Elftes Buch. Erstes Kapitel. weis die Rheinpfalz; zudem bildete sich unter ihm eine be— deutende Reichsgütermacht im Pleißner Lande aus, die doppelt wichtig zu werden versprach, seitdem Heinrich VI. die Mark— grafschaft Meißen für das Reich eingezogen hatte. Allein wie wurde der kräftige Gang dieser Erwerbungen im Laufe des 13. Jahrhunderts unterbrochen! Schon Philipp von Schwaben war maßlos in Vergabungen; in den späteren Jahren Fried⸗ richs II. und unter Konrad IV. kam es dann zu einer förm— lichen Plünderung des Reichsbehörs. Was schließlich übrig blieb, betrug an Flächeninhalt etwa Dreiviertel der Mark Brandenburg; es lag zerstreut im Mündungsgebiet des Mains in den Rhein, zwischen Neckar und Donau und Donau und Lech, dazu kamen die Landgrafschaft Niederelsaß, Teile der Oberpfalz und das sächsische Vogtland mit der Burggrafschaft Altenburg. Es waren im Mutterlande elende Reste einstigen Besitzes; auf das Kolonialgebiet aber erstreckte sich der Reichs— besitz so gut wie gar nicht. Und doch wäre gerade auf diesem Boden bei festem Zugreifen der Könige eine neue territoriale Begründung der Reichsgewalt nochmals möglich gewesen, wie Vorgänge späterer Zeit beweisen. Das Kolonialgebiet zeichnete sich vor dem Mutterlande da— durch aus, daß es das Land besonders großer Territorien war. Wie die Siedelhufe der vlamischen und fränkischen Bauern die alte Volkshufe der Heimat in ihrem Umfang um das Doppelte zu übertreffen pflegte, folgend dem Gesetz extensiveren Aus— maßes und darum reicheren Bodenumfangs aller kolonialen Kulturen, so waren auch die Territorien des neugewonnenen Ostens durchschnittlich mindestens doppelt so groß als die des Mutterlandes, und die zahlreichen Miniaturbildungen der Heimat fehlten fast ganz. In stolzer Reihe waren diese öst— lichen Territorien nebeneinander gelagert, indem sie zugleich fast immer Länder umfaßten: Preußen und Pommern; Branden⸗ burg und Schlesien; Böhmen und Mähren; sterreich, Steier— mark, Kärnten und Krain. Die hervorragendsten unter ihnen aber waren für die Zeiten des hohen und auch noch des späteren