Wiederherstellung des nationalen Königtums. 19 dem Schutze eines mächtigen, auch finanziell selbständigen Königtums. Und mit diesen Wunschen vereinigten sich wenigstens teil⸗ weis die Ansichten der Kurien. Die Päpste hatten die Herr⸗ schaft über Unteritalien, deren Verbindung mit der deutschen Herrschergewalt und dem Imperium ihnen zur Zeit der letzten Staufer so verhaßt gewesen war, gegen Schluß der sechsziger Jahre des 13. Jahrhunderts an die französischen Anjous ge⸗ bracht?. Da zeigte sich nun bald, daß die neue Kombination für die Kurie noch verhängnisvoller war, als die frühere. Frankreich im Bunde mit dem Königreich beider Sizilien imklammerte Rom viel energischer, als das einstige sizilisch⸗ germanische Reich der Staufer, und ohne jeden Zusammenhang mit der Kaiserkrone, deren Vergebung die Kurie beanspruchte, war es der Einwirkung päpstlicher Machtmittel viel unzugäng— licher als das römische Reich deutscher Nation. Einigermaßen aussichtsvoll bekämpft werden konnte der übermächtig an⸗ schwellende französisch-angiovinische Einfluß in Italien durch die Kurie nur in Verbindung mit einem nicht völlig kraftlosen, durch Verleihung der Kaiserkrone moralisch gefestigten und in Italien gleichsam beglaubigten deutschen Königtum. Der Be⸗ sland einer so beschaffenen deutschen Monarchie ergab sich bald als eine Lebensfrage für die Kurie — ein merkwürdiger Aus— gang der großen Kämpfe zwischen Imperium und Sacerdotium vom 11. bis zum 13. Jahrhundert. Diesen allgemeinen Notwendigkeiten entzog sich der kluge und feste Papst Gregor X., der nach dreijähriger Sedisvakanz am 1. September 1271 gewählt und am 27. Mai 1272 konsekriert worden war, um so weniger, als er, den Auf⸗ gaben seiner Würde im höchsten Sinne nachlebend, gegenüber den starken Fortschritten des Islam im Orient vor allem einen Kreuzzug zum heiligen Lande ins Werk setzen wollte: 1S. Band III S. 292-283. 2 S. Band III S. 285-286.