Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 198 Gunsten des Handwerkers ein: er erschien jetzt als Eigentümer des Hauses wie des Hausgrundes, und der alte Zins galt nur noch als eine auf seinem Eigentum lastende Rente. So war eine freie Werkstatt gewonnen. Und schon konnte sich in ihr eine wirtschaftlich und sozial viel freier gewordene Arbeit niederlassen. Die uͤrsprünglichen Zunftgenossen waren bloße Hand— arbeiter fast ohne Arbeitskapital gewesen. Nur spärliches Werkzeug besaßen sie, nicht entfernt waren sie in der Lage, mit allein von ihnen gestellten Rohstoffen auf ihre Gefahr zu pro— duzieren; sie arbeiteten vielmehr auf Kosten des jeweiligen Kunden mit dem Material, das dieser ihnen übergab. So wurde dem Schmiede das Eisen, dem Kerzengießer das Wachs, dem Schreiner das Holz, dem Glaser Blei und Glas, dem Kannengießer Zinn, dem Ofensetzer Kacheln, Dachstein, Lehm und Haar von den Kunden geliefert zur Herstellung häuslicher Gebrauchswerte. Darum erscheinen neben den eigentlichen Hand⸗ werkern urspruünglich auch Sackträger und Weinschröter, ja selbst noch niedrigere Tagelöhner gelegentlich zünftig geeint; — mit den Händen wirkten, wie diese. Immerhin aber begann schon sehr früh der reinen Arbeits⸗ bethätigung der Zünfte für Kunden eine geringe Produktion von Waren für den Markt zur Seite zu gehen. Und damit wurden die einzelnen Zunftgenossen Arbeitsunternehmer; sie wagten kleine Kapitalanlagen zur Veredlung von Rohstoffen. Diese Richtung des Erwerbs wurde dann, im Laufe des 13. Jahrhunderts, mit steigenden Lohnersparnissen immer bedeutender; im 14. Jahrhundert galt sie als Kennzeichen des besseren Zunftbruders; der bloße handwerkliche Arbeiter begann zum Gesellen herabzusinken oder wurde, wenn selbständig, Als Störer oder Bönhase, als Proletarier der gewerblichen Erzeugung, mißachtet. In der Befruchtung mit Arbeitskapital aber, in der Aus⸗ stattung mit eignem Haus und eigner Werkstatt, in dem Erwerb der Fähigkeit eignen Ankaufs von Rohstoffen erwuchsen die Zunft⸗ Lamdrecht, Deutsche Geschichte. IV. 183