Wiederherstellung des nationalen Königtums. 57 daß er das Königtum als in seinem Hause gleichsam erblich betrachtete. Die geistlichen Königsmacher am Rhein begannen ob dieser Anschauung zu murren, um so mehr, als der König gleichzeitig in seiner franzosenfreundlichen Politik, die ihren Sonderinteressen schädlich war, beharrte. Albrecht aber, längst erbittert über ein Verhalten, dessen verhängnisvollen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten er schon von den Zeiten seines Vaters her kannte, war entschlossen, die Erzbischöfe ein für allemal zu demütigen. Und er fand den Punkt, in dem sie von Reichs wegen gemeinsam zu fassen waren. Wir wissen, daß seit mehreren Generationen Zollpolitik und Zollerhebung innerhalb des Reiches im wesentlichen in die Hände der Fürsten gelangt waren!. Die rheinischen Kurfürsten hatten diesen Zustand benutzt, um am Rhein die Zollstätten in ausgedehntem Maße zu vermehren und deren Zollsätze zu erhöhen, und sie waren dabei noch über ihr begründetes Recht hinausgegangen. Namentlich hatten sie den Mittellauf des Stromes von Bingen bis Koblenz, die Strecke, wo es dem Handel fast unmöglich war, den Handelsweg des Rheinbettes auf Seitenstraßen über das Gebirge zu umgehen, mit fast unglaublichen Zollerhebungen überlastet?:. Und an diesen Plackereien waren mit Ausnahme der Zollstätte Kaub, die dem bis zum letzten Augenblicke König Adolf getreuen Kurfürsten von der Pfalz gehörte, nur die Verwaltungen der rheinischen Erzbischöfe beteiligt. Nun hatte schon König Rudolf auf dem Würzburger Reichstage des Jahres 1287 alle Zölle, die seit 1245 unrecht⸗ mäßig errichtet oder erhöht worden waren, auf Grund des Revindikationsgesetzes als abgeschafft erklärt. Es war ohne Erfolg geschehen. Jetzt nahm Albrecht diese Bestrebungen 1 S. Band IIS. 114, 268, 206 f. ↄ2 Im Jahre 18358 betrug die Zollbelastung zwischen Bingen und Koblenz einschließlich 66,72 00 des verzollten Wertes: val. Lamprecht, Wirtschaftsleben II. 307.