28 Elftes Buch. Erstes Kapitel. Wahlrecht ausgestattet gedachtes Wahlkollegium tritt hervor, und seine Zusammensetzung entspricht im wesentlichen der Theorie des Sachsenspiegels. Und was im Jahre 1257 noch nicht nach allen Seiten und vollkommen feststeht, das ergiebt sich nun bei der Wahl Rudolfs als unumstößlich. Jetzt wählen nur noch die Kurfürsten; jede andere Beteiligung ist beseitigt, und wenn noch an Stelle des Rudolf feindlichen Otokars von Böhmen! Bayern zur Kur zugelassen erscheint, so ist doch noch unter Rudolf im Jahre 1290 Böhmen endgiltig an die vom Sachsenspiegel ihm, wenn auch unter Zweifeln, angewiesene Stelle gelangt. Eine der wichtigsten Umwälzungen in der deutschen Ver— fassung war damit vollzogen: aus der aristokratischen Schicht der Fürsten hatte sich eine Oligarchie, eine Landesvertretung der fürstlichen Gewalten gegenüber dem Könige erhoben. Un⸗ bewußt gleichsam war sie erstanden, von niemand eigentlich als Ganzes gewollt oder gar in ihren einzelnen Teilen beabsichtigt. So mußte sie wohl tiefen und elementaren Entwicklungs⸗ bedürfnissen der Zeit entsprechen. Geht man von der That— sache aus, daß im 12. Jahrhundert, vor der Entstehung des Kurfürstenkollegs, die Königswahlen vornehmlich von allen Fürsten gethätigt wurden, so stellt sich die Entwicklung des Kurfürstenkollegs alsbald als eine Einengung allzu weit grei— fender Befugnisse der Fürsten auf einen kleineren Kreis, auf die mächtigsten Mitglieder der fürstlichen Genossenschaft dar. Es war zweifellos ein Fortschritt im nationalen Sinne: die Gefahr vieler Köpfe vieler Sinne ist bei den Wahlen seitdem vermieden worden, die AÄra der Doppelwahlen war fast so gut wie völlig beendet. Und wichtig für die Nation nicht minder war, daß in dem engen Kollegium die Kolonialgebiete sehr stark, mit Böhmen, Brandenburg, ja teilweise auch Sachsen vertreten Darüber, ob bei der Wahl Rudolfs Böhmen das Vorrecht förmlich aberkannt ist oder nicht, läßt sich Sicherheit schwerlich gewinnen. Für die Aberkennung sprechen sich hauptsächlich Zisterer, Gregor X. u. R. v. H., 8. 22ff. und Redlich, Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 10, 353 ff. aus, dagegen Müller S. 21 ff. Redlich in seinem neuen Buche über Rudolf von Habsburg S. 164f. geht nicht weiter auf die Frage ein.