Elftes Buch. Erstes Kapitel. wenigstens gut zu machen, was sie geschädigt hatte; aus ihrem Asylrecht heraus entwickelte sie seit Ende des 10. Jahrhunderts die Forderung besonderen kirchlichen Friedens für gewisse Zeiten und Personen. Es waren die in Frankreich zuerst auftretenden Anfänge des Gottesfriedens; seit dem 11. Jahrhundert ver— breiteten sie sich auch in Deutschland!. Wie aber sollte die Kirche gerade in Deutschland dauernd Frieden stiften, wo sie in ewigem, von ihr vielfach durch Unfriedensstiftung geführtem Kampfe lag mit dem Staat? Und noch immer wurde der Staat von der Nation als der grundsätzliche Schöpfer alles Friedens angesehen, ja noch immer ging der Beruf der Herrschaft üͤberhaupt in Friedenswahrung auf?. Bruder Berhtolt ruft es den Herren und Fürsten zu: Gott hat euch Gericht und Gewalt gegeben auf Erden, das ir verrichtet und versüenet alles daz, da von vientschaft unde kriee kümet, unde urliuge ande brant und ungenade von komen macs. Rudolf bekannte sich zu diesem königlichen Berufe. Aber wie weit war er anfangs davon entfernt, Landfrieden für das ganze Reich aufrichten zu können, wie es noch im Jahre 1285 Friedrich II. in seiner berühmten Koustitution gethan hatte!! Diese Konstitution schien vergessen; hinweg über sie hatten sich in den bessern Zeiten der fünfziger und sechziger Jahre des 183. Jahrhunderts partikulare Frieden einzelner Landschaften ge— lagertä. Allein auch diese waren mit dem letzten mittel— rheinischen Landfrieden im Jahre 1280 im Begriff auszusterben: ein Chaos drohte hereinzubrechen. Da entschloß sich Rudolf, jetzt eben Herr der eroberten osterreichischen Lande, zunächst in der Nachbarschaft seiner per—⸗ sönlichen Herrschaftsgebiete einzugreifen. Er gab in den Jahren 1280 bis 1282 die Anregung zu kleineren Landfrieden Vgl. Band III S. 343 f. a Vgl. Band III G. 107, 126. 1I, 36, 18. Vgl. Band III S. 279. Vgal. Band III S. 288 ff.