Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 67 Priester als unumgänglicher und sichtbarer Mittler zwischen dem Laienvolke und Christus. Man versteht, welche Gewalt die Kirche unter der Aus— bildung dieser Lehren und der an sie anknüpfenden christlichen Lebenshaltung gewinnen mußte. Sie war die einzige Ver— walterin der göttlichen Sakramente und damit aller Heilsgnade; sie beherrschte das Gemüt nicht minder wie den Verstand; sie erquickte, sie begeisterte, sie tröstete, sie war die Daseinsmacht überhaupt; Generationen haben unter dem beruhigenden Be— wußtsein gelebt und geendet, daß in der Kirche das voll— kommene Reich Gottes auf Erden verkörpert sei. Und die Kirche felbst als Verfassungsmacht hatte es zu einem Abschluß ihres Baues gebracht, dessen stolze Giebel noch heute blenden. Welch ein Aufschwung der geistlichen Rechts— wissenschaft vor allem seit dem Erscheinen des gratianischen Rechtsbuches (zwischen 1139 und 1142), welches das gesamte geltende Recht einschließlich der Fälschungen Pseudoisidors und der Gregorianer in guter Ordnung und Übersichtlichkeit ent— hielt! Jetzt war die Kirche selbst zu fast nichts als einem Rechtsinstitut geworden, in dem die Unabhängigkeit und Wir— fungskraft der sakralen und jurisdiktionellen Handlungen der Priester immer energischer betont und ausgenutzt wurde; denn was blieb, unterdrückte man die Möglichkeit persönlicher Wir— fung des Priesters, noch übrig, als die in bestimmte Rechts— normen gefaßte sachliche Gnadenwirkung der Kirche als des sakramentalen Verfassungskörpers? Darum kamen, wie schon Alexander III., so Innocenz III., Innocenz IV. und Bonifaz VIII. nicht so sehr als Theologen denn als Juristen auf den Stuhl Petri; darum wurde die Rechtswissenschaft das Lieblingsstudium aller strebenden Kleriker des 18. Jahrhunderts. So mußte es die Lebensrichtung der Kirche sein, sich auch äußerlich als Verfassungsmacht auszuwirken. Es konnte seit dem Dictatus papae Gregors VII. nur in theokratischem Sinne zeschehen. Die Kirche als Verfassungsinstitut ist allen Staaten übergeordnet; ja, da sie in sich die Verheißung des Senfkorns trägt, dessen Zweige dereinst alle Lande des Erdballs über—