Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 248 Ursprünglich hatten die Ehegatten nur die Verwaltungs— gemeinschaft des Ehegutes besessen, während das Eigentum am Eingebrachten im wesentlichen jederseits gewahrt ward, so daß bei kinderloser Ehe das Eingebrachte an die beiderseitigen Ge— schlechter zurückfiel. Es war ein System, das im sächsischen Rechte des platten Landes und auch in dem ausgedehnten Gel— tungsbereich des Magdeburger Stadtrechts (sowie in gewissem Sinne im friesischen Rechte) noch lange gewahrt blieb; ihm entsprechend ist dem Sachsenspiegel das Erbrecht unter Ehegatten noch eine unbekannte Erscheinung. Indes der zunehmende städtische Verkehr mußte diese Auf⸗ fassung notwendig sprengen. Die früheste Bewegung zu ihrer AÄnderung, zur Herstellung eines wirklichen Familiengutes, zu einer absolut sichern wirtschaftlichen Grundlage des Familien— lebens, ging daher von dem früh verkehrsreichen Westfalen aus. Hier hatte schon in Karlingischer Zeit neben der Verwaltungs⸗ gemeinschaft die Gemeinschaft alles Errungenen bestanden; sie vurde nun weiter ausgebildet und in den Städten schon früh, zur Zeit der Salier und Staufer, zu voller Gütergemeinschaft entwickelt. Diese Institution, ausgehend von der Stadtgruppe des Soest-Münsterschen Rechtes, ward dann von Soest nach Lübeck übertragen und von dort aus Gemeingut aller Städte lübischen Rechtes. Aber auch die Städte magdeburgischen Rechtes entfalteten seit dem 14. Jahrhundert ein mehr oder minder weitgehendes Recht der Gütergemeinschaft: gegen Schluß des Mittelalters war dies Recht in allen Städten des Ostens und Nordens das System der Zukunft. Und schon hatte die Entwicklung in Süddeutschland, aus⸗ gehend vom fränkischen Recht, denselben Gang, nur rascheren Schrittes, vollendet. Auch hier befand sich jetzt das gesamte Vermögen, eingebrachtes wie errungenes, als dauernde materielle Grundlage einer selbständigen Entwicklung der Familie im Gesamteigen der Gatten: die wirtschaftliche Emanzipation der Familie aus dem Geschlecht war vollendet. Ihr zur Seite, ja fast noch früher entwickelte sich die Emangipation auf dem Gebiete der persönlichen Beziehungen. 16 *