322 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel. hunderts einer solchen bei den immer verwickelteren und um— fangreicheren Geschäften seines Berufes. Er bildete ihre ersten Grundlagen, indem er hervorragende Mitglieder des Adels sowie kluge Kleriker in ein ganz persönliches Verhältnis zu sich und seinem Hofe brachte. Gegen Übernahme eines be— sonderen Diensteides ähnlich dem Eide der Amtleute und gegen Empfang einer Besoldung in Geld, Naturalien und freiem Unterhalt verpflichteten sich diese, ihm beizustehen mit Rat und That, wie ein Freund dem Freunde zu thun gehalten ist. So lebten sie als Consiliarii, als Räte', heimliche Räte' oder Freunde' am Hofe des Fürsten, jedes Geschäftes gewärtig, je nach dem Willen des Fürsten bald einzeln, bald in kleinen Kollegien und Ausschüssen thätig, ohne feste behördliche Gliederung, formlos noch bis zum Schlusse des 14. Jahrhunderts. Indes entstanden neben ihnen, und teilweis auch schon durch ihre Personen mit besetzt, doch in kleinen Anfängen einige behördliche Bildungen der Centralgewalt. Zunächst war es selbstverständlich, daß mit der Zunahme der Geschäfte, vor allem mit der Entwicklung einer regelmäßigen brieflichen Ein— wirkung des Fürsten auf die Lokalverwaltung, wie sie in den meisten Territorien mindestens seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachweisbar ist, die Kanzlei außerordentlich an Ausdehnung und Ansehen steigen mußte. Die Zahl der in ihr beschäftigten Personen wurde immer größer; neben dem Archiv wurde eine Registratur der laufenden Sachen Bedürfnis; das Botenamt entwickelte sich zu einer regen Verkehrsanstalt. Dementsprechend gewann der Kanzler an Rang und Bedeutung; als der Vertreter gleichsam der geistlich gebliebenen Hälfte der Centralverwaltung trat er den Heimlichen gegenüber, bis, vor— nehmlich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts, hier und da weltliche Kanzler auftreten. Neben der Kanzlei aber fanden noch zwei andre Ver—⸗ waltungszweige der territorialen Centralverwaltung schon be— hördlichen Abschluß: dieselben, die in der Lokalverwaltung dem Einfluß des Amtmanns mehr oder minder entzogen worden waren: die Rechtspflege und die Finanzen.