Wiederherstellung des nationalen Königtums. 37 einer militärischen Verfassung, die ihm jederzeit ein Heer von 2500 Mann aufzustellen gestattete, zu ziehen; auch bahnte er ein Verhältnis zu Kärnten an, das schließlich zum Anfall des Landes an sein Haus im Jahre 1335 geführt hat. So der heimischen Dinge sicher, konnte Rudolf sich nach drei Jahren in das Reich zurückbegeben, um von den Kurfürsten die Zu— stimmung zur Übertragung des neuen Besitzes an sein Haus zu erreichen. Sie ward gewährt, und auf dem reich besuchten Fürstentag der Weihnachtstage des Jahres 1282 zu Augsburg belehnte der König seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf gesamter Hand mit Steier und Österreich. Doch sollte zunächst Albrecht allein in der Herrschaft folgen — für Rudolf nahm der Vater in Aussficht, anderwärts ein Land zu erwerben. Ein merkwürdiger Entschluß, der zeigt, wie sehr schon der Gedanke des Hausmachterwerbs im Kopfe Rudolfs als erstes Erfordernis seiner Gesamtpolitik Platz gegriffen hatte. Er— wägungen der Reichspolitik wie der Sorge für sein Haus mögen dafür gleich maßgebend gewesen sein. Bei der finan— ziellen Ohnmacht des Reiches unterlag es keinem Zweifel, daß ein König ohne starke fürstliche Gewalt nur der Schatten eines Herrschers sein konnte. Schon die Staufer hatten das ge— fühlt!. Wie viel mehr mußte sich Rudolf dieser Gedanke auf— drängen. Er gehört ihm nicht persönlich an; seine Nachfolger haben nach der gleichen Anschauung gehandelt. Nun hatte Rudolf eine Macht erworben da, wo die großen und zukunft— reichen Territorien des Reiches lagen, im Osten, auf kolonialem Gebiete. Und gewiß war sein neuer Besitz der entwickeltste, deutscheste des Koloniallandes. Lag er aber — so mögen wir aus der Erfahrung weiterer geschichtlicher Jahrhunderte urteilen — für das Reich nicht doch noch zu sehr an den Grenzen? Die Staufer haben zunächst in Burgund, dann in Oberitalien, schließlich in Sizilien eine Hausmacht zu begründen gesucht oder begründet. In den Bestrebungen dieser Art und ihrer Erfüllung haben sie sich dem Reiche entfremdet. Die Luxem— mVal. Band III S. 127, 258, 254.