wiederherstellung des nationalen Königtums. 27 zu bleiben. Und das gilt ebenso von verwandten Theoremen, die zu ungefähr gleicher Zeit auch sonst in Deutschland auf— gestellt werden mochten!. So schien immerhin die Frage nach der Abgrenzung der Wähler um das Jahr 1230 theoretisch dahin gefördert, daß ein hesonderes Wahlkollegium bestimmter Personen als Kern der Wählenden gedacht ward. Aber daneben bestand doch noch die alte Ansicht, daß wenigstens alle Fürsten gleiches Recht zur Wahl besäßen; sie wurde z. B. von Kaiser Friedrich II. noch energisch betont. Den Entscheid konnten nur die thatsächlichen Vorgänge der nächsten Wahlen bringen. Heinrich Raspe wurde im Jahre 1246, nachdem der Befehl des Papstes „an die Erzbischöfe und die anderen wahlberechtigten Fürsten“ ergangen war, nur von den drei rheinischen Erz⸗ hischöfen gewählt: er ist der erste Pfaffenkönig. Der zweite Pfaffenkönig war Wilhelm von Holland. Er ward von elf Fuüͤrsten gewählt; unter ihnen befand sich nur ein Laie, der Herzog von Brabant, die übrigen waren Bischöfe, unter ihnen vollzählig die Erzbischöfe vom Rhein. Zugegen waren auch viele Grafen. Aber Wilhelm ließ sich noch von dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg aachträglich wählen, und nicht minder erkannte ihn der König don Böhmen hinterher noch mit besonderem Nachdruck an. Die Vorgänge der doppelten Wahl von Alfons und Richard im Jahre 1257 sind nicht völlig sicher überliefert. Richard behauptete später durch Mainz, Köln, Pfalz und Böhmen, Alfons durch Trier, Sachsen, Brandenburg und Böhmen gewählt zu sein; doch haben neben den Fürsten dieser Länder auch noch andere deutsche Fürsten nach allgemeiner Anschauung zustimmend, nach eigener Ansicht wenigstens teilweise auch noch wählend mitgewirkt. Immerhin ist die Sprache all dieser Wahlen deutlich genug. Das allgemeine Wahlrecht der Fürsten verschwindet bis auf zeringe Reste; ein bestimmtes, fast durchweg mit dem alleinigen VBgl. dazu die Auseinandersetzung bei Lindner, Die deutschen Königs⸗ wahlen und die Entstehung des Kurfürstentums, S. 163 ff. Die Erzämter⸗ theorie hat Seeliger Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 16, 84f.) wieder aufgenommen. Vgl. ferner Lindner ebd. 17, 537 ff. u ders. Der Hergang bei den deutschen Koönigswahlen. 1899.