale und rechtliche Lage der Grundholden sich von Tag
zu Tage hob, daß sie zum Losreißen aus grundherrschaftlichen
Banden drängte.
In diesem Augenblick haben, seit Mitte des 12. Jahrhunderts
vornehmlich, Grundholde und Grundherren der fortgeschrittensten
Landesteile sich zu neuer, freier Vereinbarung ihres gegenseitigen
Verhältnisses zusammengefunden. Das Grundholdentum ward
bald völlig, bald teilweise und bis auf einige Formalitäten auf⸗
gegeben, freier Zug gewährt, und der ehemalige Grundholde blieb
als freier Pächter auf seinem von ihm bisher bewirtschafteten Gute.
So gelangte der Grundherr auf dem Wege der Zeitpacht und
bis zum gewissen Grade auch auf dem der Lebens- und Erbpacht
wieder in den Vollgenuß der Rente seines Grundeigens, und
es blieb ihm, bei der Zeitpacht vornehmlich, die Möglichkeit
offen, nach jedesmaligem Ablauf der Pachtfrist die Pachtsumme
im Ausmaß der mittlerweile gestiegenen Grundrente zu erhöhen.
        <pb n="77" />
        5

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

Der Grundholde aber gewann das Glück einer neuen bäuer—
lichen Freiheit.
Es versteht sich, daß diese Vorgänge da, wo sie häufiger
vorkamen, notwendig zum vollen Verfalle der alten großgrund⸗
herrlichen Organisation führen mußten, soweit diese rein wirt—
schaftlicher Natur war. Wurden die Grundholden auch nur
zum Teil freie Pächter: wer sollte dann noch die Felder des
Fronhofs, wer gar die Beunden bebauen? Selbst die noch
verbleibenden Grundholden waren dazu nicht imstande, denn
auch sie lösten jetzt ihre Lasten und noch vielmehr ihre persön—
lichen Dienste mit Vorliebe in Geld ab.
So wurden die Grundherren zwar geldreicher in ihren
Einnahmen: aber in einer Zeit noch vorwiegend naturalwirtschaftlichen
 Daseins vermochten solche Einnahmen nicht den
Mangel der einst so zahlreichen unfreien Arbeitskräfte zu ersetzen.
Es blieb nichts übrig, als den Eigenbetrieb der Beunden aufzu⸗
geben. Man verpachtete oder verkaufte sie, teilweise an kleine
Leute des Dorfes, die auf den zersplitterten Feldern des Groß⸗
grundbesitzes rege Häuslerwirtschaften errichteten, teilweise an
die ehemalige Hofgenossenschaft, die sie dann gemeinsam weiter
zu bebauen pflegte, teilweise an die Meier.
Indem man aber die Beunden an den Meier verkaufte,
indem man ihn somit selbständig machte: zerstörte man da
nicht die gesamte Verwaltungsorganisation der Grundherrschaft?
Man brauchte davor nicht mehr zurückzuscheuen: schon
längst war diese Organisation im Verfall, schon längst thaten
die Scharmänner keine Botengänge, die Bauern keine Transport⸗
dienste mehr: was hätten sie melden, was verfrachten sollen?
In der Wurzel zernagt war schon im Laufe des 11. Jahr—
hunderts grundherrlicher Meierdienst und grundherrliche Ver—
waltung.
Sieht man von der persönlichen Thätigkeit der Grundherren
selbst ab, so war die grundherrliche Verwaltung seit dem
10. Jahrhundert getragen gewesen durch grundhörige Kräfte.
Hatte der Herr früher militärischen Schutz für seine Hinter⸗
sassen gebraucht, hatte er Aufsichtsbeamte für seine Einnahmen
        <pb n="78" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 65

gesucht, so hatten ihm zunächst wohl die Vasallen zu Gebote
gestanden, so lange sie noch sein persönliches, am Hofe lebendes
Gefolge bildeten. Allein das war höchstens bis zum Ausgang
des 9. Jahrhunderts der Fall. Seitdem hatten die Vasallen
sich von den Höfen zurückgezogen und lebten über das Land
zerstreut der Eigenwirtschaft ihrer Güter.
Die dadurch in der grundherrlichen Verwaltung entstehende
Lücke wurde durch die höheren Ministerialen ausgefüllt. Von
jeher hatte der Herr gewisse niedere Dienste am Hofe, gewisse
Handwerksarbeiten von Unfreien besorgen lassen; es war eine
andere Art ihrer Verwendung gewesen neben ihrer Ansetzung
auf Ackergütern. Jetzt fielen der grundhörigen Klasse des
10. Jahrhunderts, der Nachfolgerin der alten Unfreiheit, auch
die höheren Verwaltungsstellen zu; tüchtige Kräfte aus ihr er—
hielten die Botenhufen und die Meiereien; auch eine grundholde
Reiterei wurde aus roßhäbigen Hintersassen gebildet.
Unter diesem Wechsel der Verwaltungskräfte blühte die
grundherrliche Verwaltung im 10. Jahrhundert empor zu höchster
Vollendung. Allein es begreift sich, daß die neue Beamtenklasse
grundholder Dienstmannen eben in der gewählteren Beschäftigung
die Aufforderung sah, noch höhere Ziele, womöglich die volle
Emanzipation aus dem grundhörigen Verhältnis zu erstreben.
War sie doch schon durch die bloße Thatsache des Waffendienstes,
der bald für alle ihre Angehörigen durchdrang, weit über die
gewöhnliche grundholde Menge gehoben; hatte sich doch schon
im 10. Jahrhundert unter den geistlichen Grundherrschaften
über sie das Wort verbreitet: servi, si non timent, tument.
So kam es zur langsamen Emanzipation dieser Klasse. Schon
im 11. Jahrhundert beansprucht sie dauernd eine feststehende Ent—
schädigung für ihre Dienstleistungen in den uneigentlich Lehen
genannten Dienstlehen, und die Begründung dieser Lehen reißt
eine neue Lücke in den Zusammenhang der grundherrlichen Ver—
waltung. Spätestens seit Mitte des 12. Jahrhunderts aber erscheint

10as. S. Galli c. 48.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="79" />
        38

Achtes Buch. Zweites Wapitel.

die Dienstmannschaft mit Lehen gesättigt; sie bildet einen der
Krystallisationspunkte für die neue gesellschaftliche Bildung der
Ritter; sie wird erblich auf ihren Lehnsgütern; sie tritt im Laufe
der Stauferzeit in den gewöhnlichen Lehnsverband ein. Um das
Jahr 1200 ist sie damit der Verwaltungspraxis der Grund—
herrschaften entwachsen.
Ein Vorgang von außerordentlicher Bedeutung. Die Or—
ganisation des großgrundherrlichen Besitzes hat die grundholde
Klasse differenziert: durch höhere Thätigkeit wie näheren Zu—
sammenhang mit der Person des Grundherrn aus der gleichartigen
Masse der Grundhörigen hervorgehoben erscheinen die Dienst—
mannen als neue soziale Schicht; die Grundherrschaft wirkt
gesellschaftsbildend. Aber sie verblutet zugleich an dieser Auf—
zabe, sie verliert ihr Verwaltungspersonal und damit den großen
Rahmen ihrer wirtschaftlichen Bethätigung.
Nirgends erscheint dieser Zusammenhang deutlicher, wie
im Verfall der Meierämter.
Die grundholden Meier waren ursprünglich absolut ab—
hängige Diener des Grundherrn; sie lieferten, was der Hof
zu liefern ihnen jeweils aufgab. Allein bald wurden diese
Lieferungen fixiert: die Schwierigkeit jeder naturalwirtschaft—
lichen Budgetierung wie die Selbständigkeitsgelüste der Meier
führten gleichmäßig zu diesem Ergebnis. So betrachtete sich denn
der einzelne Meier bald als der eigentlich selbständige Verwalter
seines Fronhofs; er schien nur noch durch die regelmäßigen
Leistungen an den Herrn gebunden, diese Leistungen selbst wurden
im Sinne einer Rente oder Pacht aufgefaßt; nicht minder wie
für die Bauerngüter trat für den Fronhof der Gesichtspunkt
bloßer Rentberechtigung der Grundherren in den Vordergrund.
Diese wirtschaftliche Emanzipation erhielt durch die oben
geschilderte soziale Loslösung dann volleren Inhalt und weitere
Bedeutung. Als Lehnsmann des Grundherrn erschien der
Meier mit dem Fronhof nunmehr erblich bewidmet; ja, er
wußte sich schließlich oft, zumeist im Laufe des 18. Jahrhunderts,
auch vom Lehnsnexus zu befreien.
Aber auch wo das nicht geschah, sahen kräftige Meier sich
        <pb n="80" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 67

zleichwohl als Herren ihres Fronhofs an; sie erweiterten dessen
Hufenumfang aufs doppelte und dreifache; sie brachten die alt—
gerodeten grundherrlichen Beunden durch gesetzliche Mittel oder
mit Gewalt an sich: sie erblickten in den Zinsbauern ihre
Grundholden.
So erweiterten sich die alten Meierhöfe zu den Ritter—
zütern des westlichen Deutschlands, wie sie seit dem 14. Jahr⸗
hundert vielfach, gleichsam aus der Erde gestampft, sich vorfinden,
ind um das Rittergut legte sich die Fronhofsgenossenschaft der
Zinsleute als grundholdes Zubehör des neuen Betriebes; nicht
selten erschienen die alten Grundherrschaften, namentlich die—
jenigen kirchlichen Charakters, nunmehr zum Entsetzen ihrer In⸗
hzaber völlig in kleine ritterschaftliche Grundherrschaften zersprengt.
Aber auch wo sich die alten Großgrundherrschaften mehr
oder minder gut erhielten, waren sie doch durch den Verlust des
alten Beamtenpersonals, wie infolge der allmählichen Befreiung
der grundhörigen Höfe in ihrem wirtschaftlichen Wesen gänzlich
erändert.
War die Großgrundherrschaft ursprünglich eine Institution,
in welcher der Grundherr selbst noch als wirtschaftlicher Unter⸗
nehmer erscheint, so wird sie nunmehr fast völlig zum absoluten
Renteninstitut. Noch im 10. Jahrhundert hatten die Fortschritte
der Landwirtschaft von der Einsicht und Thatkraft der Groß⸗
grundherren abgehangen; auch Besiedelung und Ausbau der
Heimat im 11. und 12. Jahrhundert waren noch zum großen
Teil glänzende wirtschaftliche Thaten der Großgrundherren.
Aber es waren die letzten Anstrengungen. Schon seit der
zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts beginnen die Grundherren
sich von der wirtschaftlichen Bethätigung am Wohl und Wehe
ihres Grundbesitzes zurückzuziehen; immer mehr begnügen sie sich
mit den fixierten Leistungen der Meier, den Zinsen der bäuer⸗
sichen Klassen; Bauern und Meier erscheinen nun als Unter⸗
nehmer; ihnen fällt darum auch der Unternehmergewinn zu,
während dem Grundherrn nur noch der Genuß der Bodenrente
ꝛerbleibt.
        <pb n="81" />
        38

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

Mit dieser Teilung des wirtschaftlichen Gewinnes aus dem
Ackerbau setzt eine äußerst folgenreiche Entwickelung ein: der
Unterschied zwischen Bodenrente und ländlichem Unternehmer—
gewinn beginnt etwa zur selben Zeit zu wirken, wo neben die
bisherige rein ländliche Kultur die städtische Wirtschaft tritt.
Der Umschwung machte sich auf dem Lande schon seit
Mitte des 11. Jahrhunderts bemerklich in der steigenden De—
zentralisation der alten Grundherrschaft; auf ihrem Boden be—
zinnen Ministerialen und Grundholde, Häusler und Tagelöhner,
Vögte und Freie sich immer selbständiger wirtschaftlich zu ent—
wickeln. Dem entsprechend beginnt die Grundherrschaft ihre
Verwaltungszusammenhänge aufzugeben; im 12. Jahrhundert
verfallen Transportsystem und Nachrichtendienst. Ihnen nach
stürzt die bisherige grundherrliche Eigenwirtschaft: nur in den
besonderen Betrieben der Viehzucht und des Wiesenbaues scheinen
vereinzelt noch Fortschritte gemacht zu werden.
Endlich steht die Eigenverwaltung still; der grundherrliche
Boden ist für den Grundherrn nur noch eine Unterlage von
Renten; die Meiereien sind bloße Rentenrezepturen und im
günstigsten Falle nebenher Pachtungen geworden. Dement-—
sprechend bildet sich seit Mitte des 12. Jahrhunderts ein kon—
tanter Zinsfuß für ländliche Renten aus, beginnen die Grund—
herrschaften unter den Staufern Rentengeschäfte der mannigfachsten
Art zu betreiben.
Einige Generationen weiter, spätestens etwa um das Jahr
1300, ist der Prozeß abgelaufen. Nun sind die Grund—
herrschaften reine Rentenherrschaften; nun begründet man um—
fassende Systeme von Rentanweisungen ohne Rücksicht auf den
wirtschaftlichen Charakter, den Zusammenhang der Rentensubstrate;
don einem ökonomischen Großbetrieb im Rahmen der alten Ent—
wickelung ist nicht mehr die Rede.

III.

Schon in der Karlingenzeit waren die Grundherrschaften
mehr oder minder reich mit politischen Rechten ausgestattet
        <pb n="82" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 69

worden!, und die dahingehende Strömung dauerte in der
deutschen Kaiserzeit nicht bloß fort, sie verstärkte sich sogar bis
zur fast völligen Überlieferung staatlicher Rechte an die am
neisten begünstigten Grundherren.
So nahmen die Immunitäten, jene ältesten Gunstbezeugungen
der Könige an die Grundherren?, an Ausdehnung wie Rechts—
inhalt außerordentlich zu; wohl schon gegen Ende der Karlingen⸗
zeits, spätestens unter den Ottonen“ erweiterten sie sich bis zum
Begriffe vollkommen selbständiger Gerichtsbarkeit der Grund—
herren; im 10. Jahrhundert bereits gab es volle grundherrliche
Grafschaften.
Noch außerordentlicher war in gewissem Sinne Wirkung
und Ergebnis des Karlingischen Seniorates. Schon gegen Ende
des 9. Jahrhunderts erscheint seine Entwickelung vollendet; er
berbürgt den Großgrundherren alle Grundlagen künftiger
Landesherrschaft, wenn auch noch nicht für ein geschlossenes
Gebiet, sondern nur für die weitzerstreuten grundhörigen
Hufen.

Die Vasallität endlich, ursprünglich der grundherrlichen
Entwickelung entsprossen, hat schon in vordeutscher Kaiserzeit
die Entwickelung des öffentlichen Rechtes weit über grund—
herrliche Grenzen hinaus bestimmt und die alte Staatsauffassung
der Germanen unter sich erstickt und begrabens.
Gleichwohl waren noch am Schlusse der Karlingenzeit, so
groß auch die staatlichen Rechte der Grundherren schon sein
mochten, doch die Grundlagen der Verfassung noch nicht ins
Wanken gebracht. Welche Rechte auch die Grundherren besitzen
mochten, sie galten als Privilegien oder Usurpationen; das
Leben der Grundherrschaften bildete daher prinzipiell betrachtet
eine Ausnahme vom staatlichen Leben und verlief außerhalb

Vgl. Band 2 S. 86ff.
Band LJ, S. 306 f.
3So Heusler, Ursp. S. 84ff.
So v. Wickede, Vogtei S. 44, 45.
53. Bd. 2 S. 102 sf.

b
5
        <pb n="83" />
        70

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

desselben, ohne dessen eigenste Organe als solche zu schädigen
oder gar zu ertöten.
Hierzu aber kam es nun mit dem Zeitalter der Ottonen
und vornehmlich der Salier. Die Grundherrschaft ersetzte
immer mehr zunächst die autonomen, dann die autoritären Ver—
fassungsorgane der Nation: sie erweiterte sich in der Regel
— nach grundherrlicher Theorie sogar prinzipiell — zur Mark
herrlichkeit und zur gräflichen Gerichtsherrlichkeit: Grundherr
schaft suchte sich überall in volle Grundherrlichkeit über die
Grundholden umzusetzen.
Das 8. und 9. Jahrhundert hatte eine gewaltige Aus
dehnung und Bereicherung der grundherrschaftlichen Wirtschaft
als sicherste Errungenschaft der nationalen Wirtschaft überhaupt
gesehen. In welchem Dorfe nur immer der Grundherr einige
Hufen besaß, da waren sie zumeist die bestausgestatteten an
Inventar und lebendiger Kraft des Anbaues. Was Wunder, übte
der Grundherr auch bald einen überwältigenden Einfluß in dem
freien Verfassungsleben der Markgenossenschaft, dem seine
grundholden Hüfner trotz ihrer abhängigen Lage angehörten!
Dies Übergewicht erweiterte sich von Geschlecht zu Geschlecht.
Weit mehr, als andere Dorfgenossen, vermochte der Grundherr
in Wald und Weide roden zu lassen — langhin, wohlum—
zäunt erstreckten sich die grundherrlichen Beunden. Und wo es
gemeiner Nutzen verlangte, daß die Allmende gebessert oder
gehegt ward, daß Malbäume gesetzt, Fallthore gezimmert, Land—
wehre gezogen wurden: auch da that es der Grundherr allen
an Leistung zuvor: seine Kräfte überstiegen die der gemeinen
Hüfner, sein Interesse, auf viele Höfe gestützt. überwog das des
einzelnen Hofsitzers.
So bildete sich fast überall, wo sich nicht mehrere Grund—
herren in derselben Mark feindlich entgegentraten, eine auf
größerer Leistung und stärkerer Pflicht beruhende Übermacht
des grundherrlichen Besitzes, und immer eigenmächtiger brach
sie hervor, bis sie sich, zumeist im Laufe des 11. Jahrhunderts,
zu dem Anspruch erhob, nicht nur thatsächlich, sondern rechtlich
Herrin des gemeinen Bodens zu sein. Wo ein Grundherr diesen
        <pb n="84" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 71

Anspruch im Laufe des 12. Jahrhunderts völlig durchsetzte, da
ward er zum Herrn der Mark, und die Markgenossen erschienen
insgesamt in der Eigenschaft milder Abhängigkeit von ihm:
und sofort legte er das neue Verhältnis praktisch aus, indem
er einen Markhörigkeitszins zu fordern begann und zu erhalten.
Es war eine Gliederung gegenseitiger Rechte und Pflichten,
die das alte Recht der Markgenossenschaft, jene letzte Rest⸗
erscheinung, darin urgermanische Freiheit sich geflüchtet, allmählich
entweder völlig zerstörte oder nur in Verzerrungen fort—
leben ließ. Es war zugleich eine erste Erweiterung grundherr—
licher Rechte über den Kreis der Grundholden, über einen
Personalkreis hinaus auf einen lokal geschlossenen Bezirk, den
untersten Einteilungsbezirk des Landes.

Damit ist schon gesagt, daß die neue Bewegung nicht bei
der autonomen Wirtschaftsverfassung der Nation stehen bleiben
konnte. Die Markgemeinden der Dörfer waren jetzt meistens
zugleich Gerichtsgemeinden niederster Gattung: sie bildeten
Untergerichte. Was lag näher, als daß der Grundherr, an sich
fast stets mit der Immunitätsgerichtsbarkeit über seine Grund⸗
holden ausgestattet, auch in diese Untergerichte eindrang, zu⸗
mal Marksachen und Untergerichtssachen, vor derselben Ge—
neinde zuständig, von der Praxis als untrennbar und fast
dentisch betrachtet wurden?
So ward der grundherrliche Meier zur Stauferzeit in
großen Teilen des Vaterlandes zugleich Richter des dörflichen
Untergerichts, das Untergericht selbst zum Patrimonialgericht;
nur die peripherischen Teile des Reiches, Friesland, Holstein,
die Schweiz, Tirol, auch sonst vom großen Pulsschlag der ge⸗
schichtlichen Weiterentwickelung weniger getroffen, widerstanden
leilweis der Bewegung; im Centrum dagegen fand sie an den schon
lebensunfähigen Resten der alten fränkischen Hundertschafts⸗
berfassung nur spärlichen Widerstand.
Und schon lief diesen Eroberungen der Grundherrschaft
eine andere Bewegung parallel, welche ihr auch solche Personen
und Gemeinden zuführte, die an sich mit dem alles hinweg⸗
        <pb n="85" />
        72 Achtes Buch. Zweites RKapitel.

reißenden Strudel der großgrundherrschaftlichen Bewegung in
keinerlei unmittelbare Berührung getreten zu sein brauchten.

IV.

Die soziale Bewegung vom 7. bis zum 12. Jahrhundert
bietet in vielem Betracht ein geschlossenes Bild. Eine Fülle
jener Gründe gesellschaftlicher Vers chiebung, die in der Karlingen—
zeit zuerst auftauchten, wirkt auch unter den deutschen Kaisern
noch fort; nur die Ergebnisse, zu denen sie führen, zeigen seit
dem 10. Jahrhundert eine leise, zumeist mehr ins Freiheitliche
zetönte Wandlung.
Ein durchgehender Zug beider Zeitalter ist vor allem der
allmähliche Verfall der freien Gesellschaft der germanischen
Urzeit. Die Lasten der Heeresverfassung in Heerdienst und
Heersteuer, die Unzuträglichkeiten der Gerichtsverfassung, die
strenge Verschärfung der Bannbußen, die weitgehenden Gewohn⸗
heiten gerichtlicher Verfronung Konfiskation), die Bestechlichkeit
und soziale Voreingenommenheit der Richter wirkten in beiden
Zeitaltern gleichmäßig, ja im 10. bis 12. Jahrhundert noch
erhöht: steigt doch der Königsbann schließlich von 60 auf
200 freilich geringer gewertete Schillinge.
So blieb dann auch die Schutzbedürftigkeit der Freien,
denen die lebendige Verfassung der Urzeit gegen all die be—
drängenden Übel nicht mehr Hilfe schuf, in fünf Jahrhunderten
dieselbe. Nur die sozialen Verschiebungen, wozu sie führte,
erhielten mit dem Beginn des 10. Jahrhunderts einen andern,
als den bisherigen Charakter. Der bedrängte Freie der Kar—
lingenzeit war Vasse oder freier Hintersasse geworden; derjenige
des 10. bis 12. Jahrhunderts wurde Vogteimann oder halb⸗
freier Zinser.
Mit dem Emporkommen der Ottonen hatte sich die Grund⸗
hörigkeit entwickelt; in ihr waren die freien Hintersassen unter
Verschlechterung ihrer Lage aufgegangen. Gleichzeitig hob sich
die Vasallität in ihren Hauptformen immer mehr zu rein poli⸗
tischer Geltung. Es wurde damit dringendes Bedürfnis, für die
        <pb n="86" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 73

schutzsuchenden Altfreien neue Formen der Ergebung an Große
zu entwickeln: um so mehr, als vor der Mitte des 10. Jahr—
hunderts die Staatsgewalt die Vergewaltigung dieser Klasse
kaum irgendwie zu hindern vermochte.
Da ist es bezeichnend, daß die neue Form sozialen Unter—
schlupfes, die für die Freien zunächst entstand, allein auf ihren
Schutz durch die Grundherrschaft, vornehmlich durch die geist—
lichen Grundherren zugeschnitten war. Massenhaft trugen sich
damals Freie, namentlich in Baiern und Westfalen, einem
Grundherrn auf — indes ohne ihr Gut zu verpflichten, rein
persönlich zu persönlichem Schutz und Besitze. Sie waren
damit nicht gewillt, ein Sklavenverhältnis einzugehen; sie
wollten in der neuen Form die schlimmen Folgen vermeiden,
worunter die ehemaligen freien Hintersassen jetzt als Grund—
holde zu seufzen begannen. Sie hielten sich fern von Land—
auftragung, die sie sofort mit irgend einem Fronhof und
dadurch mit der gleichmäßigen Menge der Grundhörigen in
Verbindung gebracht hätte: nur dem Grundherrn persönlich
und unmittelbar wollten sie durch eine mäßige Jahresabgabe
von Wachs oder sonst einem Erzeugnis des Landes verpflichtet
sein. In der That erreichten sie ihren Zweck: sie bildeten be—
sondere Censualengenossenschaften abseits von den Hofgenossen—
schaften der grundhörigen Bauern: in dieser Form persönlichen
Dienstes haben sie bis zum späteren Mittelalter, ja teilweis
länger bestanden, bis sie späterhin großenteils in die neuentwickelte
Masse der einfachen landesherrlichen Unterthanen aufgingen.
Den bessern Freien freilich schon des 10. Jahrhunderts,
noch mehr der folgenden Zeiten, vor allem des wildbewegten
Zeitalters Heinrichs IV. erschien die Lage auch dieser Zinsleute
als unwürdig; sie fanden im vogteilichen Schutz eine andere
Lösungi.

1 Von der Kirchenvogtei ist im folgenden, wie leicht ersichtlich, nicht
die Rede. Eine gute und knappe Auseinandersetzung über ihre Entwickelung
neuerdings bei Geffcken, Die Krone und das Reichskirchengut, S. 20f.
        <pb n="87" />
        /4

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

Es sind die mannigfachsten, unter sich vielfach abweichenden
Schutzverhältnisse, die das frühere Mittelalter mit dem Worte
Vogtei bezeichnet. Gemeinsam ist ihnen allen eine sozial ver—
hältnismäßig hohe Wertung: der Vogteimann, das bevogtete
Institut, sollte durch die Thatsache vogteilichen Schutzes grund—
sätzlich keine Minderung seiner Freiheit erfahren. Da nun
Abhängigkeitsverhältnisse in allen naturalwirtschaftlichen Zeit—
altern gern dinglich, vor allem durch Festsetzung von Zinsen
in Landesprodukten, begründet werden, so begreift es sich, daß
die Freien bei Ergebung in vogteilichen Schutz gerade dies
Moment zu vermeiden suchten. Es geschah in älterer Zeit
pielfach dadurch, daß der Vogteimann seinem Schutzherrn
nur diejenigen Leistungen versprach, zu denen er bisher als
Freier dem Grafen verpflichtet gewesen; in späterer Zeit, so—
bald es die Fortschritte der Volkswirtschaft gestatteten, hat
man dann gern geldwirtschaftlich charakterisierte Renten als Ent—
gelt für die Vogtei gezaählt.

Es lag somit in der Vogtei an sich keine Aufforderung
für die Freien, sich vor allem oder gar ausschließlich an
Grundherren zu ergeben. Gleichwohl geschah das in weitaus
den meisten Fällen. In den Städten war die Vogtei wenig
verbreitet: auf dem Lande dagegen fiel ihr im Laufe des 10.
bis 18. Jahrhunderts der größte Teil aller Freien, die ihren
Stand noch durch die Fährlichkeiten der Karlingenzeit gerettet
hatten, anheim: wem aber hätten sich diese Freien anders in
Vogtei ergeben sollen, als der führenden Klasse des platten
Landes, den Grundherren?

So wuchs die Grundherrschaft über sich selbst hinaus:
Zinsleute und Vogteileute erweiterten in freierem Verhältnis, ein
loseres Gewebe gleichsam um den Kern der eigentlichen Grund—
herrschaft, den an sich schon gewaltigen Einfluß der Groß—
grundbesitzer. Und bald waren es nicht mehr einzelne Freie,
die sich in Schutz gaben: ganze Gemeinden, ganze Hofgenossen—
schaften kleinerer Grundherren traten in die Vogtei der gewal—
zigsten Grundherren: es war, als sollte die ganze Bevölkerung
        <pb n="88" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 75

sich den alten Grundherrschaften in selbstgewählter Unterthanschaft
angliedern.
In der That gab es Gegenden, wo diese Konsequenzen
beinah vollständig gezogen wurden; wo, etwa mit Ausgang der
Staufer, die alte einfache Freiheit germanischer Zeit als Moment
der Standesbildung völlig verschwunden war?; wo Freie, die sich
im Lande niederließen, ohne die Vogtei eines einheimischen
Broßen zu gewinnen, nach Jahr und Tag als dem königlichen
Wildfangrecht, als der Knechtschaft des Königs verfallen be—
trachtet wurden?.
War nun bei solcher Auffassung der alte Begriff der
Vogtei, der Censualität noch zu halten? Mußte den Grund⸗
herren nicht alles daran liegen, die neue Klasse der Abhängigen
mit der älteren, mit der Klasse der Grundholden, zu ver—
schmelzen? Und war in der freien Entwickelung der Grund⸗
holden zu einfachen, nur der Freizügigkeit und mancher anderer
Personenrechte noch baren Rentverpflichteten, wie sie seit dem
11. Jahrhundert immer mehr eintrat, nicht schon ein wesent—
icher Gesichtspunkt gegenseitiger Annäherung gegeben?
Der Vorgang, in dem seit der Wende des 9. und 10. Jahr⸗
hunderts freie Hintersassen, Liten und Unfreie zu der einen
Klasse der Grundholden verschmolzen waren, wiederholte
sich in seinen typischen Zügen im Laufe des 18. Jahrhunderts.
Grundholde und Schutzleute näherten sich in ihren Beziehungen
immer mehr; im Jahre 1282 konnte die Zugehörigkeit der
Vogteileute zu den Grundhörigen reichsgesetzlich ausgesprochen
werden.
Freilich waren damit die Schutzleute ebenso wenig Grund⸗
holde im alten Sinne geworden, wie etwa im 10. Jahrhundert
die ehemaligen freien Hintersassen als unfrei betrachtet worden
ind. In Wahrheit war eine neue, grundsätzlich homogene
Alasse von Leuten entstanden, die unter fast völliger Abstreifung

1 Für die Mosel und den Mittelrhein s. Lamprecht, Deutsches Wirt—
chaftsleben 1, 1152 f.
2 Vgl. Grimm RA. 399, dazu 327; Schröder RG. 2. Aufl. S. 515.
        <pb n="89" />
        23

Achtes Buch. Zweites Rapitel.

stark bindender persönlicher Abhängigkeit ihrem Herrn zur
Rentenzahlung und zur Unterordnung im öffentlichen Leben
verpflichtet war: die ehemaligen Grundholden und Schutzleute
waren auf dem besten Wege, Unterthanen, der Grundherr auf
dem besten Wege, Landesherr zu werden.

9

Die Großgrundherrschaft kann in der That als die Wiege
der späteren Landesherrschaft bezeichnet werden. In ihrer Aus—
stattung mit Vogteien und markherrlichen Rechten, die sich über
beträchtliche geschlossene Landesteile erstreckten, bereitete sie die
Entwickelung lokal abgerundeter Territorien vor: für deren
spätere Verwaltung stellte sie das Kernpersonal: die grund—
herrlichen Meier sind die Vorläufer der landesherrlichen Burg—
zrafen, Amtleute und Kellner.
Und auch über den Bereich ursprünglich grundherrlicher
Interessen hinaus schufen die Grundherren sich aus dem Bestande
ihrer Herrschaft Voraussetzungen späterer Territorialgewalt.
Burgen und Fronhöfe, Hufen und Beunden verliehen sie seit
Beginn der Stauferzeit immer massenhafter an den benachbarten
kleinen Grundadel!: sie zogen die noch aufrecht stehenden sozialen
Kräfte des platten Landes in ihre Zirkel: um die Grundherr—
schaft, Vogtei und Markherrlichkeit legte sich in weiterem Kreise
ein Nimbus lehnsherrlicher Beziehungen, die zu landesherr—
lichen zu verdichten einer späteren Zeit vorbehalten war.
Und über all dies hinaus verfügte die Grundherrschaft in
ihrem fortgeschrittensten Zustande auch schon über eine beachtens—
werte Anzahl öffentlicher Rechte: sie war schon eine halbstaat—
liche Gewalt. Sie hatte mit der Markherrlichkeit die wirt—
schaftliche Autonomie der freien Gemeinden wie die Untergerichts—
verfassung des platten Landes in sich gesogen; Vogtei und
Seniorat gaben ihr die Verfügung über alle politischen und
sogar über wesentliche persönlich-freiheitliche Rechte ihrer Unter—

Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 12683.
        <pb n="90" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 77

thanen; die Immunität endlich hatte auch die höhere Gerichts—
harkeit vielfach den Grundherren überantwortet.
So war es da, wo die Immunität bis zur Einbeziehung
voller Grafenrechte erstarkt war, nicht undenkbar, daß aus dem
Rechtsbestand der Grundherrschaft allein sich eine volle Landes—
gewalt entwickelte: denn der Graf war von jeher ein voll—
bemächtigter Vertreter der Centralgewalt gewesen; gingen seine
Rechte insgesamt in grundherrlich-private Hände über, so war
der damit begabte Grundherr König in seinem Lande.
Aber die gewöhnliche Entwickelung war dies nicht; vielmehr
erwarben die Grundherren die wichtigsten staatlichen Rechte zum
Stocke der Grundherrschaft hinzu zumeist aus anderem Quell und
durch anderen Anlaß.
Noch immer wurde daran festgehalten, daß nur Grafen,
Fürsten und Grundherren, denen die Grafengewalt vom König
unmittelbar verliehen war, zur Erlangung voller Landesgewalt
befugt seien, nicht aber einfache Edle und geistliche Grund—
herren selbst ausgedehnter Immunitäten, soweit sie den un—
nittelbaren Besitz der Grafschaft nicht nachzuweisen vermochten.
Solche Grafenrechte, zumeist durch Vererbung grafschaftlicher
Amtsgewalt in die Hände großer Laiengrundherren, durch
königliche Schenkung in den Besitz geistlicher Grundherrschaften
gelangt, konnten nun vielfach von mehreren Grafschaften her
gehäuft, von zersplissenen Grafschaften her quantitativ geteilt
werden; auch mögen sich, so in den Landgrafschaften, gelegentlich
missatische Heeres- und Gerichtsgewalten aus karlingischen Zeiten
her vererbt haben, deren Umfang weit über die eng begrenzte
Verwendungsfähigkeit lokaler Grafenrechte hinausging. In
sedem Falle bildeten derartig gehäufte, zersplitterte, zusammen—
gekaufte, angeheiratete Grafenrechte bald die Grundlage landes—
herrlicher Beziehungen, die sich vornehmlich über diejenigen
dandesteile erstreckten, deren Umfang die grundherrlichen Be—
sitzungen einer bestimmten Herrschaft enthielt. Durch ihre Ver⸗
mittelung erst erhielt der landesherrlichen Grundherr Gewalt

1 Der Ausdruck Landesherr kommt in technischem Sinne seit etwa
100 vor; Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 1352.
        <pb n="91" />
        78

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

auch über alle Freien des Bezirkes; in ihrer Kraft bot er zum
Heere auf oder schrieb statt des Aufgebotes die Heersteuer aus;
unter ihrer Wirkung war er höchster Richter im Lande.
Und schon wußte er der alten Krieges- und Gerichtshoheit
neue Seiten abzugewinnen: er entwickelte eine umfassende schieds—
richterliche und rechtlich vergleichende Thätigkeit, die die Grund—
lage künftiger höchster Landesrechtssprechung bildete, und er folgerte
bald darauf gegenüber den widerspenstigen Edeln der Heimat
wie gegenüber der Centralgewalt aus dem Heerbann für sich
das Recht ausschließlichen Burgenbaues im Lande: ein Recht,
das ihm thatsächlich um die Wende des 12. und 13. Jahr—
hunderts zufiel.

Und gleichzeitig mit dieser inneren Befestigung ihrer poli—
tischen Gewalten begannen die künftigen Landesherren für sich
allein die höchsten politischen Rechte des urzeitlichen Freien zu
beanspruchen: schon seit Ausgang der Salier bildeten sie den
nahezu einzigen Körper für die Wahl des Königs, während bis
dahin neben ihnen doch immer vom Volke wenigstens noch die
Rede war.

So wahrten sie peinlich und beschränkten auf sich alle Rechte
der Urzeit — während sie gleichzeitig dem Reiche alle nutzbaren
Hoheitsrechte, namentlich die der aufdämmernden geldwirtschaft—
lichen Zukunft, zu entziehen wußten.
Zwar entging ihnen auch kein Nutzen des alten königlichen
Bodenregals, soweit dieses noch besteht:
die fürsten twingent wit gewalt
velt stoeine wazzger unde walts;
nur die fließenden, schiffbaren Wässer blieben des Reiches Straße.
Vor allem aber jagten sie dem Erwerb der Verkehrshoheiten des
Reiches nach; früh erkannten sie deren steigenden Wert; indem
sie bis zum Abschluß der Stauferzeit das Reich dieser Hoheiten
nahezu völlig beraubten, vernichteten sie die finanzielle Zukunft
des nationalen Staates.

Freidank, herausgegeben von W. Grimm, 76, 5.
        <pb n="92" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 79

Vor allem handelte es sich hier um das königliche Markt⸗
regal. Wie früh schon ward es durch königliche Privilegierung
und durch fürstliche Usurpation durchbrochen! Bereits in der
ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wird die Städtegründung
als beste Kapital- und Machtanlage vornehmlich von Fürsten,
allen voran von den Zähringern betrieben; ein Jahrhundert
später (1231) ist die Markthoheit bereits insoweit völlig im
Besitz der Fürsten, als alle Märkte und Straßen, die ihnen ge—
hören, als Gegenstand besterworbener Rechte behandelt werden
follen: so daß es dem König nicht mehr gestattet ist, seiner—
seits Konkurrenzstädte und Konkurrenzstraßen zu ihnen anzulegen.
Der Markt zog ohne weiteres die Münze nach sich. Wie
weit hatten es die Fürsten auf diesem Gebiete seit jenen einfachen
Münzprivilegien gebracht, welche die Könige schon in der zweiten
Hälfte des 9. Jahrhunderts an Große verliehen hatten! Jetzt
besaßen sie ein völliges territoriales Münzrecht zu eigenem Bild,
Schrot und Korn, und unter Kaiser Friedrich II. erhielten sie
das Zugeständnis, daß die Centralgewalt ohne ihre Einwilligung
'n ihren Ländern keine neuen Münzstätten errichten werde.
In verwandter Weise ging auch das Geleitsrecht, gingen die
Zölle an die Landesherren über. Genug, daß wenigstens für die
Zölle insofern der alte Reichscharakter noch festgehalten wurde, als
neue Zollstätten nur durch das Reich, freilich auch nicht ohne Zu—
timmung der Landesfürsten, angelegt werden sollten, und es den
Fürsten verboten blieb, die Zollsätze eigenmächtig zu ändern.
Im ganzen aber floß spätestens mit dem Ausgang der
Staufer der wesentliche finanzielle Nutzen aus der so besonders
reich konstruierten Verkehrshoheit des Reiches in die Kassen der
Landesherren: eine fast unerschöpfliche, stets steigende Quelle
wirtschaftlicher Macht war den Territorien gesichert. Was
Wunder, wenn einsichtige Fürsten schon längst eine Organisation
der neuen Kräfte und Gewalten begonnen hatten, die sich immer
tärker in ihrer Hand vereinigten?
Hier kam es vor allem darauf an, die alte grundherrliche
Verwaltung, sowie etwaige Reste der Grafenverwaltung zu einer
seicht und elastisch arbeitenden Landesverwaltung auszugestalten.
        <pb n="93" />
        30

Achtes Buch. Zweites Kapitel.

Es geschah durch energische Zusammenfassung und Ausdehnung
zugleich der grundherrlichen Lokalbehörden, durch Umbildung
der bisherigen rein häuslich und naturalwirtschaftlich charakteri—
sierten Hofbehörden zu einem wirklichen Centralkörper der
Verwaltung und durch die zwar noch rohe, gleichwohl aber
außerordentlich fördernde Entwickelung des modernen Beamten—
begriffs.
Es gehört einem anderen Zusammenhang an, im einzelnen
zu zeigen, was die Entwickelung des Amtsbegriffes bedeutete
und wie sie vor sich ging. Nur in den ersten Umrissen zeigt
—D
dagegen erscheinen bereits die Linien des künftigen territorialen
Verwaltungsorganismus.
Schon längst waren die Meier auf den grundherrlich—
landesherrlichen Fronhöfen zu bloßen Renteneinnehmern und
vor allem zu Richtern jener Untergerichte geworden, in denen
sfich freie Markgenossenschaft und landesherrliche Fronhofs—
genossenschaft des Dorfes zusammengefunden hatten. Jetzt
werden die Gerichtsbezirke und die amtlichen Aufgaben dieser
Meier — gern heißen sie nun auch Schultheißen — erweitert:
das Territorium beginnt in eine Anzahl geschlossener Unter—⸗
zerichtsämter zu zerfallen.
Ueber mehreren Fronhöfen alten Stils, namentlich in der
Gegend wichtiger Vogteien, hatten sich schon vor alters Burgen
zum Schutz der herrschaftlichen und hörigen Interessen erhoben:
jetzt wurden sie von den grundherrlichen Landesherren systematisch
angelegt: der Graf von Luxemburg besaß schon um 1140 mehr
als 85 Burgen. Zu ihrer Verteidigung wie zur Aufsicht des
untergebenen Landes ward in sie ein Burggraf oder Amtmann
mit einem Trupp reisiger Knappen gelegt: er wurde zugleich
Richter der Hochgerichte seines Bezirks, und gern versuchte
man sich daran, diesen Bezirk womöglich zu einem einzigen
Hochgerichtsamt zu verschweißen.
Über der neuen Lokalverwaltung aber erhob sich am Hofe
des Landesherrn eine immer intensiver arbeitende Centralstelle.
Die Reste der ursprünglichen, nur den Sorgen des Haushaltes
        <pb n="94" />
        Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 81

gewidmeten Hofämter sanken, völlig antiquiert, zu steifen Würden
herab; der Ministerialenrat verflüchtete sich; schon tauchen ge—
heime Räte empor, deren Interesse durch zeitgemäß reformierte
Lehnsbezüge an die Person des Landesherrn gefesselt wird; und
bald erscheinen in einzelnen Territorien die Vorläufer späterer
landesherrlicher Verordnungen.
Es ist selbstverständlich, daß Territorien, so verwaltet und
so geordnet, allmählich das rege Leben selbständiger Organismen
entwickeln mußten; daß sie mit eigenen Zielen, besonderen Wün⸗
schen, speziellen Bedürfnissen auf den Plan traten: daß sie
staatliche Individualitäten wurden innerhalb der weitmaschigen
und schwammigen Masse der Reichsstände.
Deutliche Spuren dieser Entwickelung zeigt schon das
12. Jahrhundert: schon erscheinen einzelne Territorien als
Wirtschaftseinheiten mit besonderer ökonomischer Politik, bereits
sind interterritoriale Abmachungen über gemeinsame politische
Stellungnahme in Reichssachen wie ausländischen Dingen ge—
wöhnlich.
Es war der Anfang einer Entwickelung, die das alte Reich
sprengen mußte. Und schon gestaltete sie die Stellung des
Königs, der Centralgewalt der Nation, von Tag zu Tage um.

damprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="95" />
        Drittes Kapitel.

Politlische Wirkungen der veränderten
gesellschaftlichen Schichtung.

4.

Im Leben des sozialen Körpers einer Nation mag man
die Staatsgewalt mit ihren ordnungsmäßigen Leistungen wohl
mit dem centralen Nervenapparat des menschlichen Indivi—
duums vergleichen!: mit bewußtem Wollen soll der Staat
die Hauptthätigkeit der Gesellschaft leiten. Wohl giebt es,
entsprechend den untergeordneten animalischen und Reflex⸗—
bewegungen im menschlichen Körper, auch eine Fülle untergeord—
neter sozialer Bewegungen, die ohne einschneidende höhere Be—
ziehungen in sich abgeschlossen verlaufen: allein sie dürfen nicht
überwiegen, soll anders die öffentliche Gewalt die zielbewußte
Führerin der nationalen Entwickelung bleiben.
Im 10. bis 12. Jahrhundert war das deutsche Königtum
nicht im Besitz solcher Führung. Hatte Karl der Große ein
weitgehendes Verständnis gehabt für die höchsten Aufgaben so—
zialer Politik, hatte er mit vollem Bewußtsein und wenigstens
zeitweisem Erfolge die sozialen Daseinskämpfe zu Gunsten der
schwächeren Gesellschaftsschichten beeinflußt und die soziale Ge—
samtentwickelung den für die Nation und die öffentliche Gewalt
zweckdienlichsten Weg zu leiten gesucht: die Ottonen, die Salier
und Staufer sorgten sich weit weniger um solche Dinge.

Schäffle, Bau und Leben 1, 67.
        <pb n="96" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 83

Sie waren abgeschnitten vom unmittelbaren Verkehr mit
den werbenden Schichten des Volkes; von den landarbeitenden
Klassen trennte sie die Großgrundherrschaft und späterhin noch
darüber hinaus die Landesherrschaft, von den Bürgern die
mmer selbständigere Wege einschlagende Verfassung der städti⸗
schen Räte. Nur durch zwiefache Abstufung und doppelte Ver⸗
dünnung hindurch gelangten somit die Wirkungen der königlichen
Gewalt zur Masse der Landbevölkerung, und war ihr Einfluß
auf die Stadtbevölkerung an fich mehr unmittelbar, so wurde
er doch fast vollkommen alteriert durch den republikanischen
Charakter des städtischen Wesens.
Unter diesen Umständen konnten die Könige auf die gesell—
schaftlichen Kämpfe kaum anders einwirken, als vom Standpunkte
politischer Machtbeziehungen her. So schwächten sie den Adel
gelegentlich durch starke Konfiskationen! oder begünstigten ihn
oder wenigstens einzelne Persönlichkeiten aus seiner Mitte durch
Verleihung staatlicher Hoheitsrechte; so griffen sie bald fördernd
bald zurückhaltend in die Verselbständigungsversuche der städti⸗
schen Gemeinden ein. Zu den untersten Klassen des Volkes aber
unterhielten sie durchgängig nur die Beziehungen, deren Wahrung
ihnen christliche Liebesgebote nahe legten: sie schützten Waisen
und Witwen, sie nahmen sich der Verlassenen an; vielleicht daß
auf diesem Gebiete auch die Erinnerung an die energischen Schutz⸗
maßregeln Karls des Großen zu Gunsten der Armen gelegentlich
eine reichere Thätigkeit veranlaßte?.
Darüber hinaus haben die Könige grundsätzlich nur einen
dienenden Stand des platten Landes gefördert, die Ministerialen.
Es waren dafür vor allem militärische Rücksichten maßgebend:
die Dienstmannen füllten die Kontingente der Reichsvasallen.
Zuerst griff Konrad II. hier ein, ein König, der überhaupt von

1 Von 288 Güterschenkungen Ottos des Großen beziehen sich 26 auf
tonfisziertes Gut, ogl. von Inama, Deutsche Wirtschaftsgeschichte 2, 118
Anm. 4.
3 Vgl. Schwsp. Laßb. 71. Über weitergehende Bestrebungen ogl.
Breßlau, Konrad II, 2, 8379.
        <pb n="97" />
        34

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

allen Herrschern der Kaiserzeit noch am meisten einer tieferen
Auffassung seiner Aufgaben gehuldigt hat; er hat die Erblich—
keit des Dienstbesitzes der Ministerialen durchzusetzen ge—
sucht!. Freilich ohne Erfolg; rein gewohnheitsmäßig ist diese
Erblichkeit erst einige Generationen nach Konrads Tode ein—
gedrungen, und erst Heinrich VI. hat die längst als Rechtssitte
eingeführte Regel ministerialischer Erbfolge rechtlich geordnet.
Unter diesen Umständen wirkte von oben her sozial einigend,
national zusammenfassend eigentlich nur noch ein Moment, und
dies fast unabhängig von den Königen: das die meisten Stämme
allmählich durchdringende fränkische Recht. Die Bewegung,
die von ihm ausging, war freilich fast ganz ein Vermächtnis des
karlingischen Staates, besonders Karls des Großen. Karl der
Große hatte fränkischen Rechtsgang und fränkische Gerichts—
verfassung heimisch gemacht in den deutschen Stammesgebieten
mit Ausnahme etwa von Friesland, Baiern und Teilen von
Schwaben: es war natürlich, daß diesen Bestrebungen auch
späterhin noch vielfach materielles fränkisches Recht nachfolgte.
Unterstützt wurde die weitere Verbreitung des fränkischen
Rechtes außerdem später durch die vielfachen Einwanderungen
fränkischer Volksmassen in die Gebiete anderer Stämme, sowie durch
den fränkischen Charakter des gemeinen Lehnsrechtes im Reiche.
So kam es in der That allmählich zu einer gewissen Verfrankung
des Rechtslebens vieler Deutschen; doch erhielt sich in Sachsen,
Thüringen und Ost- und Mittelfranken der besondere Rechtskreis
eines anders gearteten, sächsischen Rechtes, um seit dem 18. Jahr⸗
hundert vornehmlich mit der Kolonisation des slawischen Ostens
und der Entwickelung der Hanse einen ungeahnt weiten Auf⸗
schwung bis nach Böhmen, Polen und Ungarn zu erreichen.
Blieb somit die Verbreitung des fränkischen Rechtes schon
äußerlich weit hinter den Grenzen deutschen Wesens zurück, so
gab sie auch inhaltlich dem nationalen Gesamtleben nicht so
große Impulse, wie man aus heutigen Vorstellungen heraus zu
erwarten versucht sein könnte. Es war ein Zeitalter, das sich

1S. Band II S. 255.
        <pb n="98" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 88

sein Recht noch keineswegs schuf, um soziale Entwickelungen zu
ermöglichen oder zu beschleunigen, das vielmehr das Recht nur
als einen Ausdruck kannte des wirtschaftlich, sozial und sittlich
Gewordenen — mithin ohne die Kraft ausgesprochener Propa⸗—
ganda. Zudem aber gehörte es zu den Eigentümlichkeiten der
Standesbildungen des hohen Mittelalters, daß sie auf der
Grundlage besonderen, genossenschaftlich entwickelten Rechtes
erfolgten: und es begreift sich, daß sich gegenüber den innig
oerflochtenen Bildungen gerade der Standesrechte die Rezeption
jedes allgemeinen Rechtes machtlos erweisen mußte. Damit fiel
aber auch die letzte unitarische Beeinflussung der sozialen Ent—
wickelung und der gesellschaftlichen Kämpfe hinweg: frei aus
den innersten Tiefen seiner sozialen Gegensätze heraus entfaltete
sich das Leben der Nation.
Doch eine besondere Fügung wollte es, daß in diesem Zeit⸗
alter vollster sozialer Schwäche der Königsgewalt gerade die
autonome Entwickelung selbst zur wahren, nie wieder lösbaren
Einheit der Nation führte.
Die deutsche Gesellschaftsentwickelung war seit den Zeiten
der Merowingen wesentlich durch den Unterschied des Grund—
besitzes bestimmt gewesen; so hatten sich Großgrundherren und
Grundholde als die charakteristischen Gesellschaftsklassen des
3. bis 11. Jahrhunderts gebildet. Es hatte sich damit ein zu—
nächst privatrechtliches Moment, das bloße Eigentum am Grund
und Boden, als sozial wirksamster Faktor erwiesen.
All das änderte sich seit den späteren Tagen der Salier und
im Zeitalter der Staufer. An Stelle des Grundeigens ward
die Verschiedenartigkeit des Berufes zum eigentlich standes—
hildenden Fermente: an die Stelle von Grundholden und Grund—
herren traten Ritter und Bauern, und ihnen zur Seite ent—
wickelte sich das Bürgertum als Vertretung neuer geldwirtschaft⸗
icher Interessen.
Wie aber konnte diese neue Berufs- und Arbeitsteilung
der Nation bestehen ohne gleichzeitige Arbeitsvereinigung? Die
verschiedenen Berufe waren nunmehr nur Teile eines Ganzen;
ein immer regerer Verkehr vermittelte zwischen Stadt und Land
        <pb n="99" />
        36

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

und bewies von Jahr zu Jahr mehr deren gegenseitige Un—
entbehrlichkeit: erst jetzt sahen sich alle Glieder der Nation
endgültig aufeinander angewiesen; erst jetzt schwand vor den
einigenden wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Gesamt—
nation der alte Gegensatz der Stämme.
Und gleichzeitig entwickelte die neue Berufsgliederung
alle Voraussetzungen eines öffentlichen Charakters. Jede alte
Grundherrschoft war sozusagen ein für sich bestchender kleiner
Staat gewesen; sich selbst wirtschaftlich und sozial ge—
nügend, hatte sie auch politisch der staatlichen Centralgewalt
nur in Ausnahmefällen bedurft; ihre Grundholden hatten ein
Leben fast nur in ihren eigensten Zirkeln geführt. Wie anders
die neuen Berufsstände! Da Bürger und Bauer, Geistlicher
und Ritter nunmehr einander bedurften, so waren sie je länger
je mehr gezwungen, den vielfach öffentlichen Charakter ihrer
besonderen Thätigkeit zu begreifen: es konnte nicht ausbleiben, daß
sie die Gliederung der Gesellschaft damit schließlich auch als einen
Gegenstand öffentlichen Interesses erfaßten. Freilich dauerte es
noch Jahrhunderte, ehe diese Zusammenhänge völlig verstanden
wurden; die deutsche Kaiserzeit hat sie nur unbewußt in ihren
dunkelen Anfängen ergriffen und daraufhin eine ständische Gliede—
rung sehr eigentümlicher Art entwickelt.
Die Gesellschaft der älteren rein grundherrlichen Zeit hatte
noch einen völlig kastenmäßigen Charakter gehabt; die einzelnen
Stände waren rechtlich durchaus von einander geschieden gewesen.
Jetzt tritt an Stelle dieser kastenmäßigen Bindung zwar noch nicht
ein Zustand völlig freier Standesbildung rein nach der Zu—⸗
sammengehörigkeit des Berufes, wohl aber eine Zwitterentwicke—
lung, die soziale Bindung nach dem Grundsatz der Ebenbürtigkeit.
Alle Personen gleichen Berufes, Ritter, Geistliche, Bürger,
Bauern, werden nunmehr als unter sich ebenbürtig betrachtet;
d. h. sie sind zwar nicht nach völlig verschiedenem Recht, wohl
aber nach einzelnen Rechtsverschiedenheiten auf dem Gebiete
namentlich des Gerichtswesens und des Privatrechtes noch von⸗
einander getrennt und als Klassen unter sich abgestuft.
So hatte z. B. nur der Standesgenoß gegen den Standes
        <pb n="100" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 87

genossen oder gegen den Angehörigen eines tiefer stehenden Standes
AUntergenossen) das Recht kampflichen Grußes: es ist ein Recht,
dessen Verständnis sich dem modernen Denken von den Sitten
unseres Duells her am leichtesten eröffnet. In gleicher Weise
traten die vollen Wirkungen der Ehe nur unter Standesgenossen
ein — auch hier hallt das alte Recht heute noch nach in dem uns
fast nur noch vom Standpunkt der Sitte her bekannten Begriff der
Mißheirat. Aber noch viel weiter erstreckte sich der Begriff der
Ebenbürtigkeit: im Rechtsgang z. B. brauchte niemand einen
Untergenossen als Richter oder Urteiler, als Zeugen oder Eides⸗
helfer zu dulden, und auch auf dem Gebiete der Sitte waren
Ebenbürtige streng von allen Unebenbürtigen geschieden?.
Wie ergab sich nun diese merkwürdige Bindung der neuen
Berufsstände? Für die ältere Standesbildung, auch diejenige
nach abgestuftem Grundbesitz, war immer noch die Anschauung
von der natürlichen Verwandtschaft aller Standesmitglieder
grundlegend gewesen, so lange auch schon die Zeitalter ver⸗
rauscht, waren, da alle Freien, als der einzige Stand der
Nation, sich innerhalb ihrer politischen Verbände als thatsächlich
und nachweisbar verwandt hatten fühlen können. Darum war
alles Recht an die Geburt geknüpft gewesen, darum war Freiheit
wie Unfreiheit Gunst oder Last der Herkunft. Der vollendetste
Ausdruck dieses Systems war die rein persönliche Geltung des
materiellen Rechtes der Freien in den verschiedenen deutschen
Stämmen.
Zu schwanken begann dies älteste uns bekannte Prinzip
sozialer Bildung erst mit dem Beginn agrarischer Arbeitsteilung
der Nation. Hatte es noch die Aufnahme der Liten der
Urzeit und späterer Jahrhunderte auf Grund oder unter dem
Vorwande ihrer ursprünglich nicht deutschen Nationalität in
den sozialen Verband zugelassen: gegenüber der Bildung der
Grundherren wie der Grundholden fing es an zu versagen.
Als nun gar die berufliche Gliederung in Bauern und Bürger
nuf Grund weiterer geldwirtschaftlicher Arbeitsteilung sich ent—

BVgl. Wolframs Gregorius 364, sowie den Gebrauch der Redensart
an dem geslehte, an der geburte han.
        <pb n="101" />
        38 Achtes Buch. Drittes Kapitel.

wickelte, da schwand es völlig dahin: wie konnte Berufswahl
angeborene Rechte begründen!
Aber an Stelle der geburtsrechtlichen Bindung trat deshalb
keineswegs schon absolute Freiheit. Man kann vielmehr in gewissem
Sinne behaupten, daß die sozialen Kämpfe eines Volkes um so
weniger in absoluter Ungebundenheit der Individuen verlaufen,
je mehr die Kultur zunimmt: es ist ein Zug der Gesamtent⸗
wickelung auf natürlichem wie nicht minder auf geschichtlichem
Bebiete, daß der Kampf ums Dasein je später je mehr durch
Bemeinschaften der Individuen geführt wird. Nur weisen diese
Bemeinschaften auf geschichtlichem Gebiete, je höher die Kultur—
stufe steht, der sie angehören, um so mehr in sich einen freiheit—
lichen Charakter auf, der den Bestrebungen des Einzelnen inner—
halb des Verbandes weiten Spielraum gewährleistet.
In der Richtung einer solchen freiheitlicheren Entwickelung
wurde im 11. und 12. Jahrhundert die kastenartig starre, ge—
zurtsrechtliche Bindung der alten Stände abgelöst durch die
genossenschaftliche, in sich schon freiere Gliederung der neuen
Berufsstände. Aber auch diese genossenschaftliche Gliederung
war, vom Standpunkte unserer Zeit aus betrachtet, doch noch ver⸗
hältnismäßig höchst enger Natur; ja sie erinnerte in gewissen
Stücken noch an das alte Geburtsrecht. Noch bestanden gewisse
rechtliche Unterscheidungen der einzelnen Stände — eben auf
diesem Boden bildete sich die Lehre von der Ebenbürtigkeit aus.
Ja es gelang sogar, für die am meisten aristokratische Gruppe
der neuen Standesbildung, für die der Ritter, in späterer Zeit,
seit etwa dem zweiten Viertel des 18. Jahrhunderts, nochmals
vpöllig einen geburtsrechtlichen Schluß durchzusetzen, sodaß hier
das alte Prinzip der Standesbildung fast noch einmal wieder
auflebte: als Ritter sollte von nun ab nur gelten, wer von
drei ritterlichen Generationen abstammte; Rittertum sollte iden—
tisch werden mit Ritterbürtigkeit, Ritterberuf beruhen auf
Herkunft.
Es begreift sich, wenn bei so enger Begrenzung der Indivi⸗
duen innerhalb des genossenschaftlichen Standeskreises die Ein—
virkung der neuen sozialen Evolution auf den Staat nicht alsbald
        <pb n="102" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 89

so groß war, wie man von vornherein anzunehmen geneigt sein
kann. Zwar sproßte aus dem Zusammensturz der alten sozialen
Schichtung überall eine ungeahnte Fülle individueller Kräfte
hervor; aber diese gewannen gerade auf die öffentlichen Ge—
walten am wenigsten Einfluß: der glänzende Aufschwung unserer
Kunst und Dichtung gegen Ende des 12. Jahrhunderts, die
Kolonisation des Ostens, die Begründung der nordischen Hanse,
des transalpinen Weltverkehrs sind ihre hauptsächlichsten
deistungen.

Von stärkerer und unmittelbarer Einwirkung auf den be—
stehenden Staat schlossen sich die neuen Stände namentlich auch da—
durch aus, daß jeder von ihnen auf Grund genossenschaftlicher
Zusammenfassung doch wieder einen besonderen neuen Rechtskreis
zu entwickeln begann: die Bauern die Institutionen ihrer länd—
lichen Weistümer, die Städter ihr Verkehrsrecht und die bürger⸗
liche Verfassung, die Ritter die aristokratischen Sitten und das
Familienrecht des niederen Adels. Bildeten die neuen Stände
aber so selbstgenügsam von neuem Staaten gleichsam im Staate,
wie hätten sie da das Königtum beeinflussen, die Centralgewalt
hefruchten sollen!

Um so größer, und verhängnisvoll für den alten Staat war
ihre mittelbare Wirkung.
Im 9. Jahrhundert war der Begriff der Freiheit noch
formell-politisch gewesen, er hatte auf einer Fülle politischer
Voraussetzungen, auf dem Geburtsrecht vollen Wergeldes, auf
freiem Grundbesitz nach alter Hufeneinteilung, auf Recht und
Pflicht des Heeres- und Gerichtsdienstes beruht: er war der
Niederschlag gewesen der politischen Entwickelung des ersten
historischen Jahrtausends. Von alledem war im 12. Jahrhundert
nicht mehr die Rede. Die wohlumschriebenen Voraussetzungen der
alten Freiheit waren verschwunden, die viel mannigfaltigere Aus—
bildung der Stände ließ überhaupt den ehemaligen formellen Begriff
der Freiheit nicht mehr zu. Als frei galt jetzt im wesentlichen der
positiv Verfügungsfähige gleichviel welchen Geburtsrechtes und
Standes; von rein wirtschaftlichen und materiellen, nicht mehr
        <pb n="103" />
        0

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

von formal-politischen Gesichtspunkten aus fing der Begriff an
gebildet zu werden; bairische Urkunden können wiederholt von
einer libera servitus sprechen!.
Damit war der Staat außer jeden Zusammenhang gebracht
mit der Begriffsbildung der Freiheit; den Kernpunkt aller ehe⸗
maligen Beziehungen zu dem einzelnen vollberechtigten Mitglied
der Nation begann er zu verlieren. Und schon erschien jede
Umkehr auf diesem Wege ausgeschlossen: bereits im 12. Jahr⸗
hundert fangen die Landesherren an, aus dieser niedrig ge⸗
werteten Auffassung der Freiheit im Zusammenhange mit mehr
oder minder positiver Abhängigkeit ihrer Untergebenen von ihnen
den neuen Begriff einer staatsrechtlich gedachten Landesunterthan⸗
schaft zu entwickeln, während der alte Staat der Kaiserzeit, dem
Arm und Auge der Bevölkerung unerreichbar und unsichtbar,
ein Phantom, zu entschwinden droht.

II.

Im Drang dieser Verluste auf sozialem Gebiete schien die
önigliche Gewalt ihre Hoffnungen auf das Lehnswesen setzen
zu können, auf jenen eigenartigen Kitt grundstückbelohnter
Treue, der seit der Zeit der Karlingen das Staatswesen durch⸗
drang, auf ein System, das in andern Staaten, in Frankreich,
in England, thatsächlich in kühner Umbildung seines grund⸗
sätzlich staatzerstörenden Charakters zur neuen Befestigung der
monarchischen Gewalt benutzt worden ist.
In Deutschland versagte in der Hauptsache auch dieses
Mittel.

Nicht als ob sich auf deutschem Boden das Lehnswesen
reißender und folgerichtiger als anderswo entwickelt hätte. Im
Gegenteil. Noch für das 18. Jahrhundert zeigen die besonders
reich fließenden Quellen des sächsischen Lehnsrechtes, daß im
Nordosten des Reiches das Lehnswesen erst unvollkommen durch—

1mv. Inama, Wirtschaftsgeschichte 2, 50 Anm. 8. Man ogl. dagegen
noch Brun. De bell. Sax. 25: libertas, quam nemo bonus nisi cum anima
zimul amittit(freilich aus Sall. Cat. 33, 5 briefliche Mitteilung von B. in Kiels).
        <pb n="104" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtuns . 91

gedrungen war, und auch für die anderen Stammesgebiete galt
um diese Zeit noch längst nicht der Satz nulle terrs sans
zeigneur des französischen Lehnsrechtes. Noch gab es um
diese Zeit überall im Reiche selbstherrliche Allodialbesitzer, die
ihren freieiggen Grund und Boden nur von der Sonne zu
Lehen trugen, wie eine später beliebte Rechtsfiktion sich aus—
drückte, um diese Allodien dem Lehnssystem wenigstens grund⸗
sätzlich einzufügen; und erst seit den spätesten Staufern wurden
dielfach die Richter der Untergerichte, bis dahin noch Beamte
im alten Sinne, mit ihrem Amte belehnt.
Erst vom 10. Jahrhundert bis zum Ausgang der Staufer
hin zieht sich daher langsam die allmähliche Ausgestaltung des
karlingischen Lehnsrechtes zu den Formen der späteren mittel—
alterlichen Zeiten; erst seit Konrad II. gilt die Erblichkeit für
die nichtfürstlichen Lehen, erst seit Heinrich IV. wagen auch
die Fürsten für ihre Lehen erbliches Recht zu behaupten,
vollendete Thatsache aber wird es nicht vor den Staufern: nun
erst finden sich häufiger fürstliche Weiberlehen, so in Österreich
seit dem Privilegium des Jahres 1156; aber auch jetzt und
später noch erinnern Einzelheiten im juristischen System
des Lehnswesens an den früher rechtsüblichen Heimfall des
Lehns nach dem Tode des Belehnten!.
Bildete sich so das Lehnswesen in Deutschland ungleich⸗
mäßiger und langsamer aus, als anderswo, ward es am
wenigsten jemals zur systematischen Dogmatik des französischen
Lehnsrechtes entwickelt, so gewährte es gleichwohl dem König—
tum geringere Handhaben zur Entfaltung von Einheitsbestrebungen,
als irgend ein anderes Lehnsrecht.
Es hängt das mit dem besonderen, spezifisch naturalwirt⸗
schaftlichen Charakter gerade des deutschen Lehnsrechtes, sowie
nit der Art seiner Anwendung auf die Amtsbegriffe der alten
karlingischen Verwaltung zusammen.

BZ. B. die Thatsache, daß Leibgedingslehen noch als wirkliche Lehen
betrachtet werden, vgl. Schröder, RG. 2. Aufl. S. 897; Homeyer Ssp. II
Teil 2, 367. Auch das Ausgefälle ist eine Resterscheinung aus dem
Bestand des ursprünglichen Lehnfalls.
        <pb n="105" />
        2

Achtes Buch. Drittes Rapitel.

Das wichtigere von beiden Momenten ist wohl in der
hochgradig naturalwirtschaftlichen Tönung des deutschen Lehns—
rechtes zu finden. Ursprünglich war der weitaus bedeutendere
Bestandteil des Lehnsverbandes überall die Vasallität, d. h.
das unmittelbare Treuverhältnis des Belehnten zum Herrscher
gewesen: eben von hier aus waren die einzelnen Lehnspflichten
der Ehrerbietung zu Hoffahrt und Heerfahrt, zu Fest und
Gericht, zu Rat und Gefolge entwickelt worden. Allein seit dem
Zeitalter der Ottonen begann die Vasallität, das Treuverhältnis,
zurückzutreten vor dem Benefizium, der Berechtigung zum Nutz⸗
besitz verliehenen Gutes. Während nun in Ländern, die sich der
geldwirtschaftlichen Umwälzung bereits in dieser frühen Zeit
näherten, leicht Lehnsverhältnisse auf andere als dingliche
Benefizien begründet werden konnten, bestand in dem volks—
wirtschaftlich zurückstehenden Deutschland eine solche Möglichkeit
nicht; hier waren Grund und Boden, und höchstens noch besonders
konkrete dingliche Nutzungen an ihm, noch auf lange das einzige
Substrat der Lehnstreue. Nun drängte eben dieses Substrat
langsam auf Erblichkeit; und gerade deshalb galt es bald als
der hervorragende Teil des Lehnsverhältnisses: schon in der
zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts sank deshalb der Lehns—
begriff aus der politischen Bedeutung gelegentlich völlig zum
Wirtschaftsbegriff herab. Nach dem Benefizium, nicht nach
Charakter und Art der Lehnsdienste erfolgte darum die soziale
Differenzierung der Belehnten; das ganze Institut nahm eine
agrarisch-aristokratische Färbung an; königlicher Vasall, Edler
oder Fürst und Großgrundherr fielen fast stets zusammen,
wurden schließlich als identisch betrachtet.
Die Folge war, daß der königliche Lehnsnexus nicht hinaus—
drang über die Aristokratie des Reiches, nicht hinabdrang in die
Tiefen des Volkes, daß gerade auf dem Wege des Lehnsnexus
ein unmittelbarer Zusammenhang der Krone mit Angehörigen
der Masse des Volkes kaum mehr erreichbar schien. Aber noch
mehr. Eben die wichtigsten Lehen knüpften sich an ehemalige
hohe Ämter, an Herzogtümer, Kammerbotenstellungen, Graf—
schaften, deren einstige Inhaber in karlingischer wie schon mero—
        <pb n="106" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 98

wingischer Zeit kraft ihres besonderen Verhältnisses zum König
dem Adel zugerechnet worden waren. Es war ein Zusammen—
hang, der jetzt noch insofern nachhallte, als der König zu lebens⸗
länglicher Bekleidung dieser Amter in Lehnsweise, wie später
zu ihrer Übernahme in Erblehen nur den hohen Adel noch zuließ:
auch von diesem Gesichtspunkte aus schien nur die Aristokratie
zu unmittelbarer Lehnstreue gegenüber dem Herrscher berechtigt;
und es schien nichts zu verschlagen, wenn Grafen infolgedessen
wohl an zehn bis fünfzehn Grafschaften in einer Hand lehns—
veise vereinigten!.

Nun versagten freilich diese Anschauungen, welche die Lehns⸗
heziehungen des Königs ausschließlich auf den Adel zu beschränken
drohten, in einem sehr wichtigen Punkte. Wie war dabei noch ein
oberstes Kommando des Königs über das vasallitische Heer denk⸗
bar, das doch immerhin die Möglichkeit absolut direkten Befehls⸗
rechtes auch gegenüber den untersten Kreisen, gegenüber dem
gemeinen Manne des Heerbannes vorauszusetzen schien?
Die mit diesen Fragen angeregten Bedenken tauchten auf
seit Heinrich V., wurden dringlich schon in den ersten Zeiten
Friedrichs J. denn im Laufe der ersten Hälfte des 12. Jahr⸗
qunderts ging die alte Heeresverfassung der Urzeit, schon unter
hdem Königtum der Ottonen veraltet, vollständig zu Grunde.
Nun hatten noch unter den letzten Saliern die Grafen
und Fürsten neben dem Kontingent eigner Reisiger, das sie als
Lehnsträger der Krone aufstellten, auch die Freien ihres
ehemaligen Amtsbezirkes ausgehoben, so namentlich noch in
Schwaben und Sachsen; und noch hatte vor der Schlacht jeder
Krieger dem König unmittelbar den altgermanischen Eid treuer
Hilfe und endlichen Beharrens geleistet. Dem hatte es ent⸗
sprochen, daß der König aus eigner Vollkommenheit seines
Heerbannes zum Feldzug aufbot und auf seinen Befehl die
Kontingente mustern ließ.

1 Waitz, Verfassungsgesch. 7, 82. Dabei ging freilich noch bis ins
8. Jahrhundert der Charakler der Grafschaft als Amt nicht völlig verloren.
        <pb n="107" />
        4

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

Natürlich waren das Rechte und Pflichten, die sich mit
dem weiteren Durchdringen des Lehnswesens nicht halten ließen.
Die Freien unter dem unmittelbaren Kommando des Grafen
erschienen jetzt nicht mehr militärisch, sie erschienen leicht
basallitisch untergeordnet: die Gefahr lag nahe, daß sie, den
gräflichen Lehnsmannen gleich, in ein abhängiges, vasallitisches
Verhältnis zum Grafen gesetzt wurden. Es war der Punkt, von
dem aus nun auch in Sachen des Heeresdienstes das Königtum
oon jeder dauernden, unmittelbaren Beziehung zur breiteren
Masse der Nation abgeschnitten zu werden drohte: wie sonst,
so sollte jetzt auch im Heereswesen nur noch der Adel das
Antlitz des Königs schauen.
Es wäre das Ende des Königtums gewesen — die Central—⸗
zewalt kämpfte um ihr Dasein, wenn sie diesen Bestrebungen
entgegentrat.
Und in der That erhielt sie sich schließlich nach mannig⸗
fachen Kämpfen die unmittelbare Fühlung mit den noch vor⸗
handenen, freilich spärlich gesäten Altfreien, indem sie diese als
eine zweite Klasse königlicher Vasallen für den Kriegsdienst
aufbot. Und von diesem Punkte aus entwickelten dann die
Staufer, vornehmlich Friedrich J. nochmals einen weitgreifenden
direkten Einfluß auf die kriegerischen Kräfte der Nation.
Neben den beiden Gruppen des hohen Adels und der Alt—
freien, die nunmehr die beiden ersten Klassen der Heeresordnung,
des sog. Heerschildes bildeten, bestanden noch tief bis ins
12. Jahrhundert hinein die reisigen Gefolge der Dienstmannen.
In Schutz und Gewalt hochadliger Grundherren, besaßen sie
arsprünglich keinen Besitz, doch waren sie schon im 11. Jahr⸗
hundert vielfach zu Dienstlehen gelangt. Im 12. Jahrhundert
hob sich der Stand dann zusehends; seine Dienstlehen wurden
als echte Lehen anerkannt!; er erschien im vollen erblichen
Vasallitätsverhältnis zum hohen Adel; selbst Edle und Freie
traten seit dieser Zeit vielfach zur Ministerialität über.
Unter diesen Umständen war es nicht schwer, die Dienstmannen,

—A
        <pb n="108" />
        Politische Wirkungen der veränderten gefellschaftlichen Schichtung. 95

dem Berufe nach längst durchweg reisige Ritter, als dritte
Klasse des Heerschildes zu erklären: zu einem neuen, wohl dem
wichtigsten kriegerischen Bruchteil der Nation war ein fest um⸗
schriebenes Verhältnis der Krone gewonnen.
Auch hiermit stand diese glückliche Entwicklung noch nicht
still. In Süddeutschland hatte sich während der ersten Staufer
unterhalb des Standes der ritterlichen Dienstmannen eine neue
soziale Gruppe noch unfreier Ritter, eine Wiederholung gleich⸗
sam der ursprünglichen ministerialischen Bildung, entfaltet:
auch sie ward dem Heerschild als vierte und letzte Klasse an—
gegliedert.

So hatte denn das Lehnswesen, sonst so verhängnisvoll
für die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Krone und die
Verwaltungsführung des Reiches, doch wenigstens auf jenem
militärischen Gebiete, das einst den durchschlagenden Anlaß zu
seiner Entfaltung gegeben, dem Königtum seit etwa Mitte des
12. Jahrhunderts eine neue Stellung verschafft, die tief im
nationalen Leben und in den sozialen Vorgängen der Zeit begründet
war: sie vor allem ist es, die die glanzvollen Thaten schon
Friedrichs J. die Kämpfe mit den Großen des Reiches, mit
Papst und Lombarden ermöglicht hat.
Die Entwicklung des Heerschildes aber veranlaßte nun
wiederum zum großen Teile eine eigenartige Umformung des
hohen Adels, und damit eine völlig veründerte Konstellation für
die innere Lage des Königtums.
Bisher hatten alle Reichsfürsten wie auch der hohe Klerus
als Vertreter ehemaliger hervorragender Reichsämter in gleichem
Range gestanden: wie die Herzöge, so galten auch die Mark—⸗
grafen und Pfalzgrafen, die Grafen und Burggrafen, die
Bischöfe, die Abte und Abtissinnen der Reichsklöster als Fürsten
des Reiches. Es war dabei völlig gleichgültig, ob eine Klasse
dieses Adels etwa der andern ressortmäßig untergeordnet war —
wie denn die Grafen der Regel nach Herzögen unterstanden —:
sie alle waren durch ihre Beziehungen zum Staatsober—
zaupt grundsätzlich gleich geadelt. Nun hatte man aber im
        <pb n="109" />
        36 Achtes Buch. Drittes Kapitel.

Heerschild trotz theoretisch gleicher Beziehungen aller Krieger
zum König doch eine Abstufung nach weiterer oder näherer Ab—
hängigkeit der Einzelnen vom unmittelbaren Befehlswort des
Königs durchgeführt; und diese Abhängigkeit fiel in ihren
Graden mit den wohlbekannten standesmäßigen Abstufungen
der Fürsten, freien Herren, Dienstmannen und unfreien Ritter
zusammen.

Es lag nahe, die Parallele zwischen ressortmäßiger Unter⸗
ordnung und dementsprechender Rangordnung auch auf die
Verhältnisse des vielumfassenden Fürstenstandes anzuwenden.
Und schon war dem von anderer Seite her entscheidend vor—
zearbeitet. Eine Fülle von minder mächtigen Fürsten, vor allem
oiele Grafen und alle Burggrafen, hatten im Laufe der ersten
Benerationen des 12. Jahrhunderts oder schon früher ihr Land
nur noch von mächtigeren Genossen, vornehmlich Herzögen, nicht
mehr vom König unmittelbar gegen Treue zu Lehn empfangen:
das alte Beamtenverhältnis war hier in den neuen Formen
oasallitischer Bindung gleichsam wieder aufgelebt. Diese hohen
Lehnsträger standen damit in keinem andern Verhältnis zu
den lehnsherrlichen Fürsten, als die ritterlichen Dienstmannen
zu ihren Herren; es lag in der Luft, daß sie eine Minderung
ihres Standes erfahren mußten. Etwa ums Jahr 1180 schied
sich darnach der bisherige fürstliche Adel in eine untere Klasse
und in eine obere, der von nun ab allein der fürstliche Name
verblieb. Ein Vorgang von größter Bedeutung: denn diese
Scheidung bewirkte zugleich eine beträchtliche Verschiebung des
Verhältnisses zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten.
Die geistlichen Fürsten, vor allem die Bischöfe, wurden
seit dem Wormser Konkordat wiederum unbestritten sämtlich
vom König unmittelbar belehnt: sie standen somit auf der
ersten Stufe lehnsrechtlichen Ranges und blieben auch nach dem
Jahr 1180 Fürsten. Anders stand es mit dem größten Teile
des weltlichen hohen Adels. Er war seit längerer Zeit schon
Vasall fürstlicher Genossen; nur wenige weltliche Fürsten em—
ofingen um 1180 noch ihr Lehen vom Könige unmittelbar: es
        <pb n="110" />
        Oolitische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung . 97

waren die Herzöge von Baiern, Schwaben, Sachsen, Lothringen,
Brabant, Kärnten, Böhmen, sterreich, Steier, die Pfalzgrafen
bei Rhein und von Sachsen, die Markgrafen von Brandenburg,
Meißen und der Lausitz, die Landgrafen von Thüringen und die
Grafen von Anhalt: es waren ihrer sechzehn gegenüber mehr
als einem halben Hundert geistlicher Fürsten.
Bei der damals bestehenden verfassungsmäßigen Bedeutung der
Fürsten leuchtet auf den ersten Blick ein, welche außerordent⸗
—D Ver⸗
änderung sein mußten. Gegenüber dem bisher vorhandenen
weitbauschigen Gremium der Fürsten als verfassungsmäßigem
Beratungskörper des Monarchen bestand nunmehr eine oberste
ziemlich eng begrenzte Aristokratie, deren oligarchisches Regiment
schon damals nicht außer der Möglichkeit lag, wie es denn
hinnen einem Jahrhundert, nach nochmaliger Verengerung
des Fürstenrates zum Kurfürstenkollegium, wirklich einzutreten
drohte.
Innerhalb dieses eng begrenzten Hochadels aber überwogen
an Stimmenzahl durchaus die geistlichen Fürsten: es konnte
nicht ausbleiben, daß sich die staufische Politik, soweit sie nicht
schon früher den Klerus in den Vordergrund geschoben hatte,
rnmehr der neuen Konstellation der Dinge anpaßte.

III.

Mit der erneuten Bevorzugung des geistlichen Elementes
unter den höchsten Würdenträgern des Reiches mußten die
Staufer, vor allem Friedrich J., wieder in ein Geleise der
inneren Politik einlenken, dessen Zug schon einmal seit den
Tagen Ottos des Großen die Entwickelung des Reiches wesent⸗
lich bestimmt hatte.
Aber freilich: Otto der Große hatte in diesem Zusammen⸗
hang die Bischöfe des Reiches zu eigentlichen Vollstreckern des
königlichen Willens im Reiche gemacht, im Ersatz für die dahin—
siechende altkarlingische Reichsverwaltung durch die Grafen:
Friedrich J. dagegen war nicht mehr in der Lage, die geistlichen
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 7
        <pb n="111" />
        8

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

Fürsten noch als einen vollen Ersatz für die verschollenen ord—
nungsmäßigen Organe der Reichsverwaltung betrachten zu können;
er mußte sich glücklich schätzen, erhielt er in der eifrigen Unter—
stützung wenigstens der äußeren Reichspolitik durch den hohen
Klerus immerhin ein Gegengewicht gegen die Unbotmäßigkeiten
und centrifugalen Richtungen der Laienfürsten. Von einer
administrativen Ausnutzung der höchsten Würdenträger der
Kirche aber konnte im staufischen Zeitalter nicht mehr die
Rede sein; wie im 10. Jahrhundert die Grafenverwaltung
dem aufkommenden Lehnswesen zum Opfer gefallen war, so war
die Bischofsverwaltung des Reiches in den Stürmen des In—
vestiturstreites um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts
für immer zu Grunde gegangen.
Die Folge war, daß sich das Königtum nun zeitweise überhaupt
fast aller decentralisierter Verwaltungsorgane beraubt sah: denn die
einzigen königlichen Beamten, die noch hätten in Betracht kommen
können, die Pfalzgrafen, denen die Könige einst die Wahrnehmung
ihrer fiskalischen Interessen in den einzelnen Herzogtümern
anvertraut hatten, sie waren ebenfalls um die Mitte des
12. Jahrhunderts entweder unbedeutend geworden oder hatten
sich zu Mächten von selbständiger Stellung entwickelt.
Nun war allerdings während des gesamten mittelalterlichen
Zeitraumes die Verwaltung überhaupt, und vor allem die
größerer Staaten, nicht von der Bedeutung, die wir ihr heute
zuzumessen leicht geneigt find. Die organisatorischen Anregungen
gingen meist von kleineren Kreisen aus; in engem Horizonte
spielte sich, wie das Rechts- und Wirtschaftsleben, so die Rege—
lung der Beziehungen dieses Lebens ab; die Centralverwaltung
pflegte selbsteingreifend überhaupt weniger, als auf Grund ge—
legentlicher Anstöße von außen her zu wirken. Gleichwohl
muß der Zusammensturz aller ausführenden Behörden der
königlichen Gewalt in den Stammesgebieten, wie er um
das Jahr 1150 nahezu Thatsache war, zu den bedenklichsten
Anzeichen jener Zerrüttung gerechnet werden, in der König
Konrad DI. das Reich zurückließ. Friedrich J. aber hat
auf dem Gebiete der Verwaltung eine Rekonstruktion vorge—
        <pb n="112" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 99

nommen; und sie gelang nicht minder, wie die Durchbildung des
Heerschildes.
Von jeher hatte die reale Macht des Königtums zum
großen Teile auf dem energischen Ausbau der Domanialver—
waltung beruht: niemand hat das deutlicher gesehen und mehr
dementsprechend gewirkt als Karl der Große. Die von ihm
begründete besondere Verwaltung der fiskalischen Grundherrs chaft
zeichnete sich durch sorgfältige Gliederung und Präcision ihrer
Leistungen weithin aus vor allen sonstigen grundherrlichen Ver—
waltungen.
Sie war nun aber mit den Karlingen, wenigstens in
Deutschland, nicht zugleich zu Grunde gegangen. War im
9. Jahrhundert Achen ein Mittelpunkt dieser Verwaltung ge—
wesen, jetzt wurden es Regensburg und Frankfurt; ihr ange—
gliedert wurde ferner das reiche System der ottonischen Pfalzen,
deren Güter fast alle Abfallslandschaften des Harzgebirges durch⸗
zogen. So entstand eine neue Fiskalverwaltung, die im 10.
und 11. Jahrhundert noch immer an innerem Leben die groß⸗
zrundherrlichen Betriebe überragt zu haben scheint.
Indessen auch ihr blieb das allgemeine Los der
Grundherrschaft im 12. Jahrhundert nicht erspart. Sie zerfiel;
sie ward zu einem Substrat von Renten; aus ihr heraus ent—
wickelten sich neue Stände: mehr oder minder freie Bauern, Hand⸗
werker, Kaufleute, nicht zum geringsten die Ministerialen als ein
neuer halbfreier Stand ritterlichen und administrativen Dienstes.
Aber eben bevor die Ministerialen durch Umwandlung ihrer
alten Dienstgüter in freie Lehen der Fiskalverwaltung völlig
verloren gingen, hat Friedrich J. es verstanden, sie noch einmal
zum Aufbau einer neuen königlichen Verwaltung zu benutzen.
Es wurde das, bei dem räumlich beschränkten Vorkommen der
königlichen Ministerialen, möglich nur dadurch, daß der König
neben den Reichsdienstmannen vielfach auch die überallhin ver—
zweigten Dienstmannen der großen Kirchen in seinen Dienst
einbezog: unterstanden sie doch als Teil des geistlichen Gutes
in gleicherweise, wie alles Kirchengut, bis zu einem gewissen
Grade königlicher Verfügung. So wurde denn die Kirche, die
        <pb n="113" />
        —100 Achtes Buch. Drittes Kapitel.

in den Bischöfen des 10. Jahrhunderts schon einmal das Per—
sonal königlicher Verwaltung geliefert hatte, jetzt nochmals,
wenn auch in untergeordneten Gliedern ihrer Verfassung, den
administrativen Bestrebungen des Reiches dienstbar.
Gewiß gelang es auch so dem Könige nicht, das Reich
oon neuem mit einem ununterbrochenen und gleichmaschigen Netze
lokaler Vertreter der Centralgewalt zu überspannen. Dazu
waren selbst kirchliche und königliche Dienstmannen zusammen
zu wenig ebenmäßig im Reiche angesessen, dazu hatten vor
allem lokale Autonomie und fürstliche Landesverwaltung an den
meisten Stellen schon viel zu fest Fuß gefaßt. Auch waren die
Ministerialen zur vollsten Verwaltung an sich noch keineswegs
geeignet. Noch immer darbten sie der Rechte der Freien: wie
hätten sie die Rechtspflege übernehmen können? Auf kriegerischen
Dienst und militärischen Landesschutz, auf die ureinfachsten Auf—
gaben der Staatsgewalt blieb ihre Wirksamkeit lange beschränkt.
Aber auch in dieser Begrenzung hat die neue Verwaltung
vornehmlich in Schwaben und am Oberrhein noch immerhin
viel Gutes geschaffen. Von Bergspitze zu Bergspitze trieben die
Staufer hier ihre Burgen vor und besetzten sie mit ministeria—
lischen Mannen: bald unterlag der größte Teil des Landes dem
königlichen Vogtrecht. Und dann nahm von hier aus die Ministe—
rialität noch kühneren Flug. Ihre glänzendsten Vertreter wurden
von Friedrich J. nach Italien übergeführt; sie erhielten die
Kommissariate eroberter, ja endgültig besetzter Provinzen, sie
haben es vereinzelt zu markgräflicher und herzoglicher Würde
gebracht.
Denn eben in der außerordentlichen Verwendungsfähigkeit
zu allen Zwecken, die der noch unfreie Stand der Dienstmannen
zuließ, bestand das Einzigartige der neuen Verwaltung. War
aber gerade diese Seite der Ministerialenverwaltung für länger
gesichert?
Gewiß finden sich noch im 18. Jahrhundert Fälle, daß
Dienstmannen veräußert, verkauft, vertauscht werden; noch er—
scheint ihr Erbrecht und ihre Verehelichung grundsätzlich an
den Machtspruch der Herren gebunden. Andererseits aber steht
        <pb n="114" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 101

die Zeit längst unter dem Eindruck der Unzulässigkeit dieser
Rechte wegen Veraltung. Wurden die Dienstmannen noch zur
Zeit Heinrichs IV. allgemein als zwischen Unfreien und
Hörigen stehend erachtet: das Zeitalter Friedrichs J. schließt
sie schon gern den Edlen und Freien an. Gleichzeitig erwachsen
ihre bisherigen Dienstgüter, die ihnen ursprünglich nicht nach
anderem Rechte zukamen, als dem hörigen Bauer seine Hufe, zu
wirklichen Lehen!: es ist die entscheidende Wendung im Schick—
sal des Standes. Mit der Entwickelung der Dienstgüter zu
Lehensgütern tritt für den ministerialischen Besitzstand auch
der Grundsatz der Unteilbarkeit und Unvexräußerlichkeit ein, ja
noch mehr, auch der Grundsatz der Individualsuccession setzt
sich durch: und somit sind alle Momente gegeben, welche die
Umbildung der Ministerialität zu einem aristokratischen Stande,
zur untersten Stufe des Adels, nicht bloß begünstigten, sondern
im Laufe kurzer Zeit sogar unwiderruflich herbeiführen mußten.
Mit diesen Vorgängen begann sich im Leben aber bald der
Unterschied zwischen ritterlichen Dienstmannen und Edlen zu
verwischen; schon um das dahr 1190, nachdem massenhaft freie
Elemente — besonders in Sachsen — in die Ministerialität
aufgenommen worden waren, fühlten die Edlen das Bedürfnis,
den Unterschied zwischen sich und den Dienstmannen durch reichs—
gerichtliche Entscheidung ausdrücklich betonen zu lassen?; und im
Landfrieden des Reichs vom Jahre 1235 erscheinen die freien
Bauern als Untergenossen der Ministerialen.
Natürlich ließ sich bei solcher Wandlung des Standes der
bisherige Charakter der Reichsministerialen-Verwaltung nicht
aufrecht erhalten. Es war ein Vorgang ähnlich dem, darin
die Grafen einst dem Reiche als Verwaltungsbeamte verloren
gegangen waren; noch einmal scheiterte die Centralgewalt an
der Thatsache, daß das von ihr verliehene amtliche Dienstgut

S. oben S. 68 ff.
MG. Const. 1, 187, vgl. ebd. 501 (1192), MGLIL. 2, 216 (1209).
        <pb n="115" />
        102 Achtes Buch. Drittes Kapitel.

von dem beliehenen Beamten mit Erfolg wenn nicht sofort als
Erbgut, so doch als erbliches Lehngut beansprucht ward.
Es war freilich zum letztenmal. Denn nun tauchen die
Umrisse geldwirtschaftlicher Entwickelung immer fester und be—
stimmender empor; schon konnte der Gedanke auftreten, die
Beamten nicht mehr mit Land auszustatten als dem Kapital,
dessen Erträgnisse das Gehalt bildeten, sondern sie bald
pöllig, bald wenigstens teilweise von einer Centralkasse aus zu
besolden: ihnen mithin die Verfügung zu entziehen über das
Substrat ihres Gehaltes. Damit aber schwand die alte Un—
möglichkeit jeder Lehnsperiode, die Beamten der Lokal—
berwaltung dauernd an sich zu fesseln: ein wirkliches Be—
amtenheer im modernen geldwirtschaftlichen Sinne konnte in
seinen ersten, freilich noch unbeholfenen Anfängen begründet
verden.

Doch das waren Aussichten, die dem Reiche nicht mehr
zu gute gekommen sind. Indem es eine feste Verwaltung, die
Ministerialenverwaltung, aus seiner Grundherrschaft heraus,
sozusagen mit seinem wirtschaftlichen Herzblut begründet hatte,
jatte es sich finanziell erschöpft. Seine Centralkasse war später
nicht mehr in der Lage, ein großes Beamtentum von sich aus zu
hesolden. Vor allem aber: dem Reiche begann mit Anfang des
13. Jahrhunderts völlig die territoriale Grundlage für eine größere
Verwaltung zu fehlen. Das Land im Reiche war vergeben:
Fürsten und Städte, Grafen und Herren hatten es eingenommen
zu selbsteigenem Recht; nur hier und da gab es noch geschlossene
reichsunmittelbare Bezirke. Im allgemeinen besaß das Reich
gleich jeder Grundherrschaft nur noch hier und da zerstreut eine
Menge von einzelnen Hoheiten und Rechten, von Grundstücken
und Höfen: es war zu einem Impeérium in partibus geworden.
Nun haben allerdings die Staufer schon seit Friedrich J. sich
bemüht, die Verwaltung dieses Reichszubehörs in modernerer
Weise, durch Beamte, versehen zu lassen. Es war ein Gedanke,
der vor allem Friedrich II. nahe liegen mußte, jenem Begründer
eines modern absoluten Staates in Sizilien; in der That hat er
        <pb n="116" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 103
das dauernde System des Reiches auf diesem Gebiete, die Ver—
waltung durch Landvogteien, geschaffen:.
Allein eine neue Reichsverwaltung war damit, nach allem bisher
Gesagten, keineswegs begründet. Geschaffen war nur eine, übrigens
meist schlecht funktionierende Verwaltung der Reichspertinenzen:
die Landesverwaltung auf deutschem Boden aber ward endgültig
Sache der Städte und fürstlichen Landesherren.

IV.

Wie in der Verwaltungsgeschichte, so ist auch sonst die
ganze Entwicklung des 10. bis 13. Jahrhunderts von der Er⸗
scheinung durchdrungen, daß die Macht des Königtums immer
mehr zurücktritt. Nicht erst das 183. Jahrhundert hat den
Verfall des Königtums gesehen: er konnte schon viel früher nach
der ganzen Konstruktion des Staates als unvermeidlich gelten
und wurde nur durch eine Reihe glänzender Aushilfsmittel, sowie
durch die persönlichen Anstrengungen einer großen Anzahl aus⸗
gezeichneter Herrscher auf lange hintangehalten.
Die deutsche Kultur des 10. Jahrhunderts wie der folgenden
Jahrhunderte war keineswegs schon geeignet, an. sich eine große,
sationale Centralgewalt zu entwickeln: kaum zu tragen ver⸗
mochte sie dieselbe, nachdem sie ihr durch den früheren Verlauf
der deutschen Schicksale, vornehmlich durch die Verbindung mit
dem fränkischen Universalreich aufgezwungen worden war.
Die Konstruktion des Königtums an sich war auch in
ihren tieferen Grundlagen keineswegs ein Produkt der Kultur
dieser Zeit. Das Königtum blieb vielmehr im Innersten stehen
auf der Rechtsgrundlage des kleinen Königtums der Stämme des
4. bis 6. Jahrhunderts: wie diese Könige, so wird der deutsche
König des früheren Mittelalters noch erwählt als Herr und Herrscher,
Retter und Vogt des Vaterlandes; er gelobt, Recht zu stärken
und Unrecht zu kränken, ein Mehrer des Reiches zu sein und es

Zum Einzelnen vgl. Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 1366f.; A.Schulte,
Mitt. des Instituts für österr. Geschichtsforschung 7, 517f.
        <pb n="117" />
        104

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

nicht ärmer zu machen: er ist der Beförderer nur inneren
Friedens und äußeren Ruhmes; alle Pflichten höherer staatlicher
Art, die Fürsorge für die wirtschaftliche und geistige Weiter—
entwicklung des Volkes, die nationalen Aufgaben im engeren
Sinne bleiben ihm fern.
Was aber schlimmer war, die Pflichten des Stammes
königtums des 4. bis 6. Jahrhunderts hatten sich mit der dem
König zugeschriebenen Gewalt innerhalb eines Stammes wohl
verwirklichen lassen, für ein großes Reich aber blieb ihre Durch—
führung selbst den gewaltigsten Herrschernaturen versagt, denn
sie erforderte überall ein durchaus persönliches, dauernd un—
mittelbares Eingreifen des Königs. Nun ist allerdings Karl
der Große im Laufe seiner Regierung mindestens 12 000 Meilen
geritten, um seinen Herrscherpflichten nachzukommen, und die
großen Könige des speziell deutschen Mittelalters sind ebenfalls
beständig von Pfalz zu Pfalz, von Stamm zu Stamm gezogen:
nie ist wohl königlicher Beruf mit größerer Mühsal verknüpft
gewesen. Gleichwohl konnten auch die besten der Könige nicht all—
gegenwärtig sein. Und so mußte die thatsächliche Bedeutung der
Rechte, die sie nur persönlich ausüben konnten, immer mehr
zusammenschrumpfen. Man gewöhnte sich daran, die Rechte
des Königs als im allgemeinen latent und nur ab und zu
von der anwesenden königlichen Person zum Leben erweckt zu
denken; man empfand einen Unterschied zwischen der grund—
sätzlichen und der wirklichen Stellung des Königs. So war und
blieb der König z. B. prinzipiell der höchste, ja der alleinige Richter
im Reiche: wo er weilte, hörten noch in später Zeit alle anderen
Gerichte zu Gunsten seines Tribunales auf. Gleichwohl
aber entwickelten sich vom König mehr oder minder unab—
hängig die Institutionen der Gottesfrieden, der territorialen
Gerichte, der städtischen Rechtssprechung: es konnte scheinen, als
seien die Rechte des Königs nur da, um übertreten zu werden.
Gegenüber dieser Auffassung hätte es einer festen, wohl
arbeitenden, überall wirksamen königlichen Verwaltung und der
Auswirkung der königlichen Prärogative in einer großen Gesetz⸗
zebung bedurft, um die Ansprüche eines wirklichen Königtums
        <pb n="118" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 105

zu wahren: nur so hätte die königliche Gewalt Leben werden
können und Wahrheit. Karl der Große hat diesen Zusammen⸗
hang für das fränkische Reich wohl begriffen; zudem gestattete
ihm die noch nicht völlig abgerissene klassische Tradition größerer
Verwaltungszusammenhänge, neben der großen Gesetzgebung
seiner Tage in der That eine gut funktionierende königliche
Verwaltung zu schaffen.
Wie unders im deutschen Mittelalter. Nur spärliche
Erinnerungen an die einstige allumfassende Verwaltung der
Römer waren östlich der Vogesen zu finden; und größere
Organisationen aus eigner Kraft verboten sich ohne weiteres in
einem Zeitalter verkehrsarmer Naturalwirtschaft, das natur⸗
gemäß Personen und Dinge isolierte.
So ließ sich nicht einmal das Karlingische Verwaltungs⸗
system und die Gesetzgebung des 8. bis 9. Jahrhunderts fest⸗
halten: die Kapitularien waren im 11. Jahrhundert vergessen,
aur völlig nebelhaft erschien Karl der Große den Zeitgenossen noch
als Begrunder alles weltlichen, wie Konstantin der Große als
Begründer alles kirchlichen Rechtes. Eine Gesetzgebung für die
Nation aber kam so gut wie gar nicht zu stande; die Stämme
wurden wieder zu Trägern einer gewohnheitsmäßigen Weiter⸗
bildung des Rechtes. Das dauerte bis zum Schlusse der
Stauferzeit; noch unter Friedrich II. war die Reichsgesetzgebung,
wenngleich etwas reger, doch von so geringer gesetzgeberischer
Initiative, daß die wichtigsten Gedanken über die Neuordnung
der Reichsverfassung, wie sie seit etwa Mitte des 18. Jahr⸗
hunderts Leben gewannen, nicht vom Hofe und den ordentlichen
Instanzen des Reiches formuliert wurden, sondern dem Kopfe
des genialen Verfassers des Sachsenspiegels ihre Ausprägung ver—
dankten: so die Idee des Kurfürstentums, die genauere Ordnung
des Heerschildes, die Lehre vom rheinischen Pfalzgrafen als
Richter des Königs u. a. m.
Noch unzureichender fast war die technische Bewältigung
der spärlichen Außerungen königlicher Initiative. Die Reichs⸗
gesetze und königlichen Verordnungen wurden durchaus mangel⸗
Jaft veröffentlicht; seit der Kapitularienbearbeitung des Ansegis
        <pb n="119" />
        os

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

ist keine neue Sammlung der Reichsgesetze entstanden. Noch
weniger gab es eine Sammlung der Urteile des Hofgerichtes;
zwar wurde im Jahre 1288 gelegentlich der Neuordnung der
Hofgerichtsverfassung bestimmt, es solle eine solche angelegt
werden, doch blieb es wohl beim bloßen Beschlusse. Daß die
Reichskanzlei etwa gar Registraturbücher der von ihr ergangenen
Akte führte, war anscheinend unerhört; erst für die erste Hälfte
des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit behaupten, daß
diese völlig unerläßliche Einrichtung bestand.
Nach alledem liegt es auf der Hand, daß von einer geregelten
Centralverwaltung, die machtvoll eingegriffen hätte in die großen
Fragen des Reiches, die sich ausgewirkt hätte in einer energischen
Lokalverwaltung, niemals die Rede war: Grafen⸗-, wie Bischofs-,
wie Dienstmannen-Verwaltung des Reiches waren stets nur un—
vollkommene Mittel persönlicher Einflußnahme des Königs;
ein Hofrat und damit der Keim künftiger Ministerial—
instanzen ist für das Reich erst im 14. Jahrhundert begründet
worden.

Freilich bedurfte es auch im 10. bis 18. Jahrhundert gar
nicht einer so stark ausgeprägten Centralleitung; wenigstens
war sie nicht durchaus nötig für das Ansehen des Königtums.
In keinem naturalwirtschaftlichen Zeitalter stützt sich die Rechts—
bildung auf die Monarchie, durch welche die Gesamtheit
vertreten wird; das ist unmöglich, weil die Gesamtheit
an sich noch nicht ausreichend zu einer sozial-einheitlichen Masse
entwickelt ist, deren Charakter etwa eine staatsrechtliche Ordnung
von obersten Gesichtspunkten her erforderte. In diesen Zeiten
verläuft die Rechtsbildung vielmehr naturgemäß in kleineren
Kreisen: Familienübermacht und Klassenübermacht, edle Ge—
schlechter und Grundherren werfen sich zu Gesetzgebern auf und
wirken rechtsbildend für Stand und Gesellschaft. Es kann
darum als recht befunden werden, wenn sich das Königtum in
solcher Zeit beschränkt auf bloße Maßregeln zur Erhaltung des
gemeinen Friedens zwischen Volksgenoß und Volksgenoß und
vornehmlich zwischen Familie und Familie, Grundherrschaft
und Grundherrschaft.
        <pb n="120" />
        Oolitische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung . 107

In diesem Beruf ist jedenfalls die reguläre innere Politik
des deutschen Königtums vom 10. bis zum 13. Jahrhundert
aufgegangen; und hier hat es auch ein besonderes Recht, von
einzelnen Strafbestimmungen bis zu einer Art kleiner Strafgesetz⸗
bücher, entwickelt. Freilich blieben auch dabei die Anstrengungen des
Königtums verhältnismäßig unvollkommen; erst die Gesetzgebung
der Territorialstaaten des späteren Mittelalters hat den Landen
des Reiches einen wirklichen Friedenszustand gesichert.
Doch gelangte schon der Staat des 10. bis 13. Jahr⸗
hunderts dazu, die absolute Überlegenheit staatlichen Friedens
über die Blutrache und somit über das Fehdebedürfnis der
Geschlechter wie über die Kriegslust des Adels und somit
über das Fehdebedürfnis der Grundherren auszusprechen: der
Mainzer Landfriede des Jahres 1285, der Abschluß und das
Vermächtnis dieser Entwickelung an die zweite Hälfte des
Mittelalters, gestattet Fehde nur noch im Falle der Rechtsver⸗
weigerung, und auch dann nur nach rechtzeitiger vorheriger
Widersage. Allein auch dieses Ergebnis war doch nur erreicht
worden unter ständiger Beihilfe der kirchlichen Gottesfrieden, und
es hatte zudem nur im Sinne einer lex imperfecta Bedeutung.
Alle Landfrieden, und so auch der Mainzer, galten zunächst nur für
diejenigen, die sie beschworen: wobei allerdings jeder, der sie zu
beschwören sich weigerte, den Schutz des Landfriedens verlor,
ja schließlich von Reichswegen einer Art von Friedlosigkeit an⸗
heimfiel. Sie waren mithin im besten Falle, wenn die Edlen ganzer
dandesstriche sie beschworen, partikulare Landesfrieden; ein Reichs⸗
landesfriede ist in Einzelbestimmungen der Gesetzgebung wohl
oft angestrebt, thatsächlich aber erst gegen Schluß des Mittel⸗
alters erreicht worden.
Unter diesen Umständen, bei nur mäßigen Erfolgen auch
auf dem eigensten Gebiete seiner Thätigkeit, muß das Königtum
starke moralische und politische Stützen besessen haben, wenn es
nicht schon eher als mit dem Aussterben der Staufer zu
Grunde ging.
In der That war das Königtum schon im 10. Jahrhundert
eine hervorragende geschichtlich-politische Macht, obgleich es
        <pb n="121" />
        08

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

äußerlich erst in dieser Zeit begründet ward. Es war eben
nicht bloß das Königtum der Ottonen, Salier oder Staufer:
es war eine Institution, die der Verfassungsentwickelung der
Nation während des letzten Jahrtausends mit Notwendigkeit
entwachsen war, und die jetzt nur an einer im Verhältnis zur
Kulturhöhe des Volkes zu geräumigen Ausdehnung ihrer Wirk—
samkeit krankte.
So begreift es sich, wenn dies Königtum im Herzen der
Nation die tiefsten Wurzeln besaß trotz seiner Unzulänglichkeit,
zumal von der Zeit an, wo die alten Herzogsgewalten, anfangs
noch starke Rivalen, verfielen. Nichts zeigt diese Sicherheit
der verfassungsmäßigen Stellung der Herrscher besser als die
Thatsache, daß drei Jahrhunderte hindurch die Ausgleichung
zwischen der reichsrechtlich feststehenden an sich durchaus freien
Wahl des Königs und dem begrenzten Erbrecht des jeweils
regierenden Hauses stets zu Gunsten des einmal regierenden
Herrschergeschlechtes erfolgt ist. Obwohl man das Wahlrecht
stets als Palladium der nationalen Freiheit geschätzt hat!,
wählte man dennoch die Könige immer aus dem herrschenden
Hause bis zum Aussterben des Geschlechtes; zudem waren alle
drei großen Königsgeschlechter des früheren Mittelalters noch
in weiblicher Linie nahe untereinander verwandt. Diese feste
Erbfolge trotz des zwischenspielenden Momentes der Wahl darf
für um so bezeichnender angesehen werden, als im ganzen
früheren Mittelalter der Wahlakt einer völlig sicheren Regelung
entbehrte, die Erbfolge also keineswegs etwa durch eine
hesonders günstige Wahlordnung gewährleistet ward.
Neben seiner dauernden Verankerung in den verfassungs⸗
geschichtlichen Überlieferungen der Nation aber wurde das
Königtum vor allem durch die Kirche geschützt und gehoben.
Die Kirche war die einzige, ihren innersten Bedürfnissen nach
universale Macht der Zeit; ihrer Anschauung entsprach daher
der Bestand ausgedehnter Reiche am besten. So war der
Klerus schon im 9. Jahrhundert für die Aufrechterhaltung der

1 Otto v. Freising (Gesta PFrid. II, I bezeichnet es als singularis
araerogativa der Deutschen.
        <pb n="122" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 109

Einheit des Karlingischen Universalreiches eingetreten; mit dem
deutschen Reiche, soweit es sich im Widerstand gegen die parti⸗
kularistischen Neigungen der Stämme und Herzöge befand, hat er
seit dem 10. Jahrhundert dauernd die engste Fühlung gehalten.
Das Königtum selbst umgab er mit all der unnahbaren
Hoheit kirchlicher Weihe: schon bei der Wahl stimmt wenigstens
seit dem 12. Jahrhundert regelmäßig jener Mainzer Erzbischof
zuerst und eigentlich in aller Namen allein, den Widukind noch
gern den pontifex maximus Germaniens genannt hat; der Er⸗
wählte wird dann an Stelle der altgermanischen Schilderhebung
auf einen Altar gesetzt, noch mehr verlief die Krönung in kirch
lichen Formen, obwohl sie rechtlich nur den germanischen Cha—
rakter einer feierlichen Einweisung des Königs in die Fülle der
Reichsgewalt aufwies.
Auch in der Führung der Reichsgeschäfte war der König
durchaus auf die Kirche hingewiesen: schon finanziell war er von
ihr weithin abhängig. Er konnte die bischöflichen wie reichs⸗
abteilichen Kirchen in außerordentlichen Fällen besteuern; die
Bischöfe und Äbte verpflegten ihn in ihren Städten, so oft er
darin Hof hielt; sie waren jederzeit gewärtig zur Hoffahrt und
zum Dienst der Gesandtschaft. Noch mehr: der Klerus lieferte
bom 10. Jahrhundert ab dauernd das wesentlichste Beamten⸗
personal der Centralverwaltung des Reiches; recht eigentlich
zurch kirchliche Mittelhände regierte der König, soweit seine
Macht sich erstreckte.
Natürlich trat der König bei dieser Lage der Kirche immer
näher. Die Könige schon des 10. Jahrhunderts konnten gute
Politik zu treiben glauben, wenn sie dland und Wald massen⸗
haft an kirchliche Institute verschenkten: da sie selbst nicht
mehr in der Lage waren, mit den Kräften ihrer grundherrlichen
Verwaltung die wirtschaftliche Ausnutzung des gewaltigen
königlichen Grundbesitzes zu organisieren, so mochte es weise
erscheinen, hierzu die Kirche, gleichsam nur im Auftrag des
Königs und zum Nutzen des Königtums, heranzuziehen.
Allein nachdem auf diesem und verwandten Wegen die
tiefsten, die finanziellen Machtgrundlagen des Königtums an
        <pb n="123" />
        110 Alchtes Buch. Drittes Kapitel.

die Kirche übergegangen waren, erfolgte im 11. Jahrhundert
der Bruch zwischen Kaiser und Papst, und es schien eine Zeit
lang, als sollte das Königtum dadurch aller bisher hilfreichen
moralischen Stützen verloren gehen. Bis zu diesem Äußersten kam
es nun allerdings nicht; im Wormser Konkordat gelangte man
zu einer Einigung, auf Grund deren noch einmal, wenngleich
minder eng, ein freundliches Verhältnis zwischen Kirche und Staat
begründet ward. Gleichwohl ergab sich als Folge des Wormser
Konkordates eine andere Auffassung der finanziellen Stellung der
Kirche zum Reich; man gewöhnte sich daran, die Bischöfe und Äbte
nun mehr denn bisher als Vasallen des Reiches, als dem Lehns—
wesen völlig eingeordnet zu betrachten. Das bedeutete eine Ab⸗
schwächung nicht nur der bisherigen Verfügungsrechte der Könige
über das Kirchengut, es war zugleich die Proklamation des Lehns—
wesens als des alleinigen verfassungsmäßigen Bindemittels des
Reiches: erst seit den Staufern wird der nationale Staat ein
voller Lehnsstaat.
Diese Wandlung war nun aber für das Königtum von
den ausgesprochensten Folgen: sie drückte einer Entwickelung, die
schon lange begonnen hatte, der Umgestaltung der Königs—
berfassung zu einer Reichsverfassung, das Siegel auf.
Das Königtum der Merowingen war ursprünglich wenn
auch nicht absolut, so doch selbstherrlich, eine Macht zu eignem
Rechte gewesen. Dies blieb auch die Grundanschauung für die
karlingische und die deutsche Monarchie; in beiden erschien die
königliche Gewalt in gewissem Sinne noch als ein persönlicher Besitz
des Herrschers, als eine Herrschbefugnis über die einzelnen Teile des
Reiches, vornehmlich über die Stämme; die staatsrechtlichen Ge—
sichtspunkte traten vor den privatrechtlichen in den Hintergrund.
Darin schuf nun die allmähliche Entwickelung des Lehns—
staates bei aller Zersplitterung staatlicher Rechte doch Wandel
zum Besseren. Indem der König den Fiskalbesitz, die materielle
Grundlage seiner Herrschaft, an die Großen des Reiches vielfach
offentlicher Zwecke halber, zur Durchführung militärischer oder
jurisdiktioneller Aufgaben, verlieh, erkannte er mehr, als bisher,
den öffentlichen Charakter dieses Besitzes an: es war ein Punkt
        <pb n="124" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 111

gewonnen, von dem aus der Unterschied zwischen öffentlichem
und privatem Recht, zwischen Reich und Herrscherfamilie ver⸗
standen zu werden begann. Daß in dieser Richtung mit der
lehnsrechtlichen Auffassung des weit ausgedehnten Kirchengutes
an Stelle der bisher nahezu privatrechtlichen im Sinne eines
Königseigens unter dem Patronate des Herrschers ein außer⸗
ardentlicher Fortschritt eintrat, versteht sich ohne weiteres. Die
Begriffe Reich und König erscheinen nunmehr immer häufiger
gefondert; der nationale Staat wird als etwas an sich, auch
seben dem Königtum Notwendiges und Vorhandenes begriffen;
schon im Beginn des 18. Jahrhunderts finden die Fürsten zu
Recht, daß der König kein Reichsfürstentum vom Reich ent⸗
freuiden könne: der öffentliche, staatsrechtliche Charakter der
Territorien ist anerkannt!.
Eine natürliche Konsequenz dieser Wandlungen war es,
daß nunmehr das Reich nicht mehr als allein im König, sondern
ebenso sehr als im Volke selbst vertreten galt; daß der König
nicht mehr als Oberkönig über den Stämmen, daß die Stämme
und ihre Fürsten vielmehr in ihrer gegenseitigen Durchdringung
zu dem einen großen Körper der Nation als Träger des Staates
erschienen. Es war ein Gesichtspunkt, der auf die Notwendig—
keit einer öffentlichen nationalen Vertretung neben dem König
hinwies.
Nun war die alte Volksversammlung, einstmals der in allen
seinen wehrhaften Angehörigen sichtbar versammelte Staat, längst
verschwunden; nur in den kleinen Staatswesen der völkerschaft—
lichen Urzeit hatte sich ihr Wesen überhaupt völlig durchführen
lassen, die späteren Volksthinge der merowingischen und auch
noch der frühkarlingischen Zeit, elende Rechtsfiktionen der
arsprünglichen Einrichtung, hatten den Keim des Verfalls schon
bei ihrem Entstehen in sich getragen.
Karl der Große hatte dann an ihrer Stelle mehr oder
minder regelmäßig Versammlungen von Notabeln einberufen;

MGLIL. 2, 227, 1216.
        <pb n="125" />
        112 Achtes Buch. Drittes Kapitel.

diesem Brauch war man zur Zeit der karlingischen Epigonen treu
geblieben, und er hatte sich im ersten Jahrhundert des deutschen
Reiches unter dem Einfluß der sächsischen, noch vielfach von
älteren Verfassungsgedanken erfüllten Vorherrschaft gelegentlich
noch bis zur Entwickelung neuer fiktiver Volksversammlungen
gesteigert.
Im 11. Jahrhundert aber schwand auch diese Teilnahme
der Gesamtnation von neuem; an ihre Stelle trat ein Reichs—
tag der Großen, der hohen Beamten, der Grundherren, der
Fürsten. Doch erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts,
mit der endgültigen Durchführung des Lehnswesens, begann in
die formlose Masse dieses Reichstages Einheit und eigenartiges
Leben zu dringen: die Reichsfürsten des obersten Heerschildes
werden jetzt die ordentlichen Mitglieder der Versammlung:
zroße partikulare Leistungen im Bereich der nationalen Entwicke—
lung befähigen mithin jetzt, ja berechtigen und verpflichten zu
Rat und That neben dem König für die Aufgaben einer Gesamt—
führung der Nation. Regelmäßig funktioniert der neue Reichs—
tag dann unter den späteren Staufern; Friedrich II. spricht es
einmal unmittelbar aus, daß das Reich da zu Recht vertreten sei,
wo zum Reichstag versammelt die königliche Person mit den
Fürsten des Reiches berate!: eine neue, umfassende Grundlage
des nationalen Staatswesens neben dem Königtum ist gewonnen.
Das Königtum hätte während dieser neuen Entwickelung
seine alte Machtfülle nur dann in veränderter Form behaupten
können, wenn es sich finanziell durchaus selbständig und besonders
kräftig entwickelt hätte. Aber davon war im 12. und 18. Jahr—
hundert in keinem Sinne mehr die Rede.
Völlig verfallen war zunächst die ältere Finanzwirtschaft
der Krone, wie sie im 10. Jahrhundert begründet worden war
und geblüht hatte. Sie hatte, wie die gleichzeitige Budgetierung
aller Grundherrschaften, auf dem Anweisungssystem beruht:
für bestimmte Zwecke waren von vornherein gewisse Einnahmen

Huillard-⸗Bréholles 2, 630.
        <pb n="126" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 1183

festgelegt worden, die dann, ohne noch die Eentralstelle zu be⸗
rühren, ja wahrscheinlich ohne auch nur von ihr in Rech⸗
nung geführt zu werden, in die Hände des einmal bestimmten
Empfängers gelangten.
Wurde auf diese Weise eine Reihe von Einnahmen im
Laufe der Zeit eingebüßt, einfach, weil man sie völlig aus den
Augen verlor, so wurden auch die an die Centralstelle, an den
Hof gelangenden Einnahmen nicht vermehrt, gingen vielmehr,
bei dem Steigen aller Preise und Bedürfnisse, relativ zurück.
Es hing das mit einer anderen Seite der starren, naturalwirt⸗
schaftlichen Budgetierung zusammen. Die Einnahmen aus den
einzelnen Domänen wurden nämlich nicht in ihrer wirklichen
jeweiligen Höhe abgeführt, sondern zur s cheinbaren Erleichterung
des Rechnungswerkes hatte man dem Vorstand jeder Domäne
nur bestimmte, in sehr mäßigen Grenzen gehaltene Lieferungen
im Sinne einer Pacht, den sogenannten Dienst (Servitium) auf⸗
erlegt. Die Folge war, daß mindestens die steigenden Boden⸗
erträge der Domänen dem König nicht zu gute kamen; meistens indes
machte sich außerdem der Domänenvorstand auf Grund seiner
bestimmt abgegrenzten Leistungen mehr oder minder selbständig,
indem er das Servitium gleichsam als Erbpacht und sich und
seine Familie gleichsam als Erbpächter der Domäne ansah:
bis schließlich eine nicht geringe Anzahl von Domänen geradezu
als Erbeigen der Vorstände betrachtet und dem Reich auf diese
Weise völlig entfremdet wurden.
Mit einem so veralteten finanziellen System trat das
Königtum, ohne zu einer Anderung fortzuschreiten, aus dem
Zeitalter reinster Naturalwirtschaft in das geldwirtschaftlich
anhebende 12. und 18. Jahrhundert; es ist selbstverständlich,
daß es da finanziell außerordentliche Einbußen litt, obgleich
ihm aus Güterkonfiskationen, aus der Erbfolge in das Gut
Erbenloser, aus der Eroberung der slawischen Gebiete noch im
10. bis 12. Jahrhundert sehr beträchtlicher neuer Grundbesitz
zugewachsen war.
Relien können hätte sich die Krone bei den gewaltigen Anforde⸗
damprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="127" />
        14

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

rungen, die an die ‚Milte‘' des Königs gestellt wurden!, wie
hei den neuen Aufgaben, welche die Stauferzeit ihr zuwies,
aur durch verständigen Ausbau der großen Regalien, vor allem
der Verkehrsregalien, die sich noch in königlichen Händen befanden.
Allein keiner der staufischen Könige hat der Wichtigkeit dieser Regalien
entsprechend gehandelt. Nachdem frühere Könige vornehmlich
Grund und Boden verschenkt hatten, überließen die Staufer anfangs
in Form von Einzelprivilegien, schließlich gar durch reichsgesetz⸗
liche Regelung arglos jene Regalien an die Fürsten, die eben im
12. und 18. Jahrhundert, mit dem Aufblühen der Geldwirt—
schaft, einen von Jahr zu Jahr stark steigenden Ertrag ver⸗
sprachen: die Zölle, das Geleitrecht, die volle Markt- und
Münzhoheit. Es war eine Beraubung des Reiches, die zu
nicht geringem Teil den vollen Verfall der Centralgewalt um
die Mitte des 18. Jahrhunderts verschuldet hat. Dem—⸗
gegenüber behielten die Könige in einer Zeit, wo jeder
weitsichtige Volkswirt unter den Fürsten daran dachte, seine
Einnahmen vornehmlich auf Geldwert zu bringen, neben völlig
altfränkischen Naturaleinnahmen nur einige spärliche Eingänge
in Geld, die entweder ebenfalls veraltet waren, wie die Servitien
der Abteien und Propsteien oder die Ehrengeschenke der Fürsten,
oder gar als verhaßt galten, wie die Zahlungen für Amter⸗
verleihungen und für Erteilung von Reichslehen.
All diesem Mißgeschick gegenüber hätte die Krone
dielleicht noch durch ein radikales Mittel, durch Entwickelung
einer allgemeinen Reichssteuer, gerettet werden können. In der
That ist eine solche Steuer von Heinrich IV. und König
Philipp einmal, wenn auch ziemlich erfolglos, erhoben worden;
und mit dem Plan einer geregelten Steuerverfassung in ihrem
Sinne haben sich Heinrich V. und Otto IV. getragen. Aber
mmer blieb der Erfolg aus: das Einzige, was erlangt ward,
war die ziemlich durchgängige Besteuerung der Reichsstädte mit

i VBgl. Ann. Quedlinburg 3. J. 1000: regalibus officiis: regendo
ndulgendo, largiendo et remunerando.
        <pb n="128" />
        Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 115

rohen Pauschalsummen; eine wirkliche Reichssteuer ist erst unter
Kaiser Sigmund begründet worden.
In diesen fehlgeschlagenen Versuchen hat man einen der
Hauptgründe für den Verfall des Königtums und des Staates
im 13. Jahrhundert zu sehen. Doch wird man sich vergegen⸗
wärtigen müssen, daß nicht so sehr das persönliche Ungeschick
der Könige, wie die soziale Entwickelung der Nation überhaupt
zu diesem Ergebnis geführt hat. Jede allgemeine Steuer
nivelliert; der Zug der sozialen Entwickelung vom 10. bis zum
13. Jahrhundert war aristokratisch. Er baute Stand auf
Stand, und er trennte die neuen Stände noch durch die
Schranken vielfach abweichenden Rechtes. Wäre es da selbst
einem starken Königtum möglich gewesen, eine gleichmäßig
konstruierte und darum als im hohen Grade ungerecht em—
pfundene Belastung der Nation durchzuführen? Eben indem
die Nation eine vom Königtum nicht mehr beherrschte soziale
Entwickelung einschlug, entriß sie ihm zugleich unwiederbringlich
die finanziellen Mittel zu ihrer Beherrschung.
Darum sehen wir dieselben Könige, welche gewaltig empor⸗
streben in großer That und machtvollem Schicksal, dennoch
außer stande, die finanziellen Grundlagen der Monarchie zu
festigen und zu erbreitern. Von Kaiser Heinrich DI., einem
der mächtigsten aller Salierfürsten, hören wir zum erstenmal,
daß er die deutsche Krone selbst, das Symbol seiner Herrschaft,
versetzt habe!. Es kann das in augenblicklicher Zwangslage
geschehen sein; indes neben solchen außerordentlichen Maßnahmen
—DDD
Kirchengut oder verschleierte Zwangsanleihen her; fast von An—
beginn hat das deutsche Königtum vom Mark seiner Kräfte
zezehrt.
Ursprünglich werden freilich alle einschlägigen Maßregeln
durch Zwischenschiebung der Kirche, deren Gut ja ebenfalls dem
Reiche gehörte, maskiert: so hatten schon die karlingischen
derrscher vornehmlich Kirchengut als Lehen an Große gegeben,

Wenck, Hessische Landesgeschichte 8, 57.
        <pb n="129" />
        I6

Achtes Buch. Drittes Kapitel.

und die Ottonen folgten ihnen hierin nach. Später haben
dann Salier und vornehmlich Staufer es auf sich genommen,
sich von der Kirche direkt belehnen zu lassen oder aber unmittel—
bares Reichsgut an die Kirchen zu verpfänden: beide Fälle
bedeuten nichts anderes, als eine mehr oder minder erzwungene
Anleihe bei der Kirche.
Aber als die Kirche im späteren staufischen Zeitalter, vor—
nehmlich infolge der glänzenden innerkirchlichen Politik Papst
Alexanders III., sich solchen Zumutungen zu versagen begann,
da stand das Königtum vor dem Ende der Dinge; und erst eine
ganz anders geartete, freilich viel bescheidenere Politik, wie sie
der behutsame Rudolf von Habsburg, einer der größten Finanz⸗
männer auf deutschem Throne, eingeschlagen, hat es zu neuem,
begrenztem Leben erweckt.
Noch die Staufer aber haben gleichsam aus dem Vollen
gewirtschaftet, unbewußt noch des schwankenden materiellen
Bodens ihrer Würde: und fast hätten sie in kühnem Wagen
der deutschen Monarchie in Italien, außerhalb des nationalen
Bodens, eine Grundlage geschaffen, deren fester Bestand die
heimischen Schwierigkeiten vermutlich mit Leichtigkeit hätte
können verwinden lassen.
        <pb n="130" />
        Neuntes Buch.
        <pb n="131" />
        Erstes Kapitel.

Nufschwung des Rönigtums unlker den
Htaufern, erneutes Gtreben nach universaler
Gewalk; 1152 - 1197.

Die Regierung König Konrads III. war in ein Zeitalter
oölliger politischer Ohnmacht in Deutschland, höchsten Triumphes
der Kirche gefallen: das Verhältnis des Abtes Bernard von
Clairvaux zum Könige hatte als kennzeichnend für die deutsche
Lage betrachtet werden können.
Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts änderten sich die
Dinge. Mit Bernard von Clairvaux starb am 28. August 1153
der Beherrscher einer untergehenden Welt; er hat noch die
Wahl Friedrichs J., des staufischen Nachfolgers Konrads III.,
des Vertreters eines neuen, völlig anders gearteten Zeitalters
erlebt. Nun traten die religiösen Fragen bei der politischen
Ohnmacht des Papsttums und der religiösen Erschöpfung der
Laienwelt zurück; den breiten Raum im geschichtlichen Leben
nehmen weltliche Interessen ein: die gewaltige Umwälzung auf
wirtschaftlichem und sozialem Gebiete, von der soeben die Rede
war, beginnt überall die Frucht freier staatlicher Maßregeln zu
zeitigen, und auf geistigem Gebiete begegnen die Anfänge einer
ersten nationalen, noch dichterisch charakterisierten Laienkultur im
Singen und Sagen der Ritter. Es ist die Zeit der Frou Werlt,
        <pb n="132" />
        120 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

die emporziehtn; und auch auf politischem Gebiete sind die
Tage Friedrichs J. und Heinrichs VI. scharf von denen Lothars
und Konrads III. geschieden.
Konrad III. scheint bei seinem Tode am Fortbestande des
Reiches verzweifelt zu haben, falls nicht ein Nachfolger gefunden
würde, der mit Energie die seit lange streitenden Interessen der
Welfen und Staufer zu schlichten verstünde; darum designierte
er den Herzog Friedrich von Schwaben, einen Urenkel Kaiser
Heinrichs IV., einen rechten Vetter Heinrichs des Löwen zum
König; den Saliern entsprossen, den Welfen verwandt, schien
er die Gewähr der Herrschaft und Versöhnung schon als
Wiegengeschenk erhalten zu haben.
Friedrich nahm sich seiner Wahl vermutlich mit ganzer
Seele an; von den Welfen, deren norddeutscher und süddeutscher
Zweig damals in Zwist lag, gewann er den wichtigeren nord—
deutschen, vertreten in Heinrich dem Löwen, wohl durch Aus—
sichten auf die Rückgabe des Herzogtums Baiern. So ward
er am 4. März 1152 einstimmig zu Frankfurt gewählt und
fünf Tage darauf zu Achen gekrönt.
Friedrich war schon seiner äußeren Perfönlichkeit nach ganz
ein Kind der kommenden Zeit. Er besaß nicht die imponierende
Gestalt und die heroische Haltung der alten Salier; zierlich,
von mittlerer Größe, war er ein Typus der ritterlichen
Gesellschaft seiner Tage. Und auch in seinen Umgangs—
formen und Charaktereigenschaften entsprach er dem ritter—
lichen Ideal der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts: fein,
liebenswürdig, leutselig, freigebig, von ehrlichem, bisweilen
etwas abenteuerlichem Ehrgeiz, schlagfertig in Rat und That
hätte er wohl der Schilderung eines Romanhelden Hartmanns
von Aue oder Wolframs von Eschenbach zum Vorbild dienen
können.

Die ersten politischen Schritte des neuen Herrschers mußten
darauf hinauslaufen, jene großen Fürstengeschlechter unter sich
zu versöhnen und dem gemeinsamen Reichsgedanken zu gewinnen,

Vgl. Genaueres unten S. 166 ff.
        <pb n="133" />
        Anfschwung des Köntgtums unter den Staufern. 121

die der Investiturstreit zu fast ebenmächtiger Gewalt neben dem
Königtum emporgehoben hatte. Das war nicht möglich ohne
eine gleichzeitige Festigung der speziell staufischen Macht;
nur noch als primus inter pares vermochte ein König der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts die Fürsten zu beugen und zu
benutzen.
Friedrich konsolidierte die staufische Macht, indem er
seinem Vetter und Mündel Friedrich von Rotenburg, dem jungen
Sohne und Erben Konrads III., das Herzogtum Schwaben ver⸗
lieh: nun war das südwestliche Centrum des Reiches thatsächlich
in seiner Hand. Darüber hinaus gewann er im äußersten
Südwesten das mächtige Geschlecht der Zähringer durch Ver⸗
prechungen bezüglich Burgunds, im Süd und Südosten die
oberdeutschen Welfen durch UÜbertragung einer Anzahl von
Reichslehen in Italien, der Markgrafschaft Tuscien mit dem
Mathildischen Erbgut und des Herzogtums Spoleto. Noch
wichtiger war es, daß er Heinrich den Löwen befriedigte,
indem er ihm am 18. April 1153 das Herzogtum Baiern über⸗
gab, das bisher der Markgraf Heinrich von OÖsterreich inne⸗
gehabt hatte.
Natürlich vollzog der König mit so großen Opfern zugleich
eine Schwenkung auf die Seite der Laienfürsten überhaupt.
Von ihnen erwartete er die nächste Unterstützung seiner Politik.
Das bedeutete bei der engen Wechselwirkung zwischen laien⸗
fürstlicher und pfaffenfürstlicher Gewalt zunächst ein Zurücktreten
der Kirche und für die Krone die Möglichkeit festerer Politik
gegenüber der Kurie. Friedrich folgte der Wendung, indem er
gegenüber Kirche und Papst etwa die Wege Lothars in dessen
hesten Regierungsjahren einschlug. Er dachte nicht daran, dem
hedrängten, von der radikalen Bewegung in Rom kaum noch
zeduldeten, durch das Unglück des zweiten Kreuzzugs geschwächten
Papsttum sofort durch eine Romfahrt zu Hilfe zu kommen, wie
die Eifrigen unter den Bischöfen es wünschten. Vielmehr nutzte
er die Lage des Papstes aus, um in Deutschland das königliche
Recht bei den Bischofswahlen wieder bis zu den äußersten, nach
dem Wormser Konkordat noch zulässigen Grenzen zu erstrecken:
        <pb n="134" />
        122 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

in Magdeburg hat er, als es zu einer Doppelwahl gekommen
war, von sich aus den staatsmännisch begabten, ihm nahestehenden
Bischof Wichmann von Zeitz zum Erzbischof ernannt und trotz
aller Gegenäußerungen der Kurie aufrecht erhalten. Es war
ein außerordentlicher Erfolg: ehinc non solum in secularibus,
sed et in accclesiasticis negotiis disponendis auctoritas
principis plurimum crevit, sagt Otto von Freisingi. In der
That verfügte Friedrich jetzt neben den Laienfürsten fast völlig
sicher auch über die große Anzahl gemäßigterer Bischöfe, die,
wie Arnold II. von Köln oder Eberhard von Bamberg, ihrer
Bildung nach noch dem frommen Zeitalter Bernards von
Clairvaux entstammten; und darüber hinaus sah er unter Laien—
fürsten wie Klerikern schon die Anfänge einer jungen Partei
entstehen, die zu schrofferem Vorgehen gegen die Kurie anriet.
Unter diesen Umständen war es Friedrich gestattet, aus
anderem, als rein päpstlichem Gesichtswinkel die Lage Italiens
zu betrachten. Hier war noch immer Sizilien die weitaus be—
deutendste Macht; König Wilhelm II., seit 1154 der Nach—
folger des kühnen Roger, regierte in seinem Lande völlig selb⸗
tändig und bestimmte wiederholt im Bündnis mit dem römis chen
Senate das Schicksal des Papsttums. Es war ein für den
deutschen König unerträglicher Zustand selbst dann, wenn er
die Kaiserkrone nicht erstrebt hätte, und sie bot gemeinsame
Interessen für König und Papst zugleich. Am 28. März 1153
kam es daher in Konstanz zwischen der Kurie und Friedrich
zu einem Vertrage, wonach Friedrich versprach, dem Papst die
Stadt Rom wieder zu unterwerfen, das Patrimonium Petri zu
schützen und wider die Normannen und Byzantiner in Italien
zu ziehen, wogegen der Papst dem König die Kaiserkrone in
Aussicht stellte unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß
auch seitens der Kurie der Kampf gegen Normannen und
Griechen geführt werde.
Allein während Friedrich so den Blick zunächst auf Rom

Gesta IIi, 10.
        <pb n="135" />
        Aufschwung des KÜönigtums unter den Staufern. 123

und Sizilien gerichtet hielt, trat ihm von Oberitalien her eine
weitere viel eigenartigere Entwickelung entgegen.
Die Lombardei mit ihren reichen Fruchtebenen, ihrem ver—
kehrsreichen Flußnetz, ihren Straßen, ihren Kanälen ist in
Italien von jeher der heißeste Herd sozialer Entwickelung ge⸗
wesen; so hatte sie schon Kaiser Konrad II. in der Valvassoren⸗
bewegung, Kaiser Heinrich IV. in den Aufständen der Pataria
kennen gelernt. Jetzt erwies sie sich als fruchtbares Centrum
der bürgerlichen, geldwirtschaftlichen Entwickelung. Schon längst
waren in ihren zahlreichen Großstädten die alten Stadtherren,
die Bischöfe, der Gewalt entkleidet worden; Gerichtsbarkeit und
Heeresgewalt, vor allem die Verkehrsregale des Marktes, des
Zolles, der Münze waren an die Bürger uübergegangen, eine
selbständige Obrigkeit hatte sich in den Konsuln gebildet.
Darüber hinaus hatten die Städte eine äußere territoriale Ge⸗
walt zu entwickeln begonnen, indem sie der weltlichen Herrschaft
in den Bischofssprengeln nachstrebten: das Land war im Be—⸗
griff, in eine Reihe städtischer Territorien zu zerfallen.
Die Folge war, daß die lombardische Lehensverfassung, auf
der die deutsche Herrschaft beruhte, zur Ruine ward. Der Adel
des flachen Landes zog in die Stadt oder fiel städtischen Inter⸗
essen anheim, die größeren Fürstentümer verschwanden bis auf
eines, das der Markgrafen von Montferrat; von den Rechten
des Königs sprach man nur noch im Sinne von Antiquitäten:
und in der That, welcher Kaiser seit Heinrich III. hatte sie
wirksam ausgeübt?
Damit nicht genug. In der städtischen Entwickelung war
schon eine zweite Stufe eingetreten. Die größten Stadtgemeinden,
Mailand, Venedig, Pavia, begnügten sich nicht mehr mit der
Eroberung des benachbarten platten Landes, sie suchten auch schon
die kleineren selbständigen Städte in ihren Bereich zu bringen;
die Abrundung Oberitaliens in eine geringe Anzahl von großen
Stadtstaaten erschien als das nächste Ziel der Entwickelung.
In diesem Augenblicke gedachten die kleinen Städte gegen⸗
über der Vergewaltigung durch die großen des fernen italischen
Königs. Bürger von Como und Lodi berichteten dem König
        <pb n="136" />
        24

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

zu Konstanz von dem Verfahren Mailands gegen sie und baten
um Hilfe. So trat zu der römischen und sizilianischen Frage für
Friedrich eine lombardische. War er, ein Sohn des noch wesent—
lich naturalwirtschaftlichen Deutschlands, von vornherein im—
stande, sie zu lösen, ja sie auch nur zu verstehen?
Im Oktober 1154 sammelte Friedrich zu Augsburg ein
Heer von etwa 1400 Rittern; mit ihm zog er zur lombardischen
Heerschau bei Castelnuovo di Roncaglia; mit ihm wollte er
Italien erobern. In Roncaglia klagten die Kleinstädte und
die lombardischen Fürsten gegen das neue Wesen der Städte.
Unbesehens stellte sich Friedrich auf ihre Seite, er erneuerte
das Gesetz Lothars zur Aufrechterhaltung der lombardischen
Lehnsverfassung, er ächtete Mailand. Er war dabei weit da—
von entfernt, die Tiefe der Gegensätze zu erkennen, die sich vor
ihm aufthaten. Aber auch die Lombardenstädte betrachteten
die Maßregeln Friedrichs nicht als Ausfluß grundsätzlicher und
geläuterter Stellungnahme; sie traten ihm nicht gemeinsam ent—
zegen, sie ließen seine Krönung in Pavia zu und sahen es ruhig
mit an, wie er sich rasch nach Süden, nach Rom zu durchwand.
Rom gegenüber fand sich Friedrich besser zurecht. Papst war
hier seit dem 8. Dezember 1154 Hadrian IV., ein geschäftskluger
Engländer, der den römisch-republikanischen Senat Arnolds
von Brescia alsbald mit dem geistlichen Mittel des Interdiktes
zeängstigt hatte, so daß Arnold eines Teils seines Anhanges
verlustig gegangen und flüchtig geworden war. Um so weniger
fonnte Friedrich dem Gedanken zugänglich sein, mit dem Senate
und Volke von Rom zu paktieren, die sich ihm in bettelhafter
Prahlerei zur Krönung erboten hatten; er opferte die römische
Republik wie Arnold dem Einvernehmen init Hadrian und
empfing am 18. Juni 1155 von diesem die Krone.
Als dann bald nach der Krönung ein Aufstand in Rom
losbrach, verließ der Kaiser mit dem Papste die Stadt, begab
sich nach den kühleren Bergen Albaniens und versuchte, nun—
mehr die normannische Frage in Angriff zu nehmen. Das war
bei den geringen Heereskräften des Kaisers ein tollkühnes Unter⸗
nehmen; von vornherein stieß es im Heere auf Widerspruch.
        <pb n="137" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 125

Dem Kaiser blieb demnach nichts übrig, als sich nach Norden
zurückzuwenden; nicht gerade im Triumphzug erreichte er Ancona:
dort löste sein Heer sich auf, obgleich eben jetzt ein Angebot
griechischer Hilfsgelder gute Aussichten für einen Normannenzug
eröffnete.
Für Friedrich war nun keines Bleibens mehr in Italien:
es war nur eine symbolische Handlung, wenn er die Acht über
Mailand erneute. Ja beinahe wäre ihm die Rückkehr nach
Deutschland durch die Veronesen abgeschnitten worden; nur
der Wagemut Ottos von Wittelsbach rettete ihn und sein Ge—
folge, als sie hoch über der brausenden Etsch die gefährliche
Heerstraße der Berner Klausen durchzogen.
Der Veroneser Überfall zeigte, daß die Lombarden die könig⸗
liche Gewalt in keiner Weise anerkannten. Aber auch in Rom
gärte nach wie vor der Aufruhr; und der Papst war schließlich
zezwungen, sich im Juni 1156 dem sizilischen Könige zu ergeben
und ihn mit Sizilien und Unteritalien zu belehnen. Es waren
Vorgänge, die Friedrich stets als Bruch des Konstanzer Vertrages
seitens des Papstes betrachtet hat; mit Recht: aber war es denn
ihm gelungen, die Bedingungen zu erfüllen, die dieser Ver—
rag an die Verleihung der Kaiserkrone geknüpft hatte?
Nur äußerlich, im Empfang des kaiserlichen Diadems, wies
der erste Zug Friedrichs nach Italien einen Erfolg auf — im
übrigen hatte die Romfahrt den jungen König nur an die
schwierigen Probleme der lombardischen Herrschaft, sowie an
die nicht minder heikle Aufgabe einer schon bestimmt formu⸗
lierten, aber schwer durchzuführenden italienis ch⸗päpstlichen Politik
gekettet.

I.
In Deutschland hatten die italienischen Verlegenheiten
Friedrichs inzwischen zu einem Rückschlag gegen die schon er⸗
rungene königliche Stellung geführt. Die letzten Zeiten Kon⸗
rads III. schienen wiederum herbeigekommen; die Fürsten gingen
der Befestigung ihrer territorialen Gewalten nach, das führte
amentlich am Mittelrhein zu blutigen Kämpfen mit dem Adel;
        <pb n="138" />
        126 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

die Edlen ihrerseits begannen eigenmächtig Zölle zu erheben,
Kaufleute zu plündern: ein Kampf aller gegen alle stand bevor.
Der heimkehrende Kaiser war über dies Unwesen im höchsten
Grade erbittert; mit einer von allen Zeitgenossen gefürchteten
Thatkraft schritt er dagegen ein, indem er die einzelnen Frevler
— DD00
halben begünstigte: bis er seine beschwichtigende Thätigkeit
schließlich durch einen allgemeinen Reichsfrieden krönte: pacem
diu desideratam et antea toti terrae nécessariam per universas
 regni partes habendam regia autoritate indixit.
Klar aber war jetzt, daß es neben diesen allgemeinen Maß—
regeln einer noch viel dauerhafteren Sicherung der Lage des
Königtums im Reiche bedurfte, als bisher, sollte der Kaiser
den Zielen seiner italienischen Politik mit Sicherheit nachgehen
dürfen. Vor allem kamen hier die Laienfürsten in Betracht;
durch neue Konzessionen mußte ihre Ruhe in Deutschland, ihre
thätige Beihilfe für Italien erkauft werden. Es geschah, indem
die Spannung zwischen Heinrich dem Löwen und Heinrich
von Österreich beseitigt ward. Der sterreicher hatte, wie wir
wissen, das Herzogtum Baiern an den Welfen abtreten müssen;
diesen Verlust verschmerzte er nicht eher, als bis ihm der Kaiser
zum Entgelt seine Markgrafschaft Österreich mit bis dahin un—
erhörten Prärogativen ausstattete. sterreich wurde am 17. Sep⸗
lember 1156 zu einem von Baiern völlig unabhängigen Herzogtum
erhoben, dem neuen Herzog ward die volle Regierungsgewalt
im Lande zu Teil, seine Leistungen an das Reich, vornehmlich
auch in Sachen der Heeresfolge, wurden bedeutend verringert,
das Land endlich ward als unteilbar hingestellt und frei auch
an Töchter vererblich.
Es waren die Anfänge einer völlig neuen Reichspolitik,
ija Reichsverfassung. Zum erstenmal wird hier, wie später vor
allem beim Sturze Heinrichs des Löwen, die alte Stammeseinheit
eines großen Herzogtumes mit seinem Zubehör dauernd durch—
schnitten zu Gunsten der Entstehung eines kleineren fürstlichen

MG. Const. 1, 194 ff. 3. J. 1152.
        <pb n="139" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 127

Landes, das seinen Mittelpunkt wesentlich in der erblich herr⸗
schenden Dynastie finden wird: von nun ab beginnt das Reich
aicht mehr in Stammesherzogtümer und Grafschaften, sondern
in landesherrliche Territorien zu zerfallen.
Die natürliche Folge dieser Veränderung mußte sein, daß
der König noch mehr als bisher nur als erster aller Fürsten
erschien; der Amtsgedanke der alten Herzogtümer und Graf—
schaften war fast in seinen letzten Spuren erloschen. Unter
solchen Umständen aber bedurfte der König außer seiner könig⸗
lichen Gewalt noch der Stütze der größten Territorialgewalt;
er mußte seine fürstliche Macht zur thatsächlich ersten im Reiche
zu entwickeln suchen.
Friedrich hat diesen, damals erst locker angedeuteten Zu⸗
— — schüchterne Be⸗
gründer der Hausmachtspolitik der späteren deutschen Könige.
Zu Pfingsten des Jahres 1156 heiratete er Beatrir, die Erb⸗
tochter von Hochburgund: das hieß die staufische Macht von
den schwäbischen Bergen bis zur Isere vorschieben, im Gegensatz
zum zähringischen Hause, das hier zu herrschen gedachte. Bald
darauf verlieh er seinem Halbbruder Konrad, dem das salische
Gut um Worms erblich zugefallen war, die rheinische Pfalz—
grafschaft; sie erwuchs mit dem salischen Gute zu einem un⸗
rennbaren Besitz, als dessen Mittelpunkt Burg und Stadt
Heidelberg begründet ward; es sind die Anfänge des späteren
Kurfürstentums der Pfalz. Und während durch die Pfalzgraf—
schaft Konrads das Nordende des Oberrheinthals staufischem
Einfluß unterworfen ward, nahm der Kaiser das zwischen Bur⸗
gund und Pfalzgrafschaft liegende südliche Gebiet in eigne
Hand. Hier kaufte er Burg auf Burg, hier gewann er Vogtei
auf Vogtei, bis er seine Macht von den schwäbischen Bergen
bis zu den Vogesen und zu dem reichen Burgensystem des
pfälzischen Trifels erstreckt hatte. In mannigfachstem Erwerb
der verschiedensten Rechte ward so der Oberrhein allmählich
staufisch; er hat dann neben Schwaben und teilweise Hoch⸗
burgund den Schauplatz gebildet, auf dem sich die spätere
Kaisergeschichte vornehmlich abspielt.
        <pb n="140" />
        28 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Denn während die Kaiser im Südwesten des Reiches heimisch
wurden, begannen die Länder des Niederrheins schon ganz die
Wege einer besonderen, von England und Flandern abhängigen
Entwickelung zu gehen, erhob sich der Nordosten in dem gewaltigen
Ringen der slawischen Kolonisation zu den neuen, völlig eigen—
artige Interessen verfolgenden Territorialherrschaften Heinrichs
des Löwen und Albrechts des Bären!. Die Einheit des Reiches
schien damit nur noch lose gewahrt, wenngleich Friedrich durch
einen kräftigen polnischen Kriegszug die königliche Macht auch
im fernen Osten geltend zu machen suchte.
Unter diesen Umständen mußte eine Wendung der Dinge,
die den Kaiser vornehmlich zu italienischer Politik veranlaßte,
für das Ganze des Reiches von verhängnisvollen Folgen sein.
Und doch war sie schon durch die lombardischen und römischen
Anknüpfungen der ersten italienischen Fahrt Friedrichs eingeleitet
worden. Jetzt aber fand sie einen unabwendbaren Anstoß in der
Stellung der deutschen Fürsten zum König. Je mehr sich nämlich
Friedrich auf die Laienfürsten stützte, um so mehr strebte nun—
mehr eine jüngere, ehrgeizige Minderheit des Episkopates dar—
nach, den Kaiser wiederum in Konflikt mit dem Papste zu
bringen: nur so konnte sie die eigene Bedeutung gegenüber den
Laienfürsten wiederum steigern. Ein Konflikt mit dem Papste
aber bedeutete für den deutschen Herrscher die Notwendigkeit
tiefer, dauernder Eingriffe in Italien.
Der Führer der ehrgeizigen Kirchenpartei war Reinald
von Dassel, seit Frühjahr 1156 Kanzler, bald fanatischer, all⸗
herrschender Ratgeber Friedrichs. Er fand eine Lage vor, die
seinen Plänen günstig war. Das Verhältnis zwischen Kaiser
und Papst war immer gespannter geworden. Längst überhäufte
man sich wegen beiderseitigen Bruches der Bedingungen des
Konstanzer Vertrages mit Vorwürfen: in der That hatte der
Papft gegen den Vertrag mit den Normannen patktiert, der
Kaiser mit den Griechen. Dazu kamen Reibungen in Deutsch—

vgl. unten S 297 ff, 363 ff.
        <pb n="141" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 129

land. Die Appellationen nach Rom nahmen in einer Weise zu,
die dem hohen Klerus mißfiel und den Kaiser aufmerksam
werden ließ, die Legaten expreßten immer dringlicher päpstliche
Steuern. Und schon erweiterte man die Kluft durch gereizte
theoretische Auseinandersetzungen über das Verhältnis zwischen
Kaisertum und Papsttum überhaupt. Seit den Zugeständnissen
Kaiser Lothars gefiel sich die Kurie darin, das Kaisertum,
ja das deutsche Königtum mehr oder minder als ein Geschenk
ihrer Gnade zu betrachten. Schon im Jahre 11532 hatte sich
Papst Eugen III. in einem Schreiben an die deutschen
Bischöfe dahin geäußert, Friedrich sei von Gott in die Hoheit
des Reiches berufen worden pro servanda, libertate‘ ecclesiao“;
jetzt vernahm man am deutschen Hofe von römischen Rußerungen,
wonach die deutschen Herrscher die Krone Italiens und die
Kaiserkrone nur aus gnädiger Schenkgebung der Pädste
hesitzen sollten?.
Bei solchen gegenseitigen Reizungen bedurfte es nur eines
an sich geringfügigen Anlasses, um die vorhandene Mißstimmung
zu schärfstem Gegensatz zu entwickeln.
Im Oktober 1157 hielt Kaiser Friedrich einen glänzenden
Fürstentag zu Besancon ab. Auf ihm erschien unter anderem
zuch eine päpstliche Gesandtschaft unter der Führung der Cardi—
näle Bernhard und Roland von Siena. Sie hatte den Auftrag,
den Kaiser, den der Papst schon wiederholt mit kleinlichen An—
fragen belästigt hatte, wegen der Schicksale des Erzbischofs
Eskill von Lund zu befragen; Eskill war in Burgund überfallen
worden, ohne daß der Kaiser, dem der nordische Erzbischof ver⸗
haßt war, deshalb viel Aufhebens gemacht hatte. Sie über⸗
brachte zur Sache einen gereizt gehaltenen Brief des Papstes,
der nebenher einige Floskeln über die Verdienste des heiligen
Stuhles um Friedrich enthielt; es war da von der Übertragung
(collatio) der Kaiserkrone die Rede, und der Papst bemerkte,
er würde sich trotz Friedrichs Haltung freuen, wenn der Kaiser

Wibaldi epp. 402; ed. Jaffé S. 537.
» Rahewin 8, 10 (ed. alt. in 80 S. 141)
damprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="142" />
        80

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

sogar noch größere Beneficien aus seiner Hand empfangen hätte,
als das geschehen.
Reinald, dem es zufiel, das Jateinische Original dieses
Briefes vor Kaiser und Fürsten ins Deutsche zu übersetzen,
übertrug das Wort benéficium, das Wohlthat und Lehen be—
deuten kann, mit Lehen, er verdeutschte conferre (collatio) mit
„schenken“, während es allenfalls auch auf die rein mechanische
Aufsetzung der Krone bezogen werden kann: so erschien der
Kaiser als Lehnsmann und Beschenkter der Kurie: offen war
den päpstlichen Zweideutigkeiten ein Ende gemacht. Die Er⸗
regung unter den Fürsten, die den erstaunlichen Satz vernahmen, war
unverkennbar; gesteigert ward sie noch, als der Kardinal Roland
die Frage hinwarf, von wem sonst denn der Kaiser das Reich
habe, es sei denn vom Papste? Da drang Otto von Wittels
bach gezückten Schwertes auf den Legaten ein, und nur der
Kaiser verhinderte, daß er zuschlug. Die Legation aber ward ohne
Antwort entlassen, und ein kaiserliches Rundschreiben ergieng,
das in meisterhafter Sprache ausführte: von Gott allein habe
der Kaiser durch Wahl der Fürsten die Reichsgewalt. empfangen,
er sei der Gesalbte des Herrn, wer die kaiserliche Krone als
päpstliches Lehen ausgebe, sei als ein Lugner und Feind Christi
zu achten.
Natürlich führte der offene Bruch mit dem Papste vor allem
dem deutschen Episkopat erhöhte Bedeutung zu, denn Kaiser
und Papst bemühten sich in gleich eifriger Weise um seine Ge—
aeigtheit. Friedrich suchte die Pfaffenfürsten im Frühjahr 1158
zu Lautern in verbindlichster Form zu gewinnen, der Papst
schrieb ihnen einen groben Brief über die Vorgänge von
Besancon und ermahnte sie, auf die Bestrafung Ottos von
Wittelsbach und Reinalds von Dassel zu dringen, nachdem er
den Kanzler schon früher als Unkraut säenden Satanas be—
zeichnet hatte.
Die Bischöfe aber traten auf Seite des Kaisers. Sie
aahmen Reinald in Schutz, sie betonten die sachlichen Differenzen
der päpstlichen und kaiserlichen Politik, sie rieten dem Papste
zur Nachgiebigkeit, zur Versöhnung. Reinald dachte vermutlich
        <pb n="143" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 131

anders; mit Freuden sah er den Streit sich auch noch nach dem
Schreiben der Bischöfe an den Papst verschärfen, er erhoffte
davon eine ausschlaggebende Stellung der Pfaffenfürsten gegen—
über dem Kaiser: da trat Heinrich der Löwe dazwischen und
setzte es durch, daß der Papst dem Kaiser ein Entschuldigungs⸗
schreiben zusandte. Friedrich erhielt den Brief im Juni 1158 auf
dem Lechfeld, wo er soeben seine Heerscharen zu einem Eroberungs⸗
zuge gegen die Lombardei versammelte; noch im letzten Augenblick
hatte die laienfürstliche Gewalt es verhindert, daß der Kaiser
nicht, vornehmlich dem Episkopate geneigt, zum Kampfe gegen
Lombarden und Popst zugleich auszog.
In der Lombardei hatten die Verhältnisse sich inzwischen
in einer dem Kaiser wenig günstigen Weise entwickelt. Die
geächteten Mailänder hatten die königstreuen Pavesen unter⸗
worfen, sie hatten den Markgrafen von Montferrat besiegt, sie
hatten mit Brescia und Piacenza, Cremona und Verona einen
deutschfeindlichen Bund geschlossen: es war klar, daß nur eine
große deutsche Übermacht sie würde bewältigen können.
Dementsprechend zog Friedrich nach Italien. Ein ge—
waltiges Heer hatte er zusammengebracht, auf fünf Wegen drang
es durch die Alpen; als die italienischen Vasallen und die
Söldner getreuer Städte der Lombardei ihm zugestoßen waren,
berechneten es die Zeitgenossen auf mehr als hunderttaufend
Mann zu Fuß und zu Roß. Was aber dem Einmarsch Fried⸗
richs eine weit größere Bedeutung gab, das war der nunmehr
auftretende politische Gedanke, die Lombardei nicht bsoß zu
erobern, sondern ihre neue, geldwirtschaftliche Kultur den Ab⸗
sichten des Kaisertums dienstbar zu machen.
Schon längst war in der vorauseilenden Wirtschaftsent⸗
wickelung der romanischen Länder eine Stufe erreicht worden,
die es den Herrschern Siziliens wie Spaniens und Frankreichs,
ja selbst des halb romanisierten Englands gestattet hatte, dem
Staate im Gegensatz zur alten Lehnsverfassung eine modernere,
halb absolutistische Färbung zu geben. Eine neue Fiskalver—
waltung war hier im wesentlichen auf die geldwirtschaftlichen
Einnahmen der Zölle und Verkehrsregalien überhaupt, statt auf
n*
        <pb n="144" />
        132 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

alte agrarische Einkünfte begründet worden; sie hatte der Central⸗
zewalt die dauernde Verfügung über große Geldsummen und
damit die Organisation eines neueren Beamtentums und den
Wiedererwerb früher verlorener staatlicher Rechte gestattet.
Eine verwandte Wendung der inneren Politik drängte sich dem
deutschen Herrscher jetzt für Mittel- und Oberitalien ohne wei—
teres auf; vielleicht unter Kenntnis der romanischen Vorbilder
hat Friedrich den neuen Weg, jetzt besser unterrichtet als zur
Zeit des ersten italienischen Zuges, mit vollem Bewußtsein ein—
geschlagen: seine Absicht ging auf die finanzielle Organisation
der großen lombardischen Verkehrsregalien.
Dabei hinderte ihn nicht, daß diese Regalien zumeist
schon in den Besitz der Bischöfe, und von bischöflichem Besitz
in städtisches Eigentum übergegangen waren. Gegenüber dieser
Thatsache kam ihm eine mächtige geistige Strömung Oberitaliens
zu Hilfe. In der rein formalistischen Gliederung der italienischen
Rhetorenschulen hatte die Jurisprudenz von jeher einen ehren—
vollen Platz als Teil der Rhetorik behauptet. Gegen Ende des
11. Jahrhunderts begann sie dann die übrigen Fächer der
Rhetorik zu überwiegen, ihre materielle Seite überwucherte das
alte Gebiet grammatischer und dialektischer Formalien: die Aus—
hbildung zu juristischem Denken ward Hauptaufgabe der Rhetorik;
die Rhetorenschulen selbst wurden zu Rechtsschulen. In dieser
Umwandlung befreite sich zugleich die römische Rechtstradition
immer mehr von dem Zusammenhang mit dem langobardischen
und dem Gewohnheitsrecht; Irnerius stellte das römische Recht
zuerst als Gegenstand eignen Studiums auf und versuchte es als
geschlossenes System zu begreifen. In diesen Verschiebungen
erlitt nun die alte Theorie des kaiserlichen Absolutismus, wie
sie seit den Tagen Karls des Großen auf Augustins Buch De
eivitate Dei und auf den Anschauungen der Bibel beruht hatte,
eine volle Veränderung. Das alte absolutistische Ideal der spät—
kaiserlichen Zeiten Roms, wie es in den grundlegenden juristischen
Überlieferungen ausgeprägt war, lebte wieder auf: die Welt
sah eine der merkwürdigsten staatsrechtlichen Renaissancen.
Die Kaiser haben die Bedeutung dieser Bewegung schon
        <pb n="145" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 133

früh begriffen; bereits Heinrich IV. unterhält Beziehungen zu
ihr, und Friedrich J. stellt sich dann völlig auf ihren Stand⸗
punkt. Von ihm aus waren nun die Regalien selbstverständlich
notwendiger Bestandteil der kaiserlichen Hoheitsrechte; es war
undenkbar, daß sie sich in anderen als kaiserlichen Händen
hefanden.
Gestützt auf den Einfluß der öffentlichen Meinung Italiens,
die sich in diesen Vorstellungen erging, hatte Friedrich Reinald
von Dassel und Otto von Wittelsbach seinem Heere schon als
kaiserliche Kommissare zur Beitreibung der lombardischen
Regalien wie Inanspruchnahme kaiserlicher Regierungsrechte
überhaupt vorausgesandt. Sie waren nicht übel empfangen
worden: die wichtigsten Städte außer Mailand waren ihnen
ntgegengekommen.
Darauf erschien Friedrich selbst mit Heereskraft im Lande.
Sofort wandte er sich gegen das rebellische Mailand. Es wurde
helagert, am 8. September 1158 mußte es sich ergeben. Und
aun stellte ihm Friedrich neben der Last äußerer Demütigungen
Bedingungen, die das rasche Gelingen seiner lombardischen
Pläne gewährleisteten. Die Mailänder mußten ihr Außengebiet
herausgeben, es ward ihnen auferlegt, eine kaiserliche Pfalz zu
erbauen, sie erhielten ihre beiden ersten Konsuln auf Prä—
sentation vom Kaiser, sie wurden in ihrer Bedeutung auf das
Niveau anderer Städte der Lombardei zurückgeführt. Sie ver—
sprachen ferner die Herausgabe aller kaiserlichen Hoheitsrechte
und Regalien; es war der Abschluß der von Reinald und Otto
eingeleiteten Vorbereitungen für eine neue staatsrechtliche Ord—
nung Oberitaliens.
Durchgeführt ward die neue Ordnung auf dem roncalischen
Reichstage des Novembers 1158. Hier erklärte der Erzbischof
von Mailand namens der versammelten Fürsten den Kaiser zum
absoluten Herrscher der Lombardei: Scias omne ius populi
in condendis legibus tibi concessum; tua voluntas ius est,
Sicuti dicitur: quod principi placuit, legis habet vigorem.

Inst. J, 2, 6. Die Stelle bei Rahewin 4, 5.
        <pb n="146" />
        134 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Daraufhin begründete der Kaiser die neue Verfassung. Er erließ
nochmals das Lehnsgesetz Lothars in erweiterter Fassung; was
von lehnsrechtlichen Bildungen noch vorhanden war, sollte er—
halten werden. In neuem Sinn dagegen war es, wenn er sich
von einer Versammlung von Juristen und bürgerlichen Notabeln
die Befugnis zusprechen ließ, alle Regalien an sich zu ziehen, soweit
deren Inhaber nicht eine königliche Schenkung würden nachweisen
können, sowie das Recht, in den Städten alle Behörden der
Rechtspflege zu ernennen. Friedrich sah sich damit am Ziel
seiner Wünsche; er krönte es, indem er ewigen Frieden im
Lande gebot und alle Sonderbundsbestrebungen von Personen
und Städten unterdrückte.
Bewährten sich die getroffenen Einrichtungen, so war der
deutsche König von nun ab Herr eines nur teilweis noch feudal,
teilweis schon primitiv geldwirtschaftlich geordneten Staates, der
seiner Kasse eine Jahreseinnahme von etwa 30000 Talenten?
sicherte: neben die deutschen Machtquellen der Staufer schienen
nicht minder wichtige italienische treten zu sollen: die Grund—
lage für eine neue Universalpolitik der Kaiser schien gewonnen.

III.

Alsbald nach den Tagen von Roncaglia begann man mit
der Durchführung der gefaßten Beschlüsse. Die kaiserlichen
Burgen wurden mit deutschen Dienstmannen belegt und Kom—
missare Friedrichs durchzogen das Land, die Überführung der
Regalien in den kaiserlichen Besitz zu ordnen und kaiserliche
Beamte in den Städten zu setzen.
Da ergaben sich nun sofort mannigfache Schwierigkeiten. Die
Seestädte des Westens suchten Ausflüchte, vor allem das handels—
mächtige Genua. Erkannte man die grundsätzliche Zulässigkeit
der kaiserlichen Forderungen betreffs der Regalien an, so bat
man doch um deren Erlaß: nicht der Boden des Reiches nähre

2Rahewin 4, 8. Nach unserem Gelde und dessen Kaufkraft sind es
etwa 151/23 Millionen Mark; vgl. dazu Lamprecht, Deutsches Wirtschafts—
leben Teil II S. 479, und in Conrads Jahrbüchern N. F. 11, 388.
        <pb n="147" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 13858

die Bürger, sondern die See; das Reich habe keine Flotte,
sie zu schützen. Das Genueser Beispiel war bald von schlechter
Wirkung, zumal die deutschen Beamten sich in die Formen
der neuen geldwirtschaftlichen Verwaltung so wenig zu finden
wußten, wie Friedrich selbst, und durch ihr ungeschlachtes,
jeder bureaukratischen Geschäftskenntnis bares Zugreifen sich
die Sympathieen der Bürger entfremdeten. Auch die Städte
des Binnenlandes, Piacenza, Crema, erschienen nicht mehr zu—
verlässig, und vor allem gab es Schwierigkeiten in Mailand. Als
hier Reinald und Otto von Wittelsbach städtische Beamte ein—
fetzen wollten gemäß den roncalischen Beschlüssen, beriefen sich
die Mailänder auf ihren früheren Sondervertrag, der ihnen
die Präsentation selbstgewählter Beamter beim Kaiser zugestanden
habe, empörten sich und trieben die deutschen Kommissare zu
schimpflicher und voreiliger Flucht aus der Stadt. Friedrich
war diesen Vorgängen gegenüber einstweilen wehrlos, da er die
meisten Truppen entlassen hatte; als ihm kriegerische Unterstützung
wiederum in Aussicht stand, verhängte er, am 6. April 1159,
von Neuem die Acht über die Stadt. Damit nicht genug,
ächtete er im Juni auch Crema: mit furchtbarem Grimme
wollte er den Widerstand der Bürger allenthalben unter—
drücken, mit gewaltigen Mitteln begann er die Belagerung
Mailands und Cremas zugleich.
Inzwischen hatte sich auch sein Verhältnis zur Kurie wieder⸗
um verschlechtert. Friedrich war schon vom Lechfelde aus, trotz
der Vermittlung Heinrichs des Löwen, mit der Absicht nach
Italien gezogen, dort seine alten Beschwerden gegen den Papst
weiter zu verfolgen; seine reichen Erfolge in der Lombardei
hatten ihn in diesem Plane ebenso bestärkt, wie der fanatische
Haß Reinalds gegen das Papsttum. Andrerseits hatte Hadrian IV.
die deutsche Machtentfaltung in der Lombardei unter steigenden
Bedenken mit angesehen; schon mochte er sich fragen, ob die
politische Stellung des Papsttums durch eine normannen⸗ und
griechenfreundliche Politik nicht am besten gesichert sei.
Bei dieser Lage genügten geringe Anstöße, den Gegensatz
zwischen Regnum und Sacerdotium von neuem zu entfachen.
        <pb n="148" />
        136 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Der Kaiser hatte die italienischen Bischöfe wegen ihres Reichs—
kirchengutes zur Lehnspflicht angehalten; er hatte geduldet, daß
die roncalischen Beschlüsse auch auf einzelne Teile des mathildi—
schen Gutes Anwendung fanden. Der Papst dagegen hätte vom
Kaiser Tivoli und Ferrara, Massa und Figherulo, das mathildi—
sche Hausgut, Spoleto, Sardinien, Corsica fordern mögen; bitter
empfand er überall die Eingriffe des Imperiums. Als nun gar
der Kaiser bei der revolutionären römischen Bürgerschaft für
seine Sache werben ließ, da suchte der Papst Verbindung mit
den Normannen und ermutigte die Lombarden zum Widerstand;
die Lage spitzte sich aufs äußerste zu: Hadrian hatte sich schon
zur Bannung des Kaisers verpflichtet, als er am 1. September
1159 aus dem Leben schied.
Es folgte eine zwiespältige Wahl. Die Mehrheit der
Kardinäle wählte unter dem Namen Alexanders III. Roland,
den Kardinal des Tages von Besançon, die kaiserfreundliche
Minderheit, schließlich nur aus drei Kardinälen bestehend,
wählte den Kardinal Oktavian als Viktor IV.
Friedrich nahm gegenüber dem Schisma die Entscheidung
auf einer von ihm berufenen Synode in Anspruch, ganz im
Sinne der kräftigen Traditionen des Kaisertums. Ehe diese aber
zusammentrat, fiel Crema in seine Hand, das eine Haupt des
lombardischen Widerstands, am 27. Januar 1160. Furchtbar
wurde die Stadt bestraft; die Bürger wurden zur Auswanderung
gezwungen; als öden Trümmerhaufen ließen fie ihre Heimat zu⸗
rück. Dann ward die Synode zu Pavia, am 8. Februar, er
öffnet. Ihr Ausgang war bei dem Schrecken, den die Be—
handlung Cremas verbreitet hatte, doppelt sicher: Viktor IV.
ward anerkannt, Alexander III. gebannt.
Allein Alexander, ein großer, furchtloser, von Fanatismus
freier Charakter, einer der ruhigsten Realisten auf dem Stuhl
Petri, gab seine Sache mit nichten verloren; er wußte sich einst⸗—
weilen sicher im normannischen Schutze, er konnte hoffen, die
romanische Welt zu gewinnen, er zählte Anhänger sogar in
        <pb n="149" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 137
Deutschland: und so verhängte er am 24. August 1160 zu
Anagni den Bann über den Kaiser.
Jetzt mußte für Friedrich alles darauf ankommen, seine Feinde
zu isolieren, den Papst von den Lombarden abzudrängen und
diese zu unterwerfen. Er ruhte nicht, ehe Alexander am
31. Januar 1162 nach Frankreich entwichen war, vor allem aber
drängte er mit aller Energie auf die Eroberung Mailands. Victo
Mediolano per Dei gratiam vicimus omnia, schreibt der
kaiserliche Notar Burchard Ende 11611; er giebt die allgemeine
Stimmung wieder, die auf kaiserlicher Seite herrschte. Und
endlich, März 1162, fiel die stolze Stadt; mit eigner Hand
strich Friedrich die Fahne des Widerstands vom Carroccio. In
der That war der lombardische Kampf mit der Eroberung
Mailands beendet; glanzvoll und mächtig feierte der Kaiser
das nahe Osterfest im allzeit getreuen Pavia.
Nun galt es den Papst zu besiegen. Es war, wie sich
bald herausstellte, die bei weitem schwierigere Aufgabe. Bei
den romanischen Nationen wie in England hatte Alexander
gute Aufnahme gefunden; nicht ohne einen Zug nationaler
Eifersucht gegen Deutschland hatten sich Ludwig VII. und
Heinrich II. auf einer Synode zu Toulouse, wohl Mitte März
1161, mit dem französischen und englischen Klerus für den
deutschfeindlichen Papst und damit gegen die Synode von Pavia
erklärt: wohl mochten sie in dieser Zeit staufischen Aufschwungs
einstimmen in den unmutsvollen Ruf Johanns von Salisbury?:
Quis Teutopicos constituit iudices nationum?
Die deutsche Politik aber unternahm es, nach vergebenen
Versuchen einen der Könige des Westens für Viktor IV. zu
gewinnen, zunächst die Bischöfe des kaiserlichen Gesamtreiches,
Italiens, Burgunds, Deutschlands, zu einem einhelligen Spruch
gegen Alexander zu veranlassen. Es geschah auf einer
Synode zu Dole, Herbst 1162. Es war ein Schritt, der sich
bei den deutschen Bischöfen nur dadurch erreichen ließ, daß

1Sudendorf, Registr. 2, 138.
Ppp. ed. Giles IJ. S. 64.
        <pb n="150" />
        188

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

ihnen, namentlich für die Fuhrung der nunmehr aufdämmernden
Kämpfe gegen ihre Residenzstädte, wesentliche Zugeständnisse
gemacht wurden. Und diese Konzessionen wieder hatten weitere
Nachgiebigkeiten gegen die Laienfürsten zur Folge, sollte anders
das Gleichgewicht unter den Machtfaktoren des Reiches erhalten
—
Kaiser gestört zu werden, die Grundlagen seines überelbischen
Kolonialreichs.
Und was ward schließlich mit alledem erreicht? Der deutsche
Klerus begann gleichwohl Gedanken des Friedens zu wandeln;
— DDDD———
schließlich, daß seine Machtstellung dauernd am besten gesichert
sei, wenn er, weder dem Kaiser noch dem Papste voll hingegeben,
vielmehr als Regulator zwischen den obersten geistlichen und
weltlichen Gewalten diene. Es waren Stimmungen, die in
Deutschland das Übergewicht zu erhalten drohten in dem Augen—
blicke, da Viktor IV. starb (20. April 1004); und auch der
——
Da hat Reinald den Fortgang seiner Politik durch eine
unerhörte Eigenmächtigkeit gesichert. Ehe noch der Kaiser seine
Meinung geäußert hatte, ließ er in Paschalis III. einen neuen
Gegenpapst wählen: das Schisma war verlängert.
Und nun versuchte Reinald von neuem, einen der welt—
lichen Könige für seinen Papst zu gewinnen. Und diesmal mit
Glück. Heinrich II. von England, wegen der Konstitutionen
von Clarendon mit Thomas Becket, dem alexandertreuen Erz⸗
bischof von Canterbury, zerfallen, verpflichtete sich im Frühjahr
1165 zur Anerkennung Paschalis III. unter der Bedingung,
daß der Kaiser für diesen endgültig und auf immer eintrete.
Es war eine Bedingung, die in Reinalds Hand zu der
Waffe ward, mit der er alle friedseligen und schwankenden
Gemüter in Deutschland, vor allem den Kaiser selbst, bei seiner
radikalen Politik festhielt. Auf dem Würzburger Reichstage,
Pfingsten 1165, gelang ihm das Unglaubliche, den Kaiser
zu einem persönlichen Schwure zu vermögen, daß er niemals
einen anderen Papst anerkennen werde, als Paschalis oder dessen
Nachfolger. Ja noch mehr: er setzte durch, daß der Kaiser von
        <pb n="151" />
        Aufschwung des Usuigtums unter den Staufern. 139

Pfaffen- und Laienfürsten den gleichen Eid verlangte, der dann
binnen sechs Wochen auch von deren Untergebenen geschworen
werden mußte, bei Verlust ihrer Lehen, ihres Schildesamts
oder ihres kirchlichen Dienstes. Ein neuer Aufschwung papst⸗
feindlicher Gesinnung folgte dem verzweifelten Mittel des Ge—
wissenszwangs; gefeiert wurde er gegen Ende des Jahres 1165
durch die festliche Erhebung der Gebeine Karls des Großen im
Achener Münster und durch Heiligsprechung des großen Laien—
theokraten von seiten des kaiserlichen Papstes.
Auch nach außen wirkte die verwegene Politik Reinalds
mit Entschiedenheit. Heinrich II. von England zwang die
Franzosen, ihre stark ausgesprochene Stellung zu Gunsten
Alexanders II. fallen zu lassen; Alexander mußte Frankreich
verlassen, auf normannischem Schiffe kehrte er am 28. November
1165 in abenteuerlicher Fahrt nach Rom zurück. Es war ein
für die deutsche Politik entscheidendes Ereignis; jetzt galt es,
den Papst in erneuter Romfahrt heimzusuchen.
Für dies Vorhaben mußte die Lage in der Lombardei von
größester Bedeutung sein. Sie war aber zu Beginn des Jahres 1166
keineswegs mehr dieselbe, wie im Jahre 1162, nach der Er—
oberung Mailands. Kaiser Friedrich war, wie gegen Crema, so
—D chrecklicher Strenge vorgegangen.
Die Stadt wurde völlig zerstört; wochenlang lagerte der Rauch
verbrannter Häuser über der Gegend. Die Einwohner wurden
davongetrieben und in vier Flecken verteilt zu agrarischem Be—
triebe angesiedelt.
Es war anscheinend System in diesen Barbareien. Friedrich
hatte das Land geldwirtschaftlich organisieren, wenigstens die Städte
der Feudalverfassung eigenartig einordnen wollen: es war nicht
gelungen. Ergrimmt über den Widerstand der Städte gegenüber
feinen unzureichenden Versuchen, schien er sich jetzt dem ungeheuer⸗
lichen Gedanken hingeben zu wollen, die neue wirtschaftliche Kultur
der Bevölkerung überhaupt zu vernichten: sie sollte natural—
wirtschaftlich weiter leben, wie die deutsche, sie sollte die Unterlage
bieten für die Entfaltung einer umfass enden kaiserlichen Domanial⸗
wirtschaft. Es versteht sich, daß diesen Plänen über kurz oder lang
        <pb n="152" />
        140 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

der zäheste Widerstand erstehen mußte, denn sie sündigten wider
Natur und Geschichte des Landes. Und es war klar, daß dieser
Widerstand um so eher hervorbrechen mußte, als die Machtstellung
Friedrichs in Oberitalien alsbald die Eifersucht von Byzanz und
Venedig, von Sizilien und Rom in erhöhtem Maße herausforderte,
wie denn schon im Jahre 1164 gegen weitere italienische Absichten
Friedrichs eine Koalition der meisten dieser Mächte zu stande
gekommen war.
Jetzt nun, im Spätherbst 1166, schien Friedrich noch mit
der stummen Unterwerfung der Lombarden rechnen zu dürfen.
Stolz zog er zum viertenmal über die Alpen; als Ziel der Fahrt
verkündete er die EGroberung Roms und die Einsetzung Paschalis III.
in das Patrimonium Petri. Rasch zog er durch die Lombardei,
ohne die Klagen der Bürger zu hören; im Januar 1167 be—
lagerte er das griechenfreundliche Ancona, während Reinald mit
einem andern Heeresteile Toscana durcheilte und Tivoli besetzte,
die den Römern fast stets feindliche Stadt. Nun zogen die
Römer gegen die kühne deutsche Schar aus; sie belagerten Tivoli;
schon schien das Schicksal der Deutschen entschieden. Da er—
schien mit einem Ersatzheere Erzbischof Christian von Mainz,
einer jener großen Krieger und Diplomaten Friedrichs J.; die
Römer gerieten zwischen die Belagerten und den Entsatz, am
29. Mai 1167 wurden sie völlig geschlagen.
Kaum hörte Friedrich vor Ancona von dem unerwarteten
Glück, so eilte er zum Tiber; am 24. Juli war er bis zum
Monte Mario gelangt, wenige Tage, und die Leostadt war in
deutschen Händen. Am 29. Juli steckten die Deutschen die
Marienkirche, nahe dem Petersdom, in Brand; die Domthüren
wurden eingeschlagen, bald tobte der Kampf um das Grab der
Apostel. Alexander III. mußte fliehen — es war ein Um—
schwung ohnegleichen.
Aber dem überraschenden Erfolge drängte ein nicht minder
erstaunliches Mißgeschick nach.
Am 2. August fiel ein Platzregen über der Campagna nach
sengender Morgenglut; Fieberdünste wallten empor; schon am
3 August begann der Tod im Heere der Deutschen zu würgen.
        <pb n="153" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 141

Fünfundzwanzigtausend Krieger erlagen nach zeitgenössischer An⸗
gabe binnen einer Woche dem tragischen Geschick; es starben viele
Edle, es starben Bischöfe, es starben Fürsten, am 14. August sank
Reinald von Dassel dahin. Die Hand des Herrn sah man den
Deutschen obsiegen und ihrem Herrscher, dem Verfolger der Kirche;
nicht als Unglück, als Strafe erschien den Zeitgenossen der Ausgang.
Und schon erhoben sich die Lombarden im Rücken der
Deutschen; päpstliche Sendboten von Süden her hatten sie auf—⸗
gestachelt, sie der Hilfe Alexanders und des sizilischen Königs
versichert. Bereits am 8. März 1167 hatten Cremona, Bergamo,
Brescia, Mantua einen Bund gegen das kaiserliche Verwaltungs⸗
system geschlossen, bereits Ende April hatte der Bund sich offener
That erkühnt, indem er die Mailänder zu den Trümmern der
Vaterstadt zurückführte. Nun erweiterte sich der Bund in rasen⸗
der Eile, ein allgemeiner lombardischer Städtebund ward das
offene Ziel. Und unmittelbar ging man gegen den Kaiser
zu Werke; schon am 18. August eroberten Mailänder und
Bergamasken Trezzo, den Bergungsort des kaiserlichen Schatzes.
Friedrich sah die Lombardei für sich verloren; aber er be⸗
hielt in allem Unglück die Hoheit des kaiserlichen Herrschers;
von Pavia aus hat er am 21. September die rebellischen Städte
geächtet. Im übrigen war es für ihn Glückes genug, daß er sich
im Frühjahr 1168 nach Deutschland hinüber zu retten vermochte.

IV.

In Deutschland traf Friedrich auf schwere innere Irrungen
zwischen Episkopat und Laienfürstentum, wie sie jeder kräftigen
Konigspolitik dieser Zeit zur Seite gehen mußten. Zwar war
es Friedrich lange Jahre hindurch gelungen, die beiden fürst⸗
lichen Gruppen in einem gewissen Gleichgewicht ihres Einflusses
und Dienstes gegenüber der Krone zu erhalten, ohne dessen
Bestand diese zur Machtlosigkeit verdammt gewesen wäre.
Allein dies Gleichgewicht war durch die immer eifrigere Auf⸗
nahme des Kampfes gegen das Papsttum gestört worden. Es
war klar: dieser Streit konnte siegreich beendet werden nur mit
        <pb n="154" />
        142 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Unterstützung der deutschen Kirche. So wurden die Kirchen—
fürsten für Friedrich immer wichtiger; während der zweiten
Romfahrt stehen die rheinischen Erzbischöfe von Köln und Mainz
durchaus im Vordergrund seiner Politik
Das war die Entwickelung, die in den Absichten Reinalds
gelegen hatte. Und sofort hatte er, unmittelbar nach Beginn
des letzten italienischen Zuges, es unternommen, in Deutschland
eine weitere Wendung der Dinge zu Ungunsten Heinrichs des
Löwen, des geborenen Vertreters der fürstlichen Laiengewalt im
Reiche, herbeizuführen.
Heinrich hatte schon längst nicht bloß im Osten, über die
Elbe hinaus, eine gewaltthätige Kolonialpolitik getrieben, er
hatte zugleich auch im Westen von den Grundlagen seines sächsi⸗
schen Herzogtums und seines Allodialbesitzes aus seine Macht
auf Kosten benachbarter Fürsten rücksichtslos erweitert und be—
festigt. Alle Fürsten des Nordens, vornehmlich die geistlichen
Herren, fürchteten ihn darob; und Reinald ward es leicht, sie
zu einem Bunde gegen ihn zu vereinen, der schließlich von den
Grafen von Jülich und Geldern bis zu den Erzbischöfen von
Hamburg, Bremen und Magdeburg die meisten Großen Nord—
deutschlands umfaßte. Dieser Bund war nun gegen Heinrich
losgebrochen, während Friedrich in Italien gekämpft hatte.
Es mußte die erste Aufgabe des heimwärts kehrenden Kaisers
sein, hier Ruhe zu schaffen. Energisch trat er zu Gunsten Hein⸗
richs, zu Gunsten des Gleichgewichtes zwischen Laienfürsten und
Episkopat ein; und im Juni 1169 gelang es ihm endlich auf
einem Reichstage zu Bamberg, Frieden zu stiften. Mit der
Versöhnung der Fürsten aber verknüpfte er die Königswahl
Heinrichs, seines nunmehr fünfiährigen Sohnes; am 16. August
1169 ward Heinrich zu Achen gekrönt.
Bedeuteten diese Ereignisse unzweifelhaft eine Festigung
des Königtums in Deutschland, so ging Friedrich außerdem
auch diesmal, wie schon früher nach Heimfahrten aus Italien,
auf die Stärkung der staufischen Hausmacht aus. Vermutlich
waren ihm hierfür jedesmal die aus Italien mitgeführten Geld—
mittel von Vorteil. Diesmal kaufte er eine große Anzahl von
        <pb n="155" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 143

Grundherrschaften und Lehen in Schwaben und am Oberrhein:
es galt die staatlichen Hoheitsrechte in diesen Gegenden durch
materiellen Besitz zu stützen. Darüber hinaus ging es, wenn
Friedrich um diese Zeit die Besitzungen der süddeutschen und
stalienischen Welfen erwarb, das erledigte Herzogtum Schwaben
an sich brachte und die noch immer starken Rechte der Zähringer
auf Oberburgund durch Verleihung des Bistums Lüttich an
einen Angehörigen des zähringischen Hauses abzufinden suchte.
Nun war er wahrhaft unmittelbarer Beherrscher des deutschen
Südwestens, und darüber hinaus erstreckte sich sein direktes Macht—
gebot weit südwärts bis zur burgundischen Provence, deren
Gewalthaber während des Investiturstreites fast durchweg
vpäpstlich gesinnt gewesen waren.
All diese Machtverschiebungen, die Stärkung des König—
tums, die Aussöhnung Heinrichs des Löwen vornehmlich mit
dem norddeutschen Episkopate, wirkten nun, zumal nach Reinalds
Tode, auf die deutsche Kirche in dem Sinne zurück, daß die
gemäßigte Gruppe der Bischöfe, deren Ziel der Friede zwischen
Sacerdotium und Imperium war, wieder mehr hervortrat:
man hoffte auf dieser Seite eine Versöhnung zwischen dem
Kaiser und Alexander III. zu stande bringen zu können, falls
der Papst seine Verbindung mit den Lombarden aufgäbe, und
man begann in diesem Sinne Anfang des Jahres 1170 zu
verhandeln. Vergebens. Alexander III. beharrte darauf, die
Lombarden in die Verhandlungen einzuschließen, er war von
seinen Landsleuten nicht zu trennen: der Zusammenhang zwischen
den Kämpfen des Papsttums und der italienischen Nationalität
gegenüber der deutschen Herrschaft, schon in den Zeiten des
Investiturstreites gelegentlich wahrnehmbar, trat nun deutlich
hervor.
Die deutschen Bischöfe begriffen, daß es nur ein Mittel
gäbe, Papst und Kaiser einander zu nähern: Kampf und Sieg
Iber die Lombarden. So waren sie zur Unterstützung Friedrichs
in Oberitalien bereit; von neuem begann der Krieg gegen die
Städte.
        <pb n="156" />
        4.

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Zunächst zog der Mainzer Erzbischof Christian im Jahre 1171
über die Alpen. Er fand die Verhältnisse für einen Eingriff
des Kaisers leidlich günstig. Zwar hatte sich der lombardische
Städtebund nun vollends befestigt: fast alle größeren Städte,
zwischen dreißig und vierzig, waren ihm zugefallen, und neben
ihnen war unter dem Segen des Papstes noch eine neue Stadt
am Tanaro entstanden, Alessandria, eine Schöpfung der mit
dem kaiserlichen Regiment unzufriedenen Bevölkerung Piemonts
und der oberen Pogegend. Aber andererseits war die große
Verbindung aller Mittelmeermächte, Siziliens und Roms, des
zriechischen Reichs und Venedigs, die dem Kaiser während seiner
zweiten Romfahrt entgegengetreten, doch schon wieder gelockert,
wenn auch Kaiser Manuel noch immer mit Alexander III. über
die Vereinigung der weströmischen und oströmischen Krone auf
seinem Haupte, eine vanitas vanitatum!, verhandelte. Dazu
drohte Handelseifersucht auch in den lombardischen Städtebund
Bresche zu legen; der natürliche Gegensatz zwischen Venedig
einerseits, Genua und Pisa andererseits machte sich dauernd
fühlbar.
Hier setzte Christian ein. Er gewann Genua für das
deutsche Interesse, bald folgten Pisa, Lucca, Pistoja: Tuscien
war gewonnen, die italienische Westküste von Rom bis zum
alttreuen Montferrat von deutschen Interessen beherrscht.
Unter diesen Umständen, während Christian auch an der
Ostküste Fuß zu fassen versuchte, entschloß sich der Kaiser, von
neuem persönlich gegen die Lombarden zu kämpfen. Er zog
über den Mont Cenis in das savoyische Land, zerstörte Susa,
ritt in Turin ein, sammelte die kriegerischen Hilfsscharen des
italienischen Westens und zog dann gegen Alessandria; die
Papststadt sollte zuerst seine strafende Hand fühlen. Aber der
Ort war fest; hartnäckig ward er verteidigt; dem Kaiser ge—
lang es nicht, ihn zu nehmen, ehe ein Entsatzheer der Lombarden
herbeirückte. Mitte April 1175 mußte Friedrich sein Lager
abbrechen, um den Lombarden entgegenzutreten; er traf sie

Doeberl, Monumenta Germ. selecta 4, 199.
        <pb n="157" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 148

nach wenigen Märschen bei Montebello, nahe Pavia. Hier kam
es zu Verhandlungen, da die Lombarden den Frieden wünschten
und Friedrich bei einer Rückzugslinie auf Vigevano nichts übrig
geblieben wäre, als sein Heer zu entlassen. Nachdem die Lom—
hbarden sich formell unterworfen und in demütigendem Aufzug
die kaiserliche Gnade erworben hatten, entschloß sich Friedrich
zu starken Zugeständnissen in den Fragen der Regalien und der
Selbständigkeit der städtischen Verwaltung; der Friede schien
gewiß, beiderseitige Kommissare sollten die noch offenen Einzel—
heiten regeln, einigten sich diese nicht, so sollten die Konsuln
von Cremona entscheiden.
Doch nun, im Meinungsaustausch der Kommissare, begannen
die Verhandlungen sich in die Länge zu ziehen, da die Lom⸗
harden an der Aufrechterhaltung Alessandrias und dem gleich—
zeitigen Abschluß eines Friedens mit Alexander III. festhielten;
schließlich mußte Cremona entscheiden. Aber die Lombarden
—EDD0 cremonesi⸗
schen Spruch, der Alessandria preisgab: sie verwarfen das
Schiedsgericht und brachen den Frieden; von neuem rüsteten
sie zum Kriege.
Friedrich sah jetzt für das Jahr 1176 den entscheidenden
Feldzug vor sich, mit aller Kraft zog er deutsche Kontingente
heran. Mit Eifer folgten die Kirchenfürsten seinem Rufe;
aber ihre Macht genügte nicht, vor allem galt es auch die laien⸗
fürstlichen Streitkräfte zu nützen. Hier aber erlebte Friedrich
gegenüber dem ersten aller Laienfürsten, gegenüber Heinrich dem
Löwen, eine furchtbare Enttäuschung. Vergebens forderte er,
erbat er in einer persönlichen Zusammenkunft zu Chiavenna viel⸗
leicht oder zu Partenkirchen in den Märztagen des Jahres 1176
don dem stolzen Welfen kriegerische Hilfe; sie ward ihm versagt.
Die Beweggründe Heinrichs für diesen Schritt, der die Ver⸗
aichtung Friedrichs bedeuten konnte, sind dunkel?.

1 Die möglichen Vermutungen darüber im einzelnen hat in neuerer
geit Varrentrapp, Histor. Zeitschrift N. F. 11, 410 ff., am übersichtlichsten
zusammengestellt.
damprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="158" />
        146

Neuntes Buch. Erstes Rapitel.

Friedrich ging nach Como zurück, dem Sammelplatz des
deutschen Heeres; halb verzweifelt ließ er sich bald darauf in
einen Kampf mit den Lombarden ein, gegen die Ansicht seiner
Getreuen, ohne auch nur die immer noch herbeieilenden Kontin⸗
gente seines Heeres abzuwarten. Anfangs glückverheißend, endete
die Schlacht von Legnano, am 29. Mai 1176, mit einer völligen
Niederlage der Kaiserlichen; Friedrich selbst stürzte verwundet
mit dem Rosse und schlug sich nur in abenteuerlicher Flucht
nach Pavia durch.
Die Schlacht von Legnano hatte bewiesen, daß Friedrich
mit kriegerischer Hilfe des Episkopates allein die Lombardei
nicht beherrschen konnte. Die Untreue Heinrichs des Löwen
ließ den Versuch, die militärische Beherrschung mit Hilfe der
Laienfürsten durchzuführen, aussichtslos erscheinen. Es blieb
nur eine Möglichkeit: Friedrich mußte die freieren geistigen
Kräfte der Kirche zu Hilfe nehmen, um Alexander zu befriedigen
und durch ihn die Lombarden zu gewinnen. Und schon gab sich
in der deutschen Kirche allenthalben das tiefempfundene Bedürfnis
nach Frieden mit dem Papste kund.
Friedrich besaß den staatsmännischen Blick, diese Lage zu
erkennen, und die Energie der Selbstverleugnung, seiner Er—
kenntnis zu folgen. Noch im Herbst 1176 reisten die Erzbischöfe
Christian von Mainz und Wichmann von Magdeburg sowie der
erwählte Bischof Konrad von Worms nach Anagni, um Ver—
handlungen mit dem Papst zu eröffnen. Sie führten rasch zum
Ziele, so weit es sich um die Lösung allein der strittigen Punkte
zwischen Kaiser und Papst handelte: Alexander III. sollte als
rechtmäßiger Papst anerkannt werden, der Kaiser sollte verzichten
auf die staatliche Hoheit im Patrimonium Petri und den Besitz
des mathildischen Allodialguts, Alexander III. dagegen hatte
sich die bisherigen schismatischen Besetzungen von Kirchenämtern
als rechtmäßig geschehen anzueignen. Es waren freilich starke
Zugeständnisse des Kaisers. Andererseits aber setzte dieser es
durch, daß sehr gegen den Wunsch des Papstes weder Lom—
barden noch Sizilianer in die Verhandlungen dieses Präliminar—
friedens einbezogen wurden; ja es gelang ihm jetzt wie auf weiteren
        <pb n="159" />
        Ausschwung des Königtums unter den Staufern. 147

Verhandlungen zu Ferrara, seine bisher vereinten Gegner bis
zu gegenseitigem Mißtrauen zu trennen.
Und nun galt es die Herstellung des endgültigen Friedens.
Hierzu versammelte sich im Sommer 1177 zu Venedig eine
Fülle der bedeutendsten Männer der Zeit; von allen Seiten
kamen Gesandtschaften, Alexander III. selbst erschien in der
Lagunenstadt, während der Kaiser in deren Nähe weilte. Gleich—
wohl schleppten die Verhandlungen langsam dahin; der Kaiser
erhob weit über den Vertrag von Anagni hinausgehende
Ansprüche und suchte inzwischen den isolierten Lombardenbund
zu zerbröckeln. Diese Politik zwang schließlich die Kurie zur
Ermäßigung mancher Forderungen und zur endgültigen
Trennung von den Verbündeten: nur ein sechsjähriger Waffen—
stillstend des Kaisers mit der Lombardei, ein fünfzehnjähriger
mit Sizilien kam zu stande.
Und diese Erfolge ermutigten den Kaiser, auch noch in der
endlos verfahrenen Frage nach dem Eigentum des mathildischen
Erbgutes vorwärts zu gehen. Er wünschte sich dessen Besitz jetzt
auf alle Fälle für fünfzehn Jahre verbürgt; er übertrug, um den
Papft einzuschüchtern, die Verwaltung der Rom benachbarten
tuscischen Mark an den kirchenfeindlichen Ministerialen Konrad
von Lützelhart; er näherte sich Venedig und rief dort eine volks⸗
tümliche Bewegung zu seinen Gunsten hervor; schon befürchtete
man am Ort des Kongresses das Schlimmste. Da haben die
deutschen Bischöfe durch ihr Zwischentreten die Sache des
Friedens gerettet; die bisherigen Abmachungen wurden ratifi—
ziert, die Frage des mathildischen Gutes der späteren Verhandlung
eines Schiedsgerichtes vorbehalten. Und nun nahte, am 283. Juli
1177, der Kaiser auf festlicher Galeere dem Platze des heiligen
Markus; an den Stufen der Markuskirche empfing ihn Alexander;
demütig warf sich der Kaiser vor ihm nieder und küßte seine Füße;
doch der Papst richtete den vom Banne Gelösten auf und gewährte
ihm Friedenskuß und apostolischen Segen. Es war eine Scene,
die sich in verwandter Weise bei der feierlichen Verkündigung des
Friedens am 1. August wiederholte; des Gepränges war kein
Ende; lang noch hallten die Tage von Venedig im Gedächtnis
10*
        <pb n="160" />
        148

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

der Zeiten wieder; und spätere Geschlechter haben die alljahrs
stattfindende symbolische Vermählungsfeier des Dogen mit dem
Meere bis auf ihre Anregung zurückgeführt.
Die Ausführung des Friedens ergab keine Schwierigkeiten.
In Deutschland blieben die schismatischen Bischöfe unbehelligt,
in Italien ward der Papst von Christian von Mainz mit großem
Pompe nach Rom zurückgeführt.
Um so tiefer griffen die mittelbaren Wirkungen des Friedens
in Deutschland. Friedrich war jetzt der kirchlichen Sym—
pathieen sicher; niemals bisher hatte er gleich unumschränkt über
die Pfaffenfürsten geherrscht. Es war der natürliche Gang der
Ereignisse, daß er auf sie nunmehr seine Gewalt ganz zu
gründen begann, um so mehr, als sich mit diesem Ziele die
Bestrafung Heinrichs des Löwen, des Hauptes der fürstlichen
Laiengewalten, naturgemäß verband.
Die geschichtliche Forschung übersieht nicht völlig zweifellos
auch nur die wichtigsten Einzelheiten des Prozesses, den Fried⸗
rich bald nach seiner Heimkehr vor dem Fürstengericht gegen
Heinrich anstrengte; als nahezu sicher erscheint, daß Heinrich im
Verfolg dieses Rechtsgangs auf einem Hoftage zu Kaina 1179
geächtet worden ist. Alsbald zeigte sich Friedrich jedenfalls in der
Lage, die Acht zu vollstrecken. Im Sommer 1180 erschien er
mit einem stattlichen Heere nördlich des Harzes, sicherte den Reichs
besitz und nahm die braunschweigischen Burgen des Löwen.
Darauf fielen die sächsischen und bairischen Vasallen von Hein—
rich ab; auch aller diplomatischen Hilfe von außen bar sah er
sich auf sich allein angewiesen; er ging nach Nordalbingien
zurück, in die äußersten Gebiete seiner Herrschaft. Aber der
Kaiser folgte ihm. Im Sommer 1181 geschah das lang nicht
Erlebte; der Herrscher des Reiches erschien heeresstark an
der Elbe, nahm Ratzeburg ein und zwang Heinrich zur
Flucht nach Stade, ja er ging auf koloniales Gebiet über und
machte Lübeck, den Augapfel Heinrichs, nach strenger Belagerung
zu einer freien Stadt des Reiches.
Heinrich beugte sich diesen Erfolgen. Am 27. November
1181 unterwarf er sich auf einem Fürstentage zu Erfurt, de—
        <pb n="161" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 149

mütig fiel er dem Kaiser zu Füßen: aber der Kaiser richtete ihn
unter Thränen auf und umarmte ihn. Er ward von deutscher Erde
verbannt, solange es dem Kaiser belieben würde, doch blieb
sein Geschlecht im Besitze der braunschweigischen und lünebur—
gischen Kernlande des Nordens.
Heinrichs Sturz zog eine völlige Veränderung der inneren
Lage in Deutschland nach sich. Schon bei seiner Achtung waren
seine Lehen verfallen und an andere verteilt worden. Im Norden
erhielt Erzbischof Philipp von Köln, der Nachfolger Reinalds,
ein neues Herzogtum Westfalen, das aus dem Herrschaftsgebiete
des sächsischen Herzogtumes südlich der Lippe gebildet ward. östlich
der Weser nahmen alle Bischöfe die großen Lehen und Vogteien
zurück, die sie dem Gestürzten allmählich hatten verleihen müssen.
Der Rest der nördlichen Herrschaft im Mutterland, der dann
übrig blieb, wurde an Albrecht von Anhalt, den Sohn Albrechts
des Bären, als stark verkürztes Herzogtum Sachsen verliehen.
Im Süden, in Baiern, wurde das welfische Machtgebiet nicht
minder zerstückelt. Steiermark, schon länger ziemlich frei in
seinen Bewegungen, wurde ein selbständiges Herzogtum, nicht
minder das Tiroler Gebiet der Grafen von Andechs, bald Herzog⸗
tum Meran benannt; andere Stücke des Landes wurden zum
staufischen Besitz geschlagen. Den Rest erhielt der Pfalzgraf Otto
von Wittelsbach, der Ahnherr des bairischen Königshauses, als
bairisches Herzogtum; doch wurden auch hier alle von Heinrich
zusammengebrachten kirchlichen Lehen den Bischöfen wiederum
zugestellt.
Zu einer vollen Revolution fürstlichen Besitzes gab somit
der Fall Heinrichs des Löwen Anlaß. Vorgenommen aber
wurde die Umwälzung in derselben Meinung, die schon der
Verselbständigung Osterreichs im Jahre 1156 zu Grunde gelegen
hatte: die alten Stammesherzogtümer wurden nicht mehr ge⸗
duldet, an ihre Stelle trat eine größere Anzahl mittlerer, teil⸗
weis mit dem Herzogstitel ausgestatteter Territorien. Diese
neuen Länder waren im ganzen nicht größer, als die Herrschaften
der Pfaffenfürsten; eine wesentliche Gleichsetzung des einzelnen
Laienfürsten mit dem Pfaffenfürsten war somit erreicht; es
        <pb n="162" />
        150 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

erschien fürder kaum möglich, daß einzelne Laienfürsten ihre
Laiengenossen wie die Pfaffenfürsten völlig beherrschten. Aber
noch weit über die in diesem Verhältnis liegende Begünstigung
hinaus waren die Pfaffenfürsten begnadet worden: der Erz—
bischof von Köln hatte ein Herzogtum erhalten, fast die Mehr—
zahl aller Bischöfe erschien durch Rückfall von Lehen territorial
gekräftigt.
Bedenkt man, daß zu gleicher Zeit eine Verschiebung des
Fürstenbegriffes aus sozialen Gründen den Pfaffenfürsten ein
dauerndes numerisches Übergewicht über die Laienfürsten sicherte!,
so kann kein Zweifel darüber sein, wo Friedrich seit dem Jahre
1180 die Stützen einer kräftigen Reichspolitik zu suchen hatte
und suchte. Bischöfe hatten seine letzten Kriege vornehmlich
geführt; Bischöfe waren schon längst seine ersten Diplomaten;
Bischöfe hatten den Frieden von Venedig herbeigeführt und den
Sturz des welfischen Verräters. Mit ihnen, mit ihrer viel—
verteilten Macht war Friedrich, nun unbestrittener Beherrscher
der größten deutschen Hausmacht, zu gehen entschlossen. Es
war die Kombination der späteren Zeiten Ottos des Großen?;
und wie damals, so führte sie jetzt zu einer italienischen Politik
universalen Charakters.

Hatten die Lombarden im Verein mit Alexander III. neben
ihrem heimischen Herd die universale Stellung der Kirche ver⸗
teidigt, war ihnen demgemäß die allgemeinste Unterstützung zu—
geflossen: jetzt waren sie dem deutschen Herrscher gegenüber
vereinsamt. Sie begriffen diese Lage um so mehr, als Friedrich
unter dem Adel Oberitaliens mit Erfolg schon wieder Bundes—
genossen zu werben begann; ihre Friedensbereitschaft wuchs
von Tag zu Tag. So kam es seit Ende 1182 zu Verhand—
lungen, ihnen folgte am 25. Juni 1188 der formelle und
endgültige Friede auf einem Reichstag zu Konstanz.

1S. oben S. 86 ff.
2 S. Band IIL S. 150ff.
        <pb n="163" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 151

Der Friede bedeutete einen Sieg Friedrichs insoweit, als
es ihm gelang, in der Lombardei finanzielle Rechte in einem
Umfang festzuhalten, wie es nach dem Unglück von Legnano
kaum noch zu erwarten stand; er bedeutete den Triumph der
Lombarden insofern, als Friedrich auf die Einordnung der
Städte in den alten Feudalstaat, auf das Ideal eines lombardisch—
staufischen Einheitsstaates verzichtete. Die Städte wurden
als selbständige, wenn auch vom Reiche noch in gewissem Sinne
abhängige Stadtwesen anerkannt, deren gemeinsamer Bund be—
stehen blieb: innerhalb des Feudalverbandes bildeten sie mit
ihren Weichbildern gleichsam eingestreute Inseln geldwirtschaft—
lichen, reichsstädtischen Charakters. Für ihre innere Entwicklung
wurde jede Stadt nahezu autonom hingestellt dadurch, daß ihr
die Gerichtsbarkeit und die Regalien in dem bisher für sie
nachweisbaren Umfang dauernd zufielen: zudem war jede Stadt
berechtigt, die etwa überschießenden, noch kaiserlichen Gerechtsame
durch Zahlung von jährlich 2000 Mark (über 600 000 Mark
unseres Geldes) thatsächlich in ihre Hände zu bringen!. Über
das städtische Weichbild hinaus aber war ein Zusammenhang
mit dem Reiche nur noch gesichert durch den Treueid aller
erwachsenen Bürger, durch die Reichslasten der allgemeinen
Brücken- und Wegeerhaltung, der Stellung von Markt und
Fourage beim Durchmarsch kaiserlicher Heere sowie der sog.
freiwilligen Geschenke, und ferner durch die Verpflichtung zur
Präsentation der jährlich wechselnden Magistrate zu kaiserlicher
Bestätigung und durch den rechtlichen Instanzenzug aus den
Stadtgerichten in die höheren kaiserlichen Gerichte.
Es ist eine Verfassung, unter der das städtische Leben der
Lombardei machtvoll und frei emporgeblüht ist, ohne daß doch der
Kaiser seines ersten Zieles, der Gewinnung erhöhter Einnahmen
verlustig ging; darum haben sich Städte und Kaiser freudig in
ihr Kompromiß gefunden, und Mailand, ehedem die hart
geknechtete Trägerin des kaiserlichen Grimms, erwuchs nun bald

1 Wäre das seitens aller Städte zur Anwendung gekommen, so hätte
sich für den Kaiser eine Jahreseinnahme ergeben größer als die ursprüng—
liche von 151/2 Millionen Mark.
        <pb n="164" />
        152 Neuntes Buch. Erstes Rapitel.

zu den Lieblingen des Herrschers; gern und lange weilte
Friedrich von jetzt ab in den Mauern der neu erblühenden
Stadt.
In Deutschland aber feierte der Kaiser die neue Ordnung
der Herrschaft über die Lombardei wie über sein Heimatland in
dem glänzenden Fest der Schwertleite seiner ältesten Söhne
Heinrich und Friedrich, das in den Maitagen des Jahres 1184
angeblich 40000 Ritter am gesegneten Strande des Rheines,
in Mainz und auf dem jenseitigen Ufer vereinte. Märchen—
hafte Pracht bot sich hier dem Auge der Zeitgenossen dar; drei
Tage lang folgten sich Messe und Turnier, Volksbelustigung
und ernster Verkehr, und lang noch erzählten fahrende Spiel—
leute wie vornehme Dichter, ein Heinrich von Veldeke, ein
Guiot von Provins, von dem Glanze des kaiserlichen Wonne—
monds.
Dem ersten fruchtbaren Schritt in Italien aber, der Aus—
söhnung mit den Lombarden, folgte bald ein zweiter, wichtigerer,
der wichtigste, den die Staufer des 12. Jahrhunderts überhaupt
gethan haben: die Verlobung König Heinrichs mit Constanze,
der um elf Jahre älteren normannischen Erbtochter von Sizilien
und Apulien (24. Oktober 1184).
Wie war doch Sizilien und Unteritalien von den univer—
salen Träumen der abendländisch-deutschen Kaiser umwoben
worden: schon Karl der Große wollte die Länder seinem Reiche
erwerben, dann haben die Ottonen heiß um sie gerungen, und noch
Heinrich III. hat die Lehnsoberhoheit darüber beansprucht.
Aber der Preis war zunächst dem fremdherbeigekommenen Volk
der Normannen zugefallen. Dieselbe Nation, die im 9. Jahr—
hundert gemeinsam mit dem Islam die christliche Weltordnung
des Abendlandes bedroht hatte, ward im 11. Jahrhundert zur
Vorkämpferin dieser Ordnung gegenüber den Sarazenen Siziliens;
und unter päpstlicher Hoheit erwarben ihre Fürsten die Krone
der vielumstrittenen Gebiete. Allein mochte immerhin der
Charakter der normannischen Eroberung als Glaubenskampf
den Päpsten ein thatsächliches Anrecht auf die Oberhoheit über
das Normannenreich gewähren, das geschichtlich freilich nur auf
        <pb n="165" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 158

die gefälschte konstantinis che Schenkungsurkunde begründet ward:
die Kaiser haben ein solches Recht niemals anerkannt. Für sie
gehörte Sizilien von Rechtswegen zum Reiche; selbst ein so
schwacher König, wie Konrad III. hat König Roger II. von Sizilien
als invasor imperii bezeichnet. Unter diesen Umständen erregte die
Verlobung Heinrichs, des künftigen Kaisers, mit Constanze überall
im Reiche von neuem universale Ansprüche, und man freute sich,
daß zum längst bestandenen Anrecht des Reiches auf Sizilien
nunmehr noch das neue, durch Heirat erworbne hinzutrat.
In der That ward die staufische Politik erst durch die
Aussicht auf Sizilien zu wahrhaftem Universalismus befähigt.
Wie lange noch, und die Staufer verfügten neben den mili—
tärischen Kräften Deutschlands über die finanziellen Mittel der
Lombardei und die administrative, militärische und finanzielle
Macht Siziliens, des ersten Polizeistaats der Welt im 12. und
13. Jahrhundert. War dann für andere Staaten in Italien
noch mehr als eine untergeordnete Stellung erreichbar? Und
war dann die universale Gewalt des Papsttums noch fürderhin
denkbar? Schien dem Papsttum nicht eine Rückentwickelung zu
dem äußeren, vielleicht sogar geistigen Machtstand des Kar—
lingischen oder des Oitonischen Zeitalters zu drohen?
Auf Alexander UI., der am B. August 1181 gestorben
war, war Lucius III. gefolgt; er stand ganz unter dem Druck
dieser Vorstellungen. Aber er fand kein Mittel entsprechender
Gegenwirkung; uͤnmutsvoll, halb feindlich gab er in nörgelnden
Zwisten seiner Gesinnung gegenüber dem Kaiser Ausdruck.
Anders verfuhr Urban III., der Lucius am 25. November 1185
folgte. Er bestritt dem Kaiser das Recht auf den Genuß der
Regalien und gewisser Teile des Reichskirchengutes während
bischöflicher Sedisvakanzen, von denen wenigstens das Regalien⸗
recht in Italien als althergebracht und in Deutschland als
immnerhin völlig eingebürgert gelten konnte; er forderte, daß
alle kirchlichen Zehnten aus Laienbesitz an die Kirchen zurück—
gegeben würden; er sprach sich gegen das Institut der Laien—
vogteien bei den Kirchen aus, durch deren Begründung und
Erlderb die Laien der immer größeren Ausdehnung des Kirchen—
        <pb n="166" />
        154 J Neuntes Bnuch. Erstes Kapitel.

vermögens entgegenzutreten versucht hatten, namentlich seit jener
Zeit, wo die Laterankonzilien von 1128 und 1189 und noch
mehr die Praxis Alexanders III. das Kirchenpatronat der Laien
seiner alten Bedeutung zu entkleiden begonnen hatten. Kurz,
er suchte überall die Nähte zu lockern und zu zerreißen, die
staatliches und kirchliches Leben in Deutschland verbanden: sein
Ziel war ein neuer Prinzipienstreit, wie deren der Investitur⸗
streit einer gewesen war. Zur kräftigen Entfaltung des Kampfes
aber suchte er diplomatischen Halt bei allen Gegnern des Kaisers,
beim König von England, dem Verwandten Heinrichs des Löwen,
beim Erzbischof von Mainz und vor allem beim Erzbischof von
Köln, Philipp von Heinsberg.
Philipp war bisher einer der treuesten Anhänger des
Kaisers gewesen; darum hatte dieser nach dem Sturze Heinrichs
des Löwen seine Dienste durch Begründung und Verleihung des
Herzogtums Westfalen belohnt. Aber gerade diese Gnade, die
Philipp dem Kaiser doppelt zu verpflichten bestimmt war, ward
Anlaß zu einer völligen Schwenkung.
Von jeher hatte der Niederrhein im lebhaftesten Verkehr
mit England gestanden, sein Gravitationscentrum lag rhein⸗
abwärts, an den Küsten und jenseits der Küsten des Meeres.
Das stellte sich immer offenkundiger heraus, je mehr der Handel
zunahm: schon gegen Schluß des 12. Jahrhunderts wetteiferten
deshalb englische Sympathieen am Niederrhein mit der Treue
gegen das Reich, und Köln, das große Emporium des Landes,
trat offen für England ein. Es war eine Strömung, der sich
Philipp von dem Augenblick an nicht mehr entziehen konnte,
wo er als Kölner Erzbischof zugleich Herzog westfälischer, dem
Niederrhein zugewandter Territorien geworden war: nur eine
englische Politik war ihm noch möglich. Englische Politik ver
langte aber für Deutschland welfische, kaiserfeindliche Absichten;
sie führte Philipp zugleich in ein immer engeres Verhälinis zu
den Friedrich feindlich gesinnten Herrschern von Flandern und
Dänemark; bald erschien er als vorgeschobener Posten eines
großen nordwestlichen Bundes gegen den Staufer. Und nun
suchte das Papsttum sich jenem Bunde zu nähern.
        <pb n="167" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 155

Aufs thatkräftigste trat der Kaiser allen diesen Gefahren
entgegen. Zunächst setzte er den Papst in Italien politisch matt;
er nahm das Patrimonium Petri in Beschlag, er schloß Urban
in Verona ein. Dann ging er kirchlich gegen die kurialen Be—
strebungen vor. Auf einem Reichstag zu Gelnhausen, Ende
November 1186, verdammten fast alle deutschen Bischöfe, mit
Ausnahme des Kölners und seiner Suffragane, einmütig die
päpstlichen Anmaßungen; Urban mußte die Worte hören: ea,
quae ad gravamen imperii facta dinoscuntur, .. permutari
faciatis!; es kam zu einem in dieser ruhigen Bestimmtheit fast
unerhörten Gegensatz der deutschen Kirche gegen das Papsttum.
Darauf wandte sich Friedrich gegen die nordwestliche Koa⸗
lition. Er verband sich mit König Philipp II. von Frankreich,
der eben damals im Begriff war, gegen England auszuziehen;
ein großer Schlag schien für das Jahr 1187 bevorzustehen —
als zwei Ereignisse einen völlig veränderten Gang der Dinge
herbeiführten.
Urban III. starb am 20. Oktober 1187, seine nächsten
Nachfolger waren friedfertige Päpste. Vor allem aber erscholl
eine Trauerkunde vom Morgenland, die in jedem Herzen als ein
Schimpf für die abendländische Christenheit empfunden ward;
der Siegeszug Saladins gegen die lateinischen Herrschaften in
Palästina hatte am 3. Oktober 1187 mit der Einnahme Jeru⸗
salems geendet; nur Tyrus war auf dem asiatischen Festlande
noch in der Hand der Christen.
Tausend Interessen geistiger wie materieller Art verbanden
damals Orient und Occident; auch abgesehen von der religiösen
Bedeutung des Landes, da die Füße des Herrn gewandelt,
wurde der Schlag als eine Beraubung des abendländischen
Lebens empfunden. Es ist bezeichnend für die universale Rich⸗
tung der letzten Jahre Friedrichs, daß sich der Kaiser trotz
seiner Jahre alsbald zum thatkräftigen Vertreter dieser Em—
pfindungen aufwarf. Während püäpstliche Sendboten das Kreuz

1 In dem erhaltenen Schreiben Wichmanns von Magdeburg und seiner
Suffragane, Doeberl 4, 201 ff.
        <pb n="168" />
        156 Menntes Buch. Erstes Napitel.

predigten im alten Stil, doch nicht mehr mit alter Begeisterung,
berief der Kaiser von sich aus auf den Sonntag Lätare Jeru—
—V —
Mainz: und hier unterwarf sich Philipp von Köln, ward Hein—
rich VI. zum Reichsstatthalter eingesetzt, nahmen der kaiserliche
Held und sein Sohn Friedrich von Schwaben das Kreuz zur
Kriegsfahrt nach Osten. Darauf bestellte Friedrich noch weiter
das Reich, indem er mit Heinrich dem Löwen ein Abkommen
auf fernere Verbannung traf und das thatsächlich im Reich
bestehende Fehderecht der Großen in die geregelten Bahnen
einer kaiserlichen Konstitution lenkte: und dann brach er, fast
siebenzigjährig, im Lenz des Jahres 1189 von Regensburg auf,
um ein trefflich discipliniertes Heer von mindestens zwanzig—
tausend Rittern gen Osten zu führen.
Die Fahrt ging die Donau hinab; herrlich ward man in
Wien, zuvorkommend in Gran empfangen; Mitte August be—
fand man sich in Sofia. Von nun ab begannen die Schwierig—
keiten. Der griechische Kaiser Isaak Angelos fürchtete, es sei
auf die Begründung einer hyzantinischen Secundogenitur der
Staufer abgesehen; nur gewaltsam brachen die Deutschen zum
Bosporus durch, und glücklich waren sie, als sie ihren Kaiser
als letzten aller ÜUberfahrenden auf dem Boden eines andern
Weltteils begrüßten. Darauf tauchten die altbekannten Be—
schwernisse des kleinasiatischen Überlandweges auf, und trotz
anfänglich freundlichen Verhältnisses zum Sultan von Iconium
mußte der Durchmarsch durch den glänzenden Sieg von Philo—
melium und die glückliche Schlacht in den Gärten von Iconium
(7. und 18. Mai 1190) erzwungen werden.
Damit aber waren die größten Gefahren überwunden; nach
einigen Märschen durch das schneegekrönte Gebirge des Taurus,
nach frohen Tagen in dem marktreichen Cilicien lagerte das
Heer am 10. Juni an den grünen Ufern des Salef. Hier nahte,
ungeahnt, das Unglück. Der Kaiser ertrank, wahrscheinlich beim
Baden, vielleicht auch nur beim Durchreiten des überkalten Ge—
wässers.
Der Tod des Kaisers veranlaßte die teilweise Auf—
        <pb n="169" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 157

lösung des Heeres und brachte den Rest des Zuges um seine
eigentlichen Ziele. Viele Wallbrüder wandten sich unmittelbar
zur Heimat zurück; der Kern des Heeres zog unter Herzog
Friedrich nach Syrien, wurde durch die antiochenische Pest des
Sommers 1190 decimiert und gelangte in kargen Überbleibseln
nach Akkon, wo er sich mit den soeben eintreffenden Scharen des
englischen und französischen Königs vereinigte. Vor Akkon ist
schließlich auch Herzog Friedrich gestorben, am 20. Januar 1191.
Das ist das Ende der klugen und gewaltigen Rüstungen
Friedrichs. Welche Ziele der Kaiser im letzten Grunde mit
ihnen verfolgt hat, ob neben religiösen Empfindungen ihn noch
andere Erwägungen zum Kreuzzug veranlaßt haben, niemand
weiß es. Sicher aber waren seine letzten Thaten würdig der
großen, universalen Politik, die er seit dem Jahre 1180
einzuschlagen begonnen. Es war eine Politik, die in
ihren Zielen schon deutlich weiter führte, als die Ottonen je
gelangt waren: aber erst in seinem Sohn fand sie ihren vollen,
ebenso genialen wie rücksichtslosen Vollstrecker.

VI.

Im Frühjahr 1189 war Kaiser Friedrich zum heiligen
Grabe aufgebrochen; schon im Herbst 1189 kehrte Heinrich der
Löwe, untreu seinem Versprechen längerer Abwesenheit, aus Eng—
land zurück. Und sofort versuchte er gegenüber König Heinrich,
dessen schmächtigem Körper man die furchtbare Spannkraft des
Willens nicht ansah, die ihn beseelte, seine alte Stellung im
Nordosten des Reiches wiederzugewinnen. Er schlug und ver⸗
trug sich mit den Fürsten, die seinen ehemaligen Territorien
benachbart waren; schon Ende Herbst 1189 waren die Haupt⸗
teile des sächsischen Herzogtums und der Kolonialgebiete bis
nach Lubeck hin wieder in seiner Hand.
Aber es waren ebenso leichte, wie vorübergehende Erfolge.
König Heinrich wandte sich gegen ihn, durch ein Reichsheer
unterstützt; an der Elbe gährte es seit Frühjahr 1190; im
Ausland ward keine Hilfe gefunden, da der englische König
Richard Löwenherz in gutem Einvernehmen mit Philipp von
        <pb n="170" />
        s8

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

Frankreich einen Kreuzzug vorbereitete; und im Inland wußte
König Heinrich den alten Freund der Welfen, Philipp von
Heinsberg, auf seine Seite zu ziehen. So kam es im Juli 1190,
unter Vermittlung Philipps, zu einem vorläufigen Frieden
zwischen König und Herzog, wonach der Herzog seine Erblande
sowie die Hälfte der Herrschaft über Lübeck behielt, dagegen die
Stadt Braunschweig teilweis, die Lauenburg gänzlich schleifen
und seine beiden ältesten Söhne, Heinrich und Lothar, dem
König als Geiseln stellen mußte.
Sehr glücklich war diese Lösung für König Heinrich in
diesem Augenblick, denn inzwischen waren für ihn als Gemahl
der sizilischen Erbtochter peinliche Zwischenfälle eingetreten.
Am 16. November 1189 war Wilhelm II. von Sizilien,
der letzte der legitimen normannischen Herrscher, gestorben, nach⸗
dem er vorher die Edlen des Reiches dem König Heinrich und
Konstanze, der rechtmäßigen Erbin, hatte schwören lassen. Aber
die Barone achteten des Eides nicht und erhoben Tankred auf
den Thron, einen Bastard, den Herzog Roger, ein Bruder
Konstanzens, mit einer Gräfin von Lecce gezeugt hatte; und
diese Wahl ward vom Papst als Lehnsherrn der Krone Siziliens
gebilligt.
Heinrich hatte, in Deutschland voll beschäftigt, einstweilen
nur seinen ehemaligen militärischen Erzieher, den tapferen Mar—
schall Heinrich von Kalden, nach Italien entsenden können. Der
Marschall, einer der bedeutendsten Dienstmannen des Reichs,
warb in Apulien ein kleines Heer, aber seine anfänglichen Fort—
schritte wurden bald durch die Fieberdünste Unteritaliens ge—
lähmt. Es war im Sommer 11950, zur selben Zeit, da Kaifer
Friedrich im Salef ertrank: in Italien wie im Orient fand die
staufische Sache Hindernisse.
Da wurde König Heinrich durch seinen Vertrag mit Heinrich
dem Löwen in Deutschland frei. Sofort eilte er nach Italien,
mit Beginn des Jahres 1191 rückte er ins römische Gebiet ein,
und rücksichtslos zwang er dem zögernden Papst durch Ausspielen
der Römer gegen das kuriale Regiment die Kaiserkrone ab,
am 15. April 1191. Und nun überschritt er die Grenzen seines
        <pb n="171" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 159

Königreichs und begann die Belagerung der entscheidenden
Festung, Neapels. Aber die Belagerung zog sich in den Som—
mer hin, furchtbare Fieber verderbten das nordische Heer, Erz—
bischof Philipp von Heinsberg starb, der Kaiser selbst lag tod—
krauk darnieder. Am 24. August 1191 mußte das Lager
aufgehoben werden, der Feldzug war mißlungen. Hein—
rich ging nach Deutschland zurück; dort blieb er die
nächsten Jahre; doch niemals hat er als höheres Ziel seiner
Politik die Eroberung Siziliens vergessen.
In Deutschland suchte der Kaiser zunächst die Pfaffen—
fürsten an sich zu fesseln, die in den besten Jahren Friedrichs
den treuen Halt der Reichspolitik gebildet hatten: freilich
that er das auf seine Art, indem er die Bischöfe zu einer
möglichst dienenden Stellung gegenüber der Monarchie hinabzu—
drücken versuchte. Die Möglichkeit dazu gewährten ihm nament—
lich die Bischofswahlen, bei denen er den königlichen Einfluß
immer weiter verstärkte. Gelegentlich einer Doppelwahl in Lüttich
ging er soweit, die bischöfliche Würde aus eigener Machtvollkommenheit
 zu verleihen, indem er das Bistum gegen Albert,
einen Kandidaten aus dem brabantischen Herzogshause, an Lothar
von Hostaden vergab; und die Bischöfe des Reiches wurden
veranlaßt, die Maßregel in einem allgemein gehaltenen Weistum
zu billigen.
Nun wollte es aber das Unglück, daß nicht lange darnach,
am 24. November 1192, Albert von deutschen Rittern erschlagen
ward, und alsbald lief das Gerücht, der Kaiser stehe der Ge—
waltthat nicht fern, und am Niederrhein begann es zu gähren.
Es war der Anfang einer großen Empörung, in der sich
das Mißfallen der Fürsten gegenüber dem herrischen Auftreten
des jungen Kaisers Luft machte. Ende 1194 versammelten sich
die niederrheinischen Fürsten in Köln, schon trat Herzog Heinrich
von Brabant als Bewerber um die Königskrone auf. Dann
verbreitete sich die Empörung nach Süden und Osten: Erz—
bischof Konrad von Mainz, Landgraf Hermann von Thüringen,
Albrecht von Meißen, Otokar von Böhmen fielen ihr zu. Und
hald sprang der Funke des Aufruhrs auf die Welfen über,
        <pb n="172" />
        —160

Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

nachdem bereits in Italien einer der vergeiselten Söhne des
Löwen, Heinrich, dem kaiserlichen Gewahrsam entsprungen war,
um Unfrieden zu stiften; einige sächsische Fürsten schlossen sich
anscheinend an: die alten Horste der gegenköniglichen Bewegungen,
der Niederrhein und Sachsen, fanden sich wiederum zusammen,
wie sie so oft schon dem süddeutschen, nach Italien strebenden
Kaisertum entgegengetreten waren.
Da rettete ein unerhörter Glücksfall den Kaiser aus aller
Drohung. König Richard Löwenherz war auf seiner Heimfahrt
von der Kreuzfahrt zum heiligen Lande an die dalmatinische
Küste verschlagen worden. Von hier aus mitten im Winter
des Jahres 1192 auf 1193 zur See weiter zu gehen, erschien
ihm zu gefährlich, wie leicht konnte er an die Gestade Frank—
reichs, in die Hände König Philipps, jetzt seines erbittertsten
Gegners, geworfen werden. So beschloß er, sich verkleidet nach
Norddeutschland zu Heinrich dem Löwen durchzuschlagen, um
mit dessen Hilfe England zu erreichen. Der abenteuerliche Plan
mißlang; am 21. Dezember 1192 wurde Richard bei Wien er—
kannt und von seinem Todfeinde, dem Herzog Leopold von OÖgster
reich auf Burg Dürenstein an der Donau gefangen gesetzt.
Sofort begann Kaiser Heinrich das Ereignis zu nutzen. Er
brachte sich in den Besitz der Person Richards, um einige An—
klagen gegen ihn, die sich angeblich auf deutsche Interessen be—
zogen, als oberster Richter zu untersuchen. Kaum aber war Richard
in seiner Gewalt, so begann er dessen Gefangenschaft meisterhaft
gegen die niederrheinisch-sächsische Fürstenverschwörung aus—
zuspielen, indem er einerseits mit der Auslieferung Richards an
König Philipp von Frankreich drohte und auf diese Weise die
Empörer am Niederrhein vor die Gefahr eines Kampfes gegen
die mit Philipp verbündete Reichsmacht stellte, und indem er
andererseits durch Richard freundliche Fuhlung mit den Welfen
gewann. So gelang es, auf rein diplomatischem Wege die beiden
Centren des Widerstands, den Niederrhein und die Sachsen, zu
ktrennen und vereinzelt dem Reiche wiederum zu unterwerfen.
Und noch ein weiteres Ergebnis von universaler Bedeutung
wußte Heinrich den Verhandlungen mit Richard zu ent—
locken. Als König Richard am 2. Februar 1194 in feier—
        <pb n="173" />
        Aufschwung des KRönigtums unter den Staufern. 161

licher Versammlung des Reiches zu Mainz endlich entlassen werden
sollte, vermochte ihn der Kaiser schließlich durch nochmaliges Aus—
spielen des französischen Gegensatzes dazu, sich außer dem alten Ver—
sprechen zur Zahlung eines Lösegeldes von 10000 Mark!“ auch
noch als Lehnsmann des Kaisers für sein englisches Reich zu
bekennen; blendend trat der universale Gedanke des Kaisertums
hervor aus den deutschen Wirren der letzten Jahre.
Und schon war es möglich, ihn erneut durch Italien zu
tragen, nach Sizilien, dem alten Ziel der kaiserlichen Wünsche.
Das Lösegeld Richards gewährte die finanziellen Mittel, in
Deutschland herrschte Ruhe am Rhein, versöhnten sich die
Welfen Sachsens endgültig mit dem Kaiser; der junge Heinrich
von Braunschweig, des Löwen Sohn, bereitete sich vor, mit ihm
nach Süden zu ziehen, und der alte Löwe starb ein Jahr nach
einer feierlichen Sühne mit dem Kaiser zu Braunschweig, den
6. August 1195.
Und auch in Italien hatte der Kaiser den Zug aufs beste
vorbereitet. Er hatte offen feindliche Stellung gegen die Kurie
genommen, deren politische Zirkel die staufische Eroberung Siziliens
unter allen Umständen stören mußte; und er hatte dadurch, daß
er die Städtebünde in Oberitalien gegeneinander ausspielte, hier
einen Zustand friedlichen Gleichgewichts geschaffen, der den Päpsten
nicht gestattete, eine starke gegenkaiserliche Partei zu bilden.
So war die Lage, als in Sizilien kurz nacheinander Roger,
der Sohn Tankreds, und König Tankred selbst starben, Tankred
am 22. Februar 1194. Tankreds Sohn Wilhelm, der einzige
Überlebende des Königshauses, war dreiiährig: das Reich harrte
des staufischen Erben.
Kaiser Heinrich zog im Sommer 1194 durch JItalien,
zerstörte Salerno, eroberte Apulien. Heinrich von Kalden schlug
die Sizilianer bei Catania und stürmte Syrakus. Am 20. No—
vember zog der Kaiser in den palermitanischen Wunderpalast

1 In unserem Gelde etwa 31 Millionen Mark.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III
        <pb n="174" />
        162 J Neuntes Buch. Erstes Rapitel.

der Normannenkönige ein. Über das Land und die Dynastie,
die dem Kaiser früher zu trotzen gewagt, erging nach anfäng—
licher Milde ein furchtbares Strafgericht. Bischöfe, Grafen,
Barone wurden geblendet, gespießt, verbrannt, lebendig be—
graben, im günstigsten Falle nach deutschen Burgen in Ge—
wahrsam gebracht; auch der junge König Wilhelm wurde
schließlich geblendet nach Hohenems geführt, die Königin Sibylla
nach Hohenburg im Elsaß. Als Despot führte sich Heinrich
in Sizilien ein, während seine Gemahlin ihm nach neunjähriger
unfruchtbarer Ehe am 26. September 1194 einen Knaben gebar,
den späteren Kaiser Friedrich II.
Heinrich stand im ersten Gipfelpunkte seiner Macht und
seines Glückes. Er hatte sich losgelöst von jener verstrickenden
Unterstützung der deutschen Fürsten, der sein Vater niemals
entronnen war; ohne Rücksicht auf den ohmächtigen Papst
in Rom gebot er über das Schicksal seiner Länder. In
den Ministerialen des Reiches, deren goldne Jahre jetzt ein—
treten, verfügte er über allzeit getreue und allgegenwärtige
Werkzeuge seines Willens. In Sizilien bestellte er seine Ge—
mahlin zur Regentin; der Reichsministerial Konrad von Urs—
lingen, Herzog von Spoleto, trat ihr als Statthalter zur
Seite. In Mittelitalien schaltete er eigenmächtig über das
Patrimonium Petri und die mathildischen Güter; er setzte in
Rom einen kaiserlichen Stadtpräfekten ein trotz ausdrücklichen
Verzichtes Friedrichs J. auf dieses Recht im Frieden von
Venedig; er verlieh seinem Bruder Philipp Tuscien und das
mathildische Erbe. Der Reichsdienstmann Markward von
Anweiler ward Statthalter über die Mark Ancona, über die
Romagna und Ravenna, der Ministerial Konrad von Lützelhard
ward Graf von Molise. In Oberitalien wußte der Kaiser die
alte Nebenbuhlerschaft zwischen Genua und Pisa zu beleben,
dem lombardischen Bund setzte er einen Bund kaiserlicher
Städte und der Markgrafen von Montferrat entgegen; das
Land war ruhig.
Als Beherrscher Italiens und der Kurie betrat der Kaiser
        <pb n="175" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 163

den deutschen Boden von neuem in dem Augenblick etwa, da
Heinrich der Löwe seinem Alter erlag. Den außerorden tlichsten
Plan brachte er mit sich. Als Kaiser und erblicher Herrscher
Siziliens von dem großen Gedanken einer abendländischen
Universalherrschaft getragen, konnte er Deutschland für diese
nicht entbehren: dauernd verbinden aber konnte er Deutschland
mit Sizilien nur, wenn er es zum Erbreich seines Hauses um—
schuf. So begann er Verhandlungen mit den Fürsten, um
das bisherige deutsche Wahlkönigtum in ein Erbkönigtum der
Staufer zu verwandeln. Als wertvolle Morgengabe wollte
er Sizilien der neuen Monarchie einbringen; gewichtige
Vorteile sollten Laienfürsten und Pfaffenfürsten davontragen,
die Aufhebung des Spolienrechts, die Vererblichkeit der Lehen
auf Seitenlinien und Töchter. Es sind die Zugeständnisse, die
das französische Königtum seinen Lehnsträgern hatte machen
müssen: sie haben die Ausbildung einer starken Monarchie in
Frankreich nicht verhindert.
Im April 1196 waren so viele Fürsten gewonnen und
eingeschüchtert, daß Heinrich seine Absicht auf einem Reichstag zu
Wuͤrzburg öffentlich darlegen konnte; zweiundfünfzig jener Fürsten,
die den König zu wählen pflegten, sollen ihm zugestimmt haben.
Aber aus Sachsen und vom Niederrhein, aus den peripherischen
Ländern der staufischen Herrschaft meldete sich Widerspruch;
Heinrich, der dringlichere Absichten in Italien hatte, wollte sich
nicht aufhalten lassen; er begnügte sich mit der einstimmigen
Königswahl seines zweijährigen Knaben Friedrich, die praktisch
auf weite Zeiten hin dieselbe Wirkung zu haben schien, wie die
Vegründung erbköniglicher Rechte.
Noch vor dieser Wahl war Heinrich wieder in Italien.
Er plante einen Kreuzzug zur Vernichtung auch des geistigen
Einflusses des Papsttums und zur Betonung universaler Gewalt
im Morgenland. Pilgerscharen über Pilgerscharen ließ er auf
seinen Schiffen von Apulien nach Palästina befördern, während
er selbst noch von Italien aus die diplomatischen Vorbereitungen
für sein Erscheinen im Orient traf. Er forderte Tribute ein
11*
        <pb n="176" />
        164 Neuntes Buch. Erstes Kapitel.

von den arabischen Herrschern der nordafrikanischen Küste, er
belehnte König Amalrich von Cypern, Boemund von Antiochien,
Leo von Armenien mit ihren Reichen; nach Byzanz sandte er
Heinrich von Kalden, alles Land südlich von Epidaurus und
Thessalonich als normannisches Erbteil zu fordern: und der
Kaiser Alexius zahlte Tribut aus den heiligen Schätzen der
Kirchen und der kaiserlichen Gräber. Es waren die letzten Vor⸗
bereitungen zum Zuge; im Sommer 1197 standen gegen
60 000 Krieger in Apulien der Kreuzfahrt gewärtig; im Sep⸗
tember stach die Flotte in See; stündlich erhoffte man den
Aufbruch des Kaisers.

Da ist Heinrich am 28. September 1197 zu Messina
gestorben.
Ein Zug bittrer Wehmut ergriff die Nation bei dieser
Nachricht. Heinrich hatte das Gleichgewicht ihrer fürstlichen
Gewalten hergestellt, er hatte die unendlichen sozialen Kräfte
ihrer mittleren Stände entbunden, noch mehr als Friedrich hatte
er die Deutschen politisch zum ersten Volke des Abendlandes
gemacht; stolz sah der Deutsche herab auf die zerfahrene Ohn⸗
macht der Romanen. Großen Geschicken schien die Nation
entgegenzugehen, nach einem hohen Ziele streckte sie sich: da
vard ihr der alles lenkende Herrscher entrissen.
Wir begreifen die rührenden Totenklagen der Zeitgenossen,
die unter dem politischen Verfall der folgenden Generationen
um so bitterer austönen. Aber stellen wir uns auf den nationalen
Standpunkt der Gegenwart, so werden wir den jähen Abbruch
der staufischen Universalpolitik erleichtert begrüßen. Schon
Friedrich J. ist, ewig von italienischen Plänen unterbrochen,
nicht zu derjenigen Befestigung seiner deutschen Gewalt gelangt,
welche die nach jeder Heimkehr wiederholten Versuche erneu⸗
ten Aufbaus, wären sie stetig gewesen, in bestimmte Aussicht
stellten; unter einer weiteren ungehemmten Führung Heinrichs
gar wäre die Nation zur Magd eines italienisch gekennzeichneten
Universalismus geworden.
Die nationale Bedeutung Heinrichs ist nicht in seiner
        <pb n="177" />
        Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 165

Universalpolitik an sich begründet, sondern in deren Neben—
wirkungen: in dem Stolze, mit dem sie uns noch heute erfüllt,
dessen Fortleben ihr einen ewigen Platz sichert im nationalen
Gedächtnis, und in dem großen Zuge, den sie dem geistigen
Leben des ausgehenden 12. Jahrhunderts verlieh, jenem Zeitalter
des emporblühenden Rittertums und eines unendlich fördernden
geistigen Fortschritts.
        <pb n="178" />
        Zweites Kapitel.

Enkwickelung und Wesen der ritterlichen
Gelsellschaft.

Wie weit waren doch unter den Kämpfen der ersten Staufer
die Probleme und Stöße des politischen Lebens der salischen
Zeit zurückgetreten! Wer fragte jetzt noch viel nach dem Ver⸗
hältnis von Regnum und Sacerdotium in jener Form, wie
diese Frage sechs Generationen der Kaiserzeit beherrscht
hatte! Die emporkeimende christlich-abendländische Weltanschau—
ung und Frömmigkeit des 10. Jahrhunderts hatte die ersten
Umwälzungen unter Gregor VII., die neue, frühmystische
Frömmigkeit eines Bernard von Clairvaur die staatlich—
kirchlichen Kämpfe der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts her—
vorgerufen. Jetzt war man in Deutschland dieser Dinge müde;
die Folge zweier kräftiger Herrscher hatte das Denken der
Nation auf wesentlich weltliche Aufgaben abgelenkt; und vor—
nehmlich nur noch in Italien sollte ein erneuter Aufschwung des
religiösen Lebens zu der letzten und höchsten Stufe mittelalter⸗
licher Frömmigkeit führen, wie sie sich in den Bettelorden
des 13. Jahrhunderts verkörpert, aber freilich in deren glänzendstem
Führer, im heiligen Franz von Assisi, und seinen geistigen
Nachfolgern schon über das mittelalterliche Fühlen hinaussührt
auf den Entdeckungsweg des individualen Menschen, in das
Anfangsgebiet der humanistischen Renaissance.
        <pb n="179" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 167

In die deutsche Entwickelung der zweiten Hälfte des
12. Jahrhunderts aber und noch späterer Zeit ragten die
kirchlich-politischen Kämpfe der Vergangenheit in großer und
mnmitlelbarer Weiterwirkung hinein fast nur noch mit den
Kreuzzügen.
Aber auch die Kreuzzüge hatten einen anderen Charakter
erhalten. Verfolgten Friedrich J. und Heinrich VI. mit ihren
morgenländischen Unternehmungen noch kirchliche Ziele? War
nicht weltlicher Universalismus für sie noch mehr bestimmend,
als die fromme Sehnsucht nach dem Besitz der heiligen Stätten?
Und läßt sich nicht aus der Vogelschau späterer Zeit die Be—
wegung der letzten Kreuzzüge überhaupt im Sinne eines starken
Offensivstoßes des Abendlandes gegen den Islam betrachten,
ohne dessen Durchführung der Halbmond früher auf den
Tarmen der Sophienkirche erglänzt wäre; wehrte man nicht
in Palästina in angriffsweiser Kraft nur ab, was man später
vor den Thoren Wiens in karger Defensive zu verteidigen ge—
zwungen war?
Jedenfalls verloren die Kreuzzüge allmählich an religiöser
Wirkung. Waren sie anfangs die stärksten Erreger asketischer
Frömmigkeit gewesen, so trugen sie später vor allem bei zur
ðrweiterung des verstandsmäßigen Horizonts der abendländischen
Völker. Fuͤr wie viele war die Fahrt nach dem heiligen Lande
nicht gleichbedeutend mit einer großen Reise und deren welt⸗
bilbender Wirkung! Denn keineswegs nur im Gefolge großer
Kriegszüge ging man ins Morgenland, in tausend Einzelfahrten
begrüßte man den asiatischen Boden. Schon vor den Kreuz⸗
zügen nahmen solche Reisen rasch zul, unzählig wurden sie im
12. und 18. Jahrhundert. Auf ihnen gewannen die führenden
Kreise vor allem auch unseres Volkes zum erstenmal eine
weitertragende, die bisherigen Einzelkenntnisse zu allgemeinerem
Wissen abrundende weltmännische Erfahrung; nicht umsonst

mMan kennt aus dem 8. Jahrhundert 6, aus dem 9. Jahrhundert
12, dem 10. Jahrhundert 16, dem 11. Jahrhundert 117: vgl. Röhricht in
d. Raumers Taschenbuch V, 5, 821.
        <pb n="180" />
        168 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

—DD—— vertriebenen, ver⸗
bannten Krieger, der sich elend außer der Heimat behelfen muß,
im Mittelhochdeutschen dagegen den fremden Helden, der die
Lust abenteuernden Lebens genießt; und nicht umsonst heißt
erfahren zunächst erwandern!.
Vor allem wirkten die neuen Erfahrungen der Kreuzzüge
auf religiösem Gebiete. War den Völkern des Occidentes die
römische Kirche bisher als die einzige religiöse Heilsanstalt
erschienen, außer der keine zweite zu denken sei, hatte noch
Hrotsuit die orientalischen Mohammedaner so wenig von den
Heiden, die alle als Atheisten gedacht wurden, unterschieden,
wie die frühesten Dichtungen der Karlssage die spanischen
Sarazenen, so lernte man nun in der griechischen Kirche immer
mehr eine Schwesterkirche der römischen Kirche kennen und
konstruierte sich auch die religiösen Einrichtungen und An—
schauungen der Muslemin nach christlichem Beispiel?; die
heimische Kirche erschien nicht mehr als allbeherrschendes Institut
des irdischen Daseins.
Es war eine geistige Haltung, die ohne weiteres der Eman⸗
zipation des nationalen Gedankens aus dem christlichen zu gute
kommen mußte, zumal die Nationen gleichzeitig vermöge ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Entwickelung dem Charakter einheit—
licher Körper entgegenreiftens; nicht zufällig singt Walther von
der Vogelweide unser erstes Nationallied“ und wird schon vor
seiner Zeit das patriotisch-staufische Drama vom Ende des römischen
Kaisertums und der Erscheinung des Entchrists gedichtet.
Vor allem aber war es eine Richtung, die zur Abwendung
vom speziell Kirchlichen führte: denn noch waren Christentum
und Kirchentum vollkommen identisch, ging christliches Denken
auf in kirchlicher Haltung. Eine Abwendung von der Kirche

Auch got. lais geht wohl auf die Bedeutung „erwandert haben“
zurück, vgl. „Geleise“.
2 Vgl. z. B. Wolfram von Eschenbach, Parzival J, 886: 2e Baldac
nement se ir babestreht.
3 Für Deutschland, s. oben S. 85 ff.
Vgl. Band LS. 15.
        <pb n="181" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 169

aber bedeutete den Bruch mit der einzigen, wahrhaft anerkannten
Autorität: viel früher sind die revolutionären Gedanken der
abendländischen Entwickelung gegen die Kirche gerichtet gewesen,
als gegen den Staat.
So lag die Gefahr vor, daß die Abwendung von der Kirche
zugleich zum geistigen Ruin und zum sittlichen Selbstverlust
führen werde. Es war eine Gefahr, die die Zeitgenossen des 12.
und 13. Jahrhunderts unter dem für sie furchtbaren Wort des
zwivels begriffen!. Trat sie bei leichteren Naturen ein, so
führte sie zu wohlfeilem Spott über christliche Einrichtungen
und Denkweise?. Ernstere und zugleich energische Naturen
dagegen führte sie dem Ketzertum, dem Wagnis persönlichen
Verständnisses christlicher Gedanken zu. Fast stets beginnen solche
Seelen mit der Opposition gegen die römische Geistlichkeitskirche,
ganz entsprechend ihrer zunächst kirchenfeindlichen Richtung, ihr
Ideal ist die Volkskirche der „Reinen“; nicht selten aber
werden sie, sobald sie das Christentum im Prozeß denkhafter
Selbstvermittlung zu ergreifen suchen, auch über die Schwellen
des bestehenden dogmatischen Lehrgebäudes hinausgeführt: eine
Erscheinung, die in dem Deutschland des Investiturstreites fast noch
völlig unbekannt gewesen war. Diese Entwickelung war da, wo sie
von bedeutenden und furchtlosen Personen getragen wurde,
für die Kirche um so bedenklicher, als noch niemand an eine
Beschränkung der Redefreiheit gedacht hatte. So äußerten sich
die neugeborenen Geister allenthalben in vielfach ungestörter
Propaganda; die Verwirrung der Seelen, ihre Loslösung von
der starren Gebundenheit der alten typischen Frömmigkeit schien
sich anzubahnen, bis die Kirche in den ersten Jahrzehnten des
13. Jahrhunderts durch das Verbot freier Meinungsäußerung?
und die Einführung von Ketzergerichten dämpfend eingriff.
Was aber mit diesen Mitteln nicht mehr verhütet werden
konnte, Ras schon in den Tagen Kaiser Friedrichs J. fich völlig

1 So Wolfram. VBgl. auch Berhtolt I, 40, 20.
2 Vgl. Gottfrieds Tristan 15737, 15747.
3 Val. z. B. Stat. synod. Trovir. 1227 e. 8; Blattau 1, 22.
        <pb n="182" />
        70 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

vollzogen hatte, das war die Säkularisation des geistigen Lebens
in den führenden Schichten der Nation: hier hatte Prou Werlt
die Ecclesia endgültig geschlagen. Zwar nahmen die Werke
äußerlicher Frömmigkeit noch zu, in Baiern entstehen im
11. Jahrhundert 24, im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts
57 neue oder wiedereingerichtete Klöster; im östlichen Schwaben
werden im 11. Jahrhundert 18, im 12. Jahrhundert 40 Klöster
gegründet!. Allein diese Werkheiligkeit kann nicht über die
geistige Wandlung in den Köpfen des Adels täuschen. Weit—
herzigkeit und Toleranz ziehen hier ein; Wolfram von Eschen—
bach darf in seinem Parzival das Bild einer kirchlichen
Gemeinschaft ohne Papst und Hierarchie entwerfen ; Heiden
können seiner Meinung nach selig werden, und Freidanks
Bescheidenheit münzt die allgemeine Überzeugung in den
Spruch aus:

Kristen Juden Heiden
sint 2e Akers ungescheiden.
Schon steht den größten Geistern unter den aristokratischen Zeit—
genossen der sittliche Wert des Menschen höher, als der formal—⸗
religiösse — bis gegen Wende des 18. und 14. Jahrhunderts
ein kühner staatsrechtlicher Denker den Schluß zieht, daß auch
äußerlich, nach Natur- und Völkerrecht, Juden und Heiden
einem christlichen Kaiser mit gleichem Recht unterstehen dürfen.
wie Christen?.
Nicht als ob damit die führenden Schichten der Nation
freigeistig geworden wären. Ihre Frömmigkeit blieb, aber sie
bildete nicht mehr den alles verschlingenden Grundzug der Zeit,
und sie beruhte nicht mehr auf leidenschaftlicher Aufnahme der
christlichen Sittengebbdte und des Glaubens, auf unbedingter,
selbstentäußernder Hingabe an die Forderungen der Kirche. Sie
hatte sich verinnerlicht, sie war nicht mehr kirchlich, sondern
religiss; und sie vertrug sich sehr wohl mit äußerer Pracht und
der lebendig strahlenden Lebenshaltung des emporblühenden

v. Inama, Wirischaftsgesch. 2, 182 Anm. 4.
» Engelbert von Admont; ogl. Riezler, Widersacher S. 167.
        <pb n="183" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 171

Rittertums. So bekam sie freilich statt des weltentsagenden
einen weltfreudigen Zug: naeme ieh die wal, sagt Bruder
Berhtolt einmal!, das ich ein guot mensche waere und des
himclriches sicher waere, so waere mir dise zit hie —X
rtriche Keber ze leben, danne ze himelriche. Denkt so der
große Prediger des Ausgangs unserer Periode, so begreift man,
daß das ritterliche Ideal der hohen Stauferzeit kein anderes
sein konnte, als ein christlich gefaßter irdischer und transscenden—
daler Eudämonismus. So empfindet Wolfram von Eschenbach:
Vom Himmel fordert er die schönsten Sterne
Und von der Erde jede höchste Lust?.
Mit diesem Standpunkte aber mochte sich der jedem Krieger⸗
stande, also auch dem Ritterstande naheliegende Gedanke des
Fatalismus um so eher verknüpfen, als er durchaus nationaler
Grundlage entsprangk? und den deterministischen Lehren der
Kirche nicht unmittelbar zu widersprechen brauchte. In der
That bildet er neben dem Eudämonismus den wesentlichsten
Einschlag im Gewebe der ritterlichen Anschauungen?; kein
Sprichwort galt mehr, als das echt ritterliche Got hat den
gewalt, der mensch den wan, und das Wort „feige“ bewahrte
auch in ritterlichem Munde noch etwas von dem urgermanischen
Sinn: durch unabwendbares Schicksal dem Tode verfallen.
Eudämonistische und zugleich fatalistische Stimmung brachte
nun den freier denkenden Menschen gegen Wende des 12. Jahr⸗
hunderts in ein eigenartiges, halb humoristisch gefärbtes Ver⸗
hältnis zu den höheren Gewalten, vornehmlich zu Gott. Man
mußte versucht sein, sich mit ihnen gleichsam in das Verhältnis
guter Kameradschaft zu setzen, man ward dazu getrieben, die
eigene Stellung zu ihnen im Sinne der Stellung zu höher
stehenden Mitmenschen zu regeln: so sprach man wohl vom
himelkeisers oder dachte sich Gott im Sinne eines allgütigen

I, W, J.
2 Bgl. Fritzsch, Wolfram von Eschenbachs Religiosität, Diss. Lips. 1892.
3 S. Band JS. 194.
Vgl. z. B. Hartmanns GErec 5984 f.
sS. Erec 132, Gute Frau 424.
        <pb n="184" />
        172 Neuntes Buch. Zweites Rapitel.

Lehnsherrn. Auch die Heiligen wurden in diese Auffassung
einbezogen, vor allem auch die Jungfrau Maria, und nicht
immer wurde ein völliges Umschlagen dieses Gedankenzusammen—
hanges in rein menschliche und allzumenschliche Formen ver—
mieden. Aber auch Gott selbst mußte sich ins Liebenswürdige
gezogene prometheische Vorwürfe gefallen lassen; so, wenn im
zweiten Büchlein, das unter dem Namen Hartmanns von Aue
geht, einmal geäußert wird:
Ob nu got nach dirre klage
und nach disem unmuote
mit deheinem guote
immer wil getroesten mich,
deswar so sumet er sich,
lat er mich truren in der jugent.
Wie stellte sich nun zu dieser Wendung, zum Siege der
Frau Welt über die Kirche der Klerus? Bisher hatte er,
zumal in seinen höheren Stellungen, den führenden Kreisen der
Nation mit angehört, ja sie hauptsächlich gebildet. Unterlag
er auch seinerseits der geistigen Wandlung?
Man vergleiche Gestalten wie die des heiligen Anno aus
den Jahren Heinrichs IV. und des großen Kanzlers Reinald
aus staufischer Zeit, beide Erzbischöfe von Köln: und man
wird sich der außerordentlichen Wandlung bewußt sein. Die
Bischöfe noch des 11. Jahrhunderts waren Seelenhirten, darum
standen sie im Investiturstreit zumeist zum Papste; die Bischöfe
des 12. Jahrhunderts waren Kirchenfürsten und darum zumeist
weltlich, kaiserlich gesinnt. Das Wormser Konkordat hatte ihre
Stellung dem Lehnsnexus der Laienfürsten vollkommen eingeordnet;
nicht minder, wie diese, ja mehr wie sie schlugen sie die Schlachten,
führten sie die Verhandlungen Friedrichs J. Umgeben von
einem emporblühenden Stand kirchlicher Dienstmannen, reich an
Landeserträgen, dem Reichsgedanken nicht minder zugethan wie
zur Zeit Ottos des Großen, wurden sie die Stützen der Monarchie
und den Laienfürsten in That und Einfluß mehr als ebenbürtig.

II, 591f. Vgl. u. a. auch Gottfrieds Tristan 6785 f.
        <pb n="185" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 178

Diese Stellung wirkte auf den niedern Klerus weiter. Auch
er ordnete sich der neuen, ritterlichen Gesellschaft ein; schon der
Landfriede des Jahres 11561 bringt das zum Ausdruck, indem
er die Ausnahmestellung der Geistlichen im Friedensschutz be⸗
schränkt; voll anerkannt vom Rittertum erscheinen die Pfaffen
dann um die Wende des 12. und 18. Jahrhunderts, Hartmann
von Aue bezeichnet sie einmal als dis herren, die das ambet
hant, daz si die gotes e begant?.
Und schon waren sie um diese Zeit bereits auch hinein⸗
gezogen in die Fülle neuer gesellschaftlicher und geistiger Bil—
dungselemente der Laienaristokratie. Sie wohnten Turnieren
bei, sie frönten einem oft nicht unbedeutenden persönlichen
Luxus im ritterlichen Sinne, und die höchsten Vertreter ihres
Standes nahmen mäcenatischen Anteil an dem Aufschwung der
nationalen Dichtung. Um die Äbte von Sankt Gallen erblühte
der Minnesang eines vollen Chors klösterlicher Dienstmannen,
hbis ein Abt gar selbst Tagelieder dichtete; und der Patriarch
Wolfger von Aquileia, vorher Bischof von Passau, war ein
Gönner Walthers von der Vogelweide; Staatsmann und Krieger,
Vertrauter der Päpste und Kaiser zugleich verbrachte er die
Tage seiner Muße umringt von Dichtern und Künstlern, mild
gegen deutsche Gaukler und italienische Sängerinnen, ja selbst
gegen die vagierenden Pfaffen, jene abtrünnigen, frei dichtenden.
halb heidnisch gesinnten Bastarde der Hierarchie.
Was Wunder, wenn bei solcher Verschmelzung mit dem
neuen Dasein der Laien die geistige Bildung des Klerus ritterliche
Züge annahm. Zwar scheint die Aufnahme lateinischer Wörter
in die deutsche Sprache durch Vermittelung des Klerus auch
im 12. und 13. Jahrhundert rege fortgedauert zu haben: ein
Zeichen noch lebendigen Einflusses specifisch kirchlicher Bildung.
Aber die neue Litteratur ward ritterlich-laienhaft selbst da, wo
Kleriker sich ihr widmeten. Um 1190 etwa dichtet der thürin—
gische Kapblan Wernher von Elmendorf eine Tugendlehre durch—

1MG. Coustit. 1, 196, 8 4, 3. J. 1152.
2 Grec 6335.
        <pb n="186" />
        74 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

aus weltlichen Charakters, und Thomasin von Zircläre, der
Verfasser jenes großen Tugendspiegels der Ritterschaft, der
unter dem Namen des Welschen Gastes bekannt ist, war Dom—
herr zu Aquileia. Auch die Legendenlitteratur des 18. Jahr⸗
hunderts nahm höfischen Charakter an, ihre Dichter standen fast
durchweg unter dem Einfluß Hartmanns von Aue. Und dar—⸗
über hinaus beteiligte sich die Klerisei schon früh an der
Litteratur der französisch-deutschen Abenteuer- und Liebesromane,
 ja führte sie recht eigentlich ein; nicht im geringsten
störte sie der oft recht weltliche Charakter dieser Dichtungen;
Ulrich von Zatzikoven, der Verfasser des Lanzelet mit seinen
lüsternen und gemeinen Frauencharakteren, war aller Wahr⸗
scheinlichkeit nach geistlich!.
So wurde die Bildung des Klerus säkularisiert, ein Vor—
gang, der wichtige Felder des Geisteslebens zum erstenmal völlig
nationaler Bebauung zuführte. So namentlich das Rechtsleben.
War die Sprache der Rechtsquellen noch bis zum 13. Jahr⸗
hundert das Latein, die Weltsprache der Kirche gewesen, jetzt
trat an deren Stelle das Deutsche; deutsch hat sich der Sachsen⸗
spiegel, obwohl ursprünglich noch lateinisch abgefaßt, über alle
Lande verbreitet, ein Rechtsbuch von alsbald vollendetem Wurfe;
mit Laien ward der im Jahre 1285 neu geordnete oberste
Gerichtshof des Reiches besetzt; und in amtlicher Übertragung
ins Deutsche wurde der im gleichen Jahre erlassene große
Reichsfriede Jedermann zugänglich. Unabsehbar fast ist die
Entwickelung, die in diesen Anfängen sich anbahnt: nun war
die Begründung eines einheitlichen Rechtsbewußtseins der Nation
hinaus über die partikularen Rechte der Stämme, die Entstehung
einer gemeinen Schriftsprache hinaus über das reich verästelte
System der Dialekte nicht mehr undenkbar.
Konnte eine neue Geistesbildung, die der gegenseitigen
Durchdringung der Lebensrichtungen des weltlich gewordenen
Klerus und des Laienadels so wertvolle Aussichten entnahm,
bei diesen Ständen stehen bleiben? Sie umfaßie im weiteren

Vogt in Pauls Grundriß II, 1 6. 275.
        <pb n="187" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschafi. 175

Sinne alle aufwärts strebenden Kreise der Nation. Auch die
hervorragenden Bürger der Städte, die großen Kaufleute, die
den kriegerischen Schutz ihrer umwallten Heimat übernommen
hatten, gehörten ihr an; sie haben nach Ritters Art gelebt;
sie haben nicht selten Verschwägerungen gesucht mit den edlen
Geschlechtern des platten Landes, und aus ihrem Daseinskreise
ist Gottfried von Straßburg hervorgegangen, der wollüstige
Sänger höfischen Liebesleids.
So entstand, wenn auch nicht völlig in sich gleichartig,
so doch im wesentlichen ühereinstimmend, eine erste große
nationale Laienbildung besonderer Art: zum erstenmal sammel⸗
ten sich die höheren Stände, wie sie sich der gärenden Zeit
der neuen Berufsschichtung zu entringen begannen, unter dem
Banner einer gemeinsamen höheren Bildung. Die Gleichheit
gemeinsamen Bewußtseins und identischer Denkrichtung aller
Volksgenossen war damit für immer durchbrochen; der Bauer
blieb zurück hinter dem neuen Aufschwung in alternder, bald
deralteter Geisteskultur; darum konnte sein Leben von der
ritterlichen Dichtung zum erstenmal als ein fremdes poetisch
erfaßt und bald verherrlicht bald satirisch behandelt werden.
War damit die geistige Einheit der Nation überhaupt
zerrissen? Es wäre eine sehr mechanische Auffassung. Auch
die Einheit des persönlichen, individualen Bewußtseins beruht
nur auf menschlicher Vorstellung. In Wahrheit giebt es nur
eine Menge von Sondervorgängen, die sich zumeist kontrastweise
innerhalb des Individuums ablösen; und je verschiedenartiger
sie sind, je rascher sie in voller Klarheit und Energie wechseln,
um so reicher erscheint die Ausstattung des Einzelnen. Die Ein⸗
heit des Bewußtseins aber, die sie verknüpft, ist nur eine Ge⸗
gebenheit, ein Erzeugnis menschlichen Schlusses. Nicht anders
im sozialen Körper. Auch hier eine Reihe grundsätzlich von
einander unabhängig verlaufender Vorgänge; auch hier um so
größerer Reichtum, um so höhere Kultur, je glücklicher die
Mannigfaltigkeit und der Wechsel; aber auch hier immer über
alledem das menschlich erzogene Bewußtsein von der nationalen
Einheit der stets verwickelter verlaufenden Bewegung.
        <pb n="188" />
        76

Nenntes Buch. Zweites Kapitel.

II.

Kann man von einer höheren Gesellschaft der Stauferzeit
sprechen, in der Landadel und Großbürgertum, Ritterschaft und
Klerus sich trafen, so darf doch nicht vergessen werden, daß die
immer festgehaltene Grundlage der neuen Gesellschaft in der
Entwickelung des ritterlichen Wesens gegeben war. Das Ritter—
tum selbst aber hatte, bevor es gesellschaftlich und geistig be⸗
deutend ward, schon eine Reihe von Entwickelungsstufen durch⸗
laufen.
Als das altgermanische Volksheer sich nicht mehr aufbringen
ließ infolge sozialer und politischer Umwälzungen, da waren die
besitzenden Klassen des Landes, die Großgrundherren, in Dden
Vordergrund der Heeresverfassung getreten, indem sie aus ihren
Hintersassen Fußvolk und Reiter stellten und deren Anführung
als kriegerische Mustertruppe zu Roß übernahmen!. Es waren
nationale Dienstleistungen, die seit dem vollen Verfall der alten
Heeresverfassung in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts
besonders hervortreten mußten; nun erscheinen zunächst die
Grundherren als edel und ritterlichem Berufe hingegeben, sie
sondern sich aus als ordo equestris.
Allein die soziale Bewegung in den Grundherrschaften
hatte um diese Zeit schon längst zu einer Abstufung unfreier
und höriger Dienste geführt, innerhalb derer sich Gruppen von
abhängigen Leuten zum Roßdienst im Frieden und Krieg höher
erhoben hatten: der Stand der Dienstmannen war emporge⸗
kommen?. Auch er lebte reisigem Berufe: schon im Jahre 1134
wird er einmal dem Stand der Grundherren als ordo equestris
minor angegliedert zugleich und entgegengestellts.
Und welchen Aufschwung nahm er in den nächsten Jahr⸗
zehnten! Sein dienstliches Verhältnis zum Grundherrn wandelte
sich vollkommen in ein Lehnsverhältnis um, sein Dienstgut wurde
Lehnsgut; und nicht selten schwand auch das Gedächtnis an die

Vgl. dazu schon Band II S. 97 ff.
2 S. oben S. 65 ff., auch S. 99 ff.
3 Böhmer,. Acta imp. sel. 74 No. 80
        <pb n="189" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 177

lehnsherrliche Gebundenheit, und der Minister ial erschien als frei⸗
gesessen auf freiem Grunde, ein kleiner Grundherr. Das um so
mehr, als sich mit dem wachsenden Ansehen des Standes viel⸗
fach Freie ihm anschlossen — eine Aufwärtsbewegung, die schon
unter Kaiser Friedrich J. den Bauern verwehrt ward und nur
noch den Bürgern offen blieb.
In dieser Erhebung verschmolz der Stand ministerialischer
Ritter immer mehr mit der älteren Gruppe ritterlicher Edler;
hatte man im Jahre 1184 noch von ordo equestris maior und
ininor gesprochen, so erscheint im Reichsfrieden schon des Jahres
1156 die ritterliche Klasse als einheitlich, und der frühere Gegen—
satz des Rechtes zwischen liber und servus wird in seinem
Texte durch den neueren des Berufes zwischen miles und
rusticus ersetztꝛe. Gegen Ende der Zeit Friedrichs J. kann
dann kein Zweifel mehr sein: auf dem Boden ritterlichen Thuns
haben sich Edle und Dienstmannen zu einem Stande zusammen⸗
gefunden, und nur archaische Erinnerungen an die frühere Tren⸗
nung tauchen gelegentlich noch auf?. Ja schon beginnen in
einzelnen Gegenden des Reiches, namentlich in OÖsterreich, die
ritterlichen Dienstmannen unter sich einen neuen Stand unfreier
Ritter zu entwickeln: es wird der Stand gewesen sein, der die
Soldritter in den Heeren Heinrichs VI. und noch mehr König
Philipps und Ottos hergab, von dessen einem Vertreter Wolfram
erzählt:

er bot sin dienest umbe guot,
als poch vil dicke ein riter tuots,
und der immer in niedrigerem Ansehen blieb, soweit seine An—
gehörigen nicht schlechten Sold aufs ängstlichste mieden.
Ministerialen und Edle aber entwickelten nunmehr, seit
Beginn des 18. Jahrhunderts, ihren neuen ritterlichen Stand
zu vollendeter Durchbildung. Der Erwerb ritterlicher Fertig—

A. a. O. 8 10.
2 8. B. in Hartmanns Armem Heinrich, in dem
älterer sozialer Schichtung fortleben, vgl. z. B. 1496 ff.
3 Parzival J, 491; vgl. IV, 932, auch IV, 783.
Lamvrecht, Deutsche Geschichte III.

die Vorstellungen

19
        <pb n="190" />
        178 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

keiten ward durch die Staffelung der Erziehung und der Berufs—
thätigkeit von Knappe und Ritter geregelt, der Grundsatz der
Ebenbürtigkeit zu gerichtlichem Zweikampf, zu Waffenspiel und
Turnier, zur Aufnahme in geistliche Orden und höhere Kirchen—
pfründen wurde festgestellt; Ritter konnte nun nur noch werden,
wer zu Schildesamt geboren war; der Ritterberuf wurde zum
Standesberuf mit allen Merkmalen der eigenartigen sozialen
Gliederung staufischer Zeiten!.
Längst aber, ehe dieser Abschluß eintrat, der teilweise schon
eine Verknöcherung bedeutete, hatten sich die Ritter mit hohen
Standesidealen erfüllt, deren Flugkraft sie zu geistigem Dasein,
zur Entwickelung einer ersten wahren Gesellschaft innerhalb der
deutschen Geschichte emporhob.
Für einen solchen Aufschwung brachten sie schon wesentliche
geistige Voraussetzungen aus ihrer älteren sozialen Lage mit.
Von jeher waren sie Herren des heimatlichen Bodens, der sie
nährte, gewesen; auf ihm hatten sie sich ergangen in Jagd und
Pirschgang, im Schutz ihres Gesindes und ihrer Familie; selbst—
—F——
Edelsinn und äußerer Glanz waren ihres Wunsches Ziel; Be—
griffe wie Demut und Einfalt, Barmherzigkeit und Gewissen—
haftigkeit lagen ihnen fern; selbst die Worter dafür hatte ihnen
erst die Kirche zugebracht.
Hierzu trat mit den Kreuzzügen, und vornehmlich seit dem
zweiten Kreuzzug, den die Deutschen erst ernstlich mitmachten,
die Hebung des Waffenberufs. Bis dahin waren deutsche Ritter
im Kampfe wohl gelegentlich noch abgesessen, um in der Weise
der Väter zu Fuß zu fechten. Jetzt hob sich die Kenntnis des
Pferdes und der ritterlichen Waffen; und die ununterbrochenen
Züge Friedrichs J. und Heinrichs VIJ. in das ferne Land des
Südens trugen dazu bei, diese Kenntnis zu erhalten und zu
vertiefen. Der abgeschlossene Beruf des roßbewehrten Ritters
bildete sich völlig aus und mit ihm ein neues Ideal der Helden—
kraft im Waffenhandwerk, das Ideal der eigentlichen Ritterschaft.

1 Vgl. oben S. 88.
        <pb n="191" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 179

Schwer schien es erreichbar in seinem vollen Glanze abenteuer—
licher Kriegserfolge daheim und im Morgenland, in Italien und
an den Küsten der nordischen Meere; nur der äußersten Energie
war es zugänglich:
senft' unde ritterlicher pris,
die misseheéllent alle wis
und mugen vil übele samet gewesen!; —
ez ist reht, daz uf der erde
der fruote nimmer werde
mit gapzem gemache?:
so rufen unsere Dichter aus; und der Winsbeke, jener bairische
Ritter, der gut ritterliche Lehre im Sinne Wolframs von Eschen⸗
bach giebt, meint gar, nur in besonderen Glücksfällen möge der
Ritter sein Ideal erreichen:
guot ritterschaft ist toppelspil,
die saelde muoz des degenes pflegens.
Und doch: nicht in der höheren Weihe des Waffenberufs
allein beruhten alle Wünsche des Ritters: über sie hinaus gab
es für ihn ein höchstes Ideal — die Frauenliebe. Die Minne
ist das belebende Element der Zeit; sie steht im Mittelpunkt
des Schicksals der höheren sozialen Schichten; sie erst giebt dem
geistigen Leben ganzen Inhalt, volle Färbung, einzigen Charakter.
In der Geschichte der natürlichen Verfassung des Geschlechts
und der Familie hatte sich seit den ersten Zeiten der Stammes⸗
kultur eine schon viel früher angedeutete Wendung immer stärker
vollzogen: das Geschlecht, die Sippe war zurückgetreten vor der
Familie. Kirchliche und weltliche Entwickelung hatten zu diesem
Ergebnis zusammengewirkt. Das kanonische Heiratsverbot, an⸗
fangs noch in den Geleisen der deutschen Verwandtschaftszählung
verlaufend“, dann davon abweichend, haͤtte sich allmählich vom

1 Tristan 4425.
2 Zweites Büchlein II, 179.
3 Winsbeke 20, 9. Vgl. Wolframs Parzival IV, 294
Vgl. Freisen, Archiv f. kath. Kirchenrecht 56, 2l7 ff.
12*
        <pb n="192" />
        —180 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

vierten bis zum siebenten Grade vorgeschoben: das bedeutete
die Sprengung einer Fülle alter intergentiler Beziehungen.
Auf dem weltlichen Gebiete wirtschaftlicher Entwickelung aber
hatte das Recht der Einzelperson mit der vollen Erringung des
heimatlichen Landes immer mehr von Land und Heimat abzu—
hängen begonnen, statt von Stamm, Geschlecht und Geburt!:
auch diese Wandlung schwächte die Bedeutung der Sippe. So
begreift es sich, wenn die Prediger des 18. Jahrhunderts über
weitverbreiteten Mißbrauch der verwandtschaftlichen Eideshilfe
klagen; der Gedanke war überlebt, die rechtliche Bedeutung des
Geschlechtes im vollen Verfall. Und auch auf dem Gebiete der
Sitte lockerten sich die sippenschaftlichen Beziehungen. Zwar
klagen im Nibelungenlied noch die Gesippten den Toten und
werden als Helfer in aller Not bezeichnet und beansprucht? —
aber das sind schon altertümliche Züge, das Leben kannte der⸗
gleichen vielfach nicht mehr: auf eigne Füße war das Dasein
der Familie gestellt worden.
Doch darf man sich deshalb die Familie noch nicht in unserm
Sinne frei gestaltet vorstellen. Ihre sittliche, geschweige ihre
politische Bedeutung war noch keineswegs erkannt; die Kirche,
die hier hätte vorangehen müssen, sah asketischen Sinnes in
der Ehe fast nur eine Anstalt zur Befriedigung sinnlicher, sünd⸗
hafter Begierden. Nach deutscher Sitte aber wurde die Ehe
noch immer nicht vorwiegend als Liebesbund geschlossen, sie war
eine Maßregel der Konvenienz, der Familienpolitiks; und noch
galten die äußerlichen Eigenschaften der Geburt, der körperlichen
Gestaltung, des Besitzes als für eine Verlobung vornehmlich,
wenn nicht ausschließlich entscheidend'. Dem entsprach die enge

1 Völlig durchgeführt erscheint die Wendung sobald für Grundstücke
das Recht der belegenen Sache allgemein durchdringt. Das geschah im
18. Jahrhundert, vgl. Schröder, Rechtsgeschichte 2. Aufl. S. 625 Anm. 11.
2 Hildebrand, Ges. Aufsätze und Vorträge S. 51 f.
s Gudrun 8, 2; Ennen, Quellen z. Gesch. der Stadt Köln II, 188,
Nr. 180, 1232.
Vgl. z. B. Hartmanns Erec 6191 ff. 6242 ff., ferner zum Vorstehenden
im weiteren Sinne Scheurl in Herzogs Realencyklopädie 4, 89; Friedberg,
Das Recht der Eheschließung S. 103 ff.; Hinschius, Kirchenrecht 1, 38.
        <pb n="193" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 181

Gebundenheit aller höheren Beziehungen in der Ehe; Frau und
Kinder gehörten noch zum Ingesinde des Mannes, hart übte er
über beiden sein Recht körperlicher Züchtigung, und die Pflicht
ehelicher Treue band rechtlich wie im Sinn der Sitte noch
immer fast nur die Gattin.
Dementsprechend war die Geselligkeit in den Anfangszeiten
des Rittertums und im wesentlichen wohl noch während des
ganzen 11. Jahrhunderts vornehmlich auf die Männer be—
schränkt; und sie trug den Charakter fast jeder ausschließlichen
Männergeselligkeit, sie huldigte dem Hetärismus.
Aber gerade hier trat im Laufe des 12. Jahrhunderts ein
grundstürzender Wechsel ein. Mit den ersten Einwirkungen der
Geldwirtschaft, wie sie durchs Land, vornehmlich am Rhein und
an der Donau, zogen, wuchsen die bis dahin eng begrenzten und
fast nur für Männer brauchbaren Verkehrsmöglichkeiten. Die
Straßen wurden belebter und sicherer, der Nachrichtendienst
bildete sich aus; ein gewisser Luxus des Reisens entwickelte sich
nicht minder wie ein Luxus der Tracht und der häuslichen
Einrichtung. Von Burg zu Burg, von Pfalz zu Pfalz spannen
sich ganz anders, als bisher, die Fäden geselligen Verkehres,
zumal überall im Lande neben dem kaiserlichen Hofe nun zahl⸗
reich fürstliche Höfe zu erblühen begannen; und nicht mehr
bloß Männer, auch Frauen beteiligten sich an dem neuen Leben.
Zum erstenmal trat damit das Weib als gesellschaftliches
Wesen ein in die Pfade der deutschen Entwickelung. Es ver—
steht sich, daß die neue Erscheinung zu den außerordentlichsten
Veränderungen führen mußte. Zwar blieb auch jetzt noch das
Mädchen vom geselligen Verkehr ausgeschlossen, nur die ver⸗
heiratete Frau gehörte ihm an. Und auch sie schied trotz ihrer
neuen sozialen Stellung noch keineswegs aus ihrem bisherigen
geistigen und rechtlichen Rahmen. Sie wurde nicht schöpferisch
auf geistigem Gebiete: lyrische Ergüsse der ritterlichen Dichtung,
die als von Frauen gesprochen erscheinen, sind von Männern
gedichtet. Sie begann nicht ebenbürtig neben dem Manne zu
walten: noch Hartmanns Erec zeigt die Frau gegenüber dem
        <pb n="194" />
        182 Neuntes Buch. Zweites Napitel.

Ehemann in den unwürdigsten Scenen!. Sie wirkte nur als
Weib, als Gegenstand sinnlichen Begehrens, als Auslöserin der
Minne.
Die Liebessehnsucht des Ritters, bisher befriedigt in den
niederen Sphären des Gynäceums und wohl auch der bäuer—
lichen Kreise, wandte sich nun einem höhern, nach unseren Be—
griffen freilich ebenso unsittlichen Ziele zu, der Frau des ritter
lichen Genossen. Und sie erging sich keineswegs in leerer Ent—
sagung, so oft sie hierzu auch schließlich gezwungen ward:
grundsätzlich strebte sie nach vollem Genusse.
Anscheinend schon früh ist das Ideal ritterlicher Frauen—
liebe in diesem Sinne in Deutschland aufgestellt worden; be—
reits das 11. Jahrhundert hat es gekannt, und einigermaßen
ausgebildet begegnet es schon um die Mitte des 12. Jahrhunderts?.
In seiner besonderen Form scheint es sich zu dieser Frühzeit
jenen Freundschaftsbunden genähert zu haben, die in den
mannigfachsten Ausbildungen von jeher die Entwickelung deut⸗
schen Lebens und Gemütes begleitet und ihren Niederschlag ge—
funden haben in der Überfülle von Ausdrücken, die unserer
Sprache für den Begriff engster Genossenschaft stets zu Gebote
standen: von gotisch gajuké, althochdeutsch gimahhbo und mittel⸗
hochdeutsch gespan herab bis auf die noch uns geläufigen Ge⸗
finde, Gefährte, Geselle, Genosse und die jüngeren Kumpan und
Kamerad. Die Liebenden mochten sich als Teilhaber einer über—
mächtigen, von seiten des Mannes durch ritterliches Wesen und
ritterliche That verdienten Minne fühlen; so gingen sie inein—
ander über in Liebe und Treue, in Heimlichkeit und Gefahr.
Aber diese erste Stufe ritterlicher Frauenliebe ward abge—
löst durch eine zweite, höhere, in der die Frau nicht mehr als
gleichgeordnete Genossin, als Gesellin des Mannes erscheint,
sondern über ihm steht als seine Herrin, als die Lehnsdame
gleichsam seiner Person und seiner Wünsche. Es ist eine Ent—

Grec 620 ff. 6576 ff.
2 Das zeigte die bekannte lyrische Stelle im Ruodlieb (um 1030) und
die erste Redaktion der Kaiserchronik (vor 1147).
        <pb n="195" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 183

wickelung, die eintreten mußte in dem Augenblick, wo die Frau
das Werben des Mannes hinauszog oder gar nicht erhörte!.
Eben diese Stufe ist bezeichnend für die Blüte der ritter⸗
lichen Gesellschaft. Ihr entwächst jene reflektierte, entsagende,
schließlich der Selbstironie zuneigende Stimmung, jener blaß
aristokratische Ton, der das Rittertum seit den achtziger Jahren
des 12. Jahrhunderts zu kennzeichnen beginnt; mit ihrem Ein⸗
tritt erstehen die zierlichen und oft gezierten Formen höfisch—
konventionellen Umgangs: ihre Einwirkungen werden maßgebend
für die Äußerlichkeiten nicht nur, sondern auch für die geistigen
Anschauungen der höfischen Kreise.
Doch ehe sich diese Entwickelung voll aus den Tiefen der
deutschen Natur heraus zu rein nationalem Leben entfalten
konnte, erhielt sie Maß und Tönung durch die Rezeption ent—
sprechender, aber schon viel weiter ausgebildeter Formen des
französischen Ritterlebens, das vor dem deutschen den Vorteil
einer um etwa zwei Generationen früheren Entfaltung voraus
hatte.

II.

Die weltgeschichtliche Entwickelung der klassischen Völker,
der Mittelmeervölker überhaupt, war im wesentlichen so ver—
laufen, daß die einzelnen Völker, die orientalischen wie das
griechische und das der Römer, nicht nebeneinander, sondern
nacheinander zur Blüte gelangten. Die Folge war, daß die
Kulturerrungenschaften von weltgeschichtlicher Bedeutung sich in
der Form der Vererbung alles wahrhaft Bedeutenden von einem
Volk auf das andere vermehrten. So geht der allgemein
menschliche Gehalt der orientalischen Kultur auf die Griechen.
der griechischen Kultur auf die Römer über.
Nerändert wird dieser Prozeß mit Errichtung des römi—

a Die volle Durchbildung der Anschauung vom Liebesdienst scheint
allerdings auch für Deutschland schon provençalisch bedingt zu sein; doch
schlägt das Verhältnis zwischen Mann und Frau in der Liebe schon vor
der ersten fremden Einführung des, Dienstes“ (durch Meinloh von Seflingen)
um; vgl. Scherer, Deutsche Studien 2. 513.
        <pb n="196" />
        84 VNeuntes Buch. Zweites Kapitel.

schen Universalreiches. Das Imperium zerstört seinerseits die
Nationalitäten der abendländischen Welt, soweit es seine Macht
erstreckt, und begründet damit den Schauplatz einer weltbürger⸗
lichen, nicht mehr nationalen Kultur — derjenigen Kultur, die
in der Form klassischer Rezeption auf das Mittelalter über—
gegangen ist. Denn nicht die höchsten Errungenschaften der
römisch⸗nationalen oder gar die der griechisch-nationalen Kultur
haben die modernen Nationen vom 8. bis zum 16. Jahrhundert sich
anzueignen getrachtet, sondern die des Kaiserreichs. Zugleich
aber hatten das Kaiserreich und seine Vorläufer die östliche
Hälfte des Mittelmeerbeckens nicht geistig, sondern nur mili—
tärisch unterworfen: der griechische Geist waltete hier auch
fürderhin weiter. Aber politisch nicht mehr gekräftigt, verlor
er seinen Inhalt, ward zur weltbürgerlichen Form und nahm
in diesem Zustand jenen neuen, unsäglich wichtigen Inhalt auf,
der ihm von dem freiest und höchst entwickelten Individualis—
mus des Orients dargeboten ward: das Christentum.
Das Christentum und die kaiserlich-klassische Kultur waren
die großen Geistesinhalte, die auf die werdenden Völker des
Mittelalters übergingen. Sie wirkten aber hier mit sehr ver—
schieden bemessener Lebenskraft. Die erste Renaissance der kaiser—
lichen Kultur setzte in der Karlingischen Zeit ein, in dem Augen—
blick, da die wirtschaftlichen und politischen Einrichtungen des
Altertums in ihren letzten unmittelbaren Resten abzusterben be—
gannen: die materielle Nachwirkung schien durch die geistige er—
setzt werden zu sollen. Indem dies aber geschah, um die wich—
tigste politische Institution der klassischen Zeit, das Kaisertum,
zu erhalten, ja wieder zu errichten, wurde das Schicksal der
klassischen Renaissance bis zu einem gewissen Grade mit dem
Schicksal dieser politischen Idee des Altertums verknüpft. Die
Renaissance erlebte darum mit dem Kaisertum der Ottonen eine Auf⸗
frischung, sie ward noch einmal für das spezielle Gebiet der
Rechtswissenschaft erstrebt im Zeitalter Kaiser Friedrichs J. —
im übrigen aber traten ihre Wirkungen zurück; der Humanismus des
15. und 16. Jahrhunderts, von ganz anderen Zusammenhängen
ausgehend, hat nur geringe Beziehungen zu der mittelalterlichen
        <pb n="197" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 185
Rengaissance; die klassische Bildung beruht seit dem 14. Jahr—
hundert auf neuerer, gelehrter Vermittlung!.
Wie ganz anders verliefen die Einwirkungen des Christen⸗
tums! Es trat allmählich aus dem Charakter eines rezipierten
Kulturelementes heraus; es ward zu Fleisch und Blut der
abendländischen Nationen; immer tiefer ward es ergriffen; in
seiner ausnahmslosen Aneignung vollzieht sich die religiöse Ent—
wickelung Westeuropas überhaupt.
Während so die beiden großen Kulturelemente, die aus der
Geschichte der Mittelmeervölker in die germanisch-romanische
Entwickelung des Mittelalters übergegangen waren, zu sehr
verschiedener Bedeutung ausreiften, vollzog sich zugleich ein
immer größerer Umschwung in der Übermittlung kultureller
GElemente überhaupt. Hatten die Völker des Mittelmeers nach—
einander geblüht, so stehen die Nationen der westeuropätschen
Völkerfamilie im Verlaufe ihrer Entfaltung der Hauptsache nach
nebeneinander: gemeinsam entwickelten sie sich eben auf der von alt⸗
her vermittelten Grundlage des Christentums und der alten Kultur.
Die Folge ist, daß sie sich ganz anders gegenseitig beeinflussen,
als die alten Völker. Je weiter sie ihre Kulturinteressen ziehen,
je höher ihr gegenseitiger Verkehr anschwillt, um so mehr kommt
es zu wechselsweiser Einwirkung, um so mehr muß gegenüber
den Weltherrschaften der alten Zeit von dem Wandern eines
labilen Höhepunktes der Kultur wie der politischen Obmacht,
von der idealen Forderung eines gegenseitig gewährleisteten
Gleichgewichts der Civilisation und der äußeren Macht ge⸗
sprochen werden.
Es versteht sich, daß für den Verlauf dieser Entwickelung
der Augenblick, wo die ersten Regungen allgemeiner Geldwirt—
schaft einen stärkeren gegenseitigen Austausch gestatteten, von
ausschlaggebender Wichtigkeit gewesen sein muß. Er trat mit
dem 12. Jahrhundert ein, und er gab alsbald derjenigen Nation,
die sich auf dem bestangebauten Kulturboden des alten Römer—

nssing, Erziehung und Jugendunterricht bei den Griechen und
Römern, S. 176.
        <pb n="198" />
        186 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

reichs zu entwickeln das Glück hatte, er gab den Franzosen die
geistige Fhrung. Während die Deutschen auf Grund ihrer raschen
politischen Einigung im 10. Jahrhundert auch jetzt noch auf ein
Jahrhundert die politische Vormacht Westeuropas bleiben und
Italien sowie teilweis Burgund in ihrem Banne halten, dringen
aus den Kernlanden Frankreichs unzählige geistige, gesellschaft—
liche, künstlerische Anregungen hinaus in alle Lande und geben
der englischen wie der italienischen wie vornehmlich auch der
deutschen Kultur ein äußerlich halbfranzösisches Gepräge.
Es waren allerdings in Deutschland nicht die ersten
Einwirkungen. Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die
germanischen Gaue mit Erzeugnissen der höher entwickelten
keltischen Nachbarn bedacht worden, und der deutsche Boden
selbst zwischen der Elbe und den heute bestehenden westlichen
Grenzen jenseits des Rheines war einst in keltischem Besitz
gewesen und von den Germanen gewiß nicht, ohne dem Einfluß
der alten Bewohner zu unterliegen, besiedelt worden. Dann
hatten die Römer mit dem keltischen Gallien zugleich große
Teile germanischen Bodens unterworfen und gleichartiger Ver—
waltung unterstellt: das brachte Westdeutschland der romanischen
Kultur näher; bis tief ins Mittelalter lassen sich noch unmittelbar
nachwirkende Spuren dieses Zusammenhangs aufweisen; und noch
im 11. Jahrhundert war die Benennung dieses rheinischen
Deutschlands, ja des ganzen deutschen Mutterlandes als Gallia
oder Gallige gewöhnlich, ja selbst im 12. und 18. Jahrhundert
ist sie noch nicht völlig erstorben1.
Bei diesem Zusammenhang begreift sich die enge Verbindung
der geistigen Strömungen, die wir in der Entwickelung der
deutschen und französischen Frömmigkeit des 10. Jahrhunderts
kennen gelernt haben?, begreift sich auch der Einfluß Clunys seit
der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Und schon zeigt sich hier,
daß die französische Geistesströmung die auf religiösem Gebiete wenn
nicht tiefere, so doch mächtigere ist; in Verbindung mit dem Papst—

1 Vgl. Scheffer-Boichorst in Mitt. d. Instituts für österr. Geschichts
forschung 18, 108 ff.
2 Vgl. Band IIL S. 288 ff.
        <pb n="199" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 187

tum hat sie im Investiturstreit das Kaisertum halb überwunden:
zum erstenmal siegten damals romanische Ideen über die Ent—⸗
faltung deutscher Macht.
Von diefem Zeitpunkt an ist das geistige Übergewicht
Frankreichs im Steigen. Nun wird Paris das Ziel deutscher
Studenten, und sein Einfluß wächst um so mehr, je mehr auf
kirchlich-religiösem Gebiete allein unter den Franzosen philo—
sophisches Denken erwacht. Aber auch eine neue Frömmigkeit,
die Mystik Bernards von Clairvaux, erhebt sich in Frankreich;
wir kennen schon ihre außerordentliche Bedeutung für die deutschen
Geschicken. Und mit den frommen wie den gelehrten Strömungen
dringt eine Fülle anders gearteter Kulturelemente von Westen her
in Deutschland ein; die Kunst wird in Architektur wie Malerei
befruchtet, die üppig-frivole Poesie der Vaganten darf sich auch
für Deutschland wohl französischer Anfänge rühmen, und nicht
minder folgt die ernste Predigt lang französischem Vorbild.
In diese Zusammenhänge reiht sich nun der gesellschaftliche
und geistige Einfluß ein, den vor allem die führenden Schichten
unserer Laienwelt, die Angehörigen der ritterlichen und höfischen
Gesellschaft, im Verlaufe des 12. Jahrhunderts in immer steigendem
Maße von Frankreich her in sich aufnahmen — um so leichter
aufnahmen, als sie ihn nicht für autochthon französisch hielten,
sondern für im Grunde klassisch: nach dem Gedichte „Moriz
von Craon“ ist das Ritterwesen von den Griechen auf die
Römer gebracht worden, unter Nero verfallen, und unter den
Franzosen nur am ehesten wieder emporgeblüht.
Gesellschaftliche Einflüsse von Frankreich her machten sich
schon früh geltend; schon unter Kaiser Heinrich III. klagte man
darüber?. Doch waren sie vielfach durch bestimmte Umstände
und Persönlichkeiten vermittelt, unter Heinrich z. B. zumeist
durch dessen Gemahlin Agnes von Poitiers. Anders ward das
mit den Kreuzzügen. Ungeheuren Völkerwogen gleich, die von

S. Band I S. 861ff.
2 Bgl. Abt Siegfried von Gorze bei Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit
Bd. 2, Dokumente Nr. 10, 1048.
        <pb n="200" />
        188 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

den Küsten des westlichen Meeres, von England und vornehmlich
Frankreich her hoch sich erhoben, um im Laufe ihres Weges immer
mehr ermattend zum Orient, zum Ziele schließlich nur schwach
zu gelangen, hatten die Kreuzzüge kulturell in mancher Hinsicht
mehr Einfluß auf die östlichen Länder des Abendlandes, denn
auf das Morgenland selbst. Nach Deutschland brachten sie, vor
allem während der engen Berührungen des zweiten Kreuzzuges,
zum erstenmal die volle Anschauung des in Frankreich mittler⸗
weile entwickelten ritterlichen Ideales und damit den Gedanken
der ritterlichen Gesellschaft.
Neben den aufrüttelnden Ereignissen der Kreuzzüge aber
wirkten weitaus erfolgreicher die stillen Einflüsse des Alltags,
wie sie sich jahraus, jahrein unter steigendem Verkehr immer
weiter über die Grenzen deutschen und französischen Wesens
ergossen. Im Süden war es die provencalische Dichtkunst, die
ihren Weg nach Deutschland fand, mit ihr verbunden vielleicht
auch mehr oder minder klare Anschauungen über die gesellschaft—
liche Stellung der südfranzösischen Dame und deren Einfluß;
nicht bloß ein Rudolf von Fenis (um 1190) hat in der Schweiz
nach provençalischem Vorbild gedichtet, auch Friedrich von
Hausen (7 1190) und der Pfälzer Ulrich von Gutenburg (um
1190) sowie der Thüringer Heinrich von Morungen (um 1210)
und Heinrich von Veldeke in seinen lyrischen Dichtungen sind
von Provençalen abhängig, und Reimar von Hagenau trug
wohl vom Elsaß her die Kunst der Trobadors, wenn auch in
freierer Weise, schon um 1190 bis nach Osterreich. Indes diese
Einwirkungen erscheinen doch trotz allem an bestimmte Zeiten
und Persönlichkeiten gebunden; vielleicht, daß eine ihrer frühen
Vermittlerinnen in Beatrix von Burgund, der Gemahlin Kaiser
Friedrichs J., zu suchen ist; und jedenfalls äußern sie sich erst
spät und ohne weittragende Folgen.
Auch von der Champagne und Lothringen her ist franzö⸗
sischer Einfluß nur verstreut und gelegentlich nach Deutschland
gedrungen. Zwar werden vom Moselthale aus seit Beginn
des 12. Jahrhunderts engere Beziehungen zum wallonischen
        <pb n="201" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 189

Westen angeknüpft“, und auch im Elsaß zeigt die Architektur
dieser Zeit französische Spuren, dichtet Heinrich der Glichezare
später seinen Reinhart Fuchs nach französischen Chansons: die
Hauptländer der Vermittlung aber bleiben die Niederlande und
der Niederrhein, das linke Rheinufer von Köln abwärts, Flandern
und Brabant.
Von jeher hatten die Gegenden zwischen Rhein und Seine,
von Köln bis Paris ein vielfach geschlossenes Kulturgebiet
gebildet. In ihrem Schoße war die fränkische Monarchie
erwachsen, ein einheitlicher Handel durchströmte sie, ihre mate⸗
riellen Interessen wiesen gleichmäßig auf England. Begannen
die nationalen Gegensätze bereits leise hervorzutreten, so war
es um so wichtiger, daß die Lande noch das Gebiet eines nahezu
gleichgearteten Rechtes und identischer Sitte waren. Denn die
Nordfranzosen bewegten sich noch durchaus auf dem Boden
deutsch⸗fränkischen Rechtes, wie ihn die merowingische Monarchie
geschaffen hatte; deutsch vor allem waren die wichtigen Rechte
am Grund und Boden, und eben von Nordfrankreich aus hat
das fränkische Staatsrecht seinen Siegeszug nach England,
Neapel, Sizilien und dem christlichen Orient gehalten.
So kaun die Einheit auch auf den Gebieten der Dichtung
und Kunst nicht verwundern. Bis weit über unseren Zeitraum
hinaus währt eine gegenseitige, fast völlige Identität hervor⸗
rufende Befruchtung auf architektonischem Gebiete; die roma⸗—
nijche Kathedrale von Tournai gehört dem rheinischen Stile
an, dem Grundriß des Kölner Doms liegen Reminiscenzen an
die Kathedrale von Amiens zu Grunde. Nicht minder stark
mögen Berührung und Gleichheit in der Entwickelung der
Malerei gewesen sein; nicht ohne Grund wird Wolfram von
Eschenbach in einer bekannten Stelle seines Parzival Maler
den Köln und Maastricht zusammen genannt haben?. Klar
aber sprechen wieder die Thatsachen für die engen Beziehungen
auf dem Felde der Dichtung; außerordentlich früh und längst,
1 Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben J. 79.
2 Parz. DVI, 1269. Die vergleichende Forschung steht hier noch aus.
Vgl. San Marte in Germania 9, 463 ff.
        <pb n="202" />
        —190 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

ehe es deutsche Bearbeitungen gab, war schon der karlingische
Sagenkreis am Niederrhein bekannt!, und wohl schon vor der
Mitte des 12. Jahrhunderts beginnt die nordfranzösische Littera⸗
tur von den deutsch-volkstümlichen Überlieferungen an Maas
und Niederrhein zu zehren: die Sage vom Schwanenritter, die
Erzählung von den Vier Heemskindern werden bearbeitet.
Mittel- und Treffpunkte der französisch-deutschen Beziehungen
mußten naturgemäß Flandern und Brabant sein, die zentralen
Länder des Gebietes, Flandern selbst politisch aus deutschen
und französischen Bestandteilen zusammengesetzt, ein Mikrokosmos
gleichsam des gesamten Landes zwischen Rhein und Seine. In
der That ging hier Französisch und Deutsch schon im 12. und
13. Jahrhundert fast nicht minder durcheinander, wie heutzu—
tage; in einer Überlieferung dieser Zeit finden sich die lateinisch—
französisch-deutschen Verse:
Ego amo vos boven all die leven,
Quant il voux plara, sald y my trost geven?
Dementsprechend lebten am Brabanter und am Flandrischen Hofe
in vlaemischer Umgebung schon früh französische Jongleurs;
ihnen hat gegen Ende des 12. Jahrhunderts sogar Christian von
Troyes angehört, und Herzog Heinrich III. von Brabant dichtete
später selbst französische wie vlaemische Lieder?.
In dieser gegenseitigen Durchdringung französischer und
deutscher Kultur erhielten wohl spätestens seit Mitte des
12. Jahrhunderts die Franzosen das Übergewicht. Ihr gesell—
schaftlicher und geistiger Vorsprung war so bedeutend, daß es
die deutschen Niederlande zur Entfaltung einer eignen ritterlichen
Kultur kaum brachten; erst Maarlant, der seit etwa 1260 dichtete,
hat eine eigene niederländische Litteratur begründet; alle vor
ihm dichtenden Flandrer, Brabanter, Holländer sind nur Über—
setzer der Franzosen.
Und von den Niederlanden drang nun der französische Ein
fluß unaufhaltsam in die Herzgebiete Deutschlands.

VBgl. Müllenhoff in Zeitschr. für Deutsches Altertum 12, 355 f.
ꝰ Wackernagel, Altfrz. Lieder und Leiche S. 194, vgl. 184 (Neuen⸗
burger Hs.).
3 Er regierte in den Jahren 1247 -1260.
        <pb n="203" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 191

Von jeher hatte sich vom Niederrhein her ein lebhafter
Verkehrsstrom nach Oberdeutschland ergossen; er folgte zunächst
dem Flusse bis Basel und darüber hinaus; aber früh auch
finden sich schon Kölner Kaufleute in Baiern, vornehmlich an
der Donau, in Regensburg. Mit ihnen zogen die Stoffe
heimischer Dichtung zum Oberland, die Schwanensage Kleves,
die Siegfriedssage Xantens, die von Normannenluft durch⸗
wehte Erzählung Gudrun. Aber auch französische Stoffe ge⸗
langten in diesem Strome nach Süd und Südosten, die Sagen
des karlingischen Kreises, die Geschichten von Reinecke Voß.
Und nicht bloß die Stoffe, auch die Dichter wanderten mit
ihnen. Schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts finden
wir rheinische Dichter in Baiern, das nun bald zum Lande all⸗
gemeiner litterarischer Gastlichkeit wird: sie verbreiten neben den
fremden Stoffen auch die Technik der französischen Dichtung,
und sie tragen das Ideal französischen Rittertums, höfischer
Geselligkeit ins Land.
Nirgends aber finden diese Anregungen fruchtbareren Boden,
nirgends auch scheinen sie dichter gesät worden zu sein, als in
österreich, Täuscht nicht alles, so verband sich hier mit der
alten Handelsströmung von Westen her noch eine weitere Ein⸗
wirkung, die unmittelbar nach Flandern zurückweist. Osterreich
mit seinem Zubehör war im 12. Jahrhundert eines der Länder
hoffnungsreichster Kolonisation; in der gewaltigen Bewegung,
die damals die deutschen Bevölkerungsüberschüsse des Westens
zur Besiedlung des heutigen deutschen Ostens über das Mutter⸗
land hinwegschob, wurden Vlaemen vornehmlich auch die Donau
hinab bis Ungarn, späterhin Moselfranken noch weiter bis
Siebenbürgen getrieben?. Sie haben auf das gesellige Leben
in sterreich den größten Einfluß geübt; auch in den niederen
Kreisen galt es hier später, während der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts, als fein zu „olaemen“, und der junge Helm⸗
brecht, der ein Ritter sein will, redet seinen Vater und seine
Schwester an, als ob er in Brabant geboren wäre.

1 S. unten S. 379 ff.
        <pb n="204" />
        192 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

Im Gegensatz zu der eifrigen Aufnahme französischer
Elemente in Süd- und Westdeutschland hielten sich das nörd—
liche Mitteldeutschland und Niederdeutschland von dieser Rezeption
unmittelbar fast völlig frei.
Namentlich war in Sachsen die alte geistige Dis—
position der Stammeszeit noch lange lebendig geblieben, wie
ja das Land auch politisch zurückhielt: hier pflegte man die
politischen und sozialen Voraussetzungen, daraus die Gudrun
als jüngster Sproß unsres Heldensanges hervorging, hier bewahrte
man im Gegensatz zur Weiterbildung der Nibelungensage am
Rhein die altepischen Züge der Vorlagen der Thidrekssaga:
kein Wunder, wenn der volkstümlichen Anschauung des Ober—
deutschen das Volk als wild galt!. Diese geistige Haltung war
dem Eindringen französischer Sitte und Kultur nicht günstig;
sogar der aus französischen Quellen gespeisten oberdeutschen
Litteratur blieb man lange Zeit fern; noch Herzog Wilhelm
von Lüneburg (1210-1212) ließ sich Hartmanns Gregorius
in lateinische Verse übertragen, um ihn genießen zu können, und erst
der niederdeutsche Ritter Bertold von Holle (nach der Mitte
des 13. Jahrhunderts) dichtete unter hochdeutsch-französischer
Einwirkung. Im übrigen aber herrschten nach wie vor die alt—
einheimischen Fahrenden mit ihren Sagliedern und ihrer Dichtung
volkstümlicher Sprüche.
Dieser Entwickelung that es keinen Eintrag, wenn am Hofe
der Welfen und der Thüringer Landgrafen schon früh Dichter
lebten, die zunächst auf dem Gebiete der Abenteuerromane,
dann auch auf dem der Lyrik französischem Vorbild folgten.
Es blieben das verstreut dastehende Vorgänge, wie am Rhein
die Anwesenheit Guiots von Provins und Doetes von Troyes
auf dem Reichsfest des Jahres 1184, oder wie die Überreichung
des Gedichtes Ille et Galeron durch Gautier von Arras an die
Kaiserin Beatrix?: nicht um einige persönliche Beziehungen

Vgl. Gudrun 1502.
Nach neueren Forschungen wohl bald nach 1167, vgl. Förster,
Roman. Bibliothek VII S. XI. Für etwa 1180 tritt Settegast im Litt.
Centralblatt 1892 Sp. 649 ein.
        <pb n="205" />
        Eutwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 193

—VDV00—
allgemeine soziale Aufnahme des höfischen und ritterlichen
Ideales der Franzosen — und diese trat zunächst nur in Westen,
Süden und Südosten ein.
Hier macht sich seit spätestens der Mitte des 12. Jahr—
hunderts das Turnierwesen in französischem Sinne geltend; die
Sportssprache aller ritterlichen Ubungen wird französisch. Hier
erwächst auch eine französisch-deutsche Sprache des Luxus und
der Mode; aus dem Französischen genommen werden die Namen
der neuen Gewebe, der Kleidung, der Tänze. Hier dichten
späterhin Ritter und Verehrer der höfischen Gesellschaft unter
fstärkster Durchsetzung der Sprache mit Ausdrücken des franzö—
fsischen Wortschatzes für die feineren Beziehungen des Lebens,
ja selbst mit Gallicismen; und französierende Dichter, wie Gott—
fried von Straßburg, huldigen dieser Art nicht minder, wie
deutschdenkende im Sinne Wolframs von Eschenbach.
Ja die Bezeichnung des neuen Gesellschaftstreibens selbst im
Gegensatz zu dem alten Leben des landbauenden Adels wird
dem Französischen entnommen; hövisch und törperlich sind
nur Übersetzungen der längst ausgeprägten Begriffe courtois
und vilain, und das Wort Törper verbreitet sich bezeichnender
Weise vielfach in der westniederdeutschen, wohl vlaemischen
Form Tölpel zur Charakterisierung der Roheit und Un⸗
geschliffenheit vorritterlichen Daseins!. So wurde französisches
Denken als Daseinsform der höheren Schichten West- und
Süddeutschlands heimisch; es überwucherte und krönte zugleich
den hier schon weit gediehenen Sproß einer aus einheimischer
Kraft entwickelten, bisher rein deutsch charakterisierten höheren
Gesellschaft.

IV.

Es ist nicht leicht zu sagen, was in dem Geistes- und
Gesellschaftsleben der blühenden Stauferzeit im einzelnen deut⸗

Auch ‚Wappen' weist vlaemische Form auf.
damprecht, Deutsche Geschichte II.
        <pb n="206" />
        194 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

schem Boden entsprungen ist, was französischer Einwirkung: denn
wie bei allen großen Rezeptionen wurde vom Fremden nur das
aufgenommen, was sich bei ungestörtem weiteren Verlaufe der
heimischen Entwickelung wohl in gleicher oder ähnlicher Form
aus eignen Mitteln würde entfaltet haben.
Immerhin aber darf vielleicht ausgesprochen werden, daß
der Abschluß, die Höhe des ritterlichen Frauendienstes auch in
Deutschland wesentlich französische Formen trug. Dem franzö—
sischen Einfsuß entstammte die Überspanntheit der Gemüter,
die Romantik der Gefahren und Abenteuer, das weltverlorene
Hinausstreben in die Ferne, die ganze nervöse Unruhe und
prickelnde Unthätigkeit, die dem Ritter der Wende des 12. und
13. Jahrhunderts auch in Deutschland den Charakterzug leihen.
Jetzt erst wurde Männerruhm und Frauenliebe im Bunde,
aufgebauscht zu daseinslosem Idealismus, der vollste Mittelpunkt
ritterlichen Strebens. Nicht der Nachruhm des Sängers nach
—DDDDD—
schaft, wie einst den germanischen Helden oder später den
geistigen Kämpfer, den Dichter, den Forscher: ihr galt nur der
sinnliche Lohn des Augenblicks in den Armen der Liebe. So
verband sich Frauenverehrung und Waffenstolz: nur der Freude
halber schienen die Frauen da zu sein:
Durch vröude vrouwen sint genant,
Ir vröôude ervröuwet elliu lant;
Wie wol er vröude kante,
Der sie erste vrouwen nante!
Doch trotzdem bot die Frau dem singenden Ritter zumeist
nicht, und nach feinster höfischer Weise wohl niemals die sichere
Aussicht des Genusses, sondern wies vielmehr hin auf die
Süßigkeit schmachtender Entsagung. Damit entwickelte sich die
Verehrung der Frau zum Kultus einer Halbgöttin; schon schien
es Vielen Lohns genug, ein freundliches Wort aus holdem
Munde zu hören, ja mancher Ritter warb hohen Preis um
eine Frau, die seine Neigung nicht einmal kannte, und lebte in
ausgesprochener Resignation nach dem Grundsatz: wenn ich dich
liebe, was geht es dich an?
        <pb n="207" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 195

Diese Haltung des Ritters, gesellschaftlich vorgeschrieben und
nicht etwa bloß Erzeugnis kränklicher Sentimentalität einzelner
Personen, führte zu einem unglaublich querköpfigen Versenken
des Gemütes in Liebesstimmungen — d. h. zur Minne, zum
süßen „Gedenken“; und sie führte nicht minder zur raffiniertesten
verstandesgemäßen Zergliederung der Liebesempfindungen, zur
Scholastik der Minne, zur peinlichsten Reflexion und Diskussion
zarter Schattierungen inneren Lebens, zur trockensten Anatomie
eignen und fremden Seelenzustands. In dieser Thätigkeit ging
ein guter Teil des Denkens der ritterlichen Periode auf; kon—
ventionell gehandhabt gab es auch der Dichtung konventionelle
Formen und erniedrigte die hohe Kunst bald zum gesellschaft⸗
lichen Können, schließlich zum Handwerk.
Verstärkt ward diese ganze Art seelischer Entwickelung durch
den Umstand, daß vor allem die größten Fürstenhöfe Träger
der neuen Bewegung wurden, so die kaiserlichen Pfalzen der
Staufer und die Burgen der Welfen, der thüringischen Land⸗
grafen, der österreichischen Herzöge: Höfe, die sich von vorn—
herein durch abgetöntes, hocharistokratisch vertragenes Wesen
auszeichnen mußten.
Der neuen Stimmung entsprach alsbald ein neuer Coder
des gesellschaftlichen Lebens und bei ernsteren Naturen vielfach
auch des sittlichen Daseins. Er mußte bei der Geschraubtheit
der gesellschaftlichen Beziehungen, bei den fast unerfüllbaren
Forderungen, die das Ideal männlicher Tüchtigkeit an den
Ritter stellte, konventionellen Charakter annehmen. Darum er—
heben sich die sittlichen Begriffe nunmehr aus der halb recht⸗
lichen Typik der Stammeszeit ins Konventionelle; Tugend be⸗
deutet jetzt gesellschaftlichen Anstand, Moralität die Lehre davon;
und man spricht von der Ritterwürde als ritterlicher Zunft,
wobei Zunft (von geziemen) im Sinne von Schicklichkeit zu ver⸗
stehen istꝛ. Demgemäß werden nun auch viele Handlungen,
die modernen Begriffen nach gegen das Sittengesetz laufen, als

1 Wgl. z. B. Gottfrieds Tristan 11164, 8008; Wolframs Parzi—
bal III, 198.
        <pb n="208" />
        196 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

nur gegen den Anstand verstoßend empfunden, darunter sogar
so schwere wie die Entehrung!.
Der Kern des Sittlich-Schicklichen aber ward im Maßhalten,
in der maze, der zuht, der scham, der schoenen vuoge, in
der gesellschaftlichen Selbstbeherrschung gefunden. Denn was
vor allem vonnöten schien, das war die Dämpfung der sich
selbst nicht mehr kennenden Leidenschaftlichkeit des früheren, noch
von den Wirkungen der typischen Stammeskultur getragenen
Zeitalters?. War es damals vorgekommen, daß ein König in
offener Reichsversammlung aus Zorn über den Widerspruch
des Thronfolgers in Ohnmacht fiel?, so sollte jetzt äußerer An—
stand die zufahrende Heftigkeit der Gemütsbewegungen bannen
und eine neue Zeit abgetönterer Empfindungen heraufführen.
Eine solche sittlich-konventionelle Haltung bedurfte vor
allem reich entwickelter Etikette. Frankreich kannte in dieser
Hinsicht schon umfassende Anstandslehren; Anrede und Abschieds—
wort, Eintritt und Abfahrt erscheinen in den französischen Epen
der genauesten Regelung unterworfen; der Tristan Gott—
frieds enthält einmal, doch wohl nach französischem Vorbild,
eine lange Erörterung über die beiden Arten des Grüßens, über
Neigen und Sprechen“. Die deutsche Entwickelung scheint dann
der fremden Lehre noch mannigfache Zusätze hinzugefügt zu
habens. Noch war auf deutschem Boden die alte Symbolik
der Rechtshandlung nicht erstorben?; eben in der Neige dieses

1 Vgl. Wolframs Parzival III, 452 ff.
Vgl. Band II S. 179 ff.
S. Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit II, Dokumente Nr. 8, 1035.
S. noch G. Alberon. 18, 88. 8, 253, um 1140
Tristan 11016.
⸗Wir sind über diese Frage, wie über die Einzelheiten in der Wand⸗
lung der ritterlichen Etikette noch sehr wenig unterrichtet. Dem Bedauern
J. Meiers hierüber (Zeitschr. für deutsche Philologie 24, 888) ist voll bei—
zustimmen: durch Forschungen auf diesem Gebiete wird am ehesten sich
Fremdes und Einheimisches in der ritterlichen Kultur der Stauferzeit scheiden
lassen. Einstweilen vgl. z. B. Pfeiffer, Freie Forschung S. 854; Hilde—
brand, Gesammelte Aufsätze und Vorträge S. 41f.
6 Etwas anders Heusler, Institutionen 1, 75.
        <pb n="209" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 197

Zeitalters, um 1230 etwa, erhielt sie eine letzte übersichtliche
Zusammenstellung im illustrierten Sachsenspiegel. Sie war vor
allem eine Symbolik der Hände, die Hand in ihren verschiedenen
Stellungen und Wendungen hatte die mannigfachsten Rechts—
gedanken zu verkünden. Wie empfahl sich da eine nach Um—
ständen abändernde Überführung dieser symbolischen Handlungen
auf den Boden der höfischen Gesellschaft, zumal die Rechts—
symbolik, schon im Verfall begriffen, selbst ihre starren Formen
vom rechtlichen ins konventionelle Gebiet zu verschieben schien!
Täuscht nicht alles, so ist eben aus dieser Quelle der ritterlichen
Sitte ein reicher Strom von Anregungen zugeflossen?.
Aber die feinere Haltung des gesellschaftlichen Treibens,
blieb sie auch für die meisten Zeitgenossen die Hauptsache,
führte doch unbewußt, und freieren Geistern selbst völlig ver—
ständlich, zu einer vertieften sittlichen Anschauung. Den Zu—
sammenhang legt einmal Gottfried von Straßburg in trefflichen
Versen dar?:
Nu bedenke ritterlichen pris
und ouch dich selben, wer du sis;
din geburt und din edelkeit
si dinen ougen vür goleit:
wis diemüet und wis unbetrogen,
wis warhaft und wis wolgezogen,
den armen, den wis iemer guot,
den richen iemer hochgemuot,
er unde minne elliu wip,
wis milte unde getriuwe
und iemer dar an niuwe.
Es sind Lehren, die namentlich von Wolfram von Eschen—
bach und dem Winsbeke auf Grund tiefster Überzeugung und
abgerundeter Lebensanschauung vorgetragen werden. Ausdrücklich
betont der Winsbeke, nicht darauf allein komme es an, zu rechter

1 Vgl. z. B. Gudrun 190, 287, 274, 399, 557, 833 u. s. w., Hart⸗
manns Erec 297, 1412, 1610, 1748, 1881, 2276, 2616 u. s. w. Aber wie
weit liegt auch hier französische Rezeption vor?
2 Tristan 5023.
        <pb n="210" />
        98 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

Zeit zu schweigen und zu reden, nie höfischen Grußes zu ver—
gessen und sittsam vor Höheren zurückzustehn: Schildes Recht
sei vor allem, den Schild rein zu halten in unbefleckter Ehre
durch Treue, Milde, Keusche und Einfalt: nur wer wahre Tugend
habe, der sei hoch geboren.
Was sich aber aus dem äußeren konventionellen wie dem
tieferen innerlichen Ideal ritterlichen Lebens zugleich ergiebt, das ist
der Drang nach einer Bildung nicht des Wissens, sondern des
Könnens, nach ästhetischer, nicht wissenschaftlicher Reife. Es war
ein vollkommener Umschwung in den Erziehungsidealen gegenüber
der Zeit der karlingischen und ottonischen Rengissance. Damals
waren umfassende Kenntnisse Voraussetzung jeder höheren Bildung
gewesen; unbarmherzig waren sie eingebläut worden, und die gleich
mäßige Anwendung härtester Zuchtmittel in der Erziehung hatte
jede Charakterbildung unterdrückt und Gestalten typischen Geistes—
lebens zeitigen helfen. Wie anders dachte die ritterliche Gesell—
schaft von der Bedeutung bloßen Wissens! Gelehrte Kenntnisse
auch nur bescheidenster Art waren nicht Voraussetzung ritterlichen
Lebens, Wolfram von Eschenbach konnte nach allgemeiner An—
nahme weder schreiben noch lesen und Gottfried von Straß—
burg berichtet über die etwas besseren Anfänge der Erziehung
Tristans mit den seufzenden Worten
der buoche lere und ir getwanc
was siner sorgen anevane.
Im allgemeinen aber blieb der Knabe bis zum siebenten
Jahre bei der Mutter und im elterlichen Hause, frei wandelnd
und spielend, das junge Herz ahnungsvoll erfüllt von den ersten
Idealen des Diesseits und Jenseits, von Gott und ritterlicher
Zukunft. Dann kam er als Edelknabe außer Hauses, an einen
fremden Hof, gute Sitte zu lernen. Im engsten Zusammen—
leben mit einer fremden Frau, der er zu dienen hatte, bildete
er sich heran zu den konventionellen Forderungen der Zeit, zur
Frauenunterthänigkeit und zu höfischer Zucht; nur verworrene
Ausblicke in die nationale Vergangenheit und in die Elemente
der christlichen Lehre wurden gewonnen; eifriger Körperpflege

1Tristan 2083.
        <pb n="211" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 199

und den Künsten der Musik und, kam es hoch, auch des Reimens
ward die freie Zeit gewidmet. Darauf nahten die Jahre der
Knappenzeit; in männlichem Dienst, als Begleiter und Waffen⸗
träger eines Ritters bei den Freuden der Jagd und im Ernst
des Kampfes ward der Jüngling zum Waffenhandwerk heran⸗
gebildet; und einem der alten Hofdienste, dem Schenkenamt etwa
der der Kämmerei untergeordnet, erlernte er die Kunst pers önlich
korrekten Auftretens im Kreise der Vornehmen. Dann nahte
das Jahr der Vollendung und die Zeit des Ritterschlags, wie
er gern an hohen Festtagen oder nach heißer Schlacht vollstreckt
ward: der Jüngling trat, meist mit einundzwanzig Jahren —
viel später als einstmals seine Ahnen — hinaus ins Leben, er
gehörte der höfischen Gesellschaft an, sie allein mit ihren aristo—
kratischen Interessen bildete ihn weiter, und seine Ideale wurden
die großen Gestalten der Sagen und Romane, deren geheimnis⸗
vollem Schauer er sich hingab, ein Alexander, Artus und König
Karl, ein Erec und Iwein, ein Tristan und Parzival.

7

Ein Leben nach solchen ritterlichen Idealen, getragen von
einem starken Einschuß realistischer Kraft, vermochte gewiß innere
Befriedigung und starkes Wollen für hohe Ziele zu verleihen.
Ein Wolfram von Eschenbach, ein Walther von der Vogelweide
haben es geführt. Bei ihnen erhob sich sogar der blasse
Konventionalismus der Frauenverehrung unter der Einwirkung
stark volkstümlicher Anlagen zu frischen Farben. Wolfram
kannte kein höheres Ideal, als das ehelicher Liebe, und Walther
wußte für den verehrungsvollen Dienst unerreichbarer Frauen⸗
schönheit konkrete Töne zu finden:
Swa ein edeliu schoene frouwe reine,
wol gekleidet unde wol gebunden,
dur Kkurzewile zuo vil liuten gat,
hovelichen hohgemuot, niht eine,
mbe sehende éin wenie under stunden,
alsam der sunne gegen den sternen stat,
        <pb n="212" />
        200 Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

der meie bringe uns al sin wunder,
waz ist da so wünnecliches under,
als ir vil minnéclicher lipꝰ
wir lazen alle bluomen stan,
unde kapfen an daz werde wip.
Aber so voller Ton war den meisten Dichtern, um wie viel
mehr der großen Masse der Ritter versagt. Führte der Frauen—
dienst schon als dichterisches Motiv zu krankhafter Sentimentalität,
so mußte er in der Wirklichkeit des Lebens vollkommene Ab—
surditäten ausbilden. Das würde eingetreten sein, auch wenn
die Form des Dienstes rein national entwickelt worden wäre; es
geschah doppelt rasch, da es sich um das Schicksal einer nur mühsam
erarbeiteten, nie völlig ins nationale Gleichgewicht gesetzten Kultur
handelte. Und glücklich noch, wenn sich der Zwiespalt zwischen
dem erträumten Ideal und der Wirklichkeit nur auf dem Ge—
biete der Dichtkunst äußerte, indem hier nie erlebte, nur kon
ventionelle Empfindungen vorgetragen wurden:
ich han nach wane dieke wol gesungen,
des mich anders niht bestuont,
erklärt schon ein Dichter der Frühzeit!. In den Zeiten des
Verfalls, seit etwa dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts,
trat der Gegensatz viel klaffender im wirklichen Leben hervor.
Schon die Helden der französisch-deutschen Romane aus der
Blütezeit, ein Lanzelet, Gawan, Erec haben etwas vom Don
Quixote an sich; Herrn AUlrich von Lichtenstein aber war es vor—
behalten, diese Vorbilder in abenteuerlichen Fahrten durch
Hsterreich und den Südosten, denen geschichtliche Wirklichkeit
teilweise nicht abgesprochen werden kann, noch um ein Erkleck—
liches zu übertreffen.
Aber eine noch schlimmere Wendung bereitete sich vor.
Während der Lichtensteiner und andere Herren, z. B. der thü—
ringische Ritter Waldmann von Sattelstädt, durch Liebesnarrheit
den Frauendienst praktisch unmöglich machten, begannen andere
ihn von vornherein zu verhöhnen; den Jahren übertriebener

1Reimar von Hagenau (Burdach S. 27)
        <pb n="213" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 201

Frauenverehrung folgte eine lange Zeit des Rückschlages in
spöttelnde Geringschätzung. Man sprach von Minnethoren, und
nicht oft genug konnten die Frauen es hören, daß langes Haar
und kurzer Sinn ihnen eigen sei. Die noch immer nicht völlig
gebrochene leidenschaftliche Sinnlichkeit der früheren Zeiten
trat wiederum hervor, sie suchte Befriedigung in den alten
niedrigen Sphären, schon Gottfried klagt:
Minneé, aller herzen künigin ...
diu ist umb kKouf geméine?“,
Und bald darauf ward in österreich der Verkehr höfischer
Ritter mit den Dirnen des Dorfes aufgenommen; statt des
gespreizt getretenen Rundtanzes der Burg galt nun keckes
Springen auf offener Heide, statt süßlicher Sehnsucht freches
Begehren und rascher Genuß, statt des höfisch gemessenen Grußes
der Frau der naive Minnelohn des Mädchens.
Mit dem Frauenideal ging auch das Ideal ritterlicher
Männlichkeit verloren. Entweder ward das Rittertum zu
knabenhaftem Drang nach läppischen Abenteuern entstellt, oder
es verwandelte sich — selten und nur bei großen Naturen —
in einen Kampf für übersinnliche Interessen: in beiden Fällen
verlor es das gesunde Volkstum unter den Füßen. Das hin—
derte aber nicht, daß die große Masse der Ritter an den äußeren
Formen ritterlichen Wesens, nur unter Ausscheidung des Frauen—
dienstes, festhielt. Eine solche Wendung kam der Entstellung
gleich. Kleinliche Interessen der nächsten Umgegend und die,
wenn übermäßig getrieben, zu rohem Genußleben führende Be—
schäftigung der Jagd füllten jetzt das Dasein des Ritters aus;
das höfische Treiben verschwand trotz aller Wahrung der sozialen
Außenformen; wüste Völlerei, der Kultus des Trinkens zog als
etwas völlig Neues in die bis dahin edlerem Verkehr gewidmeten
Räume der Burgen. Darauf traten die Frauen völlig zurück;
sie wurden zu Frömmlerinnen, zu Nonnen ohne Gelübde. Die
Männer aber entfalteten je länger je mehr wiederum eine ge—
meine Geselligkeit des Hetärismus.

1 Tristan 12273 f.
        <pb n="214" />
        202

Neuntes Buch. Zweites Kapitel.

Konnten da die edlen Formen höfischer Dichtung und Kunst
erhalten bleiben? Die wunderbar ebenmäßige Tracht der guten
Stauferzeit machte allmählich aberwitzigen Modethorheiten Platz;
ein Zeitalter schamlos eng gespannter Kleidung begann, die Zeit
der ellenlangen Schnabelschuhe, der Schellen und Glocken, die
Zeit der männlichen und weiblichen Entblößung bis zum Gürtel
hinab, die Zeit der hundertfach gelappten, gefetzten, gefleckten
Tuche!. Auf litterarischem Gebiete aber machte die Dichtung
der Prosa Platz, und in der Poesie, soweit sie erhalten blieb,
siegte der Spruch. Zwar gab es noch edle Herren, die sich der
Dichtungen, namentlich des wiederauflebenden nationalen Helden—
sanges freuten, aber sie waren kaum je noch Mäcene. „Der
meister singen, gigen, sagen, daz hoert er gerne, unt git
in dar ümbe niht“ sagt der Unverzagte, ein Spruchdichter der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, von Rudolf von Habsburg.
Beschleunigt, wenn auch an sich nicht völlig motiviert ward
der jähe geistige Verfall durch äußere Gründe. Mit der Ver—
schmelzung der Ministerialen und edlen Herren im Rittertum
war die Führung des neuen Standes wenigstens auf geistigem
Gebiete immer mehr an die Ministerialen, die sozial tiefer
stehende Gruppe der Ritter, übergegangen. So ward das
Rittertum mehr, als vorteilhaft war, an die sozialen Schicksale
der Ministerialen gebunden. Nun werden wir aber sehen?, wie
die politische Bedeutung der Dienstmannen im Reichsdienst seit
dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts rasch abnahm,
um mit dem Ausgang der Staufer völlig zu schwinden. Und
auch die Entwickelung der fürstlichen Gewalt in den Territorien
war den Ministerialen nicht günstig. Die Fürsten konnten in
ihnen nicht freie Herren eignen Rechts erblicken: sie suchten
hier die ergebenen Lehnsleute des früheren, die gehorsamen
Amtmänner des späteren mittelalterlichen Landesstaats.
Gleichmäßig aber gingen Ministerialen und ursprünglich edle

Falke, Höfische Gesellschaft S. 167. Vgl. schon Hartmanns Gre—
dorius 8229.
2 VBgl. unten S. 276 ff.
        <pb n="215" />
        Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 203

Herren im Laufe des 18. Jahrhunderts in ihren wirtschaftlichen
Verhältnissen zurück. Sie alle waren Grundherren; sie unter⸗
lagen mithin den schweren Schicksalen, von denen die Institution
der Grundherrschaften mit der emportreibenden Geldwirtschaft
betroffen ward!: sie verarmten. Das gab dem Adel auch der
höchsten Kreise, um wie viel mehr den Angehörigen des ein⸗
fachen Ritterstandes schon im 13. Jahrhundert, noch mehr im
14. Jahrhundert einen Zug ins Kleinliche; die wenig aristo⸗
kratischen Eigenschaften des Eigennutzes und der Selbstsucht
traten hervor; wirtschaftliche Erbärmlichkeit bildete die Er—
gänzung zu dem fast noch furchtbareren Verfall auf geistigem
Felde.
Das 14. Jahrhundert und der größte Teil des 15. Jahr⸗
hunderts ha ten dann keine Besserung gebracht. Zwar wird um
Fie Mitte des 14. Jahrhunderts ein kleiner Aufschwung er—
kenntlich, aber er erzeugt nur ein geistloses Ceremoniell an Stelle
der alten Etikette, er bildet eine pedantische Wappenkunst und
die sogenannte Heroldswissenschaft aus; er bleibt im Formalen
stecken. Die Folgezeit aber hat uns dann unter Karl IV. den
Briefadel, unter Siegmund den Adel auf Grund von Ordens⸗
verleihungen gebracht, während in Frankreich und England die
Ritterschaft infolge der großen nationalen Kriege des 14. und
15. Jahrhunderts noch einmal eine frische Nachblüte erlebte.
Erst mit dem Emporkeimen des Humanismus wird in Deutsch⸗
land die Jahrhunderte alte Versumpfung des mittleren und
miederen Abels überwunden; nun winken neue Ideale in den
Zielen höherer Bildung, edleren Kampfesdienstes, erneuter Teil⸗
nahme an dem künstlerischen Leben der Nation?; und in Kaiser
Max ersteht in diesem alten und doch neuen Sinne der letzte
deutsche Ritter.

S. oben S. 8 ff., sowie Band IV S. 118 Anm. 2, S. 1109.
2 S. Vand V I, S. 126.
        <pb n="216" />
        Drittes Kapitel.
Geistige Rultur der Stauserzeit.

9

Überblickt man den allgemeinen Vorrat des Wissens und
der Ideen, der Gemeingut der gebildeten Laienkreise des 12.
und 13. Jahrhunderts war, so ist man immer wieder versucht,
über dessen Dürftigkeit in Erstaunen zu geraten. Aus volks—
tümlicher Überlieferung her war nur ein geringer Bruchteil
jener sittlichen und intellektuellen Erfahrungssätze bekannt, die
jetzt jedem mit der Luft der Kinderjahre zuwachsen; die Ein—
leitungen und eingestreuten moralischen Betrachtungen der großen
mittelalterlichen Epiker enthalten zumeist Auseinandersetzungen
üüber Verhältnisse und Zusammenhänge, die uns ganz selbstver—
ständlich erscheinen; so verwendet z. B. Gottfried von Straßburg
 eine lange Ausführung an den für uns nichtssagenden Satz:
swer des iht vor ougen hat,
da mite der muot z2e unmuoze gat,
daz entsorget sorgehaften muot,
daz ist z2e herzesorgen guot!.
Man war sich auch selbst des geringen Umfanges eigener
Erfahrungstradition wohl bewußt; eben darum klebte man an
der Überlieferung der höheren Erfahrungen aus der Kulturwelt
der klassischen Völker: das ist der Sinn des charakteristischen

Tristan 81.
        <pb n="217" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

208

Satzes in den Acta Murensia: Vita omnium spiritualium hominum
 sine libris nibil est, hält man ihn zusammen mit
der noch für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts selbstver⸗
ständlichen Auffassung, daß buochisch und latinisch dasselbe
besagen!. Und wie ängstlich schloß man sich der schriftlichen
Uberlieferung an, wie unselbständig blieb man ihr gegenüber!
Deist war, wan daz han ich gelesen? war ein Wort, das
dem Unterrichteten der Stauferzeit bei jeder Gelegenheit über die
Lippen glitt.
So geringe Voraussetzungen des Wissens und demgemäß
auch des kritischen Vermögens erschwerten natürlich die Neu—
bildung von Erfahrungen und Wissensstoffen aufs beträchtlichste.
Auf geschichtlichem Gebiete, wo sich die Erweiterung der Kennt⸗
nisse und Anschauungen durch die fortlaufende Entwickelung
selbst am leichtesten und anscheinend selbstverständlich ergiebt,
war man im Zeitalter der Stammeskultur noch ganz der epi—
schen Disposition gefolgt; schon Ende des 9. Jahrhunderts ist
die Person Karls des Großen sogar in den Uberlieferungen der
Klosterzelles vom ersten Dufthauch des Märchens umwoben, um
bald darauf im vollen Nebel der Sage ins Riesige zu wachsen;
und auch das 10. und teilweise noch das 11. Jahrhundert
kannte eine volkstümliche Geschichtsüberlieferung nur erst in der
Form des Sagelieds. Nun war allerdings unter dem Einflusse
der gleichzeitigen Renaissancen der Karlingen und Ottonen eine
hochentwickelte Geschichtsschreibung emporgeblüht, deren kritischer
Sinn schon im 9. Jahrhundert achtenswert entfaltet war und
von der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts bis über die Mitte
des 12. Jahrhunderts hinaus zu bewundernswerter Höhe gedieh,
aber sie war lateinisch und nicht national; sie schrumpfte darum
zusammen und verlor an geistiger, namentlich auch kritischer
Selbständigkeit mit dem Aufkommen der ritterlich⸗nationalen
Bildung. Innerhalb der ritterlichen Kreise aber trat, aus

1 VBgl. z. B. Berhtolt J, M, 4.
2 Gottfrieds Tristan 17 900.
Monachus Sangallensis, 883.
        <pb n="218" />
        206

Neuntes Buch. Drittes LKapitel.

wesentlich volkstümlichem Boden entwickelt, eine neue deutsche
Geschichtsschreibung erst im Verlaufe des 18. Jahrhunderts her—
vor, und sie bewegte sich inhaltlich noch in halb anekdotischer
und episch getönter Auffassung und formell im Gewande der
Dichtung.
Wie hätte es nun bei solchen Schwierigkeiten schon auf
dem Gebiete geschichtlicher Tradition zur Aufbereitung eines
festen Wissens auf den systematischen Gebieten der Erkenntnis
kommen sollen! Selbst für die nächsten nationalen Bedürfnisse,
für das politische Verständnis versagte hier die Kraft. Genera—
tionen mühten sich denkend ab, ehe es gelang, die begrifflichen
Momente des geistlichen und des weltlichen Rechtes im Vorgang
der Investitur zu scheiden; gewisse Unklarheiten in der Ab—
grenzung der königlichen Gewalt des 12. und 18. Jahrhunderts
gegenüber dem Rechte der Freien und Fürsten gelang es nie—
mals zu beseitigen, und noch weniger wurde je der staatliche
Gesichtspunkt in der Auffassung der königlichen Gewalt vom
privatrechtlichen grundsätzlich geschieden.. Wie wäre da an
systematische Darstellungen einzelner oder gar der gesamten Rechts—
verhältnisse, überhaupt an den Versuch allseitiger gedanklicher
Erfassung irgend eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Zustandes
zu denken gewesen!
So weit man aber aus nationaler Kraft den Versuch machte
zu verallgemeinern, wie das für den Gewinn wissenschaftlicher
Anfangskenntnisse notwendig ist, geschah das noch nicht
in der Form der Abstraktion aus vielen Einzelfällen, son—
dern man legte einen Einzelfall zu Grunde und suchte ihm all⸗
gemeine Färbung zu geben, indem man ihn als hypothetisch
hinstellte. Es liegt vor Augen, daß diese Behandlung die des
Dichters ist; Poesie ward hier zur Form des Denkens, ward
als Mittel benutzt zur Aufstellung kasuistischer Typen. Es ist
die Art, wie man zu Kenntnissen in der Jurisprudenz und der
Medizin, den praktischen Wissenschaften des Alltags, gelangte;

Vgl. Bernheim in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissen⸗
schaft 6, 270 f.
        <pb n="219" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

207

kein Wunder daher, wenn die Tradition dieser Kenntnisse auch
äußerlich dichterisch charakterisiert war, ja gelegentlich sogar
direkt in poetischer Form erfolgte. Eine Ausnahmestellung
gegenüber dieser Methode wissenschaftlichen Denkens nahm nur
die Theologie ein. Sie vermochte nicht im Sinne kasuistischer
Verallgemeinerung an Einzelerfahrungen anzuknüpfen, sie war
auf die bloße logische Deduktion verwiesen. So ward sie, und
mit ihr das philosophische Denken des Mittelalters, zu einem
Spiel des Verstandes.
Wie aber mußte das Leben einer Zeit, die selbst in der
intellektuellen Bethätigung sich noch poetischer Vermittelung be—
diente, vom süßen Hauche der Dichtung durchweht sein! In
der That bewegte sich das Laienwissen wie die Laienempfindung
der Nation noch im 12. und 18. Jahrhundert auf fast durchweg
dichterischer Grundlage. Sogar die neuen Formeln der Unter⸗
ordnung des Einzellebens unter die genossenschaftlichen Verhält⸗
nisse der emporblühenden sozialen Berufsbildung fand man noch
auf dichterischem Wege: eine weitverzweigte Didaktik erblühte
poin Winsbeke und von Thomasin von Zircläre bis auf Freidank und
bis zur volkstümlichen Gnomik des späteren 18. Jahrhunderts und
meisterte mit ihren Sinnsprüchen das gesellschaftliche Leben so
sicher, wie einst der Formalzwang juriftischer Formeln das Leben
der urzeitlichen Gesellschaft beherrscht hatte.
Die Dichtung selbst aber ward der Zeit gleichsam zur
Wahrheit. Jedermann glaubte an die Wirklichkeit der Helden
der Tafelrunde, an die Geschichtlichkeit der Abenteuer des Aneas
und die Möglichkeit der Verwandlungen Ovids; jeder Zweifel
wäre als gesellschaftliches Verbrechen betrachtet worden. Ja die
Phantastik dieser Sagen genügte dem nach Wundern lechzenden
Sinne der Zeit noch nicht; es ward Sitte, sich dem Les epublikum
gegenüber auf erdichtete OQuellen zu berufen, um seinem Wahr—
heitssinn und seinem poetischen Hange zugleich genug zu thun;
umd keine Stoffe fanden lauteren Anklang als solche, die die
heillosesten Phantastereien mit den konkretesten und sichersten
Vorstellungen, die wunderbarsten Züge mit dem wohlbekannten
        <pb n="220" />
        208 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Herzog Ernst, die unglaublichsten Kämpfe mit Orten wie Worms,
Dortmund oder Soest verknüpften.
Nichts zeigt deutlicher, als eben diese Ausschweifungen der
Eutwickelung, daß die Bildung der staufischen Zeit nicht eine
Bildung des Wissens in unserem Sinne, sondern eine Bildung
der ästhetischen Lebenshaltung war. Noch weit war man davon
entfernt, sich an der Hand der Wissenschaft zu bewegen, die
Kunst forderte alle Rechte. Sie beherrschte die Gedankenwelt
wie das äußere Dasein; sie gab den Kenntnissen poetische Ge—
staltung und machte Dichtung zur Wirklichkeit, und sie ver—
wandelte das Leben des Alltags in Courtoisie, in hövescheit,
in ästhetisch gepflegtes Dasein.
So vollzog sich denn unter ihren Einwirkungen zugleich
eine künstlerische Abtönung der bisherigen Lebenshaltung der
aristokratischen Schichten. Die leidenschaftliche Bewegtheit des
früheren Zeitalters, die massive und rohe ÄAußerung elementarer
Gemütsbewegungen verschwand im Leben nicht minder, wie in
der bildenden Kunst die excentrische Verrenkung der Glieder;
an Stelle des Übergewaltigen, Reckenhaften trat das Zierliche
und Zarte. Die wazo, die Fähigkeit, die Empfindungen unter
allen Umständen in anmutiger und geglätteter Form zu äußern,
ward zum Ideal des Lebens wie der Kunst; wirkliche Leiden—
schaft in ihren elementaren Äußerungen ist schon nach Reimar
dem Alten arge site, und Wolfram mahnt:
ob ir manheit kunnet tragen,
so sult ir leit ze mazen klagens.
Eine volle Umwandlung der nationalen Persönlichkeit war
die Folge dieser neuen Anschauungen, das Wesen der früheren
Gemütskomplexion änderte sich: an Stelle der Gefühle von ge⸗
waltiger, typischer Leidenschaft treten konventionell charakterisierte
Empfindungen abgetönter, nüancierter Natur von einer Weich—
heit, die bis zur Sentimentalität fortschreiten kann. Dem ent—
spricht ein ausgeglicheneres Urteil auch auf rein materiellem

Parzival II, 1027.
        <pb n="221" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 209

wie sittlichem Gebiete. Das Werturteil über die wirtschaftlichen
Güter schwankt nicht mehr in dem Grade, wie früher!, und
der Bestand der Ausdrücke für sittliche Werturteile, der bisher
nur eine Palette gröberer Färbungen aufwies, wird durch Wörter
ergänzt wie milte im Sinne von Humanität (an Stelle des bis⸗
herigen Sinnes Freigebigkeit), oder wie tugent im Sinne ritter⸗
lichen Standesbewußtseins (an Stelle des früheren Sinnes Brauch⸗
barkeit). Gleichzeitig wird in der Dichtung die symptomatische
Schilderung der Affekte immer feiner: schwitzen und beben bei
Heinrich von Veldeke die Helden noch unter der Macht heftiger Liebe,
so vermeiden Gottfried von Straßburg und Hartmann von Aue
so wenig feine Angaben, wie sie auch das bis dahin herkömmliche
Zerreißen der Kleider, Zerkratzen des Gesichts und Raufen des
Haares in der Schilderung der Affekte fast gänzlich unterdrücken?.
Völlig überwunden aber erscheint die Leidenschaftlichkeit der ge—
mütlichen Regungen eines früheren Zeitalters in der Über⸗
führung besonders herber Charaktere der volkstümlichen poeti⸗
schen Überlieserung ins Grausige oder Burleske. So wird
Hagen von Tronegge zu der furchtbaren Gestalt des höfischen
Nibelungenliedes, und in dem ungefügen und kampflustigen
Mönch Ilsan des Rosengartengedichts erscheint in der deutschen
Litteratur der erste komische Alte.
Waren nun all diese Entwickelungen zugleich zweifelsohne
Fortschritte zur individualistischeren Ausgestaltung der Volksseele,
so haben sie doch nirgends über das Konventionelle, über eine
—E chen Seelenlebens hinaus⸗
geführt. Der beste Beweis hierfür liegt in der Thatsache, daß
durchgängig, mit Ausnahme der hervorragendsten, über der Zeit
stehenden Geisteshelden der Periode, noch nirgends die Indivi—
dualität der geistigen Produktion betont wird. Unbeirrt ge⸗
hraucht die bildende Kunst auch noch des staufischen Zeitalters
ein einmal gefundenes glückliches Motiv weiter, ohne dessen
Autor zu beachten: nur so erklärt sich der rasche Abschluß des

1 Vgl. v. Inama, Wirtschaftsgeschichte 2, 427.
2 Bgl. Roetteken in der Zeitschr. f. deutsches Altertum 34, 89.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 14
        <pb n="222" />
        210 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

ausgedehnten ikonographischen Kanons. Ohne Skrupel wird
auf wissenschaftlichem Gebiete die äußerlichste kompilatorische
Methode angewendet; die Gelehrten fühlen sich noch nicht als
individuelle Erzeuger von Ideen, sondern als Mitglieder einer
gleichsam kommunistisch gebundenen Produktionsgesellschaft des
Wissens. Kein Bildner schämt sich der Aneignung der Formen
fremder Phantasie, kein Baumeister der Herübernahme fremder
Pläne; ja bei den Dichtern ist die Anführung einer Autorität
sogar Modevorschrift.
Fehlt das ausgesprochene Bewußtsein individualen Schaffens,
so muß das Selbstbewußtsein überhaupt noch einer niedrigen
Entwickelungsstufe angehören. In der That wird die mensch—
liche Seele noch wie im 10. und 11. Jahrhundert vornehmlich
als Schauplatz der Einwirkungen fremder Mächte gedacht, guter
und böser, des Satans und Gottes. Das war alte kirchliche
Lehre, Bruder Berhtolt trägt sie in der Form vor, daß nach
der Geburt jedes Kindes die Teufel einen der Ihrigen auswählen,
der das Kind versuchen soll an sich zu ziehen, während Gott
einen hütenden Engel abordne; zwischen beider Ratschlägen
verlaufe das Leben des Kindes!. In anderen Kreisen galten
andere, nicht minder mechanische Vorstellungen; nach der
Klausnerin Ava z. B. teilen sich, entsprechend einer schon viel
früher entwickelten Anschauung, die sieben Gaben des heiligen
Geistes dem Menschen mit und erzeugen seine Tugenden; und
nach Hartmanns erstem Büchlein kämpfen Leib und Herz mit—
einander, der Leib der Inbegriff der Affekte, das Herz der
Untergrund der sittlichen, religiösen und intellektuellen Stre—
bungen, beide völlig persönlich gedacht, beide ausgestattet mit
Sinnen und Wollen?, und nur dadurch zusammengehalten, daß
die Seele über ihnen steht als ihre innere, zur Erlangung des
Christenheils prästabilierte Harmonie. Entsprechend diesen An⸗
schauungen wuchert die Allegorie der Begriffe aufs üppigste

1S. auch Soester Zeitschr. 1882283, S. 101, 1209. Selbst Gott—
fried von Straßburg motiviert hilfs- und ausnahmsweise mit des Teufels
Rat; Tristan 11 839, vgl. 12 132.
2 muot. V. 945.
        <pb n="223" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 211

empor; Wunsch und Sälde, Witz und Ehre, Schade und Reue,
Armut und Reichtum, Minne und Treue erscheinen personi⸗—
ficiert, und ihre Schemen umspielt eine üppige Symbolik
zahlenmäßiger oder sonstwie äußerlich konstruierter Beziehungen.
Bedarf es der Bemerkung, daß diese geistige Haltung jedes
individuale Verständnis fremder Persönlichkeit ausschloß? Unter
unseren großen Historikern des 12. und 18. Jahrhunderts
befindet sich auch nicht ein glänzender Charakterschilderer; erst
Otokar von Steier, um die Wende des 18. und 14. Jahr⸗
hunderts, darf sich der Gabe treffender Charakterbeobachtung
und klarer Wiedergabe des Beobachteten rühmen. Nicht minder
suchen wir auf künstlerischem Gebiete vergebens die Fähigkeit
des Porträtierens. Wohl werden Außerlichkeiten konventionell
richtig wiedergegeben, das Alter,. der Schnitt und die Farbe
von Haar und Bart und dergleichen, wohl auch einige Einzel⸗
heiten der Gesichtsbildung — aber darüber hinaus kommt
keine der verschiedenen Techniken, weder die Elfenbeinplastik des
11. Jahrhunderts, noch der Bronzeguß der Grabplatten des
12. Jahrhunderts, noch auch die Federzeichnung sogar einer so
begabten Künstlerin, wie der Bildnismalerin in dem Hortus
deliciarum der Herrad von Landsperg. Erst dem Ende des
13. Jahrhunderts entstammen wahrhafte Porträts, so die
König Rudolfs und Herzog Heinrichs von Breslau. Aber noch
in der Manesseschen Liederhandschrift aus dem Anfang des
14. Jahrhunderts treffen wir nirgends auf porträtartige, wenn
auch idealisierende Charakteristik der einzelnen Dichter, während
deren Thun, ihre Tracht, ihre Gesten aufs trefflichste individuali—
siert sind.
Dies Nebeneinander ist bezeichnend. Gelang der Kunst
und Dichtung der Stauferzeit kein Porträt und keine Charakte—
ristik, so waren beide um so mehr, ja recht eigentlich zu Hause
in der äußerlichen, konventionellen Wiedergabe von Person und
Handlung. Darum verstehen sie aufs Beste Nationalität und
Standestyp zu unterscheiden: wie köstlich werden die Juden
gezeichnet, wie deutlich die Slawen, und wie sicher hält
das Drama vom Entchrist Deutsche und Franzosen auseinander!
14*
        <pb n="224" />
        212 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Der einzige große Satiriker dieser Zeit aber, Heinrich von Melk,
ist ein zorniger Kämpe gegen die Stände der Frou Werlt wie
gegen das Pfaffenleben; trefflich gelingt ihm die Persiflage
ihrer konventionellen Sünden; er ist ein sozialer, aber kein
individualistischer Satiriker ersten Ranges. Überhaupt aber
hält sich die Dichtung da, wo sie schöpferisch wiedergeben soll,
ganz an das konventionelle Ideal; nicht nach dem Modell schafft
sie, sondern nach der Mode. Darum kennen die höfischen
Charakterschilderungen nur gute Eigenschaften ihrer Helden; diese
sind Wesen, denen in sittlicher Beziehung der „Wunsch“ ward,
keine Abbilder, sondern Vorbilder, keine Menschen dieser, sondern
einer konventionell-idealen Welt. Und glücklich, wenn die
Schilderung so tief noch eingeht! Oft bescheidet sich die
Charakteristik mit der ausführlichen Darstellung des Kostüms
oder verrinnt in sonst welche, freilich liebevoll gezeichnete Außer—
lichkeiten.
Die bildende Kunst aber gestaltet gleichsam nur dimensional,
was die Dichtung vorführt. Sehen wir davon ab, daß sie
ovielfach mit dem immer noch nicht verlorenen Schatze alter
Symbolik der Bewegungen wirkt, so geht sie völlig auf in der
stets erneuten Reproduktion eines feststehenden konventionellen
Schönheitsideals. Da erscheinen immer wieder dieselben weichen,
halb gelenklosen Körperformen, derselbe blühende Leib, dieselben
vollen Schenkel, dieselben hohlen Füße, die gleichen runden
Köpfe voll zärtlichen Liebreizes mit schmachtenden, sinnlich—
feuchten Augen, mit vollen Wangen und Minne lächelndem
Munde, umspielt von den Wogen reich fließenden Haupthaars.
Gleich dem gesellschaftlichen Ideal und der Mode der Zeit ist
dieser Schönheitstyp wesentlich jugendlich-weiblich empfunden,
weibliche Gestalten gelingen am besten; nicht streng, nicht tief
und hehr ist diese Kunst, sondern anmutig, einladend, reizend.
Nicht umsonst ist sie besonders glücklich in der Darstellung von
schwebenden Figuren, namentlich Engeln — der konventionelle
Zug ihrer graziösen Stilistik hebt alle Bedenken auf, die einer
realistischen Kunst für die Beflügelung flügelloser Wesen ent⸗
gegentreten.
        <pb n="225" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

213

Diese Auffassungsweise der Kunst wie der Dichtung wieder—
holt sich auch gegenüber der Natur.
Bis ins staufische Zeitalter hinein war die Natur
unserem Volke als Objekt dichterischer und künstlerischer
Wiedergabe ziemlich fern geblieben. Der alte Heldensang
kannte Eindrücke des Naturlebens nur als Beiwerk, sein rascher
Gang verbot ihm jede Ausmalung der Scenerie und jede ab⸗
gesonderte Naturschilderung zum Zweck des Vergleiches; noch
in den höfischen Redaktionen des Nibelungenliedes und der
Gudrun mangeln fast alle Vergleiche. Die Kunst bewältigte
ornamental nur den Tierleib und die Pflanze. Die Kirche
endlich stellte sich sinniger Naturbetrachtung nicht eben günstig,
sobald der asketische Zug christlicher Frömmigkeit erwacht war:
dergebens hatte Hrabanus Maurus ausgerufen Deus est
sanctus in omnibus operibus eius! — erst Roger Baco und
Albertus Magnus haben die Natur entsündigt?.
Als man nun aber mit dem Erwachen der Frou Werlt
der Natur näher trat, faßte man sie keineswegs schon ins
Große. Nie, bringen es die Dichter, die außerhalb Deutschlands
gelebt haben, zu einer allgemeinen Charakteristik der fremden
Landschaftsformen, die sie gesehen; sogar die Eindrücke der
morgenländischen Natur gehen spurlos an ihnen vorüber; und
Freidank, der länger in Rom lebte, weiß seiner Anwesenheit
in der ewigen Stadt nur die Bemerkung zu entnehmen, daß
dort an den Palästen derer, die sonst herrschten, das Gras
wachse.
Die Natur gilt der Gesellschaft der Stauferzeit nur, soweit
sie gesellschaftlich fördert und Scene bildet; nicht mehr ihre
erhabenen, aber noch dunkel umrissenen Formen ziehen den Ritter
an, wie einst den Germanen, und noch viel weniger ist schon
das ästhetische, rein auf künstlerischem Behagen beruhende Ge—
samtverständnis späterer Zeiten gewonnen. Die Natur erschien

De universo 7, 7.
a S. Alexander v. Humboldt bezw. W. Grimm, Kosmos 2, 833 f.,
266—340.
        <pb n="226" />
        214 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

nur als Vermittlerin jener geselligen Freuden, die aus der Enge
der Burgen regelmäßig hinausführten auf Anger und Haide,
in Wald und Feld: darum ward Frühling und Sommer gelobt,
Herbst und Winter gehaßt, darum gleichen alle Naturschilderungen
in ihrem sonnenklaren und hellen Charakter jenen Landschaften,
welche die frühen flandrischen Meister als unübertreffliche Hinter—
gründe ihrer Bilder gemalt haben. Aber auch die schöne
Jahreszeit wird nur im einzelnen gepriesen: der warme Sonnen⸗
schein, der frische Duft der erwachenden Erde, die Maienluft,
der grünende kühle Wald, die zwitschernden Vögel, die Blumen,
die Wiese, die Haide: die Requisiten geselligen Daseins,
die Erfordernisse gleichnismäßigen Ausdrucks für Liebesglück
und Liebesleid beherrschen das Naturgefühl der ritterlichen
Gesellschaft.
Und noch schaute man selbst diese Einzelheiten künstlerischen
Auges nur ins allgemeine umrissen; noch blühte, wenngleich
schon ermattend, die Pflanzenornamentik, noch entwickelte sich
eine neue kaum noch ornamental, aber um so mehr auf strengste
konventionell zu benennende Ornamentik der Tiere. War da
eine künstlerische Auffassung der Landschaft von volkstümlicher
Grundlage aus schon denkbar? Wo sie im Bilde gewagt wird,
da wird Ornament neben Ornament gestellt, an ornamentalen
Sträuchern und Bäumen vorbei bewegen sich fast noch orna—
mental aufgefaßte Tiere: von natürlichen Farben, von Vorder⸗,
Mittel- und Hintergrund, von Tiefe überhaupt, geschweige denn
von Licht und Luft ist niemals die Rede.
Noch meisterte der Mensch die Natur weder materiell noch
geistig; Generationen sollten vergehen, ehe ihm seine Umgebung
als Ganzes entgegentrat, Zeitalter, ehe er sie denkend, dichtend
und bildend beherrschte.

IBVI.

Der Fortschritt von der Kultur der ottonischen Renaissance
zu dem frohen dichterischen und künstlerischen Treiben der
Stauferzeit vollzog sich nicht ohne merkwürdige Übergänge.
Schon in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts begann
        <pb n="227" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 215

in Deutschland die Renaissance der Ottonen zu verfallen!.
Der italienische Laienadel galt damals schon als weitaus
kenntnisreicher denn der deutsche, die Kirche rühmte sich bald
darauf in Italien Pier Damianis, in Frankreich Lanfrancs und
Berengars: Niemanden hatte der deutsche Klerus ihnen zur Seite
zu stellen; das einzige, was unter seiner Pflege emporblühte,
war der kirchliche Luxus in Architektur und Kleinkunst.
Unter dieser allgemeinen Wendung begann die Bewegung
der Renaissance, soweit sie noch fortdauerte, immer mehr ins
Volkstümliche hinüberzuspielen. Schon das 10. Jahrhundert
hatte die Pebasis captivi und das Waltharilied gezeitigt; jetzt
entstand, wohl in Tegernsee ums Jahr 1080, der Ruodlieb,
ein lateinisches Gedicht buntesten Gemisches, in dem Motive
aus der deutschen Heldensage wie aus weit verbreiteten Märchen—
und Novellencyklen aneinanderschießen, ohne zu voller Einheit
zu verschmelzen, dessen Formen an den Einfluß deutscher fahrender
Sänger gemahnen, und dessen Beiwerk schon gleichsam die Zeit
der ritterlichen Gesellschaft vorauskündet: so strotzt es von der
Lust an Abenteuern, von konventioneller Ausstattung der Scenerie,
oon leisen Zügen, welche die kommende Herrschaft der Frau
verkünden.
Und auch nach einer anderen Seite hin wandelte sich die
alte Renaissance wenn nicht unmittelbar ins Nationale, so doch
ins Volksgemäße ab. Als geistliches Gegenstück zu den Fahrenden
— D auch in
Deutschland die Klasse der Vaganten und Goliarden, ein jovialer
Abhub der religiösen Bewegungen des 10. und der folgenden
Jahrhunderte, fahrende Insassen der Klosterschulen, entlaufene
Mitglieder des Klerus, die des Lebens Glück und Not in
freiem Zug durch die Lande genossen, lose Sänger lateinischer
Kneip⸗ und Zotenlieder, zwischendurch ehrsame Schreiber und
Lehrer an den Höfen des Adels, im Winter scheinbar reuige
Bewohner fetter Klosterhospize. Die Dichtung dieser Proletarier
der Rengaissance knüpft gern an lateinisch-griechische Vorbilder

1 S. Band II S. 223.
        <pb n="228" />
        216 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.
an; namentlich die virtuose Ausnutzung der Übereinstimmung
oder des Gegensatzes von Natur- und Liebesgefühl scheint von
dorther entlehnt zu sein. Im übrigen aber stehen Form und
Sprache ihrer Satiren und Lobgedichte, ihrer Wander- und
Liebeslieder auf eigenen Füßen; es zeigt sich in ihnen, daß das
Latein der Renaissance zu selbständigem organischem Bau und voller
Bildungsfähigkeit erwachsen ist. Und auch inhaltlich trägt diese
Poesie, die sich bis ins 183. Jahrhundert hinzieht, einen durchaus
eigenartigen Stempel; mit dem Haß gegen die Ritter, der Ver—
achtung gegenüber dem bildungslosen Laientum verbindet sie
große Lascivität der Anschauung und sinnliche Fülle des
Ausdrucks.
Dem Klerus, der seinen Pflichten treu blieb, waren diefe
Dichtung und ihre Vertreter natürlich ein Greuel; er sprach
von den Lotterpfaffen, den vagi circulares. Und hielten die
Vaganten in ihrem Bildungsstolz für immer am Latein fest, so
begann er, aus dem Verfall der Renaissance sich rettend, das
Deutsche aufzusuchen, um in der Muttersprache seinen religiösen
Pflichten gegen die Nation gerecht zu werden. Schon im
11. Jahrhundert bildete er einen deutschen Teil der Liturgie
heraus, der aus Meßpredigt und darauffolgender allgemeiner
Beichte, Absolution und Segen bestand, und dem sich bisweilen
noch die deutsche Aussprache des Glaubens und des Vaterunsers
anschloß. Im Mittelpunkte dieser deutschen Teile des Gottes—
dienstes stand das Bußsakrament; eben von seinem Gedanken⸗
kreise aus begann der Klerus bald freier litterarisch auf die
Laien einzuwirken. Es konnte nur in der Form deutscher Dich—
tung geschehen.
In Südwestdeutschland ertönen die ersten Anfänge dieser
neuen Poesie; ein alemannischer Geistlicher, Noker, stimmt ein
trübselig Memento mori an, eine gereimte Sittenpredigt im
Stil der Reformmönche, die mit den Schrecken des Todes zur
Buße droht; es ist der erste Sproß einer dichterischen Richtung,
die von nun ab nicht abstirbt, bis sie in der Satire Heinrichs
von Melk gewaltig austönt.
Aber bei dem einzigen Stoffe blieb die neue geistliche Poesie
        <pb n="229" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

217

nicht stehen. Auch andere Teile des Gottesdienstes ergriff sie,
und in freier Anlehnung an einen solchen dichtete Ezzo von
Bamberg seinen freudigen Gesang von den Wundern Gottes,
eine Festkantate zur Feier einer kirchlichen Reform, die später
dem Bischof Gunther von Bamberg auf der Fahrt ins heilige
Land (im Jahre 1065) Mut und Trost verkünden sollte!.
Ging man aber in freierer Weise über die Anforderungen
hinaus, die der Gottesdienst an die dichterische Phantasie stellen
konnte, so mußte man sofort ins Epische einlenken: hier vor
allem begegnete man dem Interesse der Nation. Dieser Schritt
geschah anscheinend zuerst in sterreich; hier wurden Genesis und
Erodus, Altes und Neues Testament einer episch getragenen,
motivenreichen und zuständlich verweilenden Umformung in
deutsche Verse unterzogen, und Frau Ava, eine Einsiedlerin
wohl der Zeit Kaiser Lothars, nahm die Dichtung über das
Jüngste Gericht wieder auf, einen Stoff, der deutsche Gemüter
bon jeher besonders anzog?. Lebensfrischer noch, mehr in An⸗
lehnung an den reichen Schatz christlicher Legenden, wurde ein
wenig später die geistliche Dichtung am Rheine eingeführt;
schon in ihrem ersten großen Wurfe, in dem Liede auf den
heiligen Anno, den im Jahre 1075 verstorbenen Erzbischof von
Köln, zeigte sie den Zug aufs lebendig Gegenwärtige, das
Streben nach unmittelbarer Teilnahme an den jüngst ver—
gangenen Schicksalen des Volkes. Doch entbehrt sie darum
keineswegs legendärer Züge: denn unendlich rasch, nach kaum einer
Generation, erschienen auch damals noch die großen geschicht⸗
lichen Gestalten den Augen der Nation vom ersten Fadenwerk
der Sage umwoben.
Auf dem Wege der Legendenpoesie näherte sich der Klerus
schon beträchtlich dem rein Volkstümlichen; es blieb nicht aus,

1 Ist aber die Cantilena de miraculis Obristi Ezzos wirklich
identisch mit dem uns überlieferten Leich? Vgl. zur Frage außer Wil⸗
manns und J. Meier neuerdings Mettin, Die Komposition des Ezzoleichs,
Hall. Diss. 1892, und F. Weidling, Germania 37, bd ff.
2 Bgl. Band BS. 196, und Deering, The anglosaxon poems on
the judgment day, Leipz. Diss. 1890.
        <pb n="230" />
        218 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

daß in derartige geistliche Stoffe die alte Kunst der fahrenden
Spielleute eingeführt ward; der hieratische Ernst wich episch—
nationaler Gestaltung. Die Geistlichen, ursprünglich die poe—⸗
tischen Bußprediger des Volkes, wurden damit zu seinen wohl⸗
wollenden Beratern und Lehrern in allerlei Weisheit, um so
mehr, je mehr die schweren Jahre des Investiturstreits ver—
hallten und Klerus und Volk sich zusammenfand in dem
Verständnis weltlicher Angelegenheiten der zeitgenössischen
Kultur und des Reiches. So treten denn neben Legenden, die
schon halb im Tone der Spielmannspoesie abgefaßt sind, allerlei
weltliche Stoffe, die in dichterischer Form elementares Wissen
vermitteln, ja sogar eine kleine Prosalitteratur gleichen Inhalts
wird entwickelt.
Indes während der Klerus den dichterischen wie den Bil⸗
dungsinteressen der Nation gerecht zu werden suchte, drängte
Frau Welt immer mehr auf den Alleinbesitz der geistigen Herr⸗
schaft; es ist die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts, in der sich
die Bildung des Ritterstandes und die Entwickelung neuer ge⸗
sellschaftlicher Ideale im halben Gegensatz zu den geistlichen
anbahnt. Der Klerus kam mit seinen poetischen Bestrebungen
in eine schiefe Stellung; mächtig drängte neben ihm der alte
deldensang empor, der den neuen Anschauungen angemessner
war, und die ersten Anfänge einer weltlich charakterisierten
Minnepoesie schienen unabwendbar.
In dieser Not haben einige Mitglieder des Klerus teils
aus eignem Antrieb, teils durch hochstehende Fürsten veranlaßt,
dem Andrang eines volkstümlichen Höhepunktes der Dichtung
dadurch entgegenzuwirken gesucht, daß sie fremde Stoffe in
deutsch-epischer Übertragung einführten. So übersetzte ein
Priester Konrad im Dienste Heinrichs des Stolzen um 1130
die Chanson de Roland, das führende Gedicht im Kreise der
französischen Karlssagen, und ziemlich zu gleicher Zeit dichtete
der mittelfränkische Pfaffe Lamprecht das französische Alexander—
lied Alberichs von Besangon in freierer Weise in deutsche Verse
um. Es waren die ersten Einführungen französischer Stoffe;
zur Seite trat ihnen die älteste, noch vor der Mitte des
        <pb n="231" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 219

12. Jahrhunderts abgeschlossene Form der deutschen Kaiser—
chronik, die in ausgesprochenem Gegensatz gegen den epischen
Volksgesang der Nation die reine geschichtliche Wahrheit zur
Ausrottung aller Fabeleien vermitteln wollte.
Vergebenes Bemühen! Wie im 14. Jahrhundert die
Kleriker in den Kanzleien durch Verweltlichung der Verwaltung
der reformatorischen Säcularisation der Bildung vorgearbeitet
haben, wie im 18. Jahrhundert die Pietisten die Gefühlspoesie
Klopstocks und nach ihr das Zeitalter Schillers und Goethes
vorbereiteten, so leiteten die letzten geistlichen Bestrebungen des
Klerus in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts nur hinüber
zu der Blütezeit volkstümlicher Dichtung um die Wende des
12. und 183. Jahrhunderts 1.
Ahnliche Vorgänge, wie in der Entwickelung der Dichtung,
scheinen sich auch auf dem Gebiete der bildenden Künste abge—
spielt zu haben. Am deutlichsten erhellt das beim jetzigen
Stande der Forschung schon auf dem Gebiete der Malerei.
Hier war die alte Gouachetechnik der Renaissance, der die herr⸗
lichen Miniaturen des 10. Jahrhunderts ihre Entstehung ver—⸗
danken, schon seit dem 11. Jahrhundert im vollsten Verfalle.
Am Rhein, wo die besten Schulen des 10. Jahrhunderts ge—
blüht hatten von der Reichenau bis hinab nach Köln, wird die
Produktion immer spärlicher; weiter östlich in Süd- und Mittel—
deutschland, wo man noch rüstig weiter arbeitet, verringert sich
der Wert der Schöpfungen. Die Maler knüpfen nicht mehr
unmittelbar an altchristliche Vorbilder an, wie ihre Vorgänger
zur Blütezeit der Renaissance; darum verroht Formensprache
und Technik. Und in die bisher abgeschlossenen Cyklen der
Darstellungen, sei es des Neuen Testamentes, sei es des Psalters
oder der Apokalypse, dringen immer mehr neue Motive ger—
manischen Charakters, ja ganze Scenen werden neu geschaffen
aus dem Triebe veränderter, national-deutscher Einbildungskraft.
Demgegenüber bietet dann die Tradition keinen Anhalt mehr;

1Gedanken Burdachs.
        <pb n="232" />
        220

Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

aus Eignem heißt es auch hier schöpfen, wie bei der epischen
Bearbeitung biblischer Stoffe auf dem Felde der Dichtung.
Und schon bot sich auch eine neue Grundlage in dem lang
sam gezeitigten Fortschritte der deutschen ästhetischen Anschauung.
Hatte diese Anschauung sich noch bis tief ins 11. Jahrhundert
hinein wesentlich im Ornamentalen bewegt und zugleich er—
schöpft, so waren doch schon seit dem 9. Jahrhundert immer
und immer wieder Versuche in der künstlerisch-konventionellen
Meisterung zunächst des Figürlichen, der Menschengestalt, unter—
nommen worden. Plump genug fielen sie anfangs aus!, noch
im 10. Jahrhundert hat sich für sie kein Stilgefühl ausgebildet,
obwohl sie stets in der leichtesten aller Techniken, in bloßer
Federzeichnung, unternommen wurden.
Da tritt, mit der Wende etwa des 11. und 12. Jahr⸗
hunderts, eine Anderung ein. Aus den zerstreuten Ansätzen
erwächst ein wirklicher Stil skizzenhafter Darstellung, der in
naivem frischem Sinne gewisse Vorstellungen wiederzugeben, be—
stimmte Texte zu illustrieren sucht. Flott und bald kräftig,
bald zart werden wenige Striche auf das Pergament geworfen;
Feinheiten finden sich höchstens im Gesichtsausdruck, im übrigen
muß die Phantasie nachhelfen. Dabei beherrscht allein das
Interesse am Menschen diese Anfänge einer neuen Kunst, alles
andere erscheint als vernachlässigtes Beiwerk, sowohl die Ar—
chitektur und die Landschaft, wie jede sonstige Staffage; von
Perspektive ist noch keine Rede; Tiere und Pflanzenwelt werden
mehr oder minder ornamental gegeben; und fast niemals stehen
die Menschen in richtiger Proportion zur Umgebung. Es ist
die Kunst einer Anzahl von Federzeichnungen, die namentlich in
Süddeutschland und am Rheine entstanden sind.
Eine Generation später ist dann Technik und Kunst bereits
weiter ins Volle, Cyklenmäßige entwickelt und erwachsen zu
einer fast absoluten Sicherheit des stilistischen Gefühls ihrer

Bgl. z. B. das wohl fränkischen Händen entstammende Evangeliar
von Chartres der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts, Bastard 115— 118:
die Köpfe fast noch stets in Vorderansicht mit Nasen im Profil.
        <pb n="233" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

221

Linien und zu einer schon für raffinierte Wirkungen ausgenutzten
Flüssigkeit. Die hervorragendsten Denkmäler legen dabei den
Schluß auf Herstellung in berufsmäßiger Arbeit nahe: war die
Kunst vielleicht schon teilweise von den Klerikern auf die Laien
ubergegangen — etwa auf jene weltlichen Schreiber, die sich
bald darauf nachweisen lassen? Und einer der wichtigsten Bilder⸗
eyklen dieser Zeit, der freilich nur in späteren Nachbildungen
—E dem Rolandslied des
Pfaffen Konrad: war er mit dem Terxt des Liedes aus Frank—
reich eingeführt worden, mischen sich in ihm etwa deutsche Kunst
und französischer Einfluß? Unsere bisherige Kunde läßt diese
Fragen in den Einzelheiten noch ebenso offen, wie die der im
12. Jahrhundert allmählich angebahnten Säkularisation der
Baukunst mit ihren Folgen für die Übertragung tektonischer
und ornamentaler Motive. So viel aber ist gewiß: auch hier
bahnte sich jener Übergang ins Volkstümliche, vielleicht unter
teilweisem Zwischenspiel französischer Elemente an, der in der
Dichtkunst seit Mitte des 12. Jahrhunderts zur vollen Emanzi—
pation der Laien führte.

III.
Mit dem Emporkommen weltlicher Interessen auf dem Ge⸗
biete der Dichtkunst hob sich zunächst, noch vor der vollen
Ausbildung des Rittertums, wieder die Bedeutung des Standes
der fahrenden Spielleute, jener alten beweglichen Flutwelle der
nationalen Poesie. Aus Bauern und deklassierten Leuten
hervorgehend, nicht mehr die Lehrer, sondern nur noch die
Spaßmacher des Volkes, waren sie seit dem vollen Durchdringen
des Christentums immer tiefer gesunken; längst nahmen die
Niedrigeren unter ihnen auch schon getragene Kleider von milder
Hand?,
Da bot sich ihnen zunächst in der parallelen Entwickelung

1 Vgl. von Oechelhäuser, Die Miniaturen der Universitäts bibliothek
zu Heidelberg 1, 56ff.; Lamprecht, Westdeutsche Zeitschr. 7, 74 ff.
Charakteristisch für die Lage der Fahrenden nach 1150 ist der
Dichter des zweiten Spervogeltones, val. Scherer, Deutsche Studien 1, 287 ff.
        <pb n="234" />
        222 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

mit den Vaganten die Möglichkeit eines gewissen geistigen Auf⸗
schwungs; nicht selten mögen sie mit ihnen und der unteren
Geistlichkeit gemeinsam am Ende fürstlicher Tische gesessen haben.
So tauschten beide Klassen Schicksale und Kenntnisse aus; neben
die alten Zauberformeln des Wundensegens traten Rezepte aus
Galen, neben die Geheimnisse der Elben und Holzweibchen die mysti⸗
schen Kenntnisse des Physiologus, neben die Strophen von der
Nibelunge Not die Sagen des Trojanerkriegs und der Eneite.
Und gemeinsam erringt das schweifende Volk neue phantastische
Anschauungen in Ost und West, in Süd und Nord; es liest
hier und da französische und spanische Fabeln auf; es hört von
indischen Märchen am Goldnen Horn und auf den Sarazenen⸗
gefilden Kleinasiens.
Auf diese Art sammelte sich in dem Schatze der Spielmanns⸗
kenntnisse ein Stoff an, der den Fahrenden allmählich den Wett⸗
bewerb mit der Poesie des Klerus gestattete, um so mehr, als
die ministerialischen Mitglieder des Standes mit dem Aufschwung
der Dienstmannschaft seit Mitte des 12. Jahrhunderts überhaupt
höher zu fühlen begannen, und als die Nation selbst nach welt—⸗
licheren Stoffen und laienhafterem Vortrag verlangte. Es be—
durfte nur einer gewissen Veredelung der Formensprache, einer
größeren und behaglicheren Ausführlichkeit der Schilderung
gegenüber dem alten Sagelied, einer glänzenderen Mischung na⸗
tionaler und kraus gelehrter Materien: und die Fahrenden
überholten die dichterische Thätigkeit des Klerus.
Etwa nach der Mitte des 12. Jahrhunderts trat diese
Wendung ein. Bezeichnet wird sie in der Überlieferung zunächst
durch das Gedicht vom König Rother, das von einem Mittel—
franken, vielleicht in Baiern verfaßt ist, sowie durch das rhei⸗
nische Lied vom Herzog Ernst, jenem treu-untreuen Herzoge,
in dessen Charakter die geschichtlichen Gestalten Liudolfs, des
aufrührerischen Sohnes Ottos des Ersten, und Herzog Ernsts II.
von Schwaben, der sich gegen Kaiser Konrad II. empörte, zu⸗
sammentreffen?. Ihren Höhepunkt findet die Richtung in den
Bgl. Wolframs Parzival J, 976.
S. Band II S. 251.
        <pb n="235" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

2283

possenhaften Spielmannsepen Orendel aus der Trierer Gegend
und Salmann und Morolf aus dem südlichen Rheinfranken,
von denen namentlich das letztere sich durch burleske Späße
auszeichnet. Aus all diesen Dichtungen spricht eine schmucklos—
kräftige Anschauung, die sich landläufige Effekte zu Nutze macht;
die Darstellung ist noch formelhaft und typisch, die höfische
Grazie der Schilderung wird noch vermißt.
Gleichwohl war mit der Erhebung der Spielmannspoesie
zu der Höhe dieser Epen der Kampf zwischen Fahrenden und
Pfaffen im wesentlichen entschieden; von nun ab läuft die Ent—
wickelung dem Ziele höfischer Laiendichtung zu. Und die Spiel—
leute brachten dieser höheren Stufe, an deren Entwickelung
teil zu nehmen ihnen nur ausnahmsweise noch vergönnt war,
immerhin noch ein herrliches Erbe zu, den Schatz unseres
heimischen Heldensangs, wie er sich durch die Überlieferung der
Jahrhunderte hin, verzettelt und entstellt, und doch noch das
alte Gold großer Anschauungen und Schicksale bergend, in ihren
Händen erhalten hatte.
Wir besitzen kein einziges Zeugnis der Stauferzeit, das für
die Pflege des Heldensangs in Rheinfranken, am Niederrhein
und in Westfalen spräche. Frühere Generationen dagegen, ja
vielleicht noch die älteren Zeitgenossen Kaiser Friedrichs J.,
müssen eben hier die Sagen von Siegfried und den Burgunder⸗
königen, von Gudrun, von Walter und Hildegunt, von Hug⸗
dietrich und Wolfdietrich, ja die Dietrichsage in ihren ver—
— 0—
alten Motive der Treue und der Blutrache, des Reckentums und
der Blutsbrüderschaft, weiter entwickelt haben. Darauf drangen
dann die alten Lieder wohl spätestens mit dem Steigen des
Verkehrs seit dem 12. Jahrhundert wieder aus fränkisch-sächsi⸗
schem Gebiete heraus in den Süden und Südosten, gewiß von
wandernden Spielleuten getragen, und erhielten, am alten Orte
vergessen, eine neue Heimat zunächst in Baiern und Osterreich.
Hier endlich, in Gegenden, die sich lange gleich fern hielten
von der Einwirkung der ottonischen Renaissance wie den fran—
        <pb n="236" />
        224

Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

zösischen Einflüssen der Ritterzeit“, fanden die alten Stoffe
litterarischen Unterschlupf. In einer Strophe, die durch eine
langsame, in ihren Einzelheiten nicht überlieferte Umbildung
aus dem System des germanischen Stabreims entwickelt zu sein
scheint, verschmolzen die einzelnen Lieder wohl schon früh im
12. Jahrhundert zu größeren, in sich mehr oder minder zu⸗
sammenhängenden Massen; und ehe die Spielleute volle Ge—
legenheit hatten, die Richtung aufs Burleske ihrem Inhalt
einzuverleiben, müssen sie beherrschend in den Gefichtskreis der
höheren, mittlerweile ganz zum Rittertum entwickelten Gesell—
schaft getreten sein.
Hier erhielten sie dann nach dem Muster der mittlerweile
völlig entfalteten deutsch-französischen Romane, jener Dichtungen
unserer größesten Meister um die Wende des 12. und 13. Jahr⸗
hunderts, die früh nach sterreich drangen, die Bearbeitung,
in der sie unseren Tagen erhalten sind. Die hergebrachte Form
wurde dabei nicht zerschlagen, und auch inhaltlich sind gelegent⸗
lich ganze Körper längst vorhandener Lieder aufgenommen worden,
erscheinen die Hauptcharaktere der Handlung in ihrem Thun und
Lassen wie die sie umgebenden Verhältnisse als eine Erbschaft
längst verschwundener Zeiten. Aber dieser Stoff, wie er in
einzelnen Liedern vorlag, wurde durch Einschiebung und Ab—
rundung immerhin zu einer Masse verbunden, deren Kitt überall
höfischen Charakter aufweist. Da tritt neben den alten Schatz
epischer Formeln und den raschen, bilderarmen Fluß der Er—
zählung in den älteren Bestandteilen die breit schildernde Manier
des Ritterromans, und Phrasen höfischer Konvenienz finden sich
gelegentlich in der kurz angebundenen Rede alter Recken:
es ist als ob ein moderner Baumeister hehre Ruinen einer fernen
Vorzeit für den Gebrauch des Lebens der Gegenwart ausgebaut und
vervollständigt hätte. So weht wohl der Hauch des Roman—
tischen über diesen Dichtungen, und eben der ihnen einverleibte
Gegensatz des Denkens völlig verschiedener Zeitalter kann auf

In HÖsterreich dringt die Bearbeitung französischer Stoffe erst um
12154220 mit der Krone Alrichs von Türlin, und auch dann nur ver⸗
einselt, ein.
        <pb n="237" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

2285

uns anregend und poetisch sogar wirken: den Charakter aber
des vollendeten Kunstwerkes sucht man vergeblich. Wohl haben
einzelne höfische Bearbeiter der alten Sagen über eine außer⸗
ordentliche Kraft der Gestaltung verfügt, so namentlich der Um—
dichter der Gudrun: aber auch ihnen ist es nicht gelungen, die
alten Stoffe völlig im Sinne der neuen Kultur zu meistern.
Wie viel glücklicher begann dagegen die Entwickelung auf
lyrischem Gebiete! Hier ist es wirklich auf kurze Zeit gelungen,
unter Zuhilfenahme volkstümlicher Weisen eine höhere nationale
Poesie von keuscher Reinheit und völliger Geschlossenheit des
Stils zu entfalten.
Von jeher mag neben der chorischen Poesie der Urzeit
schon das Liebeslied bestanden haben als Naturlaut gleichsam
menschlich höchsten Empfindens. In den bäuerlichen Kreisen
des 12. Jahrhunderts können wir die älteste Überlieferung dieser
Poesie wohl am reinsten zu finden hoffen. Als Hauptgattungen
blühten hier das Tanzlied und das Liebeslied, namentlich soweit
es Ausdruck sehnenden Verlangens war. Ursprünglich wohl in
der Form der Stegreifdichtungen entstanden den Blumen gleich,
die der frische Sonnenstrahl des Lenzes überall aus der Au her⸗
vorlockt, wiesen diese Gattungen damals schon einen Schatz längst
errungener Formen und Weisen auf, und ihre hervorragendsten
Erzeugnisse mussen wir uns als ungemein verbreitet vorstellen.
So etwa das Spiel⸗(Tanz⸗)lied:
Swaz hie gat umbe
daz sint allez megede.
die wollent an man
alle disen sumer gan;
oder das bekannte Lied des Liebestriumphes
bin din, oder das sehnsüchtige
Ohume chum geselle min,
ich enbite harte din,
ich enbite harte din:
chume chum geselle win!
Lamprecht, Deutsche Geschichte III.

Du bist min, ich
        <pb n="238" />
        226 — — —

Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

duzer rosenvarwer munt,
chum unt mache mich gesunt;
ehum unt mache mich gesunt
suzer rosenvarwer munt!
Man sieht, es ist eine Lyrik von ebensoviel Gemütstiefe
wie Leidenschaft und gelegentlich überlegenem Humor; dabei
sind die Formen von einfachster Art, die Verse kunstlos, wenn⸗
gleich im höchsten Maße musikalisch, das Metrum, außer etwa
bei Tanzliedern, niemals verwickelt.
Die erwachende ritterliche Kultur hat diese Lyrik nicht ohne
weiteres aufgenommen oder fortgesetzt: erst in ihren Späãtzeiten
läßt sich ein unmittelbarer Einfluß wahrnehmen. Aber sie hat
anfangs noch das Verhältnis der Liebenden, wie es die bäuer⸗
liche Kultur kannte, beibehalten — nicht der Mann, sondern das
Mädchen, die Frau ist die Werbende — und sie hat sich zum
Ausdruck sehnender Liebe vielleicht einer epischen Form des
einheimischen Heldensangs bedient. Es sind Anfänge ähnlich
denen der ältesten uns bekannten germanischen, der angel⸗
ächsischen Lyrik: auch hier spricht sich lyrisch⸗elegische Stimmung
in episch geformten Monologen aus. Während aber hier sich die
berschiedensten typischen Personen des Volkslebens lyrischer Em—
pfindung hingeben, der Recke, der Seefahrer, der Wanderer, er⸗
zählen die ältesten epischen Ergüsse der deutsch-⸗ritterlichen Zeit,
wie sie in der Strophe des Nibelungenliedes unter dem Namen
des Kürnbergers überliefert sind, fast nur von den Gefühlen
der Frau. Da steht die Frau wohl auf weiter Heide, einsam,
des Geliebten harrend, dem entgegen fie einen Falken fliegen
sieht: so wol dir valke, daz du bist! Es ist eine Lyrik, die
nicht reflektiert und analysiert; episch ist noch die Einkleidung
ihrer Empfindungen, episch der Ton, und in den typischen
Formen des Heldensangs bewegt sie sich selbst dann noch, wenn
die ursprüngliche erzählende Einkleidung gefallen ist und die
Frau sich ohne sie in unmittelbarer Anrede an den Geliebten
wendet.

Die Heimat dieser Poesie, wie sie wohl um die Mitte des
2. Jahrhunderts erblühte, ist Osterreich — jenes Osterreich, von
        <pb n="239" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

2227

dem Walther sang 2ze Osterriche lernte ieh singen unde
agen, damals wie heute das Land frohen Lebensgenusses, aber
m 12. Jahrhundert zugleich das Land aufblühender, soeben
wurzelständig gewordener deutscher Kultur, das Durchgangsland
jener deutschen Volksmassen, die hoffnungsfreudig bald dem
Drient als Gottesstreiter zuströmten, bald den Ebenen Ungarns
als stille Eroberer und Pioniere deutscher Kultur!.
Aber diese Stufe höfischer Lyrik entbehrte der Verheißungen
langer Dauer. Das Verhältnis der Frau als werbenden,
sehnenden Teiles, worauf sie beruhte, ward in der Entwickelung
der ritterlichen Gesellschaft bald in das Gegenteil verkehrt?:
die Frau ward zur Herrin, der Ritter zum dienenden Vasallen.
8s geschah das anfangs freilich noch nicht in dem konventionellen
Sinne der französisch beeinflußten Zeit; die Frau war weit
davon entfernt, als unerreichbare Halbgöttin zu gelten, die
Minne in ihrem Dienst behielt einen stark sinnlichen Zug, sie
suchte und fand Erhörung, und dementsprechend rief sie eine
dyrik hervor, die sich knapp und klar auf Wirklichkeiten auf⸗
haute, Thatsachen der Empfindung schilderte und dem einzelnen
Dichter meist nur wenige Jahre des Gesanges, eine in sehnender
Wahrhaftigkeit durchlebte Liebes- und Jugendzeit, zumaß. Aus
diesen Voraussetzungen heraus hat neben anderen bairischen
Rittern namentlich ein Burggraf von Regensburg gedichtet. Er
zehörte, wie der spätere Rietenburger, einem altadligen Geschlecht
an; schon seit dem letzten Drittel des 10. Jahrhunderts war
dieses im Besitz des Grafenamtes; der Vater des Dichters war
Schwager des Historikers Otto von Freising, des Bischofs von
Passau, der Herzöge Leopold IV. und Heinrich II. von Hster⸗
reich; seine Gemahlin, eine Babenbergerin, war Enkelin Kaiser
Heinrichs IV. Man sieht: in dieser Form erstreckte sich die
oͤyrik in die höchsten Kreise des Volkes, soweit sie dem Süd—
osten angehörten.
Es isi die letzte Stufe rein national geborener Lyrik: schon

Vgl. unten S. 378 ff.
2 S. oben S. 182 f.
        <pb n="240" />
        228 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

der Burggraf von Rietenburg, wohl einer der jüngeren Söhne
des Regensburger Burggrafen, ist provenzalisch beeinflußt!.

IV.

Vergleicht man die unendliche Fülle von Herzensanliegen,
denen die Blütezeit unserer staufischen Lyrik Ausdruck giebt, mit
—
des 12. Jahrhunderts, die fast ausschließlich Liebespoesie ist, so
wird man von vornherein vor dem Irrtum bewahrt bleiben, die
deutsche Lyrik dieser Zeit sich als inhaltlich von fremdem Vor—
dild hergeleitet, ja auch nur durchweg abhängig zu denken. Eine
ttoffliche Beziehung besteht, abgesehen von einer kurzen Periode
ältester Vermittlung, nur insofern, als das konventionelle Liebes⸗
deal, wie es sich nun in Deutschland entwickelte und der Lyrik
eine wesentliche Seite seines Daseins verlieh, in der Ausbildung
seiner gesellschaftlichen Formen von Frankreich teilweis beeinflußt
wurde. Im übrigen aber sind die Entlehnungen der deutschen
Lyrik wesentlich auf die Form des Gedichtes sowohl wie des
konventionellen Ausdruckes beschränkt. Und auch hier wirkt der
fremde Einfluß eigentlich nur läuternd auf die einheimische Ent—
wickelung, so wie etwa die klassische Kunst in der Karlingischen
Zeit zur Klärung mancher Formen der deutschen Ornamentik
geführt hat?: die Silbenzahl des Verses wird geregelt, die
Reime werden reiner gesucht und öfter gehäuft und ineinander⸗
geschoben, die Strophen endlich dreiteilig gegliedert. Daneben
mag noch die Einführung französischer Musikinstrumente nicht ohne
Bedeutung auch für die Dichtung gewesen sein: denn Wort und
Musik gehörten in der deutschen Lyrik noch untrennbar zusammen:
gedoene ane wort, daz ist ein toter galm, sagt noch im
13. Jahrhundert der Marners.
Aber abgesehen auch von der primitiven Aufnahme einiger
französischer Elemente steht der Burggraf von Rietenburg in

1Vgl. Scherer, Deutsche Studien 2, 466 f.; Burdach, Reimar S. 52.
S. Band II S. 77 ff.
v. d. Hagen 83, 99b.
        <pb n="241" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 229

noch viel tieferem Sinne an der Schwelle einer neuen Ent—
wickelung unserer Lyrik: er ist der erste unglückliche Liebhaber
der ritterlichen Gesellschaft: er wirbt vergebens um die höchste
Gunst seiner Frau, und er empfindet sein Leid im Unglück als
poetisches Motiv. Damit wird er zum Herold jener reflektierten
Minnepoesie, die von nun ab über mehr als zwei Generationen
hin im Mittelpunkte der lyrischen Dichtung steht.
Die bisherige Poesie war naiv gewesen; in epischer Form
oder in einfachster lyrischer Gestaltung hatten kleine, meist ein⸗
trophige Gedichte von Liebesglück und Liebesleid berichtet. Die
neue Poesie ist sentimental; sie beobachtet die Gefühle, sie be—
spiegelt sich selbst im Schmachten und Schmeicheln, sie kultiviert
den Schmerz und freut sich der Trauer, und sie strömt die ver⸗
lorenen Träume endloser Stunden und Tage aus im Ergusse
langflutender poetischer Gebilde. So schwinden die primitiven
Formen; daz liet, die einfache Strophe, genügt nicht mehr;
diu liet, das Gedicht, tritt auf, und es bewegt sich in den
geistreichen Konversationsformen der Antithese und des Para⸗
doxons. Die metaphorische Poesie ist verschwunden, eine rhe⸗
torische Lyrik tritt an die Stelle.
Fast gleichzeitig entwickelt sich diese neue Lyrik in ver—
schiedenen Gegenden Deutschlands, durch die einheimische Gesell⸗
schaftsbildung hervorgerufen, durch französischen Einfluß ge—
modelt; neben den bairischen Rietenburger stellt sich Heinrich
don Veldeken, der in der Nähe von Maastricht daheim war,
noch niederfränkisch derb, dazu ein wenig steif und kalt, sowie
der kühl zergliedernde Schweizer Rudolf von Fenis (7 vor 1196).
—
rhein. Hier dichtet neben dem Pfälzer Ulrich von Gutenburg
vor allem Friedrich von Hausen, ein wahrer Poet, groß, lebendig
und trotz aller Reflexion anschaulich, bisweilen leidenschaftlich
und schroff, doch seine unglückliche Liebe mit der Resig—
nation des höfischen Mannes tragend. Friedrich von Hausen
stammte wohl aus Nassau, lebte aber in der Gegend von

Zum Folgenden vgl. Burdach, Reimar S. 33f.
        <pb n="242" />
        230 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Worms; er war vermutlich schon um 1170 als Dichter thätig;
auf dem Kreuzzuge des Jahres 1190 ist er gefallen. Er befand
sich viel in der Umgebung Kaiser Friedrichs J. und des nach⸗
maligen Kaisers Heinrich VI.; vielleicht ist Heinrich durch ihn
zu dem einzigen, von ihm erhaltenen Liede Jeh grüeze wit
gesange die sueze angeregt worden, und gewiß mußten seine
persönlichen Beziehungen zur Pflege der deutschen Dichtung
durch die Staufer beitragen, wie sie in den späteren Generationen
des Geschlechtes von König Philipp von Schwaben, Kaiser
Friedrich II., Heinrich VII., Konrad IV, und Manfred von
Sizilien opferreich geübt ward.
Vom Mittelrhein aber wurde die neue sentimentale Lyrik
durch Reimar von Hagenau nach Österreich getragen; schon vor
1195 hat Reimar am Wiener Hofe gelebt, und bereits im
Jahre 1190 war er vielleicht Begleiter des Herzogs Leopold VI.
im Kreuzzuge Kaiser Friedrichs. Reimar muß als der be—
zeichnendste Vertreter der Reflexionslyrik betrachtet werden.
Eine weich angelegte Natur von einem wunderbarer Vertiefung
fähigen Gemütsleben war er ganz zum Stimmungsdichter ge⸗
schaffen; daneben fehlte es ihm nicht an einer gewissen Dosis
eitler Selbstbespiegelung; er machte Anspruch darauf, wert d. h.
interessant zu sein. Seine Gedichte sind voll eingetaucht in die
höfische Konvenienz unglücklicher Liebe; ihr Inhalt ist darum
oft unpersönlich, farb- und gestaltlos; die Situation erscheint
gleichsam hingehaucht und auch so noch verwischt durch die
Irrfäden melancholischer Grübelei. Wie sticht von dieser
gedankenblassen Kemenatenlyrik die Poesie Heinrichs von Morungen
ab, des einzigen Vertreters der frühkonventionellen Lyrik in
Mitteldeutschland. Vornehm und glücklich, aufbrausend in Haß
und in Liebe, in Freude und Zorn, dabei von neckischem Humor
und gelegentlich unverhüllter Sinnlichkeit nimmt er nach seiner
Heimat — er lebte in Leipzig — wie nach seiner Beanlagung
eine besondere Stellung ein im Kreise verwandter Dichter;

Minnes. Frühling 5, 16. Nach Scherer, Deutsche Studien 2,
4450 ist es etwa ins Jahr 1184 zu setzen.
        <pb n="243" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

231

früh ist er darum verschollen; nur im Dunkel der Sage lebte
er als der Moringer fort.
Im übrigen freilich zeichnet sich diese Periode der ritter—
lichen Lyrik nicht durch starke Dichterindividualitäten aus; neben
Heinrich von Morungen wäre höchstens noch der leidenschaftliche
Hartwic von Rute zu nennen; die meisten Sänger dagegen bleiben
auch als Personen wesentlich im Konventionellen stecken, ganz im
Gegensatz zu dem kühnen, mit der Persönlichkeit prunkenden Zuge
der Trobadors. Der soziale Hintergrund überwiegt eben noch
durchaus die individuelle Bedeutung: der Dichter fühlt sich selbst
noch nicht losgelöst von der Gesellschaft, er sieht sich sozusagen
dentisch mit dem Publikum; er gilt darum auch noch keineswegs
als besonders begnadet, oder gar etwa als Genie; erst seit
Klopstock und dem Zeitalter der Originalgenies bildet sich die
uns geläufige Auffassung. Originell ist der Dichter und
bestrebt er sich zu sein, nicht so sehr im Inhalt seiner Empfin⸗
dungen, als im Äußern der Form; während die Franzosen
dieselbe Strophenform oft wiederholen, sucht der deutsche Lyriker
eine stätige Mannigfaltigkeit der Bildung gleich dem Kapitelle
meißelnden Steinmetz; der gelegentlich einmal ausgesprochene
Vorwurf, ein doenediep zu sein, gilt darum als schlimmste
Beleidigung, während der Eigentumssinn für litterarische Stoffe
noch völlig fehlt, und die Dichter verfügen zur Bezeichnung der
Töne und Weisen über eine unendlich entwickelte Kunstsprache.
Fs ist derselbe Zug, den wir auf dem Gebiete der bildenden
Kunst wahrnehmen: der Sinn für den Umriß der Dinge ist
entwickelt, aber es fehlt noch die Kraft, diese sich real, ihrem
wahren Wesen nach anzueignen und ihren Besitz daraufhin als
zeistiges Eigen zu empfinden.
In dieser Richtung schritt als Lyriker fast allein Walther
bon der Vogelweide weiter!. Walther ist um 1170 geboren,
bdegann vermutlich Ende der achtziger Jahre des 12. Jahr—
hunderts zu dichten, stand bis etwa 1198 unter dem Einfluß

1 Eben deshalb ist er auch dem modernen Menschen am leichtesten
verständlich.
        <pb n="244" />
        232 FJ Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Reimars am Wiener Hofe, führte seitdem ein unstätes Wander—
leben, wechselnd in seiner Parteinahme für die vielbewegten
Schicksale der Gegenkönige, doch beharrlich im nationalen
Schwung seiner Anschauungen, wurde im Jahre 1220 seßhaft
auf einem kleinen Lehen zu Würzburg, das er der Gnade
Kaiser Friedrichs II. verdankte, und entschwindet etwa 1228
der gesicherten Überlieferung. Er stammte aus ritterlichem
Geschlecht, doch war er erbelos; urkundlich ist er nur einmal
erwähnt; auch als Träger äußerer Schicksale ist er nur durch
seine Lieder unsterblich geworden.
Der Geburt nach zum ritterlichen Leben und zur höheren
dichterischen Kunstübung des Hofes bestimmt, ward er doch durch
seine Unhäbigkeit bei höchster dichterischer Begabung den Fahrenden
zugewiesen; erst spät atmete er an eigenem Herde auf:
nu enfürhte ich niht den hornung an die zehen!“
Aber seine Doppelstellung schuf auch seine Bedeutung. Leicht
beweglichen, sanguinischen Temperamentes, dabei viel erfahren
und höchst rezeptiv, und doch originell und selbstherrlich bis zu
unerträglicher Streitlust, ein Dichter der Wirklichkeit und Kraft
hat er das konventionelle Liebeslied mit der gesunden Sinnlich⸗
keit der Fahrenden befruchtet und das verloren gegangene Gleich⸗
gewicht zwischen unmittelbarer Liebeserfahrung und vermittelter
Reflexion wieder hergestellt. Nur seine frühesten Lieder stehen
unter dem Zeichen reimarscher Empfindsamkeit; bald macht er
sich von der ungesunden Fessel los und singt, wie ihm das
Lied erklingt, viel liebend und viel geliebt, den Preis hoher
wie niedrer Minne. So verwandelt er das Leben in Poesie
und die Poesie in Leben: unerreicht bleibt die Unmittelbarkeit
seiner Empfindung und Darstellung in mittelalterlichen Zeiten.
Zugleich aber erweitert er, ebenfalls aus seiner Doppel—
stellung als Fahrender und Ritter heraus, den Stoffkreis der
höfischen Dichtung. Vaganten wie Fahrende hatten schon im
12. Jahrhundert die Spruchdichtung gepflegt, teils im Sinne

Lachmann 28, 82.
        <pb n="245" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

233

einfacher Gnomik, teils im Schelt- und Loblied auf Personen
und Zustände. Hier setzt Walther ein, um eine politische
Dichtung von ernstester Bedeutung zu entwickeln, die mahnend
und zürnend die öffentliche Meinung der Zeit in patriotischem
Sinne gelenkt hat. In diesem Zusammenhang wird Walther
trotz guten Christenglaubens zum eisernen Streiter gegen den
Papst, aber auch allen Auswüchsen der nationalen Entwickelung
tellt er sich selbstbewußt entgegen und rät gegen sie, ein kühner
Arzt, die Anwendung meist radikaler Mittel.
Als Spruchdichter hat Walther einige schwächere Nach—
ahmer gehabt; darauf sank die Gnomik wiederum in die Kreise
reiner Fahrender herab, auch dann noch ein wesentlicher Bestand⸗
leil der Dichtung im späteren 18. Jahrhundert. Als Lyriker
haben ihn alle dichterischen Nachfahren auch nachgeahmt, von
Dtto von Botenlauben, dem Markgrafen von Hohenburg und
Hiltbolt von Schwangau an bis auf die letzten Minnesänger um
die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts. Annähernd gleich—
gekommen aber ist ihm nur einer, ein Zeitgenosse, Wolfram von
Eschenbach. In seinen wenigen Gedichten ist Wolfram einer
der größten Lyriker deutscher Zunge; seine Lieder quellen förm—
lich über von innerem Leben, und subjektiv in der Färbung
wie kaum sonst Dichtungen der Stauferzeit, sind sie doch wieder
so gegenständlich, daß selbst Walthers Gestalten vor den ihrigen
berblassen. Am bedeutendsten freilich ist Wolfram im Tagelied,
das in Gespräch und Erzählung verläuft; auch hier zeigt sich
im tiefsten Grunde der Meister epischer Dichtung.
Die Epik, vornehmlich in romanhafter Ausbildung, kann
man als die eigentliche Modedichtung der Zeit bezeichnen. Un—
erschöpflich war die ritterliche Gesellschaft in der geistigen Auf⸗
nahme ihrer Stoffe; wie einst die Stammeszeit des 7. bis
J. Jahrhunderts alle Reize ornamentaler Erfindung bei Römern
und Orientalen, bei Iren und Angelsachsen in sich vereint hatte,
so umfaßte das höfische Zeitalter die Erzählungen aus aller Welt
und gebar sie zu buntester Mannigfaltigkeit wieder.
Diese außerordentliche Rezeptionsfähigkeit war die Voraus—
        <pb n="246" />
        234 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

setzung vor allem auch für das Eindringen von französischen
Sagenstoffen und von Gedichten, welche diese behandeln.
In Frankreich war die epische Dichtung schon um die
Mitte des 12. Jahrhunderts längst nicht mehr Volksdichtung,
die etwa aus den cantilenae rusticae allein geschöpft hätte.
Die französischen Epiker begannen damals schon ältere Gedichte
umzuarbeiten, zogen lateinische Chroniken zu Rat und entlehnten
den spätklassischen Geschichts- und Fabelbüchern neue Stoffe.
Vor allem aber führten sie die bretonischen Sagen in ihren
Kreis ein, Traditionen, die, um die Person des Königs Artus
gesammelt, vielleicht vom normannischen Hofe in England,
namentlich aber von der Bretagne her nach Nordfrankreich vor—
drangen. All diese Stoffe voll phantastischen Reichtums,
lebensfähig durch die unendliche Zahl verschiedenartig möglicher
Kombinationen ihrer Einzelheiten, verarbeiteten nun die franzö—
sischen Dichter zu großen Romanen der höfischen Gesellschaft,
indem sie ihnen durchweg ritterliches Leben und ritterliche Ideale
unterlegten und auf diesem Grunde die mannigfachsten Zu—
sammenstellungen ursprünglich getrennter Stoffe vornahmen.
Und diese fruchtbare Produktion ergoß sich dann in ihren
besseren Erzeugnissen nach England und nach Norwegen, nach
Italien und nach den Niederlanden, und nicht minder nach den
Kernlanden des deutschen Südens.
Hier nahm man diese Litteratur, die in den Niederlanden
einfach übersetzt wurde, nicht mit gleichem Entgegenkommen auf.
Zwar an der großen stofflichen Erfindung ändern auch die
deutschen Bearbeiter nur selten. Dagegen übersetzen nur wenige
unmittelbar und wörtlich, die meisten gießen freier um und
versenken sich in die tiefere Darstellung der Gemütsbewegungen,
überhaupt in eine bessere Motivierung, sowie in die umfänglichere
Ausführung der gegenständlichen Schilderungen von Hoffesten
und Turnieren, von Kleidung und Waffen. Beides ist charakteri—
stisch. Wie der deutsche Heldensang schon im 10. Jahrhundert
den reißenden Fluß der Darstellung verloren hatte und an seiner
Stelle das Sagelied emporgediehen war mit seiner mehr
anekdotenhaften, gern verweilenden Schilderung, so wächst jetzt
        <pb n="247" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

285

der Zug ins Gegenständliche, ins Malerische noch weiter. Wie
fern war man damit dem Zuge des ältesten Epos zum Er—
habenen, zum roh, aber schneidend Charakteristischen, zum
Ornamentalen gleichsam in der Dichtung getreten! Jetzt wehen
mildere Lüfte, die Personen weichen gelegentlich völlig der
Staffage, und in breiter Modeausführung bemächtigt sich die
Feder des Dichters der rein zuständlichen Schilderung.
Es ist nur eine andere Seite derselben Entwickelung, wenn
zugleich die Person des Dichters gelegentlich hervortritt, wenn
individuelle Reflexionen und Sentenzen den Gang der Darstellung
unterbrechen, wenn der Stil nicht selten selbstgefällig wird und
die Sprache in These und Antithese lustig einherschaukelt. Auch
hier siegt der Zug aufs gegenständlich Verweilende, und die
Form des epischen Romans vermag sich der gleichzeitigen re⸗
lektierenden Lyrik bis auf ein Geringes zu nähern.
Das älteste Denkmal der neuen Dichtung in Deutschland,
soweit sie nicht mehr von einigen Mitgliedern des Klerus gegen
die heimische Poesie ausgespielt, sondern von der höfischen Ge⸗
sellschaft getragen ward, ist wohl das nur in Bruchstücken er⸗
haltene Epos Floyris. Um etwa 1170 in der Trierer Gegend
entstanden, erzählt es schlicht und knapp die treue, reine, bis
in den Tod verharrende Liebe von Floris und Blancheflur.
Bald darauf fand dann in Tristan und Isolde auch das Hohe⸗
lied der unrein verzehrenden, alle Schranken des Rechts und
der Sitte dämonisch durchbrechenden Liebe seine älteste Be—
arbeitung. Ihr Verfasser ist Eilhart von Oberge, ein Dienst⸗
mann Heinrichs des Löwen. Eilharts Stil ist noch formelhaft,
sein Held noch ein halber Recke, und der Dichter ergeht sich
gelegentlich noch in volkstümlich märchenhaften Zügen im Sinne
ber Fahrenden. Aber daneben finden sich bei ihm schon die
höfischen Wörter amie und kumpanie, paulun und garzun
und das Duzen ist durchs Ihrzen ersetzt!: unverkennbar ist
der französische Einfluß.
Gauz ihm hingegeben und daher der erste große Dichter

S. Liechtenstein, Quellen und Forschungen 19, OLII ff.
        <pb n="248" />
        286 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

der Rezeption ist Heinrich von Veldecke, jener Ritter von der
Niedermaas, der nach einigen Legendendichtungen in der Eneit
sein Lebenswerk schuf, einem Abenteuerroman wahrscheinlich
nach dem Roman d'Eneas des Benedikt von Ste. More. Ist er
schon völlig höfisch, aber noch unbeholfen, so ward bald darnach
Hartmann von Aue, ein Dienstmann der schwäbischen Herren
oon Aue, zum vollendeten Typus des höfischen Epikers. Weit
steht er in seinen Ritterromanen Erec und Iwein wie in den
frommen Erzählungen von Gregorius und dem armen Heinrich
über seinen Vorgängern an Anmut der Darstellung, an Klarheit
der Sprache, an Reinheit der Form, und durchsichtig und hell
in seinen Worten lebt er zugleich einer edlen Auffassung des
ritterlichen Ideales. So wird er zum klassischen Erzähler einer
Periode, da man ganz allgemein gut erzählen konnte, und zum
oollendeten Beherrscher der höfischen Formen in einem Zeitalter
des Konventionalismus.
Eine Steigerung gleichsam der Eigenschaften Hartmanns
kann man im Wesen Gottfrieds von Straßburg finden wollen.
Sein Sprachtalent ist bewundernswürdig bis zum Erstaunlich—
Virtuosen; er handhabt die Sprache nicht bloß meisterhaft, er
kokettiert mit ihr, so wenn er Isolde Weißhand einführt smie—
rende unde lachende, kallende unde kosende, smeichende
unde losende!, und er hat es ebenso verstanden, mit einer
fast sinnfälligen Wortmusik glatte Oberflächlichkeit zu maskieren,
wie wahre Leidenschaft in einer Glut der Darstellung zu schildern,
die heute noch kaum wieder erreicht ist. Er war ferner ein
Meister der Courtoisie noch weit über Hartmann hinaus; er
war interessant und wollüstig modern; er handhabte das Kon—
ventionelle mit Chic. Aber eben hierin liegt auch wieder seine
grundsätzliche Verschiedenheit von Hartmann. Hartmann war
in seiner zuht ganz ein Kind seiner Zeit, Gottfried geht über
sie hinaus; für ihn ist der ritterliche Ton nur Spielzeug eines
fast ungebundenen Subjektivismus. In der wohlig-warmen
Luft der Großstadt, in der er lebte, und nahe den heißblütigen

Tristan 19 246.
        <pb n="249" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

287

Menschen der Provence wagte er es, seiner glatten Lebens⸗
anschauung bis zum Leichtfertigen, seiner Sinnlichkeit bis zum
Schlüpfrigen, seiner Freigeistigkeit bis zum Spott gegen Kirche
und Klerus die Zügel schießen zu lassen: und so ward er
schließlich jedes Ideales bar bis zur Verhöhnung auch des
Rittertums selber.
Unmittelbar der Größe der formalen Veranlagung nach
neben Gottfried steht Wolfram von Eschenbach. Auch er war
ein Subjektivist der Form; in noch vollendeterer Willkür und
noch strengerer Herrschaft, als Gottfried, hat er sich Dichtung
und Sprache unterzwungen. Aber er that es zur Erzielung
nicht des Sinnfälligen, sondern des Bedeutenden: seine Worte
fallen wuchtig, schwer, gedrungen, und aufs engste verschweißen
sie die Fülle der Gedanken. In deutschem Sinne ist hier die
Sprache gemeistert als ein starkknochiges Roß: in deutschem
Sinne hat sich der alternde Wolfram auch den Vers geschaffen:
der Titurel zeigt statt der höfischen Reimpaare eine vierzeilige
Strophe, die an die Formen des nationalen Heldensanges er⸗
nnert. Das sind jene formalen Seiten der Wolframschen Dich—
tung, die Zeitgenossen wie spätere Dichter immer wieder an⸗
zezogen haben; darum hat man seiner in Deutschland gedacht
Ils Lines der Größesten unter den Großen selbst dann noch,
als man ihn nicht mehr verstand.
Als Persönlichkeit aber hat sich Wolfram zu Anschauungen
durchgerungen, die dem frivolen Subjektivismus Gottfrieds
schneidend entgegentreten. Wissen wir von Gottfrieds Leben
fast nichts, so gestattet seine Dichtung doch den Schluß, daß er,
seinem Tristan gleich, in aller Feinheit des ritterlichen Lebens
vohl erzogen, von allen Vorteilen höherer Bildung umgeben
erwachsen ist. Wolframs Wiege stand in der kärglichen Burg
eines bairischen Rittergeschlechts, fern dem großen Verkehrsleben
der Zeit; er war wohl ein nachgeborener Sohn, war arm jeden⸗
falls an Land und Leuten, arm auch an äußeren Mitteln der
Bildung — vielleicht hat er nicht einmal lesen und schreiben
gelernt. Ein Fahrender Zeit seines Lebens, der wohl nur im
        <pb n="250" />
        238 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Winter ein treues Weib daheim aufsuchte!, scheint er seine
ganze Erziehung den kriegerischen Anforderungen seines Standes
und den Belehrungen des Volkes verdankt zu haben, dem er
draußen begegnete. So waren ihm Weidwerk und Kampfwerk
geläufig; aber niemals drang er vor zur Wissensklarheit eines
Gottfried; die ganze Schuttmasse der Überlieferung der Vaganten
häufte sich nur mühsam geordnet bei ihm an, und nur eine ober⸗
flächliche Kenntnis des Französischen ward ihm durch den Aufenthalt
 an fürstlichen Höfen vermittelt. Es war das Strandgut
des Wissens, nichts mehr, dessen Besitz den ewig wissensdurstigen
Mann befriedigen mußte.
Aber freilich nicht im Wissen waren die Grundvesten seines
Wesens verankert. Im Gegensatz zu Gottfried ist Wolfram
vor allem eine sittliche Natur, ja er ist der einzige Mensch der
Stauferzeit, der uns als volle sittliche Individualität entgegen—
tritt. Eben von hier aus nahm Wolfram Stellung zur Kon⸗
benienz seiner Zeit: sie konnte nur eine überlegen kritische sein.
Nie hat Wolfram tändelnde Minnelieder geschaffen; im
vollsten Gegensatz zu den Idealen seiner Standesgenossen
zehörte sein Herz allein dem tiefgegründeten Liebesfrieden der
Ehe. Nicht als ob er leidenschaftlicher Regungen bar gewesen
wäre. Noch in vorgerücktem Alter hat er die Liebessehnsucht
Sigunens nach Schionatulander in bald schmelzend flutenden,
bald heiß wallenden Versen zu schildern gewußt:
Owe swenn ich enslafen bin, s0 kumt er mir vil dicke,
unde mich erweckent die vil süuezen minneclichen schricke:
so wirt erniuwet aber min altes truren.
uf min flinslichen sorge möht man für sturm eine burc muren?.
Was aber Wolfram verachtete, das war die höfische Kon—
venienz der Minne. In diesem Sinne kämpft seine Lyrik gegen
den Minnedienst, wie seine Epik gegen die äußerliche Auffassung
des konventionellen Heldentums.
Zwar bietet nach Wolfram auch das konventionelle Ritter

Vgl. Domanig im Hist. Jahrbuch 8, 67 —81.
Titurel. Strophe 125.
        <pb n="251" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

289

ideal ein Ziel tüchtigen Strebens. Sein Vertreter in diesem
Sinne ist im Parzival Gawan: und wahrlich hat ihn Wolfram
mit allen liebenswürdigen Zügen des Hof- und Minnedienstes
wie ritterlicher Tapferkeit ausgestattet: nicht geringer Ruhm
winkt ihm auf Erden; er führt die Königin Orgeilluse heim,
um mit ihr die süßen Leidenschaften der Liebe zu genießen, und
er tritt eine stolze Herrschaft an auf Schastel marveil.
Erhabener, lebenswerter aber ist Parzivals Los, das Schicksal
jenes reinen Thoren, der, von Gurnemanz in aller Courtoisie er⸗
zogen, bei seiner ersten Ankunft auf Monsalväsche nach den Lei⸗
den des Amfortas in menschlicher Teilnahme zu fragen verab⸗
säumt, da er gelernt hat, die Konvenienz erheische, daß man
nicht allzuviel spreche. Durch tausend Zweifel an Gott und
der Welt von den äußeren Formen der Welt auf sein Selbsft
gelenkt, beginnt er den ritterlich-weltlichen Ruhm zu verachten,
den die Thaten seines Arms ihm gegen Aufgang wie Untergang
der Sonne geschaffen haben: er wird demütig in Selbsterkenntnis,
in Reue.
So vernimmt er unter dem milden Frühlingsweben eines
gottgeweihten Tages staunend vom Gral. Heut, am Kar⸗
freitag, erneut sich die wundersame Stärke des Steins, den Gott,
ein Symbol der Belohnung idealen Strebens, zur Erde gesandt;
heut bringt ihm, wie alljährlich, eine weiße Taube vom Himmel
aeue Kraft, daß er seinen Pflegern den Reichtum äußeren Gutes
und innerer Wahrhaftigkeit spende. Denn nahen darf ihm,
wer nur immer frommen Herzens und in reiner Keuschheit
seines Wesens dahinlebt: der ist geschaffen zum Templeisen.
a zum König von Monsalväsche, dem Burghort des Grales.
Und nun erscheint Kundrie, die furchtbare Botin des Grals,
und verkündet, daß Flammenschrift Parzival zum König bestimmt
habe: in Selbstzucht ist er gereinigt von den Schlacken der Zeit
und sich selbst voll gegeben: darum ist er zur Herrschaft gereift
über andere. Weit wird seine Macht reichen auf ewig; sein
Sohn wird Lohengrin sein, der Helfer von Brabant, und sein
Neffe Johannes, der mythische Herrscher des Morgenlands.
Mit diesen Akkorden endet Wolframs Epos. Es behandelt
        <pb n="252" />
        240 Neuntes Buch. Drittes Kapitl.

kein anderes Thema, als der Faust. Es stellt das Sehnen
eines wahrhaftigen Herzens aus den Schlackenformen der Zeit
dar nach größerer Vollendung. Es ist die Prophezeiung eines
höheren, persönlicheren Daseins, wie es spätere Jahrhunderte
der deutschen Geschichte in der Überwindung des sittlichen,
ästhetischen und intellektuellen Konventionalismus der Staufer—
zeit verwirklicht haben. Wie Goethe, so war Wolfram im tiefsten
Grunde seines Wesens der Sohn eines künftigen Zeitalters:
an beiden hat sich bewahrheitet, daß Dichter Propheten sind.
Aber beide prophezeiten, ohne sich von den tiefsten Grund—
lagen des nationalen Lebens zu trennen. Wolfram faßt alles
Streben nach innerer Vollendung, nach Wahrhaftigkeit zusam—
men in dem echt deutschen Begriffe der staete, der Treue:
der unstaete geselle
hat die swarzen varwe gar
unt wirt och nah der vinster var:
so habet sich an die blanken
der mit staeten gedanken.
Es ist nur die Sprechweise einer anderen Zeit, aber der
gleiche Sinn, den Goethes Verse in der Apotheose Fausts atmen:
Wer immer strebend sich bemüht,
Den können wir erlösen.

7a

Eine nicht geringe Anzahl von Dichtungen der staufischen
Blütezeit ist uns in illustrierten Handschriften überliefert worden:
so das Marienleben des Pfaffen Wernher, der wohl in Augs—
burg in den ersten siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts
dichtete, die Eneit Veldekes, der wälsche Gast Thomasins von
Zirclaere, anderer nicht zu gedenken.
Die Federzeichnungen dieser Handschriften entsprechen ganz
dem Charakter der Texte: ihre Gestalten haben etwas unausgereift
Anmutiges, zierlich Konventionelles; ihr Seelenleben bewegt

Parzival J, 10f.
        <pb n="253" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit.

241

sich in der Wiedergabe allgemeinerer Stimmungen, deren äußere
Typik sich leicht darbietet, des Hasses, der Verachtung, des
Schreckens, der Liebe; persönliche Charakteristik fehlt, trotzdem
daß die Technik Empfindungsausdrücken, die sie wiedergeben
will, mit überraschender Sicherheit gerecht wird. Wie die Auf—⸗
fassung des Körpers, so ist auch der Faltenwurf konventionell
im Sinne der Modeformen der Zeit; gewisse Motive kehren
auch unangebrachten Ortes wieder; die Rundung der Knie wird
stark betont, ebenso der Ansatz der Oberschenkel und der Arme,
die untere Bauchrundungslinie und die Vertiefung des Schoßes.
Sind diese Illustrationen französisch beeinflußt? Die Frage
erhebt sich hier, wie früher bei den Bildern des Rolandsliedes
und verwandten Schöpfungen!, ohne seitens der heutigen
Forschung schon bestimmte Antwort gefunden zu haben.
So viel aber läßt sich behaupten, daß von diesen An—
fängen klar stilisierter Federzeichnungen eine wesentlich deutsche
Entwicklung anhebt, die es in der ersten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts und darüber hinaus zu vollendeten Leistungen ge—
bracht hat.
Das erste Element, das sich an die zumeist in einfachen
schwarzen Konturen verlaufende Federzeichnung schon im Laufe
der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ansetzt, ist die Farbe.
An Stelle bloß einfarbig-dunkler Konturen treten rote und
grüne, blaue und gelbe, graue und braune Linien auf; die
Farbengebung ist dabei noch ziemlich bunt, anfangs fast noch
im Sinne jenes früheren rein ornamentalen Farbenspiels, dem
es auf eine naturalistische Verwendung der einzelnen Farben⸗
werte wenig ankam?. Aber bald werden über die bloße
Färbung des Umrisses hinaus die Partieen im Schatten, vor
illem die unbeleuchteten Stellen des Faltenwurfs mit Farben
gedeckt: zumeist mit Braun, aber auch noch rein ornamental
mit Grün, Blau oder Rot. Es ist eine Zwischenstufe, die
rasch zur vollen farbigen Behandlung führt, freilich nur im

1 S. oben S. 218f.
a Vgl. dazu im Rückblick Band II S, 219f.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III.
        <pb n="254" />
        242

Neuntes Buch. Drittes LKapitel.

Sinne einfachen Austuschens, wobei höchstens die Schatten durch
sattere Nüancen des deckenden Tones hervorgehoben werden.
Von hier aber war es nur noch ein Schritt zur Entsaltung
einer neuen, nun nationalen Guachemalerei im Gegensatz zum
Wiederaufleben der altchristlichen Waschfarbentechnik im 8. und
10. Jahrhundert. Voll und fertig erscheint die neue Technik
im 18. Jahrhundert; als ihr Erzeugnis entwickelt sich eine neue
Miniatur höherer Gattung. Und nun wird auch schon ein
Farbensinn gewonnen, der den Gegenständen die ihnen natürlich
zukommenden Farbenwerte zuteilt, und nur noch im Modellieren
zeigt sich ein konventionelles Schema der Überführung von Rot
in grünes, von Dunkelblau in komplementär gelbes Licht: doch
findet sich daneben auch schon vereinzelt die Modellierung ins
Weiße.
Es sind Fortschritte, die sich zugleich in einer Anderung
des nationalen Farbengeschmackes äußern. An Stelle der alten
ungebrochenen Töne, wie sie einer Palette ornamentalen Ge⸗
schmackes entsprechen, tauchen etwa gegen Mitte des 18. Jahr⸗
hunderts gebrochene Töne, namentlich für Blau und Rot auf,
während ein bis dahin beliebtes giftiges Grün nunmehr ver⸗
ichwindet. Und der Wechsel im Farbengeschmack steht nicht ver⸗
einzelt da. Er ist nur ein Symptom viel ollgemeineren
Umschwungs.
Die bisher ornamental gebundene Phantasie wirft endgültig
die Fesseln ab; sie ergreift froh und voll einen neuen, kon⸗
oentionellen Formenkanon. Die alte Pflanzenornamentik stirbt
ab; ihre besten Erzeugnisse nehmen krautartige Gestalt und halb
naturalistische Färbung an. Die Freude an der Wiedergabe
der menschlichen Gestalt wächst stetig; schon bildet man Scenen
auch rein menschlichen, nicht mehr bloß Gestalten religiös ge⸗
bundenen Charakters; Kampf und Jagd werden in den Grenzen
des neuen Stiles meisterlich dargestellt; humorvolle Vorwürfe
aus dem Tagesleben werden gesucht, und schüchtern erscheinen
die ersten Ansätze der Drolerien.
Die neue Kunst, zunächst in Süddeutschland, besonders auch
        <pb n="255" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 248

im Elsaß!, sowie in den Moselgegenden hervorragend gepflegt,
berbreitete sich in der späteren Stauferzeit vornehmlich nach
Mitteldeutschland, nach Franken, Thüringen und auch nördlich
des Harzes. Hier vor allem hat sie in Bamberg und in Mainz,
am Hofe der sangliebenden Thüringer Landgrafen und in den
braunschweigischen Klöstern zur Zeit Kaiser Friedrichs II.
geblüht, und an ihre weitere Entwickelung knüpfte sich bald
die Entstehung der Tafelmalerei, der führenden Kunst in der
zweiten Hälfte des Mittelalters.
Rückwärts gewandt aber beseitigte sie in ihrer lebensfrischen
Entwickelung die Alleinherrschaft jener hieratischen Kunst, welche
die früheren Renaissancen geschaffen und hinterlassen hatten.
Von Bedeutung hierfür ist schon, daß die Künstler der neuen
Technik anscheinend wenigstens teilweis Laien gewesen sind und
jedenfalls laienhaft empfunden und als Dilettanten anfangs ge—
schaffen haben. Wichtiger ist, daß die neue Kunst überhaupt die
erste Kunst nationaler Scenenmalerei war und die volkstümlich—
ästhetische Anschauung zum erstenmal emporgehoben zeigte
über ornamentale Auffassung: womit der hieratischen Malerei,
die bisher die scenischen Darstellungen beherrscht hatte, von
selbst der Boden entzogen ward.
Dieser Wandlung fiel die ältere Miniaturmalerei ihrem
inneren Bestande nach zum Opfer; an ihre Stelle trat die neue,
nationale Miniatur; was noch als lebensfähig aus der älteren
Miniatur erkannt ward, ging in ihr auf. Aber auch die Wand—
malerei der früheren Jahrhunderte unterlag jetzt starker Beein—
lussung. Wandellos fast und starr, einer Bilderschrift der
heiligen Texte ähnlich, durch ineinander übergehende Einzel—
darstellungen ganze Erzählungen in ihren einzelnen Situationen,
zanze Dogmen in ihren begrifflichen Teilvorstellungen umfassend,
hatte sie die Jahrhunderte überdauert: mögen wir die Mosaiken

Ihm entstammt im Hortus deliciarum der Herrad von Lands—
derg eines der anmutigsten, aber teilweis noch anderweits beeinflußten,
eilweis noch unbeholfenen Denkmäler der Frühzeit (e. 1165—1175).
16*
        <pb n="256" />
        244

Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

des 4. bis 6. Jahrhunderts oder diejenigen des Achener Münsters,
mögen wir die Wandmalereien der ausgehenden frühchristlichen
Kunst oder die zu St. Georg auf der Reichenau aus dem 10.
Jahrhundert betrachten: überall tritt uns ein wesentlich gleicher
Charakter entgegen. Wie änderte sich das nun seit dem Auf—
keimen des konventionellen scenischen Geschmackes in der Nation,
seit spätestens der Mitte des 12. Jahrhunderts. Von da ab
kommt Leben in die starren Massen hergebrachter Typen; neue
Beziehungen werden gefunden, neue Vorwürfe für die Dar—
stellung treten auf, und auch die Formen lösen sich, bis aus
den hageren, gleichsam einbalsamierten Figuren der Frühzeit
die frei daherschreitenden, heiter blickenden, von stark, ja flat—
ternd bewegtem Faltenwurf umfangenen und wohl modellierten
Gestalten der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts geworden sind.
Und doch war auch diese neue Kunst in ihrer steigenden
Bewegung, wie sie die zahlreichen Überreste in den Kirchen
namentlich des Niederrheins und Westfalens zeigen, immerhin
noch konventionell, ja konventioneller, als die Miniaturmalerei
der Handschriften; noch immer ordnete sie sich den Anforderungen
der Architektur durchaus unter, liebte nicht allzu ausgefüllte
Scenen und vermied es, Grundsätze der Komposition zu ent—
wickeln: in ihrem ganzen Wesen das charakteristische Zeugnis
eines Zeitalters, das noch wenig über die ästhetische Einzelbe⸗
trachtung der Menschengestalt hinausgekommen war.
Aber eben das war die ästhetische Disposition, die als
Voraussetzung einer großen, wenn auch noch nicht naturalistischen
Plastik gedacht werden kann.
Eine nationale Plastik nicht mehr ornamentalen Charakters
hat noch das 10. bis 12. Jahrhundert nicht gekannt. Zwar
machte man in Baiern, in Schwaben und Franken, in Westfalen
und vereinzelt auch am Rhein in dieser Zeit Versuche, über
bloß ornamentales Schaffen, wie es sich in den reichen Bau—
gliedern des erwachenden romanischen Stiles auswirken konnte,
hinauszukommen. Es entstanden hier aus der Vermischung von
Ornament und freier Plastik Gebilde einer wunderlichen Phantasie,
abenteuerliche Mischbildungen von Pflanzen, Tieren und mensch—
        <pb n="257" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 245

lichen Gestalten, die sich wirr über Portale, Kapitelle, ja selbst
Säulenschäfte ergossen, in denen die alte Tierornamentik in
—
st ihrer gedacht worden!.
Aber diese Entwickelung gehörte ihrem Wesen nach einem
absterbenden Zeitalter an. Die lebendige Ausbildung einer
wahrhaft nationalen, nicht mehr bloß im Ornament verlaufen⸗
den Plastik erfolgte von ganz anderen Voraussetzungen aus.
Unter allen Stämmen wohl, vornehmlich aber anscheinend in
Sachsen, fern romanokeltischem Einfluß, hat sich die alte metallur—
gische Technik der Nation, namentlich im Bronzeguß, viele Jahr⸗
hunderte hindurch erhalten: in tausend Gegenständen der Klein—
kunst schuf sie fort. Von diesem Gebiete aber schritt sie seit
der Wende des 10. und 11. Jahrhunderts zu größeren Aufgaben
weiter: es ist die Zeit eines besonders reichen Gedeihens der
Kirche, die Zeit eines beginnenden Bauluxus. Namentlich die
Gegend nördlich des Harzes, unfern den kurz zuvor entdeckten
Silberadern des Rammelsbergs, wurde der Herd der neuen Ent—
wickelung, und Bischof Bernward von Hildesheim ist ihr Held und
ihr Führer. Unter seiner Leitung entstanden die ersten besseren,
noch wenig umfangreichen Erzeugnisse des Bronzegusses, die
Tafeln der Bernwardssäule und der Hildesheimer Thüren, Denk—
mäler eines naiv schaffenden, aber gänzlich ungeschulten Natura⸗
lismus?. Einige Generationen darauf, gegen Ende des 11. Jahr⸗
hunderts, wird dann der verworrene Realismus dieser Frühkunst
gebändigt; die Gestalten werden nun kalt und typisch, die Be—
wegungen hart und streng, der Faltenwurf geregelt, geschniegelt:
der Einfluß byzantinischer Erzgüsse beherrscht die deutsche Ent—
wickelung. So blieb es, vornehmlich in Sachsen, etwa bis zur
Mitte des 12. Jahrhunderts.
Um diese Zeit aber, da so viele Knospen sprangen, ent—
wickelte sich die mitteldeutsche Plastik zur herrlichsten Blüte kon—

S. Band II S I89 f.
Daß Bernward von der byzantinischen Kunst unabhängig ist, zeigt
Beissel, Stimmen aus Maria-Laach 28, 353 ff.

äñ
        <pb n="258" />
        246 Nenntes Buch. Drittes Kapitel.

ventioneller Kunst. Der romanische Baustil, jetzt völlig empor—
dringend und plastischem Schmucke sich öffnend, leitete die
oorhandene Erzbildnerei zu größeren Aufgaben und zu den
neuen Stoffen des Sandsteins und des Stuckes über, ohne ihr
doch allzustrenge tektonische Stilforderungen aufzudrängen: nicht
die Magd der Architektur sollte die Plastik werden, wie später
in gotischer Zeit, sondern die freie Genossin eines immer male—
rischer gestalteten Baustils. So entstand vor allem in Thü—
ringen, dem Herzland des neuen Aufschwungs, eine Reihe
herrlicher konventionell-plastischer Denkmäler, die sich nur noch
durch den Modefaltenwurf der ritterlichen Zeit wie teilweis
durch das unverstandene Lächeln jeder archaischen Kunst als
Erzeugnisse gerade ihres Zeitalters kundgeben, und neben ihnen,
ie überholend, trat eine Anzahl von Gebilden hervor, die in
jedem Betracht weit über das mittelalterliche Maß hinausragen:
die Naumburger Donatoren, die Wechselburger Skulpturen, die
drei herrlichen Bildwerke des Meißner Domes. Sie alle zeichnen
sich aus durch genaues Studium nach der Natur, durch klassische
Ruhe der Auffassung, durch kräftige Gebundenheit eines voll
pulsierenden Lebens. Übertroffen aber werden auch sie noch von
der Sibylle zu Bamberg. Tritt man aus der Krypta des
Bamberger Doms, von dem Hochgrab König Konrads III. her
in das südliche Seitenschiff des Ostchors, so hebt sich von den
umgebenden Skulpturen mit ihrem schwulstigen Faltenwerk das
edle Steinbild ab in seinem reich fallenden Gewand von klassi⸗
scher Haltung, mit dem lebensvoll aufschauenden Antlitz und
dem stolzen, stark aufgebauten Halse: die wunderbarste Ver—
mählung eines schon naturalistischen Hauches mit dem geistigen
Gehalt der staufischen Zeiten!.
Es war ein Höhepunkt der Entwickelung, der nur besonderen

In Bamberg ist keine Photographie der Sihylle, in Naumburg sind
nur schlechte Abbildungen der Donatoren käuflich. Die glotzäugigen Gestalten
der Agineten weist jedes Museum auf, zahlreiche Gipsabgüsse unserer
großen mittelalterlichen Plastik sucht man fast überall vergebens. Wie lange
noch wird in unserm Volke die selbstmörderische Mißachtung eigner Größe
währen? (Anmerkung der ersten Auflage vom J. 1893)
        <pb n="259" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 247

Umständen verdankt ward; er konnte nicht lange Zeit währen.
Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verfiel die Plastik,
und erst gegen Schluß des 15. Jahrhunderts, nach mannigfacher
Knechtung durch den Geist der Gotik, hat sie eine neue Auf⸗
erstehung als frei schaffende Kunst gefeiert!.

VI.

Im Verfolg der künstlerischen Entwickelung sind wir über
die Grenzen dichterischer Blütezeit hinausgeeilt bis in die Mitte
des 13. Jahrhunderts; kehren wir nunmehr zur Geschichte der
Dichtung zurück. Freilich nur noch von ihrem Verfall ist zu
melden.
Mit Walther von der Vogelweide hatte die ritterliche Lyrik
ihren Höhepunkt erreicht; die Dichter nach ihm sind Epigonen.
Der Grund hierfür ist nicht allein in dem geringeren poetischen
Vermögen der Nachzügler zu suchen. Die zarte, stets etwas künst⸗
liche Blüte des Minnedienstes selbst welkte dahin?, ihre über—
schwenglichen Sänger wurden als arge Minnerlein verspottet?.
Nur im Osten, auf dem neuerworbenen kolonialen Gebiete, das
die geistige Entwickelung des Mutterlandes eine geraume Zeit
hindurch um etwa eine Generation später durchlebte, kam es noch
zu einer beachtenswerten Nachblüte, der nicht nur epigonenhafter
Charakter eignet. Die Fürsten waren es hier vor allem, die
das Leben der hohen Minne fortpflanzten und in zarten Reimen
priesen: Markgraf Heinrich III. von Meißen, Herzog Heinrich IV.
von Breslau, König Wenzel II. von Böhmen, Markgraf Otto IV.
don Brandenburg: sogar in Rügen ertönten Minneweisen aus
dem Munde eines Slawenfürsten, Wizlaws III. (1302 - 1825).
In den Kernlanden der deutschen Dichtung dagegen, in

1 Über die Entwickelungsmomente des romanischen Baustils s. Band IV,
S. 277 ff.; vgl. auch die Ausführungen in Band II, S. 7I.
S. oben S. 200 ff.
3 S. die Stelle bei Steinmar: Est ein argez minnerlin, vgl.
Burdach Reimar S. 177.
        <pb n="260" />
        248

Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

Süddeutschland am Hofe König Heinrichs VII. und vor allem
in sterreich unter Herzog Friedrich dem Streitbaren erhielt die
Lyrik einen realistischen, volkstümlichen, parodierenden oder gar
frivolen Zug. Der erste Sänger der neuen Art ist Gottfried
von Neifen. Er zieht den edlen volksmäßigen Ton Walthers
hinab ins Gemeine; er verwechselt das Volkstümliche mit dem
ichmutzig Rohen und dem bedenklich Lüsternen. Der volle Be—
gründer der neuen Art aber ist Neidhart von Reuenthal, ein
bairischer Ritter, der schon um 1215 als Dichter weithin be—
kannt war und vornehmlich am Wiener Hofe gelebt hat. Seine
dichterische Form ist die Tanzweise; wie die österreichische
Musikerfamilie der Strauß ihre Walzer, so hat er den Tanzleich
dem Ausdrucke jeder Empfindung zu Grunde gelegt, sogar gelegent—
lichen Denk- und Bittsprüchen an den Wiener Herzog. Inhaltlich
aber gab er der lyrischen Dichtung eine neue Färbung, indem er
ihr die Schilderung des bäuerlichen Lebens mit seinem Liebesglück
und Liebeskummer einverleibte. Doch geschah das nicht in
naivem Zurücksinken ins Volkstümliche, sondern mit bewußter
Einführung der bäuerlichen dörperheit in die höfischen Formen
des Liedes, im Sinne der Satire, der Parodie, zur Aufheiterung
der blasiert gewordenen Ritterschaft durch ein neues Thema.
Die neue, anscheinend so geistreiche Wendung, die dem Dichter
übrigens den wohlbegründeten Haß der Bauern eintrug, hat
vielen Anklang gefunden; ähnlich haben Burkart von Hohenfels,
Ulrich von Winterstetten und viele andere gedichtet. Indes liegt
es auf der Hand, daß eine so künstliche Grundlage der lyrischen
Stimmung der Nation überhaupt nicht völlig und niemals auf
lange Zeit genügen konnte. Auch das dörperliche Lied verfiel
gleich dem hohen Minnesang — und nun trat, seit der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts, immer deutlicher ein wahrhafter
Valksgesang zu Tage, erst leise einsetzend, ein wenig roh gegen⸗
über dem Zartsinn der Minnezeit, natürlich fühlend gegenüber
früherer Konvenienz, empfindend überhaupt und nicht reflek⸗
tierend, von großer Einfachheit des Ausdruckes, niemals ge—
künstelt. Es ist die Lyrik der dörflichen Kreise des 14. und
i5. Jahrhunderts; bald sollte von ihr der Spruch gelten, daß
        <pb n="261" />
        249
kein Bauer auf der Erde lebe so grob, der nicht ein Sänger
sein wolle.
Das Schicksal der ritterlichen Epik ist dem des Minne—
sangs nahe verwandt: wie der Minnedienst zu Grunde ging,
so verblaßte auch das Heldenideal des Rittertums: wer hätte
da noch Aventiuren lesen und schaffen wollen? Immer geringer
wurde die Anzahl dichtender Epigonen, die nach den großen
Vorbildern bald Gottfrieds von Straßburg, bald Wolframs
von Eschenbach für neue und alte Romanstoffe jenen leichten
Erzählerton beizubehalten suchten, dessen erster Meister Hart—
mann von Aue gewesen war. Und immer weniger vermochten
sie die vornehme Höhe der Blütezeit festzuhalten; ihre Fein—
heit ward zur Tändelei und ihre geistige Wucht zu dunkler
Geschraubtheit. Kam es auch in Niederdeutschland und in den
Kolonialländern noch zu einer geringen Nachblüte im alten
Sinne, so begann doch der Gesang hoher Abenteuer an den
Hauptstätten der Dichtung schon um die Mitte des 18. Jahr—
hunderts zu versiegen; wenigstens das Publikum wollte nur noch
Volkstümliches hören. In den zwanziger Jahren des 13. Jahr⸗
hunderts noch hatte der liebenswürdige Cisterzienser-Novizen⸗
meister Cäsarius zu Heisterbach im Siebengebirge, der Verfasser
köstlicher geistlicher Novellen, alle Schläfer während seiner Pre—
digt zum Erwachen bringen können durch die bloße Nennung
des Königs Artus und seiner Tafelrunde; um 1250 trug der
Marner vergeblich höfische Epen vor, man wollte nur noch hören,
vwen RKriembilt verriet, Sifrides ald hern Eggen tot.
Und wie sich neben dem Zug aufs Volkstümliche in der
dyrik zugleich eine Neigung zum Parodistischen, Burlesken gel⸗
tend gemacht hatte, so trat neben das höfische Epos der
Schwank, die Erzählung lustiger Streiche und neckischer Ein⸗
fälle. Es war recht eigentlich eine Dichtungsform der Fahrenden;
zurch ihren Ausbau tauchten sie von neuem zur Oberfläche der
litterarischen Strömungen empor, und je länger, um so drolliger,
aber auch roher pflegten sie das neue Feld. Neben einheimischen
Quellen zogen sie dazu die französischen Fabliaur und die
lateinischen Überlieferungen heran; manches ward auch frei er—

Geistige Kultur der Stauferzeit.
        <pb n="262" />
        250 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

funden; eine Fülle von Märchen und Anekdoten durchschwirrte
die Luft, aus der sich ernster etwa die Geschichten vom Guten
Gerhart und von Meier Helmbrecht als soziale Schilderungen
des Bürger- und Bauernstandes, heiterer die Schwänke des
Pfaffen Amis und die Erzählung von Kaiser Otte mit dem
Barte hervorheben.
Indem man aber so auf den Realismus des Tages ein—
ging, bunt, breit und lebhaft, wuchs der epische Suͤn zum
erstenmal hinein in das Verständnis und die Tradition des
thatsächlich Zuständlichen, erhob sich zum erstenmal eine Art
oolkstümlich-historischen Sinns für die Geschichte der Gegen—
wart. Ihm verdanken wir bis zu einem gewissen Grade schon
jene wundersame Wahrheit und Dichtung eines Ritterlebens,
die im Frauendienst Ulrichs von Lichtenstein vorliegt; vor allem
aber sind auf ihn die Reimchroniken der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts zurückzuführen, der Sang des Kölner Stadt—
schreibers Gottfrid Hagene vom Kampf der Bürger gegen die
Erzbischöfe, die zeitgenössische Geschichte Otokars von Steier,
jpäter die Deutschordenschronik des Nicolaus von Jeroschin.
In all diesen Wandlungen war die Epik zum Volkstüm—
lichen gelangt, nicht anders als die Lyrik: wie beide seit Mitte
des 12. Jahrhunderts dem nährenden Urgrund des Nationalen
entstiegen waren, so sanken sie seit Mitte des 18. Jahrhunderts
wiederum in ihn hinab. Und wie dem Aufschwung eine Periode
geistlicher Dichtung in volkstümlichem Sinne vorangegangen war,
so ward jetzt der Verfall von einem analogen Hervortreten des
Klerus oder wenigstens geistlicher Zeitströmungen begleitet und
gemildert.
Schon die Spruchdichtung, die seit den Tagen Walthers
durch das ganze 18. Jahrhundert und darüber hinaus geblüht
hat, kann als Überleitung zur geistlichen Betrachtung gefaßt
werden. Zwar haben fast alle großen Spruchdichter des
13. Jahrhunderts, der Bruder Wernher, Reimar von Zweter,
der Tanhuser, der Marner, später Rumelant, Frauenlob und
Regenbogen, auch weltliche Interessen gehabt, und ihre politische
Dichtung überdauert sogar noch die Tage Rudolfs von Habs
        <pb n="263" />
        Geistige Kultur der Stauferzeit. 251

hurg und erstirbt erst völlig mit den staatskirchenrechtlichen
Kämpfen unter Ludwig dem Baier. Aber danebenher läuft fast
von Anbeginn eine religiöse Richtung; schon Freidanks Bescheiden—
heit verbindet ritterliche und geistliche Anschauung. Dieser
Finschuß wird dann immer stärker, und immer mehr nimmt
er einen speziell kirchlichen Charakter an. So ganz im Renner
des bamberger Schulmeisters Hugo von Trimberg; Hugo will
nichts wissen von Rittertum und Minnespiel; das Gemein⸗
oerständliche und Platte in geistlicher Färbung vor allem be—
hagt ihm. Darauf noch ein Schritt, und wir befinden uns im
geistlichen Lehrgedicht; die Allegorie wuchert empor, und die
Frotik des Alten Testamentes wird zu faden sittlichen Be—
trachtungen vergeudet und antityhpisch den Erzählungen der Heils—
thatsachen des Neuen Testamentes gegenübergestellt.
Und auch die anderen Gattungen der Poesie verfallen geist—
lichem Einfluß; an die Stelle des Schwankes, der Novelle und
des alten Abenteuerromans treten geistliche Erzählungen und
Legenden, bis das deutsche Passional gegen Ende des 18. Jahr⸗
hunderts im ausgesprochnen Gegensatze zur Ritterdichtung all
die Wundererzählungen der Legenda aurea für deutsche Ohren
zusammenfaßt.
Aber der neuen Entwickelung, die in der Pflege der alten
Formen der ritterlichen Poesie nur nachahmend schaffen konnte,
fehlte nicht ein neuer, eigenartiger Zug ins Herbe und Große.
Die deutsche Predigt erwachte jetzt, und dem mild entsagenden
und demütigen David von Augsburg folgte in seinem Schüler
Berhtolt von Regensburg einer der gewaltigsten Redner, die je
in deutscher Zunge gesprochen haben. Ein Volksprediger von
ursprünglichster Gewalt, zog er in den ersten Jahrzehnten nach
der Mitte des 13. Jahrhunderts von Ort zu Ort, ganz Ober—
deutschland zur Einkehr im Glauben zu zwingen; ein Eiferer
seines Gottes, predigte er bald das süße Wort Christi, bald
und noch glühender die Lehre von dem alttestamentlichen Herrn
der Heerscharen, der da straft bis ins sechste und siebente Glied.
Vertraut mit allen geistigen Geheimnissen seiner Nation, jede
Regung der Volksseele mit zartestem Verständnis anempfindend,
        <pb n="264" />
        252 Neuntes Buch. Drittes Kapitel.

wußte er ebenso zu rühren in sinniger Ausdeutung der Natur—
anschauung zum Lobe Gottes, wie zu erschüttern in der episch—
dramatischen Darstellung der christlichen Heilsthatsachen zu
menschlicher Buße. So ist er, ein geistiger Heros seiner
süddeutschen Heimat, im dahre 1272 gestorben.
Aber der Geist, der aus seinen Predigten weht, hat keinerlei
Beziehungen mehr zur ritterlichen Gesellschaft der Stauferzeit.
Aus ihm spricht der sittenfeste Ernst, die gestrenge Lebens⸗
haltung des Burgertums der zweiten Hälfte des Mittelalters:
das alte Leben war unwiederbringlich dahin, und kräftige
Erben pochten an die Thore schon der späteren staufischen
Zeiten.
        <pb n="265" />
        Viertes Kapitel.
Zerkall des Reiches.

Kaiser Friedrich J. hatte vergebens die Grundfesten des
Reiches noch einmal nach der monarchischen Seite hin sicherer
auszubauen versucht. In seinem Königtum allseitig eingeengt
bon der emporquellenden Macht der Fürsten, hatte er sich schon
mit dem Plan der Begründung einer staufischen Hausmacht
mnerhalb wie außerhalb Deutschlands getragen. Man darf
urteilen, daß er diese Absicht wie deren Folge, eine neue Be⸗
festigung der Königsgewalt, erreicht haben würde, hätten ihn
nicht die Kämpfe mit dem Papsttum immer wieder abgelenkt.
Anter diesen Einwirkungen jedoch mußte er auf die Schöpfung
eines staufischen Staates in der Lombardei verzichten — nur
finanziell blieb die Lombardei wichtig —, und brachte es auch
in Deutschland trotz immer wiederholter Versuche nicht zur ge—
schlossenen Beherrschung selbst nur des Südwestens.
Dementsprechend war die Stellung des deutschen Fürsten—
tums unter Friedrich schon sehr frei; der Kaiser wurde der
Fürsten nur noch Herr, indem er ihre Spaltung in Pfaffen—
und Laienfürsten zur Ausspielung der einen gegen die anderen
denutzte: eine Politik, die fortwährende Beunruhigungen der
jeimischen Entwickelung hervorrief. Auch war es Friedrich nicht
gelungen, gegenüber dieser Übermacht der Fürsten den empor—
trebenden Stand der Ministerialen völlig frei zu einem in
        <pb n="266" />
        464 Neuntes Buch. viertes Kopitel.

seiner Hand sicher wuchtenden Gegengewicht zu entwickeln: es
hätte das auch nur auf Grund einer größeren Hausmacht geschehen
können, die zu schaffen dem Kaiser ja eben versagt blieb.
Um wieviel glücklicher stellten sich da die Dinge unter
Heinrich VI. Heinrich fand in Sizilien den Punkt, von dem aus
er, unbeirrt durch die deutschen Verhältnisse, die Macht der
heimatlichen Fursten aus den Angeln heben konnte, wo es ihm
gestattet war, den militärischen und administrativen Kräften der
deutschen Dienstmannen ein Feld fast unbegrenzter Wirksamkeit
anzuweisen und sie zu einer Macht seines Willens zu entwickeln.
Und schon nach wenigen Jahren zeigten sich in Deutschland die
Folgen. Die Ministerialität ward nun wirklich zu dem Stande,
durch den der Kaiser herrschte; die Fürsten wichen scheu zurück,
die geistlichen Fürstentümer unterlagen immer mehr der ünum—
schränkten Besetzung durch den Kaiser; den weltlichen Fürsten
wäre beinahe die staufische Erbmonarchie abgedrungen worden.
Allein diese großen Ersolge kamen der deutschen Entwicke—
lung in ihren weiteren Konsequenzen leider nicht mehr zu gute;
Heinrich VI. ist fern von der Heimat, vorzeitig, während der
Vorbereitungen zu einer Kreuzfahrt gestorben. Seine Nachfolger
aber wurden Erben seiner universalen Anschauungen, mochten
sie reich an Macht oder machtlos sein; König Philipp nannte
sich Philipp II. als Nachfolger des roömischen Kaisers Philippus
Arabs; Friedrich II. gar betrachtete sich völlig als Herrn der
Welt; er hat Rotrußland an die Thüringer Landgrafen ver⸗
liehen; er sah es gern, wenn ein französischer Dichter ihm mit
der Bitte nahte, das römische Recht in einer Summa iuris
Romani wieder erstehen zu lassen; er korrespondierte lieber mit
arabischen Philosophen über die Unsterblichkeit der Seele, als
daß er sich der Sterblichkeit der deutschen Königsgewalt erinnert
hätte.
Dieser ausschweifende Universalismus hat die späteren
Staufer schließlich der Heimat entfremdet; sie sind für die
Nation untergegangen, noch ehe sie ausstarben, und mit ihnen
entschwand, da sie gleichwohl noch immer Träger der Krone
blieben, ein gutes Teil deutsch⸗monarchischer Rechte.
        <pb n="267" />
        Zerfall des Reiches.

25

Gleichzeitig aber nahm die soziale Entwickelung der führen⸗
den Stände in Deutschland eine Richtung, die zum vollen Ruin
des Königtums ausschlagen mußte. Die Fürsten, unter Hein—
rich VI. so stark gedemütigt, gewannen schon unter dem Doppel⸗
königtum Philipps und Ottos naturgemäß wieder an Bedeutung,
da jeder der Herrscher ihre Unterstützung suchte. Zudem wurde
der Einfluß der Königsgewalt auf die Pfaffenfürsten stark unter⸗
hunden von dem Augenblick an, da Innocenz III. die Ernennung
der Bischöfe auch in Deutschland dem Papste zuschrieb. Gegen—
über dieser Stärkung des Fürstentums im antimonarchischen
Sinne vermochten sich die Könige noch etwa zwei Jahrzehnte
hindurch der Ministerialität als selbstloser Stütze zu bedienen.
Dann aber, etwa ums Jahr 1220, begann auch diese Hilfe zu
bersagen. Die Dienstmannen, einst unbedingte Vollstrecker der
königlichen Befehle, waren inzwischen zu Vasallen geworden;
nun begannen sie in die Klasse des niederen Adels aufzugehen!,
umspannen sich mit den besonderen, damals meist lokal ge—
hundenen und niedrig gewerteten Anschauungen dieses Standes?,
traten zurück vom politischen Schauplatz.
Von neuem stand das Königtum den Fürsten gegenüber.
Aber nicht ihnen allein. Neben sie stellte sich immer dringlicher,
immer ebenbürtiger an Macht und Erfolgen das Bürgertum der
zroßen Städtes; schon um 12285 war es eine der maßgebenden
Kräfte im Reich, um die Mitte des 13. Jahrhunderts hat es
die deutsche Entwickelung zeitweis völlig beherrscht. Es wäre
die Aufgabe des deutschen Königtums gewesen, diese neue Bil—
dung völlig abweichender Art mit ihren geldwirtschaftlichen
Interessen dem Reiche einzuordnen, sie nutzbar zu machen für
das Königtum, auf ihre Kraft gestützt sich von neuem an die
Spitze der Nation zu schwingen. Die Staufer haben, von
anderen, außerdeutschen Dingen in Anspruch genommen, die
Lösung dieser Aufgabe versäumt; als Wilhelm von Holland sie

tVgl. oben S. 101.
3 Vgl. oben S. 20 ff.
Vgl. oben S. 49 ff.
        <pb n="268" />
        256 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

versuchte, war es vielleicht schon zu spät, jedenfalls starb der
König vorzeitig: an diesem Verhängnis ist die frühmittelalter—
liche Monarchie unsres Volkes zu Grunde gegangen.
Und doch verrieten schon die ersten Ereignisse der Verfalls⸗
periode, um die Wende des 12. und 18. Jahrhunderts, deutlich
den steigenden Einfluß des Bürgertums, ja dieses hatte durch
die englischen Sympathieen der niederrheinischen Städte, wie
ie die Politik Philipps von Heinsberg bestimmten, schon dem
letzten Jahrzehnt der Regierung Friedrichs J. nach vielen Seiten
hin seinen Charakter aufgedrückt, wie es auch in der nieder⸗
cheinischen Fürstenempörung unter Heinrich VIJ. wirksam ge⸗
vorden war.

Nach Heinrichs VI. Tode sind es die englischen Sym—
pathieen namentlich Kölns, die zu der unglücklichen Doppel—
wahl des Jahres 1198 geführt haben.
Heinrich VI. hatte neben seinem zweijährigen Sohne Fried⸗
rich, dem erwählten, aber noch nicht gekrönten deutschen Koͤnige,
noch seinen vierten und fünften Bruder, den Pfalzgrafen Otto
von Burgund und den Herzog Philipp von Schwaben, hinter⸗
lassen. In Anbetracht der Jugend Friedrichs stiegen in Deutsch—
land Bedenken über seine Nachfolge auf; auch die staufische
Familie und die Ministerialität des Reiches verschlossen sich ihnen
nicht. Allein da bei einer Wahl Philipps oder Ottos die Ver—⸗
bindung Deutschlands mit Sizilien, dem unbestreitbaren Erb—
reiche Friedrichs, gelöst und somit die bisherige Macht des
staufischen Hauses geteilt worden wäre, so zögerte man mit ent—⸗
scheidenden Schritten.
Das machten sich die niederrheinischen und teilweis auch
die sächsischen Fürsten zu Nutze. Nach Aufstellung verschiedener
Kandidaten, die schließlich versagten, wählten sie am 9. Juni
1198 unter dem Einflusse der Kölner Bürger den Grafen Otto
von Poitou, den jüngsten Sohn Heinrichs des Löwen, zum
König; früh gebannt war er in den wilden Fehden der englisch⸗
französischen Kriege an der Seine und Garonne aufgewachsen;
Sachse von Geburt, Neffe König Richards von England, ver—
        <pb n="269" />
        Zerfall des Reiches.

287

band er nach Herkunft und Schicksal recht eigentlich englische
und niederdeutsche Interessen.
Inzwischen hatte sich aber auch die staufische Partei endlich
entschlossen; am 8. März 1198 hatte sie den Herzog Philipp
don Schwaben zum König gewählt.
Der Gegensatz zwischen beiden Königen, der sich nunmehr
in Deutschland entwickelte, bewegte sich zunächst im wesentlichen
noch auf dem alten sozialen Boden. Es zeigte sich, daß das
Bürgertum Süddeutschlands mit Ausnahme von Straßburg
nicht gesonnen war, den partikularen, niederrheinischen Interessen
der Kölner zu folgen; es hielt zu Philipp. Da sich so die
bürgerlichen Kräfte gegenseitig aufwogen, so blieben die Partei—
ungen noch im Ganzen fürstlichen Charakters; Otto hatte
die Territorien in den alten Landen des Gegenkönigtums, in
Sachsen und am Niederrhein, für sich, Philipp die Laienfürsten
von Süddeutschland, Böhmen, Meißen, ferner die Ministerialität
und die Mehrheit des Episkopates.
Die Sympathieen der Pfaffenfürsten für Philipp gaben
Otto Anlaß, den allgemeinen Gegensatz sofort auf das kirchliche
Gebiet hinüberzuspielen; um den Episkopat und die Kurie zu
gewinnen, verzichtete er auf das Regalienrecht und bewilligte
damit eine der kurialen Forderungen, die der Reichstag von
Belnhausen noch im Jahre 1186 zurückgewiesen hatte; zugleich
gestand er dem Papst die sogenannten Rekuperationen in Mittel—
italien zu, territoriale Erwerbungen weit über das ursprüngliche
Patrimonium Petri hinaus, die sich auf das Herzogtum Spoleto,
die Mark Ancona wie einige Teile Tusciens bezogen. Das
Schlimmste bei diesen Maßnahmen war, daß sie den beginnenden
Bürgerkrieg in Deutschland alsbald den Einflüssen der Kurie
oreisgaben.
Nun war aber die Macht des Papsitums seit dem Tode
Kaiser Heinrichs wieder beträchtlich gewachsen. In Italien war
sofort nach dem Hingang des Kaisers überall starke Verwirrung
eingetreten; nur in Sizilien hatte sich die staufische Herrschaft
unversehrt erhalten. In diesem Augenblick hatte der Kardinal⸗
diakon Lothar von Segni, erst siebenunddreißigiährig, als Inno—
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 17
        <pb n="270" />
        258 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

cenz III. den päpstlichen Stuhl bestiegen. Unerhörtes erwarteten
die Freunde der Kurie von ihm, und sie haben sich nicht ge—
täuscht. Von der fanatischen Frömmigkeit eines Gregors VII.,
dabei erfüllt mit gestaltungskräftiger, politischer Phantasie, von
angeborener Findigkeit in den kleinen Künsten des Diplomaten,
juristisch fein gebildet, theologisch gelehrt: so trat der junge
Papst sein Amt an, um es zur Weltherrschaft zu verwandeln.
Rasch erhob er das Papsttum aus dem tiefen äußeren Verfall
seit Alexander III. Er machte den römischen Stadtpräfekten
wiederum zum päpstlichen Beamten; er übernahm von neuem
die Gewalt im Patrimonium Petri; er unterwarf das Herzog⸗
tum Spoleto wieder dem römischen Stuhl und zwang den
Reichsvogt Konrad von Urslingen zum Abzug; er entriß
Markward von Anweiler Ravenna, Ancona und die Romagna.
Damit nicht genug, wußte er das Mathildische Erbgut mit
leilweisem Erfolg wieder zu beanspruchen und trat in enge Be⸗
ziehungen zum tuscischen Städtebund. So Herr von Mittel—
italien empfing er kurz vor dem Tode der Kaiserin Konstanze,
November 1198, die Vormundschaft über deren Sohn Fried—
rich II. und sein Reich Sizilien: fast zur selben Zeit, da ihm
der deutsche Welfenkönig das Recht an den Rekuperationen zu⸗
prach.
Auf dieser Höhe des Erfolges war Innocenz gleichwohl
nicht gewillt, das Entgegenkommen Ottos mit dem unmittel⸗
baren Eintritt der Kurie in den deutschen Thronstreit zu seinen
Gunsten zu beantworten. Für ihn hieß es die Errungenschaften
in Italien befestigen; das konnte nur geschehen, wenn die
deutschen Könige, durch päpstliche Neutralität in Deutschland
festgehalten, sich gegenseitig zerfleischten.
So blieb Innocenz neutral, und Deutschland sah die
Greuel eines Bürgerkriegs, unter denen namentlich die blühenden
Gegenden um den Harz und am Rheine litten. Endlos zog der Zwist
sich hin; ein Ende schien nur abzusehen, wenn einer der Könige
in seinen Mitteln völlig erschöpft sein würde. Unter diesen
Umständen dachte die siaufifche Partei an eine Diversion nach
        <pb n="271" />
        Zerfall des Reiches.

250

Italien, um zu schnellerem Ende zu gelangen; zu Pfingsten
des Jahres 1200 ward dem Papst die bevorstehende Romfahrt
Philipps verkündet.
Es war ein unkluger Schritt. Innocenz ward nun ge—
zwungen, sich mit den deutschen Verhältnissen zu beschäftigen;
er konnte es nicht anders, als zu Gunsten Ottos. Er trat mit
ihm in Unterhandlung; am 1. März 1201 erkannte er ihn
persönlich und privatim als König an, wogegen sich Otto
unterm 8. Juni 1201 nochmals, wie schon am 9. Juni 1198,
zur Anerkennung der päpstlichen Rekuperationen verpflichtete,
eine mittelitalienische Politik nach den Wünschen des Papstes
oersprach und schließlich gelobte, das sizilische Königreich bei
der päpstlichen Oberhoheit zu erhalten. Der Lohn war die
nunmehr öffentliche Anerkennung Ottos, der Bann über Philipp:
beides wurde am 3. Juli 1201 zu Köln durch den päpstlichen
Legaten Guido von Palestrina ausgesprochen. Es war eine für
Philipp immerhin ungünstige Wendung. Einige Bischöfe fielen
hon ihm ab; auch der thüringer Landgraf Hermann und König
Ottokar von Böhmen wechselten die Partei.
Allein Otto hatte inzwischen im äußersten Nordosten selbst
den ersten Grund zu seinem Sturze gelegt. Hier entwickelte
sich damals die dänische Macht unter König Knud in jähem
Fortschritt gegen die Kolonialgebiete des Reiches; die wendische
Ostseeküste wurde dänisch; im Jahre 1201 schlug der Dänen⸗
könig auch den thatkräftigen Grafen Adolf III. von Holstein.
Alledem hätte Otto als deutscher König entgegentreten müssen.
Er that das Gegenteil. Er ging ein Freundschaftsbündnis
mit Knud ein, verlobte seinen jüngeren Bruder Wilhelm
nit einer dänischen Königstochter und trat ihm die wel—
fischen Besitzungen im Nordosten ab: schon nannte sich Wilhelm
Herzog von Sachsen; unter dänischem Schutze schien eine große
welfische Macht an Elbe und Nordsee im Entstehen begriffen.
Der Vorgang machte die sächsischen Fürsten stutzig und be⸗
ingstigte auch den Erzbischof von Köln: niemals waren die
rürstlichen Wähler Ottos gemeint gewesen, mit seiner Erhebung
17*
        <pb n="272" />
        260 Neuntes Buch. Viertes Napitel.

zum König eine wahrhaft thatkräftige Monarchie des Nordens
zu begründen. Nun spielte zwar Otto gegen den Erzbischof
von Köln die Stadt Köln aus, zunächst mit Erfolg; aber
gleichwohl begann schon im Fruhling 1204 der Abfall unter
den ihm bisher ergebenen Fürsten. Zuerst zogen sich die säch—
sischen Großen zurück, dann die früheren Parkeigänger Philipps,
der thüringer Landgraf und der Böhmenkönig; ausschlaggebend
war der Übertritt des Erzbischofs von Köln und des Herzogs
von Brabant auf staufische Seite, November 1204. Seitdem
konnte Philipp fast als alleiniger Herrscher gelten; zur vollen
Freiheit des Handelns bedurfte es nur noch der Vertreibung
Ottos aus Köln, dessen Bürgerschaft dem Gegenkönig hart⸗
näckig ergeben blieb, und der Aussöhnung mit der feindlichen
urie.

Köln gelang es erst im Jahre 1206 zu bezwingen, und
auch jetzt noch erreichte die Stadt die glimpflichste Behandlung:
fie wahrte ihre alten Freiheiten, ja sie erhielt noch obendrein
mannigfache Erleichterungen der Zollpraxis am Rheine. Otto
aber entwich in seine braunschweigischen Lande und von da
über Dänemark nach England: sein Königtum war kaum X
ein Schatten.
Mit der Kurie sich auseinanderzusetzen, gelang Philipp
leichter, als nach der Lage der Dinge im Jahre 1203 anzu⸗
nehmen gewesen wäre. Innocenz III. hatte inzwischen in seiner
italienischen Machtstellung mannigfache Hindernisse gefunden.
Vergebens hatte er nach dem Tode der Kaiserin Konstanze ver⸗
sucht, die päpstliche Oberhoheit im Reiche Sizilien in umfassen⸗
der Weise durchzusetzen; die deutschen Ministerialen bemächtigten
sich unter tapferen Kämpfen der Herrschaft zu Gunsten Friedrichs II.
und erkannten die Vormundschaft des Papstes über den jungen
König erst an, nachdem dieser seine Anfsprüche herabgesetzt hatte.
Und für Mittelitalien drohten der Kurie noch weit größere Ge⸗
fahren. Der vierte Kreuzzug, von den klugen Venetianern gegen
Byzanz gelenkt, hatte in Konstantinopel zur Wiedereinsetzung
des Kaisers Isaak II. Angelos und zur Mitherrschaft Alexios IV.
geführt: es waren Schwiegervater und Schwager Philipps.
        <pb n="273" />
        Zerfall des Reiches.

261

die nunmehr am Bosporus herrschten: wie leicht konnten sie
eine Direktion der griechischen Streitkräfte nach Italien zu
Gunsten des deutschen Königs veranlassen — um so mehr, als
jetzt, nach der Besiegung Ottos, eine Romfahrt König Philipps
überaus wahrscheinlich ward.
So beschloß Innocenz III. sich zu Philipp freundlich zu
stellen — und er vermochte das um so mehr, als er die Zeit
des Doppelkönigtums schon dazu benutzt hatte, die deutsche Kirche
und das deutsche Reich in den Wahlangelegenheiten der Bischöfe wie
in allen kirchlichen Streitigkeiten eines großen Teiles ihrer bis—
her noch bewahrten Selbständigkeit zu berauben. Im Sommer
1207 zogen zwei Kardinallegaten über die Alpen, im August
sprachen sie König Philipp des Bannes ledig. Darüber hinaus
führten Besprechungen über die Regelung der italienischen Ver⸗
hältnisse zu dem Plan, einen päpstlichen Nepoten mit einer Tochter
Philipps zu vermählen und ihn mit Tuscien, Spoleto und der
Mark Ancona zu belehnen: der Weg Philipps nach Rom war
zeebnet.
Aber ehe der Plan zur Ausführung gelangte, wurde der
heitere, liebenswürdige Fürst auf der Altenburg oberhalb Bam⸗
herg vom Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach aus privater Rach—
sucht ermordet, am 21. Juni 1208.

II.

Sofort nach Philipps Tode suchte König Otto wieder in
Deutschland festen Fuß zu fassen. Es gelang ihm früh in
seiner sächsischen Heimat; um allgemein anerkannt zu werden,
mußte er die staufische Partei gewinnen. In ihr war jetzt die
Reichsdienstmannschaft die bestimmende Kraft; je mehr die Fürsten
in den Kampfjahren des Doppelkönigtums haltlos zwischen Otto
und Philipp geschwankt hatten, um so mehr war die treue Mi⸗
nisterialität zur entscheidenden Rolle gelangt. Es glückte Otto,
sie an sich zu fesseln, indem er alle speziell welfischen Pläne
fallen ließ und seine Vermählung mit Beatrix, einer Tochter
des ermordeten Königs anstrebte: indem er Erbe ward des
        <pb n="274" />
        262 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

staufischen Hauses in Deutschland und jener staufischen Politik,
deren Hauptträger die Reichsdienstmannen mit dem Tode Hein⸗
—DD—
Diese neuen Zusammenhänge waren nahezu hergestellt, als
Otto am 11. November 1208 auf einem Hoftage zu Frankfurt
die allgemeine Anerkennung der Fürsten erlangte und gleich—
zeitig die Reichsacht über Otto von Wittelsbach und seine Mit—
helfer aussprach; sie traten sicher zu Tage, als Otto nach
Schwaben ging, die allgemeinen und persönlichen Beziehungen
im Stammlande der Staufer ordnete und darauf, im Sommer
1209, nach Italien zog. Es war, als sei König Philipp nicht
gestorben: so sehr erschien Otto nunmehr in seiner Politik
als Doppelgänger seines früheren Gegners.
Otto trat jenseits der Alpen mit einem gewaltigen Heere
auf; überall bewirkte sein Erscheinen stumme Unterwerfung;
die lombardischen Städte zahlten die Steuern, die sie seit dem
Tode Kaiser Heinrichs zurückbehalten hatten. Von der Lom—
bardei zog Otto nach Rom.
Dem Papste gegenüber war Otto durch die Versprechungen
gelegentlich seiner Wahl und seiner Anerkennung durch die Kurie
nicht mehr gebunden; hatte ihn doch Innocenz später gegenüber
König Philipp fallen lassen. Allein seitdem hatte Otto mit der
Kurie einen neuen Vertrag geschlossen, zu Speier am 22. März
1209, und dessen Bedingungen wiederholten im wesentlichen den
Inhalt der früheren Verträge: freilich entbehrten sie der staats⸗
rechtlich notwendigen formalen Kenntuis und Zeugenschaft der
Fürsten. Aus diesem Grunde vermutlich hielt sich Otto nicht
an sie gebunden; gewiß ist, daß er völlig über sie hinwegsah.
Er hatte schon von Deutschland aus dem Patriarchen Wolfger
von Aquileia aufgetragen, in den Rekuperationen allen Reichs⸗
besitz einzuziehen; nun richtete er in der Romagna, in Ancona
und Spoleto eine förmliche Reichsverwaltung ein: und gleich⸗
wohl mußte ihn Innocenz III., jeder Gegenwirkung unfähig,
am 4. Oktober 1209 zum Kaiser krönen.
Damit nicht genug. Nachdem Otto in Mittelitalien.
        <pb n="275" />
        Zerfall des Reiches.

268

a im Patrimonium Petri nach Art Heinrichs VI. eigenmächtig
durchgegriffen, besetzte er im Spätherbst des Jahres 1210 Capua,
Neapel, Salerno; gleichzeitig wurde in Pisa eine Flotte gegen
Sizilien mobil gemacht: es war kein Zweifel: Otto betrachtete
das staufische Erbreich Sizilien als Avulsum imperii; sein
Traum war das Universalreich Heinrichs VI., nur in welfischen
Händen.
Entsetzt sah der Papst diese Fortschritte; vergebens suchte
er sie in fieberhaften Unterhandlungen mit Otto zu hindern:
da bannte er Otto, am 18. November 1210.
Der Bann that in Deutschland eine unerwartet starke Wirkung.
Zwar lähmten die Schrecken der kirchlichen Zensur an sich nur
noch mäßig; aber die Fürsten, schon längst mit dem Ministerialen⸗
kaiser innerlich zerfallen, in Furcht vor der Erneuerung der
Zeiten Heinrichs, begrüßten das Vorgehen des Papstes als Er⸗
lösung. Sofort begannen sie zu konspirieren; schon im Früh—
jahr 1211 haben der Böhmenkönig und der thüringer Landgraf,
diese unsichersten Elemente des damaligen Fürstentums, sich mit
sächsischen Laien⸗ und Pfaffenfürsten wegen einer Neuwahl be⸗
sprochen; bald darauf bannte der Mainzer Erzbischof den Kaiser,
und im September 1211 wurde Friedrich II. in Nurnberg zum
Kaiser gewählt und, ein König von Gotles und des Papstes
Gnaden, wie er sich selbst nannte, nach Deutschland berufen.
Fürstentum, Papsttum und staufische Erbmonarchie in Sizilien
fraten vereint auf gegen den kaiserlichen Universalismus der
Ministerialität und des Welfen.
Otto hatte inzwischen in Apulien wesentliche Fortschritte
zemacht. Jetzt trieben ihn die deutschen Nachrichten zur
Heimat zurück; im Frühjahr 1212 hielt er einen zahlreich be⸗
suchten Hoftag zu Frankfurt; seine Energie schien die Partei
der Unzufriedenen gesprengt zu haben; schon konnte er sich
gegen einzelne besonders unzuverlässige Fürsten wenden, zunächst
gegen Hermann von Thüringen; seit Juli 1212 belagerte er
Weißensee.
Allein an Friedrich II. hatte Otto einen furchtbaren Gegner.
Der junge Staufer ward eben damals mündig, und schon ent⸗
        <pb n="276" />
        264 Neuntes Buch. Viertes Lapitel.

faltete er jene weltmännischen Eigenschaften des Geistes, die
seiner glänzenden Begabung in der internationalen Luft Siziliens
zu besonderer Schärfe anerzogen worden waren: die Liebens—
würdigkeit des Temperamentes trotz mancher, an seinen Vater
Heinrich VI. erinnernden, im späteren Alter zunehmenden Züge
der Härte, die Fähigkeit des Abwartens langsam reifender Er—
folge, den ungemein klaren Blick für die höchst erreichbaren Ziele
und das unbeirrte Festhalten daran unt der Wahl bisweilen
unsittlicher Mittel, die aristokratische Ruhe des Handelns, die
Scheu vor rohen, namentlich kriegerischen Eingriffen, ehe alle
Mittel diplomatischer Einwirkung verbraucht find, die Unerschöpf—
lichkeit des Planens und die Universalität in der Einbeziehung
scheinbar entlegener Hilfskräfte.
Bis zur Mündigkeit hatte Innocenz III., von Heinrich VI.
zum Vormund ernannt, dem jungen König die Herrschaft Si—
ziliens gewahrt; nur im Einvernehmen mit Innocenz konnte er
die ersten Schritte zum Erwerb des staufischen Heimatlandes
thun. Indem Friedrich von Papst und Fürstentum zur deut⸗
schen Krone berufen ward, schien er sofort auf die Vereinigung
Deutschlands mit der sizilischen Krone, eine der Kurie und
den Fürsten gleich unerträgliche Schwierigkeit, dadurch zu ver⸗
zichten, daß er seinen einjährigen Sohn zum König von Sizilien
krönen ließ und der Vormundschaft seiner aragonischen Ge—
mahlin Konstanze unterstellte. Darauf verließ er Sizilien, ging
unter dem Segen des Papstes nach Genua und von da auf
Umwegen ins Oberrheinthal, erschien in Chur und ward sofort
vom Bischof des Landes als König anerkaun.
Inzwischen hatte Otto von dem Unterfangen des jungen
Staufers gehört; alsbald hob er die Belagerung Weißensees auf
und eilte nach Süden. Aber schon war ihm Friedrich in der
Besetzung eines wichtigen Platzes zuvo rgekommen ; in Konstanz
hatte er freundliche Aufnahme gefunden. Und bald folgten
Basel, Speier, Mainz mit deren Bischöfen nach: der Oberrhein
war in staufischer Gewalt.
Wichtiger freilich war es, daß Friedrich die Fürsten durch
materielle Mittel nochmals an sich fesselte. Unter den Auspizien
        <pb n="277" />
        Zerfall des Reiches.

268

des Papstes konnte er im November 1212 einen Vertrag mit
König Philipp von Frankreich abschließen, der ihm 20000 Mark
zur Verfügung stellte: eine Summe, die besonders wog,
nachdem König Philipp durch unsinnige Verschleuderung von
Reichsgut die finanzielle Macht der deutschen Krone arg ge—
schwächt hatte. Das Geld floß durch die Hände des Mainzer
Erzbischofs verschiedenen Fürsten zu, und der Erfolg war leider
— D
mals zum König gewählt, am 9. Dezember gekrönt; sein Über—
gewicht war so unzweifelhaft, daß auch die Reichsministerialität
auf seine Seite trat: Otto war halb schon vergessen.
Es bezeichnet den Charakter der ganzen Vorgänge, daß
nunmehr vor allem der Papst den Lohn seiner Unterstützung
von Fürsten und König erhielt. In einer Goldbulle vom
12. Juli 1213, die zu Eger ausgestellt ward, machen König
und Fürsten dem Papst Zugeständnisse, die Otto zwar verbrieft,
aber niemals anerkannt hatte: sie gewähren die Abtretung der
Rekuperationen und die Freiheit deutscher Appellationen nach
Rom sowie die kirchliche Freiheit zur Ketzerverfolgung; sie ver—⸗
dammen Spolienrecht und Regalienrecht; sie sprechen den Grund—
satz freier kanonischer Wahl aller Prälaten durch die Kapitel
aus: gleichgiltig fast oder wenigstens gleichmütig verlassen sie
den festen Standpunkt des Wormser Konkordates.
Es war ein Erfolg der Kurie über alle Maßen; er fiel
zeitlich nahe zusammen mit den Triumphen über die südfran—
zösischen Albigenser und den thörichten König Johann von
England.
Und weiter noch schwollen die Segel des Schiffleins Petri.
Schon längst war es der Wunsch des Papstes gewesen, einen
neuen großen Kreuzzug zum Orient unter seiner Führung zu
deranstalten. Dem war bisher die Unfertigkeit der deutschen
Verhältnisse wie der Kampf, der damals zwischen England und
Frankreich tobte, entgegengetreten. Nun herrschte in Deutschland
ein König von Papstes Gnaden, nur den Krieg zwischen Eng—
land und Frankreich galt es noch zu entscheiden. Er ward
entschieden durch die furchtbare Schlacht von Bouvines, am
        <pb n="278" />
        266

Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

27. Juli 1214; sie brachte der englischen Seite und mit ihr
dem Kaiser Otto eine volle Niederlage. Damit war der
Weg der Kreuzfahrt frei für die papstfreundlichen Mächte Frank—
reich und Deutschland, und Friedrich II. nahm auf einer noch—
maligen Krönung zu Achen, am 285. Juli 1215, das Kreuz,
während Kaiser Otto, von allen außer seinem Bruder Heinrich
verlassen, auf seiner Burg zu Braunschweig einem einsamen Ende
entgegensah.
Innocenz II. aber krönte die Fülle seiner Erfolge durch
das große Laterankonzil des Jahres 1215. Hierzu strömte
die ganze kirchliche Welt in Rom zusammen; 71 Erzbischöfe und
Patriarchen, 412 Bischöfe, über achthundert Äbte und Prioren
harrten der Stimme des Papstes; fast alle Herrscher des Abend—
landes, die Fürsten von Byzanz, Cypern, Jerusalem hatten Ge
sandtschaften entboten. Es war der Höhepunkt des mittelalter—
lichen Papsttums, außer wichtigen kirchlichen Beschlüssen kam
es zur feierlichen Verküundung des großen Kreuzzugs auf den
1. Juli 1217.

III.

Am 13. Juli 1216 starb Innocenz III. Sein Nachfolger,
Honorius III., war ein Greis, der, aufgewachsen in der Routine
der kurialen Verwaltung, ein trefflicher Beamter, kein Politiker,
nicht geeignet war, das reiche Gedankenkapital, das Innocenz
aufgehäuft hatte, Zinsen tragen zu lassen.
Friedrich I. atmete auf. Hatte Innocenz seinem Ehrgeiz
kein anderes Ziel gezeigt, als das eines Kreuzzuges unter
päpstlicher Führung: jetzt wollte er zunächst für sich und sein
Geschlecht sorgen. Die wichtigste Aufgabe war dieselbe, wie schon
unter Heinrich VI. und Otto, die Ordnung des staatsrechtlichen
Verhältnisses des Reiches zu Sizilien. Und schon war in den
Versuchen seiner Vorgänger das Notwendige klar gezeigt:
Friedrich mußte die gleiche Verfügungsgewalt über Sizilien
wie das Reich zu erringen suchen. Dem hatten Papst wie
Fürsten bisher widerstrebt; noch kurz vor seinem Tode hatte sich
Innocenz von Friedrich versprechen lassen, daß er Sizilien von
        <pb n="279" />
        Zerfall des Reiches.

267

Deutschland völlig unabhängig seinem Sohne Heinrich geben, daß
dieser das Königreich als Lehen der römischen Kirche empfangen
solle. Allein Friedrich mochte sich an dies Versprechen nach
Innocenz' Tode nicht wörtlich gebunden halten; jedenfalls gab
er seinen ferneren Maßregeln eine Wendung, die dem Versprechen
wenn auch nicht formell, so doch inhaltlich widersprach, aber
die deutschen Fürsten befriedigte und somit von einer mit der
Kurie gemeinsamen Parteinahme losriß: er selbst wollte Kaiser
verden und Sizilien beherrschen, während sein Sohn Heinrich
unter ihm als König in Deutschland walten sollte: damit war
die unmittelbare Union Siziliens und Deutschlands vermieden
und dennoch die Gesamtkraft aller Lande in Friedrichs Hand
zelegt. Zur Erreichung dieses Ziels aber benutzte Friedrich
aufs Geschickteste sein Kreuzzugsversprechen; indem er dessen
Vollzug von Termin zu Termin verschob, entriß er schließlich
dem ungeduldigen Papst die beabsichtigte Lösung.
Noch im Jahre 1216 ließ er seine Gemahlin Konstanze
und den jungen Heinrich nach Deutschland kommen und ernannte
Heinrich, eine Probemaßregel, zum Herzog von Schwaben und
Rektor von Burgund. Der Papst widersprach nicht. Darauf
begann er mit den Fürsten über die Wahl Heinrichs zum
deutschen König zu verhandeln. Die Kurie wurde mißtrauisch.
Aber Friedrich versicherte, er müsse während der Kreuzfahrt
in Deutschland einen legitimen Vertreter haben; ihn zu erlangen
sei die Absicht bei den Vorbereitungen zur Wahl Heinrichs.
Inzwischen war, im Jahre 1217, der unglückselige Kreuzzug
nach Damiette ohne Friedrichs Beteiligung unternommen worden;
erst 1219 ward Damiette erobert; zur Weiterführung des Unter—
nehmens harrte man dringend der Ankunft der Deutschen.
Diese Lage nutzte Friedrich aus, um weitere Zugeständnisse des
Papstes zu erwirken; Honorius versprach schließlich, Friedrich vor
—000—
zuzulassen, inwiefern Friedrich trotzdem auf Lebenszeit in den
Besitz Siziliens gelangen könne. Damit war der Augenblick
gegeben, die Wahl Heinrichs auch ohne vorhergehende Zustimmung
der Kurie in Deutschland durchzusetzen; im April 1220 ward
        <pb n="280" />
        268 Nenntes Buch. vViertes Kapitel.

sie erreicht; dem Papst blieb nichts übrig, als sie anzuerkennen,
Friedrich zum Kaiser zu krönen (22. November 1220) und die
Union Siziliens mit der Kaiserkrone zu gestatten: seitdem nennt
sich Friedrich Imperator et rex dicilias und wird vom Papste
so genannt: die Vorbedingung einer universalen Politik, wie
sie Heinrich VI. gewonnen und Otto erstrebt hatte, war von
neuem errungen.
Freilich: mit welchen Verlusten der deutschen Königsgewalt
war dies Ziel erreicht worden! Friedrich hatte die geistlichen
Fürsten, die Mehrheit der Königswähler, zur Kur Heinrichs
geneigt nur machen können durch ein Privilegium (vom 26. April
1220), das die nahezu selbständige Gewalt der Pfaffenfürsten
in Deutschland begründete. Es hatte noch wenig zu bedeuten,
daß die Bistümer durch dies Privileg sichergestellt wurden vor
den Angriffen ihrer weltlichen Vögte, die sie häufig genug
bedrückten; auch das ließ sich noch hören, daß den bischöflichen
Grundherrschaften Schutz geboten werden sollte gegen das Weg—
laufen ihrer Grundholden in die Städte. Weit darüber hinaus
aber ging es, wenn festgesetzt ward, daß niemand auf bischöf—
lichem Lande Zölle und Münzstätten, sowie Städte, Dörfer und
Burgen anlegen dürfe ohne Erlaubnis des Bischofs, wenn in
den großen Städten, soweit sie Sitze von Bischöfen waren, jede
regelmäßige Einwirkung der königlichen Verwaltung aufgehoben
ward. Das bedeutete die finanzielle und militärische Verselb—
ständigung der geistlichen Territorien, es bedeutete zugleich die
Parteinahme des Königtums ausschließlich zu Gunsten der
Fürsten in der bevorstehenden Auseinandersetzung zwischen
Bürgertum und Landesgewalt.
Freilich — der Gedanke einer staufischen Universalpolitik
war durch diese Zugeständnisse gesichert. Und alsbald nahm
diese Politik, nunmehr freier Entfaltung zugeführt, eine Wen—
dung, die schon unter Heinrich VI., ja vielleicht schon unter
Friedrich J. zu bemerken war. Friedrich II. dachte nicht daran,
den versprochenen Kreuzzug noch als getreuer Diener des Papst—
tums durchzuführen: als Herr des Occidents wollte er im
Orient erscheinen, ihn aus eigner Gewalt unterjochen. Hierzu
        <pb n="281" />
        Zerfall des Reiches.

bedurfte es allerdings noch einer erneuten Sammlung der
kaiserlichen Kräfte und dazu wiederum noch weiteren Aufschubes
des Kreuzzugs: die aus diesem Zusammenhang abgeleiteten
Gedanken beherrschen die kaiserliche Politik der nächsten Jahre.
Friedrich begann mit einer Reorganisation des sigzilischen
Reiches; er unterwarf die Sarazenen, ordnete die Finanzen
Apuliens, legte endlich mit jenem absolutistischen Organisations—
talent, das ihn auszeichnete, die ersten Grundlagen rein staat⸗
licher Beamtenjustiz und Beamtenverwaltung.
Inzwischen litt der Damiatiner Kreuzzug kläglich Schiff—
bruch. Im Sommer 1221 brach das Heer von Damiette gegen
Kahira auf, nach dem vielfach bestrittenen Rate des päpstlichen
Legaten. Der Zug mißlang, Unglück folgte auf Unglück, die
Christen wurden völlig zurückgedrängt, am 8. September 1221
hielt der ägyptische Sultan Kamel seinen Einzug in Damiette.
Gleichwohl ließ sich Friedrich im Jahre 1228 vom Papste
in einer Zusammenkunft zu Ferentino den Termin seiner Kreuz⸗
fahrt um abermals zwei Jahre verlängern: er wußte wohl,
daß jedes weitere Jahr des Aufschubs den Kreuzzug, den alle
Welt von ihm erwartete, zu einem immer mehr kaiserlichen
Unternehmen machen mußte. In der That folgte bald ein
Ereignis, das ein so charakterisiertes Eingreifen Friedrichs
noch weiter vorbereitete; am 9. November 1225 vermählte sich
der Kaiser mit Jolanthe, der Tochter Johanns von Brienne,
des Titularkönigs von Jerusalem, nachdem sich Jolanthe vorher
zu Jerusalem hatte krönen lassen.
Inzwischen hatte sich Friedrich in einem Vertrage mit dem
Papste, der in San Germano abgeschlossen ward, nochmals einen
Aufschub seiner Kreuzfahrt um zwei Jahre erwirkt, freilich unter
Bedrohung mit dem Banne im Falle nochmals erneuten Ver—
zuges: er wollte vor dem Kreuzzuge außer Sizilien auch die
Lombardei seiner vollen Herrschaft sichern.
Hier aber stieß er auf Widerstand. Drohend erhob sich
unter der Führung Mailands von neuem ein lombardischer
Städtebund und verhinderte den Einmarsch eines deutschen
Kontingentes über die Alpen. Friedrich befürchtete weitere
        <pb n="282" />
        270 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

Widersetzlichkeit; sofort stellte er sich außerhalb der Bedingungen
des Konstanzer Friedens und ächtete die Städte. Es war ein
für die Kreuzzugspläne der Kurie höchst peinlicher Zwischenfall;
nur mit Mühe wurde er 1227 vom Papste ausgeglichen.
Bald darauf, am 18. März 1227, ist Honorius III. ge⸗
storben. Sein Nachfolger, Gregor IX., ein jähzorniger und
entschlußzäher Greis, war nicht gemeint, den Kaiser in der
glimpflichen Art seines Vorgängers zu behandeln. Friedrich
war sich des Unterschiedes wohl bewußt, und noch fühlte er sich
seiner Macht nicht sicher genug, um dem Papste zu trotzen.
So blieb ihm nichts übrig, als schließlich nun doch für seine Pläne
vorzeitig in den Kreuzzug einzutreten: nur die großen Ereignisse
der Fahrt selbst konnten ihm unter Umständen die erstrebte
Übermacht noch sichern. Darum begann er mit den umfassendsten
Rüstungen. Über ein halbes Hunderttausend vornehmlich deut⸗
scher Krieger sammelten sich im Sommer 1227 auf seinen Ruf
zur Fahrt übers Meer in Apulien; langsam wurden sie auf
kaiserlichen Schiffen übergeführt. Aber auf solche Massen war
man nicht vorbereitet gewesen: es kam zu einer Stauung, die
ansteckende Krankheiten verursachte, und als der Kaiser am
3. September von Brindisi abfuhr, ergab sich's, daß auch er
erkrankt war; wenige Tage darauf mußte er in Otranto landen;
in seiner Begleitung starb der Landgraf Ludwig von Thüringen,
der jugendliche Gemahl der heiligen Glisabeth.
Aber Gregor IX. erkannte die echte Not des Kaisers nicht
an; er bestand auf dem Vertrage von San Germano und bannte
den Kaiser wegen Umgehung seines Gelübdes, am 209. Sep⸗
tember 1227.
Der Kaiser ließ sich den Bann nicht anfechten; er fuhr
gleichwohl im Frühsommer des Jahres 1228 nach dem heiligen
Lande: nun freilich unter Darangabe aller orientalis ch⸗universalen
Pläne, deren Durchführung infolge der Notwendigkeit, noch
vorher eine Reihe von Aufgaben für das abendländische
Imperium zu lösen, an sich in weite Ferne gerückt schien;
nur um eine formale Erfüllung seines Kreuzzugsgelübdes konnte
        <pb n="283" />
        Zerfall des Reiches.

271

es sich für ihn noch handeln. Er fand sie darin, daß er in
längeren Verhandlungen mit dem Sultan Kamel die Aus—
lieferung von Sidon sowie von Jerusalem, Bethlehem und
Nazareth nebst den zwischen ihnen liegenden Orten und Straßen
erreichte; nur der Zugang zu zwei Moscheen in Jerusalem
blieb den Moslemin gestattet. Darauf hielt er am 17. März
1229 als Gebannter unter den Verwünschungen der päpstlichen
Partei seinen Einzug in Jerusalem, setzte sich in der Grabes—
kirche die Krone des heiligen Landes aufs Haupt und fuhr
dann heimwärts, während der Patriarch die entweihten Stätten
mit dem Interdikt belegte.
In Italien hatte inzwischen die Kurie denselben sinnlosen
Widerstand, wie in Palästina, organisiert; ein päpstliches
Söldnerheer, von Bettelmönchen begleitet, war in Apulien ein—
zefallen. Als Friedrich am 10. Juni 1229 in Brindisi landete,
legte sich freilich der lose Spuk: Gregor konnte sich den
mmerhin nicht unbedeutenden Erfolgen des Kaisers nicht
derschließen: am 28. August 1280 hat er ihn vom Banne
gelöst.
Friedrich aber mochte lächelnd der eigenartigen Fahrt zum
heiligen Lande gedenken, die, halben Herzens unternommen, bei
der thörichten Haltung der Kurie dem kaiserlichen Namen gleich—
wohl noch Ehre genug gebracht hatte. Von neuem wandte
er sich der festeren Organisation seiner Reiche zu. In Sizilien
war dabei das begonnene Werk nur noch zu vollenden. Im
August 1231 erschienen die Konstitutionen von Melfi; sie um—
schrieben endgültig die Verfassung des Königreiches im Sinne
eines absolut regierten Beamten- und Polizeistaates, wie die
Welt bisher noch keinen gesehen hatte; sie wiesen Friedrich die
fast unumschränkte Verfügung zu über die finanziellen Kräfte
des Landes.
Schwieriger lagen die Dinge in Deutschland. Hier hatte
der Kaiser von Anbeginn verwickelte Verhältnisse gefunden, und
seit seinem Weggange im Jahre 1220 hatten sich die Schwierig—
keiten keineswegs gemindert.
        <pb n="284" />
        272

Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

IV.
Im Jahre 1220 hatte Friedrich Deutschland unter dem
Regiment seines soeben zuͤm deutschen König gewählten Sohnes
Heinrich, Herzogs von Schwaben, zurückgelassen. Da Heinrich
noch unmündig war, so wurde ihm eine Anzahl von Beratern
in verschiedener Funktion zur Seite gestellt. Seine persönliche
Erziehung leitete neben zwei Reichsministerialen der Hofkanzler
Konrad, Bischof von Speier; Schwaben kam unter die Ver—
waltung des Schenken Konrad von Winterstetten und des
Truchsessen Eberhard von Waldburg, zweier hervorragender
Dienstmannen; Reichsverweser (Gubernator) wurde der energische
Erzbischof Engelbert von Köln. Es war ein Versuch, neben
der Ministerialität vor allem die Pfaffenfürsten an die Regierung
des Landes zu bringen; zugleich sollte durch die Wahl Engelberts
wohl der Niederrhein dem staufischen Interesse gewonnen werden:
das alles ganz in Konsequenz der bisherigen deutschen Politik
Friedrichs, wie sie im Einverständnis mit dem Papste betrieben
worden war.
Es fragte sich nur, wie diese Ordnung sich dann bewähren
würde, wenn der Kaiser in Gegensatz zur Kurie geriete; ein
Fall, der, wie wir wissen, alsbald nach dem Jahr 1220
einzutreten begann. Würden dann die Pfaffenfürsten, seit
Innocenz III. so mannigfach an die Kurie gebunden, seit dem
großen Privilegium vom Jahre 1220 als Landesherren vom
Reiche unabhängiger als je, in Treue zum Kaiser stehen? Und
würde dann Engelbert, der große niederrheinische Kirchenfürst,
die englischen Neigungen seines Landes dauernd zu Gunsten des
staufischen Reichsgedankens unterdrücken können — ein Wage—
stück, das selbst einem Philipp von Heinsberg in den besten
Jahren Friedrichs J. nicht mehr geglückt war?
Schwierigkeiten in der ersten Richtung ergaben sich sehr
hald im Verhältnis des Reiches zu Dänemark. Es ist schon
bemerkt worden und wird später genauer erzählt werden?, daß

S. oben S. 259 und unten S. 392 ff.
        <pb n="285" />
        Zerfall des Reiches.

278

die Dänen nach dem Sturze Heinrichs des Löwen unter ihren
Königen Knud und vor allem Waldemar gegenüber dem deutschen
Nordosten die außerordentlichsten Fortschritte machten. Die
Deutschen, vom Reiche verlassen, halfen sich dagegen endlich
durch einen Gewaltstreich; im Mai 1223 nahm Graf Heinrich
von Schwerin den König Waldemar und seinen Sohn auf einer
kleinen Insel bei Fünen gefangen und verbrachte sie nach seiner
festen Burg Dannenberg.
Das Ereignis erinnerte an die Gefangennahme König
Richards von England; der Kaiser gedachte es alsbald ähnlich,
wie sein Vater Heinrich VI. den früheren Fall zu nutzen. Er
ließ sich die Auslieferung des Königs gegen Zahlung von
30 000 Mark versprechen und übernahm es von Reichswegen,
mit dem Gefangenen zu verhandeln.
Es war das zu einer Zeit, da das diplomatische Über⸗
zewicht des Kaisers über Honorius III. nahezu unbestritten war.
In dieser Lage glaubte die Kurie Friedrich in jeder Hinsicht
entgegentreten zu müssen; auch die Beziehungen des Reiches zu
Dänemark zog sie in den Kreis ihrer Berechnung. Und hier
zelang es ihr nun, auf den Gubernator Engelbert, der vom
Kaiser mit der Führung der dänischen Verhandlungen betraut
worden war, durchaus in ihrem Sinne zu wirken. Die Ver—⸗
handlungen rückten nicht von der Stelle; Engelbert schwankte
hin und her; der Kaiser mußte endlich andere Unterhändler
einschieben, von denen der Deutschordensmeister Hermann von
Salza am 4. Juli 1224 einen dem Reiche und der Nation
außerordentlich günstigen Vertrag zu stande brachte: Waldemar
sollte alle deutschen Eroberungen herausgeben, den Rest seines
Reiches als deutsches Lehen empfangen und 28000 Mark!
zahlen oder zwei Jahre auf einem Kreuzzuge zubringen. Aber
selbst nach Abschluß dieses Vertrages blieb die Haltung des
Gubernators rätselhaft. Er brachte ihn von seiten des Reiches
nicht zur Ausführung; es blieb schließlich nichts übrig, als daß
sich die Deutschen an der Elbe selbst halfen. Heinrich von

Nach der Kaufkraft unseres Geldes etwa 6 Millionen Mark.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 18
        <pb n="286" />
        274 Neuntes Bnuch. viertes Kapitel.

Schwerin besiegte die Dänen bei Mölln, Graf Adolf IV. von
Schauenburg kehrte nach Holstein zurück, Lübeck schüttelte das
dänische Joch ab. Erst dann ward König Waldemar am
17. November 1225 entlassen, aber auf Grund von Be—
dingungen, die der Schweriner Graf vereinbart hatte; der
König zahlte 45 000 Mark, verzichtete auf seine Eroberungen
im Reichsgebiet und bestätigte den lübischen und hamburger
Kaufleuten die alten Privilegien in seinem Lande. Als sich
Waldemar dann, freigelassen, vom Papste seines Eides ent—
binden ließ und die Bedingungen nicht hielt, da traten ihm
Fürsten, Städte und Herren des Nordostens gemeinsam bei
Bornhövede entgegen und schlugen ihn völlig aufs Haupt, am
22. Juli 1227.
Es war eine Entwickelung, in der sich der Nordosten völlig
vom Reiche zu lösen schien; sie war in diesem besonderen
Charakter zurückzuführen auf den päpstlichen Einfluß gegenüber dem
erzbischöflichen Gubernator.
Wurde Engelbert im Nordosten durch kirchliche Rücksichten
bestimmt, so verfolgte er in der äußeren Politik nach Westen
und Nordwesten bald ausschließlich niederrheinische Interessen.
In diesen Richtungen war die überlieferte Politik der Staufer
franzosenfreundlich und gegen England gewendet; schon der enge
Zusammenhang der Welfen mit der englischen Königsfamilie be—
dingte das. Diese Tradition war auch von Friedrich II. ein—
gehalten worden; schon im Jahre 1212 hatte er mit König
Philipp von Frankreich einen Vertrag geschlossen, der sich gegen
England richtete; er wiederholte ihn mit dessen Nachfolger Lud—
wig VIII. zu Catania, November 1224, und wies seinen Sohn
Heinrich zu verwandten Besprechungen mit dem französischen
König an.
Dieser Auftrag behagte nun dem niederrheinischen Guber—
nator in keiner Weise; er lief unmittelbar gegen die mehr eng—
lischen Interessen seiner Lande und der Stadt Köln. So wußte
er die deutsch-französischen Verhandlungen zu hintertreiben und
arbeitete statt dessen an einer deutsch-englischen Verbindung,
deren Festigkeit durch die Verheiratung König Heinrichs mit einer
        <pb n="287" />
        Zerfall des Reiches.

278

englischen Königstochter gewährleistet werden sollte. Selbst—
verständlich konnte der Kaiser dem Gubernator auf diesem Wege
nicht folgen; er erwählte vielmehr Margaretha, die Tochter des
Herzogs Leopold von sterreich, zur Gemahlin seines Sohnes.
Die Gegensätze waren damit aufs deutlichste ausgesprochen;
es war klar, daß sich die Regierung des Gubernators nicht
—
wurde Engelbert am 11. November 1225 bei Schwelm von
einem Verwandten, dem Grafen Friedrich von Altena, aus
persönlichen Beweggründen ermordet.
Nun hieß es ein neues Reichsregiment begründen. Die
Erwägungen Friedrichs führten ihn naturgemäß von den Pfaffen⸗
fürsten zu den Laienfürsten, vom Niederrhein nach Süddeutsch—
land; er ernannte zuerst den Herzog Leopold von sterreich,
dann den Herzog Ludwig von Baiern zu Reichsverwesern; die
ministerialischen Beiräte blieben bestehen.
Allein die Haltung auch dieses Regimentes entmutigte bald.
Die großen Städte, wesentlich den geistlichen Territorien an—
gehörend und darum unterwürfig, solange die Macht bei den
Pfaffenfürsten gestanden hatte, erhoben jetzt freier ihr Haupt,
da die Bischöfe zurücktraten; zum erstenmale hört man von einem
größeren Städtebündnis politischer Natur zwischen Mainz,
Bingen, Worms, Speier, Frankfurt, Gelnhausen und Fried⸗
berg gegen das Erzbistum Mainz; Lübeck und der Herzog von
Sachsen verbinden sich; Kämpfe erheben sich manchen Ortes
zwischen den Bischöfen und Städten, und das Reichsregiment
tritt in einigen Fällen, wie in Verdun und Regensburg, viel—
leicht allzusehr auf Seiten der Städte. Wurde diese Politik, die
zunächst von den Laienfürsten eingeschlagen war, um die Pfaffen—
fürsten zu bedrängen, allzu eifrig fortgesetzt, so war kein Zweifel,
daß sie leicht zu einem Kampfe aller gegen alle hätte führen
können. Allein ehe solche Ergebnisse zu Tage treten konnten,
wurde das Regiment Ludwigs jäh unterbrochen. König Hein—
rich, ein durch den frühen Nimbus der Macht mißleiteter
Jüngling, dem besemen leider alze groz, den swerten
18*
        <pb n="288" />
        276 Neuntes Buch. Viertes Kapitel

alze kleine, empörte sich gegen seinen politischen Berater; im
Sommer 1229 hat er den Herzog beseitigt.
Seitdem begann eine weitere, dritte Phase des Reichs
regiments: die Ministerialität und die freien Herren, bisher an
zweiter Stelle, treten nunmehr die Herrschaft an gegen die
Fürsten, unter gewissen Sympathieen, wie es scheint, der großen
bischöflichen Städte. Es war eine in sich völlig haltlose Kom—
bination. Die Ministerialen waren nicht mehr die gewaltigen
Krieger und Großbeamten der Zeiten Friedrichs J., Heinrichs VI.
und noch König Philipps und Kaiser Ottos; längst war Italien
mit seinem neuen absolutistischen Beamtentum ihrem Ge—
ichtskreis entschwunden; sie saßen fest auf deutschem Boden, sich
geistig wie gesellschaftlich dem engen Horizonte des niedern Adels
annähernd; ihre Interessen wurden partikular, ihre Thatkraft
erschlaffte. Wie hätte Heinrich mit ihnen gegen die gewaltig
emporstrebende Macht der Fürsten regieren können!
Der Kaiser, der nunmehr schon neun Jahre in Italien
weilte, erkannte die Lage klar genug, um sich trotz Heinrich
weiterhin auf die Fürsten zu stützen. Deutsche Fürsten haben
ihm den Frieden von San Germano (1280) mit dem Papste
vermittelt; vom Fürstentum allein erwartete Friedrich mili—
tärischen Zuzug in den Kämpfen, die seiner in Italien warteten.
Diese verschiedenartige Haltung des Kaisers und König
Heinrichs gegenüber den deutschen Zuständen mußte schließlich
einen Konflikt beider veranlassen: und es war von vornherein
klar, daß dieser mit der völligen Niederlage Heinrichs enden
würde. Seine Entwickelung im einzelnen aber hat zu
Konzessionen an die Laienfürsten geführt, deren Tragweite noch
weit über die des Privilegs für die Pfaffenfürsten vom Jahre
1220 hinausging.
Als nämlich König Heinrich inne ward, daß sein Vater,
von den Fürsten unterstützt, ihn leicht überwältigen werde, suchte
er diese im Januar und Mai 1231 durch eine Fülle von Zu—
geständnissen zu sich herüberzuziehen, deren Kosten das Reich
und die städtische Entwickelung zu tragen hatten. Der König
derpflichtete sich, im Reiche keine Städte zum Nachteil der
        <pb n="289" />
        Zerfall des Reiches.

277

Fürsten neu zu errichten; er verbot den Reichsstädten die Aus—
dehnung ihrer Gerichtsbarkeit über ihr Gebiet hinaus wie die
Aufnahme von Pfahlbürgern; er sprach es aus, daß städtische
Einungen, Bruderschaften und Bünde vom König nur unter
Zustimmung der Fürsten, von den Fürsten nur unter Zu—
stimmung des Königs geduldet oder errichtet werden dürften.
Für ihre Territorien aber erhielten die Fürsten die volle Ver—
briefung aller ihnen bisher zustehenden Rechte; sie erhielten
ferner das territoriale Befestigungsrecht und das Recht der
Gesetzgebung unter Zustimmung der maiores et meliores, der
Notabeln des Landes.
Es war ein Schlag, dessen Bedeutung der Kaiser wohl er⸗
kannte, und er wußte ihn nur zu parieren, indem er die Zu—
geständnisse seines Sohnes übertrumpfte. Auf einem Reichstag
zu Ravenna im Januar 1232 hob er alle städtischen Freiheiten
auf, erklärte er jede bürgerliche Autonomie für null und nichtig,
soweit sie sich nicht der Zustimmung der Stadtherren erfreue,
und übertrug die städtischen Regalien und die Stadtverwaltung
von neuem den Stadtherren. Das war freilich eine radikale
Behandlung der Dinge, gegen die Heinrich nicht aufkommen
konnte, da er doch immerhin auf die Aufrechterhaltung der
deutschen Königsmacht einigermaßen bedacht sein mußte; es blieb
ihm nun nichts übrig, als sich dem Vater Ostern 1282 unter
demütigenden äußeren Bedingungen zu unterwerfen.
Für die deutsche Entwickelung aber bedeuteten die Maß—
regeln Heinrichs, wie sie Friedrich bestätigte, und deren Krönung
durch das erweiterte Privileg Friedrichs den Anbruch eines
neuen, für das alte Königtum verhängnisvollen Zeitalters.
Offen ausgesprochen war der Gegensatz zwischen städtischer und
territorialer Entwickelung, zwischen den entgegengesetzten Polen
des Bürgertums und der Fürstengewalt, deren Entfaltung die
nächsten Jahrhunderte beherrscht hat, und das Königtum hatte
sich in deutlichster Weise auf die Seite nur einer dieser Ge—
walten, der konservativen, des Fürstentums gestellt: es hatte
seine Stellung über den Parteien verloren.
Als nächste Folge des kaiserlichen Eingriffes ergab sich frei—
        <pb n="290" />
        278 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

lich ein neues, ziemlich sicher funktionierendes Fürstenregiment
im Reiche, und etwa anderthalb Jahre lang hat sich König
Heinrich ihm gefügt. Allein noch war neben den Fürsten und
den Städten die Ministerialität vorhanden, wenngleich sie ihrer
alten Bedeutung allmählich abstarb. Jetzt hatte sie mit König
Heinrich gemeinsame Demütigungen erfahren; bald gewann sie
ausschließlich das Herz des Herrschers. Die Fürsten ver—
schwinden wiederum vom königlichen Hofe; erneut treten die
Dienstmannen hervor und versuchen, in Bewegung und Zielen
nicht mehr völlig klar, ein eigenständiges Regiment gegen die
Fürsten und den Kaiser zu begründen mit Hilfe auswärtiger Mächte.
Mitte November 1234 geht der Ministerial Anselm von
Justingen nach der Lombardei; er bringt einen Bund König
Heinrichs mit den kaiserfeindlichen Städten auf zehn Jahre zu
stande. Bald darauf, wohl Februar 12885, verhandelt Heinrich
mit König Ludwig IX. von Frankreich; verwandtschaftliche Be⸗
ziehungen zwischen beiden Königen sollen einen engen politischen
Bund einleiten.
Es waren Schritte, die den längst mißtrauischen Kaiser
zu energischem Einschreiten veranlaßten. Gegenüber der loin—
bardischen Politik Heinrichs begann er sich auf den Papst zu
stützen, gegenüber den deutsch-französischen Verhandlungen auf
einen Bund mit England, der durch seine Verlobung mit der
englischen Prinzessin Isabella eingeleitet ward: so gewann er
den deutschen Episkopat und den Niederrhein ; die Laienfürsten
standen längst auf seiner Seite: nur die Ministerialität hielt
noch zu Heinrich.
Heinrich war verloren, als der Kaiser dem deutschen Boden
nahte. In friedlichem Zug, mit in Deutschland unerhörtem,
fremdländischem Gepränge zog Friedrich durch Süddeutschland
gen Worms, die Hochzeit mit Isabella zu feiern. Heinrich aber
ward seiner Regierung entsetzt und nach Apulien gefangen
geführt, wo er sieben Jahre später, 1242, gestorben ist.
Das Schicksal Heinrichs riß das der Reichsministerialen
mit sich. Sie scheiden nunmehr aus dem Dienste des deut—
schen Königtums; sie verschmelzen mit dem niederen Adel.
        <pb n="291" />
        Zerfall des Reiches.

a79

Die Centralgewalt aber geht in ihnen eines letzten, wenn auch
schon mißgestalten Verwaltungskörpers verlustig; vergebens hat
Friedrich in den Reichsvögten und Reichsschultheißen nochmals
eine neue Verwaltung umfassenderen Stiles wenigstens für solche
Teile des Reiches zu entwickeln gesucht, wo der König noch Landes⸗
herr war!: das Reich hatte sich jeder großen administrativen
Einwirkung auf die Nation begeben. Es war der Anfang des
Endes.
Nichts in der That konnte die Centralgewalt nun noch
versuchen, als kraft einer noch immer gebliebenen moralischen
Autorität wenigstens den Frieden im Reiche durch eine allge—
meine Verständigung unter den Fürsten und durch Aufstellung
eines obersten Reichsschiedsgerichtes zu sichern.
In dieser Richtung ist Kaiser Friedrich jetzt, gelegentlich
seines letzten längeren Aufenthaltes in Deutschland, noch thätig
gewesen. Er erließ auf einem Reichstage zu Mainz, 15. August
— DD
——
indem er die Welfen als Reichsfürsten wieder einsetzte. Dis
weiteren hat er im Februar 1287 noch die Wahl seines Sohnes
Konrad zum deutschen König, vornehmlich durch geistliche Hilfe,
durchgesetzt — im übrigen erfüllten sich seine Geschicke und die
seines Hauses in Italien.
Der Reichsfriede vom Jahre 1285 aber ist von den Städten
um die Mitte des 13. Jahrhunderts noch einmal im kraftvollen
Versuche einer Neubildung des Reiches aufgenommen worden;
von dem Bürgertum getragen, hat er sich durchgerettet in die
späteren Jahrhunderte des Mittelalters und den Namen Kaiser
Friedrichs als des großen Pacificators dem Andenken der Nation
und der gestaltenden Sage vermittelt?

Für Friedrich waren die Maßregeln in Deutschland in ihren

Vgl. oben S. 102 f.
2 Vgl. schon Spruch 188 Reinmars von Zweter über Friedrich als
Friedensfürst.
        <pb n="292" />
        280 Neuntes Buch. vViertes Rapitel.

letzten Zielen nichts anderes gewesen, als die Begründung des
Absolutismus in Sizilien und die halb absolutistische Befestigung
seines Ansehens in Burgund: Mittel zur Stärkung der kaiser—
lichen Gewalt für den großen Plan universaler Herrschaft.
Nun er die drei Reiche in zwar sehr verschiedenartiger Weise
fich unterthan sah, doch so, daß fie ihm die Machtmittel zur
Begründung eines allgemeinen Kaisertums in Abwehr und An—
griff zu gewähren schienen: Italien und Burgund finanziell,
Deutschland militärisch: faßte er zur Krönung seiner Herrschaft
die Unterwerfung der noch seit den zwanziger Jahren nur halb
besiegten Lombarden ins Auge.
Die oberitalischen Städte ahnten schon früh mit der Hell—
sicht des Hasses, was ihnen bevorstand ; schon im Jahre 1231
weigerten sie den deutschen Fürsten, die der Kaiser zum Reichstag
nach Ravenna berufen hatte, die Fahrt über die Alpenpässe;
es war eine Handlung offener Feindschaft. Friedrich beant⸗
wortete sie durch den Erlaß der furchtbaren Ketzergesetze von
Navenna (März 1232); er wußte, daß deren Durchführung vor
aällem die von Ketzereien durchseuchten Lombardenstädte treffen
mußte, ohne daß der Papst im stande war, dem Bürgertum
zu helfen. Dann ging er im Sinne seines Großvaters vor;
er forderte die Regalien zurück, er untersagte den Städtebund.
Das hieß die Entscheidung in der Schärfe des Schwertes suchen.
Die Lombarden rüsteten; Friedrich zog ein furchtbares Heer von
Deutschen und sizilischen Sarazenen zusammen; am 27. November
1287 schlug er die Städte völlig bei Cortenuova; im Jahre 1238
war er Herr der Lombardei bis auf Alessandria, Mailand, Brescia
und Piacenza; längst schon hatte die Organisation der Lombardei
im Sinne des sizilischen Polizeistaates begonnen.
Und alsbald zeigte sich, daß mit der Lombardei Friedrich
auch Herr von Mittelitalien geworden war und sich nicht scheute,
als solcher aufzutreten. Er schob seine Vicare und Capitane
in die Rekuperationen vor; er verlieh seinem natürlichen Sohne
Enzio, dem schönen Jüngling, das stets von der Kurie bean—
spruchte Sardinien.
Mit jedei dieser Schritte wurde das Papsttum getroffen:
        <pb n="293" />
        Zerfall des Reiches.

281

die grausamen Zeiten Heinrichs VI. schienen sich zu erneuen.
Aber noch hatte Friedrich Norditalien nicht durch gegenseitige
Verfeindung seiner Fürsten und Städte wehrlos gemacht, wie
Heinrich VI.; hier suchte darum der heißblütige Gregor IX., wie
einst Alexander III., politische Anlehnung. Am 80. November 1238
gingen Venedig und Genua zu Rom einen Bund ein gegen den
Kaiser auf neun Jahre und versprachen, ohne Zustimmung der
Kurie keinen Vertrag mit dem Kaiser zu schließen: aus dem
äußersten Westen und Osten wie von Rom her zog sich's über
Friedrich zusammen. Am 24. März 1289 bannte Gregor L.
den Kaiser.
Der Bann blieb in Deutschland zunächst ohne Wirkung,
trotz der fanatischen Agitation des passauer Domherrn Albertus.
In Italien aber setzte sich Friedrich nunmehr in den Besitz des
Erbes Petri. Nachdem er im Juli 1239 König Enzio zum
Generallegaten für Italien ernannt hatte, zog er anfangs 1240
selbst in die Länder des Patrimoniums ein; nur dem unmittel—
barsten persönlichen Einschreiten des Papstes ward es verdankt,
daß ihm nicht auch Rom in die Hände fiel. Das Papsttum
aber schien verloren.
In dieser äußersten Not winkte anscheinend eine Rettung
so unverhofft, so unerwartet in ihrem Anlaß, wie die Rettung
des Papsttums durch den ersten Kreuzzug gegen Schluß des
11. Jahrhunderts.
In Asien hatte Temudschin, der Dschengis-Khan mongo—
lischer Horden, ein ungeheures Reich begründet, indem er die
herrschende Dynastie Chinas stürzte und das blühende Reich der
Chowaresmier bezwang. Nach seinem Tode setzten Söhne und
Enkel das Werk der Eroberung fort; die Länder nördlich des
schwarzen Meeres wurden unterworfen, Moskau und Kiew ein—⸗
genommen, Krakau verbrannt, die Ungarn auf der Heide von
Mohy geschlagen, endlich, April 1241, deutsche Streitscharen
unter Herzog Heinrich von Niederschlesien auf der Wahlstatt
von Liegnitz besiegt: eine allgemeine Überschwemmung des christ⸗
lichen Westeuropas durch Scharen schrecklicher Heiden schien
hevorstel end.
        <pb n="294" />
        282

Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

Gregor IX. hatte deshalb zu Ostern 1241 ein Konzil aus⸗
geschrieben, der nahen Gefahr zu begegnen; von neuem wollte
die Kurie sich an die Spitze einer großen abendländischen Be⸗
wegung stellen und den Kaiser zu erniedrigendem Nichtsthun
in irgend einem Winkel des Landes verurteilen. Aber Friedrich sah
die Gefahr und begegnete ihr mit der furchtbaren Energie seiner
späteren Jahre. Er eroberte mit blutigen Anstrengungen Faenza,
um dessen Belagerung sich die erneuten lombardischen Kämpfe
zusammengezogen hatten; er ließ durch König Enzio auf der Höhe
von Meloria bei der Insel Giglio mehr als hundert Prälaten
abfangen, die im Begriff waren, sich zur See zum Konzil des
Papstes zu begeben. Dann eroberte er im Laufe des Jahres 1241
fast die ganze Campagna; Tivoli, Albano, andere Städte fielen
ihm zu; verzweifelt bot der Papst einem französischen Prinzen die
Krone der Staufer: da starb er, ein ohnmächtiger Greis, am
21. August 1241. Nach seinem Tode aber und nach einem kurzen
Pontificat Cölestins IV. trat eine fast zweijährige Sedis—
vakanz für den heiligen Stuhl ein — das Papfttum schien be⸗
siegt, zumal die Mongolengefahr sich alsbald nach der Schlacht
von Wahlstatt völlig als eingebildet erwies: endlich schien das
große Reich der europäischen Mitte, die sichere Basis eines noch
größeren staufischen Universalreichs, begründet.
Aber auch diesmal fand die Bewegung unübersteigbare Grenzen.
Mit wachsendem Erstaunen hatte man in Deutschland die kaiser—
liche Politik in Italien verfolgt. Fast erschien eine Zeit, da zwischen
Kirche und Monarchie kein Papst mehr stehen würde, denkbar: ja
den Pfaffenfürsten schien sie nahe herbeigekommen. Ein Zeit⸗
alter kaiserlicher Allgewalt konnte hereinbrechen: was hatten
die Laienfürsten ihm entgegenzusetzen? So begannen die ge—
heimen Umtriebe Gregors IX., die Bannung Friedrichs, die
bitteren Proklamationen der Kurie über die kaiserlichen Unthaten
erst jetzt, nach dem Tode des Papstes, zu wirken. Schon
am 10. September 1241 schlossen Erzbischof Siegfried von Mainz,
der Gubernator des Reiches neben dem jugendlichen Könige Konrad,
und Erzbischof Konrad von Köln ein Bundnis, wodurch sie sich
im Kampfe zwischen Kaiser und Papst zu gegenseitiger Unter—
        <pb n="295" />
        Zerfall des Reiches.

283

stützung und gemeinsamer Haltung verpflichteten: es war der
erste Schritt gegen den staufischen Universalismus.
Friedrich verstand ihn so, er sah die ausschlaggebende Be—
deutung des Vorgangs und erschien sobald als möglich in
Deutschland, um die ersten Symptome des Widerstands zu ver—
nichten. Auf einem Reichstage zu Frankfurt übertrug er die
Statthalterschaft des Reiches auf Wenzel von Böhmen und
Heinrich Raspe von Thüringen; gleichzeitig gab er einer Anzahl
bischöflicher und königlicher Städte weitgehende Privilegien;
gegen die Pfaffenfürsten spielte er das Bürgertum und die
Laienfürsten, diese freilich nicht ohne Mißtrauen, aus. Es war
die letzte größere Regierungshandlung Friedrichs in Deutschland;
sie hatte den beabsichtigten Erfolg. Am Niederrhein geriet der
Erzbischof von Köln in die Gefangenschaft des städtefreundlichen
Grafen von Jülich, am Mittelrhein wußte König Konrad in
Gemeinschaft mit den Wormser Bürgern den Mainzer Erzbischof
wenigstens in Schach zu halten.
Aber nicht von Deutschland her vornehmlich, von den er—
wachenden nationalen Selbständigkeitstrieben der romanischen
Völker vielmehr drohte dem Universalreich unbesiegbarer Wider⸗
stand. Indem die Kurie sich mit ihnen verband, wie einstmals
mit der romanischen Kirchenreform des 10. und 11. Jahrhunderts,
hat sie das germanische Kaisertum des früheren Mittelalters,
die einzige halbwegs wahrhafte Universalherrschaft der modernen
westeuropäischen Entwickelung, aus den Angeln gehoben.
Die Könige von Frankreich und England hatten sich bisher
gegenüber den Kämpfen Friedrichs im allgemeinen neutral ge—
halten; politisch sind sie auch später bei dieser Auffassung ge—
blieben. Dagegen fand König Ludwig IX. von Frankreich die
Aussicht auf ein völliges Erlöschen des Papsttums im alten
Sinne doch zu furchtbar, um nicht bei dem Kardinalkollegium
auf die Neuwahl eines Papstes drohend zu dringen. Mit Zittern
entschlossen sich die Kardinäle zur Wahl; sie waren weit davon
entfernt, dem Kaiser entschlossen entgegentreten zu wollen; sie wählten
am 25. Juni 1243 seinen Freund, den Genuesen Sinibald Fiesko,
Grafen von Lavagna, als Innocenz IV. zum Papste. Dem ent—
        <pb n="296" />
        284

Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

sprechend ging Innocenz IV. anfangs nur darauf aus, in ehr—
lichem Vertrag mit dem Kaiser dem Papsttum überhaupt das
Dasein zu sichern; in diesem Sinne machte er mit ihm am
31. März 1244 freundschaftlich Frieden.
Allein bei Ausführung des Friedens kam es zu Mißver—
ständnissen; die historische Bedeutung des Papsttums machte sich
auch bei seinem neuen Träger immer mehr geltend, um so mehr
als der Kaiser gerade in dieser Zeit einige Einbußen seiner
Macht erlitt; es kam dahin, daß der Papst seinen vorschnellen
Abschluß mit dem Kaiser bereute, daß er Ausflüchte suchte, daß
er schließlich nach Frankreich entwich.
Persönlich frei aber berief er ein Konzil nach Lyon und
setzte auf ihm, des prinzipiellen Gegensatzes seiner Stellung zum
Kaiser sich nun voll bewußt, trotz wesentlicher Bedenken der
englischen Prälaten, trotz augenscheinlichen Zauderns der Könige
von England und Frankreich, trotzdem der Kaiser nach Meinung
des Konzils erst befragt werden sollte, die Absetzung des Kaisers
durch, am 17. Juli 1245.
Es war der entscheidende Schlag gegen Friedrich. Über
die noch unreifen nationalen Bedenken der Franzosen hinweg
hatte der alte, seines Handelns und seiner Ideen bewußte Feind
des Kaisertums, das Papsttum, die Führung im Kampfe über—⸗
nommen: ihm folgte alsbald die deutsche Kirche. Päpstliche
Bestechungen gaben den Pfaffenfürsten den Mut öffentlichen
Auftretens; am 22. März 1246 wählten die drei rheinischen
Erzbischöfe und fünf Bischöfe, daneben einige unzufriedene Edle
und Dienstmannen Heinrich Raspe von Thüringen zum deutschen
Gegenkönig.
Friedrich brannte darauf, den Papst in Lyon und die auf—
rührerischen Deutschen in der Heimat mit Heereskraft heimzu—
suchen; im Sommer 1247 war er bereit, da siel die wichtige
Stadt Parma von ihm ab und nötigte ihn, in Italien zu
bleiben.
Seitdem häufte sich Unglück auf Unglück. Die Belagerung
von Parma zog sich in die Länge, die Hilfsquellen Siziliens
erschöpften sich, Deutschland lieferte schon seit etwa 1289 keine
        <pb n="297" />
        Zerfall des Reiches.

285

Heere mehr. In Sizilien mußten Zwangsanleihen bei den Be—
amten aufgenommen werden; in Mittelitalien errichtete Azzo
von Este, in Oberitalien Ezzelino da Romano ein Schreckens⸗
regiment zur Erhaltung der staufischen Macht; der Kaiser, auf
die Hilfe eines zuchtlosen Adels angewiesen, ließ es geschehen;
seine eignen Maßregeln schmeckten immer mehr nach Blut.
Trotzdem war Friedrich nicht gebeugt. Sein Liebling Enzio
fiel nach der unglücklichen Schlacht von Fossalta (26. Mai 1249)
in die Hände der Bolognesen zu ewiger Gefangenschaft; wieder—
holte Verschwörungen gegen sein Leben kamen ans Tageslicht:
er blieb aufrecht und voller Hoffnung. So ist er am 18. De⸗
zember 1250 zu Fiorentino bei Foggia gestorben, unbesiegt noch
und eben in Begriff, ein neues apulisches Heer gegen die Hydra
des lombardischen Bundes zu führen.
Der Kaiser hatte seinen Sohn, den deutschen König Konrad,
zu seinem Nachfolger im Kaisertum designiert und ihm das
sizilische Reich vererbt; von ihm als sizilischem Könige sollte
Manfred, ein natürlicher Sohn Friedrichs, mit dem Fürstentum
Tarent belehnt werden.
Konrad folgte sofort dem Zuge des Geschlechtes nach Süden.
Nachdem er in Deutschland unter rücksichtsloser Verpfändung
der letzten finanziellen Hoheitsrechte des Reiches ein kleines Heer
mühsam gesammelt, überschritt er im Oktober 1251 die Alpen,
schlug sich nach Unteritalien durch, eroberte Neapel und sah die
Bahn großer Thaten vor sich geebnet, als er am 20. Mai 1254
der Fieberluft des Südens erlag.
Nun ergriff Manfred die legitime Führung der staufischen
Partei in Unteritalien und Sizilien, und im Kampfe bald,
bald im Einvernehmen mit den Päpsten begründete er das
sizilische Reich zu neuer Festigkeit, ja führte eine Blütezeit empor
über das geprüfte Land. Am 11. August 1258 empfing er zu
Palermo die königliche Krone; mit Helena, einer griechischen
Fürstentochter vermählt, machte er die schöne Hauptstadt wiederum
zu einem bevorzugten Sitze der Musen. Inzwischen dauerten
in Ober⸗ und Mittelitalien furchtbare Kämpfe zwischen den
staufischen Parteien und ihren Feinden fort, in denen bald das
        <pb n="298" />
        286 Neuntes Buch. Viertes Lapitel.

Bewußtsein der alten welfischen und staufischen Gegensätze sich
verlor: es war ein Kampf aller gegen alle in anarchischem
Lande. In seine Wechsel wurde schließlich auch Manfred hin⸗
eingezogen; mit seiner Hilfe siegten die tuscischen Ghibellinen
bei Montaperta über die Guelfen, September 1260.
Der staufische Triumph veranlaßte neue Befürchtungen der
Kurie. Papst Urban IV. rief nunmehr den Grafen Karl von Anjou,
den Bruder König Ludwigs IX. von Frankreich, als päpstlichen
König Siziliens herbei. Mit unerhörter Kuͤhnheit entsprach
Karl dem Rufe; am 26. Februar 1266 besiegte er auf dem
Rosenfelde bei Benevent den staufischen Manfred; Manfred
selbst sand den Tod. Karl ward Herr des Landes, und er sorgte
dafür, daß kein Glied des manfredischen Hauses die Herrschaft
ihm streitig mache: eine Tochter Manfreds schmachtete achtzehn
Jahre im Burgverließ zu Neapel; die drei Söhne des Königs
sahen nie mehr den Tag der Freiheit.
Aber noch wuchs in Deutschland ein letztes Reis aus stau⸗
fischem Stamme. Nach dem Abzug König Konrads hatte seine
Gemahlin ihm noch einen Sohn geboren, Konradin; ihm blieben
das Herzogtum Schwaben und die Reste des Hausguts.
Jetzt riefen ihn die Ghibellinen Siziliens, und würdig
seiner Ahnen erfüllte er ihre Hoffnung. Mit wenigen Getreuen
verließ er im Jahre 1267 die Heimat; mit kleinem Heere durch⸗
zog er siegreich die Lombardei; in Rom empfing ihn der Bann⸗
fluch des Papsts und der Wonnegesang des Volkes. Aber er
strebte weiter, dem sizilischen Erbe zu. Mit mäßiger Heereskraft
überschritt er die Grenzen Neapels; bei Alba ward er besiegt,
nach der Niederlage gefangen. Am 29. Oktober 1268 starb der
letzte Staufer auf dem Karmelitermarkt zu Neapel den Tod
durch Henkershand.

VI.

In Deutschland war, wie wir uns erinnern, der Thüringer
Landgraf Heinrich Raspe am 22. Mai 1246 zum Gegenkönig
gegen die Staufer gewählt worden: zum „Pfaffenkönig“, denn
außer einigen Edlen und Ministerialen hatten sich nur geistliche
        <pb n="299" />
        Zerfall des Reiches.

287

Fürsten der Wahl angenommen; die Laienfürsten zeigten schon
damals kaum mehr tiefere Teilnahme an Reichsangelegenheiten,
gingen vielmehr fast ausschließlich der Befestigung ihrer Landes—
gewalt nach. Nun wurde aber ein großer Teil der Pfaffen—
fürsten an der Unterstützung des neuen Königs durch den
durchweg staufischen Geist ihrer Hauptstädte verhindert, den
König Konrad klugen Sinnes entwickelt hatte. Die Folge war,
daß Heinrich Raspe wahre Hilfe allein bei der Ritterschaft fand:
er befand sich in der schon einmal von König Heinrich (VII.)
eingenommenen Lage. Es wiederholten sich daher für ihn die
Erfahrungen des flatterhaften staufischen Kaisersohns; obwohl
er sich nach Schwaben begab, schon damals dem Herzland der
Ritterschaft, scheiterte er; am 17. Februar 1247 ist er auf der
Wartburg gestorben.
Im Herbst 1247 fand man einen neuen Gegenkönig. Es
war Wilhelm, Graf von Holland, nicht fürstlichen Geblüts,
herbeigeholt von den Enden des Reiches, vom Niederrhein
hegünstigt, jenem Nährboden des Gegenkönigtums seit den Tagen
Heinrichs VIJ., wie vordem es Sachsen gewesen, zum König
ausersehen auf einem Konzil zu Köln unter Einfluß des päpst⸗
lichen Legaten Petrus Capuccius!: der Wahl und dem Her—
kommen nach ein würdiger König des Übergangs zu der fremden
Herrschaft Richards von Cornwallis und Alfons X. von Castilien.
Er war anfangs ein rein niederrheinischer König; nach einem
bergebenen Versuche, die Städte zu gewinnen, flützte er sich
gleich Heinrich Raspe auf den Adel. Da ging König Konrad IV.
m Jahre 1281 nach Italien, 12854 starb er: seitdem war
Wilhelm der einzige König im Reiche. Wilhelm benutzte den
Wechsel, um sich hinaus über den bisher beschränkten Kreis seines
Wirkens im Sinne seiner ursprünglichen, zunächst aber ge—
scheiterten Politik vornehmlich auf die bisher staufischen Städte

a Meister Sigeher (MS. II, 184) sagt gelegentlich seiner Wahl von der
dolle des Papstes im Verhältnis zu den deutschen Königen:
er sezzet si uf, er sezzet si abe,
nach der habe
virfet er sie hin und her als einen bal.
        <pb n="300" />
        288 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

zu stützen: zum erstenmal ward das Bürgertum die Grund—
lage königlichen Waltens im Reiche.
Die Städte hatten freilich inzwischen nahezu allein noch
den Reichsgedanken gepflegt; sie bedurften für ihren Handels⸗
betrieb des Friedensschutzes einer Centralgewalt. Und als das
Reich, schon im vollsten Zerfall, selbst dieses Erfordernis staat—
lichen Gemeinlebens nicht mehr erfüllte, waren sie dazu fort—
geschritten, den Frieden ihrerseits zu erwirken. Im Sommer
1251 hatten zuerst die westfälischen Städte Münster, Soest,
Dortmund und Lippstadt einen Bund zum Schutze des Verkehrs,
vor allem des Straßenfriedens geschlossen. Es war ein Vor—⸗
bote der größeren Bundesbewegung, die im Februar 1254 von
Mainz und Worms vornehmlich ausging, Städten, die sich seit
Alters als ein Freundespaar betrachteten, die auch schon im
Jahre 1226 den Mittelpunkt einer städtischen Einung gebildet
hatten. Der Urheber des neuen Bundes war ein Mainzer
Bürger, Arnold der Walpode; er war reich; wir wissen von ihm,
daß er im Jahre 1251 den Predigermönchen zu Mainz eine
Heimstätte errichtet hat. Der Bund bezweckte, im Sinne des
—
zunächst durch Repressalien, später durch Vorbeugungsmaßregeln
namentlich auf der Rheinstraße zu unterdrücken; auch die
Ausgleichung bürgerlicher Differenzen zwischen den einzelnen
Bundesgliedern ward ihm zugewiesen. Diese Ziele konnten
nur bei ständiger Organisation einer Bundesbehörde erreicht
werden; ein gemeinsames Zwölferkollegium ward eingesetzt; das
Ganze konnte als Anfang eines staatlichen Bundes städtischer
Republiken betrachtet werden.
Der Bund aber erweiterte sich zusehends; am 18. Juli 1254
verquickte sich mit ihm ein zehnjähriger Friede, der zwischen
den großen Städten des rheinischen Verkehrsgebietes sowie den
entsprechenden Pfaffenfürsten und vielen vom Adel abgeschlossen
ward; im Februar 1255 traten mehrere Fürsten und Edle
weiterhin bei; bald folgten verschiedene, meist westfälische Städte,
denen Köln vorausgegangen war; am 29. Juni 1255 wurde
auch der Herzog von Baiern als rheinischer Pfalzgraf in die
        <pb n="301" />
        Zerfall des Reiches.

289

Bewegung gezogen; dazu kamen von Städten schließlich sogar
so weit entfernte, wie Lübeck, Hamburg, Stade, Würzburg,
Nürnberg, Regensburg, von Fürsten der Bischof von Würzburg:
es schien, als sollte die ursprünglich städtische Einung des
Westens in einen allgemeinen Verband aller Stände und Gegenden
des Reiches übergehen.
Und schon hatte König Wilhelm seine königlichen Bestre—
bungen denen des Bundes fast völlig gleichgestellt; seit Februar
—DDD—
Es war ein ungemein wichtiger Schritt; gelang es dem König—
tum, zunächst auch nur eine Ehrenstellung im Bunde aufrecht
zu erhalten, so konnte es von da aus versuchen, allmählich
durch Vermittlung der Bundesorgane selbst die stets wachsenden
Widersprüche der bürgerlichen und landesfürstlichen, der städtischen
und ländlichen Entwickelung auszugleichen: es war nicht undenkbar,
daß es auf diese Weise von neuem über den Bund hinaus zum
Regulator, schließlich zum Beherrscher der gärenden sozialen
Bewegung emporwuchs. König Wilhelm, obwohl noch jung,
doch mild und verständig, zudem von seiner Heimat her dazu
erzogen, städtische und fürstliche Interessen in ihrer politischen
Bedeutung gegenzuwägen, hat diese Möglichkeit wohl begriffen.
Am 29. Juni 1285 trat unter dem Vorsitz des königlichen
Hofrichters zum erstenmal ein Bundestag zusammen, der
sich mit der Ausgleichung der vorhandenen sozialen Gegensätze
beschäftigte. Die Städte kamen den Fürsten in vieler Hinsicht
weit entgegen, namentlich in der Frage des Pfahlbürgertums,
dessen weitere Entwickelung die Territorien der leistungsfähigsten
Bevölkerungsklassen zu berauben drohte; das Bürgerrecht sollte
nicht mehr an Leute verliehen werden, die den größten Teil
des Jahres außerhalb der Stadt auf dem platten Lande zu—
brächten. Andererseits erklärten sich die Fürsten und edlen
Grundherren bereit, der ländlichen Bevölkerung freien Zug in
die Städte zu gewähren, vorausgesetzt, daß sie, soweit sie
grundhold, ihren bestehenden herrschaftlichen Verpflichtungen
nachkäme; auch sollte es den Bauerschaften unbenommen sein,
dem Bunde beizutreten, falls sie ihre Zinse in der Höhe wie
Lamprecht, Deutsche Geschichte VII. 19
        <pb n="302" />
        290 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

vor fünfzig Jahren zahlten. Es waren verheißungsvolle An—
fänge zur Überbrückung jenes Gegensatzes zwischen Stadt und
Land, der sich später in einer für die deutschen Geschicke so
verhängnisvollen Weise entwickelt hat; König Wilhelm hat sie
am 10. November 12565 auf einem Bundestag zu Oppenheim
feierlich bestätigt.
Und schon versuchte der König darüber hinaus die ersten
Schritte, sich zu schiedsrichterlicher Stellung über Städte und
Fürsten zugleich zu erheben. Er bestimmte unter Einverständnis
des Bundes, daß sich alle Bundesglieder, vor allem auch die
edlen Herren, falls sie sich gegenseitig geschädigt glaubten, zur
Beilegung ihrer Zwiste an seinen Hofrichter oder auch an die
von Friedrich II. neu entwickelte Beamtenschaft des Reiches,
an die Reichsschultheißen wenden sollten, ehe sie Selbsthilfe
übten. Klar liegt die Absicht zu Tage, dem Bunde zwar noch
die vertragsweise Ausgleichung allgemeiner sozialer Mißstände
zu überlassen, dem Reiche aber die Cognition über deren einzelne
widerrechtliche Außerungen wiederum zu sichern. Der Plan schien
zu gelingen, wenn sich auch auf dem nächsten Bundestage zu Köln,
am 6. Januar 1256, noch einige Schwierigkeiten erhoben: da kam die
Kunde, daß der junge König vorzeitig auf einer Heerfahrt gegen
die Friesen am 28. Januar 1256 erschlagen worden sei.
Es war ein schwerer Verlust für das Reich, unersetzlich
namentlich wegen des Augenblickes, in dem er eintrat. In
neuen Wahlwirren mußte das einmütige Zusammengehen von
Städten und Fürsten schwer gefährdet werden; und unwahr—
scheinlich war es, daß der Versuch, die fürstlichen und städtischen
Interessen auszugleichen, einmal gescheitert, nochmals unter⸗
nommen werden würde.
Der Bund handelte nach Wilhelms Tode klug und korrekt; er
nahm die königlichen Hoheitsrechte in seine Obhut und schrieb für
alle Fälle eine allgemeine Rüstung aus; er wies die Neuwahl des
Königs den zuständigen Gewalten zu, indem er sich für völlig
neutral erklärte, versuchte aber gleichzeitig eine Doppelwahl zu ver—
hindern, indem er Unterwerfung unter jeden einhellig, Wider⸗
stand gegen jeden zwiespältig gewählten Koönig ankündigte.
        <pb n="303" />
        Zerfall des Reiches.

291

So war es an den Fürsten, dem Vertrauen des Bundes
durch eine glückliche Wahl zu entsprechen. Allein hierfür fehlten
fast alle Vorbedingungen. Die alte Verfassung des Reiches war
schon so zerklüftet, daß niemand wußte, wer eigentlich das Recht
zur Kur besitze; und der innere Anteil der Fürsten an dem
gemeinsamen Schicksal der Nation war derart herabgestimmt,
daß es nicht einmal mehr zu energischer Wahlagitation kam.
Man sprach wohl von diesem und jenem als Kandidaten, von
Otokar von Böhmen, von Konradin, von Otto von Brandenburg;
im Volke hielt sich hartnäckig der Glaube, Friedrich der Freidige
von Thüringen, der frohgemute Enkel Kaiser Friedrichs II., sei
der Herrscher der Zukunft: aber für einen von diesen lebendig
einzutreten versuchte niemand. So meldete sich das Ausland. Es
kam dahin, daß der Titel eines deutschen Königs, eines Kaisers,
von fremder Eitelkeit im Sinne etwa eines heutigen zweifelhaften
Grafentitels erstrebt ward. Es meldete sich Alfons X. von
Castilien, ein Verwandter der Staufer, ein gefeierter Held seines
Landes; was ihm wert war an den neuen Beziehungen, nahm er
sich vorweg; schon im März 12856 ließ er sich von den Pisanern
als Kaiser begrüßen. Es meldete sich Richard von Cornwallis, der
zweite Sohn König Johanns von England, der Schwager weiland
Kaiser Friedrichs II.; er war eitel ohne Maßen, Kandidat
Englands, Kandidat auch der Kurie, die ihn in Sizilien gegen
die lästig werdenden Franzosen auszuspielen gedachte.
In Deutschland siegte Richard; für ihn sprach der deutsche
Klerus, abhängig vom Papste, für ihn die englischen Sym—
pathieen des Niederrheins, für ihn leider vor allem die über—
triebene Vorstellung, die sich die fürstlichen Wähler von seinem
Reichtum und seiner Freigebigkeit in Sachen der Wahlbestechung
machten. So ward er gewählt, und König Heinrich III. von
England zahlte an den Papst etwa 21/3 Millionen Mark unseres
Geldes. Auch die deutschen Fürsten wurden bedacht; sie
waren billiger; es erhielten angeblich der Herzog von Baiern
270 000 Mark, der Kölner Erzbischof 180 000 Mark, der
Mainzer 120 000 Mark, der Herzog von Braunschweig 75 000
Mark, anderer nicht zu gedenken.

J—
        <pb n="304" />
        292 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.

Freilich ward auch Alfons gewählt vom Trierer Erzbischof,
vom Markgrafen von Brandenburg, vom Bischof von Speier und
anderen; aber er kam nie ins Reich; fast seine einzige Thätig—
keit bestand in der Führung eines Prozesses um seine Würde
vor der Kurie, woraus das Papsttum später den hauptsächlichen
Anspruch auf das Recht herleitete, die deutschen Königswahlen
förmlich zu billigen.
Richard dagegen kam ins Reich; feierlich ward der schlaffe
Mann, den in England niemand ernst nahm, zu Köln gekrönt,
wogegen er auf die Kaiserkrone freilich verzichten mußte, da
ihm eine Romfahrt sein Lebtag als ein bedenkliches Wagstück
erschienen ist. Soweit er eine deutsche Politik geführt hat, war es
die Wilhelms von Holland; doch fehlte ihr jede nachhaltige
Energie. Zwar erschienen die Städte unter ihm noch im
Jahre 1269 zu Worms auf dem Reichstag, aber der Rheinische
Bund ging zu Grunde.
Die Schwierigkeiten des Bundes begannen mit der Doppel-⸗
wahl. Bei dem kläglichen Ergebnisse konnte der Bund nicht
anders als schließlich doch Richard anerkennen; er mußte seinen
höheren Standpunkt der Neutralität aufgeben. Damit teilten
—AD
herren traten allmählich aus. Was vermochten nun die ver⸗
einsamten Städte unter einem König wie Richard, unter den
Trümmern einer Verfassung, die das bürgerliche Dasein
politisch überhaupt noch nicht anerkannte? Der Bund verfiel;
an seiner Stelle erhoben sich die ersten Anfänge der spätmittel⸗
alterlichen Landfriedensbündnisse.
Unter solchen Verhältnissen starb Richard am 12. April
1272; kein deutscher Geschichtsschreiber überliefert seinen Todes—
—D
Rex Anglie. Nach seinem Tode kümmerte sich in Deutschland
niemand um eine Neuwahl, niemand dachte an den „deutschen
König“ Alfons; die deutsche Verfassung war eingerostet. Nur
der Papst begehrte einen neuen deutschen Herrscher: eine seltsame
Ironie der Geschichte: schon hatte die Kurie begriffen, daß sie
        <pb n="305" />
        Zerfall des Reiches.

293

gegen Frankreich eines einigermaßen starken deutschen König—
tums bedürfe.
In Deutschland aber war das Leben der Nation längst
in vornehmlich anderen Bahnen verlaufen als in denen der
königlichen Centralgewalt und ihrer Verfassung; während die
Könige nach Süden schauten, hatte das Volk sein Antlitz, seine
Kraft, seine zukunftfrohe Begeisterung dem Osten zugewandt und
hier, in den kulturarmen Ländern der Westslawen, aus den tiefsten
Wurzeln seiner Entwickelung her ein neues, koloniales Deutsch—
land geschaffen. Nicht der immer wieder gescheiterte, in sich aus—
sichtslose Versuch der Begründung einer Universalgewalt, vielmehr
die Kolonisation des deutschen Ostens jenseits der Elbe, des Böhmer—
waldes und der Enns ist das große Ereignis unter den äußeren
Schicksalen unserer Nation im 12. und 13. Jahrhundert.
        <pb n="306" />
        Sehntes Buch.
        <pb n="307" />
        Erstes Kapitel.

Bonderbildungen des deuftschen Wesens
in Jlandern und Holland vom 10. bis zum
13. Jahrhundert.

J.

Die Geschichte der meisten großen europäischen Völker hat
von jeher des Vorteils einer unveränderten geographischen
Grundlage genossen. Das geeinte Italien hat nie eine andere
Hauptstadt gekannt, als Rom, England hat den Mittelpunkt
seines Lebens von jeher in London gefunden, Frankreich min—
destens seit dem 11. Jahrhundert dauernd in Paris; sogar der
spanischen wie der Balkanhalbinsel mit ihren abgeschlossenen
bergbegrenzten Landschaften ist ein natürlicher Zug nach Madrid
und Konstantinopel schon frühzeitig zu gute gkkommen. Darum
wurden fast überall im civilisierten Europa die volkswirtschaft⸗
lichen Kapitalien in Straßen und Kanälen, in der Abstufung
extensiveren und intensiveren Anbaues auf Grund völlig stän—
diger national⸗geographischer Verhältnisse festgelegt, darum bil⸗
delen sich überall unverrückbare Brennpunkte geistigen Lebens
und nationaler Sitte; darum konnte unter denselben räum—
lichen Verhältnissen Errungenschaft auf Errungenschaft gehäuft
werden: Paris vornehmlich, doch auch London und Rom sind
vom geschichtlichen Standpunkte wie nach dem Maßstab der
Gegenwart Mikrokosmen des französischen, englischen, italieni—
schen Volkstums.
        <pb n="308" />
        298 Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

Den Deutschen allein ward die Gunst solcher Lage versagt.
Nach Süden zu abgeschlossen durch den gewaltigen Gebirgsriegel
der Alpen, nach Norden zu begrenzt durch die lange Zeit un—
gastlich empfundenen Weiten zweier Meere, entbehrte unser Volk
von jeher sicherer geographischer Grenzen nach West und Osten.
In gewaltigen Schwankungen haben sich hier die nationalen
Bestandteile zwischen Weichsel und Maas, ja über die Maas
hinaus bis zum Ärmelkanal bewegt, bald diese, bald jene
Grenzen gedrängt erfüllend oder volksleer zurücklassend; und
diese Schwankungen haben bis tief in die Jahrhunderte der
Neuzeit hinein eine endgültige Lokalisierung der deutschen Kultur,
ihre Einordnung in unverrückbare geographische Bedingungen
verhindert. Darum sind die heutigen Hauptstädte deutscher
Kultur vielfach junge Städte, deshalb freilich ist auch die
deutsche Kultur gleichmäßiger über alle Teile deutschen Landes
verbreitet, als die irgend sonst einer europäischen Nation; denn
die geographischen Verschiebungen der Höhepunkte deutschen
Wesens haben fast jede Landschaft einmal mit der führenden
Stellung innerhalb der Nation bedacht.
In vorgeschichtlicher Zeit saßen unsere Urahnen zwischen
Weichsel und Elbe; die Ostseeküsten sahen ihr reichstes Leben;
namentlich jener Südostwinkel des Meerbeckens, der Lübeck und
Kiel birgt, scheint damals die Höhen germanischer Kultur
umfaßt zu haben.
Dann kam die Zeit der ersten großen Völkerwanderung.
Noch hielten die Germanen alle Länder zwischen Weichsel und
Elbe besetzt, aber sie drangen wohlgeschart weiterhin vor bis
zum Rhein, ja bis zur Maas, und sie füllten in dünnen Heeres⸗
zügen auch Süddeutschland zwischen Böhmerwald und Wasgen⸗
wald, bis die Stimme Cäsars ihnen Halt zurief. Und während
sich nun an Rhein und Donau germanisches Wesen mehrere
Jahrhunderte hindurch immer mehr staute gegenüber den Krieges⸗
dämmen des Imperiums, begann im Osten die zweite Völker⸗
wanderung. Die alte Heimat der Germanen entleerte sich, die
Völker zwischen Elbe und Weichsel zogen dem Süden zu als
das Salz der neu zu bildenden romanischen Nationen, und
        <pb n="309" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 299

langsam schlichen sich slawische Stämme in ihren Nachlaß ein,
um im Laufe des 6. bis 8. Jahrhunderts über die Elbe hinaus
bis zur Saale, und jenseits des Gebirgs bis zum mittleren
Main zu gelangen.
Gleichzeitig aber hatten die Germanen im Westen den ver⸗
nachlässigten Grenzhaag des Römerreiches durchbrochen; Bur⸗
gunder waren nach Savoien und dem Rhonethal gewandert,
Alemannen hatten das Elsaß eingenommen und im Norden der
Vogesen die Gegenden bis Metz und Luxemburg, und am
Niederrhein waren Franken vorgebrochen in die Eifel und den
Ardennerwald, in das Gebiet der Schelde und Lys, der Somme
und Seine, ja der Loire. Hier lag jetzt das Centrum der
deutschen Bewegung. Von den Städten des südlichen Belgiens
und nördlichen Frankreichs her gründete Chlodowech das Uni—
versalreich der Franken; bis zum Gestade des Ärmelkanals hatte
die Völkerflut die Germanen getragen, in einer Hochwelle gleich—
sam war sie daran gebrandet.
Die große Oscillation nach Westen war vollendet; mit den
späteren Merowingen, mit Karl dem Großen vor allem beginnt
die entgegengesetzte Bewegung nach Osten. Der Brennpunkt des
fränkischen Reiches, in Neustrien anfangs, später in Austrasien,
fällt unter Karl dem Großen schon wieder in die Gegenden
zwischen Maas und Rhein; in der Eifel liegt das Familien⸗
kloster der Karlingen, in Achen residierte der Kaiser. Dem ent—⸗
sprach es, wenn den Marken des Universalreiches nach Osten
zu alle deutschen Stämme einverleibt wurden, wenn als Grenze
die Elbe im Norden, im Süden aber eine Linie erreicht ward,
die schon slawische Völker einschloß und somit als Aufforderung
zur Verbreitung deutschen Einflusses nach dem slawischen Osten
wirken konnte.
Der Zerfall des Karlingenreichs brachte dann an sich schon
eine Verschiebung der Höhepunkte deutschen Wesens nach Osten
mit sich — sogar bis zu dem Grade, daß der äußerste Westen,
das flandrische Gestade des Ärmelkanals, schon jetzt vom ost—
fränkisch-deutschen Reiche ausgeschlossen ward und, dem west—
fränkischen Reiche angegliedert, seinen nationalen Sympathieen
        <pb n="310" />
        300 Zehntes Buch. Erstes LKapitel.

nach, nicht jedoch in seinem nationalen Wesen Deutschland ver—
loren ging. Der Zug nach Osten aber mußte um so aus
gesprochener werden, als die Führung des neuen deutschen
Reiches bald an den Sachsenstamm und sein Liudolfingisches
Herrscherhaus überging. Die Ottonen haben eine gewaltige
slawische Eroberungs⸗ und Kultivationspolitik getrieben, die
schließlich nur an ihren universalistischen Plänen, an dem süd⸗
lichen Vordringen ihrer Politik bis nach Unteritalien scheiterte.
Die Höhepunkte deutscher Kultur aber wurden in ottonischer
Zeit und noch mehr in dem Jahrhundert der fränkischen Kaiser
von den Gegenden zwischen Maas und Rhein an den Rhein
selbst und noch weiter östlich verlegt. Die westliche Grenze des
Reiches bildete nun die Maas und der Unterlauf der Schelde,
am Rhein aber erblühten Mainz und Köln, Worms und Straß
burg jetzt zu den bedeutendsten Städten des Reiches, und die
Harzstädte im Norden wie Regensburg und Augsburg im Süden
wiesen noch über den Rhein hinaus im Sinne der eingeschlagenen
östlichen Richtung.
Völlig entschieden ward diese Richtung aber erst in den
Kolonisationsvorgängen des 12. bis 14. Jahrhunderts, mit jener
Großthat unserer Nation, der fast Dreifünftel des heutigen
deutschen Landes als deutscher Besitz erst verdankt werden. Da
wanderten deutsche Bauern und Bürger, deutsche Kleriker und
Ritter unter dem Schutze der neubegründeten Territorialgewalten
hinaus über die Elbe: wiederum begrüßten sie die Ostsee als
deutsches Meer, von neuem tränkten sie ihre Rosse, gleich den
Urahnen vor mehr als dreißig Generationen, in den trüben
Fluten der Weichsel. Den längst verwischten Spuren Marbods
zogen sie nach gen Böhmen und Schlesien, die Donau hinab
drangen sie in friedlicher Eroberung mit Spaten und Pflug bis
zu den sagenhaften Awarenringen, die Karls Heere in flüchtigem
Feldzug zerstört, ja drüber hinaus zu dauernder Niederlassung
bis in die Donaufeste der abendländischen Welt, nach Sieben
bürgen.
Es waren die Wonnetage nationalen Lebens im Mittel—
alter. Kräfte, in langer wirtschaftlicher wie geistiger Arbeit
        <pb n="311" />
        Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Holland. 301

daheim gesammelt, nun wurden sie ihrer Spannung entlöst;
und die Verdienste einer friedlichen Entwickelung von mehr als
drei Jahrhunderten im Mutterlande traten zu Tage.
Das Ergebnis war schließlich die heutige Verbreitung
der Deutschen in Mitteleuropa. Zwar sind auch später
noch, wie einst nach der großen Völkerwanderung des 8. bis
6. Jahrhunderts, einzelne Züge und Veränderungen erfolgt;
im ganzen aber stand spätestens um die Wende des 14. und
15. Jahrhunderts die heutige Ausdehnung der Deutschen fest,
und schon die folgenden Jahrhunderte begannen aus der un—
geheuren Verschiebung jene Folgen erwachsen zu sehen, unter
deren Wirkung wir heute noch leben.
Neben dem Deutschtum des Mutterlandes bildete sich ein
koloniales Deutschtum heraus, in manchen Zügen ursprünglich
nicht minder von dem des Mutterlandes abweichend, wie heut—
zutage der Charakter des Yankees von dem des Briten.
Auf dem Neuland des Ostens wiederholten sich alle Impulse
des Mutterlandes rascher, hier griff man energischer zu, hier
löste man die Fragen neuer gesellschaftlicher und politischer
Bildung systematischer, hier lebte man anfangs voraussetzungs—
loser in weitgehender sozialer Gleichheit, unter einem demo⸗
kratischen Zug der Gesellschaft. Das alles entfesselte jenen
besondern, anfangs durch keinerlei geistige Kultur gemäßigten
Egoismus, den jedes koloniale Leben mit sich bringt: nirgends
wird der einzelne begrenzt oder gestört durch die konservativen
Bande der Heimat in Sitte, Lebenshaltung und Rechten. Dieser
Egoismus hat sich dann in den Kämpfen gegen die unterliegenden
Slawen gelegentlich bis zur Brutalität gesteigert und in der Folge
die sozialen Unterschiede des Kolonialbodens zu größerer Schneide,
als im Mutterlande, entwickelt.
Im ganzen aber entwuchs dieser Entwickelung der spezifisch
norddeutsche, richtiger kolonialdeutsche Charakter, als dessen
edelste Spielart der Typus des Märkers gelten kann. Dieser
Geist ist ein Erzeugnis aller deutschen Stämme, nicht zum
geringsten auch der süddeutschen. Denn das ganze Mutter—⸗
land hat sich am Zug nach dem Osten beteiligt; wie im Norden
        <pb n="312" />
        302 Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

die Niederfranken, Sachsen und Westfalen vornehmlich, so sind
in Böhmen und Schlesien Mitteldeutsche, an der Donau Rhein—
länder und Süddeutsche eingewandert. Das ganze Deutschland
ist im Osten vertreten; nur so erklärt es sich, daß neben den
großen niederdeutschen wie oberdeutschen Besiedlungsgruppen
auch im Norden wie Süden überall, vornehmlich auch im fernen
Preußen, mitteldeutsch gesprochen ward: so daß die Kolonial⸗
gebiete durchweg die Vorbedingungen für das Verständnis jener
neuhochdeutschen Sprache aufwiesen, die Luthers Sprachgewalt
aus den Anfängen kanzleimäßiger Abschleifungen entwickelte und
zum festesten geistigen Bande des Gesamtvolkes umschuf.
Aber lange bevor der kolonialdeutsche Charakter voll ent—
wickelt war, hatten sich bereits die politischen Folgen der Kolo—
nisation zu zeigen begonnen. Immer weiter rückte der Schwer—⸗
punkt der deutschen Geschicke nach Osten; Köln und Mainz,
Worms und Basel wurden in ihrer überragenden Bedeutung
jetzt abgelöst durch Lübeck, Nurnberg und Wien, und bald er⸗
wiesen sich in noch fernerem Osten Danzig und Thorn, Prag
und Breslau, Preßburg und Hermannstadt als deutsche Emporien.
Zugleich machte sich ein politischer Dualismus zwischen
Mutterland und Kolonialboden geltend, bei dessen allmählicher
Abwandlung das Kolonialland über die Heimat obsiegte. Schon
der Streit zwischen dem Staufer Friedrich J. und Heinrich dem
Löwen beruhte zum Teil auf dem Gegensatz der alten Kaiser—
macht und der jungen Kraft des Kolonialfürstentums; noch
ward er vom Kaisertum mit legalen Mitteln, mit Bann und
Acht siegreich durchfochten. Minder günstig war die Macht
verteilung schon im Kampfe Ottos und Philipps von Schwaben:
hier gaben die Kolonialfürsten von Sachsen, Brandenburg und
Böhmen den Ausschlag zu Gunsten Philipps. Wie aber waren
Licht und Sonne gar anders verteilt in der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts! Da hatte Otokar von Böhmen auf kolo—
nialem Gebiete ein weites Reich begründet, und der Sinn König
Rudolfs ging nur anfangs dahin, den Böhmenkönig einfach zu
demütigen: aber bald hat er das deutsche Zubehör des Cechen
staates im Süden als Grundlage eigner Hausmacht erobert.
        <pb n="313" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 303

Die deutsche Königsmacht fand ihren Hort jetzt auf kolonialem
Boden, das Mutterland trat zurück.
Es ist die entscheidende Wendung; seit dem 14. Jahrhundert
folgen alle Mächte, die sich des Besitzes der Königskrone an—
nehmen, dem Zuge nach Osten. Allen überlegen die Luxemburger.
Indem sie die Gewalt über den gesamten kolonialen Osten an⸗
streber,, geraten sie in Widerstreit mit den Habsburgern; nur
durch den Umstand, daß Habsburg schließlich Luxemburg beerbt,
wird eine große Katastrophe vermieden. Während sich aber im
Süden des Koloniallandes nun das habsburgische Haus zu einer
Weltmacht erhebt, der die Krone des deutschen Reiches mühelos
in den Schoß fällt, wächst im Norden langsam, doch aus kraft—
voll gelegtem Keime Brandenburg hervor; auch hier wird der
koloniale Osten zum Führer der deutschen Geschicke. Die politische
Rivalität, die einst zwischen Mutterland und Kolonialland
herrschte, ist nun übertragen auf die beiden Großmächte des
kolonialen Bodens selbst; mit ihrem Widerstreit erfüllt sich die
nationale Geschichte.
Indem aber die Krone des neuen Reiches in unsern Tagen
schließlich an Preußen fällt, scheint ein Ausgleich zwischen Mutter—
land und Kolonialland näher gerückt zu sein. Ein Staat, der
ursprünglich nur im kolonialen Norden heimisch war, konnte
nicht Norden und Süden des Mutterlandes zugleich führend
beherrschen. Preußen wäre hierzu untauglich gewesen, hätte es
sich nicht als Frucht der kriegerischen Ereignisse des 19. Jahr⸗
hunderts große Teile des Mutterlandes, Rheinland und West⸗
falen, dann die Eroberungen des Jahres 1866 einwerleibt.
So ist es kein eigentlicher Kolonialstaat mehr; altheimische und
koloniale Lande zugleich umfassend, ist es recht eigentlich zum
Mittler der älteren und der jüngeren deutschen Entwickelungen
geworden.
Derart weisen die jüngsten Geschicke unseres Reiches zurück
auf die kolonisatorischen Vorgänge des 12. bis 14. Jahrhunderts
und beweisen eben dadurch deren unendliche geschichtliche Be—
deutung. Noch mehr aber stehen die Geschicke des deutschen
Vaterlandes auch der Gegenwart, dessen Lande ja weit
        <pb n="314" />
        304 Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

— —
dieser Vorgänge. Denn nicht bloß eine Kolonisation des Ostens
haben die Zeiten der Staufer gesehen; ihr zuvor und noch
parallel ging eine innere Kolonisation auch jenes äußersten
Westens, der schon im Begriff war, sich dem deutschen Reichs—
verbande des Mittelalters völlig zu entziehen, Flanderns vor—⸗
nehmlich und Hollands: und eben sie ist für das Deutschtum
überhaupt und namentlich auch für die Gewinnung der Länder
im Osten von außerordentlicher Wirkung gewesen.

II.

In dem Herzogtum Niederlothringen, das seit dem Jahre
959 als selbständiger Teil des bisher vorhandenen lothringischen
Gesamtherzogtums die Niederlande an Rhein und Maas mit
Ausnahme Flanderns umfaßte, hatte sich bald eine Reihe größerer,
mehr oder minder selbständiger Territorien herausgebildet:
an der Maas und jenseits des Flusses die Grafschaft Namur
und das Bistum Lüttich, das Herzogtum Limburg, die Graf—⸗
schaft Looz und die Grafschaft Geldern, und ihnen westlich vor—
gelagert zwischen Schelde und Maas die Grafschaft Hennegau,
seit Mitte des 11. Jahrhunderts zumeist mit Flandern ver⸗
bunden, und das Herzogtum Brabant. Sie alle waren bei stets
zunehmender Schwäche der Reichsgewalt in um so heftigeren
Fehden untereinander begriffen, bis schließlich die Herzöge von
Brabant, hervorgegangen aus dem alten Geschlechte der Grafen
von Löwen, im Laufe des 12. Jahrhunderts zu den einflußreichsten
Landesfürsten und zu bevorzugten Trägern der alten nieder—
lothringischen Herzogsgewalt erstarkten. Das entscheidende Er⸗
eignis dafür war der Verzicht der Herzöge von Limburg auf einen
fast drei Generationen überdauernden Wettbewerb um die Herzogs—
rechte, wie er sich in der Thatsache aussprach, daß der Herzog von
Limburg im Jahre 1191 den größten Teil seines Landes als
Lehen an Brabant auftrug. Ungefähr ein Jahrhundert später
ist dann das Herzogtum Limburg völlig an Brabant gefallen,
        <pb n="315" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 305

nach einem furchtbaren Erbfolgestreit, der in der vielbesungenen
Schlacht von Worringen am Rheine entschieden ward.
Während all dieser Ereignisse, im Laufe des 12. und 13.
Jahrhunderts, hielten die Herzöge von Brabant wenigstens
formell, nicht selten aber auch in einschneidenden Handlungen,
noch den alten Zusammenhang mit dem Reiche aufrecht. Oft
genug erschienen sie auf den Reichstagen, gern suchten sie ver—
wandtschaftliche Verbindungen mit den Fürstenhäusern der deut—
schen Centralländer; ein Zweig von ihnen hat nach dem Aus—
sterben des alten Thüringer Landgrafenhauses dessen hessische
Besitzungen geerbt und lebt damit in den verschiedenen Asten des
heutigen hessischen Fürstenstammes fort.
Erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts wenden sich die
Herzöge von Brabant und mit ihnen eine Anzahl anderer
niederlothringischer Großer vom Reiche ab. Das deutsche Inter—
regnum war hierfür nur äußerliche Veranlassung. Wesentlich
war, daß die brabanter wie die niederlothringische Entwickelung
überhaupt einen anderen Charakter anzunehmen begann, als die
der sonstigen Länder im Reiche. Überall erwuchs hier der Gegensatz
zwischen Adel und Bürgertum schon zu entscheidender Stärke: die
Fürsten, die sich mit Erfolg über ihm zu halten wußten, be—
gründeten damit eine eigene innere Politik und mit dieser das
thatsächliche Recht souveräner Haltung. In Brabant vor allem
geschah das. Es gelang hier, die furchtbaren inneren Wirren
des Jahres 1306 und der folgenden Zeit zu dämpfen; in den
Gesetzen von Cortenberg (1812) wurde der Keim zu einem
gegenseitigen Ausgleich der sozialen und politischen Gewalten
gelegt, der in der Entwickelung einer höchst eigenartigen ständi—
schen Verfassung bald reife Früchte trug.
Die Anregung zu dieser abweichenden sozialen und poli—
tischen Entwickelung verdankte aber weder Brabant noch sonst
eins der wichtigeren Territorien Niederlothringens allein sich
selbst: sie ging zum guten Teile von dem westlichen, der fran⸗
zösischen Krone unterworfenen Nachbarterritorium aus, von
Flandern.
Lamp“eacht, Deutsche Geschichte III.

5
        <pb n="316" />
        306

Fehntes Buch. Erstes Kapitel.

Flandern war schon durch den Vertrag zu Verdun an das
westfränkische Reich gekommen. Nun hatte allerdings Otto der
Große im Jahre 941 einen Teil des Landes nördlich von Gent
und jenseits der Schelde an das Reich zurückgebracht; er ließ
dicht bei der Abtei Sint Baafs zu Gent eine Burg bauen und
verlieh den Bezirk an einen Grafen aus billungischem Hause.
Allein dieser Teil wie gewisse Gebiete Niederlothringens rechts der
Schelde und endlich Seeland gelangten nach hartnäckigen Kämpfen
zwischen Kaiser Heinrich III. und den Grafen von Flandern
nach der Mitte des 11. Jahrhunderts doch wieder an diese als
Lehen: neben das alte französische Lehen, die Flandre sous la
couronne, stellte sich nunmehr Rijksvlanderen: die Grafen hatten
es fertig gebracht, ihre entfernte Lage von dem Centrum des
französischen wie des deutschen Reiches zur Ausbildung einer
Schaukelstellung zwischen beiden zu benutzen, ähnlich wie Venedig
lange Zeit in systematischem Schwanken zwischen abendländischem
und morgenländischem Imperium eine ganz oder nahezu unab—
hängige Stellung zu erringen gewußt hat.
Es ist die Politik eines Handelsstaates, der Verkehrsfreiheit
nach allen Seiten erstrebt. In der That ward sie in Flandern
zu einer Zeit eingeschlagen, wo sich aus den merkwürdigsten
Voraussetzungen hier im äußersten Westen der erste Industrie—
und Handelsstaat des nördlichen Europas entwickelte.
Der nördliche, bei weitem größeste Teil Flanderns birgt
seit den Zeiten der Völkerwanderung germanische Bevölkerung.
So stellt sich das Volk noch jetzt dar, so schildert es gegen An—
fang des 18. Jahrhunderts Wilhelm der Brite in seiner Phi—
lippeis: blondglänzenden Haars, von rotem Gesicht und weißer
Hautfarbe, in innerm Hader zerfahren, geeint, sobald es den
Franzmann bekämpfen heißt. Schwer ist freilich zu sagen, wes
Stammes die Einwohner sind; Vlaminc heißt Flüuchtling;
Franken und Friesen, vor allem auch Sachsen haben zur Bil-⸗
dung des Volkes beigetragen; das flandrische Gestade heißt schon
zu den Zeiten des Theodosius Litus Saxonicum, und der Hafen
von Hulst wurde noch bis zum Ende des 14. Jahrhunderts Sax—
haven genannt.
        <pb n="317" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 307

Das Land, das die Vlamingen einnahmen, bot lange Zeit
nichts Verlockendes; vor einem Jahrtausend war es in der That
ein Land der Elenden: sogar Gent heißt noch im Leben des
heiligen Amandus ein locus iuxta Scaldim, qui propter ferocitatem
 gentis et terrae infoecunditatem praedonibus relictus
ost, und noch im 16. Jahrhundert fand sich in der Umgebung der
Stadt vielfach die Einöde des Moors und der Heide. Wenn aber
jetzt der fruchtbarste Boden das ganze Land durchzieht, wenn
fette Polder längs der Ströme und Meeresgestade locken, wenn
jeder Rain im Feld, jede Straße in der Flur eingefaßt erscheint
mit herrlichen, in Holzgärtnerei sorgsam gezogenen Bäumen,
während fast kein einziger geschlossener Wald mehr im Lande
sich findet: zur Zeit der Karlingen starrte an Stelle dieser hohen
Kultur noch Moor und Sumpf, von kleinen Seen unterbrochen,
und das feste Land war von Heiden (Woestynen) und unabseh—
baren Wäldern bedeckt; nicht umsonst beginnt die sagenhafte
Geschichte Flanderns mit der Erzählung von einem Urwald,
darin der Riese Phinaert hauste; und noch die ältesten histori—
schen Herrscher des Landes trugen mit Recht den Titel der
Forestarii Flandriae.
So war das Land bis zum Schluß des ersten Jahrtausends
keineswegs ein Sitz hoher Kultur; was von Römerstädten spär⸗
lich genug über seine öde und unfruchtbare Fläche zerstreut lag,
war längst zu elenden Dörfern geworden; kein Bischofssitz hat
sich ihm zu nähern gewagt, fern in Lüttich, in Cambray, Doornik
und Therouanne regierten die geistlichen Obern. Und während
die südliche Kultur sich vom Lande der Flüchtlinge zurückhielt,
drang von Norden her germanisches Heidentum ein. Früh schon
im 9. Jahrhundert erschienen die Normannen an den Gestaden
Flanderns auf flinkem Schiff; und erst das Jahr 944 sah die
Peiniger zum letztenmale.
Nur langsam mag unter all diesen Schwierigkeiten die
germanische Bevölkerung im Lande heimisch geworden sein.
Hatte sie anfangs die geurbarten Fluren keltischen und römi—
schen Vorbesitzes bestellt, so war ihr, arm und unhäbig
20*
        <pb n="318" />
        308

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

wie sie war, bei steigender Seelenzahl jede Möglichkeit zur Kultur
der ausgedehnten Moore und Sumpfwälder versagt: nur ge—
waltige Mittel an Kapital und Arbeit zumal konnten hier Bahn
brechen. Es bot sich in dem unwirtlichen Lande kein anderer
Ausweg, als der Übergang zur Industrie.
Einen ersten Anlaß hierzu scheint noch der Betrieb der
Landwirtschaft selbst gegeben zu haben. Zahlreiche Schafherden
wanderten auf den Heiden; schon früh lieferten sie das Material
zur Käsebereitung, zur gewerbsmäßigen Gerberei, zu den Anfängen
der Weberei und zur Fertigung von Loden. Nach dieser Seite
hin bot dann das Artois und das südliche wallonische Flandern
weitere Förderung. In Arras, dem ältesten Sitze der flandrischen
Brafen, wurde schon zur Römerzeit fabrikmäßig gesponnen und
gewebt, sowohl in Flachs wie in Wolle, und es ist nicht un—
wahrscheinlich, daß Überreste dieser Technik sich bis ins 10. Jahr—
hundert gerettet haben. Im 10. Jahrhundert aber, unter dem
Grafen Balduin V. (988-961), soll die Weberei schon in
Jeperen, in Gent und Brügge, den größten Städten später des
Landes, geblüht haben: und gewiß stand der Übergang des
Volkes vom Ackerbau zur Industrie schon weithin in Aussicht.
Es war eine Wendung, die aus besonderen Gründen, ohne
die vollen Zwischenstufen einer höher organisierten Naturalwirt—
schaft, die Entstehung eines außerordentlich frühreifen städtischen
Lebens veranlaßt hat. Ähnlich wie in Sachsen überall Burgen
entstanden waren zur Sicherung des Landes gegen magyarische
Einfälle, so hatte sich auch Flandern in der Normannenzeit mit
befestigten Zufluchtsörtern bedeckt; vor allem die Klöster waren zu⸗
meist in Burgen umgeschaffen worden: die Abtei St. Baafs
heißt wiederholt castrum coenobium Gandense. Diese Maß—
regel hatte schon in Sachsen zu den Anfängen städtischer
Entwickelung geführt!. In ungleich höherem Maße trat die
gleiche Wirkung in Flandern ein; hier ward fast jede Burgen—
und Klosteranlage im Laufe des 10. und 11. Jahrhunderts der

Vgl. Band II S. 186f.
        <pb n="319" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 309

Nährboden bürgerlichen Lebens; sogar zu förmlichen Stadt—
gründungen neben Burgen schritt man schließlich fort, so in
Geeraardsbergen (Gramont) im Jahre 1068.
Es war eine Bewegung auf zunächst industrieller Grund⸗
lage; ihr Güteraustausch gewann noch nicht das Meer, ihre
großen Märkte waren noch nicht die Hafenstädte, sondern die
Centren des Binnenlandes; die berühmteste Messe dieser Zeit
ist die zu Thorhout, im Flachlande zwischen Ostende und
Jeperen. Aber bald knüpfte sich an den Aufschwung nament—
lich der Weberei doch ein Ausfuhrhandel; er suchte die Messen
der Champagne, überhaupt das centrale Frankreich auf, er drang
den Rhein empor bis weit über die Zollstätte von Koblenz,
auch die Einfuhr von Rohmaterial, von Wolle aus England,
war damit anscheinend schon verbunden. Darüber hinweg aber
zu einem Vermittelungshandel fremder Erzeugnisse kam es doch
wohl erst mit Beginn des 12. Jahrhunderts: erst seit dieser
Zeit tritt der Handel somit ebenbürtig, ja bald überragend
neben die Industrie und führt die großen Zeiten Flanderns herauf.
Um die Wende des ersten und zweiten Viertels im 12. Jahr⸗
hundert finden sich die ersten Italiener in Jeperen. Nicht lange
und es treten zu ihnen Engländer und Franzosen, Spanier und
Portugiesen. Und während so die Beziehungen in die Ferne
wachsen, suchen die kapitalkräftigen Kaufleute der größesten
flandrischen Städte schon den näheren, besonders fruchtbringen⸗
den Handel nach England und zum französischen Norden zu
monopolisieren: Brügge tritt an die Spitze einer flandrischen
Hanse: die thunlichste Beherrschung des Lokalhandels im Ärmel—⸗
kanal verbindet sich mit der Aufnahme internationaler Be—
ziehungen zum Mittelmeere, zum Morgenland.
In diesem Augenblicke, etwa im dritten Viertel des 12. Jahr⸗
hunderts, sind die Landesherren Flanderns, die Grafen, dem Auf—⸗
schwung ihrer Städte aufs hilfsreichste beigesprungen. Sie be—
festigten den Grundsatz voller Handelsfreiheit aller Nationen in den
flandrischen Häfen; und namentlich gegenüber dem deutschen Reiche
gelang es ihnen, die persönlich freie Bewegung der vlaemischen
        <pb n="320" />
        310 Zehntes Buch · Erstes Kapitel.

Kaufleute gegen Gestattung der gleichen Freiheit deutscher Kauf⸗
leute in Flandern in einer Reihe von Einzelverhandlungen als
leitenden Gedanken zu wahren. Seitdem begannen sich neben
den Kaufleuten vom Rhein und aus Westfalen namentlich auch
die deutschen Osterlinge massenhaft auf den flandrischen Plätzen
einzufinden in ungestörtem, durch keinerlei Formen einer Faktorei
eingeschnürtem Handelsverkehr; Bremen und Hamburg, Stade
und Lüneburg, Quedlinburg und Goslar, Halberstadt, Hildes—
heim und Braunschweig traten in unmittelbaren Austausch
mit Flandern.
Es war das Ereignis, das für die Größe Flanderns den
Ausschlag gab. Die Deutschen beherrschten den östlichen Markt;
jetzt eben drangen sie über Lübeck nach Wisby und Nowgorod
vor: sie wurden zu Herren der von Westeuropäern noch nicht
befahrenen Gebiete der Ostsee. Indem sie die Erzeugnisse des
Ostens nach Flandern, dem Hauptentrepoöt Englands, brachten,
machten sie das Land zur wesentlichsten Staͤtte westöstlichen
Austausches in Nordeuropa; indem sie die Produkte Skandina—
viens und Deutschlands zum Gestade des Ärmelkanals ver—
mittelten, dahin, bis wohin die letzten Ausläufer des italienis chen
und iberischen Mittelmeerhandels reichten, schufen sie für Flandern
die Möglichkeit einer Beherrschung des südnordeuropäischen
Handels, ja teilweise des Verkehrs überhaupt zwischen Abend⸗
und Morgenland.
In der Kreuzung dieses Austausches ward Flandern zum
ersten Handelsstaat Westeuropas; die großen Zeiten des
vlaemischen Bürgertums beginnen. Die älteren Städte blühen
zu ungeahnter Bedeutung empor; sie alle fast, vornehmlich
Jeperen und Gent, Brügge und Oudenaarde, haben in den
Jahren von etwa 1170 -1 190 eine neue, freiere Ordnung ihrer
Verfassung erreicht. Daneben erheben sich neubegründete
Städte: Hulst und Damme, Nieupoort und Dünkirchen: bezeich⸗
nender Weise alles Seestädte. Denn wenn auch das Land in
dieser Zeit zum erstenmal von gewaltigen Handelskanälen durch—
zogen erscheint, deren eigenartige Schleusen Gverdrachten) sich
immer zahlreicherem Schiffsverkehr öffneten, so ward doch vor
        <pb n="321" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 311

allem das Meer jetzt gewonnen; und Brügge, am damals noch
schiffbaren Meerarm des Zwin, der alten Sinefala des friesischen
Rechtes gelegen, die einzige unter den alten Großstädten des
Landes, deren Türme man vom Meere zu erblicken vermag,
erblühte nunmehr zu einzigem Reichtum. Und als die Dünen
und Deiche, die den Zwin zwischen Kadzand und Brügge
begrenzten, durch die furchtbare Flut des Jahres 1180 zerstört
worden waren, da ward dies Ereignis, weit entfernt zu ent⸗
mutigen, Anlaß zu einer glänzenden Neuordnung der Schiff—
fahrt bis Brügge. Tausende von friesischen und hollän—
dischen Arbeitern wurden gedungen, die Strandbefestigungen
glänzender zu erneuen:
..... tra Gazzante e Bruggia
Temendo il fiotto che inver lo s'avventa
Fanno lo schermo, perchè “ mar si fuggia!.
Und nicht weit nördlich von Brügge, da wo der Zwin sich zu
schmalem kanalisiertem Wasserlauf verengt, ward Damme als
Hafen der Großstadt angelegt, bald das belebteste Emporium
Flanderns, ja Nordeuropas. Sein Bassin war so ausgedehnt
und sicher, sagt Wilhelm der Brite um das Jahr 1213, daß
es alle Schiffe aufnahm. Daran lag eine herrliche Burg, die
sich in den friedlichen Wassern des Kanals nach Brügge spiegelte,
stolz auf ihre fruchtbare Umgebung, die Nachbarschaft des
Meeres und die glückliche Lage. Da sah man Reichtümer
von aller Welt herbeigebracht, in Mengen über alles Erwarten:
Gold und Silber, Webstoffe aus Syrien, China und den
Cycladen, mannigfache Pelzwaren aus Ungarn, echt Scharlach,
Weine aus der Gascogne und von Rochelle, Eisen und sonstige
Metalle, Tuche und andere Waren, die Flandern und England
zur Ausfuhr hier angehäuft hatten. Jetzt ist Damme ein stilles
Dorf; traurig sehen die schlecht erhaltenen Reste eines un⸗
vollendeten Doms ins Land, in den umfangreichen Sälen
des alten Stadthauses suchen Hühner nach Körnern, welche die
Verwendung der Säle zu Speichern übrig gelassen hat; Entengries

Dante Inferno XV, 4-6.
        <pb n="322" />
        312 Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

bedeckt den Kanal nach Brügge; und nur die Statue des großen
Vlaamendichters Maarlant, die auf das verwahrloste Pflaster
des Marktes herniederschaut, erinnert daran, daß die Vlamingen
der Gegenwart ihrer Größe gedenken.
Das 18. Jahrhundert aber genoß und entwickelte in vollen Zügen,
was das 12. Jahrhundert begonnen hatte. Weithin befruchtete
die bürgerliche Kultur der Vlamingen die Territorien der Nieder⸗
lande; in Brabant vor allem entwickelten sich Tuchgewerbe und
Tuchhandel und die Städte des Landes blühten empor, wenn
auch Löwen und Brüssel, Thienen und Atrecht den Höhepunkt
ihrer mittelalterlichen Entwickelung erst im 14. Jahrhundert
erlebt haben.
In Flandern selbst aber waren das 18. und 14. Jahr⸗
hundert die glänzenden Zeitalter zunächst aristokratischer, darnach
popular⸗bürgerlicher Größe. Noch heute dauern die Zeugen
dieser Jahrhunderte in unmittelbarster Belehrung fort: die um—
fassenden Gildhallen, Verkaufsräume, deren größter, die Jeperner
Halle, in einer Fassadenausdehnung von 140 Metern schon im
Jahre 1201 begonnen ward; die stolzen Belfriede, zumeist den
Gildhallen einverleibt, deren Haupt die Glocke trug zu der
Gemeinde Recht und Not, deren untere Stockwerke die Urkunden—
gewölbe bargen und das eifrig gehütete große Siegel der Stadt;
die Zeughäuser mit ihrem wohlgesichteten Vorrat an Bliden und
Armbrüsten und Pfeilen; die freiräumigen Kirchen endlich,
deren weite Dehnung gern fünf Schiffe umschließt, die Menge
des Volks zu fassen.
Es war eine Kultur, die mit breiten Ellbogen gleichsam
vorwärts drängte, weitspurig und unduldsam in ihrer Größe:
sollte sie, lokalisiert in gewaltige Städte, nicht den Gesamt⸗—
verband des Landes haben sprengen müssen?
Die Macht der Grafen von Flandern war ursprünglich
nicht gering. Als Markgrafen gegenüber den Einfällen der
Normannen emporgekommen, vereinten sie in ihren Händen
gleich den Markgrafen an der slawischen und magyarischen
Ostgrenze des Reiches in besonderem Maße militärische und
richterliche Gewalten und entwickelten über der früh verblassenden
        <pb n="323" />
        Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Holland. 318

alten Gauverwaltung rasch eine neue Verwaltung nach den
militärischen Bezirken der Burgwarte. Das Land zerfiel nun
in landesherrliche Burggrafschaften (Chatellenien, Kastelrijen); und
als deren Burggrafen erblich zu werden begannen, zweigten die
Grafen frühzeitig genug (schon unter Balduin VI., 1007 bis 1070)
die richterliche Thätigkeit von ihren Befugnissen ab und übertrugen
diese neuen Beamten, den Criekhouders oder Baillis: es ist der
erste Ursprung der später in ganz England und Frankreich,
Spanien und Italien, ja auch in Holland und schließlich vielfach
im Reiche in verwandter Weise entwickelten Trennung. So war
die Gerichtsverwaltung für die Grafen gerettet, und auch die
militärische und allgemeine Landesverwaltung wußten sie im
12. Jahrhundert in straffer Weise von neuem zu festigen.
Die Macht aber, die sie derart vom 10. zum 12. Jahr⸗
hundert besaßen, stellten sie vor allem in den Dienst der bürger⸗
lichen, ihnen finanziell überaus günstigen Entwickelung. Nirgends
fast auf deutschem Boden wurden so früh Friedensgesetze erlassen
und Verbote des Waffentragens durchgeführt, als in Flandern;
von dem Tage von Oudenaarde (10380) laufen ununterbrochen
Friedensversammlungen durch mehrere Jahrhunderte, und der
— DD000——
grafen erhielt wegen seiner blutigen Gerechtigkeitsliebe und
seiner eisernen Sorge für Frieden den Namen Boudewijn
Hapkin, Balduinus Securicula.
Nach seinem Tode aber im Jahre 1119 traten mit der
Unsicherheit der Erbfolge zum erstenmal die sozialen Klüfte der
inneren Entwickelung zu Tage: der Adel des Landes begann
sich des raschen Wachsens der städtischen Interessen zu erwehren.
Das Opfer dieser Bewegung ward Graf Karl der Gute, der
Bürgerfreund. Er starb im Jahre 1126 im Münster von
St. Salvator zu Brügge, ermordet von wüsten Gesellen einer Adels⸗
verschwörung, ein Märtyrer der städtischen Entwickelung und ein
Heiliger der Kirche zugleich: noch jetzt werden seine Reliquien
dem verehrenden Volke im Brügger Münster gezeigt; bis zum
Ende des vorigen Jahrhunderts noch ward das Anathem gegen
seine Mörder alljährlich von städtischen Priestern feierlich ver⸗
        <pb n="324" />
        314 J Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

kündet, und über hundertfünfzig Adlige fielen nach seinem Tode
der Wut der bürgerlichen Unterthanen zum Opfer.
An die Wahl und Einweisung seines Nachfolgers aber
knüpfte sich das erste politische, sofort von durchschlagendem
Erfolge begleitete Auftreten der Städte: die Elsässer Grafenlinie,
die nach kurzem Intermezzo auf Karl den Guten folgte, ver—
dankte ihre Herrschaft durchaus den Bürgern.
So war es nur natürlich, wenn die Grafen Dietrich und
Philipp in ihren Regierungen (1128 - 1168 -1191) die städtische
Entwickelung in jeder Hinsicht begünstigten. Nun gesellte sich der
Handel zur Industrie, nun entstanden die reichen Patrizier⸗
familien der Poorters, nun ging die Handhabung der Rechts—
sprechung in den Städten an die Bürger über, und an die
Stelle des alten geschworenen Rates trat überall das auf Lebens⸗
zeit gewählte, sich selbst ergänzende Schöffenkollegium der
Poorters als Gerichtsbehörde und als aristokratisch regierender
Stadtrat.
Aber nur wenige Generationen dauerte es, und neben den
aristokratischen Schichten der Altbürger begannen gerade in den
Großstädten die unteren bürgerlichen Klassen emporzudrängen.
Gent, gegenüber dem handeltreibenden Brügge die Stadt vor⸗
wiegender Industrie, übernahm hier die Führung; schon im
Jahre 1164 stehen die Leinen- und Wollenweber, Fischer und
Fleischer gegen die Schöffen auf, und im Jahre 1192 wiederholt
sich der Aufruhr. Nur eine weise Beschränkung des alten
Geschlechterregimentes der Poorters konnte hier retten. Sie
durchgeführt zu haben ist der Ruhm zweier Frauen, der
Gräfinnen Johanna (1211-1244) und Margareta (1244 bis
1278). Während sie einerseits durch klugen Erwerb abhanden
gekommener Grafenrechte die eigene Gewalt von neuem stärkten
und sie in einer festeren Verwaltung ausbauten, führten sie anderer—
seits die jährlich wechselnde Besetzung der Schöffenkollegien
durch und brachen dadurch die einseitige Herrschaft der Poorters zu
vernünftigerer Bethätigung. Es ist eine Politik, die das ganze
13. Jahrhundert füllt; doch war in den größten Städten, in
Jeperen, Gent und Brügge, die Wohlthat des Schöffenwechsels
        <pb n="325" />
        Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Bolland. 315

schon bis zur Mitte des Jahrhunderts errungen. In dieser
neuen Form wurden die Schöffensenate dann gleichzeitig für die
höchste Gerichtspflege des Landes in Anspruch genommen; seit
etwa dem Jahre 1240 bildete sich der Hof von Flandern aus
durch Vereinigung von Schöffen der Städte Gent, Brügge,
Jeperen, Lille und Douai zu einem gemeinsamen Kollegium
oberster Landesschöffen. Es sind zugleich die ersten Anfänge
ständischer Bewegung; nur Städte und Klerus haben später die
Stände von Flandern gebildet.
Während so die innere Entwickelung ungemein segensreich
verlief, freilich unter der Entfaltung glänzender autonomer
Kräfte! neben der Grafengewalt, also unter relativer Schwächung
der souveränen Machtstellung der Grafen, führte die äußere
Politik immer mehr in ein Wirrsal unglücklicher Beziehungen.
Lange hatten die Grafen sich hier selbständig zu halten
gewußt. Ursprünglich allein Lehnsmannen Frankreichs, hatten
sie im 11. Jahrhundert auch mit Deutschland und England
Lehnsverbindungen geknüpft und es seitdem verstanden, ihr
Staatsschiff manche Generation hindurch zwischen den Kielwässern
der großen Politik dieser drei Reiche an friedlicher Stelle zu
verankern. Indes diese Haltung wurde um so schwieriger,
je mannigfaltigere Beziehungen feindlicher wie freundlicher Art
zwischen den drei Reichen entstanden. Schon um die Wende
des 12. und 18. Jahrhunderts war sie nicht mehr durch—
zuführen. In den großen Kämpfen dieser Zeit zwischen den
drei Reichen, die mit der Schlacht von Bouvines (1214)
endeten, hatte Flandern Partei nehmen müssen: es war gegen
Frankreich geschehen. Nun siegte aber Frankreich; und selbst—
verständlich zahlte Flandern die Kosten seiner Untreue.
Die Grafen verloren das Artois, sie wurden mehr wie

Die Einnahmen und Ausgaben von Brügge im Jahre 1885 balan—
rieren ungefähr mit etwas über 55 000 Pfund, s. Warnkönig, Hist. de la
landre 2, 258-259. Für eine spätere Periode s. auch De Pauw en
Vuylsteke, Rekeningen der stad. Gent, 1836- 18349 (die Genter Rech⸗
nungen beginnen mit dem Jahre 18314, die Jeperner und Brügger mit
dem Jahre 1280).
        <pb n="326" />
        316

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

bisher in Abhängigkeit von Frankreich gebracht; und deren
Formen, in dem Vertrage von Melun (1227) festgestellt, mußten
von jedem neuen Grafen bei Antritt seiner Herrschaft unter
Gewährleistung der flandrischen Städte beschworen werden.
Es waren die Anfänge eines Verfalles der gräflichen Herr—
schaft, wie er im Laufe des 18. Jahrhunderts sich immer deut
licher zeigte. Immer stärker wurde die Grafengewalt von Frank⸗
reich abhängig; unter Margareta (1244 1278) läßt sich
schon die Zunahme der französischen Sprache in Urkunden und
Akten bemerken.
Völlig ans Licht aber trat die steigende Abhängigkeit der
Grafengewalt von Frankreich unter dem Grafen Vijst (Gui)
von Dampierre (1275—- 1305). Vijt, ein ebenso schwacher als
ehrgeiziger und zugreifender Herr, bei seiner französischen Her—
kunft wenig bekannt mit dem knorrigen Wesen seiner vlaemischen
Unterthanen, suchte einerseits die aristokratische Freiheit der
großen Städte durch Ausspielen der niederen Bürgerschichten
—AD—
frei hinzustellen von dem zunehmenden Drucke Frankreichs.
Es waren Bestrebungen, denen die Macht der flandrischen
Grafen, zumal in den ungeschickten Händen Vijts, nicht
mehr gewachsen war. Die Poorters wie den ihnen verbundenen
Adel des platten Landes drängte Vijt durch seine Begünstigung
der unteren Bürgerklassen auf die Seite Frankreichs: bald
bildeten sie die große Partei der Leliaarts (Lilienfreunde). Gegen
Frankreich suchte er sich durch einen Bund mit dem Reiche, mit
den Herzögen von Bar und Brabant, wie mit den Grafen von
Jülich und Holland zu stärken. Eitles Bestreben! Philipp der
Schöne von Frankreich schlug die Koalition bei Veurne, eroberte
das Land, setzte Vijt in Compiegne gefangen und trat im
Jahre 1801 in persönlichem Besuche die Herrschaft der Graf—
schaft an.
Hätten jetzt die Franzosen den freien Sinn der Bürger zu
schonen gewußt, vielleicht wäre es um die Freiheit des Landes
geschehen gewesen. Allein sie begriffen nichts von der germani⸗
schen Autonomie der Städte. Und so begannen die Poorters
        <pb n="327" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 317

die Partei der Lilien zu verlassen. Mächtig aber und un—
gleich entschiedener erhoben sich unter ihnen die niederen Bürger
gegen den fremden Zwingherrn.
Im Jahre 1301 tobte der Aufruhr in Brügge, März 1802
in Gent. Und entsetzlich beantwortete germanische Leidenschaft
die herbe Unterdrückung dieser Empörungen: am 18. Mai 1302
kam es zu einem Blutbad, einer sizilianischen Vesper gegen alle
Franzosen in Brügge. Es war das Zeichen allgemeinen Auf—
stands. Unter dem edlen Webervorstand Pieter de Coninck
und dem Führer der Fleischer Jan Breydel, zwei Brügger
Bürgern und längst schon Verteidigern der gemeinen Freiheit,
erhob sich das Volk; vergebens trat Frankreich gewappnet ihnen
entgegen; in der Sporenschlacht von Kortrijk (11. Juli 1302)
siegte der grobe Vlaminc über den französischen Kavalier; die
Körper von fünfundsiebenzig Prinzen und Herzögen, Grafen
und Baronen deckten die Wahlstatt.
Das Ereignis erinnert an die gleichzeitigen Vorgänge in
der Schweiz: an beiden äußersten Peripherieen deutschen Wesens
verteidigten demokratische Elemente von herber Kraft ihre alt—
hergebrachte oder werdende Freiheit gegen den Anspruch fürstlicher
 Herrschaft.
Die Vlamingen aber vermochten bei der Übermacht Frank⸗
reichs nicht die volle Frucht ihres Sieges zu ernten, zumal sie
in sich nicht mehr innig gefestet waren. Die Zünfte, nun ihrer
Vollgewalt gewiß, zog germanisches Empfinden wie wirtschaft⸗
licher Vorteil auf die Seite Englands; die Poorters, die die
Zeiten demokratischen Regimentes nahen sahen, hielten schon
aus Gegensatz zu den Zünften bald wieder zum aristokratischen
Frankreich. Nun gelang es zwar nach langen Verhandlungen
im Jahre 1320 eine endgültige Auseinandersetzung mit Frank
reich herbeizuführen: Französisch-Flandern sollte an den fran—
zösischen König fallen, Deutsch-Flandern erhielt Robert von
Bethune, ein Sohn des Grafen Vijt. Allein was war damit
für den inneren Frieden gewonnen? Das Land ging den furcht—
barsten Revolutionen entgegen. Diese aber mündeten schließlich
ein in den weltgeschichtlichen, mehr als hundertjährigen Streit
        <pb n="328" />
        318

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

um die Krone Frankreichs, der seit der Thronbesteigung König
Philipps IV. von Valois im Jahre 1828 zwischen dem fran—
zösischen und dem englischen Herrscherhause entbrannt war.
Hier aber kam Frankreich dem demokratischen und englisch
gesinnten Flandern gegenüber in Vorteil seit dem Augenblick,
da England (im Frieden von Bretigny, 1360) auf die fran—
zösische Krone verzichtet hatte; seitdem war die Einverleibung Flan⸗
derns in das französische Reich oder in eine französisch gefärbte
Herrschaft, wie sie das burgundische Reich nachmals darbot, nur
noch eine Frage weniger Jahre. Doch um diese Zeit hatten
die Vlamingen die großen Dienste, die sie ihrer Nation im
Mittelalter in der Kolonisation des Mutterlandes wie in der
des Nordostens leisteten, schon längst erworben, und längst schon
waren ihnen die Holländer in diesen Diensten zur Seite getreten.

III.

Die älteste Geschichte Hollands hat noch mehr, wie die
Flanderns, unter der peripherischen Lage zu den großen Reichen
gelitten, denen das Land angehörte. Den Römern gewann nur
der Rheinweg bis zum Flevosee und darüber hinaus zum Nord⸗
meer Interesse ab: hier suchten sie eine sichere Straße des Sieges
über Germanien: im übrigen beachteten sie nur noch die äußerste
südwestliche Flanke des Landes als Bollwerk zum Schutz und
Angriff gegen England; die Insel Walcheren war von ihnen
rege kultiviert, das jetzt emporblühende Seebad Domburg war
ein römischer Hafen.
Nicht minder vernachlässigt war das Land unter dem
Karlingenreich. Nicht einmal die sonst fast überallhin ver—⸗
breitete Institution des Schöffenkollegs ist unter den Karlingen
in die Gerichtsverfassung der Friesen aufgenommen worden;
erst im 18. Jahrhundert drang sie in Nordholland, erst im
16. Jahrhundert in Südholland ein, ohne daß das deutsche
Reich, der Nachfolger des karlingischen Universalstaates, noch von
Einfluß darauf gewesen wäre. Als dann das Karlingenreich
        <pb n="329" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Bolland. 319

zerfiel, da haben in Holland mehr wie irgendwo sonst die Nor—
mannen gewütet, ja schließlich auf längere Dauer sich festgesetzt.
Unter diesen Umständen war in den meerumfluteten, fluß—
durchzogenen Halbeilanden Raum für die Begründung einer
eignen Herrschaft. Vom Kennemerland her, aus der Gegend
zwischen Zuiderzee und Meer, ward sie errichtet. Von hier,
aus dem wald⸗ und weide-, wasser- und schleusenreichen Lande
der Abtei Egmond drang das Geschlecht der späteren Grafen
von Holland nach Süden zum Rheindelta vor; schon im
10. Jahrhundert scheint es bis über das Delta hinaus, bis zum
Gau von Gent hin, Fuß gefaßt zu haben. Die Absicht dabei war
klar. Bis dahin waren Wijk bij Durstede an der Gabelung des
Rheines und der Leek und Tiel am Waal die am weitesten nach
Westen vorgeschobenen Handelsstädte an den Wasserstraßen des
Rheines und der Maas: hier wurden die letzten Zölle des Reiches
erhoben. Eine Macht, die sich jenseits dieser Städte, noch west⸗
licher, im Rheindelta niederließ, konnte über das Reich hinaus
den Rhein- und Maashandel fsinanziell und politisch beherrschen.
Anfang des 11. Jahrhunderts brach Graf Dirk III. von
neuem in diesem Sinne vor; er setzte sich in einem buschbewachsenen
Morast, dem Meriwido (Meerwald), zwischen dem heutigen
Merwedestrom und der alten Maas, fest und begründete an
diesem äußerst günstig gelegenen Punkte eine Burg mit Zollstätte,
Anfänge des späteren Dordrecht, die alsbald den gesamten Tieler
Handel unterbanden. Den Wijker Handel aber hatte Dirk
anscheinend schon früher durch Einnahme von Vlaardingen am
Ausfluß der Leek unter seine Aufsicht gebracht.
Nun gehörte aber der Meerwald durch alte kaiserliche Ver—
zabung den Bischöfen von Lüttich und Utrecht; beide beklagten
sich beim Reiche wegen dieser Vergewaltigung; für König
Heinrich II. war aus diesem Grunde wie aus dem Gesichts—
ounkte der Verkehrshoheit des Reiches Anlaß zum Einschreiten
gegeben. Mit Ernst betrieb der König persönlich wie durch
seine niederländischen Organe, namentlich den Herzog von
Niederlothringen, die Verjagung des usurpatorischen Grafen.
Vergebens: das Reich besaß nicht die Kraft, die Anfänge eines
        <pb n="330" />
        320

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

neuen Staatswesens an seinem damals schon wichtigsten Ver—
kehrswege zu hindern; Dirk blieb im Besitze Dordrechts und
von dem Meerforste, der sich jenseits der Merwede bis zur Leek
als bruchiges Waldland fortsetzte, nannten er und seine Nach⸗
ommen sich Grafen von Holland (GHoltland).
Gleichzeitig aber ging Dirk III. auch von seiner Heimat
am Zuiderzee nach Norden hin vor. Das Ziel war hier die
Eroberung Westfrieslands, ja in weiterer Ferne die Herrschaft über
die Gaue auch jenseits des Ausflusses des Zuiderzees bis zu den
Gegenden des linken Emsufers. Auch hier hatte die Eroberung
wohl vor allem handelspolitische Ziele; wie die holländischen Grafen
den Rhein⸗ und Maashandel zu beherrschen suchten durch gleich—
sam kommerzielle Blockade von Tiel und Wiik bij Durstede, so
suchten sie durch Beherrschung des Vlies, des Hauptausflusses
des Zuiderzees zum Meer, Stavoren, den dritten großen alt⸗
friesischen Handelsplatz, in ihre Gewalt zu bringen.
Dirk II. freilich, der im Jahre 1041 starb, hat wahrschein—
lich noch unbewußt die Anfangslinien dieser Politik gezogen.
Und seine Nachfolger hatten mehr als fünf Generationen zu⸗
aächst um die Wahrung des Erworbenen zu kämpfen. Weder
die Kaiser des salischen Hauses, noch vor allem die Bischöfe
von Utrecht erkannten ohne weiteres die Erfolge an, die Dirk III,
der eigentliche Begründer Hollands, erreicht hatte. Bis zum Aus—
gang des 11. Jahrhunderts haben sie immer wieder Versuche
gemacht, die holländischen Grafen aus dem Rheindelta zu ver⸗
treiben; und erreichten sie auch ihr Ziel nicht, so war doch das
Utrechter Bistum, namentlich unter dem kriegerischen und ver—
waltungsgeschickten Bischof Wilhelm (1054 1075), noch kräftig
genug, um der Grafschaft Holland, die nunmehr den Westen des
heutigen Königreichs Holland umfaßte, auch im 12. Jahrhundert noch
als ebenbürtiges Territorium des Ostens gegenüber zu treten.
Der allgemeine Reichszweck aber, den die Kaiser mit ihren
Kämpfen gegen die holländischen Grafen verfolgt hatten, die
Freiheit der Rhein- und Maasmündungen, war inzwischen trotz
ihrer Niederlage auf einem freilich merkwürdigen Umwege we—⸗
nigstens einigermaßen erreicht worden. Die Besetzung des Rhein⸗
        <pb n="331" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 821]

deltas durch Dirk III. hatte alsbald, schon unter Dirk IV.
(1041 - 1049), zu erbitterten Kämpfen mit den Grafen von
Flandern geführt, die ihrerseits einen Einfluß nur der nördlichen
Grafen im Rheindelta, namentlich wann er sich etwa gar auf die
Scheldemündung mit erstreckte, nicht dulden konnten. Diese
Kämpfe führten bei dem ungefähren Gleichgewicht der beiden Par—
teien diesmal wie späterhin zu keiner dauernden Herrschaft einer
der beiden Seiten an der Mündung der großen westdeutschen Flüsse;
fast vier Jahrhunderte hindurch fortgesetzt, haben fie die fast
ununterbrochene Freiheit der Mündung wenigstens für die Maas
und die Schelde, in gewissem Sinne auch für den Rhein in diesen
Zeiten zur Folge gehabt.
Nördlich des Deltas aber machten die holländischen Grafen,
namentlich in der Zeit Lothars, mächtige Fortschritte, da dieser
Kaiser ihnen, wie die sächsischen Fürsten stets im Gegensatz zu
den fränkischen Kaisern, günstig gesinnt war. Sie sicherten sich
Westfriesland, und sie erhielten den friesischen Wester⸗ und
Ostergo nördlich und nordöstlich des Zuiderzees zugewiesen, bis
dahin Utrechter Grafschaften. Diesen Besitz gegen den Wider—
stand der störrischen Einwohner zu sichern, ist dann Aufgabe
der folgenden Grafen gewesen; noch Wilhelm, der deutsche König,
ist im Jahre 1255 an ihr kläglich zu Grunde gegangen, und
erst sein Nachfolger, Floris V., wußte wenigstens Westfriesland
dauernd zu beruhigen.
Wilhelm ist es gewesen, der im Haag, in der Mitte etwa
‚wischen dem Rheindelta und der Heimat seines Geschlechtes
im Kennemerland, jenen Rittersaal erbaute, der noch heute
als ältester Teil der holländischen Königsresidenz erhalten
ist. Er ist ein Symbol gleichsam der Thatsache, daß die
Regierung Wilhelms und noch mehr die seines Nachfolgers weit
zher der inneren Befestigung des Landes, als dem Ruhme großer
äußerer Eroberungen zustrebte. Namentlich Floris muß als der
Begründer eines geschlossenen holländischen Territoriums genannt
werden. Ein Freund vergeistigten Daseins, begünstigte er den
Dichter Maarlant, gab er dem Fortsetzer der egmonder Reim—
Hronik, Melis Stoke, Unterhalt in amtlicher Stellung. So
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 21
        <pb n="332" />
        322 Zehntes Buch. Erstes RKapitel.

bahnte er der Heranbildung einer besonderen holländischen Kul—
tur, wie sie langsam seit dem 14. Jahrhundert erfolgt ist, die
Wege. Dem Adel feindlich gesinnt, unterzwang er die Edlen
des Landes seinem lehnsherrlichen Gebot, regte die Aufzeichnung
der Landrechte zur Wahrung des gemeinen Friedens an und be—
förderte mit einsichtigem Fleiße das Emporkommen der Bauern
und noch mehr der Bürger: mit Recht hat er den Beinamen
der keerlen got erhalten.
Aber diese Richtung seiner Thätigkeit kostete ihm schließlich
den Kopf; im Jahre 1296 ward er von Verschworenen des
Landadels ermordet. Nun folgte auf wenige Jahre sein stumpf⸗
sinniger Sohn Johann J.; mit dessen Tode erlosch das Haus
der alten holländischen Grafen.
Die Ermordung des Grafen Floris bietet eine Parallele
zu dem Martyrium Karls des Guten von Flandern im Jahre
1126. Was Karl fur diese Zeit in Flandern erreichen wollte:
die erste Emanzipation des Bürgertums: das war auch das
Hauptbestreben Floris V.; um etwa fünf Generationen war die
landrische Kultur der Entwickelung der holländischen im 12.
und 13. Jahrhundert voraus geeilt.
Zwar hat es in Holland, den Begriff im weiteren Sinne
genommen, schon einen uralten Verkehr gegeben. Allein er be—
schränkte sich auf Nijmegen, Tiel, Wijk bij Durstede, Utrecht
und Stavoren, Städte an Rhein und Waal und am Ausfluß
des Zuiderzees: keine einzige von ihnen liegt im Westen des
Landes, dem eigentlichen Träger der heutigen holländischen
Qultur, Utrecht vielleicht ausgenommen; Utrecht aber, ur⸗
sprünglich fast nichts als eine Burg des Bischofs, erblühte erst
nach den Normannenkriegen zum Handelsplatz.
Die späteren großen Handelsstädte Hollands im Westen da—
zegen sind alle erst seit dem 11. Jahrhundert entstanden, empor⸗
zewachsen aus elenden Ansiedelungen um Burg und Zollstatt, an
Flußgabelung und Furt, an Deich und Kanal. So Haarlem,
Leiden, Vlaardingen und Dordrecht im 11. Jahrhundert, Amster—
dam im 12. Jahrhundert, Schiedam und Gouda im 13. Jahr
hundert; Rotterdam und Hoorn wurden gar erst im 14. Jahr
        <pb n="333" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Bolland. 328

hundert bedeutend. Die erste Zeit größeren Aufschwungs liegt
hier durchweg frühestens in den späteren Jahrzehnten des 18. Jahr⸗
hunderts; das ist die Periode einer ungemein regen Stadtrechts—
bildung; damals haben Leiden und Haarlem, Delft und Gouda,
Schiedam und Amsterdam neue Ordnungen empfangen.
Die Erscheinung erklärt sich daraus, daß erst damals der
Strom internationalen Handelsverkehrs, der schon so früh
Flandern umspült hatte, Holland zu berühren begann. Bis
dahin war der holländische Handel im wesentlichen der gleiche ge⸗
wesen, wie der flandrische bis zum Schlusse des 11. Jahrhunderts;
er hatte in der Ausfuhr der Erzeugnisse heimischer Landwirtschaft,
 vor allem im Käseexport bestanden, daneben hatte noch,
als Gegenstück zur flandrischen Weberei, der Häringsfang ge—
blüht und dem holländischen Eigenhandel fast den wesentlichsten
Ausfuhrartikel geliefert.
Diesem Charakter des Handels entsprach es, daß das Land
im ganzen sich noch auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft
befand: Landbau und Landesausbau standen im Vordergrund
der wirtschaftlichen Thätigkeit und wurden mit wesentlich rein
naturalwirtschaftlichen Mitteln betrieben. Ganz anders in
Flandern. Hier war diese Periode längst, seit Beginn des
12. Jahrhunderts, überwunden. Aber gleichwohl war seitdem
die Landwirtschaft nicht zurückgetreten vor Industrie und er—
wachendem Handel. Sie war nur eine andere geworden. Hatte
man bis dahin den Ausbau der Moore und Heiden aus Mangel
an Kapital vielfach nicht betrieben: jetzt stand dies Kapital aus
bürgerlichem Erwerb reicher zu Gebote: darum begannen jetzt
eben rege Fortschritte in der Technik der Moorkultur und der
Kultivation der Heiden. Damit erreichte man denn in Flandern
eine Stufe landwirtschaftlicher Bethätigung, die in Holland,
wenn auch von ganz anderen Voraussetzungen aus, ebenfalls
schon bestand. In Holland, dem Lande ewigen Sumpfes und wirr
wachsenden Moorwalds, dessen beste Anbauflächen der heilige
Bonifatius noch nicht anders als aquosa Frisonum arva hatte
nennen können, war man von jeher zur Entwässerung der kleinen
21*
        <pb n="334" />
        324

SZehntes Buch. Erstes Kapitel.

Seen, zur Entsumpfung der Moore gezwungen gewesen: auch
ohne große Kapitalien, rein mit der Macht frei waltender Arbeit
hatte man der groben Unkultur des Bodens kämpfend entgegentreten
müssen. So hatten sich hier aus besonderen Gründen schon sehr
früh besonders freie Landnutzungsformen entwickelt: bereits im
11. Jahrhundert findet sich freie Pacht gegen Pachtschilling oder
im Teilbau, und zeitig bereits sind auch grundhörige Wirtschaften
in ihrem Wirtschaftsbetrieb rein auf sich gestellt und nur zur
Zahlung eines Geldzinses verpflichtet. Es sind Formen eines
landwirtschaftlichen Daseins höherer, eigentlich geldwirtschaftlicher
Kulturstufe, die hier, auf rauhem Boden, eine unergiebige Natur
der Arbeit auch rein naturalwirtschaftlicher Zeitalter gewähren
mußte. Es sind Formen, die in Flandern auf besserer,
wenngleich ebenfalls noch beschwerlicher Erdscholle erst viel
später, mit dem Übergang des Landes zum Industrie- und
Handelsstaat entwickelt wurden. Und so treffen denn die bei—
den Länder trotz sehr verschiedenartiger wirtschaftlicher Ent—
wickelung doch in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts
etwa, wenn nicht schon früher, in der Entfaltung höchst eigen⸗
artiger, besonders freiheitlich gestalteter agrarischer Lebensformen
zusammen.
Es sind die Voraussetzungen, von denen aus Vlamingen
und Holländer in der Heimat eine energische Besiedelung von
Heide und Moor durchführten, von denen aus sie aber noch
weit Größeres erreichten: den Ausbau von Moorflächen auch im
norddeutschen Tieflande der Weser und der Elbe, den Übergang
von diesem Ausbau zur Kultivation binnenländischer Moorböden
oder auch nur schwerer Humusböden der norddeutschen Ebenen
überhaupt, die vorbildliche F—uͤhrung der ganzen großen deutschen
Kolonisation des Ostens durch Siedlungsgemeinden vlaemischer
und holländischer Herkunft.

IV.

Es ist nicht leicht, sich zu vergegenwärtigen, welches die
besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Lebensformen gewesen
        <pb n="335" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 325

seien, darin der Ausbau der holländischen und flandrischen
Moore im einzelnen betrieben ward. Für Flandern stehen hier—
über fast gar keine unmittelbaren urkundlichen Nachrichten
zu Gebote, da der Vorgang sich im Dunkel privater Unter—
nehmung abspielten, und auch für Holland ergeben die Quellen
nur gelegentliche Andeutungen?. Erst die ältesten Gemeinden,
die vom Westen her einwandernd sich in den Mooren Bremens
wie des Alten Landes bei Hamburg und sonstwo niederließen,
gewähren, weil von öffentlichen Gewalten herbeigezogen und
vielfach mit noch erhaltenen Beurkundungen ihrer Ansiedlungs—
bedingungen versehen, einen systematischen Einblick auch in die
heimischen Vorgänge der vlaemischen, holländischen Besiedlung.
Man erkennt da vor allem den durchaus freien Charakter
der neuen Siedlungen. War es in Holland die freie Arbeit,
die allein imstande war, sich den feindlichen Naturkräften des
Moores dauernd entgegenzusetzen, so machte in Flandern das
Kapital, das die Ansiedler zur Einrichtung des Torfstiches und
des Torfhandels als der unerläßlichen Nebenbetriebe der Kolo—
nisation mitbringen mußten, die stets fast völlig freie Stellung
der neuen Kolonisten zur Vorbedingung.
Doch nicht einzeln trat der Siedlungslustige den einsamen
Weg an zu den Schrecken des Moores, dessen Gründe noch
bevölkert gedacht wurden von Elben, Riesen und anderem
Volk der Unholden, dessen Tiefen dereinst in Dänemark Grendel,
der grimme Geist des Beowulfliedes, bewohnt haben sollte.
Genossenschaftlich ging man an den Abbau des Moores, und
schon im Beginn der herben Arbeit, vor der Herstellung der

1 Doch vgl. Miraeus, 1, 188. 1172; De 8t. Genois 8. 698, 1242.
—A—
dans nos eontrées aux XIe, XIIé et XIIISes. (Revue d'histoire et
d'archéologie, Bruxelles, Bd. ; Van de Putte, Esquisse sur la mise
en culture de la Flandre occidentale (Ann. de la socièté d'é mulation
de Bruges Bd. 8) sowie P. Errera in seinem Buche über die Masuirs
hassim.

2 Man beachte namentlich v. d. Bergh OB. 1Nr. 91, 1085; Nr. —132,
1155; Sloet OB. 1 Nr. 262, 1182; Nr. 278, 1148 und dazu Lacomblet
UB. 1, Nr. 285, 1117.
        <pb n="336" />
        326

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

gemeinsamen Deiche und Entwässerungsanlagen, ward von den
vereinten Hausvätern der späteren Siedelung die Vertretung
der Geschworenen oder des Heimrates aus ihrer Mitte gewählt,
die die gemeinsamen Verhältnisse der neuen Mark regeln und
mit dem Herren des Moorgrundes das nötige Abkommen
reffen sollte.
Für diesen Vertrag ergeben unsere Quellen, soweit sie
zurückreichen, überall schon ziemlich übereinstimmende Grund—
lagen. In gewaltigen Stücken, anscheinend immer in der
Größe von etwa 50 Hektar, wurde der Moorgrund als Hufen—
land ausgethan; dabei war es Regel, daß diese Stücke bis zur
Mitte des Moores reichten, wo ihnen vom entgegengesetzten
Rande des Moores früher oder später andere kultivierte Hufen
entgegenstoßen sollten. Dies Areal erhielten die einzelnen An⸗
bauer frei zugewiesen unter dem Obereigentum des Herren des
Moorgrundes: und dies Obereigentum fand seinen rein formellen,
wirtschaftlich durchaus nicht bindenden Ausdruck nur noch in
einem geringen jährlichen Anerkennungszins von gewöhnlich
vier Pfennigen. Im übrigen standen die Hufen völlig zur
Verfügung ihrer Bebauer; sie waren frei veräußerlich und frei
vererblich und erbten unter den Nachkommen der ersten Kolo—
nisten fort nach dem besonders günstigen, gelegentlich ausdrück—
lich ausgemachten fränkischen Erbrecht.
Der Nutzen des Grundherren am Moorboden bestand unter
diesen Umständen in keinerlei Erbpacht; er konnte nur in dem
finanziellen Ertrag der öffentlichen Rechte gefunden werden,
deren Genuß der Grundherr in der Kolonie beanspruchte.
Die Folgen dieser Konstruktion waren ungemein günstig.
Der Herr mußte bedacht sein, der Kolonie eine besondere
Gerichtsverfassung und eine besondere Kirchenverfassung zu
sichern; nur so durfte er auf den kirchlichen Zehnt und die
Früchte der Rechtsprechung zu Gunfien seiner Einnahmen
hoffen. Es galt also, die Kolonie in diesen beiden Hinsichten
von vornherein völlig selbständig zu stellen: sie mußte sofort
einen eigenen Gerichtsbezirk und eine abgeschlossene Pfarrei
bilden. So wurden alle Streitigkeiten vermieden, wozu die
        <pb n="337" />
        Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Holland. 327

Einverleibung der Kolonie in benachbarte Marken, Gerichts—
bezirke und Parochialsysteme geführt haben würde; und mit
allen großen Mitteln auch öffentlichen Daseins traten die neuen
Siedlungen schon in die ersten Tage ihrer Geschichte.
Und mehr noch ward ihnen gewährt. Da, wo die Kolo—
nisten in die volle Tiefe der Waldsümpfe und Moorwildnisse
einzogen, war ihr Dasein nicht selten von unheimlichen Mächten
bedroht. Noch regelte kein einheitlich geleiteter Dienst, wie
etwa das heutige holländische Ministerium van Waterstat, den
Weg der tückischen Wassermassen, darin sich die Flüsse
—DD——
lückenloser Damm, die natürlichen Dünen des Meeresgestades in
unablässiger Folge verbindend, das niedere, oft unter dem
Wasserspiegel des Meeres gelegene Land vor dem Einbruch der
Springflut. Bis vor die Mauern von Utrecht hat noch im
Jahre 1164 das empörte Meer seine Wogen geschleudert; nie
war der Moorbauer seines Lebens sicher: quasi mors cotidiana
per assiduas aquarum inundationes imminebat
Da kam es darauf an, fest geschlossen in großen Verbänden
dem wogenden Feind zu trotzen, ein Kriegsheer gleichsam des
festen Bodens, ihm Damm und Deich entgegenzustellen, ihn aus
dem Lande zu schlagen nach wütendem Einbruch. Das war nur
möglich bei dauernder halbmilitärischer Organisation; selbst die
furchtbare Strafgewalt des Krieges mußte ihr Gegenbild
finden: nach friesischem Recht wurde, wer einen Deich vernach—
lässigt oder gebrochen hatte, in die Lücke hinabgestoßen, mit Leib
und Leben den Schaden zu bessern.
Es versteht sich, daß man Männer, die im steten
Kampfe mit einem tückischen Feinde daheim alterten, nicht
zur Kriegsfahrt des gemeinen Freien außer Landes herbeiziehen
konnte. So scheinen die Moorsiedler insgemein frei geworden
zu sein von den Lasten gräflicher Heerfahrt und damit auch
von der Auflage gräflicher Steuer: um so mehr waren sie zu

Worte einer Urkunde Kaiser Friedrichs J. Sloet, OB. 1, 318, 1165
        <pb n="338" />
        328

Zehntes Buch. Erstes Kapitel.

unverzüglichster Hilfe verpflichtet bei heimischem Waffengeschrei
gegen Deichbruch und flutende Welle.

Da aber der staatliche Dienst der Freien im 11. und
12. Jahrhundert nur selten in anderen Pflichten bestand, als
in denen des Kriegsdienstes und der Steuer, so erhielten die
Moorsiedler durch die Exemtion gerade von diesen Pflichten
eine ungemein freie Stellung: persönlich gleichsam Herren und
Herrscher lebten sie auf selbstgewonnenem Land, jeder ein Faust,
Goethescher Lebensweisheit teilhaftig.

Es liegt auf der Hand, welche Eigenschaften des Charakters
sich unter diesen Umständen in dem Volke der alten Moore,
der erblühenden Polder und Marschen besonders entwickeln
mußten. Strenger Unabhängigkeitssinn, nur langsam gemildert
durch den emporwachsenden Reichtum des Neulands; Sicher—⸗
heitsgefühl der eigenen Leistung neben der Einsicht, daß doch
nur gemeinsames Einstehen aller das Errungene dauernd zu
sichern vermöge; Entschlußfestigkeit im Rückblick auf elende
Anfänge; klares Pflichtbewußtsein infolge glücklicher Erziehung
durch ein einfaches System eigner wirtschaftlicher, gerichtlicher
und kirchlicher Verwaltung: das waren die Gaben, womit die
unholden Elben der alten Moore, zu wohlthätigen Feen ver⸗
wandelt, das grobe Volk überschütteten, dessen Schicksale sich
an die Stätten alten Schweigens geheftet hatten.
So erwuchs denn eine hochgradige Energie des Thuns und
eine sichere Klarheit begrenzter Lebensführung an diesen Stätten,
nichts scheuend, nichts anerkennend, alles hoffend, alles ver—⸗
suchend: die Disposition für große kolonisatorische Unter⸗
nehmungen war gewonnen. Von ihr getrieben zogen Vlamingen
und Holländer aus den Westgrenzen deutschen Wesens aus, die
Ostgrenzen zu gewinnen, so gaben sie den Sauerteig ab für die
große Masse der Kolonisten aus dem centralen Deutschland, die
mit ihnen zogen, ihnen bewundernd folgten. Dieser Pionier—
dienst in der Kolonisation des deutschen Ostens ist unter den
vielen Großthaten unserer westlichen Brüder eine der größten;
er soll ihnen unvergessen bleiben in jeder deutschen Geschichte,
        <pb n="339" />
        Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Holland. 329

wie sie selbst seiner in dichterisch gehobener Erinnerung wohl
noch freudig gedenken: denn noch heute singen die Kinder der
Vlamingen:

Naer Oostland willen wij rijden
Naer Oostland willen wij meeé
Al over de groene heiden,
Al over de heiden,
Daer isser en bétere steé.
        <pb n="340" />
        Zweites Kapitel.
Germanisation der TVande wischen GElbe
und Pder.

Unvermerkt sind die Slawen in das Mauringaland ein—
gezogen, das Land wilder Grasnarbe, wie die Germanen die
von ihnen verlassenen Gebiete zwischen Weichsel und Elbe
nannten. Vom Geographen Ptolemäus bis auf die Zeiten
Karls des Großen fehlt jede genauere Kunde über diese Lande, die
geschichtliche Urheimat unserer Nation. Als sie dann mit dem
9. und 10. Jahrhundert wiederum wenigstens in ihren der Elbe
nahen Grenzen ins hellere Licht der Geschichte treten, erscheinen
sie von Slawen besiedelt. Langsam und schüchtern, in kleinen,
—DDDD0
teilen scheinen die Slawen in die Fußstapfen der südwärts
schreitenden Germanen getreten zu sein, ähnlich wie sie sich ohne
Aufsehen in die durch Awareneinfälle verödeten Landschaften
der Balkanhalbinsel eingeschoben haben. Schon gegen Ende
des 6. Jahrhunderts sind sie an der Saale und Elbe angelangt,
—
der Höhe der Altmark überschritten; ihr letzter größerer Erwerb
ist das östliche Holstein, das spätere Wagrien: hier hat sie erst
Karl der Große nach gewaltsamer Entfernung der sächsischen
Nordleute endgültig eingewiesen.
Überall sonst aber trat ihnen eben dieser Herrscher zuerst
energisch entgegen. Indem er ihre westlichen Stämme in halbe
        <pb n="341" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 331

Unterwerfung zwang, indem er eine militärisch beauffichtigte
Grenze schuf, die von der Eider über Elbe, Saale, Böhmerwald,
Enns und Wienerwald bis zur Raab und weiter lief, hat er auf
mehrere Generationen die Beziehungen zwischen Slawen und Ger—
manen festgelegt. Zwar saßen auch innerhalb der Marken Karls des
Großen Slawen, so die Drawenen, die Reichsslawen in Thüringen
bis zum Eichsfeld, die Mainwenden und die Slowenen in Kärnten
und Pannonien; doch haben diese eine politische Rolle im slawischen
Sinne nicht mehr gespielt, sind freilich auch durch ihre Lage
innerhalb der friedlichen Grenzpfähle des Reiches vor jeder gewalt⸗
samen Germanisierung vielfach bewahrt geblieben: so daß die Slo—
wenen wenigstens noch heute als ein slawisches Volk fortleben.
Außerhalb der Marken des Reiches aber brachten es die
Slawenvölker nach dem Tode Karls des Großen erst seit Mitte
des 9. Jahrhunderts zu einer größeren politischen Schöpfung,
dem großmährischen Reiche. Es war zugleich das erste um—
fassendere, auf rein slawischen Grundlagen aufgebaute Reich,
wovon wir wissen; und auch bei ihm drängt sich die Vermutung
auf, daß es nur unter dem Eindruck der germanischen Universal—
macht möglich ward, so wie Marbod einstmals eine germanische
Despotie umfassender Art in Nachahmung des römischen Im—
periums gegründet hatte. Dies Reich, begonnen von Rastislaw
(846870), vollendet durch Swatopluk (870 -894), umfaßte
zur Zeit seiner höchsten Blüte, was von Slawenvölkern vom
Böhmerwald bis zur Drau und Theiß beisammensaß; seine öst—
lichen und nördlichen Grenzen, uns unbekannt, verloren sich
wohl in den Karpathen und den weiten Ebenen der oberen
Weichsel. Und schon versuchten seine Herrscher, ihm slawischen,
d. h. deutschfeindlichen Charakter zu geben. Das Band loser
Abhängigkeit vom ostfränkischen Reiche ward zerrissen, die
Missionsthätigkeit der Bistümer Regensburg, Passau und Salzburg
 unterbunden, die Anknüpfung an die abendländische Kirche
überhaupt anfangs abgelehnt. An Stelle der deutschen Glaubens—
boten erschienen die Slawenapostel Methodius und Konstantin
(Cyrillus); slawische Bibelübersetzung und slawische Liturgie
hielten mit ihnen Einzug; ein Erzbistum von Pannonien und
        <pb n="342" />
        332 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

Mähren mit zwei Suffraganbistümern ward begründet. Ein
slawisches Reich mit eigener Kultur war in Vorbereitung,
mitten durch das Herz Europas schien der Trennungsstrich
zwischen orientalisch-slawischen und germanisch-abendländischen
Völkern gezogen werden zu sollen. Da erschien um die Wende
des 9. und 10. Jahrhunderts das finnisch-türkische Volk der
Magyaren, warf das großmährische Reich über den Haufen und
zerriß in einem Menschenalter fortgesetzter Verwüstungszüge
für immer die Slawen an den Ostgrenzen Germaniens in eine
südliche und nördliche Hälfte. Es war ein wesentlicher Schritt
zur Begründung germanischen Übergewichts über die Slawen—
welt: noch heute bedeutet das nationale Dasein der Magyaren
den lautesten Protest gegen den Gedanken eines slawischen Uni—
versalreichs.
Gegenüber den slawischen Völkern südlich von der Ein—
bruchslinie der Magyaren haben die Germanen, vertreten vor⸗
nehmlich durch den bairischen Stamm, weniger hervorragende
Kräfte des Fortschritts entwickelt.
Anders im Norden. Hier ist während einer Zeit von vier
Jahrhunderten in immer wiederholten, in sich wechselvollen Be—
wegungen schließlich fast der ganze urgermanische Boden bis zur
Weichsel wiederum erstritten worden: hier entstand ein neues
Deutschland, dessen kolonial gefärbte Kultur erst in unseren
Tagen im Begriff steht, sich gegen Lebenshaltung und Sitte des
westlichen Mutterlandes dauernd auszugleichen.
Die Slawen, die jenseits der Grenzen der Elbe, Saale und
des Böhmerwaldes wohnten bis in die Gegenden hin, wo heute
deutsches und slawisches Wesen sich mischen, zerfielen in vier
große Gruppen: die Cechen und Mähren, die Polen, die bal—
tischen Slawen und die Sorben.
Von ihnen hatten die weitaus ständigsten Sitze und, nach
Begründung einer gemeinsamen Monarchie seit Ende des 9. Jahr⸗
hunderts, die gesichertesten politischen Grenzen die Cechen. In—
mitten ungeheurer Urwälder, deren Verglehnen erst die Deutschen
später gelichtet haben, saßen sie im Kessel des böhmischen Landes;
nie hat ihr Leben einen anderen Centralpunkt gekannt, als
        <pb n="343" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 3383

Prag; an die goldene Stadt an der Moldau ist ihre älteste
Geschichte geknüpft, die sagenhafte wie die erlogene; der Wisse⸗
hrad trug ihr nationales Heiligtum. Ostlich von den Cechen
wohnten, wie jetzt noch, die Mähren; den Cechen sprachlich zu—
gehörig, saßen sie ausgangs der Karlingerzeit noch südlich bis
zur Donau und im heutigen Ungarn, ihre Hauptburgen waren
Neutra und Theben bei Preßburg.
Von den Karpathen bis zu den öden Bruchländereien der
Warthe und Netze sowie zu den Grenzen der Preußen, und
westlich vom Riesengebirge dem Queiß und der Oder bis zum
Osten der russischen und litauischen Grenzwildnisse saßen die
Polen, ein Volk, dessen erstmalige politische Einigung völlig im
Dunkel liegt: nur Sagen berichten, daß die Piasten von Gnesen
aus die Einheit herstellten, bis das Reich unter Herzog Miesko
in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts als fertiger Staat
emportaucht.
Anders und weit früher als die großen slawischen Binnen—
länder erscheint Pommern, das baltisch-slawische Land nördlich
der meilenweiten Brüche der Warthe und Netze, kultiviert,
wenngleich seine einzelnen Völkerschaften erst sehr spät, und an—
scheinend erst unter unmittelbar deutschem Einfluß zu größeren
Fürstentümern verschmolzen sind. Schon sein Name deutet auf
das Meer!; von zwei großen Strömen, der Oder und der
Weichsel, ward es begrenzt; seine wichtigsten geographischen
Daseinsbedingungen wiesen auf den Handel. An der Mündung
der Weichsel blühte Danzig auf, noch früher am Ausfluß der
Oder das sagenreiche Wollin, wohl die Stadt der Ubaba des
arabischen Reisenden Ibrahim, die Jomsburg der Normannen,
das Vineta unserer Tage; schon mit Beginn des 12. Jahr⸗
hunderts erscheint es als von Stettin überflügelt.
Den baltischen Slawen sind weiterhin noch zuzurechnen die
beiden Völkergruppen der Ljutizen (Ljutici, Veleten) und der
Abodriten; sie saßen zwischen Oder, Ostsee und Elbe; nach Süden
hin schied sie eine Linie etwa von der Ohremündung über
Brandenburg, Köpenick und Lebus von den Sorben. Den süd—

Slaw. Pomorie „Land am Meere“, „Küstenland“.
        <pb n="344" />
        334 Hehntes Buch. Zweites Rapitel.

östlichen und östlichen Teil des so abgegrenzten Gebietes hatten
die Ljutizen inne, der zäheste und tapferste der baltisch-slawischen
Stämme. Zu ihnen gehörten vermutlich die Sprewaner mit
der Burg Köpnick — noch kam Berlin nicht in Frage —, sicher
die Heveller oder Stodoraner um Brandenburg, vor allem aber
die Völker an der Peene bis hin zum Strande der Ostsee: die
Kissiner, Circipaner, Tolensaner, Redarier u. a. In ihrem
Gebiete lag zu Rethra, im heutigen Mecklenburg⸗Strelitz, das
Bundesheiligtum des Stammes, der Mittelpunkt unerschrocken
dauernden Widerstands gegen Deutschtum und Christentum, der
Sitz der einzigen slawischen Priesterschaft, die mit theokratischer
Macht immer wieder den Kampf gegen die Deutschen angefacht
hat bis zu ihrer und ihres Volkes Vernichtung. Moralisch unter⸗
stützt ward diese stolze Haltung durch die Nähe Rügens, wo,
geschützt durch das seeräuberische Volk der Ranen, in Arkona
der Tempel des vierköpfigen Svantovit auf steiler Felswand vom
Meere emporragte, bald die letzte Hochburg slawischen Heidentums.
Im nordwestlichen Winkel des baltisch-slawischen Gebietes da—
gegen wohnte der Stamm der Abodriten; die Hauptstärke seiner
Volkerschaften lag in der Gegend der Festen Schwerin und
Mecklenburg. Mit Karl dem Großen im Einverständnis zur Be⸗
kämpfung der Dänen wie der Sachsen hatten sie das Land Wagrien
im östlichen Holstein zugewiesen erhalten; schon früh hatten sie
weiterhin Einfluß und Volkskraft auch jenseits der Elbe geltend ge⸗
macht, das heutige hannoversche Wendland um Lüchow und Wustrow
wie große Teile der Altmark waren von ihnen besetzt worden.
Die Sorben endlich saßen im Süden der baltischen Slawen,
von der Unstrut und Saale, wenn nicht gar Ilm hin durch
das heutige Königreich Sachsen und die preußische Lausitz
bis zum Queiß und Bober in Schlesien. Ihre Reste, die
Wenden im Spreewald und im Bautzener Lande, nennen sich
noch heute Sorben. Sie bestanden aus einer Fülle kleiner
Völker mit je einem größeren befestigten Zufluchtsort und
einer Fülle geringerer Burgen; genannt seien die Daleminzier!
mit der Feste Gana bei Meißen, die Milziener (Mil⸗

1Slaw. Glomadi, erhalten im heutigen Lommatzsch.
        <pb n="345" />
        Germanisation der Lande zwischen' Elbe und Oder. 335

dane oder Milcene) um Bautzen, die Lusitzer mit der Hauptburg
Lebusa bei Schlieben.
Gemeinsam ist den Sorben wie den Liutizen und Abodriten,
daß sie länger noch als die Cechen, Mähren und Polen, ja
als die Pommern, in kleine Völkerschaften mit dem Charakter
der Geschlechterverfassung zerfielen; erst deutsches Beispiel ließ
unter ihnen spät einzelne Familien nach der Wurde und Sorge
größerer Herrschaft streben, ähnlich wie einst die römische
Nachbarschaft bei den Germanen der Vorzeit zur Ausbildung
stammumfassender Herzogswürden beitrug.
Die Einnahme einst germanischen Landes durch die Slawen
scheint sich überall unter wesentlich gleichen Bedingungen voll—
zogen zu haben. Nur das leichter kultivierbare Land besiedelten sie;
mit Kühen vor dem hölzernen Hatenpfluge wußten sie im allge—
meinen nur weniger schwere Böden zu furchen: Bruch und Moor,
Wald und Gestrüpp, so verbreitet in den Hängen der Mittelge—
birge wie in den breiten Flußthälern des Ostens, blieb zumeist
unberührt von ihnen und unbevölkert. So saßen sie überall in
einzelnen Gruppen, die dichter Hag und weiter Sumpf voneinander
zu trennen pflegte; die Unzugänglichkeit selbst galt als Schutz. Die
Moräste ließen sich nur im Winter überschreiten — sehr oft
fallen darum die Angriffe der Deutschen in diese Jahreszeit —,
die Wälder aber wurden durch befestigte Linien, in deren Bereich
man über gefällte Bäume hinweg dichten Jungwald wachsen
ließ (dech. prosseka, 2utes), noch besonders unzugänglich gemacht;
nur wenige Waldthore führten ins Freie.
Die Ansiedlung selbst ging in Familien und Sippen vor sich.
—äDDD
(Zupaneo, Starosten) ein besonderes Dorf, dessen Höfe im Kreis—
rund oder in einer breiten Gasse, mit dem Blick auf den inneren
Raum erbaut wurden. Ihre Insassen lebten anfangs im vollen
Kommunismus der ländlichen Arbeitsmühen und des Ertrages; erst
die Urenkel, die Nachkommen der dritten Generation des ursprüng
lich besiedelnden Ältesten, pflegten zu teilen und nach der Zahl
ihrer Großväter neue, kleinere Kommunionen zu begründen,
die sich dann in den kommenden Geschlechtern unter immer
        <pb n="346" />
        336 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

weiteren Teilungen forterbten. Es war ein Leben, das sich
aufs engste an die natürlichen Bedingungen der Erzeugung und
der Verwandtschaft knüpfte; soweit es öffentliche Interessen
kannte, waren diese an das Geschlecht gebunden; die Einheit
ward hergestellt durch die absolute patriarchalische Gewalt des
jeweiligen Altesten. Eine Anderung trat erst dann ein, wenn
sich über den Geschlechtsverbänden der einzelnen Siedlungen von
irgend einem der führenden Häuser her fürstliche Gewalt ent—
wickelte. Das ist der Vorgang, der der slawischen Kultur, vor⸗
nehmlich der Polen und Cechen, seit etwa dem 10. Jahrhundert
eine abweichende Färbung zu geben beginnt. Indem die fürstliche
Gewalt sich über mehrere Verbände ausdehnt, beansprucht sie die
Verfügung über die bisher trennenden, nun als störend em—
pfundenen Grenzwälder; als Obcina, als res nullius öffnet
sie deren Dunkel der Rodung.
Diesen gewaltigen Bezirken — für Böhmen allein werden
sie auf 500 Geviertmeilen berechnet! — strömten nunmehr
jüngere Söhne der Familiendörfer, Abenteurer, schließlich auch
deutsche Siedler zu. Sie traten damit in den ersten Jahr⸗
hunderten durchaus in die Gewalt der Ältesten, sie wurden
fürstliche Hörige; neben den Altfreien der Geschlechtsdörfer
erwuchs ein zahlreicher Stand halbfreier Männer. Es war in
der Zeit, da sich den bevorzugten slawischen Ländern schon die
ersten Einflüsse wachsenden Verkehrs zu nahen begannen, so
namentlich den Oderländern und Böhmen; gleichzeitig erfolgte
im Lande selbst auf Grund nunmehr eintretender nationaler
Überschüsse im Ackerbau der vollendete Übergang zum eigensässigen
Handwerk.
Die Anfänge des Handels und der Industrie nahmen dabei
unter der Einwirkung der nun schon vorhandenen slawischen Fürsten⸗
gewalten die eigenartigsten Formen an. Städtegründungen im
deutschen Sinne erwiesen sich als unmöglich, dazu war die
Fürstengewalt nicht stetig genug entwickelt: sie vermochte keinen
dauernden Frieden zu wirken? die erste Lebensbedingung für

Peisker, Knechtschaft S. 32.
        <pb n="347" />
        Germanisation der Lande zwischen Eibe und Oder. 337

den kapitalsammelnden, kapitalsbedürftigen Bürger fehlte. So
wenig wie die orientalischen Reiche gegenüber den Hellenen,
haben die Slawen gegenüber den Deutschen wirklich städtisches
Leben begründen können. Wohl aber vermochte die fürstliche
Gewalt, die, obwohl unfähig allseitig in die Ferne zu wirken,
doch ungemein absolut eingriff, soweit der persönliche Wille des
Fürsten sich unmittelbar zu äußern verstand, der Industrie
Schutz zu gewähren unter den neuen Hörigen der Grenzhage.
Hier, und später auch sonst im Lande, entstanden darum ganze
Kolonieen höriger Handwerker, Dörfer, in denen eine Anzahl von
Arbeitern desselben Handwerks zusammensaß: noch heute giebt
es dechische Ortsnamen wie Zernoseky (Mühlsteinschläger),
Kolodejc (Radmacher), Mydlovary (Seifenkocher), und innerhalb
der schlesischen Fürstentümer wohnen nur Drechsler in Schick—
witz, Stellmacher in Jaurowitz, anderwärts Böttcher, Schuh—
macher, Korbmacher, Schmiede. Die Erzeugnisse dieser Kolonieen
aber wurden durch fürstliche Agenten im Lande vertrieben: auch
der Handel lag in der Hand des Fürsten.
Doch das sind schon die entwickelteren Zustände der späteren
deutschen Kaiserzeit, und es sind Bildungen, die vornehmlich
den großen slawischen Fürstentümern in Böhmen und Schlesien,
in Polen und auch wohl Pommern angehören. Die Elbslawen
dagegen, denen die Deutschen zunächst entgegentraten, waren im
wesentlichen auf dem Niveau rein agrarischer Kultur stehen
geblieben; sie waren fürstenlos, sie zerfielen noch in kleine, durch
Sumpf und Hag voneinander getrennte Stämme. Gleichwohl
waren sie um die Zeit, da der magyarische Einfall Nord- und
Südslawen für immer trennte, noch in langsamem Vorrücken
nach Westen, über Saale und Elbe hinaus, begriffen. Ihnen
trat dabei jetzt nicht mehr die gesammelte Macht des karlingischen
Universalreiches, ja nicht einmal mehr die Kraft der geeinigten
Ostfranken entgegen. Sachsen und Thüringer allein hatten sich
ihrer zu erwehren; grausam, in blutigen Einzelunternehmungen
wogte zwischen ihnen und den Sorben, Liutizen und Abodriten
der Grenzkampf.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III.

——
        <pb n="348" />
        338 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

Da war es die entscheidende Wendung für die ethno—
graphischen Verhältnisse an Saale und Elbe, daß das ottonische
Geschlecht, herzoglich herrschend über Thüringen und Sachsen
zugleich, zur Königskrone berufen wardi. Sofort änderte sich
die Lage. Schon Heinrich J. zog die wüsten Grenzkriege der
Deutschen ins Große; er unterwarf die ljutizischen Heveller und
eroberte Brandenburg; er besiegte die sorbischen Daleminzier
und begründete nicht weit von ihrer Feste Gana das deutsche
Meißen. Die Elblinie in ihrem vollen Laufe vom Gebirge ab
ward zum deutschen Grenzsaum; deutscher Einfluß ward auch
noch jenseits der Elbe bis zur Oder, vornehmlich unter den west⸗
lichen Ljutizen begründet; die Cechen wurden dem Reiche als
lehnhaft angegliedert und damit die rechte Flanke des Angriffes
gegen die Elbslawen gesichert.
Weit über Heinrichs Erfolge hinaus gingen die Ottos des
Großen. In rüucksichtslosen Kämpfen begründeten seine Mark—
herzöge Hermann der Billung und Gero die deutsche Herrschaft
über alle Elbslawen bis zur Oder; Otto selbst hielt den Böhmen—
herzog Boleslaw den Grausamen am Reiche fest. So kam es
der deutschen Sache zu gute, daß Boleslaw die monarchische
Gewalt im Cechenland weit über das Maß früherer Zeiten
hinaus begründete und den eechischen Einfluß im Osten über
Mähren und Polen bis zur Waag und bis zum Bug hin aus—
dehnte. Die eben im ersten Aufsteigen begriffene polnische
Macht wurde dadurch gegen Nordwesten, nach der Warthe zu,
verschoben, und Otto gelang es, auch ihr die Anerkennung der
deutschen Oberhoheit abzuringen. Den militärischen Erfolgen aber
setzte Otto civilisatorische zur Seite. Für die Elbslawen wurde
ein System christlicher Bistümer begründet; das selbständig,
wenn auch unter deutschem Anstoß erwachsene Christentum der
Cechen und Polen wurde durch Errichtung der Bistümer Prag
und Posen der deutschen Kirche einverleibt. So schien die
politische wie die geistige Abhängigkeit der nordslawischen Völker
vom deutschen Reiche gesichert; die Erwartung konnte geltend

mZum Folgenden vgl. Band II S. 126ff., 136 ff. 164 f., 260 ff.
        <pb n="349" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 339

gemacht werden, daß das Slawentum rechts der Elbe und des
Böhmerwalds sich unter deutscher Erziehung zu eigenständiger
Kultur und Herrschaft entwickeln werde.
Diese Entwickelung, die unserer Nation für den Anfang
gunstige, doch für später um so unglücklichere Aussichten eröffnete,
ward nach Ottos J. Tode jäh unterbrochen. Unter den Unglücks—
schlägen der italienischen Politik Ottos II. und Ottos III.
brachen Abodriten und Ljutizen über die Elbe, verwüsteten
große Teile Sachsens und verwuchsen zum engsten Bunde unter—
einander für die Verteidigung ihres Volkstums. Vergebens
suchte Otto III. diesen Bund zu sprengen; unter den Aufpizien
der Priester Rethras hat er noch tief in die Zeiten König
Heinrichs II. hineingeragt.
Gleichzeitig aber erwuchs im Polenland eine gewaltige,
dem gesamten deutschen Reiche furchtbare Macht. Boleslaw J.
Chrobry (902 1025) beseitigte das Übergewicht der Cechen,
eroberte Pommern und begründete ein Reich, das ums Jahr
1000 außer den Elbslawen, Cechen und Mähren schon das
gesamte nordische Slawentum von dem Gestade der Ostsee bis
zu den Karpathen umfaßte. Und Kaiser Otto III. verfehlte
von den Gesichtspunkten seiner universalen Politik aus nicht,
dies Reich zu stärken. Er ehrte es durch seine kaiserliche Be—
stätigung; er verselbständigte es durch Errichtung eines polnischen
Erzbistums in Gnesen, das mit dem Cechen Radim, einem
Bruder des heiligen Adalbert, besetzt ward — das alles zur
selben Zeit, wo im Südosten des Reiches der selbständige Staat
des heiligen Stephan und das magyarische Erzbistum von Gran
entstanden. Heinrich II., der Erbe dieser Politik, fand nach den
inneren Bewegungen, die sich an seine Thronbesteigung knüpften,
die Lage in gewissem Sinne geklärt vor. Boleslaw hatte in—
zwischen die Mark Meißen und große Teile der Ostmark,
das deutsche Herrschaftsgebiet im Lande der Sorben und
Ljutizen, sich angeeignet; er besetzte bald darauf Böhmen: seine
Stellung zum deutschen Reiche war entschieden. Für Heinrich
blieb nichts übrig als der Kampf um die Hegemonie in Mittel—⸗
europa, und er hat ihn mit allen Mitteln geführt: sogar die
29 *
        <pb n="350" />
        340

Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

heidnischen Ljutizen und Abodriten, ja selbst die Russen, die
sich gleich den Deutschen gegen die Allgewalt eines polnischen
Herrschers wehrten, sind von ihm als Bundesgenossen begrüßt
worden. Das Ergebnis war trotz aller Anstrengungen traurig
genug; im Frieden zu Bautzen (1018) behielt Boleslaw mit
Ausnahme des schon früher verlorenen Cechenlandes alle seine
Besitzungen, ja seine Macht ward durch diesen Friedensschluß
frei zum Kampfe gegen die Russen: schon im August 1018 hat
er Kiew erobert. Für Deutschland aber war wiederum dit
Elbe die nordöstliche Grenze trotz aller Ansprüche und Versuche
auf das jenseitige Uferland. Hier lebten Abodriten und Ljutizen
nun wiederum frei ihrem Heidentum und der Verachtung der
Deutschen, während die sorbischen Gebiete einen kleinen Teil
des mächtigen polnischen Herzogtums — eines Königreichs seit
dem Jahre 1024 — bildeten.
Die spätere kaiserliche Politik hat die Verluste des 10. Jahr
hunderts nicht dauernd wett gemacht. Zwar versuchte Konrad II.
das UÜbergewicht der Polen zu stürzen und durch Abtretung
Schleswigs die Elbslawen von nordischer Hilfe zu isolieren. Beides
gelang, und die sorbischen wie die ljutizischen Gebiete, ja an⸗
scheinend auch das Land der Abodriten, wurden der Tributpflicht
gegen die Deutschen wiederum unterworfen. Indes mit diesen
bloßen Thatsachen begnügte sich Konrad; die aktive Politik der
Ottonen, die auf Verchristlichung und Kultivierung des
Landes ausging, hat weder er noch sein Sohn Heinrich III.
wieder aufgenommen. Vielmehr ward es von nun ab als
einzige Pflicht der deutschen Herrscher betrachtet, die staatlichen
Bildungen auf slawischem Boden in ihrem gegenseitigen Ringen
so im Gleichgewicht zu halten, daß sie die herrschende Stellung
der Deutschen in Mitteleuropa nicht mehr bedrohten. Dieser
Aufgabe hat namentlich Heinrich III. mit Erfolg noch gelebt.
Eine Folge der veränderten Reichspolitik mußte es sein, daß
auch den Elbslawen wenigstens in ihren nördlichen abodritischen
und ljutizischen, nicht unmittelbar zum Reiche gezogenen Stämmen
die Freiheit eigener Bewegung gewährt ward. So konnte sich
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        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 341

unter den Abodriten seit der Regierung Heinrichs III. ein
eigenes Reich des Knesen Gottschalk von fast königlicher Be—
deutung herausbilden; es gewann eine gewisse Wichtigkeit und
jedenfalls geschichtliches Interesse dadurch, daß Gottschalk den
Versuch machte, von sich aus in seinem Volke das Christentum
 zu verbreiten. Dem trat dann freilich der Ljutizenbund
mit seinen heidnischen Tendenzen nur um so schroffer gegen⸗
über. Und nun zeigte sich rasch das Unfruchtbare einer rein
politischen Behandlung der slawischen und namentlich der elb⸗
slawischen Verhältnisse, wie sie die Kaiser des salischen Hauses
begonnen hatten. Im Jahre 1066 überfielen die heidnischen
Ljutizen die christlichen Abodriten; Gottschalk wurde ermordet,
der Bischof Johann von Mecklenburg den fremden Göttern ge⸗
opfert; dann brachen die Slawen über die deutsche, die
christliche Grenze und zerstörten Hamburg und Schleswig.
Darauf setzten sich die Abodriten von neuem einen heidnischen
Fürsten, den Kruto; als gewaltiger Bedränger der Christen und
Deutschen hat er bis zum Jahre 1098 in Buku, dem heutigen
Lübeck geherrscht.
Während aber die kaiserliche Politik in der zweiten Hälfte
des 11. Jahrhunderts mit ihrer Behandlung der slawischen
Verhältnisse endgültig Schiffbruch litt, drängten hinter ihr her
schon die Landesfürsten als bessere Erben der deutschen Interessen.
Die sächsischen Fürsten, durch mehr als ein Jahrzehnt furchtbarer
Kämpfe unter Heinrich IV. in ihren Sympathien für das Reich
entmutigt, übernahmen jetzt von sich aus die Führung der
slawischen Politik, und für ihre Entschlüsse ist nicht mehr der
Gesichtspunkt mitteleuropäischer Machtkonstellation maßgebend,
sondern anfangs der einfache Gedanke, sich reiche Tribute unter—
worfener Slawen zu verschaffen, später die Absicht, auf ssawischem
Boden deutsche Landesherrschaften mit deutschen, einträglich
zinsenden Unterthanen zu begründen. Es ist die Politik, die
zu den Anfängen einer Germanisierung des slawischen Ostens
geführt hat.
        <pb n="352" />
        342

Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

II.

Schon früher hatten die billunger Sachsenherzöge das
Haus des ermordeten christenfreundlichen Abodritenfürsten Gott—
schalk begünstigt. Als jetzt gegen das Jahr 1090 ein Sohn
Gottschalks, Heinrich, den heidnischen Mörder und Nachfolger
Gottschalks, Kruto, beseitigte und eine neue Herrschaft unter
seinen Stammesgenossen errichtete, fand er gegen Tributzahlungen
die dauernde Beihilfe der nördlichen Sachsen.
Mit ihr gelang es ihm, von neuem über drei Jahrzehnte
lang von Alt-Lübeck aus zu herrschen; doch wendete er sich,
obwohl den Sachsen zinsbar und den deutschen Kaufleuten auf
ihren Ostseefahrten günstig, ja obwohl selbst Christ, nicht gegen
das Heidentum seines Stammes. Es war eine eigenartige Ver
bindung bloß durch wirtschaftliche und politische Juteressen,
welche den Slawenherrscher und die Sachsenfürsten aneinander
fesselte: in ihrem Sinne haben sächsische Heere sogar die Gewalt
Heinrichs durch Kriegszüge gegen die östlicheren Slawen bis
zu den Ranen hin erweitert. Verwandte Verhältnisse scheinen
sich zu gleicher Zeit aber auch für die westlichen Ljutizen heraus
gebildet zu haben. In Havelberg herrschte um 1128 der christ
liche Slawenhäuptling Wittekind in Abhängigkeit vom sächsischen
Herzog, ohne daß der Dienst des slawischen Gerovit aufgehört
hätte; in Brandenburg gebot zu gleicher Zeit ein christlicher
häuptling, der ebenfalls weit davon entfernt war, die Verehrung
des Triglav zu verbieten.
Während sich so Abodriten und Ljutizen, die noch nicht
unterworfenen Stämme der Elbslawen, in eigenartige Zwitter—
oerhältnisse hineinlebten, rückte ihnen von Osten her die damals
wieder gewaltig anschwellende polnische Macht immer näher.
Seit dem Jahre 1120 hatte Boleslaw III. die Pommern unter—
worfen, denen bald darauf der deutsche Bischof Otto von Bam—
berg in polnischem Ausftrage das Christentum vermittelte; um
1125 reichte die polnische Macht von der Weichsel bis zur
Peene, dem Müritzsee und der oberen Havel; große Stücke des
ljutizischen Gebiets waren dem fremden Herrscher zugefallen,
der alte Ljutizenbund selbst war erschüttert; nur auf Rügen
        <pb n="353" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 343

hehauptete sich noch ein theokratischer Seeräuberstaat unabhängig
von polnischer Herrschaft. Unter diesen Umständen waren die
Aussichten für einen sächsischen Angriff auf die Elbslawenländer
günstig, sobald er von einer deutschen Beeinflussung der Polen—
herrschaft überhaupt begleitet und gefolgt werden konnte. Da
war es ein günstiges Geschick, daß um diese Zeit der Sachsen—
herzog Lothar deutscher König ward: er hat Elbslawen und
Polen zugleich der Oberhoheit des Reiches unterworfen. Er
zerstörte Rethra, den heiligen Ort des Ljutizenbundes, er unter⸗
warf die Abodriten und legte ihnen fast unerschwingliche Tribute
auf; er schloß gegen Ende seiner Regierung (1137) einen Frieden
mit Boleslaw III., kraft dessen dieser dem Reiche für Pommern
und Rügen den Lehnseid leistete und als Marschall vor dem
Kaiser das Schwert trug. Nach König Boleslaws Tode aber,
im Jahre 1138, begann die Polenherrschaft durch Teilungen
inneren Wirren zu verfallen. Dennoch war Lothar in
seiner slawischen Politik, die schließlich nur auf die Tribut—
zahlungen heimischer Herrscher hinauslief, nur der Vorläufer
einer späteren Generation von Fürsten, die siegreich die Elbe
überschritt, um auf slawischem Boden selbst deutsche Herrschaften
zu stiften. Ihre größten Vertreter waren Markgraf Albrecht
der Vär, der Begründer des brandenburgisch-preußischen Staats
(113441170), und der Sachsenherzog Heinrich der Löwe (1139
bis 1180).
Albrecht entstammte einem alten Geschlecht jenes Schwaben—
gaues, der sich vermutlich aus den letzten Nachzüglern der priester⸗
lichen Völkerschaft der Semnonen an den östlichen Ausläufern
des Harzes gebildet hatte: er war ein Schwabe, wie die heutigen
Herrscher Sachsens und Thüringens, die Wettiner, wie vor ihm
Gero, der gewaltige Markherzog der ottonischen Zeiten. Als er,
durch Erbschaft begütert im heutigen Anhalt, wo seine Nachfahren
noch herrschen, im Jahre 1134 von Kaiser Lothar mit der
Nordmark belehnt ward, umfaßte diese thatsächlich nur noch
die heutige Altmark und den Landzipfel zwischen Elbe und
Havel; in der Altmark aber hielten die Deutschen nur noch
den Westsaum besetzt, das Übrige war wüste von Volk und
        <pb n="354" />
        344

Fehntes Buch. Zweites Kapitel.

stand voll langen Rohres. Doch über dies karge Gebiet wiesen
Jahrhunderte alte Ansprüche unbegrenzt in den Norden und
Osten, in alle abodritischen und ljutizischen Länder.
Albrecht folgte ihnen alsbald, indem er sich die Einver
leibung der slawischen Herrschaften von Havelberg und Branden
burg zum Ziel setzte. In Havelberg unterdrückte er das Erb
recht der Söhne des verstorbenen Slawenfürsten Wittekind und
unterwarf die nördlich an Wittekinds Gebiet stoßende Priegnitz.
Und sofort traf er alle Anstalten, die zum dauernden Besitze
des Landes führen mußten. Eine Anzahl sächsischer Geschlechter
wurde zur Unterherrschaft in die neuen Marken gezogen; in
Havelberg ward das alte Bistum wiederum errichtet; im Jahre 1144
kehrte Anselm, der rührige Staatsmann König Konrads III.,
auf seinen Bischofssitz zurück. In Brandenburg wußte Albrecht
schon in den ersten Jahren seines Markgrafentums sich dem
slawischen Fürsten Pribislaw-Heinrich unentbehrlich zu machen;
er veranlaßte ihn zur Unterdrückung der heidnischen Verehrung
des Triglav auf dem benachbarten Harlunger Berge und ging
mit ihm einen Vertrag ein, wonach die Askanier zu Oberherren
und Erben des brandenburger Fürstentums nach dem Tode des
Fürsten erklärt wurden.
So brachten schon die ersten Jahre des neuen Herrn die
Anfänge weitschauender Politik. Doch war es Albrecht nicht
vergönnt, rasch zu ernten. Zunächst ward er während der
Regierungszeit König Konrads III. in die Kämpfe der Welfen
und Staufer verwickelt und seine Königstreue trug ihm da
zwar die Belehnung mit der sächsischen Herzogswürde und zeit⸗
weise auch den Besitz des Herzogtums ein, doch mußte er im
Frieden zu Frankfurt (1142) schließlich auf Sachsen verzichten,
blieb in seiner alten Stellung und hatte nur kostbare Jahre
besserer Thätigkeit auf slawischem Boden verloren.
Den Jahren der Verhinderung durch die Angelegenheiten
des Reiches folgte die Zeit des thörichten Wendenkreuzzuges
vom Jahre 1147. Während Bernard von Clairvaux in Süd—
deutschland mit Feuereifer zur heiligen Fahrt nach Palästino
        <pb n="355" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 345

hinriß, glaubten die bedächtigeren Sachsen der religiösen Strö—
mung der Zeit durch eine Kriegsreise gegen die heidnischen
Wenden genügend nachzukommen, und sie erhielten hierfür die
Zustimmung des Papstes. Ahnlich dachten die Dänen und die
Polen und Mähren; die Dänen in der gleichen Absicht elb—
slawischer Eroberungen, wie die Sachsen, die Polen mit
Plänen gegen Pommern und Preußen.
In der That gelang es, die Massen für den nordischen
Kreuzzugsgedanken in Bewegung zu setzen. Besonders aber
nahmen die Fürsten teil, auf deutscher Seite allen voran die
beiden Nebenbuhler Albrecht der Bär und Heinrich der Löwe,
jetzt der Vertreter seines Hauses in Sachsen. Schon die ent—
gegenstehenden Absichten der beteiligten Völker ließen bedeutende
Ergebnisse der Fahrt schwerlich voraussehen. In der That kam
es wohl zu weiten Zügen bis gen Pommerland und Preußenland,
sie hatten aber keine weitere Folge, als die furchtbarste Verwüstung
und Entvölkerung des Landes — wodurch sie allerdings der
nun beginnenden deutschen Besiedelung Vorschub leisteten —
und erweckten die gereizte Gegenwirkung der heidnischen
Slawen. Schon vor dem Einmarsch der Deutschen hatte der
abodritische Knes Niklot, der Stammvater des heutigen mecklen—
burgischen Hauses, die nördlichen Elbgegenden mit Feuer und
Schwert überzogen; nach dem Kreuzzuge wurden die Dänen
zur Freude der Sachsen durch unablässigen Piratenkrieg seitens
der Slawen in Schrecken gesetzt.
Für die Entwickelung der Nordmark Albrechts aber war es
weit wichtiger, daß kurz darauf, im Jahre 1150, Pribislaw-Heinrich
von Brandenburg starb. Drei Tage lang verheimlichte seine
Gemahlin Petrissa den Tod des Gatten, deutsch-christlich gesinnt,
bis Markgraf Albrecht herbeieilte und mit bewaffneter Hand
von Brandenburg Besitz nahm. Bestritten ward die neue Herr⸗
schaft nur noch einmal im Zusammenhang mit dem großen
Polenzug Kaiser Friedrichs J. von Jahre 1157. Wie dieser
eine erstmalige Ablösung Schlesiens vom polnischen Reiche zur
Folge hatte, so scheint er mittelbar zur Auflösung eines kleinen
        <pb n="356" />
        46 Zehntes Buch. Zweites VKapitel.

polnischen Vasallenstaates an der Spree mit der Hauptstadt
Köpenick geführt zu haben. Der Knes dieses Fürstentums, Jaczo,
oersuchte durch einen Angriff auf Brandenburg anscheinend eine
Diversion zu Gunsten seines vom Kaiser angegriffenen polnischen
Lehnsherrn. Sie mißlang ihm völlig. Im Verein mit dem
gewaltigen Erzbischof Wichmann von Magdeburg, dem geistlichen
Heros der deutschen Kolonisation im Osten, verjagte Albrecht
den Knes nicht bloß aus Brandenburg, sondern auch aus dem
eigenen Lande; die nördlichen Teile seiner Herrschaft fielen in
die Hände der Ljutizen, die westlichen und südlichen an die
Nordmark und das magdeburgische Erzbistum. Seitdem reichte
die Nordmark jenseits der Elbe bis zur Havel und Nuthe: diese
Linie ward durch eine Reihe von Burgen befestigt und ist auf
‚wei Generationen hin die Grenze des brandenburgischen Staates
zegen die Slawen geblieben.
Wenn Albrecht, altersgrau, aber immer noch thatkräftig
in seinen späteren Jahren weitergehende Erwerbungen nicht mehr
gemacht hat, so ist der Grund hauptsächlich in der Behinderung
durch die inzwischen kühn emporgewachsene Macht Heinrichs des
Löwen zu suchen. Denn war der Nordmark ursprünglich der
Anspruch auf die ljutizischen wie den größten Teil der abodri—
tischen Länder unbestreitbar, so hatte doch Heinrich der Löwe
schon längst begonnen, von den Niederungen der Elbe her in
der Richtung auf Dänemark und Rügen zu neue Reichtümer
in Landestributen und vor allem die gewinuverheißende Er—
schließung der Ostsee für seinen sächsischen Besitz zu suchen.
Die Anfänge deutschen Fortschrittes in diesen Gegenden
gehen freilich auch auf Albrecht zurück. Während der wenigen
Jahre seiner sächsischen Herzogswürde (1138 -1142) hatte er
den thatkräftigen Heinrich von Badewide mit der sächsischen
Grafschaft Holstein belehnt; unter ihm waren die Holsten gegen
die Slawen im Lande Wagrien vorgegangen und hatten sie
fast völlig ausgerottet: wiederum versprach das östliche Holstein
deutsch zu werden, wie in den Zeiten, bevor Karl der Große
es abodritischen Völkern überlassen. Graf Adolf II. von Holstein,
der Nachfolger Heinrichs von Badewide, den Heinrich der Löwe
        <pb n="357" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 347

eingesetzt hatte, sobald er im Jahre 1142 die Herzogswürde in
Sachsen überkommen, hatte dann ganz im Sinne Albrechts
veiter gewirkt. Er zuerst rief vlaemische, holländische, westfälische
und friesische Kolonisten ins ehemals slawische Land, er begann
schon im Jahre 1148 den Bau Lübecks an Stelle des alten
Buku: er schuf die erste deutsche Stadt an der Ostsee.
Das geschah in Zeiten, da Heinrich der Löwe noch nicht
an eine Verbreitung germanischer Ansiedler, ja auch nur an die
Begründung deutscher Herrschaft und christlichen Einflusses jen—
seits der Elbe dachte. Heinrich stützte zu dieser Zeit noch den
heidnischen Abodritenfürsten Niklot in seiner Herrschaft, ja half
ihm diese erweitern, damit dessen große Tributsummen noch
reichlicher fließen möchten: nulla de christianitate fuit mentio,
sed tantum de pecunial. Allein eben vom wirtschaftlichen
Standpunkte aus wurde schließlich Heinrich weiter getrieben.
Seine Stadt Bardowiek litt zusehends unter dem rasch er—
blühenden Verkehre Lübecks: so entriß er dem Grafen den Platz.
Die Dänen, durch innere Wirren in sich zerfallen, waren jahre—
lang durch slawische Seeräuber ausgebeutet worden; schließ—
lich hatten sie Gleiches mit Gleichem vergolten und die Ostsee—
küsten geplündert. Da befürchtete Heinrich, sie möchten den
Handel Lübecks unterbinden, und beschloß die Eroberung des
Landes der Abodriten. Mit den gewaltigen Mitteln mili—
tärischer und wirtschaftlicher Art, die ihm zu Gebote standen,
ging er im Jahre 1160 gegen denselben Niklot vor, den er
hisher durch Tribute belastet hatte. Es kam zu einem Kampfe, reich
an heroischen Zügen; als letzter nationaler Held der baltischen
Slawen ist Niklot, umdrängt von feindlichem Hinterhalte, ge—
fallen. Das eroberte Land behandelte Heinrich nach dem Vor—
gange Albrechts des Bären in Brandenburg. Er verteilte die
einzelnen Bezirke lehnsweise an seine Helfer aus dem sächsischen
Adel; er stellte die alten Bistümer wieder her; doch mußten
ihm die drei Bischöfe von Oldenburg-Lübeck, Ratzeburg und
Mecklenburg-Schwerin als Landesbischöfe huldigen, ungleich
den märkischen von Havelberg und Brandenburg, die bis ins
Helmold 1. 68.
        <pb n="358" />
        318 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

14. Jahrhundert Reichsfürsten blieben wie die Bischöfe des
alten Deutschlands: so setzte es Heinrich durch unter Zustim⸗
mung seines kaiserlichen Freundes Friedrich J.
Eine Landesherrschaft bis zu den Grenzen Pommerns war
dadurch gewonnen, ungleich stärker, als die des brandenburgi—
schen Nachbars und Rivalen. Indes blieb auch ihr ein Rück
schlag seitens der slawischen Elemente nicht erspart. Im Jahre
1164 schlug Pribislaw, der tapfere Sohn Niklots, nach zähen
Widerstandsversuchen die Deutschen aufs Haupt; und Heinrich,
durch eine große Fürstenverschwörung in Sachsen bedrängt!,
mußte ihm zwei Jahre später die Verwaltung des Abodriten⸗
landes mit Ausnahme der Grafschaft Schwerin in Lehnsweise
übertragen. Pribislaw führte darauf die entwichenen Reste
seines Volkes wiederum der Heimat zu; als getreuer Vasall
Heinrichs hat er geherrscht und das heutige Fürstenhaus der
beiden mecklenburgischen Herzogtümer begründet.
Heinrich aber begann, nachdem die abodritischen Lande be—
cuhigt waren, sofort ältere Versuche gegen die letzten Horte des
Slawentums an der Ostsee kräftiger zu erneuern, gegen Rügen
und Pommern. Er mußte hierbei mit dem Wetlbewerbe der
Dänen rechnen. Schon längst hatten diese ihre Angriffe auf
das slawische Ostseegestade gerichtet; im Jahre 1160 hatten sie
sich, von neuem unter König Waldemar geeint, Rügen tribut⸗
pflichtig gemacht. Sie durchschauten Heinrichs Pläne sehr wohl,
in wie freundlichen Formen auch der Herzog ihrem Herrscher⸗
hause entgegenzukommen pflegte, und setzten alles daran, den
Deutschen wenigstens in der Eroberung Rügens zuvorzukommen.
Im Mai 1168 landeten sie an den Kreidefelsen der Insel; mit
Macht belagerten sie das Heiligtum des äußersten rügischen
Nordens, das erdumwallte Arcona; am 15. Juni 1168 fiel es
in ihre Hände. Klug stürzten sie die bisher allmächtige Priester⸗
schaft des Tempels und schufen den Landesfürsten freie Hand
zur Herrschaft und Aufbringung eines großen Tributs; ver⸗
gebens widersprach dem Heinrich, der beim Feldzuge durch den
Schweriner Bischof und seine slawischen Vasallen vertreten war;

S. oben S. 142.
        <pb n="359" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 349

die Dänen behielten das Land; von Heinrich organisierte oder
venigstens geduldete Raubzüge gegen ihre Küsten vermochten sie
in den letzten Jahren nur zur Herausgabe der Hälfte des Tempel⸗
schatzes von Arcona und des Tributes, nicht zur Aufgabe der
Herrschaft; bis zur Reformationszeit hat Rügen zum Bistum
Roeskilde gehört.
Besseren Erfolg hatte die deutsche Sache in Pommern.
Nach mannigfachen Wechselfällen dänischen und polnischen Ur—
sprungs gelang es Heinrich im Jahre 1177, mit Hilfe Ottos
von Brandenburg, des Nachfolgers Albrechts des Bären, die
pommerschen Knesen zum Anschluß an Deutschland zu zwingen.
Es war die letzte slawische That Heinrichs vor seinem Sturze;
mm Verein mit den Fürsten des rivalisierenden Brandenburgs voll⸗
bracht, zeigt sie, was die Kraft der neuen Kolonialstaaten zwischen
Oder und Elbe im Beginn des letzten Viertels des 12. Jahr—
hunderts vermochte, wenn sie gesammelt auftrat.
Was aber die neuen Staaten weit hinweg über die persön—
lichen Eifersüchteleien ihrer Herrscher verband, was gemeinsame
Interessen von steter Dauer herzustellen begann, das war die
Thatsache einer beiden schon gemeinsamen deutschen Bevölkerung.
Denn nicht bloß erobert waren die Lande zwischen Elbe und
Oder: germanisiert schon erschienen sie in weiten Strecken gegen
Ende der Lebenszeit Kaiser Friedrichs J.

III.

Weit mehr als die Eroberung der Slawenländer im 12.
und 183. Jahrhundert erscheint deren Germanisation als ein
wahrhaft erstaunlicher Vorgang: es ist die Großthat unseres
Volkes während des Mittelalters. Wo kamen jene nicht er—
müdenden und ermattenden Mengen deutscher Ansiedler her, die
sich in ununterbrochenem Strome durch mehr als zwei Jahr—
hunderte in die Länder des Ostens ergossen — zur selben Zeit,
da der deutsche Söldner die Heere seiner Kaiser wie fremder
Fürsten zu füllen begann, da die Städte des Mutterlandes
zurch heimische Einwanderung in außerordentlichem Wachstum er—
        <pb n="360" />
        3850 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

blühten? In späterer Zeit finden wir Sachsen in Brauden
burg, Mecklenburg und Pommern; Westfalen besonders am
Rande der Oftseeküste hin bis Preußen und Livland; Thüringer
und Franken im Meißnischen, in den Lausitzen, in Schlesien
und Nordböhmen; Baiern in Südböhmen und Mähren, in den
schlesischen Gebirgen, in den Osthängen der Alpen; Leute von
Mosel und Rhein in Ungarn und Siebenbürgen; oberdeutsche
Elemente vornehmlich im fernen Preußen: — und zwischen
ihnen allseitig zerstreut Leute vom Niederrhein, von Holland,
Brabant und vor allem Flandern: jene zähen Niederländer, die
schon unter Karl dem Großen in die Gegend von Corvey ver⸗
pflanzt worden waren, die bereits im 11. Jahrhundert in ge⸗
legentlichem Zuzug nach Ungarn, in massenhafter Einwanderung
nach England gedrungen waren.
Es ist eine Erscheinung, die nur durch tiefe Wandlungen
des heimischen Daseins veranlaßt sein kann, in denen die
Auswanderer, je dichter sie daheim saßen, umsomehr mit der
Kraft selbständigen Wagens zu weitem Zug und wirtschaftlicher
Beherrschung unbekannter Lande ausgestattet worden sein müssen.
In der That reichen die sozialen und wirtschaftlichen Erschei—
nungen, die den Wandertrieb nach Osten veranlaßten und den
fürstlichen Eroberungen des 12. und 13. Jahrhunderts erst Halt
gaben, im ganzen Mutterlande auch außerhalb Flanderns und
Hollands um Jahrhunderte weit zurück in die Entwickelungszeit
der fränkischen und sächsischen, ja der karlingischen Herrscher.
Die alte Flurverfassung der Urzeit und Stammeszeit, wie
sie noch ungebrochen hineinragte ins 12. und 18. Jahrhundert
und in ihren Resten noch heute vielfach fast unverändert fort⸗
lebt, war eine Gewannenverfassung gewesen: jede Hufe hatte
grundsätzlich in jedem ursprünglich gemeinsam gerodeten Teil
der Flur, in jeder Gewanne, einen gleich großen Anteil be—
sessen, — und da es in älteren Fluren viele Hunderte von Ge—
wannen gab, so waren die zu einem vollen Hufengut gehörigen
Landstücke weithin zerstreut und verzettelt worden über das ganze
Flurland. Erschwerte diese Lage vielfach die Bestellung, so wurde
die Wirtschaft des Hüfners durch eine andere Folge der ur—
        <pb n="361" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 351

sprünglichen Fluranlage noch viel mehr betroffen. Die ein⸗
zelnen Gewannen lagen ohne zwischenführende Wege zumeist
geschlossen aneinander; es war dem einzelnen Hüfner nicht mög—
lich, auf die Mehrzahl seiner Ackerstücke zu gelangen, ohne die Äcker
anderer Hüfner, seiner Dorf- und Markgenossen, zu überschreiten
oder zu überfahren. Die notwendige Folge war, daß alle Genossen,
im sich gegenseitig nicht zu stören, zu gleicher Zeit bestellen, säen,
ernten mußten, was wiederum nur möglich war bei Anbau derselben
Frucht: eisern herrschte der Flurzwang: kein Landwirt war in
der Lage, individuell, nach bloßem eigenen Ermessen seine Wirt—
schaft zu handhaben, zu bauen, wie, wo und was ihm beliebte.
Das System unterzwang mithin jede wirtschaftliche Individualität
seinen rauhen und unabänderlichen Anforderungen; es hemmte
den Fortschritt besserer Wirte. Es konnte nicht ausbleiben,
daß es als Härte empfunden ward, sobald die Fortschritte der
materiellen, politischen und geistigen Kultur den Einzelnen zu
versönlicherem Leben geschickt machten.
Seit dem 8. und 9. Jahrhundert, in der Zeit des ersten
zroßen Ausbaues neuer Dörfer in den noch ungelichteten Ur⸗
wäldern der Heimat, fing der deutsche Bauer zuerst an, dunkel
die Veraltung der bisherigen Flurverfassung zu ahnen, und so—
fort begann er bei Anlage neuer Dörfer mit dem Versuch,
Besseres an die Stelle zu setzen. Das Einfachste war, daß man
die bisherige Kleinheit der Gewanne, wie sie den urzeitlichen
Schwierigkeiten der Rodung entsprach, nunmehr bei besseren
Mitteln der Urbarmachung aufgab. Die Gewanne der Kolo—
nialdörfer schon der Karlingenzeit sind darum meist groß und einheit—
lich angelegt; nicht selten besitzt jeder Hufner in jedem Gewann
Stücke von vier bis zehn Morgen. Bei dieser Ausdehnung war
es denn auch möglich, zwischen den Gewannen, deren es nun
biel weniger gab, schmale Wege auszusparen, so daß jeder
Hüfner ohne Überfahren fremder Parzellen zu dem Seinigen ge—
langen konnte. Unzählige Kolonialfluren sind im 8. bis 11. Jahr⸗
hundert und noch später nach diesem verbesserten System in
den Wäldern des Mutterlandes, vornehmlich der rheinischen
Gegenden, entstanden.
        <pb n="362" />
        352 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

Allein es blieb dabei immer noch ein Bedenken. Noch
immer lag die Hufe in vielen Stücken zerstreut über die Flur
hin, noch immer mußte viel Zeit auf die Wege von einem zum
anderen Stück wirtschaftlich nutzlos verschwendet werden, noch
immer war es nicht leicht, sich von dem Wirtschaftsplan der
benachbarten Hüfner zu entfernen. So gelangte man schon früh
in Ober⸗ wie Mitteldeutschland und vornehmlich wohl in den
Niederlanden zu einem dritten System, das völlig von den
beiden bisherigen Fluranlagen verschieden war. Nicht im
Durcheinander ihrer Ackerstücke, sondern durchaus voneinander
geschieden, als je eine große Ackerfläche wurden die Hufen be⸗
gründet. Mit Vorliebe benutzte man zu diesen neuen Anlagen
die sanft ansteigenden Thäler der deutschen Mittelgebirge oder
die weitgedehnten Moorflächen des Nordwestens. Hier zog man
dem Bache oder dem Bruche entlang eine feste Straße: an ihr
wurde in gewissen Entfernungen Hof an Hof erbaut und jedem
Hofe das auf die Straße stoßende, ihn umgebende Land bis
zur mittleren Grenze mit den benachbarten Höfen zugewiesen.
So entstanden lange Ackerstreifen von bedeutender Ausdehnung,
die in den meisten Fällen rechtwinklig auf die Straße stießen
und von da ab in die Wildnis des Waldes oder des Moores
verliefen. Jeder von diesen Streifen war groß genug abgemessen, um
eine Hufe zu bilden: das Problem, die Hufe in einem Stücke
anzulegen, war gelöst. Auf diese Weise erwuchsen jene Dörfer,
die man wohl Fadendörfer genannt hat: einstraßig ziehen sie sich
in gleichgemessener Entfernung ihrer einzelnen Gehöfte stunden—
weit durch die Thäler Mitteldeutschlands und die einst bruchigen
Ebenen Belgiens, Hollands und der niedersächsischen Landesteile
hin, in sauberem Anbau getrennter Wirtschaften, mit meist
herrlichen Wiesen im Grunde, mit schweren Getreideschwaden
jenseits des Straßendamms, mit Weide und Wald an der
äußeren Grenze der von der Straße wegstrebenden Feldmark.
Das Ideal individualistisch-agrarischer Thätigkeit war damit
erreicht; das neue System, anfangs, z. B. im Odenwald, noch
unwirtschaftlich konstruiert, wurde bald wesentlich verbessert;
jeder tüchtige Wirt mußte sich nach seiner Einführung sehnen:
        <pb n="363" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 353

es ward eins der stärksten Erziehungsmittel zu wirtschaftlicher
—ADDDDDDD——
zur Beherrschung ungebrochener Wildnis. Vollzog es die wirt—
schaftliche Befreiung des Individuums auf agrarischem Boden,
löste es den Einzelnen aus den allzustarken Fesseln der urzeit—
lichen Markgenossenschaft, so lief diesem Vorgang auf recht
lichem Gebiete ein völlig analoger parallel. Hier war der
Bauer zum großen Teile hörig geworden; er war gebunden an
die Rechtsordnung der Hofgenossenschaft, der er zugehörte, und
an deren unverbrüchliche Normen. Diese Normen entstammten
einem Zeitalter absoluter Naturalwirtschaft. Sie liefen darauf
hinaus, den Bauer als Arbeitskraft an den Grundherrn zu
binden: Frondienste waren ihr Charakteristikum: sie umstrickten
mithin die Persönlichkeit des Hofgenossen. Demgegenüber galt
es einen Zustand zu erreichen, wo der Bauer, weil vielfach
landlos, dem Landherrn zwar noch zu gewissen Leistungen vom
Lande, zu Zins oder Pacht verpflichtet war, wo die rechtliche
Bindung seiner Persönlichkeit aber hinwegfiel. Ein solcher Zu—
stand ward naturgemäß nicht zunächst auf dem platten Lande,
sondern — für etwas andere Verhältnisse — am ehesten in
den eigentlichen Sitzen der aufkommenden Geldwirtschaft, in
den Städten erreicht. Hier wurde eine Bodenleihe entwickelt,
die der Regel nach erblich war, von der ein wirklicher Pacht⸗
—DDD
Eigentumsrechte des Leiheherrn erfloß, und der alle Kennzeichen
der früheren persönlichen Bindung des Beliehenen fehlten. Es
war eine Entwickelung, deren Einzelzüge auch für das platte
Land anscheinend nicht ohne Folgen geblieben sind. Und schon
hatten sich auf dem Lande selbst für gewisse Lagen verwandte
Rechtsverhältnisse entfaltet. Der rechtlich lösende Anlaß wurde
hier, wie in der wirtschaftlichen Lösung der Flurverfassung,
durch den Ausbau des Landes seit dem 8. und 9. Jahrhundert
gegeben. Auch die Grundherren, ja sie vor allem wollten die
Früchte dieses Ausbaues genießen. Das war nur möglich bei
Heranziehung weiterer, vielfach besonders gewandter, technischer
Arbeitskräfte, wie z. B. beim Weinbau; und diese Kräfte mußte
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 23
        <pb n="364" />
        354 Fehntes Buch. Zweites Kapitel.

man, wollte man nicht eigenes Kapital für die schwierigen An—
fangsjahre der Rodung und ersten Kultivation aufwenden, be⸗
sonders günstig hinstellen, sollten fie ihrerseits zur selb—
ständigen Durchführung der ersten Urbarung veranlaßt werden.
So ging man ihnen gegenüber vielfach von den alten rigorosen
Bedingungen grundhöriger Landnutzung ab und behandelte sie
nach dieser oder jener Richtung hin freier, bis sich aus mannig⸗
fachen Versuchen seit dem letzten Viertel des 11. Jahrhunderts
eine neue, rechtlich ziemlich genau abgegrenzte Form der Land—
leihe, die sogenannte Landsiedelleihe, entwickelte Gewiß wirken
in ihr noch vielfach grundhörige Erinnerungen nach. Das ver—
gebene Land, das dem einzelnen Leihbauern als wohlabgerun⸗
deter, für sich stehender Hof zur Urbarmachung zukommt, gilt,
wie das grundhörige Gut, als nicht für den freien Güterverkehr
bestimmt, sondern als in der Familie des Leihbauern unver⸗
äußerlich forterbend; es wird ferner als unteilbar gedacht: der
Leiheherr will seines Zinses als Ganzen sicher sein. Aber mit
dieser teilweise noch bestehenden Bindung, die rechtlich nur das
Gut, nicht mehr die Person seines Inhabers trifft, gehen doch
auch sehr wohlthätige Erinnerungen an sonst bestehende oder
einst vorhandene grundhörige Richtungen Hand in Hand: das
Eigentum des Leiheherrn ist praktisch fast gar nicht betont, es
wird häufig zu einem halbverblaßten Obereigentum; und die
Erblichkeit des Leihverhältnisses gilt als selbstverständlich unter
Konstanz des einmal festgesetzten, bei steigender Grundrente
bald sehr gering erscheinenden Leihzinses. Im ganzen entsteht ein
rechtliches Verhältnis, das für den Beliehenen, der nicht selten,
wenn nicht gar der Regel nach aus grundhörigen Verhältnissen
herkam, einen sehr wesentlichen Fortschritt seiner rechtlichen
Stellung bedeutete, und das wohl geeignet schien, unter
Abstreifung einiger noch vorhandener grundrechtlicher Überreste
zur freien Erbpacht wohlhabender Bauern zu führen. Nach
diesem System hat man seit dem Anfang des 11. Jahrhunderts
bald vereinzelt, bald in vollen Ausbaudörfern im Mutterland
kolonisiert; namentlich in Mitteldeutschland und am Niederrhein
kam es zu weitester Anwendung. Verband es sich mit dem
        <pb n="365" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 355

oerbesserten Gewannensystem der alten Flurverfassung oder gar
dem System der neuen einheitlichen Streifenanlage der Hufe,
so war es vollauf geeignet, einen ungemein kräftigen neuen
Bauernstand zu erziehen.
Mit diesen Vorteilen der neuen Siedelung auf mutter—
ländischem Boden während des 11. bis 13. Jahrhunderts ver—
band sich endlich vielfach ein dritter, der nicht minder erheblich
war. Fast alle Neubruchshufen wurden größer ausgemessen, als
die Hufen alter Siedelung. Es ist das an sich ein gemeines
Gesetz jeder Kolonisation. Die neuen Hufen, unter extensiver
Wirtschaftsweise hineingerodet in die Wildnis und in das Ge—
strüpp des Urwaldes, wurzeldurchwachsenen und steindurchsetzten
Bodens, können nur dann neben den alten Hufen geklärter
Bodenarten bestehen, wenn sie größer angelegt werden: eine
Notwendigkeit, die freilich nur für den Anfang jeder Siedelung
besteht, später, wenn die Intensität des Anbaues fortgeschritten
ist, wegfallen könnte, dann aber naturgemäß beibehalten wird
und den Siedelanlagen ein steigendes wirtschaftliches Übergewicht
über die älteren Anlagen des Mutterlandes zu sichern pflegt.
Nun war aber in Deutschland dieses notwendige Übermaß
der neuen Hufen in vielen Fällen besonders stark infolge des
alten Bodenregals der Könige an Heide und Urwald. Während
die Volksgenossen sich in den Marken niederließen nach gemeinem
Recht und den Landesausbau in den alten Hufen regelten nach
dem jeweilig vorhandenen Bedürfnis, so daß die Volkshufe, an
Größe sehr verschieden, in ihrer wechselnden Ausdehnung jeden⸗—
falls den jeweiligen Lebensanforderungen der Dorfgenossen ent—
sprach, stellte sich für den König, der Freien und Adeligen Rode—
plätze in den unendlich ausgedehnten Waldungen seines Eigen—
tums überwies, schon früh das Bedürfnis eines besonderen, ab—
geschlossenen Landmaßes für solche Begabungen heraus. Es
ward gefunden in der Königshufe, die mit der virga reégalis,
der Königsrute, gemessen, den Umfang von etwa 47 —50 Hektaren
erreichte: eine außerordentliche, wahrhaft königliche Ausmessung
für die Bedürfnisse einer Familie, die das gemeine Maß der
Volkshufe um das Drei- bis Vierfache überstieg.

J9 4
        <pb n="366" />
        356 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

In diesen Königshufen vergaben unsere Herrscher schon
früh vieles Land für treu geleistete Dienste; schon im
d. Jahrhundert sind sie nachweisbar in Hessen und in West—
falen, im Salzburgischen, an der Save und in Ungarn, in den
Ardennen und bald auch in den slawischen Kolonisationsgebieten
des Nordostens. Und wer von allen Siedellustigen der deutschen
Kaiserzeit hätte nicht gewünscht, daß die Königshufe das ge⸗
meine Maß alles zu urbarenden Landes werden möchte? Die
Grundherren konnten sich dem Einfluß des königlich großen
Landmaßes nicht entziehen; auch die Hufen, welche sie aus—
thaten, stiegen an räumlicher Ausdehnung.
So waren alle Momente guter Vorbedeutung vereint, um
die Besiedelung zunächst des Mutterlandes zu begünstigen: das
wirtschaftliche eines größeren Hufenumfangs, das rechtliche
steigender Freiheit, das soziale geringerer genossenschaftlicher
Bindung: auf einen Punkt hin drängte die ganze Bewegung,
auf die Erziehung des Landmanns zur Rodearbeit, zum Aus—
bau in freierem Besitze. So ward zunächst das Mutterland im
12. und 13. Jahrhundert vollends geurbart.
Aber diese Thätigkeit war nur die Vorstufe der größeren
Kolonisation des Ostens. Nicht in blöder Unerfahrenheit wandten
sich die deutschen Siedler in die slawischen, die magyarischen
Gegenden. In harter Arbeit daheim hatten sie gelernt, neue
Grenzen die Hänge des Urwaldes emporzuziehen, gastlichen Rauch
aufsteigen zu lassen im unbewohnten Thal; und in einer wohl⸗
thätigen sozialen und rechtlichen Emanzipation hatten sie die Kraft
gewonnen, sich und nur sich selbst anzugehören unter Aufgabe
jedes genossenschaftlichen und herrschaftlichen Schutzes. Der
herbe Mut des Auswanderers, ohne die Verzweiflung des ver—
schuldet ins Elend Getriebenen, beseelte sie: gern zogen sie von
dannen; lockend, wenn auch nicht ohne Züge saurer Mühe, er⸗
schien ihnen die Zukunft; sie zweifelten nicht, ein besseres Los zu
erringen. Es ist die geistige Disposition, die den echten, den er—⸗
folgreichen Auswanderer aller Zeiten geziert hat: wie sie bei
den Vlamingen und Holländern am ausgeprägtesten vorhanden
        <pb n="367" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 357

war, einfach in ihren Grundlagen, doch bedeutsam in ihrer
sausendfach wiederholten Wirkung, so bestand sie auch bei den
ibrigen Deutschen des Mutterlandes: von außerordentlicher Wich—
tigkeit ist sie für die Geschichte unserer Nation geworden.

IV.

Von Flandern und Holland, von Brabant und vom Nieder⸗
rhein, von den am dichtesten bevölkerten Gegenden des Reiches
sind die Anfänge einer freien und systematischen Besiedelung
des Ostens ausgegangen: von hier strömten seit der Neige des
11. Jahrhunderts in immer zunehmender Zahl auf fast zwei
Jahrhunderte überschüssige Mengen deutschen Volkes nach Osten;
ihr Freiheitssinn, ihre agrarische Ordnung hat zum großen
Teil den Typus des regulären Besiedelungsgeschäfts bilden
helfen.
Flandern scheint von Anbeginn zumeist in Einzelhöfen
besonders großer Ausdehnung besiedelt gewesen zu sein; der
flandrische Bunnar berechnet sich auf 8 bis 4 Hektare?,
12 Bunnare bilden eine Hufe, deren Flächenmaß mit 36 bis
18 Hektaren ohne weiteres an die Größe der Königshufe
erinnert. Von ähnlich großer Anlage waren wohl auch die
ursprünglichen holländischen Hufen. Gemeinsam aber war
ferner beiden Stämmen die Kolonisation der Moore, schon in
der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts hatten namentlich
die Holländer eine sichere Methode zu ihrer Urbarung geschaffen.
Es waren Erfahrungen, die die deutschen Fürsten des
friesischen und niedersächsischen Nordseerandes leicht geneigt sein
mußten sich zu nutze zu machen. In einer Zeit, da sich die
rheinischen und süddeutschen Fürsten in der finanziellen Aus—
beutung des Verkehrs durch Städtegründung und Straßenbau,
durch Geleit- und Zollwesen Einnahmen von ungeahnter Stärke
schufen, wie sie in gleicher Weise die norddeutsche Tiefebene,

Meitzen in Festschrift für Hanssen S. 58.
        <pb n="368" />
        358 Sehntes Buch. Zweites KNapitel.

weil noch verkehrsarm, nicht zur Verfügung stellte, mußte es
ihnen darauf ankommen, anderweite Hilfsquellen zu erschließen,
wollten sie nicht an Macht gegenüber dem hohen Adel des
Südens zurückstehen. Da bot sich ihnen die Kolonisation der
großen Moore.
Der erste aller Fürsten, der an sie dachte, scheint der große
Erzbischof Adalbert von Bremen gewesen zu sein; warum sonst
ließ er sich im Jahre 1062 die bremischen Moore links der
Weser als kaiserliche Gabe zuweisen? Zur Ausführung aber
gelangte der Gedanke anscheinend erst um die Wende des 11.
und 12. Jahrhunderts. Da erscheinen Männer vom Niederland
diesseits des Rheins in Bremen und schließen durch ihren
Priester und ihre geschworenen Vertreter einen Vertrag mit
dem Erzbischof ab zur Kultivation eines Moores südöstlich der
sandigen Landzunge, darauf die Stadt Bremen sich hinstreckt,
in einer Gegend, die heute noch den Namen des Hollerlandes
führt. Sie wollen als Großgemeinden eigene Hundertschaften
bilden, die zugleich Kirchspiele sein sollen und Gerichtsbezirke;
da wollen sie ihre eigenen Priester haben über den von ihnen
erbauten Kirchen; da wollen sie geistliches Recht genießen nach
den Bräuchen ihrer Heimatdiözese Utrecht; da wollen sie sich
selbst Recht sprechen in der Weise der Altvordern, — nur wenn
sie sich Rechtes nicht einen können, soll der Erzbischof selbst
eingreifen dürfen als ein gewaltiger Herr. Das Land aber
teilen sie unter sich auf vom Rande des Moores her, wo der
Abzugskanal des Wassers in hoher Deichstraße an ihre Höfe
grenzt: von hier aus laufen die Hufen als je ein Stück in
langen Streifen hinein in das wüste Moor, und als ihre volle
Ausdehnung ist das Maß der Königshufe in Aussicht genommen.
Das Land aber wie ihre Höfe erhalten die Männer zu erblichem
Recht, nur einen kleinen Zins zur Anerkennung des erzbischöf⸗—
lichen Obereigentums werden sie davon zahlen, nur zu einein
Abkauf der Gerichtsbarkeit um je zwei Mark jährlichen Zinses
von je einer Hundertschaft verpflichten sie sich, und für den

Brem. UB. 1 Pr. 87, S. 86.
        <pb n="369" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 359

Torf, der bei der Urbarmachung ihrer Hufen zu stechen sein
wird, bedingen sie sich!, wie überhaupt sür ihren Verkehr, Frei⸗—
heit aus von erzbischöflichem Zolle.
Es ist eine Kolonie mit durchaus eigenem Leben und
eigenem Recht, die hier begründet wird; fast nur als Landes⸗
herr genießt der Erzbischof von ihr Vorteil. Die späteren
Kolonien verwandter Art, die um Bremen herum an beiden
Ufern der Weser bis zum Schlusse des 12. Jahrhunderts be—
gründet wurden, die Siedelungen, die in der Gegend von
Hamburg in gleicher Zeit zu gleichem Zweck der Moorkultur
entstanden, erfreuten sich nicht alle derselben äußerst günstigen
Bedingungen. War es recht gewesen, Männer besonders frei
zu stellen, die den ersten Gefahren bisher unbekannter Anlagen
zu trotzen gewagt, so erschien der Wagemut der Amsiedler
späterer Zeit nicht in gleich hellem Lichte und die Bedingungen
gestalteten sich günstiger für den ansetzenden Landherrn. Immer
aber blieb der Grundsatz bestehen: daß die neue Siedelgemeinde
in den Genuß eines weitgehenden, freien Erbzinsrechtes gelangte,
daß bei ihrer Ansetzung eine aus ihren Mitgliedern gewählte
Kommission oder — dies ist später der gewöhnliche Fall —
ein Unternehmer, der die Siedler gesammelt hatte oder
sammeln wollte, für sie verhandelte und in vertragsmäßiger
Stipulation mit dem Herrn des Grundes die künftigen Rechte
der Gemeinde im Sinne weitreichender öffentlicher Freiheit
ordnete. Auch die Hufenanlage in einem Streifen und zu
besonderer Größe blieb gewahrt; bald ist sie als niederländisch
oder vlaemisch im ganzen Norden bekannt.
In diesen allgemeinen Zügen ging dann das Recht der
Moorkolonien der Vlamingen und Holländer auch auf anderes
als Moorgebiet über: aus der besonderen Kulturform entwickelte
sich die allgemeine Besiedelung des Ostens. Der Übergang begreift
sich leicht, bedenkt man, welch ausgedehnte Flächen schon Ost—
sachsens, noch mehr der slawischen Gebiete damals als Bruch
und Morast in stauender Nässe ruhten: sie zu kultivieren war

Oder wenigstens ihre späteren Nachbarn im Jahre 1181.
        <pb n="370" />
        360 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

eine der Moorarbeit nah verwandte Aufgabe. Und darüber
hinaus hatten die Slawen wenigstens sich auch tiefgründiger
Humusböden nicht angenommen; ihre flache, den Boden nur
ritzende Bestellung überwand die Unbilden solcher Böden mit
nichten. Auch hier setzten die Niederländer ein. Je mehr aber
ihre Kolonisationstechnik sich der einfachen Urbarmachung und
Bestellung schwerer Böden überhaupt näherte, um so mehr
erhielten sie Mitbewerber aus allerlei Volk anderer Stämme.
Der Deutsche jeder Herkunft war mit seinem Streichbrettpflug
der Urbarung und Bearbeitung dieser Böden gewachsen —
neidisch hatten wohl die Sachsen da und dort auf den Moor—
gebieten, aus Sumpf und Rohr, die neue bäuerliche Freiheit
der Holländer erwachsen sehen: nun nahmen sie teil an den
Vorteilen des neuen Rechtes. Swa gebure ein nuewe dort
besezzen von wilder wurzelen, den mac des dorfes herre
wol geben erbezinsesrecht an deme gute sagt der Sachsen⸗
spiegel ganz allgemein!; spätestens um 1230 galt das wesent⸗
lichste privatrechtliche Privilegium der Holländer als gemeines
Recht neuen Anbaus. Und nun nahmen sie alle teil, die Häusler,
die Büdner, die Kossaten des Mutterlandes, wohl nicht selten
als Grundholde dem heimischen Boden entwichen, nun als Freie
auftretend und genießend im neuen Lande; nun flüchtete der
wachsende Überschuß jüngerer Bauernsöhne nach Osten; nun
erhoben sich die Niedersachsen selbst aus grundherrlichen, erst
jetzt hier im Osten veraltenden Verhältnissen zur verjüngten
Kultur ihres Landes. Diesem Ansturm ist die Unkultur der
linkselbischen Gegenden, sind Heide und Waldwüste der Slawen—
gegenden, sind die Slawen selbst endlich wenigstens in den
centralen Gebieten ihrer Ansiedlungen jenseits der Elbe ge—
wichen.

Am wenigsten erfolgreich war die neue Kolonisation auf dem
Boden der ältesten deutschen Eroberungen, in den alten Thüringer
Marken, im Meißnischen, im Sorbenlande. Sehr natürlich: hier
hatten sich seit der Mitte etwa des 10. Jahrhunderts schon feste,

Ssp. III, 79, 8 1.
        <pb n="371" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 361

dem Rest der slawischen Bevölkerung günstige Verhältnisse ge—
bildet, ganz abgesehen davon, daß das alte Milzienerland, etwa
die heutige sächsische Oberlausitz, mit geringer Unterbrechung
bis zum Jahre 1638 nicht zu den thüringisch-meißnischen Erobe—
rungsgebieten, sondern zum Reiche Böhmen gehört hat. Eben
hier, im Lande Bautzen (Budissin), bestehen noch heute, wie im
benachbarten preußischen Spreewalde, Reste slawisch sprechender
Bevölkerung.
Aber auch in den deutscher Herrschaft dauernd unter—
worfenen Gebieten vom Thüringerwald bis zur Elbe und darüber
hinaus hielt sich noch lange ungebrochen das slawische Wesen.
Als aristokratische Eroberer waren die Deutschen hier ein—
gedrungen in die teilweis waldlosen Flächen der Flußebenen, die
allein die Slawen besetzt hatten. Sie hatten hier die alten
Bebauer in ihren Dörfern gelassen als mehr oder minder hörige
Massen, über ihre Köpfe hinweg hatten sie die Burgwartsverfassung
der alten Marken aufgerichtet, und nur wenige der Slawen
hatten sich zu höherer gesellschaftlicher Wurdigung, zu Teil⸗
nehmern vornehmlich an der kriegerischen Besatzung der Burg⸗
warte emporgeschwungen. · Nun ward zwar, was im Lande
noch als Obkina unbesiedelt lag, vielfach an die eingewanderten
deutschen Krieger verteilt — aber auch dies Land wurde zumeist
wohl an Slawen, weniger an Deutsche zur Besiedelung aus⸗
gethan; und so erstreckte sich seit dem 10. Jahrhundert ein mehr
flawischer als deutscher Anbau langsam die Thalränder der
tiefeingebuchteten Flüsse hinauf zu den Höhen des Erzgebirgs.
Die eigentlich germanisierende Macht dieses Zeitalters unter
den Sorben aber war und blieb bis tief ins 12. Jahrhundert
hinein die Kirche. Ein deutscher Klerus zog ein; spärlich ver⸗
leilte Mutterkirchen! entwickelten um sich herum bis auf die
Entfernung vieler Meilen einen Kranz von Kapellen in Wald
und Feld, und von allen Altären segneten deutsche Priester.
In die größeren Orte des Landes aber zog neben der kriege—

1So war in Plauen ursprünglich die einzige Kirche für zehn Ge—
oiertmeilen im Umkreis.
        <pb n="372" />
        3602 Zehntes Buch. Zweites Rapitel.

rischen Kultur der Deutschen, von der Kirche vermittelt, auch
die geistige ein; in Meißen finden sich romanische Reste deutscher
Architektur wie eines Kunstgewerbes deutscher Prägung dicht
neben dem herrlichen Dome gotischer Zeiten — keine Kolonial—
stadt des deutschen Ostens weist eine gleich reiche Verbindung
frühdeutscher Kunstschöpfungen verschiedenen Stiles auf.
In diese Zustände nun, die trotz einzelner Punkte hoher Kultur
schwerlich zu einer vollen Germanisierung des Landes geführt
haben würden, drang neuer Odem mit dem Aufschwung der
deutschen Kolonisation im 12. Jahrhundert. Schon im Jahre
1104 hatte der Graf Wiprecht von Groitzsch fränkische Bauern
in seinen ausgedehnten Wäldern um Lausigk angesiedelt!;
ihnen folgten bald Vlamingen, die Bischof Gerung von Meißen
zuerst einführte?; und massenhaft drangen Niederländer wie
andere Kolonisten ein mit der Zunahme der Landeskultivation
durch die Klöster der Cisterzienser. Es kam so weit, daß in
einem Orte, wie Bitterfeld, vlaemische Münzen geschlagen wurden;
auch bestand hier und wohl auch anderswo Jahrhunderte hindurch
eine besondere niederländische Anbaugenossenschaft unter dem
Namen der vlaemischen Gesellschaft. .
Durchschlagend indes für die Germanisierung namentlich der
dem Erzgebirge näher liegenden Landesteile war erst eine völlig
andere Entwickelung. Noch unter dem großen Wettiner Mark
grafen Konrad (1123-1157) gab es keine Städte im heutigen
Königreich Sachsen. Da wurden ums Jahr 1168 die Silbererze
Freibergs entdeckt; bald darauf, im Jahre 1169, begann ihr
Abbau. Er konnte nur durch deutsche Bergleute erfolgen; so
strömte mit ihm deutsche Bevölkerung massenhaft herzu; es war
ein Hasten und Rennen im Sinne heutiger Besiedlung der Gold⸗
gräberfelder des Auslands, und nach Analogie der kolonisatorischen
Markgenossenschaften gebildete Gewerkschaften drangen unter einem
Vorarbeiter ein in die dunklen Tiefen des Waldes und die unter
ihm lockenden Erzgänge des freien Berges. Der Erfolg war außer—⸗
ordentlich, schon im Jahre 1225 besaß die Stadt Freiberg fünf
Ann. Pegav. S8. 16, 247.
⁊ 1154, Cod. dipl. Sax. II I, 50.
        <pb n="373" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 363

Pfarrkirchen; im späteren Mittelalter war sie die größte städtische
Ansiedlung in weitem Umkreis. Mit dem Freiberger Silberbau
aber hob sich auch der alte Bau auf Zinn und Kupfer, der schon
scit Anfang des 12. Jahrhunderts im Erzgebirge betrieben worden
war: überall entstanden damit Ansiedlungen von Bergleuten, d. h.
deutsche Orte. So von mehr städtischer, bürgerlich-industrieller
Seite her ward die alte thüringisch-meißnische Mark dem Deutsch—
tum gewonnen, ja es bedurfte noch eines zweiten großen Zulaufs
industriell-deutscher Elemente seit der Entdeckung der Silberadern
bei Schneeberg, im Westen des Erzgebirgs (um 1460), ehe die
deutsche Zukunft des Landes völlig gesichert war. Noch heute
aber trägt das Königreich Sachsen den Charakter dieser eigen—
artigen Vorgänge. Noch heute sind Höhen und Hänge des
Erzgebirgs Sitze einer völlig deutschen, vornehmlich industriellen
Bevölkerung, während im nördlichen Flachland aus dem Lande
der vordeutschen Anbauebenen wie aus dem Humusboden ge—
urbarter Wälder neben dem deutschen noch immer das
slawische Element des Volkslebens bald mehr bald minder
deutlich hervorlugt.
Wie ganz anders verlief demgegenüber die Kolonisation im
Centrum wie im Norden der elbslawischen Gebiete, vor allem
in Brandenburg. Unbarmherzig ward hier aufgeräumt mit dem
slawischen Element; eine fast völlig deutsche Bevölkerung ward
geschaffen. Vernichtet wurden alle Traditionen der Slawen
auf materiellem wie geistigem Gebiete: der Sagenschatz des
heutigen brandenburgischen und teilweis auch mecklenburgischen
Volkes ist zumeist deutschen, spezifisch niedersächsischen Charakters.
So erscheinen diese Gegenden von vornherein, erscheint Branden—
burg vor allem vorherbestimmt zur Führung des kolonialen
Ostens: nicht erst die Reformation in ihren schließlichen Folgen hat
ein angebliches Übergewicht Sachsens Brandenburg gegenüber
beseitigt.

V.

Die deutsche Kolonisation der mittleren und nördlichen Elb
gebiete begann vom äußersten Norden her, ganz entsprechend dem
        <pb n="374" />
        364

Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

politischen Vorgang der Eroberung: denn hier hatte Graf AdolfII.
von Holstein zuerst auf dem slawischen Gebiete Wagriens einen
kleinen Kolonialstaat begründet'. Krieg und Raubzug hatten
ums Jahr 1139 die Slawen dieses Gebietes zum Teil ver—
nichtet: das Land war menschenleer. Darum sandte Graf Adolf
Boten aus in alle Lande, nach Flandern und Holland, nach
Utrecht, Westfalen und Friesland, und hieß alle jene, die Landes
darbten, nach Wagrien kommen mit ihren Familien: da würden
sie sehr gutes Land erhalten, geräumig, Fisch und Fleisch im
Überfluß bietend, und strotzend von guter Weide. Auf dies Gebot
erhob sich eine unzählige Menge aus verschiedenen Stämmen,
und sie kamen mit Kind und Kegel ins Land Wagrien zum
Grafen Adolf, das verheißene Land zu besitzen.
So erzählt Helmold in seiner Slawenchronik?: es ist das
erste Mal, daß ein mittelalterlicher Schriftsteller der neuen Be—
siedelung in Norddeutschland gedenkt; erst in dem Augenblick,
wo sie zu einem Vorgange von nicht mehr bloß wirtschaftlicher,
sondern vor allem nationaler Bedeutung wird, erzwingt die Kolo—
nisation sich das Wort der kargen zeitgenössischen Chronisten.
Nach Wagrien aber kamen, wie Helmold des weiteren be—
richtet, neben den benachbarten Holsten auch Westfalen, Lands—
leute des Grafen, der aus dem schauenburgischen Hause stammte,
es kamen auch Niederländer unter dem Sammelnamen der Hol—
länder; in kleinen Dörfern, deren bis zu einem Dutzend ein
Kirchspiel bildeten, besiedelten sie, wie noch heute der Augenschein
darthut, das Land mit Ausnahme des äußersten slawisch bleiben—
den Ostens: glänzend war die erste deutsche Kolonisation auf
slawischem Boden gelungen. Gleichzeitig aber mit der Germa—
nisation des platten Landes erbaute Graf Adolf an Stelle des
slawischen Buku die Stadt Lübeck, zeitlich wie ihrer mittelalter—
lichen Bedeutung nach die erste deutsche Stadt der Ostsee, den
Hafen jener deutschen Auswanderer, die wenige Generationen
später nach Livland und Preußen zogen, das Emporium des

S. oben S. 846f.
1. 57.
        <pb n="375" />
        Germanisation der Kande zwischen Elbe und Oder. 365

deutschen Handels nach Nowgorod und Wisby: neben die länd—
lich verstreute Kultur trat sofort die städtische Centralisation,
neben den Ackerbau Verkehr und Handel. Gleichzeitig ward
das Land in agrarischer, industrieller und kommerzieller Hinsicht
erschlossen, wie es den Anforderungen der heimischen deutschen
Kultur entsprach; niemals fehlte dem deutschen Bauer des
Kolonialbodens das Absatzgebiet, niemals dem Bürger der starke
Rückhalt des kriegerisch und wirtschaftlich schützenden Landes:
von vornherein war die volle Einsicht in die Daseinsbedingungen
eines germanischen Ostens klar gewonnen.
Die Erfahrungen des Grafen Adolf kamen schon Albrecht
dem Bären zu Gute. Indes scheint der Markgraf auf märkischem
Kolonialgebiete schon in dem vielgewanderten und viel—
gewandten Staatsmann Anselm, Bischof von Havelberg, einen
Vorläufer gehabt zu haben; wenigstens zeigen sich um die Zeit
der Rückkehr Anselms in das Bistum Havelberg (um das Jahr
1144) zum erstenmal deutliche Spuren deutscher Kolonisation
im Havelbergischen, und das Stift der Domherren des Bistums,
Jerichow, liegt inmitten holländischer Hufen. Noch vor dem
Jahre 1160 aber begann die systematische, massenhafte Koloni⸗
sation der Mark auch unter den Augen Albrechts. Nach dem
Abfall der Slawen im Jahre 1157 und ihrer darauf folgenden
Besiegung scheint ein Eigentumsrecht der slawischen Bewohner
am Boden der Mark grundsätzlich nicht mehr anerkannt worden
zu sein: der Markgraf allein und die von ihm dotierte Kirche,
sowie der aus einwandernden Ministerialen und Freien vor—
zehmlich der Altmark erwachsende Adel erscheinen als Herren
des Landes. Sie sind es, die nunmehr Deutsche, zunächst
Sachsen, doch auch Niederländer, ja Schwaben, Hessen und viel⸗
eicht auch Baiern ins Land rufen.
Und schon vollzieht sich die Germanisation des Landes in
regelmäßigen Unternehmungen völlig typischer Bildung. Einem
Lokator, der das Siedlungsgeschäft auf sich nimmt, wird Neu⸗
land für ein Dorf bestimmter Größe ausgemessen oder ein
slawisches Dorf nach Entfernung (ejectio) der Slawen zum
Besetzen mit Deutschen übergeben. Die Flur wird auf eine
        <pb n="376" />
        366 Sehntes Buch. Zweites Kapitel.

Anzahl Hufen von meist nur 30 Morgen zu je !/s Hektar be—
rechnet; zwei bis vier dieser Hufen erhält der Lokator, zwei
werden der Pfarrei zugewiesen, die anderen stehen zur Vergebung
an bäuerliche Siedler aus, die nunmehr der Lokator heranzieht.
Gelingt die Besiedelung, so wird der Lokator Erbschulz des
Dorfes und als solcher Beamter wie reisiger Kriegsmann des
Markgrafen; die Bauern bilden unter ihm eine Gemeinde, sie
sitzen zu Erbzinsrecht und im Recht freien Zuges, sobald sie für
einen Ersatzmann gesorgt haben; nach einer Anzahl von Frei—
jahren, die bei Urbarungen bis zu sechzehn Jahren steigen
können, zehnten sie der Kirche und zahlen dem Grundherrn
mäßige Zinse!. Fern sind sie von den vielfach gedrückten Ver⸗
hältnissen des Mutterlandes, wenngleich nicht in der günstigen
Lage der anfänglichen, kapitalreich aus Holland gekommenen
Ansiedler der Marschen: aus ihrer Mitte hat sich der wetterfeste
Schlag der Märker entwickelt.
In solchen Besiedelungen ward die Mark bis Spandau
schon um die Wende des 12. und 18. Jahrhunderts kern—
deutsch; die östlichen Teile folgten später nach und erhielten
fast durchweg den gleichen germanischen Charakter. Die Slawen
aber, ihres Landes verstört, heimatlos und flüchtig, entwichen
zunächst in das Dunkel der früher von ihnen gemiedenen Wäl—
der; hier nahmen sie neues Land auf in kümmerlichem Anbau.
Aber auch hierhin drang der Deutsche nach; eine große Anzahl
der „Wendenfelder“ sind deutsche Fluren geworden. So blieb
dem Slawen kein Element mehr, als das ihm von Alters her
vertraute Wasser. Als Fischer, in sogenannten Kietzen, kleinen
und schmutzigen Dörflein, hat der Rest der ehemaligen Herren
des Landes gelebt, bis auch hier nationale Sitte und Sprache
verloren gingen. Als die Hohenzollern ihre Herrschaft über die
Mark begründeten, ertönte rechts der Elbe nur selten noch ein
slawisches Wort von den Lippen der neuen Unterthanen; nur
links der Elbe in der Altmark, auf nicht rein kolonialem Ge
biete, hatten sich, ähnlich wie in der thüringischen Mark, Reste

Meist die geringe Summe von 124 Schillingen.
        <pb n="377" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 367

von Slawen erhalten: zu Lüchow, im hannoverschen Wendland,
ist noch bis zum Jahre 1752 in fremder Zunge gepredigt worden.

In der eigentlichen Mark aber folgte dem Zeitalter erst—
maliger Germanisation des platten Landes eine nicht minder
fruchtbare Zeit städtischer Grundungen. Hatte es bis zum Ende
des 12. Jahrhunderts im engeren Brandenburg nur drei Städte
zegeben, Havelberg und Alt- und Neustadt Brandenburg, so
waren doch schon in nächster Nähe der Mark alle Vorbedingungen
größerer städtischer Entwickelung erwachsen. Jetzt floß die Elbe
zwischen deutschen Landen dahin, eine Straße nationalen Handels;
die Kaufkraft des flachen Landes auch auf ihrem rechten Ufer
—D
dieser Gegenden, war in dem Stadtrecht des Jahres 1188 eine
erste Kodifikation altberühmter kaufmännischer und bürgerlicher
Bräuche geschaffen worden.
Diese Bedingungen galt es nunmehr für die Mark zu
autzen. Es geschah in massenhaften, fast zu eifrigen Städte—
gründungen etwa seit dem Jahre 1228; nicht bloß die Mark—
grafen Johann J. und Otto II., auch Adelige, wie die edlen
Herren zu Putlitz oder von Friesack, erbauten Städte: bei
hundert Städte und Städtchen entstanden im Laufe kaum zweier
Geschlechter

Und auch für diese bürgerlichen Anlagen bildete sich ein be—
stimmter Typus der Anlage und Unternehmung heraus. Auch
hier übernahm ein Lokator oder ein Konsortium von Lokatoren
die Gefahr der Gründung; der Unternehmer wurde mit der
Vogtei der Stadt belehnt; er erhielt neben Freihufen und Frei—
heit von der Haussteuer ein Drittel der Gerichtsgebühren, ein
Drittel der Marktgefälle, ein Drittel der Einkünfte vom
Kaufhaus und anderen Einnahmen aus Gewerbe und Handel:
seine Stellung entwickelte sich nach Art derjenigen des Erb—
schulzen der Dörfer. Und wie das Dorf in Hufen angelegt
ward, systematisch, unter ängstlicher Rücksicht auf die Gleichheit
eglichen Loses und die bequeme Wirtschaft aller, so bildete sich
auch ein bestimmtes Schema städtischer Anlage aus, das eine mög—
        <pb n="378" />
        30888 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

lichst große Anzahl von Hausstellen in einem möglichst kleinen
schützenden Mauerbering zu fassen bestrebt war. So ward unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse des Handels und der Industrie
ein Markt angelegt mit alles beherrschendem Rat- und Kauf—
haus; den Markt umgaben die Hausstellen der Bürger, schmal,
zwei bis höchstens vier Fenster breit, nicht zu tief; kaum irgend⸗
wo beträgt die Ausmessung bis zur nächsten Parallelstraße
mehr als etwa 120 Schritt. So entstanden kleine bürgerliche
Besiedelungen, deren etwa zwei Dutzend auf die Hofstelle eines
mittleren Bauern des platten Landes gegangen wären. Und
eng, wenn auch geradlinig drängten sich auch die etwa sonst noch
gezogenen Gassen an den Markt, alle umfaßt von der dichtgürtenden
Stadtmauer, deren Umfang gleichwohl die Anlage mäßiger
Wirtschafts- und Dungstätten für einen feineren Anbau noch
zu gestatten pflegte.
Es ist der Typus norddeutsch-kolonisatorischer Stadtanlage,
der auf diese Art — wie auch jener der Dorfanlage — zunächst
in Brandenburg geschaffen ward: noch nicht nach allen Seiten
völlig vollendet, noch nicht zu starrer Regelmäßigkeit entwickelt,
noch lebensvoll und dehnbar genug, um in Länder späterer
Kolonisation übertragen zu werden. Erst Schlesien und teil—
weise Preußen haben ihn dann im 18. Jahrhundert zu klarem
Abschluß herausgebildet —, zunächst übernommen aber, ja teil⸗
weise parallel entwickelt ward er in den Gegenden nordöstlich
der Mark, in den Landen von der Elbe bis zu den Ufern des
Schweriner Sees im heutigen Mecklenburg.
Während der Slawenfürst Niklot um das Jahr 1167 im
Osten Mecklenburgs jenen Resten der slawischen Bevölkerung
Zuflucht gewährte, welche die furchtbaren Verheerungen in den
früheren sechziger Jahren überstanden hatten, blühte im Westen,
gestützt auf die Gründung der Stadt Schwerin und längere
Kolonisationsarbeiten der Holsteiner Grafen das Deutschtum
mächtig empor. Mit rücksichtsloser Schärfe ward ihm Bahn
gebrochen; selbst die zur Waldöde geflüchteten Slawen verfolgte
der deutsche Eroberer ins Elend; in der Grafschaft Schwerin
        <pb n="379" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 369

wird um 1170 befohlen, man solle jeden Slawen am nächsten Baum
aufknüpfen, sobald man seiner in den Wäldern habhaft werde und
er nicht imstande sei, sich auszuweisen. So war schon vor dem
Jahre 1280 das westliche Mecklenburg und das angrenzende Gebiet
bis zur Elbe wesentlich deutsches Land; Niederländer hatten darin
Aufnahme gefunden, vor allem aber Sachsen und Westfalen; noch
heute zeigen manche Gegenden Mecklenburgs in Ortsnamen und
Hausbau, in Tracht und Gerät, ja bis auf das Sielengeschirr der
Pferde hinab Ahnlichkeit mit den Gewohnheiten sächsisch-west⸗
fälischer Gebiete, der Grafschaften Mark und Ravensberg zumal, und
triumphierend konnte schon Helmold am Ende des Jahres 1171
seine Chronik mit den Worten beschließen: omnis Slavorum
regio incipiens ab Egdora (Eider) usque Zverin, olim in⸗
sidiis horrida et pene deserta, nunc dante Deo tota redacta
est veluti in unam Saxonum coloniam.
Zur selben Zeit aber, wo Helmold diesen Satz niederschrieb,
— deutsche Be⸗
wegung nach Osten ein, das für die Verbreitung deutschen
Wesens überhaupt, vornehmlich aber in den zunächst slawisch
bleibenden Staaten des fernen Ostens von der größten Bedeu⸗
tung geworden ist: die kultivierenden Mönchsorden. Zwar haben
slawische Fürsten in Mecklenburg wie Pommern, in Schlesien
wie Polen, in Böhmen wie Mähren nicht selten aus freiem
Antrieb Deutsche als Siedler berufen: sie wußten sehr wohl,
daß der deutsche Fleiß ihnen größere Einnahmen vom verliehenen
Gute gewährte, als slawische Arbeit. Auch darf der Gegensatz
zwischen Deutschen und Slawen während des ganzen Zeitalters
der Kolonisation nicht als schroff national im Sinne unserer
Zeit gefaßt werden; erst im Laufe der späteren Jahrzehnte des
14. Jahrhunderts erwachten national⸗slawische Antipathieen
gegen die Deutschen bei den fortgeschrittensten Slawenvölkern,
den Cechen und Polen, und noch in der Mitte des 183. Jahr⸗
hunderts konnte der Bischof Bogufal von Posen es aussprechen,
daß keine Völker der Welt so miteinander befreundet wären,
wie Deutsche und Slawen. Andererseits aber hat doch erst
Zamprecht, Deutsche Geschichte III. 24
        <pb n="380" />
        370 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

christliche Vermittlung überhaupt, und insbesondere der Einfluß
und das Beispiel der kultivierenden Orden den Deutschen als
nationaler Masse Eingang in die von Slawenfürsten beherrschten
Slawenländer geschaffen.
Vorbereitend wirkten hier seit lange die zahlreichen Ehen
slawischer Fürsten mit Töchtern des hohen deutschen Adels.
In Böhmen waren deutsche Herzoginnen fast die Regel; als
Otokar J. die Markgrafentochter Adelheid von Meißen heim⸗
führte, bestieg die elfte deutsche Fürstentochter im Laufe von
zwei Jahrhunderten den böhmischen Thron!. In Schlesien
waren deutsche Herzoginnen nicht minder häufig; hervor unter
ihnen tritt besonders die heilige Hedwig. Sie alle fast waren
nun zugleich dem christlichen Glauben innig ergeben; stille
Missionarinnen des sanften Joches Christi, lebten sie frommem
Werk und duldender Liebe neben nicht selten rohen Gemahlen.
Was natürlicher, als daß sie, durch Lebensgang und Schicksal
asketischen Idealen zugänglich, vor allem klösterlichen Stiftungen
Vorschub leisteten. Hier verknüpften sich die germanisatorischen
Siedlungsversuche der Mönche mit dem christlich-deutschen Ein—
fluß fürstlicher Frauen.
Der erste Orden, der im Slawenlande weithin Fuß faßte,
freilich zunächst nur zu Missionszwecken, war jener der Prä⸗
monstratenser. Sein Stifter, der heilige Norbert, war in den
Jahren 1126 bis 1134 Erzbischof von Magdeburg gewesen; eben
der Mission halber hatte er seine Ordensbrüder zur Elbe gezogen.
So entstanden die Stifter Leizkau (nicht weit von Magdeburg)
1139 und Jerichow 1144, die Domstifter Havelberg 1144,
Brandenburg 1149, Ratzeburg 1158; und jenseits der Grenze
des deutschen Einflusses, in Pommern, wurden 1150 Grobe auf
der Insel Usedom, 1170 Broda an der Tollense, gegenüber
Neubrandenburg, begründet.
Eine weitere für die Germanisation bedeutsame Ausdeh—

Beheim⸗Schwarzbach, Besiedlung von Ostdeutschland S. 60.
        <pb n="381" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 371

nung erreichten indes die Prämonstratenser nicht, und ganz
allgemein wurden sie seit etwa 1170 durch die Cisterzienser
überflügelt.
Ganz dem Ackerbau zugewendet, das Ora et labora des
heiligen Benedikt im ursprünglichsten Sinne erneuend, war der
Orden des heiligen Bernard von Clairvaux, wohin er sich auch
wandte, ein Orden der Kultivation und Besiedlung. So führte
er sich auch im westlichen Deutschland ein; das deutsche Mutter—
kloster Altenkamp (gegründet 1122) hat die Gegend von Geldern
zu blühendem Gefilde umgeschaffen. In den deutschen Nieder—
landen zuerst ansässig, mußte der Orden bei seiner wirtschaft—
lichen Richtung sehr bald auf die Scharen von Kolonisten auf—
merksam werden, die eben aus diesen Gegenden dem fernen Osten
sich zuwandten: und alsbald bediente er fich ihrer bei seinen
weiteren Pflanzungen; alsbald setzte er auch, wie sie, seinen Fuß
selbst in das goldene Land des Ostens. Von Altenkamp aus
ward Walkenried an den Hängen des Südharzes im Jahre 1127
gegründet; neben der herrlichen Klosterruine bewahrt noch jetzt
die goldene Aue das Andenken der Mönche: sie ist unter ihrer
Leitung von Holländern wenigstens teilweis erst urbar gemacht
worden. Von Walkenried ging Pforte bei Kösen aus, im thü—
ringischen Vorgebirge, jetzt die bekannte preußische Landesschule;
der benachbarte Ort Flemmingen zeugt noch heute mit seinem
Namen für die Verbindung der Thätigkeit des Ordens mit der⸗
jenigen siedlungsbedürftiger Vlamen. Von Pforte aus aber
ward Leubus um 1170 begründet: das erste schlesische Cister⸗
zienserkloster, zugleich auch der erste Hort deutscher Kolonisation
im Oderland: schon bis zur Wende des 12. und 13. Jahr—
hunderts hat es in der Gegend zwischen oberer Katzbach und
wütender Neiße ein erstes volldeutsches Siedlungs⸗ und Sprachgebiet
 in Schlesien geschaffen.
Inzwischen waren aber die Ordensbrüder auch in die
chüringisch⸗ meißnischen Marken, ins Brandenburgische gewallt.
Am Erzgebirge gewannen sie Klöster und feste deutsche Sied—
lungen, in der Lausitz legten sie Dobrilugk an. In Branden—
24*
        <pb n="382" />
        3723 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.

burg ward Kloster Zinna im Jahre 1171 auf einer aus Sumpf—
landschaften aufsteigenden Sandhöhe nicht weit von Jüterbock
erbaut; ihm folgte, schon jenseits der damals von der deutschen
Kolonisation erreichten geschlossenen Siedelungsgrenze, im Jahre
1183 Lehnin in einer von Seen umgebenen waldigen Land—
schaft.
Wie hier, so ward auch im östlichen Mecklenburg christ⸗
liches und deutsches Leben zugleich verbreitet; um Doberan (be—
gründet 1171) erwuchs bald eine völlig germanisch besiedelte und
kultivierte Enklave. Darüber hinaus aber gegen Osten verbreite—
ten gleichzeitig dänische Cisterzienser wenn nicht deutsche, so
wenigstens christliche Kultur; Dargun ward im Jahre 1172
vom Kloster Esrom im nördlichen Seeland her gestiftet; ihm
trat um gleiche Zeit Kolbatz südöstlich von Stettin zur Seite,
und nun folgte, von hier aus mit Mönchen ausgestattet, im
Jahre 1186 Oliva bei Danzig. Trügt aber nicht alles, so
haben auch diese Klöster ursprünglich dänischer Stiftung bald
deutsche Ansiedler berufen: nur so setzten fie sich in die Lage,
die zarten Keime der Kultur, die sie säeten, zu dauerndem
Wachstum zu befruchten.
Weit hinaus schon über die Grenzen deutscher politischer
Herrschaft, über die noch engeren Marken deutscher volkstüm—
licher Besiedlung hatten die kühnen Mönche auf diese Weise bis
zum Beginn des 18. Jahrhunderts ihre Ziele und Erwartungen,
wie ihren persönlichen Einfluß gespannt; über Pommern hinweg
erstreckten sie Fuhler bis zu den Grenzen der Preußen; im Cen—
trum der deutschen Fortschritte erreichten nur sie fast die Oder;
in Schlesien hatten sie eine besonders blühende Kolonie eben
am Mittellauf dieses noch völlig slawischen Flusses begründet.
Es war eine Erscheinung ähnlich der des 10. Jahrhunderts:
auch damals waren die in Magdeburg zusammenlaufenden Fäden
der kirchlichen Organisation weit über die Grenzen des politischen
Einflusses der Ottonen hinaus verlaufen bis zur Oder, ja über
die Oder hinaus bis in die Tiefen des polnischen Reiches.
Doch hatte ihnen die Politik der Kaiser des 11. Jahrhunderts
        <pb n="383" />
        Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 373

nicht zu folgen vermocht; ja schon in den letzten Jahrzehnten
des 10. Jahrhunderts war das Ziel einer großen Sachsenherr—
schaft über die Slawen verdunkelt worden.
Sollte ein Gleiches nun im 13. Jahrhundert wiederum
geschehen? Der volle Erfolg deutschen Vordringens im Osten hing
jetzt ab von der Energie der gesamten germanischen Volks—
strömung, von der regen Teilnahme der Grenzfürsten, und von
der Beihilfe oder wenigstens duldenden Einsicht der Kaiser.
        <pb n="384" />
        Drittes Kapitel.

Deutsche Erfolge im Südosten sowie im
Nordosten rechts der Pder; Bchicklale der
Rolonisalion bis zum Beginn des
14. Jahrhunderts.

J.

Soll der Gesamtverlauf der Germanisation des 138. und
auch noch des 14. Jahrhunderts übersehen werden, so bedarf es
der weitesten Umschau. Das Strombett, worin die Bewegungen
des 12. Jahrhunderts verlaufen waren, erweitert sich jetzt zum
Meer; der gesamte Osten von der Adria bis zur Oftsee erscheint
durch germanische Wanderungen überflutet und bedeckt. Auszüge
von Scharen, die die Donau hinab wandern, verknüpfen sich
in ihren letzten Wirkungen mit dem Einfluß norddeutscher, von
der Elbe und Oder her erfolgender Kolonisation; von Süden
wie Norden her wird das mährische Gesenke, werden die
Karpathen erreicht und überschritten. Die politischen Konstella⸗
tionen der beiden großen Reiche des Ostens, des ungarischen
wie des polnischen, die Strebungen aller östlichen, staatlich noch
nicht geeinten Stämme, der Kumanen und Peschenegen wie der
Litauer und Preußen werden wichtig für die Stauungen des
germanischen Elements: eine neue, bisher den Deutschen
teilweis unbekannte Welt tritt ein in den Gesichtskreis ihrer
Geschichte.
Für uns wird es, nach der Darstellung der deutschen
        <pb n="385" />
        Deutsche Erfolge i. ãußersten Osten; Schicksale d. Kolonis ation bis 1300. 375

Schicksale des 10. bis 12. Jahrhunderts im Nordosten, zwischer
Elbe und Oder, vor allem nötig sein, die analogen Bewegungen
gleicher Zeit im Südosten, an der Donau kennen zu lernen.
Hier waren die Anfänge einer großen Ostmark aus der
Zeit Karls des Großen um die Wende des 9. und 10. Jahr⸗
hunderts im Sturm der Ungarneinfälle wieder verloren gegangen.
Von neuem wurde deutscher Einfluß erst wieder begründet mit
den vierziger Jahren des 10. Jahrhunderts durch die Ungarn—
kämpfe der bairischen Herzöge und den Sieg Ottos des Großen
auf dem Lechfeld (968): in gemeinsamer Arbeit haben die
zunächst beteiligten Stämme und das Reich hier wie an der
Elbgrenze dem Vordringen deutschen Wesens nach Osten Vor⸗
schub geleistet. Freilich wurde der Sieg auf dem Lechfeld in
dieser Richtung nicht dauernd ausgenutzt. Weder Otto der
Große noch die Baiernherzöge haben anscheinend rasch organisa⸗
torisch eingegriffen. Zwar wurden adligen und geistlichen In⸗
stituten große Landstrecken in den deutsch⸗ magyarischen Grenz⸗
gebieten verliehen und damit der Grund gelegt zu der von den
Vorgängen im Elbgebiet völlig abweichenden, nicht vom bäuer⸗
lichen, sondern vom grundherrlichen Element getragenen Kolo⸗
nifation der österreichischen Lande. Staatliche Einrichtungen
aber erscheinen erst gegen Schluß der Regierung Ottos des
Großen; nicht vor dem Jahre 970 wird ein Markgraf an
der Mur erwähnt, in der Gegend der späteren Kärntnermark,
der heutigen Steiermark, und noch später tritt Liutpold,
aus angeblich babenbergischem Geschlecht, als der erste Mark—
graf in Osterreich hervor!; doch reicht sein Gebiet donau—
abwärts höchstens bis in die Gegend zwischen Melk und
Mautern. Es ist die Ausdehnung der Mark, welche die erste,
unter Bischof Piligrim von Passau aufgezeichnete lateinische
Fassung des Nibelungenliedes für die Beziehungen der Deutschen
zu den Heunen voraussetzt.
Aber schon unter Liutvold (994) wurde das Land bis zum

1 Ostarrichi zuerst im Mei
9 st Jahre 996: Meiller, Regg. der Babenberger
        <pb n="386" />
        376 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Wienerwald gewonnen, und unter seinem Nachfolger Heinrich
begann die deutsche Besiedelung der Ostseite des Gebirgs, soweit
sie nur jemals in karlingischer Zeit von Deutschen bewohnt
gewesen war. Mit vollen Händen spendeten die deutschen Könige
Besitzrechte auf Grund und Boden; Markgraf Heinrich allein
erhielt ein Gebiet von achtzehn Geviertmeilen, und eine große
Anzahl baierischer Landleute mag sich auf eigene Faust in den
Urwäldern der Abhänge niedergelassen haben.
So konnte auch die politische Grenze weiter geschoben
werden; unter Markgraf Adalbert (1018 - 1055) wurden Leitha
und March erreicht.
Es war die Zeit größten UÜbergewichts des deutschen
Reichs gegenüber Ungarn!. Seit Mitte des 11. Jahrhunderts
änderte sich die Lage: das Reich, im Innern zerrissen, vermochte
seine Marken kaum noch zu decken; die Grenzen der Ostmark
sind seitdem nur noch nach Böhmen und Mähren hin erweitert
worden, bis die Kolonisten des Nordens und Südens hier in⸗
mitten der großen Grenzwälder aufeinanderstießen und die Grenze
in gegenseitigem Hader der böhmischen und der österreichischen
Fürsten gefestet ward. Es geschah das um 11785, zu einer Zeit,
wo das österreichische Markgrafentum schon hohe Achtung im
Reiche errungen hatte, wo einer seiner Fürsten als Kandidat
für den Thron genannt worden war, wo das Land unter
besonderen Freiheiten der Verwaltung und Erbfolge (1156)
zum Herzogtum erhöht worden war.
Inzwischen waren aber auch die südlichen Vorländer
Kärntens, im oberen Gebiete der Sau, Donau und Mur er—
starkt. Kärnten, das im ursprünglichen Sinne auch Krain und
die Steiermark mit umfaßt hatte, war gegen Ende des 10. Jahr⸗
hunderts zu einem besonderen Herzogtum erhoben worden ; doch
vermochte kein Fürstenhaus im Lande recht Fuß zu fassen; auch
war die Bevölkerung noch weitaus zum größten Teile slawisch,
namentlich gegen die östliche Grenze, so daß das —XVX

Vgl. Band II S. 2366 ff.
        <pb n="387" />
        Deuische Erfolge i. üußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis i300. 377

Amt eigentlich mehr den Charakter einer markagräflichen Herr⸗
schaft aufwies.
Das änderte sich im Laufe des 11. Jahrhunderts dadurch,
daß sich die östlichen Vorlande Krain und Steiermark (damals
noch Kärtnermark genannt) vom Kernland absonderten. Nun
entwickelte sich in diesem eine wirkliche, freilich durch geistliche
Herrschaften ausnahmsweise stark beengte Herzogsgewalt; in den
Vorlanden aber wie auch in Istrien tauchten eigene mark⸗
gräfliche Häuser empor. Von ihnen war im Laufe des 12. Jahr⸗
hunderts keines thatkräftiger, als das der Markgrafen von Steier.
In Krieg und friedlichem Erwerb wußten sie ihre Mark bis
fast zur vollen Ausdehnung des heutigen Steirerlandes zu er⸗
weitern, so daß sie beinahe die ganze Südgrenze der österreichischen
Mark umklammernd tief in die Alpen eingriff bis zur Nachbar—
schaft mit dem baierischen Herzogtum. Als fast hervorragendstes
Territorium des Südostens konnte die Mark gelten, als sie im
Jahre 1180 von Kaiser Friedrich J. zum Herzogtum erhoben
ward.
Zu dieser Zeit herrschte über sie Otokar IV. (seit 1164),
kinderlos und vom Aussatze ergriffen. In der Voraussicht
dauernder Erblosigkeit vermachte er sein Land dem ritterlichen
Herzog Leopold V. von Österreich; im Jahre 1186 übergab er
ihm auf dem Georgenberge bei Enns feierlich die Ministerialen
und die unfreien Ritter der Herrschaft, und nachdem er im
Jahre 1192 gestorben, ward Leopold vom Kaiser ohne Verzug
mit dem steierischen Lande belehnt.
Es ist der erste Anfang des Großstaates sterreich; nur wenige
Jahrzehnte darauf ward auch Krain halb und halb gewonnen:
der Ostabhang der Alpen von der Donau bis zur Adria war
jetzt in seinen wesentlichsten Teilen in den Händen der gleichen
Herrschaft. Schon um 1245 ward dann der Versuch gemacht,
diese Ländermasse zu einem Königreiche unter Festhalten an
einer nur losen Unterordnung unter das Reich zu erheben, und
nur kirchliche Einflüsse haben die Durchführung dieses Planes im
letzten Augenblicke verhindert.
Thatfächlich aber war und blieb der Herzog von sterreich
        <pb n="388" />
        378 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

und Steiermark fast unabhängiger Herr in seinen Landen.
Selten haben die Kaiser diesen äußersten Winkel besucht; fern
von ihm fand die Reichspolitik ihre Geleise in den Gegenden
des Rheines. Ungestört von außen genoß der Herzog des be—
sonderen Vorzuges ursprünglich markgräflicher, d. h. besonders
weitreichender, auf der Grundlage ausschließlichen militärischen
Kommandos beruhender Herrschaftsrechte im Innern. Er sah
sich im Besitze starker Gewalten über die Kirche; seine Finanzen
waren reich und übersichtlich geordnet; indem er eine zahlreiche
Ministerialität und unter dieser noch eine unfreie Ritterschaft
in häufigem Grenzkampfe um sich sammelte, beherrschte er weithin
das gesellschaftliche Werden der Bevölkerung.
So waren schon früh viele Vorbedingungen mannigfacher
und eigenartiger Entwickelung gegeben. Nachdem sechs Genera—
tionen von Grundherren und Bauern das Land organisiert und
geordnet hatten, setzte sie seit etwa Mitte des 12. Jahrhunderts in
voller Deutlichkeit ein. Die Anfänge der großen mittelalterlichen
Litteraturperiode erblühen hier in den ersten Liebesliedern; die Volks—
epen des Zeitalters finden hier ihre Ausprägung in Vers und Reim:
es sind die spezifisch nationalen Keime des Geisteslebens, die an
den Ufern der Donau zu besonders reichen Trieben erwachsen].
Und als dann die heimische Lyrik und das Volksepos in ganz
Deutschland von französisch gefärbtem Minnesang und Roman
abgelöst werden und von ihnen erstickt zu werden drohen, da
ist es wiederum sterreich, dessen Dichter Einspruch erheben gegen
die neue Art. Vom österreichischen Hofe geht Walther von der
Vogelweide aus, der verfeinernde Regenerator volkstümlicher
Lyrik; vom Salzburgischen her verspottet der derbsinnliche
Tanhuser die angeblaßten Weisen höfischen Minnesangs; und
an der Donau zieht Herr Alrich von Lichtenstein, der deutsche
Don Quixote, das minniglich-fremde Wesen durch seine Person
und sein Treiben selbst ins Lächerliche, ein unbewußter
Zerstörer.
Indem aber während der letzten Generationen der Baben—

Vgl. oben namentlich S. 222 ff.
        <pb n="389" />
        Deutsche Erfolge i. änßersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 379

berger, die mit Friedrich dem Streitbaren im Jahre 1246
erloschen, eine so eigenständige, rein deutsche Kultur erwuchs,
indem das Herrscherhaus den Gedanken einer Einigung der
deutschen Gebiete am Abhang der Ostalpen zu einem großen
Reiche verfolgte — indem auf diese Art ein in sich wohl ab—
gewogenes, aber auch in sich gesättigles Leben des deutschen
Südostens herrlich emporschoß: vergaß man der harten Auf—
gaben deutscher Propaganda jenseits der oͤstlichen wie nördlichen
Grenzen, und deutsches Wesen verschaffte sich hier, in Ungarn
wie Böhmen, nur kraft seiner inneren UÜberlegenheit, doch unter
fremder Führung Leben und Einfluß. —
In Ungarn blieb auch noch nach Begründung einer ein—
heitlichen Herrschaft durch Stephan den Heiligen ums Jahr
1000 die Ostgrenze, die sich feindlicher Einwirkung von Süd—
osten her im Donauthal nur allzuleicht öffnet, auf lange Zeit
unbeschützt und wilden Angriffen der südlich und östlich woh—
nenden Völker anheimgegeben. Sollte das Land hier ge—
sichert werden, so mußte die gewaltige Ostbastion des heutigen
sterreichs, Siebenbürgen, das Land jenseits des Urwaldes,
der die Theißebene östlich begrenzte, besetzt und dauernd
gehalten werden. Die Magyaren suchten das zunächst durch
Ansiedelung von Landsleuten zu erreichen. Um die Wende
des 11. und 12. Jahrhunderts, unter dem König Ladislaus,
Siebenbürgens Schutzpatron, und unter dessen Nachfolgern wurden
hier kriegerische Magyaren unter Führung eines Grafen heimisch
gemacht; es sind die spüteren Szekler. Aber die Szekler
genügten wohl der bloßen Abwehr der Feinde, doch nicht der
Qultivation des beschützten Landes. Dazu bedurfte es des
deutschen Landmanns. Seit Geisa II. (1141-116)) wanderten
Deutsche aus Flandern und vom Niederrhein, vor allem aber
von den rauhen Waldhöhen der Eifel, des Hunsrücks, des
Westerwaldes zum fernen Land; in den öden Gegenden und
Wäldern um die Sibinburg! begannen sie zu roden und zu
pflanzen: es sind die Anfänge des deutschen Siebenbürgens.

mBurg am Flusse Szeben — das spätere Hermannstadt.
        <pb n="390" />
        380 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Gleichzeitig aber zogen wohl auch Deutsche in die Zips, in die
Nordwestecke des Ungarnlandes; hier gründeten sie im Laufe
eines Jahrhunderts eine Fülle deutscher Städte, darunter Käs—
mark und Leutschau; im Jahre 1271 haben sie von König
Stephan V. einen großen Freiheitsbrief erhalten. Doch energischer
noch verstärkte sich das deutsche Element in Siebenbürgen;
schon am Ende des 12. Jahrhunderts erscheinen die Deutschen
als wichtige Bestandteile der ungarischen Kriegskräfte und
als dem Könige finanziell besonders wertvoller Teil der Be—
völkerung.
Im Beginn des 13. Jahrhunderts aber schien es, als sollte
sich den Deutschen hier eine außerordentliche Zukunft eröffnen.
König Andreas II. von Ungarn, nach Thronstreitigkeiten eines
Jahrhunderts der erste einigermaßen unbestrittene Herr im
Lande, doch Erbe eines durch Adel und Kirche geschwächten
Königtums, berief zum Schutze Siebenbürgens wie der magya⸗
rischen Ebenen an Donau und Theiß im Jahre 1211 ven
deutschen Orden ins Reich und übergab ihm das Burzenland
im füdöstlichen Siebenbürgen mit dem Auftrag der Grenzwehr
zgegen die räuberischen Kumanen. Mit außerordentlichem Eifer
ging der Orden ans Werk; er rief deutsche Ansiedler ins Land;
er griff über die Schneeberge hinweg ein in die walachische
Ebene; er eignete sich die weiten Oden königlicher Waldungen
in seiner Nachbarschaft an: er strebte nach eigener Herrschaft.
Aber zu offenkundig, zu rasch war dies Vorgehen. Nach vier⸗
zehn Jahren glänzender Thätigkeit ward der Orden von dem
mißtrauischen König vertrieben; er ist darnach seiner welt—
geschichtlichen Aufgabe in Preußen zugezogen.
Die siebenbürger Deutschen aber, eine vornehmlich agrarische
Bevölkerung, blieben nunmehr zunächst auf sich angewiesen; der
große Freiheitsbrief des Jahres 1224, worin König Andreas
ihnen ihre althergebrachte Autonomie bestätigte, konnte wohl
ihre Rechte durch Jahrhunderte hin bis auf ein rechtverachtendes
Säkulum retten, nicht aber die Vereinsamung ihres Volkstums
beseitigen. Doch hielten sie sich tapfer während des Mongolen⸗
sturms um das Jahr 1240, während dessen die magyarischen
        <pb n="391" />
        Dentsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 381

Gebiete an den Rand vollen Verderbens und allgemeiner Verödung
gebracht wurden, und nach ihm wußten sie wenigstens einige
Fühlung zu erreichen mit den zahlreichen Deutschen, die, nun—
mehr gleich eifrig dem Ackerbau wie dem Bergbau zugewendet,
das nordwestliche Bergland Ungarns und die reichen Südhänge
der Karpathen zu besiedeln begannen.
Gleichzeitig aber ergoß sich der deutsche Einfluß in Ungarn
noch in einer anderen, fast wichtigeren Richtung. König Bela IV.
(1235- 1270), ein verständiger und thatkräftiger Fürst, ist recht
eigentlich der ungarische Städtegründer. Zwar blühte schon längst
in Ungarn ein gewisser Handel im Austausch von tierischen
Produkten, namentlich von Fellen gegen die feinen Wollgespinste
Flanderns und des Niederrheins und die Gewürze venetianischer
Einfuhr; in Pest saßen lateinische, wallonische, vor allem auch
deutsche Kaufleute. Eigentliche Städte aber, die über den
Rahmen fremdländischer Faktoreien hinausgingen, gab es schwer⸗
lich vor dem 13. Jahrhundert. Da begann nach dem Mongolen⸗
einfall, der die Wichtigkeit fester Plätze gelehrt hatte, die
Städtegründung nach deutschem Vorbild; Preßburg und Ofen
erhielten Magdeburger Recht, andere Handelsplätze folgten nach;
zuch an Neugründungen hat es nirgends gefehlt.
Es war eine Bewegung, welche die agrarische Eroberung
großer Teile Ungarns durch deutsche Besitzer in gewissem Grade
Tönte. Nun waren die vereinzelten Kolonieen des flachen Landes
durch städtischen Verkehr zu einem großen Ganzen verbunden,
dessen eigenartige Stellung die Einbeziehung Ungarns in den
Kreis der westeuropäischen Mächte, wie sie seit dem 14. Jahr⸗
hundert erfolgte, zum besten Teile bewirkt hat. —
Auf nahezu umgekehrtem Wege entwickelte sich der deutsche
Einfluß in Böhmen und Mähren. Hier war der Anschluß des
Zandes an das deutsche Reich alt und unverbrüchlich: seit 929
war Böhmen deutsches Lehen, seit 1028 auch Mähren, zunächst
mittelbat als böhmisches Zubehör, seit 1182 als unmittel⸗
hares Reichsfürstentum. Dieser Stellung entsprach der engste
Anschluß beider Länder an die Kultur des Westens in geistiger
vie materieller Hinsicht. Wie die Bischöfe von Prag und Olmütz
        <pb n="392" />
        382 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Suffragane des Erzbistums Mainz waren, so saßen seit spätestens
Herzog Wratislaw (1061 -1092) deutsche Kaufleute bairischer
Abkunft zahlreich in Prag und bildeten in der Vorstadt
am Poriẽ eine eigene Bürgerschaft mit deutschem Recht und
besonderem Kirchspiel: den Kern der späteren Stadtbürger—
gemeinde.
Und vor allem die Fürsten und die herrschenden Schichten der
Cechen erschlossen sich wehrlos dem deutschen Einfluß; sie
heirateten deutsche Frauen, sie nahmen deutsche Kriegszucht an,
sie ordneten Staat und Gesellschaft nach deutschem Vorbild.
Im 18. Jahrhundert hatten die premyslidischen Könige fast
ohne Ausnahme deutsche Fürstentöchter zu Müttern, sprachen
deutsch und pflegten deutsch-nationale Bildung. Am Hofe
Wenzels J. lebte in den letzten dreißiger Jahren des 18. Jahr⸗
hunderts der Dichter Reimar der Zweter; der Tanhuser wie
Ulrich von Türlin verkehrten am Hofe Otokars II., und dessen
Sohn Wenzel II. huldigte in eigenen Schöpfungen dem deutschen
Minnesang.
So versteht es sich, wenn die Könige Böhmens in der
ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, im Zeitalter bürgerlichen
Aufschwungs und zahlreicher Städtegründungen in Deutschland,
auch in ihren Landen dem deutschen Bürgertum zur Hebung
der eigenen Einnahmen Eingang verschafften. Mit Wenzel J.
beginnt die Periode deutscher Städtegründungen, unter Otokar ILI.
erreicht sie den Höhepunkt. Von dem kleinen Städtchen Freudenthal
in Mähren, dessen Privileg vom Jahre 1213 als die älteste aller
Städteurkunden noch das ungewohnte des Gründungsvorganges er⸗
kennen läßt, reicht eine fast ununterbrochene Kette von Freiheits—
—D
Olmütz und Brünn, für Kladrau und Königgrätz, für Komotau und
Leitmeritz: und schon unter Otokar II. steigt die Zahl der
königlichen Städte auf über zwanzig. Zur königlichen Huld
aber gesellte sich im Laufe des 13. Jahrhunderts immer mehr
das bergbauliche Interesse, um dem deutschen Städtewesen in
Böhmen einen außerordentlichen Aufschwung zu geben; von
Iglau ausgehend ist diese Bewegung namentlich in dem erz⸗
        <pb n="393" />
        Dentsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 883

reichen Gebirge Ostböhmens (Kuttenberg, Deutschbrod) von
Bedeutung geworden.
Vornehmlich von den Städten aus wurde dann das platte
Land Centralböhmens deutschem Einfluß und deutscher Besiede⸗
lung erschlossen. Neben dem Könige, den Klöstern und manchen
dechischen Adelsfamilien, wie z. B. den Herren von Drakoletz,
war es namentlich auch der deutsche Bürger, der als Unter⸗
nehmer deutsche Kolonisten ins Land führte. Aber freilich wirkte
die deutsche Kolonisation in Centralböhmen nicht so sehr für
dauernde Verbreitung deutschen Volkstums, als für Verbesserung
der verfahrenen sozialen Verhältnisse der Eechen. Die Deutschen
brachten an Stelle der Lechischen Landnutzungsweise in den
Formen mehr oder minder starker Hörigkeit ihr festes Erbzins—
recht mit; begierig ward es auch von den eechischen Bauern
erstrebt; so verbreitete es sich im Laufe des 14. Jahrhunderts
auch vielfach in die Cechendörfer und führte ein Zeitalter besserer
häuerlicher Zustände herauf.
Waͤhrend sich aber diese Wandlungen im Centrum Böhmens
vollzogen, ohne der deutschen Nationalität ein dauerndes Über—
gewicht zu verschaffen, wie es nur eine intensive und von der
städtischen Entwickelung unabhängige agrarische Überwältigung
der Cechen zu geben vermocht hätte, drangen in den deutsch⸗
dechischen Grenzgebirgen die Deutschen thatsächlich in dieser
Weise geschlossen und unaufhaltsam vor. Noch im Anfange
des 12. Jahrhunderts waren die Main⸗ und Rednitzwenden
nicht völlig germanisiert gewesen: jetzt, im Beginn des
13. Jahrhunderts, sind sie längst von der deutschen Vor—
wärtsbewegung nach den Urwäldern der böhmischen Grenz—
gebirge überholt. Allenthalben drängen die Deutschen, von
Norden wie Westen wie Süden her, über die Wasserscheiden
hinein in die böhmischen Hänge; immer häufiger erscheinen seit
Schluß des 12. Jahrhunderts Dörfer mit deutschem Namen!,
his die neuen Ansiedler sich schließlich den centralen Landschaften

1 Der erste reindeutsche Dorfname in Böhmen ist Neudorf an der
bairischen Grenze, 1196; vgl. Dudik, Allg. Geschichte Mährens 4, 261.
        <pb n="394" />
        384 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

nähern, wo die rein dechische Kultur eben von den deutschen
Städten aus angegriffen zu werden begann.
Es ist der kritische Augenblick; aber in ihm kam die deutsche
Besiedelung Böhmens zum Stillstand. Seit der zweiten
Hälfte des 14. Jahrhunderts begann die nationale Gegenwirkung
der Cechen gegen die drohende deutsche Ubermacht; in den
Husitenkriegen beseitigte sie anscheinend für immer die Gefahr
einer vollen Germanisation des dechischen Kessellaudes. Seitdem
haben Cechen und Deutsche in Böhmen bald in verborgenem
Haß, bald in auflodernder Fehde, immer aber Ellbogen an Ell—⸗
bogen nebeneinander gestanden.
Wer heute die böhmischen und mährischen Lande auf
der Eisenbahn durchreist, deren hohe Dämme so leicht weite
Einblicke in den nationalen und geschichtlichen Charakter der
durcheilten Feldfluren gestatten, der wird erstaunt sein über
den schroffen Unterschied nationalcechischen und nationaldeutschen
Anbaues, der ihm auch in den Gegenden alter Besiedelung
noch jetzt greifbar entgegentritt. In den centralen Landesteilen,
vor allem um Prag, die unregelmäßigen Parzellen der slawischen,
auf Hauskommunion zurückgehenden Flurverfassung, meist in den
Ebenen, nur die mäßigen Gelände emporkletternd und die Gipfel
der Hügel deckend, wie schlecht gelegte Schindeln ein langsam
ansteigendes Turmdach. Daneben aber in den gebirgigen Gegenden
vor allem der Sudeten, wie auch gelegentlich im Centrum des
Landes das System der Hagenhufe: im Thale längs des Baches
malerisch gebettete Höfe inmitten üppiger Wiesen, und von
ihnen nach Bergeshang und bewaldetem Gipfel auslaufend die
langen regelmäßigen Streifen des einheitlichen Hufackers: hier
ist deutsches Land, hier gründeten deutsche Männer der späten
Stauferzeit ein neues Heim auf rauher Wurzel, in den Wald
hinein und die Wildnis.

II.

Uber Schlesien empfangen wir aus dem Jahre 900 nach
fast tausendiährigem Dunkel ĩeine erste Nachricht: und schon zeigt
Die Nachrichten der Alten über die germanischen Völker Schlesiens
        <pb n="395" />
        Deutsche Erfolge i. üußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis isoo. 385

sie deutschen Einfluß: in diesem Jahre wird die Burg Nimptsch
am Fuße des Eulengebirges, im Herzen Schlesiens, genannt:
hier schützten vermutlich deutsche Ritter (Niemci) in slawischem
Solde das Land südlich des Zobten, jenes Berges, der, die
Landwarte Schlesiens, zugleich den Mittelpunkt des heidnischen
Kultus und der völkerschaftlichen Kultusverbände der Slawen
bildete.

Politisch war Schlesien schon damals ein Teil des pol—
nischen Reiches, wenngleich die Lechischen Herrscher Böhmens
dies vielfach bestritten. Deutlich wird der Zusammenhang
namentlich in den Zeiten Boleslaw Chrobrys und wieder
Boleslaws III., jener Polenkönige, die in den ersten Dezennien
des 11. und 12. Jahrhunderts die Herrschaft ihres Landes zu
hoher Blüte brachten. Aber auch in seinen Kulturbeziehungen
neigte Schlesien seit dem 11. Jahrhundert deutlich zu Polen.
Das Bistum Breslau war dem Erzbistum Gnesen unter⸗
geordnet, und der polnische Klerus beider Diöcesen entwickelte
fich ohne Anlehnung an Deutschland, zeitweis sogar ohne starke
Einwirkungen Roms, unter byzantinischem Einfluß. Als dann
in Polen seit dem 11. Jahrhundert die Hingabe an das roma—
nische, namentlich französische Wesen einzutreten begann, die,
seit dem 16. und 17. Jahrhundert von neuem genährt, bis zum
heutigen Tage trotz aller Enttäuschungen nicht verleugnet wird,
da hat auch die schlesische Bevölkerung diese Wendung mitgemacht:
Augustiner aus der Grafschaft Artois erhielten im Jahre 1109
zu Gorkau auf dem Zobten ein neues Heim, von ihnen sind dann
weitere Pflanzstätten wallonischen Lebens ausgegangen. Prämon⸗
— unmittelbar von ihren fran⸗
zösischen Heimsitzen aus mit ihrem Einflusse ins Land; Bischof
Walther von Breslau hat Liturgie und Ritus seines Bistums
nach dem Vorbilde der Diöcese Laon geordnet.
Indes während die polnisch-politischen und die französisch⸗
geistlichen Einwirkungen Schlesien noch beherrschten, bereiteten

in der Urzeit berühren uns hier nicht: erwähnt sei nur, daß das Land
seinen Namen vermutlich von dem Stamme der Silingen trägt.
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 25
        <pb n="396" />
        386 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

sich während des 12. Jahrhunderts, seit dem Tode des Königs
Boleslaw III. (1138) die Ereignisse vor, welche das Land dem
deutschen Einfluß eröffneten. Boleslaw hinterließ das polnische
Reich mehreren Söhnen unter Einsetzung eines Seniorates;
es war eine slawische, aber bisher gern vermiedene Erbfolge—
ordnung; sie führte zum Sturze des Reiches. Zwar siegte einer
der Söhne, Wladislaw, zeitweis ob, so daß eine neue Gesamt—
herrschaft über das Reich begründet ward, doch mußte er schließ—
lich vor revolutionären Bewegungen des Adels und Klerus nach
Deutschland entfliehen. Da gaben denn seine nahen Beziehungen
zur Stauferfamilie dem Kaiser Friedrich J. Anlaß, sich der
polnischen Dinge anzunehmen. Im ruhmreichsten Zuge, den je
ein deutscher Herrscher gegen Polen unternommen, drang er im
Jahre 1157 bis Posen vor!; sein Erscheinen, obwohl zunächst
ergebnislos, hatte doch später zur Folge, daß den Söhnen
Wladislaws, der im Jahre 1163 starb, Schlesien im Umfang
der Diöcese Breslau zur Abfindung der alten Ansprüche des
Vaters gewährt ward. Mit diesen Söhnen kamen nun deutsch
gewordene, deutsch gesinnte Herrscher ins Land; der jüngste,
Konrad, noch ein Knabe, ward eben erst in einem deutschen
Kloster erzogen, die älteren, Boleslaw der Lange und Mesko,
hatten in bildungsfähigen Jahren fast zwei Jahrzehnte deutscher
Kultur auf sich wirken lassen.
Während Oberschlesien an Mesko fiel und slawisch blieb,
ist Boleslaw der Begründer deutschen Wesens im weiteren Thale
der Oder bis zu den nördlichen Grenzen Schlesiens geworden.
Mit den Formen einer höheren nationalen Wirtschaft von
Deutschland her bekannt, einer besseren Lebenshaltung zuge—
than und darum geldbedürftig über die Mittel hinaus, welche
die gewohnte Herrschaft über slawische Unterthanen gewährte,
rief er Deutsche ins Land und lud sie zur Urbarmachung der
großen Waldwüsten des herzoglichen Fiskus ein gegen Zins
und Zehnt. Daneben gründete er schon Städte für deutsche

1 Val. oben S. 128, 345.
        <pb n="397" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1500. 387

Bürger und zog die wirtschaftsstarken Orden der Cisterzienser
und Prämonstratenser ins Land. Um das Jahr 1170 traten
die Mönche von Leubus in die deutsche Kolonisationsarbeit ein:
wahrten sie ihrem Kloster durch Schonung eines nahen urwaldartigen
Forstes die Wohlthat beschaulicher Einsamkeit, so schufen sie
im weiteren Umkreis um so mehr neue Dörfer deutschen Lebens.
So kam es, daß im Liegnitzer Lande, westlich Leubus, das
Deutschtum im 12. Jahrhundert am weitesten fortgeschritten
war!. Doch auch um Krossen, Jauer und Trebnitz, um Bres⸗
lau und am Zobten reicht die deutsche Besiedelung in ihren
Anfängen wohl durchweg bis ins 12. Jahrhundert zurück.
Ihren größten Aufschwung aber nimmt sie erst im 13. Jahr—
hundert.

Im Jahre 1201 starb Boleslaw der Lange, und nun folgte
ihm nach blutigem Zwist mit der oberschlesischen Herzogsfamilie
Heinrich J., der Bärtige (1202 - 1238), der eigentliche Be—
gründer eines mächtigen Herzogtums Schlesien, ein ganz von
germanischen Bestrebungen durchglühter Fürst, der zugleich das
Reich weit ausdehnte, die Oder hinab bis Lebus oberhalb
üstrins und bis zu den Marken Pommerns, nach Nordosten
zu über den Umfang der heutigen Provinz Posen hinaus
mindestens bis Kalisch, nach Südosten bis zur Herrschaft über
Krakau und das polnische Oberschlesien: in Übereinstimmung
mit den Thatsachen führte er schließlich den Titel eines Her⸗
zogs von Schlesien, Polen und Krakau: ziemlich drei Viertel des
alten polnischen Reiches vereinigte er in seiner Hand. Heinrich,
von deutscher Mutter geboren, in Deutschland erzogen, mit der
heiligen Hedwig, Tochter eines fränkischen Grafen Bertold,
Herzogs von Meran, vermählt, von deutschen Beamten um—
geben, war ein Deutscher; deutsche Sprache, deutsche Sitte und
Geselligkeit herrschten an seinem Hofe. Nicht bloß Schlesien
germanisierte er, auch nach Polen hin hat er deutsche Kultur ver—
Astelt. Die Cisterzienser begründeten unter ihm die polnischen

1 S. oben S. 371.
        <pb n="398" />
        388 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Klöster Lond und Priment, polnische Güter wurden vielfach
an schlesische Stifter verliehen; in Krakau begann eine deutsche
Bürgergemeinde zu entstehen und ward zusehends wichtiger. In
Schlesien selbst ward unter Heinrich eine Anzahl neuer Siede—
lungen der Cisterzienser, Augustiner-Chorherren und Prämon⸗
stratenser begründet: sie haben das linke Oderufer bis zum Ge—
birge hin, vornehmlich zwischen Bober und Neiße, besiedeln
helfen; vor allem aber wurden deutsche Städte angelegt nach
Magdeburgischem Rechte: Neumarkt und Goldberg, Neiße und
Ohlau, Oppeln, Ratibor u. a. m. verdanken der Zeit Heinrichs
ihren deutschen Charakter.
Dies emporblühende Leben ward nach dem Tode Heinrichs J.
nur zeitweilig unterbrochen durch den großen Mongoleneinfall
des Jahres 1241. Hier bleibt es der Ruhm Schlefiens, zum
erstenmal als großes Vollwerk Deutschlands dem Siege der
Unkultur östlicher Steppen über das Leben in Mitteleuropa
gewehrt zu haben. Herzog Heinrich II. selbst fiel in der Schlacht
auf der Wahlstatt (9. April 1241); die Mongolen, obwohl
Sieger, zogen durch das mährische Gesenke von dannen.
Nach Heinrichs II. Tode ward das große schlesisch-polnische
Reich unter fünf Söhne geteilt: dabei entzogen sich das heutige
preußische Polen und das Land um Krakau bald der schlesischen
Herrschaft, auch die lausitzer Gebiete sind später verloren ge⸗
gangen: Schlesien war in seinen verschiedenen Herrschaften wieder
auf den Umfang der heutigen Provinz beschränkt. Zudem
kam es unter den Brüdern zu blutigen Zwisten, die namentlich
durch den ältesten Bruder Boleslaw veranlaßt wurden, einen
wilden Gesellen, der, zeitweis im Lande flüchtig umherirrend,
nur die Gesellschaft eines fahrenden Fiedlers genoß: eine Zwitter⸗
gestalt deutsch-slawischen Blutes, aus der die slawische Barbarei
immer wieder durch die Oberschicht germanischer Kultur empor⸗—
züngelte.
Die Ohnmacht, n die das Land verfiel, sowie der Gegen⸗
satz, der sich politisch zu Polen entwickelt hatte und durch kirch—
liche Streitigkeiten zwischen dem polnischen Episkopat und dem
Bischof von Breslau über einige durch die deutsche Einwande—
        <pb n="399" />
        Deutsche Erfolge i. äüußersten Osten; Schicksale d· Kolonisation bis 1300. 389

rung höchst verwickelt gewordene Zehntenfragen noch gesteigert
ward, draͤngte jetzt immer mehr zu einem Anschluß nach Westen.
Freilich kam hier das Reich nicht mehr in Betracht: es waren die
Zeiten staufischen Niedergangs. Dagegen erhob sich eben jetzt in
Böhmen unter Otokar II. eine gewaltige cechische Macht. Im
Jahre 1254 finden wir nun Otokar in Breslau als Friedensstifter
uͤnter den herzoglichen Brüdern. Indes gelangte die dechische
Politik doch einstweilen noch nicht zum Ziele der Besitzergreifung,
und bei der gleichzeitigen Abwendung von der Nation und
Kirche Polens blieb Schlesien in einer wenn auch unsicheren,
doch immerhin so selbständigen Lage, daß der Verdeutschung noch
weitere mächtige Fortschritte gelangen.
Zwar auf dem platten Lande begann der polnische Klerus
seit etwa 1260, nachdem schon 1500 deutsche Dörfer neu ent⸗
standen und gegen 130-180 000 Deutsche eingewandert waren,
die Ansiedelung von Deutschen mit steigendem Erfolge zu be—
kämpfen: es sind die Anfänge einer heute noch befolgten Politik.
In den Städten dagegen kam eigentlich erst jetzt das große Zeit⸗
Alter der Germanisation zur vollen Blüte. Breslau wurde
als deutsche Stadt ausgethan; daneben traten, außer einer Fülle
fleinerer Städte, Landshut und Trebnitz, Brieg und Liegnitz,
Glogau und Beuthen und Neiße. Und schon regte sich's in den
Städten zu eigenem Leben; Breslau schließt im Jahre 1261
mit dem Landesherrn einen sehr günstigen Vergleich betreffs
städtischer Selbständigkeit ab; auch anderswo zeigen sich längst
bor Schluß des 18. Jahrhunderts die Anfänge eines mehr
oder minder autonomen Rates.
Diese Impulse wurden von den bürgerlichen Kreisen auf
die Landesherrschaft selbst übertragen, als in Heinrich IV. dem
Lande aus piastischem Hause noch einmal ein glänzender, deutsch
gesinnter Herrscher erstand. Es ist jener Heinrich, der an seinem
Hofe die Spätblüte des deutschen Minnesangs pflegte; der
Tanhuser hat in seinem Lande geweilt, und er selbst lebte und
dichtete in den Idealen deutschen Rittertums. Von Haus aus
nut ein kleiner Teilfürst des Landes, stand er anfangs unter
dem übermächtigen Einflusse Otokars II. von Böhmen; wie seine
        <pb n="400" />
        —390 Zehntes Buch. Drittes LKapitel.

fürstlichen Verwandten hat er diesem die Schlacht auf dem
Marchfelde (1278) schlagen helfen. Nach Otokars jähem Fall
aber ward er überraschend schnell selbständig, wußte eine Art
von Oberherrlichkeit über die schlesischen Teilfürsten zu gewinnen
und suchte Anschluß an das Reich; er hat seine Lande von
König Rudolf zu Lehen genommen.
Dieser Schritt, der die Aufhebung des uralten politischen
Verbandes mit dem damals völlig in sich zerrissenen Polen be—
deutete, ward vervollständigt durch die Lockerung auch der kirch—
lichen Zusammenhänge. Schon längst war Herzog Heinrich in
Streit mit dem Bischof von Breslau und dadurch mit der
polnischen Kirche, der das Bistum Breslau zugehörte, als der
Kampf durch den Übertritt der Mehrzahl der schlesischen Mino—
ritenklöster von der schlesischen zur sächsischen Kirchenprovinz
eine nationale Wendung erhielt. Der polnische Epissopat nahm
diesen Vorgang zum Anlaß, um im Jahre 1285 auf der Synode
von Lenczye in einem Schreiben an den Papst alle alten Be—
schwerden gegen die Deutschen in Schlesien — vornehmlich ihre
Verachtung des polnischen Peterspfennigs und der polnischen
Zehntzahlung — klagend zu erneuen: die Kurie solle gegen
Herzog Heinrich vorgehen. Gegen dies Treiben entfaltete Hein—
rich eine furchtbare Energie; er stieß den Breslauer Bischof aus
dem Lande, ja er verfolgte ihn auch noch außerhalb der Grenzen,
bis er sich gütlicher Einigung geneigt zeigte. In dem Vergleiche
aber erkannte der Bischof die deutschen Eigenheiten der Kirche
Schlesiens im wesentlichen an.
Ein Festiger deutschen Wesens in Schlesien, unternahm
Heinrich zugleich die damals noch nicht aussichtslose Aufgabe einer
Germanisierung des südlichen Polens. Schon lange bestand eine
deutsche Gemeinde in Krakau, die sich auf reichen Handel und
faustkräftige Handwerke stützte; deutsche Parteien gab es auch
in Auschwitz und Zator, in Sendomir und Bochnia. Als nun
im Jahre 1288 Lesko der Schwarze, der kinderlose Herzog von
Warschau, gestorben war, da brach Heinrich gegen das Land
vor; jubelnd empfingen ihn die Deutschen Krakaus; gern sahen
sie die Begabung der Salzstadt Wieliczka mit deutschem Recht:
        <pb n="401" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 391

glänzende Zeiten einer Germanisierung im Norden der Karpathen
schienen herbeigekommen.
Da starb der Herzog Heinrich in der Johannisnacht des
Jahres 1290, und mit seinem Tode starben auch all die schönen
Hoffnungen. Im letzten Augenblick hat Heinrich noch durch
merkwürdige, vom Klerus erzwungene Bestimmungen seines
Testaments einen großen Teil seines Lebenswerkes zerstört; das
Aufgegebene aber wieder zu erbauen, ja auch nur das noch Be—
stehende zu erhalten, lag nicht im Vermögen seiner Nachfolger.
Das Herzogtum Krakau ging verloren; die Herrschaften in
Schlesien zersplitterten fich mehr wie je; und die zahlreichen
Deutschen, namentlich in Breslau, lehnten sich an Böhmen als
Schutzmacht an zur Sicherung ihrer Nationalität wie ihrer
Handelsverbindungen nach West und Osten. So gelang es
König Wenzel von Böhmen, im Jahre 1290 von Rudolf von
Habsburg die Erneuerung alter Erbrechte auf Schlesien und
Breslau als Lehen des Reiches zu erwerben; darauf machte er
sich im Jahre 1292 zum Herrn von Krakau und belehnte die
oberschlesischen Herzöge mit ihren Ländern als Teilgebieten der
böhmischen Krone; im Jahre 1300 endlich ward er zu Gnesen
feierlich als König von Polen gekrönt.
Schlesien begann damit einzutreten in den großen halb
deutschen, halb slawischen Staatenbau des Ostens, den Otokar II.
zu errichten begonnen hatte und den die Luxemburger im
14. Jahrhundert vollendet haben; seit 1837 waren alle seine
Lande lehnsrührig von der Krone des h. Wenzel. Es war das
Schicksal eines Deutschtums, das, großgezogen von den einst
slawischen Herren des Landes, ungestützt durch die kaiserliche
Macht der Heimat, in sich nicht genügenden Halt zu politischer
Selbständigkeit zu finden vermochte. So gelang es ihm wohl,
sich als nationale Kulturmacht in Schlesien auch unter rechisch⸗
böhmischem, bald in deutsche Hände übergehendem Scepter fort⸗
zupflanzen; doch die deutsche Propaganda im polnischen Osten
aufrecht zu erhalten und weiter zu führen war ihm versagt . Zwar
ist von Schlesien aus vereinzelt auch noch weiter im Posenschen
die an den Nordabhängen der Karpathen, ja auch in Ober—
        <pb n="402" />
        392 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

ungarn kolonisiert worden; doch die polnisch⸗deutschen Städte
des 18. Jahrhunderts wurden bald slawisch, und in Krakau
vernichtete der Aufstand des Jahres 1312 gegen die Deutschen
für immer die frühere Blüte germanischen Handels und die bis
dahin treu gepflegte deutsche Sprache des Stadtbuchs.

III.
Entbehrte das neue schlesische Deutschtum jener festen
Fügung, welche ihm allein eine selbständige politische Stellung
innerhalb der Territorien des Reiches hätte sichern können, so
war die deutsche Kolonisation, die sich etwa gleichzeitig mit der
Germanisierung Schlesiens dem baltischen Nordosten zuwandte,
von um so stärkeren eigenständigen Impulsen getragen. Wäh⸗
rend das Deutschtum Schlesiens vornehmlich von slawischen
Fürsten und mönchischen Kolonisatoren begründet ward, zogen
die deutschen Eroberer und Besiedler der Ostseeländer auf eigene
Faust in die unbekannte Ferne, und was sie erreichten, ward
ganz ihr Eigen in jedem Zuge mühsam erarbeiteten Daseins.
Mit der Entwickelung der Macht Heinrichs des Löwen
werden die weitreichenden Beziehungen, die das Becken der
Ostsee von jeher vermittelte, zum erstenmal von größerer Be⸗
deutung für die mittelalterliche Geschichte unseres Volkes: neben
die alten slawischen, nordgermanischen und russischen Handels—
plätze, neben Nowgorod am Ilmensee, neben Smoleusk und
Polozk an der Düna, neben Biörkö im Mälarsee und Wisby
auf Gotland, neben Danzig und Wollin tritt Lübeck als di—
erste deutsche Stadt, bald als das wichtigste Emporium der
Ostsee. Die neuen Handelsbeziehungen aber haben sofort auch
ein tieferes Interesse der Deutschen für die gesamte Südküste
der Ostsee zur Folge: deren politischer Erwerb, deren Germani—
sation wird zu einer Aufgabe, die zu lösen die mannigfachsten
Berufe der Nation, die Vertreter der Kirche und der Religion,
des Rittertums und der Territorialgewalt, des agrarischen
Wandertriebs und der Handelsinteressen in gleicher Weise sich
beeilen: in keiner anderen Richtung der nordöstlichen Koloni⸗
sation haben alle großen Lebensrichtungen, alle verschiedenen
        <pb n="403" />
        Dentsche Erfolge i. üußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 398

Stämme gleich vollen Anteil genommen: die Hauptländer der
Ostsee, und vor allem Preußen, werden recht eigentlich zu reg⸗
samen Mikrokosmen der bisher in den verschiedensten Teilen des
Mutterlandes durchlebten Entwickelung.
Noch bis in die Anfänge des 12. Jahrhunderts hinein be⸗
herrschten vornehmlich Dänen und Slawen die Ostsee; den
großen Seeweg, der unter Vermeidung der heute deutschen
Küsten von Schleswig an den Gestaden Daͤnemarks und Schonens
borbei nach Gotland führte, um von da an den Küsten des
finnischen Meerbusens hin nach Nowgorod zu verlaufen, sind da⸗
mals deutsche Kaufleute wohl noch nicht zu häufig gesegelt!;
sogar in Bardowik, auf dem linken Elbufer, vermitteln gelegentlich
noch Slawen den Umsatz deutscher und nordischer Waren.
Die ersten geschichtlich vollkommen deutlichen Spuren regel
mäßigen deutschen Verkehrs auf der Ostsee tauchen auf, sobald
der deutsche Einfluß Albrechts des Bären, der Grafen von Hol⸗
stein, später Heinrichs des Löwen, sich der Nordwestecke des See⸗
heckens dauernd nähert, und sofort führen sie zur Begründung
Lübecks. Als Lübeck dann seit dem Jahre 1158 unmittelbare
Stadt Heinrichs des Löwen geworden ist, mehren sich die Be⸗
weise deutscher Thätigkeit. Im Oktober 11683 stellt Heinrich den
gestörten Frieden zwischen den Deutschen und den Gotländern in
Wisby wieder her und setzt die Bildung einer selbständigen
deutschen Gemeinde in Wisby durch; wenige Wochen später
ladet er Russen, Goten, Normannen und andere Völker
des Ostens zur Einkehr in Lübeck und befreit sie vom Zoll
und von der Abgabe für die Hanse, die Berechtigung zum
Handel. Gegen Schluß der achtziger Jahre des 12. Jahrhunderts

2 Den einzigen urkundlich frühen Beweis für den Verkehr der Deutschen
und Goten geben vielleicht die Juüris et pacis decreta König Lothars
oom Jahre c. 11380. Die zahlreichen Funde deutscher Münzen des 10. und
11. Jahrhunderts in Schweden (s. z. B. Schäfer, Die Hansestädte und König
Waldemar S. 89-40) beweisen noch nicht unmittelbar für einen Verkehr
des deutschen Kaufmanns selbst. Dagegen beweist der unverkennbare Zu⸗
sammenhang zwischen der gotländischen Architektur des ausgehenden 12. Jahr⸗
hunderts und den gleichzeitigen westfaͤlischen und niederrheinischen Bauten, daß
wenigstens seit Mitte des 12. Jahrhunderts ein durchaus reger unmittel—
shene Verkehr bestanden haben muß. Vgl. Band IV SG. 14 f.
        <pb n="404" />
        394 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

stehen dann deutsche Kaufleute schon in den regsten unmittel-—
baren Beziehungen zu Rußland, vornehmlich Nowgorod, wo
Fürst Jaroslaw Wladimirowitsch im Jahre 1199 unter Zu—
stimmung des Possadniks Mirozka den alten Frieden mit allen
deutschen Söhnen, mit den Goten und der ganzen lateinischen
römisch-katholischen) Zunge bestätigt und einen völlig freien
Handelsverkehr gewährleistet. Gewiß erhob sich um diese Zeit
schon die deutsche Faktorei zu St. Peter in Nowgorod; ihre
älteste Sktra stammt aus dem zweiten Viertel des 18. Jahr—
hunderts. Vor allem den sächsischen Nordwesten finden wir um
diese Zeit an dem neuen Verkehr des Ostbeckens mit beteiligt;
Lübeck hat von vornherein Soester Recht erhalten; die kleine
Stadt Medebach in Westfalen handelt schon im Jahre 1165
selbständig bis Rußland; im deutschen Hofe zu Nowgorod re—
gieren Olderleute aus Gotland, Lübeck, Soest und Dortmund,
und auch die große deutsche Gemeinde zu Wisby ist anfangs
neben Lübeckern vornehmlich durch Westfalen gebildet.
Und bald zeigte sich der selbständige Wagemut des deut—
schen Kaufmanns in diesen östlichen Gebieten, die von den
aächsten Punkten der Heimat nicht weniger weit entfernt waren,
wie die Herzgebiete Deutschlands von der ewigen Stadt, dem
Zielpunkte der kaiserlichen Politik unserer Herrscher. Schon
früh, in den ersten Jahrzehnten nach der Mitte des 12. Jahr—
hunderts, sah man ein, daß die Straße von Wisby nach Now—
gorod für den ost-westlichen Handel einen Umweg bedeute, daß
man den Strom des russisch-kontinentalen Handels bequemer
von den großen Handelsstädten der Düna, von Polozk und
Smolensk nach dem Westen leiten könne. So segelten deutsche
Kaufleute wohl von Wisby aus ums Jahr 11685 die Mündung der
Düna auf; bald folgte ihnen die deutsche Mission: es sind die An—
fänge der deutschen Eroberung und Kolonisation in Livland.
Schon im Jahre 1186 war hier ein deutscher Glaubensbote,
der Priester Meinhard vom Kloster Segeberg in Wagrien, so—
weit fortgeschritten, daß er vom Erzstuhle Bremen-Hamburg,
dem alten Sitze des Patriarchats für den heidnischen Norden,
mit Erfolg die Erhebung seines Missionsgebietes zum Bistum
begehren konnte. Größeren Aufschwung nahm die neue
        <pb n="405" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 395

Pflanzung dann unter dem bremer Domherrn Albert, der
im Jahre 1198 zum dritten Bischof Livlands geweiht ward.
Eine energische Natur, ganz in den Idealen seines großen Papstes
Innocenz III. lebend, erwirkte er römische Privilegien, welche
die Sachsen und Westfalen zur Kreuzfahrt nach Livland
mifriefen, erbaute mit Hilfe der nun zahlreich zuströmenden
Landsleute die Stadt Riga (1201) und gründete aus ihren
hesten Männern den geistlichen Orden der Schwertritter, der
hon nun ab unter seinem Befehl die Grenzen deutschen und
hristlichen Einflusses namhaft erweiterte. Nur wenige Jahre,
und es war hier, fern von den deutschen Gestaden der Ostsee, ein
neuer germanischer Staat entstanden; im Jahre 1206 übertrug
der Staufer Philipp dem livischen Bischof auf seine Bitte das
Land als fürstliches Lehen des Reiches. Und schon hatte in⸗
zwischen die Eroberung über die nördlichen Grenzen Livlands
hinausgegriffen und durch Estland hin beinahe die Südküste
des finnischen Meerbusens erreicht; im Jahre 1211 konnte
Albert einen Bischof von Estland weihen, im Jahre 1218 trat
ein Bischof für Semgallen hinzu; bereits fünf Jahre vorher
war das Rigische Bistum frei von der Obergewalt Bremens
dem Papft unmittelbar unterstellt worden.
Diese außerordentlich raschen Fortschritte in einem Lande,
worauf bisher die russischen Fürsten Ansprüche gemacht hatten,
erklären sich vor allem aus der Überlegenheit und aus der be—
sonders energischen Einführung der deutschen Kultur. Die
russische Kultur hatte nach der Ostsee zu nicht fördernd gewirkt;
es ist die Gewohnheit der Könige der Russen, bezwungene Völker
nicht dem Christenglauben zu unterwerfen, sondern nur zur Zahlung
hon Tributen und Geld zu knechten“, sagt Heinrich der Lette!.
Wie anders waren die Deutschen vorgegangen. Überall
wirkte neben dem scharfen Schwert des Eroberers und den ver⸗
sockenden Anerbietungen des Kaufmanns der Priester, der zu—
gleich Träger war jeder Kunst und höheren Gesittung. Aber
ben mit dieser Anwendung geistiger Waffen hing es zusammen,
daß die deutsche Herrschaft sich zwar rasch ausbreitete unter

XVI, 2.
        <pb n="406" />
        396

Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

den weichen, unzusammenhängenden Völkern der Letten und
Esten, daß sie aber nur gehalten werden konnte bei außerordent⸗
lich starker Einwanderung deutscher Elemente.
Hieran begann es schon früh zu mangeln. Welch außerordent—
liche Kraft der Ausbreitung hat unser Volk nicht um die Wende des
12. und 13. Jahrhunderts entfalten können! Ganz Ostdeutschland
wurdeüberzogen, besiedelt: kein Wunder, wenn man der Kaufmanns⸗,
Priester⸗ und Ritterkolonie an der Düna minder gedachte. Dazu
kam ein weiteres: eben um diese Zeit begannen die Deutschen
noch einmal von der Ostsee abgedrängt zu werden; eine feind—
liche Macht verschloß Lubeck, den großen Auswanderungshafen
nach dem baltischen Osten.
Nach dem Sturze Heinrichs des Löwen, im Jahre 1181,
trat im damaligen deutschen Nordosten, an den Mundungen der
Elbe wie im heutigen Holstein und Mecklenburg eine bedenkliche
Auflösung der deutschen Kräfte ein. Kaiser Friedrich J. hat sie
peranlaßt: er zerschlug die Lande, die zum sächsischen Macht—
hereich Heinrichs gehört hatten, und übergab sie vereinzelt schwäch—
lichen Fürsten; er machte Lübeck vorzeitig zur Reichsstadt; aus
seinen Händen empfing Bogislaw II. von Pommern seine Herr⸗
schaft als Fahnlehen des Reiches!. Die reiche Ernte, welche
diese kaiserliche Politik an der Ostsee jedem Rivalen des deut—
ichen Einflusses verhieß, haben die Dänen eingeheimst.
Seit dem 12. Jahrhundert war Dänemark in eine Periode
des Verfalls getreten, nachdem es unter Kanut dem Großen,
dem Freunde Kaiser Konrads II., eine ungeahnte Ausdehnung
seiner Macht nach England und Norwegen erlebt hatte. 8war
gelang es im Beginn des neuen Jahrhunderts noch, als einen
Nachhall gleichsam früherer großer Zeiten, die kirchliche Selbst—
ständigkeit des Landes gegenüber den Ansprüchen des bremischen
Patriarchates zu sichern; im Jahre 1108 wurde Lund zum Erz—⸗
bistum des Dänenreiches erhoben. Allein bald darauf begann

Zum erstenmal war Pommern wirksam vom Reiche zu Lehen ge—
nommen durch den polnischen Boleslaw III. 1185. Reichsfürsten werden
die Pommernherzöge endgültig erst 1820, nach dem Aussterben der
askanischen Markgrafen von Brandenburg.
        <pb n="407" />
        Deutsche Erfolge i. Außersten Osten; Schicksale d. Nolonisation bis 1800. 897

eine Zeit größter innerer Schwäche: die deutschen Könige ver⸗
mögen immer tiefer einzugreifen, das Land wird schließlich
lehnsrührig vom Reiche.
Anlaß zu diesem Verfall gab weniger eine soziale und
politische Zersetzung des Volkes, als der ewige Zwist um die
Thronfolge innerhalb der Königsfamilie: altgermanisches Erb⸗
recht, wonach Bastarde gleich erbten mit den Söhnen voller Ehe,
vonach noch die Schwestersöhne dem Oheim zu folgen berechtigt
schienen, lag im Kampfe mit neueren christlichen Anschauungen.
So ward das Land zerrissen, ein Raub innerer Kriege und von
außen kommender Plünderung durch die slawischen Piraten des
Festlands. Diesem Wesen machten König Waldemar der Große
sseit 1157) und sein nicht minder großer Kanzler Absalon,
Erzbischof von Lund, ein Ende. Waldemar gelang es, die Erb⸗
folge im Sinne der neueren Anschauungen zu regeln, obwohl
diese von einem Teil seines Volkes als deutsch heftig befehdet
wurden; im Jahre 1171 ward sein Sohn Knut, erst achtjährig,
zum königlichen Nachfolger gewählt. Darauf ging er gegen
die slawischen Seeräuber vor, unter deren Anfällen ganze Inseln
des Reiches verödet oder wenigstens tributfällig darniederlagen.
In der Bekämpfung dieses Unwesens traf Waldemar mit
Heinrich dem Löwen zusammen. In gleichem Interesse wandten
— bis unter den Fortschritten
slawischer Befriedung die gegensätzliche Richtung ihres Strebens
immer mehr hervortrat: beide wollten sich nicht mehr bloß vor
den Slawen schützen, sie wollten die slawischen Länder erobern.
Jedermann deutlich war ihre Nebenbuhlerschaft seit der Eroberung
Rügens durch die Dänen (1168); bei den Angriffen Kaiser Friedrichs
auf die sächsisch-slawische Stellung Heinrichs hat Waldemar sich
zurückgehalten, bis die Niederlage seines Rivalen sicher schien:
dann begrüßte er den Kaiser frohlockend in Lübeck.
Und nun begann ein Zeitalter dänischer Eroberung der
Ostseeländer. In Holstein waren nach Heinrichs Sturz Zwistig⸗
keiten zwischen den Grafen und dem Adel eingetreten, der Adel
entwich teilweis nach Dänemark; im Jahre 1200 bemächtigten
iich die Dänen des Landes. Schon vorher waren die slawischen
        <pb n="408" />
        398 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Fürsten des Ostens, sowohl der Herzog von Pommern wie diejenigen
Mecklenburgs, von Waldemar gezwungen worden, ihre Länder vom
Dänenreich zu Lehen zu nehmen; nun fiel auch Lübeck an Däne—
mark, schließlich huldigten selbst die Grafen von Schwerin —
und um die Wende der Jahre 1214 und 1215 sanktionierte der
jugendliche deutsche König Friedrich II. all dies Unglück, indem
er dem Dänenherrscher alle Eroberungen jenseits der Elbe und
in Slawien auf ewige Zeiten bestätigte: von neuem war Deutsch⸗
land von der Ostsee verdrängt.
Und längst schon hatte dieser Gang der Erxeignisse auch auf
Livland zurückgewirkt. Seit dem Jahre 1206 begann König
Waldemar die Esten, die gelegentlich dänische Küsten geplündert
hatten, dadurch zu bestrafen, daß er die Eroberung ihres Landes,
vornehmlich auch der dem deutschen Livland vorgelagerten Insel
Oesel erstrebte. Es waren Versuche, die in den Jahren 1220
bis 1222 mit dem Übergang großer Teile Estlands, namentlich
der nordischen Küste mit der festen Burg und Stadt Reval in
dänischen Besitz und in dänisches Kirchentum endeten; zugleich
ward der Verkehr der deutschen Kolonie mit dem Mutterland
fast ganz unterbunden: Lübeck unterstand der genauesten Aufsicht
des dänischen Königs.
Da nahm, in der Nacht vom 6. zum 7. Mai 1223, Graf
Heinrich von Schwerin den König in kühnem Handstreich auf
der Jusel Lyoe an der fünenschen Küste gefangen. Alles, was
deutsch hieß an den Gestaden der Ostsee, atmete auf; auch die
Slawen frohlockten, auf denen die Hand des Königs schwer ge—
lastet hatte. Die Freilassung des Königs ward nach längeren
Verhandlungen, woran auch das Reich sich beteiligte, nur unter
schweren Bedingungen gewährt!. Fast alle Früchte dreißig—
ähriger Mühen mußte Waldemar opfern: neben einem unge—
heuren Lösegeld verlor er die Länder diesseits der Eider, deren
Fursten und Völker sich übrigens sofort nach seiner Gefangen⸗
nahme befreit hatten; nur Rügen blieb in dänischen Händen.
Es verstand sich von selbst, daß Waldemar nach seiner
Freilassung, vom Papste seiner erzwungenen Verpflichtungen

tS. oben S. 269 ff.
        <pb n="409" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 399

entbunden, den alten Machtbereich zurückzuerobern strebte. Allein
die furchtbare Schlacht auf der Heide von Bornhövede, 1227,
machte diesen Plänen ein Ende: hier erfocht das fürstliche, ad⸗
lige, bürgerliche und bäuerliche Norddeutschland noch einmal
„oͤllkommen geeint die Freiheit vom dänischen Joch: nun
aren die Eroberungen Heinrichs des Löwen auf slawischem
Gebiete gesichert, erweitert, von den Deutschen der eroberten
Länder selbst im Kampfe behauptet. Die große Zeit Lübecks, eine
Expansion der Deutschen überhaupt über alle Ostseeländer beginnt.
Am frühesten mußten diese Ereignisse einwirken auf die
schon bestehende deutsche Kolonie in Livland. Fast gleichzeitig
mit der Schlacht von Bornhövede hatten die Deutschen auch hier
namhafte Vorteile errungen; im Jahre 1226 hatten sie sich
die wilden Bewohner der Insel Hsel unterzwungen, bald
darauf gingen sie, von Qübeck unterstützt, gegen Reval vor und
zroberten die Burg; den dänischen Rittern und Bischöfen blieb
nichts übrig, als das Land zu verlassen. Nun rettete zwar
König Waldemar in späteren Verhandlungen noch einen Teil
Estlands für seine Herrschaft; noch über ein Jahrhundert haben
die Dänen am finnischen Meerbusen geherrscht. Aber die Deutschen
hatten hier jetzt gleichwohl die Aussicht der größeren Zukunft —
und schon waren die Anfänge eines neuen deutschen Staates
in ihrer Nähe, im Mündungsgebiete der Weichsel, emporgediehen,
eines Staates, der das livische Land der Schwertritter bald
uͤberholen und sich einverleiben sollte, dem die Herrschaft be—
schieden war über alle fremdsprachigen Völker des süd—
lichen Ostseerandes bis zur Oder, des Staates des deutschen
Drdens.

IV.

In dem Lande zwischen Weichsel und Memel, zwischen
den sandigen Nerungen des Frischen und des Kurischen Haffs
und der Kette von Landseen und Urwäldern, die sich teilweis
noch heute von Marienwerder in Halbmondform östlich durch
Masuren hin zum Memelflusse erstrecken, wohnten die Preußen.
Fs war ein in mehrere Stämme und viele Völkerschaften zer—
fallendes Volk, das etwa noch auf der Kulturstufe der Germanen
        <pb n="410" />
        400 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

der Urzeit stand: nur im Samlande, da wo sich Hügelreihen
zwischen den beiden Nerungen unmittelbar und leicht den freien
Wogen der Ostsee öffnen, saßen Völkerschaften, denen der
Handel eine etwas höhere Kultur zugeführt hatte, wie einst den
germanischen Ubiern an den Rheinufern des kölnischen Flach—
lands.
Das Familienleben dieser Stämme verlief noch in Viel—⸗
weiberei, die staatlichen Bildungen waren räumlich eng begrenzt
und kämpften noch mit den Resten bloßer Geschlechterverfassung:
noch galten Blutrache und obligatorisches Erbrecht. Die soziale
Schichtung kannte neben Freien nur einen landbesitzenden Adel
und dessen Leibeigene; für allen Grundbesitz aber galt noch,
wenn auch verblaßt, so doch im Prinzip das kommunistische
Ideal, beim Mangel männlicher unmittelbarer Nachkommen
trat der Grund und Boden des Einzelnen ins Gemeine zurück.
Die religiösen Anschauungen liefen auf einen einfachen
Dienst der Naturgewalten hinaus; dabei bestand über den ge—
teilten Stämmen ein Band religiöser Einung: in Romowe auf
nadrauischem Boden hielt der höchste Priester der nationalen
Gottheiten, der Kriwe, Hof; er nährte das ewige Feuer, er
opferte den Göttern nach erstrittenem Sieg, er bezeugte den
Hinterbliebenen eines teuren Toten, daß er diesen in der
Stunde des Abscheidens sinnlich zur Stätte des Wohlseins
wandeln gesehen. Denn sinnlich dachten die Preußen das
Leben nach dem Tode; darum pflegten sie die Leichname so
lange als möglich in künstlicher Kälte, darum glaubten sie an
einen Unterschied des jenseitigen Lebens nach der ständischen
Gliederung des Diesseits.
Nach außen hatte das preußische Land längst vor aller
geschichtlichen Überlieferung christlicher Art weiten Handels—
beziehungen offen gestanden; kufische und englische Münzen des
9. Jahrhunderts werden noch heute zahlreich gefunden, und
neben Hedaby in Schleswig, Jumne (Wollin) in Pommern, Ost—⸗
rogard in Rußland und Birka (Björkö) in Schweden gehört Truso
am Drausensee, südlich von Elbing, zu den ältesten Handels—
stätten der Ostseeländer.
        <pb n="411" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis isoo. 401

Schon früh waren die preußischen Küsten von Normannen
heimgesucht worden; bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts
erstreckten sich dänische Raubzüge. Daneben wurden vor allem
die Polen den Preußen furchtbar; schon Boleslaw der Kühne,
der Zeitgenosse der Kaiser Otto III. und Heinrich II., der
Ostpommern unterwarf, hat auch gegen sie sich gewendet; viel—
leicht verdankt das Kulmerland, zwischen Thorn und Kulm
östlich der Weichsel, seinem Eingriff die später zweifellos polnische
Bevölkerung. Ungefähr gleichzeitig aber unterstützten die Polen
auch die ersten Versuche zur Ausbreitung des Christentums;
der heilige Adalbert, der Freund Ottos III., und nicht minder
der heilige Brun von Querfurt, ein Verwandter des ottonischen
Hauses, sind unter polnischem Schutze nach Preußen gezogen,
um in nutzlosem Martyrium zu enden. Es waren verfrühte
Anfänge; auf zwei Jahrhunderte hin haben sie weitere An—
fnüpfungen nicht zur Folge gehabt. Und als dann mit dem
Tode König Kasimirs (1194) jene furchtbare Selbstzerfleischung
der polnischen Herrscherfamilie wie des polnischen Volkes im
Kampfe um Seniorat und Teilfürstentümer begann, die länger
als ein Jahrhundert währen sollte, da waren nicht mehr die
Polen die Angreifenden. Gleich den Litauern fielen jetzt Preußen
und Russen in das verwaiste Polen ein — in alle Lande des
vestlichen Europas erscholl von hier der Hilferuf gegen die
Heiden und Ketzer.
Und von neuem begann die Mission unter den Preußen.
Ermutigt durch die Erfolge der Deutschen unter den Liven und
Letten zog der Cisterzienserabt Gottfried aus dem großpolnischen
Kloster Lekno im zweiten Lustrum des 13. Jahrhunderts als
Glaubensbote in das wilde Land; ihm folgte Christian, der im
Jahre 1215 zum Bischof unter den Preußen geweiht ward:
schon waren anscheinend gute Erfolge erreicht. Da brachen die
unbekehrten Stämme, über das neue Wesen erbittert, hervor,
—
schaften Cujaviens und Masowiens: es waren Ereignisse ähnlich
denen der ersten Bekehrungsjahre in Livland. Wie Bischof
Albert dort, so griff Bischof Christian hier zu dem Mittel des
gamprecht. Deutsche Geschichte III. 26
        <pb n="412" />
        402 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Kreuzrufes. Aber vergebens predigte man in Polen, vergebens
in Deutschland die fromme Fahrt; erst in den Jahren 1222
und 1228 kamen größere Heere zusammen, auch sie, ohne
dauernd zu nützen. Es war klar, man bedurfte eines ständigen,
militärischen, ritterlichen Organs zu Verteidigung und Angriff.
In Polen war es nicht zu finden. So ward der deutsche
Orden berufen.
Der Orden der Ritter des Hospitals St. Marien der
Deutschen zu Jerusalem war aus kleinen Anfängen erwachsen.
Im Jahre 1191 als Hospitalorden zu Accon päpstlich bestätigt,
im Jahre 1198 von deutschen Fürsten in einen geistlichen Ritter—
orden nach dem Beispiel der Johanniter umgewandelt, hatte er,
wie in Palästina, so in Unteritalien und Deutschland unter
der doppelten Gunst der Kaiser und Pöpste rasch Fuß gefaßt.
Darüber hinaus erschienen die neuen Ordensritter im weißen
Mantel mit dem schwarzen Kreuz seit dem Jahre 1211 im
Burzenlande, in der äußersten Südostecke Siebenbürgens, vom
Ungarnkönig Andreas II. zum Schutz der eingewanderten
deutschen Kolonisten gegen die heidnischen Kumanen berufen!:
es war die Vorschule zu der um Vieles größeren Wirksamkeit,
die ihrer nunmehr in Preußen harrte.
Die Einführung im Norden vermittelte Hermann von Salza,
vielleicht der größte Politiker unter allen Hochmeistern, die der Orden
besessen hat. Gleich befreundet mit Kaiser Friedrich II. wie mit
dessen päpstlichen Gegnern, wußte er die Lage des Ordens in
Preußen zu einer von dem polnischen Reiche wie der polnischen
Kirche gleich unabhängigen zu gestalten, wirkte ihm den Besitz des
Kulmerlandes aus, und veranlaßte den Kaiser zu einem Privileg,
das dem Orden dies Land wie alle künftigen Eroberungen als
ein Fürstentum des römischen Reiches zusicherte (1226).
Es war die Verselbständigung der deutschen Politik, der
Anfang der Germanisation im Binnenland des äußersten Ostens.
Von nun ab schritt der Orden über die Einwendungen der
polnischen Herrscher wie über die Klagen der alten polnischen

1S. oben S. 380.
        <pb n="413" />
        Deutsche Erfolge i. änßersten Osten; Schicksale d. Lolonisation bis 1300. 403

Missionare hinweg! zur eigenen Verkündung des Christentums,
zur vollen Eroberung des Landes. Als Magister Prussiae über⸗
hahm Hermann Balke die Führung des Ordenskrieges; der
Papst ließ die Kreuzfahrt gegen die Preußen durch Norddeutsch⸗
and und die Slawenländer des Ostens predigen. Darauf setzte
im Frühjahr 1231 eine Ordensschar in der Stärke von sieben
Rittern über die Weichsel hinüber in das feindliche Kulmerland;
unter einem hochragenden Eichbaum ließ man sich nieder, in
den Zweigen hielt der Späher Turmwacht, drunter schaufelten
die Brüder Wall und Graben: es sind die Anfänge der Stadt
Thorn und des Ordenslandes. Und schon gelang es im selben
Jahre, außer Thorn weichselabwärts auch Kulm zu besetzen,
eine alte Burg der Preußen, und das folgende Jahr brachte
die Beruhigung des zwischen Thorn und Kulm liegenden rechten
Weichselufers bis hin zu den dunklen Wäldern des östlichen
Thalrands. In das Thal aber ergoß sich alsbald ein gewaltiger
Zuzug deutschen Volkes; Kulm und Thorn sind schon 1231
und 1282 als deutsche Städte neben den Ordensburgen ge—
gruündet worden. Der Orden selbst aber zog stromabwärts mit
Zer erobernden Schar seiner Ritter; 1283 legte er Marienwerder
an und schlug die Heiden in der furchtbaren Schlacht an der
Sirgune, südlich vom Drausensee, 1287 errichtete er die Burg
Elbing: die östliche Mündung der Weichsel, das frische Haff, das
Meer war erreicht. Und schon erscholl das Weichselthal von den
Lauten deutscher Ansiedler; neben Bauern und Bürgern, vor—
nehmlich aus Mitteldeutschland, zog auch Adel ins Land; bereits
1236 wird dem edlen Herrn Dietrich von Tiefenan fast eine
Quadratmeile Landes — 300 vlaemische Hufen — im Osten von
Marienwerder verliehen.
Dem Orden aber mußte es jetzt vor allem darauf ankommen,
die Seeküste in ihrer vollen Ausdehnung zu erobern: dadurch trat
er heraus aus seiner vereinzelten Stellung mitten im fremden

ber die Modalitäten der notgedrungenen Verständigung dieser
mit dem Orden (Vertrag zu Leslau 1280) vgl. Ewald, Eroberung Preußens
, 128 ff., Lohmeyer, Geschichte von Ost⸗ und Westpreußen? S. 61f.
26 *
        <pb n="414" />
        404 Sehntes Buch. Drittes Kapitel.

Osten, gewann er Berührung mit den christlichen Völkern nord⸗
germanischer Abstammung, erreichte er die Unterstützung vor
allem der deutschen Landsleute, indem er in Zusammenhang
trat mit den Pflanzungen deutschen Wesens um Lübeck im
Westen wie um Riga im Osten. Während lübecker Ankömmlinge
neben der kaum erbauten Burg Elbing eine Stadt zu begründen
wagten, schritt der Orden am frischen Haff fort; 1289 eroberte
er acht Meilen südlich von Elbing die steil aus dem Haff
emporragende Halbinselburg Balga, bald darauf erstreckte er
seinen Einfluß bis zum Pregel hin, ja tief hinein schon ins
Samland.
Und von der Peripherie des Weichselthales wie der Gestade
des frischen Haffs erfolgten nun gleichzeitig unablässige An—
griffe in das Centrum der heidnischen Binnenlande: schon konnte
Preußenglaube und Preußenherrschaft im Kulmerland, in
Pomesanien und im Ermland als erschüttert gelten.
Dagegen war in Livland, nach der Abfindung Dänemarks
mit einem Teile Estlands, die deutsche Sache nicht gefördert
worden. Zwar hatte der Schwertorden über Kurland nach
Süden hin erobernd ausgegriffen und war damit der Richtung
entgegengekommen, in welcher der deutsche Orden vorging. Aber
im Innern herrschte Unzufriedenheit über die Teilung der
Gewalten zwischen den Bischöfen und dem Orden; die Schwert—
ritter, die des Tages Last und Hitze trugen, waren Untergebene
der geistlichen Herren, sie sehnten sich nach ähnlich freier Stellung,
wie sie der Deutschorden in Preußen genoß. Dazu kam, daß
äußere Feinde — die Russen von Osten, die eben jetzt zum ersten—
mal unter einem fürstlichen Herrscher geeinten Litauer im
Süden — mehr wie früher gegen die Grenze drängten. Bei
dieser Lage war im Schoße des Schwertordens schon öfter die
Verschmelzung mit dem Deutschorden erörtert worden. Zur
That ward sie, als die furchtbare Niederlage der Schwertritter
bei Bauske (1235) es zu einer Ehrensache des anfangs wider—
strebenden Deutschordens machte, einzugreifen.
Gewaltige Aufgaben neuer Art traten damit an die
preußischen Ritter heran: nun galt es, die gesamte baltische
        <pb n="415" />
        Deutsche Erfolge i. üußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1500. 400

Küste vom finnischen Meerbusen bis zum vorspringenden Ge—
stade Pomerellens, fast die volle Hälfte der südlichen Küsten—
entwickelung des Ostseebeckens, zu gewinnen und zu beherrschen.
Hierzu bedurfte es vor allem einer territorialen Verbindung
zwischen den Gebieten der beiden nun vorhandenen Zweige des
Ordens, des preußischen und des livischen. Mitten unter den Auf—
ständen einzelner Preußenvölker und den widerwärtigen Zwischen—
wirkungen des neidischen Fürstenhauses von Pomerellen ward sie
vorbereitet und kurz nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ins
Werk gesetzt: 1251 ward die Memelburg auf den kontinentalen
Dünen gegenüber der äußersten Zunge der kurischen Nerung
erbaut als Treffpunkt der livischen und preußischen Ritter.
Dem folgte die volle Unterwerfung Samlands; im Jahre 1254
ward am nördlichen Pregelufer auf der Anhöhe Tuwangste
Königsberg begründet als Zwingburg der nördlichen Meeresvölker
vielleicht zu Ehren König Otokars II. von Böhmen, der in diesem
Jahre, wie viele deutsche Fürsten vor ihm, die Anstrengungen
des Ordens durch kriegerischen Zuzug unterstützt hatte. Gleich—
zeitig gelang es auch, in diplomatischen Verhandlungen mit
Polen Galindien, das Centralland der masurischen Seenplatte,
zu gewinnen; es war das letzte noch fehlende Gebiet des alten
Preußenlandes. Nach nicht ganz einem Menschenalter auf—
reibender kriegerischer und diplomatischer Thätigkeit konnte der
Orden sich als Gebieter der Preußen, Kuren, Liven und Letten
hetrachten.
Aber noch fehlte viel, daß dieser Besitz als auch nur
militärisch voll gesichert bezeichnet werden konnte. In wütenden
Aufständen erhoben sich namentlich die Preußen gegen die
freinde Zwingherrschaft, sobald ein äußeres Unglück des Ordens
zu neuen Hoffnungen zu berechtigen schien. Die sechziger und
leilweise noch die siebenziger Jahre des 13. Jahrhunderts sind
erfüllt von wüsten Kriegszügen und Handlungen wilder Grau—⸗
samkeit; sie beginnen mit einer sizilianischen Vesper gegen alle
Christen im Lande, sie enden mit der völligen Ausrottung,
Verknechtung oder Vertreibung der Preußen in fast allen Stätten
        <pb n="416" />
        406

Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

ihrer Heimat; mehr als einmal stand der Ordensstaat während
dieser Zeit am Rande des Abgrunds.
Endlich, um die Mitte der siebenziger Jahre, hatte der
Orden gesiegt. Aus Strömen von Blut und Verzweiflung
wandte er sich der Eroberung der preußischen Außenwerke, der
Landschaften Nadrauen, Schalauen und Sudauen zu, die die
Gegenden westlich des Memelflusses bis zu den Grenzen des
eigentlichen Preußens im engeren Sinne erfüllen. Auch dieser letzte
Schritt gelang ums Jahr 1283: da war niemand mehr, der
nicht seinen Nacken dem Orden und der römischen Kirche
demütig gebeugt hätte; alle Lande waren dem Ordensgebiet
einverleibt, freilich auch vielfach ihrer alten Bevölkerung beraubt;
noch ein Chronist der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts
bezeichnet Sudauen als bis auf seine Zeit menschenleer und
wüste.
Nun man aber Herr im eigenen Hause war, galt es
günstige Machtverhältnisse zur Nachbarschaft herzustellen. Bei
den Polen mußte die alte Verwirrung der Parteien möglichst
aufrecht erhalten werden; nach Litauen war das Licht des
Evangeliums zu tragen und damit eine gewisse Abhängigkeit
des Landes vom livisch-preußischen Ordensstaat zu begründen;
nach Westen zu war Pomerellen, dessen ordensfeindliches Fürsten⸗
haus dem Aussterben entgegensah, zu gewinnen und dadurch
der Anschluß an die Kolonialstaaten des deutschen Mutterlands.
Es sind die Aufgaben, an deren Lösung sich der Orden im
letzten Viertel des 13. Jahrhunderts versucht hat. Hatte er
gegenüber Litauen weniger Glück, so war er um so erfolg—
reicher in Polen und Pomerellen. Namentlich gelang es,
während der langjährigen Wirren, die nach dem Tode des
letzten ostpommerschen Fürsten Mestwin II. (1294) ausbrachen,
Pomerellen gegen die Absichten der polnischen wie der branden—⸗
burgischen Herrscher im Jahre 1808 in thatsächlichen Besitz zu
nehmen und gewaltsam zu halten, ja sogar den Markgrafen
von Brandenburg zum Verzicht auf das Land zu bewegen.
Mit der Erwerbung Pomerellens hat der deutsche Orden
denjenigen Besitzstand erreicht, den es ihm während der Zeit seiner
        <pb n="417" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 407

höchsten Blüte im 14. Jahrhundert festzuhalten und in glänzender
Weise zu organisieren gelang. Es geschah fast zur selben Zeit,
da dem Orden nach dem Falle von Akkon (1291) seine letzten
morgenländischen Besitzungen verloren gingen. Mit gutem
Gewissen konnte der letzte am Mittelmeer residierende Hochmeister,
Siegfrid von Feuchtwangen, den alten Schauplatz der Ordens⸗
thätigkeit mit dem neugewonnenen vertauschen: im Jahre 1309
ward die Marienburg im Deltagebiet der Weichsel, recht eigent—
lich im Centrum der neuen Gesamtlande, zum Hochsitz des Ordens
erwählt.
Und schon war das Land nach manchen Richtungen hin
germanisiert. Zwar gab es noch Landschaften, wo weder der
deutsche Bauer noch der deutsche Bürger Fuß gefaßt hatte, so
hor allem Samland, nicht minder wohl die Gegenden des
äußersten Ostens und der masurischen Seenplatte: hier lebten
zurückgezogen in Sumpf und Urwald und vereinzelt in weiter
Zerstreuung die Überreste der alten Bevölkerung noch ein trostloses
Dasein der Jagd und des Fischfangs. Die Kerngegenden der
deutschen Einwanderung dagegen lagen im Weichselthal ober—
halb des Deltas — der Werder zwischen Weichsel und Nogat
ist wohl erst im 14. Jahrhundert germanisiert worden — und
hin an den Küsten des frischen Haffes.
Die Kolonisation begann hier nicht so sehr mit der Be⸗
siedlung des platten Landes wie mit der Erbauung reger
städtischer Verkehrspunkte. Eine Erscheinung, die in Kulturen
schon organisierten Handelsverkehrs sich häufig geltend macht,
trat auch hier hervor: die einwandernde deutsche Bevölkerung,
höhere Kultur von daheim her gewöhnt, bedurfte reger Ein—
fuhr: neben Heringen und Salz waren Leinenzeuge und Tuche,
Farben, Wein und Pfeffer Hauptgegenstände frühen Imports:
und so entstanden schon sehr früh ziemlich volkreiche Städte
über einem verhältnismäßig dünn besiedelten Lande. Es ist
eine für das ganze deutsche Kolonialgebiet östlich der Elbe
zu beobachtende, im Ordensland nur besonders deutlich aus—
geprägte Entwicklung; sie allein laͤßt den raschen Aufschwung
der späteren Hanse im Osten begreiflich erscheinen.
        <pb n="418" />
        408

SZehntes Buch. Drittes Kapitel.

Die frühesten Städte sind Thorn und Kulm, beide so hoch
an der Weichsel gelegen, daß sie noch eben von den kleinsten
Ostseeschiffen ohne Leichterung erreicht werden konnten: die
eigentlichen Seestädte werden dann Elbing und Königsberg,
dazu später das pomerellische Danzig. Für sie alle, soweit sie
Preußen angehören, galt, mit Ausnahme des von Lübeck aus
gegründeten Elbing, das Recht der Kulmer Handveste vom
Jahre 1233, das in seinen stadtrechtlichen Teilen auf Magdeburg
zurückgeht: sie traten in den Besitz selbständig gewählter, vom
Orden bestätigter Obrigkeiten; ihre Bürger genossen eines freien
Grundeigens unter nur geringer Beschwerung zu Urkund der
Herrschaft des Ordens; ihrem Handel, ihrem Gedeihen über—
haupt leistete der Orden jede Förderung eines vernünftig ver⸗
fahrenden Gründers.
Auf dem platten Lande wurden die Polen Pomesaniens
und des Kulmerlands thunlichst zurückgedrängt; in die traurigste
Lage aber gerieten nach den wiederholten Aufständen des
18. Jahrhunderts die Ureinwohner des Landes. Mit der eiser⸗
nen Härte des Priesters und Kriegers zugleich setzte der Orden
es durch, die angeborenen Standesverhältnisse der Unterworfenen
einfach zu übersehen. Unfrei war ihm, wer ein Knecht der heid
nischen Götzen blieb, frei, wer dem Christengotte sich fügte, edel,
wer sich dem Orden zu Dienste gab. Nichts blieb grund sätz⸗
lich übrig von der alten sozialen Schichtung der Preußen: Edle
wurden hörig, ja als Sklaven und Elende von Land und Leuten
vertrieben, wenn sie sich dem Orden nicht unterordneten: Unfreie von
ehedem erhielten bei überzeugtem Wirken zu Gunsten des Ordens
den höchsten Einfluß. Nichts hat das alte Volkstum der Preußen
sicherer beseitigen helfen, als die Durchführung dieser Grundsätze
gegenüber allen Widersachern, je mehr sie sich mit milder Be—
handlung der überzeugten Unterworfenen verband.
Für den deutschen Siedler des Ordenslandes galten an⸗
fangs die außerordentlich günstigen Ansiedlungsbestimmungen
der Kulmer Veste; später sind diese teilweise drückenderen Auf—
lagen gewichen. Zahlreich waren die jüngeren Söhne des deut—
schen, vornehmlich des fränkischen, schwäbischen und bairischen
        <pb n="419" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 4009

Adels, die sich in dem neuen Lande niederließen, das ihre
geistlich gewordenen Standesgenossen erobert hatten. Sie erhielten
weite Landflächen von 100, 150 und mehr vlaemischen Hufen;
sofort wurden sie kleine Grundherren über preußische Grund⸗
holde nach dem Vorbild der Heimat; dem Lande dienten sie zu
Roß in schwerer Rüstung. Neben ihnen standen die freien Bauern
neu angelegter Dörfer, die ein unternehmender Lokator aus der
Heimat herbeigeführt hatte. Sie erhielten im wesentlichen die
auch sonst im Osten üblichen Ansiedlungsbedingungen, und auch
sie wurden als gerüstete Krieger zu Fuß zum Landeskampfe heran⸗
gezogen.
Aus all diesen Bildungen, bürgerlichen wie bäuerlichen,
wuchs ein starkes, selbstbewußtes, zu Herrenanschauungen neigen⸗
des Geschlecht empor, das sich als Sieger fühlte über die
Waldes- und Sumpfmächte des Landes wie über die Barbarei der
ursprünglichen Bewohner. Eine Gesinnung, die bestärkt und
zu harter Selbstsicherheit erzogen ward durch die innere Politik
des Ordens. Militärisch und religiös zugleich, wirtschaftlich
klar bedacht, politisch allzeit vorsichtig, vereinigte der Orden in
sich alle Kräfte zu einer eingehenden, straffen und vom fiskalischen
Standpunkte, der mit dem volkswirtschaftlichen fast durchaus
zusammenfiel, vorteilhaften Verwaltung des Landes. Es hin⸗
derte ihn dabei nicht, daß ein Drittel des Landes unter der
Herrlichkeit der vier Bischöfe und ihrer Domkapitel stand; seine
—V—
ahmung auch in den rein geistlichen Gebieten. Es erleichterte
seine Thätigkeit, daß er nach palästinischem Vorbild überall
dieselbe Landeseinteilung durchgeführt hatte: überall ursprüng—
lich militärische Bezirke, die in einer Burg den Mittelpunkt
fanden, überall ein befehlender Komthur und ein ihn helfend
und ratend umgebender Konvent von' Brüdern. Brüder aber
und Komthur waren ebenso Genossen, wie zu absolutem
Gehorsam verpflichtete Beamte des Ordens: alljährlich hatten
sie Rechenschaft zu legen über ihre Amtsführung, über Gulde
und Schulde, und der Hochmeister konnte sie nach Rat des
Kapitels versetzen, entsetzen, befördern, wie ihm beliebte.
        <pb n="420" />
        110 Zehntes Buch. Drittes Napitel.

In dieser Richtung ist der Ordensstaat, aus der alten ad—
ministrativen Schulung der Kirche auf das Gebiet weltlicher
Verwaltung verpflanzt, weitaus der modernste deutsche Staat
des 13. und der folgenden Jahrhunderte gewesen: er allein verfügte
in so früher Zeit innerhalb der Grenzen deutschen Wesens über
das wirksame Werkzeug eines absolut sicheren Beamtentums.
Dies Werkzeug, nicht eine absolutistische Verfassung — schon
früh kennt man auch für Preußen die Anfänge ständischer Ver—
tretungen — hat im 14. Jahrhundert seine eigenartige Größe,
seine bewundernswürdige Stellung unter den Ostseestaaten herbei⸗—
geführt.
Während aber im fernen Lande der Weichsel dieser merk—
würdige Staat reifte, eine gewaltige Nordbastion germanischen
Wesens nach Osten zu, entsprechend der schlesischen Angriffs—
und Verteidigungsstellung im Süden, war das Land zwischen
beiden Bastionen noch in slawischen Händen geblieben: noch ragte
hier in den Landen der heutigen Provinz Posen polnisches Gebiet
weit hinein nach Westen. Das Centrum der deutschen Angriffs—
stellung ward hier erst durch das brandenburgische Territorium
zwischen Oder und Elbe gebildet. Auf seine Entwickelung kam es
deshalb an für eine volle deutsche Zukunft zwischen Oder und
Weichsel und über die Weichsel hinaus: schon damals mußten die
brandenburgischen Schicksale, und damit auch bald die branden—
burgischen Zustände typisch werden für die Schicksale und Zu—
stände überhaupt im deutschbesiedelten Osten.

Kein norddeutsches Fürstenhaus hat durch die Zerstörung
der Macht Heinrichs des Löwen mehr gewonnen, als das der
Askanier. Der jüngere Zweig des Hauses, wie er aus der
Erbteilung nach dem Tode Albrechts des Bären hervorgegangen
war, gelangte dadurch zum Herzogtum Sachsen, das freilich nur
aus einigen Landschaften an der Elbe, beinah durchweg nicht—
sächsischem Boden, bestand; der ältere Zweig, im Besitze der
Altmark, der Mark Brandenburg und der Priegnitz, ward schon
        <pb n="421" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1500. 411]

1182 zum Erzkämmereramt des Reiches zugelassen, worauf sich
später die kurfürstliche Würde gegründet hat.
Zum wachsenden Einfluß im Reiche wußte die zweite Gene⸗
ration des Hauses nach Albrecht dem Bären die größere Selb⸗
ständigkeit des errungenen Besitzes gegenüber dem noch immer
festgehaltenen Begriffe der Markgrafschaft als eines Reichsamtes
hinzuzufügen. In feierlicher Versammlung übertrugen die Brüder
Otto II. und Albrecht II. dem Magdeburger Erzstift das volle
Eigentum an ihren Erbgütern in der Markgrafschaft, unter
dem Beding, sie als auch in weiblicher Linie vererbliches Lehen
zurückzuerhalten, ohne die Möglichkeit oberlehnsherrlicher Ein⸗
sprüche seitens der Reichsgewalt: und der Kaiser bestätigte die
wesentlichen Punkte dieses Vertrages!: als dynastisch gesicherter
Staat trat die Mark Brandenburg in das 13. Jahrhundert.
Zur selben Zeit freilich hatte sich Dänemark als erste aller
Mächte des südwestlichen Ostseebeckens erhoben; auf fast drei
Jahrzehnte erschwerte es die weitere Ausdehnung des branden⸗
burgischen Territoriums nach Norden, indem es die Küstenländer
der Ostsee bis nach Pommern hin besetzte und damit den großen
Binnenstaat der deutschen Kolonisation vom unmittelbaren Ver
kehr des Meeres abhielt?.
Erst nach dem Sturz der dänischen Macht in der Nieder
lage von Bornhövede (1227) begann die große Zeit der branden⸗
burgischen Askanier. Die beiden Brüder Johann J. (1221 -1266)
und Otto III. (1221 -1267), seit dem Jahre 1226 mündig,
unter sich immer einig, nach außen stets fehdelustig und streit⸗
bar, begriffen voll die Mission Brandenburgs als eines nach
allen Seiten hin auszudehnenden Reiches der Mitte. In lang⸗
jährigen Zwisten mit den Kirchenfürsten von Magdeburg und
Halberstadt wie den Markgrafen von Meißen wahrten sie nicht
— V auch von der magde—
hurgischen Lehnsrührigkeit zu lösen, ohne die darunter erlangten

Zum Verständnis des Vertrages vom Jahre 1197 vgl. v. Ranke,
Zwölf Bücher preuß. Geschichte 1, 183216; dazu die Ausführungen von
Droysen, Geschichte der preuß. Politik 12, 21.
2 S. oben S. 397 ff.
        <pb n="422" />
        12 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Vorteile aufzugeben. Vornehmlich aber suchten sie Branden—
burgs Ziele im Norden und Osten. Dem Kaiser Friedrich II.
treu, fanden sie ihren Lohn in der kaiserlich lehnsherrlichen Be—
gabung mit Pommern, und wenigstens für das Land Stargard
und die Ukermark wußten sie dies schwache Anrecht in that—
sächlichen Besitz zu wandeln. Nach Osten hin kam ihnen der
Verfall des polnischen Reiches zu statten, sowie die Zersplitte⸗
rung der schlesischen Herrschaft in eine Fülle kleinerer, von
Polen nur lose abhängiger Gebiete. Geschickt griffen sie in die
persönlichen Aspirationen der slawischen Fürsten ein, die sich inner—
halb dieser Wirren bewegten; das endliche Ergebnis war der Erwerb
des Landes Lebus; nun reichten die Grenzen der Mark auf der
ganzen Linie bis zur mittleren Oder. Und schon waren alle Be—
dingungen zur Übertragung der märkischen Herrschaft auf das
—DDDDDD
mit dem Lande Sternberg, gegeben. Hier hatten Tempelherren
und Johanniter, die schon Albrecht der Bär mit kluger Berech—
nung ins Land gezogen, große Striche Landes deutscher Ein—
wirkung unterworfen; sie erkannten jetzt die Landeshoheit der
Markgrafen um so lieber an, je mehr sie von diesen gegen
polnische Angriffe geschützt wurden.
All diese Erwerbungen waren beigebracht bis zu den Jahren,
da im kaiserlichen Deutschland die furchtbare Zeit des Interregnums
anbrach. Ein reger Handel durchströmte schon die einzelnen Landes⸗
teile der Mark; Spandau, Berlin-Köln, Frankfurt a. O. und
Landsberg a. W. waren begründet worden. Das Land war
jetzt nicht bloß das größte Fürstentum deutschen Charakters auf
deutsch⸗-slawischem Boden, es war eines der größten Territorien
im Reiche überhaupt. Weit über das Doppelte des einstigen Terri⸗—
torialbesitzes hinaus war es vergrößert, seine Lehnsansprüche
umfaßten Pommern und Meclenburg, von der Meißner Mark
waren die Gegenden auf dem rechten Elbufer bald gewonnen,
auf dem linken gerieten wenigstens bedeutsame Stücke in Pfand⸗
besitz; späterhin konnten auch die beiden Lausitzen dauernd er—
worben scheinen!. Die Kerngebiete aber erstreckten sich über

Die meißnische Niederlausitz kam 1808 durch Kauf an Brandenburg.
        <pb n="423" />
        Dentsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 418

fast alles Land, das zwischen Elbe und Oder von der mecklen—
burgischen Seenplatte südlich bis weit über die Havelseen hinaus
sich ausdehnt, und enthielten noch jenseits der Elbe die Alt—
mark, jenseits der Oder das Land Sternberg und die Anfänge
der Neumark. Freilich zerfiel das herrschende Haus seit der Erb—
teilung der beiden Markgrafen in eine Anzahl nebeneinander re—
gierender Herren: nach einer alten Erzählung fsollen einmal
neunzehn Markgrafen zugleich auf der Rathenower Höhe bei—
sammen gewesen sein und geklagt haben, es seien ihrer so viele,
drum genieße keiner fürstlichen Einkommens.
Doch eben die Teilungen veranlaßten die Markgrafen nur
zu immer erneuten Versuchen, sich für ihre kärgliche Ausstattung
nach außen hin, am Gebiete der Nachbarn, zu erholen. Als
dann Markgraf Waldemar (1809 — 1319) alle Besitzungen
wiederum in einer Hand vereinte, da durfte er zweifellos
als der mächtigste Fürst des Ostens, als einer der wichtigsten
im Reiche gelten; im Jahre 1314 ist er als Kandidat für die
Kaiserkrone genannt worden, wie sein Vorgänger Otto mit dem
Pfeile schon im Jahre 1308; gegen Schluß seiner Regierung
gebietet er als neuer Herr in Sagan und einigen Teilen Groß⸗
polens; und gegen einen Bund aller nordischen Mächte, Schwe—
dens und Dänemarks, Polens und Rügens, hat er sich trotz
der Niederlage bei Gransee (1316) zu behaupten und ehren—
vollen Frieden zu erringen gewußt.
Es sind Ehrungen und Ereignisse, die sich freilich bei aller kriege⸗
rischen Tüchtigkeit der Markgrafen völlig nur aus einer überaus
raschen inneren Entwickelung des Landes erklären. In der That
waren die Askanier ihren vorwiegenden Neigungen nach ein
friedlich erwerbendes, organisatorisch hochbegabtes Geschlecht, echte
Nachkommen Albrechts des Bären. Sie haben im Verlaufe
weniger Generationen einen Staat geschaffen, der um die Wende
des 13. und 14. Jahrhunderts noch immer als der best⸗
organisierte aller Kolonialstaaten des Ostens gelten konnte,
wenn er auch schon die Anfänge jener eigenartigen Wendung
der sozialen Bewegung zu zeigen begann, die fast überall im
kolonisierten Osten seit dem 14. und 15. Jahrhundert das
        <pb n="424" />
        414

Zehntes Buch. Drittes KNapitel.

Übergewicht des großgrundbesitzenden Adels und den Verfall
des staatlichen Lebens verursacht hat.
Was Brandenburg vor den übrigen großen Territorien un—
mittelbar jenseits der Elbe auszeichnete, das war seine durchaus
koloniale Bildung. Das Territorium der meißnischen Mark—
grafen konnte als solche nicht gelten; auf dem fruchtbaren
Lande der Ebene waren hier die Slawen sitzen geblieben, nur
in das Waldgebirg hatte der Deutsche sich eingerodet. In
Mecklenburg, Pommern, Schlesien hatten slawische Fürsten unter
Schonung ihrer Landsleute das Werk der Germanisierung er—⸗
griffen. Nur unter der dünnen Bevölkerung der wärkischen
Luche und Heiden scheint erbarmungslos aufgeräumt worden
zu sein; verstohlen nur fristeten hier die Urbewohner noch da
und dort in kleinen Dörfern das flüchtige Leben des Fischers,
Waldbauers und Jägers, oder saßen abseits in den engen
Fischervierteln der neuen germanischen Städte!.
Zugleich war Brandenburg das einzige Territorium, wo
die alte freie Stellung des markgräflichen Amtes zu einer fast
völligen Exemtion der Verwaltung vom Einfluß des Reiches
geführt hatte. Der Markgraf besaß die volle administrative
Hoheit, er war der oberste Heerführer und vor allem auch der
selbständige oberste Richter. Kein Richter im Lande dingte bei
des Königs Bann, sie alle, hinab bis zum letzten Dorfschulzen,
sprachen Recht unter des Markgrafen Hulden. Auch der Klerus,
fast überall in dieser Zeit wie früher ein widerstrebendes Ele—
ment klaren staatlichen Aufbaus, war, außer den Bischöfen,
völlig vom Markgrafen abhängig: der Markgraf besaß grund—
sätzlich alle kirchlichen Vogteien; jeder kirchliche Hintersasse war
ihm landwehrpflichtig. Und auch die Bischöfe, obwohl anfänglich
meist noch reichsunmittelbar, waren doch immer stark gebunden;
der brandenburgische Bischof z. B. hatte dem Markgrafen allen
Zehnt seiner Diöcese als Lehen überlassen müssen.
So konnte sich frei von den Einflüssen des Reiches und der
Kirche eine aus dem Vollen aufgebaute Verfassung erheben. Sie

1 S. oben S. 366.
        <pb n="425" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 415

gipfelte in der Person des Markgrafen. Die Markgrafen hatten
das Land anfangs wenigstens teilweis in Burgwartbezirke ein⸗
geteilt, so lange noch von einer zunächst rein militärischen Be—
setzung die Rede sein mußte. Später überspannten sie es mit
einer Anzahl ländlicher und städtischer Verwaltungsbezirke, den
Vogteien, an deren Spitze sie Vögte als richterliche und mili—
tärische Beamte, Kastner als Finanzbeamte beriefen nach
ihrem Gefallen: auch hier ward, wie in Preußen, auf kolo—
nmialem Boden der Gedanke einer durch reine Beamte zu führenden
territorialen Verwaltung sicher erfaßt. Unter den Vögten aber
standen in den Städten die autonom gewählten, aber staatlich
zu bestätigenden Obrigkeiten, wo nicht etwa gar bloß eine Ver⸗
waltung durch den landesherrlichen Stadtvogt oder einen ge⸗
setzten Rat geführt wurde; und auf dem platten Lande dienten
Dorf für Dorf die Erbschulzen, deren Amt als ein markgräf⸗
liches Lehen betrachtet ward. Es war eine Organisation, der
sich nur wenige alte Geschlechter deutschen und slawischen
Abels, namentlich in der Altmark und in der Priegnitz, an⸗
fänglich nicht einfügten, während späterhin nur noch den
tapfern Geschlechtern der stets gefährdeten Neumark eine be—
vorzugte Stellung in ihren zahlreichen Burgen und dem um—
gebenden Lande zugestanden ward. Im ganzen aber ließ die
Drganisation der Mark, trotz dieser hervorragenden Stellung
einzelner Familien, grundsätzlich keinerlei besondere Einwirkungen
der höheren Klassen des Adels zu. Vielmehr war der Mark—
graf mit aller Gewalt allein ausgestattet, soweit er sich nicht in
seinen Entschlüssen freiwillig an den in Deutschland her—
kömmlichen Rat seiner Getreuen und Diener band.
Aber freilich nach einer Seite genügte diese Verfassung
nicht, und eben von dieser her ward sie aus den Angeln ge—
hoben. Sie lieferte keine regulären kriegerischen Kräfte hervor—
ragender Art, wie deren gerade die Mark dauernd bedurfte.
Wohl waren Bauer und Bürger für die Folge bei Land⸗
geschrei, wie zu Burg-⸗ und Wachtdienst pflichtig und brauchbar.
Aber die Reiterei war die Hauptwaffe des Jahrhunderts. Sie
galt es dem neuen Staate in voller Bereitschaft zu sichern. Die
        <pb n="426" />
        116

Zehntes Buck. Drittes Kapitel.

Forderung mußte sich den Markgrafen von Anbeginn auf—⸗
drängen; denn das Land ließ sich ohne ihre Erfüllung von
vornherein weder erobern noch festhalten. Darum ward die
Lösung mit der Okkupation des Landes zugleich in Angriff ge—
nommen. Neben den Bauernschaften, die unter ihren Unter—
nehmern, den künftigen Lehnschulzen, ins Land zogen und Dörfer
gründeten, wurden zahlreich an einzelne einwandernde Freie wie
Ministerialen, die des Dienstes zu Roß mächtig waren, Land—
stücke in der Ausdehnung von mindestens 4 oder 6 Hufen ver—⸗
geben; und fast regelmäßig trat so neben die Neugründung
eines Dorfes auf rauher Flur das gelegentlich wohl schon für
sich bestehende, in zusammenhängender Landmasse liegende Gut
des Knappen oder Ritters Seine Besitzer hatten nach Be—
stimmungen der Jahre 1280 und 12832, wenn Knappen, mit
zwei bis drei Spießjungen, wenn Ritter, mit drei bis vier
reisigen Knechten anzureiten, dafür genossen sie ihres Landes
und waren für dessen normalen Umfang bedefrei und frei von
den Lasten bäuerlichen Zinses und Dienstes.
Neben die bäuerliche Bevölkerung, die dem Markgrafen
unter dem Gebote seiner Schulzen und Vögte zinste, steuerte
und staatlich frondete, trat damit eine neue Gruppe ländlicher
Siedler. Rekrutierte sie sich vielfach aus den ungemein zahl⸗
reichen Dienstmannengeschlechtern des Mutterlandes und vor—
nehmlich Sachsens, war sie also ursprünglich meist unfreiem
Stamme entsprossen, wie sie denn auch im Mutterlande noch
lange als unfrei galt: hier auf kolonialem Boden fragte man
wenig nach Vorgeschichte und einstiger Stellung: nur der feste
Arm, die kriegerische Bedeutung, die das Bauerngut fast stets

Das Sechshufengut sollte allerdings den Ritter nicht voll nähren;
dazu traten landesherrliche Zehnten oder Zinse (ogl. Droysen 12, 39):
ein Versuch, von der naturalwirtschaftlichen Besoldungsanlage wenigstens
teilweis abzukommen.
2 In den bekannten Bedeverträgen bei Riedel, C. D. Brand. Haupt⸗
teil III, 1, Nr. 8 und 9. VBgl. auch Großmann, Gutsherrlich⸗bäuerliche
Rechtsverhältnisse S. 8 ff. und Fuchs in Zeitschr. der Savigny⸗Stiftung,
German. Abt. 12, 19 ff. Zum Datum des zweiten Vertrages s. Kühns,
Gerichtsverfassung 2. 152 Anm. 222.
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        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1300. 417

überragende Höhe des Besitzes galten; fast ohne weiteres wurden
die reisigen Inhaber des Vier- und Sechshufenlandes zur ge—
sellschaftlich führenden Schicht, zum Adel des flachen Landes.
Freilich waren sie dabei anfangs noch in keiner Weise persön—
lich bevorrechtet: in gleiches Gericht zogen sie mit den Bauern,
die gleich vollkommen erschienen in ihrem Rechte.
Aber doch war schon der Anfang einer beiderseitigen Ab—
sonderung gegeben, auf dem Boden rechtlicher wie politischer
Beziehungen. Die Bauern saßen auf ihren Hufen unter dem
Obereigentum des Markgrafen kraft Erbzinsrechts, so saß auch
ihr Schulze; nur sein Amt, nicht auch sein Gut ging grundsätzlich
vom Markgrafen zu Lehen. Der Ritter dagegen nutzte sein Gut
unter dem Obereigentum des Markgrafen kraft Lehnsrechts:
so stand er in Lehns sachen von vornherein vor dem Vasallen—
hof des Landes, vor dem Hofgericht, zu Rechte, unter dem
Markgrafen als persönlichem Richter. Nach dieser Seite hin
war, außer seinen besseren sozialen Beziehungen, auch rechtlich
seine Stellung dem Markgrafen gegenüber bevorzugt neben dem
Bauern. Politisch bevorzugt erschien sie sehr leicht hinsichtlich
der öffentlichen Lasten. Dem Ritter, der mit seinen Reisigen
die Sorgen der Landesverteidigung trug, war neben dem Ertrage
seiner sechs Hufen zugleich die Freiheit derselben von direkter
Besteuerung zugesprochen worden. War das anfangs nur im
Sinne finanzieller Erleichterung gedacht gewesen, so erschien es
doch bald im Lichte politischer Bevorrechtung — die Steuer—
freiheit schien ein Privilegium des Ritterstandes als solchen.
Von diesem Anspruche aus beginnt eine Entwickelung, die
neben anderen Momenten den ursprünglichen Aufbau des mark—
gräflichen Staates schon vor Schluß des 18. Jahrhunderts
unterwühlt, im 14. Jahrhundert gestürzt hat.
Die Ritter begnügten sich mit nichten noch lange mit der
allerdings ihre Dienste nur kärglich lohnenden Ausstattung im
Sechshufenland. Zu kriegsfreien Zeiten im Besitz überreichlicher
Arbeitskräfte, begannen sie, je friedlicher die Lage wurde, um so
mehr über die ursprüngliche Ausdehnung ihres Landes hinaus
zu roden und sonstwie Landbesitz zu erwerben: schon in der
Lamvprecht. Deutsche Geschichte III. 27
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        418 Zehntes Buch. Drittes Rapitel.

zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind Rittergüter von
zwanzig Hufen (— 600 Morgen) keine Seltenheit; im neu—
märkischen Landbuche vom Jahre 1337 finden sich solche bis
zu dreißig Hufen. Und früh schon beanspruchten die Ritter
die Steuerfreiheit auch dieses neuen Erwerbes; durchgesetzt
ward sie überall im 14. Jahrhundert.
Ließ sich bei so privilegierter Stellung noch der Gerichts—
stand der Ritter vor den gemeinen Gerichten halten? Immer
mehr wurden die Sachen der Ritter nur noch vor dem Hof—
gericht des Markgrafen verhandelt, schon in der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts erscheint ihr besonderer Stand vor diesem
Gericht als fast selbstverständlich: sie werden zu eximierten Ge—
richts- und Rechtsgenossen; das neue Standesbewußtsein findet
die dem sozialen Vorstellungsvermögen des 18. Jahrhunderts
entsprechenden korporativen Formen.
Mit alledem waren die Ritter zu einem vollen Landesadel im
mittelalterlichen Sinne geworden. Aber mochten sie nun auch in
dieser Eigenschaft die Entschließungen der Landesherren mehr
oder minder verfassungsgemäß zu beeinflussen suchen, die Ver—⸗
fassung als solche durchbrochen hatten sie noch immer nicht.
Hierzu bedurfte es erst der finanziellen Nöte der Markgrafen
seit den fortwährenden Landesteilungen und den großen pol—⸗
nischen Kriegszügen in der zweiten Hälfte des 183. Jahrhunderts.
Wie den Landesherren des Mutterlandes, so galt auch den
Landesherren der Kolonialgebiete, mit Ausnahme teilweise des
deutschen Ordens, die landesherrliche Gewalt nur als ein Kom—
plex von nutzbaren Rechten: die Idee des modernen Staates
war auch den askanischen Herrschern fremd. In wirtschaftlicher
Verlegenheit begannen sie daher, wie die Fürsten jenseits der
Elbe, die Liquidation dieses Komplexes staatlicher Rechte, ohne
zu bedenken, daß ein solches Vorgehen in dem straffer organi
sierten Kolonialstaate von ganz besonders verheerender Wirkung
sein mußte. Abnehmer der landesfürstlichen Rechte, die sie
veräußerten, fanden sich überall im Lande selbst: vornehmlich
waren es die Ritter. Die Ritter kauften die Verwaltung, d. h.
die finanzielle Ausbeutung einzelner vogteilicher Bezirke, auf
        <pb n="429" />
        Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. KRolonisation bis 1300. 419

Jahr und Lebenszeit; ward das Verhältnis noch dauernder, so
war die Entstehung kleiner Staaten nicht ausgeschlossen. Es
sind Entwickelungen, die voll freilich erst in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts eingesetzt haben jenseits der Periode der
Askanier; daran recht eigentlich ist die märkische Staatsgewalt
in ihrem oberen Gefüge zu Grunde gegangen. Vor allem aber
kauften die Ritter ihnen näher liegende Rechte. Sie kauften
das Schulzenlehen des Dorfes, dem ihr Rittergut nachbarlich
angrenzte; sie kauften die staatlichen Fronden der Bauerschaft,
sie kauften den markgräflichen Erbzins der Hufen, sie kauften
die Bede. So traten sie in ihrem Dorfe an des Markgrafen Statt;
und sofort verwandelten sich die staatlichen Gesichtspunkte, von
denen aus die Pflichten der Bauern einst konstruiert waren, in
grundherrliche. Der Ritter ward der Grundherr seines Dorfes,
die Bauern seine Grundholden. Nur war es nicht die behagliche,
korporativ unendlich reich ausgestaltete, von unten her konstruierte,
in Recht und Pflicht vielfach ins Humoristische gezogene Grund⸗
hörigkeit der späteren Zeiten des Mutterlandes!. Auf kolonialem
Boden pflegen in wirtschaftlichen Dingen die Gegensätze
schärfer hervorzutreten: alles wird Recht und alles Bedeutung.
Dazu waren die neuen, an die Ritter übertragenen Rechte an
sich ungemessen: ursprünglich staatlich gedacht, hatten sie an
dem staatlichen Interesse des öffentlichen Wohles ihre virtuell
völlig sichere Grenze finden sollen. Diese Grenze bestand jetzt
— 0
ein Ritter die privat gewordenen Kriegsfronden zu ungemessenen
Ackerdiensten umwandelte? Warum sollte das im Erbzinsrecht
anerkannte Obereigentum des Markgrafen, nun mit diesem Rechte
an den Ritter übergegangen, bei der größeren, durch die Nachbar—
schaft bedingten Einwirkungsfähigkeit des Ritters auf die Bauern
nicht ungleich strengere, bisher ungeahnte Formen annehmen?
Nur allzuleicht geschah es, daß aus der Übernahme des Erb—
schulzenamtes sich volle Patrimonialgerichtsbarkeit entwickelte.

1 Schon 1282 wird von ‚zubditi gespro i
m gesprochen, Riedel O. D. Brand.

272
        <pb n="430" />
        120 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.

Das waren die Aussichten, mit denen die Periode der As—
kanier in Brandenburg abschloß. Keine Frage, daß sie im vollen
Gegensatz standen zu dem ursprünglichen Charakter der kolonialen
Kultur des Ostens. Grundstürzend noch einmal hatte im Ver—
lauf der Entwickelung von zwei Jahrhunderten gewirkt, daß
kriegerische Dienste im früheren Mittelalter nicht anders, als
durch Landschenkungen gelohnt werden konnten. Wie die Be—
siedelung des Ostens aus einer noch agrarischen Kultur her erfolgte,
so trug sie in sich zunächst noch die Entwickelungskeime der
Naturalwirtschaft, dieselben Keime, deren Entfaltung einst das
Universalreich der Karlingen und jüngst die kaiserliche Monarchie
der Staufer gestürzt hatte. Es war das letztemal, daß natural⸗
wirtschaftliche Faktoren eine junge Staatsbildung auf deutschem
Boden herrschend beeinflußten: schon begann der handeltreibende
und kriegerische Ordensstaat in Preußen, begannen einige fort⸗
geschrittene Territorien im geldwirtschaftlich emporsteigenden
Westen neue Wege staatlicher Selbständigkeit zu suchen.
Brandenburg aber war in seinem Verfall während der
ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts für den Osten mit Aus—
nahme etwa Preußens nur das größte Beispiel einer Entwicke—
lung, die sich auch in den anderen kolonisierten Territorien ähn—
lich vollzog: ungelenk und in sich verzehrt erwarteten diese Lande
die weitere Verfügung über ihr Schicksal von fremder Hand
allerorten fand die große kolonisatorische Bewegung der Staufer⸗
zeit ein jähes Ende. Der Nordosten von den Karpathen bis
zur Ostsee war bereit, dienendes Glied jener gewaltigen poli⸗
tischen Konzeption zu werden, welche die Luxemburger von Böhmen
aus faßten, und die in der ostmitteleuropäischen Monarchie KarlsIV.
wenigstens zeitweise verwirklicht ward. Der Südosten aber ging
mit Ausnahme der österreichischen Lande und allenfalls Sieben—
bürgens in der immer selbständigeren Entwickelung magyarischer
und slawischer Staatsformen politisch zu Grunde.

Pierersche Hofbuchdruckerei. Stephan Geibel S Co. in Altenburg.
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Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 348

ehauptete sich noch ein theokratischer Seeräuberstaat unabhängig
on polnischer Herrschaft. Unter diesen Umständen waren die
lussichten für einen sächsischen Angriff auf die Elbslawenländer
unstig, sobald er von einer deutschen Beeinflussung der Polen—
serrschaft überhaupt begleitet und gefolgt werden konnte. Da
dar es ein günstiges Geschick, daß um diese Zeit der Sachsen—
serzog Lothar deutscher König ward: er hat Elbslawen und
Polen zugleich der Oberhoheit des Reiches unterworfen. Er
erstörte Rethra, den heiligen Ort des Ljutizenbundes, er unter⸗
darf die Abodriten und legte ihnen fast unerschwingliche Tribute
uuf; er schloß gegen Ende seiner Regierung (1137) einen Frieden
nit Boleslaw III., kraft dessen dieser dem Reiche für Pommern
ind Rügen den Lehnseid leistete und als Marschall vor dem
aiser das Schwert trug. Nach König Boleslaws Tode aber,
n Jahre 11838, begann die Polenherrschaft durch Teilungen
meren Wirren zu verfallen. Dennoch war Lothar in
iner slawischen Politik, die schließlich nur auf die Tribut—
ihlungen heimischer Herrscher hinauslief, nur der Vorläufer
ner späteren Generation von Fürsten, die siegreich die Elbe
berschritt, um auf slawischem Boden selbst deutsche Herrschaften
u stiften. Ihre größten Vertreter waren Markgraf Albrecht
er Bär, der Begruͤnder des brandenburgisch-preußischen Staats
113441170), und der Sachsenherzog Heinrich der Löwe (1139
is 1180).
Albrecht entstammte einem alten Geschlecht jenes Schwaben⸗
aues, der sich vermutlich aus den letzten Nachzüglern der priester—
chen Völkerschaft der Semnonen an den östlichen Ausläufern
es Harzes gebildet hatte: er war ein Schwabe, wie die heutigen
derrscher Sachsens und Thüringens, die Wettiner, wie vor ihm
zero, der gewaltige Markherzog der ottonischen Zeiten. Als er,
urch Erbschaft begütert im heutigen Anhalt, wo seine Nachfahren
och herrschen, im Jahre 1134 von Kaiser Lothar mit der
dordmark belehnt ward, umfaßte diese thatsächlich nur noch
ie heutige Altmark und den Landzipfel zwischen Elbe und
zavel; in der Altmark aber hielten die Deutschen nur noch
en Westsaum besetzt, das Übrige war wüste von Volk und

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