Wiederherstellung des nationalen Königtums. 7 —EDDDDDD bis auf Innocenz II. und über ihn hinaus nachgelebt!. Hatte das Papsttum damit noch irgendeinen Zusammenhang mit den frü— heren Verfassungsrichtungen der Kirche, soweit diese die Einheit der Nation zu fördern geeignet waren? Es sah über die Na— tionen als solche hinweg; die päpstlichen Ideale des 11. und der folgenden Jahrhunderte waren kosmopolitisch. Ziehen wir die Summe! Mit dem 12. Jahrhundert waren alle jene Fort- und Nachbildungen der römischen Staatsidee in Verfall geraten, welche bis dahin geeignet gewesen waren, die aus inneren Lebensgängen heraus noch nicht gesicherte Ein— heit der Nation äußerlich herbeizuführen und zu wahren. Sie fielen für diese bisher von ihnen gelöste Aufgabe um so mehr hinweg, als sie in ihrer weltlichen und kirchlichen Ausbildung mittlerweile miteinander in den schwersten Hader geraten waren. Und es war ganz besonders kein Vorteil für die Nation, daß in diefem Zwiste im Laufe des 18. Jahrhunderts das Papsttum siegte, also derjenige Erbe antiker Überlieferungen, der sich nicht auf die Nation stützte. Während das Kaisertum deutscher Nation unterlag, wußten die italienischen Päpste Theorien zu entwickeln, welche dieses sogar in seinen speciell deutschen Grundlagen angriffen, indem sie z. B. die Fabel aufbrachten, das Recht der deutschen Fürsten zur Königswahl stamme vom Papste. Fest aber stand um die Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem, daß die Einheit der Nation weder durch Kaisertum noch durch Kirche als äußerlich umklammernde Gewalten fürder ge— wahrt werden könne. Und die bange Frage erhob sich, ob diese Aufgabe inzwischen von inneren, nationalen Entwicklungen in ausreichendem Maße übernommen worden sei. Das 13. Jahrhundert ist das Zeitalter ausgehender Naturalwirtschaft und stärker beginnender geldwirtschaftlicher Einflüsse. Die frühesten Perioden der vollen naturalwirtschaftlichen Zeit, das 7. bis 9. Jahrhundert, hatten die Entstehung des 1 Vgl. dazu u. a. Band II S. 258, 260, 266.