30 Elftes Buch. Erstes Kapitel. willt war. Unmittelbar nach Wahl und Krönung Rudolfs fiel eine Anzahl von Maßregeln, die gewiß im Sinne einer Wahl⸗ kapitulation vorher vereinbart worden waren: Vereinbarungen vor der Wahl wurden von nun ab wichtige Mittel zur Fort⸗ bildung der Verfassung. Es war da von geringerer Bedeutung, wenn Rudolf ein⸗ zelnen Kurfürsten Reichsgut und sonstige Gnaden verlieh, wenn er am Abend seines Krönungstages zwei seiner Töchter den Herzögen von Bayern und Sachsen verlobte: das waren den Wählern versprochene Vorteile, an deren Verlautbarung nach der Wahl man leider längst schon gewöhnt war. Wichtiger war, daß Rudolf gegen Gewähr gewisser Gegenleistungen mit den Kurfürsten über eine erneute finanzielle Begründung der königlichen Gewalt einig geworden war. Das deutsche Königtum hatte mit dem Ausgang der Staufer seine finanzielle Grundlage fast völlig verloren. Die alten naturalwirtschaftlichen Steuern der Bischöfe, die Leistun— gen der Reichsabteien und Verwandtes waren längst hinweg— gefallen: der Gedanke direkter geldwirtschaftlicher Reichssteuern, wiederholt angeregt, war niemals auch nur bis zu einem gesetz⸗ geberischen Versuche entwickelt worden; die indirekten geldwirt⸗ schaftlichen Einkünfte aus Zoll, Münze und Ähnlichem hatte Friedrich II. so gut wie völlig den Fürsten überlassen!; das einst fast unerschöpfliche Reichsgut endlich war unter den späteren Staufern sichtlich zusammengeschrumpft; wir kennen seine spär— lichen Reste?. Was nun thun? Von allen finanziellen Quellen konnte zunächst kaum eine andere wieder erschlossen werden, als die des Reichsgutes. Es war denkbar, daß man seine sinnlose Vergabung namentlich durch die letzten Schattenkönige rückgängig machte. Das war Rudolfs Absicht, und er hat die Kurfursten veranlaßt, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß alles seit dem Jahre 1245, dem Jahr der Absetzung Friedrichs II. auf dem Lyoner Konzil, verschenkte Reichsgut als zu Unrecht 1Vgl. Band III S. 11 ff. 2 S. oben S. 18—-414.