KRämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 85 Fälschungen die Lehnshoheit beanspruchten, ein stattlicher päpst— licher Besitz durch ganz Mittelitalien hin bis zur Lombardei; nur Toscana, längst und eifrigst umworben, fehlte ihm noch zu völliger Abrundung. Aber jetzt war das Papsttum nach Avignon übergesiedelt. Wie sollte es da die italienischen Lande noch fest in Händen be⸗ wahren? In dem Augenblick, da ihnen ihr thatsächlicher Besitz entfremdet ward, entwickelten die Päpste, gleichsam in trotziger Reaktion des Gedankens, eine Theorie, wonach ihnen nicht bloß die Herrschaft über den Kirchenstaat, sondern die Ver—⸗ waltung ganz Italiens bei erledigtem Kaisertum gebühren sollte. Schon Innocenz III. hatte den Satz aufgestellt, daß für die kirchliche Freiheit nirgends besser gesorgt sei, als da, wo die Kirche neben der geistlichen auch die weltliche Hoheit besitze. Wie sollte man diesen Satz nicht da anwenden, wo die weltliche Hoheit zeitweise thatsächlich aussetzte, in Italien, in dem specifischen Lande gleichsam der Kaiser, deren jeder von Nachfolger und Vorgänger durch die Zeit der Wahl und des Romzugs zum Empfang der Kaiserkrone getrennt war? Zudem wurde schon lange die Fabel geglaubt, daß das Kaisertum durch die Päpste von den Griechen an die Deutschen übertragen worden sei: es schien billig, daß die kaiserlichen Geschäfte va— cante império von der Kurie verwaltet würden. Dem ent—⸗ sprechend behauptete schon Clemens V. nach dem Tode Hein⸗ richs VII. das Recht zur Herrschaft über Italien und setzte König Robert von Neapel zum Reichsverweser ein. Und Johann XXII. nahm in einer anspruchsvollen Bulle vom 31. März 1317 diesen Schritt seinerseits wiederum auf; ja er gab dem Reichsverweser im Jahre 1820 noch einen Untervikar bei in der Person des Grafen Philipp von Valois, des späteren französischen Königs. Aber der deutsche König, als römischer König zugleich Beherrscher des mit dem deutschen Reiche vereinigten Italiens, war nicht geneigt, auf seine alten und sicheren Rechte zu ver— zichten. Auch er setzte Vikare; am 4. Januar 1815 wurde ein Herr von Belmont, Bruder des Grafen von Holland, zum