Wiederherstellung des nationalen Königtums. 33 vielmehr von dem innersten Bedürfnis seiner Seele, auch in Deutschland wie überall Frieden zu stiften, versuchte er zunächst zwischen Rudolf und Otokar zu vermitteln. Erst als Otokar auf wiederholte Versuche in dieser Richtung gar nicht oder nur zögernd einging, anerkannte — oder wie er sich ausdrückt — nominierte der Papst König Rudolf (26. September 1274)1. Für Rudolf war das das Signal zum Vorgehen gegen Otokar. Auf einem Nürnberger Reichstag des Novembers 1274 begann er die Festsetzungen über die Rückforderung des entfremdeten Reichsgutes auf die böhmische Frage anzuwenden. Es wurde beschlossen, daß ein Reichsfürst, der das in seinen Händen befindliche Reichsgut nicht binnen Jahr und Tag nach der Krönung beim König als zu bestätigendes Lehen nachsucht, dieses Gutes verlustig erklärt werden soll. Weigert er sich dann der Rückgabe, so soll der König vor einem Fürstengericht unter dem Vorsitz des Pfalzgrafen gegen ihn Klage einbringen. Es waren offenbar auf Otokar gemünzte Bestimmungen, denn Dtokar hatte die Belehnung nicht erbeten. Um gegen ihn vor— zugehen unter dem Beistand oder wenigstens der Sympathie der Fürsten, trug Rudolf kein Bedenken, den Pfalzgrafen und den Umstand des pfalzgräflichen Gerichtes als Richter in seiner Sache anzuerkennen. Und alsbald, Anfang des Jahres 1278, machte er Otokar den Prozeß. Als eine wiederholte Vor— ladung Otokars erfolglos blieb, wurden ihm seine Lehen ab— zesprochen; da er sie nicht herausgab, blieb nur eine Losung: der Krieg. Rudolf hatte den Feldzug diplomatisch aufs trefflichste vorbereitet. Der Bischof von Trient und der Patriarch von Aquileja waren von Otokar beleidigt: Rudolf knüpfte mit ihnen an. Den Grafen von Görz, der reichen Landschaft an der Adria, war im Jahre 12853 der Besitz der Grafen von Tirol zugefallen; jetzt regierte in Görz Graf Albert, in Tirol sein Bruder Meinhard II. König Rudolf verlobte seinen Sohn Albrecht mit Elisabeth, einer Tochter Meinhards; Meinhard 1Vgl. dazu Band III S. 292. damprecht, Deutsche Geschichte. IV.