Wiederherstellung des nationalen Königtums. Idee einer künftigen christlichen Theokratie verschmolz; es ist der Grundgedanke der Civitas dei des heiligen Augustin. Dies Fortleben der römischen Staatsidee in doppelter, äußerer Einigung zustrebender Form ist für das Schicksal der Germanen und vor allem der Deutschen von durchschlagender Bedeutung gewesen. In einer Zeit, in der die Nation in sich noch keineswegs die Gewähr künftiger politischer Einheit trug, in der Zeit der Völkerschaften und Stämme, hat vor allem sie die äußere Einheit gewahrt, ein mechanisches Band gleichsam, das eisern die widerstrebenden nationalen Bestandteile zusammen— faßte. Unter ihrem Einfluß begründete Karl der Große das Neich der Franken und Langobarden und schließlich die kaiser— liche Theokratie seiner letzten Jahre; ihr diente die Partei der Bischöfe und Äbte, die in der schweren Zeit Ludwigs des Frommen das Reich zusammenhielt, ihr auch die Partei— stellung der Bischöfe und des Papstes in den letzten Jahren Konrads J.1; von ihr ausgehend hat Otto der Große das Imperium neu errichtet und Heinrich III. ihm noch einmal einen theokratischen Charakter zu verleihen gesucht. Allein spätestens seit dem 11. Jahrhundert trat eine Zer⸗ setzung des politischen Ideenkreises ein, den die Antike überliefert und Augustin einheitlich formuliert hatte. Universalstaat und Kirche wandelten sich innerlich um und gingen in ihren Wegen auseinander. Es war ein unvermeidlicher und in seinen Folgen keineswegs tragisch zu nehmender Verlauf. Die politische Idee des Imperiums mußte schwinden, so⸗ bald sie nicht mehr getragen war von dem thatsächlichen Vor— handensein eines Imperiums oder wenigstens dem lebendigsten Glauben an dessen bald wieder anbrechende Zukunft. Nun ist das römische Weltreich thatsächlich niemals wieder erneuert worden, und der Glaube an seine Wiederkehr mußte, durch die bestehenden Zustände nur mangelhaft unterstützt, entsprechend dem immer stärkern Nachlassen aller antiken Überlieferung all⸗ mählich verloren gehen; vergebens hat ihn die karlingische wie 1 S. Band IIs S. 34, 36 f., 120. (Ii.2. S. 834, 86 f. 117.)