Elftes Buch. Erstes Kapitel. die ottonische Renaissance von neuem zur alten Sicherheit zu beleben gesucht. Der ottonischen Renaissance folgt keine weitere politische, von oben her veranlaßte Renaissance: bezeichnend genug: die antike Staatsidee des Imperiums begann mit dem Eingang des 11. Jahrhunderts zu verblassen. Verwandt war das Schicksal der antiken Staatsidee, soweit sie in der Kirche fortlebte, wenn es sich auch in ganz andern Folgeerscheinungen auswirkte. Noch im 8. und 9. Jahrhundert hatte die Kirchenverfassung der alten Episkopalzeit insoweit be— standen, als römische Verwaltungstradition und römische Rechts— auffassung in Verbindung mit dem Empfinden galten, daß man, um diese aufrecht zu erhalten, vor allem das Auseinanderfallen des mitteleuropäischen Großstaates, jetzt der Karlinge, verhindern müsse. Es war ein Gedanke gewesen zum Heile der Einheit der deutschen Stämme. Indes diese Auffassung schwand im Laufe des 10. und 11. Jahrhunderts. Während auf der einen Seite die Bischöfe den Kaisern deutscher Nation noch eifrig in der Verwaltung des deutschen wie italienischen Reiches zur Hand gingen, entwickelten sich andererseits in den Tiefen der abend— ländischen Völker, eine Folge nun wirklich herzlicher Aufnahme des Christentums, die Anfänge einer neuen Frömmigkeit, die ihren Ausdruck in einer veränderten Verfassung der Kirche suchen mußten. Aus den Klöstern Lothringens wie von Cluny her ertönte die Lehre vom Berufe der Frommen zur Welt—⸗ entsagung und Weltbeherrschung zugleich!, und sie fand Wieder⸗ hall in Rom, an den Schwellen des Grabes des heil. Petrus, dessen Nachfolger längst die Alleinherrschaft über die Kirche be— anspruchten. Hier nahm sie alsbald einen veräußerlichten Cha— rakter an, der sich nicht mehr mit dem Berufe der Kirche als einer Stütze und eines Komplements universal-weltlicher Herr— schaft oder mit dem Gedanken eines geistlichen Primates des römischen Bischofs vertrug, sondern vielmehr hinauslief auf eine weltliche Theokratie des Papstes mindestens im Abend— lsand. Das ist das Ziel, das Gregor VII. in dem Dictatus 1 S. Band IIs S. 10 f. (II1.2. S. 204 f.)