wiederherstellung des nationalen Königtums. 21 Meinungsäußerungen der mittelrheinisch⸗ wetterauischen Städte. Und da Erzbischof Werner, ein Sproß des Eppensteiner Hauses, das mit Ausnahme von zwölf Jahren den Mainzer Erzstuhl während des ganzen 13. Jahrhunderts innegehabt hat, großen Ansehens genoß und mit dem wichtigsten weltlichen Fürsten des Mutterlandes, dem Wittelsbacher Ludwig, Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, befreundet war, so schritten die Ver⸗ handlungen nun, zumal unter dem Drohen des Papstes, rüstig hborwärts. Als Kandidat wurde zunächst eben Ludwig von Bayern in Aussicht genommen: einst jugendlich jähzornig und leidenschaftlich, jetzt zum festen Manne gereift, dem früheren Zerrschergeschlecht durch die sorgsam geführte Vormundschaft iber den unglücklichen Konradin eng verbunden, dazu persönlich mächtig und willensstark, war er in seltener Weise für die schweren Aufgaben geeignet, die den künftigen König erwarteten. Aber gerade diese zweifellosen Vorteile standen am Ende seiner Wahl entgegen; ein hervorragend starkes Regiment war weder die Meinung der Fürsten noch des Papstes. Und so trat, schließlich von Ludwig selbst begünstigt, ein kleinerer Parteigänger der staufischen Vergangenheit in den Vordergrund: Graf Rudolf von Habsburg. Es war nicht zum erstenmal, daß ein einfacher Graf als Bewerber um die Krone genannt ward; nach dem Aussterben des salischen Herrschergeschlechts mit Heinrich V., im Jahre 1125, hatten nicht wenige in dem Grafen Karl von Flandern den ge⸗ eignetsten Nachfolger Heinrichs erblickt!. Und wohl mochte sich Ruͤdolf von Habsburg um das Jahr 1270 mit dem längst ver⸗ schiedenen Flandrergrafen? an Macht und Persönlichkeit zuversicht⸗ lich messen. Er gehörte immerhin zu den mächtigeren Herren im Reich. Sein Haus, vielleicht mit den zähringischen Herzögen gleichen Ursprungs aus dem alten Geschlechte der herzoglich elsässischen Etichoniden, rühmte sich großer Ahnen schon aus dem 11. Jahr— hunbert; ums Zahr 1027 war Wernher, ein Sproß des Ge— Otto von Freising, 88. 20, 256. eS. Band III S. 313.