Elftes Buch. Erstes Kapitel. wahl des Jahres 1198 angerufene Papst Innocenz III.i. Frei— lich hat auch Innocenz III. die damit gegebenen Anregungen nicht völlig durchgedacht. Aber so viel ist immerhin klar: er spricht in seinen Kundgebungen wiederholt von einem engeren Wahlkörper, dem die Wahl des Königs hauptsächlich zufalle, und er kennt als Mitglieder dieses Körpers nur Fürsten. Und gewiß hat wie die Lage des Doppelkönigtums im Beginn des 13. Jahrhunderts überhaupt, so auch die wiederholte Meinungs— zußerung des Papstes in Deutschland zum Nachdenken über diese wichtigen Fragen angeregt. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Nachsinnens liegt vor in der Darstellung des etwa um 1280 entstandenen Sachsenspiegels. Eike von Repgow handelt in seinem Rechtsbuch nur von einem Wahlvorrang eines engeren Fürstenausschusses, stellt für diesen aber die Teilnehmerschaft zanz bestimmter Fürsten auf: der drei rheinischen Erzbischöfe, des rheinischen Pfalzgrafen, des Herzogs von Sachsen, des Markgrafen von Brandenburg, und, freilich zweifelhaft, auch des Königs von Böhmen. Wie Eike dazu kam, gerade diese Namen zu nennen? Es ist für die rheinischen Erzbischöfe, die Funktionäre bei Wahl und Weihe, die Erzbischöfe des fränki— schen Bodens, an dessen Besitz seit langem die Königswürde zebunden gedacht ward, leicht zu verstehen. Auch daß die geist⸗ lichen Fürsten vor den weltlichen genannt werden, entspricht nur der allgemeinen Ranganschauung der Zeit. Wie aber er— klärt sich die Aufnahme gerade der vier genannten Laienfürsten? Man begreift, daß der Pfalzgraf bei Rhein als ehemaliger fränkischer Pfalzgraf von Achen in Frage kommt — für die Bevorzugung von Sachsen und Brandenburg aber läßt sich kaum ein anderes Moment von Bedeutung anführen, als daß die Fürsten dieser Länder Eike, dem Angehörigen des Landes Anhalt, in besonders nahem Gesichtskreis standen. Der Böhme endlich war der einzige König unter den deutschen Fürsten. Wie man also auch die Dinge ansieht: immer scheint ein zu— zälliges lokales Element in der Abgrenzung des Sachsenspiegels Val. Band III S. 288 ff.