Wiederherstellung des nationalen Königtums. 15 Mittelalters jene, die dem Mutterlande am nächsten lagen: Brandenburg, Österreicht! und Böhmen. Von ihnen war im Verlaufe des 18. Jahrhunderts keines so hervorgetreten, wie Böhmen?. Noch im Beginn des 13. Jahr⸗ hunderts mehr als Tributärstaat denn als Bestandteil des Reiches angesehen, war es durch Friedrich J. zunächst enger mit dem Reiche verknüpft worden; Friedrich hatte Herzöge ein— und abgesetzt ohne Rücksicht auf das Seniorat des Herrscherhauses und das alte Wahlrecht des Volkes. Aber diese Politik hatte zugleich, verbunden mit der durch die Kolonisation steigenden Bedeutung des Ostens, die dechischen Volkskräfte in das innere Leben des Reiches eingeführt; in dem Kampfe zwischen Otto IV. und Philipp von Schwaben spielte der Herzog von Böhmen schon eine wichtige Rolle. Und unter Friedrich I. erfolgte dann die endgültige Anerkennung dieser Bedeutung. Die Böhmen— herzöge, die früher schon zeitweis königliche Ehren genossen hatten, wurden in der goldenen Bulle Friedrichs vom 12. Sep⸗ Lember 1212 dauernd zu Königen ernannt und mit dem Reiche Böhmen belehnt; es bedurfte jetzt zu ihrer vollen Befestigung nur noch der Ordnung der Erbfolge, und auch diese verfügte Friedrich II. bald darauf, im Jahre 1216, zu Gunsten des Erstgeburtsrechts. So in den obersten Beziehungen zum Reich und zum Lande gesichert, begannen die böhmischen Herrscher des 18. Jahrhunderts eine Politik, der sich nur die der bur⸗ zundischen Herzöge des 15. Jahrhunderts vergleichen läßt. Im dJahre 1246 starb das alte Haus der Herzöge von Ssierreich mit Friedrich dem Streitbaren aus; sofort suchte der Böhmenkönig Wenzel J. neben den Ungarn das Land zu erwerben. Und was ihm persönlich nicht gelang, das erreichte sein Sohn Otokar II., der glänzendste Vertreter des dechischen Königtums, wenngleich als Enkel König Philipps von Schwaben auch halbstaufischer Herkunft. Stauferfeindlich, päpstlich ge⸗— 1 Uber Brandenburg und österreich s. Band III S. 365 f.; 186, as ff. 2 Val. Band III S. 381 384.