376 J Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel. zusammengesetzt aus vier Vertretern der Fürsten und vier Ver— tretern der Städte, unter dem Vorsitz des Königs. Der Landfriede ist in dieser Form freilich nicht zur Aus⸗ führung gelangt; es wäre eine Verschiebung der Verfassung zu Ungunsten der monarchischen Gewalt gewesen, wie sie auch nach den unbesorgten Jahren Karls IV. und den bösen Tagen Wenzels noch nicht möglich erschien. Erst um zwei bis drei Generationen später, nach noch weiterem Verfall der könig⸗ lichen Gewalten, sind die Keime wahrhaft föderativer Ver— fassungsbildung aufgegangen. Bezeichnend aber ist, daß sie jetzt, in den Zeiten des regellosen, vom Königtum kaum noch beeinflußten Kampfes der führenden sozialen Mächte, zum erstenmale deutlich hervortraten. Indem Fürsten und Städte, frei von den Fesseln einer sie gängelnden monarchischen Gewalt, ihre Kräfte erprobten, strebten sie noch während des Wettbewerbs untereinander doch schon gemeinsam nach der höchsten Gewalt; und sie begriffen bereits, daß sie dieselbe nach dem Falle des Königtums kaum anders als in föderativer Einigkeit würden erreichen können. Über allem Streit des Tages winkte damit für die Zukunft das Ideal eines neuen Staates, in dessen Leitung die sozialen Gegensätze ihre Auslösung und Versöhnung zu finden imstande sein würden. Das Königtum freilich konnte für einen solchen Staat kaum noch von Bedeutung sein. Und war es denn für den Staat der Gegenwart noch eine wahrhaft wirksame Kraft? IV. Mit der Thronbesteigung Wenzels fiel zeitlich der Beginn des großen kirchlichen Schismas fast zusammen. Am 27. März 1378 war Gregor XIJ. zu Rom gestorben; ihm folgte zunächst, ein Italiener, wie es die Römer verlangt hatten, in tumul⸗ tuarischer Wahl Urban VI. Aber sein hochmütiger Eigensinn und französische Einflüsterungen beschworen bald die Wahl eines neuen Papstes herauf, des Kardinals Robert von Genf, Clemens' VII.