Wiederherstellung des nationalen Königtums. 11 II. Ein Überblick über die Welt der territorialen Bildungen um die Mitte des 13. Jahrhunderts lehrt freilich, daß eine Gruppe derselben, die geistlichen Territorien, längst nicht mehr die große Rolle früherer Jahrhunderte spielte. War die Lage der Pfaffenfürsten noch in den letzten Jahrzehnten der staufischen Herrschaft sehr selbständig gewesen!, so ging dieser Vorteil während des Interregnums verloren. Sehr natürlich. Die territoriale Gewalt selbst der wichtigsten Pfaffenfürsten, der drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, war an sich nicht groß; ihre Einnahmen standen weit hinter denen größerer Laienfürsten zurück; der Markgraf von Brandenburg z. B. war finanziell um etwa das Sieben- bis Fünfzehnfache mächtiger als sie. So beruhte ihre Bedeutung vor allem auf der Verbindung mit der Kurie; nur so lange sie die natürlichen Organe kräftigen päpstlichen Einflusses in Deutschland waren, überflügelten sie manchen Laienfürsten. Während des Inter— regnums, wo dieser Einfluß infolge des Mangels einer könig⸗ lichen Gewalt keine Möglichkeit der Bethätigung fand, hörte man darum weniger von ihnen; gegen Ende des 13. Jahrhunderts dagegen und noch in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahr⸗ hunderts, in einer Periode häufiger Königswahlen, und hin — D — natio⸗ naler Verfassung unter Ludwig dem Bayern und Karl IV. machten sie noch einmal sich entschieden genug geltend. Im übrigen waren die Gebiete der Pfaffenfürsten, an sich als Kirchengut viel beständiger in ihren Grenzen und ihrer Ausgestaltung als die der Laienfürsten, in ihrer Bedeutung doch wieder dadurch teilweis lahmgelegt, daß sie, soweit sie im Kolonialgebiet lagen, zumeist den Landesgewalten der Laien— fürsten untergeordnet waren, soweit sie sich aber im Mutterland befanden, grade das Centrum der mutterländischen Entwicklung, den Südwesten, nicht beherrschten. Denn dichter aneinander— 1 S. Band III S. 272.