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        <title>Urzeit und Mittelalter</title>
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            <forname>Karl</forname>
            <surname>Lamprecht</surname>
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        </author>
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            <idno>1892064901</idno>
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        —
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        Deutsche Geschichte

Karl Tamprecht.

Der ganzen Reihe vierter Band.

Dritte durchgesehene Auflage.

Ireiburg im Breisgau.
Verlag von hermann Hepfelder.
1904.
        <pb n="3" />
        Deutsche Geschichte

Karl Tamprecht.

Erste Abteilung:
Urzeit und Mittelalter.

Zeitalter des symbolischen, typischen und konventionellen Seelenlebens.

Vierter VBand.

Dritte durchgesehene Auflage.

Ireiburg im Breisgau.
Verlag von hermann Hepfelder.
1904.
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        —
dae⸗ neir
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        Vorwort.

Wie ich schon im Vorwort zur dritten Auflage des zweiten
Bandes der Deutschen Geschichte mitgeteilt habe, ist es mir
unmöglich, die Revision der neuen Auflagen der schon er—
schienenen Bände allein und persönlich durchzuführen, soll nicht
die Vollendung des ganzen Werkes allzulange hinausgeschoben
werden. Ich habe daher die Bearbeitung der neuen Auflagen
des zweiten und dritten Bandes Herrn Dr. Hashagen, jetzt in
Köln, übertragen. In gleicher Weise hat Herr Lie. Dr. Clemen
in Zwickau die Freundlichkeit gehabt, die Revision des vierten
und fünften Bandes zu übernehmen.

Natürlich habe ich mich aber deshalb nicht von der Ver⸗
antwortlichkeit für den Text der neuen Auflagen entbunden
gehalten. Nicht nur, daß ich alle von den Herren Bearbeitern
getroffenen Anderungen revidiert und in der zum Abdruck ge—
langten Fassung gebilligt habe: man wird auch einige längere
Zusätze, die ganz von mir herstammen, treffen.
Leipzig, 30. März 1904.
ß. Camprecht.
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        Inhalt.

Elftes Ruch.
Erstes Kapitel. Wiederherstessung des nationalen Königtums.
Seite
l. Lage der Monarchie und des Kaisertums in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts.
Wesen der weltgeschichtlichen Entwicklung. Besondere Form
der weltgeschichtlichen Übertragung der antiken Kultur auf die
Germanen: Imperium und Kirche. Imperium und Kirche als
Mächte deutsch-nationaler Einigung; ihr Verfall seit dem
11. Jahrhundert. Innere, national einigende Kräfte: inwie—
fern liegen in der Bildung der Territorien, in der Koloni—
sation des Ostens, in der Entwicklung der Städte solche ver⸗
borgen?
II. Territorien und Fürsten nach der Mitte des
13. Jahrhunderts . .
Geistliche Territorien. Weltliche Territorien des Mutter—
landes. Reichsland. Weltliche Territorien des Kolonial—
gebietes. Besondere Bedeutung Böhmens seit dem 183. Jahr—
hundert. König Otokar II. als Eroberer und Herrscher.
(II. Wahl König Rudolfs; Wandlungen in der Reichs—
verfassung. . . . .
Verschiedene Interessen an der Wahl eines deutschen
Königs: Nation, Kurie und Fürsten. Kandidatur Rudolfs,
seine Stellung und sein Haus. Rudolfs Wahl. Das Kur⸗

8210

11218

18.32
        <pb n="7" />
        vII

Inhalt.

Seite
fürstenkollegium, seine Entstehung, Würdigung seiner Stellung
in der Verfassung. Revindikation des Reichsgutes, Ein—
führung eines kurfürstlichen Zustimmungsrechtes zu gewissen
dandlungen des Königs.

V. Begründung der habsburgischen Hausmacht;
Rudolf im Reiche

32 - 48
Stellungnahme Rudolfs zum Papste. Kampf mit Otokar,
Dtokars Tod. Ordnung der Verhältnisse Böhmens, Erwerb
von sterreich und Steiermark für das Haus Habsburg. Haus—
machtspolitik in Schwaben und Burgund. Innere Lage im
Reich. Kaisersage, falsche Friedriche. Landfriedenspolitik
Rudolfs. Sorge für die Nachfolge Albrechts im Reich. Tod.
Persönlichkeit Rudolfs.
V. Die Zeit Adolfs von Nassau... P
Wahl Adolfs; Bestechungsvorgänge bei ihr. Ihre Be—
deutung für die Verfassung des Reiches. Hausmachtbestrebungen
in Thüringen. Französische Politik Adolfs. Fürstenverschwörung
gegen ihn. Sein Untergang.
VI. König Albrecht; die deutsche Krone, die Kurie und
Frankreich
Wahl Albrechts. Albrechts Anfänge. Krieg mit den
cheinischen Kurfürsten, eigenartiger Ausgang infolge päpsi—
lichen Einflusses. Albrecht und die Kurie. Das deutsche
Königtum und Frankreich. Verwicklungen im Osten. Ver—
quickung derselben mit der Feindschaft des französisch gewor—
denen Papsttums. Erfolge und Aussichten des deutschen
Königtums.

49. 55

55—264

Zweites Kapitel. Cetzte große Kämpfe zwischen Rapstlum und
Kaisertum; goldene Bulle.
J. Kirche und Papsttum um die Wende des 13. und
14. Jahrhunderts. ..

Dogmenbildung und Scholastik in der morgenländischen
und abendländischen Kirche. Bedeutung der Scholastik für die
abendländische Sakramentskirche und ihre Herrschaft. Juri⸗
sikation der Kirche, theokratisches System. Lage der Päpste
nach dem Untergang der Staufer, Verhältnis zu den Anjous,
—

65374
        <pb n="8" />
        Inhalt.

Ix

Seite
Die ersten Päpste in Avignon unter der Herrschaft französischen
Einflusses.
II. Kaiser Heinrich der Luremburger. . .—
Frankreich und die Wahl Heinrichs. Das Haus Luxem—
burg. Die Person Heinrichs. Erwerbung Böhmens. Heinrichs
Absichten auf die Kaiserkrone, der Papst und Frankreich. Lage
Italiens. Römerzug. Tod Heinrichs.
III. Die Doppelwahl des Jahres 1314; König Lud—
wigs erste Kämpfe mit der Kurie
Kandidatur Johanns von Böhmen, Wahl Friedrichs von
Osterreich und Ludwigs des Bayern. Gefangenschaft Friedrichs,
Hausmachtspolitik Ludwigs. Verhältnis zur Kurie, Herrschafts—
bestrebungen der Päpste in Italien; Zusammenstoß mit Lud—
wig. Erste Prozesse Johanns XXII. gegen Ludwig. Ludwigs
Sachsenhäuser Appellation; der Armutsstreit und die Mino—
riten am Hofe Ludwigs. Absetzung Ludwigs durch Jo⸗
hann XXII. Stimmung in Deutschland. Wendung Oster—
reichs zum Papft und zu Frankreich. Ludwigs Schritte hier—
gegen, Zurücktreten König Friedrichs. Die neueren Staats—
kirchenrechtstheorieen und König Ludwig, Marsilius von Vadua.
Zug nach Rom. Kaiserkrönung.
1V. Weitere Kämpfe mit dem Papsttum; nationales
Erwachen.

Stellung Ludwigs nach der Heimkehr aus Italien. Weitere
Verhandlungen mit Johann XXII., Plan einer Abdankung
Ludwigs. Verhandlungen mit Benedikt XII. Abbruch, Bund
mit England, nationale Erregung in Deutschland, Kurverein
hvon Oberlahnstein, Weistümer von Rhense und Frankfurt.

73—81

81-97

97.103

V. Ludwigs letzte Jahre; Karls Anfänge im Reich;
goldene Bulle 103-114
Erneute Demütigungen Ludwigs vor dem Papste. Lud—
wigs Hausmachtspolitik. Vorgehen gegen Ludwig, Wahl
Karls IV. Charakter und Anfänge Karls IV.: Versöhnung
mit den Wittelsbachern, Kaiserkrönung, Goldene Bulle.
VIJ. Rückblick auf die Entwicklung seit Rudolf von
Habsburg... ... ..114-121

Königtum, Kaisertum, Kurie und Frankreich. Charakter

des deutschen Königtums dieser Periode; Verfall seiner Voll—
        <pb n="9" />
        Inhalt.

Seite
streckungsgewalt. Entwicklung der sozialen Mächte im Reich,
Fall des Adels. Aussichten auf die Zukunft.

Drittes Kapitel. Sonderbisdungen an den Grenzen
des Reiches.
l. Allgemeines
122-126
Unterschiede der Entwicklung der peripherischen Gebiete
des Reiches im Norden und Osten einerseits, im Südwesten
und Westen andrerseits; insbesondere über den Charakter der
nordostdeutschen Kultur und die Stellung der Schweiz und
Flanderns.

I. Entwicklung der Schweiz bis zum Ende des Mittel—
alters. .126—134
Die drei Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden, ihre
ursprüngliche Stellung zu den Grafen von Habsburg und ihre
Reichsunmittelbarkeit. Entwicklung der Eidgenossenschaft aus
ihnen. Zutritt weiterer Kantone zur Eidgenossenschaft. Lösung
vom Reiche. Die Schweizersage. Sage und Geschichtschreibung.
II. Flandrische Ereignisse im 14. Jahrhundert ..

—134 142
Allgemeine politische Lage Nordwestdeutschlands gegen Ende
des 18. Jahrhunderts. Flandern und Brabant in ihrem Ver⸗
hältnis zu den benachbarten Großstaaten. Flandern und die
deutschen Territorien im Nordost und Osten. Französischer
Einfluß in Flandern bis zum englisch⸗französischen Krieg unter
fdward III. Teilnahme Flanderns am englisch⸗französischen
kriege; Jakob van Artevelde. Philipp van Artevelde, Anfall
Flanderns an Burgund. Die Vlaamen und die Nation.
V. Die norddeutschen Städte und ihr Handel bis zum
Ende des 18. Jahrhunderts: Anfänge der Hansen. 142 150
Früher Verkehr in England, die Londoner Gildhalle.
Früher Verkehr auf der Ostsee, Bedeutung Wisbys. Die
Deutschen gewinnen die Ostseeküste, Begründung Lübecks.
Lübische Politik bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts; Ge⸗
winnung des Übergewichts in der Ostsee, einer wichtigen
Stellung für die Osterlinge auch in Flandern und England.
        <pb n="10" />
        Inhalt.

XI

Seite
V. Die Fürsten im Kampfe um das Dominium maris
baltici; Sieg Dänemarks unter Waldemar Atterdag 150-159
Die germanischen Fürstenmächte des Ostseegebietes im
13. Jahrhundert. Bedeutung Dänemarks, Holsteins, Branden⸗
burgs. Rivalität Brandenburgs und Dänemarks, Dänemarks
Sieg mit Hülfe der Städte. Emporkommen Holsteins. Er⸗
oberung Dänemarks durch den Holstengrafen Gerhard. Sturz
der Holstenherrschaft durch Waldemar mit Hülfe der Städte.
Waldemars Machtentwicklung: dänisches Dominium maris.
VI. Die Mecklenburger in S weden Sieg der gursten
und Städte über König Waldemar; Hegemonie de
Städte—

159 — 171
Politische Lage der skandinavischen Halbinsel. Schweden,
VFotland, Schonen und ihre Bedeutung für die deutschen Städte.
Innere Durchbildung des Städtebundes. Erster Kampf mit
Waldemar. Veränderungen in Schweden, Albrecht von Mecklen⸗
zurg schwedischer König. Koalition der deutschen Städte und
—DDDD
Sieg der Städte, Zurücktreten der deutschen fürstlichen Ge—
walten.
Zwölftes Buch.
Ersles Kapitel. Soziale und politische Entwicklung des
RBürgertums bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts.
Höhe und Ausgang der Geschlechterherrschaft .. 175 -188
Folgen des Verfalls jeder sozialen Einwirkung der Central⸗
gewalt; Entstehung des Gegensatzes von Stadt und Land. Er—
ringung städtischer Selbständigkeit durch den patrizischen Rat
—
Stadtherrn. Ausbildung der Ratsverfassung; Stadtverwal⸗
tung. Verfall der Geschlechterherrschaft.
II. Entstehung der Zunft. P
Alteste Formen gewerblicher Thätigkeit, Haussleiß und
Wandergewerbe. Das hörige Handwerk der Grundherrschaften.
Entstehung von Kundenkreis und Markt: freiere Produktion
des Hofhandwerkes, Entwicklung selbständiger Arbeiter. An⸗
fänge der Zünfte. Wesen der ältesten Zunft; Unterschied ihres
genossenschaftlichen Charakters von dem der Markagenossenschaft.
Die Zunft als Amt,. Zunftzwang.

1832192
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        xn

Inhalt.

UII. Zunftbewegung und Zunftherrschaft . ...
Wirtschaftliche Hebung der Zünfte, Entstehung von Arbeits—
kapital. Soziale Hebung, Festigung und Veredlung der Zunft⸗
verfassung. Offentliche Beziehungen der Zunfte, militärische
Stellung der Handwerker. Anlässe zu politischen Bestrebungen
der Zünste. Schäden der Geschlechterherrschaft. Perioden ihrer
Zerstörung durch die Zünfte. Charakter der neuen Ver—
fassungen.

Seite
192 - 201

V. Politische und administrative Entwicklung der
Städte im 14. Jahrhundert— ..201-210
Charakter der städtischen Verwaltung, die Stadtgemeinde
noch eine Genofssenschaft. Über diesen Charakter hinausführende
Einflüsse: Finanzen, bürgerliche Rechtsbildung. Verhältnis
der Städte unter sich, zum Reich und zu den Territorien.
Stadt und Land: Ausbürger, Edelbürger, Pfahlbürger.
Zweites Kapitel. Städtisches Dasein und bürgerliche
Gesellschaft.
J. Der äußere Stadtbering .

Silhouette der Stadt. Befestigung und militärischer Dienst.
Gartenkultur vor den Thoren und innerhalb der Stadt. Die
Städte als Ackerstädte. Judenviertel. Stadterweiterungen.
Vorstädte.
II. Höhe und wirtschaftliche Kraft der Bevölkerung

Die Versuche zur Bestimmung der Bevölkerungshöhe und

ihre Schwierigkeiten; Struktur der Bevölkerung. Schwanken

der Einwohnerzahl im geschichtlichen Verhältnis der Großstädte

untereinander. Vermögensverteilung. Steuerkraft. Städtische
Finanzpolitik.
III. Ausgestaltung des bürgerlichen Lebens im
Stadtinnern .. WF
Die Straßen, Straßenpolizei, Straßenbau, gewöhnlicher
Zustand der Straßen. Gesundheitspolizei. Die Häuser. Feuer—
polizei und Löschdienst. Mannigfaltigkeit des Hausbaues, Ver⸗
kaufsstätten. Art des Verkaufs. Sicherheitspolizei. Sitten—
polizei. ffentliche Bauten, Markt. Stadtkirchen.

211-217

217223

223235

IV. Städtische Organisation von Gewerbe und Handel 285—241
Gewerbliche Anlagen. Handelspolitik. Stapelrecht; Lager⸗
häuser. Gastwirte und Unterkäufer. Kaufhaus und Plut—
        <pb n="12" />
        Inhalt.

handel. Gewerbepolitik und Gewerbepolizei. Stadtwage und
Stadtmaß.

—A

Seilte

V. Die bürgerliche Gesellschaft .— .241-252
Das bürgerliche Haus. Familienverfassung: Absterben der
Geschlechterverfassung, Entwicklung des Familiengutes und der
Gütergemeinschaft der Ehegatten, Aufkommen freier Vormund—
schaft; Charakter der neuen Familie nach Vermögensverfassung,
hausherrlicher Gewalt, persönlicher Zusammensetzung(Ingesinde)
und persönlichem Schicksal. Genossenschaftliche Geselligkeit: geist⸗
liche Brüderschaften, weltliche Brüderschaften. Gesellige Formen,
Luxrus, Mode.

Drittes Kapitel. Geistesseben im späteren Mittelalter.
J. Allgemeine Haltung des geistigen Lebens .
Scheidung des Bildungsganges für die einzelnen Berufs—
kreise der Nation, alte Bildung auf dem platten Land, Latein⸗
schulen in den Städten, Universitäten. Ergebnisse der bürger—
lichen Bildung, enger statistischer, geographischer, historischer
Horizont. Konventionelle Charakteristik in Geschichtsschreibung
und Porträt. Humor. Entwicklung der Eigennamen und der
sozialen Typen. Leidenschaftlichkeit und Unsittlichkeit.
II. Religiöse Strömungen....

253—2262

2622276
Religiosität und Aberglaube der untersten Schichten.
Geißelfahrten, religiöse Epidemien überhaupt. Die bürgerliche
Mystik; ihr Ursprung, ihre enthusiastische und quietistische
Periode, ihre Erfolge (Eckart, Tauler, Suso, Ruysbroek, Groot,
Thomas von Kempen). Verweltlichung namentlich im Centrum
des Reiches bei aller Bindung an die Kirche.
III. Die Kunst: Architektur—

Keine starke litterarische Anteilnahme, dagegen Pflege künst⸗
lerischer Interessen. Altester deutscher Kunstbau. Die roma—
nische Architektur und ihre Abwandlung; Problem der Wölbung
und gebundenes System. Übergangsstil. Gotik: Bedeutung
des Spitzbogengewölbes für die Tektonik des Stils, orna—
mentale Armut. Eindringen der Gotik in Deutschland, ihre
Umformung in den frühesten Bauten. Bürgerliche Gotik des
14. Jahrhunderts.

276 -285
        <pb n="13" />
        xyv

Inhalt.

IV. Die Kunst: Plastik und Malerei.

Die Architektur und ihre Schwesterkünste. Die Plastik:
Emanzipation von der Architektur, Übergang zu malerischer
Haltung. Die Malerei: Grundzüge der künstlerisch-ästhetischen
Entwicklung auf diesem Gebiete vom 14. bis zum 17. Jahr⸗
hundert (Geschichte des Umrisses, der Lokalfarbe, des Kolorits
und des Lichtes); die Miniatur, die Illustrationstechnik und
die Tafelmalerei des 14. Jahrhunderts (Nurnberger, Prager,
Kölner Schule; Meister Wilhelm).

Seite
285297

J. Die Litteratur—

Gesamtcharakter. Fortleben älterer Dichtungsgattungen
in veränderter Form: Minnesang-Meistersang, Ritterepos—
Roman, Volkslied. Bürgerliche Dichtung: Satire (Boendale,
Brant, Murner); Drama (kirchliche Anfänge, ihre Demokrati⸗
fsierung und Säkularisation, bürgerliches Possenspielp

297303

BViertes Kapitel. Zürsten und Territorien im späteren
Mittelalter.
l. Die Bildung des Territoriums .... . 33042309

Die vier Perioden der deutschen Verfassungsgeschichte. Ver—
mächtnisse des Staates des 6. bis 183. Jahrhunderts an die
Folgezeit. Bildungskräfte der Landesgewalt: Grundherrschaft,
vogteiliche Schutzgewalt, Lehnsherrlichkeit. Erwerb staatlicher
Rechte. Landesherrlichkeit.

II. Die Landesverwaltung..—

Ausgang von der militärischen Gewalt: Verfall der Lehns—
und Kriegsdienstverfassung, Burgenbau, Burggrafen und Burg⸗
mannen, burgliche Bezirkseinteilung des Landes. Entstehung
der Amtsverfassung: Burggraf und Amtmann, Ausbildung
der Beamteneigenschaft des Amtmanns. Selbständigkeit des
Amtmanns als Verwalter, unglückliche Entwicklung der Amts-
oerfassung in einzelnen Territorien. Beamte neben dem Amt⸗
mann: Schultheißen und Kellner (Anderungen in der Gerichts—
oerfassung, finanzielles Schicksal der Grundherrschaft). Zwischen⸗
instanzen zwischen Lokal- und Centralverwaltung. Central⸗
oerwaltung: geheime Räte, Kanzlei, Hofgericht, Finanzver⸗
waltung. Versuche zur Ausscheidung weiterer Behörden aus
dem Schoße der Geheimen; der Hofmeister.

310 - 326
        <pb n="14" />
        Inhalt.

III. Die Landeshoheit

Stufen ihrer Entwicklung: Lehnsrechtliche Erblichkeit staat⸗
licher Rechte, Privilegierung mit kodifiziertem Abschluß in den
Konstitutionen von 1220 und 1282, Erringung der Unteil⸗
harkeit und des Erstgeburtsrechts. Militärhoheit. Gerichts⸗
hoheit. Finanzhoheit: Umbildung der grund⸗, schutz⸗ und lehns⸗
herrlichen Leistungen in eine unregelmäßige Art indirekter Be⸗
steuerung, Ausbildung der Regalien und der Bede.
IV. Die Landstände

Teilnahme an der Beratung der fürstlichen Angelegen⸗
heiten seitens der Bauern, der Großen (Herren und Prälaten),
her Ritter und der Städte. Halbstaatlicher Charakter dieser
Stände mit Ausnahme der Bauern. Wirkungen dieses Charak⸗
ers für die Entwicklung der Landesstandschaft. Anlässe zur
volitischen Einigung der Stände. Charakter der Einigung.
Ständische Verfassung und Verwaltung. Thatsächliche Be⸗
deutung der Stände in den hervorragendsten Territorien. Folgen
des Nebeneinanders fürstlicher und ständischer Gewalten für
das spätere Mittelalter, Ausgleich im 16. Jahrhundert. Kurze
Andeutung der ferneren Schicksale der halbstaatlichen Gewalt
der Stände.

XxvV

Seite
326 -331

331-347

Dreizehntes Buch.
hrstes Kapitel. Das Königtum und die Kampfe zwischen
Fürflen, Adel und Städten in der zweiten Haͤlfte des
14. Zahrhunderts.
l. Die Hauspolitik Karls IV... .351-359
Gegenseitiges Verhältnis von Adel, Fürsten und Städten
m Reich um die Mitte des 14. Jahrhunderts. Karl IV. als
böhmischer König. Verhältnis zum Hause Habsburg. Er—⸗
werbung Brandenburgs. Hstliche Politik: Schlesien, Polen,
Angarn. Allgemeiner Charakter der Hausmachtspolitik Karls.
Wahl Wenzels zum deutschen König.
l. Karl und die sozialen Gegensätze im Reich ·
Einleitend: Verhältnis der sozialen Gegensätze unter sich

und der Reichsgewalt zu ihnen bis auf Karl IV. Karls IV.
Stellungnahme bis zum Jahre 1870. Eingriffe in die s chwäbi⸗
schen Verhältnisse aus Gründen der Hauspolitik. Untergang

359 —365
        <pb n="15" />
        xvJ

Inhalt.
Seite
des königlichen Einflusses in Schwaben: Städte und Adel im
offenen und selbständigen Widerspruch zu einander.
III. Gewaltsame Austragung der sozialen Gegensätze
unter König Wenzel
Erweiterung der Gegensätze auf alle centralen Gegenden
des Neiches: Adelsgesellschaften, schwäbischer und rheinischer
Städtebund. Vermittlungsversuche König Wenzels. Kampf
wischen Städten und Adel. Eingriffe Leopolds von öster—
reich und Wenzels. Offener Gegensatz zwischen Städten und
Fürsten. Erneute Vermittlungsversuche des Königs; Heidel—
berger Stallung. Wenzels Judenpolitik, sein Übertritt auf die
Seite der Städte. Ausbruch des Kampfes zwischen Fürsten
und Städten, Sieg der Eidgenossen, Niederlage der Städte im
Reichscentrum. Egerer Landfriede. Monarchie und Födera
lismus.

305—376

lIV. Wenzels Hausmachtspolitik, seine Absetzung ..
Stellungnahme Wenzels zum kirchlichen Schisma: er laviert
aus Gründen der Hauspolitik. Ubernahme der deutschen Kirchen—
politik durch die Kurfürsten; Mainzer Händel. Hauspolitik
Wenzels gegenüber Ungarn und Polen, schädigende Wirkungen
für das Reich. Wenzel will abdanken. Absetzungspläne der
Fürsten. Plötzliche Energie Wenzels; städtefreundliche Politik.
Absetzung des Königs durch die Fürsten und Kurfürsten; ihre
Motive und ihre rechtliche Bedeutung.
V. König Ruprecht; Wahl Sigmunds ....8844391
Wahl Ruprechts. Sein Ringen nach Anerkennung. Zug
nach Italien. Marbacher Bund. Ruprechts Tod. Wahlwirren.
Wahl Sigmunds.

Zweites Kapitel. Konziliare Bewegung; Wiener Konkordat
vom Jahr 1448.
J.

Verfall der Kirche im späteren Mittelalter ..

Finanzieller Verfall der alten Kirchenverfassung innerhalb
der Nation: geldwirtschaftliche Finanzierung, Pfründensystem.
Verweltlichung der Bischöfe. Nationale Opposition. Verfall
des Papsttums, finanzielle Ausbeutung der Kirche durch die
sturie seit Ende des 13. Jahrhunderts. Beginnende Aus—
beutung der Laien. Opposition des Klerus. Bedeutung der
tonziliaren Bewegung.

3922 398
        <pb n="16" />
        Inhalt.

Xxvu

Seite
II. Die Anfänge der konziliaren Bewegung .398 408
Die Kurie unter dem Druck der französischen Krone und
der wachsenden Selbständigkeit des Kardinalkollegs. Das
Schisma von 1878 und seine nächsten Folgen. Das Pisaner
Konzil; drei Päpste. Papales und epifkopales Kirchentum.
Theorieen des Dietrich von Niem.
III. Sigmund und das Konstanzer Konzil.
Persönlichkeit Sigmunds. Sigmund in Italien, Berufung
des Konstanzer Konzils. Anfänge des Konzils, Abstimmung
nach Nationen, Zurückdrängung der Päpste, erste theoretische
Erfolge. Aufnahme der Causa dei, Versumpfung der Be⸗
ratungen. Sigmunds Versuch, das Konzil auf diplomatischem
Wege flott zu machen, scheitert an der Erbärmlichkeit der
Inftitutionen des Reiches. Verfall des Konzils; Martin V.
Papst, die Konkordate.
V. Verfall der luremburgischen Hausmacht; husi—

tische Bewegung. »

Begründung und Art der luxemburgischen Hausmacht.

Ihr Zerfall im Norden: Verlust Brandenburgs und des Ein⸗

flufses nördlich des Erzgebirges. Vermählung Albrechts von

osterreich mit der luxemburgischen Erbtochter Elisabeth. Ver⸗
lust Böhmens; husitische Bewegung. Verlust Ungarns.

103 —410

410 420

Y. Das deutsche Ksnigtum; das Reich und der Aus—
gang der konziliaren Bestrebungen..* 420 -407
Reformversuche Sigmunds mit Hülfe der Städte; Gegen⸗
wirkung der Fürsten. Stellung Sigmunds im Reich während
des dritten Jahrzehnts des 15. Jahrhunderts. Das Konzil zu
Basel und Kaiser Sigmund. Verfall des Konzils, Sieg der
Kurie.
71. Behandlung der konziliaren Errungenschaften
durch König und Fürsten
Die Lösung in Frankreich. Die fürstliche Neutralität in
Deutschland, ihr Bruch durch einzelne Fürsten und König
Friedrich II. Verhandlungen Friedrichs mit Eugen IV.;
Intrüstung in Deutschland; fast ergebnislose Versuche, die Kurie
zum Entgegenkommen zu bewegen; Wiener Konkordat. Aus—
sichten des deutschen Königtums, der Landesgewalten und
der Kurie.
damprecht, Deutsche Geschichte. IV.

427-434
        <pb n="17" />
        xviII

Inhalt.
Seite
Yrittes Kapitel. Berfall des deutschen Einslusses nach
auken. Ruin im Innern.
J. Die Ereignisse im Südosten des Reiches bis zum
Jahre 1478 und das Haus Habsburg 43835 444
Die Hausmacht der Habsburger bis auf die Zeit der
Könige Albrecht I. und Friedrich III. Charakter dieser Könige.
dage in österreich, Friedrich von fast beständigem Aufruhr um—
geben; sein Verhältnis zu seinen Mündeln Sigmund von Tirol
und Ladislaus Posthumus. Verlust Böhmens, Regierung
Georg Podiebrads. Verlust Ungarns, Matthias Corvinus. Be—
deutung Ungarns in den siebziger und achtziger Jahren des
15. Jahrhunderts.

II. Die Ereignisse an der Westgrenze; das burgun—
dische Reich bis zum Tode Philipps des Guten, 1467 444 -455
Anfänge des Reiches Burgund. Erwerbung Luxemburgs,
Absichten auf Lothringen. Stellungnahme Sigmunds und
Friedrichs III. Die Armagnaken und die schweizerische Politik
des Hauses Habsburg; Schlacht bei St. Jakob an der Birs.
Abzug der Armagnaken aus dem Elsaß, französische Erfolge
in Lothringen. Die Soester Fehde, ihr Ergebnis für die deutsch⸗
burgundischen Beziehungen. Charakter des burgundischen
Reiches, seine Bedeutung für die Geschichte des deutschen Nord⸗
westens.

UI. Entwicklung des Reichscentrums, etwa 1440
bis 14868..5

455—468
Endgiltiger Untergang der städtischen Gleichstellung mit
den Fürsten. Fürstliche Versuche einer weltlichen und geist⸗
lichen Reform scheitern. Podiebrads Reformidee 1463. Ver⸗
suche lokaler Reformen. Letzter Versuch einer reaktionär⸗
mittelalterlichen Reform durch den Kaiser. Endgiltiger Verfall
der äußeren Verhältnisse des Reichs: die Schweiz, Burgund
und Unaarn.

IV. Die deutschen Ostseeländer und die Hanse bis zu
den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts ..
Zurücktreten des hansischen Einflusses und der skandina⸗
vischen Mächte mit der Wende des 14. und 15. Jahrhunderts;
Streben des deutschen Ordens nach einer Herrschaft zur See.
Verfall des Ordens bis zum Jahre 1466: Verhältnis Litauens

1462482
        <pb n="18" />
        Inhalt.

XLX

Seite
und Polens zum Deutschtum. Kampf der Hanse mit König
Erich, Verlust des vollen Dopnium maris baltiei. Schwierige
Lage des hansischen Handels in der Nordsee; innere Zwiste.
gusammenschrumpfen des Bundes auf die wendisch⸗sächsischen
Städte.
V. Verfall der Hanse und des deutschen Einflusses
im Ostseegebiet
Rückgang der kommerziellen Fähigkeiten. Ruin des han⸗
sischen Handels im Westen, Osten und Norden. Jürgen Wullen⸗
wever. Verfall des deutschen Einflusses überhaupt in den
standinavischen Lündern.

482 488
        <pb n="19" />
        <pb n="20" />
        Elftes Buch.

Zamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="21" />
        Erstes Kapitel.
Wiederherstellung des
Röniglums.

nationalen

Das Wesen der weltgeschichtlichen Entwicklung beruht
großenteils darauf, daß die typischen Bestandteile der Kul—
tur hochentwickelter Völker auf jugendliche Völker übertragen
werden, in diesen fortleben und sich mit den neuen Errungen⸗
schaften des empfangenden Volkes zu schönerer, bessere Frucht
versprechender Blüte vereinen. In diesem Sinne bietet der
weltgeschichtliche Verlauf den Anblick eines Veredlungsprozesses,
wie diesen der Gärtner im Pfropfen und Okulieren durch Ein—
führung feinerer Keime in minder hoch entwickelte, aber beson⸗
ders kräftig geartete Gewächse vornimmt. So sind die Er—
rungenschaften der orientalisch-occidentalen Entwicklung von
den Ägyptern und den asiatischen Völkern auf die Griechen,
von den Griechen auf Rom, von Rom auf die Germanen über—
gegangen.

Für die Germanen aber erfolgte die Übertragung auf be—
sondere Art. Die wichtigsten hellenifchen Staaten wie Rom wur—⸗
den sehr früh Stadtstaaten, und waren darum fast von Anfang
an an den Ort ihrer Entstehung gebunden. So mußten die
fremden Errungenfchaften ihnen zugebracht werden; auf der un⸗
verrückbaren Grundlage ihres Staatsgebietes wurden sie von

1 *
        <pb n="22" />
        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
ihnen verarbeitet. Der germanische Staat dagegen war eine
militärisch gekennzeichnete Organisation der Genossen einer
Völkerschaft ohne schon völlig festes Gebiet: er war traus—
portabel. Es war darum möglich, daß er auf das Gebiet der
römischen oder hellenischen Kultur selbst übertragen wurde und
dort, auf fremder geographischer VBasis, die Kultur der Alten
in sich aufnahm. Auf dieser Möglichkeit beruhten die Vor—
gänge der letzten vier Jahrhunderte vor und nach Beginn der
christlichen Ara, die man als die der Völkerwanderung zu—
sammenfassen kannn; in den weitaus überwiegenden Fällen
haben die Germanen durch Einwanderung in das Imperium
den Besitz der antiken Kultur erworben.

Das hatte nun für das Fortleben dieser Kultur besondere
Folgen. Den Hellenen sind im wesentlichen nur die geistigen
und materiellen Fortschritte der Orientalen zu Gute gekommen;
Rom hat sich in ähnlicher Weise nur der Kunst, der Litteratur,
der Technik der Hellenen bemächtigt. Die Germanen, auf diesen
Gebieten höchstentwickelten geschichtlichen Lebens gemäß ihrer
niedrigeren Kulturstufe weniger rezeptionsfähig, nahmen vor
allem die ihnen allein durch die Einwanderung zugänglich ge—
wordene umfassende Hülle der alten Kultur, nahmen die äußeren
Formen des Staates auf. Es ist bekannt, daß die ersten deutschen
Reiche auf römischem Boden nichts sein wollten, als Teile des
Imperiums; und auch spätere Reichsgründungen wurden noch
als wiederauflebende Abbilder desselben, nicht als sein selb⸗
ständiger Ersatz betrachtet?.

Damit lebte von der antiken Kultur vor allem auch die
römische Staatsidee weiter. Und zwar in doppelter Form: in
dem Glauben an den Fortbestand des weltlichen Universalreichs
und in der Verfassung der Kirche, wie diese, eine Staats⸗
schöpfung der Zeit Constantins des Großen, das Chaos der
Völkerwanderung überdauert hatte. Und früh schon hatte sich

der große Geist gefunden, der beide Formen zu der Einen
Bgl. Band 13 S. 68 ff. A2 ff. Cau.2. S. 60 ff., 208 ff)
2 Vl. Band Ie S. 235 f., auch S. 240f. I h. 2. S. 231 f. auch S. 236f.)
        <pb n="23" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums.
Idee einer künftigen christlichen Theokratie verschmolz; es ist
der Grundgedanke der Civitas dei des heiligen Augustin.

Dies Fortleben der römischen Staatsidee in doppelter,
äußerer Einigung zustrebender Form ist für das Schicksal der
Germanen und vor allem der Deutschen von durchschlagender
Bedeutung gewesen. In einer Zeit, in der die Nation in sich
noch keineswegs die Gewähr künftiger politischer Einheit trug,
in der Zeit der Völkerschaften und Stämme, hat vor allem sie
die äußere Einheit gewahrt, ein mechanisches Band gleichsam,
das eisern die widerstrebenden nationalen Bestandteile zusammen—
faßte. Unter ihrem Einfluß begründete Karl der Große das
Neich der Franken und Langobarden und schließlich die kaiser—
liche Theokratie seiner letzten Jahre; ihr diente die Partei der
Bischöfe und Äbte, die in der schweren Zeit Ludwigs des
Frommen das Reich zusammenhielt, ihr auch die Partei—
stellung der Bischöfe und des Papstes in den letzten Jahren
Konrads J.1; von ihr ausgehend hat Otto der Große das
Imperium neu errichtet und Heinrich III. ihm noch einmal
einen theokratischen Charakter zu verleihen gesucht.

Allein spätestens seit dem 11. Jahrhundert trat eine Zer⸗
setzung des politischen Ideenkreises ein, den die Antike überliefert
und Augustin einheitlich formuliert hatte. Universalstaat und
Kirche wandelten sich innerlich um und gingen in ihren Wegen
auseinander. Es war ein unvermeidlicher und in seinen Folgen
keineswegs tragisch zu nehmender Verlauf.

Die politische Idee des Imperiums mußte schwinden, so⸗
bald sie nicht mehr getragen war von dem thatsächlichen Vor—
handensein eines Imperiums oder wenigstens dem lebendigsten
Glauben an dessen bald wieder anbrechende Zukunft. Nun ist
das römische Weltreich thatsächlich niemals wieder erneuert
worden, und der Glaube an seine Wiederkehr mußte, durch die
bestehenden Zustände nur mangelhaft unterstützt, entsprechend
dem immer stärkern Nachlassen aller antiken Überlieferung all⸗
mählich verloren gehen; vergebens hat ihn die karlingische wie

1 S. Band IIs S. 34, 36 f., 120. (Ii.2. S. 834, 86 f. 117.)
        <pb n="24" />
        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
die ottonische Renaissance von neuem zur alten Sicherheit zu
beleben gesucht. Der ottonischen Renaissance folgt keine weitere
politische, von oben her veranlaßte Renaissance: bezeichnend
genug: die antike Staatsidee des Imperiums begann mit dem
Eingang des 11. Jahrhunderts zu verblassen.

Verwandt war das Schicksal der antiken Staatsidee, soweit
sie in der Kirche fortlebte, wenn es sich auch in ganz andern
Folgeerscheinungen auswirkte. Noch im 8. und 9. Jahrhundert
hatte die Kirchenverfassung der alten Episkopalzeit insoweit be—
standen, als römische Verwaltungstradition und römische Rechts—
auffassung in Verbindung mit dem Empfinden galten, daß man,
um diese aufrecht zu erhalten, vor allem das Auseinanderfallen
des mitteleuropäischen Großstaates, jetzt der Karlinge, verhindern
müsse. Es war ein Gedanke gewesen zum Heile der Einheit der
deutschen Stämme. Indes diese Auffassung schwand im Laufe
des 10. und 11. Jahrhunderts. Während auf der einen Seite
die Bischöfe den Kaisern deutscher Nation noch eifrig in der
Verwaltung des deutschen wie italienischen Reiches zur Hand
gingen, entwickelten sich andererseits in den Tiefen der abend—
ländischen Völker, eine Folge nun wirklich herzlicher Aufnahme
des Christentums, die Anfänge einer neuen Frömmigkeit, die
ihren Ausdruck in einer veränderten Verfassung der Kirche
suchen mußten. Aus den Klöstern Lothringens wie von Cluny
her ertönte die Lehre vom Berufe der Frommen zur Welt—⸗
entsagung und Weltbeherrschung zugleich!, und sie fand Wieder⸗
hall in Rom, an den Schwellen des Grabes des heil. Petrus,
dessen Nachfolger längst die Alleinherrschaft über die Kirche be—
anspruchten. Hier nahm sie alsbald einen veräußerlichten Cha—
rakter an, der sich nicht mehr mit dem Berufe der Kirche als
einer Stütze und eines Komplements universal-weltlicher Herr—
schaft oder mit dem Gedanken eines geistlichen Primates des
römischen Bischofs vertrug, sondern vielmehr hinauslief auf
eine weltliche Theokratie des Papstes mindestens im Abend—
lsand. Das ist das Ziel, das Gregor VII. in dem Dictatus
1 S. Band IIs S. 10 f. (II1.2. S. 204 f.)
        <pb n="25" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 7
—EDDDDDD bis auf
Innocenz II. und über ihn hinaus nachgelebt!. Hatte das
Papsttum damit noch irgendeinen Zusammenhang mit den frü—
heren Verfassungsrichtungen der Kirche, soweit diese die Einheit
der Nation zu fördern geeignet waren? Es sah über die Na—
tionen als solche hinweg; die päpstlichen Ideale des 11. und
der folgenden Jahrhunderte waren kosmopolitisch.

Ziehen wir die Summe! Mit dem 12. Jahrhundert waren
alle jene Fort- und Nachbildungen der römischen Staatsidee
in Verfall geraten, welche bis dahin geeignet gewesen waren,
die aus inneren Lebensgängen heraus noch nicht gesicherte Ein—
heit der Nation äußerlich herbeizuführen und zu wahren. Sie
fielen für diese bisher von ihnen gelöste Aufgabe um so mehr
hinweg, als sie in ihrer weltlichen und kirchlichen Ausbildung
mittlerweile miteinander in den schwersten Hader geraten waren.
Und es war ganz besonders kein Vorteil für die Nation, daß
in diefem Zwiste im Laufe des 18. Jahrhunderts das Papsttum
siegte, also derjenige Erbe antiker Überlieferungen, der sich
nicht auf die Nation stützte. Während das Kaisertum deutscher
Nation unterlag, wußten die italienischen Päpste Theorien
zu entwickeln, welche dieses sogar in seinen speciell deutschen
Grundlagen angriffen, indem sie z. B. die Fabel aufbrachten, das
Recht der deutschen Fürsten zur Königswahl stamme vom Papste.

Fest aber stand um die Mitte des 18. Jahrhunderts vor
allem, daß die Einheit der Nation weder durch Kaisertum noch
durch Kirche als äußerlich umklammernde Gewalten fürder ge—
wahrt werden könne. Und die bange Frage erhob sich, ob diese
Aufgabe inzwischen von inneren, nationalen Entwicklungen in
ausreichendem Maße übernommen worden sei.

Das 13. Jahrhundert ist das Zeitalter ausgehender
Naturalwirtschaft und stärker beginnender geldwirtschaftlicher
Einflüsse.

Die frühesten Perioden der vollen naturalwirtschaftlichen
Zeit, das 7. bis 9. Jahrhundert, hatten die Entstehung des

1 Vgl. dazu u. a. Band II S. 258, 260, 266.
        <pb n="26" />
        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Lehnwesens gesehen; im Lehnsstaat Karls des Großen war das
Gebilde einer energischen Exekutive mit einem reichlich ent—
wickelten, naturalwirtschaftlich besoldeten, durch besonderen
Treueid an den Inhaber der Vollstreckungsgewalt gebundenen
Beamtentum entstanden. Die reiferen Perioden der Natural⸗
wirtschaft sahen dies Gebilde sich umgestalten, schließlich zer—
fallen. Die Beamten wurden erblich; die Verwaltungsbezirke
wurden zu Territorien, sei es als Ganzes oder als Teile, sei
es zusannnengefaßt oder zerstückelt. Der Fürstenstand erwuchs
aus dem höheren Beamtentum, die Landesgewalt aus den Ge—
walten der monarchischen Centralstelle, die auf die Fürsten über—
gingen!. Die einzelnen Landesherren standen miteinander in
Wettbewerb um Land, Selbständigkeit und Einfluß; der nationale
Gesichtspunkt lag ihnen fast durchweg fern; genug, wenn ihre Be—⸗
strebungen, nur selten genau auf dem Gebiete eines alten Stammes
fußend, so sehr sie neue partikulare Interessen schaffen mochten,
doch auch alte partikulare Interessen der Stämme zerstörten.
Die Zeit aber, in der diese Landesherren durch Schaffung eines
überall ziemlich gleichmäßig durchgebildeten Lokalbeamtentums
aus dem Ritterstande, durch Schaffung eines gelehrten Beamten⸗
tums der Centralstelle aus juristisch gebildeten Angehörigen des
Adels und des Bürgertums eine erste, der ganzen Nation ge—⸗
meinsame Schicht geistiger Berufsklassen und damit eines der
wichtigsten Bindemittel einer künftigen, wahrhaft organischen
Einheit der Nation entwickeln sollten — sie lag noch ferne.
Die früheren Stufen des naturalwirtschaftlichen Zeitalters
hatten ferner eine Organisation der agrarischen Volkswirtschaft
dahin gesehen, daß neben die breite Schicht gleichbesitzender
Bauern Grundherren mit weitverstreutem Großbesitz und ab—
hängige Leute in deren Nahrung und Schutz getreten waren.
Diese Organisation des agrarischen Betriebes gestattete Über⸗
schüsse, die vor allem zur weiteren Kolonisation des Landes
verwendet wurden. Hieraus war eine von Geschlecht zu Ge—
schlecht vererbende kolonisatorische Befähigung der Nation her—⸗

tZum Schicksal des Königtums selbst val. Band III S. 103 f.
        <pb n="27" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 9
vorgegangen; und als diese daheim nach dem Ausbau des
Landes ein Feld der Thätigkeit nicht mehr fand, hatte sie sich
unter dem Drucke starker Bevölkerungszunahme nach außen
gewandt. Der Ruf zur Fahrt nach Osten war erschollen; in
friedlicher Reise war man noch jetzt im Begriff, jenseits der
Elbe und an den mittleren Flußläufen des Donaugebietes Drei⸗—
fünftel des heutigen deutschen Bodens zu gewinnen?. Es war
ein Vorgang ohnegleichen: kein Zweifel, daß er dereinst der
Macht und Größe des Vaterlandes, wie der festen Verklam—
merung seiner einzelnen Teile dienen würde. Aber vorläufig
war doch dies allein nicht die Wirkung. Die Gegenden des
Mutterlandes wurden eines trefflichen Teils ihrer Bevölkerung
in ungleicher Weise beraubt und darum in ihrer gegenseitigen
Machtstellung erschüttert, und dem Mutterlande stellte sich das
Kolonialgebiet einstweilen mit andern Sitten, abgewandeltem
Deutschtum, veränderter Konstruktion seiner Staatsgewalten
gegenüber. Die Zeiten der Endosmose, der engsten gegenseitigen
Durchdringung von Mutterland und kolonialem Boden brachte
zwar eine nahe Zukunft in der Entwicklung der Hanse wie
in den Hausmachtbestrebungen der Habsburger, Adolfs von
Nassau und der Luxemburger, die alle von dem mutterländischen
Westen in den kolonialen Osten strebten: — allein diese Zeiten
waren noch nicht angebrochen?.

Über die reife Naturalwirtschaft endlich, wie sie vor allem
gekrönt ward durch das Werk der östlichen Kolonisation, war
die junge Geldwirtschaft der Städte emporgewachsen. Gewiß
hat nichts die Nation schließlich wahrhaftiger und mehr aus
dem innersten Kern der Entwicklung heraus geeint, als
eben das stille Wachsen geldwirtschaftlicher Beziehungen, von
der Begründung des rheinischen Münzvereins im Jahre
1386 und dem reißenden Wachsen der Handelsbeziehungen im
14. und 15. Jahrhundert ank bis zum Zollvereinssystem des

1VBgl. Band III S. 857 ff.
2 Vgl. hierzu Band III S. 802, 303.
3S. Band VILSG. 40 ff.
        <pb n="28" />
        10 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
19. Jahrhunderts. Indes die ersten größeren geldwirtschaft—
lichen Wirkungen schienen doch einen beinah entgegengesetzten
Charakter zu tragen. Sie hoben die Städte als vereinzelte
Mittelpunkte der neuen Wirtschaftsform aus der alten, nur
auf naturalwirtschaftliches Dasein zugeschnittenen Verfassung
heraus; in ihrem Gefolge zog der Krieg mit den Territorien ein⸗
her und der Zwist mit den alten Herren der Städte!; und ein
engherziger Abschluß der Städte vom umliegenden platten
Lande, soweit es sich um die freie Vermittlung der geldwirt—
schaftlichen Entwicklung auch an dieses handelte, hob fast die
Verdienste auf, die sich die Städte im Interesse öffentlichen
Friedens und größerer Verkehrssicherheit während der Zeiten
des Interregnums um das Reich erwarben?

Unter diesen Umständen war es nicht zu viel, sprach man
ums Jahr 1270 in Deutschland von einem Kampfe aller gegen
alle. Die alten, mechanisch schützenden Mächte der Nation,
Kaisertum und Kirche, waren dahin; die neuen, organisch ver⸗
bindenden Mächte waren noch nicht zu vollem Leben entwickelt. Es
war ein Interregnum nicht bloß der Könige, sondern auch der
nationalen Bildungskräfte. Und schwer nur war vorherzu—⸗
sagen, welches zunächst die weiteren äußeren Schicksale des
Vaterlandes sein würden.

Wer wollte die Macht der noch vorhandenen einigenden
Tendenzen sicher abschätzen? Wer in diesem Augenblick die poli—
tische Bedeutung der Ritterschaft und der freien Herren, jener
Reliquien der großen staufischen Zeit kaiserlicher Kämpfe und
dichterischer Bildung, wer gar die der emporstrebenden Städte
und der kräftig zusammengerafften Territorien richtig ermessen?
Erst die Zukunft hat gelehrt, daß einstweilen, noch bis tief ins
14. Jahrhundert hinein, die vornehmste Kraft der Nation, so—
weit sie gesammelt auftrat, in den Territorien gelegen wars.

1S. Band III S. 289, 290.

S. Band III S. 287 f.

s Das Hervortreten der Städte um die Mitte des 18. Jahrhunderts
(Band III S. 255. 288 f.) bildete nur Evpisode.
        <pb n="29" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 11

II.
Ein Überblick über die Welt der territorialen Bildungen
um die Mitte des 13. Jahrhunderts lehrt freilich, daß eine
Gruppe derselben, die geistlichen Territorien, längst nicht mehr
die große Rolle früherer Jahrhunderte spielte. War die Lage
der Pfaffenfürsten noch in den letzten Jahrzehnten der staufischen
Herrschaft sehr selbständig gewesen!, so ging dieser Vorteil
während des Interregnums verloren. Sehr natürlich. Die
territoriale Gewalt selbst der wichtigsten Pfaffenfürsten, der
drei rheinischen Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, war
an sich nicht groß; ihre Einnahmen standen weit hinter denen
größerer Laienfürsten zurück; der Markgraf von Brandenburg
z. B. war finanziell um etwa das Sieben- bis Fünfzehnfache
mächtiger als sie. So beruhte ihre Bedeutung vor allem auf
der Verbindung mit der Kurie; nur so lange sie die natürlichen
Organe kräftigen päpstlichen Einflusses in Deutschland waren,
überflügelten sie manchen Laienfürsten. Während des Inter—
regnums, wo dieser Einfluß infolge des Mangels einer könig⸗
lichen Gewalt keine Möglichkeit der Bethätigung fand, hörte
man darum weniger von ihnen; gegen Ende des 13. Jahrhunderts
dagegen und noch in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahr⸗
hunderts, in einer Periode häufiger Königswahlen, und hin
— D — natio⸗
naler Verfassung unter Ludwig dem Bayern und Karl IV.
machten sie noch einmal sich entschieden genug geltend.

Im übrigen waren die Gebiete der Pfaffenfürsten, an sich
als Kirchengut viel beständiger in ihren Grenzen und ihrer
Ausgestaltung als die der Laienfürsten, in ihrer Bedeutung
doch wieder dadurch teilweis lahmgelegt, daß sie, soweit sie im
Kolonialgebiet lagen, zumeist den Landesgewalten der Laien—
fürsten untergeordnet waren, soweit sie sich aber im Mutterland
befanden, grade das Centrum der mutterländischen Entwicklung,
den Südwesten, nicht beherrschten. Denn dichter aneinander—

1 S. Band III S. 272.
        <pb n="30" />
        12 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
gereiht lagen größere pfaffenfürstliche Länder eigentlich mir im
ZSüdosten (Aquileja, Trient, Salzburg) und im Nordwesten
Köln, Utrecht, Münster, Paderborn, Osnabrück, Bremen).
Unter diesen Umständen hätten die Pfaffenfürsten sich als be—
sondere politische Gruppe dauernd nur dann entwickeln können,
wenn ihnen ein besonderes auf nationalem Boden erwachsendes
Standesbewußtsein neuen Halt gegeben hätte. Allein hiervon
war in keinem Sinne mehr die Rede. Seit den großen Ge—
setzen der Staufer zu ihren Gunsten waren sie Fürsten, wie
andere Fürsten auch; ihre specifisch geistigen Interessen im
universalen und nationalen Sinne traten zurück, die Landes—
herrlichkeit siegte.

Die Gebiete der Laienfürsten, wie sie sich seit den Privi—
legien Friedrichs II. immer mehr befestigten und innerlich durch⸗
hildeten, waren nach Größe und Bedeutung in den einzelnen
Gegenden deutschen Bodens sehr verschieden gelagert.

Im Mutterland wies das süddeutsche Centrum, Schwaben
und Franken, die ärgste Zersplitterung auf. An der Westgrenze
des Mutterlandes dagegen, an der sich die Landeshoheit früher
und folgerichtiger ausgebildet hatte, wurde der Charakter des
Reichs schon wieder durch eine Anzahl mittelgroßer Territorien
bestimmt; hier folgten sich ohne größere Unterbrechung durch
Miniaturterritorien die Grafschaft Habsburg, das Herzogtum
Lothringen, die Grafschaft Luxemburg, das Herzogtum Brabant,
die Grafschaften Geldern und Holland, Gebiete meist vom
halben Umfang etwa einer heutigen preußischen Provinz. Die
eigentlich großen Territorien des Mutterlandes aber lagen an
der Ostgrenze. Hier hatte ein Jahrhundert früher Heinrich der
Löwe ein Reich besessen beinahe so groß, als das heutige
Preußen. Mehr als Zweifünftel des gesamten Reichsbodens
umfassend hatte es, auf die Herzogtümer Sachsen und Baiern
gestützt, fast die ganze Ostgrenze des Mutterlandes beherrscht,
und zwischen Eisenach, Leipzig und Bamberg waren sich seine
nördlichen und südlichen Teile auf kaum hundert Kilometer

S. Band III S. 276 f.
        <pb n="31" />
        Wiederherstellung des nationalen Nönigtums. 13
Entfernung nahegetreten. Dies Reich aber, eine beständige Ge⸗
fahr für jeden, auch den mächtigsten deutschen König, war mit
dem Sturze Heinrichs zersprengt worden!. Im Norden waren
die zu neuen Territorien umgebildeten Sprengstücke klein und
unansehnlich; das Herzogtum raunschweig⸗ Lüneburg, bald noch
das umfangreichste aller neu entstandenen Länder, war dennoch
kaum halb so groß, als Brandenburg oder Böhmen. In Süden
wurde nicht so gründlich zerschlagen, aber doch ging auch hier
selbst das größte Territorium, Bayern, geschwächt aus der
Katastrophe hervor. Wenn gleichwohl die Wittelsbacher, die
Beherrscher Bayerns eben seit dem Sturze Heinrichs des Löwen,
don nun ab eine der wichtigsten Rollen unter den Laienfürsten
des Mutterlandes spielten, so hing das zunächst und noch
auf lange von der Thatsache ab, daß sie seit 1214 bzw. 1227
zugleich im Besitze der rheinischen Pfalzgrafschaft waren, die,
ausgehend von einst reichem Besitze um Achen und in der
Eifel, sich eben damals in den unteren Gegenden des Ober⸗
rheinthals, in der heutigen Pfalz und um Heidelberg zu kon⸗
solidieren begann. Nun wurde allerdings der wittelsbachsche
Gesamtbesitz im Jahre 12655 auf längere Zeit hin geteilt, in—
dem Niederbayern und Oberbayern mit der Pfalz als gesonderte
Territorien auseinandertraten; allein auch dann noch blieb
Oberbayern, sieht man von den seit Rudolf von Habsburg
begründeten Hausmächten ab, bis etwa zur Mitte des
14. Jahrhunderts eines der wichtigsten Länder im alten
Deutschland.
Gegenüber all diesen Territorien im Mutterlande trat der
Besitz nur allzu sehr zurück, der noch unmittelbar in der Hand
des Königs verharrte. Zwar hatte noch Kaiser Friedrich J.
kräftig erworben; zu seinem großen Hausgut, zum salischen und
welfischen Erbe fügte er zahlreiche Kirchenlehen und Vogteien;
in seiner Hand waren das Herzogtum Schwaben mit dem Elsaß,
das ostfränkische Herzogtum, die Grafschaft Burgund und zeit⸗

S. Band III S. 140.
        <pb n="32" />
        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
weis die Rheinpfalz; zudem bildete sich unter ihm eine be—
deutende Reichsgütermacht im Pleißner Lande aus, die doppelt
wichtig zu werden versprach, seitdem Heinrich VI. die Mark—
grafschaft Meißen für das Reich eingezogen hatte. Allein wie
wurde der kräftige Gang dieser Erwerbungen im Laufe des
13. Jahrhunderts unterbrochen! Schon Philipp von Schwaben
war maßlos in Vergabungen; in den späteren Jahren Fried⸗
richs II. und unter Konrad IV. kam es dann zu einer förm—
lichen Plünderung des Reichsbehörs. Was schließlich übrig
blieb, betrug an Flächeninhalt etwa Dreiviertel der Mark
Brandenburg; es lag zerstreut im Mündungsgebiet des Mains
in den Rhein, zwischen Neckar und Donau und Donau und
Lech, dazu kamen die Landgrafschaft Niederelsaß, Teile der
Oberpfalz und das sächsische Vogtland mit der Burggrafschaft
Altenburg. Es waren im Mutterlande elende Reste einstigen
Besitzes; auf das Kolonialgebiet aber erstreckte sich der Reichs—
besitz so gut wie gar nicht. Und doch wäre gerade auf diesem
Boden bei festem Zugreifen der Könige eine neue territoriale
Begründung der Reichsgewalt nochmals möglich gewesen, wie
Vorgänge späterer Zeit beweisen.

Das Kolonialgebiet zeichnete sich vor dem Mutterlande da—
durch aus, daß es das Land besonders großer Territorien war.
Wie die Siedelhufe der vlamischen und fränkischen Bauern die
alte Volkshufe der Heimat in ihrem Umfang um das Doppelte
zu übertreffen pflegte, folgend dem Gesetz extensiveren Aus—
maßes und darum reicheren Bodenumfangs aller kolonialen
Kulturen, so waren auch die Territorien des neugewonnenen
Ostens durchschnittlich mindestens doppelt so groß als die des
Mutterlandes, und die zahlreichen Miniaturbildungen der
Heimat fehlten fast ganz. In stolzer Reihe waren diese öst—
lichen Territorien nebeneinander gelagert, indem sie zugleich fast
immer Länder umfaßten: Preußen und Pommern; Branden⸗
burg und Schlesien; Böhmen und Mähren; sterreich, Steier—
mark, Kärnten und Krain. Die hervorragendsten unter ihnen
aber waren für die Zeiten des hohen und auch noch des späteren
        <pb n="33" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 15
Mittelalters jene, die dem Mutterlande am nächsten lagen:
Brandenburg, Österreicht! und Böhmen.

Von ihnen war im Verlaufe des 18. Jahrhunderts keines
so hervorgetreten, wie Böhmen?. Noch im Beginn des 13. Jahr⸗
hunderts mehr als Tributärstaat denn als Bestandteil des
Reiches angesehen, war es durch Friedrich J. zunächst enger mit
dem Reiche verknüpft worden; Friedrich hatte Herzöge ein— und
abgesetzt ohne Rücksicht auf das Seniorat des Herrscherhauses
und das alte Wahlrecht des Volkes. Aber diese Politik hatte
zugleich, verbunden mit der durch die Kolonisation steigenden
Bedeutung des Ostens, die dechischen Volkskräfte in das innere
Leben des Reiches eingeführt; in dem Kampfe zwischen Otto IV.
und Philipp von Schwaben spielte der Herzog von Böhmen
schon eine wichtige Rolle. Und unter Friedrich I. erfolgte
dann die endgültige Anerkennung dieser Bedeutung. Die Böhmen—
herzöge, die früher schon zeitweis königliche Ehren genossen
hatten, wurden in der goldenen Bulle Friedrichs vom 12. Sep⸗
Lember 1212 dauernd zu Königen ernannt und mit dem Reiche
Böhmen belehnt; es bedurfte jetzt zu ihrer vollen Befestigung
nur noch der Ordnung der Erbfolge, und auch diese verfügte
Friedrich II. bald darauf, im Jahre 1216, zu Gunsten des
Erstgeburtsrechts. So in den obersten Beziehungen zum Reich
und zum Lande gesichert, begannen die böhmischen Herrscher
des 18. Jahrhunderts eine Politik, der sich nur die der bur⸗
zundischen Herzöge des 15. Jahrhunderts vergleichen läßt.
Im dJahre 1246 starb das alte Haus der Herzöge von
Ssierreich mit Friedrich dem Streitbaren aus; sofort suchte
der Böhmenkönig Wenzel J. neben den Ungarn das Land zu
erwerben. Und was ihm persönlich nicht gelang, das erreichte
sein Sohn Otokar II., der glänzendste Vertreter des dechischen
Königtums, wenngleich als Enkel König Philipps von Schwaben
auch halbstaufischer Herkunft. Stauferfeindlich, päpstlich ge⸗—

1 Uber Brandenburg und österreich s. Band III S. 365 f.; 186,
as ff.
2 Val. Band III S. 381 384.
        <pb n="34" />
        6

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
sinnt wie sein Vater, setzte er schon im Jahre 1251, zwei Jahre
vor seiner Thronbesteigung, seine Wahl zum österreichischen Her⸗
zoge durch; unter dem Jubel des Klerus, mit der Unterstützung
der Bischöfe von Salzburg und Regensburg zog er in Wien ein
und brachte den Widerspruch des Adels gegen seine Herrschaft zum
Schweigen. Nach phantastischen Kreuzzügen ins Preußenland, die
zur Unterwerfung Samlands unter den Orden führten, zog er
m Jahre 1257 auf die Eroberung Bayerns aus. Bei Mühldorf
blutig zurückgewiesen wandte er sich gegen die Ungarn, die in
den wirren Kämpfen um den Nachlaß des österreichischen Herzogs⸗
———— Besitz fast ganz Steier—
marks gebracht hatten; er besiegte sie in einem stürmischen
Kampfe auf dem Marchfeld und fügte die Steiermark seinen
österreichischen Besitzungen zu. Darauf wußte er den Breslauer
Domherrn Peter auf den Bischofsstuhl von Passau, den Herzog
Wladislaus von Schlesien auf den Erzstuhl von Salzburg zu
bringen, sicherte sich die vogteiliche Gewalt über das Erzbistum,
nahm Kärnten nach dem Tode Herzog Ulrichs in Besitz, er⸗
warb Krain — stand um das Jahr 1270 als der mächtigste
Fürst des Ostens da mit einem Reiche, dessen Grenzen von den
Tiefebenen Oberitaliens und den Lagunen der Adria bis über
die schlesischen Berge reichten.

Und dieses Reich hatte er nicht bloß zusammengefügt, er
wollte es beherrschen. Nur lose noch hielt er die Verbindung
mit seinem Lehnsherrn, dem deutschen Könige, aufrecht; die Be⸗
lehnung durch König Richard im Jahre 1262 galt nur den
österreichischen Ländern, und Otokar ist weder persönlich zu
ihr erschienen, noch hat er den Huldigungseid geleistet. Um so
reger war er im Innern thätig. Hier galt es vor allem nach
dem damals bei den fortgefchrittenen Nationen des europäischen
Westens aufkommenden Prinzipe geldwirtschaftlichen Beamten⸗
tums eine reine, vom Lehnswesen und seinen dezentralisierenden
Einflüssen losgelöste königliche Verwaltung, und in ihr ein
unwiderstehliches Werkzeug zur Durchführung des königlichen
Willens zu errichten. Es war ein Ziel, das in den Haupt⸗
ländern Böhmen und Mähren besonders leicht erreicht werden
        <pb n="35" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 17
konnte. Zwar waren auch hierher von Deutschland aus einige
Züge lehnsrechtlicher Entwicklung gedrungen; sogar ein Gebilde,
das der deutschen Ministerialität ähnlich erscheint, war wenig⸗
tens in Mähren entwickelt. Im allgemeinen aber war da⸗
durch, daß das königliche Bodenregal noch voll zu Recht bestand,
eine Entwicklung im Sinne des Lehnswesens bislang vermieden
worden: Gut, das an Große verliehen worden war, fiel noch
im 12. Jahrhundert mit dem Tode des Herrschers heim. Für
die Verwaltung aber bestand noch die alte Dschupenverfassung,
wonach Burggrafen ähnlich den Grafen der Merowingerzeit
das Gebiet je einer ehemaligen Völkerschaft als vollbemächtigte
Mandatare des Königs beherrschten. Otokar bildete diesem
derkommen gegenüber ein viel intensiveres System im Sinne
moderner Landesverwaltung aus. Die Dschupen blieben nur
noch Bezirke der Gerichtsverfassung und Rechtssprechung, doch
erhielten sie auch als solche in einem Oberhof zu Prag ein Organ
höherer Instanz und eingehender Kontrolle. Als Verwaltungs⸗
rahmen aber wurden sie in kleinere Bezirke geteilt, für die der
König minder mächtige, von ihm gänzlich abhängige Burg⸗
grafen ernannte. Es war eine Maßregel, die ihm das Land
intensiver unterwarf und die zugleich den Adel aus seiner bis⸗
herigen Stellung in der statthalterartigen Verwaltung gefähr⸗
lich großer Bezirke entfernte.

Und in diese straffer organisierten dechisch ⸗mährischen
Landesteile berief nun der König, den Deutschen als Kolo—⸗
nisatoren geneigt, Vlamen und Holländer, Franken und Sachsen.
Fine Fülle von Städten entstand vornehmlich nach magde—
burgischem Recht; deutsche Dörfer wurden zahlreich ausgethan,
zumal auf königlichem Grund und Boden: der dechischen Ver⸗
fassung enthoben, standen sie unmittelbar unter dem Unter⸗
kämerer des Königs?. Es war eine Bewequng, die dem
In den andern Ländern begnügte sich Otokar wenigstens teilweis
mit weniger weitgreifenden Maßregeln. Über den Erlaß der österreichi⸗
schen Landesordnung von 1266 (Landrecht II. Fassung) vgl. Dopsch im
Arch. für österr. Gefchichtsquellen 78, 1ff.

a Vgl. auch schon Band III S. 381 ff.

0vBr06t. Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="36" />
        18

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Lande und seinem Könige um so mehr zu Gute kommen mußte,
als gleichzeitig der von deutschen Bergleuten gepflegte Berg—
bau vornehmlich zu Kuttenberg immer größere Einkünfte ab—
warf und ein auf seinen Ertrag basiertes üppiges Hofleben
gestattete, auch Vertreter der geistigen Kultur aus Deutschland
heranzuziehen.

So schien auf dechischem Boden ein neues Deutschland
langsam im Werden, gestützt durch die reichen Außenländer
rein deutschen Charakters an der Donau und am Ostabhange
der Alpen: schon erschien Otokar den deutschen Zeitgenossen
als der mächtigste Fürst ihres Reiches; auf etwa 15 Millionen
Mark unseres Geldes berechnete man wenig später am Ober—
rhein die Einnahmen allein seines Hauptlandes!; und es
schien recht, an ihn vor allem bei der Wahl eines neuen
Königs zu denken.

Allein Otokars Pläne zur Gewinnung der deutschen Krone,
für die er seit Ende 1272 den Papst und auch König Karl
von Sizilien zu interessieren suchte, zerschlugen sich?.
III.

In Deutschland würden sich die Fürsten nach dem Tode
König Richards vielleicht in eine völlig königlose Zeit gefunden
haben; vielen hätte gewiß eine bloß föderative Einheit des
Reiches genügt. Anders freilich empfanden die Städte und
der Stand der freien adligen Herren; konnte der Adel in
dem drohenden Kampfe der Territorien und Städte fürchten,
ohne sichere Führung durch einen Monarchen zerrieben zu
werden, so ersehnte das Bürgertum friedliche Zeiten unter

tAnn. Colmar. 88. 17, 238: 100000 m. Die hier gemeinte Mark
hat ca. 180 Gr. Silber, ist also, bei viermal so hoch berechneter Kaufkraft
des Silbers, gleich 144 —150 Mark unseres Geldes. — Bayern wird
a. a. O. auf 20000 m, Brandenburg auf 50 000 mnm iährlicher Einkünfte
berechnet.

2 Redlich, Rudolf von Habsburg, S. 149 ff.
        <pb n="37" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 19
dem Schutze eines mächtigen, auch finanziell selbständigen
Königtums.

Und mit diesen Wunschen vereinigten sich wenigstens teil⸗
weis die Ansichten der Kurien. Die Päpste hatten die Herr⸗
schaft über Unteritalien, deren Verbindung mit der deutschen
Herrschergewalt und dem Imperium ihnen zur Zeit der letzten
Staufer so verhaßt gewesen war, gegen Schluß der sechsziger
Jahre des 13. Jahrhunderts an die französischen Anjous ge⸗
bracht?. Da zeigte sich nun bald, daß die neue Kombination
für die Kurie noch verhängnisvoller war, als die frühere.
Frankreich im Bunde mit dem Königreich beider Sizilien
imklammerte Rom viel energischer, als das einstige sizilisch⸗
germanische Reich der Staufer, und ohne jeden Zusammenhang
mit der Kaiserkrone, deren Vergebung die Kurie beanspruchte,
war es der Einwirkung päpstlicher Machtmittel viel unzugäng—
licher als das römische Reich deutscher Nation. Einigermaßen
aussichtsvoll bekämpft werden konnte der übermächtig an⸗
schwellende französisch-angiovinische Einfluß in Italien durch
die Kurie nur in Verbindung mit einem nicht völlig kraftlosen,
durch Verleihung der Kaiserkrone moralisch gefestigten und in
Italien gleichsam beglaubigten deutschen Königtum. Der Be⸗
sland einer so beschaffenen deutschen Monarchie ergab sich bald
als eine Lebensfrage für die Kurie — ein merkwürdiger Aus—
gang der großen Kämpfe zwischen Imperium und Sacerdotium
vom 11. bis zum 13. Jahrhundert.

Diesen allgemeinen Notwendigkeiten entzog sich der kluge
und feste Papst Gregor X., der nach dreijähriger Sedisvakanz
am 1. September 1271 gewählt und am 27. Mai 1272
konsekriert worden war, um so weniger, als er, den Auf⸗
gaben seiner Würde im höchsten Sinne nachlebend, gegenüber
den starken Fortschritten des Islam im Orient vor allem
einen Kreuzzug zum heiligen Lande ins Werk setzen wollte:

1S. Band III S. 292-283.
2 S. Band III S. 285-286.
        <pb n="38" />
        29 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
schon sah er sich selbst als den Führer eines Magnum passa-
zium, dem selbst die Mongolen von Norden her Hilfe leisten
sollten. Fur so große Pläne war die Teilnahme aller euro—
päischen Völker und hierzu die Befriedung des Abendlandes
notwendige Voraussetzung: wie aber konnte sie erreicht werden
ohne ein festes Oberhaupt des deutschen Volkes und einen
kaiserlichen Vogt der universalen Kirche?

So suchte Gregor X. es durchzusetzen, daß ein allgemein
anerkannter deutscher König gewählt werde. Vor allem galt
es hierfür, die Ansprüche des noch immer lebenden, ja neuer—
dings in Oberitalien in unruhiger Parteigründung thätigen
Schattenkönigs Alfons zu beseitigen. Der Papst begann sich
dieser Mühe schon bald nach dem Tode König Richards zu
unterziehen, gestützt anfangs auf Gegenwirkungen König Karls
von Neapel und Sizilien gegen die oberitalienischen Alfonsisten;
zu einem gewissen Abschluß, wenn auch anscheinend noch immer
nicht zu vollem Verzicht des kastilischen Königs führten seine
Verhandlungen erst im September 1275.

Inzwischen aber war den päpstlichen Plänen schon früh
ein Hindernis entgegengestellt worden, das besondere Gefahr
drohte: König Karl von Sizilien versuchte, dem König Philipp
von Frankreich, seinem ihm völlig ergebenen, im übrigen unbe—
deutenden Neffen, durch unmittelbare Verhandlungen mit dem
Papste die Kaiserkrone zu verschaffen: sein Ziel war die Wieder—
herstellung des Stauferreichs auf französisch-italienischer Grund—
lage, und er wußte sich in dessen Aufstellung von einer nicht
unbedeutenden Partei im Kardinalskollegium unterstützt.

Die Lage war für den Papst überaus peinlich. Nur mit
einer Gewaltmaßregel wußte er sich ihr zu entreißen. Anfang
August 1273 verkündete er den Deutschen, sie sollten alsbald einen
König wählen: sonst werde er, der Papst, ihnen unter Beirat
der Kardinäle einen Herrn nach seinem Gutdünken setzen!

Aber inzwischen waren die deutschen Fürsten doch auch in
einige Bewegung geraten; vor allem die drei rheinischen Erz⸗
bischöfe waren zu Beratungen zusammengetreten, von Erzbischof
Werner von Mainz veranlaßt und vorwärts getrieben durch
        <pb n="39" />
        wiederherstellung des nationalen Königtums. 21
Meinungsäußerungen der mittelrheinisch⸗ wetterauischen Städte.
Und da Erzbischof Werner, ein Sproß des Eppensteiner Hauses,
das mit Ausnahme von zwölf Jahren den Mainzer Erzstuhl
während des ganzen 13. Jahrhunderts innegehabt hat, großen
Ansehens genoß und mit dem wichtigsten weltlichen Fürsten des
Mutterlandes, dem Wittelsbacher Ludwig, Herzog von Bayern
und Pfalzgraf bei Rhein, befreundet war, so schritten die Ver⸗
handlungen nun, zumal unter dem Drohen des Papstes, rüstig
hborwärts. Als Kandidat wurde zunächst eben Ludwig von
Bayern in Aussicht genommen: einst jugendlich jähzornig und
leidenschaftlich, jetzt zum festen Manne gereift, dem früheren
Zerrschergeschlecht durch die sorgsam geführte Vormundschaft
iber den unglücklichen Konradin eng verbunden, dazu persönlich
mächtig und willensstark, war er in seltener Weise für die
schweren Aufgaben geeignet, die den künftigen König erwarteten.

Aber gerade diese zweifellosen Vorteile standen am Ende
seiner Wahl entgegen; ein hervorragend starkes Regiment war
weder die Meinung der Fürsten noch des Papstes. Und so
trat, schließlich von Ludwig selbst begünstigt, ein kleinerer
Parteigänger der staufischen Vergangenheit in den Vordergrund:
Graf Rudolf von Habsburg.

Es war nicht zum erstenmal, daß ein einfacher Graf als
Bewerber um die Krone genannt ward; nach dem Aussterben des
salischen Herrschergeschlechts mit Heinrich V., im Jahre 1125,
hatten nicht wenige in dem Grafen Karl von Flandern den ge⸗
eignetsten Nachfolger Heinrichs erblickt!. Und wohl mochte sich
Ruͤdolf von Habsburg um das Jahr 1270 mit dem längst ver⸗
schiedenen Flandrergrafen? an Macht und Persönlichkeit zuversicht⸗
lich messen. Er gehörte immerhin zu den mächtigeren Herren im
Reich. Sein Haus, vielleicht mit den zähringischen Herzögen gleichen
Ursprungs aus dem alten Geschlechte der herzoglich elsässischen
Etichoniden, rühmte sich großer Ahnen schon aus dem 11. Jahr—
hunbert; ums Zahr 1027 war Wernher, ein Sproß des Ge—

Otto von Freising, 88. 20, 256.
eS. Band III S. 313.
        <pb n="40" />
        2

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
schlechtes, als Bischof von Straßburg auf einer Gesandtschaftsreise
in Diensten des Reiches zu Konstantinopel verstorben. Und
weithin erstreckte sich der habsburgische Besitz: von dem reichen
Kloster Otmarsheim am oberelsässischen Hardtwald, wo noch
heute die alte Pfalzkapelle des Hauses steht, ein dem Achener
Münster Karls des Großen nachgebildeter Centralbau, reichte
er tief hinein in die Schweiz bis zur Habsburg und bis nach
Muri, dem andern Familienkloster des Geschlechtes. Nun war
allerdings in der Zeit zwischen April 1282 und Juli 12341*
das Stammgut unter zwei Linien geteilt worden, allein Rudolf
hatte den ihm zugefallenen Teil außerordentlich und fast über
die Höhe des ursprünglichen Gesamteigens hinaus zu vermehren
gewußt. Er hatte vom Reiche die Städte Breisach und Kaisers—
berg, eventuell Rheinfelden und die Vogtei über das Gottes—
haus St. Blasien im Schwarzwald und die Freien Leute im
Albgau zum Pfande erhalten; er hatte den Besitz der Grafen
von Kyburg erworben, des letzten außer den Habsburgern noch
blühenden Großdynastengeschlechts der schweizerischen Hochebene:
von den Alpenpässen bis nach Colmar nahezu vermochte er zu
reiten, ohne sein Gebiet zu verlassen. Und in diesen Errungen—
schaften sprach sich nicht minder der sparsame und diplomatisch
kluge Erwerbsinn des Grafen aus, wie seine nie wankende
Königstreue: der Anhänglichkeit an die Staufer verdankte er
die zahlreichen Pfandschaften. In der That begleiteten ihn
staufische Sympathien schon von der Wiege ab. Kaiser Friedrich II.
hatte ihn aus der Taufe gehoben und ihn auf seinen italienischen
Fahrten mitgenommen, noch ehe er den Ritterschlag empfangen
hatte; König Konrad IV. hatte ihn gern als verständigen
Berater gesehen; Konradin ist auf seiner verhängnisvollen
italienischen Heerfahrt von Verona ab von ihm begleitet worden.
So war Rudolf ein mächtiges Haupt der staufischen Partei,
als die Fürsten, veranlaßt vornehmlich durch den zollerschen
Burggrafen Friedrich von Nürnberg, auf ihn die Augen lenkten.

Auf einer Zusammenkunft zu Boppard, am 11. September

1Redlich S. 19.
        <pb n="41" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 23
1273, erschien Rudolfs Kandidatur gesichert; zum 29. September
wurde, nachdem Rudolfs Einverständnis feststand, die Wahl
nach Frankfurt ausgeschrieben. Gethätigt ward sie am 1. Okto—
ber; tags darauf hielt der neue König unter dem Jubel
zahlreich herbeigeströmter Bürger und Adliger seinen Einzug
in die Stadt, begrüßte die glänzende Versammlung der Fürsten,
ließ sich huldigen und bestätigte die königlichen Lehen. Dann
zog er den Rhein herab; am 24. Oktober ward er an feier⸗
licher Stätte zu Achen gekrönt.

Es war ein leichter und froher Zug glücklicher Ereignisse.
Aber mit ihnen verknüpft sich die Erinnerung an folgenschwere,
teils zum Abschluß gelangende, teils in Fluß kommende Ver—
änderungen in der Verfassung des Reiches.

Bei der Wahl Rudolfs tritt zum erstenmal vollständig
entwickelt das Kurfürstenkollegium als einziger Wahlkörper zu
Tage; ein untergeordneter Zweifel bezüglich seiner Zusammen—
setzung ward noch während der Regierungszeit Rudolfs end—
ailtig erledigt!.

Wie entwickelte sich das Kurfürstenkollegium? Es ist be—⸗
zeichnend für den Zustand des Reiches im 13. Jahrhundert,
daß das Dunkel, in das diese Frage führt, trotz energischer
Forschung schwerlich jemals zu allgemeiner Übereinstimmung
wird gelichtet werden können. Die Überlieferungen, geringe An⸗
deutungen ernster Quellen und luftige Theoreme fernstehender
Zeitgenossen, widersprechen sich zum Teil: von der Tradition
eines offenen, gesetzlichen oder vielleicht auch nur folgerichtigen
Fortschritts in der Entwicklung ist nirgends die Rede.

Erschwert wird das Problem von vornherein durch die
Thatsache, daß in der älteren deutschen Verfassung von einem
einfachen Wahlrecht im modernen Sinne überhaupt nicht ge—
sprochen werden kann. Das Wahlrecht verquickte sich mit einem
Erbrecht der einmal zur Herrschaft gelangten Familie: es war
nur ein Recht der Auswahl aus den innerhalb dieser Familie
zu Gebote stehenden Erben. Da nun diese Auswahl bei dem

S. unten S. 28 und 47.
        <pb n="42" />
        54*

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
ganzen Charakter des deutschen Königtums wie infolge seiner
Verbindung mit dem Kaisertum schon bei Lebzeiten des herr⸗
schenden Familienmitgliedes getroffen werden konnte, so ist be—
greiflich, daß sie in Zeiten, in denen das herrschende Geschlecht
durch viele Generationen hin nicht ausstarb, schließlich fast zur
Form herabsank; der König pflegte, unter der Zustimmung der
Wahlberechtigten, einen seiner Erben, womöglich den erst—
geborenen Sohn, schon bei Lebzeiten als Nachfolger zu bezeichnen.
Das war die Regel in den Zeiten der Ottonen und Salier!.
Sie konnte in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts
nicht aufrecht erhalten werden, als nach dem Aussterben der
Salier in den Jahren 1128, 1188 und 1182 freie, nicht durch
Designationen vorherbestimmte Wahlen stattfanden. Jetzt
mußte das Moment der Wahl in den Vordergrund treten.
Allein gebbdt man nun aus der Vergangenheit her über eine
feste Wahlordnung? Mußte nicht mit dem durch Jahrhunderte
hin gewohnheitsmäßig verblaßten Grundsatz der Wahl zugleich
auch die Ordnung derselben halb vergessen worden sein? Und
war sie, soweit sie noch als wichtig aufrecht erhalten worden
war, nicht durch soziale Verschiebungen im Wahlkörper in—
zwischen gestört worden, so daß sie als veraltet erscheinen
mußte? Die Wahlversammlungen des Jahres 1125 wie des
Jahres 1152 — die Wahl des Jahres 1138 war unregel⸗
mäßig und fällt deshalb für unsere Betrachtung hinweg —,
vor diese Fragen gestellt, fanden, daß aus dem bisher an—
scheinend üblichen Wahlmodus wohl nur die Vorgänge bestehen
bleiben könnten, in denen, am Schlusse des ganzen Wahl—
geschäftes, nach materiell meist schon feststehender Wahl, der
Erzbischof von Mainz als Kanzler des Reiches den Namen des
Gewählten zuerst feierlich verkündete? und die anwesenden
Wähler ihm dann im formalen Kürruf nachfolgten. Für den
materiellen Teil der Wahl dagegen, der vor dieser Verkündigung
lag, trafen sie eine anscheinend neue Vorkehrung: sie setzten

S. Band III S. 108.
2 S. Band III S. 109.
        <pb n="43" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 25
einen besonderen Ausschuß zur Vorbereitung eines Einverständ⸗
nisses über die zu wählende Person ein. Dieser Ausschuß war
in beiden Fällen verschieden zusammengesetzt.
Damit war für die Herstellung einer neuen, den veränderten
Verhältnissen entsprechenden Wahlordnung schon Wesentliches
gewonnen. Indes Ein Fall war bei diesen doch immer noch
recht losen und unsicheren Bestimmungen nicht berücksichtigt
worden: der, daß es zwischen den Wählenden zu einer Einigung
uüber die feierlich zu verkündende Person überhaupt nicht
kam. Wie hätte man auch in der ersten Hälfte des 12. Jahr⸗
hunderts diesen Fall bedenken sollen? Bis dahin waren
Doppelwahlen überhaupt niemals vorgekommen; man hatte wohl
Gegenkönige gesehen, niemals aber gleichzeitig gewählte Doppel⸗
könige. Allein eben dieser Fall trat nun im Jahre 1198 ein:
Philipp von Schwaben und Otto IV. wurden gleichzeitig ge—
wählt: die noch im Jahre 1152 als selbstverständlich vorausgesetzte
schließliche Einheit der Wahl kam nicht zustande. Damit mußten
bisher kaum berührte Fragen für die Wahlordnung auftreten.
Vor allem die: kann das bessere Recht eines der gewählten
Könige auf eine Mehrheit der erlangten Wahlstimmen begründet
werden? und damit die andere: wer ist überhaupt wahlberech—
tigt? War man nun auch geneigt, die erste Frage zu bejahen,
so machte die zweite, die Voraussetzung zur praktischen An—
wendung des Grundsatzes, der in der ersten angeregt war, um
so größere Schwierigkeiten. Mußte man nach den Wahlen der
Jahre 1125 und 1152, sowie nach der Entwicklung eines
engeren Reichsfürstenstardes seit dem Jahre 11801 einen
engeren Wahlausschuß annehmen? Besaß dieser ein Recht allein
zu wählen, oder besaß er nur ein einfaches Wahlvorrecht vor
andern, oder gar nur einen Vorrang bei der Wahlerörterung?
Und wie war der weitere Kreis der Wähler unter ihm abzu—
grenzen? Es sind Fragen, die sich die deutschen Wähler weniger
früh und klar gestellt haben, als der um Prüfung der Doppel—

Vgl. Band III S. 86 f., 149 f.
        <pb n="44" />
        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
wahl des Jahres 1198 angerufene Papst Innocenz III.i. Frei—
lich hat auch Innocenz III. die damit gegebenen Anregungen
nicht völlig durchgedacht. Aber so viel ist immerhin klar: er
spricht in seinen Kundgebungen wiederholt von einem engeren
Wahlkörper, dem die Wahl des Königs hauptsächlich zufalle,
und er kennt als Mitglieder dieses Körpers nur Fürsten. Und
gewiß hat wie die Lage des Doppelkönigtums im Beginn des
13. Jahrhunderts überhaupt, so auch die wiederholte Meinungs—
zußerung des Papstes in Deutschland zum Nachdenken über diese
wichtigen Fragen angeregt. Eines der wichtigsten Ergebnisse
dieses Nachsinnens liegt vor in der Darstellung des etwa um 1280
entstandenen Sachsenspiegels. Eike von Repgow handelt in
seinem Rechtsbuch nur von einem Wahlvorrang eines engeren
Fürstenausschusses, stellt für diesen aber die Teilnehmerschaft
zanz bestimmter Fürsten auf: der drei rheinischen Erzbischöfe,
des rheinischen Pfalzgrafen, des Herzogs von Sachsen, des
Markgrafen von Brandenburg, und, freilich zweifelhaft, auch
des Königs von Böhmen. Wie Eike dazu kam, gerade diese
Namen zu nennen? Es ist für die rheinischen Erzbischöfe, die
Funktionäre bei Wahl und Weihe, die Erzbischöfe des fränki—
schen Bodens, an dessen Besitz seit langem die Königswürde
zebunden gedacht ward, leicht zu verstehen. Auch daß die geist⸗
lichen Fürsten vor den weltlichen genannt werden, entspricht
nur der allgemeinen Ranganschauung der Zeit. Wie aber er—
klärt sich die Aufnahme gerade der vier genannten Laienfürsten?
Man begreift, daß der Pfalzgraf bei Rhein als ehemaliger
fränkischer Pfalzgraf von Achen in Frage kommt — für die
Bevorzugung von Sachsen und Brandenburg aber läßt sich
kaum ein anderes Moment von Bedeutung anführen, als daß
die Fürsten dieser Länder Eike, dem Angehörigen des Landes
Anhalt, in besonders nahem Gesichtskreis standen. Der Böhme
endlich war der einzige König unter den deutschen Fürsten.
Wie man also auch die Dinge ansieht: immer scheint ein zu—
zälliges lokales Element in der Abgrenzung des Sachsenspiegels

Val. Band III S. 288 ff.
        <pb n="45" />
        wiederherstellung des nationalen Königtums. 27
zu bleiben. Und das gilt ebenso von verwandten Theoremen,
die zu ungefähr gleicher Zeit auch sonst in Deutschland auf—
gestellt werden mochten!.

So schien immerhin die Frage nach der Abgrenzung der
Wähler um das Jahr 1230 theoretisch dahin gefördert, daß ein
hesonderes Wahlkollegium bestimmter Personen als Kern der
Wählenden gedacht ward. Aber daneben bestand doch noch die
alte Ansicht, daß wenigstens alle Fürsten gleiches Recht zur
Wahl besäßen; sie wurde z. B. von Kaiser Friedrich II. noch
energisch betont. Den Entscheid konnten nur die thatsächlichen
Vorgänge der nächsten Wahlen bringen.

Heinrich Raspe wurde im Jahre 1246, nachdem der Befehl
des Papstes „an die Erzbischöfe und die anderen wahlberechtigten
Fürsten“ ergangen war, nur von den drei rheinischen Erz⸗
hischöfen gewählt: er ist der erste Pfaffenkönig.

Der zweite Pfaffenkönig war Wilhelm von Holland. Er
ward von elf Fuüͤrsten gewählt; unter ihnen befand sich nur ein
Laie, der Herzog von Brabant, die übrigen waren Bischöfe,
unter ihnen vollzählig die Erzbischöfe vom Rhein. Zugegen
waren auch viele Grafen. Aber Wilhelm ließ sich noch von
dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg
aachträglich wählen, und nicht minder erkannte ihn der König
don Böhmen hinterher noch mit besonderem Nachdruck an.

Die Vorgänge der doppelten Wahl von Alfons und Richard
im Jahre 1257 sind nicht völlig sicher überliefert. Richard behauptete
später durch Mainz, Köln, Pfalz und Böhmen, Alfons durch
Trier, Sachsen, Brandenburg und Böhmen gewählt zu sein;
doch haben neben den Fürsten dieser Länder auch noch andere
deutsche Fürsten nach allgemeiner Anschauung zustimmend, nach
eigener Ansicht wenigstens teilweise auch noch wählend mitgewirkt.

Immerhin ist die Sprache all dieser Wahlen deutlich genug.
Das allgemeine Wahlrecht der Fürsten verschwindet bis auf
zeringe Reste; ein bestimmtes, fast durchweg mit dem alleinigen
VBgl. dazu die Auseinandersetzung bei Lindner, Die deutschen Königs⸗
wahlen und die Entstehung des Kurfürstentums, S. 163 ff. Die Erzämter⸗
theorie hat Seeliger Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung
16, 84f.) wieder aufgenommen. Vgl. ferner Lindner ebd. 17, 537 ff. u
ders. Der Hergang bei den deutschen Koönigswahlen. 1899.
        <pb n="46" />
        28 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Wahlrecht ausgestattet gedachtes Wahlkollegium tritt hervor,
und seine Zusammensetzung entspricht im wesentlichen der
Theorie des Sachsenspiegels.

Und was im Jahre 1257 noch nicht nach allen Seiten und
vollkommen feststeht, das ergiebt sich nun bei der Wahl Rudolfs
als unumstößlich. Jetzt wählen nur noch die Kurfürsten; jede
andere Beteiligung ist beseitigt, und wenn noch an Stelle des
Rudolf feindlichen Otokars von Böhmen! Bayern zur Kur
zugelassen erscheint, so ist doch noch unter Rudolf im Jahre
1290 Böhmen endgiltig an die vom Sachsenspiegel ihm, wenn
auch unter Zweifeln, angewiesene Stelle gelangt.

Eine der wichtigsten Umwälzungen in der deutschen Ver—
fassung war damit vollzogen: aus der aristokratischen Schicht
der Fürsten hatte sich eine Oligarchie, eine Landesvertretung
der fürstlichen Gewalten gegenüber dem Könige erhoben. Un⸗
bewußt gleichsam war sie erstanden, von niemand eigentlich als
Ganzes gewollt oder gar in ihren einzelnen Teilen beabsichtigt.
So mußte sie wohl tiefen und elementaren Entwicklungs⸗
bedürfnissen der Zeit entsprechen. Geht man von der That—
sache aus, daß im 12. Jahrhundert, vor der Entstehung des
Kurfürstenkollegs, die Königswahlen vornehmlich von allen
Fürsten gethätigt wurden, so stellt sich die Entwicklung des
Kurfürstenkollegs alsbald als eine Einengung allzu weit grei—
fender Befugnisse der Fürsten auf einen kleineren Kreis, auf
die mächtigsten Mitglieder der fürstlichen Genossenschaft dar.
Es war zweifellos ein Fortschritt im nationalen Sinne: die
Gefahr vieler Köpfe vieler Sinne ist bei den Wahlen seitdem

vermieden worden, die AÄra der Doppelwahlen war fast so gut
wie völlig beendet. Und wichtig für die Nation nicht minder
war, daß in dem engen Kollegium die Kolonialgebiete sehr stark,
mit Böhmen, Brandenburg, ja teilweise auch Sachsen vertreten
Darüber, ob bei der Wahl Rudolfs Böhmen das Vorrecht förmlich
aberkannt ist oder nicht, läßt sich Sicherheit schwerlich gewinnen. Für die
Aberkennung sprechen sich hauptsächlich Zisterer, Gregor X. u. R. v. H.,
8. 22ff. und Redlich, Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 10, 353 ff.
aus, dagegen Müller S. 21 ff. Redlich in seinem neuen Buche über
Rudolf von Habsburg S. 164f. geht nicht weiter auf die Frage ein.
        <pb n="47" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 29
waren. Eine solche Vertretung entsprach der Thatsache be⸗
sonders großer Territorialgewalten im Osten; sie war aber auch
geeignet, den dauernden Anschluß der Kolonialgebiete an das
Mutterland zu gewährleisten. Nicht minder aber erscheint die
Begründung des Kurfürstenkollegs als nationaler Fortschritt,
insofern seine Zusammensetzung aus weltlichen und geistlichen
Elementen in Betracht kommt. Nach dem Abschlusse des
Fürstenstandes im ersten Jahrzehnt Kaiser Friedrichs J.* hatten
die geistlichen Fürsten überwogen; sollte ihnen für die Wahl
des Reichsoberhauptes dauernd die Mehrheit gebühren? Lag
dann nicht die Gefahr nahe, daß kaiserliche Rücksichten über—
wogen, daß der König vornehmlich als künftig vom Papst zu
krönender Kaiser gewählt ward, daß die staatskirchenrechtlichen
Zwiste verewigt wurden? Im Kurfürstenkollegium war um—⸗
gekehrt die Mehrheit auf Seiten der Laienfürsten; das nationale
Interesse war gegenüber den kirchlich- universalen gewahrt. So
wurde das Kurfuͤrstenkolleg ein wertvolles Organ der allmäh⸗
lichen Nationalisierung der Kaiserkrone und damit des deutschen
Königtums; in diesem Sinne hat es schon bis zur Goldenen
Bulle die wertvollsten Voraussetzungen einer rein nationalen
Monarchie entwickelt?. Und früh schon ahnte man diesen Zu⸗
sammenhang. Es ist kein Zufall, wenn das deutsche Bürger—
tum, seit dem Zerfall des Reichs der ahnungsvolle Träger
einer künftigen, enger und organischer gefestigten Einheit der
Nation, den Abschluß des Kurfürstenkollegs mit Freuden för⸗
dertes: war doch in ihm das politische Organ einer wenn auch
nur föderativen Zukunftseinheit gewonnen, und damit die
Möglichkeit einer politischen Ges chlossenheit, wie sie allerminde—
stens Voraussetzung und Ausdruck einer alücklich erblühenden
Geldwirtschaft sein mußte.
And alsbald zeigte sich, daß das Kurfürstenkolleg seine
Aufgaben nicht bloß auf das Wahlgeschäft zu beschränken ge—
S. Band III S. 1409, 150.
2 S. unten S. 102.
s Val. Nitzsch, Gesch. d. deutschen Volkes 3, 163.
        <pb n="48" />
        30 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
willt war. Unmittelbar nach Wahl und Krönung Rudolfs fiel
eine Anzahl von Maßregeln, die gewiß im Sinne einer Wahl⸗
kapitulation vorher vereinbart worden waren: Vereinbarungen
vor der Wahl wurden von nun ab wichtige Mittel zur Fort⸗
bildung der Verfassung.

Es war da von geringerer Bedeutung, wenn Rudolf ein⸗
zelnen Kurfürsten Reichsgut und sonstige Gnaden verlieh, wenn
er am Abend seines Krönungstages zwei seiner Töchter den
Herzögen von Bayern und Sachsen verlobte: das waren den
Wählern versprochene Vorteile, an deren Verlautbarung nach
der Wahl man leider längst schon gewöhnt war. Wichtiger
war, daß Rudolf gegen Gewähr gewisser Gegenleistungen
mit den Kurfürsten über eine erneute finanzielle Begründung
der königlichen Gewalt einig geworden war.

Das deutsche Königtum hatte mit dem Ausgang der
Staufer seine finanzielle Grundlage fast völlig verloren. Die
alten naturalwirtschaftlichen Steuern der Bischöfe, die Leistun—
gen der Reichsabteien und Verwandtes waren längst hinweg—
gefallen: der Gedanke direkter geldwirtschaftlicher Reichssteuern,
wiederholt angeregt, war niemals auch nur bis zu einem gesetz⸗
geberischen Versuche entwickelt worden; die indirekten geldwirt⸗
schaftlichen Einkünfte aus Zoll, Münze und Ähnlichem hatte
Friedrich II. so gut wie völlig den Fürsten überlassen!; das einst
fast unerschöpfliche Reichsgut endlich war unter den späteren
Staufern sichtlich zusammengeschrumpft; wir kennen seine spär—
lichen Reste?. Was nun thun? Von allen finanziellen Quellen
konnte zunächst kaum eine andere wieder erschlossen werden,
als die des Reichsgutes. Es war denkbar, daß man seine
sinnlose Vergabung namentlich durch die letzten Schattenkönige
rückgängig machte. Das war Rudolfs Absicht, und er hat die
Kurfursten veranlaßt, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß
alles seit dem Jahre 1245, dem Jahr der Absetzung Friedrichs II.
auf dem Lyoner Konzil, verschenkte Reichsgut als zu Unrecht

1Vgl. Band III S. 11 ff.
2 S. oben S. 18—-414.
        <pb n="49" />
        Wiederherstellung

des nationalen Königtums. 31
vergabt wieder heimgefordert werde. Und alsbald nach seiner
Krönung ist er im Sinne der ihm gewährten Vollmacht vor—
gegangen, und spätere Reichsschlüsse von 1274 und 1281 haben
ihn in dieser Thätigkeit bestärkt.

Indes die Kurfürsten unterstützten den König nicht um—
sonst in seiner Finanzpolitik. Sie erlangten als Gegengabe
einen nicht unbedeutenden Einfluß auf die königliche Verwaltung.
Von jeher war es Sitte gewesen, daß der König wichtige Ver—
waltungs- und Regierungsmaßregeln unter eingeholtem Rate
der Großen traf; schon unter Karlingen und Ottonen wird
dieser Rat urkundlich erwähnt. Unter den Saliern verdichtet
er sich dann zu einer halb verantwortlich gedachten Zeugenschaft,
und diese Zeugenschaft wird seit König Lothar als unerläßlich
betrachtet. Unter den späteren Staufern begann sie darauf,
wenn auch nur unregelmäßig, in ein Zustimmungsrecht einzelner
Fürsten zu gewissen Regierungsakten überzugehen. Und lang—
sam grenzte sich der Kreis der zu befragenden Fürsten fast im
Sinne des zukünftigen Kurfürstenkollegs ab.

An diese Entwicklung knüpften die Kurfürsten nunmehr
an. Sie beschränkten die bisher nur gewohnheitsmäßig fort—
gebildete Berechtigung auf ihren Kreis und machten sie zugleich
unverbrüchlich: der König wurde namentlich bei Verfügungen
in Sachen der Reichsfinanzen unbedingt an die Zustimmung
der Kurfürsten gebunden.

Mit dem Rückforderungsrecht des seit dem Jahre 1245
verliehenen Reichsgutes wie mit der Anerkennung des kurfürst-
lichen Zustimmungsrechtes traten immerhin bedeutsame Ande—
rungen der alten Verfassung des Reiches ins Leben; die finanzielle
Rekonstruktion des Königtums wurde zugelassen, aber nur unter
föderativer Beschränkung seiner Vollstreckungsggewalt. War
nun aber anzunehmen, daß die Einforderung des seit 1245
verliehenen Reichsgutes sich ohne Widerspruch werde durchsetzen
lassen? Gesetzt auch, daß die Vergabungen geringerer Reichs—
pertinenzen sich rückgängig machen ließen: wie stand es mit der
Revindikation des staufischen Gutes, das an Ludwig von Bayern
gelangt war, und wie sollten die österreichischen Lande, die
        <pb n="50" />
        32

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
König Otokar sich angeeignet hatte, wieder eingebracht werden?
König Rudolf überließ das staufische Gut dem Bayern, seinem
Schwiegersohn; unverweilt aber rüstete er sich zu einer gewalt—
samen Wiedereinforderung des großen Nachlasses der öster—
reichischen Herzöge an der Donau; er wußte wohl, daß ein
Kampf mit der drohenden böhmischen Macht für ihn, wollte
er anders herrschen, nicht zu vermeiden war, und er begriff,
daß erst der Erwerb der österreichischen Lande seiner jungen
Würde eine wirklich königliche Bedeutung werde geben können.

IV.
König Otokar, lange Zeit hindurch Günstling der Kurie,
glaubte auch nach der Wahl Rudolfs sich noch päpstlicher Unter—
stützung sicher. In diesem Sinne schrieb er dem Papst Gregor X.
geringschätzig über die Person des neuen Königs: man habe
irgend einen minder geeigneten Grafen zur Krone befördert.

Rudolf seinerseits war nicht im Zweifel darüber, daß die
Haltung der Kurie für den Erfolg seines Vorgehens gegen
Böhmen von größester Bedeutung sein müsse. Ob er auch ein—
sah, wie sehr dem Papste bei der allgemeinen Weltlage daran
liegen mußte, gerade ihn als den rechtmäßig gewählten Herr—
scher im ungestörten Besitz der Königsgewalt zu wissen? Jeden⸗
falls kannte er die Kreuzzugsgedanken des Papstes. Er gab
daher seinem Kanzler, der der Kurie die in würdigem Tone
gehaltene Anzeige der Wahl und die Bitte um Verleihung der
Kaiserkrone überbringen sollte, die Vollmacht mit auf den Weg,
sich mündlich dahin zu äußern, der König werde sich zu einem
Kreuzzug ins Heilige Land bereit finden lassen, auch nehme er
in Aussicht, die der Kurie weiten Landbesitz überweisenden
Privilegien früherer Kaiser, vor allem Friedrichs II.“, zu be—⸗
stätigen.
Es waren für Gregor lockende Anerbieten. Gleichwohl
entschied sich der Papst noch nicht sofort für Rudolf. Getragen

S. Band III S. 265.
        <pb n="51" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 33
vielmehr von dem innersten Bedürfnis seiner Seele, auch in
Deutschland wie überall Frieden zu stiften, versuchte er zunächst
zwischen Rudolf und Otokar zu vermitteln. Erst als Otokar
auf wiederholte Versuche in dieser Richtung gar nicht oder nur
zögernd einging, anerkannte — oder wie er sich ausdrückt —
nominierte der Papst König Rudolf (26. September 1274)1.

Für Rudolf war das das Signal zum Vorgehen gegen
Otokar. Auf einem Nürnberger Reichstag des Novembers
1274 begann er die Festsetzungen über die Rückforderung des
entfremdeten Reichsgutes auf die böhmische Frage anzuwenden.
Es wurde beschlossen, daß ein Reichsfürst, der das in seinen
Händen befindliche Reichsgut nicht binnen Jahr und Tag nach
der Krönung beim König als zu bestätigendes Lehen nachsucht,
dieses Gutes verlustig erklärt werden soll. Weigert er sich
dann der Rückgabe, so soll der König vor einem Fürstengericht
unter dem Vorsitz des Pfalzgrafen gegen ihn Klage einbringen.
Es waren offenbar auf Otokar gemünzte Bestimmungen, denn
Dtokar hatte die Belehnung nicht erbeten. Um gegen ihn vor—
zugehen unter dem Beistand oder wenigstens der Sympathie
der Fürsten, trug Rudolf kein Bedenken, den Pfalzgrafen und
den Umstand des pfalzgräflichen Gerichtes als Richter in seiner
Sache anzuerkennen. Und alsbald, Anfang des Jahres 1278,
machte er Otokar den Prozeß. Als eine wiederholte Vor—
ladung Otokars erfolglos blieb, wurden ihm seine Lehen ab—
zesprochen; da er sie nicht herausgab, blieb nur eine Losung:
der Krieg.

Rudolf hatte den Feldzug diplomatisch aufs trefflichste
vorbereitet. Der Bischof von Trient und der Patriarch von
Aquileja waren von Otokar beleidigt: Rudolf knüpfte mit
ihnen an. Den Grafen von Görz, der reichen Landschaft an
der Adria, war im Jahre 12853 der Besitz der Grafen von
Tirol zugefallen; jetzt regierte in Görz Graf Albert, in Tirol
sein Bruder Meinhard II. König Rudolf verlobte seinen Sohn
Albrecht mit Elisabeth, einer Tochter Meinhards; Meinhard

1Vgl. dazu Band III S. 292.
damprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="52" />
        34 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
selbst wurde im Fall des Sieges über Otokar die Regierung
Kärntens versprochen. In Kärnten und Steiermark aber wiegelte
Erzbischof Friedrich von Salzburg, wie fast alle südöstlichen
Bischöfe ein Parteigänger Rudolfs, den Klerus und den Adel
gegen Otokar auf. So waren alle südlichen Teile der Herrschaft
Dtokars diplomatisch umgarnt und im Kriegsfalle militärisch
lahm gelegt; nur mit Boöhmen, Mähren und Osterreich hatte
der König es noch zu thun.

Und auch nach Westen hin wußte Rudolf den Böhmen zu
isolieren. Er zerstreute eine königsfeindliche Koalition der
rheinischen Erzbischöfe, und er gewann den einzigen Parteigänger
Otokars, den Herzog Heinrich von Bayern, indem er ihm für
dessen Sohn Otto die Hand seiner Tochter Katharina und als
Pfand für die Mitgift Oberösterreich versprach.

Darauf erneuerte er, am 24. Juni 1276, die schon im
Vorjahr über König Otokar ausgesprochene Acht und erklärte
ihm förmlich den Krieg.

Alsbald trat die erwartete Katastrophe in den suͤdlichen
Ländern Otokars ein; Steiermark, Kärnten, Krain begannen den
Aufruhr. Und nun rückte Rudolf vom Elsaß her vor. Sein Heer
war klein; wenige Reichsfürsten begleiteten es; vom Adel nahm
leil nur, wer Rudolf persönlich ergeben war oder reiche Beute
erhoffte. Aber während Rudolf den Landen Otokars nahte, erhob
sich auch in Böhmen der Abfall von dem gestrengen Gegner;
ungestört konnte das deutsche Heer bis vor Wien ziehen, wo es
die Vereinigung mit den Bundesgenossen des Südens erwartete.

Otokar war überrascht; er bedurfte einiger Zeit zur Samm—
lung; er bot durch seinen Kanzler, den Bischof Bruno von Olmütz,
Friedensverhandlungen an, deren Verlauf ihm seiner Absicht
nach nur Zeit zu weiteren Maßregeln, einen längeren Waffen—
stillstand sichern sollte. Rudolf, vom Reiche nicht unterstützt,
konnte nicht umhin, darauf einzugehen; aber indem er die
Streitfragen zwischen dem Böhmenkönig und sich einem Schied—
spruch deutscher Fürsten überließ, nahm er den Verhandlungen
den Charakter eines provisorischen Verlaufs und wußte sich
die Errungenschaften eines eigentlich erst begonnenen Feldzuges
        <pb n="53" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 35
auf diplomatischem Wege zu sichern. Es kam zu einem Frieden
zu Wien, am 21. November 1276, und in ihm wurde öster—
reich mit seinem Zubehör Otokar abgesprochen; für Böhmen
und Mähren aber mußte er demütigen Fußfalls die Belehnung
durch Rudolf nachsuchen.

Sollte durch so außerordentliche Ereignisse die böhmische
Großmacht endgültig zersprengt sein? Otokar sah den Wiener
Frieden nur als ein Zwischenspiel an; ihn je eher je lieber
aufzuheben, war sein innigster Wunsch. Rudolf dagegen mußte
alles darauf ankommen, vor der unvermeidlichen letzten Ab⸗
rechnung diejenige Zeit zu gewinnen, die ihm gestattete, sich in
dem eroberten Besitz zu befestigen. Unter dieser Lage der Dinge
kam es zu wiederholten Abmachungen zwischen den beiden
Gegnern, die Rudolf trotz seiner ungünstigen Lage jedesmal zu
seinem Vorteil zu führen wußte; ein Moment, das Otokar
noch stärker erbitterte. Und auch sonst sorgte der kluge Habs—
burger für die kommenden schlimmen Tage; in einer per—
sönlichen Zusammenkunft mit dem Ungarnkönig Ladislaus zu
Hainburg schloß er mit diesem ein Schutz⸗- und Trutzbündnis
gegen Böhmen.

Otokar freilich war in der Vorbereitung eines neuen
Krieges nicht minder eifrig und geschickt. Bisher den Deut—
schen in seinem Lande wohlwollend gesinnt, gab er sich nunmehr
gzanz einer slawischen Strömung hin, die von den Kreisen des
altcechischen Adels her drohend erstand; von ihr beeinflußt,
rief er die Polen auf zum Kampfe gegen Rudolf. Zugleich
wußte er die Herzöge von Glogau, Oppeln und Breslau, die
meißnischen und thüringischen Fürsten, sowie die Kurfürsten
Johann und Otto von Brandenburg an sich zu fesseln, gewann
im Südwesten den unzuverlässigen Herzog Heinrich von Nieder—
bayern und knüpfte auch in sterreich selbst Verbindungen an,
vor allem mit den Bürgern von Wien, deren Mißmut König
Rudolf durch Auflage schwerer Steuern erregt hatte.

So gerüstet zog Otokar im Juni 1278 gegen Rudolf
aus. Es war ein Krieg vor allem des Deutschland benach—
barten Slawentums gegen Rudolf und seine ungarischen Ver—

2*
        <pb n="54" />
        36

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
bündeten; von Deutschland aus kam Rudolf außer dem Basler
Bischof und dem zollernschen Burggrafen von Nürnberg fast
niemand zu Hülfe. Aber die erste große Schlacht schon brachte
die Entscheidung zu Gunsten Rudolfs. Am 26. August 1278
verlor Otokar bei Dürnkrut auf dem Marchfelde Reich und
Leben; umzingelt und gefangen ward er von zwei österreichischen
Adligen schmählich erstochen. Rudolf ließ den Leichnam nach
Wien bringen; erst nach Monaten nahmen ihn die Cechen in
Empfang, ihn in Znaim zu bestatten.

Der Eindruck dieser Ereignisse war allgemein und gewaltig:
nun war der deutsche König kein Graf mehr, sondern ein
mächtiger Herrscher. Rudolf aber nützte den kriegerischen Er—
folg mit klugem Maßhalten. Er wußte die Ungarn mit nicht
viel mehr als dem Kronschatz Otokars abzufinden; er begnügte
sich, Böhmen von seinen deutschen Bundesgenossen im Norden
und Osten zu trennen, indem er die Herrschaft Glatz an den
Breslauer Herzog gab und das zwischen Thüringen und Böh—
men gelegene Egerland für das Reich zurücknahm. Im übrigen
ließ er Böhmen unzerstückelt, auch Mähren ward bald wieder
damit vereinigt. Den Sohn und Nachfolger Otokars aber,
Wenzel II., noch ein Kind, verlobte er jetzt endgültig und feier—
lich mit seiner Tochter Gutta: so erwarb er seinem Hause
eine erste Aussicht auf Böhmen, wenn auch die Vormundschaft
über Wenzel II. zunächst dem Markgrafen Otto von Branden—
burg auf fünf Jahre übertragen ward.

Im übrigen benutzte er die folgenden Jahre des Friedens
vor allem dazu, sich in seinen neuerworbenen Landen heimisch
zu machen. Er regelte seine äußeren Beziehungen zum benach—
barten Italien und zu Ungarn, er schuf im Innern Friede
und Recht und gewann damit auch die letzte, ihm noch wider⸗
strebende Klasse der Bevölkerung, die Bürger, und er wußte
gleichzeitig jede Selbständigkeitsregung der ihm im allgemeinen
ergebenen Ritterschaft zu unterdrücken, indem er ihre Stellung in
begrenztem Maße, so namentlich ihr Recht des Burgenbaus,
anerkannte. Und schon war es ihm möglich, über das Land
hinweg die Anfangslinien einer allgemeinen Verwaltung und
        <pb n="55" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 37
einer militärischen Verfassung, die ihm jederzeit ein Heer von
2500 Mann aufzustellen gestattete, zu ziehen; auch bahnte er
ein Verhältnis zu Kärnten an, das schließlich zum Anfall des
Landes an sein Haus im Jahre 1335 geführt hat. So der
heimischen Dinge sicher, konnte Rudolf sich nach drei Jahren
in das Reich zurückbegeben, um von den Kurfürsten die Zu—
stimmung zur Übertragung des neuen Besitzes an sein Haus
zu erreichen. Sie ward gewährt, und auf dem reich besuchten
Fürstentag der Weihnachtstage des Jahres 1282 zu Augsburg
belehnte der König seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf
gesamter Hand mit Steier und Österreich. Doch sollte zunächst
Albrecht allein in der Herrschaft folgen — für Rudolf nahm
der Vater in Aussficht, anderwärts ein Land zu erwerben.

Ein merkwürdiger Entschluß, der zeigt, wie sehr schon der
Gedanke des Hausmachterwerbs im Kopfe Rudolfs als erstes
Erfordernis seiner Gesamtpolitik Platz gegriffen hatte. Er—
wägungen der Reichspolitik wie der Sorge für sein Haus
mögen dafür gleich maßgebend gewesen sein. Bei der finan—
ziellen Ohnmacht des Reiches unterlag es keinem Zweifel, daß
ein König ohne starke fürstliche Gewalt nur der Schatten eines
Herrschers sein konnte. Schon die Staufer hatten das ge—
fühlt!. Wie viel mehr mußte sich Rudolf dieser Gedanke auf—
drängen. Er gehört ihm nicht persönlich an; seine Nachfolger
haben nach der gleichen Anschauung gehandelt. Nun hatte
Rudolf eine Macht erworben da, wo die großen und zukunft—
reichen Territorien des Reiches lagen, im Osten, auf kolonialem
Gebiete. Und gewiß war sein neuer Besitz der entwickeltste,
deutscheste des Koloniallandes. Lag er aber — so mögen wir
aus der Erfahrung weiterer geschichtlicher Jahrhunderte urteilen
— für das Reich nicht doch noch zu sehr an den Grenzen? Die
Staufer haben zunächst in Burgund, dann in Oberitalien,
schließlich in Sizilien eine Hausmacht zu begründen gesucht
oder begründet. In den Bestrebungen dieser Art und ihrer
Erfüllung haben sie sich dem Reiche entfremdet. Die Luxem—

mVal. Band III S. 127, 258, 254.
        <pb n="56" />
        38

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
burger sind von Böhmen aus schließlich halb nach Ungarn ge—
drängt worden und dem Reiche fast verloren gegangen. Das
Haus Habsburg selbst büßte im 19. Jahrhundert seine
deutsche Stellung ein, nachdem es mit dem Untergange des
alten Reiches seine Stellung in Belgien und im oberrhei—
nischen Vorderösterreich aufgegeben hatte. Preußen würde
seinem heutigen deutschen Berufe nicht leben können, besäße
es nicht wenigstens die Rheinprovinz, Westfalen und Hessen⸗
Nassau. Sollte Rudolf nicht dunkel die Notwendigkeit gefühlt
haben, daß er als deutscher König, nachdem er im Süd—
osten ein reicher Herr geworden, nun auch die Pflicht habe, im
Centrum des Reiches als Fürst mehr als bisher zu gelten?
Genug aus welchen Gründen immer: er suchte eine Ver—
größerung seiner alten Grafschaft zunächst in der Richtung auf
Schwaben.

Vom Oberrhein her erweiterte er die Besitzungen seines
Hauses im südlichen Schwarzwald; in Schwaben selbst setzte
er in dem Grafen Albrecht von Hohenberg einen energischen
königlichen Landvogt ein und sorgte für genaue Verzeichnisse
des seit 1245 entfremdeten Reichsguts. Es waren Vorbe—
reitungen für Größeres, welche von den kleinen Herren Schwa—
bens und vor allen vom Grafen Eberhard dem Erlauchten von
Württemberg mit steigendem Bedenken verfolgt wurden. Als
dann Rudolf in persönlicher Anwesenheit Schritte zur Wieder—
aufrichtung des Herzogtums thun wollte, da setzte sich alles
wiederholt so tapfer zur Wehr, daß der alternde König von
seinem Plane abstand.

Aber was in Schwaben nicht möglich schien, das suchte
Rudolf nun von der Südwestgrenze seiner ererbten Herrschaft
nach Westen zu, gegen Burgund zu erreichen. Wiederholt schon
hatte er phantastische Pläne, die auf die Herstellung eines
habsburgischen Erbreiches Arelat hinausliefen, unterstützt oder
von sich aus angeregt: aber obwohl sie von der Kurie zu—
meist lebhaft gefördert worden waren, da diese in einem Er—
folge Rudolfs an der Rhone die wirksamste Gegenwehr gegen
das drohende sizilisch-französische Übergewicht gefunden haben
        <pb n="57" />
        Wiederherstellung des nationalen Üönigtums. 39
würde, waren sie doch stets gescheitert. Wiederholt, ja fast
dauernd war Rudolf auch auf mehr lokale Erweiterungen seiner
Herrschaft an der burgundischen Grenze ausgegangen. Jetzt
schlug er ein mittleres Verfahren ein: er wollte Teile des
nördlichen Burgunds als Ganzes zu erwerben suchen. Zu diesem
Zwecke vermählte er sich, sechsundsechzigiährig, im Jahre 1284
mit der munteren und hübschen Schwester des verstorbenen
Herzogs Robert von Burgund; zur Zeit der Vermählung in
Remiremont war sie etwa vierzehn Jahre alt. Es war ein
Schritt, der auch schon den Zeitgenossen merkwürdig erschien;
im Volke hieß es, der König sei auf seine hohen Tage melan—
cholisch geworden und habe aus davidischen Gründen ge—
heiratet. Für Rudolf bedeutete auch dieser Schritt nur die
Fortsetzung einer längst geübten Heiratspolitik. Und wer wollte
dieser in einem Zeitalter die Berechtigung absprechen, da die
erst im Zusammenschuß befindlichen Territorien nichts waren
denn ein Zubehör herrschender Häuser?

In diesem Falle indes erreichte Rudolf seinen Zweck nicht.
Hindernd trat ihm die Macht des kräftigen Grafen Peter von
Savoyen entgegen, der gegen Burgund verwandten Zielen nach⸗
ging, und schon vor den Grenzen Burgunds erhoben sich die
Städte der schweizerischen Hochebene, Bern, Freiburg u. a.,
eben damals zu drohender Selbständigkeit. Vor allem aber
kam Frankreich hemmend dazwischen. Der junge Philipp, seit
1285 König, schön und kalt, ein Meister diplomatischer Künste,
gewann die burgundischen Herrscher für sich und ging auf der
ganzen französisch-deutschen Grenzlinie angriffsweise vor: er
machte Versuche, die Schirmherrschaft über Verdun zu erhalten;
er vermittelte in den großen Kämpfen, welche wegen des Be—
sitzes des Herzogtums Limburg den Niederrhein bewegten und
ihren Höhepunkt in der viel besungenen Schlacht von Worringen
(1288) fanden: er zwang Rudolf schließlich, auf den Erwerb
Burgunds zu verzichten, trotz einiger Erfolge im Lande, ja trotz
der Errichtung eines arelatensischen Landfriedens aus königlicher
Machtvollkommenheit (im J. 1291).
        <pb n="58" />
        0

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Damit war aber zugleich die Hausmachtspolitik Rudolfs
im Westen gescheitert: keinerlei große landesfürstliche Gewalt
des Königs trat hier fürderhin dem Andrängen Frankreichs
entgegen.

Fast allein das Verhältnis zu Burgund hat Rudolf an—
dauernd zu auswärtiger Politik veranlaßt. Im übrigen hielt
er sich daheim, fern namentlich auch von der gefährlichen Macht
des Papstes: er wußte wohl, daß ihm, gleich seinem großen
Vorfahren König Heinrich J., zunächst vor allem die innere
Festigung des geborstenen Reiches oblag.

Es war eine Aufgabe, die an sich ein ganzes Leben hätte
in Anspruch nehmen können. Denn noch immer dauerten
anarchische Zustände fort, und die wirren Massen der parti—
kularen Mächte im Reiche, der jederlei Herrschaft beanspruchen—
den Fürsten, des Adels, der seine Selbständigkeit zu verteidigen
suchte!, der Städte, die sicher in die Zukunft sahen, des dro⸗
henden finanziellen Ruins der alten naturalwirtschaftlichen
Gewalten des platten Landes gewiß — sie wurden durch
keinerlei materielle oder moralische Zwangsgewalt zusammen—
gehalten oder beruhigt; neben dem Königtum war auch die
Kirche im ärgsten Verfall ihrer Einrichtungen.

In den Tiefen des Volkes aber gärte es; unter den Müh—
seligen und Beladenen sehnte man sich zurück in die immer noch
besseren, nun im Glorienschein wehmütigen Gedenkens er—
glänzenden Zeiten des letzten großen Staufers. Wie lange war
es her, daß man von seinem rätselhaften Tode fern im Süden
gehört hatte? War er überhaupt gestorben, der Gebannte, von
den Feinden des Reiches Gehaßte? Die Frage aufwerfen, hieß
sie verneinen. Kaum eine Generation ging dahin, und Kaiser
Friedrich II. erstand in der durch die Not gesteigerten Ein—
bildungskraft seines Volkes von neuem. Und wunderliche Züge
verquickten sich mit dem Glauben an seine Rückkehr.

Der Urkirche waren die Kaiser leicht unter dem Zeichen
des Antichrists erschienen; das Andenken Neros vor allem, des

1 Vgl. Band III S. 276, 287.
        <pb n="59" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums.

41
grausamen Verfolgers der ersten Zeugen, lebte in der Kirche
unter diesem Bilde fort: als Antichrist sollte er dereinst wieder⸗
kommen, ein Vorläufer des tausendjährigen Reiches. Es war
eine Auffassung, die unter den schwärmerischen Sekten Unter—
italiens, deren geistiger Führer Joachim von Floris war, im
12. Jahrhundert, eben im Augenblick vollen Sieges des mittel—
alterlichen Papsttums wieder aufgelebt war; indem das Papst—
tum weltlicher Theokratie gewachsen schien, beklagten die Asketen
den Verfall der Kirche und harrten ihrer Bestrafung durch den
kommenden Entchrist. Was Wunder, wenn ihre geistigen Nach—
kommen im 18. Jahrhundert in den Thaten Friedrichs II. den
Geist des sühnenden Widersachers, in Friedrich II. selbst
schließlich den Entchrist sahen?

Und eine andere Gedankenreihe, von Osten ausgehend, ge—
wann daneben unter den abendländischen Völkern Kraft. Wie
schien doch das Schicksal der christlichen Welt nach der kräf—
tigen Abwehr des Islams durch Karl Martell auf lange an
die treue Wacht der byzantinischen Kaiser gegen den Osten ge—
kettet! War es da nicht klar, daß mit dem Siege des ost⸗
römischen Kaisers über die Heiden des Orients die Erfüllung
der Zeiten hereinbrechen werde? Und welcher gute Christ er—
hoffte nicht diesen endlichen Sieg? Das wird der letzte Kaiser
von Ostrom sein, der sieghaft in Jerusalem einzieht; der seinen
Schild an den dürren Baum des Haines Mamre hängt, auf
daß er grüne; der mit Krone und Scepter sein Reich auf
Golgatha aufträgt an Gott den Herrn. Ja das wird der letzte
Kaiser überhaupt sein. Mag nach ihm noch der Antichrist
wütend über das Land fahren;: herrschen nach ihm wird nur
noch Gott.

Nun hatte das Kaisertum anscheinend aufgehört zu bestehen.
Was wußte das deutsche Volk vom byzantinischen Kaiser! Und
Rudolf schien nicht Kaiser zu werden und werden zu wollen.
Wird da nicht der letzte Kaiser, der Staufer Friedrich, auf—⸗
erstehen mit Heeresmacht, um die Welt zu einen und den
großen Frieden zu schaffen, der dem Reiche des Antichrists vor⸗
aufgehen soll, um Trost den Waisen und Reichtum den Ent—
        <pb n="60" />
        2

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
erbten zu spenden, um die Thränen der Witwen zu trocknen
und alles Leid zu nehmen von den Bedrückten, bis er herrlich
in der heiligen Stadt einziehe und seine Krone da ablege, wo
der Herr gelitten?

Voll sehnlicher Erwartung sah man der Wiederkunft des
Kaisers überall entgegen, wo anarchische Zustände herrschten.
Falsche Friedriche tauchten auf; am Oberrhein war es ein
Einsiedler, am Mittelrhein ein Schmied, in Lübeck und in
Schwaben waren es andere Bethörte. Und einer wenigstens
von ihnen, Dietrich Holzschuh, gewann politische Bedeu—
tung. In Köln, der Großstadt, in den Kot getreten und
grausam verspottet, zog er sich nach Neuß zurück, um bald den
gläubigsten Anhang zu finden. Rudolf hatte die rheinischen
Städte mit einer schweren Reichssteuer belegt, der neue Fried—
rich belastete die bürgerlichen Bevölkerungen nicht: so fielen sie
ihm zu. Und indem er die Friesen gegen die Angriffe des
Grafen von Holland und des Erzbischofs von Bremen in Schutz
nahm, gewann er die Sympathien des platten Landes. So
wuchs seine Macht; er brach nach Frankfurt auf, den Thron
des Reichs zu besteigen. Rudolf mußte mit Heereskraft gegen
ihn ausziehen; er mußte Wetzlar umzingeln, das den neuen
Kaiser verehrend beherbergte. Nach kurzen Verhandlungen ent⸗
schlossen sich die Bürger Wetzlars, ihr Idol dem Könige zu
opfern. Am 7. Juli 1285 büßte der neue Friedrich seinen
Wahnwitz im Flammentod.

Aber der Glaube an die Wiederkunft Friedrichs ging mit
nichten mit ihm zu Grunde. Wie man in der Asche des Wetz⸗
larer Scheiterhaufens vergebens nach Knochen gesucht hatte, so
entstieg dieser Glaube, ein Phönix, den Flammen und dauerte
in unverminderter, ja wachsender Kraft fort bis hinaus über
die Zeiten des Mittelalters. Der letzte falsche Friedrich ist
erst im Jahre 1546 aufgetreten zu Langensalza, in der Nähe
des Kyffhäusers. Nur daß sich mit den wechselnden Jahr—⸗
hunderten das Bild des erwarteten Kaisers wandelte. Im 14.
und 15. Jahrhundert ward er zum kommenden Tröster aller
sozialen Not, zu einem von Osten her nahenden Wiederhersteller
        <pb n="61" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 43
des Reiches!; zugleich nahm er mythische Züge an, den flammen⸗
den Bart Thors, die Raben Wotans, und den alten Göttern
gleich ward er hausend gedacht in Höhle und Burg; und nur die
Lokalisierung dieser Stätten auf große Schauplätze altkaiser⸗
lichen Wirkens, auf Kaiserslautern oder auf den Kyffhäuser,
den ragenden Berg der ottonischen Auen an der Unstrut, er—
innerte noch an den einstigen Zusammenhang mit den Herr⸗
—DDD
dem 19. Jahrhundert vermittelt worden, und nun zur Sage
symbolisiert und in dem schwermütigen Gedichte Rückerts auf
Friedrich J. den glänzendsten aller Stauferhelden übertragen,
ist er ein Ausdruck geworden der erst jüngst teilweis erfüllten
politischen Ideale unseres Volkes.

Ideen sind mächtiger als Thatsachen, sie überwinden die
Welt der geschichtlichen Materie. Es bezeichnet den Tiefstand
der königlichen Gewalt in den Zeiten auch noch König Rudolfs,
wenn der Gedanke des Verfalls, der gänzlichen Verlassenheit
der Nation sich so gegenständlich verdichten konnte, daß er im
Auftreten falscher Friedriche Ausdruck fand.

Der König war gegenüber diesem Stande der Dinge, so⸗
weit er ganz Deutschland betraf, andauernd ratlos. Auf Nord—
deutschland und auf den Nordwesten hat er Einwirkungen so
gut wie garnicht versucht; die Stadt Lübeck mußte er dem Könige
Magnus von Norwegen empfehlen, denn das Reich könne sie
nicht schützen. Soweit aber sein Einfluß reichte, suchte er der
Lage durch eine Landfriedenspolitik abzuhelfen, deren Folge⸗
richtigkeit und Energie gelobt werden muß.

Im 7. und 8. Jahrhundert war das alte sakrale Straf⸗
recht der Urzeit zusammengebrochen, zum großen Teile infolge
der Einführung des Christentums. Und der Staat war nicht
imstande gewesen, ein volles neues Strafrecht an die Stelle zu
setzen. Unter diesen Umständen nahm die Verwilderung und
Friedlosigkeit schon vom 8. bis zum 11. Jahrhundert in be—
denklichem Maße überhand. Aber die Kirche versuchte nun

1Val. Band V, 1S. 1183, 115.
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        Elftes Buch. Erstes Kapitel.
wenigstens gut zu machen, was sie geschädigt hatte; aus ihrem
Asylrecht heraus entwickelte sie seit Ende des 10. Jahrhunderts
die Forderung besonderen kirchlichen Friedens für gewisse Zeiten
und Personen. Es waren die in Frankreich zuerst auftretenden
Anfänge des Gottesfriedens; seit dem 11. Jahrhundert ver—
breiteten sie sich auch in Deutschland!. Wie aber sollte die
Kirche gerade in Deutschland dauernd Frieden stiften, wo sie in
ewigem, von ihr vielfach durch Unfriedensstiftung geführtem
Kampfe lag mit dem Staat? Und noch immer wurde der
Staat von der Nation als der grundsätzliche Schöpfer alles
Friedens angesehen, ja noch immer ging der Beruf der Herrschaft
üͤberhaupt in Friedenswahrung auf?. Bruder Berhtolt ruft es
den Herren und Fürsten zu: Gott hat euch Gericht und Gewalt
gegeben auf Erden, das ir verrichtet und versüenet alles
daz, da von vientschaft unde kriee kümet, unde urliuge
ande brant und ungenade von komen macs.

Rudolf bekannte sich zu diesem königlichen Berufe. Aber
wie weit war er anfangs davon entfernt, Landfrieden für das
ganze Reich aufrichten zu können, wie es noch im Jahre 1285
Friedrich II. in seiner berühmten Koustitution gethan hatte!!
Diese Konstitution schien vergessen; hinweg über sie hatten sich
in den bessern Zeiten der fünfziger und sechziger Jahre des
183. Jahrhunderts partikulare Frieden einzelner Landschaften ge—
lagertä. Allein auch diese waren mit dem letzten mittel—
rheinischen Landfrieden im Jahre 1280 im Begriff auszusterben:
ein Chaos drohte hereinzubrechen.

Da entschloß sich Rudolf, jetzt eben Herr der eroberten
osterreichischen Lande, zunächst in der Nachbarschaft seiner per—⸗
sönlichen Herrschaftsgebiete einzugreifen. Er gab in den
Jahren 1280 bis 1282 die Anregung zu kleineren Landfrieden

Vgl. Band III S. 343 f.

a Vgl. Band III G. 107, 126.

1I, 36, 18.

Vgl. Band III S. 279.
Vgal. Band III S. 288 ff.
        <pb n="63" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 45
in Bayern, Franken und Schwaben. Er berief sich dabei teil—
weise auf den allgemeinen Landfrieden Friedrichs II. vom Jahre
1288, aber sorgsam hielt er sich von organisatorischen Eingriffen
in die partikularen Landfriedensbehörden fern; erst im Dezember
1282 hat er bei Stiftung eines weiteren, mittelrheinischen Land—
friedens die Vollstreckungsbeamten, den Vogt und den Richter
bon Reichs wegen ernannt. Zugleich begann er in dem nun
folgenden Jahrfünft die Landfrieden über größere Gebiete zu
erstrecken und für die Herstellung von praktischen Exekutions—
ordnungen zu sorgen. Aber gerade bei dieser Thätigkeit er—
kannte er, daß das Königtum noch viel zu schwach sei, um von
sich aus die Strafvollstreckung gegen Landfriedensbrecher voll in
die Hand zu nehmen und darum auch zu regeln. Er machte
deshalb den Versuch, womöglich unter Umgehung der Terri—
torialgewalten eine Stärkung der königlichen Exekutive durch
die Kirche herbeizuführen. Auf dem Reichstag und Konzil zu
Würzburg im Jahre 1287. wirde der Landfriede des Jahres
12385 für das ganze Reich erneuert; seine Verächter sollte
Reichsacht und Bann zugleich treffen. Es war ein Gedanke,
der durchführbar nur war bei rechter Einmütigkeit der kirchlichen
—
sehen der Kirche. Allein alsbald zeigte sich, daß diese letzte
Vorbedingung fehlte. Schon auf dem Konzil selbst wurde der
däpstliche Legat Johannes von Tusculum von den empörten
Teilnehmern der Versammlung beinahe seines Lebens beraubt,
als er unverschämte Geldforderungen stellte; nach wenigen Tagen
entwich er aus der Stadt unter königlichem Schutz und Geleite,
und über Worms, Metz, Cambray, Lothringen zog er wieder
von dannen nach Rom.

So blieb dem König nichts übrig, als den Versuch zu
machen, selbst wenigstens irgendwo im Reiche Verkünder und
Vollstrecker des Landfriedens zugleich zu sein. Er wählte hierzu
das von fürstlichen Parteiungen zerrissene und von adligen
Räubern geplagte Thüringen. Nachdem ihm sein getreuer
Helfer, der Erzbischof Heinrich von Mainz, ein Bäckerssohn aus
Isny, trefflich vorgearbeitet hatte, traf er Mitte Dezember 1289
        <pb n="64" />
        ä

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
in Erfurt ein, und alsbald ließ er 29 adlige Räuber ent⸗
haupten. Dem Anfang entsprach der Verlauf des Jahres, das
Rudolf in Erfurt zubrachte; Dutzende von Raubburgen wurden
zertrümmert; Friede kam über das geknechtete Land, und
glänzende Hoftage bewiesen, daß die kaiserlose, die schreckliche
Zeit vorüber sei.

Hatte Rudolf auch in Erfurt Schulden machen müssen,
die erst später von der Stadt Zürich bezahlt worden sind: es
war doch die froheste Zeit seiner Regierung. Hier endlich war
er auf Reichsboden Herr, hier durfte er von einem sstatus re-
nascens imperii reden.

Aber es war zugleich die Zeit seines Lebensabends. Im
Jahre 1218 geboren, war er schon hinaus über die Jahre des
Psalmisten; es galt für ihn, Reich und Haus zu bestellen.

Was konnte ihm da näher liegen, als seinen Sohn Al—
brecht in Königtum und Herrschaft folgen zu sehen? Schon
längst hatte er für dessen Nachfolge zu sorgen gesucht, indem
er seine Stellung in sterreich befestigte und den Kurfürsten
seine Wahl zum Könige nahe brachte.

Albrecht regierte an der Donau seit dem Jahre 1281.
Das Land fühlte im Innern seinen festen Arm, der selbst
schwäbische Beamte nach Osten zog, um unumschränkter zu
herrschen; nach außen sah es sich bald sicher vor jedem An—
griff. Albrecht wußte die Grenzen im Süden zu schützen; nach
Ungarn zu nahm er das Gebiet bis zum Neusiedler- und
Plattensee ein“, ja stellte im Jahre 1290 nach dem Tode des
Königs Ladislaus' IV. seine Thronkandidatur für das ganze
Land auf und ward zu diesem Zweck von seinem Vater, auf
Grund eines sehr zweifelhaften unter Friedrich II. liegenden
Vorfalles, mit Ungarn als deutschem Reichslehen bewidmet. So
hatte er überallhin Erfolge; nur gegenüber Böhmen hielt er
zurück.

Mit Grund. Denn eben von Böhmen aus suchte König

1 Zur Lage der Deutschen in Ungarn in dieser Zeit vgl. Band III
S. 380, 381.
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        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 47
Rudolf die Kurstimmen für seine Wahl zu gewinnen. Darum
hatte König Wenzel II. im Jahre 1289 die Lehen der Mark—
grafen von Meißen erhalten, darum war ihm bald darauf ein
Erbvertrag bestätigt worden, kraft dessen ihm nach dem Aus—
sterben der schlesischen Herzogslinie in Breslau deren Land zu—
fallen sollte. Darum vor allem hatte König Rudolf schon seit
dem Jahre 12885 Bedacht genommen, die noch unsichere Stimme
Böhmens im Kurfürstenrat! zu befestigen. Es war ihm ge—
lungen; im Jahre 1290 konnte er die Übertragung des Erz—
schenkenamtes und einer Kurstimme an Böhmen nochmals ver—
briefen. Und schon waren auch Sachsen und Brandenburg,
mit dem böhmischen Königshause eng verwandt, für seine Pläne
gewonnen. Es bedurfte nur noch der Stimmen der rheinischen
Kurfürsten.

Aber hier stieß Rudolf auf den hartnäckigsten Widerstand.
Er mußte ihn um so mehr erbittern, als er anscheinend durch die
selbstsüchtigsten Beweggründe veranlaßt ward, vor allem durch
die Hoffnung, nach dem Tode Rudolfs von einem noch nicht
sicher feststehenden Thronkandidaten mehr an Wahlbestechungs⸗
geldern herausschlagen zu können, als vorher von dem als karg
bekannten Herrscher und seinem Sohne. Rudolf vermutete
gewiß diese Gründe; altersschwach und dem Grabe sich zu—
neigend, mußte er an ihnen seinen besten Plan scheitern sehen;
vergebens hat er auf einem Hoftag zu Frankfurt Ende Mai
1291, im Purpurgewande thronend, das Scepter in der Hand
und die Krone auf dem Haupte, noch einmal die Verhandlungen
zum Abschluß zu bringen gesucht.

Von Frankfurt ritt der König nach Straßburg; aber kaum
in der Mitte der getreuen Bürger dieser Stadt angelangt, fühlte
er sich dem Tode nahe. Es war sein Wunsch, zu Speier zu
ruhen, in der Gruft der deutschen Herrscher, neben Philipp
von Schwaben, dem einzigen Staufer, der neben den Helden
des salischen Hauses hier schlummerte. So machte er sich auf,
und reitend, zu beiden Seiten fromme Priester, deren Gesprächen

1 S. darüber oben S. 28.
        <pb n="66" />
        40

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
er lauschte, zog er seine letzte Reise rheinabwärts. In Speier
verschied er Tags nach seiner Ankunft, am 15. Juli 1291.

Die dichterisch gehobene Überlieferung berichtet, daß dem
Könige auf seinem Grabesritt Volk aus allen Schichten, aus
Städten und Dörfern entgegengelaufen sei, um noch einmal sein
Antlitz zu schauen. Es ist eine im höheren geschichtlichen Sinne
gewiß wahrhaftige Nachricht. Rudolf war nicht bloß bei
Lebzeiten beliebt, weil er die echt menschlichen Eigenschaften der
Leutseligkeit besaß, seine Gestalt ist der Nation auch nach seinem
Tode ein teures Vermächtnis geblieben. Er stand nicht bloß
auf sich: er war, ganz abgesehen von seinen Verdiensten um das
Reich, ein typischer Vertreter seiner Zeit, und darum hatte er,
als Ausdruck eines Zeitalters, das Recht fortzuleben für immer.

Rudolf war trotz aller Tapferkeit kein Held und trotz alles
frommen Sinnes kein Heiliger mehr, wie sie unter den Heroen—
gestalten der Ottonen und Salier gewandelt waren. Und ob—
wohl er einen Zug jener adligen Frohnaturen hatte, die im
Sattel mehr daheim sind als auf dem Stuhle des ratheischenden
Herrschers, die gelegentlich überfliegende Pläne entwerfen und
sich wohl fühlen in fürstlichem Gepräng, so gehörte er doch
nicht mehr dem staufischen Zeitalter an, das diese Naturen be—
günstigt hatte, und wich darum weit ab von dem ritterlichen Typus
seiner letzten großen Vorgänger. Er war schlank und übergroß,
von kleinem Kopfe, aus dessen von sorgenden Runzeln durchfurch—
tem Antlitz zwei kluge Augen abwartend hervorschauten, bartlos,
von straffem, langwallendem, nur an den Enden gelocktem Haupt—
haar; er zeigte feine Finger und schmale Füße: er war der halb—
zroßkaufmännische Rittersmann. Und so war er auch geistig
zusammengesetzt; er war im Umgange mit Angehörigen höherer
Stände ein Rechner, diplomatisch wie finanziell, er war schlicht,
sparsam, mäßig, im Erfolge von launigem Witz, doch selbst im
Ausdrucke höchster Befriedigung vorsichtig und abgewogen in
seinen Empfindungen. Das hinderte ihn nicht, ein guter Kame—
rad auch der Niedrigsten im Volke zu sein; ja er liebte den
Scherz des Lagers; und that es not dreinzuhauen, so frohlockte
in ihm das Blut seiner Ahnen.
        <pb n="67" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 49

Nach dem Tode Rudolfs erwartete man allgemein die Wahl
seines Sohnes Albrecht. Es wäre für das Reich zweifelsohne
ein Glück gewesen. Gegenüber dem nunmehr feststehenden erb⸗
lichen Charakter der Kurstimmen, wie sie an wenige Häuser ge⸗—
bunden waren, bedurfte es zur Aufrechterhaltung der Einheit
und Stärke des Reiches gegenüber der Möglichkeit voller Wahl—
willkür mindestens derjenigen Mischung von Erb- und Wahl⸗
recht, die im früheren Mittelalter gegolten hatte. Das Gegen⸗
teil trat ein. Das Prinzip der Erbfolge im einmal begründeten
Königshause ward geflissentlich unterdrückt; mit dem radikalen
Leichtsinn, mit dem man im 13. Jahrhundert die Vergangen⸗
heit zu fälschen pflegte, um ihre wahre Einwirkung auf die
Gegenwart zu vereiteln, sprach man davon, das alte Herkommen
des Reiches schließe es aus, daß der Sohn dem Vater folge.
Statt Albrecht wurde der Graf Adolf von Nassau gewählt.

Die Geschichte dieser Wahl ist bezeichnend, weil sie, wie
kein anderer Vorgang sonst, das Maß der Kräfte und das
Wesen der Gesinnung unter den führenden Fürsten des Reiches
enthüllt. Die Kandidatur Adolfs war ein Werk der rheinischen
Erzbischöfe; sie hofften, unter ihm das Reich am besten plündern
—
Hülfe des Königs von Böhmen.

Koönig Wenzel war eine im Entschluß unstete, nervös er—
regte, empfindliche Natur. So war er an sich wenig geeignet,
mit einem stahlharten und schroffen Charakter, wie es Albrecht
von sterreich war, in dauerndem Einvernehmen zu leben.
Zudem zürnte er Albrecht schon lange, weil dieser ihm den
nördlichen Teil Osterreichs vorenthielt, der seiner Gemahlin
Gutta als Brautschatz zugesagt war; und eine Zusammenkunft
zwischen ihm und Albrecht zu Znaim hatte die beiden Schwäger
eher noch weiter auseinander gebracht als miteinander versöhnt,
obwohl Wenzel seinen Unmut äußerlich zu verbergen gewußt
hatte. Konnte Wenzel in dieser Lage geneigt sein, das Wahl—
versprechen zu halten, das er König Rudolf zu Gunsten Albrechts

Lamprecht, Deutsiche Geschichte. IV.
        <pb n="68" />
        30

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
gegeben hatte? Die rheinischen Erzbischöfe traten ihm näher
und gewannen ihn schließlich durch unglaubliche Versprechen:
sein Töchterchen Agnes sollte mit Ruprecht, dem Sohne des
Thronkandidaten, verlobt werden unter Aussetzung eines großen
Wittums und Verpfändung des Egerer und Pleißner Landes
an die Krone Böhmen; vor allem aber wurde Wenzel die Aus—
sicht auf den Wiedererwerb der österreichischen Lande für Böhmen
eröffnet. Unter diesen für die Zukunft des Reiches verhängnis⸗
vollen Bedingungen trat Wenzel für die Wahl Adolfs ein, mit
ihm die von ihm abhängigen Kurfürsten von Sachsen und
Brandenburg.

Am 5. Mai 1292 wurde Adolf gewählt; am 24. Juni ist
er zu Achen gekrönt worden. Und schon hatte die Welt er⸗
fahren, unter welchen Bedingungen die rheinischen Erzbischöfe
den Grafen zum König gemacht hatten. Sehen wir von dem
Trierer Erzbischof ab, der, ein alter Freund des habsburgischen
Hauses, mehr in den Hintergrund getreten war, so hatte Köln
eine Fülle von Reichsbesitz erhalten, dessen Übertragung an das
Erzstift diesem politische Vorteile gegen fast alle seine Nachbarn
und Rivalen, gegen Brabant, Jülich, Berg, Mark u. a. ge—
währte, dazu die enorme Summe von 25000 Mark in Pfändern.
Doch schlimmer als all dies waren die Bedingungen, unter
denen Adolf diese Verpflichtungen eingegangen war: er hatte
für deren Ausführung seinen eigenen Besitz verpfändet; er wollte
dafür nach längstens vierzehn Tagen fünfzig gute Bürgen in
Schuldhaft stellen, darunter anfangs gar sich selbst, erst später
seinen Sohn Ruprecht; ja er versprach schließlich, sich erst
krönen zu lassen, wenn der Kölner allen Besitz erhalten habe,
und wollte sich der Krone verlustig erklären, wenn gewisse später
zu realisierende Bedingungen nicht erfüllt würden.

Man sage nicht, daß die Zeit, die den Verfall aller aristo—
kratischen Bildungen des früheren Mittelalters sah, solche Ab—
machungen nicht als beschämend empfunden habe. Wenn uns
ein biederer Thüringer Chronist erzählt!, der Mainzer Erzbischof

1 Der Priester Sifrid von Balnhausen, 88. 26, 679 f.
        <pb n="69" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 51
Gerhard, der Adolf zum König machen half, habe früher
sterben müssen, weil er gesagt habe, er habe noch drei Könige
in der Tasche, so beweist er mehr Verständnis für die Würde
des Königtums, als Adolf, da er sich durch solche Pforten zur
Herrschaft drängte.

Auch der Mainzer Erzbischof erhielt natürlich reichlichen
Ersatz der Wahlkosten': u. a. verpflichtete sich Adolf, alle seine
Schulden zu bezahlen. Wichtiger war es, daß der Erzbischof
sich in Thüringen Zugeständnisse machen ließ, die auf seine
Absicht deuteten, dies Land für sein Stift zu erwerben, und
daß er mit Erfolg den ersten Versuch machte, die Reichskanzlei
durch Ausübung des Ernennungsrechts für den Kanzler in eine
gewisse Abhängigkeit vom Mainzer Erzstuhl zu bringen.

Doch genug von diesen Dingen! Haben sie sich gleich be—
schämend nicht wiederholt, so stehen sie doch im Vergleich zu
früheren und späteren Wahlen auch keineswegs vereinsamt da.
Sie entsprachen dem moralischen Niveau der Kurfürsten und
dem Tiefstand der Reichsinteressen; und erst spät wurden sie
dadurch zurückgedrängt, daß die Kurfürsten in den Verhandlungen,
welche der Wahl vorangingen, gemeinsam und deshalb sachlicher
zu verfahren begannen. Es ist die Zeit der nun beginnenden
wirklichen Wahlkapitulationen; sie setzt mit Ruprecht im Jahre
1400 ein und vollendet sich mit der Wahl Karls V. im Jahre
1519. Doch haben auch die Wahlkapitulationen nicht ver—⸗
hindert, daß später erneut schamlose Einzelversprechen gegeben
wurden. Und gemeinsam war beiden Arten der Verhand—
lung, daß das Reichsrecht in seinen wichtigsten Bestimmungen
nunmehr durch persönliche Einzelbestrebungen fortgebildet wurde
und somit jeder eigenständigen und organischen Entwicklung
verlustig ging.

Der Neuerwählte war im übrigen persönlich kein unwürdiger
Mann. Freilich: sein Besitz war klein; er war wirklich das

Gräflein', von dem abgünstige Zeitgenossen sprachen; um
standesgemäß leben zu können, hatte er Dienste nehmen, fremdes
Brot essen müssen da und dort. Aber er war auch bekannt als
braver, ja tollkühner Haudegen und biedrer Ritter, und seine Bil—
        <pb n="70" />
        52 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
dung stand über dem Herkommen: er sprach etwas Latein und
Französisch, und er war Lesens und Schreibens kundig.

Auch waren die Anfänge des neuen Herrschers glücklich.
Wie alle Könige seines Schlages, lebte er zunächst unter dem
günstigen Einfluß der zahlreichen Sonderinteressen, die durch
seine Wahl befriedigt worden waren. So gelang es ihm, sich
mit Albrecht von fsterreich abzufinden, der drohend im Elsaß
stand; auch schuf er Ruhe und Frieden am Rhein und in
Schwaben. Dabei zeigten sich schon die Anfänge einer be—
stimmten Stellungnahme zu den sozialen Mächten im Reiche;
Adolf suchte es mit der kriegerischen Kraft des Adels gegen die
Fürsten und teilweise auch gegen die Städte zu halten.

Wie aber wäre das möglich gewesen ohne eine größere
königliche Hausmacht? Und wo war sie zu finden? Lag es
in der Natur der Dinge, daß die Kandidaten zur Krone vor⸗
nehmlich den minder mächtigen Fürsten des westlichen Mutter—
landes entnommen wurden, so war es ebenso selbstverständlich,
daß diese eine Verstärkung ihrer heimischen Kräfte im Kolonial—⸗
gebiete, dem Lande großer Territorien und rasch wechselnder
fürstlicher Schicksale suchten. So hatten die Habsburger den
Südosten gewonnen. Für Adolf war das Land der Zukunft
Thüringen und das heutige Königreich Sachsen. Wir kennen
die Auflösung der Herrschaftsverhältnisse in diesen Gegenden
aus der Zeit König Rudolfs. Ja hatte Rudolf nicht vielleicht
hier das zweite Hausmachtscentrum finden wollen, das er in
Schwaben und Burgund vergeblich gesucht?

Wie dem auch sei: Thüringen vor allem, wo Albrecht der
Unartige mit seinen Söhnen Friedrich und Diezmann in ewigem
Zwiste lebte, forderte zu eigensüchtigen Eingriffen der Reichs⸗
gewalt heraus. Das umsomehr, seitdem am 16. August 1291
Markgraf Friedrich Tuta von Meißen und Osterland gestorben
war und seinen Besitz seinen Vettern Friedrich und Diezmann
hinterlassen hatte. Wie, wenn der König jetzt Meißen und Osterland
als erledigte Reichslehen einzuziehen und im Kampfe um diese Lehen
zugleich Thüringen zu erobern suchte? Adolf nahm dies Ziel auf
und verband sich zu diesem Zweck mit Albrecht dem Unartigen.
        <pb n="71" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 53
Es war ein unseliger Schritt. Der König stritt mit einem
verwerflichen Vater den unnatürlichen Kampf gegen die Söhne.
Der oberste Friedenswahrer im Reich führte Gesindel über Ge—
sindel zum Kriege nach Thüringen; empörte Volkslieder konnten
ihn als Henker brandmarken, dessen Heer entmanne und schände.

Politisch war es für Adolf noch schlimmer, daß er mit
seinen Thüringer Plänen, wie sie seit September 1294 zu ge—
lingen schienen, die Zirkel des Mainzer Erzbischofs störte. Nicht
vergebens hatte dieser sich zum Reichsvikar in Thüringen er⸗
nennen lassen. Gewann er jetzt Thüringen nicht — wer konnte
ihn hindern, mit seinen geistlichen Brüdern und Albrecht von
sterreich gegen den Gesalbten des Herrn zu konspirieren?

In dem Augenblick, da diese Möglichkeit auftrat, ver—
wickelte sich Adolf in eine schwierige auswärtige Lage. In
den Zeiten, da Deutschland an der auswärtigen Politik fast
gar nicht teilgenommen hatte, waren naturgemäß die Mächte
des Westens, Frankreich und England, in den Vordergrund ge—
treten. Und eben jetzt wurde ihr mehr als hundertjähriger
Gegensatz durch zwei besonders kräftige Herrscher, Edward J.
und Philipp IV., wiederum kriegerisch erneuert. Edward nahm
den Kampf gegen Frankreich im umfassendsten Sinne auf; er
zog Flandern hinein, er gewann Brabant und Holland, Geldern
und Köln. Er bat auch König Adolf um Hilfe.

Adolf hatte allen Grund, gegen Frankreich erbittert zu
sein: wie hatten die französischen Herrscher in Flandern und
Burgund, wie in den zwischenliegenden Gegenden zu Rudolfs
Zeiten und früher ungestraft um sich gegriffen. Es war recht,
wenn er mit Edward am 21. August 1294 einen Vertrag zu
gemeinsamer Rückeroberung der durch Frankreich entrissenen
Gebiete einging.

Aber wie traurig und für das Reich beschämend führte
er den Vertrag aus! Während England ihm Subsidien zahlte,
begnügte er sich auf viele Monate mit dem bloßen Erlaß
einer pomphaften Kriegserklärung, ohne auch nur zu rüsten.
Und als Philipp von Frankreich höhnisch anfragte, ob die
—DD
        <pb n="72" />
        54

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
nur zu einer Art kleinen Feldzugs im Elsaß. Im übrigen ließ
es Adolf thatenlos geschehen, daß Papst Bonifaz VIII. Ende
Mai 1295 ihn zur Neutralität unter der Begründung zu
zwingen suchte, daß er als Schirmvogt der Kirche den Frieden
zu wahren habe, während sich Philipp die flandrischen Städte
huldigen ließ und den Grafen von Flandern besiegte!; und
er fand es angemessen, daß Frankreich und England im Jahre
1298 einen Frieden schlossen, in dem Deutschland so gut wie
garnicht gedacht ward.

Freilich: ihm drohte schon seit seinen Thaten in Thü—
ringen heimischer Untergang: wie sollte er nach außen hin fest
auftreten, wenn seine Wähler sich gegen ihn zusammenrotteten!
Indem er sein Geschick ahnte, zu fallen durch die, deren
—DDD
und schwankend.

Albrecht von sterreich hatte dem neuen König um so
weniger verziehen, je mehr ihn dieser durch kleine Maßregeln
reizte, und je mehr er erfuhr, unter welchen Verbindlichkeiten
gegenüber Böhmen er zum Thron gelangt sei. Es ist Albrecht
gewiß ernst gewesen, wenn er später behauptet hat, Adolf sei
darauf ausgegangen, ihm das Seine zu nehmen. So freute
er sich jedes Mißerfolgs Adolfs: mit Entschiedenheit dachte er
daran, ihn zu stürzen. Während der deutsch-französischen
Feindschaft knüpfte er mit Frankreich an, auch mit dem miß—
vergnügten Mainzer Erzbischof trat er ins Einwerständnis.
Dann wurden die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg
und vor allem der König von Böhmen seiner Sache gewonnen:
sie alle fürchteten die unruhigen Hausmachtsbestrebungen Adolfs
in ihrer Nachbarschaft. Im Februar 1298 war kein Zweifel
mehr: die Verschwörung zum Sturze des Königs bestand. Und
bald ging der Erzbischof von Mainz offen vor. Zum 1. Mai
1298 lud er Albrecht und Adolf vor eine Versammlung des
Reiches nach Frankfurt: vergebens fragt man sich, kraft welches

Vgal. dazu Band III S. 137 f. und S. 216 unten.
        <pb n="73" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 55
Rechtes. Und Albrecht machte sich zu dieser Versammlung auf,
aber mit Heeresmacht.

Adolf hatte längst begriffen, worum es sich handelte. Er
raffte von Anhängern zusammen, was ihm treu geblieben war:
die Krieger der Kurpfalz, die Söldner der Städte, den kleinen
Adel. Mit ihnen trat er Albrecht entgegen. Nach einem
strategischen Hin und Her in Oberdeutschland, bei dem Albrecht
seine Meisterschaft als Leiter kriegerischer Bewegungen bewies,
kam es bei Göollheim am Donnersberg zur entscheidenden
Schlacht, am 2. Juli 1298. Während Albrecht eine treffliche
Stellung auf dem Hasenbühel eingenommen hatte, stürmte Adolf
leidenschaftlich gegen ihn an; schon von einem Sturze mit
seinem Rosse betäubt, unfähig noch einen Helm zu tragen,
suchte er seinen Todfeind persönlich auf und hieb gegen ihn los.
Aber Albrecht wich aus und erwiderte den Angriff durch einen
Hieb ins Antlitz. Dann trennte Getümmel die Streitenden.
Bald darauf fand Adolf anderweits den glatten Entscheid auf Ja
oder Nein, den er gesucht hatte. Er fiel als ein Mann und
Held, er büßte mit ehrlichem Tode die anders kaum zu
sühnenden Sünden seines Emporkommens zur Herrschaft.
VI.
Inzwischen war schon am 28. Juni die Absetzung Adolfs
in einer nichtigen Gerichtsverhandlung der Kurfürsten und
candrer weiser Männer' unter freiem Himmel zu Mainz ver⸗
fügt und in einem noch nichtigeren Manifest des Mainzer Erz⸗
bischofs der Welt verkündet worden. Das bedeutete zugleich
die Wahl Albrechts: wer wollte dem Sieger die Beute be—
streiten? Schon am Tage nach der Absetzung Adolfs war
Albrecht unregelmäßig als König ausgerufen und in seinem
Feldlager in der Nähe von Alzei festlich begrüßt worden.

Jetzt aber, nach dem Tode Adolfs, hielt Albrecht es doch
für angemessen, sich nochmals ordnungsgemäß wählen zu
lassen. Dies um so mehr, als er sehen mußte, wie sehr die
rheinischen Erzbischöfe auf eine neue Wahl drangen, um bei dieser
Gelegenheit ihrer gewohnten Begehrlichkeit zu frönen. Sie
        <pb n="74" />
        —56

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
fand am 27. Juli 1298 statt, und ihre Verhandlungen brachten
in der That den Erzbischöfen wieder materielle Vorteile, dem
von Mainz außerdem das endgültige Recht, den geschäfts⸗
führenden königlichen Vizekanzler zu ernennen.

Aber Albrecht, nun völlig im Sattel, hatte nicht die Ab—
sicht, sich weiter von den Erzbischöfen güngeln zu lassen. Ein
schwerer knochiger Mann, streng, klar und unbeugsam, mit
seinen Mitteln sparsam haushaltend, glaubte er sich wohl in
der Lage, ihnen erfolgreich widerstehen zu können. Es waren
Neigungen, die den König unwillkürlich zu einer Reichspolitik
führen mußten, so sehr er im übrigen mit rastlosem Erwerbs—
sinn die weitgreifendsten Pläne für die Vermehrung der habs—
burgischen Hausmacht in Böhmen, Mähren und Meißen, in
Ungarn, in Holland und in Burgund verfolgt hat.

Auf dem Reichstag zu Nuürnberg, November 1298, trat er
ganz als Herr des Reiches im alten Sinne auf. Eine Schar
von Fürsten, eine Wolke von Grafen und Rittern umgab
ihn, die Kurfürsten versahen in alter Weise ihre Erzämter,
selbst der König von Böhmen diente persönlich. Es war ein
symbolischer Ausdruck der Stellung, die Albrecht über
den großen Gegensätzen der Zeit zu nehmen wußte. Die
Fürsten fügten sich ihm; die Städte, bis zuletzt eifrige Partei—
gänger Adolfs, waren nach dessen Fall unmittelbar zu ihm
übergetreten, getreu dem nie verleugneten Grundsatz still⸗
schweigender Anerkennung jeder friedestiftenden Übermacht, wie
er sich in dem hansischen Wahlspruch In spe et silentio for-
titudo nostra naiv zum Ausdruck bringt. So konnte Albrecht
wohl versuchen, zwischen den sozialen Parteien zu vermitteln;
in Bestimmungen über die Pfahlbürger, die auf dem Nürn—
berger Reichstag getroffen wurden, hat er für einen der wich—
tigsten Punkte den Ausgleich fürstlicher und städtischer Inter—
essen zu finden gesucht. Und unverhohlen zeigte er auch sonst
stolzen königlichen Mut. Schon in dem Wahlausschreiben der
Kurfürsten hatte er sich als aus königlichem Blute stammend
bezeichnen lassen; jetzt ergab sich's immer mehr, daß er die
Regierung Adolfs nur als eine Art von Interregnum ansah,
        <pb n="75" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 57
daß er das Königtum als in seinem Hause gleichsam erblich
betrachtete.

Die geistlichen Königsmacher am Rhein begannen ob
dieser Anschauung zu murren, um so mehr, als der König
gleichzeitig in seiner franzosenfreundlichen Politik, die ihren
Sonderinteressen schädlich war, beharrte.

Albrecht aber, längst erbittert über ein Verhalten, dessen
verhängnisvollen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten er schon
von den Zeiten seines Vaters her kannte, war entschlossen, die
Erzbischöfe ein für allemal zu demütigen. Und er fand den
Punkt, in dem sie von Reichs wegen gemeinsam zu fassen waren.

Wir wissen, daß seit mehreren Generationen Zollpolitik
und Zollerhebung innerhalb des Reiches im wesentlichen in die
Hände der Fürsten gelangt waren!. Die rheinischen Kurfürsten
hatten diesen Zustand benutzt, um am Rhein die Zollstätten in
ausgedehntem Maße zu vermehren und deren Zollsätze zu
erhöhen, und sie waren dabei noch über ihr begründetes Recht
hinausgegangen. Namentlich hatten sie den Mittellauf des
Stromes von Bingen bis Koblenz, die Strecke, wo es dem
Handel fast unmöglich war, den Handelsweg des Rheinbettes
auf Seitenstraßen über das Gebirge zu umgehen, mit fast
unglaublichen Zollerhebungen überlastet?:. Und an diesen
Plackereien waren mit Ausnahme der Zollstätte Kaub, die dem
bis zum letzten Augenblicke König Adolf getreuen Kurfürsten
von der Pfalz gehörte, nur die Verwaltungen der rheinischen
Erzbischöfe beteiligt.

Nun hatte schon König Rudolf auf dem Würzburger
Reichstage des Jahres 1287 alle Zölle, die seit 1245 unrecht⸗
mäßig errichtet oder erhöht worden waren, auf Grund des
Revindikationsgesetzes als abgeschafft erklärt. Es war ohne

Erfolg geschehen. Jetzt nahm Albrecht diese Bestrebungen

1 S. Band IIS. 114, 268, 206 f.

ↄ2 Im Jahre 18358 betrug die Zollbelastung zwischen Bingen und
Koblenz einschließlich 66,72 00 des verzollten Wertes: val. Lamprecht,
Wirtschaftsleben II. 307.
        <pb n="76" />
        58

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
wieder auf; gleichzeitig ließ er kaum einen Zweifel, daß er die
einschlagenden Bestimmungen vor allem gegen die rheinischen
Kurfürsten anwenden werde, und sicherte sein Vorhaben durch
ein enges Buündnis mit Frankreich.

Die rheinischen Kurfürsten, auf diese Art in ihren heiligsten
Interessen bedroht, vorwärts getrieben vor allem durch den Erz—
bischof Diether von Trier, den Bruder König Adolfs, einen san⸗
guinischen Minoriten, gingen demgegenüber eine Verschwörung
ein zu Heimbach, am 14. Oktober 1300, wie sie sich ausdrückten,
gegen Herzog Albrecht, qui rex nunc dicitur Teutonie.
Und da Albrecht sich Frankreich zugewandt hatte, so suchten
sie ihrerseits Unterstützung bei dem damals König Philipp
todfeindlichen Papste Bonifaz VIII. Bonifaz, dieser Fanatiker
jedes Theorems päpstlicher Allgewalt, ging alsbald auf den
Ruf ein. Am 13. April 1801 erließ er ein Schreiben an die
drei geistlichen Kurfürsten: ihm stehe Recht und Macht zu, die
Person des gewählten römischen Königs zu prüfen, zu salben, zu
weihen, zu krönen und zu segnen. Nun habe sich Albrecht durch seine
Empörung gegen Adolf und Verfolgung der Kirche und ihrer
Diener vergangen: darum solle er sich binnen sechs Wochen vor
ihm rechtfertigen, andernfalls werde er den Kurfürsten und allen
Unterthanen des Reichs befehlen, ihm nicht zu gehorchen.

Albrecht machte gegen Papst und Erzbischöfe die Nation
in ihren Tiefen mobil. Er rief die Städte am Rhein zum
Kampfe um die Zölle auf; er erließ ein Gebot an die Friesen,
daß sie den Grafen und freien Herren des Niederrheins, sowie
der Stadt Koͤln gegen die unrechtmäßigen Inhaber von Reichs—
zöllen zu Hilfe kämen. Und thatsächlich erhob sich Adel und
Bürgertum für Albrecht: es schien, als werde das Königtum,
von ihnen gefördert, am Rheine siegen.

Aber da geschah etwas Unerwartetes. Bürger und Adel
wandten sich trotz allem auch ihrerseits an den Papst: sie
hielten es für nötig, vor diesem das Königtum Albrechts gegen
die Erzbischöfe zu verteidigen, ja sie baten dringend, der Papst
und die Kardinäle möchten gegenüber der Unbotmäßigkeit der
Erzbischöfe Abhilfe schaffen.
        <pb n="77" />
        wiederherstellung des nationalen Königtums. 850
Albrecht mußte wohl oder übel einsehen, auf welche Art von
Bundesgenossen er hier gestoßen war. Es blieb ihm nichts übrig,
als selber und allein der Mann zu sein. Im Juli 1301 zwang er
den Pfalzgrafen zur Unterwerfung, dann eroberte er Bingen und
die Burg Klopp oberhalb der Stadt. Und sofort zeigte sich, daß
Gewalt von den rheinischen Bischöfen verstanden ward. Im März
1302 unterwarf sich der Mainzer Erzbischof, im Oktober der
Kölner, schließlich mußte auch Diether von Trier sich fügen.

Wunderbar aber ist zu sehen, wie außerordentlich glimpflich

Albrecht die Aufrührer behandelte. Nur wenige Zölle wurden
aufgehoben, bald herrschte wieder der alte Zustand. Warum?
Auch Albrecht fürchtete den Papst. In einem demütig klingenden
Schreiben, das er dem Papste im März 1802 durch eine große
Gesandtschaft nach Rom überbringen ließ, rechtfertigte er sich
wegen der wider ihn erhobenen Anklagen und bat um seine
Bestätigung. Und in welcher Form erteilte sie schließlich der
Papst am 30. April 18303! Albrecht sei ein schlechter Christ,
aber da er sich neuerdings gebessert habe, so wolle der Papst
milde sein und sich mit Rücksicht hierauf und im Andenken an
den guten König Rudolf, Albrechts Vater, seiner erbarmen!
Und dieser Ton schloß nicht einmal aus, daß Albrecht, um die
Beslätigung zu erlangen, noch italienische Zugeständnisse an
die Kurie machte. Wo waren die Zeiten hin, wo sich selbst
ein Gregor VII. im Bewußtsein weitestgehenden Rechts mit
der einfachen Befugnis zur formalen Konfirmation des gewählten
deutschen Königs zufrieden gestellt erklärt hatte! Seitdem hatte
Innocenz III. das Recht der Reprobation, Alexander IV. für
den Fall der Doppelwahl die schiedsrichterliche Entscheidung
beansprucht; Vonifaz VIII. war es vorbehalten, unter einem
unserer kräftigsten Herrscher ein Bestätigungsrecht von ent—
scheidendem Einfluß durchzusetzen.

Und neben die Kurie trat für Albrecht, nachdem er kaum
die vollen Rechte des Königtums mächtiger als seine letzten
Vorfahren geübt, ein weiterer starker Feind: Frankreich. Albrecht
war Is Verbündeter und Freund König Philipps auf den
Thron gelangt; noch Ende des Jahres 1299 hatte er mit ihm
        <pb n="78" />
        so

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
einen Vertrag verabredet, dessen Ausführung zu einer Ver—
schwägerung beider Königshäuser und zu bedeutenden Abtre—
tungen deutschen Landes an Frankreich geführt haben würde.
Aber schon wenige Tage später stellte sich die volle Unver—
einbarkeit einer festen deutschen Königsherrschaft mit franzö—
sischer Freundschaft heraus. Als Graf Johann von Holland
und Seeland starb! und König Albrecht dessen reichslehnbare
Herrschaften für das Reich einziehen wollte, unterstützte Frank—
reich den Prätendenten vom Hennegau, den der verstorbene
Graf zum Erben eingesetzt hatte, und Albrecht vermochte gegen
diesen nichts auszurichten. Als dann weiterhin nach dem
Tode Bonifaz' VIII. das Papsttum mit der Wahl des franzö—
sischen Papsts Clemens V. (Juni 1305) auf lange Zeit in die
Hände des französischen Königtums zu geraten begann?, machte
sich der Umschwung, wie er in dem Zusammengehen der mäch—
tigsten auswärtigen Feinde Deutschlands vorlag, alsbald im
Westen verhängnisvoll geltend. Jetzt nahmen die Fürsten von
Flandern, Hennegau und Luxemburg ihre Länder wie vom Reich,
so von Frankreich zu Lehen, und der Bischof von Verdun
wie der Erzbischof von Köln erstrebten bewußt eine ähnliche
Stellung.

Albrecht war gegenüber diesen Vorgängen fast machtlos.
Ein Glück für ihn, daß seine Aufmerksamkeit zunächst durch
die Dinge im Osten völlig in Anspruch genommen ward.

In Böhmen und Ungarn begann seit dem neuen Jahr—
hundert eine Anzahl von Katastrophen einzutreten, wie sie
möglich waren nur in einem Zeitalter, dessen Staatenbildung
im wesentlichen als auf der Grundlage fürstlichen Hausbesitzes
erfolgend gedacht ward.

Am 14. Januar 1801 war König Andreas von Ungarn
gestorben; mit ihm hatte der Mannesstamm des Hauses Arpad
aufgehört zu bestehen. Alsbald erhoben zwei Kandidaten An—

Vgl. Band III S. 322.
2 S. unten S. 72.
        <pb n="79" />
        Wiederherstellung des nationalen Rönigtums. 61
spruch auf die Nachfolge, Karl Robert von Anjou aus dem
französisch-⸗neapolitanischen Königshause als Enkel Marias, der
Schwester des 1290 ermordeten Ungarnkönigs Ladislaus, und
Wenzel III., der zwölfjährige Sohn des Böhmenkönigs
Wenzels II., als Bräutigam der einzigen Tochter des verstor⸗
benen Königs Andreas.
Für Karl Robert trat der Papst ein; zum Mithandeln
berechtigt hielt er sich insofern, als er Ungarn als Eigen⸗
tum des heiligen Petrus betrachtete. Auf wessen Seite
sollten sich nun die deutschen Fürsten und König Albrecht
schlagen? Ihre Wahl schien entscheidend für die Zukunft Un—
garns. Es ist bezeichnend, daß sie die päpstliche Partei nahmen.
Freilich: nicht allein die Achtung vor der Kurie war dafür
maßgebend. König Wenzel von Böhmen, der Vater des andern
Prätendenten, war den deutschen Fürsten schon längst zu mäch—
tig; seit dem Jahre 1300 hatte er seiner cechischen Macht mit
ihrem Zubehör die Krone Polens hinzugefügt. Und Albrecht
wußte sehr wohl, daß Wenzel im Grunde seines Herzens noch
mmer nicht die habsburgische Macht in Osterreich als zu Recht
bestehend anerkannte!. So benutzten die deutschen Mächte die
ungarischen Wirren, um gegen Böhmen vorzugehen. König
Albrecht forderte von Wenzel den Verzicht auf Ungarn, Krakau
und Polen; auch nahm er ihm Meißen und das Oster⸗ und
Pleißnerland, das ihm von Reichs wegen verpfändet war. Und
als Wenzel Gegenvorstellungen erhob, rückte er kriegerisch in
Böhmen ein. In diesen Wirren siarb König Wenzel im Juni
1305, noch nicht vierunddreißigjährig, von Ausschweifungen
erschöpft, an der Schwindsucht, und ihm folgte ein Jahr darauf
im Tode, ermordet, sein junger Sohn, der ungarische Prätendent,
amn 4. August 1806. Damit war das Haus der Przemysliden
erloschen, neben die ungarische Erbfolgefrage trat eine
RXR

Vgl. Lindner, Geschichte des Deutschen Reichs unter König Wenzel
l, 129; s. dazu Hovedissen Diss. Erl. 1891) S. 6 Anm. 1.
        <pb n="80" />
        32

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Auch auf Böhmen wurde ein doppelter Anspruch erhoben:
von Heinrich von Kärnten, dem Sohne Graf Meinhards I.
von Tirol, als Gemahl der Schwester des letzten Wenzels, und
von König Albrecht, der das Land von Reichs wegen einziehen
wollte, natürlich zu Gunsten seines Hauses. Und Albrecht
hatte Glück. Nach einem gut verlaufenen Feldzuge sah er
seinen Sohn Rudolf schon im Oktober 1306 als böhmischen
König anerkannt, und bereits am 14. Januar 1807 konnte er
die Gesamtbelehnung seines Hauses mit der neuen Krone voll⸗
ziehen. Eine außerordentliche Stellung schien ihm und seinem
Geschlechte gewiß, um so mehr, als Rudolf sich als ein treff⸗
licher Regent im Sinne seines Vaters erwies. Da starb
Rudolf in frühen Jahren am 4. Juli 13807, Heinrich von
Kärnten trat von neuem als Prätendent auf: die Thronfolge—
frage war wiederum eröffnet.

Und jetzt verquickte sie sich mit den westlichen Schwierig—
keiten aus der ersten Hälfte der Regierungszeit König Albrechts.
Heinrich von Kärnten gewann die Thüringer Fürsten für sich
und den Grafen von Württemberg. Am Rhein, wo die alten,
einst gedemütigten Erzbischöfe einer nach dem andern gestorben
waren, murrte ein neues Geschlecht gegen den König; die Erz⸗
bischöfe von Köln und Mainz, Heinrich von Virneburg und
Peter Aspelt, begannen die verpönten Zölle von neuem zu er—
heben, und sie erbaten sich hierzu eine Ermächtigung von der
Kurie, von dem unter französischem Schutze und Einflusse in
Avignon residierenden Papst.

Albrecht sah eine Koalition seiner inneren Gegner im
Osten und Westen, sowie seiner äußeren Feinde erwachsen von
bisher noch unbekannter Ausdehnung und Gewalt; er hatte
vor, ihr mit der energischsten Kraftäußerung zu begegnen. Da,
mitten in den Rüstungen zum größten Kampf seines Lebens,
ward er, am 1. Mai 1308, ermordet.

Die Ermordung Albrechts geht auf elende, wenngleich
— F
wandtenhasses zurück; furchtbar ist sie von den beleidigten
        <pb n="81" />
        Wiederherstellung des nationalen Königtums. 63
Angehörigen des Hauses Habsburg, vor allem den Frauen,
gerächt worden. Johann Parricida fand erst auf fremdem
Boden eine lange in Frage gestellte Sicherheit; einer seiner
Genossen, dessen man habhaft wurde, ward lebendig aufs Rad
geflochten, auf dem er noch durch drei Tage gelebt haben soll,
neben ihm seine thränenlos trauernde Gattin. Im Reich aber
traten alsbald anarchische Zustände hervor, Unordnung und
Fehde nahmen überhand: man sah jetzt, daß das Königtum
unter Albrecht etwas gegolten hatte.

Aber es hatten sich auch, wie teilweis schon unter Rudolf
und Adolf, so erst recht unter Albrecht, die Schwierigkeiten ge⸗
zeigt, die sich jedem kräftigeren deuts chen Königtum alsbald ent—
gegenstellen mußten; und in ihrem deutlichen Hervortreten liegt
recht eigentlich die Bedeutung der Regierungszeit Albrechts.
Jetzt hatte ein fester Herrscher das Scepter gehalten: das
Königtum der zweiten Hälfte des Mittelalters, soweit es über⸗
haupt ausgebildet worden ist, es war nun unter den ersten
Habsburgern weise und energisch begründet worden. Aber
konnte es, auf die südöstliche Hausmacht gestützt, allein Süd—
und Mitteldeutschland ins Auge fassend, auch nur diese Gegen—
den voll bewältigen, ohne die Erinnerung wach zu rufen an
das alte Reich und seine Kämpfe mit der großen Geistesmacht
in Rom? Als Albrecht die geistlichen Fürsten beugen wollte
mit Hilfe des Adels und Bürgertums, beriefen sich schließlich
alle Parteien, Angreifer wie Angegriffene, auf den Papst.
Als er nach Ungarn Einwirkungen versuchte, fand er den
Papst. Als er die böhmische Erbfolge in seinem Sinne lösen
wollte und diese sich mit Schwierigkeiten am Rheine verquickte,
erschien in ihrem Hintergrunde, zu erneutem Eingriff herbei—
gerufen, der Papst. Und der Papst bedeutete seit dem Ponti—
fikat Clemens' V. und der babylonischen Gefangenschaft der
Kirche zugleich auf lange Zeit hin fast auch Frankreich.

Es war klar, für die deutsche Zukunft galt das Wort:
ohne Lösung von der politischen Autorität des Papstes keine
Ruhe im Innern, keine Unabhängigkeit von Frankreich. Das
        <pb n="82" />
        34

Elftes Buch. Erstes Kapitel.
Königtum war wieder errichtet; es war im Anlauf zu einer
vornehmlich nationalen Auffassung seines Berufes — aber es
konnte sie nur erreichen durch Emanzipation vom französischen
Papsttum. So standen neue Kämpfe zwischen Regnum und
Sacerdotium bevor. Wird sie das Königtum siegreich bestehen
ohne das Heft an das Kurfürstentum abzugeben, seine olig⸗
archische Grundlage?
        <pb n="83" />
        Zweites Kapitel.
Fekte große Rämpfe zwischen Papsttum und
Raisertum; goldene Bulle.

Bis ins 18. Jahrhundert hinein war die abendländische
Kirche noch nicht zu einem fertigen Ausbau ihrer Lehren ge⸗
langt. Zwar besaß sie einen geordneten Schatz trinitarischer
und christologischer Dogmen, aber dieser war der Hauptsache
nach schon mit dem Symbolum gegeben und überliefert. Im
übrigen gab es wohl eine Anzahl theologischer Gedanken der
Väter, namentlich Augustins, sowie eine Anzahl kirchlicher Be—
stimmungen, darunter namentlich auch schon päpstliche Dekretalen,
welche ein dogmenartiges Ansehen genossen, diese waren aber
weder sicher formuliert noch zu einem Systeme vereinigt.

Sehr begreiflich: die Denkkraft der jugendlichen Völker
der abendländischen Kirche war noch nicht bis zu dem Grade
verselbständigt und zu eigenem Thun gefestigt, um die ungeord⸗
neten Massen christlich-antiken Denkens, wie eigener, seit Jahr⸗
hunderten aufgehäufter religiöser Ahnungen aus sich heraus
kodifizieren zu können. In dem Augenblick aber, da sich die
Möglichkeit hierzu aus der Eigenentwicklung der fortgeschrittensten
Völker, der Italiener und Franzosen, eben anfing zu ergeben,
wurden diese mit dem am weitesten entwickelten Denksystem der
alten Welt, mit der aristotelischen Erkenntnistheorie, bekannt.
Und alsbald ließen sie dasselbe, als enthusiastische und lebens—

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="84" />
        36 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
frische Schüler, unvermittelt und unter Drangabe eigener, minder
vollendeter Denkversuche, auf die kirchliche Tradition wirken.
Die Folge war, daß unter der Anwendung einer das eigene
Denkvermögen weit überragenden formalen Methode die Über⸗
lieferung der abendländischen Kirche nicht als transzendente
Dogmatik, sondern vielmehr als ein beweisbares und bewiesenes
metaphysisches System bearbeitet ward. Damit waren denn
Autoritätsglauben und Wissenschaft in- und durcheinander ge—
raten; man glaubte schließlich sogar, daß es Wahrheiten gäbe,
die nur auf dem Wege der Offenbarung vorlägen, die mithin
der menschliche Verstand nicht aus sich ableiten könne. Es
versteht sich, daß auf diese Weise die kirchliche Autorität in
jedes junge, eben erst erwachende Denken der abendländischen
Völker eingeschoben ward; die Grenzen des Credo und Intelligo
wurden vollkommen zu Gunsten des Credo verschoben: aller
Ertrag der neu emporquellenden intellektuellen Kräfte kam zu—
nächst der Kirche und der Herrschaft ihres Systems zu Gute.

Nun war aber der Hauptstoff, welchen das scholastische
Denken aus der Überlieferung der letzten Jahrhunderte der
abendländischen Kirche heraus zu verarbeiten hatte, in der
vorwiegend sinnlichen Auffassung der Sakramente gegeben: eben
indem die Welt bis ins 12. Jahrhundert hinein sich das Wirken
der christlichen Heilswahrheiten sinnlich in magische Ergüsse
göttlicher Gnade umgedeutet hatte, hatte sie sich das Christen—
tum angeeignet. Der Scholastik blieb mithin nichts übrig, als
dieses, jedem rationalen Denken an sich völlig unzugängliche
Gebiet gleichwohl nach der erkenntnistheoretischen Methode des
Aristoteles auszubauen. Sie stellte dabei die Zahl der Sakra—
mente so fest, daß sie das ganze Leben des Menschen begleiteten;
sogar die Ehe galt als Sakrament, obgleich ihr sakramentaler
Charakter nur durch eine unserem Denken überaus kühn er—
scheinende allegorische Deutung zu rechtfertigen war. Vor
allem aber gab sie dem Meßopfer in der Transsubstantiations—
lehre den rechten Unterbau und leistete sie damit der Adoration
der erhobenen Hostie und der Einführung des Fronleichnams—
festes (1264 und 1311) Vorschub; nun erst recht erschien der
        <pb n="85" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 67
Priester als unumgänglicher und sichtbarer Mittler zwischen
dem Laienvolke und Christus.

Man versteht, welche Gewalt die Kirche unter der Aus—
bildung dieser Lehren und der an sie anknüpfenden christlichen
Lebenshaltung gewinnen mußte. Sie war die einzige Ver—
walterin der göttlichen Sakramente und damit aller Heilsgnade;
sie beherrschte das Gemüt nicht minder wie den Verstand; sie
erquickte, sie begeisterte, sie tröstete, sie war die Daseinsmacht
überhaupt; Generationen haben unter dem beruhigenden Be—
wußtsein gelebt und geendet, daß in der Kirche das voll—
kommene Reich Gottes auf Erden verkörpert sei.

Und die Kirche felbst als Verfassungsmacht hatte es zu
einem Abschluß ihres Baues gebracht, dessen stolze Giebel noch
heute blenden. Welch ein Aufschwung der geistlichen Rechts—
wissenschaft vor allem seit dem Erscheinen des gratianischen
Rechtsbuches (zwischen 1139 und 1142), welches das gesamte
geltende Recht einschließlich der Fälschungen Pseudoisidors und
der Gregorianer in guter Ordnung und Übersichtlichkeit ent—
hielt! Jetzt war die Kirche selbst zu fast nichts als einem
Rechtsinstitut geworden, in dem die Unabhängigkeit und Wir—
fungskraft der sakralen und jurisdiktionellen Handlungen der
Priester immer energischer betont und ausgenutzt wurde; denn
was blieb, unterdrückte man die Möglichkeit persönlicher Wir—
fung des Priesters, noch übrig, als die in bestimmte Rechts—
normen gefaßte sachliche Gnadenwirkung der Kirche als des
sakramentalen Verfassungskörpers? Darum kamen, wie schon
Alexander III., so Innocenz III., Innocenz IV. und Bonifaz VIII.
nicht so sehr als Theologen denn als Juristen auf den Stuhl
Petri; darum wurde die Rechtswissenschaft das Lieblingsstudium
aller strebenden Kleriker des 18. Jahrhunderts.

So mußte es die Lebensrichtung der Kirche sein, sich auch
äußerlich als Verfassungsmacht auszuwirken. Es konnte seit
dem Dictatus papae Gregors VII. nur in theokratischem Sinne
zeschehen. Die Kirche als Verfassungsinstitut ist allen Staaten
übergeordnet; ja, da sie in sich die Verheißung des Senfkorns
trägt, dessen Zweige dereinst alle Lande des Erdballs über—
        <pb n="86" />
        38

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
schatten werden, so ist sie auch Herrscherin über Ketzer und
Heiden, und ihrem Haupte, dem Papste, muß jeder sich unter—
werfen, der seiner Seele Heil bedenkt. Schon bei dem h. Thomas
von Aquino, diesem Vollender des zugleich theologischen und
uuristischen Systems der mittelalterlichen Kirche, findet sich der
Satz: Ostenditur eétiam, quod subesse Romano pontifici sit
Je ecessitate salutist, Und was Thomas im stillen schrieb,
das verküundete Papst Bonifaz VIII. in der Bulle Unam sanctam
bom 18. November 1802, jener großen Kodifikation äußerster
—E cathedra: subesse Ro-
nano pontifici omni humanae creaturae declaramus, dicimus,
definimus et pronuntiamus omnino esse de necessitate
zalutis. Und er fügte hinzu: beide Schwerter, das geistliche
wie das weltliche, gehören zum Amtsbereiche der Kirche, und
die geistliche Gewalt hat unter Umständen die weltliche ein—
zusetzen und zu richten. Waren höhere Ansprüche noch denk—
har? Und doch haben Theoretiker der päpstlichen Allgewalt
aus der Zeit des letzten großen Kampfes zwischen Imperium
und Sacerdotium, ein Augustinus Triumphus (F 1828) und
Alvarus Pelagius (f 1382), sich, allerdings vom Eifer der
Polemik fortgerissen, zu noch maßloseren und geschmacklosen
UÜbertreibungen verstiegen.

So war auf kirchlichem Gebiete kein Zweifel: das mittel—
alterliche religiöse System war vollendet, die Kirchenverfassung
war ausgebaut und durchdacht bis in ihre äußersten Konse—
quenzen: der Papst war die Kirche. Aber hätte nun diesem
hinreißenden Bilde nicht eigentlich die thatsächliche Weltherrschaft
bes Papstes entsprechen müssen? Hier aber war, und zwar
gerade mit dem Siege der Päpste über die weltliche Universal—
gewalt der Staufer, jenes so oft verfluchten Otterngezüchts,
eine Wendung eigener Art eingetreten.

Wir wissen, daß die Päpste Urban IV. und Clemens IV.
1261 1268), beides Franzosen, sich im letzten Kampfe gegen

1Opusc. c. érr. Graec. fol. 9; vgl. Harnack, De —
396 Anm. 1. ; vgl. Harnach, Dogmengesch. 3
        <pb n="87" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 69
die Staufer an Frankreich angelehnt hatten!; es war ein Er⸗
gebnis ihrer Politik, wenn Karl von Anjou König beider
Sizilien geworden war.

Aber bald zeigte sich, daß mit dieser Umwälzung in den
italienischen Machtbeziehungen das Papsttum keineswegs sorgen⸗
freier und seiner theokratischen Richtung sicherer dastand, als
hisher.

Frankreich, nunmehr die eigentliche Stütze der päpstlichen
Bestrebungen, bot allerdings insofern einen festen Untergrund,
als gerade auf französischem Boden sich jene scholastische Durch⸗
bildung des mittelalterlichen Kirchentums vollzogen hatte und
weiter zu vollziehen im Begriffe stand, von der soeben gesprochen
ward. Richt mit Unrecht bezeichnete Jordanus von Osnabrück
um 1280 die Nömer als die geschichtlichen Vertreter des

Sacerdotiums, die Deutschen als die des Imperiums, die Fran⸗
zosen als die des Studiums; Deutschland im besonderen hat
an dem Ausbau der Scholastik verhältnismäßig wenig mit—⸗
gearbeitet, und die ersten originalen Gelehrten unseres Volkes
aus späterer Zeit, ein Nicolaus von Kues, Wessel, Erasmus,
sind ausgesprochenermaßen antischolastisch. So waren denn
die Päpste des ausgehenden 13. und 14. Jahrhunderts in
manchen Beziehungen geradezu auf Frankreich als den nährenden
VBoden des kurialen Systems angewiesen.

Da war es freilich ein schwerer Schlag für das Papsttum,
daß die Franzosen im Jahre 1282 durch den furchtbaren Auf⸗
stand der sizilianischen Vesper aus Sizilien vertrieben wurden,
ind daß auf der Insel ein ghibellinisch- aragonisches Königreich
errichtet ward. Rum bannte allerdings Papst Martin IV. den
aragonischen König, indes das bunte, allem geistigen Fort⸗
schritt offne Völkergemisch der Insel hielt das selbstgewählte
Königtum der Aragonesen in zwanzigjährigen Kämpfen gegen
die Päpste wie gegen die Anjous aufrecht. Damit war die
politische Stützung, welche das Papsttum in Italien durch das
franzoͤsisch-⸗unteritalische Koönigtum hätte erwarten können, durch

Val. Band UI S. 286.
        <pb n="88" />
        70 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
ghibellinische Gegenwirkung aufgehoben, und die Anjous sahen
sich nicht selten in der Lage, ihrer eigenen Interessen halber in
Italien nur als halbe Freunde der Kurie zu wirken.

Waren damit die Ansprüche päpstlicher Universalgewalt
selbst in Italien, dem alten Sitze des Papsttums, geschädigt,
so galt das noch viel mehr für deren lange Zeit hindurch
hoffnungsreichstes Gebiet, für die Kreuzzüge. Wohin waren
die Zeiten gekommen, da Deutsche, da abendländische Herrscher
aberhaupt in päpstlichem Auftrage zum heiligen Lande gezogen
waren! Nach der Fahrt Kaiser Friedrichs II. hatte Frankreich
allein auch auf diesem Gebiete noch Ersatz geboten, aber schon
der letzte Zug des heiligen Ludwig nach Tunis (1270) war
zum großen Teile durch französische Sonderabsichten bedingt
gewesen. Seitdem aber war Akkon gefallen (1291), und nie—
mand hörte noch mit mehr als halbem Ohre den immer wieder⸗
holten Kreuzzugsruf der Kurie.

Doch all dies wäre erträglich gewesen, hätte sich Frankreich
den theokratischen Ansprüchen der Kurie zur Verfügung gestellt.
Aber auch hier stellte sich bald das volle Gegenteil heraus.
Frankreich wollte durch die Kurie herrschen; geistig bedeutendstes
Land Europas, Zentrum der west- und mitteleuropäischen
Kultur und dennoch nicht zum Kaisertum berufen, schien es
zerade auf dem Umwege eines Mißbrauchs der päpstlichen Ge—
walten zu derjenigen führenden Stellung unter den abend—
ländischen Völkern gelangen zu können, die es beanspruchte.

Klar wurde diese Lage unter Bonifaz VIII. und seinen
nächsten Nachfolgern. Bonifaz VIII., ein Italiener, war am
24. Dezember 1294 zum Papste gewählt worden. Ungefähr
sechzigiährig!, vielgereist und weltkundig, in allen Geschäften
gewiegt, auf dem Gipfel weltlicher wie geistlicher Erfahrungen,
war er entschlossen, in vollendeter Weise das papale System
zur Darstellung zu bringen, ohne den Abzug an weitgesteckten
Zielen, den die Hoffnung einem Manne jüngerer Jahre so leicht
zgewährt und gestattet. So zog er im feinsten juristischen Aus—
Finke, Aus den Tagen Bonifaz' VIII. S. Lff.
        <pb n="89" />
        Uämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 71
hau der Kirchenverfassung die vollen Folgerungen der Theokratie,
so erging er sich innerhalb der theoretischen Ausführungen
seiner Bullen in niemals erschöpften Ausdrücken kurialer All⸗
gewalt, so stellte er das universale Priestertum auch äußerlich
in unerhörtem Glanze dar, eine repräsentative Gestalt von
trenger Würde und beherrschender Hoheit.

In Frankreich aber trat dem feurigen Greise, sobald er
sein System politisch durchführen wollte, ein junger Mann
»on eisiger Besonnenheit entgegen: König Philipp IV. Er
zwanz Bonifaz zur Nachgiebigkeit, als dieser ihm die Besteuerung
des Klerus ohne päpstliche Erlaubnis untersagt hatte. Er
verbot den französischen Prälaten mit Erfolg die Reise zu
einem Konzil, das vom Papst nach Rom berufen war. Er
ging schließlich gegen den Papst, der mit geistlichen Strafen
drohte, persönlich vor. Er schleuderte gegen ihn die uner⸗
hörtesten Anschuldigungen, er machte den Versuch, ihn in seinem
Palast zu Anagni aufzuheben und gefangensetzen zu lassen.
Und gelang dies auch nur auf Tage, so mußte Bonifaz doch
fliehen, und zwar nach Rom, in eine Lage, in der er Gefahr
lief, ein Spielball zuchtloser Adelsfaktionen zu werden. Dies
Unglück traf den Papst ins Herz, wohl am 12. Oktober 1308
ward er tot in seinem Bette gefunden.

Was war nun die geheimnisvolle Gewalt, kraft deren
König Philipp den Papst bezwungen hatte? Hinter seinem
Königtum stand die Nation — mit sicherem Instinkt hatte fie
begriffen, daß die päpstliche Theokratie nicht nur ihrem Herrscher,
sondern ihr selbst gefährlich sei. Es ist der gleiche Vorgang
vie in Sizilien; auch hier war der Kurie das Volk entgegen⸗
getreten. Und es sind Erscheinungen, die nur Vorboten bilden
biel allgemeinerer, gleich starker Bewegungen im 14. Jahr—
hundert überhaupt; wir werden sehen, daß auch in Deutschland
bas Papsttum nur von der Nation, dem langsam zum Selbst⸗
bewußtsein erwachsenden Volke, besiegt worden ist.

Der Nachsolger Bonifazens, Benedikt XI., war ein ruhiger,
edeldenkender Mann; er begriff die traurige Aufgabe, den poli—
        <pb n="90" />
        72

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
tischen Bankerott seines Vorgängers und Freundes zu liqui—
dieren; mitten in ihr ist er im Juli 1804 gestorben.

Der nächste Papst, Clemens V., konnte schon nicht mehr
daran denken, seine Stellung noch so frei zu nehmen wie
seine dritt- und viertletzten Amtsvorgänger, geschweige denn
Bonifaz VIII.: er war ein Franzose und der Erwählte der fran—
zösischen Partei im Kollegium der Kardinäle. Ein schwankender
Charakter, dem man außer Nepotismus, Simonie und schnöder
Habgier auch eine Liebschaft mit der Gräfin von Perigord vor—
warf, wiederholt schwer erkrankt, versuchte er sich wohl,
wenngleich seit 1309 in Avignon ansässig und niemals südlich
der Alpen residierend, neben Philipp in einer eigenen politischen
Rolle. Aber nur in unwichtigeren Fragen hatte er Erfolg;
im ganzen war er schon, wenn auch meist widerwillig, ein
Werkzeug in der Hand des französischen Königs.

Wie aber hätte das unter seinen Nachfolgern anders werden
sollen? Clemens V. hatte seinen Aufenthalt in Avignon noch
für vorübergehend gehalten, als einfacher Gast hatte er im
Kloster der Dominikaner gelebt. Sein Nachfolger dagegen,
Johann XXII., richtete sich in dem bischöflichen Palaste neben
der Kathedrale prächtig ein; er benutzte die gewaltigen Mittel,
die seine Finanzpolitik noch weit über die Künste seiner nächsten
Vorgänger hinaus der Kirche abzwang, soviel es sein Geiz
zuließ, zur Errichtung der Anfänge einer päpstlichen Residenz;
und an dem neuen Hofe drängte sich der Klerus der abend—
ländischen Welt, trafen sich Dichter und Künstler, herrschte
ein völlig entwickeltes kuriales und weltliches Treiben. Sollte
sich da das Papsttum, nun auf mehr als ein Menschenalter
an Avignon gefesselt, dem französischen Einflusse haben ent—
winden können? Die Anjous waren als Könige von Neapel
Lehnsmannen des Papstes, als Grafen der Provence Schutz-
—
stoßende Gedanke einer Verbindung der sizilischen Vasallität
mit der Vogtei über das Papsttum war eingetreten. Und die
Anjous waren die nächsten Verwandten und Vertrauten der
französischen Könige, deren Machtbereich sich immer sicherer
        <pb n="91" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 73
gegen Avignon vorschob, deren Interessen das Rhonethal be—⸗
herrschten. Mit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts
schließt sich der Kreis französischen Einflusses um die Kurie:
hald werden die Päpste französische Hofbischöfe sein, und ein
Angehöriger des französischen Königshauses wird die Voll—⸗
streckung eines kirchlichen Bannes von sich aus befehlen können
mit der Bemerkung: ne le Saint-Père ne s'en a de riens a
mesler, ni nous ne le souffrerions.

II.
Wie sehr das Verhältnis zwischen dem Papsttum und
seiner französischen Schutzmacht schon im Beginn des 14. Jahr⸗
hunderts auf Deutschland einzuwirken vermochte, zeigte sich
IAlsbald nach dem Tode König Albrechts J.

Den Franzosen kam kaum ein Zweifel darüber, daß
Albrechts Nachfolger am besten ein französischer Prinz sein
werde, hatten sie doch schon im Jahre 1298 ernste Versuche
einer französischen Kandidatur gemacht. Jetzt führte Pierre
Dubois, einer der bedeutendsten Köpfe unter den zahlreichen
französischen Verfassern politischer Traktate in dieser Zeit, dem
König Philipp zu Gemüte, er solle das römische Reich für
sich nehmen, durch den Papst das Kurrecht der deutschen Fürsten
aufheben lassen und diese durch Anerkennung ihrer territorialen
Freiheitsbestrebungen entschädigen. Und Philipp, wenn auch
nicht durch diese politischen Träumereien geblendet, wirkte doch
ernstlich für die Kandidatur seines Bruders Karl von Aniou
und Valois.
Es war ein Schritt, der den Papst Clemens V. in arge
Verlegenheit brachte. Konnte er ihm offen widersprechen?
Aber noch weniger war er in der Lage, ihn zu billigen. So
wand er sich, in übrigens meisterhaft geführter Politik, hin

Messac. des sciences hist. 1877 S. 114, 1347.
        <pb n="92" />
        74 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
und her — um Karl schließlich den Deutschen erst dann zu
empfehlen, als diese von sich aus einen Kandidaten gefunden
hatten.

Zu Pfingsten 1308 war in Trier ein junger, etwa zwanzig⸗
jähriger Erzbischof eingezogen, Balduin, ein geborener Graf von
Luxemburg. Lebhaft und geschmeidig, von kleinem, aber musku⸗
lösem und in allen ritterlichen Künsten geübtem Korper, dazu
bieder und fromm, sorgsam und bescheiden hatte er alle Aus—
sicht, in der Reichspolitik eine Rolle zu spielen. Er begann
damit, seinen um etwa zwei Jahrzehnte älteren Bruder Hein⸗
rich als Bewerber um den erledigten Thron aufzustellen.

Es war das erste Mal, daß unter den rheinischen Erz⸗
bischöäfen, den alten Königsmachern seit der Wahl Heinrich
Raspes, der Trierer besonders hervortrat. Und nicht alsbald
fügten sich ihm die beiden Amtsbrüder: der Mainzer Erzbischof
suchte für Friedrich den Freidigen von Thüringen zu wirken,
her Kölner neigte Frankreich zu. Es war eine Lage, die gegen⸗
iber der raschen Einigung gerade der rheinischen Kurfürsten
hei anderen Wahlen, zunächst Verwirrung schuf.

Aber Balduin wußte den Knoten klug zu durchhauen.
Durch unglaublich weitgehende Zugeständnisse auf Reichskosten
gewann er den Mainzer; dem Kölner, der sich inzwischen die
Stimmen von Brandenburg und Sachsen hatte übertragen
lassen, machte er seinen Bruder anscheinend auf dem Umwege
über die Kurie genehm. So bedurfte es, da es in Böhmen
keinen gekrönten und mithin keinen zur Kur zulässigen König
gab, nur noch der Zustimmung der Pfalz. Nun hatte Kurfürst
Ludwig von der Pfalz anfangs wohl an seine eigne Wahl ge—
dacht, wie es die Pfälzer öfter, doch mit Ausnahme Ruprechts
im Jahre 1400 immer erfolglos, gethan haben; jetzt ließ er sich
zurch einen doppelsinnigen Vertrag mit Sachsen und Branden—
hurg bestimmen, mit für den Luxemburger einzutreten.

In den Obstgärten zu Rhense, da, wo heute alte Nuß⸗
häume den zwischen 1876 und 1388 errichteten Königsstuhl,
zeine einfache steinerne Wahlempore beschatten, mitten in der
Herzgegend der rheinischen Kurfürstentümer und dicht an den
        <pb n="93" />
        RKämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 75
Fluten des Rheins, wurde Heinrich Ende Oktober 1308 in ein⸗
flimmiger Vorwahl genannt; dem folgte ohne weitere Schwierig⸗
keiten die feierliche Wahl in Frankfurt und die Krönung in
Achen am Dreikönigstage des Jahres 1309.
Wieder war ein neues Geschlecht, gleich den Habsburgern
und Nassauern im Westen des Reiches ansässig, zur Königs⸗
herrschaft berufen. Die Luxemburger Grafen stammten aus
dem alten Hause der Grafen von Limburg, das im Jahre 1101
das Herzogtum Niederlothringen erhalten hatte, ohne es wahren
zu können; ihre Stammburg lag westlich von Achen bei Dol⸗
hain, unmittelbar an der deutsch⸗wallonischen Grenze, wie einst
die karlingischen Ursitze; heute schaut die umfangreiche Anlage
in ihren Ruinen auf ein reiches industrielles Leben in der
Tiefe. Von hier hatte das Haus im Jahre 1214 Luremburg
erworben, und Graf Heinrich der Blonde hatte das neue Land
zdurch Kauf und eifrige Pflege gefördert. Jetzt umfaßte es
etwa 150 Geviertmeilen mit gegen hundert Burgen; seine Ein⸗
künfte waren bedeutend und blieben schwerlich viel hinter denen
der Grafschaft Habsburg zurück. Die Bevölkerung war zum
großen Teile wallonisch, dazwischen saßen deutsche Leute frän—
lischen und alemannischen Schlags, die Schriftsprache der Ver⸗
waltung war gemischt, doch vornehmlich französisch. Und wie
das Land, so die Herrschaft. Heinrich, deutscher Herkunft, aber
am französischen Hofe erzogen, von König Philipp IV. zum
Ritter geschlagen, Vasall des deutschen Königs und Frankreichs
zugleich, war nur ein Typus seiner Umgebung. Freilich: im
Außeren zeigte er voll den Germanen. Er war blond und
rosigen Gesichts, von schönem, wenn auch nicht allzuausgeprägtem
Doal des Kopfes; und aus seinen tiefliegenden, wie bei fast
aAlen Luxemburgern kurzsichtigen Augen schaute ein Blick voll
reuer Offenheit und geistreicher Laune. Im übrigen war sein
Wesen getragen, die Welt kannte ihn als ehrlich, fromm und
qütig, gern ließ er sich in verbindlichster Form von anderen
deraten. Doch fehlte ihm in schweren Dingen nicht der Furor
teutonicus, er war im Grunde tief leidenschaftlich, und im
Zorn konnte er unbeugsam sein. So erinnerte er unter allen
        <pb n="94" />
        76

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
unseren Herrschern wohl am ehesten an die Person des großen
Staufers Friedrichs J., und auch die Politik beider Herrscher
zeigt verwandte Züge.

Für den neugewählten König gab es nur ein Mittel, sich
fest in den Sattel zu bringen: der Erwerb einer Hausmacht.
Die Habsburger hatten eine solche im Südosten des Kolonial—⸗
gebietes begründet, Adolf von Nassau sie in Thüringen und den
anschließenden Ostgebieten gesucht, Heinrich fand sie in Böhmen.

Böhmen hatte sich nach Otokars Fall unter seinem Sohne
Wenzel mächtig gehoben. Abgesehen vor einer sorgsamen Ver—
waltung brachten die Silberbergwerke vornehmlich von Kutten⸗
berg Einnahmen von einer Höhe, wie sie später nur noch den
Wettinern aus den Schätzen des Erzgebirgs zugeflossen sind.
In beiden Fällen war der Erfolg der gleiche: das Land blühte
trotz des prunkhaften Lebens am Hofe empor, und neben die
rohe Pflege des Daseins trat schon die geistiger Interessen; damals
bereits ist der Gedanke aufgetaucht, in Prag eine Universität zu
gründen. Zugleich hob sich die Stellung Böhmens nach außen;
die Erbschaft Herzog Heinrichs von Breslau, die auch die polnischen
Herzogtümer Krakau und Sandomir umfaßte, fiel dem Lande
zu, und im Jahre 1800 ward Wenzel zugleich polnischer König!.
Dazu schienen auf dem Boden des Reichs größere Erwerbungen
nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit: Eger, das Pleißner
Land, die Markgrafschaft Meißen. Ja dechische Quellen wissen
zu berichten, Wenzel habe nach König Rudolfs Tode sehr wohl
die deutsche Krone erringen können, wenn er nur ernstlich ge⸗
wollt hätte.

Nun war das Haus der Przemygliden ausgestorben, und
das Land hatte eine kurze Herrschaft der Habsburger gesehen?.
Seine Zukunft war ungewiß. Zwar hatte sich während des
Interregnums wiederum Heinrich von Kärnten, der Schwager
des letzten Przemysl Wenzels III. festgesetzt; allein das Land

Bgl. Band III S. 801. Zur Lage Böhmens vgl, auch noch a. a.
D. S. 80 sf.
2 Soben S. 61f.
        <pb n="95" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 77
verabscheute ihn als Verschwender und ausschließlichen Städte—
freund; und mit dem Adel wirkte gegen ihn der mächtige Orden
der Cisterzienser. Daneben erhoben Ansprüche: das Haus
Habsburg, das Reich, und Elisabeth, eine jüngere, noch unver—
mählte Schwester Wenzels III.

Heinrichs Politik bei dieser Lage war gegeben. Er fand
die Habsburger ab, indem er ihnen Mähren gegen 50000 Mark
verpfändete. Er nahm die Bitten der Cechen, welche Elisabeth
in den Vordergrund schoben, wohlwollend auf. Aber er ver—
einigte sie mit seinen Interessen, indem er Elisabeth, schwerlich
gegen deren Willen, mit seinem vierzehnjährigen Sohne Johann
vermählte und diesem Böhmen als Reichslehen übertrug. Es
waren Vorgänge, die sich rasch und glatt abspielten: ein
glänzender Reichstag zu Speier sah am 830. August 1810 Be—
lehnung und Hochzeit zugleich. Und auch die Einführung des
jungen Johann in sein neues Reich gelang über die Maßen;
am 7. Januar 1311 wurde er zu Prag gekrönt. Rechnet man
hinzu, daß es den gewiegten Vertretern des Königs in Böhmen,
dem Erzbischof Peter von Mainz und dem Grafen Berthold
von Henneberg glückte, auch die thüringischen Wirren durch
Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit der Landgrafschaft bei—
zulegen und so Böhmen nach Norden hin zu sichern, so darf
behauptet werden, daß kaum ein politischer Erwerb des 14.
Jahrhunderts gleich günstig von statten ging: mit Einem
Schlage waren die Luxemburger unter die großen Häuser
Deutschlands getreten. Und ward auch das Land unter Johann,
einem ruhelosen Projektenmacher, schlecht verwaltet, so blieb es
dem Haus doch erhalten: bis es Karl IV., schon im Jahre
1334 vorübergehend sein Beherrscher, zum trefflichsten Besitze
zu entwickeln verstand.

Für König Heinrich aber machte der Erwerb Böhmens
in gewissem Sinne nur Episode. In Frankreich gebildet, an
auswärtige Beziehungen gewöhnt, strebte er sofort den großen
internationalen Aufgaben des deutschen Königtums zu; schon am
2. Juni 1810 hatte er den Papst um den Vollzug der Kaiser—
krönung ersucht.
        <pb n="96" />
        78

Elftes Buch. Zweites Wapitel.
Dem Papst war die Bitte nicht unwillkommen gewesen.
Schob er ihre Erfüllung einstweilen auf den Termin des
2. Februar 1312 hinaus, so war es ihm doch wünschenswert,
zur Erhaltung seiner Selbständigkeit gegenüber Frankreich einen
Rückhalt an Heinrich, sei es als Kaifser, sei es noch besser als
Bewerber um die Kaiserkrone, zu besitzen. Ja selbst die Ent—
wicklung einer neuen deutschen Herrschaft in Oberitalien, vor—
ausgesetzt, daß diese nicht allzu stark ward, schien ihm, als Gegen⸗
gewicht gegen die Fortschritte Frankreichs im Rhonethal, nicht
unzulässig. Und auch Frankreich widersprach zunächst dem
Wunsche Heinrichs nicht. König Philipp glaubte schwerlich an
andere als Scheinerfolge Heinrichs in Italien. Zudem fand
sich Heinrich mit den Bestrebungen Frankreichs an der deutschen
Grenze eben wegen seiner italienischen Pläne eilig und in
einem für Philipp günstigen Sinne ab: er gab z. B. die Frei—
grafschaft Burgund unter Aufschub der Huldigung an einen
Sohn Philipps; Frankreich heimste so den Gewinn der Rom—
fahrt ein, noch eh sie begonnen war.

Die Lage in Italien aber war für eine deutsche Kriegs⸗
fahrt nicht eben günstig. Zwar in Unteritalien ließ sich die
noch immer vorhandene Spannung zwischen den sizilischen
Königen und den Anjous von Neapel ausnutzen, und in
Mittelitalien waren größere Schwierigkeiten nur von dem wel—
fisch gefinnten Toscana zu erwarten. Mißlicher aber, weil un—
klar, lagen die Dinge in den zunächst zu betretenden Gebieten
Oberitaliens. Hier tobte noch von den staufischen Zeiten her
ein wüster, mit allen Mitteln der Kraft und List geführter
Kampf der Parteien, der, durch keinerlei höhere Gewalt be—
herrscht und durch keinerlei allgemeine Gegensätze geregelt, sich
in ein wirres Durcheinander städtischer Feindschaften innerhalb
einzelner Gegenden, persönlicher und fraktioneller Streitigkeiten
innerhalb einzelner Städte aufgelöst hatte. Nur langsam waren
in diesen Krieg aller gegen alle neue beherrschende Gärungsstoffe
gedrungen. Gegenüber den alten Patrizierherrschaften in den
Städten hatte sich das Volk der Handwerker und Kleinbürger
erhoben und Teilnahme an der Verfassung geheischt und erhalten.
        <pb n="97" />
        Kämpfe zivischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 79
Und über dem demokratischen Gemisch dieses Volkes hatten nicht
selten einzelne hervorragende Geschlechter Gewalt entwickelt, sei
es, um sich gegenseitig zu bekämpfen, sei es, um eine Tyrannis
über alle zu begründen. Es waren Bewegungen, die um 1300
vielfach zu einem gewissen Abschluß gelangt waren; damals gab
es in Oberitalien schon vierzehn große Städte mit Signorien,
darunter so bedeutende, wie Verona unter der Tyrannis der
Scaliger. Freilich an anderen Orten kämpfte man noch um
Volksherrschaft oder um Signorie; so standen sich in Mailand
die Visconti und Torreani gegenüber. Und immer brachte man
die Siegenden wie die Besiegten noch mit dem alten Gegensatz
der Ghibellinen und Guelfen in Verbindung.

Für einen einziehenden deutschen König bot diese Lage
Schwierigkeiten. Wie leicht hätte er einige Jahrzehnte früher
sich an die Spitze des Popolo setzen und Reichsvogteien da er—
richten können, wo sich um 1810 Signorien vorfanden. Jetzt galt
es, einen Platz über den Parteien und über den Stadtherrschaften
zugleich zu gewinnen. Das einzige hierfür günstige Moment lag
in der allgemeinen Stimmung des Landes. Wie sehnten sich doch
die Friedlichgesinnten und Weiterblickenden heraus aus dem
schrecklichen Einerlei dieser Kämpfe! Sie erwarteten in dem
—DD
Versöhner. Und hiermit verband sich bei den edelsten Enthufiasten
die Erwartung, der nordische Herrscher werde das Kaiserreich
wieder herstellen in seinem alten Glanze und Umfang; unter
ihm werde Rom wieder zur Hauptstadt und Hirtin der Völker
werden. Das sind die Ideen, die namentlich in den jungen
Kreisen des eben erblühenden ersten Humanismus emporschossen;
niemand hat sie bezeichnender verkündet als Dante. Ihm war
König Heinrich der starke Löwe aus Juda, der sich des Jammer⸗
geschreies der allgemeinen Gefangenschaft erbarmt, der zweite
Moses, der sein Volk den Plagen der Agypter entreißen wird.
Er sah ihn nahen als Bräutigam Italiens und Trost der Welt,
den mildvollen Heinrich, den göttlichen Augustus und Cäsar.

In Heinrich regten sich ähnliche Gedanken, als er im Herbst
1310 über den Mont Cenis nach Italien hinabstieg. Er hatte
        <pb n="98" />
        0

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
die höchste Meinung von seiner Würde; nicht mit den Parteien
Italiens, über ihnen wollte er herrschen. Und überraschend ge—
lang ihm das zunächst; die Macht der Idee hob eine Zeitlang
Volk wie Herrscher über die gemeine Lage des Tages. Doch
bald nahte der Umschwung. Heinrich vermochte nicht die er—
habene Stellung über Ghibellinen und Guelfen zugleich festzu—
halten; so unparteiisch er verfuhr, so galt er doch bald aͤls
Ghibelline. Die alten Parteigegensätze erwachten, die Deutschen
mußten mit dem Schwerte Ruhe schaffen zu Mailand und
Crema, zu Cremona und Lodi; Brescia erlebte eine erbitterte
viermonatliche Belagerung. Und Heinrich war ein strenger
Herr, er strafte gewaltig; und die deutschen Barbaren plünderten.

Zugleich trübte sich die internationale Lage. Frankreich
hatte nie mehr gethan, als den Zug geduldet. Der Papst fand
jetzt unter französischem Einfluß, daß sich Heinrich in Italien
sicherer festsetze, als billig; schon im August 1310 hatte er den
neapolitanischen Anjou König Robert zum Statthalter der
Romagna, des alten päpstlichen Exarchals um Ravenna, er⸗
nannt: dem deutschen König ward sein ärgster italienischer
Feind in die Flanke gesetzt.

Aber Heinrich ließ sich nicht irren. Uber Genuag und
Pisa, wo er am 6. März 1312 den glänzendsten Empfang der
Ghibellinen fand, strebte er vorwärts gegen Rom. Seine
Gegner, die seinen Rückzug erwartet hatten, waren sprachlos.
Was thun? Dem Papst blieb kaum etwas übrig, als durch
Verhandlungen zwischen dem König von Neapel und Heinrich
den Versuch eines Aufschubs der Entscheidung zu machen. Ver—
gebens. Da besetzte König Robert einige Teile Roms, an—
geblich, um bei der kommenden Kaiserkrönung würdig vertreten
zu sein. Auch das schreckte Heinrich nicht. In anderen Teilen
Roms nahm er Quartier; am 29. Juni 1312 ward er mit der
kaiserlichen Krone geschmückt. Sein Ziel konnte jetzt kein anderes
mehr sein, als gegen Neapel zu kämpfen; der blutige Schatten
Konradins des Staufers stieg einpor und forderte Rache.

Da noch einmal suchte der Papst, nun ganz französisch,
das Unvermeidliche zu vereiteln; er gebot auf ein Jahr Frieden
        <pb n="99" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 81
zwischen Robert und Heinrich. Aber der Kaiser verstand die
Maßregel, und er antwortete drum mit einer deutlichen Ab—
sage an den Papst. Das Papsttum sei eine rein geistliche
Macht, hieß es in einem von ihm eingeforderten Rechtsgut—
achten, es sei in weltlichen Dingen dem Kaiser untergeordnet,
wie ein Bistum dem Landesherrn. Petri und seiner Nach—
folger Eigentum sei Fischergerät und Evangelium; die Welt
gehöre dem Kaiser, und ihre Hauptstadt sei Rom. Zugleich
schloß Heinrich mit König Friedrich III. von Sizilien ein
Schutz- und Trutzbündnis gegen Neapel; und am 26. April 1818
sprach er dem Anjou sein Reich ab, ächtete ihn und verurteilte
ihn zum Tode. Darauf bedrohte der Papst jeden Angriff auf
Neapel als päpstliches Lehen mit dem Banne. Der Streit
der Prinzipien lag klar in den politischen Handlungen aus—
gedrückt, Friedrich und Heinrich setzten sich trotz des Papstes
gegen den Anjou in Bewegung; alles stand auf der Schneide
des Schwerts: da starb Kaiser Heinrich zu Buonconvento. Es
war am 24. August 1313.
III.
Was half es, daß man in Deutschland im ersten Augen—
blick der Bestürzung klagte, ein Herrscher sei dahingegangen,
wie ihn das Reich seit fünfhundert Jahren nicht besessen? Die
auswärtige Politik Heinrichs, vor allem seine italienischen Er—
folge, hafteten ausschließlich an seiner Person; mit seinem Tode
waren sie beseitigt. Nicht auf die Kurie oder auf Frankreich
hatte man jetzt zu blicken; es galt die Ausschau daheim nach
einem neuen König.

Da bot sich zunächst Johann dar, der Sohn des ver—⸗
storbenen Kaisers. Aber er war noch nicht einmal mündig;
und so traten nur Erzbischof Balduin von Trier, sein Oheim,
und Erzbischof Peter von Mainz, der alte Freund der Luxem—
burger, für ihn ein. Daneben mußte vor allem Friedrich, der
schöne und edle, aber wenig begabte Führer des Hauses ster⸗
reich in Betracht kommen: wie leicht hätten die Habsburger,
wären sie in diesem Augenblick auf den Thron gelangt, durch

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 3
        <pb n="100" />
        ge

Elftes Buch. Zweites Napitei.
Verbindung ihrer getrennten Besitzungen an Rhein und Donau
noch ein geeintes Süddeutschland bilden können. Neben Johann
und Friedrich endlich meldete sich, wie üblich, der Kurfürst von
der Pfalz.

Notwendig für eine rasche und einige Wahl wäre vor allem
die Gewinnung des Kölner Erzbischofs Heinrich durch die beiden
anderen rheinischen Erzbischöfe gewesen. Aber eben hier er⸗
gaben sich Schwierigkeiten. Heinrich hielt einstweilen noch zurück
und suchte im übrigen nach altem Kölner Brauch sich die Stimmen
von Sachsen und Brandenburg übertragen zu lassen. Erst
später, auf einem Tage zu Rhense im Juni 1814, war dann
die Lage soweit geklärt, daß nunmehr Pfalz, Köln und Branden⸗
burg für Friedrich von sterreich gewonnen schienen, während
die Erzbischöͤfe von Mainz und Trier noch an Johann fest⸗
hielten. Indes war doch nicht mehr zu verkennen, daß sich die
Kandidatur Johanns schwerlich noch werde durchsetzen lassen:
die Mehrheit der Kurfürsten wollte keinen Luxemburger. Und
so entschlossen sich Mainz und Trier am Ende auf Johann zu
verzichten und an seiner Stelle einen tüchtigen Nichthabsburger
aufzustellen. Geeignet hierfür schien vor allem der Herzog Lud⸗
wig von Bayern: kurz vorher hatte er gelegentlich einer Haus—
fehde den Kandidaten der Gegenpartei, Friedrich, in blutigem
Kampfe bei Gammelsdorf (9. November 1318) geschlagen, so
daß sein Kriegsruhm durch ganz Deutschland erscholl; zudem
war er der Bruder des Pfälzer Kurfürsten, und so durfte man
für seine Wahl auf dessen Stimme hoffen. Ludwig, anfangs
über das Angebot der Erzbischöfe überrascht, griff doch schließ⸗
lich zu, obwohl Friedrich als sein engster Freund galt und
der Spielgenosse seiner Jugend gewesen war.

So mußte es zu einer Doppelwahl kommen. Sie fand
am 19. und 20. Oktober 1314 statt. Auf ihr erhielt, da
Böhmen sowohl durch Johann wie durch Heinrich von Kärnten,
also doppelt vertreten war, jeder der Bewerber vier Stimmen.
Darnach war klar, mochte auch das Recht der Stimmen Ludwigs
etwas besser sein, daß nur Gottesurteil durch Kampf zwischen
beiden Königen entscheiden könne. Und glücklich noch, daß
        <pb n="101" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 83
dieser Ausweg allein sich darbot. Wie leicht hätten beide Er—
wählte sich an den Papst um den Entscheid ihrer Sache wenden
können! Aber der päpstliche Stuhl stand nach dem Tode
Clemens' V. auf lange Zeit verwaist; erst am 7. August 18316
wurde auf Betreiben Frankreichs Johann XXII. gewählt, und
so blieb den deutschen Parteien einstweilen nichts übrig, als bloß
formale Wahlanzeigen an den papa futurus zu entwerfen.

Der Kampf zwischen dem wittelsbachischen und dem habs—
burgischen Könige zog sich langwierig und langweilig acht volle
Jahre hin; ohne größere Teilnahme des Reiches verlief er sich
in Raub, Brand und Verwüstung; und sein einziges Ergebnis
— D
führender zu Gunsten des Luxemburger Hauses sein zu sollen.
Da endlich kam es am 28. September 1822 doch noch zu einer
entscheidenden That. In der Schlacht von Ampfing bei Mühl—
dorf wurde König Friedrich gefangen; es war der einstweilige
Abschluß des habsburgischen Königtums.

Für Deutschland bedeutete das Ereignis das Emporkommen
wiederum einer neuen, der wittelsbachischen königlichen Haus—
macht. Und rücksichtsloser, als je ein König, griff Ludwig um
sich. Hatte er schon seit dem mit seinem Bruder Rudolf von
der Pfalz geschlossenen Münchener Vertrage vom Jahre 1317
in Aussicht genommen, sich allmählich alles Hausgut seines
Geschlechtes zu unterwerfen, so benutzte er nun die erste Ge—
legenheit, sich auch im Reichsgut und darüber hinaus fest⸗
zusetzen. Als im Jahr 1320 mit Heinrich dem Jüngeren das
brandenburgische Haus der Askanier ausgestorben war!, da
wußte er das Land seinem achtjährigen Sohne Ludwig zu ver—
—I—
dem er eine dänische Prinzessin heimführte. Der König selbst
aber heiratete Margaretha, die Erbin von Holland. Man sieht:
die Technik der Hausmachtbestrebungen hatte Fortschritte ge—
macht, und bereits war es dank den Wahlumtrieben vornehm—
lich der rheinischen Erzbischöfe seit zwei Menschenaltern das vierte

1 VBgl. Band IDII S. 412 f.
        <pb n="102" />
        —

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Geschlecht, das die geschichtlich gebildete Lagerung der deutschen
Territorien durch königlichen Erwerbstrieb erschütterte.

Ehe indessen Ludwig ganz in die Bahnen einer egoistischen
Hauspolitik einlenken konnte, trat ihm die Notwendigkeit ent—
gegen, die politische Erbschaft des alten Reichs und seines un—
mittelbaren Vorgängers aufzunehmen; und ihrer Fortführung
ist seitdem der größte Teil seiner Regierungszeit gewidmet ge—
wesen. Es handelte sich um das Papsttum und, wie unter
Heinrich VII. das Verhältnis der Kurie zum Reich schließlich
gestaltet worden war, um dessen und des Reiches Rechte in
Italien.

Die weltlichen Sorgen des Papsttums hatten in der ersten
Hälfte des Mittelalters zum guten Teile der Entwicklung eines
konkreten Kirchenstaates gegolten; wie der fromme Bruder
Salimbene von Parma es ausdrückt: wenn ein neuer Kaiser
die Krone empfängt, versuchen die Päpste gern etwas vom
Reiche abzuzwacken. So waren unter den Karlingen das
eigentliche Patrimonium Petri, Teile von Campanien und Tos—
cana, sowie das Exarchat von Ravenna und die Pentapolis (die
spätere Romagna) erworben worden!. Dazu war dann, nach
zeitweisem Verlust der Romagna, unter Heinrich III. das Gebiet
von Benevent gekommen?. Weiter hatte im Jahr 1077 die
Markgräfin Mathilde von Tuscien ihren Besitz geschenkt, freilich
ohne daß es gelang, ihn gänzlich einzuverleibens. Kraftvoll
ging darnach wiederum Innocenz II. vor; er beanspruchte mit
ganzem Recht die Romagna, mit teilweisem die Marken, grund⸗
los Spoleto“. Und er erhielt wenigstens Spoleto und Ancona —
die Romagna aber wurde 1279 von König Rudolf abgetretenb.
So erstreckte sich denn im Beginn des 14. Jahrhunderts von
dem nun freilich gespaltenen Reiche beider Sicilien, über das
die Päpste seit dem 11. Jahrhundert auf Grund früherer
S. Band IIs S. 80f. (II1.2. S. 30 f.)

S. Band 118 S. 310 GII. S. 804)

3 S. Band IIs S. 386, 885 III. 2. S. 327, 371)
Vgl. hierzu Band III S. 257, 268.
Val. dazu oben S. 32.

4
        <pb n="103" />
        KRämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 85
Fälschungen die Lehnshoheit beanspruchten, ein stattlicher päpst—
licher Besitz durch ganz Mittelitalien hin bis zur Lombardei;
nur Toscana, längst und eifrigst umworben, fehlte ihm noch zu
völliger Abrundung.

Aber jetzt war das Papsttum nach Avignon übergesiedelt.
Wie sollte es da die italienischen Lande noch fest in Händen be⸗
wahren? In dem Augenblick, da ihnen ihr thatsächlicher Besitz
entfremdet ward, entwickelten die Päpste, gleichsam in trotziger
Reaktion des Gedankens, eine Theorie, wonach ihnen nicht
bloß die Herrschaft über den Kirchenstaat, sondern die Ver—⸗
waltung ganz Italiens bei erledigtem Kaisertum gebühren
sollte. Schon Innocenz III. hatte den Satz aufgestellt, daß
für die kirchliche Freiheit nirgends besser gesorgt sei, als da,
wo die Kirche neben der geistlichen auch die weltliche Hoheit
besitze. Wie sollte man diesen Satz nicht da anwenden, wo
die weltliche Hoheit zeitweise thatsächlich aussetzte, in Italien,
in dem specifischen Lande gleichsam der Kaiser, deren jeder von
Nachfolger und Vorgänger durch die Zeit der Wahl und des
Romzugs zum Empfang der Kaiserkrone getrennt war? Zudem
wurde schon lange die Fabel geglaubt, daß das Kaisertum
durch die Päpste von den Griechen an die Deutschen übertragen
worden sei: es schien billig, daß die kaiserlichen Geschäfte va—
cante império von der Kurie verwaltet würden. Dem ent—⸗
sprechend behauptete schon Clemens V. nach dem Tode Hein⸗
richs VII. das Recht zur Herrschaft über Italien und setzte
König Robert von Neapel zum Reichsverweser ein. Und
Johann XXII. nahm in einer anspruchsvollen Bulle vom
31. März 1317 diesen Schritt seinerseits wiederum auf; ja er
gab dem Reichsverweser im Jahre 1820 noch einen Untervikar
bei in der Person des Grafen Philipp von Valois, des späteren
französischen Königs.

Aber der deutsche König, als römischer König zugleich
Beherrscher des mit dem deutschen Reiche vereinigten Italiens,
war nicht geneigt, auf seine alten und sicheren Rechte zu ver—
zichten. Auch er setzte Vikare; am 4. Januar 1815 wurde ein
Herr von Belmont, Bruder des Grafen von Holland, zum
        <pb n="104" />
        36

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
königlichen Generalvikar ernannt; und im Jahre 13283 erschien,
von Ludwig als Vikar gesandt, ein Ritter Berthold von Neiffen.
Natürlich führte das Doppelregiment, nun von Ludwig
wie von päpstlich-franzöfischer Seite mit wachsenden Kräften
immer ernstlicher betont, alsbald zu den schwersten Wirren.
Da griff der Papst durch. Johann XXII., einer reichen
Bürgerfamilie in Cahors entstammend“, war über siebenzig—
jährig auf den Stuhl Petri gelangt, klein, kahlköpfig, gebückt,
beständig leis vor sich hermurmelnd, ein hinfälliger Greis von
schlaffen Muskeln. Aber in dem gebrechlichen Haus dieses
Körpers wohnte eine Feuerseele. Der Papst schlief kaum; er
kannte keine Zerstreuung; Arbeit war ihm Genuß. Und rücksichts—
los ging er namentlich gegen die Deutschen, gegen Ludwig vor.
Am 8. Oktober 1323 ließ er, damit Ludwig sich nicht mit
Unkenntnis entschuldigen könnte, ein umfangreiches Schriftstück
an die Thüren des Doms von Avignon anschlagen, da der
Zugang zu Ludwig nicht sicher sei, Versäumnis aber Gefahr
bringe, und dann den päpstlichen Rektoren und Befehlshabern
in Italien, den deutschen und italienischen Bischöfen, dem Erz⸗
bischof von Gran und dem König von Frankreich übermitteln.
Darin führte er aus: Bei zwiespältiger deutscher Königswahl
falle die Prüfung der Wahl wie die Billigung oder Zurück—
weisung des Erwählten dem Papste zu. Ludwig habe diese
Prufung nicht nachgesucht; obwohl nur Erwählter, habe er sich
König genannt, sich königliche Rechte angemaßt, ja kaiserliche
Rechte in Italien auszuüben sich unterfangen. Er solle bei Strafe
des Banns sein Regiment binnen drei Monaten niederlegen,
es sei denn, daß er vom Papste vorher bestätigt werde.
Zunächst schien es, als wollte Ludwig nachgeben und sich
in Verhandlungen mit der Kurie einlassen. Er schickte Gesandte
an den Papst, die ehrerbietigst um eine angemessene Frist bitten
sollten, damit er durch Prokuratoren sich verteidigen und seine
Unschuld beweisen könnte. Aber kurze Zeit darauf, am
18. Dezember 1323, noch ehe die am 12. November bevoll⸗
1E. Albe, Annales de daint-Louis-des-Français, Juillet 1902,
p. 346 8.
        <pb n="105" />
        Rämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 87
mächtigten Gesandten ihm das Ergebnis einer Audienz beim
Papste hätten melden können, legte er im Hause eines Nürn⸗
berger Patriziers vor dem Bischofe von Regensburg und in
Anwesenheit mehrerer geistlicher und weltlicher Herren wegen
der „ungebührlich und ungerecht über ihn verhängten und an—
gedrohten Prozesse“ Appellation ein. Er betonte in dieser Er⸗
klärung: Wer nach deutschem Reichsrecht gültig erwählt sei,
der sei damit auch König; er bedürfe keiner Bestätigung von
irgend jemand; eine Prüfung der Wahl könne für den Papst
höchstens dann in Betracht kommen, wenn er dazu durch an
ihn gebrachte Bitten und Klagen veranlaßt werde. Zur Ver⸗
waltung des Imperiums aber sei der deutsche König von vorn⸗
herein, auch schon vor Empfang der Kaiserkrone, berechtigt.

Diese sogenannte Nürnberger Appellation ist indes nie
veröffentlicht und nie gebraucht worden. Ludwig hatte sie nur
für alle Fälle aufsetzen lassen, hauptsächlich wohl, um sie her⸗
vorholen zu können, wenn seine Gesandtschaft an den Papst
erfolglos bleiben sollte. Unterm 7. Januar 1324 gewährte
nun Johann eine zweimonatliche Rechtfertigungsfrist. Da Ludwig
diese jedoch nicht benützte und weder Briefe noch Gesandte
schickte, so verhängte der Papst am 28. März über ihn den
Bann und drohte ihm, wenn er nicht binnen dreier Monate
sich unterwerfe, mit Entziehung der Rechte, die er etwa auf
Grund seiner Wahl habe.

Ludwig, der jetzt wohl trotzig des alten Kampfes Philipps
des Schönen mit Bonifaz VIII. gedachte, hatte unterdessen,
sicher vor dem 8. März', eine neue leidenschaftlichere Appellation
erlassen, die in der Hauskapelle des Deutschordens zu Sachsen⸗
hausen amtlich aufgenommen worden war. Er wiederholte
darin die staatsrechtlichen Sätze der Nürnberger Dentkschrift;
er fügte hinzu, bei zwiespältigen Wahlen entscheide nach altem
Rechte des Reiches der Kampf. Er warf ferner dem Papste
vor, seine Werke seien nicht Werke des Stellvertreters Christi,
sondern eines grausamen Tyrannen, der in die Tiefe des Bösen
1 W. Felten, Forschungen zur Geschichte Ludwigs des Bayern,
Gymnasialprogramm Neuß 1900, S. 41 ff.
        <pb n="106" />
        z8

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
hinabgestiegen sei und den Untergang des Reiches erstrebe. Dem
allem aber fand sich in dem Schriftstück ein weiteres angehängt:
eine emphatische Zustimmung zur Lehre von der Armut Christi und
die Erklärung, der Papst, der dieser Lehre widerstreite, sei ein Ketzer.

Was bedeutete und bezweckte dieser Zusatz?

Die Lehre, Christus und die Apostel hätten völlig eigen—
tumslos in reiner Armut gelebt, ist uralt; schon einem britischen
Anonymus der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts ist sie be—
kannt gewesen. Eine große Bedeutung aber gewann sie erst
von dem Augenblick an, wo die theokratische Verweltlichung der
Kirche durch das Papsttum kräftige Gegenwirkungen hervorrief.

Diese Gegenwirkungen, aufangs noch von unbestrittenen
Heiligen der Kirche wie Bernard von Clairvaux veranlaßt,
wurden seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts Sache
einer immer schärferen kirchlichen Opposition. Mit der älteren
Sekte der Humiliaten sich vermischend, ergaben sich die Armen'
Oberitaliens ganz dem Ideal apostolischen Armutslebens; im
Jahr 1184 wurden sie vom Papst Lucius III. gebannt. Gleich—
zeitig predigte Waldes durstigen Seelen des Rhonethals ver—
wandte Weisheit: Ihr sollt nicht Gold noch Silber, noch Erz
in Euren Gürteln haben; auch keine Taschen zur Wegfahrt,
auch nicht zween Röcke, keine Schuhe, auch keinen Stecken!.
Und in freiwilliger Armut, in apostolischem Umherziehen lebten
die Waldenser dahin, denn des Menschen Sohn hatte nicht
gehabt, wohin er sein Haupt legte. Die Gefahr war groß,
daß dieser Kult der Armut, zunächst nur ein stummer Vorwurf
gegen die verweltlichte Kirche, zur lauten Kritik der kirchlichen
Institutionen und Lehren führen werde. Sie trat spätestens
um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts ein; es war
hohe Zeit, daß die Kirche sich die immer mächtiger werdende,
auf Vergeistigung der weltlich gewordenen Kirche drängende
Strömung einverleibte und dienstbar machte.

Der heilige Franz von Assisi und der heilige Dominicus
waren es, welche den Häretikern ihre Waffen entrissen und sie,
1 VBgl. Matth. 10. Es sind die Ideale au ät ä
ee ch späterer Schwärmer,
        <pb n="107" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 89
nun ein schneidiges Werkzeug des Arztes, zur Heilung der Kirche
anwandten. Beide Bettelorden beruhten in den ersten schönen
Generationen ihres Bestehens auf dem Grundsatz der Besitz—
losigkeit. So hat Giotto den heiligen Franz in der Kirche von
Assisi gemalt: vor Christus stehend wechselt er mit der Armut,
einem Weibe zerrissenen, strickgegürteten Gewandes, den Ring,
ener Gestalt,
vor der der Freuden Tor
Die Menschen fest, wie vor dem Tod verwahren.
Und das neue Leben der Erniedrigung zog viele an, die an der
hierarchischen Kirche Mißfallen fanden; in einem Gedichte des
——
dehnung der Bettelorden die Blüte der Jugend entrissen werde!.

Aber auch dies Ideal verblaßte. Die Orden wurden lässig;
die Dominikaner schlechthin reich; die Minderbrüder trugen,
um wenigstens äußerlich den Grundsatz zu wahren, ihren ge—
waltigen Besitz dem Papste zum Scheineigen auf. Indes unter
den Minoriten hielt sich doch wenigstens bei einer Minderheit
der alte Gedanke und die Opposition gegen die Verweltlichung
der Kirche; vermischt mit prophetischen und chiliastischen Ideen
fand er seinen Ausdruck in der besonderen Gruppe der Spiritualen
uind Fraticellen. Und der gesamte Orden stimmte ihnen theoretisch
wenigstens bei: Ein Generalkapitel zu Perugia, Pfingsten 1822,
stellte den Satz, daß Christus und die Apostel weder privates noch
gemeinsames Eigentum gehabt, als unumstößliche Wahrheit fest.

Es war unzweifelhaft ein Vorgehen gegen die Weltmachts—
neigungen der Kurie, und es war ein Eingriff zugleich in die
Lehrbefugnisse der Papstes. Johann XXII. war nicht der
Mann, derlei zu dulden. Um die Minoriten thatsächlich zu
widerlegen, verzichtete er auf das Eigentumsrecht an ihrem
Besitz; und im übrigen erklärte er, im November 1328, die
Lehre von der Armut Christi als ketzerisch.

Es war der Beginn einer Vergewaltigung derjenigen kirch—
lichen Strömungen, welche sich dem theokratischen Ideal des
Papsttums, der Verweltlichung der Kirche widersetzten.

1 Hauréau, Bibl. de l'éEc. des Chartes 45, 5-380.
        <pb n="108" />
        0 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Sicher hatte der Papst damit die Meinung weiter Kreise
wider sich. Und zu ihrem Anwalt machte sich nun König
Ludwig. Er versetzte dem Papste einen empfindlichen Schlag,
wenn er in jenem der Sachsenhäuser Appellation angehängten
Zusatz, der übrigens wohl auf den Spiritualen Ubertino von
Casale zurückgeht, Johann als Ketzer und Gegner der evangelischen
Armut brandmarkte.

War anzunehmen, daß der Papst diesem Doppelangriff
weichen werde? Gegen die Spiritualen hatte er längst schon
gethan, was seines Amtes war; Ludwig erklärte er jetzt, am
11. Juli 1324, falls dieser nicht bis zum 1. Oktober entweder
selbst vor ihm erscheine oder Gesandte schicke, aller kaiserlichen
und königlichen Rechte verlustig.

Es kam darauf an, ob die Deutschen das Machtwort des
Papstes hören würden. Und hier zeigte sich zum erstenmal deut⸗
licher die große Wendung, die für unser Volk seit dem 12. und
13. Jahrhundert eingetreten war: es hatte begonnen, ein politisches
Ganzes, eine Nation mit der Richtung auf eigne, immanente
Gesamtentwicklung zu werden. Die Wutausbrüche des Papstes
machten als Einwirkungen einer auswärtigen Macht wenig Ein⸗
druck; und wo sie genauer ins Auge gefaßt wurden, da entzog man
sich ihnen meistens erst recht. So fürchteten die Kurfürsten, von
den Minoriten bearbeitet, Eingriffe des Papstes in ihre Wahlrechte;
sie zogen die Fürsten mit sich fort, auch einige der geistlichen, die
zum Teil nur murrend und teilweis garnicht des Papstes Prozesse
—D
mit wenigen Ausnahmen für Ludwig; nicht umsonst war die
Sachsenhausener Appellation ins Deutsche übersetzt worden.

Nur an einer Stelle fand der Papst begreifliches Ent—
gegenkommen: beim Hause Habsburg. Herzog Leopold, der
Bruder des gefangenen Königs Friedrich, von glühendem Hasse
gegen Ludwig erfüllt, ging mit der Kurie. Und er zog alle
Folgerungen des ersten Schrittes: auch mit Frankreich zu ver—
handeln, ja dem französischen Herrscher das Königtum seines
Bruders zu opfern war er bereit, um Rache an dem Wittels—
        <pb n="109" />
        Aämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 91
bacher zu nehmen. Am 27. Juli 1824 schloß er ein Bündnis mit
Karl IV., wonach er dessen Wahl bei den Kurfürsten betreiben
wolle; und sollten die Kurfürsten widerstreben, so werde er einver⸗
standen sein, daß der Papst Karl von sich aus, durch päpstliche
Provision, zum deutschen König ernenne, und ihn als solchen zu
fördern suchen! Eine fast wahnwitzige Wendung, bei der nur der
Vorteil des Papstes und Frankreichs klar war; in Deutschland rief
fie, soweit man sie ahnte oder kennen lernte, Entrüstung und Miß⸗
trauen hervor: nichts konnte günstiger sein für die Sache Ludwigs.
Hätte nur Ludwig gleichzeitig in den immer noch fort⸗
dauernden kriegerischen Unternehmungen gegenüber österreich
Glück gehabt! Aber hier wurde er gelegentlich einer längeren
Belagerung Burgaus (zwischen Ulm und Augsburg) im Dezember
1324 geschlagen. So war es für ihn notwendig, sich mit dem
Hause Habsburg auseinander zu setzen. Es geschah in den Ver⸗
trägen von Trausnitz, München und Ulm vom 183. März und
3. September 1825 sowie vom 7. Januar 1326. In ihnen ward
erreicht, daß König Friedrich, bisher der Gefangene Ludwigs,
zunächst als Freund, dann als vollberechtigter Mitkönig neben
Ludwig lebte und herrschte: ein höchst eigenartiges Verhältnis,
das im Reiche mit unverhohlenem Staunen aufgenommen ward
und in sich schwerlich die Gewähr längerer Dauer trug. Glück—
lich jedenfalls, daß es einer Prüfung in dieser Richtung nicht
unterworfen ward. Am 28. Februar starb Herzog Leopold, noch
jugendlich, von Schmerz verzehrt über die Mißerfolge seiner
Politik. Damit war die Seele des habsburgischen Widerstandes
dahin; vergebens machte der unbedeutende Friedrich, jetzt auf
sich gestellt, seinem Mitkönige Ludwig zu Innsbruck noch ein—
mal Vorschläge über eine rationelle Teilung der Reichsgewalt
etwa auf dem Boden des Vertrages von München. Ludwig
ging nicht auf sie ein; er sah wohl, daß Friedrich in Wahr⸗
heit jetzt nur noch Herzog von Osterreich mit königlichem Titel
war; er allein fühlte sich als königlicher Herrscher. Und da—
mit schien die Zeit gekommen, dem Papste zu antworten.
Und schon erwuchsen dem Könige zu dem großen Kampfe
auch reichere geistige Mittel. Neben den Spiritualen traten
        <pb n="110" />
        de

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
die großen Vertreter des eben in Entwicklung begriffenen neuen
Staatsrechts auf seine Seite; die verneinende Kritik der ver⸗
weltlichten Kirche wurde ergänzt durch die positive Lehre von
—DD—

Die Staatstheorien des älteren Mittelalters gingen fast
alle auf die Civitas Dei des heiligen Augustin zurück: in ihr
hatte das emporkommende Christentum den antiken Staat über—⸗
wunden, indem es die kirchliche Organisation in den Mittelpunkt
der Theorien auch der weltlichen Staats- und Gesellschaftsbildung
schob. Diese Auffassungsweise konnte, ja mußte bestehen bleiben,
so lange die mittelalterlichen Großstaaten von dem naturalwirt—
schaftlichen Ferment des Lehnswesens andauernd durchsäuert und
zersetzt wurden. Als dann mit dem Emporkommen der ersten
geldwirtschaftlichen Regungen im 12. und 13. Jahrhundert der
Lehnsstaat ins Schwanken geriet und die ersten Anfänge des
modernen Staates keimten, konnte schwerlich schon eine Theorie
dieses werdenden Gebildes zu Tage treten: die Theorie erfaßt
zumeist erst die fast völlig erblühte Entwicklung. Wohl aber
war es in diesen Zeiten vermöge einer eigentümlichen Rezeption
möglich, unter Beihilfe der Weisheit der einst hochstehenden
Kulturen der Antike die Grundzüge des Kommenden kühn vor—
auszudenken. Auf der Grundlage der neu gefundenen Politik
des Aristoteles erblühten seit dem 18. Jahrhundert höchst eigen—
artige Staatstheoreme rationalistischer Natur. Sie wiesen ihrem
Kerne nach zunächst kaum eine Berührung mit der politischen
Praxis der Zeit auf. Aber gleichwohl wurden sie nach gewisser
Seite hin eine Macht. Jede mittelalterliche Staatstheorie hatte
vor allem mit dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche zu
rechnen. Hierüber gab nun Aristoteles keine Auskunft; man mußte
selbst denken. Aber man that dies jetzt im Zusammenhange mit der
allgemeinen theoretischen Grundlage im freien Geiste des aristo—
telischen Systems, ausgehend von der auf sich selbst beruhenden
Machtvollkommenheit des Staates. So kam man zu einer An—
schauung des Verhältnisses von Kirche und Staat, die den For—
derungen des papalen Systems in jeder Hinsicht widersprach, die
nichts wissen wollte von Theokratie und päpstlich-weltlicher Uni—
        <pb n="111" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldeue Bulle. 93
versalgewalt — die andrerseits auf der Voraussetzung der Nation als
der natürlichen Grundlage eines autonomen Staatswesens beruhte.

Welch ein Mittel für den Kampf der Könige und Nationen
gegen die maßlosen Ansprüche der Kurie! Schon Philipp der
Schöne von Frankreich in seinem Streite mit Bonifaz VIII.
hatte es angewandt; damals hatten Pierre Dubois und Johann
von Paris, wenn auch nur stoßweise und ohne tiefere Grund⸗
legung, die Folgerungen gezogen, die sich aus der aristotelischen
Lehre gegen das Papsttum ergaben.

Inzwischen aber waren die verstreuten Anregungen weiter
zu einem vollen System entwickelt worden. Schon Dante in
seinem Buche über die Monarchie (im Jahr 1300 entstanden)
hatte in dieser Richtung gedacht, doch hatte er sich dabei noch
an die althergebrachten Vorstellungen von der Notwendigkeit
einer weltlichen Universalmonarchie angelehnt, mindestens ebenso
sehr ein begeisterter Panegyriker des schwindenden Staates als
ein hellsehender Prophet des kommenden?. Viel energischer be⸗
herrschte dagegen ein anderer Italiener den neuen Kreis des
Denkens. Marsilius de Raimundinis aus Padua, Mediziner und
später Weltgeistlicher, war nach vielbewegtem Jugendleben nach
Paris gelangt. Hier wurde er Lehrer an der Sorbonne und
trat den Ideengängen der französischen Staatsrechtslehrer unter
Philipp dem Schönen näher. Aus diesen Zusammenhängen
— D pacis, entstanden; er
hat es gemeinsam mit seinem Freunde Johann von Jandun (bei
Meziores) verfaßt. Es enthält eine allgemeine Lehre vom rationellen
Staͤat und verteidigt dessen Aufgabe, die Sicherung des öffent—
lichen Friedens, als eine völlig selbständige gegenüber der Kirche.
Dabei wird unter öffentlichem Frieden nicht der mechanische
und inhaltsleere Begriff bloßer Rechtssicherheit, wie ihn der früh—
mittelalterliche Staat allein gekannt hatte, verstanden, sondern
bielmehr ein staatliches Wohlbefinden, das jedem Teile des
Staates und jedem Bürger gestatten soll, die ihm zukommenden
Pflichten und Rechte vernünftig zu erfüllen. Man sieht die
Einwirkung des Aristoteles; man erkennt zugleich den Zweck⸗
WVal. Band V, 1 S. 151-152.
        <pb n="112" />
        ⸗

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
begriff des modernen Staates. Von diesem allgemeinen Satze
aus zieht aber Marsilius die weittragendsten Folgerungen: ihm
erscheint das Volk, organisch erwachsen und zusammengesetzt aus
Individuen, Familien, Nachbarschaften, Gemeinden, als Selbst⸗
herr: es übt sein Gesetzgebungsrecht durch eine gewählte Ver—
tretung, sein Selbstregierungsrecht durch Wahl der vollziehenden
Gewalt. Dabei ist die vollziehende Gewalt zugleich Organ des
zesetzgebenden Körpers; ihre Inhaber sind mithin verantwortlich
uind absetzbar. Welche Fernsichten in die Verfassungsgrundlagen
späterer Jahrhunderte! Für die Gegenwart des Verfassers bei
weitem wichtiger waren freilich seine staatskirchenrechtlichen Aus—
führungen. In seinem Staate ist der Inhalt des Glaubens
Sache der freien Überzeugung eines jeden; Ketzer sind auf
dieser Welt nur zu bestrafen, wenn ihr Leben und ihre Lehre
zegen die bürgerliche Rechtsordnung verstößt. Das Priester—
tum als solches hat deshalb keine obrigkeitlichen, sondern nur
seelsorgerische Aufgaben. Und diese sind von einem und unteil—⸗
barem Charakter. Die Bischöfe haben also keine höhere Ge—
walt als die Priester; und ein Primat des Papstes kann als
möglich gedacht werden nur durch konziliare Übertragung für
gewisse praktische Zwecke und entbehrt jeglicher Begründung
im göttlichen Recht und in der Bibel.

Es waren Keulenschläge gegen das Papsttum. Und mit
der ganzen Gelehrsamkeit der Zeit, unter vollendetster Anwen⸗
dung der wissenschaftlichen Beweisformen der Scholastik wurden
fie geführt, so sehr bisweilen edle Laute eines reinen Zorns aus
dem Geklapper der herkömmlichen Schlußarten hervordringen.
Wie mußte ein solches Werk, abgesehen davon, daß es die erste
große Staatslehre der Neuzeit vor Macchiavell bedeutet und
als solche jahrhundertelang nachgewirkt hat, das politische Thun
aller Papstfeinde der Gegenwart befruchten! Als dem Marsilius
und seinem Freunde Johann von Jandun unter der Regierung
des bigotten Königs Karls IV. der Boden in Paris zu heiß
ward, da wußten sie, wohin sich wenden. Sie flohen an Ludwigs
Hof: sie kamen eben recht, um im Verein mit den Minoriten,
hon deren Werken schon längst gut geebnete Pfade in die An—
        <pb n="113" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 95
schauungen der neuen Staatstheorien hinüberführten, das politische
Vorgehen des Königs gegen Johann XXII. geistig zu vertiefen.

Der Papst war für Ludwig mit äußeren Mitteln nur in
Italien angreifbar; aus dem politischen Kampf um Italien hatte
sich der neue Prinzipienstreit zwischen Regnum und Sacer⸗
dotium erhoben.

Anfangs des Jahres 1327 rückte Ludwig, von den Ghibel—
inen gerufen, über Trient in Italien ein. Eine erneute Vor—
ladung des Papstes zum 1. Oktober 1827 verhallte ungehört,
Marsilius predigte vor Ludwig her gegen den Papst, und die
öniglichen Theologen sprachen nur noch vom Priester Jakob
hon Cahors. Die Aufnahme in Oberitalien war fast durch—
weg freundlich, ja teilweis begeistert; man dachte wohl der
schönen Tage unter Kaiser Heinrich dem Luxemburger. So kam
es früh zur Krönung in Mailand, und dann nahten sich die
Deutschen, Florenz vorüberlassend, der ewigen Stadt.

Rom, die Stadt der Pilgrime und fremden Kleriker, war
verödet, seitdem es die Päpste, in Avignon weilend, verlassen
hatten: wie hatte man sich nach den Päpsten zurückgesehnt!
Aber Johann XXII. hatte sich selbst wiederholter Einladung
zur Rückkehr versagt. So waren die Römer gegen ihn in Er—
bitterung geraten; im Frühjahr 1327 hatten sie sich zum Auf⸗
stand gegen die päpstliche Regierung erhoben, und Sciarra
Colonna, einer der Rädelsführer des Überfalls Bonifaz' VIII. zu
Anagni, herrschte jetzt als republikanischer Senator über der Stadt.

König Ludwig, dem Johann XXII. mittlerweile alles ab⸗
gesprochen hatte, was er besitze, so Lehen als Eigen, über—
rumpelte am 7. Januar 1828 die Stadt. Und nun begann
eine höchst merkwürdige Zeit; die Erfüllung der Ideale des
Defensor pacis schien herbeigekommen. Am 11. Januar wurde
dem Könige durch Beschluß einer Volksversammlung auf dem
Kapitol die Signorie und Volkshauptmannschaft auf ein Jahr
ubertragen und die Kaiserkrönung auf den nächsten Sonntag,
den 17. Januar, festgesetzt. Die Konsekration vollzog an diesem
Tage der Bischof von Castello, während der von Alerio in
Corsika assistierte, worauf Colonna dem Gesalbten die kaiserliche
        <pb n="114" />
        6

Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Krone aufs Haupt setzte. Am 14. April ließ dann der in
feierlichen Ornate erschienene Kaiser der auf dem Platze von
St. Peter versammelten Volksmenge drei Gesetze vorlesen, von
denen das erste die der Ketzerei oder die des Majestätsverbrechens
oder beider Sünden überführten mit sofortiger Bestrafung, das
zweite Empörer gegen den Kaiser und das römische Volk mit
Gütereinziehung bedrohte, das dritte den Notaren anbefahl,
die Urkunden nach den Regierungsjahren des Kaisers zu datieren.
Am 18. April erklärte Ludwig an derselben Stelle den Papst
wegen Majestätsbeleidigung und Häresie in Sachen der Armut
Christi für abgesetzt; das Dekret, an dem Marsilius den Haupt—
anteil hatte, bezeichnet den Papst als den Reiter auf dem
roten Roß der Apokalypse. Am 12. Mai veranlaßte darauf
Ludwig die Papstwahl eines gefügigen Minoriten, Pietro
Rainalducci aus Corvara in den Abruzzen, und bestätigte,
proklamierte und krönte den Gewählten als Nicolaus V. Am
22. Mai, einem Pfingstsonntag, setzten sich Kaiser und Papst
gegenseitig die Kronen auf.

War die Welt so völlig verändert? Sollten die enthusiastischen
Theoretiker in der Umgebung Ludwigs, die sich noch eben durch
den papstfeindlichen Minoritengeneral Michael von Cesena und
die gelehrten minoritischen Armutsapostel Decam und Bonagratia
zu verstärken im Begriffe waren, so ganz Recht behalten? Villani,
der fromme Geschichtschreiber von Florenz meint, die Erfolge für
Ludwig hätten dauernd sein können, hätte er sie alsbald zu
einem energischen Zuge gegen König Robert von Neapel benutzt.

Allein Ludwig ließ, statt zu handeln, die Volkskraft der
Römer, wie sie durch die revolutionären Bewegungen und das
Außerordentliche der Vorgänge ausgelöst war, im Phrasenfeuer—
werk elender Versammlungen verpuffen. So trat bald die Kehrseite
der Dinge zu Tage. Rom wurde schwierig, in der Lombardei
fielen wichtige Signorien ab, die Oberdeutschen und Niederdeutschen
des Heeres gerieten in Zwist. Am 4. August 1828 mußten Kaiser
und Papst aus Rom abziehen, unter den Steinwürfen des Pöbels;
bald darauf bemächtigte sich König Robert der Stadt.

Und nun war kein Haltens mehr, trotz aller Verwünschungen
        <pb n="115" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 97
gegen Johann XXII., trotz alles Verbrennens seiner Bild—
nisse. Ende Februar 1330 fand sich Ludwig wieder in Deutsch⸗
land; die italienischen Abenteuer waren verlöscht, und als
schaler Satz aller Phantasmagorieen schien nichts zurück—
geblieben als der Fluch der Lächerlichkeit für alles Deutsche,
das sich in Italien blicken ließ.
IV.
In Deutschland indes schadete der Ausgang der italieni—
schen Unternehmung dem Kaiser nicht in gleicher Weise. Am
13. Januar 1330 war Friedrich von sterreich gestorben;
Ludwig war jetzt unumstrittener Alleinherrscher. Die Theorieen
des Defensor pacis konnten unter den deutschen Verhältnissen
höchstens in den städtischen Verfassungsbewegungen teilweis
Anwendung finden); der Entwicklung der Territorien und des
Reiches standen sie in dem Grade fern, daß die Fürsten sie
wohl kaum verstanden, gewiß nicht fürchteten und das Eigen⸗
artige ihrer Anwendung in Italien wohl schwerlich begriffen
haben. Für die deutsche Auf fassung genügte es, daß Ludwig
mit dem Kaisertitel heimkehrte, und daß das Reich weiterer
kriegerischer Aufwendungen für Italien überhoben blieb.

So hätte der Kaiser die Lage für befestigt genug halten
können, um einer Auseinandersetzung mit dem Papste, falls sie
sich anbahnen ließ, ruhig entgegenzusehen. Dies um so mehr,
als die Ration, vor allem die Bürgerschaft der großen Städte,
in rührender Weise bei dem Papste zu Gunsten des Kaisers
vorstellig zu werden begann. Aber nun fügte es sich, daß die
Sorge um das eigene Seelenheil den Kaiser allen Halt gegen⸗
über der Kurie verlieren ließ.

Als Vermittler zwischen Ludwig und dem Papste bot sich
König Johann von Böhmen dar. Ein Luxemburger der
schlimmen, halbgenialen Art, wie sie nachher in Kaiser Sigmund
gipfelte, schön, unverwüstlich gesund und übersprudelnd von
Lebenslust, aber höchst unstet, der Prostitution seiner Persön—
lichkeit zugeneigt, ein abenteuernder Ritter, ein leidenschaftlicher
1 Vgl. dazu unten S. 192 ff., auch S. 101.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="116" />
        38 Elftes Buch. Zweites Kapitel.

Wager in der Politik wie im Würfelspiel, immer plänereich,
niemals im Besitze von Mitteln, Europa von Hof zu Hof und
von Land zu Land durchjagend, hatte er eben damals die
merkwürdigsten Projekte für sein Haus im Kopfe. Während
er im Osten auf die Krone Polens spekuliert und Schlesien
wirklich erworben hatte!, hatte er gleichzeitig versucht, im
Süden eine Herrschaft zu gründen, indem er sich mit Heinrich
von Kärnten, dem alten böhmischen Prätendenten, versöhnt und
durch eine Heirat zwischen seinem Sohne Johann Heinrich und der
Tochter Heinrichs, Margaretha Maultasch, Ansprüche auf Kärnten
gewonnen hatte. Diese Aussichten im Süden war er nun zu er⸗
weitern bestrebt, indem er nach Ludwigs Heimkehr aus Italien
darauf ausging, die Lombardei zu erobern. Und das geschah
anfangs mit unbestreitbarem Erfolge, namentlich in den großen
norditalischen Städten; schon konnte Johann seinem Sohne,
dem späteren Kaiser Karl IV., die Statthalterschaft Ober—⸗
italiens übertragen.

In diesem Augenblicke aber bedurfte es zur Befestigung
der italienischen Fortschritte der kaiserlichen Genehmigung. Sie
ward von Ludwig im Juli 1331 in der Form erteilt, daß
Johann die erworbenen italienischen Signorien vom Reiche zum
Pfande erhielt. Im Sinne einer Gegenleistung erbot sich dabei
Johann, dem Kaiser den Frieden mit der Kurie zu vermitteln.

Erst im November 13832 indes erschien Johann in Avignon.
Zunächst machte er nach seiner Gewohnheit beträchtliche Schulden.
Im übrigen verhandelte er weitläufig mit dem Papste, der
inzwischen ganz in die Gewalt Frankreichs geraten war. Das
schließliche Ergebnis war wahrscheinlich mager genug: der Papst
blieb wohl bei der Forderung, Ludwig solle zunächst die Krone
niederlegen; dann würden entgegenkommende Schritte erfolgen.
Aber Johann genügte dies Resultat, denn er war geneigt, es
mit einem weiteren Projekt zu Gunsten seines Hauses zu ver⸗
binden. Wie, wenn Ludwig zu Gunsten Heinrichs von Nieder⸗
— E
sohns Johanns, der Krone entsagte? Und Ludwig ließ in der
wNal. Band 111 S. 391.
        <pb n="117" />
        Kampfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 99
That den Vorschlag zu; ja, schon wurde alles geordnet, um
Heinrich die Nachfolge zu sichern; und der König von Frank—
reich, mit dem Papst im Einverständnis, wollte bei dieser
Gelegenheit für sich den Anfall eines schönen Nebenerwerbs
bewerkstelligen: Heinrich sollte ihm die Reichsrechte im König⸗
reich Burgund und im Bistum Cambray für 300 000 Mark
Silbers verpfänden — natürlich auf Nimmereinlösen!

Mag es nun dem Kaiser mit diesen Absichten völlig
ernst gewesen sein oder nicht: als sie im Reiche anfingen bruch⸗
stückweise bekannt zu werden, erregten sie überall, und nament—
lich in den Städten, das unverhohlenste Erstaunen. Die Nation,
schon länger in leisen Schwingungen künftiger Erregung be⸗
griffen, begann, zu fester Stellungnahme gegen den Papst, für
den Kaiser zu erwachen. Auf Ludwig wirkte das entscheidend.
Er schrieb jetzt an die Stadt Worms: Er wolle nicht ab—
danken. Er habe nie abdanken wollen. Wer das behaupte,
der lüge. Und wenn jemand es unternähme, zum Beweise
solcher Absichten Urkunden vorzulegen, so solle man sich nicht
daran kehren, denn die Welt sei voll von Falschheit!

In der Zeit, da die Verhandlungen König Johanns mit
der Kurie diesen merkwürdigen Abschluß fanden, war die Lage
des Papstes für den Kaiser nicht ungünstig. Johann XXII.,
in seinen theologischen Behauptungen gelegentlich unvorsichtig,
hatte Allerheiligen 1831 die Ansicht ausgesprochen, daß die
Gerechten erst beim jüngsten Gericht, —XV——
Seligkeit im Anschauen Gottes gelangen würden. Hierin er⸗
kannle die Zeit eine grobe Härcsie; stäubend erhob sich ein
Gewirbel scholastischer Kämpfe; von neuem sah sich Johann als
Ketzer verschrieen. Und das zu einer Zeit, da eine nicht un—
bedeutende Partei im Kardinalskollegium, geleitet von Napo⸗
leone Orsini, in das von Johann verabscheute Rom zurück—⸗

strebte. Wie hätte Ludwig diese Lage ausnützen können! Und
schon suchten die dem Papste feindlichen Kardinäle Fühlung
mit dem Kaiser: da starb Johann XXII., neunzigjährig, am
4. Dezember 1334, nachdem er noch rechtzeitig seine Ketzerei
quf dem Totenbette widerrufen hatte,
        <pb n="118" />
        Elftes Buch. Zweites Kapitel.

Auf Johann XXII. folgte Benedict XII., ein französischer
Handwerkerssohn; er hat bis ins Jahr 1342 auf dem päpstlichen
Stuhle gesessen. Fromm und ehrlich, aber auch plump und un—
bequem, hatte er anfangs die besten Absichten: er wollte nach Rom
zurückkehren, er wünschte mit Ludwig zu paktieren. Allein bald
geriet auch er in den Bann der überlegenen französischen Politik;
und im französischen Interesse war es, das deutsche Königtum
zu schwächen und Ludwig nicht vom Banne gelöst zu sehn.

Ludwig durchschaute diese Zusammenhänge erst nach den
traurigsten Erfahrungen. Gesandtschaft auf Gesandtschaft mit
immer demütigeren Anerbietungen sandte er zur Kurie; erfolg⸗
los; das letzte Mal — im Jahre 1836 — verzögerte die An—
wesenheit König Philipps, der des Papstes Ohr ganz in Be—
schlag nahm, die Eröffnung der Verhandlungen. Dann machte
ein plötzlich auftauchendes Gerücht, Ludwig habe sich mit
mächtigen Feinden Philipps in Bündnisse eingelassen, den
Papst stutzig, und die Gesandten zogen es vor, zurückzukehren.
Mit jenem Feinde Frankreichs, mit dem Ludwig sich verbündet
haben sollte, konnte nur Edward III. von England gemeint sein.
Diesen Argwohn zu zerstören, schickte Ludwig eine neue Ge—
sandtschaft, die erst nach Paris und dann nach Avignon ging
und dem Papste wieder Entschuldigungen seitens Ludwigs
überbrachte: er habe sich Johann XXII. gegenüber in einer
Zwangslage und im Zustand der Notwehr befunden, er habe
nicht gewußt, daß es Ketzerei sei, zu glauben, daß der Kaiser
einen Papft absetzen und einen anderen einsetzen könne. Ferner
beteuerte er: er sei zu dem Kampfe gegen die Kurie gekommen
als ein ritter, dor unwiegent ist der buchsstaben und der
geschrift subtilitet; er habe keinen Anteil an dem Defensor
pacis; er werde Marsilius und die Minoriten ausrotten, wenn
sie sich nicht zu des römischen Stuhles Gnade kehren wollten;
es thue ihm leid, mit ihnen verkehrt zu haben, und er werde
alle Pönitenz und Buße annehmen, die der Papst ihm auf—
erlege. Auch sei er bereit, sich noch einmal zum Kaiser krönen
zu lassen, verbürge dem Papste alle seine italienischen Terri—
torien und kassiere hiermit die Urteile Kaiser Heinrichs VII.
über König Robert von Neapel.

100
        <pb n="119" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 101
Was alles mochte Ludwig von diesem Schritte erwartet
haben! Der Papst empfing Ludwigs Gesandte gleich am Tage
ihrer Ankunft, am 81. Januar 1337, ganz freundlich; dann
aber ließ er sich mehr und mehr von Philipp beeinflussen, und
im feierlichen Konsistorium des 11. Aprils 1337 beschuldigte
er Ludwig statt alles Entgegenkommens mit den stärksten Aus—
drücken der Heuchelei: stracks solle er kaiserlicher und könig—
licher Würde entsagen; er sei der große Drache der Apokalypse.

Nun erst fand Ludwig die rechte Haltung. Er schlug jetzt
gegen die Kurie kräftige Töne an: er brach mit Frankreich, ja, er
trat auf die Seite des Frankreich feindlichen Englands: am 28. Juli
1337 ward von ihm ein Kriegsbund mit Edward III. geschlossen.

Vor allem aber regte sich jetzt in Deutschland das längst
gereizte nationale Gewissen.

Von weitverbreiteten monarchischen Interressen innerhalb
der Nation konnte seit dem Interregnum nicht mehr gut die
Rede sein. Das Königtum war zwar noch ein Prinzip, dessen
Wegfall im Reiche fühlbar gewesen sein würde, gleichsam ein
oberstes Element, das unsichtbar alles nationale Leben durch—
drang und zu dessen Dasein gehörte, nicht mehr aber eine vor—
nehmlich wirkungsvolle Macht. Mächte in diesem Sinne waren
vielmehr nur noch die höchsten sozialen Interessen, die vornehmlich
dynastischen der Fürsten und Herren, die vornehmlich merkantilen
der Städte. Sie aber trafen sich seit dem Emporkommen der
Geldwirtschaft immer mehr in dem Anerkenntnis der Notwendigkeit
nationalen Zusammenhalts!. So waren es Fürsten, Adel und
Städte, die in höchster Not, da, wo das Königtum versagte, die
großen Anliegenheiten der Nation zu führen berufen schienen.

Die Kurfürsten waren über die fortwährende Anzweiflung
des deutschen Kurrechts und seiner Verbindung mit dem Kaiser⸗
tum seitens der Päpste erregt und fanden sich dadurch nicht
minder gedemütigt als der König. Die Fürsten sahen die Nation
wegen der geistlichen Censuren empört, sich selbst dem Banne,
ihr Land dem Interdikt ausgesetzt: längst waren sie antipäpstlich.
Wie aber herrschte die gleiche Stimmung erst in den Städten!
1 S. Band III S. l0o f.
        <pb n="120" />
        102 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Der Straßburger Chronist Fritsche Klosener berichtet: in den
ziten wart das buch gemacht, das do heisset Deéfensor
pacis. Das bewiset mit redlichen sprüchen der h. gesehrift,
daz ein bobest under eime kaiser sol sin und daz er kein
weltlich herschaft sol han. Es bewiset ouch des bobestes
und der cardinel grit und ire hofart und ire simonie, die
su gewohnlich tribent und sich des beschonent mit falschen
glosen. Der Stolz auf das Dogma kaiserlicher und nationaler
Unabhängigkeit und ein gründlicher Haß gegen das Papsttum:
das waren die Empfindungen, denen sich die Bürger dieser Tage
hingaben, und ihre bettelmönchischen Orden, Minderbrüder wie
auch Prediger, bestärkten sie vielfach in diesem Bekenntnis.

Ludwig trug diesen Strömungen Rechnung. Nach einem
letzten vergeblichen Vermittlungsversuche des hohen Klerus
zwischen Regnum und Sacerdotium, dem sich auch andere Reichs—
stände angeschlossen hatten, berief er Stände und Kurfürsten zum
Juli 1338 nach Rhense. Hier kam es zunächst zu gegenseitiger
Versöhnung streitiger Reichsglieder; vor allem die Erzbischöfe
von Trier und Mainz schlossen miteinander Frieden. Dann
traten die Kurfürsten zu Oberlahnstein am 15. Juli für sich
zusammen: zum erstenmal wohl regte sich unter ihnen das volle
Bewußtsein, daß ihre Genossenschaft bei schweren Angriffen auf
das Königtum die geborene Schützerin und Vertreterin der natio—
nalen Einheit darstelle. So verbanden sie sich, die Rechte zu
schirmen und zu erhalten, in denen ihnen diese Einheit verletzt
schien. Es geschah tags darauf in einem Weistum, das unter
den Nußbäumen der Rheinwiese bei Rhense, dem Orte der Königs⸗
wahl, feierlich gefunden ward. Es wurde ausgesprochen, daß ein
von der Mehrheit der Kurfürsten gewählter König zur Regierung
des Reiches ohne weiteres befugt sei. Und was hier grund
sätzlich festgestellt war, das verkündete Ludwig ausführlicher und
unter einigen Zusätzen in den Sprüchen eines nach Frankfurt
einberufenen Reichstages, die er am 6. August 1888 feierlich,
im vollen Ornat, im Deutschordenshaus zu Sachsenhausen ver—
lesen ließ. Sie lauteten dahin, daß auch die kaiserliche Würde
unmittelbar von Gott und nicht vom Papste stamme, und daß
        <pb n="121" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 103
der von den Kurfürsten gewählte König damit zugleich Kaiser
sei und das Recht habe zur Führung auch des kaiserlichen Titels.

Den verfassungsmäßigen Festsetzungen aber folgte eine lange
Reihe kräftiger Außerungen der königlichen Vollstreckungsgewalt.
Es wurde verboten, den über Ludwig ergangenen Bann zu beachten.
Es wurde bei Strafe der Friedlosigkeit befohlen, den Gottesdienst
überall wieder aufzunehmen. Es wurden auf einem folgenden,
besonders glanzvollen und durch die Gegenwart König Edwarts III.
von England verherrlichten Reichstage zu Koblenz neue Sprüche
erlassen über die Wahrung des inneren Friedens und über die
Heerfolge des Reichs zum Krieg gegen Frankreich.

Und schon war man daran, das neue, nun endlich gefestigte
Reichsrecht systematisch zu durchdenken. Von den Minoriten
Occam und Bonagratia erschienen Schriften in dieser Richtung.
Vor allem aber war es ein Deutscher, der jetzt als Interpret der
nationalen Verfassung in den Vordergrund trat, Leypold von Beben—
burg, Domherr zu Würzburg. Ein vaterländischer Eiferer ohne
den radikalen Zug der Minoriten, ein bedeutender Rechtsgelehrter
und angesehenes Mitglied des Adels, hat er in seinem Buche De
luribus regni et imperii das erste deutsche Staatsrecht geschaffen.

vV
Im Reiche hatte man ein Recht, von Ludwig große Dinge zu
erwarten. Er wird, von den Engländern unterstützt, die Franzosen
schlagen und die alten Grenzen des Westens wiederherstellen.
Er wird mit den Franzosen zugleich auch den Papst demütigen.

Man täuschte sich. Ludwig begann den Krieg kaum, wäh—
rend König Edward am 24. Juni 1340 die französische Flotte
in der glänzenden Schlacht von Sluys vernichtete. Ludwig lag
nichts am Kampfe. Wieder wollte er nur Frieden mit der Kurie.

So schloß er ein schmähliches Sonderabkommen mit Frank⸗
reich unter der Bedingung, daß König Philipp ihm Erleichterung
beim Papste verschaffe. Natürlich ging Philipp auf den Plan
ein. Er erhielt Frieden von Deutschland, aber Benedict XII.
machte dem Wetterwendischen heftige Vorwürfe und erklärte,
Ludwig nur zu begnadigen, wenn er sich in aller Form unterwerfe.
        <pb n="122" />
        104 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Nach dem Tode Benedicts am 25. April 1342 folgte in
Clemens VI. ein Südfranzose, ein prachtliebender, heiter ge—
launter Edelmann und vielbewunderter Theologe und Kanzel—⸗
redner, den Luxemburgern eng befreundet und ganz in den
Händen Frankreichs. Trotzdem nahte sich auch ihm Ludwig
mit neuen Gesuchen um Frieden. Und mochte der Papst die
Prozesse Johanns XXII. in den meisten Punkten wieder er—⸗
neuern, Ludwig ließ ihm dennoch schreiben, seine Seele lechze
nach der Gnade des Papstes und der Kirche; ja, er unter—
breitete ihm Anerbietungen der Unterwerfung schmählicher noch
als die des Jahres 1336. So kam der Papst wirklich in Ver—
legenheit: er wollte den Kaiser in keinem Falle begnadigen, —
und doch, wie schwer ward es ihm, Bedingungen zu stellen, die
noch schwieriger lauteten als die von Ludwig selbst formulierten!
Es blieb nichts übrig, als Ludwig geradezu aufzufordern, er
solle sich seiner Königswürde entäußern u. a. m.

Erst nach diesen Demütigungen begriff Ludwig wieder
einmal das Unwürdige seiner Lage. Er berief jetzt zum 9. Sep⸗
tember 1344 einen Reichstag nach Frankfurt ein und legte den
Ständen die neuen Artikel des Papstes vor. Natürlich fanden
sie diese gegen die königliche Wurde. Allein ihre Stimmung be—
gann sich nicht so sehr gegen den Papst als gegen Ludwig zu
kehren: er hatte zuviel der Selbstentäußerung gezeigt für einen ehr⸗
liebenden Herrscher. Und andere, materieller gerichtete Erwägungen
und Empfindlichkeiten nahmen sie noch mehr gegen Ludwig ein.

Von jeher hatte Ludwig unersättliche Begierde gezeigt, seine
Hausmacht zu erweitern. In den letzten Jahren aber hatte diese
Neigung alle bisher noch innegehaltenen Grenzen überschritten.

Wir wissen, daß König Johann von Böhmen durch Heirat
seines Sohnes Johann Heinrich mit Margaretha Maultasch,
der Erbin des Herzogs Heinrich von Kärnten, Ansprüche auf
Kärnten, Krain, die Windische Mark und Tirol erworben hatte!.
Nun war der alte Herzog am 2. April 1835 gestorben, und
die Stände waren bereit, den Luxemburgern zu huldigen.

Da zeigte sich, daß ein geheimer Vertrag zwischen den Habs—
S. oben S. 98.
        <pb n="123" />
        Kämpfe zwischen Papstium und Kaisertum; goldene Bulle. 108
burgern und Kaiser Ludwig bestand, wonach das Erbe Herzog
Heinrichs so aufgeteilt werden sollte, daß Ludwig das Inn- und
Etschthal, die Habsburger alles übrige erhielten; am 2. Mai
1385 belehnte Ludwig die Habsburger mit ihrem Anteil.

Aber Johann verzichtete nicht ohne weiteres. Mit Polen
und Ungarn verbündet, begann er den Krieg gegen die Räuber,
und dieser Kampf schloß am Ende damit, daß sich Hsterreich
auf Kosten Ludwigs einseitig mit Johann verständigte. Kärnten,
Krain und Windische Mark fielen jetzt endgültig an das Haus
Habsburg, Tirol erhielt der Sohn Johanns, Johann Heinrich,
— Ludwig ging leer aus.

Nun war aber die Ehe Johann Heinrichs mit Margaretha
Maultasch unglücklich. Margaretha, eine sinnliche und schamlose
Natur, beschwerte sich bei den Tiroler Ständen öffentlich über
die Impotenz ihres Gemahls, und die Stände nahmen die Be—
schwerde auf, da sie sich von der Verschwendungssucht Johann
Heinrichs bedrückt sahen. In diese traurigen Händel griff nun
Kaiser Ludwig trauriger ein. Er brachte es dazu, daß, während
Johann Heinrich fliehen mußte, sein Sohn Ludwig, der Markgraf
von Brandenburg, die Margaretha Maultasch heiratete: — es war
eine einfache Bigamie, zugelassen und vollzogen aus Ländergier.
Natürlich ward durch dies Vorgehen das Haus Luxemburg dem
Kaiser entfremdet; ja, auch das Haus Habsburg mußte jetzt gegen
ihn auftreten, da Margaretha ihre Ansprüche als Erbtochter
auf Kärnten, Krain und die Windische Mark nicht aufgab.

Und gleichzeitig und später hatte Ludwig in Sachen seiner
Hauspolitik auch anderswo nicht minder bedenkliche Händel. In
Süddeutschland vergewaltigte er die pfälzisch-wittelsbachische
Linie in ihren Erbansprüchen auf Niederbayern; im Norden
nahm er nach dem Tode des Grafen Wilhelm (7 1845) Hol—
land, Friesland, Seeland und Hennegau widerrechtlich an sich.

Unter diesen Umständen begreift sich, daß sich allmählich
die nationalen Antipathieen gegen Ludwig bis zu dem Schlag—
wort verdichteten, der Bayer habe das Reich zu Grunde ge—
richtet, während gleichzeitig die fürstlichen Feinde Verbindung
mit der Kurie suchten, um Ludwig zu stürzen.
        <pb n="124" />
        106 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Es war eine Lage, die vor allem den Luxemburgern zu⸗
zute kommen mußte. Sie waren die ausgesprochensten Träger
der fürstlichen Bestrebungen gegen Ludwig; sie hatten die besten
Beziehungen zu Frankreich und damit zum Papste. Und so
oersuchte der Altersvorstand ihres Hauses, der Trierer Erz⸗
bischof Balduin, seit dem Jahre 1846 offen für die Thron⸗
kandidatur Karls, des Sohnes König Johanns von Böhmen,
zu wirken. Er erreichte seine Absichten durch eine Reise nach
Avignon. Ihr wichtigstes Ergebnis war, daß der Papst die
Kurfürsten zu einer neuen Königswahl aufforderte, sonst werde
er einen neuen König durch Provision ernennen. So war denn
durch einen Kurfürsten herbeigeführt, was früher nur als
schmählichste Eventualität infolge französischer Eingriffe gedroht
hatte!: der Papst beanspruchte für sich das subsidiäre Recht,
den deutschen König zu ernennen! Was bedeuteten da noch
die Beschlüsse von Rhense und Frankfurt?

Und schon war Johann von Böhmen mit seinem Sohne
Karl in Avignon erschienen, um die Bedingungen entgegen⸗
zunehmen, unter denen der Papst zur Anerkennung des Königtums
und Kaisertums Karls bereit sein würde. Sie waren einfach:
Karl hatte alle Punkte anzunehmen, welche Ludwig zuletzt hatte
beschwören wollen; er mußte weiter alle Verordnungen und Er⸗
nennungen Ludwigs und seiner Statthalter in Italien für un—
zültig erklären, und er versprach, zum Zweck der Kaiserkrönung
aur einen Tag in Rom zu verweilen, auch ohne Erlaubnis des
Papstes niemals wieder nach Rom zu kommen. Es war seitens
Karls die vorurteilsloseste Drangabe aller Ruhmestitel des alten
Reichs; wird man einem unserer alten Reichspublizisten des
vorigen Jahrhunderts Unrecht geben, wenn er urteilt, Karl habe
mit diesen Zugeständnissen das königliche Scepter beschmußt?

Das Wahlgeschäft entsprach solchen Anfängen. Wir ver—
weilen nicht dabei. Genug an der Eingelheit daß der Erz⸗
bischof von Köln 100 000 Mark angewiesen erhielt — zur Be⸗
lohnung der Verdienste früherer Kölner Erzbischöfe um das

S. oben S. 20, vgl. auch S. 78.
        <pb n="125" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 107
Reich! Am 11. Juni 1846 wurde Karl zu Rhense gewählt.
Die Städte verachteten ihn; weder Achen noch Köln ließen ihn
zur Krönung ein; er mußte sich in dem kleinen Bonn krönen
lassen. Dann ging er aus dem Lande. Bedeutung erhielt er
erst, als Kaiser Ludwig am 11. Oktober 1847 auf einer Bären—
jagd bei Fürstenfeld einem Schlaganfall erlegen war.

Wir verzichten auf ein Charakterbild Kaiser Ludwigs.
Bald wird er als haltloser Schwächling gezeichnet, bald als
zäher und verschmitzter Rechner. Die Akten der Forschung
über seine Zeit sind noch zu wenig geschlossen, sein Bild selbst
ist noch zu sehr getrübt durch Übermalung mit dem, was viel⸗
fach andere für ihn gethan und gesagt haben, als daß es schon
möglich wäre, ein gesichertes Urteil über seine Person zu fällen.
Zweifelsohne sympathisch war das Außere seiner hohen und
schlanken Gestalt, der freie Blick aus den braunen Augen, der
elastische Schritt des geborenen Sanguinikers. Erschien er oft
zweideutig, schleichend, unterwürfig, ja geneigt, aus seiner
Selbsterniedrigung Kapital zu schlagen, so muß bedacht werden,
daß sein Leben einer Zeit schwersten sittlichen Verfalls des
höheren Adels angehörte, der seinerseits wieder bedingt war
durch den Ruin aller wirtschaftlichen Lebensarundlagen aristo⸗
kratischen Charakters!.

Ganz anders klar und deutlich malt sich in den Quellen
das Bild seines Nachfolgers, Karls IV. Karl hatte nichts
mehr von den aristokratisch-heldenhaften Zügen, die bisher
noch alle deutschen Herrscher ausgezeichnet hatten. Er war ein
vollendeter Kaufmann auf dem Throne. Mittelgroß, fein gebaut,
kränklich, früh schon von gebückter Haltung und kahlem Vorder⸗
haupt, fast stets einfach, gleichsam geschäftsmäßig gekleidet,
feilschte und bestach er lieber, als daß er zum Schwerte griff.
In der Verhandlung zeigte er das verbindliche Lächeln des
Händlers sowie jene reiche Kenntnis der Einzelheiten, die
nur eine in tausend Geschäften heimische Erfahrung gewinnen

Vgl. Band III S. 838 ff., 203.
        <pb n="126" />
        108 Elftes Buch. Zweites Rapitel.
kann. In der That war er früh in alle Zweige der Politik
seiner Zeit eingeweiht worden. Am 14. Mai 1316 zu Prag
geboren, seit dem siebenten Jahre als französischer Prinz am Hofe
Frankreichs erzogen, hatte er schon mit fünfzehn Jahren die Re—
gierung der von seinem Vater rasch eroberten Lombardei, mit
siebzehn Jahren die des Landes Böhmen geführt, dessen Fi—
nanzen sein Vater völlig zerrüttet hatte. Es waren schwierige
Aufgaben gewesen, die auch ein reifer Verstand zu bewältigen
Mühe finden konnte; Karl erwarb in ihnen um so eher eine frühe
Reife des Charakters, als seine Natur nicht impulsiv, sondern
reflektorisch veranlagt war. Dieser Hang zur Reflexion fand
im übrigen seine Nahrung namentlich auf religiösem Gebiete.
Karl war abergläubisch, und darum fromm im Sinne der
Sakramentskirche seiner Zeit; niemand ist im 14. Jahrhundert
ein größerer Reliquienjäger gewesen. Ja von hier aus hatte
sich bei ihm sogar ein gewisser Zug zu theologischer Mystik ent⸗
wickelt. Freilich handelte es sich dabei nicht etwa um ein Er—
fassen der religiösen Probleme aus der vertieften Innerlichkeit
der deutschen bürgerlichen Mystik heraus; Karls Mystieismus
war äußerer, gleichsam politischer Natur; er beruhte auf
dem fatalistischen Glauben an eine besondere Gewogenheit
Gottes gegenüber seiner Person und seiner Stellung. Ahnlich
äußerlich war sein Verhältnis zu Kunst und Wissenschaft. Er
hat beide gefördert, und er fand an beiden bis zu einem ge⸗
wissen Grade persönliches Gefallen. Vor allem aber sollten sie
seiner Herrscherstellung dienen. Prag ist, kunstgeschichtlich be—
trachtet, noch heute die Stadt Karls IV. Sieht man aber die
Einzelheiten dieser karolinischen Kunst genauer an, etwa die
Wenzelskapelle am Dom auf dem Hradschin in ihrer barbarischen
Pracht, mit ihren bis über Manneshöhe aus böhmischen Edel—
steinen bestehenden Wänden, mit dem in deutschen Adlern und
böhmischen Löwen gemusterten Goldhintergrund ihrer Fresken,
mit ihrem auch im Allerheiligsten nicht fehlenden Porträtbild
Karls, so versteht man: die Kunst hatte hier zu dienen,
nicht aber freimächtig zu herrschen. Ein früher Zug des
Gottesgnadentums geht durch diese Kultur; sie war Ausdruck
        <pb n="127" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 109
wie Werkzeug eines halb humanistisch, halb absolutistisch ge—
wandten, kaufmännisch klug berechnenden Willens.

Karl IV. ist vor allem König von Böhmen gewesen. Er
hat einmal aus der reichen Erfahrung von fast zwanzig Jahren
deutschen Königtums heraus geäußert: wäre er sicher gewesen,
daß die Fürsten des Reiches ihn in Böhmen in Ruhe gelassen
hätten, er würde niemals nach der deutschen Krone gestrebt
haben. In der That: was er vom Reiche von Anbeginn ver—
langte, das war Ruhe. So betrachtete er es als seine vor⸗
nehmste Aufgabe, so rasch als möglich die Reichspolitik der
ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu liquidieren und den bei
diesem Geschäfte bleibenden Restbestand an staatlichen Rechten
so zu buchen, daß er von seinem Dasein nicht allzusehr mehr
behelligt ward.

Da galt es vor allem, die Wittelsbacher zu versöhnen.
Sie versuchten, zuerst den König Edward III. von Eng-
land, dann den Markgrafen Friedrich von Meißen als Gegen—
könig aufzustellen. Karl beseitigte den einen durch kluge Ver—
handlungen, den andern durch stattliche Abfindung in Geld.
Als die Wittelsbacher dann einen dritten Kandidaten zum
Gegenkönigtum fanden, den Grafen Günther von Schwarzburg,
und auch wirklich aufstellten, dachte Karl wiederum keineswegs
an den Kampf, den alle Welt erwartete. Er schwächte viel—
mehr die Wittelsbacher in ihrer brandenburgischen Stellung
aufs empfindlichste, indem er einen Pilger, der im Jahre 1348
im Brandenburgischen auftrat und sich als den seit dreißig
Jahren tot geglaubten Askanier Waldemar ausgab, von Reichs
wegen anerkannte. Und als dies Mittel, wie auch Bestechungs-
versuche seines Großoheims Balduin von Trier bei den Kur—
fürsten von Köln und Sachsen nicht halfen, da entschloß sich

Karl kurz, mit seiner Person einzutreten: am 4. März 1849 hei—
ratete er zu Bacharach eine Wittelsbacherin, Anna, eine Tochter
des rheinischen Pfalzgrafen. So war Günther isoliert; nach
einem letzten rühmlichen Widerstand bei Eltville im Rheingau
ist er, am 14. Juni 18349, zu Frankfurt gestorben. Es blieb
nun bloß noch übrig, die Verhältnisse der Wittelsbacher im
        <pb n="128" />
        110 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
Reiche zu ordnen. Karl gab jetzt den falschen Waldemar auf;
doch gelangte Brandenburg nicht an die bayrische Linie der
Wittelsbacher zurück, sondern an eine Secundogenitur; außer⸗
dem nahm Karl die Oberlausitz an sich. Damit war in freund⸗
schaftlichster Auseinandersetzung die bis dahin einheitliche
wittelsbachische Macht gesprengt, und mit ihr die einzige Haus—
macht, die den Luxemburgern zunächst noch hätte gefährlich
werden können.

Und nun waren die Verhältnisse im Reiche überhaupt zu
—VVV
Krönung Karls nicht anerkannten, so kam es Karl nicht darauf
an, sich am 25. Juli 1349 noch einmal, und nun zu Achen,
krönen zu lassen; es genügte ihm, daß er die Jahre seiner Re—
gierung von der ersten Krönung an weiter zählte. Im übrigen
ernannte er, vornehmlich für den Westen des Reiches, seinen
Großoheim Balduin zum Reichsvikar mit außerordentlichen
Vollmachten und sorgte dafür, daß auf den Mainzer Stuhl eine
ihm ergebene Persönlichkeit gebracht wurde: den Ehrgeiz, selbst
als deutscher König zu herrschen, besaß er nicht.

Doch die Kaiserkrone mußte erworben werden. Und mit
welch feurigen Worten ward Karl von Rom aus zu ihr be—
rufen!

Rom, von den Pödpsten sich selbst überlassen, lebte seit den
Tagen Ludwigs des Bayern in den stolzesten Erinnerungen
einstiger Größe. Hatten nicht die Vertreter der Stadt Ludwig
die Kaiserkrone aufgesetzt, wie die versammelten Väter einst den
Imperatoren? Und schien es nicht, als wenn mit den er—
blühenden Studien eines Dante, Boccaccio und Petrarca die
alte Welt für Italien, ja für Europa wiedergeboren werde?
Petrarca aber hatte im Jahre 1841 auf dem Kapitol von
den Senatoren Roms verzückt den Kranz des Dichters em—
pfangen. So war Rom dennoch, trotz abwesender Kurie, trotz
fern weilenden Kaisertums, die Hauptstadt der Welt. Diese
Anschauung zur Wirklichkeit zu gestalten, war der Traum Cola
Rienzis. In Rom zum gebietenden Tribunen emporgestiegen,
dann verjagt in die Einsamkeit der Abruzzen, nahte er sich jetzt
        <pb n="129" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 111
Karl: unter seinen Auspicien sollte der König den Stuhl des
Imperiums besteigen.

Karl hörte dem sonderbaren Schwärmer ruhig zu — und
sandte ihn schließlich zum Papste. Ja, er wollte Kaiser werden,
aber auf andere Art. Mit dreihundert Reitern, in gutem Ver—
nehmen mit der Kurie, der er, seinem früheren Versprechen ge—
mäß, alle Rechte in Italien überließ, zog er nach Süden. Es
war eine lustige Reise; sie glich einer Kauffahrt zur Messe.
In Mailand nahm der König gegen viele Versprechen viel
schweres Geld ein, auch ward er mit der lombardischen Krone
zekrönt. Die Florentiner handelten dann ganz in seinem Sinne,
wenn sie ihn baten, sie gegen Empfang von 100 000 Gold⸗
zulden mit seinem Besuche zu verschonen: er nahm das Geld
und zog vorüber. So kam er nach Rom, und am Ostersonntag
des Jahres 1355 empfing er die Krone. Die Römer verkannten
ihn so weit, ihm die Herrschaft anzubieten: er aber zog sich
programmmäßig noch am Krönungstage aus der ewigen Stadt
zurück und befand sich nach einiger Zeit wiederum glücklich in
Augsburg. Tapferkeit ist kein erbliches Gut', rief ihm Pe—
—X ——

Indes das Ziel, soweit es sich Karl gesteckt hatte, war
erreicht. Zwar höhnten die Italiener — aber war es um die
deutsche Herrschaft in Italien nicht thatsächlich ein eigenes
Ding? Karl gab, dem Fluch der Lächerlichkeit trotzend, auf,
was aufzugeben war. Genug, wenn er sich da zäh und wider—
standskräftig zeigte, wo es sich um wirklich wichtige nationale
Fragen handelte. Und sie auf dem centralen Boden der Reichs—
oerfassung zu erörtern und zu regeln war er alsbald nach seiner
Rückkehr aus Italien bereit.

Auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz des Jahres
1356 ward die goldene Bulle verkündet. Sie kodifiziert und
systematisiert in ihren dreißig Abschnitten, was im Laufe der
Königsherrschaften seit dem Interregnum sich langsam und
unter tausend Fällen der Ausnahme und des Widerspruchs
zum Reichsrecht entwickelt hatte oder zu entwickeln wenigstens
im Begriff stand. Und sie thut das im Sinne Karls: un—
        <pb n="130" />
        112 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
befangen gegenüber den Fürsten, freigebig in Scheinrechten und
Titeln, die politisch wenig bedeuteten und finanziell nichts
kosteten, und klug in der Berechnung auf die zukünftig mögliche
Wirkung.

Vor allem wird in ihr das Verhältnis des Königtums
und Kaisertums zum Papsttum geregelt. Geregelt? Die an—
gemaßten Rechte der Päpste, das Reichsvikariat bei unbesetztem
Imperium, das Recht der Wahlbestätigung nach der Kur der.
Fürsten, sie werden einfach mit Schweigen übergangen. Es
war die mildeste Form einer Auseinandersetzung im Sinne der
Ereignisse des Jahres 1338. Innocenz VI. hat dagegen wohl
Einspruch erhoben, aber der negativen Form der goldenen Bulle
war schwer beizukommen. Zudem hatte der Papst gerade damals
durch überspannte Geldforderungen sich die Feindschaft der
deutschen Erzbischöfe zugezogen, und Karl, die Situation benutzend,
ließ jetzt einige Worte über eine dringlich notwendige Reforma⸗
tion des Klerus fallen. Daraufe trat seitens der Kurie Ruhe
ein, endgültig. Es war ein großer, stiller Erfolg.

Auf dem von Schlingpflanzen gesäuberten Boden der
Reichsverfassung aber galt es nun, vor allem das Wahlrecht
zu ordnen. War die Entwicklung des Kurfürstenkollegiums in
dieler Hinsicht ein Fortschritt gewesen, so hatte doch die Er⸗
fahrung gezeigt, daß seine Verfassung noch keineswegs geschlossen
war und Doppel-⸗ oder Gegenwahlen verhütete. Diese Mängel
mußten beseitigt werden. Zunächst wurde für die Wahl das
bisher noch nicht anerkannte Recht der Stimmenmehrheit ein⸗
gefuͤhrt. Dann wurden die Kurstimmen endgültig auf gewisse
Territorien verteilt: Mainz, Trier, Köln; Böhmen, Pfalz,
Sachsen⸗Wittenberg, Brandenburg. Um sie unteilbar zu machen,
wurden diese Territorien selbst ebenfalls als unteilbar erklärt,
mithin mit dem Erstgeburtsrecht der Geschlechter ausgestattet,
die sie regierten.

Es war eine gewaltige, aber unvermeidliche Privilegierung
der kurfürstlichen Häuser; im Sinne eines Majoratsrechtes stand
ihr Recht jetzt neben dem gemeinen Erbrecht der übrigen fürstlichen
Geschlechter. Und dieser besseren Ausstattung schloß sich auch
        <pb n="131" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 113
sonst noch eine Reihe staatsrechtlicher Vorteile an. Die Per—
sonen der Kurfürsten erhielten Majestätsrechte ähnlich dem
Kaiser; die Bulle kann sich nicht genug daran thun, genau
auseinanderzusetzen, wie schwer und hart Beleidigungen kur—
fürstlicher Hoheit zu ahnden seien. Wichtiger war, daß den
Kurländern Bergregal, Judenschutz und eine fast völlig selb—
ständige Gerichtsbarkeit zuflossen; beinahe nur noch durch das
lehensrechtliche Band hingen sie mit dem Reiche zusammen.

Freilich birgt die goldene Bulle auch noch Anfänge eines
anderen Zusammenhangs. Nach ihren Bestimmungen sollte alle
Jahre in den ersten vier Wochen nach Ostern eine Kurfürsten⸗
versammlung in einer Reichsstadt stattfinden. Es ist wohl kein
Zweifel, daß es sich bei Aufnahme dieser Anordnung um eine
Ausdehnung der Einspruchs- und Mitarbeitsbefugnisse der
Kurfürsten gegenüber der königlichen Vollstreckungsgewalt han—
delte, wie solche Befugnisse ja den ersten Anfängen nach schon
in der Praxis der kurfürstlichen Willebriefe entwickelt waren!.
Es war also ein Versuch, den Keim föderalistischer Ausgestal⸗
tung des Reiches, der mit der Ausbildung des Kurfürsten⸗
kollegs gelegt worden war, weiter zu befruchten. Er lag nahe
genug nach den Tagen von Oberlahnstein und Rhense. Gleich—
wohl ist er nicht gelungen; wahrscheinlich bleibt, daß Karl alle
Regungen in dieser Richtung vereitelt hat. Nur gelegentliche
Erneuerungen des 1888 geschlossenen Kurvereins haben bis zu
den großen Reformen um die Wende des 15. und 16. Jahr⸗
hunderts? im wesentlichen den föderativen Charakter des Kur—
kollegiums und des Reiches zum Ausdruck gebracht.

Noch konservativer, als auf diesem Gebiete, hielt sich der
König da, wo es sich um die verfassungsmäßige Festlegung des
gegenseitigen politischen Verhältnisses der großen sozialen Mächte
im Reiche haudelte. Eine solche Festlegung war nur möglich
im Sinne des Ausgleichs zwischen den kämpfenden Gruppen
der Fürsten, des Adels, der Städte. Indem die goldene Bulle

1S. oben S. 31.
2 Vgl. unten S. 460 ff. und Band V, 16. 24 ff.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="132" />
        114 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
das Pfahlbürgertum verbot, verbot sie Zug und Neigung der
kräftigsten Bevölkerungsschichten des platten Landes zur Stadt;
indem fie die Einungen im allgemeinen verpönte, traf sie die
Städte vornehmlich und auch den Adel, die der Bündnisse zur
Geltendmachung ihrer Macht vor allem bedurften. Den Fürsten
mithin an erster Stelle, an zweiter Stelle vielleicht noch dem
Adel waren ihre Bestimmungen günstig: durch eine zurück—
haltende Stellung gegenüber der vordrängenden Entwicklung
der Städte wird sie gekennzeichnet.

Es ist die Stellung der goldenen Bulle überhaupt. Karl IV.
wollte durch sie nicht reformieren. Er wollte nur feststellen,
was von Reichsrechten noch bestand, und er that das natur⸗
gemäß in konservativem Sinne. Insofern ist die goldene Bulle
ein retrospektives Gesetz, ein Abschluß und Inbegriff gleichsam
der konstitutionellen Leistungen des letzten Jahrhunderts. Man
wird darum ihren Eindruck am besten ergünzen, wenn man sich
rückblickend vor Augen führt, was denn neben ihr noch an
politischen und sozialen Leistungen hoͤherer Gattung um die
Mitte des 14. Jahrhunderts vorlag.
VI.
Der Abschluß der staufischen Epoche hatte den völligen Sieg
des Papsttums über das Kaisertum gebracht. Aber zum Ge—
nusse dieses Sieges waren die Päpste mit nichten gelangt: als⸗
hald drohten sie französischer Einwirkung zu verfallen. In Vor⸗
aussicht dieser Gefahr veranlaßten sie von neuem eine würdige
Besetzung des deutschen Königsstuhls.

Die Politik Rudolfs von Habsburg entsprach im wesent⸗
lichen der internationalen Stellung, welche die Päpste dem
deutschen Königtum angewiesen hatten. Der König war der
Kurie gegenüber freundlich; im Notfall schien es möglich zu
sein, ihn für sie in die Schranken zu rufen.

Albrecht ging über die Hausmachtbestrebungen und das
Königsideal des Vaters hinaus; sein Ziel war ein starkes
Königtum im erblichen Besitze seiner Familie. Indem er diesem

Ziele nachging vornehmlich in dem Zollkrieg gegen die rheini—
        <pb n="133" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 115
schen Erzbischöfe, fand er schon den Widerstand der Kurie, die
eben im Begriff war, fast ganz in französische Gewalt zu
fallen. Und indem dieser Widerstand zunächst in der inneren
deutschen Politik einsetzte, zeigte sich, daß die moralische Macht
des Papsttums in Deutschland, bei Fürst wie Volk, noch un—
zgebrochen und unüberwindlich war.

Heinrich VII. verfolgte an der Stelle von Albrechts Zielen
das imperiale Ideal. Es war eine der Kurie anfangs nicht
unangenehme Wendung. Dem Einflusse der französischen Herr⸗
scherfamilie jetzt völlig unterworfen, sehnte sie sich nach einem
deutsch-kaiserlichen Gegengewicht in Oberitalien. Aber nicht so
faßte Heinrich VII. seine Aufgabe. Ein kaiserlicher Schwärmer
edler Thatkraft zog er nach Rom; die freie Herrschaft über
Italien schien das notwendige Endziel seiner Politik. Alsbald
kam es zum Anfang offenen Kampfes mit dem Papst und
dem angiovinischen König von Neapel.

König Ludwig nahm zunächst nur die ersten Schritte der
Politik Heinrichs auf. Aber die Kurie sah in ihm den Erben
aller Ziele des Vorgängers. So erweiterte sie sofort die ita⸗
lienischen Differenzen zu dem alten großen Prinzipienstreit
wischen Imperium und Sacerdotium.

In diesem Kampfe hatte das Papsttum während des frü—
heren Mittelalters gesiegt, weil es die Kirche hinter sich hatte.
Ja recht eigentlich erst aus der Entwicklung der religiösen
Triebe der Laienwelt des 10. Jahrhunderts heraus war es
befähigt worden, den Kampf zu unternehmen. Jetzt lagen die
Dinge anders. Die Laienwelt fühlte, soweit sie religiös an—
geregt war, teilweis nicht mehr mit dem Papsttum; ja die
demokratischen Teile der Kirche selbst wandten sich gegen die
eräußerlichten Ziele einer päpstlichen Weltmacht.

Und weiter! Auch das Imperium war nicht mehr die
alte Macht. Hatte im früheren Mittelalter die Anschauung
von seiner Universalität auf Grund der thatfächlichen Gewalt
der deutschen Herrscher mit einigem Rechte aufrecht erhalten
werden können, so wurde jetzt von Tag zu Tage klarer, daß
das Kaisertum nichts war, als eine der deutschen Nation

8 *
        <pb n="134" />
        l3 16 — Elftes Buch. Zweites Kapitel.
überkommene Summe nicht mehr völlig zu verwirklichender An—⸗
sprüche. Die universale Färbung der deutschen Herrschergewalt
verblaßte, die nationale trat hervor. Indem das Papsttum
gegen das Kaisertum vorging, stieß es auf die Nation.

Auf nationale Regungen im Volke, auf antipäpstliche
Strömungen in der Kirche gestützt hätte ein kraftvolles deutsches
Königtum die Ansprüche der Kurie in der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts wohl noch würdig und raschen Erfolges
zurückweisen können. Geschah das unter König Ludwig nicht,
so wird man hierfür nicht seine Person allein verantwortlich
machen wollen. Es zeigte sich, daß das Königtum auch als
Institution dem letzten, ihm unter so vorteilhaften Bedingungen
aufgedrängten Streite mit der Kurie nicht gewachsen war. Erst
als die Kurfürsten und der Reichstag sich des Kampfes an—
nahmen, wurden sichere Ergebnisse gewonnen, die dann die goldene
Bulle nochmals gesetzlich festlegte: nicht mehr hinter dem Könige,
hinter den Ständen des Reiches vielmehr lebte die Nation.

So ist eins der symptomatischen Ergebnisse der äußeren
Geschichte unseres Volkes von Rudolf J. bis auf Karl IV.
vor allem der Verfall des Königtums trotz teilweis trefflicher
Herrscher. In der That: wie hätte sich ein Königtum heben
sollen, dem fast jede regelmäßige Vollstreckungsgewalt fehlte,
dessen finanzielle Grundlagen trostlos waren? Alle Könige
hatten in der Begründung von Hausmachten ein Gegenmittel
gesucht. Es lag hierin auch thatsächlich ein Heilmittel vor,
sobald es einem Könige gelang, aus der Anfangsperiode einer
Hausmachtsgründung, die noch notwendig eine Gleichsetzung der
königlichen mit allen verwandten und so zahlreich vorhandenen
fürstlichen Bestrebungen zur Folge haben mußte, hinauszu—
gelangen zur festen Beherrschung eines mehr als fürstlichen
Länderkomplexes. Allein gerade dieser Fall trat zunächst nicht
ein; er wurde dadurch verhindert, daß stets nacheinander Könige
aus verschiedenen Häusern gewählt wurden, deren fast jeder
dann mit der mühsamen Grundlegung einer neuen Hausmacht
zu beginnen hatte. Erst mit Karl IV. und seinen Nachfolgern
zgelangte das Königtum aus dieser verhängnisvollen Lage her—
        <pb n="135" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 117
aus; nun aber ward die königliche Hausmacht nicht auf eigent—
lich deutschem Boden begründet, sondern in Böhmen; und so
ward sie zur Grundlage nicht einer nationalen, sondern einer
internationalen luxemburgischen Weltmacht.

Indem so das Königtum von Rudolf bis auf Karl im
Grunde machtlos blieb, ward es gezwungen, allmählich auch
seine letzten verfassungsmäßigen Aufgaben fallen zu lassen. So
vor allem die Befriedung des Landes. Freilich hatte Rudolf
auf den Mainzer großen Landfrieden des Jahres 1235, das
letzte Wahrzeichen der Kraft des alten Reiches, zurückgegriffen.
Aber nur auf drei Jahre hatte er ihn zu Würzburg 1287 be—
stätigen lassen können, und nur mit gunst und rate der er-
beren herren., der fursten und der herren geistlicher
and weltlicher. Und die Constitutiones novae Albrechts J.
vom Jahre 1298 waren fast der letzte allgemeine Landfrieden;
seine Satzungen hielten sich darum noch lange im Gedächtnis
des 14. Jahrhunderts.

An die Stelle trat jetzt immer mehr eine rege Thätigkeit
von Fürsten und Städten zur örtlichen Befriedung des Reiches.
Nun wurde dabei freilich anfangs noch die Reichsfriedensgesetz⸗
gebung vorausgesetzt; die ständischen Frieden gaben sich nur
als Vollzugsordnungen des allgemeinen Reichsfriedens; auch
bestätigte der König wohl noch solche Frieden und erhielt in
ihrer Organisation bestimmte Vorrechte. Aber diese Ehrenrechte
schmolzen allmählich zusammen, und die örtlichen Frieden be—
gannen allmählich von sich aus neue, im Reichsrecht nicht vor⸗
gebildete Bestimmungen zu setzen zur Weiterbildung der Organi⸗
sation, des Strafrechts, des Pfandrechts u. dgl. Nicht minder
ging die Vollstreckungsgewalt allmählich ganz an die lokalen
Gewalten über.

Was blieb da noch für das Königtum übrig? Fast nichts,
als eine eng begrenzte Ehreneinwirkung, und auch diese fast
nur im Bereiche des eigentlichen Sißzes des Königtums. des
Südens.

Zugleich aber begannen jetzt die einzelnen fürstlichen und
tädtischen Gewalten im Reiche, das Recht der Koalitionsfrei⸗
        <pb n="136" />
        118

Elftes Buch. Zweites Rapitel.
heit, das ihnen auf dem Gebiete der Friedenswahrung that⸗
sächlich zugefallen war, immer häufiger politisch auszubeuten:
mit den Landfrieden verquickten sich Bündniszwecke anderer
Natur, unter Umständen sogar Einungen gegen das Königtum.
So wohl umfassend zuerst in dem großen, oft erneuerten Land⸗
frieden, in dem die Luxemburger seit König Johann und Erz—
bischof Balduin vom Jahre 1333 ab den ganzen Westen des
Reiches vereinigten. Es war eine Schöpfung, die man als
Vorläuferin des späteren burgundischen Reiches bezeichnen kann.
Durchaus häufig freilich wurde diese Ausbeutung der Land—
friedensidee erst, seitdem die goldene Bulle den Ständen alles
Recht der Einung, mit Ausnahme eben von Landfriedens⸗
einungen, abgesprochen hatte. Natürlich, daß seitdem diese
Einungen gerade erst recht zu Sonderbünden ausgenutzt wurden,
so daß der Erfolg der Bestimmung den mit ihr verknüpften
Absichten fast gänzlich widersprach.

Soviel aber war klar: das Königtum hatte im Laufe
dieser Vorgänge auch das letzte und erhabenste Ziel, das ihm
das frühere Mittelalter gestellt hatte, die Friedenswahrung,
mehr oder minder verloren. Wie sollte es unter diesen Um⸗—
ständen in der Lage gewesen sein, tiefer auf die Nation und
die gesellschaftlichen Vorgänge in ihr einzuwirken? Schon das
Königtum der Ottonen, Salier und Staufer hatte die Nation
nicht sozial beherrscht; das Königtum des späteren Mittelalters
hat sie in dieser Richtung kaum noch spezifisch beeinflußt.

Die ersten Könige dieses Zeitalters waren wohl noch be—
strebt, sich gelegentlich auf den Adel gegen Fürsten und Städte
zu stützen und ihn deshalb zu fördern. Besonders deutlich ist
dies Bestreben bei König Adolf; aber auch schon Rudolf hat
versucht, durch Verbot der Teilung und Veräußerung von Graf⸗
schaften die Atomisierung des Herrenstandes zu verhindern. Er—
folg freilich haben diese Absichten nicht gehabt.

Dem Adel war auf dem Wege der Gesetzgebung kaum
noch zu helfen; sich auf ihn zu stützen, war für die Dauer eine
verkehrte Politik. Wie hätte man ihm die entscheidenden Ver—
luste ersetzen sollen, die er durch die ökonomische Bewegung des
        <pb n="137" />
        Rämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 119
12. und 13. Jahrhunderts erlitten hatte?“ Die wirtschaft—
lichen Grundlagen aristokratischen Daseins waren ihm zum
großen Teile entzogen. Nun hatte er allerdings nicht selten
Verbindung mit den edlen Geschlechtern der Städte gesucht,
und anscheinend hat eine Anzahl ländlicher Geschlechter nament⸗
lich Süddeutschlands durch städtische Heiraten seine Lage
nochmals gebessert?. Allein auch die Patrizier der Städte
gingen zu Grunde. Wir werden bald erfahren, wie eine
politische Bewegung der Handwerker gegen sie losbrach, wie
namentlich seit dem zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts über—
all industriell-demokratische Aufstände, und namentlich in Süd—
deutschland, das patrizische Regiment beseitigtens.

In dieser Lage konnte der Adel Rettung nur noch in
außerordentlicher kriegerischer Bethätigung finden. Und hierzu
bot sich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch viel—
fach reiche Gelegenheit. Allenthalben brauchte man Krieger.
Im Innern Deutschlands warben die Städte manchen Edel⸗
mann als Reisigen für die Zeit des Kampfes. Im Westen
tobte der Krieg zwischen England und Frankreich, im Norden
und Nordosten waren Dänemark und der Deutschordensstaat
fast ununterbrochen Tummelplätze adliger Kriegsreisen, im
Süden endlich öffnete König Heinrich VII. durch seine Rom—
fahrt Oberitalien mit seinem Condottierewesen dem deutschen
Adel. So kam es noch zu einer Nachblüte des Rittertums.
Luxus herrschte hier und da wieder auf den Burgen, neue
Ritterromane wurden gedichtet, und Turniere wurden gefeiert
so herrlich wie nur je in staufischen Zeiten.

Aber es war ein trügerischer Glanz. Nach der Mitte
des 14. Jahrhunderts schlossen sich die besonderen Quellen
adligen Kriegserwerbs. Die Kämpfe hörten teilweis auf. Vor
allem begann sich die Kampfweise zu ändern. Die Kriege
waren bald nicht mehr adlige Unternehmungen, sondern, seit

Vgl. oben S. 118 Anm. 2.
3 Vgl. unten S. 208.
3VBgl. unten S. 197 ff.
        <pb n="138" />
        120 Elftes Buch. Zweites Kapitel.
dem Erwachen der nationalen und freiheitlichen Gedanken hier
und dort, in Flandern, in der Schweiz, Volkskämpfe auf Leben
und Tod. Die Taktik wurde die des Fußheeres. So wurde
der adlige Reitersmann, von kriegerischen Massenunternehmungen
ausgeschlossen, auf kleine Fahrten beschränkt; und ergaben sich
diese nicht in fremdem Auftrag, so führte er sie wohl eigen⸗
mächtig aus zu Raub und Schande. Schon Bruder Bertholt
hatte Raub, Brennen, Turnei und andere Hoffart gelegentlich
zusammen als ritterliche Beschäftigung genannt; jetzt wurde
die Verbindung dieser Dinge für einen Teil des Adels
typisch.

Einer nationalen Rolle als Ganzes war der Adel damit
natürlich in Begriff verlustig zu gehen; bald stand er nicht mehr
neben Fürsten und Städten in gleich wichtigem Range. Zwar
hielten sich gewisse Teile des Adels selbständig unter dem Reiche,
und wir werden gerade sie noch einmal in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts politisch bedeutungsvoll eingreifen sehen.
Aber die große Masse begann doch in abhängige Stellung zu
Fürsten und Städten zu geraten. Die Städte warben noch
immer, wenn auch in stets untergeordneterer Stellung, edle
Reisige für ihre Kriege an. Die Landesherren zerstörten all—
mählich die alten freien Lehnsverhältnisse des kleinen Adels in
den Territorien und entnahmen dafür seinen Kreisen das Per⸗
sonal für die Landesverwaltung, die eben damals in den ersten
Anfängen der Bildung begriffen war!. So fanden sich für
den Adel neue Lebensziele, aber sie führten nicht mehr in die
freie Luft offener nationaler Bewegung im Reiche.

Hier handelte es sich jetzt, neben dem geschwächten König⸗
tum, an erster Stelle fast nur noch um zwei Klassen, um
Bürgerschaften und Fürsten, um Städte und Territorien. Ihre
Gegensätze, ihre Schicksale beherrschen schon die zweite Hälfte
des 14. Jahrhunderts.

Aber indem das Königtum nicht mehr in der Lage war,
die Entwicklung der Nation, wie sie fast allein von sozialen

S. unten S. 359 ff.
        <pb n="139" />
        Kämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 121
Kräften getragen und veranlaßt ward, in ihrem Reichtum
zu schützen, zusammenzufassen und überall gleichmäßig zu ge⸗
stalten, vollzog sich eine verhängnisvolle Zerklüftung des natio—
nalen Körpers. Das Königtum schränkte sich immer mehr ein
auf die Herzlande des Reiches; da allein, wo Staufer und
allenfalls Salier geherrscht hatten, und außerdem nur noch in
seinen jeweiligen Hausmachtsgebieten blieb es lebendig. Die
übrigen Teile des nationalen Gebietes dagegen entbehrten
seiner Einwirkung, namentlich die peripherischen Gegenden waren
vernachlässigt. Kein Zweifel, daß eine solche Lage zu den ver—
hängnisvollsten Erscheinungen führen mußte; vor allem die
GBrenzlande mußten, nicht mehr vom vollen nationalen Leben
erfüllt, zerbröckeln und absterben. Es ist ein Prozeß, der schon
um die Mitte des 14. Jahrhunderts unverkennbar war. Wir
haben ihn jetzt zu verfolgen, wollen wir anders uns einen
oollen Einblick in die deutschen Schicksale des späteren Mittel⸗
alters verschaffen.
        <pb n="140" />
        Drittes Kapitel.
Bonderbildungen an den Grenzen des
Reiches.

4.

Ein Blick auf das politische Deutschland des 14. Jahr⸗
hunderts, soweit es nicht dem Centrum des Volksgebietes an⸗
gehört, zeigt alsbald zwei große Hälften gänzlich verschiedener
Entwicklung, den Norden und Osten einerseits, den Südwesten
und Westen andrerseits.

Im Osten und Norden macht das Volkstum uwerkennbar
noch Fortschritte, und mindestens befestigt es sich. Wie sehr
hatte der Südosten durch die Begründung der habsburgischen
Hausmacht, durch ihre Ausdehnung über Kärnten, Krain und
die Windische Mark gewonnen! Wie aussichtsreich war noch
die Zukunft des mitteldeutschen Ostens, wo das den westlichen
Grenzen des Reiches entstammende Geschlecht der Luxemburger
jetzt festen Fuß gefaßt und Schlesien zu Böhmen hinzu erwor⸗
ben hatte! Und noch winkten der deutschen Einwirkung weitere
Vorteile bis tief nach Polen hinein, die erst durch den Auf—
schwung des polnischen Staates seit der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts zerstört wurden. Dabei waren die habs—
burgischen wie die luxemburgischen Territorien durch die
Stellung ihrer Herrscherhäuser im Reiche noch dem Centrum
der deutschen Bewegung verbunden.
        <pb n="141" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 123
Etwas anders stand es schon im Nordosten. Das äußerste

—D— Preußen, hatte zwar
landsmannschaftliche Beziehungen zu den alten Kulturmittel⸗
punkten, zu Franken, Schwaben, Bayern; Edle gerade dieser Länder
waren in das ferne Gebiet an der Weichsel gewandert, ja ihre
Nachkommen bildeten dort seit etwa Mitte des 14. Jahrhunderts
einen Ring, aus dessen Mitte alle hohen Verwaltungsstellen
besetzt wurden, und die Umgangssprache des Landes blieb hoch⸗
deutsch. Allein eben dadurch wurden räumlich näher liegende
Beziehungen zum Mutterland, die nach Mitteldeutschland
hätten weisen müssen, unterbunden. Und auch die vom Mutter⸗
land noch weniger entfernten Kolonialgebiete hatten mit diesem,
hatten vor allem mit dem Reiche als solchem geringen Verkehr.
Die alten Handelsbeziehungen, in denen westfälische Kaufleute
nach vielen Stellen der Ostseeküste Verbindungen gepflegt hatten,
waren durch die Entwicklung eines einheimischen Kaufmanns⸗
standes der Kolonialgebiete verändert und in ihrer früheren Form
zerstört worden?, indem sich für die Verbindung des nördlichsten
Ostens und Westens statt des Weges über Lübeck und Hamburg
die Umlandsfahrt durch den Sund zu entwickeln begonnen hatte;
ein Elbhandel als Mittelglied zwischen mutterländischen und
kolonialen Verkehrsgebieten war noch wenig entwickelt; Pirna
war noch der letzte größere Hafen oberhalb Magdeburg, und erst
seit der Mitte des 14. Jahrhunderts fuhr man regelmäßiger
hon der Moldaumündung thalwärts bis Hamburg.

So bildete Norddeutschland ein Kulturgebiet für sich, mit
eignen Interessen. Und schon wandten diese sich nicht mehr
bloß der rohen Kolonisation und Germanisierung zu. Der
— Osthälfte der Mark Branden⸗
burg, ganz Mecklenburg waren jetzt deutsch, in Pommern und
Rügen entstanden überall die reindeutschen Orte mit der Endung
auf —hagen; im Jahre 1404 soll nach Kantzows Angabe auf
Jasmund die letzte alte Frau gestorben sein, die noch slawisch zu
sprechen wußte. Da war es wohl an der Zeit, auch an höhere
deutsche Interessen zu denken. Unter dem Adel, der den Klöstern
S. darüber Genaueres unten S. 144 f.
        <pb n="142" />
        124 J Elftes Buch. Drittes Kapitel.
folgend nun massenhaft eingewandert war, gelangte eine Spät—
blüte ritterlichen Daseins, ja sogar ritterlicher Dichtung zum
Aufbruch; und die Kirche bildete jenen Stil gotischen Back⸗
steinbaues aus, dessen Schöpfungen sich in ihrem roten Ton so
reizwoll von dem Grün norddeutscher Buchenwälder und Wiesen⸗
landschaften abheben. Zugleich kam es zu mächtigen Schöpfungen
des Rechts; weit ins Land hinein drangen die Normen der
lübischen und magdeburgischen Verfassung.

Vor allem aber erhielt das soziale Leben der Kolonial—
gebiete einen etwas anderen Charakter, als ihn das Mutterland
besaß. Gewiß war die neue Kultur aus den mutterländischen
Voraussetzungen des Fürstentums, des Bauerntums und bes
Bürgertums hervorgegangen. Aber sehr bald zeigte sich, daß von
diesen Bestandteilen heimischer Kultur die Städte im Kolonial—
gebiet eine ganz andere Bedeutung beanspruchten, als daheim.
Sie waren der jüngste, glänzendste Zweig der alten Entwicklung.
Das gab ihnen in einem Lande, wo alle Grundlagen der hei—
mischen Kultur erst zu legen waren, einen ähnlichen Vorsprung,
wie ihn heute die Städtebildung der Vereinigten Staaten
Nordamerikas vor dem platten Lande besitzt. Überall rasch
geschaffen und rasch gedeihend verknüpften diese Städte die
eroberten Länder mit den Banden eines lebhaften Verkehrs
längst bevor das platte Land in die Lage gebracht war, einen
solchen Verkehr aus eigner Blüte selbständig zu erzeugen. So
mußten sie auch politisch eine andere Rolle spielen, als im
Mutterland; der anderen wirtschaftlichen und sozialen Ent—
wicklung folgte eine abweichende äußere Geschichte. Sie liegt
vor in den glänzenden Thaten der mittelalterlichen Hanse.

Zu der Zeit aber, da die Hanse emporblühte, bildete Nord—
deutschland schon ein Gebiet voͤllig für sich; es ist bezeichnend,
daß schon im Jahr 1295 norddeutsche Städte einen Vertrag
mit dem Grafen von Flandern schließen konnten, dessen Be—
dingungen selbst dann aufrecht erhalten werden sollten, wenn
das Reich mit Flandern Krieg führe, und daß man im 14. Jahr⸗
hundert den Sachsenspiegel in Norddeutschland als ein Privileg
ansah, das von Karl dem Großen speziell den Sachsen als
        <pb n="143" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. — 125
einer gleichsam für sich stehenden Nation erteilt worden sei. Und
es entspricht dem, wenn schon im Aufang des 18. Jahr—
hunderts die beiden wichtigsten schwäbischen Historiker, Otto
von St. Blasien und der Chronist von Ursperg, zwar vieles
über Italien, manches über Konstantinopel und Jerusalem zu
erzählen wissen, aber unbekannt sind mit den Kämpfen zwischen
Deutschen und Slawen. Das Antlitz der norddeutschen Ent—
wicklung war seit der späteren Stauferzeit dem Norden, Westen
und Osten, nicht aber dem Süden, dem Reiche zugewandt.

Stärkere Verbindung mit dem Reiche behielten dagegen
im allgemeinen die peripherischen Bildungen an der Westgrenze,
wie sie sich von den Schweizer Alpen bis zur Mündung des
Rheines erstreckten. Schon deshalb war das der Fall, weil
hier dem Reiche stetig Besitz abgebröckelt wurde von einem ein⸗
zigen großen Gegner, von Frankreich. Nicht als ob damals
schon ein lebhafter nationaler Gegensatz zwischen Franzosen und
Deutschen geherrscht hätte. Gewiß wurde er instinktiv schon
empfunden, aber seine offene Durchbildung wurde noch immer
verhindert durch das Fortleben der universalen, kaiserlichen
Ideen. Indes war doch auch sein Fehlen für Frankreich kein
Hindernis, immer stärker, mit hundertfachen kleinen Annexionen,
in das Reich vorzudringen. Diese Politik aber mußte das
Reich als Ganzes immer wieder in die Schranken rufen.

Wir wissen nun freilich und werden im weiteren Verlauf
der Reichsgeschichte immer mehr erfahren, mit wie geringem
Erfolge das geschah. Schon gehörte Burgund eigentlich nur
noch dem Namen nach zum Reiche. Im Süden waren die
Grafschaften Provence und Forcalquier im Besitz der königlichen
Anjous von Neapel; ihre Eigenschaft als Reichslehen kam
nur noch in leeren Formen zum Ausdruck. Nach Norden zu
war noch vor der Mitte des 13. Jahrhunderts der westliche
Teil der Diözese Lyon ganz an Frankreich verloren gegangen,
und im Jahr 1271 hatte sich die Bürgerschaft der Stadt Lyon
unter den Schutz des französischen Königs gestellt. Die Grenz—
gebiete des Reichs aber, die weiter nördlich noch auf franzö—
sischem Sprachgebiete den deutschen Rhein-, Mosel- und Maas—
        <pb n="144" />
        las

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
landschaften gegenüber lagen, glichen schon einem wüsten
Trümmerfelde bald noch überwiegenden deutschen, bald schon
mächtig vordringenden französischen Einflusses; und bereits
waren sie von staatlichen Zwischengebilden angefüllt, deren
Herrscher, ursprünglich dem Reiche eingeschworen, vielfach
dem Einflusse der französischen Politik und der Einwirkung
französischen Geldes unterlagen.

Schwer gefährdet auch dann, wenn die politische Macht
des Reiches sich einmal wieder erheben sollte, erschien indes die
Westgrenze doch nur an zwei Punkten, im äußersten deutschen
Süden und im Norden, in der Schweiz und in Flandern. Hier
kam zu der wachsenden politischen Entfremdung zugleich eine
abweichende wirtschaftliche und soziale Entwicklung: es ist kein
Zufall, wenn diese Gegenden nebst ihren Nachbargebieten seit
Ende des 18. Jahrhunderts Herde besonders reger Rechtsbildung
gewesen sind. In der Schweiz blieb die Entwicklung gegenüber
der gemeindeutschen zurück; hier saß in den Thälern des cen—
tralen Alpengebietes ein kräftiger Bauernstand, der das Empor—
kommen fürstlicher Gewalten verhindert hat. In Flandern da—
gegen, dem westlichsten Kernlande des norwestdeutschen Gebietes,
ging die Entwicklung den gemeindeutschen Schicksalen voraus;
hier kam es zu einer besonders frühen und besonders selb—
ständig verlaufenden Entfaltung des Städtewesens und darum
zu einer eigenartigen Schwächung der fürstlichen Gewalt und
einer Zurückdrängung des Bauernstandes, welche der vlamischen
Gesamtkultur Ähnlichkeit mit den Zuständen etwa der lom—
bardischen Ebene gaben. In beiden Fällen war der feste Zu—
sammenhang mit dem Gange der vaterländischen Geschichte
derloren, und schon im Laufe des 14. Jahrhunderts mußte es
darum zum Beginn einer dauernden Loslösung dieser Gebiete
vom Reiche als dem politischen Körper der nationalen Ent—
wicklung kommen.

L.
In der schweizerischen Hochebene waren zur Stauferzeit
die Zähringer und nach ihrem Aussterben im Jahre 1218 die
        <pb n="145" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 127
Grafen von Kiburg die führende Macht gewesen. Nach dem
Erlöschen auch der Kiburger kam es zu einem Wettkampf der Häuser
Habsburg und Savoyen, in dem schließlich die Habsburger,
dertreten durch Graf Rudolf, den späteren König, den Sieg
davon trugen.

An den Veränderungen, die mit diesen Vorgängen ein⸗
traten, nahmen nun auch die Leute des Hochgebirgs um den
Vierwaldstättersee einen gewissen Anteil.

Die drei Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden ge⸗
hörten ursprünglich zum Thurgau, mit Ausnahme eines kleinen
Teiles von Unterwalden, der dem Aargau zugefallen war. In
allen diesen Gegenden, soweit sie im Thurgau lagen, hatten
die Zähringer die gräfliche Gewalt, bis sie von ihnen an die
Habsburger überging. Die Habsburger hatten aber auch in
dem Aargauer Zipfel Unterwaldens die Grafschaft. Da ihr
Haus nun außerdem in den Stätten hier und da mit grund—
herrlichen und vogteilichen Rechten Fuß gefaßt hatte, so wäre
nach dem gemeindeutschen Verlaufe der Dinge zu erwarten ge⸗
gewesen, daß sie ihre Gewalten im Laufe des 18. Jahrhunderts
zur vollen Landesherrlichkeit entwickelt hätten.

Aber es kam anders. In Uri, dem Reußthale hinauf bis
zur stäubenden Brücke, erlangte die Eine große Mark- und
Gerichtsgemeinde, welche das gesamte Thal umfaßte, von König
Heinrich, daß er die Grafschaft an das Reich zog. Seitdem
erschienen die Habsburger wohl noch als besonders bevollmächtigte
Vögte des Reichs gelegentlich zum Gerichtssitz in Uri, im ganzen
aber war das Thal selbständig und reichsunmittelbar; seine
Gemeinde führte ein eignes Siegel und erwählte von sich aus
den Gerichtsvorstand, den Landammann. Natürlich schloß diese
Lage nicht aus, daß sich im Thal Grundholde befanden; so

hatte das Züricher Fraumünster hier und da grundherrliche
Rechte, und im Lande selbst hielten edle Grundherren Haus,
wie die von Rapperswyl und von Attinghausen.
Weniger einfach uud folgerichtig entwickelte sich die Reichs—
unmittelbarkeit des Landes Schwyz. Die Tendenz zu gesteigerter
Ausübung gräflicher Rechte durch die habsburgische Seiten—
        <pb n="146" />
        128 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
linie der Laufenburger verquickte sich hier mit der Wirkung der
Parteinahme dieser Linie im Kampfe zwischen Kaiser Friedrich II.
und der Kurie. Die Laufenburger waren päpstlich gesinnt. Die
Leute von Schwyz, landesherrlich bedrängt und zudem in ihren
kaiserlichen Gesinnungen angegriffen, wandten sich um Abhilfe
gegen beide Nöte zugleich an das Reichsoberhaupt: und Fried—
rich II. befreite sie darauf im Jahr 1240 von der Grafschaft
der Habsburger, indes ohne diese selbst aufzuheben. Es war
ein Zwitterzustand, dem die Schwyzer durch Ausbildung einer
autonomen, reichsunmittelbaren Landgemeinde während des
Interregnums ein Ende zu machen suchten. Und hierin wurden
sie später von König Rudolf wenigstens nicht völlig zweifellos
gestört. Nach Rudolfs Tode aber wählten sie einen eigenen
Landammann an Stelle der bisher noch immer vom Hause
Habsburg gesetzten vier Ammänner; sie zweifelten nicht an ihrer
Reichsunmittelbarkeit.

In Unterwalden endlich waren die habsburgischen Rechte
noch unbestritten, als Uri längst reichsfrei, Schwyz wenigstens
auf dem Wege zur Freiheit war; die Habsburger besaßen
hier die Grafschaft und über die ihrer Grafschaft entzogenen
Gotteshausleute von Engelberg, Muri, Beromünster und
andern geistlichen Grundherrschaften die der Grafschaft fast
gleichkommende Vogtei. Gleichwohl erscheint im Jahr 1304
ein gemeinsamer Landammann, ein Zeichen erstrebter und er—
rungener Freiheit unter dem Reiche.

Diese Entwicklung wäre nun bloß auf Grund durchaus
interner Vorgänge, wie sie soeben erzählt sind, wohl kaum denkbar
gewesen. Es kamen allgemeinere soziale und politische Motive
hinzu. Das soziale ist in der besondern bäuerlichen Kultur der
Waldstätten gegeben. Was den Hirten und Jägern von Uri
Recht geworden war, das erschien ihren Genossen von Schwyz
und Unterwalden billig; fie erstrebten die gleiche Lage, und sie
waren instinktiv überzeugt, zusammenhalten zu müssen. Außer—
dem wirkte das politische Motiv weiter, das wir für die Ent—
wicklung von Schwyz schon kennen. Wenn sich im Jahr 1244
oder 1245, nahezu gleichzeitig mit dem ersten großen rheinischen
        <pb n="147" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 129
Städtebund und den frühesten Anregungen zur Hanse, Luzern,
Sarnen, Schwyz und wohl auch Uri gegen Graf Rudolf II.
von Habsburg-Laufenburg verbanden, so thaten sie das, um
gegen den Papst staufisch, und als staufisch gegen den Grafen
beim Reiche zu bleiben. Und die damit geschaffene Lage wurde
vom Grafen Rudolf, dem späteren König und Erben der
Laufenburger, u. a. auch deshalb anerkannt oder wenigstens
in ihren Grundzügen nicht gestört, weil er sein Lebtag staufisch
zesinnt war.

Nach Rudolfs Tode aber erhielten die fördernden Motive
für die Entwicklung der Eidgenossenschaft einen kaum geahnten
Reichtum. Die Habsburger waren jetzt nicht mehr einfache
Grafen, sondern Männer königlichen Blutes und Fürsten. Ihr
Streben nach der Krone mußte, wenn es unerfüllt blieb und
im Gegensatze zum Königtum von Herrschern aus anderem
Hause stand, die Träger der deutschen Königswürde den Wald—
leuten stets geneigt und ihrer Reichsunmittelbarkeit besonders
günstig gesinnt machen. Die Thatsache, daß der große habs—
burgische Besitz jetzt in Süddeutschland in zwei Hälften verteilt
lag, an der Donau und am obern Rhein, Hälften, die sich
durch Eroberung des Rheinthals zwischen Bregenz und Chur
und der Waldstätten am leichtesten verbinden ließen, mußte die
Habsburger zu fortwährenden Einverleibungsversuchen gerade
an dieser Stelle, die Waldstätten aber zu um so energischerer
und einmütigerer Abwehr veranlassen. Und indem die Wald—
stätten bei dieser Abwehr Bundesgenossen suchen mußten, war
es ihrem immer fester auftretenden Bunde beschieden, auch an
Umfang zu wachsen und alle die Elemente an sich heranzuziehen,
die aus irgend welchen Gründen Ursache hatten, sich der
Vereinigung und Stärkung der habsburgischen Hausmacht zu
widersetzen. 'Zu diesen Elementen gehörten nun nicht bloß die
Bauernschaften, sondern auch die Städte der Ostschweiz, vor
allem Zürich. Und so kam es hier im äußersten Süden unseres
Vaterlandes zu der sonst fast gänzlich ausgeschlossenen eigen—
artigen Wendung, daß Bauern und Bürger zusammenhielten,
mechanisch zunächst zusammengedrängt durch eine von auswärts

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="148" />
        180

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
drohende Macht: bis der äußere Druck eine innere Ver—
schweißung herbeiführte und mit dem Ende des Mittelalters das
politische Sondergebilde einer bäuerlich-bürgerlichen Föderativ⸗
republik höchst eigentümlicher Art entstehen ließ.

Fast alle die berührten Motive klangen schon an in den
ersten großen Verträgen nach Rudolfs Tode, in denen sich
einmal Schwyz, Uri und Unterwalden, dann aber auch Schwyz,
Uri und Zürich zu gegenseitiger Hilfe gegen alle Feinde ver—
banden. Es war im Jahr 1291; den Verträgen folgte eine
anscheinend unglücklich geführte Fehde gegen Herzog Albrecht
von Österreich. Aber nun griffen die dem Hause Habsburg
feindlichen Könige zu Gunsten der Waldleute ein; 1297 be—
stätigte ihnen Adolf, 1809 Heinrich VII. ihre Privilegien; und
Heinrich ernannte in Werner von Hohenberg einen kaiserlichen
Landvogt über alle Stätten; an ihrer Reichsunmittelbarkeit
war jetzt nicht mehr zu zweifeln.

Darum versuchten die Habsburger von nun ab die Stellung,
die sie beanspruchten, mit Gewalt zu erlangen. Aber der kühne
—DD
am 15. November 1315 am Morgarten; und die Habsburger
haben darnach auf ihre landesherrlichen Ansprüche Verzicht
geleistet, ja König Ludwig sprach ihnen im Jahr 18324 sogar
ihre grundherrlichen und vogteilichen Rechte ab. Die Stätten
aber schlossen am 9. Dezember 1315 einen ewigen Bund zu
Brunnen: es ist die Geburtsstunde der heutigen Eidgenossen⸗
schaft.
Der spätere Verlauf während des Mittelalters hat der
Einung der Urkantone noch hinzugefügt, was heute von wich—
tigsten Bestandteilen der Schweiz verzeichnet werden kann. Nach
Luzern traten um 18350 Zürich, Glarus, Zug und Bern hinzu:
so entstand die Eidgenossenschaft der acht Orte. Sie trat ein
in dem Augenblick, da die Hanse der Höhe des Ruhms ent—
gegenging, zu Zeiten, da das innere Deutschland im Begriffe
war, sich in Einungen von Rittern, Städten und Fürsten auf—
zulösen. Sie besiegelte in ihrer Zusammensetzung die feste eid—
genössische Amalgamierung bäuerlicher und bürgerlicher Elemente;
        <pb n="149" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 131
Zürich, damals unter der Tyrannis Rudolf Bruns demokratisch
geleitet, war aus Feindschaft gegen Habsburg, Bern aus Furcht
vor Savoyen und Habsburg zugleich beigetreten: ausgesprochen
war der Gegensatz gegen die Fürsten.

Und gegen die Fürsten hat die Eidgenossenschaft im Laufe
des 14. und 15. Jahrhunderts noch zweimal ihre Selbständig—
keit zu verteidigen gehabt, gegen Habsburg in den Schlachten von
Sempach und Näfels (1886 und 1388)1, gegen Burgund in
den Schlachten von St. Jakob an der Birs, Granson, Murten
und Nancy (1444, 1476 und 1477)2. Es waren durchweg
Ehrentage der Eidgenossen; kein Wunder, wenn sie ihnen neuen
Zuwachs brachten. Nachdem schon früher Mühlhausen im
Elsaß, Rottweil in Schwaben, die Abtei Engelberg, die drei
Bünde in Rätien, Wallis und Genf hinzugetreten waren,
folgten nach dem letzten Burgunderkriege 1481 Freiburg und
Solothurn, 1501 Basel und Schaffhausen, 1513 endgültig auch
das Land Appenzell. Und gleichzeitig wurde eine große innere
Krise zwischen städtischen und bäuerlichen Tendenzen nochmals
üüberwunden; ihr versöhnlicher Abschluß führte die Schweiz der
Entwicklung eines modernen Staates zu.

Ließ sich nun bei alledem, bei einer immer mehr ab—
weichenden inneren Entwicklung zumal, der alte politische Zu—
sammenhang mit dem Reiche festhalten? War die Reichs—
unmittelbarkeit nicht zur Reichsentfremdung geworden? Schon
in den Jahren 1452 und 1458 hatten die Eidgenossen mit
Frankreich eine ewige gute Freundschaft' abgeschlossen; seitdem
begann der französische Einfluß zu herrschen; und seit Karl VIII.
(14831498) beteiligten sich die Eidgenossen aktiv an der
italienischen, dem Reiche feindlichen Politik Frankreichs. So
konnte der offene Bruch mit dem Reiche nicht ausbleiben. Er
erfolgte unter König Max J.; nach einem unglücklichen Kriege
gestand Max in dem Frieden von Basel vom 22. September
1499 den Eidgenossen Freiheit von Reichssteuern und Reichs—

Vgl. unten S. 374.
Vgl. unten S. 449.
        <pb n="150" />
        is

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
gerichtsbarkeit zur; nur in dem unbestimmten Verhältnisse von
Verwandten' blieben sie beim Reiche, bis der westfälische
Friede auch dies lose Band zerriß.

Freilich: die politische Trennung hat die geistige Ver—
wandtschaft und die höhere Einheit im nationalen Sinne nicht
gelöst. Der Sänger der schweizerischen Freiheit, Schiller, war
ein Schwabe und Unterthan eines Fürsten; und die Sage vomi
Tell, uͤrdeutschen Charakters, ward in den schweizer Bergen
in eben den Jahren lebendig, in denen die Eidgenossenschaft das
baufällige Haus des Reiches verließ.

Es wäre eine schöne Aufgabe, im einzelnen aufzuweisen,
was die Nation als Ganzes der Schweiz geistig verdankt, von
Zwingli über Bodmer und Lavater bis auf Keller und Konrad
Ferdinand Meyer; wie Flandern und Holland auf dem beson—
deren Gebiete der bildenden Künste, so hat auf dem Felde der
Dichtung vor allem die Schweiz das Centrum befruchtet. An
die Spitze derartiger Einwirkungen aber würde schon die
Schweizer Sage selbst zu stellen sein. Wir kennen jetzt im ganzen
ihren Ursprung; wir wissen, daß sich in ihr dunkle historische
Vorstellungen von der Unterdrückung der Waldleute durch die
Habsburger und von ihrer Befreiung durch einen Bund, wie
—
bildet haben mögen, mit der moderneren, erst ein Jahrhundert
später auftauchenden und wahrscheinlich aus Saxo Grammaticus
irgendwie abgeleiteten Erzählung vom Tell nur lose verbunden
haben: ein Dualismus der Bildung, der noch in der oft her—
vorgehobenen Zweiheit des Hauptmotivs im Drama Schillers
nachklingt. Von der Rütli- und der Tellsage aber ist die erstere
geschichtlich die weitaus wichtigere. Sie zeigt noch an einem
späten Beispiel, wie die niedere Kultur eines deutschen Bauern⸗
volkes das geschichtliche Bild großer Ereignisse, die an ihm ge—
schehen waren, in dichtender Einnerung wiederschuf. Nichts
blieb dabei von dem einst Wirklichen bestehen, als der Kern:
die Neigung, eine uralte Autonomie ländlichen Verfassungs—

1Vgl. Band V, 1 S. 31f.
        <pb n="151" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 133
lebens im naturalwirtschaftlichen Lehnsstaate unter dem Titel
der Reichsunmittelbarkeit aufrecht zu erhalten gegen modernere
Mächte, und die Durchführung dieses Entschlusses auf dem
ebenfalls uralten Wege genossenschaftlicher Einung.

Steht die Sage mit diesen Ausführungen wie mit der ganzen
Art ihrer Vorstellung und Bildung nun der Art moderner Ge—
schichtsforschung gar so fern, ist sie vor allem von ihr grundsätzlich
geschieden? Sicherlich wissen wir jetzt von den frühesten Ent—
stehungsvorgängen der Eidgenossenschaft viel mehr und weit
Genaueres, als die sagenbildende Phantasie der schweizer Bürger
und Bauern des 14. und 15. Jahrhunderts. Aber haben wir diese
erweiterten Kenntnisse mit prinzipiell andern Mitteln gewonnen?
Das volkstümliche Gedenken schuf aus einer oberflächlichen Er—
innerung an Geschehenes mit grober Empirie ein Gewebe, bei
dem sich nur noch die Grundform für den Einschlag als ge—
schichtlich echt erweist; wir sehen mit verfeinertem Auge und
unter intensivster Betrachtung die Reliquien einer vergangenen
Zeit durch, um aus ihnen das ganze einst Gewesene zu er—⸗
mitteln. Aber die Methode ist im Grunde dieselbe: hier wie
dort arbeitet die Phantasie, um die Totalität des Geschehenen
wiederherzustellen: das Heute unterscheidet sich von dem Einst
nur durch den Gebrauch raffinierterer Mittel der Arbeit. Auch
heute ist es noch niemand, der Geschichte schreibt, gelungen,
sein Selbst völlig auszulöschen und nichts reden zu lassen als
die Dinge selbst. Eine Anderung würde hierin nur dann ein⸗
treten können, wenn es gelänge, eine geläuterte Psychologie in
ähnlicher Weise zur Grundlage historisch-politischen Forschens zu
entwickeln, wie die Mechanik Grundlage naturwissenschaftlicher
Untersuchung geworden ist. Träte aber dieser Fall ein, so würde
selbst dann nicht eine Geschichtsschreibung, welche auf die Dar—
stellung nur einmal geschehener wichtigster Vorgänge ausgeht, vor
allem also die politische Geschichtsschreibung, zum Range einer
sogenannten vollen Wissenschaft zu erheben sein. Denn selbst
eine Psychologie, als Mechanik der Geisteswissenschaften gedacht,
würde die Tiefe psychischer Vorgänge nur aus einer Mehrheit
deutlich vorliegender analoger Fälle entwickeln können. Die
        <pb n="152" />
        134 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
politischen Vorgänge aber bieten weder diese Mehrheit, noch
liegen sie so deutlich beglaubigt vor, daß sie die innersten Motive
und Strebungen der Handelnden jemals anders als vermutungs—
weise zu rekonstruieren gestatten. So wird die politische Ge—
schichtsschreibung, wenigstens bei eingehenderer Darstellung,
niemals eines romanhaften Zuges entbehren; sie wird immer
eine, wenn auch noch so spät geborene Enkelin sein der Sage.
Fur das kulturgeschichtliche Gebiet dagegen ließe sich eine Zukunft
vorstellen, die auf dem Wege psychologisch induktiver Durch—
arbeitung eines massenhaften in sich wesentlich gleichartigen
Materiales zu vollkommneren wissenschaftlichen Wahrheiten führen
würde; und von ihrem Emportauchen müßte ein neues Zeitalter
der Geschichtswissenschaft erwartet werden.

III.
Führten in der Schweiz Vorgänge, die sich anfangs in
den kleinsten Kreisen geschichtlichen Lebens fast unbeachtet ab—
spielten, schließlich zu einem neuen und eigenartigen Staatsgebilde,
so verlief die Entwicklung am Unterlauf des Rheines bis auf
einen gewissen Grad völlig entgegengesetzt. Hier war die
zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts weithin aufs wildeste
bewegt!. Fürst kämpfte gegen Fürst; fast nirgends in den
mächtigen Territorien vom Armelkanal bis zu den westfälischen
Bergen herrschte Friede. In Flandern erlebte man Zwist
zwischen den Söhnen der Gräfin Margaretha aus erster und
zweiter Ehe. Weiter östlich zog der limburgische Erbfolge—
streit fast alle Länder an Maas und Rhein in seine Wirbel:
die Prätendenten Graf Reinald von Geldern und Graf Adolf
von Berg gewannen vor allem die mächtigsten Fürsten, den
Erzbischof von Köln und den Herzog von Brabant; und erst
nach langjähriger Fehde zwischen ihnen und ihren Bundes—
genossen kam es bei Worringen am Rhein am 5. Juni 1288
zu einer Schlacht, in der die bergisch-brabantische Partei siegte.
Den Ausschlag für den Abschluß aller limburgischen Händel
mZur früheren Entwicklung vgl. Band III S. 304 f.
        <pb n="153" />
        Zonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 138
aber gab am Ende König Philipp von Frankreich. Es ist
eine bezeichnende Einleitung für die Geschichte der westlichsten
deutschen Territorien im 14. Jahrhundert.

In den Vordergrund trat hier Flandern.

Die deutschen Lande jenseits jener großen Zunge wallonischer
Bevölkerung, welche sich vom Plateau der Eifel und der Ar⸗
dennen mit dem Centrum Lüttich maasabwärts erstreckt, Flan⸗
dern und Brabant, gehören, sieht man von einiger friesischer
und angelsächsischer Einwanderung namentlich an der Küste ab,
der Hauptsache nach dem gleichen fränkisch-salischen Volks—
stamme an; ihre Sprache ist noch heute eine Enkelin des
Idioms der malbergischen Glosse, und in den Adern ihrer
Bevölkerung rollt das rasche Blut und die starke Leidenschaft
der Franken. Das Schicksal der beiden Territorien aber, in
die sie seit dem Vertrage von Verdun zu zerfallen begonnen,
war sehr verschieden. Brabant suchte früh engeren Anschluß
nach dem Süden; nach Frankreich ging später vornehmlich die
Ausfuhr seiner Industrie. So zog hier französischer Geist ver⸗
hältnismäßig rasch ein, wie er hier noch heute stärker als in
Flandern vorherrscht: Brüssel ist viel mehr verwelscht als Gent
oder Brügge. Und mit dem französischen Geiste ergab sich eine
stärkere territoriale Centralisation und festeres Auftreten gegen⸗
üüber den großen Stadtgemeinden des Landes.

Ganz anders verlief die Entwicklung Flanderns!. Zwar
gehörte Flandern ursprünglich mit Ausnahme eines kleinen
Teiles zu Frankreich. Aber bald gewann es, wie es mit
Deutschland Fühlung behielt, engere Beziehungen auch zu
England: hierhin wies der gemeinsame germanische Volks⸗
charakter, hierhin der Export des flandrischen Handels und das
Bedürfnis der flandrischen Industrie, deren bedeutendstes Ge⸗
werbe, die Tuchmacherei, vornehmlich die feinen englischen
Wollen verarbeitete. In diesen Zusammenhängen blieb Flan—
dern germanischer, als Brabant, und als früh entwickelter

Vgl. Band III S. 306 f.
        <pb n="154" />
        136 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Handels- und Industriestaat zwischen große verhältnismäßig noch
naturalwirtschaftliche Reiche gestellt, wußte es sich nach allen
Seiten bis zu einem gewissen Grade selbständig zu erhalten.
Diese autonome Entwicklung aber, die zum großen Teile der
industriellen Thätigkeit verdankt ward, führte zu stärkster Be⸗
tonung der Bedeutung der Städte; nur in der Sorge für
sie hielt sich die alte gräfliche Herrschaft über dem Lande.

Nach Nordost und Osten hin aber, gegenüber den deutschen
Nachbargebieten, nahm Flandern im Laufe des 14. Jahr—
hunderts vielfach eine mehr als ebenbürtige, zeitweis geradezu
eine beherrschende Stellung ein. Brabant war ihm in der
—DV—
ja im Jahre 1356 wurde es durch einen plötzlichen flandrischen
Einfall in dem Grade überrumpelt, daß es Mecheln und Ant—
werpen abtreten mußte. Und auch Holland fügte sich dem
flandrischen Einfluß. In dem viele Jahrhunderte dauernden
Kampfe, den Holland und Flandern um Seeland, dies wich—
tigste Gebiet des Rheindeltas, und um das Waasland, das
herrliche Gartenland zwischen Antwerpen und Gent, führten,
brachte es Flandern seit dem Jahre 18083 zu den wichtigsten
Vorteilen. Der flandrische Graf eroberte fast ganz Holland;
und wenn auch die Vlamen im Jahre 1804 auf der Gouwe
bei Zierikzee schwer geschlagen und mit den Überresten ihres
Heeres in die Dünen getrieben wurden, so erhielten sie doch
in dem Friedensschlusse des Jahres 1328 nicht unbedeutende
Vorteile, vor allem den unbestrittenen Besitz des Waaslands.
Die holländische Geschichte aber ward später, nach den glück—
lichen Zeiten Wilhelms III. und Wilhelms IV. (1804 -1345),
auf mehr als ein Jahrhundert durch den unseligen Gegen—
—
zweier fast gleich mächtiger sozialer Parteien, in dem Grade
beherrscht, daß das Land beinahe hilflos der Einverleibung in
das burgundische Reich entgegentrieb.

Unter diesen Umständen war Flandern seiner politischen
Machtstellung nach auch im 14. Jahrhundert noch das stärkste
Bollwerk des Deutschtums im Westen. Aber freilich: schon
        <pb n="155" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 137
begann auch sein Gebiet langsam von Süden her französischem
Einfluß zu verfallen.

Die flandrische Kultur war noch bis ins 12., ja 13. Jahr⸗
hundert hinein vor allem deutsch charakterisiert gewesen. Deutsch
——
weit es sich um ihre Beeinflussung durch äußere Einwirkungen
handelte. Noch die Kathedrale von Doornik aus der Blütezeit der
Staufer weist Zusammenhänge mit der niederrheinischen, speziell
der Kölner Architektur auf, und nach ihrem Muster sind noch die
Dome von Cambray und Noyon gebaut. Aber schon die früheste
Gotik kam aus Frankreich. Und im Laufe des 13. Jahr⸗
hunderts wurden die Einwirkungen der französischen Kultur
mächtiger. Vor allem der Hof und die patrizischen Bürger⸗
häuser Flanderns nahmen sie auf; glücklich, daß noch die Sprache
des öffentlichen Lebens vlamisch blieb. Aber wie öffnete
sich auch dieses Vlamisch allmählich dem Einströmen franzö—
sischer Wörter! Eine Urkunde vom Jahre 1476, die den
abgelaufenen Prozeß zeigt, enthält die Wendungen: goede
souffisante ende notable persoonen; omme de cohertie van
dien usance; clercken, die ten religioene ydoine bevonden
zijn zullen.

Das Eindringen französischer Kultur aber wurde vorbe⸗
reitet und ausgebeutet durch den Einfluß der französischen
Politik!. Sobald nur England die Normandie an die fran—
zösischen Könige verloren hatte, wandte sich die französische
Eroberungslust den nördlichen Gebieten des Ärmelkanals und
damit Flandern zu. Schon unter Philipp II. August (1180
bis 1223) mußte der Flandergraf den Teil Flanderns, der
seitdem das Artois hieß, mit den welschen Städten Arras und
St. Omer abtreten; und darüber hinaus wurde die Abtrennung
der Städte Lille und Douai eingeleitet. Das übrig bleibende,
rein vlamische Flandern aber suchten die französischen Könige
wenigstens in strengster Weise zur alten Lehnspflicht zurück—
zuführen. Nachdem dies gelungen war, wurde das Land von

Vgl. Band III S. 318 f.
        <pb n="156" />
        138 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
der politischen Hilfe seiner wichtigsten germanischen Nachbarn
abgeschnitten: unter König Philipp dem Schönen sind der Herzog
von Brabant, der Bischof von Lüttich und der Kölner Erzbischof
französische Pensionäre und Vasallen geworden. Darauf stürzte
fich Fraukreich unmittelbar auf die Grafschaft: im Jahre 1801
rückte ein französisches Heer ein, wohl empfangen von den Le⸗
ligarts, den Lilienfreunden, den großen Geschlechtern der Städte.

Aber hiergegen erhob sich das eingeborene deutsche Element
der mittleren Buͤrger. Es kam zu den Matines von Brügge,
zur Erhebung unter dem Wollenweber Pieter de Coninck und
dem Fleischer Jan Breydel, und zum Sieg der Vlamen bei
Kortrijk. Der Friede, den Philipp nach einem Siege bei Mons
en Puelle im Jahre 180 endlich abschloß, brachte Frankreich
nichts weiter, als militärische Erschöpfung und den definitiven
Besitz von Lille und Douai.

In Flandern aber feierte das populäre, gewerbliche Ele—
ment der Bevölkerung nun seine Triumphe; mächtig stieg die
Bedeutung der großen Städte; in dem Transport des Jahres
1317 erschienen Brügge, Gent und Jeperen, die drei wichtig⸗
sten Städte, mit 40 */0 aller Aufbringungen des Landes be—
lastet. Und auch das platte Land begann viel unmittelbarer
von den Städten abzuhängen; der Ackerbau vor ihren Thoren
verwandelte sich immer mehr in Gärtnerei und Anbau von
Handelsgewächsen; wie ein agrarischer Nimbus gleichsam legte
sich ein Umkreis fettesten Bodens um die städtischen Mauern;
der Vlame kann sich fast nicht minder, als der Holländer, der
menschlichen Schöpfung seines Fruchtlandes rühmen. Dieser
Aufschwung wurde auch durch große Unruhen vornehmlich seit
dem Jahre 1824, gegen welche der Flandrergraf schließlich
Frankreich zu Hilfe rief, nicht unterbrochen, geschweige denn
zum Stillstand gebracht, so sehr auch Krieg und gräfliches
Schreckensregiment unter der Bevölkerung wüteten.

Eine wesentliche Anderung der politischen Lage trat erst
ein mit dem Augenblick, da Frankreich und England auf lange
in unversöhnliche Feindschaft gerieten. Mit der Thronbesteigung
des Hauses Valois im Jahre 1828 erhob König Edward III.
        <pb n="157" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 189
als Sohn einer Tochter Philipps des Schönen Ansprüche auf
die Herrschaft Frankreichs; wir wissen, wie er seit der Mitte
der dreißiger Jahre auch deutsche Bundesgenossen, darunter
den Kaiser Ludwig gewanni. Konnte nun Flandern in
diesem großen Gegensatze der westeuropäischen Mächte neutral
bleiben?

In Gent war im Jahre 1337 ein neuer Aufstand gegen
das gänzlich französierende und französischem Blute entstam⸗
mende Grafengeschlecht der Dampierres ausgebrochen, und bald
hatte er sich auch auf die andern Städte verbreitet. An der
Spitze der Bewegung stand einer der größten vlamischen Staats⸗
männer, der Genter Jacob van Artevelde. In der That ver—⸗
suchte er es zunächst, im Jahre 1838, gegenüber Frankreich
wie England mit einer Neutralitätserklärung des Landes.
Aber hieß das nicht schon sich vom französischen Lehnsherrn
abwenden? Im Jahre 1340 haben die Vlamen Edward III.
als französischem König gehuldigt; und von nun ab schlugen
fie gegen Frankreich und ihren Grafen zugleich die Schlachten
Englands. Im Innern aber begründete Jacob van Artevelde
eine höchst eigenartige Verfassung. Flandern erschien jetzt in drei
Bezirke geteilt, die unter den drei Gliedern Gent, Brügge und
Jeperen standen. Jedes dieser Glieder hatte in seinem Bezirke
die militärische Oberhoheit, ernannte die Schöffen in den
kleineren Städten oder versuchte dies wenigstens zu thun, und
setzte in verdächtigen Städten Statthalter (Ruwarts oder Be⸗
leeders). Außerdem beanspruchten alle drei Glieder eine Art
Gerichtshoheit über das ganze Land. An ihrer Spitze aber
stand Jacob als Ruwart von Flandern, völlig im Sinne eines
republikanischen Präsidenten, ohne Rücksichtnahme auf die gräf—
lichen Rechte, und versuchte der neubegründeten Verfassung eine
Ausdehnung auch über die Städte des Artois und Brabants
zu geben.

Es waren weitsichtige Pläne, die Ersolg nur bei voller
Einigkeit der zusammengefaßten städtischen Republiken haben

1S. oben S. 101.
        <pb n="158" />
        140 — Elftes Buch. Drittes Kapitel.
konnten. Aber hieran fehlte es. Vergebens suchte Jacob die
Städte bei der großen Auffassung der Dinge festzuhalten, die
ihm eigen war; selbst Städte wie Gent und Jeperen kamen
wegen kommerzieller und industrieller Ansprüche in Gegensatz.
So erlebte denn die flandrische Autonomie unter Jacob nur
wenige Jahre, so sehr sich im übrigen der Unterbau der Ver—
fassung der drei Glieder bewährte; bis zum Jahre 17983 ist
er, nur wenig verändert, bestehen geblieben. Jacob van Arte—
velde aber ward im Jahre 1345 ermordet.

Unter diesen Umständen ward Flandern, in sich zerrissen,
auch dem englischen Könige in seinen Kämpfen gegen Frank—
reich immer weniger von Wert. Edward begann darum das an⸗
fangs sehr innige Verhältnis zu den Städten zu lösen; und
den Frieden von Broͤtigny (1360) schloß er endlich ab, ohne
sich noch viel um ihr Schicksal zu kümmern. Ja, mehr noch:
er begann jetzt der flandrischen Industrie entgegenzutreten, in—
dem er verbannte flandrische Handwerker zur Begründung eigner
Betriebe in sein Land rief und Brügge den Stapel für die
englische Wolle entzog, den hauptsächlichsten Rohstoff der vla⸗
mischen Gewerbe.

Es waren Vorgänge, die Flandern mehr oder minder an
Frankreich ausliefern mußten. Und trefflich wußte König
Karl V. von Frankreich (1364 — 1380) sie zu nutzen. Er
vermählte die Erbtochter des letzten Flandergrafen Ludwig,
Margaretha, mit seinem Bruder Philipp dem Kühnen, dem
Begründer des neuburgundischen Reiches. Zugleich suchte er
die großen Stadtgemeinden Flanderns auf alle Weise in Güte
zu gewinnen, vereinigte auch mit Flandern wiederum die
Städte Lille und Douai. So schien die Einverleibung Flan—
derns in das soeben im Werden begriffene Reich Burgund nur
eine Frage der Zeit, als noch einmal durch einen Aufstand der
Städte gegen Graf Ludwig alles in Frage gestellt ward. Aus
Anlaß einer Geldforderung zu einem fröhlichen Pfingstturnier
ward Ludwig aus dem Lande vertrieben, und Philipp van Arte—
velde, der Sohn Jakobs, versuchte von Gent aus die Schöpfung
des Vaters zu erneuen. In der That gelang es ihm, den
        <pb n="159" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 141
Grafen am 2. Mai 1882 bei Beverhout zu besiegen und einen
neuen Verband aller flandrischen Städte herzustellen; wie sein
Vater ward er Ruwart von Flandern.

Aber nun zog Philipp der Kühne, der Schwiegersohn des
Grafen und Erbe des Landes, heran. Er besiegte die Vlamen
am 27. November 1382 bei Roosebeeke in der Nähe von Jeperen;
Philipp van Artevelde fiel.

Es war, trotz aller Versuche Gents den Aufstand fortzu—
setzen, das Ende der flandrischen Freiheit. Als Philipp im
Jahr 1385 nach dem Tode seines Schwiegervaters Frieden
schloß, da sah er sich als den Herren Flanderns. Freilich gab
er den Städten noch neue Freiheiten, und seine Herrscherrechte
über sie waren anfangs nicht viel ausgedehnter, als etwa die
des deutschen Königs über die Reichsstädte. Aber die alte
Autonomie war gleichwohl dahin.

Und verloren zu gehen begann auch die deutsche Stellung
des Landes. Freilich hatten schon die früheren Flandrergrafen
vielfach in Frankreich gelebt; mit Frankreichs Hilfe allein,
unterstützt höchstens noch durch die Interdikte französisch ge—
sinnter Päpste, hatten sie ihre Herrschaft im 14. Jahrhundert
aufrecht erhalten. Aber immer hatte das Land doch noch für
sich gestanden, und der germanische Charakter namentlich der
gewerblichen Klassen war noch unzweifelhaft. Jetzt dagegen
gehörte Flandern zu Burgund, das heißt zu einem durchaus
französisch charakterisierten Reiche. Für Deutschland war es
politisch verloren.

Gewiß ist Flandern trotz alledem und trotz aller späteren
Schicksale uns national noch immer nicht ganz entrückt worden.
Nicht vergebens erinnern heute die Denkmäler Jacobs van Artevelde
zu Gent und Jan Breidels und Pieter de Konincks zu Brügge
an alte Zeiten. Wie die Deutschen der Schweiz das Ferment
der Eidgenossenschaft geworden sind, so zeigt es sich immer
mehr, daß die Vlamen, statt im Wallonentum unterzugehen,
vielmehr die feste germanische Grundlage des belgischen Staates
bilden. Aber politisch stehen sie dem Centrum der Nation fern.
Sie sind in dieser Lage, weil ihre wirtschaftliche und soziale
        <pb n="160" />
        142 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Entwicklung schon seit dem 11. und 12. Jahrhundert von der ge⸗
meindeutschen abwich, und diese Abweichung war möglich,
weil Flandern von der Centralgewalt des alten Reiches fast
garnicht erreicht, viel weniger noch geführt und gepflegt ward.
Im Mittelalter indes hatten die Vlamen um die Zeit,
da sie einem französischen Staate anheim zu fallen begannen,
eben eine großartige Bewegung beendet, die sie noch einmal
in sehr merkwürdiger Weise mit der Nation in vollkommne Ver⸗
bindung brachte. Sie hatten Nordwestdeutschland von der
Weser ab, sie hatten vor allem Norddeutschland von der Elbe
bis zur Oder und Weichsel hin kolonisieren helfen. Sollte diese
glänzende Äußerung nationaler Kraft ohne Rückwirkung bleiben?
Eine Reaktion aber konnte nur auf dem Wege dauernd gestei⸗
gerten Verkehrs zwischen dem Westen und Osten Deutschlands
erfolgen. Und so trat sie ein. Es sind Zusammenhänge, die
unmittelbar zur Geschichte der Hanse hinüberführen.
IV.

Der deutsche Handel im Norden hatte sich zu einer Zeit,
da die Ostseegebiete noch keine deutsche Kolonisation und mit—
hin auch keinen eignen deutschen Hafen sahen, naturgemäß
zunächst auf die Nordsee und damit auf England erstreckt!.
Offnen sich doch die Flußmündungen des Rheins sowie der
Maas, der größten deutschen Verkehrsstraßen im früheren Mittel⸗
alter, und der Themse, des Londoner Handelswegs, gegen⸗
einander wie gastlich gelegene Thore.

Nun lag England bis zur Entdeckung der Neuen Welt
und zum Übergang des großen Handels auf die Weltmeere
durchaus seitwärts zu den Wegen des internationalen Verkehrs;
erst seit dem 17. Jahrhundert ist seine centrale Bedeutung auf
dem Gebiete des Handels erwachsen. Die Folge war, daß es bis
gegen Schluß des Mittelalters kaum einen Activhandel hatte;
die Oraft gilds und die Merchant gilds, die Kaufleute- und
Handwerkergenossenschaften sind in England lange ungetrennt

1 Vgl. Band III S. 21f.
        <pb n="161" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 143
geblieben. Gleichwohl aber besaß England wichtige Ausfuhr—
artikel, Salz, Mineralien wie Silber, Blei und das Zinn der
Bergwerke von Cornwall, vor allem aber Wolle; das feuchte
Klima, die Graswüchsigkeit des Bodens und die Möglichkeit
ausgedehnter Triften begünstigte die Erzeugung derselben in
einer Feinheit, wie sie sonst nirgends zu finden war. Indes
die Ausfuhr dieser Artikel wurde nicht von den Engländern
betrieben, sondern von Italienern, Franzosen und Deutschen.
Unter den Deutschen zeichneten sich dabei neben den Vlamen,
die der Wolle unmittelbar für ihre Textilindustrie bedurften,
vor allem die Rheinländer und Westfalen aus.

Dieser Verkehr hatte für den deutschen Kaufmann in Eng—
land schon früh zur Ausbildung eines besonderen Fremden⸗
rechtes geführt: auf Grund königlicher Privilegien hatte man
Schutz erworben gegen die Gefahren des Strandraubes und der
Vergewaltigung zu Lande, hatte man überhaupt die äußeren
Bedingungen des Handels günstiger gestaltet. In diesen Ab—⸗
machungen bildete sich nun eine gewisse Gemeinschaft der
deutschen Kaufleute um so eher aus, als schon die Seefahrt
an sich auf die Gemeinsamkeit der Interessen hinwies; haben
sich doch in deren Organisation noch bis über das 16. Jahr⸗
hundert hinaus Reste alter genossenschaftlicher Zusammenhänge
erhalten: im Anteil der Matrosen am Ertrage der Fahrt, in
der Kapitalbeteiligung Dritter am Schiffbau, wie im Recht des
Seemanns, neben seinem Lohn eine Anzahl von Waren auf
eigne Rechnung mitzuführen.

So erwuchs in England selbst allmählich eine Gemein—
schaft der deutschen Kaufleute, die gewohnheitsmäßig nach Eng—
land fuhren; wir finden sie in geschichtlich klareren Zeiten als
festgegliederte und privilegierte Handelsgenossenschaft, als Hanse,
im Besitze einer gemeinsamen, von allen in England verkehren⸗
den Deutschen bewohnten Faktorei, der Gildhalle am Themse—
ufer in London, und an ihrer Spitze sehen wir die Kaufleute
der Stadt Köln stehen, als des damals größten Handelsplatzes
im deutschen Nordwesten.
        <pb n="162" />
        144 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Inzwischen aber hatte sich ein verwandter Auslandsver—
kehr auch nach dem baltischen Nordosten hin entwickelt, obgleich
die Nation noch kaum kolonisierend bis zur Ostsee vorgedrungen
war. Er ging vornehmlich von Niedersachsen, vor allem
von Westfalen aus; noch im 13. Jahrhundert, ja bis tief
ins 14. Jahrhundert starben in Livland und Esthland, auf
Gotland wie in den schwedischen Handelsstädten des Festlands
reiche Kaufleute, deren nächste Erben in kleinen Orten West—
falens oder wohl gar des Rheinlands auf käragalichem Erbe
saßen!.

Wir haben freilich von diesen Handelsbeziehungen geringe
Kunde, solange sie noch über die nordgermanische Handels—
stadt Schleswig oder über das slawische Emporium Star—
gard, das heutige Oldenburg in Wagrien, verliefen. Denn
die Wege, die dieser Handel auf der vielbuchtigen Ostsee ein—
schlug, sind verschollen. Das Meer, ein Urelement, nichts
als Natur, unvergleichbar dem wohnlichen Lande, versenkt
jedes Menschenschicksal in Tiefen, wo nur keusche Perlen
wachsen, und es liegt über seinem Spiegel wie ein Aller—⸗
—
sich aufbaut, in der Nabelgegend gleichsam der Ostsee, die
noch auf der Karte des Olaus Magnus als fast absolute
Mitte des Meeres gezeichnet erscheint, da lassen sich schon früh
deutsche Spuren nachweisen. Hinweg über die mannigfachsten
Kulturreste einer frühen Vorzeit — entfallen doch von etwa
5000 römischen Münzen, die in Schweden gefunden worden
sind, allein 3400 auf Gotland — hatte sich hier im 12. Jahr⸗
hundert ein breites deutsches Leben entwickelt. Die Kalkter⸗
rassen Wisbys bergen noch heute innerhalb ihrer von wildem
Rosenhag umgebenen Mauern die Ruinen von anderthalb
Dutzend deutscher Kirchen; diese bestimmen die Physiognomie
des Orts; und die heutigen Einwohner, die ein mit deutschen
Worten gemischtes Schwedisch reden, leben zwischen den
Trümmern mit der Bescheidenheit, zu der der Aublick einer

1 Vgl. zum Folgenden Band III S. 398 f.
        <pb n="163" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 145
noch in ihren Ruinen großen Vergangenheit erzieht. Die Ruinen
selbst aber gehören nach Architektur wie Plastik der westfälischen
Kunst des 12. Jahrhunderts an, auch da, wo ein mehrmaliger
Umbau und Anbau ersichtlich ist; und ihr Stil läßt sich nicht
bloß in Wisby selbst, sondern auch in den vielen sonstigen
Kirchen der Insel verfolgen, deren Orte zur Stadt in ähnlich
selbständigem Verhältnis standen wie die Freiheit Brügges zu
Brügge. So ist kein Zweifel, daß das deutsche Element auf
Gotland weit verbreitet war; in Wisby selbst, diesem Garten
Gotlands mit seinem milden Klima und seiner geschützten Lage,
bestand eine volle deutsche Gemeinde.

Daneben aber entwickelte sich hier für das ganze Ostsee⸗
gebiet, wie in London für England eine gemeine Einung des
zu Handelszwecken vorübergehend anwesenden deutschen Kauf—
manns; schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts hat
sie bestanden. Und gar bald nahm sie Schutz und Regelung
des deutschen Handels auf der Ostsee noch ganz anders in die
Hand als die Einung der Gildhalle zu London: stand ihr doch
keine einheitliche Fürstengewalt gegenüber, und begann doch
der deutsche Handel auf der Ostsee den der andern Nationen
viel mehr in den Hintergrund zu drängen, als dies im eng—
lischen Westen der Fall war. Schon das Vordringen des
deutschen Kaufmanns nach Nowgorod in der zweiten Hälfte des
12. Jahrhunderts erfolgte unter ihrem Schutze; die dortige
Faktorei, der Petershof, ist ursprünglich eine Filiale des
deutschen Kaufmanns zu Wisby gewesen.

Während so der deutsche Ostseehandel auf ferner Insel
im Nordosten eine Stütze fand, war in der Heimat, und
nicht zum geringsten auf Anstoß der westlichsten Bestandteile
der Nation, die Kolonisation der Ostseegebiete begonnen worden.
Es war ein Ereignis, das auf die Handelsverhältnisse der Ost—
see grundstürzend wirken mußte, und klar zu Tage traten die
daran anknüpfenden Folgen und Aussichten vor allem in der
Entwicklung Lübecks.

Da, wo die Ostsee sich in ihrer südwestlichsten Bucht dem
deutschen Mutterlande am mieisten nähert, ohne daß doch die

Lamprecht,. Deutsche Geschichte. IV. 10
        <pb n="164" />
        146 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Möglichkeit zur maritimen Beherrschung der Ostseeküsten ver⸗
loren wäre, ist Lübeck als Konkurrentin von Stargard und
Schleswig begründet worden!. Klug geleitet in den politischen
Händeln mit Dänemark um die Wende des 12. und 18. Jahr—
hunderts, seit 1226 unbestritten reichsunmittelbar, überholte
die Stadt schon früh die alternden Emporien fremder Zunge und
ward zur Führerin der jüngeren deutschen Orte auf slawischem
Boden, der sogenannten wendischen Städte Rostock, Stralsund,
Wismar und Greifswald; um die Mitte des 18. Jahrhunderts
war sie zweifelsohne der erste Handelsplatz an der Ostsee. Und
sie blieb es auf Jahrhunderte, denn in ihr waltete ein freies
Leben, dessen Verfassung in vieler Hinsicht nicht gebunden war
an die genossenschaftlichen Fesseln des Mutterlands; hat doch
die Bevölkerung Lübecks, sich immer wieder erneuend aus vor⸗
urteilslosen, wilder Thatkraft lebenden Elementen der Nation
bis in das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts hinein kein
eigentliches Patriziat entstehen sehen und ist so jugendlich ge⸗
blieben trotz männlichen Kraftgefühls.

Sollte nun diese Entwicklung ohne Einfluß bleiben auf
die Organisation der deutschen Handelsinteressen im Ostmeer?
Je mehr Lübeck und mit ihm die Hansestädte an den deutsch—
baltischen Küsten einen wachsenden Teil des Ostseehandels an
sich rissen, um so mehr mußte die lübische Führung in der
Einung des deutschen Kaufmanns zu Wisby in den Vorder⸗
grund treten — bis die Einung selbst nur noch ein Ausdruck
heimisch-kolonialer, lübischer Interessen war und damit reif
wurde, durch eine Organisation der Heimat selbst unter Lei⸗
tung Lübecks ersetzt zu werden. Indem dieser Ersatz eintrat,
entstanden die Anfänge der großen deutschen Hanse.

Aber nicht so leicht war dies Ziel zu erfassen, und erst
gegen Schluß des 18. Jahrhunderts ist es erreicht. Außer den
Handelsstädten waren auch deutsche Küstenstaaten an der Ostsee
entstanden, so Holstein, Mecklenburg und teilweis Pommern, und
unter den nordischen Reichen war Dänemark vor allem Gegner

—————— —
Vagl. Band III S. 347, 864 f.
        <pb n="165" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 147
eines deutschen Übergewichts in den westlichen Teilen der Ostsee.
Von Süden her aber drängte Brandenburg nach einflußreicher
Stellung an den deutschen Küsten. Noch bis in die sechziger
Jahre des 18. Jahrhunderts hatten die Markgrafen vornehm—
lich nach Südwest und Osten erworben; jetzt erlangten sie die
Lehenshoheit über Pommern und Pomerellen, verleibten ihrem
Lande die Uckermark ein, lehnten sich gegen das vielherrige
Mecklenburg auf, versuchten, dem Herzog von Schleswig gegen
Dänemark zu Hülfe zu kommen: — mußte da nicht in der
Konsequenz ihrer Politik die Herrschast über die Ostsee
liegen?

Lübeck und deutsche und slawische Städte und Herren der
Küstenländer zugleich traten in dem Bunde zu Rostock, einem
See- und Landfrieden vom 14. Mai 1283, dieser drohenden
Gefahr gegenüber zur Abwehr zusammen. Indes Lübeck
wußte dem Bunde zugleich eine den Fürsten der Küstenländer
überhaupt abträgliche Ruhtung zu geben: die Verlängerung
des Bundes wie die Bestrafung der nach seinen Bestimmungen
als Friedensübertreter zu betrachtenden Mächte sollte nicht auf
Beschluß der Fürsten, sondern auf Urteil städtischer Bürger und
Adliger der einzelnen Länder erfolgen. So ging die Stadt
mit allen fürstlichen Mächten gegen Brandenburg, von Branden—
burg abgesehen aber auch gegen alle fürstlichen Mächte vor.

Es war eine kühne Politik. Sie gelang. Brandenburg
wurde von der See abgedrängt — es hatte einen ersten miß—
lungenen Versuch in dieser Richtung zu verzeichnen, dem bis
über den Großen Kurfürsten hinaus noch viele andere gefolgt
sind. Im Interesse der Befriedung der See aber wurden die
norwegischen Handelsprivilegien infolge einer Drohung mit
einer Handelssperre erweitert; und vor allem gelang es, die
Vlamen und Friesen von der Fahrt durch den Sund nach der
Ostsee, die Gotländer von der Nordseefahrt auszuschließen: so fiel
das Monopol beider Seefahrten den Städten der ostdeutschen
Küste, vor allem Lübeck, zu: und Lübeck selbst ward jetzt zun weit—
aus wichtigsten Vermittlungspunkt alles westöstlichen Handels.

Auf all dieses hin ward der Hauptschlag gewagt. Im

10*
        <pb n="166" />
        148

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Oktober 1293 erneuerte Lübeck seinen Bund mit den Städten
des Rostocker Vertrags und forderte, auf deren Macht gestützt,
von Wisby die feierliche Verlegung des Oberhofs für Now—
gorod, der bisher von der Wisbyer Einung des deutschen Kauf⸗
manns gebildet wurde, nach Lübeck. Das hieß an Stelle
Wisbys Lübeck zum Vorort des deutschen Handels auf der
Ostsee machen; das bedeutete zugleich über kurz oder lang die
Aufhebung der alten Personaleinung des deutschen Kaufmanns
der Ostsee, wie sie an Wisby geknüpft war, durch eine heimat—
liche Vereinigung der handeltreibenden Städte unter der Füh—
rung Lübecks.

Das Wagnis gelang. Noch im Jahre 1293 beschlossen die
Kaufleute der Städte Sachsens und Slawiens, d. h. der
mecklenburgischen und vorpommerischen Kolonialgebiete, unter
Zustimmung von Köln, Kiel, Danzig, Elbing und Reval, nach
Lübecks Verlangen; im Jahre 1299 ward das Siegel des ge—
meinen Kaufmanns' auf Gotland kasstert: Lübeck und die mit
ihm verbundenen Städte waren Herrinnen der Ostsee.

Aber schon beschränkte sich der Handel Lübecks und der
baltischen Städte nicht mehr auf die Ostsee. Als Osterlinge'
waren die Kaufleute des Kolonialgebietes längst im Westen
bekannt. Wurden sie hierher bereits durch die alten Bezie—
hungen der Westfalen, ihrer baltischen Vorgänger, zur Ostsee ge⸗
wiesen, so noch mehr durch die Verbreitung flandrischen und
holländischen Blutes in den Gegenden jenseits der Elbe und
durch die Bedeutung der Welthandelsstellung Flanderns um
diese Zeit.

Es ist an anderer Stelle geschildert worden, in welcher
Weise schon im 12. Jahrhundert Brügge und andere flan—
drische Städte als Ausgangsstellen des orientalischen Verkehrs
Brennpunkte des Handels geworden waren!. Und gleichzeitig
hatte der Handel der andern westdeutschen Großstädte verhältnis—
mäßig zurückzugehen begommnen. Im 10. und 11. Jahrhundert
war noch Mainz die größte deutsche Handelsstadt gewesen,

1 Band III S. 3009 ff
        <pb n="167" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 149
dann ward es Köln; jetzt traten die Städte Flanderns und teil—⸗
weis auch des holländischen Ostens an dessen Stelle, um später
durch Antwerpen und Amsterdam abgelöst zu werden. Die
romanischen Kirchen von Gent oder Brügge sind längst nicht
so reich und schön, wie diejenigen von Mainz oder Köln —
aber alle diese Kirchen ärmlichen Baustils übertreffen ihre
rheinischen Schwestern durch die glänzende, seit dem spä—
teren Mittelalter erfolgte innere Ausstattung. Es ist der—
selbe Weg, wenn in Schweden an Stelle des binnen⸗
ländischen Upsala Sigtuna am innersten Mälar, an Stelle
Sigtunas Stockholm an der Stelle des Mälar, wo Salz⸗- und
Süßwasser sich mischen, als größte Handelsstadt des Landes
getreten ist: der Handel sucht je länger je stärker das Meer,
und von immer größeren Schiffen abhängig, verlegt er seine
Emporien immer näher den Mündungen der großen Wasser—
adern des Binnenlands.

Es war also ein kaum abänderliches Gesetz der Entwicklung,
wonach Köln und seine Nachbarstädte seit dem 12. Jahrhundert
immer mehr vor Brügge und Gent zurücktraten. Zugleich aber
erschienen nun, da die Rheinländer daheim wie infolgedessen
auch in ihrer Stellung auf den flandrischen Handelsplätzen
an Bedeutung verlieren mußten, immer zahlreicher, immer kräf—⸗
tiger die Osterlinge, die Lübecker in Flandern!. Sie kamen
über Holland und das Bistum Utrecht, wo sie sich früh Privi⸗
legien verschafften; bald wußten sie auch in Flandern, dessen
Handel sie namhaft hoben, die bis dahin besonders privilegierte
Stellung der Kölner und der ihnen zugewandten Städte zu
untergraben; im Jahre 1252 werden die hergebrachten Handels—
vorteile allen deutschen Kaufleuten in gleicher Weise gewährleistet.
Und nun entwickelte sich in Flandern eine gemeinsame Handels—
niederlassung aller Deutschen, auch der Osterlinge, im Sinne
eines Stapels und gemeinsamer Versammlungsräume; es sind
die Anfänge des deutschen Kontors der Hanse zu Brügge.

1VBgl. Band III S. 310 f.
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        150

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Aber inzwischen waren die Osterlinge in Wettbewerb mit
Westfalen, Rheinländern und Vlamen auch nach England ge—
drungen; schon ums Jahr 1220 hat Lübeck den Schutz des Kai—
sers gegen die Behinderung seiner Kaufleute in England durch
die Kölner angerufen. Die Kölner konnten hier als Vorsteher
der deutschen Gildhalle in der That in mancher Hinsicht lästig
sein. So mußte es den Osterlingen darauf ankommen, eigne
Gildhallen neben der von Köln geleiteten zu erhalten. Wirklich
errangen Lübeck und auch Hamburg in den sechziger Jahren
des 13. Jahrhunderts das Recht eigner Faktoreien. Indes
bald zeigte sich, daß hier, wie überall, das Interesse des deutschen
Handels einheitliche Vertretung und somit auch eine einheit—
liche Faktorei erforderte. Und so wurden schon vor dem Jahre
1282 die drei Gildhallen der Kölner, Lübecker und Hamburger
zu einer Gildhalle verschmolzen. Es war im Grunde ein Sieg
der Osterlinge. Denn überwogen in der Organisation wie
Beamtung der neuen gemeinsamen Gildhalle anfangs auch noch
die westlichen Elemente, so wuchs doch schon gegen Wende des
13. und 14. Jahrhunderts der Handel der Osterlinge, nament—
lich wohl in der Wollausfuhr, zu fast gleicher Höhe mit dem
der Kaufleute vom Niederrhein: und so erschien eine mindestens
ebenbürtige Vertretung derselben in der großen Gildhalle um
so mehr nur noch als eine Frage der Zeit, als sich im ganzen
Verlauf des 14. Jahrhunderts die Stellung des deutschen
Handels in England nicht bloß günstig hielt, sondern sogar
ausnehmend kräftigte.

7
Welche Aussichten winkten damit den Osterlingen, und
unter ihnen vornehmlich Lübeck mit dem emporsteigenden
14. Jahrhundert! Unvermeidlich erschien die Konzentration
nicht bloß des Ostseehandels, sondern auch des neuen großen
westöstlichen Verkehrs des deutschen Nordens, von England bis
Livland und darüber hinaus, in ihren Händen.

Aber freilich bedurfte es hierfür einer Voraussetzung. Die
deutschen Fürsten der Ostseeküste wie die nordischen Mächte
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 151
mußten in ihrer bisherigen Unthätigkeit verharren. Indes
gerade hier ergab sich um die Wende des 18. und 14. Jahr—
hunderts ein verhängnisvoller Wechsel.
Die norddeutsche und vornehmlich nordostdeutsche Geschichte
vom 183. Jahrhundert ab ist nicht zu verstehen ohne ständige
Berücksichtigung wenigstens aller germanischen Ostseemächte.
Wie es eine einzige Ostseelandschaft giebt, die auf der germa—
nischen Seite des Meeres von den Granitkuppen des Mälar
über den Sko Schwedens und die Buchenwälder des dänischen
Seelands bis zu den Hügeln Holsteins und Mecklenburgs nur
einen Typus aufweist, wenn auch in verschiedenartiger Abart
vom Nordisch-Heroischen bis zur Idylle des Keller- und Uglei—
sees, so sind auch die politischen Mächte dieser Westseite bei
allen Unterschieden innerlich wesensgleich. Sieht man selbst
von der verwandtschaftlich gleichmäßigen nationalen Grundlage
ab, so sind sie alle auf dieselbe weite Daseinsmöglichkeit hin—
gewiesen, auf den Verkehr der Ostsee. Mecklenburg mit seinem
Hinterland Brandenburg schaut ebenso wie Schweden nur auf
dies eine Meer, und Dänemarks und Holsteins historisches Ant⸗
litz ist nicht minder dieser Seite zugewandt, denn ihre Westküsten
sind hafenlos, und noch heute ist die Nordsee einsam zwischen
Helgoland und den Wegen, welche von den ins Skagerack ein⸗
segelnden Holland- und Englandfahrern genommen werden.

Sollten nun die fürstlichen Gewalten germanischen Cha—
rakters, welche die Ostsee umgrenzten, den kommerziellen Auf—⸗
schwung der Kolonialstädte unbesehens zu einem politischen
werden lassen? Es war um so weniger denkbar, als sie um die
Wende des 18. und 14. Jahrhunderts wenigstens teilweis
Keime neuen Fortschrittes entwickelten.

Zwar die Reiche der skandinavischen Halbinsel griffen zu—
nächst noch wenig in die gemeinsame Entwicklung ein. Wohl
aber galt das von Vänemark. Hier hatten schon die Zeiten
Waldemars des Großen bekundet!, was das kleine Land unter
energischer Zusammenfassung seiner Kräfte nach einer Seite hin

Vgl. Band DI S. 272 f., 892 f.
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        152 J Elftes Buch. Drittes Kapitel.
zu leisten vermochte; um das Jahr 1220 war es zu der ersten
jener plötzlichen nordischen Machtentfaltungen nach Süden ge—
kommen, die bis auf die Tage Gustav Adolfs und deren Folgen,
ja noch späterhin von so großer Bedeutung für unsere Ge⸗
schichte gewesen sind.

Freilich, nach Waldemars Tode war der Vulkan zunächst
erloschen. Der übermäßigen politischen und kriegerischen An—
strengung folgten innere Wirren; ein nach deutschem Vorbild
emporkommender Lehnsadel zerbrach die Formen des altnordi⸗
schen Königtums, die Bauern murrten; keiner der Söhne und
Enkel Waldemars, die den Thron bestiegen, ist natürlichen
Todes gestorben. Und Schleswig, ursprünglich nordisch, aber
schon damals doppelsprachig, begann sich vom Dänenreiche zu
lösen. Allein dieser Verfall dauerte nur zwei Generationen:
dann kam es mit König Erich Menved (seit 1286) zu neuem
Aufschwung: die inneren Zwiste begannen nachzulassen: in dem
Augenblick, da die deutschen Städte mit Lübeck an eine bürger—
liche Beherrschung der Ostsee als höchstes Ziel denken konnten,
war Dänemark zu neuer auswärtiger Einwirkung bereit. Sie
konnte, nach alter Erfahrung, nur den deutschen Küsten und
damit der Herrschaft im westlichen Teile der Ostsee gelten; und
noch gehörte Rügen zum dänischen Reiche.

Aber inzwischen hatte sich im Süden Dänemarks eine
Macht erhoben, die den Dänen nicht minder gefährlich werden
—D——

Nördlich der Elbe ragten von alters her die drei Gauvölker
der Stormarn, Dithmarschen und Holsten mit deutschem Volks⸗
tum bastionengleich in die nordgermanischen Lande. Und frei
vom Einfluß der deutschen centralen Entwicklung hatte die
Kultur dieser Nordelbinge sich noch bis ins 12. Jahrhundert
erhalten: noch stand hier der Overbode, entsprechend dem Ealdor⸗
man der angelsächsischen Vettern, fast unabhängig neben der
Koönigs⸗ und Grafengewalt; noch lebte ihr Bauernstand nach der
Geschlechterverfassung der Urzeit und den Gesetzen der Blutrache,
und noch besuchte ihr Volksadel in gleichem Recht mit den
Bauern die Tagung der Landsgemeinde. Eine durchgreifendere

Gewalt darüber hinweg hatte erst Heinrich der Löwe entwickelt.
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 153
So hatte er die Macht seiner Vasallen, der holstein-schauenburgischen
Grafen vorbereitet, die nach dem Sturze Heinrichs die bisher von
ihnen abhängig geführte Gewalt selbständig übernahmen. Graf
Adolf III., ein hochgemuter Herr, verkehrte fürstengleich am Hofe
Kaiser Heinrichs VI., gründete die Neustadt Hamburg als zu—
kunftreiche Handelsstadt der Nordsee, hielt durch seine Verbin—
dungen mit der bremischen Ritterschaft den bremischen Erz⸗
bischof in Schach, bereicherte seinen Hof durch das glänzende
Gefolge einer neuen Ministerialität: wenn irgend jemand, so
konnte er als Nachfolger Heinrichs des Löwen im äußersten
deutschen Norden bezeichnet werden. Und nachdem die plötzliche
Machterweiterung Dänemarks unter Waldemar dem Großen
in der Schlacht bei Bornhövede (1227) ihr Ende gefunden
hatte, wußte Adolf IV. die errungene Stellung zu wahren und
westlich des heutigen Nordostseekanals zwischen Brunsbüttel und
Rendsburg zu unterjochen; doch das übrige Holstein gehorchte
ihm, und die sichere Beherrschung des zwar noch rohen, doch
kriegerisch tüchtigen Adels gestattete ihm, seine Blicke nach außen,
der Ostsee zuzuwenden. Es war auf die Dauer nicht anders
möglich, als im Gegensatz zu den Städten, namentlich zum
benachbarten Lübeck. Als Lübeck sich der drohenden Gefahr
offensiv, durch Einverständnis mit aufsässigen Edlen Holsteins
zu entledigen suchte, ging einer der Nachfolger Adolfs IV., der
Graf Gerhard II. von Plön, aufs empfindlichste gegen Lübeck
vor; er baute in Travemünde einen Turm zur Verhinderung
der lübischen Ausfahrt in die See und ließ es zu, daß sich seine
adligen und bäuerlichen Unterthanen im Jahre 1306 des Ge—
bietes zwischen Hamburg und Lübeck und damit im wesent—
lichen der Herrschaft über den lübischen Handel nach Westen
bemächtigten.

Indes, was bedeuteten diese kleinen Zwiste gegenüber dem
größeren Gegensatz, der sich soeben zwischen Dänemark und
Brandenburg über die Herrschaft des Westbeckens der Ostsee zu
erheben begann.

Während sich König Erich Menved Dänemark zum Eingreifen
nach Süden stärkte, wurde von Brandenburg her von neuem
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        lda

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
die Lehnshoheit über Pommern betont, wurde gegen den Für⸗
sten Nikolaus, Herrn von Rostock, eine Fehde begonnen, deren
Endziel wohl die Gewinnung dieses Ostseehafens war, ließen
sich die Markgrafen Otto und Herrmann im Jahre 1299 in
einem Streit zwischen dem Rat und dem Bischof von Lübeck
durch König Albrecht mit der Vermittlung zwischen beiden be—
auftragen. Es war ein allseitig angelegtes Vorgehen gegen
die deutschen und halbdeutschen Küsten der Ostsee.

Der zunächst bedrohte Fürst von Rostock wich aus, indem
er im Jahre 1800 Vasall König Erichs von Dänemark wurde.
Was sollte jetzt Lübeck thun, das Oberhaupt der Städte? War
es mit seinen Verbündeten stark genug, sich gegen Brandenburg
und Dänemark auch nur neutral zu halten? In einer ähnlichen
Lage befindlich, wie etwa Flandern seit dem Jahre 1828 zwi⸗—
schen England und Frankreich, folgte es dem Schritte des
Rostocker Fürsten; am 4. Juli 1307 ergab es sich dem König
Erich auf zehn Jahre in Schutz. Nun war, trotz ehrlichen
Widerstandes der anderen Städte, kein Haltens mehr. Erich
verleibte Rostock dem Dänenreiche ein und zwang Heinrich von
Mecklenburg zum Lehnseid; Stralsund und Greifswald mußten
den Frieden mit ihm durch Geld und mit dem Verluste wich—
tiger Gerechtsame erkaufen: um das Jahr 1312 war die däni—
sche Obergewalt von neuem begründet. Und bald entwickelte
sie sich kräftiger als je. In Brandenburg starben 1320 die
Askanier aus, nachdem noch kurz vorher der Markgraf Wal—
demar von der Ostsee abgewiesen worden war!, und schon
drangen die Dänen bis in die Lehnslande, ja die Kernlande
der Mark vor; die Herzöge von Pommern gehorchten dem
Dänenkönig als ihrem Lehnsherrn, und uckermärkische Städte
suchten in Christoph, dem Nachfolger des 1319 gestorbenen
Königs Erich, ihren Vormund. Als dann König Ludwig der
Bayer nach mannigfachen Wirren im Jahre 1324 seinen acht⸗
jährigen Sohn Ludwig mit Brandenburg belehnte, war es seine
erste Sorge, ihn mit einer Tochter König Christophs zu ver⸗
S. Band III S. 418.
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 155
loben!; Willfährigkeit gegen Dänemark erschien ihm als un—
ausweichliche Vorbedingung wittelsbachisch-märkischer Herrschaft.
In der That ist Brandenburg von diesem Augenblick an bis
zur Vereinigung mit dem Reiche Karls IV. (29. Juni 1874)
allen Ansprüchen auf eine Herrschaft über die Ostsee fern ge—
blieben; der Grenzlande beraubt, von fremden Kriegsscharen,
selbst Pommern und Polen verwüstet, hat es unter den Wittels—
bachern niemals bessere Zeiten gesehen.

Unter diesen Umständen gab es gegen die dänische Über⸗
macht nur noch Eine kriegerische Hilfe, das Eingreifen Holsteins,
und Eine den Deutschen sonst noch günstige Aussicht: daß diese
Übermacht sich in sich selbst verzehrte. Beides traf seit etwa
1320 ein.

Schon König Erich hatte einige Grundlagen der dänischen
Macht untergraben. Er war ausgeprägt ritterlich, freigebig,
liebte den Aufwand; an seinem Hofe verkehrte die Blüte der
erst damals recht entwickelten nordischen Ritterschaft, nach—
dem das lustige Leben am askanischen Hofe Ottos mit dem
Pfeile, des Minnesängers (1266 —-1308), erstorben war. Das
bedeutete eine friedliche Invasion der Deutschen auf dem Wege
dänischen Kriegsdiensts; es veranlaßte zugleich den finanziellen
Ruin des niemals reichen Landes. Große Teile des Königs⸗
gutes wurden dem deutschen und dänischen Adel verpfändet;
erdrückend legte sich ein starres, durch die Verpfändungen be—
sonders aussaugerisch gestaltetes Lehnswesen über das Land.
Und schon begannen die auswärtigen Vasallen aus der ewigen
Geld- und Kriegsnot des Königs Gewinn zu ziehen; dem
Herzog Heinrich von Mecklenburg mußte gegen Schluß der
Regierung Erichs Rostock mit Zubehör überlassen werden, jene
Stadt, mit deren Erwerb die neue Ausbreitung dänischer
Macht begonnen hatte. König Christoph aber, der neue
Herrscher, war durchaus nicht darnach geartet, den bereits
merklichen Verfall aufzuhalten: ein gewaltthätiger und leicht—
sinniger Abenteurer, rief er immer weitere Ritterscharen ins

S. oben S. 83.
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        156 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Land und verschleuderte dem Adel in der Wahlkapitulation von
Wiborg die königlichen Rechte.

Inzwischen hatte sich die holsteinische Herrschaft geradezu
entgegengesetzt entwickelt. Schon das war für sie ein Gewinn,
daß im Jahr 1316 die Zahl der regierenden Linien des Grafen⸗
hauses auf zwei zusammenschmolz: in Plön herrschte Graf
Johann, in Rendsburg Graf Gerhard. Von ihnen aber war
Gerhard, de grote Ghert noch heute gefeierten Andenkens,
ein Charakter von heroischer Anlage, dem alles Große winken
mußte in Zeiten, die im Nordosten noch die unverwelkte Blüte
des Rittertums sahen. Er ist fast von dem Augenblicke an,
da er, noch ein junger und armer Mann, auf dem Speicher
zu Rendsburg mit seinen grauen Hirschhunden Hof hielt, der
Held der Holsten geworden, und Sage und Dichtung hoben
seine Gestalt früh fast ins Mythische.

Gerhard ging zeitig auf den Erwerb einer dänischen
Machtstellung aus. Noch König Erich hatte ihm und seinem
Vetter Johann im Jahr 1317 wegen geleisteter Kriegsdienste
die Insel Fünen verpfänden müssen; Christoph ward dann
nur mit holsteinischer Hilfe und gegen das Versprechen,
Fehmarn abzutreten, König. Darauf starb wenige Jahre
nach Christophs Thronbesteigung Herzog Erich von Schleswig;
er hinterließ nur einen elfjährigen Sohn. Gerhard erzwang
sich in blutigem Kampfe das Recht, Vormund des Sohnes
zu sein.

Damit war Gerhard unmittelbarer Nachbar Dänemarks
geworden: längst von ihm ins Auge gefaßte Ziele konnten nun
erreicht werden. Er verjagte König Erich; unter dem Schein⸗
königtum seines schleswigschen Mündels beherrschte er seit
dem Jahre 1826 das Reich der Dänen. Und es geschah im
Sinne einer vollen deutschen Eroberung: massenhaft strömten
Deutsche, vor allem Ritter und Edle, in das Land. Und nicht
bloß Holsten beteiligten sich an der Ausbeutung des deutschen
Sieges, auch die langaufgespeicherte Kraft des niedersächsischen,
westfälischen Adels ergoß sich ins Land. Es schien, als könne
Dänemark an Blut so deutsch werden, wie es im 17. und
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 157
18. Jahrhundert zeitweis an Geiste deutsch gewesen ist; das
um so mehr, als Gerhard den Ausschreitungen des Adels zur
See wie zu Lande kräftig im Sinne einer Stärkung der Staats⸗
gewalt entgegentrat. Allein der Versuch endete gewaltsam.
Am 1. April 1840 ward Graf Gethard von einem edlen Jüten,
Niels Ebbeson, ermordet.

Mit der Eroberung Dänemarks war das Ideal und bis
zu einem gewissen Grade auch die Wirklichkeit einer Ostsee⸗
herrschaft an das Haus der Holstengrafen übergegangen; im
Jahre 1339 hat eine holsteinisch-dänische Flotte im Verein mit
städtischen Orlogschiffen die Befriedung des Westbeckens unter⸗
sommen. War es eine Lösung, die den deutschen Städten be⸗
hagen konnte? Die Grafen von Holstein waren unmittelbare
Nachbarn Lübecks; in der Stadt selbst wies das Holstenthor
auf sie hin; sollte die heutige Inschrift dieser Porta nigra des
Ostens Concordia domi foris pax sich besonders leicht verwirk—
lichen lassen, wenn der nächste fürstliche Nachbar die Führer—
schaft zur See besaß? Lieber eine dänische Obmacht, als eine
holsteinische, wenn eine städtische unmöglich war!

So hatten die Städte schon in den letzten Jahren Gerhards
des Großen gegen dessen dänische Herrschaft gewirkt. Jetzt,
nach seiner Ermordung, begünstigten sie in jeder Hinsicht die
Rückkehr des berechtigten Thronerben Waldemar, eines Sohnes
Königs Christophs, der seine Jugend als Verbannter bei seinem
hrandenburgischen Schwager Ludwig verbracht hatte. Ein
—00— höchst begabter Mann, kehrte Waldemar
im Jahre 1340 nach Dänemark zurück; mit Hilfe Lübecks und
der wendischen Städte warf er den holsteinischen Adel aus dem
Lande; und mit Unterstützung des Markgrafen Ludwig, ja sogar
unter Teilnahme deutscher Reichstruppen, die Ludwigs Vater,
der Kaiser Ludwig, sandte, beschränkte er die Grafen auf ihren
irsprünglichen, von Elbe und Eider umgrenzten Machtbereich.

Damit schien das Gleichgewicht der Mächte an der Ostsee
um so eher wiederhergestellt, als Brandenburg machtlos blieb
und Waldemar von Danemark den dänischen Besitz im äußersten
Dsten, Esthland, im Jahr 1346 an den deutschen Orden ver—
        <pb n="176" />
        58 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
kaufte; jedes kräftige Streben irgend einer fürstlichen Gewalt
nach einer Oberherrschaft zur See erschien auf lange ausge—
schlossen und der günstige Zustand der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts wiederhergestellt, unter dem die Städte zu so
großem Fortschritt gediehen waren.

Allein bald zeigte sich, wie irrig Hoffnungen dieser Art
waren. Der neue König, Waldemar Atterdag, war des
Namens seines großen Ahns aus den ersten Jahrzehnten des
13. Jahrhunderts würdig; er zeigte noch einmal, was sich
mit der dänischen Macht erreichen ließ, wenn sie energisch zu—
sammengerafft ward. Ein einsichtiger Volkswirt in der Art
seiner großen Zeitgenossen, eines Karl IV., Kasimir von Polen,
Winrich von Kniprode, wußte er sich in den Besitz bedeutender
Geldmittel zu setzen, und alsbald verwandte er sie zur Be⸗
soldung von Mietsheeren und zur erneuten Ausbreitung der
dänischen Macht.

Wie seine Vorfahren, faßte er hierfür zunächst die deutschen
Dstseeküsten ins Auge. Mit verhältnismäßig geringem Erfolge:
denn hier trat ihm in Karl IV. ein ebenbürtiger Kopf ent⸗
zegen. Für Karl war schon Ende der vierziger Jahre der
Besitz der Mark Brandenburg ein klug umworbenes Ziel; im
Juli 1348 machte er die mecklenburgischen Fürsten zu Herzögen
und belehnte sie von Reichs wegen; nicht minder ward Herzog
Barnim III. von Stettin von ihm mit Rügen belehnt, das die
dänischen Könige seit der Zeit Heinrichs des Löwen nicht aufge—
hört hatten als ein von ihnen zu vergebendes Lehen anzusprechen.
Es war klar: wurde Karl IV. Brandenburgs Herr, so stand
eine luxemburgische Ostseepolitik von weiten Zielen in Aussicht.

Hiergegen wandte sich Waldemar; im Sommer 1349 ging
er mit einem Heere durch die Küstenländer nach Brandenburg
und nötigte Karl, auf seine nordischen Pläne zunächst zu ver—
zichten. Auch nahm er die mecklenburgischen Herzöge wiederum
in die Vasallenschaft seines Reiches auf und schloß ein Bündnis
mit Polen. Es war ein Memento für Karl IV.; zugleich aber
uͤberzeugte sich Waldemar, daß eine erweiterte Eroberungspolitik
nach Süden hin ihn doch in einen schweren und seinem Ausgange
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 159
nach zweifelhaften Zusammenstoß mit der luxemburgischen Macht
oerwickeln werde.

So griff er lieber nach Norden hin aus. Hier war auf
der skandinavischen Halbinsel in den letzten Jahrzehnten eine
für Dänemark bedrohliche Macht entstanden. Im Jahre 1332
war Schonen, bisher dänisches Gebiet, an Schweden verloren
gegangen; im Jahre 1834 hatte König Magnus zum ersten⸗
mal wieder nach dem Tode Kanuts des Großen beide standi—
navischen Reiche, Schweden und Norwegen, miteinander vereint.
Es war eine für Dänemark vielleicht unerträgliche Konstellation.
Waldemar beseitigte sie teilweis, indem er, gestützt auf die Macht
des deutschen Adels in seinem Lande und die Beihilfe der
Herzöge Erich von Sachsen und Albrecht von Mecklenburg, in
den Jahren 1859 und 1360 klug in die Händel zwischen König
Magnus und seinen Söhnen eingriff und dann, getragen von
dem errungenen Einfluß, Schonen an sein Reich zurückbrachte.
Und er schwächte sie fast noch mehr, indem er, unerwartet für
jedermann, im Jahre 1361 die schwedischen Inseln Deland
und Gotland mit Wisby eroberte.

Aber war nun mit diesen Schritten nicht das Gefürchtete
geschehen? Hatte nicht Dänemark sich jetzt durch Ein⸗
nahme der wichtigsten skandinavischen Inseln und Küstenstriche
thatsächlich von neuem in den Besitz der Ostseeherrschaft gesetzt,
und war diese Herrschaft, die sich nun über Wisby hinaus auch
auf das Ostbecken des Meeres erstreckte, nicht ausgedehnter, als
e eine frühere?

Die deutschen Fürsten und noch mehr die Städte konnten
einer solchen Verschiebung der Machtverhältnisse im Ostseegebiet
unmöglich thatenlos zusehn.

VI.
Die skandinavische Halbinsel war um diese Zeit bis in ihre
nördlichen Teile hinein schon lange Schauplatz eines regen deut⸗
schen Verkehrs. Bergen war der große Stapelplatz vornehmlich
für den Stockfischhandel; sein Stadtteil Tydskebryggen, die alte
hansische Faktorei, ist mit seinen spitzgiebligen Kontoren noch
heute ein Denkmal einst allmächtigen deutschen Einflusses. Aus
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        160

Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Schweden aber holten die Deutschen längst Kupfer und Osmund,
Eifenerz, wie es mittelst einfacher Bearbeitung im Feuer der
Waldschmiede gewonnen ward; und die Minen des Kupferbergs
Atpida im südlichen stergöttland waren teilweis schon in lübi⸗
schem Besitze. Und jetzt eben, seit dem Jahre 1347, waren die
Reichtümer Fahluns und seiner Umgebung bergmännischer Aus—
beutung unterworfen worden. So waren die Beziehungen der
Städte mit den nordischen Königreichen an sich nicht gering.
Namentlich galt das für Schweden. Den Mittelpunkt des
alten Schwedenreiches hatten ursprünglich die reichen Gegenden
Uplands gebildet, deren Ackerflächen, mit bewaldeten Bergkuppen
wechselnd, an die mittleren Weserländer erinnern: es war ein
rein agrarisches Dasein gewesen auch dann noch, als, bereits
in vorgeschichtlicher Zeit, das Svithiod das Gauthiod über—
vunden und seinem Könige ein Drittel der Almende des Göta⸗
rikes zugesprochen hatte. Damals war Upsala die Hauptstadt
des Reiches gewesen; es liegt mitten im Fruchtland Uplands,
an einem Zufluß des Mälar, fern von jedem größeren, zur See
führenden Verkehr mit dem Ausland. Aber im elften Jahr—⸗
hundert waren die Könige von Upsala seewärts gewandert bis
niach Sigtuna am oberen Mälar: von hier gewannen sie schon
leichter mit flinkem Schiffe das Meer. Doch diese erste An⸗
knüpfung nach außen ward ihnen zum Schaden; im Jahre 1187
zerstörten die Esthen Sigtuna, und noch heute liegt es in
Trümmern, ein schwedisches Wisby. Aber der Zug zum Meere
konnte bei steigender Kultur nicht mehr unterdrückt werden;
hald ward weiter seewärts im Mälar Stockholm gegründet.
Hier aber hielten seit etwa Mitte des 13. Jahrhunderts, als
der Handel anfing bedeutender zu werden, die Deutschen ihren
Einzug; nicht gewaltsam, wie einst die Esthen, in friedlicher
Eroberung vielmehr nahmen sie die Hauptstadt des Landes in
Beschlag; deutsch ward der Rat der Stadt bis tief hinein ins
15. Jahrhundert, und noch heute erinnert in der Altstadt
Stockholms eine der größeren Straßen, Tyska brinken, mit
ihrer deutschen Kirche an die einstige Höhe der Stellung
unseres Volkes.
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        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 161
Konnten nun die deutschen Städte, mit den schwedischen
Zuständen so eng verbunden, das gewaltsame Vordringen König
Waldemars gegen Schweden ohne Einspruch ansehen? Und
was hatte Waldemar Schweden genommen!

Wisby war noch immer der wichtigste Verkehrspunkt im
ganzen östlichen Becken der Ostsee; nicht vergebens meldete
das Volkslied von seinem außerordentlichen Reichtum:
Nach Centnern wogen die Goten das Gold,

Sie spielten mit Edelsteinen,

Die Frauen spannen mit Spindeln von Gold,
Aus silbernen Trögen gab man den Schweinen.
Und Schonen mußte erst recht als das Goldland der
deutschen Städte bezeichnet werden. Schon früh hatte es
deutschen Einfluß erfahren; der Dom zu Lund, soweit er der
Erneuerung nach dem Brande des Jahres 1072 angehört, ist
niederrheinischen Stils; erblickt man die Turmseite oder den Chor
des prächtigen Gotteshauses, so glaubt man sich nach Köln oder
an den Laacher See versetzt; gleichzeitig mit den Kirchenbauten
auf Gotland haben deutsche Meister auch in Schonen gewirkt.
Für die deutschen Städte des 14. Jahrhunderts aber war
Schonen vor allem wichtig als Fangplatz des Herings. Während
Roeskilde, damals noch die dänische Hauptstadt, fast nur aus Burg
und Kirchfreiheit bestand, während auch Kopenhagen erst ein
kleiner deutscher Hafen von wenigen Straßenzeilen war, galten
Malmoe, und vor allem Skanör und Falsterbo an der schonenschen
Küste, jetzt elende, sandverwehte Flecken, schon als wichtige
Städte. Hier bestand zur Spätsommerzeit der regste Verkehr;
Tausende von Fischerbooten schossen hin und her; Böttcher
arbeiteten an zahlreichen Tonnen für den Fischversand, und
von weither wurde das Salz aus Kolberg, aus Lüneburg, von
den Salinen des Weststrands gelandet. Zugleich aber ward
Markt abgehalten: auf ihm trafen sich die Kaufleute des
Südens und Nordens zum Austausche von Manufakten und
Erzeugnissen des Landes. Und all dies Leben war vornehmlich
deutsch; im Jahre 1328 hatte Lübeck sogar das Recht empfangen,
durch seinen Vogt auf Schonen über Hals und Hand richten

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 11
        <pb n="180" />
        1623 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
zu lassen. Wie mußte da den Städten die Eroberung Schonens
und damit ihrer besten Märkte durch den gewaltthätigen, geld⸗
bedürftigen Waldemar Beklemmungen verursachen! Nur mit
Mühe erreichten sie von ihm im Jahre 1361 eine Bestätigung
ihrer alten Privilegien nach einer Zahlung von 4000 Mark,
gegen 1000 Mark, die sie geboten hatten. Und doch war die
Behinderung ihrer Freiheit in Schonen nur ein Moment der
ganzen Lage, ein besonders deutlicher Einzelausdruck der für
die Städte unannehmbaren Thatsache, daß Dänemark eine Ge—
walt zur See ausübte, wie nie zuvor.

So mußte es zum Kampfe der Städte gegen Dänemark
kommen, und sie hatten sich nur zu fragen, ob sie einem solchen
Zwiste gewachsen sein würden.

Die allmähliche Einigung der deutschen Kaufleute des
Nordens, im Ostsee- wie im Nordseegebiete, hatte sich anfangs
und noch auf lange hin zunächst außerhalb des deutschen Bodens
vollzogen: in London, in Wisby, in Bergen, in Nowgorod.
Hier hatten gemeinsame Ziele und Gefahren ohne weiteres
auch eine gewisse Gemeinsamkeit des Thuns bedingt!. Aber
diesen Personalverbänden deutscher Kaufleute außer Landes
waren doch schon früh Einungen der Städte in der Heimat zur
Seite getreten. Derartige Einungen waren an sich durchaus keine
Eigentümlichkeit der norddeutschen Entwicklung. Wie ihre ge—
woͤhnlichsten Ziele, Sorge für gleichmäßige Weiterbildung des
kaufmännischen Rechtes, für gegenseitig verpflichtende Behandlung
von Verbrechern und Schuldnern, für Aufrechterhaltung kauf⸗
männischen Friedens, allgemeiner Natur waren, so kamen sie
zwischen Städten in allen Teilen des Vaterlandes vor.

Aber ganz besonders eng entwickelten sie sich doch an der Ost⸗
see. Die koloniale Kultur war bei weitem gleichförmiger als die
mutterländische. Wer heute noch die großen Handelsstädte der
deutschen Ostseeküsten hintereinander bereist, der wird erstaunt
sein über immer dieselben Marienkirchen und dieselben Schnitz—
altäre in diesen Kirchen, über dieselben durch einen einheitlichen

— — — — —
1S. oben S. 148.
        <pb n="181" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 163
Maskengiebel zusammengehaltenen Rathäuser, die eigentlich aus
einer Anzahl nebeneinander gebauter Giebelhäuser bestehen,
über die ähnliche Befestigung, die verwandte Lage des Marktes,
die gleichen Straßen in allen Städten. Diese Uniformität ist
freilich kein Wunder: sie ist, wie bei allen kolonialen Kulturen,
bedingt durch die Gleichartigkeit der kulturellen Voraus—
setzungen, wie sie vom Mutterlande gleichzeitig von jedermann
für alle Ansiedlungen im Neuland mitgebracht werden. Eben
darum beschränkt sie sich aber auch nicht auf Außerlichkeiten.
Sie findet ihren Ausdruck auch in gleicher Lebenshaltung und
verwandtem Denken. Welche Vorteile für ein gemeinsames
Handeln! Eben sie traten auch in den Schicksalen unserer
Ostseestädte hervor. Lübeck, obwohl seine Nachbarstädte Rostock,
Wismar, Stralsund und Greifswald überragend und darum
gelegentlich bedrängend, konnte sich doch ihres Beistandes in
allen gemeinsamen Angelegenheiten sicher wissen; der Regel nach
lebte es mit ihnen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts im
engsten Bunde. Und diesem Kern schlossen sich dann gewöhnlich
auch die übrigen Städte des deutschen Littorales an der Ostsee
an, so die livischen Städte, und namentlich auch die preußischen
Städte Danzig, Dirschau, Elbing, Memel u. a. Es geschah
das um so mehr, als sie vielfach mit lübischem Rechte bewidmet
waren, also in Lübeck ihren Oberhof verehrten.

Indes die gleiche Politik städtischer Einungen war auch schon
früh in Nordwestdeutschland Sitte: hier war Köln namentlich
ein gern gesuchter Mittelpunkt städtischer Bunde, und neben
den Städten, die ihm folgten, stand in Holland ein besonderer
Kreis der friesischen, zuiderzeeischen Städte.

Verknüpft untereinander aber wurden diese Bünde durch
die gegenseitigen und gemeinsamen Interessen des Handels im
Ausland: auf diesem Wege wurden die älteren, auswärtigen
Personalverbände des deutschen Kaufmanns nun auch für den
heimischen Zusammenhang der Städte wirksam. Es geschah
das teilweis unter dem Einfluß einer immer stärkeren gegen⸗
seitigen Durchdringung des Nordsee⸗ und Ostseehandels, in der
die höchsten Ziele und Aufgaben aller Städte immer mehr

11*
        <pb n="182" />
        164 Elftes Buch. Drittes LKapitel.
identisch werden mußten, namentlich aber auch durch die Ein⸗
wirkung der flandrischen Verhältnisse. Hier, an der letzten
Auslaufsstelle des großen international⸗orientalischen Handels,
unterhielten alle großen Städte gleich rege Beziehungen; hier
hatten sie auch alle das größeste Interesse gemeinsamer und eben
darum erfolgreicher Vertretung ihrer Angelegenheiten. Hier ist es
deshalb zuerst zur sicheren Vorstellung einer gemeinsamen Einung
aller und zum Versuche einer Gliederung dieser Einung ge—
kommen. Es geschah leise schon in den vierziger Jahren des
—0— Jahren: gerade
während der Zeit, da König Waldemar in die nordischen Ost⸗
seegebiete vordrang — zu rechter Zeit, um eine gemeinsame
durchschlagende Action der Städte gegen den Dänenkönig als
möglich erscheinen zu lassen.

Schon vier Tage nach der Einnahme Wisbys durch
Waldemar, am 1. August 1361, beschlossen die zufällig zu
Greifswald versammelten Bevollmächtigten der wendischen und
preußischen Städte eine Verkehrssperre gegen Dänemark, bald
darauf auch die Erhebung eines gemeinsamen Zolles für
Kriegszwecke: es war klar, daß sie Waldemars Vorgehen als
Friedensstörung betrachteten. Sie konnten sich bei diesem Vor⸗
gehen der Hilfe Schwedens und auch Norwegens, wo mittler⸗
weile Hakon, der Sohn des Schwedenkönigs Magnus, zur
Herrschaft gelangt war, gewiß halten; nicht minder trat
Holstein auf ihre Seite, während Mecklenburg sich zurückhielt.
Indes blieben sie gleichwohl, und namentlich die wendischen
Städte, Mittelpunkt der losen Coalition, die jetzt den Krieg
zegen Waldemar aufnahm. Im Frühjahr 1362 segelte eine
Flotte hansischer Schiffe gegen Dänemark aus. Aber das Glück
war ihr nicht hold. Während sie unter dem lübischen
Bürgermeister Johann Wittenborg Helsingborg auf Schonen
helagerte, wurde sie im Juli 1862 von den Dänen völlig
geschlagen, noch ehe eine angekündigte schwedisch-norwegische
Hilfe genaht war.

Es war ein Schlag, der die Städte alsbald entmutigte,
zumal sich die fürstlichen Bundesgenossen kaum geregt hatten.
        <pb n="183" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 165
Sie schlossen zunächst einen Waffenstillstand, endlich, unter
sich uneins, einen faulen Frieden mit Waldemar, zu Wordingborg
im Jahre 1365.

Und auch zu diesem Frieden verstand sich Waldemar nur,
weil sich die skandinavischen Verhältnisse inzwischen in einer
für ihn unglücklichen Weise zu verschieben begonnen hatten.
Zunächst allerdings hatte der König die Niederlage der Städte
—
hatte es verstanden, König Magnus wie König Hakon von den
Hansen zu trennen; am 9. April 1363 hatte Hakon, Sohn
und Erbe des Königs Magnus, die elfjährige Tochter Waldemars,
Margarethe, geheiratet: es war das grundlegende Ereignis für
die spätere kalmarische Union des Jahres 1897, die Ver—
einigung der drei nordischen Reiche unter der Herrschaft
Margarethens.

Aber diese für Waldemar günstige Entwicklung wurde im
Jahre 1864 durch einen merkwürdigen Vorstoß des deutschen
Fürstentums nach Schweden unterbrochen.

In Mecklenburg war Albrecht II., der Große, im Jahre
1829 seinem Vater Heinrich, einem wackern, in den nordischen
Dingen diplomatisch und militärisch wohlbewanderten Haudegen,
zefolgt. Seit 1336 mündig, wurde er der Begründer einer
weit über die Bedeutung seines Landes hinausragenden
Fürstenmacht. Im Bunde mit Rostock, den Städten überhaupt
zünstig gesinnt, brach er gleich so manchem andren nord⸗
deutschen Landesherrn dieser Zeit die Macht des territorialen
Adels: es ist das Ende der Nachblüte deutschen Rittertums in
den Kolonialgebieten. Im Jahre 1859 erwarb er weiterhin
die Grafschaft Schwerin, auch ward ihm vom Kaiser der
Herzogstitel verliehen. Vor allem aber war er schon früh der
Mahnung zur See gefolgt, die in dem Besitze der trefflichen
Häfen seines Landes lag. Im Jahre 1336 hatte er sich mit
Euphemia, einer Tochter des Schwedenkönigs Magnus, ver⸗

mählt: es war der Eintritt in die nordische Politik. Als dann
späler sein Erstgeborener Heinrich die Ingeborg, eine Tochter
des Dänenkönigs Waldemar, heiratete, war Albrecht Schwieger⸗
        <pb n="184" />
        166 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
sohn des Königs Magnus und Vater eines Schwiegersohns
König Waldemars, der ein Schwager war König Hakons von
Norwegen: erst recht schien er jetzt zu einer Rolle in der
nordischen Politik bestimmt.

In der That hat er in dieser Richtung schon in den fünfziger
Jahren des Jahrhunderts eingegriffen. Bedeutend aber ward seine
Thätigkeit doch erst nach der hansischen Niederlage des Jahres
1362. Die Schweden, unzufrieden mit König Magnus, der
Schonen Aland und Gotland selbst mit Hilfe der deutschen
Städte nicht zurück zu erwerben gewußt hatte, beschlossen am
17. Februar 1864, ihn abzusetzen, und wählten in feierlicher
Versammlung zu Upsala auf Betrieb der Adelspartei und
unter vollster Zustimmung Herzog Albrechts dessen zweiten
Sohn, Albrecht, zum schwedischen König.

Der junge Albrecht kam mit einer stattlichen Schar deut—
scher Mannen und Fürsten unter Führung seines Vaters ins
Land; er wurde hoch aufgenommen; das Volk mit Ausnahme
der finnischen Schweden fiel ihm zu; ein Versuch der Könige
Hakon und Magnus, ihn zu stürzen, führte zu ihrer blutigen
Niederlage bei Enköping am Mälar und zur Gefangenschaft
des abgesetzten Königs. Albrecht stand auf der Höhe seiner
Macht.

Aber war diese Macht gefestigt? In der Klosterkirche zu
Doberan befindet sich ein Gemälde Herzog Albrechts und eine
Holzstatue seines Sohnes, des Königs. Wie sehr sticht die
—EDDDDD
gestalt des Vaters mit dem imponierenden Blicke ab! König
Albrecht war nicht der Mann, ein Reich zu begründen. Nun
half ihm zwar sein Vater; aber auch er konnte gegenüber
erneuten Angriffen König Hakons, mit dem jetzt König Waldemar
verbündet auftrat, die deutsche Herrschaft nur durch starke
Zugeständnisse an Land und Leuten fristen. Im Innern aber
machte sich der massenhaft einströmende deutsche Adel bald so
verhaßt, wie er es früher in dem Dänemark des Holstengrafen
Gerhard gewesen war: er wurde mehr als reichlich mit Gütern

helehnt, und die Schweden fragten sich, ob über ihnen auf dem
        <pb n="185" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 167
platten Lande eine deutsche Aristokratie ebenso herrschen solle,
vie in den Städten ein deutsches Bürgertum.

Indem nun so die deutsche Herrschaft in Schweden ins
Unsichere gestellt erschien, indem König Waldemar, nach dem
Frieden von Wordingborg vor hansischen Angriffen sicher, im
Verein mit König Hakon immer energischer gegen Schweden
vorging, mußten die Städte doch einsehen, daß sie einen solchen
Zustand der Dinge nimmermehr dulden konnten. War es
nicht klar, daß er zur vollen Hegemonie Dänemarks in der
Osisee, Norwegens in den wichtigsten Teilen der Nordsee
führen mußte?

Die Städte hatten sich inzwischen von ihrer Uneinigkeit
und den Folgen mannigfacher gegenseitiger Vorwürfe erholt;
auf der Lübecker Johanniversammlung des Jahres 1366 nahmen
wenigstens die wendischen, preußischen und sonstigen Ostsee⸗
städte wieder gemeinsame Fühlung. Bald darauf erneuerten
aber auch die Weststädte unter der Führung Kampens ihre
Verbindung mit den Ostseestädten, da sie sich durch die Partei—
nahme Norwegens in ihrem nordischen Handel bedroht sahen.
So war man einig, wie man erbittert war. Niemand, der
nicht begriffen hätte, daß allein eine große und entscheidende

Aklion gegen König Waldemar die Zukunft des nordischen
Handels in deutschen Händen sichern könne.

Am 19. November 1367 schlossen alle Städte des Ostens
wie Westens auf einem Saale des Kölner Rathauses, der heute
noch unter dem Namen des Hansesaales bekannt ist, einen festen
Bund zum Kampfe gegen die Könige von Norwegen und
Dänemark. Es ist das wichtigste diplomatische Ereignis der
—W Geschichte; siebenundfünfzig Städte haben schließlich
in dieser Einung teilgenommen; sie ist zur Grundlage aller
späteren hansischen Verbindungen geworden.

Und dem ftädtischen Bunde trat alsbald ein Fürstenbund
zur Seite; die Mecklenburger Schwedens und Deutschlands ver⸗
einten sich mit dem Grafen Heinrich von Holstein und dem
ütischen Adel, wohl auch Herzog Heinrich von Schleswig zum
Kampfe: die von Waldemar so oft für unmöglich gehaltene
        <pb n="186" />
        168 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Verbindung seiner städtischen und seiner fürstlichen Gegner
trat jetzt ein, da die dänische Oberherrschaft allen zugleich
drohte; ihren formellen Ausdruck fand sie in einem Vertrage
vom 2. Februar 1868: nach ihm sollten Heere der Fürsten und
Flotten der Städte zugleich gegen Dänemark und Norwegen
auf dem Kriegsplan erscheinen.

Und so geschah es. Vergebens suchte Waldemar die
Fürsten dadurch von dem Bunde abzubringen, daß er selbst
nach Deutschland ging und ihnen hinter ihrem Rücken im Herzog
Magnus von Braunschweig-Lüneburg, im Markgrafen Otto
von Brandenburg wie in andren Fürsten Gegner erweckte: die
Landesherren der Ostseeküste wußten sich gegen sie tapfer zu
verteidigen und gingen gleichwohl gegen Dänemark vor: nicht
lange und ganz Jütland namentlich war in holsteinischer
Hand.

Inzwischen fuhr die Flotte der Ostseehansen nach Kopen—
hagen, nahm die Stadt, eroberte dann an der schonenschen
Küste mit Hilfe des mecklenburger Schwedenkönigs Falsterbo,
Skanör, ja sogar Lund und andere Orte des Binnenlands;
nur das feste Helsingborg, von dessen Hanseturm man noch
heute den Sund entlang in umfassendem Rundgemälde übersieht,
was einst deutscher Besitz war, hielt sich bis zum folgenden
Jahre. Von Schonen aus aber durchzogen die Hansen zu⸗
sammen mit Mecklenburgern und Holsten Möen, Falster und
Laaland: Dänemark war in deutschen Händen.

Gleichzeitig hatte eine Flotte der Nordsechansen die
norwegischen Küsten angelaufen und den königlichen Hof zu
Bergen geplündert und niedergebrannt; König Hakon selbst trug
auf Sühne an: der Feldzug war glänzend gelungen, Dänemark
wie Norwegen lagen zu den Füßen der Sieger.

So kam es darauf an, die Früchte des Sieges zu pflücken.
Und hier spielten die Städte alsbald eine eigenartige Rolle.
Einseitig, ohne Zuziehung der Fürsten, schlossen sie mit den

Königen ab. In Norwegen sicherten sie sich den Fortbestand
aller ihrer alten Privilegien: d. h. fast das Vorrecht alleiniger
kommerzieller Ausbeutung des Landes. Dänemark gegenüber
        <pb n="187" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 169
erreichten sie in dem Frieden von Stralsund vom 24. Mai 1370
Verwandtes; darüber hinaus sollten sie zudem als Kriegs—
entschädigung zwei Drittel der Einkünfte der schonenschen Sund—
orte Skanör, Falsterbo, Malmö und Helsingborg auf fünfzehn
Jahre erhalten und zum Unterpfand für die Erfüllung des
Friedens das Schloß Warberg auf Halland besetzen dürfen.

Es waren Bedingungen, die sich von vornherein dem
energischen Waldemar von Dänemark wie auch Hakon von
Norwegen gegenüber nur dann als durchführbar ergeben
mußten, wenn man diesen, nachdem sie in den Fragen der
Seeherrschaft völlig gebunden waren, Freiheit des Handelns zu
Lande gab. Und so allerdings waren sie von den Hansen
gemeint. Die Städte dachten nicht daran, gleichzeitig für ihre
fürstlichen Bundesgenossen zu sorgen. Vielmehr leiteten sie die
Thatkraft Hakons und Waldemar auf diese ab.

Hakon stürzte sich alsbald auf das mecklenburgische
Königtum in Schweden. Im Sommer 1371 erschien er mit
Kriegsmacht schon vor Stockholm, und Albrecht konnte sich
gegen ihn nur halten, indem er die Ausübung seiner könig—
lichen Gewalt fast völlig von den Beschlüssen des Reichsrals
abhängig machte. Damit untergrub er aber vollends sein
Ansehen; um das Jahr 1390 war die Stellung des mecklen—
burgischen Hauses in Schweden ein verlorener Posten; gegen
Schluß des Jahrhunderts ist Albrecht der Unionskönigin
Margaretha, Waldemars Tochter, ruhmlos gewichen.

So blieb den Mecklenburgern nur noch die Aussicht auf
eine Nachfolge in Dänemark: war doch Heinrich, Herzog
Albrechts zweiter Sohn, Schwiegersohn König Waldemars.
Allein auch diese Hoffnung schlug fehl; Nachfolger Waldemars
ward schließlich dessen Enkel Olaf, der Sohn König Hakons
und der Margaretha.

König Waldemar selbst aber gelang es noch in den letzten
Jahren seines Lebens, die Holsten, die sich in den westlichen
Teilen seines Reiches festgesetzt hatten, zu vertreiben und auch
in Schleswig entscheidenden Einfluß zu gewinnen: so ganzer
Herr wiederum seiner Lande und froher Aussichten für die
        <pb n="188" />
        —170 — Elftes Buch. Drittes Kapitel.
standinavische Zukunft seines Hauses voll ist er am 24. Ok⸗
tober 1375 gestorben.

Damit hatten die deutschen Fürsten aus der Bekämpfung
der dänischen Hegemonie keinen Vorteil gezogen; das wieder—
holte Vordringen der Grafen von Holstein nach Dänemark, der
erstmals gewagte Versuch der Mecklenburger, Schweden zu be—
herrschen, waren erfolglos geblieben. Als Sieger standen die
Städte da: sie allein ernteten die Früchte des Kampfes, wie
man ihnen noch heute nur zu gern allein den Ruhm desselben
zuschreibt: sie waren jetzt Herren der Ostsee, ja auch der
Nordsee.

Aber sie erwiesen sich des Errungenen würdig. Sie be—
griffen den Erfolg als einen Segen gegenseitigen Zusammen—
schlusses; es war keine Rede davon, die engere Einung wieder
fallen zu lassen; im Gegenteil, diese vergrößerte sich durch An⸗
schluß weiterer Städte: es sind die großen Zeiten der Hanse.
Als Kaiser Karl IV. im Jahre 1875 Lübeck besuchte, das
Haupt des Bundes, da redete er die Bürgermeister der Stadt
als Herren an und erklärte gegenüber ihrer bescheidenen Ein—
sprache: Gi sint heren; de olden registra der keiser wisen
dat ut, dat Lubeke is en der vif stede, de van keiseren
unde ereme rade is de name der herscop ghegheven, dat
se mogen gan in des keisers raat, wor se sin, da de
keiser is. Und der lübische Geschichtsschreiber Detmar, der
dies erzählt, setzt den selbstbewußten Kommentar hinzu: De
vif stede sint Roma, Venedie, Pisa, Florentie unde
Lubek«e.

Diese gewaltige Stellung, die zugleich einen Sieg über die
heimischen Fürstengewalten einschloß, erreichten aber die nord—
deutschen Städte fast zur selben Zeit, da die vlamischen Städte
den letzten großen Aufschwung ihrer Freiheit unter Philipp van
Artevelde sahen, da in Süddeutschland der schwäbische Städte—
bund als ein umfassender Bund bürgerlicher Freiheit gegen die
Fürsten geschlossen ward. Und man war sich dieses Zusammen—
hangs städtischer Bewegungen unter den Bürgern wenigstens
instinktiv bewußt; Detwar, der sonst wenig vom Süden des
        <pb n="189" />
        Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 171
Reiches zu melden weiß, teilt doch mit, daß der Schwabenbund
veranlaßt wurde durch en wys burgermester in der stad to
Ulmen, de da ys dat hoved van den steden und van den
landen.

In der That hat das städtisch-bürgerliche Element politisch
im ganzen Verlaufe unserer Geschichte wohl zu keiner Zeit eine
eigenartigere, selbständigere Stellung eingenommen, als um die
Wende des dritten und letzten Viertels des 14. Jahrhunderts:
wenn irgendwann, so hatte am ehesten damals Deutschland
Aussicht, republikanisch zu werden. Freilich ist es dazu nicht
gekommen. In harten Kämpfen, die in Süddeutschland vor⸗
nehmlich die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts füllen, sich im
allgemeinen aber noch bis über die Mitte des 15. Jahrhunderts
hinziehen, hat das Fürstentum die städtischen Republiken über⸗
wunden. Seitdem bestand darüber kein Zweifel mehr, daß die
Zukunft der Nation in absehbaren Jahrhunderten monarchisch
sein werde.

Was aber vom Fürstentum nicht besiegt, seiner ganzen
Anlage nach von ihm nicht beseitigt werden konnte, das ist die
bürgerliche, die primitiv geldwirtschaftliche Kultur jener Zeit.
Sie herrschte festgewurzelt in all den Kreisen, die sich zu den
führenden Schichten des Zeitalters rechneten, mochten sie Bürger
sein oder nicht; sie war auch die Kultur der Fürsten und ihrer
Höfe, wie sie noch dem 16. Jahrhundert die Signatur gegeben
hat; und von ihr gilt gegenüber den Fürsten das Wort, daß
auch Besiegte den Siegern Gesetze zu geben imstande sind.
        <pb n="190" />
        <pb n="191" />
        3Zwölftes Buch.
        <pb n="192" />
        <pb n="193" />
        Erstes Kapitel.
Boiale und politische Enlwicklung des
Bürgertums bis in die zweite Hälfte des
vierrehnten Lahrhunderts.

Die Sozialgeschichte des 14. und 15. Jahrhunderts ent⸗
behrt mehr als die irgend eines Zeitraums der deutschen Ge—
schichte eines einheitlichen Mittelpunktes. Die königliche Gewalt
bedeutet auf diesem Gebiete nichts mehr; seit früher Stauferzeit
schon hatte sie die Erfordernisse mißkannt, die das empordrängende
Wesen der Geldwirtschaft stellte; seit Rudolf von Habsburg war
sie, statt zu führen, ihrerseits von der autonomen Entwicklung
geleitet, gedrängt, geschwächt worden!.

Die am weitesten tragende Folge dieser Aufhebung des
königlichen, centralen Einflusses liegt in der Thatsache vor, daß
die Geldwirtschaft der staufischen und späterer Zeiten nicht durch
die Vermittlung einer höchsten, nach allen Seiten wirkenden
Gewalt gleichmäßig im Lande Fuß faßte, sondern einseitig zu—
nächst fast nur den besonderen Standorten der kommerziellen und
industriellen Entwicklung, den Städten, zu gute kam. Es ist
einer der wichtigsten Vorgänge unserer nationalen Entwicklung
überhaupt. Ihm ist es zuzuschreiben, daß im 14. und 15. Jahr⸗
hundert sich Fürsten und Städte schroff gegenübertraten, daß

S. oben S. 116 f.
        <pb n="194" />
        176 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
das 16. Jahrhundert im schwersten sozialen Kampfe der ein—
zelnen Volksteile und nationalen Gewalten dahinging, daß
endlich noch heute der Gegensatz zwischen Stadt und Land
mehr als sonst auf europäischem Boden, und nicht selten ver—
hängnisvoll, unsere innere Entwicklung bestimmen hilft.

Zunächst freilich mußte der Umstand, daß die Segnungen
des neuen geldwirtschaftlichen Zeitalters fast nur den Städten
zu gute kamen, zu einer überaus glänzenden, wenn auch hyper⸗
trophischen Entwicklung dieser führen: eben hierdurch wird das
14. und 15. Jahrhundert gekennzeichnet. Mit Recht hat darum
Gervinus diese Jahrhunderte die aristophanischen, Ranke die
plebejischen unserer Geschichte genannt: im guten wie schlechten
Sinne gehören sie vor allem dem Bürgertum.

Es ist früher schon geschildert worden, wie sich in den
Städten des 12. und 18. Jahrhunderts von sehr verschieden⸗
artigen Ursprüngen her die Ratsverfassung entwickelt hatte!. In
der Bildung des Rates, einer republikanischen obersten Stadt⸗—
behörde, war der klassische Ausdruck für die politische Befreiung
des handeltreibenden Bürgertums gewonnen worden: denn über—
all, von Karthago und Rom an bis zu den Verfassungen der
italienischen Städte des Mittelalters, bis zur Entwicklung der
holländischen Republik und bis in die Tage der Vereinigten
Staaten Nordamerikas macht sich der enge Zusammenhang
zwischen Handel und republikanischer Staatsform bemerklich.

Allein die deutschen Ratskörper des 12. und 18. Jahr⸗
hunderts waren nicht auf konstitutionellem Neuland erwachsen.
Ihre Bildung erfolgte inmitten einer längst entwickelten Ver—
fassungsorganisation der Städte, die in den Händen des Königs
sowie derjenigen Fürsten lag, denen königliche Rechte in einzelnen
Städten übertragen worden waren: oberhalb des durchbrechenden
Keims der autonomen Ratsverfassung gab es die monarchische
Schicht der Stadtherrschaft. Konnten nun die Stadtherren geneigt
sein, der neuen, zweifelsohne revolutionären Behörde des Rates

Vgl. namentlich Band III S. 36f.
        <pb n="195" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 177
kampflos zu weichen? Ja waren sie auch nur psychologisch in der
Lage, sich mit dem neuen, im Rat verkörperten Element großkauf⸗
männischen Bürgertums zu verständigen? Ihre Stadtverwaltung
sah jetzt auf mehr als ein halbes Dutzend Generationen erfolg—
reicher Thätigkeit zurück; so lange hatte sie sich in den Formen
ministerialischer, halb militärischer Beamtenthätigkeit bewegt!.
Die Überlieferung innerhalb einer solchen Verwaltung war
nicht geeignet, eine rasche Aussöhnung mit dem demokratischen,
bürgerlichen Element herbeizuführen. Zudem: indem man die
Formen dieser Verwaltung gegen die empordrängende bürger⸗
liche Bewegung beibehalten hatte, war die Verwaltung von
selbst bereits unzweckmäßig geworden, hatte sich zurückgezogen
auf die bloßen Interessen des Stadtherrn und sich dadurch
ins Unrecht gesetzt gegenüber jeder künftigen Entwicklung.
Schon im 12. Jahrhundert erscheint deshalb die Herrschaft der
Fürsten in den Städten nicht so sehr von eindringlicher Für⸗
sorge für die Weiterentwicklung der Beherrschten bestimmt, als
vom finanziellen Interesse an hergebrachten Einkünften.

Unter diesen Umständen waren die Tage der alten Stadt—
herrschaften gezählt. Und nur in der geringeren Anzahl der
Fälle fanden die Stadtherren noch den Entschluß, dem Rate
ernstlich und hartnäckigen Kampfes die Leitung der Stadt zu
bestreiten. So namentlich fast während des ganzen 13. Jahr—
hunderts in Köln und Straßburg. Hier kam es darum zu einer
in Sturm und Not dramatisch bewegten Geschichte: hier liegen die
heroischen Zeiten der altbürgerlichen Entwickelung, und dichterisch
tönen uns noch heute aus ihnen Lieb' und Leid, Treue und
Verrat, kurz alle großen sittlichen Motive mittelalterlichen
Lebens wieder. Freilich: wie verschieden schon ist dies Helden—
zeitalter der emporkommenden Stadtwirtschaft von demjenigen
der früheren, naturalwirtschaftlichen Periodel Damals die
Tage der Helden des alten Epos, des reckenhaften Hagen, des
goldlockigen Sigfrid: jetzt dagegen bürgerliche Kriege, von

mS. Band III S. 45 f.
Lamprecht, Deutsche Geschichte IV.
        <pb n="196" />
        178 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
denen nur noch die Poesie der Reimchroniken meldet. Dennoch er⸗
scheinen auch diese Kämpfe uns immer noch doppelt gewaltig,
weil typisch: noch kennt man in ihrem Verlauf nicht den sach⸗
lichen Rechtsstreit im Sinne der Gegenwart, in dem schriftliche
Urkunden statt persönlichen Eingriffes entscheidend mitreden,
noch ist der jeweilige Führer im Streit der volle Vertreter, die
Verkörperung gleichsam alter Rechtsgewohnheiten und neuen
Anspruchs: noch sind die Handlungen der wichtigsten Personen
naiver und völlig deckender Ausdruck allgemeiner Anschauungen
und Wünsche.

In den meisten Städten aber vollzog sich der UÜbergang der
Stadtherrschaft an den Rat nicht gewaltsam, sondern ruhig in
langsamer Umbildung. Und wirksam wurde hierbei eine ganz
neue Macht, das eigentliche bürgerliche Kampfesmittel, das
Geld. Eben im 18. Jahrhundert nahm die Kapitalbildung
unter den Bürgern außerordentlich zu: es war die Zeit
steigenden Handels an Rhein und Donau, die Zeit der Be—
gründung der Hanse. Und zugleich verringerte sich die wirt—
schaftliche Kraft der Fürsten und Stadtherren; es ist schon er⸗
zählt worden, in welch unerhörter Weise die altaristokratischen
Elemente der Nation mit dem Schluß der Stauferzeit ökonomisch
und auch moralisch verkümmerten!. Was lag da näher, als daß
die Stadtherren ihre obrigkeitlichen Rechte in der Stadt vor
allem vom wirtschaftlichen Standpunkte aus wesentlich als nutz—
bare Rechte betrachteten, und daß der Rat demgemäß zu dem
Versuche kam, sie ihnen abzukaufen? So erwarb er die Hoheit
lüber das Stadtgericht, anfangs vielleicht nur in der Form,
daß dem Richter des Stadtherrn Bürger zur Seite stehen
sollten, oder so, daß der Richter künftig aus den bürgerlichen,
d. h. den Ratsgeschlechtern zu wählen war, später dann ohne
Verschleierung, kurz und bündig. Und wie der Rat die Ge⸗
richtshoheit kaufte, so kaufte er billig und bar die nicht minder
wichtigen Verkehrshoheiten. Der Zoll konnte vom Stadtherrn
gemehrt oder gemindert werden: welche Quelle bürgerlicher Ver⸗

S. Band III S. 208 und oben S. 118f.
        <pb n="197" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 179
legenheiten! So pachteten wohl einige hervorragende Bürger den
Zoll, sie zahlten glatte Summen, es ward ihnen nachgesehen, wenn
sie Tarif und Erhebungsart dem Nutzen der Stadt anpaßten;
und von ihnen, wenn nicht gar direkt vom Herrn, erwarb dann
die Stadt den Zoll. Nicht minder peinlich war den Bürgern
die Art, wie der Stadtherr das Geldwesen oft rücksichts—
los handhabte. Auch hier halfen sie sich mit klingender Münze.
Sie erstanden das Münzrecht und das mit ihm verbundene
Recht des alleinigen Geldwechsels, und die Ausmünzung trat
in den öffentlichen Dienst der städtischen Wirtschaft.

Die gleiche Art zu handeln wurde auch auf andere Gebiete
hoheitlicher Rechte übertragen. So war der schließliche Erfolg,
daß langsam, unvermerkt, im geduldigen Verlauf mehrerer
Generationen der Rat an die Stelle des Stadtherrn trat: daß
die Stadt frei ward und sich selbst überlassen. Gelang es nun
gar noch, vom Könige etwa einen Gnadenbrief zu erwirken,
wonach es dem Rate allein gestattet sein sollte, Reichsrechte
und Reichsgüter im städtischen Weichbilde zu erwerben, und
nach diesem Privileg erschöpfend zu handeln: so war für die
volle Selbständigkeit der Stadt gesorgt und eine in sich ab—
geschlossene städtische Staatsbildung die Folge.

Wie mußte nun unter all diesen Vorgängen die Stellung des
Rates wachsen! Anfangs nur ein Konkurrent und Stellvertreter
der stadtherrlichen Verwaltung, auf solchen Gebieten vornehmlich,
die deren Aufmerksamkeit entgangen waren, in der Handhabung
der niederen Verkehrs- und Gewerbepolizei u. dgl., zog er jetzt die
Verwaltung der Stadt als herrschaftliches und Gemeindeorgan
zugleich an sich; die umfassendste Fürsorge für das Wohl der
Bürger ward seine Aufgabe. Die Gerichtsbarkeit wurde weit über
die Zuständigkeit des alten, landesherrlichen Gerichtes hinaus
entwickelt, indem jederlei Zuwiderhandlungen gegen die Polizei⸗
oerbote des Rates, die sich ständig erweiterten, vor das alte Ge⸗
richt oder neugebildete Sondergerichte oder endlich den Rat selbst
als Gerichtsbehörde gebracht wurden. Daneben wurde die
Finanzhoheit völlig ausgebildet; sie sprang von der Handhabung
der Verkehrsregale zur städtischen Besteuerung zunächst auf in—

12*
        <pb n="198" />
        80 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
direktem, schließlich auch direkten Wege über. Zu den Steuern
trat ferner der städtische Kriegsdienst; bald war die militärische
Hoheit des Rates über die Einwohner unbestritten. Und über all
das hinaus übernahm der Rat die Funktionen der alten städtischen
Gemeindeversammlungen; er bestimmte über die Allmende, er
regelte das Verhältnis der Gemeinde zum Klerus der städtischen
Pfarreien. Nach außen aber erschien er als der einzige legitime
Vertreter der Stadt; so entwickelte er eine eigenartige Handels—
politik, nahm Stellung zu den Fragen der Territorial- und
Reichspolitik und ward in deren Verfolg zu dem Versuche getrieben,
den städtischen Einfluß auch auf das platte Land zu erstrecken,
sei es durch Gewinnung der militärischen Kräfte des Adels,
sei es durch Begründung besonderer städtischer Territorien!.
In diesen Aufgaben lebten die Ratsherren der schönen
Zeit des 13. Jahrhunderts. Und sie fanden sich noch getragen
durch das einhellige Wohlwollen aller wichtigen Bevölkerungs—
teile der Stadt. Denn der Rat dieser Zeit war ein sich selbst
ergänzendes Kollegium, in das hinein Vertreter all der Familien
gewählt zu werden pflegten, die kräftig hervortraten in Grund—
besitz, in Handel und Kaufmannschaft, oder von alters her
hervorragten unter den Bürgern der Stadt. Darum erschien
der Rat nur als Ausführungsorgan der städtischen Aristokratie,
der Geschlechter, wie die Familien der Aristokratie nun vor—
zugsweise genannt wurden; und neidlos gehorchten ihm die
noch lebensfrisch arbeitenden Behörden der alten Untergemeinden
der Stadt, die ebenfalls aus den Geschlechtern besetzt wurden.
—ADVD
stofeln? der einzelnen Teilgemeinden neben dem Rate der Stadt:
ihnen fielen namentlich militärische und finanzielle Aufträge
von dessen Seite zu. Es waren frohe und aufstrebende Jahre,
die zudem noch vom letzten Glanze des schwindenden Ritter—
tums vergoldet wurden, denn diesem waren die besten Ge—

Genaueres unten S. 208 f. Die zur Zeit der Geschlechterverfassung
begonnene Politik reifte erst zur Zeit der Zunftverfassungen völlig aus.
2 Constabularii, vom kriegerischen Dienst zu Pferde.
        <pb n="199" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 181
schlechter des Bürgertums zugethan. In dussen tiden, heißt
es von Magdeburg!“, weren hir noch kunstabeln. Dat
weren der rikesten borger kinder; de plegen dat spel vor
to stande in den pingsten, als den Roland, den schildeken-
born, tabelrundeé und ander spel. .. Do was ein kunstabel,
de heit Brun von Sconenbeke, dat was ein gelart man.
Den beden sine gesellen, de kunstabeln, dat he on dichte
unde bedechte ein vrœoidich spel. Des makede he einen
Gral und dichte hovesche breve. Mit diesen Briefen wurde
darauf die ritterliche Jugend von Goslar und Hildesheim, von
Braunschweig, Quedlinburg und an andern Orten zum höfischen
Turnier nach Magdeburg entboten: es waren selige Zeiten.

Allein in den meisten Städten währten sie nur wenige Jahr⸗
zehnte: dann zeigte sich auch in dieser Blüte der Wurm des
Verderbens. Handelsaristokratien pflegen kurzlebig zu sein; das
UÜbermaß raschen Gewinnes entsittlicht, die dauernde Richtung des
Geistes auf den Erwerb entfesselt die Selbstsucht: nicht umsonst
fürchten die Begründer von großen Bank- und Handelshäusern auch
heutzutage die sogenannte dritte Generation, den Ruin ihrer
Schöpfungen in den Händen minderwertiger Enkel. Im 13. Jahr⸗
hundert kam hinzu, daß die Wirkungen des Kapitals weitaus
mächtiger waren, als in späteren Zeiten. Das Kapital war
ein neues, der Masse der Nation noch unbekanntes wirtschaft⸗
liches Machtmittel; darum wirkte es noch mit der Wucht des
Unheimlichen und Unerhörten. Zudem galt seine Ausnutzung,
weil noch nicht voll aufgenommen in das Bewußtsein der
Nation, auch sittlich als verwerflich: ein Kölner Patriziersohn
der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, der Cisterziensermönch
Caesarius von Heisterbach, hat der Kirche das Wort nach—
gesprochen: Mercator sine peccamine vix esssse potest. So
auf einem sittlichen Standpunkt fußend, der von vornherein
den Bedenken der Zeitgenossen ausgesetzt war, unterlagen die
Geschlechter des 18. Jahrhunderts um so eher verderblichem
Verfall: sie wurden hochmütig und gewissenlos.

Chroniken von Magdeburg J, hrsgeg. v. Janicke S. 168.
        <pb n="200" />
        82 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
Der sittliche Ruin aber wirkte ohne weiteres auch auf
ihre soziale und politische Stellung zurück. Die freie Bildung
eines mehr oder minder weiten Zirkels patrizischer Geschlechter
hörte auf; man schloß sich jetzt streng untereinander ab und
berfiel damit der Cliquenherrschaft und den schlimmen Folgen
exklusiver und eng verfilzter Verwandtschaftsverhältnisse. Zugleich
nahm man in dieser Lage doppelt leicht teil an den Fäulnis⸗
erscheinungen des verfallenden Rittertums: Rauflust und Turnier⸗
spielerei, moralische Prostitution in öffentlichem Possenreißen und
Gaukelspiel wurden gewöhnlich, und es erwuchs schließlich eine
Jeunesse dorée, die in witzlosem, nächtlichem Unfug und
Schlimmerem, in Hazardspiel und Frauenschändung, den Zweck
des Daseins erblickte.

Unmöglich konnte diese entartende Gesellschaft die alte
Stadtherrschaft des Rates wahren. Der Rat hatte bisher
ziemlich patriarchalisch regiert; er hatte sich wenig um die
Meinung der unter ihm und unter den Geschlechtern leben⸗
den Gemeinde gekümmert — und er hatte dieser nicht be—
durft, da er gut regierte —; er hatte auch, weil unterstützt
oon den Geschlechtervorständen der Untergemeinden, keine fest—
gegliederte untere Verwaltung entwickelt, er hatte somit keine
Verantwortlichkeiten abgegrenzt, er hatte keine Kontrollen seiner
Verwaltung eingeführt, er hatte die Gefahren einer beinahe
völligen Vermischung der politisch-administrativen und der
jurisdiktionellen Gewalten übersehen und nirgends gemildert:
sein Lebenshauch war das strenge Pflichtgefühl aller gewesen.

Das ging nun verloren. Die Rechtssprechung ward
verwirrt, verwahrlost, unpünktlich, käuflich. Die Finanzen
waren niemals vollkommen übersichtlich geordnet gewesen,
jetzt dienten sie der Bereicherung und Bestechung einzelner,
und bei steigenden Ausgaben sah man sich zur Einführung
neuer Steuern gezwungen, die dann fast durchweg indirekter
Natur waren und darum fast nur die Gemeinde, nicht die
Geschlechter belasteten. Und wie den finanziellen Opfern, so
hdegannen die Geschlechter sich auch dem militärischen Dienst zu
entziehen. Sie erschienen wohl noch auf Turnieren in der
        <pb n="201" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 183
kriegsuntauglichen Rüstung des ritterlichen Sportsmanns; den
Ernst aber überließen sie den groben Spießen der Fußknechte
aus der Gemeinde.

So schien es, als seien die Geschlechter nicht so sehr
Herren, als Ausbeuter der Stadt. Und sie selbst hatten dessen
kein Hehl. Ja darüber hinaus suchten sie an einzelnen Orten
die Gemeinde auch noch unmittelbar zu schädigen und den
Schwächeren in ihr eine Art neuer Knechtschaft aufzuerlegen,
indem sie sie zu Mundmannen, zu Klienten hinabdrückten.

Trug eine solche Wendung die Aussicht der Dauer in sich?
Es wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Gemeinde ein
loses Gefüge unselbständig nebeneinander gestellter Personen,
eine Institution ohne Lebenskraft und treibende Macht eigner
Entwicklung gewesen wäre. Indes das Gegenteil war der Fall:
schon stand eine andere Bevölkerungsschicht, standen die Zünfte
hereit als Erben einer neugearteten Zukunft.
II.
Die Veredlung von Rohstoffen besteht so lange, als von
einer Kultur überhaupt gesprochen werden kann; und sie verläuft
bon dem Augenblick an in häuslicher Arbeit, wo die natürliche
Gliederung der Menschen ihren Ausdruck in Geschlecht und
Familie gefunden hat. Und bald gehört sie zu den wichtigsten
debensäußerungen wachsender Kultur; fast immer steht sie in
innigster Verbindung mit den ersten Regungen des Kunst⸗
geschmacks, der ästhetischen Betrachtung der Dinge. So bildet
ich jener Hausfleiß aus, der sich in der Form uralter primi⸗
iber Hausindustrie, im Spinnen und Weben, im Schnitzen und
Flechten teilweise noch hindurchgerettet hat bis auf unsere Tage.

Neben diesen Hausfleiß war aber innerhalb der deutschen
Entwicklung bereits sehr früh, gewiß schon in vorgeschichtlicher
Zeit, das Wandergewerbe getreten. Wie die Kaufleute der
Urzeit, so wanderten auch einzelne Handwerker von Ort zu Ort,
am ihre Kunst zu üben, vor allem der Waffenschmied und der
        <pb n="202" />
        184 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
Goldschmied!. Und in geschichtlicher Zeit gesellten sich den
altnationalen Wandergewerben noch einige halbfremde hinzu,
so namentlich das Maurerhandwerk zum Aufbau von Stein⸗
kirchen, Steinhäusern und Steinburgen, die unserer Kultur
ursprünglich fehlten. Seine Vertreter kamen zumeist aus dem
Süden, aus der Lombardei, aus der Umgegend vornehmlich
Comacchios: sie sind die Förderer noch des romanischen Stils
auf deutschem Boden gewesen.

Inzwischen aber hatte sich innerhalb der deutschen Ent—
wicklung selbst längst die Grundlage eines weiteren gewerblichen
Fortschrittes gebildet. Wie das ganze Dasein der Großgrund—
herrschaften des 7. bis 12. Jahrhunderts den Charakter einer
erweiterten Haus- und Familienwirtschaft zeigt, so war auch
die Industrie des Einzelhauses in ihnen vertreten und zur
Gruppenbildung höriger Handwerker erwachsen. Und diese
neuen Vertreter gewerblichen Fleißes nahmen neben den alt⸗
nationalen Überlieferungen zugleich die technische Tradition des
klassischen Altertums auf; besonders in den geistlichen Grund—
herrschaften wurden auch fremde Fertigkeiten gepflegt, das Bau—⸗
handwerk, der Glockenguß, die Malerei, die Stickerei, die Per—⸗
zamenterei, einzelne bisher unbekannte Techniken der Edelmetalle:
alles handwerkliche Voraussetzungen des religiösen Kultus und
des geistlichen Berufes.

Es war eine Entwicklung, die sich ganz entsprechend der
sonstigen Verfassung der Großgrundherrschaften vorwärts be—
wegte: die Handwerker oder einzelnen Gewerksgruppen bildeten
besondere Genossenschaften unter Leitung eines grundherrlichen
Meisters, genau so, wie die einzelnen Fronhofsgenossenschaften
unter ihrem Meier standen?. Der Höhepunkt dieser Bildung
ward wohl in der Villenverfassung Karls des Großen erreicht:
da findet sich eine ganze Anzahl gut verteilter und reich—
lich mit Arbeitskräften ausgestatteter Handwerkerministerien,
Brauereien und Brennereien, Seifensiedereien und Glashütten,

Vgl. dazu Band 18 S. 45 f., 172. (11.2. 41 f., 168)
Vgal. Band 118 S. 90 f. (III.2. S. 89).
        <pb n="203" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 185
und neben ihnen stehen für die Textilindustrie zahlreiche Werk—
häuser höriger und unfreier Frauen. Aber auch später noch
wiederholte sich die Organisation, wenn auch nicht in so weit—
sichtig durchgeführtem Maßstabe, in allen Grundherrschaften;
so besaß das Kloster Weihenstephan bei Freising noch im Jahre
1146 einen Bierbrauer, einen Schmied, Gerber, Metzger, Weber,
Schuhmacher, Kürschner, Faßbinder, Krämer, Maler, Bäcker,
sowie auch eine Wein- und Bierschenke!.

Der Natur der Sache nach arbeiteten nun diese hörigen
Handwerker anfangs nur für ihren Herrn, und niemals zur
Blütezeit der Grundherrschaft wird diese Verbindung grundsätz⸗
lich gelöst worden sein: denn zunächst handelte es sich nur um
die Veredlung von Stoffen, die in der Grundherrschaft meist
selbst erzeugt worden waren und die in veredeltem Zustand dem
Gebrauche der Grundherrschaft dienen sollten. Aber gegen Schluß
der guten Zeit grundherrlicher Entwicklung begann der größere
Grundherr doch wohl schon regelmäßig nebenher Erzeugnisse seiner
Handwerker auch weiter zu vertreiben; darum finden sich unter
den Klosterleuten von Weihenstephan um die Mitte des 12. Jahr⸗
hunderts auch Krämer, Wein- und Bierschenker. Und damals
wurde den Handwerkern wohl auch schon längst vom Herrn
nachgesehen, daß sie ihrerseits für andere Abnehmer, als nur den
Herrn arbeiteten: sie konnten sich einen Kundenkreis, im günstigen
Falle eine regelmäßige Absatzgelegenheit schaffen: sie traten mit
einem Fuße schon in freiere Stellung. Vor allem geschah das
da, wo Sitze hervorragender Grundherren in großen Städten
lagen; darum sind namentlich die Hofhandwerker der Bischöfe
gern einer selbständigeren Entwicklung entgegengereift.

Für eine tiefere Auffassung aber liegt der eigentliche Grund
dieser freieren Entwicklung darin, daß sich ein Markt, wenn
auch noch in sehr primitiver Gestaltung, zu bilden begann.
Erst dessen Entstehen, erst das Aufkommen eines ausgedehnteren

Vgl. Bücher, Art. Gewerbe im Handwörterbuch der Staatswissen⸗
schaften 3, 922959; ein Artikel, der überhaupt eine Fülle neuer An⸗
schauungen und Aufschlüsse zu dem oben behandelten Thema bringt.
        <pb n="204" />
        186 Zwõlftes Buch. Erstes Kapitel.
Verkehrs bewirkte eine Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft
über die agrarische Einförmigkeit früherer Zeiten hinaus: der
Handel war früher da, als das Gewerbe, er erzeugte das freiere
Handwerk. Dieser Handel als ständiger und ohne größere
Unterbrechungen andauernder, berufsmäßig ausgebildeter Zweig
der Volkswirtschaft bestand aber erst seit der Ausbildung regel⸗
mäßiger Wochenmärkte, d. h. in den Anfängen seit Ende des
10. Jahrhunderts, völlig ausgeprägt erst seit der Wende etwa
des 11. und 12. Jahrhunderts!.

Indem aber eine so allgemein wirkende Ursache gewerblichen
Fortschrittes eintrat, war es unmöglich, daß ihr Einfluß sich
auf die Grundherrschaft und deren hörige Handwerker allein be—
schränkte. Die städtische Bevölkerung auch außerhalb der grund—
hörigen Bestandteile öffnete sich der neuen Anregung. Zwar
waren die altfreien Bürger, wie sie sicher übrigens nur für die
Städte Mainz, Trier, Köln und Magdeburg nachzuweisen sind,
wohl der Regel nach in die werdende Großkaufmannschaft des
11. und 12. Jahrhunderts aufgegangen, und dieser hatte sich
vielleicht auch manch minderfreies Element der städtischen Ein—
wohner zugesellt. Aber neben diesem Kreis lebte doch noch
eine Menge einst höriger Elemente, die eben in diesen Zeiten,
unter den Ottonen und Saliern, sich zu heben begannen: in
Worms, in Speier, in Mainz verschwindet jede alte Unfreiheit
schon um die Mitte des 11. Jahrhunderts. Wie mußten nun
diese Bevölkerungsschichten, die Pioniere gleichsam des freiheit—
lichen Fortschrittes der frühmittelalterlichen Hörigkeit, mit Be—
gierde den neuen handwerklichen Berufsformen zustreben, die
eine Arbeit für wechselnde Kunden, ja eine Produktion für in
Bildung begriffene Marktverhältnisse versprachen.

Und nicht bloß die tieferen Bevölkerungsschichten der Städte
versuchten sich in gewerblicher Thätigkeit; ihnen zur Seite tra—
ten hörige Handwerker vom Lande. Innerhalb der Grundherr⸗
schaften hatten viele Grundholde gesessen, die wirtschaftlich halb

Rathgen, die Entstehung der Maͤrkte in Deutschland, Diss. Straß—
burg (1881). S. 62 ff., vgl. dazu Schulte, Zeitschr. für die Gesch. des
Oberrheins, N.F. 5, 1550 Anm. 1.
        <pb n="205" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 187
auf Produkten des Ackerbaues, halb auf Erzeugnissen des Haus⸗
fleißes fußten, die Leinwand und Wollenzeug, Schindeln und
Dauben, Schüsseln und Reifen, Kessel und Pflugscharen fertigten.
Sie alle begannen mit dem Steigen städtischen Verkehrs sehn⸗
—00—— Stadtwälle zu
schauen, sie verließen ihre Gütchen und zerrissen ihr grundhöriges
Band, sie flohen den Städten zu. Hier lebten sie in Schweigen
und Hoffnung, bis daß ein Jahr seit ihrer Flucht verstrichen
war und sie sich durch die Luft der neuen, freien Umgebung
vor weiterer Verfolgung seitens ihres Grundherren geschützt
sahen: dann tauchten sie empor und stellten ihre alte Kunst⸗
fertigkeit in den Dienst des neuen Berufes. Es waren Wan⸗
derungen, denen sich auch wohl rein ackerbauende Grundholde
gelegentlich anschlossen: wie jede zuwandernde willige Arbeits-
kraft erhöhten sie Bedeutung und Macht der Stadt. Darum
wurden auch sie als Ankömmlinge gern aufgenommen, so
mittellos sie zumeist eintrafen; noch in später Zeit hatten
sie in Frankfurt zunächst kein Burgergeld zu zahlen, sie kamen
gleichsam auf Versuch, und man stundete ihnen die Forderung
mit der schönen Formel: si fortuna sibi arridebit, pagabit.

Und das Glück lachte den meisten. Das Handwerk galt
noch als Kunst; es trennte von der Menge, die in unquali⸗
fizierter Arbeit aufging; seine Vertreter wurden haushäbig in
einer kleinen Bretterhütte zu Zins oder Rente; sie galten als
mehr oder minder frei; die Anfänge eines auf sich gestellten
Handwerks neben dem alten hofhörigen Handwerk tauchten
emvor.

In diesem Zusammenhange nun, in der Zeit des Neben⸗
einanderbestehens hofhöriger und freier gewerblicher Arbeit,
erwuchs für die zahlreicher vertretenen Handwerke die Zunft.
Wie ist sie entstanden? Ein schwer zu lichtendes Dunkel ruht
über dem konkreten Vorgang ihrer Bildung nicht minder, wie
über den ersten organisatorischen Anfängen der Großkaufmann⸗
schaft. Wir stehen hier vor einer jener geheimnisvollen Kam—
mern anfänglichen geschichtlichen Lebens, in die einzudringen dem
Historiker wohl ebenso wenig vollkommen gelingen wird, wie
        <pb n="206" />
        188 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
dem Naturforscher die Erkenntniß der tiefsten Lebensprinzipien
elementaren Daseins gegeben ist.

Gewiß ist, daß die Zeit auch für den Fortschritt der ge—
werblichen Entwicklung die genossenschaftliche Form forderte;
das Prinzip sozialer Klassen- und Gruppenbildung mußte im
Mittelalter genossenschaftlich sein, da es auf dem Gedanken der
Ebenbürtigkeit beruhte!. Und so sehen wir überall seit dem
12. und 13. Jahrhundert für neue Lebensverhältnisse auch
neue Einungen und korporative Bildungen emporsprießen,
Pachtgenossenschaften, Gehöferschaften, Lehnsverbände, Dienst⸗
genossenschaften, Burggemeinschaften; in diesen Zusammen⸗
hang des Werdens gehört auch die Zunft.

Zweifelhaft aber bleibt im allgemeinen und auch wohl in
vielen Einzelfällen, unter welchen Voraussetzungen die ver—
fassungsmäßige Ausschälung der neuen gewerblichen Genossen—
schaft aus etwa vorhandenen älteren Bildungen verlaufen ist.
Lebten in den Zunften alte Schwurgenossenschaften teilweis in
veränderter Form fort? Lag ihnen die Begründung zunächst
geistlicher Bruderschaften von Gewerbetreibenden desselben Hand—
werks zu Grunde? Gingen sie hervor aus den hofrechtlichen
Handwerkergenossenschaften, waren sie nur eine Vervollständigung
dieser? Oder waren sie freie Bildungen, sei es in Anlehnung an
die kaufmännische Genossenschaft der Gilde, sei es unter
gänzlicher Aufnahme in diese, wo sie dann im Verlaufe des
12. Jahrhunderts einen Emanzipationskampf aus diesen heraus
zu vollkommener Selbständigkeit hätten bestehen müssen? All
das sind Möglichkeiten, von denen die eine oder die andre für
diesen oder jenen Ort thatsächlich zugetroffen sein mag; es sind
Entwicklungsrichtungen, deren mehrere oder alle sich in den
verschiedensten Kombinationen zur Gestaltung der zünftlerischen
Genossenschaften haben verbinden können.

Wie dem auch sei: im Laufe des 12. Jahrhunderts tritt
uns an den verschiedensten Stellen die Zunft als ein wesentlich
einheitlich charakterisierter, eigenartiger Verband entgegen. Be—

Val. Band III S. 85.
        <pb n="207" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 189
zeichnend für ihn ist, daß sich die Beflissenen des gleichen
Handwerks der Regel nach in einer Lebensgemeinschaft zu—
sammenfinden, die ideell in dem Kult eines gemeinsamen
Heiligen gipfelt und materiell bezweckt, den Wettbewerb unter
den Genossen zur Erzielung möglichst gleichen Gewinnes zu
regeln, die lokalen Kunden an die Erwerbsthätigkeit aller zu
fesseln und im Falle besonders kostbarer Handwerksvorrichtungen
für deren gemeinsame Beschaffung, für Walkmühlen z. B., für
Bleichen, Färbereien, Tuchrahmen u. dergl. zu sorgen. Dabei
sind die Verbände an sich noch lose und faltenreich. Die
Arbeitsfelder der einzelnen Zünfte sind noch nicht unverrückbar
abgegrenzt, es ist noch kein bestimmter Lehrgang zur Erlernung
der handwerklichen Technik vorgeschrieben, es giebt noch ge—
legentlich Leute in jeder Zunft, die überhaupt dem Handwerk
ferne stehen; jede frische und frohe Kraft ist zur Aufnahme
noch willkommen, der Unterschied von arm und reich ist wenig
entwickelt, man fußt nur auf der Verwertung der persön⸗
lichen Arbeitskraft. Zugleich hält sich die Zunft noch voll⸗
kommen fern von jeder Tendenz der Arbeitsvereinigung, die
eine Zerlegung der einzelnen Arbeitsmanipulationen in ver—
schiedene Teile und die Vergebung dieser Teile an die einzelnen
Zunftgenossen erfordert hätte: sie ist keineswegs eine Organi⸗
sation der technischen Arbeit; weit ist sie entfernt von der indi⸗
bidualisierenden Arbeitsteilung der modernen Fabrik und den
Idealen des gegenwärtigen Kommunismus: sie läßt jedem
Genossen die ganze Arbeit. Dafür bindet sie aber andrerseits
den Genossen mit seinem ganzen Lebensinhalt an die Ver⸗
einigung: er hat in ihr mit all seinen Interessen, nicht bloß
mit den gewerblichen, aufzugehen; es ist ein Bund auf Leben
und Sterben. So ist die Zunft, wie die Gilde und die Mark—
genossenschaft, zwar eine wirtschaftliche Genossenschaft, aber mit
dem ausgesprochensten Zwecke allgemeiner Lebensfürsorge für
alle, die ihr zugehören.

Indes von diesen genossenschaftlichen Bildungen umfaßte
nur die Markgenossenschaft ihrer Verbreitung nach grundsätzlich
das ganze Volk: sie war das Erzeugnis von Zeitaltern mangelnder
        <pb n="208" />
        190 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
Kapitalbildung, von Zeiten mithin, da der einzelne seine Zukunft
überhaupt nicht allein für sich durch Ersparnisse oder Darlehen
zu sichern vermochte, sondern des Schutzes seiner Umgebung
bedurfte: darum war sie staatliche Zwangsbildung. Gilde
und Zunft dagegen gehörten bereits einem Zeitalter an, das die
Möglichkeit kleiner Kapitalanhäufungen und somit auch die Mög—
lichkeit ẽͤkonomischer Selbstsicherung wenn nicht kannte, so doch
schon ahnte. Darum waren sie ihrem Ursprunge nach autonome
Bildungen von unten her, Verbände, welche gegenüber der noch
bestehenden Kapitalarmut die volle Lebensfürsorge nicht erst
möglich machen, sondern nur erleichtern sollten: schon stellte sich
in ihnen neben den alten absoluten Assoziationszwang ein klein
wenig die beginnende Freiheit des Individuums.

Aber freilich zeigte sich, daß ein absolut freier Zusammen—
schluß gleichgesinnter Handwerksgenossen zur Zunft doch noch
nicht kräftig genug in seinem Bestande war, um die Genossen
in vollkommener Sicherheit zu erhalten und zu fördern; sehr
bald jedenfalls verlangte man nach staatlichem, städtischem
Schutze. Die Handwerkerbewegung lief damit zunächst hinaus
auf den Wunsch amtlicher Anerkennung der zünftigen Ge—
nossenschaften: erst damit schien das Leben dieser und die
Handhabung der genossenschaftlichen Vorschriften in ihnen völlig
gesichert.

Der Wunsch fand von seiten der städtischen Verwaltung,
mochte sie durch einen alten fürstlichen Stadtherrn oder durch
einen jungen autonomen Rat vertreten sein, fast überall Ent—⸗
gegenkommen. Die Arbeit, welche die Handwerker leisteten,
wurde von dieser Seite her noch durchaus unter den Begriff
des Dienstes gebracht: an Stelle der alten ländlichen Hörigkeit
gegenüber einem Grundherrn war für die Anschauung der
Stadtherren jetzt gleichsam eine freiere Hörigkeit der Hand—
werker gegenüber dem bürgerlichen Publikum getreten, und dessen
Interesse war obrigkeitlich zu wahren. Wie konnte das besser
geschehen, als indem man die Zunft mit gewissen Rechten
ausstattete gegen die Verpflichtung, den gewerblichen Wünschen
der Herrschaft nachzukommen?
        <pb n="209" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 191
So erhielten die Zunfte für ihre Statuten die Billigung
der Stadtherrschaft und für die polizeiliche und rechtliche Durch—
führung derselben das Privilegium öffentlicher Zwangsgewalt;
so vermochten sie sich als Gewerbepolizeien und Gewerbegerichte
der verschiedenen Handwerke zu konstituieren; mit Recht bemerkt
daher die Rynesbercher Chronik von Bremen zum Jahre 1273:
in der selvon tyt wart den amten (d. h. Zünften) von dem
rate geven ere eghene gherichte. Eine solche Umformung,
die Ausstattung der Zünfte mit öffentlicher Gewalt, ihre Ver—
wandlung zu gleichsam offiziösen Körperschaften, war nicht
möglich, ohne daß jeder Zunft zugleich alle Arbeiter unterstellt
wurden, die gleichen Handwerks mit ihr waren. Denn wie
hätte ein gewerbliches Gericht nach mittelalterlicher Anschauung
iber jemand abgehalten werden können, der nicht Genosse der
urteilenden Gerichtsgemeinde war? So ergab sich aus der
Verleihung des Bannes an die Zunft als Gewerbegerichts—
gemeinde ohne weiteres der Zunftzwang, die Notwendigkeit,
daß alle Handwerker gleicher Bethätigung in derselben Stadt
auch der Zunft ihres Gewerbes angehörten.

Welche Umformungen aber mußten nun weiterhin infolge
dieses Zunftzwangs eintreten! Jetzt war die Gewerbsgenossen—
schaft zwar nicht generell, wie die alte Markgenossenschaft, aber
doch für die Berufsgenossen Zwangsgemeinde; sie hatte öffent⸗
lichen Charakter; sie war damit befähigt, auch andere öffent—
liche Aufgaben außer der Gewerbegerichtsbarkeit zu übernehmen.
Es war eine Wandlung, die den Zünften über kurz oder lang
eine Rolle in der Weiterentwicklung der städtischen Verfassung
zuwies: um so mehr, je mehr sie an Zahl ihrer Mitglieder
wuchsen!, — und um so rascher, je mehr sich die patrizischen
Geschlechter schon um die Wende des 183. und 14. Jahrhunderts
Allgemeinere Zahlen stehen freilich einstweilen erst für spätere
Zeiten zu Gebote. In Frankfurt sind nach Bücher auf 1000 männliche
Personen im Gewerbe beschäftigt 1387: 514, 1875: 867 Personen. — In
Bent, Brügge, Brüssel, Köln schwankt die Zahl der Zünfte im 14. Jahr—
hundert zwischen 50 und 60. In Jeperen wurden im 14. Jahrhundert
ährlich bis zu 89 000 Stück Tuch gebleit (Vandenpeereboom, Numis-
matique yproise S. 328 ff.).
        <pb n="210" />
        192 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
der Aufgabe voller Leitung der städtischen Interessen nicht mehr
gewachsen zeigten.

III.
Sollte die Zunft die wichtigen, ihr übertragenen obrig—
keitlichen Rechte vollkommen nutzen, so bedurfte es einer Hebung
ihrer wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen. Das geschah in
den fortgeschrittensten Städten etwa seit Anfang, überall aber
seit Mitte des 13. Jahrhunderts. Es war hierzu vor allem
nötig, daß die bisher fast mittellosen, wesentlich nur auf ihrer
Hände Arbeit angewiesenen Genossen ein Arbeitskapital erwarben,
das ihnen den sorgenfreien und selbständigen Betrieb ihres
Handwerks gestattete.

Die wirtschaftliche Entwicklung war dem günstig. Die
Preise der landwirtschaftlichen Produkte waren im 18. und
14. Jahrhundert allgemein sehr niedrig: es war das Zeitalter
der Kolonisation und des letzten großen Landesausbaus!. Und
andrerseits standen die Handwerkslöhne sehr hoch; handelte es
sich doch bei ihnen noch um besonders bewertetel, etwa im
Sinne heutigen kunstgewerblichen Schaffens aufgefaßte Arbeit.
So kam es, daß im allgemeinen etwa schon der halbe Tages—
lohn eines Handwerkers zur Beschaffung voller Nahrung ein—
schließlich des Fleisches und Weines ausgereicht haben wird;
sehr leicht konnte der Handwerker sparen. Die Ersparnisse
aber dienten naturgemäß der Entwicklung eines besseren Arbeits—
kapitales. Der ermietete Grund und Boden, darauf der einzelne
zunächst nur eine kümmerliche Bretterbude gesetzt hatte, wurde
mit einem kleinen Häuschen bebaut: so erschien dies Häuschen
bald als das Wesentliche des ganzen immobiliaren Besitzes, und
das auf die Bodenmiete für den Handwerker bisher konstituierte
Verhältnis halb persönlicher Bindung, das im Vordergrund ge—
standen hatte, trat zurück und verschob sich in eine rein dingliche
Erbpacht. Und bald trat, zumeist wohl in der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts, eine noch weiter gehende Wendung zu

Vgl. Band III S. 324 ff.
        <pb n="211" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 198
Gunsten des Handwerkers ein: er erschien jetzt als Eigentümer
des Hauses wie des Hausgrundes, und der alte Zins galt nur
noch als eine auf seinem Eigentum lastende Rente. So war
eine freie Werkstatt gewonnen.

Und schon konnte sich in ihr eine wirtschaftlich und sozial
viel freier gewordene Arbeit niederlassen.

Die uͤrsprünglichen Zunftgenossen waren bloße Hand—
arbeiter fast ohne Arbeitskapital gewesen. Nur spärliches
Werkzeug besaßen sie, nicht entfernt waren sie in der Lage, mit
allein von ihnen gestellten Rohstoffen auf ihre Gefahr zu pro—
duzieren; sie arbeiteten vielmehr auf Kosten des jeweiligen
Kunden mit dem Material, das dieser ihnen übergab. So
wurde dem Schmiede das Eisen, dem Kerzengießer das Wachs,
dem Schreiner das Holz, dem Glaser Blei und Glas, dem
Kannengießer Zinn, dem Ofensetzer Kacheln, Dachstein, Lehm
und Haar von den Kunden geliefert zur Herstellung häuslicher
Gebrauchswerte. Darum erscheinen neben den eigentlichen Hand⸗
werkern urspruünglich auch Sackträger und Weinschröter, ja
selbst noch niedrigere Tagelöhner gelegentlich zünftig geeint;
— mit den Händen
wirkten, wie diese.

Immerhin aber begann schon sehr früh der reinen Arbeits⸗
bethätigung der Zünfte für Kunden eine geringe Produktion
von Waren für den Markt zur Seite zu gehen. Und damit
wurden die einzelnen Zunftgenossen Arbeitsunternehmer; sie
wagten kleine Kapitalanlagen zur Veredlung von Rohstoffen.
Diese Richtung des Erwerbs wurde dann, im Laufe des
13. Jahrhunderts, mit steigenden Lohnersparnissen immer
bedeutender; im 14. Jahrhundert galt sie als Kennzeichen des
besseren Zunftbruders; der bloße handwerkliche Arbeiter begann
zum Gesellen herabzusinken oder wurde, wenn selbständig,
Als Störer oder Bönhase, als Proletarier der gewerblichen
Erzeugung, mißachtet.

In der Befruchtung mit Arbeitskapital aber, in der Aus⸗
stattung mit eignem Haus und eigner Werkstatt, in dem Erwerb
der Fähigkeit eignen Ankaufs von Rohstoffen erwuchsen die Zunft⸗

Lamdrecht, Deutsche Geschichte. IV. 183
        <pb n="212" />
        194 J Zwolftes Buch. Erstes Kapitel
genossen erst zu einem völlig selbstsichern Stande, wurde die
Alasse der Gewerbtreibenden erst sozial vollkommen begründet.

So mußten sie auch zur sozialen Geltung zu gelangen
suchen. Ihr neues Eigen aus Arbeitsüberschuß, wie es frei⸗—
menschliche Schöpfung war, wohlerrungen, ein Erzeugnis ver—
dienstlichen Schweißes, mußte alsbald in Gegensatz geraten zu dem
hisherigen Eigentum aus Grundeigen, das einer jeden auf seine
Ausbeutung verwandten Arbeitskraft übermächtig entgegengetreten
war und sie verdinglicht, unpersönlich, hörig gemacht hatte: das
Eigen aus Arbeitsüberschuß mußte den Zünften den Genuß der
Freiheit entgegenbringen, sie auffordern, ihre persönliche Selb—
ständigkeit zu erringen und zu befestigen. Möglich war das inner⸗
halb des genossenschaftlichen Lebens nur durch Entwicklung be—
sonderer Ehrbegriffe des Berufes, durch Ansprüche auch äußer—
licher Ehrung, durch Ausschluß geringerer Elemente aus der
Zunft, durch strenge Zucht im Innern.

In der That vereinten sich diese mannigfachen Antriebe
zu einer weiteren Entwicklung der Zunft; nur in einem solchen
Ausbau der zünftlerischen Institutionen war der sichere soziale
Ausdruck der neu errungenen wirtschaftlichen Bedeutung zu
erwarten.

Von hier aus wurde vor allem die Personalverfassung der
Zunft endgültig gestaltet. Hatte die Markgenossenschaft ohne
festere Organisation in dieser Hinsicht, ja ohne sichere Spitze
und ohne regelmäßige finanzielle Grundlage dahingelebt, hatte
die Ordnung ihrer Beschlußfassung so geschwankt, daß selbst das
Mehrheitsrecht bei der Abstimmung lange Zweifeln unterlegen
blieb: alles Formen des älteren deutschen Genossenschaftslebens,
die auch nicht ohne Einfluß auf die Entwicklung der ältesten
Verfassung der Zünfte gewesen sein können: so sehen wir jetzt
in den Zünften überall ein regelmüßiges, aus den Zunftgenossen
selbst gewähltes Oberhaupt auftreten; und wir finden eine gemein—
same Kasse und einen geordneten Haushalt, sowie die Herrschaft des
Grundsatzes der Mehrheit. Es sind die ersten rein geschäftsmäßig
geordneten Formen genossenschaftlicher Selbstverwaltung auf
deutschem Boden; es ist ein Fortschritt von allgemeiner Bedeutung.
        <pb n="213" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 195
Dem entspricht es, wenn auch in den Familien der Zunft—
genossen, den Lebenskreisen also, die von der Zunft in mancher
Hinsicht, sozial, wie wirtschaftlich und geistig abhängig waren,
eine bestimmtere Ordnung des Daseins einsetzt. Die Lehrlinge
und Gesellen werden in die Familie des Meisters aufgenommen;
sie werden volle Mitglieder dieser, und der Meister wird ihr
Vormund und väterlicher Herr. Darum gelten auch für die
Gesellen, obwohl sie in der Verwaltung der Zunft fast noch
gleichberechtigt neben den Meistern stehen, doch die bindendsten
häuslichen Vorschriften: sie werden bestraft, wenn sie sich über—
nehmen, sie dürfen nicht an öffentlichen Orten spielen, sie sind
die abendliche Hausstunde des Meisters einzuhalten verpflichtet.
Aber auch in der Sicherung ihrer äußeren Existenz sind sie das
Ingesinde des Meisters; sie werden von ihm unterstützt und
gepflegt in Krankheit und Armut. Und hier ist der Punkt, wo
die Zunft selbst in das Schicksal der Familie sichernd eingreift:
sie hat ihr Hospital oder wenigstens einige Hospitalbetten für
Familienkranke, und sie versorgt die Witwen ihrer Meister, in—
dem sie sie ermächtigt, das Handwerk des Verstorbenen fortzusetzen.

Es sind wohlthätige Ausflüsse jener strengen Zunftordnung,
die im genossenschaftlichen Leben der Zunftbrüder noch viel
mehr Geltung gewann. Hier wurde alles gethan, um die
wirtschaftliche Gleichheit der einzelnen Gewerbegenossen trotz ver—
schiedenartig entwickelten Arbeitskapitals weiter zu erhalten; ein
Normalarbeitstag wurde festgesetzt, dessen Beginn und Ende
die städtische Glocke verkündete, die Nachtarbeit ward untersagt,
der Lohn der unselbständigen Genossen durch Taxe festgelegt, die
Höhe der Produktion normiert, sogar die Reklame geregelt. Und
wie man für sich im Innern der Zunft sorgte, so sorgte man
auch für die Ehre der Zunft nach außen durch die genauesten
Bestimmungen über die Qualität der Ware. Darum mußten
die Werkstätten nach der Straße zu liegen zu öffentlicher Kon—
trolle der Arbeit, darum mußte jede Vermischung von Rohstoffen
unterbleiben, und keine Arbeit durfte begonnen werden, bevor
die frühere fertig vorlag.

Auf diesem Gebiete wahrte die Zukunft, indem sie ihre

24
        <pb n="214" />
        196 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
eigene Ehre betonte, zugleich schon das öffentliche Interesse, und
erfreute sich deshalb zur Durchführung ihrer Maßregeln der
öffentlichen Zwangsgewalt. Indem sie sich aber bis zu dieser
Höhe entwickelte, trat sie zugleich auch nach einer ganz andern
Seite hin, und viel mehr noch, als bisher, den öffentlichen
städtischen Aufgaben näher. Wie einst die Untergemeinden der
Stadt und deren Vorsteher, so wurden jetzt die Zünfte zur
städtischen Verwaltung herangezogen, nicht bloß in der Ge—
werbepolizei, auch zu finanziellen Zwecken, vor allem aber auf
militärischem Gebiete. Die Zeit war längst im Schwinden be—
griffen, wo die patrizischen Ritter die einzige kriegerische Klasse
der städtischen Bevölkerung gewesen waren; schon im Beginn
des 14. Jahrhunderts ist das städtische Rittertum mehr eine
gesellschaftliche, als eine militärische Institution; und bereits
in den Schlachten von Hausbergen, Worringen und Kortrijk war
der Spieß des bürgerlichen Fußgängers der ritterlichen Lanze
des Landadels ebenbürtig entgegengetreten. Als Krieger zu
Fuß aber konnten die zünftigen Handwerker besser, als die
Mitglieder irgend sonst welcher Genossenschaften verwendet
werden; sie kannten sich, sie hielten zusammen im Drang des
Kampfes, sie waren befehlsgewöhnt, sie wohnten zumeist örtlich
in einer Gasse der Stadt zusammen: Ein Glockenschlag rief sie
auf die Mauern der Stadt. Ja selbst die Thatsache, daß sie im
mobilen Heer, auf weite Unteruehmungen fern von Haus und
Werkstatt weniger verwendungsfähig waren, schlug einstweilen
zu ihren Gunsten aus; denn noch auf Generationen hin, bis zur
vollen Wirkung der neuen Erfindung des Schießpulvers, war
die Verteidigung hinter den Stadtmauern jedem offenen Angriff
weit überlegen.

Konnte nun den Zünften ihre steigende wirtschaftliche Be—
deutung, ihre gesellschaftliche Hebung, ihre Überlegenheit auf
kriegerischem Gebiete gegenüber dem Verfall der Geschlechter
verborgen bleiben? In dem stetig erweiterten Kreise ihrer
Selbstverwaltung hatten sie der Wirklichkeit entsprechend zu
sehen gelernt; ihnen war auch der sittliche und administrative
Ruin der Stadtherrschaft kein Geheimnis; und sie trauten sich
wohl zu, Besseres an die Stelle zu setzen.
        <pb n="215" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 197
Und wie forderte schon die ganze Entwicklung des 13. Jahr—
hunderts an sich, und noch mehr die des 14. Jahrhunderts, zum
Bruche mit dem Althergebrachten heraus! Auf politis chem Gebiete
der langsame Verfall des Reiches unter den Staufern, dann der
mühsame und wenig gelungene Wiederaufbau unter Rudolf von
Habsburg und seinen Nachfolgern; auf sozialem und wirtschaft⸗
lichem Felde in den deutschen Städten speziell die Bewegungen der
falschen Friedriche, und von außen her die dumpfe Kunde von
den furchtbaren gesellschaftlichen Kämpfen in Italien und das
verstreute Gift französisch-sozialistischer Propaganda. Während
dort das heiße Ringen des popolo minuto und grasso die
Entwicklung beherrschte, nahm hier der Roman de la Rose
dem Königtum die Aureole göttlichen Ursprungs und rüttelte
schon an den rechtlichen Grundlagen des Eigentums. Es waren
Lehren, denen man wenigstens im äußersten deutschen Westen
früh und gerne lauschte. Maarlant spricht es aus:

Tweè worde in die wérelt sijn,
Dats allene mijn ende dijm:
Mocht men die verdrieven,

Pais ende vrede bleven fijn,

Het ware al vri, niemen eighijn,
Manne metten wiven.
Und doch waren das die Zeiten noch des 13. Jahrhunderts,
wo ein eigentliches städtisches Proletariat noch nicht bestand,
wo hervorragende Handwerker noch in den Rat und somit zu
den Geschlechtern überzutreten vermochten.

Wie anders im 14. Jahrhundert, als sich die Geschlechter
fast in allen Städten der alten deutschen Kulturgebiete völlig
abgeschlossen hatten und tausend Unglücksfälle in Hungersnot
und Pest, in Erdbeben und Brand die Klasse der Enterbten
mehrten. Die Grundlage allgemeiner Unzufriedenheit war
damit gewonnen, und über ihr wandten sich die Zünfte jetzt
zanz der politischen Betrachtung der Dinge zu. Sie waren es
dor allem, die in den Städten den nationalen Ton anschlugen;

Vauderkiudeére, Le siécle des Artevelde, 8. 143.
        <pb n="216" />
        198 Zwolftes Buch. Erstes Rapitel.
ihnen ist das bürgerliche Entsetzen über die Ermordung Albrechts,
die Antipathie gegen den Pfaffenkönig Friedrich den Schönen,
die treue Begeisterung für Kaiser Ludwig und der grimme
Haß gegen die Päpste zuzuschreiben. Und sie gaben sich
diesen Empfindungen mit ganzer Seele hin; noch lebten in
ihren Herzen die elementaren Leidenschaften der Ahnen.

Es war nicht anders: dieser Aufschwung und diese Energie
mußten den Umsturz der Geschlechterherrschaft in den Städten
bewirken, wo immer sie morschte. Und sie war bereits morsch
fast im ganzen alten Deutschland mit Ausnahme weniger, erst
spät gegründeter oder besonders langsam wachsender Städte.
Der koloniale Boden der Hanse dagegen blieb vor diesen Er—
schütterungen einstweilen noch bewahrt: hier ist, mit Ausnahme
oielleicht allein der Salzstadt Lüneburg, nirgends früh ein fest
abgeschlossenes Patriziat begründet worden; namentlich in Lübeck
sind lange Zeit noch selbstgemachte Leute in die ratsfähigen
Geschlechter gedrungen. Zudem hatte hier der Handwerker,
wenigstens in den Seestädten, eine andere Stellung, als im
Mutterland, das Meer lockte ihn und ward ihm freier Schau—
platz des Erwerbs nicht minder, als dem Kaufmann; lübische
Handwerker wie die Züunfte anderer hansischer Ostseestädte haben
den ganzen Norden auf Jahrhunderte in die industriellen Fesseln
Deutschlands geschlagen. So nahte sich diesen Gebieten die
Zunftbewegung nur spät und fast nur an den Grenzen; eigent—
lich nur die Ereignisse von Magdeburg und die große Schicht
von Braunschweig sind hier zu nennen; die teilweis erfolgreichen
Bewegungen zu Lübeck im Anfang des 15. Jahrhunderts hatten
keinen grundsätzlich zünftlerischen Charakter.

Beginn und erste Stufe der Zunftbewegungen führen viel—
mehr fast ausschließlich an den Rhein und in den äußersten
Westen. Hier regten sich die Handwerker zuerst in der fort—
geschrittensten Stadt, in Köln, ums Jahr 1220, unter dem
Erzbischof Engelbert dem Heiligen; einen kurzen Sieg errangen
ie freilich erst später um 1260. Inzwischen aber hatten schon
Unruhen am Oberrhein, namentlich in Worms, stattgefunden,
die sich noch durch das ganze Jahrhundert, zuletzt vor allem
        <pb n="217" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 199
in Kolmar und ausgreifend bis Ulm hinzogen; und gleichzeitig,
vornehmlich um 1280, hatten sich die Zünfte in Flandern er—
hoben; hier kam es zu den Bewegungen der Moerlemaye in
Brügge, der Cokerulle in Jeperen.

Ein Ergebnis aber hatten diese Vorgänge in den meisten
Fällen zunächst nicht. Die Handwerker wurden unterworfen, der
Zunftzwang aufgehoben, die Zünfte genauer Aufsicht unterstellt,
das Versammlungsrecht beschränkt oder vereitelt, die Waffen—
fähigkeit und die militärische Organisation beseitigt. Aber die
Geschlechter wußten diesen Erfolg doch meist nur mit Hilfe der
noch bestehenden und in diesen Kämpfen zu neuer Bedeutung
auflebenden fürstlichen Stadtherrschaft zu erringen. Und kaum
hatten sie ihn erreicht, so drohte ihnen die Auseinandersetzung
mit dem erstarkten Stadtherrn. In diesem neuen Kampfe
siegten dann die Geschlechter nur seltener, z. B. in Köln; in
den meisten Fällen wurden sie noch innerhalb desselben von den
zünftlerischen Bestrebungen überholt, und die Zünfte trium—
phierten nun über Geschlechter und Stadtherren zugleich. So
oielfach in Flandern.

Es sind Vorgänge, die schon zu jener späteren Stufe der Zunft—
bewegungen hinüberführen, die im wesentlichen mit dem 14. Jahr—
hundert zusammenfällt. Auf dieser Stufe sind die Zünfte ge—
nügend erstarkt, um in den meisten Fällen, anfangs in rein
städtischen Krisen, später, seit 1325 etwa, mehrfach in Ver—
bindung mit Vorgängen der Reichs- und Territorialpolitik
zum Siege zu gelangen. Dieser winkt ihnen früh, schon seit
der Wende des 13. und 14. Jahrhunderts in Ulm, Speier,
Worms und Lüttich, im Beginn der dreißiger Jahre des
14. Jahrhunderts in Mainz und Straßburg, in der zweiten
Hälfte dieses Jahrhunderts in Gent und Löwen, sowie vor—
uͤbergehend in Brügge und Jeperen, ferner in Köln und Augs—
hurg, anderer Städte nicht zu gedenken.

Das Resultat, das in diesen und verwandten Fällen
schließlich erreicht ward, war sehr verschieden, und das End—
ergebnis wurde oft erst sehr spät, in Straßburg z. B. erst nach
tast hundertjiährigem Ringen im Jahre 1419, ja wenn man
        <pb n="218" />
        200 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
will erst 1482 festgestellt. Die Kämpfe aber, die zu ihm
führten, waren bald maßvoll, bald wild und grausam, und ge—
legentlich forderte die Erbitterung von den streitenden Par—
teien furchtbare Opfer. Im Jahr 1302 wurden zu Magde—
burg zehn Altermänner der Zünfte lebendig verbrannt, 1380
wurden zu Jeperen 400 Personen verbrannt, 700 Personen
in der Stadt selbst hingerichtet, 1400 nach Brügge geführt
und dort enthauptet; in Brüssel hat man um das Jahr 1305
gar einige widerspenstige Anführer lebendig begraben. Gleich—
wohl blieb der Bewegung im ganzen eine gewisse Ruhe; die
zahllosen Scheußlichkeiten der verwandten italienischen Kämpfe
wird man vergebens suchen.

Und auch die politischen Erfolge überschritten nicht ge—
wisse Grenzen, sie hielten sich fast überall gleich fern von der
extremen Demokratie der italienischen Städte wie von deren
Umschlag zur städtischen Tyrannis. Im ganzen kann man, je
nach der geringeren oder größeren Vernichtung des patrizischen
Einflusses, etwa drei typische Lösungen des Gegensatzes von
Geschlechterverfassung und zünftlerischen Forderungen unter—
scheiden. Die vollkommenste von ihnen führt zur Begründung
einer reinen Zunftverfassung. In diesem Falle wird der Ein—
fluß der Geschlechter als solcher durchaus vernichtet und der
Rat für künftig nur den Zünften entnommen. Die Geschlechter
können politischen Einfluß nur dadurch noch in bescheidenster
Form ausüben, daß sie irgend einer Zunft beitreten. Diese
Lösung ist unter anderm das Grundprinzip der neuen Ver—⸗
fassungen von Gent und Lüttich, Braunschweig, Augsburg und
Konstanz. Weniger einschneidend erweist sich eine Anzahl ge—
mischter Verfassungen, zu denen namentlich diejenigen von
Nürnberg, Frankfurt und Löwen gehören; hier bleibt der bis—
herige patrizische Rat bestehen, wird aber mehr oder minder
eingreifend durch zünftlerische Ratsherren ergänzt. Schon jenseits
der eigentlichen Zunftbewegung in gewissem Sinne liegt endlich
eine dritte Lösung: Zünfte wie Geschlechter verschwinden als selb⸗
ständige politische Einrichtungen, sie gehen auf in größeren Wahl—
        <pb n="219" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 301
körpern für den Rat, denen alle Bürger angehören. Das ist der
Abschluß, der in Köln im Jahr 1896 gefunden wird. Da aber
diese Lösung alle Bürger, d. h. alle städtischen Einwohner mit
einem gewissen Census, zu politischen Rechten heranzieht, so ist fie
eigentlich schon timokratischer Natur und nimmt die Ziele der
städtischen Bewegungen des 185. Jahrhunderts bis zu einem
gewissen Grade voraus. Andrerseits werden aber doch die
Wahlkörper noch nach den hervorragendsten Zünften und Ge—
schlechterverbänden genannt und aus ihnen vornehmlich zu—⸗
sammengesetzt; in dieser Hinsicht gehört diese Art der Ver—
fassung noch den zünftlerischen Bestrebungen des 14. Jahr⸗
hunderts an.

Welches aber auch immer die äußere Form der neuen
Verfassungen war: in allen Fällen waren die Zünfte zu nun—
mehr vornehmlich politischen Körpern geworden; denn überall
war das alte Ziel: Teilnahme an der Ausübung der poli—
tischen Gewalt, in gewissem Sinne erreicht. Es war klar,
daß diese Thatsache von bedenklichen Folgen für den gewerb⸗
lichen Charakter der Zünfte sein mußte, mochten diese nun mit
den neuen Ratswahlkörpern vollkommen zusammenfallen oder
nicht; denn immer war ihnen nunmehr eine ihrem ursprüng⸗
lichen Wesen fremde Zweckbestimmung als maßgebend auf—
geprägt. So betrachtet war die Bewegung über ihr Ziel hinaus—
geschossen. Andrerseits aber hatte sie doch fast alle wirtschaftlich
und sozial soeben mündig werdenden Bestandteile der städtischen
Bevölkerung in die Teilnahme am öffentlichen Leben eingeführt,
hatte die unhaltbar gewordene Geschlechterherrschaft mit den
einfachsten und wirksamsten Mitteln beseitigt, und hatte Raum
geschaffen für die mächtige politische und administrative Ent—
wicklung der deutschen Städte im 14. Jahrhundert.
IJV.
Die städtische Verwaltung zur Zeit der Zunftherrschaft
wich in ihren Anfängen nur wenig von dem Verwaltungs—
organismus der Geschlechterzeit ab; in den grundsätzlichen
        <pb n="220" />
        202 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
Zügen wurde dieser beibehalten; kein schädlicher Bruch mit der
Vergangenheit trat ein. Das vermittelnde Organ war der
Rat, der im 13. wie im 14. Jahrhundert aus der Zahl seiner
Mitglieder fast allein die Besetzung der Ämter bestritt: dieser
Rat blieb als Rekrutierungskörper für die Verwaltung an sich
der gleiche, mochte er patrizischer oder mehr oder minder zünft—
lerischer Zusammensetzung sein.

Ursprünglich war der Rat als ganzes zugleich Verwal—
tungskörper gewesen. Aber dem gegenüber hatte sich bald die
Notwendigkeit herausgestellt, für gewisse administrative Zweige,
die Finanzen, die Straßenpolizei, die oberste gewerbepolizeiliche
Aufsicht und anderes, eine persönliche Verantwortlichkeit her—
zustellen. Sie ward geschaffen, indem man einen oder einige
Ratsherren mit der Leitung solcher Zweige beauftragte. So
entstand eine Reihe von Ratsehrenämtern, deren Vertreter
periodisch mit der sich ändernden Zusammensetzung des Rates
wechselten und während ihrer Amtszeit als Bevollmächtigte
des Rates handelten. Neben ihnen standen nur wenige besol—⸗
dete Beamte, namentlich zur Bewältigung des Schreibwesens;
im wesentlichen aber vollzog sich aller amtliche Geschäftsverkehr
vor den Ratsherren und mündlich. Dem entsprach es, wenn
die älteren mittelalterlichen Ratshäuser durchweg vor allem
Beratungs- und Repräsentationsräume enthielten; in Lübeck
genügte neben den großen Sälen und Stuben der Ratsherren
für die Kanzlei lange ein kleiner Anbau am Rathaus, der
erst im Jahr 1614 erweitert ward.

Das System dieser Verwaltung entsprach im hohen Grade
den aufstrebenden Verhältnissen der Städte im 14. Jahrhundert.
Mochten die Geschäfte noch so rasch wachsen, mochten immer
neue Pflichten an den Rat herantreten, er folgte den neuen
Aufgaben auf dem Fuße, indem er immer neue Ehrenämter
aus sich ausschied. So waren Weite und Elastizität Kenn—
zeichen der Verwaltung. Und doch fehlte ihr andrerseits in den
meisten Städten nicht das notwendige Erfordernis der Ste—
tigkeit und der Überlieferung; es ward dadurch gewonnen, daß
alle wichtigeren Stellen mit mindestens zwei Ratsherren
        <pb n="221" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 203
hesetzt wurden, von denen jeder etwa ein Jahr amtierte, aber
ie einer halbjährlich austrat, so daß die geschäftliche Über—
lieferung trotz wechselnder Geschäftsführung niemals abbrach.

Es war zugleich ein Verwaltungssystem, das die beste
Frledigung rasch vorübergehender Aufgaben gestattete, wie sie
das rasche Wachstum des städtischen Lebens vielfach aufwarf.
Für solche Zwecke wurden, in der Weise der ständigen Rats—
imter, zeitweilige Kommissionen aus Ratsherren, sogenannte
Geschickte' oder geschickte Freunde', gebildet; sie erhielten zu—
neist den Auftrag, bestimmte Fragen in der Weise einer mo—
»ernen Enquete aufzuklären und nach Befund zu erledigen.
Auch die Geschäfte der auswärtigen Politik wurden gern in
dieser Form geführt; die städtischen Gesandtschaften zeigten meist
das Wesen von Geschickten.

In all dieser Ausdehnung war nun der Rat Herrschafts—
und Verwaltungsorgan zugleich; die ganze Verwaltung war
sozusagen eine interne Sache des Rates, sie war und blieb
Amtsgeheimnis, es gab für sie keine weitere Kontrolle, und es
bestand demgemäß kein öffentliches Budget und kein Rechen—
schaftszwang vor der Gemeinde.

Eine solche administrative Verfassung war auf die Dauer
nur denkbar, wenn sie gegengewogen wurde durch das ener—
gischste Vertrauen, ja durch eine Art pflichtmäßigen Abhängig—
keitsgefühls seitens der Gemeinde. Eben dies war im 14. Jahr—
hundert in vollendeter Weise vorhanden. Denn die städtische
Bevölkerung dieser Zeit fühlte sich noch als einen großen
bürgerlichen Genossenschaftskörper, nicht als eine zufällig zu—
sammengewürfelte Masse von Einwohnern auf lokaler städtischer
Grundlage; noch konnte es darum Bürger einer bestimmten
Stadt auch außerhalb des Weichbildes dieser geben; eine An—
zahl von Frankfurter Bürgern hat z. B. in Mainz gelebt.
So erwuchs ein ungemein ausgeprägtes gegenseitiges Verant—
wortlichkeitsgefühl aller Bürger und auch des herrschenden
Rates gegenüber jedem Mitglied der Gemeinde; darum er—
kannte sich die Stadt jedem einzelnen Bürger als haftbar
        <pb n="222" />
        204 Zwoͤlftes Buch. Erstes Kapitel.
— DD0
kaufte der Rat von Stadtwegen alle gefangenen Stadtgenossen
los, darum trat andrerseits der einzelne Bürger mit Person
und Eigentum ein für die Handlungen und Lasten des
städtischen Ganzen. Unter diesen Gesichtspunkten erschien denn
auch die ganze Thätigkeit, der Beruf jedes Bürgers nur als eine
Teilthätigkeit des genossenschaftlich gebundenen Stadtkörpers,
als ein Dienst, der diesem geleistet ward, als eine Pflicht, als
eine Art amtlichen Handelns. Aus dieser Stimmung heraus
lebte man, unter ihrem Eindruck ward jedes Thun gleichsam
zur Selbstverwaltung; und darum bedurfte es keiner intensiven
Spezialverwaltung noch unterhalb der administrativen Thätig—
keit des Rates.

In all diesen Richtungen standen die Zunftverfassungen der
deutschen Städte noch ganz unter mittelalterlichen, genossen—
schaftlichen Anschauungen; sie lagen weit ab von der Auf—
fassung und Thätigkeit des modernen Staates. Und doch
machten sich auf dem Boden dieser bürgerlichen Verwaltung
andrerseits schon die Anfänge moderner staatlicher und rechtlicher
Anschauungen unter den Einflüssen wachsender Geldwirtschaft
zeltend: wie aus dem Boden älterer organischer Substanzen
infolge veränderten Stoffwechsels Organismen höherer Gattung
hervorgehen können.

Vor allem die Regelung der Finanzen drängte zur modernen
Staatsanschauung hinüber. Neben die althergebrachten indirekten
Steuern, Aufwandsteuern auf Wein, Mehl, Salz, Handels⸗
waren, Genußmittel, traten immer regelmäßiger direkte Ver—
mögens⸗ und Personalsteuern, und gleichzeitig wurde der öffent⸗
liche Kredit für politische Zwecke systematisch in Anspruch
genommen. Daraus ergab sich, daß schließlich doch ein Staats—
haushalt von einiger Regelmäßigkeit nach gesetzlichen Vorschriften
begründet und unter finanzielle Aufsichtsorgane gestellt werden
mußte, daß der Begriff der Staatswirtschaft sich entwickelte,
—DDDDDD——
so sehr als mittelalterliche Körperschaft, denn vielmehr in
        <pb n="223" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 205
modernem Sinne als eine auf Steuern beruhende sittliche
Zwangsgemeinschaft erschien!.

Und gleichzeitig bequemten Rechtsprechung und Rechts—
hildung sich den steigenden geldwirtschaftlichen Anforderungen
an. Das bisherige Mobiliarpfandrecht des Landrechtes wurde
in den Städten nun auch für Immobilien angewendet; es
wurde weiter ermöglicht, den städtischen Boden in freiheitlicher
Weise zu belasten, auf ihn Renten aufzunehmen, deren Bestand
den sozialen Charakter des Begründers nicht schmälerte. Da⸗
neben wurden die grundlegenden Gedanken des heutigen Konkurs—
rechts entwickelt und die ersten Schritte gethan zu den Prinzipien
des modernen Handelsrechts, zur Gleichstellung aller vertrags—
fähigen Personen, zur Anerkennung der Formenfreiheit, der
Formlosigkeit und der bindenden Kraft des formlosen Vertrags
sowie der mündlichen Vereinbarung, zur Zulassung aller über—
haupt möglichen Beweismittel, zur Erweiterung des richterlichen
Ermessens.

Das alles waren Richtungen, welche die Städte trotz ihrer
im Grunde noch genossenschaftlichen Verfassungskonstruktion
hinaushoben über den mittelalterlichen Staat und damit zugleich
— DDDD—
mußte sich auch politisch, wie längst schon wirtschaftlich und
sozial, ein Gefühl der Ausschließlichkeit unter ihnen ausbilden:
sie mußten sich als innerhalb der allgemeinen Verfassungs⸗
entwicklung gleichsam isolierte, aber unter sich kommunizierende
Körper erscheinen, denen auch ein gemeinsames Verfahren gegen⸗
lüber den übrigen Verfassungskörpern zustehe.

Diese Lage wurde sogar für den allgemeinen Unterschied
der ländlichen und städtischen Rechtsentwicklung völlig deutlich
empfunden. Von den Reichsstädten wenigstens sagt der Ver⸗
fasser der Reformation Kaiser Sigmunds im Jahre 1488:
zi stant geschriben hailig, wann in ward empfolhen alle
gerecht salikeit, und ward die cristenhait durch si gesterket
— recht empfolhben,
Val. Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Bafel im 14. und
15. Jahrhundert (1879), S. 9.
        <pb n="224" />
        206 Swölftes Buch. Erstes Kapitel.
alis dem kaiser das reich. Zum sichtbaren Ausdruck aber
gelangte die Verschiedenheit der städtischen Rechtsbildung von
der ländlichen in der Entwicklung eines Rechtszuges von den
meisten Kleinstädten an den Oberhof einer Großstadt, etwa Achens
oder Dortmunds, Magdeburgs oder Lübecks, Freiburgs oder Wiens:
dieser entzog nun auch die kleineren Städte in einer wichtigen
Hinsicht der förmlichen Einordnung in die jetzt eben zu voller
Strenge erwachsenden Verbände der Territorien im Reiche.

Und auch dem Reiche selbst ordneten sich die Großstädte
nur in äußerlichen Beziehungen noch unter. Namentlich die
Kategorie der Reichsstädte selbst muß seit der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts mindestens als halbsouverän gelten; hier
waren alle Verkehrsregale sowie sonstige Hoheitsrechte in den
Händen der Bürger, nicht minder beauspruchten diese das
Bündnis- und Fehderecht, und nur Huldigung, Heerfahrt und
Steuer wurden dem Könige noch geschuldet. In die gleichen
Rechte aber traten mit dem 14. Jahrhundert auch die hervor—
ragendsten Hansestädte und die großen, zu Reichsstädten emanzi⸗
pierten Bischofsstädte, die sogenannten Freistädte Magdeburg,
Regensburg und Augsburg, Köln, Mainz, Worms, Speier,
Straßburg, Basel und Konstanz. Nur die unbedingte An—
erkennung ihrer Reichsstandschaft fehlte ihnen noch, und sie
glichen staatsrechtlich vollkommen den Territorien.

Und längst schon hatten sie unter sich ein gleichsam in
städtischen Enklaven sich ausdehnendes Wirtschaftsgebiet geschaffen,
das durch den Abschluß einer Reihe zwischenstädtischer Verträge
zu annähernd gleicher freier Entfaltung gelangt war.

Die mittelalterliche Stadt bildete an sich ursprünglich einen
vollkommen abgeschlossenen Wirtschaftskörper, der seine Be—
dürfnisse möglichst in eiguer Produktion zu decken suchte und
mithin nach außen zur Schutzzollpolitik neigte, soweit irgend
der freie Strom des Handels es zuließ. Ein hartnäckiges Fest—
halten an dieser Politik hätte nun freilich zur völligen Isolierung
der einzelnen Städte und damit zu ihrem Ruin führen müssen.
Dieser Entwicklungsgang, wie er z. B. in England eintrat,
wurde auf deutschem Boden dadurch vermieden, daß sich die
        <pb n="225" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 207
Städte bei dem gänzlichen Verfall des Reiches schon früh zu
politischen Verbindungen untereinander gedrängt sahen: bereits
in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts blühen politische
Verbände empor!. Innerhalb dieses zunächst politischen und
militärischen Zusammenhangs verschoben sich dann aber auch
die wirtschaftlichen Interessen: hatte man sich gelegentlich schon
früher zwischen einzelnen Städten gewisse Verkehrserleichterungen
zugestanden, so wurden diese jetzt zur Regel; und ein ganzes
Netz unter einander eng verbundener Verträge führte schließlich
zu verhältnismäßiger Freiheit des Verkehrs zwischen den großen
Städten. So verlief die Entwicklung wesentlich auf mutter—
ländischem Boden; in Niederdeutschland und in den Kolonial—
gebieten wurde das gleiche Ziel noch vollkommener und
systematischer durch die Hanse erreicht.

Der damit gewährleistete Zustand aber gestattete den großen
Städten, gegenüber dem platten Lande und seinen Territorien
eine einheitliche Haltung anzunehmen. Und hier ist es ein
glänzendes Zeichen der bürgerlichen Überlegenheit, daß es im
Verlauf des 14. Jahrhunderts allmählich gelang, gerade die
wichtigsten Territorien zu einer den städtischen Wirtschafts—
interessen günstigen Politik zu veranlassen. Schon früh hatte
man die fürstliche Hilfe für den reisenden Kaufmann in An—
spruch genommen; mit oft nicht geringen Summen waren
freies Geleit und Freiheit von Grundruhr und Strandrecht von
den Fürsten erkauft worden. Nunmehr handelte es sich um
weitere Ziele; es galt, den Warentransport überhaupt zu er—
leichtern, den Handel auf landesherrlichen Märkten, an fürst⸗
licher Wage und fürstlichem Stapel zu heben, vor allem aber
die Zollbelastung herabzusetzen und große Gebiete sicheren und
einheitlicheren Münzenverkehrs zu schaffen. Und das alles
gelang bis zu einem gewissen Grade, wenn schon die furiosa
Peutonicorum insania bezüglich der Rheinzoölle, über die der
Engländer Thomas Wickes um 1270 trübselig klagt?, auch

1Vgl. Band III S. 49 f, 288 f.
2 Böhmer. Fontes 2, 455.
        <pb n="226" />
        208 Zwölftes Buch. Erstes LKapitel.
noch im 14. Jahrhundert vielfach bestehen blieb und die Elbe
auf den nächsten 12 bis 15 Meilen oberhalb Hamburgs immer
noch neun Zollstätten aufwies!. Vor allem wurde es möglich,
teilweis im Zusammenhang mit den königlichen Landfriedens—
bestrebungen, die Freiheit des Geleites immer mehr zu sichern
und in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts große Gebiete
besserer und ziemlich solider Währung zu begründen, darunter
im Jahre 1386 den Münzverein der vier rheinischen Kurfürsten
mit dem rheinischen Gulden als erster weithin gangbarer Gold⸗
münze. Gegen Schluß des 14. Jahrhunderts und später haben
dann Münz⸗ und Geleitsvereine ganz allgemein der Versöhnung
städtischer und territorialer Interessen in ähnlicher Weise etwa
gedient, wie die Zollvereinigungen des 19. Jahrhunderts der
politischen Zusammenfassung der Einzelstaaten unter preußischer
Führung.

Das alles war um so wichtiger, als um diese Zeit die
lokale Territorialpolitik hinwegzufallen begann, die von den
Großstädten des 14. Jahrhunderts zum Teil weit hinein in
ihre ländlichen Umgebungen betrieben worden war.

Von vornherein mußte ja der ursprünglich personale,
genossenschaftliche Charakter des Stadtkörpers, der grundsätzlich
kein räumlich geschlossenes Gebiet kannte, fortwährend intime
Beziehungen über das Weichbild der Stadt hinaus veranlassen.
Diese Beziehungen wurden am frühesten mit getragen durch die
sogenannten Ausbürger, Bürger, welche, obwohl voll in der
Stadtgemeinde berechtigt und in ihr zunächst heimisch, doch
längere Zeit außerhalb der Mauern zubrachten. Zu ihnen ge⸗
hörten im 13. Jahrhundert viele Mitglieder der Geschlechter,
denen das Ausbürgertum gestattete, außerhalb der Stadt Land—
güter zu kaufen und zu bewirtschaften, und die dabei oft dem
ländlichen Adel verwandtschaftlich nahe traten und dessen In—
teressen dem Landesherrn ab und der Heimatsstadt zuwandten.

Im Gegensatz zu diesen Ausbürgern besaß wiederum ein
großer Prozentsatz des ländlichen Adels, Fürsten und Abte wie

1 Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar (1879), S. 202
        <pb n="227" />
        Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 209
Grafen und Freiherren, Höfe in der Stadt, bald nur einfache
Absteigequartiere, bald umfassende Baulichkeiten zur Aufnahme
und zum Verkauf der Überschüsse aus der grundherrlichen Ernte.
Es war natürlich, daß sich bei solchen Hofherren auch gewisse
städtische Interessen einfanden. Und geschickt wurden diese von
der Stadt benutzt. Der Rat sicherte sich wohl gegen Erteilung
des Bürgerrechts die kriegerische Hilfe dieser Klasse, für die sich die
Bezeichnung Edelbürger findet, und griff dann weiter über die
hofhäbigen Angehörigen des benachbarten Landadels hinaus
und erwarb die militärische Bereitschaft auch anderer Mitglieder
durch Zahlung städtischer Pensionen.

Und selbst hierbei blieb die enge persönliche Berührung,
ja Verschmelzung der städtischen und der höheren ländlichen
Bevölkerungsklassen nicht stehen. In den ruhelosen, fehde—
bewegten Zeiten des 13. und 14. Jahrhunderts empfanden
hervorragende Angesessene des platten Landes außerhalb des
höheren Adels, Schultheißen, Pfarrer, Dorfhandwerker, reiche
Bauern, nur zu leicht das Unzureichende des landesherrlichen
Schutzes. Darum begaben auch sie sich in die Verantwortung
der Stadt, sie wurden deren Pfahlbürger. Die hiermit ein⸗
setzende Bewegung war von außerordentlicher Stärke; sie er⸗
streckte sich schließlich auf volle Dörfer, Vogteien, Hofgenossen—
schaften und deren Insassen; es schien, als sollten ganze Gegenden
des platten Landes der städtischen Herrschaft unter der Form
des Schutzes zufallen. Und alle dem kam das städtische
politische Interesse umfassend entgegen. Vermochte die Stadt
nicht, die Pfahlbürger zu bewaffnen? Und wer bürgte dafür,
daß die Städte nicht schließlich den Territorialherren mit einem
Teil ihres eignen Volkes den Krieg machten?

Die Gefahr war schon im 183. Jahrhundert zu überblicken;
darum arbeitete die Reichsgesetzgebung schon dieser Zeit unter
dem Andrängen der Fürsten gegen das Pfahlbürgertum. Gleich—
wohl wurde die Bewegung keineswegs unterdrückt, in dem
Kampfe der Fürsten und Städte während der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts und in dessen eigenartigem Ausgang war

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 14
        <pb n="228" />
        210 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel.
sie von hervorragender Bedeutung!. Im 185. Jahrhundert
freilich verfiel dann das Pfahlbürgertum; damals zogen sich
die Städte auch sonst mehr auf sich selbst zurück; es genügte
ihnen, nunmehr, da der korporative Charakter der städtischen
Verfassung dahinschwand und die Stadtgemeinde auf den Raum
des Weichbildes begrenzt ward, wenn sie rings um die Mauern
ein kleines Gebiet als Vorland gleichsam ihres Weichbildes,
als Übergangszone zu den Territorien des platten Landes be—
saßen.

1
S. unten S. 351 ff
        <pb n="229" />
        Zweites Kapitel.
Sladtisches Dalein und bürgerliche
Gelellschaft.

Dem Wanderer, der sich in den schönen Tagen des mittel—
alterlichen Bürgertums, etwa in der zweiten Hälfte des 14. Jahr—
hunderts, dem Umkreis einer größeren Stadt näherte, bot sich
ein Anblick, der ihm ohne weiteres die Bedeutung seines Reise—
zieles vergegenwärtigte. Stolz und fast aufdringlich hob sich
vom Horizonte die Silhouette der Stadt ab mit ihren Türmen
und Türmchen, mit ihren Kapellen und Kirchen; schon damals
zeigten die Städte von außen her jenen Aufriß, den uns noch
heute die großen Holzschnittprospekte aus den ersten Jahrzehnten
des 16. Jahrhunderts, wenn auch in etwas idealer Perspektive,
vermittelna.

Vor allem fiel sofort die gewaltige Befestigung auf. Schon
das engere städtische Territorium, das regelmäßig die alte
Stadtmark, häufig aber einen um vieles größeren Bezirk um—
schloß, war in die Befestigung mit hineingezogen; seine Grenzen
wurden von der Landwehr umfaßt, einem Wall mit vorliegen—
dem Graben, der oft noch fortifikatorisch durch sogenannte

1 Zu diesem Kapitel vgl. den Vortrag des Verfassers über Deutsches
Städteleben am Schluß des Mittelalters in der Sammlung von Vorträgen
— V———
1*
        <pb n="230" />
        212 õwolftes Buch. Zweites Kapitel.
Knicke oder Gebücke verstärkt war, und den wohl ragende Wart—⸗
türme in bestimmten Entfernungen unterbrachen. Und auch
da, wo die Landwehr weniger stark befestigt war, fehlte wenig⸗
stens nicht eine weitschauende Warte, von der aus ein städti—
scher Wächter Umschau hielt und seine Wahrnehmungen durch
optische Zeichen der städtischen Besatzung vermittelte. Nicht
selten waren diese Warten Bauwerke von großer Ausdehnung
und schönen Verhältnissen, und noch jetzt giebt es deren einige,
welche das Land weithin schmücken, so die hochragende Warte
von Andernach. Bei größeren Städten aber wurde der Aufseher
auf der Warte geradezu zum Vorstand eines ausgedehnten
Meldewesens, das bald in der Form einfacher Kundschaftung,
bald in der der Geheimagentur die Grenzen des städtischen
Territoriums überschritt.

War der Fremde durch den Schlagbaum der Grenzwehr
hindurchgelassen und kam er der Stadt näher, so konnte er
selbst schon bei kleineren Städten erstaunen über die Ausdehnung
der Befestigungen und die Masse der Türme, welche in diese,
besonders an den Thorstellen, eingereiht die Stadt umgaben.
Bis tief ins 12. Jahrhundert waren die Mauern auch großer
Städte noch einfach genug gewesen; früher hatten, wenigstens
am Rhein, die alten Römermauern Schutz genug bieten müssen,
bis sie feindlichem Ansturm oder heimischem Baubedürfnis in
Verbindung mit der Erweiterung des Stadtareals zum Opfer
fielen; dann hatten einfache Erdwälle mit Pallisadenkrönung
und allenfalls Thorfortifikationen genügt. Aber seit dem 12. Jahr⸗
hundert gingen die größeren, seit dem 18. Jahrhundert auch
die kleineren Städte weiter. Überall gründete man Baukassen
zum Werk der Stadt', überall erbat man sich vom Stadtherrn
die Erlaubnis zur Erhebung einer besonderen Accise zu Bau⸗
zwecken, bisweilen ging man die Klöster der Stadt um Beiträge
an. So wurde mit verhältnismäßig geringen Mitteln, oft durch
Geschlechter hindurch, aber fast stets mit hartnäckiger Energie
gebaut. Aus dem alten Erdwall erhob sich Bogen an Bogen,
und diese Bogen trugen die neue Mauer oft bis zu der be⸗
trächtlichen Höhe von 25—30 Fuß. Und während man die
        <pb n="231" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 218
Mauer erhöhte, vertiefte und verbreiterte man zugleich den
Graben und warf mit dem ausgehobenen Erdboden ein Glacis
auf. Nur selten und meist nur an den Hauptstraßen wurde
die Mauer durch Thore unterbrochen; sie galten für die gefähr—
lichsten Stellen der Befestigung und wurden deshalb besonders
verstärkt. An beide Seiten des Spitzbogenthors schob sich ein
mächtiger Turm an, nicht selten wurde dies Ganze noch von
einer neuen nach der Stadt zu liegenden Befestigung aufge—
nommen, auch die Zugbrücke und das Fallgatter hinter dem
eisenbeschlagenen Thore fehlte nicht: so entstand eine förmliche,
namentlich im Gebiet der nordischen Ziegelarchitektur zum
Prachtbau entwickelte Thorburg. Demgemäß heißen die Befehls⸗
haber der einzelnen Thore in den meisten Städten Burggrafen.
Es sind vom Rate eigens angenommene und besoldete Kriegs—
leute, häufig Adelige der weiteren Umgegend, stets waffengeübte
Männer, deren Handwerk der Krieg ist. Unter ihnen steht eine
—
der Thortürme aufgestellt bei Gefahr ins Horn stößt; die Thor⸗
knechte, gemeine Kriegsleute, welche stets gegenwärtig den Ver—
kehr im Thore regeln und unter Umständen dem Finanzbeamten
für die Thorzölle, meist Thorschreiber genannt, zu helfen haben;
endlich für den häufigen Fall, daß mit dem Thore ein Ge—
fängnis verbunden ist, die Gefangnenwärter für diejenigen,
welche die Herren vom Rate unten in den Turm gelegt haben.

Neben dieser außerordentlich schwachen regulären Besatzung
gab es in Friedenszeiten meist nur noch Kontrollposten längs
der Stadtmauer, welche den Bürgern in täglichem Wechsel ent—
nommen wurden. Ihre Aufgabe bestand in einem regelmäßigen
Rundgang um die Mauer, namentlich während der Nacht; es
waren dazu eigene Pfade an der inneren Seite der Stadtmauer
angelegt. Allein bald zeigte sich, wie wenig genügend eine
solche Einrichtung sei; die Anlegung des Pfades erforderte
kostspieligen Grunderwerb, und die Posten sahen von dem, was
außerhalb der Mauer vorging, wenig oder nichts. Der Ge—
danke, den Postengang auf die Mauer selbst zu verlegen, ergab
sich leicht; man verdickte zu diesem Zweck entweder die Mauer
        <pb n="232" />
        214 Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
so weit, daß man einen Postenpfad hinter den Zinnen, welche
die Mauer krönten, erhielt, oder man führte einen hölzernen
Laufpfad auf Trägern in der Höhe der Zinnen durch.

Hatte auf diese Weise der Wachtdienst die wünschenswerte
Sicherheit erreicht, so waren auch für das Gesamtaufgebot der
Bürger umsichtige Maßregeln getroffen. Die meisten Städte
waren zu militärischen Zwecken in Quartiere mit besonderen
Alarmplätzen eingeteilt; hier sammelte man sich, von hier
eilte man vereint zum Schutze der Mauer. Und an dieser
selbst fand man Rüstzeug und Waffe. Von etwa 120 zu 120
Schritt, gemäß dem alten Gebrauch des großen Hunderts, wurde
die Stadtmauer von Halbtürmen, den Wighäusern, oder von
Satteltürmen (so z. B. in Wisby) unterbrochen, die nach
der Stadt zu offen, oft kaum mit einem Dach versehen, in
der Höhe des Laufpfades der Posten eingewölbt waren und
unter dieser Wölbung ein volles Arsenal von Wurfmaschinen,
Bogen und Pfeilen, sowie zur Mauerhöhe führende Treppen
bargen. Hier nahmen die auf die einzelnen Mauerabschnitte
verteilten Mannschaften die Waffen, von hier aus erschienen
sie überraschend für jeden Anareifer zwischen den Zinnen der
Mauer.

Wer indes in ruhigen Zeiten zwischen diesen Zinnen hin—
durch sah ins Freie, dem bot sich ein recht friedlicher Anblick. Hier
vor den Stadtmauern, die gelegentlich wohl ganz mit Epheu
bewachsen waren, hatte die intensioste Bodenkultur Platz gegriffen.
Während auf dem platten Lande immer noch ein spärlicher An—
bau unter dem kaum zu durchbrechenden Druck der Dreifelder⸗
wirtschaft mit ihrem geringen Viehstand getrieben wurde, blühte
hier die Kultur der Handelsgewächse empor, trat der Spatenstich
an die Stelle der gröberen Arbeit des Pfluges. Zwar hatten
auch die größten Städte noch nicht die Spuren einst extensiver
Kultur abgestreift; noch gab es überall städtische Gemeindewälder,
gab es Allmenden, auf welche allmorgentlich das Bürgervieh aus—
getrieben ward, gab es Stadthirten und Feldhüter unserer Herren
vom Rate. Aber soweit das Landeigentum in der Nähe der
Stadt den einzelnen Bürgern zukam, soweit verbreitete sich
        <pb n="233" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 215
immer mehr die Spatenkultur. Hier gab es Wein⸗, Obst- und
Rosengärten, hier wurde Hopfen, Flachs und Waid gebaut.
Und was zunächst merkwürdig erscheinen kann, auch innerhalb
der Stadt, in der Nähe der Stadtmauer, bot sich an vielen
Orten und gerade in den mächtigsten und am schnellsten auf⸗
blühenden Städten, die ihre Mauern erweitert hatten, derselbe
Anblick. Auch hier innerhalb der Stadtmauer Weinberge und
Kirschgärten, Gemüse- und Blumenanlagen; dem entsprechend
breite, schmutzige Straßen, und ihnen zur Seite kleine Häuser
mit einem stattlichen Dunghaufen als Vorbau, bewohnt von
ärmlicher landbauender Bevölkerung.

Die Erscheinung erklärt sich aus der Thatsache, daß
die Städte noch nicht allzulange das bisher ausschließlich
geltende System der Naturalwirtschaft durchbrochen hatten:
noch klebten ihnen die Spuren ihrer früheren Daseinsform im
Sinne eines bevorzugten größeren Dorfes an. Die meisten
Städte waren noch in starkem Maße Ackerstädte; in Koblenz
stellte man in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts während
der Erntezeit die Arbeit an der Stadtmauer wegen mangelnder
Arbeitskräfte ein; in Frankfurt gab es noch im Jahre 18387
4 Hirten und 6 Flurschützen, und noch im 15. Jahrhundert
wurde eine kräftige Verordnung gegen das Umherlaufenlassen
von Schweinen in den städtischen Straßen erlassen. Die Be—⸗
lege für die Thatsache einer weitverbreiteten Ackerbaubevöl⸗
kerung auch in den größten Städten sind überaus zahlreich,
Viehzucht und Gartenkultur standen noch stark entwickelt neben
Industrie und Handel, ja sie hatten noch ihren eigenen Stand⸗
ort in dem Land vor den Thoren, wie in den der Stadtmauer
zunächstgelegenen Teilen des innerstädtischen Bodens.

Industrie und Handel dagegen führen in das Centrum
der Siedelung. Hier bewohnen die Zünfte oft gemeinsam enge
Gassen mit nach der Straße zu geöffneten Handwerksstuben;
hier drängen sich nach dem Flusse oder der sonstigen Verkehrs—
ader zu die Warenhäuser der Kaufleute; hier schmiegen sich
die kleinen Verkaufslokale des Kramhandels jedem Winkel an.
Und durchwandert man diese Stadtteile, so trifft man häufig
        <pb n="234" />
        216 Zwölftes Buch · Zweites Kapitel.
genug, im eigentlichsten Centrum der Stadt, etwa gar um
Markt und Rathaus herum, auf ein paar durch Holzthore ab⸗
gesperrte Straßen mit wenigen Eingängen und geschlossener
Ansiedlung: das ist das Judenviertel. Hier erhebt sich in—
mitten der Gemeinde die Judenschule, die Synagoge; ein bis
zur Mitte des 14. Jahrhunderts oft prächtiger Bau romanischen
oder frühgotischen, mit eigentümlichen orientalischen Reminis—
renzen gemischten Stiles; hier gebietet der Judenbischof mit
seinen Ältesten und verwaährt einen jener Schlüssel, mit welchen
die Thore des Viertels während der Nacht geschlossen werden,
um das dem Bürger wirtschaftlich wie national fremde Volk
vor der Wut des Pöbels zu schützen.

Es ist kein Zufall, daß auf diese Weise Art und Standort
der bürgerlichen Thätigkeit in den mittelalterlichen Städten
verteilt ist: wenn die in besonderem Sinne bürgerliche Be—
schäftigung in Handel und Gewerbe den mittleren, der land—
wirtschaftliche Beruf dagegen dem äußeren Kreise des Stadt—
areals zufällt, so wird man darin leicht den Niederschlag einer
geschichtlichen Entwicklung erkennen. Bis in das 13. Jahr⸗
hundert hinein waren die meisten Städte von kleinerem Um⸗
fang gewesen; im Westen vielfach von den Mauern der
einstigen aus einem Lager erwachsenen Römerstadt umschlossen,
im Osten auf beschränktem Raume neu begründet waren sie
kaum mehr als größere Burgen; der neue Stand der Be—
wohner führt ja eine gerade an diese Verhältnisse anknüpfende
Bezeichnung. Da war denn dieser eng begrenzte Raum fast
allein der Schauplatz emsigen industriellen Schaffens und aus—
gebreiteter Verkehrsthätigkeit gewesen. Aber um dieses Centrum,
die spätere Altstadt, lagerte sich schon sehr fruh in weitem
Kreise der Grundbesitz religiöser Genossenschaften; nicht selten
waren es über ein halbes Dutzend Stifter und Klöster, dazu
wohl ein Bischofssitz, die mit ihrem Grundeigen das Stadt⸗
rentrum umfaßten und teilweise durchsetzten. Als nun der
Aufschwung städtischen Lebens mit dem 12. und 13. Jahr⸗
hundert begann, da wurden die alten Mauern zerstört, überall
begannen Stadterweiterungen, und meistens erwuchs die neue
        <pb n="235" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 217
Befestigung jenseits jener geistlichen Bezirke. Die ländliche
Bevölkerung ward so in die Stadt gezogen; es dauerte lange, ehe
sie von Lebensgewohnheit und alter Beschäftigung abließ, ja
sie war stark genug, jenseits der neuen Mauern neue Komplerxe
von Obstgärten und Gemüseanlagen erstehen zu lassen.
Freilich schließlich füllte sich auch der einst von Gartenkultur
bedeckte Raum zwischen den Stadtmauern und dem Centrum
mit neuen Straßen, und wiederum begann ein Ausbau vor
den Thoren. Aber die Anregung zu ihm ging nicht mehr von
den alten geistlichen Grundherrschaften aus: sie waren längst
oerfallen: vielmehr waren es jetzt die Verkehrsinteressen der
Stadt selbst, die hier eine neue Bevölkerung schufen. Vor den
Thoren, namentlich im Angesicht einer verkehrsreichen Brücke,
dehnten sich nun wohl Vorstädte in langen Straßenzeilen aus
mit niedrigen Häusern, mit teilweis unständiger Bevölkerung
von halb ländlichen, halb städtischen Interessen, die viel—
fach in einer besonderen Ortsgemeindeverfassung zum Ausdruck
kamen. Es waren nicht gerade die angenehmsten Teile
tädtischer Ansiedlungen; hier lebte der Kleinhandel in seiner
niedrigsten Gestalt und das Pfandgeschäft, hier priesen sich
Kartenschlägerinnen und weise Frauen an, hierhin waren
die mit dem Stadtausbau aus den alten Spelunken an der
Stadtmauer vertriebenen Stromer und Zuhälter, die Wegener
und Lastermäuler gezogen, hier saß in den Städten mit großer
Tuchmanufaktur die Masse der proletarischen Weber.

Es war der Abhub der Einwohner, der hier verkehrte;
seine Aussonderung im Verlaufe des 14. Jahrhunderts weist
darauf hin, daß seit dieser Zeit von einem gewissen Abschluß
in dem Entwicklungsgang der städtischen Bevölkerung ge—
sprochen werden darf.
I.
Ubersieht man die Standorte der einzelnen bürgerlichen
Geschäftskreise in der Stadt in ihrer geschichtlichen Entwicklung
wie lokalen Verteilung, so wird es begreiflich, wie schwer es
ist, bei dem Mangel ausreichender statistischer Überlieferungen zu
        <pb n="236" />
        218 — Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
einem einigermaßen sichern Resultat über die Höhe der mittel—
alterlichen Stadtbevölkerungen zu gelangen.

Dazu war die Bevölkerung wenigstens in den ersten Zeiten
des späteren Mittelalters noch sehr unstet und flüssig. Die
Sterblichkeit war ungemein groß, auch dann, wenn die häufigen
Epidemieen nicht einwirkten; die Bevölkerung bedurfte ständiger
Ergäuzung von außen her; in Frankfurt betrug der Jahres—
zuwachs der Bürgerschaft durch Fremde noch gegen Schluß
des Mittelalters das Doppelte der Ergänzung aus eigenen
Kräften. Noch mehr war der Großkaufmann der ältesten Zeit
von vornherein ebenso häufig zugewandert wie einheimisch; das
früheste Mitgliederverzeichnis der Kölner Kaufmannsgilde weist
Namen aus fast allen damals wichtigen Städten auf. Schon
dieser bedeutende Zuzug, wie er bis tief ins 14. Jahrhundert
andauerte, mußte zu starken Fluktuationen führen; verwandte
Erscheinungen in den modernen Großstädten machen das
wenigstens sehr wahrscheinlich. Weiterhin aber war das
statistische Verhältnis der Geschlechter zu einander, wenigstens
wenn wir von der Geistlichkeit absehen, in den Städten des
Mittelalters ganz anders als heutzutage; fast durchweg über—
wogen die Frauen bedeutend: nie ist die Frauenfrage brennender
gewesen als in den Städten des 14. und 15. Jahrhunderts.
Es gab Frauenzünfte; das breite Feld der christlichen Armen—
und Krankenpflege fiel den Frauen in genossenschaftlichem Ver—
bande und in Anlehnung an die Kirche fast allein zu; es gab
Frauenversorgungsanstalten; sogar den gefallenen Frauen wurde
im Sinne christlicher Liebe durch besondere Organisationen ge⸗
holfen. Diese weit fortgeschrittene praktische Lösung der
Frauenfrage beweist ein numerisches Verhältnis der Geschlechter,
das von unseren Verhältnissen wesentlich abwich.

Und wie war diese ihrer Zusammensetzung und Vermehrung
nach bislang noch so wenig bekannte Bevölkerung angesiedelt?
Auch hier lassen die bisher zusammengestellten Daten im Stich.
Noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts galt wohl der
Grundsatz des Familienhauses; aber wie lange blieb er er—
halten? und verteilten sich die Häuser nicht ganz ungleich—
        <pb n="237" />
        Städtisches Dasein nnd bürgerliche Gesellschaft. 219
mäßig auf die vorhandene Grundfläche? und schwankte nicht
die Zahl der Personen auch in den Familienhäusern um ein
Beträchtliches nach Zeit und Ort?“ Man sieht, eine Ab⸗
schätzung der Bevölkerung mittelalterlicher Städte nach der
Häuserzahl kann nur zu sehr unsichern Daten führen, ebenso
eine Abschätzung nach irgend einer bevölkerungsstatistischen
Ziffer, etwa der Geburtenziffer. Am sichersten scheint noch eine
Durcharbeitung der Steuerlisten zu bleiben, wo diese erhalten
sind; allein auch hier tritt wieder die heikle Frage auf, wieviel
Seelen denn hinter jedem Steuerzettel gestanden haben. Geht
man unter der durch alle diese und andre Schwierigkeiten auf⸗
erlegten Zurückhaltung an die Aufstellung von Bevölkerungs—
ziffern, so wird man annehmen müssen, daß bei weitem die
meisten deutschen Städte bis zum Ende des Mittelalters eine
Einwohnerzahl von 5000 nicht erreicht haben; die kleinern
fürstlichen Residenzen und die Mehrzahl der Reichsstädte hatten
5000 10 000 Einwohner; nur wenige Städte hatten über
10 000, ganz wenige über 20000 Einwohner. Eine 1449 vom
NRürnberger Rat in Kriegszeiten angeordnete Volkszählung er—
gab 25 982 Personen, von denen 20219 der Stadtbevölkerung
angehörten, der Rest aus den in die Stadt geflohenen Bauern
beftand; eine Straßburger Volkszählung (zwischen 1473 und
1477) ergab 20722 und 5476 — 26198 Einwohner?.
Zudem gelten alle diese Ziffern, wie erwähnt, nur für das
spätere Mittelalter; aber wie stets in Zeiten rasch erfolgenden
Aufblühens, blieb das Bevölkerungsverhältnis der einzelnen
Städte zu einander keineswegs dasselbe. So wird noch im
12. Jahrhundert Mainz, der Brennpunkt des oberrheinischen

1 In Köln kamen 1752 je 6 Personen auf ein Haus und dem—
entsprechend noch eine Person auf etwa 50 qm, im Jahre 1888 waren die
entsprechenden Ziffern 14 Personen und etwa 27 qm. Köln und seine
Bauten (1888) S. 164.

e v. Inama⸗Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte in den letzten
Jahrhunderten des Mittelalters J (1899) 24 ff. H. Pirenne, Les dénom-
hrements de la population d'ypres (Vierteljahrsschr. f. Sozial- u. Wirt—
schaftsgesch. 1, 1 ff.)
        <pb n="238" />
        220 Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
durch die schwierige Passage des Binger Lochs zum großen Teil
vom Niederrhein getrennten Handels, als das Haupt des Reiches,
die goldene, die größte Stadt bezeichnet, aber schon im 14.
Jahrhundert wurde es von Frankfurt erreicht, und im 15. Jahr⸗
hundert von Straßburg weit übertroffen. In den Nieder—
landen aber gab es im 12. Jahrhundert nur drei große
Städte: Gent, Brügge und Jeperen; im 183. Jahrhundert
dagegen kamen die brabantischen industriereichen Städte empor
und schlugen dann die flandrischen Städte im 14. Jahrhundert
wohl durchweg an Zahl der Einwohner. Mit diesem Jahr—
hundert endlich hoben sich an Volksreichtum vor allem die
Städte des Ostens: Hamburg, Lübeck, Danzig und andere; hier
war die Zufuhr durch große Flüsse und zur See erleichtert,
die Absperrung durch Territorialmächte geringer, und der lebhafte
Handel der Hanse führte weithin zu thatsächlicher Freizügigkeit
auch der ländlichen, nun in die Städte strömenden Bevölkerung.

Indes wie hoch auch immer sich die Volkszahl mittel—
alterlicher Städte belaufen haben mag, jedenfalls wäre es falsch,
von einer relativ geringen Bevölkerungsziffer auf die geringe
politische Bedeutung dieser Centren zu schließen. Schon die
Geschichte des Reiches im 14. Jahrhundert müßte diese An—
nahme verbieten; sie bleibt ohne Anschlag der gewaltigen
Kraftäußerungen der Städte unverständlich. Und diese Kraft—
iußerungen setzen bedeutende materielle Mittel voraus, wie sie
bei verhältnismäßig so geringer Seelenzahl nur eine durch—
schnittlich wohlhabende Bevölkerung aufbringen konnte. In
der That erreichte der mittlere Wohlstand des deutschen
Bürgertums in dieser Zeit, soweit diese Frage bisher unter—
sucht worden ist, alle Vorstellungen, die sich an blühende
Epochen irgend einer uns bekannten Kultur knüpfen können.
Von den 15000 Einwohnern Basels besaßen im Beginn des
15. Jahrhunderts, den reinen Silberwert auf unsere heutige
Kaufkraft des Silbers berechnet, etwa 80 Prozent Vermögen
von 2500-86 000 Mark, etwa 20 Prozent solche von 200 bis
2500 Mark, nur 10 Prozent blieben unter diesem Satze. Ver—
mögen von 200 000 Mark dagegen waren schon eine Selten⸗
        <pb n="239" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 221
heit, solche von 8300000 Mark bildeten geradezu eine Aus⸗
hahme. Das ist eine außerordentlich günstige Verteilung des
Gesamteinkommens, die in einer für unsere Begriffe ungemein
hohen Steuerfähigkeit ihren Ausdruck fand. Und diese Baseler
Verhältnisse können nicht eine Ausnahme gebildet haben. Sie
beruhten auf allgemein verbreiteten Zuständen und Ans chauungen,
auf der eigenartigen, halb sozialistischen Arbeitsorganisation
der Städte, auf den starken bis zu 25 Prozent steigenden
Erbschaftssteuern, die immer wieder für Nivellierung des per⸗
sönlichen Vermögens sorgten. Zudem zeigen auch andre
Städte fast durchweg die kräftige finanzielle Initiative Basels;
m Norden hat Lübeck neben den Ausgaben für seine große
hansische Politik in den Jahren 1276-1310 auch noch die
Kosten der gewaltigen Marienkirche bestreiten können.

Dazu kam ein andrer Umstand, der es den Städten
möglich machte, die Steuerkraft ihrer Bürger für gewöhnlich
nur auf indirektem und nur in besonders schweren Fällen auch
auf direktem Wege in Anspruch zu nehmen. Das deutsche Recht,
seit der Seßhaftwerdung der deutschen Stämme im 4. bis
5z. Jahrhundert und lange darauf fast ausschließlich ein Recht
des platten Landes, hatte dem entsprechend von den Über⸗
tragungsformen des Eigentums besonders diejenigen für Grund
und Boden entwickelt; die erst später voll ausgebildeten Über⸗
ragungsformen für die Fahrhabe richteten sich in ihrer Ent⸗
wicklung vielfach nach diesem Vorbild. Das galt namentlich
uuch für das Erbrecht; auch hier war der Ausgangspunkt für
alle spätere Rechtsbildung die Erbfolge in Grund und Boden.
Nun hatten zur Zeit der naturalwirtschaftlichen Zustände des
früheren Mittelalters nur ausnahmsweise besondere, im Falle
Erbganges einzulösende Forderungen am Grund und Boden
geklebt. Darum konnte das deutsche Recht zu dem Grundsatze
kommen, daß der Erbe, vom rechtlichen Standpunkte aus be—
trachtet, eine ganz andre Person sei als der Erblasser, daß ihm
mithin die Schulden des Erblassers ebensowenig Verpflichtungen
auferlegten wie die eines beliebigen Dritten. Dieser Grundsatz
in seiner Ubertragung auf die Nachfolge in Fahrhabe machte
        <pb n="240" />
        222

Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
jeden auf die Person gegründeten Mobiliarkredit von vornherein
unzulässig: er war neben an dern Umständen die Veranlassung
dazu, daß sich im Mittelalter weit früher der Immobiliarkredit
in der Form des Rentenkaufes aus Grundstücken entwickelte
als der Mobiliarkredit. Indes der steigende Verkehr drängte
immer kräftiger zur Ausgestaltung von mehr mobilen Kredit⸗
formen. Und in der That gab es juristische, ewige Personen,
bei denen von einem Absterben von Forderungen infolge Todes
des Erblassers nicht die Rede sein konnte: die kirchlichen
Institute und die städtischen Verwaltungen. Aber der Kirche
war durch das kanonische Recht jede Fruchtbarmachung des
Geldes verboten. So blieb nur die Stadtverwaltung übrig,
sie wurde zum großen Banquier der Bevölkerung, der bank—
mäßige Gewinn aus begebenem Geld wurde zur Haupteinnahme
der Stadtkasse; in Basel ist von 1861 bis 1488 der öffent—
liche Kredit durch die Stadt jedes Jahr in Anspruch genommen
worden, mit Ausnahme von drei Jahren im siebenten Jahr—
zehnt des 14. Jahrhunderts. Durch die Natur der Verhältnisse
war somit die Gewinnziehung aus Geld, das nach menschlicher
Voraussicht besonders sicher angelegt schien, das Privilegium
der Stadtverwaltung in ganz anderm Sinne, als das heut⸗
zutage bei Staatsschuldenverwaltungen der Fall ist; nur die
große französische Rentenbegebung in der ersten Hälfte unseres
Jahrhunderts, gestützt durch die Gewohnheit des Franzosen,
seine Ersparnisse in Rente anzulegen, erinnert an die Finanz⸗
politik wohl der meisten Städte des Mittelalters.

Eine solche finanzielle Praxis, sowie die der Steuerkraft
der Bürger angemessene, wenn auch nach unseren Vorstellungen
ungemein hohe indirekte Besteuerung stellten der städtischen Politik
gegenüber Fürsten und Reich Mittel zur Verfügung, die sich
freilich aus der geringen Bevölkerungsziffer nicht erraten lassen;
größere Städte wie Basel vermochten eigene Heere aufzustellen.
Erinnert man sich nun zugleich, wie die jeweilig modernsten
wirtschaftlichen Machtmittel auf politischem Gebiete stets einen
über ihre innere Bedeutung hinausreichenden Erfolg eben schon
        <pb n="241" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. — 228
durch ihre Neuheit aufzuweisen haben“, so wird man begreifen,
daß die Stadt des späteren Mittelalters, die Vertreterin einer
neuen Wirtschaftsform, der die Zukunft gehörte, einen auch
auf politischem Gebiete weitreichenden Einfluß gleichbedeutend
mit einem ganzen Territorium auszuüben vermochte.
III.

Dieser stolzen Stellung nach außen hin entsprachen, mit
der Vergangenheit verglichen, die Außerungen des bürgerlichen
Lebens im Stadtinnern. Namentlich seit dem Ausgang des
14. Jahrhunderts war das der Fall. Die Zeitgenossen des aus⸗
zehenden Mittelalters können sich nicht satt genug sehen an der
Pracht der Dächer, dem flutenden Leben der Straßen, den ragenden
Türmen, der Warenfülle in Hafen und Speicher. Kaum eine
größere Stadt ist ohne ein zierliches Lob meist in Versen geblieben;
einer der ersten großen Vertreter des Humanismus in Deutsch—
land, Äneas Sylvius, beginnt den Chorus mit einem feurigen
Lobe Kölns. Uns Nachgeborenen freilich tritt aus den Quellen
ein weniger anmutendes Bild mittelalterlichen Stadtlebens ent⸗
gegen; vieles will uns, vor allem im 14. Jahrhundert, als
noch in den ersten Anfängen befindlich erscheinen, und vor allem
bermissen wir die Spuren eines feineren vergeistigten Daseins.

Trat man aus den Vorstädten oder aus den an der Stadt—
mauer gelegenen Außenbezirken in das Centrum der Stadt, so
fielen zunächst die außerordentlich engen, winkligen und oft ohne
seden Plan aneinander gereihten Gassen auf. Zwar gab es
meist einige gerade Hauptstraßen, welche den Zug der alten
Heerstraßen wiedergaben, die sich innerhalb der Stadt kreuzten;
aber von diesen abgesehen hatte man die weitere Anlage dem
Zufall und dem Bedürfnis möglichst dichten Zusammenwohnens
zum Zwecke leichterer Verteidigung überlassen. Nur für die
Straßenbreite waren meistens baupolizeiliche Bestimmungen vor—
handen, die sich durch ihre altertümliche Form und ihr Zurück—
—EDDDDDD0

Vgl. zu diesen Gedanken oben S. 124 und 181.
        <pb n="242" />
        224 Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
die Heerstraßen auszeichneten. Noch lange lag die Aufsicht über
die gesetzmäßig feststehende Breite der Heerstraßen auch in der
Stadt, wie sie schon die alten Volksrechte der deutschen Stammes—
zeit verzeichnen, in den Händen des Vertreters der königlichen
Rechte, des Burggrafen oder des Inhabers jener Grafschaft,
der die Stadt einst angehört hatte: er befand über unbefugt
angelegte Vorbauten und Überhänge, über zu weit vorgestreckte
Kellerhälse und Vorkräme, überhaupt über jede dauernde Störung
des Straßenverkehrs. Und noch lange hielt sich als Ausdruck
jener Befugnis das Speer- oder Lanzenrecht, nach welchem der
Inhaber der einst königlichen Rechte selbst oder sein Vertreter
hoch zu Roß mit quer gelegter Lanze durch die Straßen ritt
und die Häuser in Buße nahm, an welchen die Lanze anstieß.

Man sieht, diese alte Heerstraßenpolizei kümmerte sich nur
um den rechtlichen Bestand der Straße, eine Verbesserung ihrer
baulichen Verhältnisse lag ihr zunächst fern. Und wie lange
dauerte es, ehe die Städte von ihrer Verwaltung aus sich der
echnischen Seite annahmen. Bis an den Schluß des Mittel—
alters waren die Straßen vielfach ungepflastert; chaussierte Wege,
die sogenannten Steinstraßen oder Steinwege, gehörten schon
zu den besonderen Vergünstigungen der belebtesten Stadtteile.
Zwar pflasterte man auch schon seit dem 18. Jahrhundert —
in Nurnberg freilich erst seit 1368, in Frankfurt seit 1399 —,
und nicht selten hielten die Städte dazu einen eigenen städtischen
Estricher oder Poveimeister mit Pflasterknechten, indes war dies
doch weit mehr in den neugegründeten Kolonialstädten Ost—
deutschlands als in den alten Kultursitzen des Westens der Fall.
Vermutlich war die Frage der Kanalisation und des Wasser⸗
abflusses für diesen Unterschied mit maßgebend. Die großen
Städte am Rhein, an der Donau und an manchen ihrer Nebenflüsse
erhoben sich vielfach auf dem Schutt einer tausendjährigen, ge—
legentlich bis zur Römerzeit zurückreichenden Vergangenheit: wie
oft waren sie seit dieser Zeit zerstört und eingeäschert worden,
wie hatten sich hier meterhoch Trümmer auf Trümmer gehäuft.
Diese Unterlage nahm alle Abflüsse der Neustadt geduldig in
ihre porösen Schichten auf; nicht selten sickerte das Senkwasser
        <pb n="243" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 228
bis auf alte Kanäle (Aduchten -aquaeductus) durch; so kamen
die Bauten der Legionen noch dem Mittelalter zugute. Anders
im Osten: hier gründete man neu auf jungfräulichem Boden,
die Frage der Kanalisation wurde sofort dringend; ihre Lösung
ward, wenn nicht anders, so wenigstens auf dem ursprüng-⸗
lichsten Wege einer besseren Pflasterung angebahnt.
Aber im allgemeinen wird man sich die Straßen des
Mittelalters überaus schmutzig denken müssen; niemand ging
ohne Überschuhe mit hölzernen Sohlen aus, auch die Heiligen
begegnen uns auf den Bildern der älteren deutschen Maler—
schulen meist in Überschuhen, und die Sitte der langen Schnabel⸗
schuhe wird nicht zum geringsten auf die Sorge zurückzuführen
sein, sich durch eine längere Sohle vor zu tiefem Einsinken in
den Schmutz der Straße zu sichern. Schon die Gewohnheit,
hei der Enge der Straßen den Rinnstein in die Mitte des
Weges zu verlegen, ward in dieser Richtung verhängnisvoll;
dazu kamen die häufigen Viehtränken, die bis ins späte Mittel—
alier üblichen Ziehbrunnen mit ihren Wasserschütten, endlich
aber und vor allem die große Unreinlichkeit der Bewohner.
Allen Kehricht, Eßüberreste, ja totes Vieh warf man auf die
Straße; es wurde darum in einigen Städten geradezu nötig,
eine offizielle Statistik der Schmutzplätze zu führen und für be—
sondere Gelegenheiten, Ankunft des Kaisers, Messe oder Pro⸗
zession, die Straßen zu reinigen, etwa wie man heutzutage die
Bäche reinigt. Fügt man hinzu, daß an den meisten Straßen
eine Anzahl unbebauter Hausplätze und wegen zu starker Zins—
belastung zerfallener Häuser zum Sammelplatz für jeden Unrat
wurde, daß die durch die Stadt geleiteten Bäche und Wasser—
fäden meist nicht ummauert oder gar eingewölbt waren, so
hegreift sich, wie nötig die Ausbildung einer sanitären Straßen⸗
polizei erschien. Allein das Mittelalter ist mit diesem Gedanken
stets auf gespanntem Fuße geblieben: auch die großen Sterben,
wie sie seit dem 14. Jahrhundert hereinbrachen, nützten bei dem
tiefen Stande der medizinischen Wissenschaft und der hierdurch
ermöglichten abergläubischen Erklärung der Pestgefahr nur
gamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 15
        <pb n="244" />
        226 Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
wenig. Zwar stellten sich innerhalb der städtischen Verwaltung all⸗
—
und Bachherren, die Dreck- und Aduchtmeister und wie sie sonst
hießen; doch blieb trotzdem im wesentlichen alles beim alten, und
es bezeichnet schon einen großen Fortschritt, wenn in den siebenziger
Jahren des 15. Jahrhunderts in Köln die Stadtreinigung einem
besonderen Unternehmer übertragen wurde, während z. B.
Göttinger Statuten aus den Jahren 1330—1334 ähnlich wie
Anordnungen in Mecheln vom Jahre 1348 nur die Reinigung
der Straßen von 14 zu 14 Tagen durch die Anwohner geboten.

Und wie die Straße, so entbehrte auch das mittelalterliche
Haus fast noch durchweg jener reinlichen Behaglichkeit, welche
jetzt gerade im deutschen Bürgerhause den vornehmsten Aus—
druck gewonnen hat. Wenn im früheren Mittelalter die meisten
Häuser einfache, mit Schindeln eingedeckte Holzhäuser gewesen
waren, so daß man anfangs fast auf das Menschenalter, später
wenigstens auf das halbe Jahrhundert für jede Stadt einen
großen, verzehrenden Brand rechnen konnte, so ist man erst spät
aus diesem Zustande herausgekommen. Die Steinhäuser bilden
im 12., ja im 13. Jahrhundert noch eine große Seltenheit; die
ältesten erhaltenen, wie namentlich das prächtige Overstolzen⸗
haus in Köln, datieren aus der Zeit des romanischen Über⸗
zangsstils: meist hohe dreistöckige und schön verzierte Bauten,
waren sie bürgerliche Paläste im Sinne des 183. Jahrhunderts.
Fine wesentliche Verbesserung trat freilich im 18. Jahrhundert
durch die Ausbildung des Holzbaues zum Fachwerkbau ein, der
dann später, vor allem in den Städten nördlich vom Harze, eine
wirksame künstlerische Ausbildung erhielt. Aber auch jetzt noch
blieb der Ausbau durchweg schlicht, und namentlich deckte man
noch immer mit den feuergefährlichen Schindeln und mit
Stroh; Kaiser Ludwig gebot noch 1342 für München, wenig—
stens die Wohnhäuser sollten doch mit Steinziegeln gedeckt sein.
Und auch in den Kolonialgebieten war die Entwicklung kaum
zünstiger; fast überall trifft man hier in den größeren Städten
roch heute nur die Hauptstraßen und Plätze mit älteren Häusern
        <pb n="245" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 227
spitzgiebliger Gotik besetzt, während die Seitenstraßen, ehedem
von Holzhäusern begrenzt und vielmals abgebrannt, Bauten aus
jüngeren Zeiten aufweisen. Wohl nur in Lübeck wurde seit
dem großen Brande des Jahres 1276 der Bau von anderen als
backsteinernen Häusern mit feuerfester Bedachung verboten.

Besonders mißlich war es, daß bei dem lange festgehaltenen
Typus des Einfamilienhauses auf größeren Bauplätzen meist
mehrere kleine Häuser erbaut wurden, die dann aber keine
trennenden Brandmauern, sondern im Gegenteil ein einziges
zusammenhängendes Dach erhielten: bis zu zwanzig solcher
Häuschen unter einem Dache kommen vor, und es zeigt sich
nicht, daß man von Feuerpolizeiwegen gegen diesen Gebrauch
eingeschritten wäre.

Dafür war das Löschwesen schon früh zur Zufriedenheit
geordnet. Es fand in der militärischen Vierteleinteilung der
Stadt eine Form, an die es sich rasch und gern anlehnte.
Schon das Meldewesen ließ sich leicht mit der Thorwacht ver⸗
einigen; nicht selten hatte man zudem einen besonderen Feuer—
wächter im Centrum der Stadt. Stieß er ins Horn oder
läutete er die Brandglocke, so traten die Bürger oder wohl
gar schon besonders bezeichnete Löschmänner unter den Brand—
meistern auf den Alarmplätzen zusammen; auf diese Weise
wurde rasch eine größere und meist ausreichende Hilfe gewähr—
leistet, der die Verpflichtung eines jeden Bürgers zur Haltung
von Feuereimern für den ersten Notfall zur Seite ging.

Nicht wenig wurde die Wirkung dieses wohlgeordneten
Löschwesens durch die außerordentliche Mannigfaltigkeit des
mittelalterlichen Hausbaues beeinträchtigt. Während in den
modernen Städten die Bauten einer Norm folgen, die sich selbst
für die verschiedensten Zwecke im wesentlichen gleichbleibt, prägte
sich der mittelalterliche Hausbau in den Städten bald nach dem
sozialen Rang des Bewohners, bald nach dem beabsichtigten
Fewerbe⸗ oder Handelsbetrieb in durchaus eigenartigen Anlagen

1 Bisweilen sind freilich alle Giebel maskiert, so am Rostocker
Markte.
        <pb n="246" />
        J

Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
aus. In den äußeren Stadtteilen erhoben sich neben den
Buden der niederen Bevölkerung von der Truppe des Possen—
reißers bis zum unverfälschten Diebsgesindel und neben den
bescheidenen Wohnungen des Krautgärtners, den sogenannten
Gartenhäusern (bisweilen verderbt Karthausen), die stolzen Hof⸗
anlagen der alten ratsberechtigten Geschlechter mit einem zinnen—
und turmbekrönten Wohnhaus, mit weiten Räumen für Stallung
und Dienerschaft, mit Lust-⸗, Wein⸗- und Würzgarten, mit
Speichern für die Fruchternten vom Lande. Weite Zwischen⸗
räume trennten diese Anlagen auch noch im späteren Mittel⸗
alter; oft vermittelten nur Privatwege den Zugang, und auf
den öffentlichen Wegen beschränkten hohe Mauern beiderseits
die Aussicht auf die vornehme Umgebung. Das sind jene
Gegenden, in denen sich jetzt auch in alten Städten Viertel mit
geradlinigen, infolge späterer Parzellierung entstandenen Straßen
hinziehen, in merkwürdigem Kontrast zu den verbauten Gassen
und dem Lärm der Altstadt.

Aber mit dem Eintritt in die eigentliche Altstadt änderte
sich die Physiognomie der Straßen. Zwar begegnete auch hier
noch da und dort ein abgeschlossener Hof, in dem sich eine
religiöse Genossenschaft vor dem Geräusch des Alltagslebens
barg, bisweilen waren an Kirchen und Klöstern wohl kleine
Plätze für irgend einen Spezialmarkt, den Butter- und Fisch—
verkauf ausgespart; im ganzen aber drängte sich jetzt Gasse an
Gasse, und jede ward von meist hohen Häusern begrenzt.

Vor allem fielen hier die Bauten auf, in denen sich
der mittelalterliche Kleinhandel entfaltete. Von den ein—
fachen Standplätzen an, durch die Bänke, Schrannen und
Hütten hindurch bis zu den Buden und Gademen umfaßten sie
bald mehr oder minder stationäre Verkaufsstände, die teilweis
unter Standgeld für die Marktzeit vom Aufstecken des Stadt⸗
fähnleins oder dem Läuten der Marktglocke an verliehen wurden,
teilweis auf länger vermietet oder in Erbpacht vergeben waren.
Von ihnen allen ordneten sich durchgängig nur die Gademe der
gewöhnlichen Straßenfront ein: kleine, vielfach zweistöckige
häuschen, deren unterer Raum ganz vom Laden eingenommen
        <pb n="247" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 229
wurde, deren oberes Stockwerk um einige Fuß über den Laden
hervorsprang und zum Kontor oder zur Familienwohnung diente.
Oft war der Vorbau des oberen Stockwerks durch Säulen ge⸗
stützt, dann entstanden vor einer Reihe von Gademen regensichere
Hallengänge, jene Lauben, die in späterer Zeit eingewölbt und
in Spitzbogen geschlossen wurden und noch jetzt einen eigenartigen
Schmuck vieler süddeutschen und einiger norddeutschen Städte
(z. B. Münsters i. W.) bilden. Weit primitiver waren die
Buden angelegt: schuppenartige Räume, die schon vorhandenen
Bauten angeklebt wurden, wo nur immer sich Gelegenheit zu
regerem Verkehr ergab. An Brückenplätzen, auf dem Markt,
an Kirchen mit hervorragenden Reliquien, die zu zahlreichen
Wallfahrten veranlaßten, schossen sie rasch aus der Erde, zwischen
den vorgestreckten Strebepfeilern des Langschiffes und des Chors
der Kathedralen nisteten sie sich ein, sie umgaben das Rathaus
in festgeschlossenem Ring, ja sie bildeten inmitten breiter Straßen,
wie auf der Maximilianstraße in Augsburg, mit der Rückseite
aneinandergelehnt, eine neue Reihe jener kleinen Ansiedelungen,
die meist erst die neuere Zeit wieder entfernt hat. Und dem
Kleinhändler, der den Mietzins einer Bude nicht aufbringen
konnte, blieb immer noch die Möglichkeit, für die Hauptmarkt⸗
zeiten gegen mäßige Marktabgabe ein Zelt oder eine Hütte
aufzuschlagen neben den feststehenden Fleischschrannen und
Schüttbänken, den Fischtischen und Brotschragen der Zünfte.
Das lebhafte Bild kaufmännischen Straßenverkehrs, das
sich aus dieser Abstufung der Verkaufslokale ergiebt, erfährt noch
wesentlich grellere Färbung, bedenkt man die Sitte des Mittel⸗
alters, alle Waren zum Verkaufe auszurufen. Zwar verboten
einzelne Zunfte ihren Mitgliedern, durch allzuhäufiges Rufen
mit weniger stimmkräftigen Genossen in übermächtigen Wett—
bewerb zu treten, wie sie auch das Auslegen im Schaufenster oder
den Hausierhandel seitens der Zunftbrüder nicht selten ver—
hinderten; allein trotz alledem müssen wir uns die Stadt des
Mittelalters zur Marktzeit von einem nach unsern Begriffen
starken Lärm, einem rasch pulsierenden und den Anlockungen
einzelner Ausrufer bald da bald dorthin folgenden Verkehr
        <pb n="248" />
        230 Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
erfüllt denken. Und nicht bloß die Krämer riefen aus; auch
die Weinhäuser und Bierstuben hatten ihren Wein- oder Bier—
rufer, der vor der Pforte neben der aufgesteckten Strohwiffe,
dem uralten Zeichen des besonderen Hinweises, die Güte der
verzapften Getränke pries.

Natürlich bedurfte ein unter so starken Impulsen ver—
laufendes Straßenleben einer kräftigen polizeilichen Regelung.
Schon früh wurde die innere städtische Polizei in eine Hand
gelegt; in einzelnen Städten stand ihr der Schultheiß vor, in
anderen ein Ratsherr als Meister von der Gewalt. Diese
Oberbehörde hatte den Befehl über eine größere Anzahl von
Gewaltboten, die bei besonderen Gelegenheiten, wie bei Tur—
nieren, Ratstanz, Anwesenheit vornehmer Gäste, noch durch
geworbene Bürger verstärkt wurden. Auch die besondere Ab—
sperrung des Publikums kannte man schon, damit die Herren
vom Volke nicht verdrängt würden. Besonders ausgedehnt
wurde der polizeiliche Schutz in der Nacht. Nicht selten dienten
hier die jungen Söhne der Geschlechter beritten als Nachtwächter;
stets war ein besonderer Patrouillendienst eingerichtet. Man
begreift diese Maßregeln doppelt, wenn man die unverhältnis—
mäßig große Anzahl von nächtlichen Aufläufen, wovon die
Quellen reden, in Betracht zieht, und wenn man erwägt, daß
bei dem Dunkel der Nacht — noch gab es höchstens an Brücken
Laternen, denen meist fromme Stiftungen zu Grunde lagen —
und bei der Enge der staatlichen Verhältnisse jeder solcher Auf—
lauf einen revolutionären Charakter annehmen konnte. Darum
suchte man auf jede Weise Zusammenrottungen im Dunkel zu
verhindern. Mit Beginn der Dämmerung wurden die belebtesten
Straßen durch Ketten gesperrt, zu deren Bewachung besondere
Posten in Kettenhäuschen dienten; meist schon um 9 Uhr be—
gann die Polizeistunde: wer nach dieser Zeit ohne Laterne auf
der Straße betroffen ward, der wurde verhaftet, mußte in
unserer Herren vom Rate Turm gehen. Es entsprach diesem
Verfahren, wenn man gegen alle Strolche und Stromer streng
vorging. Namentlich suchte man hier die Fühlung des
städtischen Pöbels mit dem ländlichen Vagabondentum zu durch—
        <pb n="249" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 281
brechen; jeder fremde Bettler wurde vor das Thor gesetzt, bis⸗
weilen wohl auch vorher noch ein wenig gestäupt oder gefoltert.
Indes so streng diese Maßregeln waren, so wenig haben
sie das aufwallende Leben der städtischen Bevölkerung des
Mittelalters unterdrückt und teilweis unterdrücken wollen.
Unter dem aristokratischen Regiment des Rates wurden den
jungen Söhnen der ratsfähigen Geschlechter große, bisweilen
übel angebrachte Freiheiten zugestanden — z3. B. durften sie
in einigen Städten eine zudiktierte Haft im Ratskeller statt
im Gefängnis absitzen; — und auch die Zunftbrüder tobten
und lärmten auf ihren Zunftstuben und Gewerkslauben nicht
selten bis tief in die Nacht. Namentlich aber nahm man es
mit der Sittenpolizei leicht. Es war schon ein großer Fort—
schritt, wenn man zu geordneten Frauenhäusern kam, die nicht
selten geradezu als Finanzquelle der Stadt betrachtet und stets
sehr human verwaltet wurden: brannte doch im Ulmer Frauen⸗
münster jeden Sonntag Nacht der Jungfrau Maria zu Ehren
und allen gläubigen Seelen zum Trost eine von den gemeinen
Frauen gestiftete Kerze. Allein vielfach duldete man statt dessen
offen das Unwesen der Kameretten, Ballhäuser und Badestuben.
Auch mit den Spielhöllen pflegte man erst dann aufzuräumen,
wenn einige Gelbschnäbel aus den Geschlechtern zu stark gerupft
worden waren, im übrigen aber konzessionierte man wohl sogar
falsche Spieler gegen gewisse, dem Stadtsäckel zu entrichtende
Abgaben auf Zeit oder Lebensdauer. In diesen und ver—⸗
wandten Maßregeln zeigt sich jenes weitherzige Verfahren, wie
es werdenden Verhältnissen und dem Einfluß einer bedeutenden
Fluktuation der Bevölkerung zu entsprechen pflegt.

In der That ist die Freudigkeit im Schaffen, jener
Optimismus, wie er sich aus der Gewißheit einer großen und
verheißungsvollen Zukunft ergiebt, das bezeichnendste Merkmal
des mittelalterlichen Stadtlebens; und nirgends hat dieser Zug
wohl einen bleibenderen Ausdruck gewonnen als in den großen
Bauten der städtischen Verwaltungen aus dieser Zeit mit ihrem
monumentalen Charakter und ihrer Ausbildung einer neuen
Stilgattung der Gotik für profane, bisher vielfach nicht ge⸗
        <pb n="250" />
        232 Zwolftes Buch. Zweites Rapitel.
kannten Bedürfnissen entsprechende Zwecke. Schon der Markt
einer Stadt machte in dieser Zeit einen großartigen Eindruck.
Vielfach der einzige größere Platz innerhalb der Altstadt, fast
stets in deren Mittelpunkt gelegen, erschien er an sich schon als
die Verkörperung städtischen Betriebs und bürgerlicher Selb—
ständigkeit. Und nicht selten schmückte ihn noch ein besonderes
Zeichen der neugewonnenen Freiheit zu eigenem Recht, der
Roland, ein reckenhafter Landsknecht mit erhobenem Schwerte,
dem dann wohl auf der anderen Seite des Marktes der öffent—
liche Pranger, die Katsch oder Käx, mit seinen würdigen In—
sassen entsprach. Vor allem aber lag am Markte das Bürger—
oder Rathaus, das in seiner monumentalen Geschichte nicht
selten schon laut von vergangenen Zeiten, von den geringen
Anfängen bürgerlicher Freiheit und von Kampf und Leid der
Ahnen bei ihrer Wahrung erzählte. Meist war es ursprüng⸗
lich ein kleines Haus gewesen, in dem man Recht sprach, das
Stadtsiegel und den Privilegienschrein aufbewahrte; dann waren
immer weitergreifende Anbauten den wachsenden Bedürfnissen
der städtischen Verwaltung gerecht geworden, bis schließlich ein
ganzer Komplex von Gebäulichkeiten vorhanden war, der in
einigen Gegenden von einem hohen Turm, dem Träger der Ge—
richts⸗ und Sturmglocke und dem Wahrzeichen städtischer Selb—
ständigkeit, überragt ward. Jetzt befanden sich im Rathause vor
allem der Sitzungssaal für den Rat mit den ringsum laufenden
Bänken und der baldachinüberschatteten Balustrade des Bürger⸗
meisters in der Mitte, mit althergebrachten Sinnsprüchen an
den Wänden, die Maß in Rat und Urteil predigten, und mit
Gemälden, in denen die besten Meister der allerorts sich
regenden Malerschulen das jüngste Gericht oder hervorragendc
Beispiele unparteiischer Rechtspflege darzustellen pflegten: ein
ernster Raum, der aber nach alter Sitte nicht selten auch dem
ausgelassensten Humor, gutem Trunk und heitern Festen geweiht
ward“. Neben dem Sizungssaal lagen wohl einzelne Zimmer

Auch in der Ausstattung schreckte man gelegentlich nicht vor bur—
leskem Humor zurück. In Hamburg hatte der Rat im Jahre 1840 im
        <pb n="251" />
        Ztädtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 233
für die Kommissionen, die geschickten Freunde unserer Herren
vom Rat; weitere Zimmer für die Rentkammern, die Spezial⸗
verwaltungen, die Stadtschreiberei schlossen sich an. Die unteren
Räume umfaßten gern das städtische Arsenal, namentlich die
kostbaren neuaufgekommenen Donnerbüchsen, die Kugeln und das
Donnerkraut; hier hingen auch die städtischen Fähnlein und
lagerte manch konfisziertes Gut vornehmer Missethäter. Und
nebenan, im untersten Gewölbe des Turmes, ruhten die kostbaren
Pergamente, die der Stadt Recht und Freiheit enthielten, wie
ie von den alten Kaisern verliehen und von den Vorfahren
herausgebracht waren; sorgsam gepflegt und ordnungsmäßig
berzeichnet, standen sie unter der Aufsicht der Gewölbeherren,
oder wie sonst die archivalische Ratskommission genannt ward.

Trat man aber aus den Zimmern des Rathauses, sei es
im ersten oder zweiten Stock, ins Freie, so befand man sich
auf einem Vorbau, der meist einen freien Üüberblick über den
Markt verstattete: das ist die Ratslaube, von der die Ver—
ordnungen der Herren den Bürgern von Zeit zu Zeit in Morgen—
sprachen verkündet wurden, von der man Friede und Recht,
Acht und Verfestung ausrief und am jährlichen Ratswechsel—
tage die neue Zusammensetzung der städtischen Kollegien kund—
gab. Eine weniger feierliche Bedeutung hatte ein etwas tiefer
liegender Eingang des Rathauses, er führte in den Ratskeller
mit seiner städtischen Weinwirtschaft und in die Räume, wo
Ratskellermeister und Ratsköche walteten: nicht unwichtige Be—
amte mit meist hoher Besoldung und wohl gar der Pflicht,
der Stadt Kleid nach Weise moderner Uniformen zu tragen.
Denn der Rat war zugleich der Vertreter der Stadt gegenüber
allen vornehmen Gästen, deren würdiger Empfang im Sinne
des mittelalterlichen Lurus namentlich gründliches Essen und
Triuken zur Bedingung hatte. Zu diesem Zwecke hielt die Stadt
eigene Küche und eigeuen Keller und prunkte mit schwerem,

Ratssaal ein jüngstes Gericht malen lassen, in dem das Domkapitel
Anzüglichkeiten auf seine Mitglieder entdecken wollte; es gab schließlich
einen großen Prozeß vor der Kurie. Schäfer, König Waldemar,. S. 2380.
        <pb n="252" />
        28

Zwolftes Buch. Zweites Lapitel.
künstlerisch ausgestattetem Silberzeug. Und auch geeignete
Repräsentationsräume für den Empfang fremder Gäste wie zu
eigenem Festgebrauch wurden im Laufe der Zeit in allen größeren
Städten hergerichtet; stattete man hier und da den Ratssaal
oder die große Halle des Kaufhauses besonders aus oder baute
dem Rathause einen Festsaal an (so in Lübeck im Jahre 1808),
so schritt man an anderen Orten geradezu zu großen selb⸗—
ständigen Luxusbauten für städtische Vergnügungszwecke: es
entstanden Ratstanzhäuser mit glänzenden Festsälen, als das
bedeutendste von allen wohl der große Kölner Gürzenich.

Aber nicht in dieser Richtung allein brachte sich der rege
Bausinn der Bürgerschaft zur Geltung. Neben den Bauten
der eigentlichen städtischen Repräsentation galt es, den Kampf
mit den Vertretern der Kirche aufzunehmen. So trat neben
die ältere Gotik der Kathedral-, Stifts- und Klosterkirchen eine
neue bürgerlich-kirchliche Gotik; ihr entstammen so außerordent⸗
liche Denkmäler wie das Münster zu Ulm und die himmel—
ragenden Marienkirchen der Hansestädte des Nordens, und ihr
gehört eine so zierliche Architektur an, wie die der vielen
Privatkapellen bürgerlicher Geschlechter und bürgerlicher Kon—
oente in fast allen Städten seit dem 14. Jahrhundert.

Freilich waren die Kirchen wenigstens des kolonialen Ostens
keineswegs bloß als Gotteshäuser gedacht. Die Lübecker Marien—
kirche war zugleich Mittelpunkt des städtischen Verkehrs; hier
schlossen die Kaufleute ihre Geschäfte ab, hier suchten die
Handwerker ihre Aufträge, hier erteilten die Bürgermeister in
einer besonderen Kapelle, deren Obergeschoß das städtische Archiv
und den Schatz barg, ihre feierlichen Audienzen, und auf dem
Chore versammelte sich noch bis in den Anfang des 19. Jahr⸗
hunderts hinein der Rat, um in feierlichem Zuge zur Sitzung
im Rathause zu schreiten. So erhielten die Kirchen wenig⸗
stens des Nordostens ein besonderes Gepräge; und wenn die
Thüre der Danziger Marienkirche die Gläubigen mit dem ein—
gemeißelten Gebete empfing Koniginne der himmele, bidde
vor uns', so mag dies Gebet im Sinne der Eintretenden viel⸗
        <pb n="253" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 238
leicht ebenso oft rein religiöser Sehnsucht, als geschäftlichen
Wünschen entsprungen sein.

Im Mutterlande dagegen besaß man für die Anforderungen
des Verkehrs neben den Kirchen schon früh besondere Versamm—
lungsräume und Bauten: gerade hier erreichte die Fürsorge
der Stadt eine eigenartige Höhe, die der ungeteilten Aufmerk—
samkeit entsprach, mit der man sich überhaupt der Regelung
des Handels und Handwerks zuwandte.

IV.
Soweit wir zurückzublicken vermögen, haben die Städte
gewerbliche oder fabrikmäßige Anlagen hergestellt, für deren
Errichtung die Kraft des Einzelnen versagte. So wurden
Wasser- und Deichbauten unternommen; namentlich in den
Niederlanden war es eine der vornehmsten Sorgen des Rates,
Kanäle auch für gewerbliche Zwecke zu schaffen. Aber auch in
Augsburg wurde das Wasser des Lechs in tausend Kanälen
durch die gewerblichen Viertel geleitet. Dazu kamen Walk—
mühlen und Lohmühlen, Kloaken und Brunnen, Pressen und
Bleichen, Tuchrahmen und Trockenhäuser. Die größten Er—
—DV Anlagen
für den Handel.

Gerade hier schien die Vertretung der Einzelinteressen durch
die Gesamtheit besonders am Platze, denn hier traf die Stadt
als in sich geschlossenes Gemeinwesen mit anderen gleich abge—
schlossenen Bildungen zusammen und mußte für den zwischen—
cttädtischen Verkehr geeignete Grundlagen und dem Einzelnen
zugute kommende Vorteile schaffen. Wenn der Großkaufmann
des früheren Mittelalters karawanenartig ins Land gezogen
war, gewappnet zum Kampfe gegen jeden Angriff, wenn sich
die Seefahrer zu Geschwadern geeint hatten zur Überwindung
der Gefahren der Meeresgewalt und des Seeraubes in gemein⸗
samer Abwehr: so haftete etwas von diesem Geiste auch noch
In den Handelsstädten des späteren Mittelalters. Noch war
man egoistisch für das Wohl der engeren Mitbürger besorgt,
noch wollte man die Freiheit des großen Verkehrs nur, soweit
        <pb n="254" />
        236 Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
sie dem einheimischen Handel zugute kam. Waren die alten
königlichen Märkte des 10. bis 12. Jahrhunderts freihänd—
lerisch gewesen, die erwachsenen Städte des 18. bis 15. Jahr—
hunderts waren protektionistisch. Nur langsam erschlossen sie sich
dem Gedanken des freien Verkehrs fremder Handelsherren auf
dem heimatlichen Boden: die Regel war die Handelsbeschränkung
zu Gunsten des innerstädtischen Kaufmanns. Und ein hiermit
zusammenhängendes, nur scheinbar zunächst widersprechendes Prin⸗
zip hatte sich schon früh gegenüber dem Warenzufluß Geltung
verschafft. Wollte man keinen großen Handelsbetrieb durch
Fremde, so mußte man andrerseits darauf Bedacht nehmen,
der einheimischen Produktion alle Rohprodukte, dem einhei—
mischen Vertrieb alle fremdländischen industriellen Erzeugnisse
in möglichst reicher Fulle und Auswahl zuzuführen. Beide Ab—
sichten bedingten einen starken organisatorischen Eingriff der
Stadtverwaltung in den Verkehr des Großhandels: sie mußten
zu einer umfassenden Kontrolle aller fremden Handelsherren
und zur Ablenkung und Aufstauung des internationalen Ver—
kehrsstroms innerhalb der Stadt führen. Schon früh errangen
in der That alle größeren Städte für diesen Zweck ein beson—
deres Privileg, das Stapelrecht, und überall entstanden infolge—
dessen große Werftbauten und Lagerhäuser zur Hebung und
Bergung der dem Stapelrecht unterworfenen Kaufmannsgüter,
entwickelte fich ein zahlreiches Personal von Lagermeistern und
Marktknechten, von Warenschreibern und Revisoren, endlich
meist eine besondere Ratskommission zur Beaufsichtigung des
Stapelverkehrs.

Aber war die Kontrolle des Warenumlaufes bei den vor—
zugsweise dem Stapelrechte unterworfenen Rohprodukten und
Halbfabrikaten, die meist in ganzen Ladungen auf den Markt
kamen, leicht, so mußte sie sich zu einer viel verzweigteren
Organisation gegenüber den Personen der fremden Handels—
herren erheben. Grundsätze für diese Organisation waren, ein⸗
mal einen Handelsabschluß zwischen zwei Fremden ohne Da—
zwischenkunft und mithin Vorteil eines eingesessenen Bürgers
möglichst zu verhindern oder gar direkt zu verbieten, weiterhin
        <pb n="255" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 237
alle Abschlüsse der Fremden einer Finanzabgabe zu Gunsten des
Stadtsäckels zu unterwerfen, endlich die Handelsbeziehungen
‚wischen Fremden und Einheimischen in möglichst sichere und
vorteilhafte Bahnen zu lenken. Diesen Zwecken diente zunächst
in den meisten Städten die eigentümliche Stellung der Gastwirte.
Im Gasthaus empfing der fremde Handelsherr nur notdürftig
Unterkunft für sich und bisweilen für seine Waren, selten
dagegen auch Unterhalt. Der Gastwirt vertrat nicht die Stelle
des Gastfreundes, der dem Fremden ein freundliches Heim zu
schaffen versucht; er war vielmehr nebenher eine Art Angestellter
der Stadt: er hatte alle Schritte des fremden Kaufmannes zu
überwachen und jedem Verkaufsabschluß als Zeuge beizuwohnen,
—DD Verkaufsabgabe
einzuziehen. War so der Gastwirt der eigentliche Kontroll⸗
heamte für den Fremdenverkehr, so hatten die Unterkäufer die
Aufgabe, dem Fremden die Handelsverbindung mit der ein⸗
heimischen Industrie und den städtischen Handelskreisen zu ver⸗
mitteln. Ursprünglich wohl meist nur Verkaufsaufseher, hatten
fie sich durch ihre Warenkenntnis und die stillwirkende Kraft
odielfacher persönlicher Beziehungen innerhalb und außerhalb
des städtischen Weichbildes zur Stellung etwa der heutigen
Makler entwickelt; sie waren als solche dem Rate vereidet und
führten Buch über die durch ihre Hand gehenden Geschäfte.
Nicht selten waren sie, je nach ihrer besonderen Fachkenntnis,
besonderen Gewerben zugeteilt und vermittelten dann den An—
kauf fast der gesamten Rohprodukte der entsprechenden Zünfte.
Neben dem Verkehr zwischen Einheimischen und Fremden
im Sinne des Großhandels, wie er sich auf den Werften und
n den großen Lagerhäusern an Fluß und Seestrand abspielte,
var die vornehmste Sorge der Stadtverwaltung dem Platz⸗
handel, namentlich der Überführung genügender Warenmassen
ius dem Großhandel in das Kleingeschäft, gewidmet. Fast
stets war für diesen Zweck ein besonderer Raum, das Kauf⸗
haus, vorhanden: ein wohl gar prachtvoll ausgestatteter monu⸗
nentaler Bau, der mit seinen zwei oder drei Stockwerken die
Breitseite des großen Marktes oder irgend eines Spezialmarktes
        <pb n="256" />
        238 Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
einzunehmen pflegte. Hier lagerte in den ausgedehnten Kellern
und Speichern das für den eigentlichen Konsum der Stadt be—
stimmte Kaufmannsgut, wovon Proben in den einzelnen Kauf⸗
kammern, feinere Ware, wie meist die des Textilzweigs, im
oberen Stock, Massenartikel breitesten Konsums wie Heringe im
unteren Stockwerke ausgelegt wurden. Die Mitte des oberen
Stockwerkes aber pflegte ein großer Saal einzunehmen, in dem
die Feste wie die Geschäftsversammlungen der großen Kaufleute
stattfanden: hier sind der Regel nach die Anfänge des modernen
Börsenverkehrs zu suchen.

Pulsierte im Kaufhaus recht eigentlich das innere Ver—
kehrsleben der Stadt in seiner höchsten Ausgestaltung, so begreift
es sich, wie gerade auch an das Kaufhaus die weitere Organi—
sation der Verkehrsinteressen anknüpfte, soweit sie von der
Stadtverwaltung ausging. Zu ihrem Verständnis bedarf es
der Erinnerung, wie das Bürgertum des Mittelalters noch
weit entfernt war von der neueren internationalen Auffassung
der Verkehrsinteressen. Für eine solche Anschauung war die
Ausbildung des Handels noch längst nicht reif; noch war die
Begründung internationaler Beziehungen durch die Gering—
fügigkeit der Verkehrsmittel, durch die Schwäche des alltäg—
lichen Konsums bei wenig starker Bevölkerung, durch den Mangel
eines ausgedehnteren, etwa gar luxuriösen Konsums infolge
noch unbefriedigender Kapitalbildung, endlich durch die immer
noch andauernde Beschränktheit des geistigen Horizontes der
Laienwelt außerordentlich behindert. Der Handel bewegte sich
noch in engeren Kreisen, die nur von wenigen Warengattungen
durchbrochen wurden; und darum wurde das Ideal der Ver—
kehrsleistungen und der Volkswirtschaft überhaupt weniger in
der Ausdehnung wie in der Güte des Gebotenen gesucht. In—⸗
dem man diesen Gesichtspunkt im Gewerbe vertrat, kam man
zu der bewundernswerten Ausbildung des Kunsthandwerks im
ausgehenden Mittelalter; indem man ihn für die Verkehrs—
polizei festhielt, entwickelte man weitgehende Kontrolleinrich—
tungen für alles Kaufmannsgut nach Güte und Gewicht, rich⸗
tigem Maße und mittlerem Preise. Meist knüpften nun diese
        <pb n="257" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 239
Kontrolleinrichtungen an das Kaufhaus an; hier wurden die
Retall⸗ und nanintlich die Goldwaren auf ihre Legierungs—
verhältnisse geprüft, hier untersuchte man fremde und ein⸗
— V— Farbe und Dichtigkeit des
Gewebes; hier kam man zu einer umfassenden Kasuistik aller
jener Bedingungen, unter welchen eine Ware als währschaft
Gut', als ‘rechtes Kaufmannsgut' zu bezeichnen war. Und wo
man Fehler fand, da schritt man unbarmherzig ein: schlecht
legiertes Zinngeschirr wurde eingeschmolzen, außerdem, wenn es
oon Einheimischen gefertigt war, dem Anfertiger zum Spiegel
her bösen That öffentlich die Drehbank zerbrochen; schlechtes Tuch
zerriß man; angegangene Waren wurden ins Wasser geworfen.
Diese äußerst intensive Sorge für die Qualität der Waren
entwickelte sich begreiflicherweise auf dem Gebiete der Konsum—⸗
tibilien zur raffinierten Lebensmittelpolizei. Es gab genaue
Festsetzungen über den Verkauf des Brotes, des Fleisches, der
Fische, von weitergehenden Interessen an herab bis zu jener
hestimmung österreichischer Stadtrechte, daß kein Fischer,
der frische Fische verkauft, einen Hut oder eine Kapuze oder
sonst eine Kopfbedeckung tragen soll: bloßen Hauptes soll er
m Markt stehen in Sonne und Regen, Sommer und Winter,
damit er desto rascher sich vom Markte wegsehne und desto
eichter seine Ware verkaufe. Diese intensive Fürsorge für den
Konsumenten auf dem Gebiete des Lebensmittelhandels ent⸗
wickelte sich dann geradezu zu Präventivmaßregeln, wie sie in
den Lebensmitteltaxen bis in die neuere Zeit hinein gedauert
haben: hier wird Größe und Güte, Preis und Gewicht,
jamentlich von Fleisch und Brot, bestimmt, damit das Volk
iich desto besser nähren möge'.

Beruhte die Ausbildung der städtischen Marktpolizei im
ganzen auf einer den Verhältnissen angepaßten und von ge⸗
sundem Verständnis des thatsächlichen Zustandes zeugenden
Anwendung öffentlicher Zwangsmittel, so überschritt doch die
Aufstellung der Lebensmitteltaren nicht selten diese Linie: das
gewohnte Gängelband obrigkeitlicher Organisation wurde zum
Hindernis.
        <pb n="258" />
        240 F Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
Und andererseits schleppte die Marktpolizei in ihren Ein—
richtungen auch noch manchen Rest früherer wirtschaftlicher
Anschauungen mit sich, bei dem schon längst Vernunft zu Un—
sinn, Wohlthat zur Plage geworden war. Das galt namentlich
oon der oft noch obligatorischen Kontrolle alles Maßes und Ge—
wichtes auf offiziellen Wagen und Maßen vor eigenen Rats—
wiegern, Ratsmüddern, Ratsvirgulieren, und wie das Heer
der sonst noch angestellten Unterbeamten hieß. In früherer,
wirtschaftlich weniger entwickelter Zeit war es in der That
notwendig gewesen, sich für jedes größere Geschäft der öffent—
lichen Maße und Wage zu bedienen; noch gab es wenige
weiterhin verbreitete Maße neben einer unendlichen lokalen Man—
nigfaltigkeit; und das Verhältnis der Lokalmaße untereinander
war dem fremden Kaufmann oft unbekannt und mußte darum
durch öffentliche Autorität verbürgt werden. Deshalb hatten in
der früheren Hälfte des Mittelalters die Stadtherren öffentlich
Wiege- und Maßgelegenheit gegen eine gewisse Abgabe gewähr-—
leistet. Mit dem Verschwinden der alten Stadtherrschaften
waren diese Wagen und Maße meist an die neue bürgerliche
Stadtverwaltung übergegangen; bei steigendem Verkehr wurden
sie immer mehr benutzt, brachten sie immer mehr ein. Bald
überwog ganz der finanzielle Gesichtspunkt, er wurde von der
Stadtverwaltung in so hohem Grade anerkannt, daß man an
der veralteten, den Verkehr jetzt erschwerenden Einrichtung trotz
allem festhielt.

Zeigen sich so an der Beibehaltung einiger veralteter Ein—
richtungen, wie an der Feststellung einiger neuer unbegründeter
Verkehrserschwerungen die ersten Spuren eines Sinnes, der nicht
mehr dem im ganzen kräftigen, ja kühn-verwegenen Fortschritt
des 14. Jahrhunderts entspricht, so wird doch das allgemeine
Urteil über die Ausbildung der städtischen Wirtschaft dieser
Zeit nur günstig lauten können. Der Ausbau eines neuen,
bürgerlichen Lebens war auf fester Grundlage erfolgt und hatte
sich zu gesunden Erscheinungen verdichtet. Zwar zeugen alle
diese Erscheinungen noch von einem überwiegend auf das Reale,
sogar Materielle gerichteten Sinne; aber noch galt es, erst die
        <pb n="259" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 241
zußere Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft zu gewinnen.
Diese Grundlage mutet uns bisweilen fremd an, nicht selten er⸗
scheint sie in einzelnen Teilen zunächst unverständlich; aber die
genauere Kenntnis der Vorgänge, wie sie sich in meist eng be⸗
grenztem Kreise, auf kleinem Raume, innerhalb der nach un⸗
seren Begriffen nur mäßigen Bevölkerungszahlen der einzelnen
Städte abspielen, ergiebt eine Sicherheit der Bestrebungen, eine
Gleichmäßigkeit der Grundzüge aller Institutionen, eine Festig—
keit im Fortschritte der Entwicklung, die nur unter der An—
nahme eines kräftigen Sinnes der Bevölkerung und eines vor—
urteilsfreien Optimismus der Verwaltung gegenüber neu auf—
tauchenden Forderungen ihre Erklärung finden.

y
Freilich entsprach diesem kräftigen Leben auf vornehmlich
wirtschaftlicher Grundlage noch keineswegs eine bürgerliche
Gesellschaft im Sinne späterer, etwa gar unserer Tage; noch
die älteren deutschen und auch die holländischen Maler bis tief
ins 17. Jahrhundert hinein, ein Frans Hals und andere, stellen
in dem so blühend entwickelten bürgerlichen Sittenbild nicht
eine vornehmlich geistig charakterisierte Gesellschaft dar.

Im 14. Jahrhundert war schon das bürgerliche Haus nicht
geeignet, einen Schauplatz freien geselligen Lebens abzugeben.
Mochte es nun in dem engräumigen Dreifensterhaus des Westens
bestehen, das sich schon zur Zeit des romanischen Stils ent⸗
wickelt findet, oder aus dem Hause des Ostens, dessen Dielen⸗
eingang mit dem Herd in der Mitte noch auf das Vorbild des
sächsischen Bauernhauses zurückwies: immer war es nicht bloß
Familienwohnung, sondern barg zugleich Lagerräume, Arbeits—
ind Verkaufszimmer; niemals verleugnete es die spezifisch
materielle Färbung des Lebens.

Und auch die innere Ausstattung der spärlichen Wohn—
räume besaß nichts Anheimelndes. Die Gotik ist vor allem
ein Stil monumentaler Architektur; sie wirkt ihrem Wesen nach
lösend, begeisternd; sie ist kein Ausdruck behaglicher Alltäglichkeit.
Die Motive, welche das Handwerk der Gotik entlehnte, waren

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV, 16
        <pb n="260" />
        242 3Zwöolftes Buch. Zweites Lapitel.
aufs Große geschaffen; im Gerät wurden sie ins Kleine wunder⸗
lich zugestutzt. Die Erzeugnisse des gotischen Handwerks haben
darum etwas Unwverständliches, Unbehagliches, Unbefriedigendes.
Dazu ist das Mobiliar dieser Zeit noch wenig formenreich;
neben der Truhe stehen als Grundformen kaum mehr als
Bank, Tisch und Stuhl, und die Verzierungen an besser aus—
gestatteten Exemplaren sind zumeist eintösnig. Dies wenig an⸗—
mutende Gerät aber nahm Zimmer ein, in denen das Licht
sich noch mühsam durch Surrogate von Glasfenstern verschleierte
Wege brach, und in denen der kalte Estrich nur selten durch
Teppiche, zumeist nur durch Binsenmatten erwärmt ward. So
fehlte jeder Ton objektiver Anregung; die Poesie der Woh—
nung war noch nicht Gemeingut oder auch nur, wie später zur
Zeit der Hochrenaissance, Vorrecht besseren Bürgertums.

Und auch im AÄußeren erschienen die Häuser zwar malerisch
in ihrem naiven Ausdruck des baulichen Bedürfnisses, vom
Kellerhals an, der sich keck in die Straße vorstreckte, bis
hinauf zu den Hallen und Chörlein, Lauben und Vordächern,
Erkern und Spitzgiebeln mit den weit hervorlugenden Kranen;
aber auf ihren prunkenden Schmuck, auf den Ausdruck höherer
Lebenshaltung in ihrer Fassade wurde noch wenig Wert gelegt;
noch waren Steinhauerarbeit und Schnitzwerk selten, und erst
Geiler von Kaisersberg hatte in Straßburg über ein Haus
zu klagen, das gemelt ist ussen und innen mit nackenden
bildern.

Eng beschlossen, wie das Außenleben, war auch noch der
innere Organismus der Familie.

Zwar die alte Organisation des Geschlechtes als der
äußeren, allumfassenden Hülle der Familie, wie sie im ersten
Jahrtausend unserer Geschichte bestanden hatte, war nahezu
vergessen; im Sachsenspiegel zeigen sich eben nur noch die letzten
Spuren eines Verständnisses für den engeren und weiteren
Verwandtschaftskreis. Und schon war das Wirtschaftsgut der
Einzelfamilie unter Abstreifung der früheren Rechte der Ge—
schlechter des Mannes wie der Frau bis zum Schlusse des
Mittelalters selbständig geworden.
        <pb n="261" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 248
Ursprünglich hatten die Ehegatten nur die Verwaltungs—
gemeinschaft des Ehegutes besessen, während das Eigentum am
Eingebrachten im wesentlichen jederseits gewahrt ward, so daß
bei kinderloser Ehe das Eingebrachte an die beiderseitigen Ge—
schlechter zurückfiel. Es war ein System, das im sächsischen
Rechte des platten Landes und auch in dem ausgedehnten Gel—
tungsbereich des Magdeburger Stadtrechts (sowie in gewissem
Sinne im friesischen Rechte) noch lange gewahrt blieb; ihm
entsprechend ist dem Sachsenspiegel das Erbrecht unter Ehegatten
noch eine unbekannte Erscheinung.

Indes der zunehmende städtische Verkehr mußte diese Auf⸗
fassung notwendig sprengen. Die früheste Bewegung zu ihrer
AÄnderung, zur Herstellung eines wirklichen Familiengutes, zu
einer absolut sichern wirtschaftlichen Grundlage des Familien—
lebens, ging daher von dem früh verkehrsreichen Westfalen aus.
Hier hatte schon in Karlingischer Zeit neben der Verwaltungs⸗
gemeinschaft die Gemeinschaft alles Errungenen bestanden; sie
vurde nun weiter ausgebildet und in den Städten schon früh,
zur Zeit der Salier und Staufer, zu voller Gütergemeinschaft
entwickelt. Diese Institution, ausgehend von der Stadtgruppe
des Soest-Münsterschen Rechtes, ward dann von Soest nach
Lübeck übertragen und von dort aus Gemeingut aller Städte
lübischen Rechtes. Aber auch die Städte magdeburgischen
Rechtes entfalteten seit dem 14. Jahrhundert ein mehr oder

minder weitgehendes Recht der Gütergemeinschaft: gegen Schluß
des Mittelalters war dies Recht in allen Städten des Ostens
und Nordens das System der Zukunft.

Und schon hatte die Entwicklung in Süddeutschland, aus⸗
gehend vom fränkischen Recht, denselben Gang, nur rascheren
Schrittes, vollendet. Auch hier befand sich jetzt das gesamte
Vermögen, eingebrachtes wie errungenes, als dauernde materielle
Grundlage einer selbständigen Entwicklung der Familie im
Gesamteigen der Gatten: die wirtschaftliche Emanzipation der
Familie aus dem Geschlecht war vollendet.

Ihr zur Seite, ja fast noch früher entwickelte sich die
Emangipation auf dem Gebiete der persönlichen Beziehungen.

16 *
        <pb n="262" />
        Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
Hier ging die alte Gesamtvormundschaft des Geschlechtes über
alle Unmündigen, abgesehen vom friesischen Rechte, schon früh
zu Grunde; sie schrumpfte zusammen zur Vertreterschaft in ge—
wissen gerichtlichen Angelegenheiten. An die Stelle trat all—
mählich die öffentliche, staatliche Obervormundschaft. Und diese
wandte sich dann zugleich gegen den geborenen, obligatorischen
Einzelvormund der früheren Zeiten. So ordnete schon um 1850
der Basler Rat die obrigkeitliche Beaufsichtigung der geborenen
Vormünder an. Und bald ging man, zunächst in Süddeutsch—
land, weiter. Der obligatorische Vormund wurde abgelöst von
einem durch freie Wahl des Vaters bestellten, ja wohl gar
vom Richter gesetzten Vormund. Und dann nahte die Zeit,
wo auch die Mutter, ganz im Gegensatz zum alten Recht, zur
Vormünderin gesetzt zu werden vermochte; schon am Ende des
Mittelalters besaß sie oft eine formlose persönliche Fürsorge
über das Mündel, während der Vormund auf die eigentliche
Vermögensverwaltung beschränkt blieb.

Seitdem war der Zusammenhang der Familie mit den
Geschlechtern der Ehegatten in vieler Hinsicht nur noch ein
thatsächlicher der Lebenshaltung und Sitte: hierhin gehörte es,
wenn Personen noch vielfach nach der Verwandtschaft bezeichnet
wurden, oder wenn sich in ganzen Geschlechtern die gleiche
Thätigkeit von Generation zu Generation vererbte. Es sind
Züge, die sich noch lange erhalten haben; selbst auf künstlerischem
Gebiete hat gleiche Lebenshaltung und gleicher Beruf noch im
16. und 17. Jahrhundert vielfach ganze Geschlechter charakterisiert;
den Parlers von Gemünd und andern Architektengeschlechtern
des 14. und 15. Jahrhunderts folgten in späterer Zeit die
Malergeschlechter der Hals, der Breughel, der van der Velde
und Swanenburch.

Rechtlich und wirtschaftlich aber trat schon in den Städten
des 14. Jahrhunderts die Familie hervor als eigentliche Trägerin
der natürlichen Entwicklung. Am klarsten zeigt sich das an
der Sicherheit, mit der ihre wirtschaftliche Grundlage durch
weitere Generationen zu vererben beginnt; anfangs erben die
Kinder durchaus vor den Enkeln, die Enkel vor den Urenkeln:
        <pb n="263" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 245
dann treten immer mehr Modifikationen zu Gunsten der Enkel
und Urenkel ein, bis im Jahre 1498 das Repräsentationsrecht
der entfernteren Descendenten reichsgesetzlich festgestellt wird!.
Dabei bleibt aber das Erbrecht noch durchaus obligatorisch; ein⸗
seitige Verfügungen über das Erbe werden bis zum Schlusse
des Mittelalters nur in mäßiger Höhe und im wesentlichen nur
für Seelgeräte zugelassen, und Verfügungen unter Lebenden
über einzelne Teile des Erbes mit Zustimmung des rechten
Erben kommen seit dem 13. Jahrhundert zwar vor, sind aber
noch nicht häufig. Das Familienvermögen galt mithin noch
immer nicht bloß als Wirtschaftsunterlage der jeweils lebenden
Familie, sondern als eiserner Stock aufeinanderfolgender
Familiengenerationen. Dementsprechend war es auch noch nicht
individualisiert. Von den besonderen Vermögensrechten und
Nutzungsansprüchen des Hausvaters, von Alimentations- und
Ausstattungsberechtigungen der Kinder, der Frau und der Ver—
wandten wußte man noch wenig; das Familienvermögen war
noch ohne grundsätzliche Zweckbestimmungen im einzelnen und
daher nicht geeignet, vermöge des Bestandes solcher Bestimmungen
die einzelnen Mitglieder der Familie und deren gegenseitiges
Verhältnis zu individualisieren. Allerdings konnten volljährige
Söhne Vermögensabsonderung verlangen, und das Gut, das
den Kindern zugehörte, galt als eisernes Gut', das der Vater
zu verwalten hatte; im übrigen aber war die Familien—
vermögensmasse indistinkt und noch ganz zur Verfügung des
Gatten und Vaters.

Dementsprechend war die hausherrliche Gewalt noch sehr
zroß. Zwar hatte der Vater gegenüber den Kindern nicht mehr
das Recht der Tötung, des Verkaufs oder der Verheiratung,
wohl aber stand ihm das Züchtigungrecht selbst erwachsener
Kinder noch zu, und auch für Frauen blieb die volle eheherrliche
Vormundschaft noch bestehen trotz des jungfräulichen Rechts
der Selbstverlobung und Selbsttrauung an Stelle der bisherigen

R. A. 1498 8 37; N. Samml. 2, 46.
        <pb n="264" />
        2410 Zuwölftes Buch. Zweites Napitel.
Verlobung oder Trauung durch den Vormund, das seit dem
18. Jahrhundert entwickelt ward.

Für die Herrschaft der starken väterlichen Gewalt und die
darauf beruhende geringe gesetzliche Individualisierung des
Familienvermögens war vor allem wichtig, daß die einzelnen
Familien nicht bloß aus Gatten und Kindern bestanden, sondern
noch völlig in sich abgeschlossene Produktions— und Konsumtions⸗
körper, gleichsam kleine wirtschaftliche Monarchieen bildeten.
Denn auf dem platten Lande galten als Mitglieder einer
Familie noch alle, die des gleichen Herdes genossen, also Gatten,
Kinder und Gesinde eines Hofes: Herr war nur, wer eignen
Rauch aufgehen ließ. Und nicht anders in den Städten; hier
fielen Brotherren und Familienvorstände zusammen, und Frau
uind Kinder wie Gesellen und Faktoren, alles, was desselben
Brotes genoß, stand unter der gleichen Gewalt des Brotherrn.
In diese allgemeine Konstruktion der Familienverfassung hatte
die großkaufmännische Familie mit ihrer Bildung von Speku⸗
lations⸗ und Firmenkapital neben dem eigentlichen Familien—
bermögen, mit ihrem freien Erbrecht noch kaum Bresche ge⸗
schlagen; noch fiel im allgemeinen weiterer Haushalt, d. h.
Produktions⸗ und Konsumtiouskreis und Familie zusammen.
Indem dieser Kreis aber wirtschaftlich weithin geschlossen
war, schuf er der Herrschaft des Hausvaters eine ganz andere
Grundlage, als sie von einer Familie geboten wird, die in
Bestreitung ihrer Konsumtion, in Verwertung ihrer Produktion
auf den Markt angewiesen ist: das ist die moderne Familie;
erst sie bringt den Familiengliedern die Fähigkeit vollkommen
individueller Durchbildung.

War so der Einzelne in der Familie von vornherein durch
den ganzen rechtlichen und wirtschaftlichen Aufbau des Zu⸗
sammenlebens zu weitgehender Gleichheit der Entwicklung mit
allen anderen gezwungen, so trugen noch manch weitere Ver—
hältnisse dazu bei, diese Bindung der Einzelpersönlichkeit zu
herstärken. Die alle Vorstellungen überschreitende Sterblichkeit
im Kindbett brachte es mit sich, daß die meisten kräftigen
Männer mehrere Frauen hintereinander hatten: ein Moment,
        <pb n="265" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschafi. 247
das die Hausherrlichkeit des Mannes zu verstärken geeignet
war. Dazu die außerordentlich hohe Kinderzahl wenigstens in
den vornehmen Familienn; der Nürnberger Ulman Stromer
erzählt, sein Vater habe lebend achtzehn Kinder hinterlassen,
sein Großvater fünfzehn, sein Urgroßvater dreizehn; er selbst
hatte neun Kinder, und seine Schwester, mit fünfzehn Jahren
berheiratet, gebar deren bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahre
acht. Wie war bei solchen Zahlen und in der Hast des wirt⸗
schaftlichen Treibens der Zeit an eine geistig kraftvoll indivi⸗
zuͤalisierende Erziehung zu denken! Selbst die leibliche Pflege
ließ zu wünschen. Auch der vornehme Bürger des 14. Jahr⸗
hunderts war nach dem Zeugnis der Miniaturen körperlich
nicht gut entwickelt; dürre Beine trugen einen stark hervor—
relenden Bauch und eine magere Brust, und Runzeln bedeckten
das Gesicht schon in den Jahren früher Manneszeit.

Kein Wunder, daß dies Geschlecht auch in der Geselligkeit
noch keine vermannigfaltigende und vergeistigende Lösung seiner
nach unseren Begriffen noch immer höchst begrenzten Interessen
fand. Auch hier herrschte Regel und Zwang, Gebundenheit des
Auftretens und Enge des Gesichtskreises. Noch gab es keine
freigewählte, von geistigen Momenten getragene Gemeinschaft;
die Form der Gesellschaft war die Genossenschaft und die feine
Art geselligen Benehmens der Dienst.

Der genossenschaftliche Gedanke ist ein uralt deutscher;
felbst die Götterz,, Riesen- und Zwergenwelt des germanischen
Glaubens, wie die Märtyrer- und Bekennerinnenscharen der
deutschen Legenden sind genossenschaftlich organisiert. Niemals
aber gab es wohl auf engem Raume so viele Genossenschaften
gebeneinander, als in der Stadt des späteren Mittelalters;
unzählig wuchsen fie empor, wie die heutigen Vereine, und alle
Kreise des Lebens umfaßten sie. Schon die geistlichen Brüder⸗
schaften in ihren verschiedenen Formen schlossen einen großen Teil
der städtischen Einwohner in sich. Die cluniacensische und hir⸗

Zur Durchschnittsfamilie s. Lamprecht im Archiv für soziale Ge—
etzgebung und Statistik, 1, 492 ff.
        <pb n="266" />
        248 Zwolftes Buch. Zweites Rapitel.
sauer Bewegung hatte einst den ersten Laienbrüderschaften in
enger Verbindung mit den Klöstern das Leben gegeben!. Im
Franziskanerorden hatte sich für dies Verhältnis dann eine freiere
Form gefunden, indem die Laienbrüder in dem Unterorden der
Tertiarier den Minoriten angeschlossen wurden. Die Tertiarier
hlieben in ihren hergebrachten bürgerlichen Verhältnissen, nur zu
mäßiger Askese in Fasten und Gebet wie zu gewissen Zahlungen
verpflichtet; dafür hatten sie Anteil an den Messen, Ablässen und
sonstigen geistlichen Vorteilen und Segnungen des Hauptordens.
Es war eine bequeme Form zur Erreichung christlicher Voll⸗
kommenheit bei allem Aufgehen in die Interessen des Tages; sie
erfreute sich weitester Verbreitung; in Brüssel sind die Weber in
rorpore dem dritten Orden des heiligen Franz beigetreten. Und
bald bildete sich, teilweise nach dem Muster jener franziskanischen
Schöpfung, eine Reihe andrer geistlicher Brüderschaften in
immer größerer Unabhängigkeit von Klerus und Kirche bis hinab
zu jenen Kalandsbrüderschaften, die, ursprünglich rein geistlich,
am Ende in sehr weltlichen Vergnügungen aufgingen.

Neben den geistlichen aber standen weltliche Brüderschaften
und Gesellschaften, in denen jene Bürger genossenschaftlich ge—
eint waren, die außerhalb des geselligen Rahmens der Zünfte
und der Gesellen- und Arbeiterstuben standen. Soweit es sich
hier um die höher stehende Bevölkerung, namentlich auch um
die alten Geschlechter handelte, schloß sich deren gesellschaft—
liche Bildung zunächst dem ritterlichen Wesen an. So ent—⸗
standen in Süddeutschland und am Rhein schon früh ritterliche
Bruderschaften befreundeter Patrizierfamilien; im Norden und
Osten aber dauerte die Bewegung in voller Frische noch bis
tief ins 14. Jahrhundert. Dann verschwand auch hier der speziell
ritterliche Anstrich, und rein gesellige Genossenschaften der aristo—
kratischen Schichten blieben übrig. Hierher gehört die selschop
unde broderschop der städtischen Junker zu Lübeck, die im Jahre
1374 eine Kapelle im Franziskanerkloster erwarb, hierher sind
die Schwarzehäupter in den baltischen Städten und die Artus⸗

S. Band IIS S. 368 f., 377. (II1. . S. 356 f., 364)
        <pb n="267" />
        Staädtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 249
höfe in Thorn, Elbing und anderen preußischen Städten zu zählen,
deren ursprüngliche Form gegen Beginn des 14. Jahrhunderts
aus dem handelsbefreundeten England herübergebracht war.

Die Geselligkeit in all diesen Genossenschaften, in denen
fast alles persönliche Leben außerhalb der Familie verlief, war
dein konventionell. Und hatte der konventionelle Gesellschaftston
des Rittertums unter der Teilnahme der Frauen doch immer
noch eine Fülle idealer und somit der persönlichen Durchbildung
fähiger Momente aufgewiesen, war unter seiner Blässe gleich—
wohl noch die Entfesselung der Phantasie, die Individualisierung
des Genusses möglich gewesen, so ging jetzt, in den vornehm⸗
dürgerlichen Kreisen des 14. Jahrhunderts, welche die Frauen
zum Teil wieder aus der Geselligkeit ausstießen, die Konvention
in Pedanterie und die gebundene Sitte in formales Gesetz über.

Noch heute können wir uns von dem geselligen Treiben
dieser Zeit eine Vorstellung machen, wenn wir in Gesellschafts⸗
räume eintreten, die ihren Charakter in guter Erhaltung vergegen—
wärtigen. In dem Hause der Schiffergesellschaft zu Lübeck be—
findet sich ein heller, saalartiger Raum, mit Bildern biblischen
Inhaltes über einer Holztäfelung geschmückt, von der Decke
herabhängend Kronleuchter und Laternen, Schiffsmodelle und

Seltenheiten ferner Seefahrt. In ihm steht im parallelen Ver⸗
lauf nebeneinander eine Reihe von Bänken, die fest am Boden
befestigt sind, und deren Lehnen, nach Art gotischer Kirchen⸗
stühle, hochgezogen, vollkommen trennende Schranken bilden, so
daß die auf einer Bank sitzenden Genossen die der anderen,
enseits der Schranke befindlichen Vank nicht sehen können.
Vor den Bänken stehen rohe Tische. Die ganze Anordnung
weist jedem Genossen einen unverrückbar bestimmten, ihn an
gewisse Personen bindenden Plat an; kein Genosse, wo er auch
sitzt, ist in der Lage, die ganze Gesellschaft zu überblicken; nur
der Vorstand, der den Bänken quervor an besonders erhöhtem
Tische thront, vermag alle zu sehen — und alle zu leiten.

So kam man zusammen, so tafelte man; an solchem Ort
derdiente man sich durch Zahlung eines gemeinsamen Essens
einen höher geachteten Platz als bisher; hier sprach man nach
        <pb n="268" />
        250 Zwolftes Buch. Zweites Kapitel.
Kommando dem Becher zu. Und ganz unter sich wollte man
sein, und nur unter Geltung genauester Gesetze fühlte man
sich wohl. Für die Stube der Trierer Kaufmannsgilde be—
standen diese um das Jahr 1450 in folgender Form:

Die uf diese stobe 2u wine gain,

die sullent die fremden daheime lain.

Menlich si husch und gefuge:

es sin gleser oder kruge,

der eins breeh in sime gzorn,

der hette ein futel gleser ader potte verloren.

Das last ueh nit vergessen,

wer da zuckt degen oder messer,

Jer ist dem ampt verfallen,

umb eéinen gulden an widerkallen

Spricht iemans eime an sine eére,

der ist schuldig soliche kere,

als der meister des wirt stellen

mit sinen sess gesellen:

die buiss ist auch verborgen.

Sin iklicher der sal sorgen,

das er iemant slage uf den huiss,

want da fellet wais und win uss,

dieser buissen sal man niemaus beiden.

Aude dich vor ungewonlichen eiden,

die sint hi uf verboden

af ein pont wais zu ere goden.

Niemant sal hi uf kriegen

EX

den anderen, das ist min rait:

din seister wins heruf stait.

Und drinkent den win mit sieden,

20 bleiben wir z2u guden friden,

den gebe uns got allen samen.

In godes namen amen!.
Man sieht: es sind Regeln, die mit hoher Strafe die Beobach—
tung der selbstverständlichsten Formen geselligen Verkehrs er—⸗
zwingen wollen: wie tief stehen sie noch unter den Trink- und

Handschrift der Trierer Stadtbibliothek 1148, gedruckt Wytten⸗
bach und Müller, O. Trev. 2, Animadv. S. 16 u. 17.
        <pb n="269" />
        Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 251
Friedensregeln des heutigen studentischen Kommerses, die sich
aus der Gegenwart noch am ehesten zur Vergleichung dar—
bieten! Es ist eine jugendliche, elementare, rohe Welt, die
ihnen unterworfen wird. Aber es ist zugleich eine nach
den Begriffen des 14. Jahrhunderts an materiellen Mitteln
wachsende Welt. So paaren sich innere Roheit und be—
ginnender äußerer Glanz; eine gewisse konventionelle Be⸗
wegungsfeinheit der Wohlhabenheit wird erreicht trotz gelegent⸗
lich noch hervorbrechender Brutalität.
Diese eigenartige Verbindung beherrschte den konventionellen
Geschmack und die Mode in Tracht, Haltung und geselligen
Freuden. Waren die Schmausereien einst frugal gewesen bei
einerlei Wein und einerlei Würzkuchen, bei Bier, Brot, Heringen
und Rettich: jetzt wurden sie raffiniert in Speise und Trank,
ind für offizielle Essen stieg die Zahl der Gäste. Eæ wellent
teliche 2welf gevatern haben z2uo einem kinde, eteliche
niune, eteliche sibene, eteliche fünfe. An eime hastu gar
genuoc, an ↄwein gar vil, an drien gar unde gar 2ze vil,
eiferte hiergegen schon Berhtolt von Regensburg!. Nirgends
aber wurde jene luxuriöse Roheit greifbarer, als in der Tracht.
Der rasche Wechsel der Kleider ward nun völlig Sitte; selbst
die Wörter Kleid, Gewand und Gewäte wandeln ihre Bedeutung,
und das Element der Laune dringt mit dem Begriff der Mode
ein, bis gegen Schluß des 14. Jahrhunderts die unglaublichen
Kopfbedeckungen und die schamlos raffinierte Betonung der
sinulichen Formen, wie sie die burgundische Mode bringt, den
sollen Hexensabbat der Trachten des 15. Jahrhunderts einleiten.
Freilich liegt auch hier bei Männern wie Frauen ein Moment
vor, dessen Bedeutung sich weit über das bloße Interesse der
Koslümkunde erhebt. Diese Schleppen und langen Armel,
diese abenteuerlichen Schnabelschuhe und Hüte, diese Hervor—
hebung der Bauchrundung und Einziehung des Schoßes, dies
Entblößen der Brüste soll zugleich charakterisieren: es ist die
erste rohe Freude am eigenen Außern. Es ist eine Andeutung
I, 32, 14.
        <pb n="270" />
        252 Zwölftes Buch. Zweites Kapitel.
gleichsam, daß vermehrte materielle Mittel dereinst die Persön—
lichkeit auch geistig befreien werden aus den engen Schranken
mittelalterlichen Denkens und Empfindens.

Einstweilen freilich, im 14. Jahrhundert und teilweis auch
im 15. Jahrhundert bestanden diese Schranken noch, wenn auch
m letzten, losesten Stadium ihres Zerfalls, und die geistige
sKultur dieses Zeitalters ist bestimmt durch den Konventionalis⸗
mus der bürgerlichen Familie und der bürgerlichen Gesellschaft.
        <pb n="271" />
        Drittes Kapitel.
Geistesleben im späleren

Mittelalter.

Für die allgemeine Haltung des Geisteslebens einer be—
stimmten Zeit wird immer die Art, in der die Fragen der
Erziehung und des Unterrichts gelöst werden, als Ausdruck
des gleichzeitig oder früher Erreichten bezeichnend sein!.

Im späteren Mittelalter fällt hier vor allem eine bisher
umbekannte Scheidung des Bildungsganges für die verschiedenen
Berufskreise der Nation auf. Bisher war der Unterricht im
wesentlichen noch überall der gleiche, nationale gewesen: Übung
in der Führung der Waffen, Fortpflanzung der Geheimnisse natio⸗
naler Überlieferung in Sage und Märchen, in Spruchweisheit
und Scherz hatte alle Deutschen, den Bauer wie den Ritter,
noch miteinander verbunden. Jetzt trat der Bürgerstand da⸗
— ziemlich breiten Schichten der
Elemente der fremden, lateinischen Überlieferung. Während auf
den Dörfern die alte Bildung auf mündlichem Wege unter stets
größerem, innerem Verfall weiter überliefert ward, entstanden
Dies Kapitel ist schon in der Zeitschrift für Kulturgeschichte,
4. Folge J S. 5249 gedruckt worden. Die dort in Anmerkungen ge⸗
gebenen Belege sind hier größtenteils fortgelassen.
        <pb n="272" />
        254 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
in den Städten fast überall Lateinschulen, gewöhnlich mit einem
geistlichen Stifte verbunden; selbst in kleinen Städten hat es
deren gegeben; in Brüssel betrug ihre Zahl schon im 14. Jahr—
hundert dreizehn. In diese Schulen sandte auch der mittlere
Bürgersmann seine Kinder; und somit begannen sich, trotz
aller klassischen Einwirkungen im früheren Mittelalter, erst jetzt
große Teile des Volkes den Idealen rein nationaler Bildung
zu entfremden.

Wirklich erreicht ward freilich anscheinend nicht viel. Es
fehlte noch ein besseres Lehrmaterial, es fehlte eine Abstufung
der Klassen, es fehlte endlich jene Lehrerfahrung, die erst nach
—
schaffen vermag. Es waren tastende Anfänge, in denen
Grammatik nach logischen Systemen, dazu Lesen, Schreiben,
auch etwas Lateinsprechen betrieben ward; gelesen wurden mit
den Kindern meist recht unpassende lateinische Stoffe, z. B. die
Ars amandi des Dovid.

Über diesem Unterricht aber baute sich seit etwa Mitte
des 14. Jahrhunderts die höhere Bildung einheimischer Uni—
versitäten, vornehmlich für den geistlichen, nur ausnahmsweise
für den bürgerlichen Teil der Nation auf. Auch dieser Unterricht,
wie überhaupt die Wirkung der Universitäten noch im ganzen
Verlaufe des 14. Jahrhunderts, drang nicht eben tief. Mit
der in Frankreich ausgebildeten wissenschaftlichen Methode der
Scholastik, die alle Disziplinen beherrschte, hat sich unsere Nation
in weiteren Kreisen erst im 15. Jahrhundert, als der scholastische
Betrieb eine sehr merkwürdige Wendung genommen hatte, be—
schäftigt, vorher blieb sie ihr teilweise geradezu abhold!. Es war
im Sinne vieler, wenn schon vor Begründung der Prager Uni—
versität, der ersten deutschen Hochschule, sich der Magister Nicolaus
de Utricuria dahin äußerte: UÜber die anscheinend natürlichen
Dinge kann man fast gar keine Gewißheit erlangen; in ge—
wissem Grade könnte man jedoch ziemlich rasch eine solche
haben, wenn man seinen Verstand mehr auf die Dinge selbst

— — —
1Vgl. oben S. 69.
        <pb n="273" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 255
richten wollte, als auf das Verständnis der Aussprüche des
Aristoteles und seiner Kommentatoren':.

Und die Nation im ganzen, vornehmlich der gesells chaftlich
führende Bürgerstand, richtete mit Hilfe der geringen in den
Lateinschulen erworbenen Kenntnisse seine Blicke in der That
nur zu sehr auf das Rußerliche der Dinge. So ward ihm
die Bildung im wesentlichen nur zum Mittel materiellen Er—
werbs; allen litterarischen Interessen höherer Art stand er fern;
es ist bezeichnend, daß in einer Zeit, in der die elementare
Kenutnis des Lateins weiter drang, als je zuvor, doch die
Rezeption lateinischer Wörter in unsere Sprache gegenüber den
früheren Jahrhunderten des Mittelalters nachließ. Nur in
den Geschäftsbüchern und den Rechnungsschlüssen der Handels—
häuser gleichsam hallte die alte Bildung in entstellter Wirkung
nach. Und hierbei zeigte sich denn freilich, daß sie hier
noch nicht als Werkzeug eigener, persönlicher Durchbildung zu
dienen vermochte. Nirgends zeigen die erhaltenen Schriftstücke
des Bürgerstandes, die Handelsbücher, die kurzen Gedenkblätter,
die Urkunden für Haus und Familie, einen über die nächste
Ausschau sich weghebenden Blick, nirgends finden wir auch nur
eine Vielheit der Bücher, wie sie der heutige Kaufmann zur
reinlichen Führung der Geschäfte kennt, nirgends die Anfänge
statistischen Sinnes, obwohl die stärkere Aufnahme des arabischen
Ziffernsystems seit Beginn des 14. Jahrhunderts, wie die zu—
nehmende innere Gleichartigkeit der Einzelerscheinungen an sich
solche sehr wohl gestattet hätten. Nur auf einem Gebiete, dem alt⸗

hationaler Rechtsbildung und Rechtskodifikation, rang man sich
gelegentlich zu größerer Klarheit, zur Beherrschung umfassenderer
Jeifiger Materien durch, obwohl auch hier Zufall und Un—
beholfenheit der Aufzeichnung gewöhnlich blieb.

Ein größerer Verkehr mit auswärtigen Nationen konnte
unter diesen Umständen nur schwer bewältigt werden. Sprach—
lich geschah das im Norden. indem man den fremden Völkern
Riezler, Die literarischen Widersacher der Päpste zur Zeit Ludwigs
des Bayern (1874), S. 118. Nicolaus war ein Minorit aus dem Gefolge
Ludwigs des Bayern.
        <pb n="274" />
        256
Zwẽ
ölft
es
Buch
D
ritt
es
K
a
pite
l.
einfach das Deutsche aufdrängte; das Niederdeutsche war die
Sprache der Hansen, wohin sie auch kamen; niederdeutsch war
im 14. Jahrhundert auch die Sprache der gesamten nordischen
Diplomatie. Geographisch aber mußte man sich schließlich mit
den unvollkommensten Hilfsmitteln behelfen; die Karten der
Alten, im früheren Mittelalter in einer Art von gelehrter
Spielerei immer und immer wieder kopiert, reichten vielfach
nicht aus für die neuen Bedürfnisse, namentlich im Norden;
hier brachte erst die Karte des Upsaler Erzbischofs Olaus
Magnus vom Jahre 1539 eine einigermaßen zutreffende Dar—
stellung der drei großen Meerbusen der Ostsee.

Am bezeichnendsten aber für die intellektuelle Höhe der
Zeit ist vielleicht der Entwicklungsgang der bürgerlichen Ge—
schichtsschreibung. Wie weit war sie in ältester Zeit noch ent—
fernt von dem einfachsten Verständnis bürgerlicher Interessen!
Sie klebte noch ganz an der geistlichen Tradition; wie denn
Köln, die älteste Großstadt, noch den h. Petrus mit den An—
fangsworten der Legende Sancta Colonia im Siegel führt;
das Siegel des späteren Lübeck dagegen zeigt ein Schiff. Der
heldenhafte Aufschwung der Geschlechter in den Kämpfen gegen
die Stadtherrschaft brachte dann zwar auf historiographischem
Gebiete ein leises Verständnis städtischer Vorgänge, aber noch
zeigte es sich nur in dichterischem Gewande, in der Reimchronik
etwa eines Godefrid Hagen. Im 14. Jahrhundert, in der Zeit
der Zunftkämpfe, ging man darauf einen Schritt weiter. Jetzt
entwickelte sich, anknüpfend an bloße Gedächtnisbehelfe über
hervorragende Ereignisse, zu Nutz und Frommen der künftigen
Verwaltung eine Art geschäftlicher Geschichtsschreibung, kurz,
prosaisch, rein dem Thatsächlichen zugewandt, von gleichsam
unbewußter, aber doch kräftig hervortretender städtischer Tendenz,
amtlichen Ursprungs und gelegentlich nicht frei von weit—
getriebener Parteiansicht der herrschenden Klassen. Ganz ent—
wickelt ist diese Geschichtsschreibung seit der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts, eine Fülle von Aufzeichnungen allenthalben
gehört ihr jetzt an. Aber nur an einer Stelle entspringt ihr
eine Auffassung weiteren Blickes, in Lübeck, und nur für die
        <pb n="275" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 257
Jahre großer internationaler Spannung, für den hansischen
Kampf mit dem Dänenkönig Waldemar, findet sie Worte.
Uberall aber hält sich neben der einfachen bürgerlichen Relationen⸗
geschichtsschreibung im 14. Jahrhundert, ja noch im 15. Jahr⸗
hundert, die alte geistliche Geschichtsbetrachtung in städtischen
Kreisen und lebt sich in immer bunteren, mit Fabeln durch⸗
wirkten Universalgeschichten städtischer Pfaffen aus; nur selten,
daß neben ihr ein geistliches Werk einmal der Gegenwart Teil⸗
nahme schenkt, wie die köstliche Limburger Chronik Tileman
Elhens von Wolfhagen. Und wie weit blieb man bei alledem
entfernt von einer tieferen Betrachtungsweise des Geschehens!
Wie konventionell, unabstreifbar bürgerlich war die Auffassung!
Wie wenig erfaßte man auch nur die große Persönlichkeit in
der Geschichte! Die ersten wirklichen Selbstbiographieen, mit
Ausnahme derjenigen Kaiser Karls IV., stammen erst aus dem
15. Jahrhundert, und die geringen Anfänge der Memoiren⸗
litteratur schon aus dem 14. Jahrhundert bewegen sich noch
durchaus im Rahmen der Genealogie und der Geschlechts⸗
chronik.

Wie sollte, wer die eigene Persönlichkeit nicht objektiv zu
betrachten vermochte, reif gewesen sein für die ausgesprochene
Charakteristik einer fremden? Selbst die Limburger Chronik
schildert die große Zahl handelnder Personen, die dem Ver—
fasser geläufig waren, direkt fast nur in ihrer äußerlichen
Haltung, durch Angabe ihrer gestalt und phyzonomien, oder
allenfalls durch den Zusatz eines bezeichnenden Gleichnisses:
der vaz als éin lewe, oder durch Anführung einer Haupt⸗
tugend. Wo ein Versuch gemacht wird, tiefer zu greifen, da
zeigt sich das offenbare Unvermögen des Autors: nur in ge⸗
wifssen Hinsichten, in der Unter- und Einordnung nach gewissen
objektiven Beurteilungsnormen, gelang es auch dem begabten
Menschen des 14. Jahrhunderts, sich des Verständnisses der
menschlichen Welt zu bemächtigen.

Nirgends fast tritt das klarer hervor, als in der Geschichte
des Bildnisses. Gewiß ist die Kunst schon im 18. Jahrhundert
imstande, den bloß äußerlichen Individualzusammenhang der

gamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 17
        <pb n="276" />
        258 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Muskelpartieen irgend eines Gesichtes wiederzugeben; das be⸗
weisen so treffliche Leistungen, wie die Grabdenkmäler etwa des
Grafen Berthold von Zähringen (7j, 1218) im Münster zu
Freiburg oder des Herzogs Heinrich IV. von Schlesien (7 1290)
in der Breslauer Kreuzkirche. Und im 14. Jahrhundert war
die Geschicklichkeit, Köpfe mit wenigen Strichen äußerlich
individualisiert wiederzugeben, schon hoch entwickelt. Das
Bildnis dagegen innerlich zu beleben, ihm einen bestimmten
persönlich-geistigen Ausdruck zu verleihen, gelang noch mit
nichten; erst gegen Schluß des 14. Jahrhunderts entwickelten
sich die ersten Anfänge dieser Kunst in Flandern, überhaupt in
Burgund, unter der doppelten Gunst des Mäcenats halb—
moderner Fürsten und eines überreichen, selbstbewußten Bürger—
tums. Im allgemeinen dagegen bleiben die Bildnisse wie die
geschichtlichen Charakteristiken und Selbstbiographieen in der
Wiedergabe des Berufsmäßigen, des Familienhaften, des nicht
eigenartig Persönlichen stecken. Schon in der Vorliebe für
Bildnisreihen auf Grund von Familien- und Amtszusammen⸗
hängen zeigt sich das, von den ehemaligen Bildnissen der Hoch—
meister in der Kapelle der Marienburg an bis zu dem Büsten—
cyklus im oberen Chorumgang des Prager Doms aus der Zeit
Karls IV. und bis zu der Bildnisreihe österreichischer Herzöge,
welche eine Wiener Handschrift aus der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts aufweist.

Soweit aber tiefer charakterisiert ward, geschah das noch
nicht direkt, sondern indirekt in der Wiedergabe der Hand—
lungen, des Thuns, des bewegten Menschen. Auf diese Art
hatte schon der alte Heldensang ins Große, ja Ungeheuerliche und
Mythische hinein zu charakterisieren vermocht!; jetzt ward die
Methode ins Intime, Zuständliche gezogen. Anekdote und Witz⸗
wort wurden damit die beliebtesten Formen persönlicher Vergegen⸗
wärtigung. Schon das 9. Jahrhundert hat derart in den Er—
zählungen, die der Sankt Gallener Mönch uns aufbewahrt hat,
die überwältigende Erscheinung Karls des Großen festgehalten;

Vgl. Band 18 S. 344 ff. (I1. 2. S. 340 ff.).
        <pb n="277" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 259
seit dem Ausgange des 18. Jahrhunderts aber wurde diese Weise
das gemeine Mittel der Charakteristik für alle irgendwie her—
vorragenden Personen; Otokar von Steier wandte sie zuerst mit
Rirtnosität an, und das 14. Jahrhundert strotzt von Anekdoten—
büchern und Klatschsucht.

Es ist ein Zug, der bei dem derben, materiellen In—
teressen vorwiegend zugewandten Sinne der Zeit alsbald
zur Pflege eines kräftigen Humors führen mußte. Kaum ein
—ED
14. Jahrhundert läßt diese Eigenschaft vermissen, mag er nun
Kunstdenkmälern oder schriftlichen Aufzeichnungen angehören.
Ja selbst in den Ernst des richterlichen Urteils schlich sich der
Humor ein: so muß in Flandern ein Mann, der ein kuchen—
tragendes Mädchen gefoppt hat, dieser sieben neue Kuchen backen
lassen, und ein anderer wird verurteilt, jemandem, den er beleidigt
—V0
Hauptstätte kernfesten Humors scheint aber schon früh der koloniale
ODsten geworden zu sein, nicht unähnlich dem heutigen Nordamerika,
dessen kolonialer Boden bei allem Hasten der materiellen Ent—
wicklung doch neuerdings die größten Humoristen angelsächsischen
Stammes erzeugt hat. Hier im Nordosten ist die Heimat der
humoristischen Grabschriften, hier fanden im 15. Jahrhundert die
Späße Till Eulenspiegels enthusiastische Wüurdigung; und in Stral⸗
sund, nicht allzufern der Heimat Fritz Reuters, bekam es die vor⸗
nehme Kramerinnung noch im Jahre 1574 fertig, den Eingang ihres
schönen Kirchenstuhls mit einem keulenschwingenden Renaissance—
helden schmücken zu lassen, darunter die drohende Unterschrift:

Dat Ken kramer ist, de blief da buten,
Oder ick schla em up de schnuten.

Ganz allgemein aber pflegte sich im 14. Jahrhundert der
Humor, soweit er nach Außerlichkeiten der Person und der Be—
gebenheit charakterisierte, in der Benennung der einzelnen Personen
mit Zunamen über den Taufnamen hinaus, sowie in der besonderen
Benennung einzelner Häuser einzustellen: unter seinem Einfluß
sind großenteils die heutigen Eigennamen entstanden. Welche
1 Abbild. neuerdings b. Dietrich Schäfer, Die Hansa, 1903, S. 75
17*
        <pb n="278" />
        260 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
Anspielungen mögen nicht Hausnamen, wie zur Heuschrecke oder
zum Heimchen, zum Schlaraffen oder zur kalten Witwe ur—
sprünglich geborgen haben, welche satirische Individualisierung
aufs Außere bezeugen nicht Personennamen wie Zegenbart,
Krumfuß, Schenkinsglas, Leerenkrug, Suchewin, Judenspieß,
Dufel und Surmilch. Sie sind dem Frankfurter Vorrat ent—
nommen; hier scheinen sich vor Mitte des 14. Jahrhunderts
etwa ein Drittel, im späteren 14. Jahrhundert schon mehr als
zwei Drittel aller Bürger mehr oder minder bezeichnender Zu—
namen erfreut zu haben.

Es war ein Fortschritt, der der dichterischen Phantasie sehr
bald die Bildung fester konventioneller Typen gestatten mußte.
In der That beginnt schon mit dem Ende des 14. Jahr-—
hunderts das Zeitalter sozialer Charakterisierung der einzelnen
Berufsarten und Stände: in dieser Zeit erwachsen jene Typen
des schlauen Bauern, des lustigen Vaganten, des feigen
Schneiders, des frechen Hurenwirtes, jene Typengruppen des
Pfarrers und seiner Haushälterin, des Kaufmanns und des
pfiffigen Landmanns, ja schon einzelne reine Charaktertypen,
der des Geizigen etwa, des Wucherers, des Eifersüchtigen, die
dann bald in den Anfängen weltlich-dramatischer Dichtung
Verwendung finden sollten.

All diese Züge aber beweisen, was schon die familienhafte
Gebundenheit der Personen voraussetzen ließ: wir befinden uns
noch auf konventionellem Boden: der Bürger und damit der
Angehörige der entwickeltsten Berufsschicht des 14. Jahrhunderts
stand noch fern dem geistigen Individualismus der Refor⸗
mationszeit. So waren seine Triebe und Anschauungen noch
wenig persönlicher Art: in frühem Alter schon galt er als
oöllig erzogen, sein Mündigkeitstermin lag selbst in Städten
wie Basel und Frankfurt noch im vierzehnten Jahre, und nie—
mals war er sich selbst interessant als perfönlicher Mikrokosmos:
wußte er doch zumeist nicht einmal sein Lebensalter sicher zu
nennen. Umsomehr herrschten ungeregelte Triebe; die Leiden—
schaften waren noch grob und übermächtig; und im weisen
Maßhalten bei Absicht, Benehmen und Rede hatte sich wohl
        <pb n="279" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 261
überall seit den guten Tagen des Rittertums sogar ein Rück—
schritt vollzogen. Schon im 13. Jahrhundert wird der Bürger—
prediger Bruder Berhtolt nicht müde, immer wieder Maß und
Ruhe zu empfehlen; in seiner ersten erhaltenen Predigt faßt er
die Ratschläge menschlicher Klugheit in den drei Regeln zu—
sammen: dag du niemer kein ondehaft dine getuon solt,
dan mit rate; das du Kein dine uf solt schieben, daz dir
26 muote wirt; das ir niemer Kein dine tuon sult, ir sult
vor gar wohl betrahten, welich ende ez neme; und nach
dem h. Thomas besteht die Tugend in der richtigen Ordnung
der Strebungen und Triebe durch die Vernunft und in deren
übernatürlicher Vollendung durch die Gnade Gottes.

Aber all diesen Lehren trat das Leben noch schroff ent⸗
gegen. Johann Hadlaub von Zürich erzählt von sich (um
1300), daß ein Kind, das er schon als kleines Mädchen liebte,
ihm den Rücken gekehrt habe: da fiel er in Ohnmacht. Als
man aber seine Hand in die des Mädchens legte, da ward ihm
besser. Es ist eine Unmittelbarkeit leidenschaftlicher Empfindung,
die, dauernd vorhanden, nur zu leicht zu furchtbaren Aus—
schreitungen führen konnte. In Lübeck sind während des
späteren Mittelalters durchschnittlich im Jahre etwa fünfzig
Personen hingerichtet worden; im Jahre 1527 sah der Richt—
schreiber Laurentius Schmit die Gerichtsbücher nach und be—
rechnete, daß, dieweil die Stadt Recht und Urteil gehabt,
18489 Männer und Frauen vom Leben zum Tode gebracht
worden seien. Besonders verderblich aber mußte diese Leiden—
schaftlichkeit bein Zusammenwohnen in den engen Gassen der
Stadt auf geschlechtlichem Gebiete werden. Für Flandern und
Brabant meint das Niwe Doctrinal:

EPn waert, dat men kint daer af draghet,
men vonde eume enighe maghet.

Und wir haben kein Recht, an dieser Meinung zu zweifeln,
wenn wir Bankerte als stehende Gruppe bürgerlicher Familien—
verbände kennen lernen und hören, daß Bischof Heinrich von
Lüttich, ein geldernscher Graf, 69 Kinder hinterließ und sich
rühmte, in 22 Monaten 14 Knaben erzeugt zu haben. Für
        <pb n="280" />
        262 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.

Oberdeutschland aber bemerkt die Reformation Kaiser Sigmunds
oom Jahre 1488 lakonisch: niemand haltet die ée, als
recht wär.

Falsch aber wäre es, aus dieser leidenschaftlichen Unmittel—
barkeit der Empfindung nichts als Schattenseiten des spätmittel—
alterlichen Lebens abzuleiten; sie war nicht minder die Ursache
alles Großen, und namentlich auf religiösem Gebiete ward sie,
gegenüber dem Überschwang früherer Zeitalter immerhin schon
ein Übergang zum ruhigeren Maße moderner Empfindung,
Anlaß einer wesentlichen Fortbildung.
II.
Das religiöse Leben der Massen war bis zum Schlusse
der ersten Hälfte des Mittelalters dem Christentum verhältnis—
mäßig überhaupt noch fern geblieben. Auf den Halden der
Berge wie in den Tiefen der norddeutschen Wälder herrschte
noch vielfach der altgermanische Fatalismus, nur gänzlich
systemlos und verfallen, und wunderlich aufgeputzt mit einzelnen
Flittern des orientalischen planetarischen Fatalismus, den viel⸗
leicht die Kreuzzüge vermittelt hatten, sowie in den kolonialen
Gegenden mit Resten slawischer Mythologie. Im 15. Jahr—⸗
hundert enthält ein niederdeutscher Beichtspiegel folgende Fragen:
Hast du irgendwelchen Aberglauben oder Schwachglauben gehabt
an Besprechen, Zauberei und Wahrsagen nach Geld und Gut,
nach Glücksfällen, oder irgend eine Kreatur angebetet und ihr
zöttliche Ehre und Lob gegeben, als da sind Sonne, Mond
und andere Planeten; oder Diebstahl, Unkeuschheit und andere
Uuntugend begangen unter dem Vorgeben, der Mensch könne
das nicht ändern, ihn treibe die Notwendigkeit dazu, weil er
unter solchem Planeten geboren sei? Oder hast du geglaubt,
eine Stunde sei schlimmer als die andere für eines Werkes
Beginn? Freilich säen, zur Ader lassen und Arznei nehmen,
das mag man wohl nach dem Laufe des Mondes. Oder glaubst
du, das Rufen der Vögel möge dem Menschen Gutes oder
Böses veranlassen? Hast du geglaubt an Träume oder an
Schwertbriefe oder andere ungewöhnliche Worte, die dich be—
        <pb n="281" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 263
wahren sollten vor Feuer, Wasser oder Feinden? Oder hast
du dich besprechen lassen mit Zauberworten oder mit anderem
Dinge, das die Macht von seiner natürlichen Kraft nicht hatte?
Hast du geglaubt an die guten Hulden, oder daß die Nachtmar
ritte, oder daß du auf einer Ofengabel auf den Blocksberg
rittest?
Es sind die dunkeln Regionen halb unterdrückter Glaubens—
systeme; von ihnen unterstützt sollte mit Beginn der Neuzeit
der Hexenwahn furchtbare Rache nehmen für die säkulare Ver—
nachlässigung christlicher Mission in den tieferen Schichten des
Volkes.
Was aber auf dem platten Lande die Kirche zu thun ver⸗
säumt hatte, das ergab sich in den Städten von selbst: hier
traten auch die untersten Kreise der Nation dem Christentum
wenigstens äußerlich, gleichsam räumlich, durch enges Zu—
sammensein mit großen kirchlichen Instituten, nahe. Und so
wiederholten sich in dieser Tiefe die Erscheinungen, mit denen
einst die Höhen der Nation das Christentum begrüßt hatten!.
Im vollen Gegensatz zwischen gutem und bösem Prinzip,
zwischen Gott und Teufel ging hier die christliche Hauptlehre auf,
und die Furcht vor dem Jenseits, den Strafen des Fegefeuers,
dem jüngsten Gericht beherrschte die Gewissen nicht minder, wie
den Verstand der animistische Glaube an dunkle Naturkräfte
und an die Notwendigkeiten des Wunders. In diesem Zwist
flüchtete man zu den lieben Heiligen mehr, denn zu Gott; sie
schienen die geborenen Mittler, namentlich Maria trat in den
Vordergrund, und höchstens die Frauen trieb ein sinnlicher Zug
der Verehrung zu Christus.

Indem aber so die untersten Kreise der Nation wenigstens
teilweise fast zum erstenmal von den unmittelbaren, wenn
auch ins Trübste gebrochenen Strahlen christlicher Welt—
anschauung getroffen wurden, bemächtigte sich ihrer eine eigen—
artige religiöse Unruhe. Ein herzpackender Gedanke wird um

Bal. Band I8 S. 348 ff. (u S. 344 ff.; Is S. 344 ff.)
        <pb n="282" />
        264

Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
so leichter Massenwirkungen hervorrufen, je geringer die In—
dividualität derjenigen entwickelt ist, denen er sich aufdrängt;
niemand ist auch heute noch leichter suggestibel, als der gemeine
Mann, als Frauen und Kinder. Nun nahte diesen Kindern
an Glauben, Kenntnissen und Anschauungsweite das hoch—
entwickelte System der spätmittelalterlichen Kirchendoktrin mit
seinen Himmeln von Heiligen, Seligen und Bekennern, mit
seiner grauenhaften Topographie der höllischen Behausungen,
und sein Kultus ergoß sich mit Exorzismen und Wallfahrten,
mit endlosen Weihen und unverständlicher Handauflegung, in
den feierlichsten Augenblicken das Geheimnis fremder Sprache
wahrend, über die Häupter der neuen Adepten. Ist es wunder—
bar, wenn religiöse Erregtheit epidemisch ward?

Schon im 183. Jahrhundert begannen in den romanischen
Ländern Kinderprozessionen und Geißelfahrten von Land zu
Land, teilweise genährt durch eine Apokalyptik, die die fernsten
Probleme mit den Ereignissen des Tages kühn und schauervoll
verband. In Deutschland werden die gleichen Erscheinungen
seit etwa Mitte des 14. Jahrhunderts auffällig, und sie dauern
trotz aller Gegenwirkungen in gesteigerter Ekstase an bis zu
den entscheidenden Jahren der Reformation. Waren sie tiefer
begründet, so wurden sie doch anfangs oft mit hervorgerufen
und gefördert durch furchtbare äußere Ereignisse, die Deutsch—
land namentlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
heimsuchten, durch Pest und Friedlosigkeit, durch Hungersnot
und Überschwemmung. „Siehe, ich habe euch dürre Jahre
gesandt,“ heißt es in einem Geißelbriefe, der zu Straßburg als
Stimme Christi verlesen ward, „und Regengüsse und große
Wasser, und das Erdreich habe ich geschlagen, daß es un—
fruchtbar werde.“

Mit die auffallendsten und frühesten der hierher gehörigen
Erscheinungen waren die Geißelfahrten zur Zeit des schwarzen
Todes, um die Mitte des 14. Jahrhunderts, und furchtbar war
die suggestive Wirkung ihres Auftretens: wannse die geischelere
sich geischeltent, so was dag groste zuloufen und das
        <pb n="283" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 268
grosts weinen von andaht, daz ie kein man solt gesehen?.
Von Ort zu Ort zogen sie, an die zwei- oder dreihundert, und
gingen dreißig Tage in die Runde. Und wo sie einer Kirche
nahten, da sangen sie ihre Lieder und geißelten sich, und fielen
zu Kreuze, und lagen auf dem Erdreich, bis daß man fünf
Vaterunser mochte gesprochen haben. Dann nahten sich ihre
Meister und gaben jeglichem einen Streich mit der Geißel und
sprachen also: Stant uf, daz dir got alle dine sunde vur-
gebe! So standen sie auf ihre Kniee. Und Meister und Sänger
sangen ihnen vor:
Nu recket uf di uwer hende,

das got daæ grosse sterben wende;
nu recket uf di uwer arme,

dass got sich obir uns irbarme!

Unde da rachten si uf alle ire arme cruzewis, unde
iglich slug sieh vur sin brost dri slege oder vir, unde
huben aber an zu singen:

Nu slaget ueh sere

doreh Oristes ere!

doreh got so lasset di hoffart faren,
so0 wel sieh got obir uns irbarmen!
So stonden si uf unde gingen wider umb unde slugen
sieh mit den geiseln, das man jamer an irme libe sach?.

Zur selben Zeit aber, da christliche Frömmigkeit in den
Tiefen der Nation und namentlich der städtischen Bevölkerung
so eigenartige, an die Askese der höheren Schichten des 10. Jahr—
hunderts erinnernde, nur ins Demokratisch-Epidemische gewandte
Formen annahm, hatten sich schon die besseren bürgerlichen
Kreise zu einem weit tieferen Verständnis christlichen Wesens,
zu einer weit mehr vergeistigten Frömmigkeit durchgerungen.
Seit der Wende des 18. und 14. Jahrhunderts war in diesen
Kreisen die deutsche Mystik emporgeblüht.

Die ursprünglichste germanisch-christliche Frömmigkeit,

iFritsche Klosener, Städtechroniken VIII S. 118.
Limburger Chronik, od. Wyß, S. 81f.
        <pb n="284" />
        266 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
wie sie in der Askese vornehmlich des 10. Jahrhunderts zu
Tage trat, war selbstverzichtend und magisch gewesen, sie war
aufgegangen im Wunderglauben und in Werken äußerlicher Ent—
sagung. In ihrer höchsten Entwicklung hatte sie allenfalls die
Meditation gekannt, die geistige Versenkung etwa in die Leiden
Christi oder in die Vorschriften einer Ordensregel, nicht aber
schon die Kontemplation, die verzückte Anschauung Gottes.

Zur Kontemplation von der Meditation, zur Vision vom
Wunderglauben fortgeschritten war zuerst der h. Bernard von
Clairvaur. Seine Frömmigkeit hatte vor allem in Frankreich
Fuß gefaßt; hier wurde sie systematisch weiterentwickelt,
namentlich im Kloster St. Victor zu Paris, wo neben anderen
Denkern der Mönch Richard (f 1178) über die Wege der
Kontemplation grübelte und ihre Ziele in biblischen Allegorien
dunkel umriß. Aber auch in Deutschland fand diese Art der
Frömmigkeit Eingang; schon um die Mitte des 12. Jahrhunderts
gehörten ihr die bedeutendsten Geister unter dem Klerus an!,
und später beruhten auf ihr die zum Teil wüst⸗phantastischen
Prophetien der Abtissin Hildegard vom Kloster Rupertsberg bei
Bingen nicht minder, wie die ruhige und abgeklärte Frömmig—
keit des Cisterziensers Caesarius von Heisterbach, der nicht müde
ward, seinen Novizen zuzurufen: Oredere in Deum est per
dilectionem ire in Deum.

Indem man nun aber in der Frömmigkeit zugleich intellek⸗
ruelle Heilsgewißheit finden wollte, kam es, bei allem Festhalten
an dem alten Dogma, notwendig zu einer Zwiespältigkeit der
Richtungen. Wie konnte von der Kontemplation eine Brücke ge⸗
schlagen werden zur verstandesmäßigen Erfassung des Dogmas?
Hier zeigte sich eine Klippe, deren drohender Charakter den
romanischen Denkern des 18. Jahrhunderts schon völlig bekannt
war. Aber sie vermochten sie nicht zu umschiffen in der Kon—⸗
truktion einer neuen einheitlichen christlichen Weltanschauung.

S. Band 118 S. 877 (IIu.. S. 864), über Gerhoh von Reichers—
derg speziell S. 378 bzw. 865.
        <pb n="285" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 267
Sie ließen vielmehr die beiden Sphären des persönlich-religiösen
Daseins, die intellektuelle und die kontemplative, neben einander
bestehen; und eben die größten Denker, wie Bonaventura und
Thomas von Aquino, ruhten von dem Werke ihres Glaubens
gern in mystischer Frömmigkeit aus!. So bestanden gleichsam
zwei an sich unvermittelte Halbkreise religiös-philosophischen
Lebens: in der Entwicklung der christlichen Religion keineswegs
eine Seltenheit.

Indem aber diese beiden Kreise religiöser Anschauung, der
ntellektuelle und der mystische, als gleichsam prädestiniert not—
vendige, wenn auch nur schwer im menschlichen Denken ver—⸗
einbare Hälften persönlichen Lebens empfunden wurden, ward
der Kontemplation Raum gewährt, sich ungestört von dog—
matischen Bedenken zu unendlichem Reichtum zu entfalten.
Sie galt nunmehr als das sicherste und direkteste Mittel, wodurch
es der von Gott entfernten Seele möglich ward, zu ihm zurück—
zukehren: die Betrachtung der Heilsthatsachen, umschlagend in
die Unendlichkeit gefühlvoller Teilnahme an ihnen, fortschreitend
zur religiösen Verzückung entbildete jetzt die Seele zeitweis von
den Bestandteilen, die irdisch sind, die ihren Abfall von Gott
verursacht haben; sie bildete sie in geheimnisvoll gespannter
Anschauung des Wunders der Trinität empor zur Erleuchtung,
zur Erkenntnis des Christengottes, sie überbildete sie in dem
intuitiven Raptus zum seligen Untergang in Gott, zur wesens—
einen Vereinigung mit dem Allerhöchsten.

Diese neue und höchste Form der mittelalterlichen Frömmig—
keit, in der die Seele weit über Askese und einfache Kon⸗
templation hinweg aufsteigt zu mysteriöser Vergottung, ward
zuerst in den Orden der Bettelmönche empirisch begründet; und
ihr Anfänger war der h. Franz von Assisi.

Aber schon in diesen Geburtswehen durchsetzte sie sich mit
einem anderen Gedanken, der namentlich für die deutsche Ent—
wicklung fruchtbar ward. Die Kontemplation ist nur denkbar
für eine Seele, die alles Irdische dahinten läßt, die zur absoluten

Harnack, Dogmengeschichte 32, 875, dazu die Anmerkung 1.
        <pb n="286" />
        268 J Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Selbsteinkehr gelangt in christlicher Armut des Geistes wie im
Verzicht auf die Interessen des diesseitigen Lebens. Wie aber
kann derjenige alles Äußere dieser Welt abstreifen, der nicht in
ihr aufgeht im reinsten Sinne einer selbstlosen Liebe? Schrankenlose
Hingebung an den Nächsten, kindliche Demut im Dienste christ⸗
licher Mission, Liebe zu aller Welt: humilitas, caritas, oboe-
dientia: das sind die Vorbedingungen kontemplativen Daseins. Sie
hat der h. Franz als Forderungen seines Vereins hingestellt, nach
ihnen hat er selbst gelebt und sein Leben zum christlichen Gedicht
gestaltet, ein parzivalischer Charakter. Und mochten auch die
Minoriten, wie nicht minder der Bruderorden der Dominikaner
dem ersten Ideal nicht immer treu bleiben, immerhin haben sie
zuerst auf mystischer Grundlage die demokratische, uneinschränkend
thätige Auffassung der christlichen Liebe gelehrt: ein thätiges,
altruistisches Christentum trat an Stelle der egoistischen Askese
des 10. Jahrhunderts und der intellektualistischen Kontemplation
Bernards, und es ward hochgeachtet sogar noch hinaus über
den Raptus der Intuition: und sei die Verzückung selbst so
groß, wie die des Paulus, man soll sie fahren lassen, wenn
man einem Kranken auch nur durch ein Süpplein helfen
kann!.

Von diesen Anschauungen getragen, zogen die Bettelmönche
seit den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts hinaus in
alle Welt. In Deutschland wurden sie bald die besonderen
Vertrauten und Berater des Bürgertums: sie lasen bisweilen
die Messe in der Stadt während des Interdikts, sie waren in
kritischer Zeit die Bewahrer der städtischen Privilegien, sie trugen
die staatskirchenrechtlichen Theorien der Zeit Kaiser Ludwigs
in die Laienkreise?, sie wurden die Geschichtsschreiber des Bürger⸗
tums. Der Weltklerus trat ihnen gegenüber zurück, so wacker
er sich wenigstens in einigen süddeutschen Städten zu halten
suchte: sie wurden wie die Prediger so schließlich selbst die
Beichtiger der städtischen Bevölkerung.

1
2

Harnack a. a. O. 385, Anmerkung 1.
Vgl. oben S. 87 ff.
        <pb n="287" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 269
Und mit ihnen kam ihre Frömmigkeit. Was kümmerten
—0
jene dogmatische Gelehrsamkeit, die, ebenfalls in den Klöstern
der Bettelmönche, zum immer staunenswerteren Ausbau der
Scholastik gefördert ward! Der große Mystiker Meister Eckart
hat als Hauptwerk ein umfangreiches scholastisches Opus tripar-
titum geschrieben, ein getreuer Schüler des h. Thomas; aber
dadurch ist seine Bedeutung in der Geschichte des deutschen
Geisteslebens nicht bestimmt worden; das Buch hat unbekannt
in unseren Bibliotheken schlummern können fast bis auf die
jüngsten Tage. Wie anders tritt derselbe Eckart geschichtlich
als Seelsorger hervor in der Pflege jener Art von mystischen
Mitteilungen, die sich aus Ansprachen gelegentlich der Reorgani—
sation der Frauenklöster, namentlich des Dominikanerordens,
seit dem Ende des 13. Jahrhunderts entwickelten! Hier liegt
seine eigentliche Bedeutung, und er hat sie übertroffen nur noch
durch die systematische Ausgestaltung, die er, zuletzt Lesemeister
an dem Studium seines Ordens zu Köln, in langem Denkerleben
den mystischen Erfahrungen zu geben wußte. Neben ihn aber
traten andere Vertreter einer spezifisch deutschen Mystik, praktisch
fördernd und helfend der Straßburger Dominikaner Johannes
Tauler (f 1361), ein großer Prediger, gedankenreich, tief, har—
monisch, weniger der Spekulation lebend als dem sittlichen Kampfe
gegen kirchliche Gesetzlichkeit, und Heinrich Suso (7 1366), der
Johannesjünger der Mystik, innig, gefühlsselig, phantastisch,
ein Mann der Bilder und Gesichte, der Minnesänger gleichsam
göttlicher Weisheit. Und diese großen Charaktere, jeder in sich
anders geartet, waren umgeben von einem Chor nicht minder
ausgeprägter Gestalten, einem Giseler von Slatheim und einem
Rulman Merswin, einem Heinrich von Nördlingen und einer
Margarethe Ebner. Denn eben die Frauen treten recht eigent—
lich hervor in diesem mystischen Leben; hier zum erstenmal
wieder wird anerkannt das aliquid sancti, das der römische
Beobachter einst in den Ahninnen gefunden; und wenn auch
ihre Frömmigkeit in einer vorwiegend sinnlich gewandten Devotion
gegenüber dem Seelenbräutigam steht, ja zu krankhaft sexuell—
        <pb n="288" />
        279 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
sinnlicher Einbildung und pathologischen Zuständen des Körpers
ausartet, so entspricht es dennoch dem Wesen der deutschen Frau
mehr, als das unsittliche Verhältnis der ritterlichen Ehefrau
in der Stauferzeit zum Sänger ihrer Schönheit und ihrer
Reize. Da spielen wohl verzückte Frauen mütterlich mit dem
Jesuskind; es muß an ihrem Bette in der Wiege liegen, sie
nähren es, ja sie fühlen sich mit ihm schwanger. Und gleich
sehnendes Verlangen treibt sie zum Gekreuzigten, sie wollen
ihn küssen und umarmen, und sie tragen seinen Namen auf
ihr Herz gepreßt und auf ihre Brüste.

Solche Erscheinungen waren nicht vereinzelt. Weithin
über ganz Deutschland mit Ausnahme des Kolonisations⸗
gebietes erstreckte sich vom Rhein her die mystische Bewegung
seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts; zumal die
Dominikanerklöster waren ihre Mittelpunkte, doch auch die
Minoriten nahmen an ihr teil. Neben den engsten Freundes⸗
verkehr trat dabei ein ausgedehnter Briefwechsel; es ist das
erste Mal, sehen wir von den spärlichen Minnebriefen der
Ritterzeit ab, daß der deutsche Brief sich dem vollen Anliegen
des Herzens und strömend sentimentaler Mitteilung öffnete.

Schon im dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts erregte
diese Bewegung die ängstliche Aufmerksamkeit der kirchlichen
Obern. War sie dogmatisch zulässig? Jedenfalls griff sie ein
in die seelsorgerischen Privilegien des Klerus. So ward dem
Meister Eckart schon im Jahre 1326 der Prozeß gemacht, wenn
auch erst 1329, zwei Jahre nach seinem Tode, einzelne Sätze
seiner Lehre amtlich verdammt wurden, und auch Suso galt
als verdächtig, das Land mit ketzerischem Unflat zu beschmutzen!.
Nach der Mitte des Jahrhunderts aber ward die Inquisition
durch Karl IV. energisch gefördert?, und mit den Begharden,
gegen die man energisch vorging, traf man auch die reine
Mystik, ihre klassische Litteratur und ihre Vertreter.

Freilich: die Früchte der Bewegung waren längst ge—
1 Harnack a. a. O. S. 882, Anmerkung 1.
e PFredericq, Corpus documentorum inquisitionis haereticae pra—
ritatis Neerlandicae J (1889) 208 ff.
        <pb n="289" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 271
borgen. Ein geistig, nicht bloß sinnlich intimer Verkehr
Gleichgesinnter war angebahnt: es sind erste, sehr wunderliche
Anfänge der modernen, auf geistiger Grundlage aufgebauten
höheren Gesellschaft, die nie wieder verloren worden sind. Zu—
—E0
lichen, sowie in der ihm entwachsenen Spekulation unsere
Sprache erst recht zum Denkwerkzeug entwickelt worden. Eine
erste philosophische und theologische Prosa eigensten deutschen
Lebens erblühte damals, und sie leistete Großes in der Aus—
weitung der sprachlich zu buchenden Begriffswelt, namentlich
auf psychologischem Gebiete. Und wurde durch fortdauernde
Selbstbeobachtung jetzt nicht überhaupt erst das Ich entdeckt und
der Anfang empirisch-psychologischer Erklärung gefunden?
Gewann nicht im Kreise dieser Betrachtungen das Gefühlsleben
eine ganz andere Stelle als bisher? Und erwachte nicht in dem
der Intuition gewürdigten Menschen ein ganz anderes Selbst—
gefühl, das sich fühlte frei an sich und nur noch in Gottes
Gnade gebunden?

Es schien, als sollte mit dieser Bewegung der Sieg des
modernen Individualismus, die Sprengung der mittelalterlichen
Welt erreicht werden. Aber es schien nur so. Denn der be—
geisterte Mystiker ließ in der Verzückung seine Persönlichkeit
aufgehen in die Gottheit, wenn nicht gar in ein pantheistisch
vorgestelltes All; und er verlor sich außerhalb des mystischen
Rahmens in den strikten Gehorsam gegenüber dem bestehenden
Dogma. Es war so immer noch eine Bewegung gebundenen
Geistes, die von ihm ausging, wenn sie auch mit Macht gegen
die äußersten Schranken der alten Kirche und des mittelalter—
lichen Wesens drängte Doch als sie schließlich im Zentrum
der deutschen Geistesbewegung, an Rhein und Donau, unter—
drückt ward, verschwand sie doch nicht völlig, sondern ward,
wie so manches Kleinod deutscher Entwicklung, in die peri—
pherischen Teile des nationalen Gebietes gerettet. In der
Schweiz ist später Zwingli, im äußersten Sachsen Luther auf—
getreten; zunächst schienen die Fortschritte der religiösen Be—
wegung an die Niederlande gekettet.
        <pb n="290" />
        272 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Flandern, Brabant und Holland haben sich seit dem 12. Jahr⸗
hundert auf lange Zeit hin durch großen Wohlstand, regen
Freiheitssinn, besonders warme Teilnahme am religiösen Leben
hervorgethan. Schon im 12. Jahrhundert hatte man hier
Formen religiöser Bethätigung gefunden, die, durch private
Mittel aufrecht erhalten, von jeder Förderung durch kirchliche
Autorität enischlossen absahen. Es entstanden zunächst laien⸗
hafte Frauenkonvente zu gemeinsamem religiösen Leben und zur
bung barmherziger Werke; ihre Insassinnen wurden vom
Volke Betschwestern (Beghinen) genannt. Schon im 13. Jahr—
hundert waren die Beghinen von den Niederlanden aus weit⸗
hin verbreitet, in Mittel-Deutschland traten sie seit etwa 1240
zahlreicher hervor. Und neben sie stellten sich die freien Männer⸗
konvente der Begharden; eine besondere Gruppe bilden die
„Willigen Armen“, auch Lollarden, später Alexianer genannt,
die von ihren Mitgliedern Verzicht auf alles Eigentum und
lebenslänglich bindende Gelübde forderten und sich der Kranken—
pflege und Totenbestattung widmeten. Es waren Bildungen,
die den Gedanken der franziskanischen Tertiarier vorweg nahmen;
mit ihnen, wie mit anderen später entwickelten Formen
mönchischer Laienbrüderschaften standen sie im 14. Jahrhundert
oft in freundlichem Verhältnis.

So wurden die Niederlande von einem reichen, spontan
religiösen Leben durchpulst, als ihnen mit Johann Ruysbroek
( 1381), der nach langem Kirchendienst eine ruhige Stätte im
Augustinerkloster Groenendaal bei Brüssel gesucht und gefunden
hatte, ein hervorragender Vertreter der Mystik gegeben ward.
Und Ruysbroeks Mystik erhielt bald einen wesentlich nieder⸗
ländischen Charakter. Sie streifte die fromme Liebesraserei ab,
sie ward halb quietistisch; sie zielte auf praktisch- religiöse
Zwecke; sie suchte nicht so sehr die seltenen Momente ekstatischen
Schauens, wie die dauernde Ausgießung Gottes, das ewige
Wohnen seines Geistes in uns. So ward die enthusiastische
Mystik überholt durch eine energische Wendung auf das prak—
tische Leben; in dieser Form hat sie das 15. Jahrhundert durch⸗
        <pb n="291" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 273
dauert und wirkt in ihren hervorragendsten Geisteserzeugnissen
noch heute belebend, erquickend fort.

Schon die ältere, enthusiastische Mystik ließ die mönchische
Askese in neuer Form in die Laienkreise strömen; und indem
sie die esoterische, asketisch-fromme Religionsübung des früheren
Mittelalters in veränderter Gestalt allen zugänglich machte,
erlebte diese zugleich eine Vertiefung. Wie viel mehr aber
mußte dies alles bei der neuen, aufs geistliche Leben des All⸗
tags gerichteten quietistischen Mystik zutreffen!

Der erste und größte Vermittler in dieser Richtung ge—
wesen zu sein, ist der Ruhm Geert Groots (J 20. August
1384). Groot verband die neue niederländische Mystik mit dem
altniederländischen Gedanken religiöser Laienkonvente. Waren
die bisher gegründeten Laienkonvente der Linderung äußerer
Leibesnot gewidmet gewesen, so sollten die neuen, von ihm ge—
schaffenen Konvente der Seelennot abhelfen; sie waren zu—⸗
nächst Vereinigungen zur Hebung des inneren christlichen Lebens
auf dem Grunde quietistischer Mystik. Das Ziel war die Er—
weckung einer dauernden Stimmung religiöser Innigkeit; diese
ward als die devotio nova bezeichnet. Groot gründete zu
diesem Zwecke Frauen⸗ wie Männerkonvente; aber nur die
Männerkonvente gediehen: bald pflanzten sie sich von dem
Mutterhaus Deventer fort über die ganzen Niederlande bis
nach Delft und Gouda, ja nach Lüttich und Cambray, und
zugleich drangen sie den Rhein herauf bis Köln sowie über West⸗
falen und Niedersachsen bis Kulm und Rostock. Neben der
Erweckung inneren Lebens wandten sie sich namentlich der
Jugenderziehung zu; in ihren Pensionaten fanden arme Schüler
Unterkunft und Bewahrung vor den Zerstreuungen und Ver—⸗
suchungen der Welt. Neben den Bruderhäusern aber gingen
aus der geistigen Bewegung, die Groot mit seinem Freunde
Florenz, Radewijns Sohn, einem Utrechter Kanoniker, veran⸗
laßte, auch Klöster der Regularkanoniker des h. Augustin hervor.
Das älteste von ihnen ist in Windesheim, einem Dorfe bei
Zwolle, im Jahre 1887 begründet worden, ihm folgten schon
im Jahre 1892 zwei weitere Klöster, und diese drei sowie noch

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 18
        <pb n="292" />
        274 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
ein viertes, das Salvatorkloster in Emstein, traten 1895 zu
der sogenannten Windesheimer Kongregation zusammen, deren
energischem Wirken die segensreiche Klosterreform des 15. Jahr⸗
hunderts zum Teile zu danken ift. In diesen Klöstern wurde
besonders die Gelehrsamkeit gepflegt, hier blühten philologische
Studien auf über die Texte der Väter und der Vulgata; und
hier ward auch die quietistische Mystik erst zum vollsten, syste⸗
matischen Leben, zu einer spezifischen Form niederdeutscher
Frömmigkeit entwickelt.

Lief die Lehre der Nominalisten in der Scholastik während
des 18. Jahrhunderts schließlich auf die Unbeweisbarkeit
des Glaubens hinaus, so mußte jede Erkenntnis Gottes auf
intellektuellem Wege undenkbar erscheinen. Aber gerade in
dieser Art hatte die enthusiastische Mystik, mit ihrem dithyram—
bischen Aufschwung ins Gottesbewußtsein, Gott gesucht. Dem—
gegenüber ließ man jetzt den Weg des Intellekts fallen; den
Vätern der Windesheimer Häuser des 15. Jahrhunderts erschien
Seligkeit nur erreichbar in der Einheit des Willens mit Gott.
In Ergebenheit und Demut eine ununterbrochene Ruhe in Gott
zu suchen, die ‚Gelassenheit‘ zu finden: das war ihr Ziel reli⸗
giösen Lebens. Es ist die Mystik des Thomas von Kempen,
der deutschen Theologie und Staupitzens; die deutsche Theologie
hat Luther ungemein angeregt und zweimal hat er sie heraus⸗
gegeben; Staupitz war Luthers Lehrer, Tröster und Hort: un—
Dütelbar bis an die Stufen der Reformation führt diese
Mystik. Und doch war sie von ihr noch durch eine unüber⸗
brückbare Kluft getrennt; nichts beweist das mehr, als das
spätere, bei aller Sympathie der Seelen bis zum herben Ver⸗
zicht gegenseitigen Verständnisses entwickelte Verhältnis Luthers
und Staupitzens. Der Held dieser deutschen quietistischen
Mystik aber ist der Chorherr auf dem Agnetenberge bei Zwolle,
Thomas von Kempen (F 1471) gewesen, wenn anders die
Imitatio Christi ihm angehört. In ihr herrscht ganz eine stille
Frömmigkeit voller Resignation, Wahrheit und Güte; in ruhiger
Beschaulichkeit entsagt sie den Reizen des mittelalterlichen
Kultus, um ganz der Pflege des Innern zu leben, verzichtet sie
        <pb n="293" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 275
auf den klassischen Stil der lateinischen Sprache, um schlicht und
kräftig dem Pulsschlag des Herzens allein das Wort zu leihen,
kein Ausdruck überschwenglicher Phantasie und überschwellenden
Gefühls, aber ein Denkmal energischer Willenserziehung und
abgeklärter christlicher Weisheit.

Das Buch von der Nachsolge Christi ist viel gelesen
worden seit seinem Erscheinen; kein Jahrhundert hat auf seine
Lehren verzichten wollen. Falsch aber würde es sein, wollte
man nach ihm allein die Zeit seiner Entstehung beurteilen.
Je inniger die Frömmigkeit der Grootschen Fraterherren sich
entfaltete, um so üppiger umwucherte sie eine Laienwelt voll
Spott und Ingrimm gegenüber den kirchlichen Institutionen,
gegenüber dem, was die Wende des 14. und 15. Jahrhunderts
gemeinhin Christentum nannte. Und schon viel früher hatte
sich diese Stimmung entwickelt. Wie sich um 1150 das Ritter⸗
tum emporhob aus der geistlichen Umstrickung des Zeitalters
des Investiturstreits, so hat sich seit etwa 1830 das Bürger⸗
tum von spezifisch geistlicher Leitung zu emanzipieren gesucht.
Und der eigene Aufschwung, die Not der Zeit in Pest und
Hunger, ohne daß die Kirche half, wie ehedem, die greuliche
Zerschleißung vor allem des ungenähten Rocks der Christenheit
im päpstlichen Exil und Schisma trugen dazu bei, diese
Stimmung zu verbreiten und zu stärken. Schon in der ersten
Hälfte des 14. Jahrhunderts hatte Marsilius von Padua sagen
können, daß über die Notwendigkeit des Priestertums nicht alle
Menschen so einmütig gedacht hätten, wie über die Notwendig—
keit der übrigen Zweige des öffentlichen Wesens; in dieser Zeit
noch eine vereinzelt dastehende Ansicht, war das die Meinung
weiter Kreise der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. Freilich
verfiel nicht so sehr die religiösse Stimmung, als die Achtung
vor den Institutionen und den Personen der Kirche: nur auf
diesem Gebiete wollte man zunächst Klarheit, und weithin er—⸗
reichte man sie schon in der öffentlichen Meinung; trotz alles
Pochens der Kirche auf den Character indelebilis des Priester—
tums konnte Boendale unter dem Beifalle der Zeitgenossen den
Vers dichten:

4
        <pb n="294" />
        276 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.

—2—— ⏑⏑⏑— — —-
Die cappe en mact niet den mone
voch die mutse den canonc.
Aber trotzdem war im ganzen geistigen Leben, in Kunst
und Dichtung, der Einschlag des Daseins noch immer durchaus
religiös und christlich; in dem Palast des reichen Patrizier⸗
geschlechts der Gruuthuus zu Brügge laufen die Deckbalken des
Banketsaales in trefflich geschnitzte Statuetten der vier Evan⸗
gelisten aus; und den großen Kamin der Küche, der zum Braten
von ganzen Ochsen eingerichtet ist, zieren Reliefs von St. Jakob
und St. Matthäus.
III.
Auf weltlichem Gebiete war das geistige Leben des 14. Jahr⸗
hunderts, wie auch noch mehrerer späterer Generationen, vor⸗
nehmlich künstlerischen, weit weniger litterarischen Idealen zu⸗
gewandt. Sehr begreiflich. Das bürgerliche Leben in seinem
raschen Treiben bot an sich dem Einzelnen wenig Muße; damit
fehlte die Voraussetzung litterarischer Produktion und litterari⸗
schen Genusses. Dagegen gab es einzelnen bevorzugten Bürgern
bald größere materielle Mittel in die Hand und schuf allgemein
einen bis dahin nicht erreichten Wohlstand; bürgerliche Kunst⸗
gönner konnten erstehen, und der Sinn für ästhetische Auffassung
des Tageslebens ward zusehends in allen Schichten gemeiner.

Dieser Strömung kam zudem auf dem Gebiete der bildenden
Kunst die eigenartige Ausbildung des bürgerlichen Handwerks
entgegen. Indem dieses nicht die Masse, sondern den Wert
der gewerblichen Erzeugnisse in den Mittelpunkt gewerklichen
Schaffens stellte, regte es ohne weiteres und nachhaltig die
Entwicklung der besseren Arbeitskräfte ins Kunstgewerbliche an.
Aus dem Kunstgewerbe aber ist dann unsere große Kunst des
15. und 16. Jahrhunderts erstanden; dem Mäcen wie dem
Volke stand sie darum zur Verfügung; Dürer hat Tafelbilder
geschaffen für bürgerliche und städtische Innenräume wie für
Andachtsstätten, aber er hat auch den Kupferstich und Holz⸗
schnitt nicht minder, ja fast noch mehr gepflegt für den Geringen
in Volke.
        <pb n="295" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 277
Diese ganze Entwicklung war an sich der Architektur nicht
zünstig; sie war, handwerklichen Kreisen entwachsend, vor⸗
nehmlich der Kleinkunst und im höheren Sinne auch der großen
Bildnerei und Malerei zugewandt. Gleichwohl hat das 14. Jahr⸗
hundert noch eine Blütezeit auch der Architektur gesehen. Sie
beruhte aber auf älteren Voraussetzungen.

Der deutsch-nationale Kunstbau war bis tief ins 8., 9.
und 10. Jahrhundert nur Holzbau gewesen; aus Holz wurden
namentlich auch die Kirchen hergestellt, so im südöstlichen
Kolonialgebiet wohl ohne Ausnahme noch bis in die zweite
Hälfte des 11. Jahrhunderts; im nordöstlichen Kolonialgebiet
ist das erste urkundlich erwähnte steinerne Gotteshaus die Kirche
von Leitzkau bei Magdeburg, 1114, und noch im Jahre 1198
wurde zu Lübeck eine Kirche aus Holz errichtet. Aber diesem
Stile und seinen technischen Möglichkeiten traten doch schon in
merowingischer, noch mehr in karlingischer und ottonischer Zeit
neue Kulturbedürfnisse entgegen, die er nicht zu befriedigen ver—
mochte. Die Könige wollten in Steinpalästen wohnen, den
alten Imperatoren gleich, und die höheren kirchlichen Stellen,
Bischöfe, Stifter und Klöster, wünschten sich Wohnräume und
Kirchen nach dem hergebrachten Basilikenstil der südlichen Länder
des Imperiums. So entstand in Deutschland vom 8. bis
ins 10. Jahrhundert eine Reihe von Bauten, deren Stil und
Disposition sich nur im Zusammenhang mit den gleichzeitigen
Renaissancen des karlingischen und ottonischen Hofes und der
beiderseitigen Reichskirchen verstehen läßt. Sie beruhen im
wesentlichen auf bestmöglicher Nachahmung südlicher, namentlich
talienischer Vorbilder in unmittelbarer oder mittelbarer Über⸗
tragung. Dem widerspricht es nicht, wenn sich im einzelnen
neue Motive und Baumittel einschleichen, wie der Wechsel von
Ziegeln und Hausteinen zur Belebung von Wandflächen, der Rund⸗
bogen an Stelle des Architravs, das Würfelkapitell, die Ab⸗
wechslung in der Stützung zwischen Pfeiler und Säule: neben
all diesen Anderungen, die etwa bis zur Mitte des 10. Jahr-
hunderts vollzogen sind, bleibt doch das Bestreben, möglichst
aintike Bauten zu errichten; bezeichnend hierfür ist, daß auch
        <pb n="296" />
        278 5wolftes Buch. Drittes Kapitel.
alle ornamentalen Einzelheiten, also künstlerische Leistungen auf
einem Gebiete, wo man national hätte sein können, gern auf
die Antike zurückgehen.

Eine Anderung trat erst ein mit dem 11. Jahrhundert.
Mit der Befestigung des deutschen Königtums, mit der sicheren
Durchbildung der Grundherrschaften, deren Blüte nunntehr zahl⸗
reiche Arbeitskräfte fast unentgeltlich zur Verfügung stellte, be—
gann ein außerordentlicher Baueifer. Er wandte sich überall
der steinernen Architektur zu und er schuf die importierte Bau—
weise zur nationalen um. Namentlich geschah das in Sachsen
und am Rhein sowie teilweis auch in Westfalen, den Haupt⸗
ländern des deutschen Königtums im 10. und 11. Jahrhundert;
sie, und besonders der Mittelrhein und Niederrhein als die
hervorragendsten Kulturländer zugleich, behielten auch noch in
den folgenden Jahrhunderten die Führung, während Schwaben
und Bayern keine eigenständige Entwicklung aufwiesen, sondern
von der Auslese der im Norden gezeitigten Formen lebten. Es
ist eine Übernahme geistiger Errungenschaften, vor allem von
Nordwest nach Südost, die sich auch auf anderen Gebieten ver⸗
folgen läßt!.

Nun hatte man aber auch in den Mittelpunkten der Be—
wegung vom 8. bis zum 11. Jahrhundert viel von der architek—
tonischen Kenntnis der antiken Welt verloren. Die karlingischen
Bauten zeigen noch ein genaues Verständnis der Regeln des
Vegetius und Vitruv, und der Gewölbebau in der Pfalzkapelle des
Achener Münsters steht noch auf achtunggebietender Höhe. Das erste
große Gotteshaus dagegen, das in den bald national gewordenen
Formen des 11. Jahrhunderts gebaut wurde, die Basilika des
h. Michael zu Hildesheim, im Jahre 1033 geweiht, konnte nicht
mehr eingewölbt werden; die Technik des weiten Gewölbebaues
war verloren. Was das bedeutete, erkannte man bald; schon
1034 braunte die Basilika ab; die flache Holzdecke leitete das
Feuer in die inneren Räume. Das war bei den häufigen

8. B. auf dem litterarischen, val. Band III S 191.
        <pb n="297" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 279
Stadtbränden des früheren Mittelalters ein entschiedener
Mangel; er konnte nur durch Wölbung beseitigt werden.

So wurden die Probleme des Gewölbebaues maßgebend für
die weitere architektonische Entwicklung. Nun war die Kenntnis
des Einwölbens kleiner quadratischer Räume niemals verloren
gegangen; man setzte dabei in den Kappen Stein gegen Stein,
die schwere Wucht des einen hielt den anderen fest, so bedurfte
es nicht der noch unbekannten Gewölberippen, die den Einbau
der Kappen leichter zu halten gestatten. In dieser Art ver⸗
stand man auch im Beginn des 11. Jahrhunderts noch Seiten⸗
schiffe mit quadratischen Kompartimenten zu überwölben: in der
Abteikirche zu Echternach im Luremburgischen, in St. Maria⸗
im⸗Kapitol zu Köln befinden sich solche Gewölbe.

Allein es kam auf die Einwölbung des Mittelhauses des
dangschiffes an. Und hier ward im Dome zu Mainz 1181 das
Große erreicht. UÜber quadratischen Kompartimenten des Mittel⸗
schiffes spannten sich im Halbkreis geschlossene Gewölbe, und
die Seitenschiffe, zu je zwei quadratischen Kompartimenten auf
ein Kompartiment des Mittelschiffes angeordnet, waren ebenfalls
hon Gewölben bedeckt. Es war ein System, das vollkommen
befriedigte und nur insofern eine Bindung der künstlerischen
Phantafie und der Freiheit der räumlichen Anordnung herbei⸗
führte, als auf ein quadratisches Gewölbe des Mittelschiffes
stels je zwei quadratische Gewölbe des Seitenschiffs kommen
mußten: was dann wieder ein Verhältnis der Breite des Mittel⸗
schiffes zu der der Seitenschiffe von 1 2 bedingte. Im übrigen
aber bedeutete dies sogenannte gebundene System einen außer⸗
ordentlichen Fortschritt, alsbald ward es in allen großen Domen
des Rheins nachgeahmt: mit ihm erst ist der eigentliche roma—
nische Stil als ein nationaler oder wenigstens langsam volks—
tümlich werdender entwickelt.

Die weitere Entfaltung dieses Stils aber konnte von nun
ab, unter dem Festhalten des gebundenen Grundrisses, nur
noch ins Wechselreiche der Einzelgliederung, ins Bunte und
Malerische erfolgen. Das ist der Entwicklungsgang, dem man
For allen aim Mittel- und Niederrhein gefolgt ist. Man
        <pb n="298" />
        280 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
rang der bisher weit ausgedehnten Malerei der Innenräume
immer mehr Fläche ab und benutzte diese zur reichsten Gliede—
rung der Innenwände durch Säulchen, Nischen, Galerieen und
Gänge; man gliederte auch die Außenwände, man hob die Sil—
houette durch Anordnung von Türmen und Türmchen, durch
vorgelegte und in Gruppen verteilte Absiden. So wurde jene
reiche Gliederung erreicht, deren unübertroffenes Muster die
Kirche der heiligen Apostel in Köln ist. Und auch in der
Durchbildung des kleineren architektonischen wie des ornamen⸗
talen Formenkanons ging man weiter. Immer kühner wurden
die Kapitelle, immer phantastischer die Fensteröffnungen mit
ihren tiefen Ausschnitten in Lilien- und Fächerform statt des
ursprünglichen Rundbogens, immer wuchtiger wurde das Relief
herausgearbeitet zur Erzielung größerer Wirkung in Licht und
Schatten. Es war ein lustiger Weg ins Willkürliche, Barocke;
St. Quirin zu Neuß ist vielleicht sein bezeichnendstes Muster.
Aber auch über den Rhein hinaus nach Osten hin strahlte die
neue Weise weithin aus, und in Thüringen fand sie ein neues,
wenn auch weniger kokett entwickeltes Centrum.

Bei alledem wußte die neue Dekorationsweise des s ogenannten
Ubergangsstils doch, namentlich im Innern, gewaltige, zur Ehr⸗
furcht auffordernde und zur Andacht stimmende Wirkungen zu er⸗
reichen. Das Streben nach Erhöhung der Schiffe wurde immer
mehr aufgenommen, schon stellte sich das Verhältnis der Höhe
des Mittelschiffes zur Breite wie 22/2 oder 2i/8 zu 1 (im go—
tischen Kölner Dom später wie 3: 1). So entlastet sich gleich⸗
sam der schwere Stein; Gewölbe und Lichtgeschosse entweichen
der niederen Erdennähe, die Fenster erweitern sich, durch feurige
Glasgemälde bricht eine Fülle magischen Lichts und spielt in
tausend Farben auf den goldglänzenden Bildern der Wände,
auf dem reichen Wald von Säulen und Säulchen, auf dem
wechselvollen Schmucke der Kapitelle, dem phantastischen Schnitz-
werk des Gestühls. Das Auge aber verliert sich träumerisch
in das Helldunkel, das Licht und Schatten um den Reichtum
harmonischer Linien weben. Es ist ein Eindruck, der einmal.
        <pb n="299" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 281
etwa in Groß Sankt Martin zu Köln oder in einzelnen Teilen
des Straßburger Münsters genossen, unvergeßlich ist.

Eine weitere Entwicklung, als ins Malerische hin, war
diesem Stile freilich nicht beschieden. Tektonisch war er ge—
bunden an das starre System der quadratischen Gewölbekom—
partimente, des feststehenden Verhältnisses von Hauptschiff und
Seitenschiffen und der darauf beruhenden bestimmten Einteilung
der Wandflächen des Hauptschiffes. Eine Lösung konnte hierfür
nur gefunden werden, wenn es gelang, auch nicht quadratische
Kompartimente zu überwölben: dann war es möglich, auf je
ein etwa noch quadratisches Kompartiment des Hauptschiffes
nur ein, nun nicht mehr quadratisches, sondern rechteckiges
Kompartiment des Seitenschiffes anzuordnen: dann war das
alte gebundene System zerstört und eine freie Anordnung des
Grundrisses in freien Kompartimenten denkbar. Die Möglichkeit
konnte nur eintreten bei Uberhöhung der bisher im Halbkreis
geschlossenen Gewölbe in solche, die im Spitzbogen geschlossen
waren, und ein Schluß im Spitzbogen war im allgemeinen nur
durchzuführen bei Einfügung von Rippen in die Gewölbe, die
damit sozusagen die statische Fͤhrung des Gewölbes übernahmen.

Es sind die entscheidenden Anderungen, die zur Gotik hin⸗
überleiten. Denn während beim rippenlosen Gewölbebau aus
dem Halbkreis Stein gegen Stein lastet und somit die Wände,
die das Gewölbe tragen, überall gleichmäßig den starken Schub
des Gewölbes aufnehmen müssen, ist im überhöhten Rippengewölbe
der Schub zum allergrößten Teile auf diejenigen Teile der
Wände konzentriert, wo die Rippen aufliegen. Damit entlastet
das überhöhte Rippengewölbe die Wand als Ganzes; ist sie an
den Stellen stark, wo sie den Schub der Rippenstellen empfängt,
so kann sie im übrigen dünn gehalten sein. So wird nun die
schwerfällige starke Wand des romanischen Stils beseitigt,
duünne Wände mit den weiten Offnungen der gotischen drei⸗,
fünf- und siebengeteilten Fenster treten ein. Nur da, wo der
Gewölbeschub drückt, erscheint die Wand erweitert: sie wird
zum Strebepfeiler, der aus der Wand hervorspringt. Und um
diesem die Aufnahme des Gewölbeschubs zu erleichtern, wird er
        <pb n="300" />
        282 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
von oben her belastet: frei springt die Fiale aus ihm empor.
Da aber, wo sich an das Hauptschiff die Seitenschiffe an—
lehnen, wird der Schub des Gewölbes im Hauptschiff in luf⸗
tigen Bogen auf die Strebepfeiler der Seitenschiffe übertragen:
so entsteht das Strebesystem, das bei fünf- und mehrschiffigen
Kirchen den Kirchenkern mit seinen Bogen und Fialen wie mit
einem Wald kühner Lianen und aufstrebender Stämme um—
giebt. Es sind die grundlegenden architektonischen Glieder der
Gotik, wie sie sich naturnotwendig aus der bloßen Überhöhung
der Gewölbe, aus dem Verlassen des alten gebundenen Systems
quadratischer Kompartimente ergeben. Zu ihnen tritt eine
ziemlich starre, unfruchtbare und phantasielose Ornamentik.
Die heiteren Formen der Übergangszeit mit ihrer frischen,
künstlerischen Willkür verschwinden; selbst das Kapitell ver—
liert seinen alten organischen Zierat. An die Stelle treten
naturalistisch gezeichnete Blumen, Blätter und Zweige, die den
dürren Stamm des Kapitells, die kahlen Flächen an den Por—
talen umwinden, daneben macht sich Maßwerk breit, mit mathe—
matischer Kunst aus dem Zirkel geschlagen, und alle aufstre—
benden Glieder schmücken architektonisch umgeformte Blätter,
die sogenannten Krabben, deren vierfaches Zusammentreffen an
abgekanteten Fialen und Giebeln die Kreuzblume hervorruft.

Schon diese ornamentale Armut, das anscheinend not—⸗
wendige Korrelat konstruktiven Reichtums, scheidet den gotischen
Stil grundsätzlich vom Übergangsstil und dessen teils antiken
teils nationalen Überlieferungen im Ornament; wo der eine
sich auslebte, wird der andere sich schwerlich entwickelt haben.
In der That sind Gotik und Übergangsstil zwei durchaus ver—
schiedenartige Fortbildungen des klassischen romanischen Stils;
dieser behält den Charakter des romanischen Wandstils bei und
belebt die weiten Wandflächen in reicher, aber schließlich nur
ornamental wirkender tektonischer Gliederung; jener entwickelt
den Gedanken des Gerüststils, wie er in der gebundenen romani—⸗
schen Bauform enthalten ist, weiter und schafft ihn in lücken—
loser Folgerichtigkeit zu etwas Neuem um, zur Kathedrale des
13. und 14. Jahrhunderts.
        <pb n="301" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 283
Diese Umformung ist in Deutschland hier und da versucht
worden!; gelungen ist sie zuerst und bald in vollendeter Weise
im Norden Frankreichs, da, wo der leicht zu bearbeitende Kalk—
stein der Isle de France das trefflichste Material für statische
und konstruktive Versuche abgab. Von hier ist dann der neue
Stil, hinweg über alle tastenden einheimischen Anfänge, nach
Deutschland gedrungen, nicht anders, wie in der Entwicklung
der höfischen Gesellschaft und der kontemplativen Mystik uns
Frankreich vorangegangen ist und unsere Entwicklung darum
heeinflußt hat.

Die ersten Einbruchsstellen liegen im Westen, sie werden
bezeichnet durch die Trierer Liebfrauenkirche (seit 1227), durch
Kirchen an den westlichen Seitenflüssen des Mittelrheins und
in Nassau, durch die Elisabethkirche in Marburg (seit 1235),
endlich durch den Kölner Dom, dessen Grundstein im Jahre
1248 gelegt ward. Daneben finden sich schon früh tiefe, aber
vereinzelte Vorstöße bis nach Magdeburg und Hildesheim;
endgültig aber ward das Zentrum Deutschlands erst in der
zweiten Hälfte, das koloniale Gebiet gar erst gegen Ende des
18. Jahrhunderts gewonnen: Chorin im Norden (nach 1272)
und Klosterneuburg im Süden (zwischen 1270 und 1294) be—
zeichnen hier die ersten großen Erfolge.

Es war eine Zeit, da die Baukunst noch von den Sym—
pathien und Mitteln der hohen Geistlichkeit, ja des Klerus
uüberhaupt getragen ward: fast alle frühgotischen Kirchen und
Kathedraͤlen sind noch geistlichen Ursprungs. Und ihr Aufriß

Das muß ebenso festgehalten werden, wie die Thatsache, daß der
rheinische Übergangsstil wesentlich deutschen Ursprungs ist. Daß die fran⸗
zösische Travee in den Übergangsbauten nicht einfach herübergenommen
st, zeigen anders verlaufende Erperimente, aus dem gebundenen System
herauszukommen, z. B. die spitz bogigen Tonnengewölbe von St. Severus
in Boppard — oder soll hier wieder auvergnatische Übertragung vorliegen?
Der Riß zwischen deutscher Entwicklung und französischer Tradition läßt
sich wohl nirgends besser verfolgen, als an der Stiftskirche von Münster—
maifeld, zumal, wenn man dem Meister dieser Kirche noch die Kirche zu
Sinzig zuschreibt (so Dohme, Gesch. der deutschen Baukunst (1887), S.
128 f.). Vgl. zuletzt G. Dehio, Histor. Zeitschr. 86, 385 ff.
        <pb n="302" />
        284 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
wie ihre Einzelheiten zeugen von selbständiger Aufnahme des
fremden Stils nicht minder wie von dem ganzen Behagen,
womit sich diese Mäcene, ästhetisch durchgebildet an den wech—
selfrohen Bauten des Übergangsstils, dem neuen französischen
Stile hingaben. Die Turmseite, von jeher ein besonderer
Stolz deutscher Kirchenbauten, wurde von vornherein anders
konstruiert, als in Frankreich; nicht schwache Obertürme auf
einem gleichmäßig charakteristerten Unterbaue wünschte man;
vom Boden ab hoben sich stolz aus dem Langhaus die Doppel⸗
türme empor, und neben dieser Lösung brachte man es schon
früh zu der höchst eigenartigen Einturmfassade des Freiburger
Münsters. Zugleich aber bildete man, noch ausgestattet mit all
der skulptorischen Feintechnik des heimischen Übergangsstils, die
Einzelheiten der neuen Bauweise ins Überzierliche, fast Filigran⸗
hafte um; die Katharinenkirche von Oppenheim bietet dafür ein
klassisches Beispiel. Und wie sehr liebte man den bunten
Wald der Türme und Fialen des Strebesystems; wie bereicherte
man sie noch mit baldachinüberschatteten Statuen, während die
Strebebogen durchbrochenes Maßwerk erhielten; es schien, als
gälte es das mitten emporragende Hauptschiff mehr zu ver—⸗
bergen, als stützend zu betonen. So kam es, daß schon gegen
die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts die Innenräume
nicht mehr ganz der Wirkung gerecht wurden, die die Außen—
seite versprach; und nur in den glänzendsten Fällen wußte man
diesen Mangel durch vollendet malerische Anordnung des Innern,
namentlich in der wechselnden Gruppierung der Achsen der ein—
zelnen Chorteile im Verhältnis zum Hauptteile des Baues,
sowie durch richtige Abmessung der Höhen im Verhältnis zu
den Breiten der Schiffe zu decken. Wo dies aber gelang, da
allerdings wirkt dieser logisch so scharf aufgebaute Stil trotz—
dem malerisch, ja begeisternd, lösend, entweltlichend: und man
begreift, daß er der Ausdruck ist einer Zeit, da Mystik und
Scholastik in den Geistern lebendig wirkten, da der Abgrund
zwischen Rationalismus und Enthusiasmus überbrückt schien.
Aber wenn dies Zeitalter am eigenen tiefsten Bruche zu
Grunde ging, so war das Schicksal der großen geistlichen
        <pb n="303" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 285
Kathedralen des 18. und 14. Jahrhunderts hierfür fast von
symbolischer Bedeutung. Beinahe keine von ihnen ist vollendet
vworden — am wenigsten der Kölner Dom, die gewaltigste und
genialste aller Konzeptionen; seit 1322 ruhte an ihm fast voll⸗
ftändig Meßlot und Meißel. Die Geistlichkeit verarmte; ihr
ziemte nicht mehr der opferbereite Bausinn der Vorfahren.

Da traten die Bürger an ihre Stelle; von Jahrzehnt zu
Jahrzehnt schufen sie gewaltigere Werke, von den frühen
Marienkirchen des kolonialen Bodens bis zum größesten
Monument kirchlichen Bürgertums, dem Ulmer Dom (begonnen
im Jahre 1877). Und zugleich änderte sich der Charakter
der Gotik. Die Vorbilder der Bürger waren bis zu einem ge⸗
wissen Grade die Gotteshäuser der ihnen so befreundeten Bettel⸗
mönche, die schon früh gotisch gebaut und in einfachen,
keuschen Formen das Ideal der mittelalterlichen Predigtkirche
entwickelt hatten. Es waren ziemlich schmucklose Versamm—
lungsräume von großer Weite, mit dünnen, weitabstehenden
Pfeilern, luftig und licht, nicht zum Grübeln einladend, son⸗
dern zu konzentrierter Aufmerksamkeit auf das gesprochene
Wort. Ihnen folgten die Pfarrkirchen und, mit Ausnahme
der ältesten großen Marienkirchen am Ostseestrande, welche
französischen Einfluß verraten, mit gewissen Abänderungen
auch die weniger zahlreichen bürgerlichen Prunkkirchen. Ihnen
allen ist eine sichere und klare, weniger in Zierrat als in
Verständlichkeit der Konstruktion auslaufende Disposition der
Fassaden eigen; auch da, wo sie aus dunklen Backsteinfliesen
erbaut sind, wirken sie heiter; niemals fehlt das Prompte,
Freudige des Aufbaus; dasselbe Gefühl sicherer Energie und
wohlbegründeter Thatkraft, nicht selten auch die gleiche Kolos—
salität der Anlage zeichnen sie aus, die wir in den profanen
Bauten der bürgerlichen Kultur bewundern.
IV.
Es war kaum zweifelhaft, wie sich unter der Herrschaft
dieses Stils die Entwicklung der Bildnerei und der Malerei
gestalten würde, mochte er sich nun in geistlichen Bauten
        <pb n="304" />
        286 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
mächtig und prachtvoll oder in bürgerlichen Bauten einfach und
heiter entfalten. Es handelte sich hier nicht um eine Bauweise,
die weitherzig die Schwesterkünste einlud, sich in wandreichen
Räumen von behaglicher Gastlichkeit niederzulassen; gedrungen
und fest, auf sich gestellt, unduldsam und ausschließend erscheint
der Charakter der Gotik. Da ist alles aufgelöst in absolut
notwendige Glieder des Aufbaues, alles Sehne gleichsam und
Nerv; und nur die großen Fenster mit ihren Glasmalereien
schauen verwundert, ein fremdes Element, in den aufstrebenden
Wald der Pfeiler. Denn der Vertikale wendet sich alles in
der Gotik zu, je länger je mehr; immer höher werden die
Schiffe im Verhältnis zur Breite, bis jene Kolossalität der
Formen erreicht wird, welche die großen Kathedralen aus der
Wende des 14. und 15. Jahrhunderts aufweisen.

Da half es den Schwesterkünsten wie dem Kunsthandwerk
nichts: sie mußten dem Zug ins Vertikale folgen. Vom ein—
fachen Hausmöbel bis zum Altarbild, von der Taillenteilung
der Mode bis zum Standbild des Heiligen erscheint alles über—
höht; die Glieder strecken sich, die Falten recken sich, um in der
Gegend des Fußgelenks in einem wirren Gemengsel kleiner
und gedrängter Knittern zu enden. Das sind gemeinsame Kenn⸗
zeichen der übermächtigen Herrschaft der Architektur im 14.
und 15. Jahrhundert; keinerlei Kunst hat sich ihnen zu ent—
ziehen vermocht.

Am schwersten getroffen aber wurde von dieser Tyrannei
die der Architektur am nächsten verschwisterte Kunst, die Plastik.
Schon die Thatsache, daß der Bildner wenigstens der früheren
Gotik nicht ein besonderer Bildhauer, sondern in der Regel
noch der Steinmetz der Bauhütte war, ist hier bezeichnend,
Wie konnte ihm das besondere künstlerische Anrecht der Plastik
am Herzen liegen? Er übernahm aus Frankreich mit der
gotischen Bauweise auch die gotische, der baulichen Struktur
engangeschmiegte Art des Bildens, und er glich sie rasch aus
mit den Bestrebungen der einheimischen deutschen Bildhauer—
kunst, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schon
jenseits der bewundernswerten Höhe der spätromanischen Plastik
        <pb n="305" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 287
verliefen. So ward die Bildnerei ein Bestandteil der Archi—
tektur und im Stile dieser manieriert; es konnte so weit
kommen, daß die Behandlung des Faltenwurfs als eine selb—
ständige Aufgabe angesehen ward, die mit dem darunter
lebenden Körper nur oberflächlich noch in Berührung stehe.
Gegenüber diesem Verfall in volle architektonische Knecht⸗
schaft zeigte sich erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
von zwei Seiten her Rettung. Einmal schritt der künstlerische
Geschmack von der bloßen statuarischen Haltung einzelner
Figuren zu den Anfängen der Scenenbildung fort, nachdem
schon seit den Tagen Ludwigs des Bayern wenigstens in
Schwaben und am Oberrhein Motive und Formen des bürger⸗
lichen Lebens in die plastische Auffassung der Heiligenbilder
übertragen worden waren und diese etwas lebendiger gestaltet
hatten. Die Scenenbildung aber führte bei dem leidenschaft—
lichen Empfinden der Zeit alsbald zu einer gewissen, wenn
auch im einzelnen noch konventionell gehaltenen Dramatik der
Bewegungen: und diese fügten sich nicht mehr völlig dem
Schema der gotischen Vertikale. Noch wichtiger aber war es,
daß man, vornehmlich in den Niederlanden, die bloße Stein—
skulptur aufgab. Nirgends war freilich die altnationale Holz—
bildnerei jemals ganz verlassen worden; auch in der romanischen
Zeit hatte sie geblüht, das beweisen die zahlreichen Lindenholz⸗
kästchen der Kleinkunst und vereinzelte treffliche Denkmäler der
Großkunst, so die ausgezeichneten Holzskulpturen aus der Thüringer
Schule der romanischen Blütezeit in Wechselburg, im Großen—
Garten⸗Museum zu Dresden und im Fornsal zu Wisby. Jetzt
aber trat die Holzskulptur, mit Ausnahme von Schwaben,
überall mehr oder minder mächtig hervor; und bald blühte sie
besonders im Norden, der an plastischer Gestaltungskraft den
Süden rasch übertraf. In den Niederlanden aber entfaltete
sich außerdem immer bedeutender die Bronzeplastik, anfangs nur
zum regen Export von Grabplatten, bald auch für einheimische
größere Werke; und schon um 1380 fand diese Technik in den
städtereichen Kolonialgebieten der Ostsee, zuvörderst in Lübeck,
Nachahmung.
        <pb n="306" />
        288 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Damit waren zunächst die technischen Vorbedingungen zur
Loslösung der Plastik von der Architektur gewonnen. Die
Blüte des Bronzegusses und der Schnitzkunst, die dieser Emanzi—
pation seit etwa Mitte des 15. Jahrhunderts folgte, zeigte
aber nur in ihren glänzendsten Erscheinungen ein rein plastisches
Vermögen; zumeist dagegen ward sie, entsprechend einer merk⸗
würdigen Umwandlung des geistigen Vermögens um diese Zeit,
abhängig von den Erfordernissen malerischer Wirkung.

Diese Wendung mag auf den ersten Blick um so wunder⸗
barer erscheinen, als die Malerei bis tief ins 14. Jahrhundert
hinein nicht minder unter dem allbeherrschenden Einfluß der
Gotik gestanden hatte, als die Plastik. Auch hier das Sta—
tuarische, die überhöhten Figuren, der schmächtige Faltenwurf,
die enge Schnürung der Gesten, das künstliche Ausbiegen in
Hüft- und Bauchgegend, um der Gestalt doch einige Bewegung
zu geben. Aber unter dieser strengen Hülle freilich gegen
Schluß der Periode der erste, leise Übergang zu einer tiefsten
freiheitlichen Bewegung, deren Charakter an dieser Stelle unserer
Erzählung nur bei weiterem Ausblick begriffen werden kann.

Deutet man psychologische Beobachtungen nicht künstlich, so
ergiebt sich das Sehen selbst schon als ein Schließen; der
Schluß vollzieht sich in einer Gesichtsvorstellung, wie er sich in
anderen Fällen in Form sprachlich ausgedrückter Begriffe dar—
stellt. Alles Empfinden giebt aber nicht ein absolutes, son⸗
dern ein relatives Maß der Dinge wieder; so auch die Gesichts—
empfindung: sie löst von den Objekten ein inneres Nachbild
gleichsam ab und bringt dieses zum Bewußtsein. Das kann
nicht geschehen und geschieht vor allem beim künstlerischen
Sehen nicht, ohne daß das innere Bild einseitig wird, sich auf
bestimmte Teile der Sinnesempfindung konzentriert.

Nun treten dem malerischen Sehen drei verschiedene Be—
standteile des sinnlich Sichtbaren entgegen, Umrisse, Farben und
Lichter. Diese hat es aufzunehmen und in subjektiver Weise
zu verarbeiten. Dabei sind freilich Farbe und Licht, ja sogar
Farbe, Licht und Kontur nicht absolute Gegensätze. Wohl aber
relative. Gewiß ist eine Farbe ohne Licht nicht denkbar, aber
        <pb n="307" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 289
sie kann doch im besonderen Sinne vom Licht umspielt sein,
im Lichte leben oder nicht. Und der Umriß kann allerdings in
Farbe und Licht verschwinden, er kann zum fast nicht unter—
scheidbaren Saum werden: gleichwohl bildet er für das körper—
liche Sehen immer eine unbedingte Voraussetzung.

Nun sehen wir heutzutage künstlerisch Umrisse, Farben und
Lichter. Indes in den verschiedenen Arten der Malerei keines⸗
wegs in gleichem Verhältnis zu einander. Das Bildnis z. B.
gestattet ein Absehen vom festen Umriß weniger, als mancher
andere Zweig der Malerei; das menschliche Antlitz bietet eine
so kleine Fläche, daß sie das moderne Auge, genügend nahe ge—
hracht, der Regel nach noch bis in jede Einzelheit beherrscht.
So überwiegt im Bildnis der Regel nach noch der Umriß das
Licht und die Farbe, wenn auch diesen ein steigender Anteil an
Wiedergabe und Charakteristik gewährt wird. In der Land—
schaft dagegen verschwimmen uns die Umrisse, und ein
zeichnerisch jeden Kontur wiedergebendes Landschaftsbild erscheint
uns heutzutage deshalb nicht als künstlerische, sondern als
künstliche Lösung; es sei denn, es gehöre der Vergangenheit an
und wir betrachten es mit dem Auge historischer Aneignung.

Wie wir noch für die verschiedenen Gattungen der Malerei
Auterschiede machen zwischen dem Verhältnis von Kontur, Farbe
und Licht, so bestehen nun solche Unterschiede für die einzelnen
Zeitalter der Entwicklung der Malerei in ungleich höherem
Grade. Die ältesten Perioden bewältigen, etwas schematisch
und ein wenig zu scharf ausgedrückt, künstlerisch nur den
Umriß; erst später wird die Farbe ästhetisch bewältigt, und
noch viel später das Licht.

Die älteste deutsche Malkunst gab nur den Umriß der
Dinge. Und zwar gab sie ihn noch keineswegs naturgetreu,
sondern unbewußt stilisiert; es sind die Perioden der bloßen
Ornamentik bis zum 8. Jahrhundert, der typischen Wiedergabe
des Umrisses vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, der konventio⸗
nellen Darstellung vom 11. bis zum 13. Jahrhundert. In
ihnen näherte sich der unbewußt stilisierte Umriß immer mehr
der Wirklichkeit.

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="308" />
        290 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Durch das 14. und teilweis 15. Jahrhundert, die Periode
der bürgerlichen Kultur, wird das Zeitalter eingeleitet, da der
naturalistische Umriß erreicht ward, wo in diesem wichtigsten
Punkte das menschliche Auge die Natur beherrschen lernte, indem
sie ihr genauestes Verständnis erwarb: denn Kenntnis und Be—
herrschung der Natur bedingen sich gegenseitig. Es war der
Anfang des eigentlichen, schon halb modernen malerischen Ver—
ständnisses.

Jedoch die volle Herrschaft, eine gleichsam persönliche Ge—
walt über den Umriß erlangte die deutsche Entwicklung doch erst
mit der Periode der großen Malerei seit dem dritten Jahrzehnt
des 15. Jahrhunderts. Nun wird der Umriß aus der genauesten
naturalistischen Kenntnis seines Wesens heraus allmählich be—
wußt stilisiert: d. h. er wird idealisiert; und aus dem engsten
Kleben am Thatsächlichen der Einzelerscheinung erhebt sich die
Kunst eines Dürer und Holbein zur Forderung der idealischen
Zeichnung der Außenwelt, der idealischen Wiedergabe nament⸗
lich der Umrisse des menschlichen Körpers.

Inzwischen aber war auch die Farbe längst in die Ent—
wicklung der Malerei eingetreten.

Bis ins 11. Jahrhundert hinein, bis zum Schluß der
typischen Periode des Umrisses, war die Farbe ein malerisch
indifferentes Element. Nicht als ob man keine Freude an der
Farbe gehabt hätte; das Wachsen der Teilnahme namentlich am
farbig Glänzenden läßt sich vielmehr an der Mehrung der
sprachlichen Bezeichnungen dafür sehr wohl verfolgen; und die
karlingische Zeit verfügte schon über einen besonderen Geschmack
für das Nebeneinander der Farben im bemalten Ornament.
Was aber fehlte, das war die Verbindung der Farbenempfind⸗
lichkeit mit dem Sinn für die den Gegenständen specifisch
eignende Färbung, also für unmittelbare künstlerische Wieder—
gabe der farbigen Außenwelt: noch der St. Gallener Psalter
aus dem Ende des 9. Jahrhunderts und manches spätere
Aunstwerk enthält rote, grüne, gelbe Pferde.

Dieser Sinn ward in der folgenden Periode, die etwa mit
den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts abschloß, gewonnen.
        <pb n="309" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 291
Jetzt wurde die Farbe als ein notwendiges Element für die Wieder⸗
gabe der Außenwelt erfaßt. Aber freilich nur als rohe Lokalfarbe,
nicht plastisch, und am allerwenigsten etwa schon im Sinne des
Kolorits. Man tuschte mehr an, als man malte; die Farbe war
noch eine konventionelle Beigabe, sie besaß noch nicht eigenes Leben
und noch viel weniger Beziehungen zu den Nachbarfarben und
zjum Licht; sie deckte mehr, als daß sie rundete und modellierte.

Ganz anders im 15. und 16. Jahrhundert, von den van
Eycks bis zu den Vorgängern der großen Holländer und
Vlamen. Jetzt kannte man das Wesen der einzelnen Farbe
ganz, man modellierte mit ihr bis ins feinste, man hatte sie
aaturalistisch erfaßt, und mit ihrem vollen Verständnis ver—
band sich ein überaus entwickelter Farbengeschmack. Was
aber noch fehlte, das war der Sinn für das Verhältnis der
Farbe zum Licht. Man wußte die Modellierung nicht mit den
Lichtreflexen in Einklang zu bringen, viel weniger das ganze
Bild mit bestimmtem Licht zu beherrschen oder in bestimmtes
Licht zu tauchen: der goldbraune Ton im Genter Altarbild der
van Eycks, an sich fast eine Wundererscheinung in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts, darf über diesen Zusammenhang
nicht täuschen; er harmonisiert nur die Farben, ohne sie zu
beleuchten. Der Regel nach aber modellierte man im 15. und
16. Jahrhundert die Lichter ins Weiße, Graue, Gelbe oder in
eine durch Weiß oder Gelb gebrochene Nüance der Hauptfarbe:
eine sehr rohe Annäherung noch an das wahre Verständnis des
Lichtes. So haben sehr deutlich Stephan Lochener und Rogier
van der Weyden, David und Jan Joest gearbeitet; diskreter,
aber in gleicher Manier, verfuhren die van Eycks und auch
noch Dürer. Bezeichnend für diese Auffassung sind die
Grisaillen, die grauweiß in grau oder gelbweiß in gelb, grün—
weiß in grün, braunweiß in braun gemalten Bilder: auf einem
Tafelwerk, etwa dem Rogiers van der Weyden im Städelschen
Museum zu Frankfurt a. Main, fallen sie neben Bildern voller
Farbe kaum auf, während sie später, etwa in den Blumen⸗
stücken der vlamischen Schule, archaisch erscheinen und neben
der ganzen, nunmehr erreichten Farbenwelt stören. Diese

19 *
        <pb n="310" />
        292 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
Grisaillen aber waren noch eine beliebte Malform Dürers und
Holbeins; ihnen kann man die Passion in der Albertina und
noch mehr die herrlichen Bilder Holbeins im Prager Museum
zuzählen.

Auch nach den Tagen unserer ersten großen Malerei in
den frühen Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts starb diese Art
der Modellierung noch nicht aus. Aber wurde sie bis dahin
als Ergebnis eigner ansteigender Entwicklung sicher und
natürlich gehandhabt, so erschien sie jetzt unter dem Einfluß der
Italiener bald als grobe Manier; schon Lukas von Leiden hat
gelegentlich auffallend ausgedehnte weiße Lichter, anderer un—
mittelbarer Nachahmer der Italiener nicht zu gedenken. Erst
die letzten Vorgänger der großen niederländischen Koloristen,
namentlich in Flandern, lassen den weißen Aufsatz des Lichts
ziemlich vollständig verschwinden, so Coxcyen, die Pourbus,
van Orley und andere; aber auch sie behalten doch noch die
im Umriß feste Abgrenzung der Farben, also die zeichnerische
Manier eines Dürer und Holbein, die von der mechanischen
Behandlung des Lichtes unzertrennlich ist.

Der Fortschritt ging hier teilweis aus von den Meistern,
die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Umrisse weniger
zu betonen und darum die Farben zu vertreiben begannen,
einem Barthel Bruyn z. B. und anderen. Und gleichzeitig lief
neben diesem Bestreben ein anderes, noch viel wichtigeres her:
das Gehen ins Lichte. Beides war die Art der späteren
Kölner, so namentlich des sog. Meisters vom Thomasaltar,
sowie der ersten Vorläufer der zweiten vlamisch-holländischen
Blütezeit; hierher gehört das große Leidener Bild des Lukas
von Leiden und nicht minder die Malerei des Quentin Massijs.
In Oberdeutschland aber erblühte schon vor diesen Meistern in
Mathias Grünewald ein Kolorist, der den Niederländern weit
voraus war, und neben ihm standen Maler, wie Hans Leu,
Baldung und Altdorfer!. Leider wurde dann freilich dieser
ganze Aufschwung durch Aufnahme italienischer Einflüsse ge—
stört. Aber völlig ging er darum doch nicht verloren. Immer

Val. Band V, 1S. 203 f.
        <pb n="311" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 293
mehr näherte man sich im Laufe des späteren 16. Jahr—
hunderts, nun vor allem wieder im Niederland, dem unmittel—
baren malerischen Ergreifen des Lichtes; die Lehrer von Rubens
und Rembrandt, Otto van Veen und Pieter Lastman, und
Landschafter wie Roelant Saverij, standen nur noch wenige
Schritte von der glücklichen Beantwortung der Frage.

Gelöst ward sie durch die Malerfürsten der vlamischen und
holländischen Schule des 17. Jahrhunderts. Bei ihnen ist der
zeichnerische Umriß verschwunden; Dürer war Meister des
Kupferstichs, Rembrandt ist Meister der Radierung. So ist
jetzt die Farbe ins vollste Recht getreten; ein Frans Hals malt
in späterer Zeit nur durch Aneinandersetzen farbiger Klexe.
Auf diesen Errungenschaften erhebt sich dann die erste malerische
Wiedergabe des Lichtes. Freilich nicht naturalistisch wird es
zunächst erfaßt; es wird unbewußt stilisiert, gleichsam orna—
mentiert, wie der Umriß anfangs, wie auch die Farbe stilisiert
worden war. Der Meister derart stilisierten Lichtes ist Rem⸗
brandt. Aber auch Rubens steht ganz auf diesem Boden: das
ergiebt sich alsbald, wenn man die Landschaften Rembrandts
und Rubens' vergleichend betrachtet. Die Brüsseler Landschaft
des Rubens aber wiederum hat fast völlig genau Stimmung,
Ton und Belichtungsart des Judenkirchhofs von Ruisdael in
der Dresdner Galerie. Auf dem Boden unbewußt stilisierter
Bewältigung des Lichtes stehen sie alle, die Großen und
Kleinen des 17. Jahrhunderts, Vlamen wie Holländer; und
ihre Errungenschaften haben den Gang der Malerei bestimmt,
bis mit der Freilichtmalerei unserer Tage die naturalistische
wie auch schon die bewußt stilisierte Wiederaabe des Lichtes
begonnen hat.

Kehren wir zur Stellung der Malerei im 14. Jahrhundert
zurück, so wird nach dem Gesagten einleuchten, daß sie weniger
an sich, denn als Ruhepunkt alter, als Ausgangspunkt neuer
Entwicklungen Bedeutung hat. Sie hat ein Doppelgesicht, sie
ist noch bürgerlich konventionell und gotisch gebunden, aber sie
drängt doch schon auf vollen Naturalismus des Umrisses hin
und auf weniger trockene Behandlung der Farbe.
        <pb n="312" />
        294 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel.
Am wenigsten trat diese fortschrittliche Seite hervor in den
Zweigen, die sich langer und großer Vergangenheit rühmen
konnten, vor allem in der Miniatur. Die Miniatur dieser
Zeit ist vielfach nichts als ein Abklatsch der französischen
Waschfarbenmalerei, die seit Ludwig IX. einen großen Auf—
schwung genommen hatte. In steter Verbindung mit Frankreich
lieferten die deutschen Künstler, in getreuer Nacheiferung der
französischen Vorbilder und Modewendungen, dieselben zierlich—
unbedeutenden, süß⸗lieblichen Darstellungen von meist außer—⸗
ordentlicher Kleinheit, dieselben Drolerien, dieselben Dornblatt—
muster, dieselben Teppichhintergründe endlich mit der Vorliebe
für die indigoblau-ziegelrote Farbenzusammenstellung, die zu
Graublau und stumpfem Hellrot abgetönt im französischen
Rokoko, in den Bildern eines Boucher etwa, wiederkehrt. Der
Charakter blieb dabei wesentlich ritterlich-aristokratisch; nur in
den höheren Kreisen war die Vorliebe für diese Miniaturen ver—
breitet. Die Luxemburger Herrscher, selbst halbe Franzosen,
haben sie gepflegt vom Erzbischof Balduin von Trier an über
Karl IV. bis auf König Wenzel; mit ihrer ständigen Residenz
in Prag wurden sie dort und in Ostdeutschland überhaupt
heimisch. Die letzte stärkere Ausbildung erhielt die Technik
dann in Wien in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts;
hier sind die Illustrationen zur deutschen Übersetzung des
Rationale Durands vom Jahre 1384 ihre ansprechendste
Schöpfung.

Welch andern Aufschwung dagegen erlebte die nationale
Kunst der einfachen Zeichnung im Federriß, die sich zur staufischen
Zeit gleichzeitig mit einer neuen Waschfarbenmalerei, der Vor—
läuferin des französischen Stils, gebildet hatten! Ihr vor
allem und am frühesten fällt die Pflege des künstlerischen Fort—
schritts im Umriß zu, ihr Mäcen ist die Nation, und ihre Er—⸗
zeugnisse wandern durch die ganze deutsche Welt. Sie will nichts
als illustrieren; in flottester Darstellung begleitet sie den Text
beliebter Autoren, die Weltchronik des Rudolf von Ems etwa

1S. Band III S. 241f.
        <pb n="313" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 295
oder die Bibel, oder Rechtsbücher und Schriften sittlich-erbau—
lichen Inhalts. Der Mensch ist ihr Thema, und sie bewältigt
ihn ganz in schon fast vollem Naturalismus des Konturs; nur
entfernt klingt die stilistische Einwirkung der Gotik an. Und
auch an Farbe fehlt es schon nicht mehr; hastige Hände haben
in die Zeichnungen der Papierhandschriften eine oberflächliche
Kolorierung mit Wasserfarben, oft völlig fabrikmäßig, einge—
tragen.

In der That handelt es sich hier um fabrikmäßige Her—
stellung. Schon heute sind einige Inhaber wahrhafter Illustrations—
werkstätten bekannt, vor allem Diepold Louber in Hagenau;
andere wird die fortschreitende Forschung hinzufügen. Es
waren Verleger von Handschriften und Illustrationen zugleich, sie
arbeiteten auf Bestellung und für den Markt, sie segelten im
— DDD
tums, schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts haben
sie geblüht. Aus ihrem Betriebe heraus wohl entwickelte sich
die Litteratur der Blockbücher für den Unterricht der bürger—
lichen Laienwelt und nach Erfindung des Buchdrucks der
unglaublich reiche Verlag illustrierter Drucke in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts und in der Reformationszeit: sie
mit ihren Folgeerscheinungen haben die außerordentliche Höhe
populär⸗-ästhetischen Verständnisses im 16. Jahrhundert hervor⸗
zaubern helfen!.

Und auch auf die große Kunst der Malerei, soweit sie
national war, wirkten sie ein. Die Illustrationen der Armen—
bibeln der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, wie die
flandrisch-burgundischen Miniaturen seit etwa 1880 atmen
schon vielfach den Geist der Tafelmalerei des 16. Jahrhunderts;
hier wird die genrehafte Auffassung heiliger Scenen, hier die
gemütstiefe Anderung eingerosteter Motive der Bewegung und
Stimmung in hergebrachten Andachtsbildern, hier der ganze
Naturalismus angebahnt, der um einige Generationen später
im Tafelgemälde durchbricht.

Vorläufig allerdings war die Tafelmalerei überhaupt der

1 S. Vand V, 1S. 113 f.
        <pb n="314" />
        296 Zwolftes Buch. Drittes Kapitel.
jüngste Zweig der malerischen Entwicklung. Zwar hat es
Tafelbilder schon im 9. bis 11. Jahrhundert gegeben: als edelste
Form nationaler Kunstübung aber trat das Tafelgemälde erst
seit frühestens dem 14. Jahrhundert in den ästhetischen Wett—
bewerb. Damals oder etwas später begannen wohl die frühesten
Schulen sich zu bilden, zugleich mit der ersten Veredlung hand⸗
werklichen Thuns im Bürgertum. Ihre Sitze waren, sehen
wir vom Rhein ab, wohl vornehmlich Regensburg und Nürn—
berg; in Nürnberg erreichte die Kunst im Laufe des 14. Jahr⸗
hunderts schon eine achtenswerte Blüte, und im Beginn des
15. Jahrhunderts war sie bereits kräftig genug, ein Werk, wie
den Imhofschen Altar hervorgehen zu lassen. der mit Recht um
etwa 1420 gesetzt wird.

Inzwischen aber hatte Prag allen anderen Städten den
Rang abgelaufen. Hier trafen sich am Hofe Karls IV. mit
den deutschen fremde, französische, avignonesische, italienische
Einflüsse. Sie alle aber überwog doch der deutsche: der Bau—
meister des Veitsdoms, Peter Parler, stammte wahrscheinlich aus
Schwäbisch-Gmünd, und Nikolaus Wurmser, der bevorzugte
Maler des Hofes, war ein Straßburger Bürger. Vor allem
aber die Malerei ist als deutsch anzusprechen. Die Malerzunft
ließ im Jahre 1348 ihre Satzungen in deutscher Sprache auf⸗
zeichnen, und deutsche Anforderungen galten für ihre Prüfung
zum Meister. Auch der größte Maler der Schule, Theoderich,
dessen Thätigkeit in Prag sich in den Jahren 1348 bis ungefähr
1380 nachweisen läßt, ist, falls er als Ceche geboren sein sollte,
doch Deutscher nach Geschmack und Ausbildung. Die ihm zu—
geschriebenen Bilder zeigen Abgängigkeit von der oberfränkischen
Art Nürnbergs, das kräftige Inkarnat, das Nebeneinander starker
Farben, aber dabei schon einen regen Sinn für mehr realistische
Auffassung, und namentlich im Bildnis schon die sichere Wieder—
gabe des nationalen Typus. Nach Theoderichs Tode freilich,
unter König Wenzel, wurde die Schule cechisch; sie blühte in
Südböhmen weiter bis etwa 1480, aber ihre dunkeln Tafeln
mit dem schweren braunen Inkarnat der Männer, der etwas
frischeren Farbe der Frauen bedeuten den Verfall.

Und längst schon war der Höhepunkt der Tafelmalerei
        <pb n="315" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 297
nach Westen, nach Westfalen, an den Rhein, entglitten. Hier
wurde Köln Zentrum einer ungemein fruchtbaren Produktion,
und unter seinen Malern ragte einer über alle empor, Meister
Wilhelm. Von ihm schreibt die Limburger Chronik! zum Jahr
etwa 1380: der was der beste maler in Duschen landen,
als he wart geachtet von den meistern, want he malte
einen iglichen menschen von aller gestalt als hette er ge-
lebet. Es ist das erste Mal, daß ein mittelalterlicher Ge—
schichtsschreiber eines großen Malers so gedenkt. Mit Recht.
Die Bilder, die dem Meister zugeschrieben werden können,
die Madonna mit der Bohnenblüte im Wallraf-Richartz-Museum
zu Köln, und andere verraten einen außerordentlichen Fort—
schritt. Zwar sind die Figuren noch schmächtig und überschlank,
in ihrer Feinheit gelegentlich fast zerbrechlich und schemenhaft,
aber sie leben in wenn auch noch fromm gebundener Freude an
Natur und Welt; sie atmen jugendliche Anmut und jungfräuliche
Zartheit; sie führen herab aus dem Himmel auf die Erde; ein
kinderreiner Frieden, aber doch ein Frieden von dieser Welt, liegt
über ihnen: sie sind die verkörperten Ideale bürgerlich frohen
und zugleich frommen Denkens. Das Zeitalter der großen
bürgerlichen Erhebung im späteren Mittelalter hat ihnen nichts
zur Seite zu stellen; sie schließen eine Periode ab, wie die Naum—
burger Donatoren und die Wechselburger Schöpfungen? einst
das Zeitalter ritterlicher Entwicklung geschlossen haben.

9
So hat sich im 14. Jahrhundert trotz aller entgegen⸗
tretenden Schwierigkeiten, trotz der Lebenshaltung des Bürger⸗
tums, das sich nur schwer rein materiellem Wirken entriß, trotz
der besonderen Prägung, die alle Kunstgattungen von vorn—
herein durch die Übermacht der Gotik erhielten, dennoch schließ—
lich eine bürgerlich-konventionelle bildende Kunst entwickelt. Sie
war immerhin schon ein wichtiges Moment allgemeinen geistigen

1ed. Wyß S. 75.
» Val. Band III S. 245 f.
        <pb n="316" />
        298 Zwõlftes Buch. Drittes Lapitel.
Fortschritts; mit ihren besten Schöpfungen reicht sie dicht
heran bis an die Vorhöfe der individualistischen Kultur, deren
Pforten sich im 15. Jahrhundert weithin erschließen sollten.

Der dichterischen Bewegung war ein weniger günstiges
Schicksal beschieden. Das litterarische Interesse des eben er—⸗
wachsenden Buürgertums war gering, die Sitten waren zwar
etwas weniger konventionell wie die der staufischen Ritter—⸗
zeit, aber um vieles unfeiner; ein roher Ton herrschte, und
seine unflätigen Außerungen erstickten die weicheren Laute des
Herzens. So kam es erst spät zu dichterischen Bestrebungen
der führenden bürgerlichen Schichten, und niemals wandten
diese sich den zarten Gattungen der Dichtkunst zu: die Lyrik in
fast allen ihren Weisen verstummte, nur die Satire erblühte in
derber Geißelung der Personen und Zustände, und die pöbel—⸗
und possenhaften, grobgestalteten Anfänge des Dramas kamen
empor.

Im Beginn aber des neuen Zeitalters und teilweis durch
dessen ganzen Verlauf hin nahmen alte Formen der Dichtung
die unbesetzten Stellen ein und wucherten nunmehr üppig und
regellos. Der Minnesang der Stauferzeit wurde handwerks—
mäßig weiter gepflegt im Meistersang der bürgerlichen Kreise;
die Anmut der Verse wurde durch deren Anzahl ersetzt, Kunst
ward zur Künstlichkeit, Grazie zur Geziertheit, Gefühl zur
Phrase. Die alten Erzählungsstoffe der ritterlichen Gesellschaft
kamen im Gefolge humanistisch⸗litterarischer Einwirkungen von
Frankreich her ins Land: Loher und Maller, Lanzelot, die
schöne Melusine: in Prosaform, ihres koketten Versgewandes
entkleidet, fanden sie Zuflucht bei der Teilnahme des besseren
Bürgerstandes und des niederen Adels. Vor allem aber schwoll
neben diesen Resten der Stauferzeit der Born uralt⸗lyrischer
Poesie aus den Tiefen des Volks von neuem mächtig empor:
das 14. Jahrhundert ward zur ersten, uns noch erkennbaren
Blütezeit unseres Volkslieds. Von Jahr zu Jahr, von Ort zu
Ort wechselten dessen Stoffe und Weisen. Unbenannt und un—
persönlich tauchten die neuen Lieder auf und verschwanden, bis
sie seit der Mitte des 185. Jahrhunderts — ein Zeichen des
        <pb n="317" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 299
Absterbens — in Blütenlesen zusammengefaßt wurden. Ihre Art
aber gehört beinah noch der Urzeit an in der parabolischen Form,
die das Bild fast unvermittelt neben die Empfindung setzt:
Drei Laub auf einer Linden, die blühen also wohl:
Sie thät viel tausend Sprünge, ihr Herz war Freuden voll:
es ist, als ob die letzten Laute einer symbolischen Gemüts—
welt zu uns herüberdrängen!. Und wiederum gilt, wie
vor alters, der Frauendienst dem Mädchen; das ritterliche
Ideal unnennbaren Schmachtens gegenüber vermählten Frauen
ist entschwunden; keck und frisch dringt das Liebeslied ins Land,
klar, greifbar, gegenständlich, mag auch der Falke symbolisch
den Geliebten bezeichnen und die Blume das Mädchen. Daneben
aber nimmt sich die alte Weise auch neuer Stoffe an; sie packt
grobsinnlich die durch das engere Zusammenwohnen lüsterner
gestaltete städtische Welt an mit ihren modernen Verhältnissen,
sie lebt die sozialen Sorgen der tieferen Klassen mit, und sie
entwickelt die ganze Brutalität höhnenden Hasses, wenn es sich
um die Schilderung der Kirche, des Bettelmönch- und des
Nonnenlebens handelt.
Hier liegen die Berührungspunkte mit der im 14. Jahr⸗
hundert langsam emporkommenden, erst im 15. Jahrhundert
voll auflebenden bürgerlichen Poesie, mit dem Drama und der
Satire.

Die Satire in der Form gegenseitig hänselnden Scherzes
ist uralt. Und schon in der Stauferzeit waren aus ihr mit
Beihilfe anderer geistiger Strömungen gelegentlich litterarische
Formen entwickelt worden. So erklärt erst die Bußpredigt die
Erscheinung Heinrichs von Melk, so hängt die Satire eines
Neidhard von Reuental mit der alten Neigung der Tanzlieder
zu spöttischer Herausforderung zusammen?, und der satirisch—
didaktische Zug der Fabel spiegelt sich wider in den Schwänken
des 13. Jahrhunderts. Der tiefere geistige Untergrund für die

mVgl, Band 18 S. 188 (11.2. S. 179).
2 Vgl. Band III S. 225 f. und 248.
        <pb n="318" />
        300 Sʒwõölftes Buch. Drittes Kapitel.
Vollblüte der Satire ward indes erst in dem konventionellen
Charakter der bürgerlichen Gesellschaft gelegt. Jetzt erst ge—
wöhnte man sich daran, gesellschaftliche Typen in ihrer charakte⸗
ristischen Ausgestaltung geistig festzulegen und ihre auffallendsten
Besonderheiten bald launig⸗ humoristisch, bald beißend⸗boshaft
hervorzuheben; jetzt erst trat der ständige Spott zwischen Bauer
und Bürger, zwischen Schneider und Schuster wie den einzelnen
Handwerken überhaupt, sowie zwischen den einzelnen Städten
hervor. Da wurde in konventioneller Karikatur festgehalten,
was das Leben Auffallendes bot, und ein bürgerlich realistischer
Sinn verarbeitete es zu erbarmungslosen Invektiven. In
Flandern entstanden die Werke Jan Boendales; in seinem
Lekenspeghel nimmt er ein beliebtes Predigtthema auf, die
Behandlung der einzelnen Stände; noch bissiger ist Jans
Teesteye, und auch die Brabantschen Neesten lassen die satirische
Grundstimmung durchblicken. Im engeren Deutschland kamen
die tausend komischen Erzählungen über die Klugheit der
Bürger einzelner Städte auf, die später in den Stüglein von
den Schildbürgern ausklangen, und die Rache der ländlichen
Bevölkerung gegenüber dem ätzenden Witz der Städter ver—
körperte sich in den Erzählungen vom Eulenspiegel. Darüber
hinaus ward die Satire in den höheren Schichten gepflegt seit
spätestens der Mitte des 15. Jahrhunderts; sie drang völlig
ein in die Predigten eines Geiler von Kaisersberg, und sie
fand ihre klassische Zusammenfassung im Narrenschiff Sebastian
Brants wie in den Schriften Murners.

Ihre grobere Fortbildung aber fiel hinüber in die Anfänge
dramatischer Formgebung.

Die Anfänge dieser Formgebung — nicht der dramatischen
Auffassung im modernen Sinne, die erst ein Erzeugnis der in—
dividualistischen Kultur der Neuzeit ist — führen auf kirchliches
Gebiet. Hier entfaltete sich aus den Fragen des Festevangeliums
in der Liturgie des Ostermorgens leicht eine äußerlich drama—
tische Scene. Quem queritis in sepulchro, o christicolaeꝰ
— Jesum Nazarenum crucifixum, o celicolao! — Non est
hie; surrexit, ut predicaret; ite, nuntiate, quia surrexit. —
        <pb n="319" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 301
Surrexit! Und nun knüpfte sich weiteres Wechselgespräch,
sowie das Absingen von Sequenzen an. Es ist eine Form des
Gottesdienstes, die schon für das 10. Jahrhundert ausdrücklich
bezeugt ist. Aus ihr, aus dem recitativen Singen der Evan⸗
gelien überhaupt, sowie aus gewissen symbolischen Gebräuchen
der Kirche entwickelten sich dann weitere Scenen. Der Stoff
beschränkte sich dabei nicht mehr auf die Passion, das ganze
Leben des Herrn, auch andere fromme Erzählungen wurden
hereingezogen. Dazu wurden Lieder gesungen, und Maria als
Gottesmutter wie Maria Magdalena als Vertreterin der sündigen
Menschheit traten besonders hervor.

Der äußere Apparat dieser Darstellungen, wie sie mit dem
14. Jahrhundert voll ausgebildet erschienen, war ärmlich genug;
ein einfaches Podium diente als Scenerie und die einzelnen
Handlungen flossen ohne deutliche Scheidung ineinander, wie
in den Miniaturen des früheren Mittelalters die Darstellungen
fortschreitender Scenen in einem einzigen, diskursiv gehaltenen
Bilde zusammenrannen. Dabei fehlte anfangs jede Spur psycho—
—D— —
dramatisch aufgefaßt, sondern episch; die Handelnden gaben
an, wer sie seien, was sie beabsichtigten, und führten dann
ihre Absicht aus. Es war eine Kunstgattung, die bei dem
häufigen Gebrauch von Musik und bei der Notwendigkeit eines
zwischengeschobenen erzählenden und erklärenden Recitativs
am ehesten, wenn auch entfernt, an ein heutiges Oratorium
erinnerte.

Jetzt aber ging man über diese durchaus epische Form
hinaus. Man begann zu motivieren, indem man den Teufel
einführte als Ratgeber zum Bösen. Man verlegte später auch
wohl die Motivierung schon ins Innerliche, indem man durch
einzelne eingeschobene Handlungen zu zeigen versuchte, Judas
der Verräter sei ein typischer Geizhals, die Landsknechte seien
hergebracht rohe Gesellen, die Juden von Anbeginn schnöde Leute.
Damit verstattete man der konventionellen Haltung bürgerlichen
Verständnisses einen schon nicht unbedenklichen Einfluß. Und
schon war man in einem anderen Punkt weiter gegangen. Man
        <pb n="320" />
        302 Swõölftes Buch. Drittes Kapitel.
hatte in Deutschland, entsprechend dem germanischen Genie,
das Abwechslung im Charakteristischen künstlerisch höher wertet
als rein harmonischen Verlauf, die ernsten Scenen am Grabe
Christi gegengewogen durch halb burleske Auftritte, etwa den
Wettlauf der Apostel Johannes und Petrus zum Grabe. Es
war der Anfang zu fast völliger Umformung der kirchlichen
Spiele. Die burlesken Scenen nahmen überhand; sie bildeten
einen breiten, barocken, dabei äußerst rohen Rahmen um das
Bild der heiligen Vorgänge. Zugleich mit dieser Umwandlung
griff die Gemeinde in die Darstellung ein. Nur die biblischen
Personen wurden wohl noch von Geistlichen gegeben, und
Christus wenigstens sprach auch noch in sehr später Zeit
Latein. Die anderen Rollen dagegen, und vor allem die
Darstellung des Chors, sei es der Juden und Kriegsknechte,
sei es der Salbenkrämer und Vogelhändler im Tempel,
fielen der Gemeinde zu; in ihnen versuchten sich die zahl⸗
reichen geistlichen Brüderschaften der Städte. Es war die
Demokratisierung und Säkularisation der alten Mysterien und
Moralitäten.

Und bald trat ihr die Ausbildung des bürgerlichen Possen⸗
spiels zur Seite. Es war bis auf einen gewissen Grad nichts,
als die aus dem kirchlichen Rahmen losgelöste Burleske. Die
Aufgabe war auch hier noch nicht eigentlich dramatisch in
unserm Sinne. Zwar gab es eine Scene, gab es Personen.
Aber die Personen waren nur Typen, sie entsprachen etwa
den hergebrachten Personen unseres volkstümlichen Puppen⸗
spiels. Sie vertraten zum großen Teil die satirisch entwickelten
konventionellen Vorstellungen vom Unterschiede der Stände
und Berufe oder von der Überlegenheit der Stadt über das
platte Land, und sie strotzten nebenher von unsäglicher Ge—
meinheit. Gleichwohl galten sie der Zeit unendlich viel, von
den flandrischen Soternijen an bis auf die Nürnberger Spiele
Rosenplüts.

In der That bilden sie den Gipfelpunkt des ästhetisch—
litterarischen Interesses im Bürgertum des ausgehenden Mittel⸗
alters. Sie repräsentieren flott und skrupellos die Anschauungen.
        <pb n="321" />
        Geistesleben im späteren Mittelalter. 303
die man sich von der sozialen Welt gebildet hatte, sie sprechen
im familiärgewohnten Ton einer zunächst dem Materiellen zu—
gewandten Zeit: sie sind offen und ehrlich. Und so mögen sie
uns trotz allen Unflats doch als kräftige Zeugen anmuten einer
Zeit, da der Bürger breitspurig dastand auf dem weiten Grund
ungeahnt rascher politischer und wirtschaftlicher Erfolge, und
kampf⸗ und spottbereit ausschaute nach jedem, der ihm zu
trutzen wagte.
        <pb n="322" />
        Viertes Kapitel.
FJFürsten und Territorien im späteren
Mittelalter.

J.
Der Haupteinschnitt der deutschen Verfassungsentwicklung
fällt in die Zeit der Staufer. Von hier aus erstreckt sich
sechs Jahrhunderte rückwärts die Verfassung des fränkischen
Reiches, wie sie im deutschen Reiche des 10.—18. Jahrhunderts
fortlebte; von hier dehnt sich sechs Jahrhunderte vorwärts die
Verfassung der immer selbständiger werdenden Landesstaaten
aus, die in dem aufgeklärten Absolutismus des vorigen Jahr⸗
hunderts gipfelte. Und vor und nach diesen beiden großen
Perioden liegen mehr demokratisch gekennzeichnete Verfassungs⸗
zustände, der Staat der deutschen Urzeit und die konstitutionelle,
dem Reichsgedanken dienstbar gemachte Monarchie des 19. Jahr⸗
hunderts.

Die Wandlung von Zeitraum zu Zeitraum innerhalb
dieser Grenzen wurde vor allem durch wirtschaftliche und
soziale Vorgänge veranlaßt. Der Völkerschaftsstaat der Ur—
zeit mit seinem agrarischen Kommunismus und seinem
kameradschaftlich-militärischen Freiheitsbegriff war eine Ver—
fassung kriegerischen Nomadentums und flüchtiger Besitznahme
des Bodens im Geschiebe der Völkerwanderung; der Lehnsstaat
des fränkisch-deutschen Reichs war ein Erzeugnis der Natural—
wirtschaft; der fürstliche Beamtenstaat mit absolut werdender
        <pb n="323" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 305
Centralgewalt ging aus der geldwirtschaftlichen Möglichkeit
hervor, eine Bureaukratie des Civils wie des Militärs zu ent—
wickeln; und die neue Bewegung unseres Jahrhunderts schöpft
ihre Kraft aus dem wachsenden Subjektivismus des einzelnen
Volksgenossen, wie ihn die spezielle wirtschaftliche Wertung
jeder Person in einem Zeitalter beginnender Kreditwirtschaft
ausprägt.

Aber die einzelnen Zeiträume waren nicht durch Interregna
gleichsam, durch Zeiten absoluten Abbrechens der Entwicklung
geschieden. Den Trümmern vergangener Organisationen ent—
wuchs neues Leben; die sozialen Mächte einer abgeschlossenen
Periode wirkten während der Folgezeit in ungeahnten Bildungen
fort; nichts vom Alten ging der neuen Welt völlig verloren,
es erhielt nur einen andern, seiner nunmehr vorhandenen Be—
deutung entsprechenden Platz: auch in der Geschichte gilt das
Gesetz von der Erhaltung der Kraft.

So traten auch in die Staatsbildung des 14. bis
18. Jahrhunderts die Mächte hinüber, die in dem Staate
des 6. bis 13. Jahrhunderts aufbauend und zerstörend gewirkt
hatten.

Der Staat dieser Jahrhunderte beruhte auf der centralen
Beherrschung weit gedehnter Landstrecken rein naturalwirt—
schaftlicher Kultur. Für eine solche Beherrschung fehlten dem
Zeitalter selbst fast alle Voraussetzungen: es kannte von sich
aus keine entwickelteren Verkehrsmittel, von der Benutzung
der Straßen an über den Nachrichtenverkehr hin bis zur Cirku—
lation des Geldes; es kannte darum auch keine straff beauf⸗
sichtigte und dem Sinne der Centralstelle entsprechend arbeitende
Lokalverwaltung. Die Grafen des alten Reichs waren Statt—
halter, nicht einfache Vollzugsbeamte, und sie waren mit den
Einkünften reichen Königsgutes besoldet, dessen Beaufsichtigung
oder gar Bewirtschaftung in ihrer Hand lag. Es sind alle
typischen Voraussetzungen des Lehnsstaates!; darum mußte

1S. dazu Band IIs S. 111 f. (It. 2. S. 108 ff.).
Lam precht, Deutiche Geschichte. IV.

20
        <pb n="324" />
        306 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
das Reich, falls nicht rechtzeitig Gegenwirkungen eintraten,
dem Schicksal aller voll entfalteten Lehnsstaaten, der Verselb—
ständigung der lokalen Träger der Staatsgewalt, der Zer—
stückelung in selbständige politische Mächte verfallen.

Lange genug hat das Reich diesem Schicksal widerstanden.
Erst während des 8. Jahrhunderts finden sich im öffentlichen
Rechte die ersten unverlöschbaren Spuren vollen Uberganges zum
Lehnsstaat; bis dahin wirkten in dem Reiche der germanischen Bar⸗
baren noch die Einrichtungen des geldwirtschaftlich centralisierten
Weltreichs der Römer nach. Und erst gegen Ende des 11. Jahr—
hunderts durchdringt das Lehnswesen völlig den Staat; erst
in diesem Augenblicke verliert das Reich die administrative
Unterstützung der Kirche, die noch lange nach dem Verfall der
weltlich⸗politischen Kultur des Altertums Erbin seiner Ver—⸗
waltungskunst geblieben war. Nun völlig auf sich gestellt
ist dann die staatliche Entwicklung auch ohne den geringsten
Umweg alsbald in alle Konsequenzen des Lehnswesens ein—
gelenkt. Die Gaueinteilung, die Grundlage der Grafen—
verwaltung, verfiel jetzt vollends; die staatlichen Gewalten gingen
überwiegend an deren lokale Träger über; die dahin zielenden
Einzelvorgänge wurden unter Kaiser Friedrich II. in allgemeinen
Gesetzen kodifiziert und erweitert: das Reich verging, die Fürsten
blieben.
Es war in einer Zeit, die schon die Spuren eines nahenden
geldwirtschaftlichen Zeitalters aufwies; unmittelbar vor der
inneren Zerstörung der Voraussetzungen, auf denen er beruhte,
ist der deutsche Lehnsstaat zu Grunde gegangen: immerhin aber
noch früher, als daß die Herrscher gegen den Zerfall der
politischen Einheit der Nation, der mit ihm verbunden war,
ein rettendes Mittel gefunden hätten.

Aber eben dies war eine Lage, die den Territorien, nun—
mehr den zukunftsreichen Grundlagen der deutschen Staats—
entwicklung, zu gute kommen mußte. Ihre Geschichte beginnt
fast in dem Augenblicke, da in dem Emporkommen geldwirtschaft⸗
licher Zustände die Voraussetzungen einer neuen, anders chaärak—
        <pb n="325" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 307
terisierten, die Centralgewalt stärkenden Verfassungsbildung ins
Leben traten.

Wie aber hätten auch ohne solchen aussichtsvollen Unter⸗
grund tiefster einigender Kräfte die unendlich verschiedenartigen
Rechte und Ansprüche zu einer Macht verschmolzen werden
sollen, aus denen sich der Umfang der fürstlichen Macht gegen
Mitte etwa des 13. Jahrhunderts zusammensetzte. Nicht um
staatliche Gewalten handelte es sich hier bloß, nicht minder
kam die wesentlich von unten her erwachsene Bedeutung der
Grundherrschaft ins Spiel.

Die Grundherrschaft des einzelnen Fürsten kann als der
eigentliche Kern für die thatsächliche Entwicklung eines ge—
schlossenen Territorialbezirkes gelten; soweit sie in ihren oft
fern ausgreifenden und zerstreuten Gliederungen mit Hufen und
Meierhöfen reichte: soweit hatte der Fürst ein Interesse, das
zwischen diesen Besitzungen liegende Land unter seine Bot—
mäßigkeit zu bringen. So kaufte er neues Land hinzu, so
erwarb er in der Nähe seiner Besitzungen Hoheits- und Vogtei⸗
rechte, so suchte er benachbarte Adlige in seinen Lehnsverband
zu bringen und andrerseits fremden Einfluß auszuschließen,
indem er z. B. vom Kaiser das alleinige Recht zum Ankauf des
anstoßenden Reichsbesitzes erwarb. Und schon gestaltete er die
auf diese Weise vergrößerte und abgerundete Grundherrschaft
ins Staatliche um; die Gerichtsbarkeiten, die mit ihr verknüpft
waren, entzog er den Meiern, den Wirtschaftsvorständen der
Fronhöfe, denen die Rechtspflege bisher mit anbefohlen gewesen
war, und übergab sie besonderen, nur auf dem Gebiete des
Rechtes thätigen Dienern.

Daneben aber boten die mannigfachen Schutzgewalten,
welche hochstehende Große seit Jahrhunderten in steigender Zahl
erworben hatten, die Gelegenheit, noch weit über den Kreis
der Grundherrschaft hinaus Rechte auszuüben, die bald mehr
bald minder als landesherrliche begriffen und bezeichnet wurden.
Hierhin gehören die Vogteien über geistliches Gut, von der
Schutzgewalt über reiche Klöster hinab bis zur einfachen Macht
über Kirchen und Pfründen, hierhin die Schutzgewalten über

90 *
        <pb n="326" />
        308 Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.
einzelne Leute und Gemeinden, über Dorfstätten und Feldmarken,
Weiden und Wälder. Nicht selten reihten sich für den Fürsten
ununterbrochene Verbreitungsgebiete solcher Gewalten auf weite
Strecken aneinander; und fehlte ihnen die räumliche Geschlossen⸗
heit, so ward sie mit allen Mitteln erstrebt und erstritten. Über
Grundherrschaft und Schutzländer aber nahm der Fürst dann
gleichmäßig die oberste Macht in Anspruch; und so erschien er
den eingesessenen Untergebenen gar bald nicht mehr als Grund⸗
herr oder Vogt, sondern als Herr des Landes.

Und auch zu den höheren gesellschaftlichen Schichten dieser
Bezirke wie benachbarter Gegenden wurden Beziehungen an⸗
geknüpft, die deren Aufgehen in das geschlossene Territorium
der Zukunft ermöglichen sollten. Das vermittelnde Band bot
hier das Lehnswesen. Gegen Verleihung fürstlichen Gutes
wurden zahlreiche Freie und niedere Adlige, die innerhalb des
fürstlichen Machtbereichs saßen, Lehnsmannen des Fürsten;
andere trugen gegen irgendwelche Gegenleistungen dem Fürsten
ihr Eigen zu Lehen auf, darunter namentlich auch die zahl⸗
reichen Burgen des Landes, deren militärische Mitbenutzung
für Angriff wie Verteidigung dem Fürsten hierdurch gesichert
ward. So kam man wohl schon im Verlauf des 14. Jahr⸗
hunderts überall soweit, daß der geistliche wie der weltliche
Adel innerhalb des fürstlichen Machtbereiches gleichsam selbst⸗
verständlich als im fürstlichen Lehnsverbande befindlich gedacht
ward; wo noch frei vom Reiche belehnte Herren saßen, starben
deren Geschlechter, die nur in der Folge der unmittelbaren De—
scendenten belehnbar waren, nicht selten aus; und der Erwerb
von Reichslehngut innerhalb der Territorien wurde seit der
goldenen Bulle wenigstens den Kurfürsten vom Kaiser un⸗
behindert gestattet. So waren neben den unteren auch die
höheren Klassen dem Fürsten verpflichtet; und es fehlte nur
noch die höchste staatliche Gewalt, die ihm beide als Unter—
thanen unterstellte.

Auch sie war schon längst entwickelt. Als Nachfolger alter
Grafengeschlechter, die des Reiches Gewalt schon zu eignem
Rechte gebraucht hatten, vielfach wohl selbst solchen Geschlechtern
        <pb n="327" />
        Fürsten und Cerritorien im späteren Mittelalter. 309
zugehörend, übten die Fürsten über das altgräfliche Land eine
Fülle staatlicher Rechte. Und ferner waren sie durch Gnaden⸗
beweise seitens der Kaiser, durch Umdeutung grundherrlicher
und vogteilicher Rechte in eine mehr souveräne Auffassung,
nicht zum mindesten auch durch nackte Usurpation vielfach zu
voller landesherrlicher Gewalt auch über solche Strecken ihres
Besitzes gelangt, für die sie Grafenrechte von vornherein nicht
besaßen. Wer wollte sie bei der allgemeinen Notlage des Reiches
hindern, diese Rechte anzuwenden und auszudehnen? Nur in
den Gegenbestrebungen ihrer fürstlichen Genossen fanden sie
dauernden Widerstand; und so wurde im Widerstreit fürstlicher
Interessen fast der gesamte Boden des Reiches landesherrlichem
Einfluß unterworfen.

Es waren Vorgänge, deren Zusammenhang an sich nur in
der Person des Fürsten gegeben war; in ihr allein fanden sich
all jene Bestrebungen, all jene Rechte landesherrlichen, schutz⸗
herrlichen, grundherrlichen Charakters vereinigt. War damit
eine dauernde Neubildung gewährleistet? Indem die Fürsten
über ihre Rechte verschiedenster Herkunft hinweg den Begriff der
Landesherrlichkeit zu entwickeln versuchten und diesen Begriff auf
ein bestimmtes, möglichst geschlossenes Gebiet des Reiches be⸗
zogen, fanden sie für ihre Bestrebungen die dauernde Grund⸗
lage, das Land: erst indem sich ein Land ihren Sonderrechten
unterschob, wurden sie wahrhaft zu Fürsten und Landesherren.
Nun sind zwar im Mittelalter wenige Territorien zu derjenigen
Einheit des Staatsgebietes gelangt, die wir heute als selbst⸗—
verständlich voraussetzen; überall fanden sich zahlreiche Enklaven
und Exklaven, und für eine große Anzahl von Teilgebieten
pflegte es zweifelhaft zu sein, ob sie überhaupt, oder wenigstens
bis zu welchem Grade sie der vollen Gewalt eines bestimmten
Landesherrn unterständen. Im ganzen aber wurde doch ein
Abschluß erreicht. Aber er war nicht bloß das Ergebnis aus—
schließender Gegenwehr gegen den Andrang fremder Landes⸗
gewalten; er war nicht minder das Produkt organischer Einigungs
bestrebungen im Innern.
        <pb n="328" />
        310 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.

I.
Den mannigfachen Arten ihrer Rechte gegenüber besaßen
die Fürsten im Innern ihres Machtbereichs ursprünglich nur
eine einzige Möglichkeit überall gleichartiger Einwirkung, die
militärische, mochten sie diese nun aus der Übertragung durch
das Reich, mochten sie sie aus eigner Machtvollkommenheit
ableiten.

Nun war aber in der Periode der Bildung der Landes—
gewalt, und zwar spätestens seit dem 18. Jahrhundert,
klar, daß mit dem Lehnswesen auch die alte Lehnskriegs—
verfassung im Verfalle lag; und auch die kriegerische Hilfe der
Ministerialen begann zu versagen, indem sie sich nach dem
Vorgang des Lehnswesens entwickelte. Damit waren alle
Kräfte einer energischen Offensive zerstört, und es begann sich
jenes Übergewicht der Verteidigung herauszubilden, das zu dem
regen Burgenbau schon der Stauferzeit geführt hat, und das
erst mit dem Gebrauch des Pulvers und dem Aufkommen der
Söldnerheere des 15. Jahrhunderts einigermaßen gebrochen
zu werden begann. Füur die Landesherren ergab sich hieraus
die Notwendigkeit, vor allem den Burgenbau in ihrem Macht⸗
bereich als ein ihnen allein zustehendes Recht in Anspruch zu
nehmen. Es geschah schon im 12. Jahrhundert; im 18. Jahr⸗
hundert galt dann das Recht einfachen Burgenbaues durchaus
als landesherrlich, nur die Anlage neuer Städte unterlag
wohl noch königlicher Genehmigung. Zugleich aber mußte den
Landesherren durch den Bau zahlreicher eigner Burgen wie durch
den Erwerb schon vorhandener fremder ihr Machtbereich erst
einheitlich und gesichert zugleich erscheinen.

Das war darum die Richtung, in der die Landesherren
schon früh allenthalben vorgingen. Um 1840 besaß im Westen
der Kurfürst von Trier allein über hundert Burgen zu Eigen
oder in Lehnsweise; nicht weniger wird der Kölner Erzbischof
innegehabt haben; erreichte doch die Burgenzahl der weit weniger
mächtigen Grafen von der Mark fast ein Viertelhundert. Was
aber für den Westen galt, das war erst recht im Osten die
        <pb n="329" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 311
Regel; die Vogteiverfassung Sachsens und Brandenburgs hat
ganz an den landesherrlichen Burgenbau angeknüpft.

Für die Burgen aber entwickelte sich eine besondere
militärische Verfassung, die äußerlich noch vielfach an die
Lebensordnung der Ministerialen erinnerte. Zum Befehlshaber
wie zur Besatzung wurden meist Dienstmannen des Landes—
herrn herangezogen, der Zahl nach gewöhnlich etwa ein
Dutzend, doch stiegen die Besatzungen großer Burgen bis auf
das Drei- und Vierfache. Aber sie saßen nicht mehr in der
Weise alten Dienstes auf der Burg, sondern kraft eines ihnen
besonders verliehenen Lehens, dessen Einnahmen zumeist in der
Nachbarschaft der Burg erfielen, mochten sie nun aus Geld
oder Naturalien bestehen. Und sie dienten nicht mehr unter
dem immer lockerer gefaßten Eid der alten Lehnsweise, sondern
unter einem strengeren Eid, dem der homines ligii, der Ledig—
leute, der sie ihrem Herrn gegenüber zu weitgehendem Kriegs⸗
dienst gegen jedermann, höchstens den Kaiser, nahe Verwandte und
anderweits erworbene Lehnsherren ausgenommen, verpflichtete.
Dem entsprechend waren sie nicht nur auf Zeit zu militärischer
Hilfe entboten, sondern dauernd; sie hatten ständig auf der
Burg oder in deren unmittelbarer Nähe Haus zu halten; noch
heute bezeichnen bei größeren Burgen mit einst starker Besatzung
die sogenannten Burgsesse, kleine Anwesen unter dem Schutze
der Mauern, ihre Sitze. Als Ganzes aber bildeten sie unter
ihrem Kommandeur, dem Burggrafen oder Kastellan, eine ge
schlossene Genossenschaft eignen Rechts und eignen Gerichtes.

Indes die Aufgabe der Burgen, die Verteidigung des
landesherrlichen Bodens im Kriege und den polizeilichen Schutz
der landesherrlichen Unterthanen im Frieden zu gewährleisten,
verband die Burgen doch ohne weiteres dem umgebenden Lande.
Schon die militärischen Beziehungen ergaben hier einen Zu—
sammenhang; der Burggraf war der Anführer aller Mini—
sterialen der Umgegend, auch soweit diese nicht Burgmannen
geworden waren, und er führte das Landesaufgebot der Unter—
chanen überhaupt bei feindlichem Einbruch und Überfall. So
bildete sich bereits aus den unmittelbarsten militärischen Be—
        <pb n="330" />
        312 Zwoölftes Buch. vViertes Kapitel.
dürfnissen heraus um die Burg ein bestimmter Bezirk burggräf—
licher Gewalt: und da das ganze Land in solche Bezirke zer—
fiel und diese Bezirke zur vollen Ausnutzung der kriegerischen
Kräfte des Territoriums aneinander grenzen mußten, so entstand
damit eine allumfassende Landeseinteilung in burgliche Kreise.

Es war klar, daß diese Einteilung zugleich den trefflichsten
Rahmen zur Entwicklung einer straffen fürstlichen Lokalver—
waltung bot. Denn wo konnte der Fürst bessere Ausführung
seiner Befehle und bestimmteren Gehorsam finden, als bei
seinen Kriegern? Und welcher Standort einer neuen fürst⸗
lichen Verwaltung erschien von vornherein gesicherter, als die
landesherrliche Burg? Die lokale Landesverwaltung des 14.
und 15. Jahrhunderts ist aus dem burglichen Schutze des
fürstlichen Machtbereichs erwachsen.

Je mehr aber nun der administrative Gesichtspunkt neben
dem militärischen hervortrat, um so mehr änderte sich die Hal—
tung des Burggrafen. Schon der Wechsel des Titels ist
bezeichnend. An Stelle des Wortes Burggraf, das sich nur in
den Gegenden frühreifster Entwicklung, in Lothringen und
Flandern teilweis in der französischen Form Chatelain hielt,
trat der Ausdruck Drost in Westfalen, Vogt in den kolonial—
sächsischen und kolonial⸗ thüringischen Gebieten, Pfleger in
Bayern, Amtmann in den meisten Gegenden des fränkischen
Rechtes. Es sind durchweg Bezeichnungen, die den Eintritt in
die verwaltende Thätigkeit ausdrücken. In der That erscheint
der Burggraf seit spätestens der Wende des 13. und 14. Jahr—
hunderts vornehmlich als Statthalter des Landesherrn zur
Verwaltung allgemeiner landesherrlicher Rechte in seinem
Bezirke.
Mit dieser Anderung seiner Funktionen verschiebt sich aber
auch seine Stellung zum Landesherrn. Er wird jetzt nicht
mehr so sehr als Krieger, denn als Beamter angesehen. Und
demgemäß wird sein Dienstverhältnis umgestaltet; an die Stelle
des alten Burglehns tritt die Amtsbestallung. Zwar hält sich
für diese noch längere Zeit wohl der Name und die äußere
Form der Belehnung; auch werden zu Amtleuten fast aus—
        <pb n="331" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 313
schließlich Ritterbürtige, entsprechend dem alten militärischen
Stande der Burggrafen ernannt!; aber das Wesen des Ver—
trags wird geändert. Die Anstellung erfolgt jetzt auf Zeit,
und der Amtmann erhält ein bestimmtes Gehalt, anfangs zu—
meist noch in Form von Einzeleinkünften, in Geldrenten und
Naturalbezügen, doch bald unter dem Bestreben, an deren
Stelle möglichst ausschließlich Geld und den Empfang von
Amtsgefällen zu setzen. Giebt nun schon diese Konstruktion
des Vertrages den Amtmann ganz im Sinne modernen
Beamtentums und völlig im Gegensinne zur Praxis natural⸗
wirtschaftlich-lehnsrechtlicher Zeiten in die Hand des Landes—
herrn, so ist das noch mehr infolge einer weiteren Anzahl
von Bestimmungen der Fall. Wie auch immer die Verein—
—DD—
stets behielten es sich die Landesherren vor, ihre Amtleute zu—
meist auf Grund von Aussetzungen, die sehr allgemein gehalten
sein konnten, alsbald oder nach kurzer Kündigungsfrist zu ent—
lassen: und dem Entlassenen stand keinerlei Anspruch auf
Wartegeld oder Pension zur Seite. Auf diese Weise wurde
der Amtmann durchaus zum abhängigen Diener seines Herrn;
nur ihm persönlich war er verpflichtet; von ihm allein hing sein
äußeres Schicksal ab. Es ist eine Konstruktion, die den Amt⸗
mann noch nicht als Staatsbeamten erscheinen läßt; vom
Standpunkte fürstlicher Ingesindschaft vielmehr, nur nicht mehr
hauswirtschaftlich, sondern geldwirtschaftlich, ist seine Stellung
intwickelt.
Es war eine Auffassung des Beamtenbegriffes, wie sie
einer Zeit nahe liegen mußte, die noch zurückblicken konnte auf
die Ministerialität als die letzte Ausgestaltung des germanischen
Gesindebegriffs, wie sie zudem notwendig war in einer Periode,
da das Territorium seinen Mittelpunkt erst im Fürsten, nicht
aber in irgendwelchen höheren, sachlichen, staatlichen Interessen

1 Woher sich die spätere Bevorzugung des niederen Adels in der
Territorialverwaltung, materiell an sich vollkommen verständlich, auch
formal leicht ableitet.
        <pb n="332" />
        314 — Swölftes Buch. Viertes Kapitel.
fand. Zudem war sie notwendig als Gegengewicht gegen die
im übrigen außerordentlich große Selbständigkeit der Amtleute
im Bereich ihrer Bezirke.
Die Einwirkung der fürstlichen Centralstelle auf die ein⸗
zelnen Ämter war noch immer gering; hatten es doch die
Fürsten vielfach noch nicht einmal zu festen Residenzen gebracht
und damit zur ersten Voraussetzung für eine lebhaft expedierende
Kanzlei. Der Amtmann aber konnte nicht selten, bestieg er
den Belfried seiner Burg, seinen Bezirk bis zu dessen Grenzen
überblicken: sein Herrschaftsbereich lag ihm zu Füßen; und bei
Territorien, die aus einzelnen Ländchen zusammengewachsen
waren, hatte dieser nicht selten früher einmal eine eigene Herr⸗
schaft gebildet. So sah sich der Amtmann leicht selbständig
für Wohl und Wehe seiner Schutzbefohlenen verpflichtet, und
er handelte darnach. Es kommt vor, daß Amtleute von Grenz⸗
bezirken gegen feindliche Nachbarn Krieg führen auf eigne Hand;
selbständige Verhandlungen mit diesen sind ganz gewöhnlich.
Aber auch die ständigen und regelmäßigen Geschäfte seines Be⸗
rufes führte der Amtmann fast völlig selbstherrlich. Er sorgte
mit einer kleinen Polizeitruppe für Landesruhe und Landes—
sicherheit, er trug allein die Verantwortung fuür die Instand⸗
haltung der Burg und sonst etwa vorhandener kleinerer Festen,
er nahm die Menschenkräfte, die für seine Verwaltung notwendig
waren, von sich aus in Sold und vielfach auch in Beköstigung.
Er griff in Vertretung des Landesherrn als obersten Ge—
richtsherrn in die Rechtspflege ein, wo es ihm notwendig
schien, zumal er die höchste gerichtliche Vollstreckungsgewalt
besaß; an ihn wandten sich immer häufiger die Ämtsein—
gesessenen mit der Bitte, Streitigkeiten zwischen ihnen schieds⸗
richterlich mit Umgehung des zuständigen Gerichts zu ent⸗
scheiden. Er begann ferner auch die Verwaltung des landes⸗
herrlichen Grundbesitzes, der Regalien, der Monopole zu be—
aufsichtigen, er erhielt Einfluß auf die Bildung und das
Dasein der genossenschaftlichen und sonstigen selbstverwaltenden
Körperschaften: er wurde zur weltlichen Vorsehung seines
Bezirkes.
        <pb n="333" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 315
Es waren für die landesherrliche Gewalt um so bedenk—
lichere Vorgänge, als sich in den meisten Territorien schon
während des Verlaufes des 14. Jahrhunderts herausstellte, daß
die Amtsverfassung, an sich eine organische Entwicklung aus der
Burgenverfassung heraus, um aufrecht erhalten zu werden, geld⸗
wirtschaftlicher Voraussetzungen bedurfte, die, anfangs vorhanden,
später vielfach wieder hinweggefallen waren. Im 12. und 18.
Jahrhundert hatten sich die Pforten des neuen geldwirtschaft—
lichen Zeitalters weit geöffnet; neben den Städten hatten auch
die Territorien im Ausbau der Regalien, in der Entwicklung
einer ersten großen Landessteuer, in der Begründung neuer
Märkte und Verkehrsmittel an seinen Wohlthaten teilgenommen.
Dann aber, seit dem 14. Jahrhundert, mit dem zunehmenden
Gegensatze zwischen Territorien und Großstädten, war das
platte Land der geldwirtschaftlichen Einwirkung immer mehr
verschlossen worden. Die Städte zogen den Verkehr möglichst
an sich und schädigten, wo sie konnten, den Ertrag der fürstlichen
Regalien; die Steuer war vielfach schon früh fixiert worden
trotz steigender Bedürfnisse der fürstlichen Gewalten. Die alten
Finanzen der Territorien wurden fast überall knapp außer in
besonders begünstigten Ländern, wie z. B. in den bergbauenden
wettinischen Besitzungen; und erst sehr langsam und unbe—
holfen wurden Mittel gefunden, um neue Steuerquellen zu er⸗
schließen.

Konnte unter diesen Umständen das neue Beamtentum,
ein echtes Kind erst geldwirtschaftlicher Entwicklung, in das
rechte Verhältnis zur Centralgewalt gebracht, ja auch nur
in der erreichten Höhe der Abhängigkeit erhalten werden?
In vielen Territorien ließen sich Rückschritte nicht vermeiden.
Aus Geldnot verpfändeten die Fürsten die Einnahmen einzelner
Amter an reiche Gläubiger und machten diese zu Amtleuten;
es konnte der Anfang sein zu neuer Zersplitterung des Landes
in kleine selbstherrliche Gewalten. Und in der That wurde
hier und da die ganze, durch dies Ziel gekennzeichnete Bewegung
durchmessen. Der Verpfändung folgte dann die Verleihung
auf Lebenszeit, dieser die Verlehnung im alten Sinne, und der
        <pb n="334" />
        316

Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.
Verlehnung die Erblichkeit. Namentlich in Brandenburg, wo,
wie in allen kolonialen Gebieten, sich die Amtsverfassung, wenn
auch in besondern Formen, sehr früh entwickelt hatte, ist diese
unglückliche Entwicklung eingetreten; und erst die Hohenzollern
des 15. Jahrhunderts haben sie in schweren Kämpfen rück—
gängig gemacht. Aber auch sonst, und selbst in den am besten
verwalteten Territorien war sie nicht ungewöhnlich; und sie be—
deutete namentlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
und auch noch im 15. Jahrhundert eine nicht unbedeutende
Schwächung der fürstlichen Gewalten. Ein voller Umschwung
zum Bessern trat hier erst mit dem 15. Jahrhundert ein; nun
ermöglichte es die Stärkung der fürstlichen Finanzen und die
vollere Durchführung des Staatsbegriffes, den Beamtenbegriff
des 13. und 14. Jahrhunderts systematisch zu handhaben.

In diesen Verhältnissen war es für die spätmittelalter—
liche Entwicklung ein Glück, daß eine volle Übereinstimmung
der neuen Amtsverwaltung und ihrer Voraussetzungen mit den
älteren, auf demselben territorialen Boden schon bestehenden
Verwaltungen einstweilen nicht erreicht ward. Diese Verwal—⸗
tungen waren doppelter Herkunft: staatlicher und grundherr—
licher. Das Reich hatte für die Rechtspflege staatliche Gerichts—
bezirke geschaffen, der Landesherr für die Verwaltung seiner
Grundherrschaft grundherrliche Bereiche. War nun zu erwarten,
daß die Kreise dieser Verwaltungen mit den neuen Burg—
bezirken von vornherein durchaus zusammenfielen? Gewiß nicht;
zumeist war das Gegenteil der Fall. Und so ergab sich die
heikle Aufgabe der Ausgleichung der älteren Bezirke gegen die
modernere Einteilung des Amtes — eine Aufgabe, an der viele
Jahrhunderte gearbeitet haben, und die eigentlich erst im
18. Jahrhundert gelöst worden ist.

Was in dieser Richtung im 14. und 15. Jahrhundert erreicht
ward, war nur eine Stufe auf langem Wege; und diese Stufe
erschien noch geeignet, die Macht des Amtmanns dadurch zu be—
schränken, daß neben ihm und in nur teilweiser Abhängigkeit von
ihm eine große Anzahl, ja zumeist eine Überfülle von anderen
        <pb n="335" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 317
Beamten als Träger der älteren Verwaltungsorganisationen
bestehen blieben.

Das galt zunächst für die Gerichtsverfassung. Freilich
war hier der Gang der Entwicklung in den einzelnen Teilen
des Reiches sehr verschieden; einen völlig von einander ab—
weichenden Verlauf weisen namentlich die Territorien des Mutter⸗
landes und des Kolonialgebietes auf. Dabei kann über die kolo⸗
nialen Bildungen erst später in andrem Zusammenhange gesprochen
werden!. Innerhalb der Territorien des Mutterlandes aber
bestehen wiederum große Unterschiede, je nachdem die ursprünglich
einfachen Grundlagen der Gerichtsverfassung und Gerichts—
einteilung des Reiches sich beim Beginn der Bildung der
Territorien schon mehr oder weniger zerstört erwiesen. In
Gegenden, wo der Verfall des Ursprünglichen weit fortgeschritten
war, wie vornehmlich im Westen des Reiches, wurde weit leichter
eine neue Organisation durchgesetzt, welche sich den Amts—
bezirken anschloß und damit dem Amtmann mehr oder minder
betonten Einfluß gewährte. Wo sich dagegen, wie z. B. in
Hessen, die alten Gerichtseinteilungen besser erhalten hatten, da
widerstand das Alte mit größerem Fug und Erfolg der Ein—
ordnung in die territoriale Verwaltung.

Das Bild, das sich aus alledem für die mutterländischen
Territorien ergiebt, ist nun im allgemeinen das Folgende. Es ge—
lang, für die Strafrechtspflege in den schwersten Fällen wie für
die Aburteilung von Freveln gegen die Landesgewalt den Amts⸗
bezirk zugleich zum Gerichtsbezirk zu machen. Es war ein Er—
gebnis, das sich leicht an die Ausübung der allgemeinen
Polizeigewalt wie des militärischen Kommandos durch den Amt—
mann anlehnte. Hatte der Amtmann das Recht des
Sturmaufgebots, der Landfolge' und des Glockenschlags',
hielt er Musterung ab über die militärisch versammelte Amts—
gemeinde, so konnte er wohl einen Gerichtsvorsitz in den Zu—
sammenkünften dieser Gemeinde beanspruchen. Das lag schon
im uralten germanischen Zusammenhang militärischer und ge—

1Vgl. Band V, 2 S. 518 ff.
        <pb n="336" />
        318 Swõlftes Buch. Viertes Kapitel.
richtlicher Pflichten begründet. In der That sehen wir die Amt—
leute die ungebotenen Dinge eines Amtshochgerichts abhalten:
hier wird das öffentliche Recht des Amtes gewiesen, hier die
Grenze seines Bezirks bezeugt, hier eine Anzahl allgemeiner Be—
dürfnisse durch Weistum in der Form Rechtens anerkannt, hier
geurteilt über Hals, Haut und Haar. Freilich können dann neben
diesem Amtshochgericht noch andere Hochgerichte für die Straf⸗
rechtspflege im Amte bestehen: aber das ist im Sinne der
neuen Entwicklungsrichtung eine Ausnahme; diese Gerichte
verfallen, sie sind nur noch Reste früherer Bildung.

Unter den Hochgerichten aber standen die Untergerichte. Ihre
Kompetenz war nach Ort und Zeit sehr verschieden: konnten sie
doch aus den mannigfachsten Kombinationen alter gemeindlicher
hofrechtlicher und staatlicher Bildungen erwachsen sein. Im
ganzen aber läßt sich sagen, daß ihnen alle Gegenstände der
willkürlichen und freiwilligen Gerichtsbarkeit zufielen, ferner die
erste Instanz in bürgerlichen Rechtsfällen, soweit es sich um
dingliche Klagen handelte, daß sie ferner für die Strafrechts—
pflege das Recht vorbereitender Cognition und Instruktion be—
saßen und strafrechtlich auch als Notgericht dienen konnten.
Derartige Gerichte konnte es nun innerhalb eines Amtsbezirks
in großer Anzahl geben; und an der Spitze eines jeden konnte
ein besonderer Richter stehen. Die Aufgabe des Landesherrn
dem gegenüber war klar. Ihm mußte es auf Vereinfachung
aller dieser Gerichte ankommen. So konnte es als das höchste
zu erstrebende Ziel erscheinen, daß alle Gerichte zu einem Unter⸗
gericht zusammengeschlagen und der Amtmann zu seinem Vorsitz
namens des Landesherrn bestellt werde. Aber nur selten wurde
dies Ziel erreicht. Zunächst blieb die Entwicklung auf niedrigeren
Stufen stehen; und das Gewöhnlichste scheint gewesen zu sein,
daß wohl allmählich eine Verminderung der Gerichte erreicht
ward, daß aber an ihre Spitze innerhalb des Amtes einer oder
mehrere Schultheißen oder Richter (Dinger) als landesherr—
liche Gerichtsvorsitzende traten. Damit war denn eine er—
trägliche Umformung des Gerichtswesens erreicht — zugleich
aber dem Amtmann in einem oder mehreren Richtern ein Gegen
        <pb n="337" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 319
gewicht unabhängiger landesherrlicher Beamten gegenübergestellt.
Und das war um so mehr der Fall, als die Richter meistens
zugleich die Hebung der hoheitlichen Einnahmen des Landes—
herrn an Gerichtsgefällen, Steuern u. dergl. besorgten, mithin
auch finanzielle Funktionen besaßen.

Überhaupt aber wurde der übermächtigen Bedeutung des
Amtmanns vornehmlich dadurch entgegengetreten, daß ihm in
vielen Territorien jede finanzielle Thätigkeit so viel nur irgend
—
ziellen und der polizeilich-administrativen Gewalten haben es die
Fürsten des späteren Mittelalters erreicht, sich trotz der noch sehr
ungenügend entwickelten Voraussetzungen für ein reines Beamten⸗
tum die Verfügung über die Lokalverwaltung ihrer Länder zu
erhalten. Und früh schon ist die Wichtigkeit einer solchen be—
sonderen Finanzverwaltung begriffen worden. Engelbert der
Heilige, von 1216—1228 Erzbischof von Köln, soll einmal gegen⸗
üüber dem Abte von St. Trond bemerkt haben!: er müsse größere
Geldeinkünfte haben; darum beabsichtige er über seine Einnahmen
zwölf Beamte zu setzen, denen alle anderen Verwaltungs⸗
behörden Rechnung zu legen hätten; jeder dieser Beamten solle
dann auf einen Monat im Jahr den erzbischöflichen Hof ver—
sorgen. Es ist eine Außerung, in der sich naturalwirtschaftliche
und geldwirtschaftliche Finanzanschauungen wunderlich mischen.
Noch spiegelt sich in ihr der Gedanke einer im Vergehen be⸗
griffenen Finanzpraxis wider, wonach alle Einnahmen für be—
stimmte Zwecke und Zeiten absolut festgelegt waren und nur
im Sinne eines völlig starren Budgets verwendet werden
konnten; jeder der zwölf Beamten soll den Hof einen Monat
erhalten. Andrerseits aber tritt die Idee einer Centralisation
der Einhebung hervor, eine Idee der Zukunft.

In der That: über die alten grundherrlichen Fronhofs—
bereiche hinaus größere Einnahmestellen — und nicht bloß
für die grundherrlichen, sondern auch für die schutzherrlichen und
1 Caes. Heéisterb. V. Engelb. Böhmer, Fontes 2, 302; Körnicke,
Entstehung und Entwicklung der logischen Amtsverfassung bis zur Mitte
des 14. Jahrhunderts (Diss. Bonn 1892), S. 60- 61.
        <pb n="338" />
        320 Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.
sonstigen Abgaben eines bestimmten Bezirkes zu entwickeln, das
war die Absicht der Fürsten schon im Verlaufe des 18. Jahr—
hunderts. Seit spätestens der ersten Hälfte des 14. Jahr—
hunderts kam sie wohl fast überall zur Durchführung. Die
Meier, die Inhaber der alten Fronhöfe, waren jetzt vielfach
zunächst zu selbständigen Ministerialen und dann wohl gar zu
Mitgliedern des niedern Adels geworden und damit der alten
grundherrlichen Verwaltung verloren gegangen; so ließ man
ihre Dienste jetzt fallen und wies die Erhebung der grund—
herrlichen Zinse für mehrere Fronhöfe zugleich einem Rent—
meister, Kellner oder Kastner zu. Und diesen Beamten wurde
dann auch die Einhebung anderer Gefälle des Landesherrn,
der Pacht- und Lehnszinsen, der Abgaben der Leibeigenen und
Vogteileute, unter Umständen auch der Accisen und Zölle des
Bezirks überwiesen.

In welcher Beziehung standen nun er und sein Bezirk
zum Amtmann? Der Amtmann war ritterbürtig, der Kellner
zumeist bürgerlich; gelegentlich ubernahmen wohl Pfarrer und
Schulmeister die Aufgabe im Nebenamt. So trat der soziale
Unterschied selbst da, wo Kellnerei- und Amtsbezirke zusammen⸗
fielen, trennend zwischen den fürstlichen Exekutiv- und den
fürstlichen Finanzbeamten. Aber nicht selten fielen auch nicht
einmal die Bezirke beider zusammen; mit einer gewissen
Absichtlichkeit scheint hier und da die an sich naheliegende
Gleichheit der Abgrenzung vermieden worden zu sein. Und
wo sie bestand, erhielt gleichwohl der Amtmann zumeist keinen
größeren Einfluß auf die finanzielle Gebarung. Zwar hatte er
die Rechnungen des Kellners jährlich der fürstlichen Central⸗
verwaltung vorzulegen; aber es blieb in diesem Fall der Regel
nach bei einer rein formalen Übermittlung; die Verantwortung
trug der Kellner allein. Territoriale Finanzwirtschaft und
amtliche Ausübung fürstlicher Vollstreckungsgewalt wurden
der Regel nach sorgsam auseinander gehalten.

Diese Anwendung des Grundsatzes divide et impera war
um so notwendiger, als sich in den meisten Ländern zwischen
der Lokalverwaltung und der Centralverwaltung noch keinerlei
        <pb n="339" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 321
kontrollierende Zwischenstellen einschoben. Nur in den größesten
Territorien gab es Viztume oder Landvögte (Landeshaupt—
leute), denen mit der Verwaltung eines Amtsbezirks zugleich
die Oberaufsicht über einige andere Bezirke übertragen war;
und auch sie waren meist nicht in ununterbrochener und dauern—
der Stellbung.

Nun wurde allerdings eine beaufsichtigende Zwischeninstanz,
wenigstens im 14. Jahrhundert, noch vielfach durch den Umstand
ersetzt, daß die Fürsten noch keine festen Residenzen besaßen und, von
Burg zu Burg im Lande herumziehend, ohne weiteres veranlaßt sein
mußten, zum Rechten zu sehen, wo sie sich gerade befanden.
Allein diese Lebensweise hörte doch spätestens mit be—
ginnendem 15. Jahrhundert für alle größeren fürstlichen Höfe
auf; die Centralverwaltung wie der Fürst nahmen jetzt ihren
festen Sitz in den weiten, luftig gebauten Räumen eines
Schlosses, in der Nähe vielleicht oder gar im Bereiche einer
größeren Stadt des Territoriums; und nun machte es sich
doppelt dringend notwendig, Zwischeninstanzen zu bilden.

Gleichwohl wurde das in den vielen Territorien unterlassen,
meist wohl infolge finanzieller Nöte, und auch die Central—
verwaltung wurde nicht mit derjenigen Stärke ausgestaltet,
deren es zur vollen Beherrschung des Territoriums bedurft
hätte.
Im 10. bis 12. Jahrhundert hatten die künftigen Fürsten
die Großen ihres Landes um Rat ersucht, seit dem 12. Jahr—
hundert wurde es gewöhnlich, auch den Rat der Dienstmannen
zu hören. Dem, was vom Fürsten beschlossen ward, verlieh
dann die Kanzlei, die aus fürstlichen Kaplänen und Notaren
bestand, den angemessenen schriftlichen Ausdruck. So war die
Kanzlei in dieser Zeit die einzige technische Behörde am Hofe.

Die Beratung des Fürsten durch die Großen entwickelte
sich schon früh zu einem Rechte dieser; desselben Weges ging
die Beratungspflicht der Ministerialen. Damit war es dem
Fürsten unmöglich gemacht, von einer dieser Gruppen her eine
technische, ihm zur Verfügung stehende Beratungsbehörde zu
entwickeln. Und doch bedurfte er seit etwa Mitte des 18. Jahr⸗

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 21
        <pb n="340" />
        322 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.

hunderts einer solchen bei den immer verwickelteren und um—
fangreicheren Geschäften seines Berufes. Er bildete ihre
ersten Grundlagen, indem er hervorragende Mitglieder des
Adels sowie kluge Kleriker in ein ganz persönliches Verhältnis
zu sich und seinem Hofe brachte. Gegen Übernahme eines be—
sonderen Diensteides ähnlich dem Eide der Amtleute und gegen
Empfang einer Besoldung in Geld, Naturalien und freiem
Unterhalt verpflichteten sich diese, ihm beizustehen mit Rat und
That, wie ein Freund dem Freunde zu thun gehalten ist. So
lebten sie als Consiliarii, als Räte', heimliche Räte' oder
Freunde' am Hofe des Fürsten, jedes Geschäftes gewärtig, je
nach dem Willen des Fürsten bald einzeln, bald in kleinen
Kollegien und Ausschüssen thätig, ohne feste behördliche Gliederung,
formlos noch bis zum Schlusse des 14. Jahrhunderts.

Indes entstanden neben ihnen, und teilweis auch schon
durch ihre Personen mit besetzt, doch in kleinen Anfängen einige
behördliche Bildungen der Centralgewalt. Zunächst war es
selbstverständlich, daß mit der Zunahme der Geschäfte, vor
allem mit der Entwicklung einer regelmäßigen brieflichen Ein—
wirkung des Fürsten auf die Lokalverwaltung, wie sie in den
meisten Territorien mindestens seit der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts nachweisbar ist, die Kanzlei außerordentlich
an Ausdehnung und Ansehen steigen mußte. Die Zahl der in
ihr beschäftigten Personen wurde immer größer; neben dem
Archiv wurde eine Registratur der laufenden Sachen Bedürfnis;
das Botenamt entwickelte sich zu einer regen Verkehrsanstalt.
Dementsprechend gewann der Kanzler an Rang und Bedeutung;
als der Vertreter gleichsam der geistlich gebliebenen Hälfte der
Centralverwaltung trat er den Heimlichen gegenüber, bis, vor—
nehmlich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts, hier und da
weltliche Kanzler auftreten.

Neben der Kanzlei aber fanden noch zwei andre Ver—⸗
waltungszweige der territorialen Centralverwaltung schon be—
hördlichen Abschluß: dieselben, die in der Lokalverwaltung dem
Einfluß des Amtmanns mehr oder minder entzogen worden
waren: die Rechtspflege und die Finanzen.
        <pb n="341" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 323
Daß an allen fürstlichen Höfen der Rechtspflege besondere
Aufmerksamkeit gewidmet ward, war selbstverständlich: hieß
doch richten im Mittelalter fast soviel als regieren, und fand
doch die königliche Gewalt im 14. und 15. Jahrhundert ihren
vornehmsten Ausdruck darin, daß ihr Inhaber noch immer als
oberster Richter im Reiche galt. Und eine Mehrzahl von An—⸗
knüpfungen war vorhanden, um am Hofe, mit dem Fürsten
als Vorsitzenden, ein oberstes Gericht des Landes entstehen zu
lassen. In den Herzogtümern hatte sich schon früh mit den
Landtagen der Großen ein Landfriedensgericht verknüpft; und
in allen Territorien gab es Lehnshöfe der landesherrlichen
Vasallen, sowie Gerichte der landesherrlichen Dienstmannen
unter dem Fürsten als Richter. Waren nun Lehnshöfe und
Ministerialengerichte von dem Augenblick an, wo die Dienst⸗
mannen als Vasallen ihres Herrn angesehen wurden, in ein—
ander übergegangen und zu einem Gerichte verschmolzen, so trat
bald die Auffassung ein, daß vor diesem Gerichte überhaupt der
Adel und andere bevorzugte Personen des Landes, Geistliche
und städtische Körperschaften, zu Recht zu stehen hätten: das alte
Lehnsgericht erweiterte sich unversehens zu einem besonders vor—
nehmen Gerichte des Landes. Was lag da näher, als es nun,
in gewisser Umgestaltung, die sich namentlich auf die freiere Be—
setzung des Richterpersonals bezog, zum obersten Gerichte des
Landes überhaupt zu machen und den Lokalgerichten im Sinne
einer letzten Instanz vorzusetzen? Es ist der Verlauf, der
häufig im 15. Jahrhundert eintrat: jedenfalls aber lief die
Entwicklung auf die Begründung eines obersten Hofgerichts am
Hofe des Fürsten hinaus.

Noch früher wurde überall für eine höchste Instanz der
Finanzverwaltung gesorgt. Sehr natürlich. Das Eindringen der
Geldwirtschaft brachte die bisher so außerordentlich mannigfachen
Einkünfte des Landesherrn, wie sie aus Diensten und Abgaben
in tausend verschiedenen Naturalprodukten bestanden, je länger
—D— —
konnte man zuverlässig die Summe der Einnahme ziehen. In—
dem sich aber die Aussicht auf diese Möglichkeit eröffnete, wurde

91*
        <pb n="342" />
        324 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
ein gemeinsamer Mittelpunkt der Finanzverwaltung Bedürfnis.
In naturalwirtschaftlichen Zeiten hatte man so verwaltet, daß
für bestimmte regelmäßige Ausgaben bestimmte regelmäßige
Einnahmen im voraus festgesetzt wurden und sofort in diesem
Sinne Verwendung fanden, ohne daß sie die centrale Kasse
rechnerisch passierten. So waren z. B. Abgaben, welche an
eine bestimmte Kirche zum Seelenheil eines verstorbenen Fürsten
aus den Einnahmen der fürstlichen Nachkommen erflossen, ohne
weiteres von bestimmten Verpflichteten der fürstlichen Kasse
hinweg dieser Kirche überwiesen worden, so daß diese Ver—
pflichteten ihre bisher an die Kasse geleisteten Abgaben der
Kirche darbrachten, ohne auch nur noch der Kontrolle irgend einer
fürstlichen Behörde zu unterliegen. Derartige Anweisungen, wie
sie in jeder Hinsicht vorkämen, trugen nach unseren Begriffen
einen der Stiftung verwandten Charakter; sie decentralisierten
die fürstlichen Einkünfte und verhinderten jeden Überblick über
deren Umfang. Demgegenüber forderte jetzt das Eindringen
der Geldwirtschaft zur Centralisation und Kontrolle auf. Es
war eine Tendenz, der nach allen Seiten gerecht zu werden
freilich die mittelalterliche Verwaltungstechnik niemals ver—⸗
mocht hat. Noch immer blieb die Masse jener Einkünfte außer—
ordentlich groß, welche weder reell noch rechnerisch die Central⸗
stelle passierten, sondern nach dem alten Anweisungssystem für
bestimmte Zwecke festgelegt waren und demgemäß Verwendung
fanden; und noch immer wurden neue Ausgaben nach diesem
Anweisungssystem zahlreich bewilligt. Dem entsprach es, wenn
die finanziellen Lokalverwaltungen, die Kellnereien, noch immer
außerordentlich selbständig blieben und nicht so sehr als Filialen
der Centralstelle, wie vielmehr als selbständige, gleichsam nur
auf sich angewiesene Finanzstellen erschienen, die mit der Centrale
wie mit einer fremden Stelle auf Grund beiderseitigen Verkehrs
und Guthabens abrechneten. Aber dennoch war immerhin ein
Anfang zum Besseren gemacht; immerhin gab es doch schon
einen Landrentmeister am Hofe, und er besaß ein nicht unbe—
deutendes Bureau, wenn er auch gern noch in engster Fühlung
mit der Kanzlei stand, die ihn zumeist noch weit über die
        <pb n="343" />
        Fürsten und Cerritorien im späteren Mittelalter. 325
ihr zustehende Aufgabe eines Rechnungshofes hinaus beauf—
sichtigte.

Jedenfalls aber war es im Verlaufe des 15. Jahrhunderts
nicht so sehr die Aufgabe, Finanzen und Rechtspflege an der
Centralstelle weiter zu bilden, als vielmehr die allgemeine Ver—
waltung zu heben, wie sie in den Händen der geheimen Räte
lag. Es konnte nicht anders geschehen, als in der Form der
Arbeitsteilung, der Ausscheidung bestimmter Behörden für be—
stimmte Zwecke aus ihrem gemeinsamen Schoße.

Allein hier zeigten sich die größten Schwierigkeiten. Für
die Räte war der Amtscharakter noch keineswegs vollkommen
entwickelt und ausnahmslos festgehalten. Nicht selten hatten
die Fürsten persönliche Freunde oder einflußreiche Politiker
außerhalb des Territoriums zu Räten gemacht — etwa im
Sinne der heute üblichen Verleihung eines Titels. Indes da
man die bloße Titelverleihung fast noch nicht kannte, so griffen
die so Beliehenen doch gelegentlich in die Verwaltung ein und
brachten durch ihr Auftreten das reinere Amtsverhältnis der
übrigen Räte ins Schwanken. Ferner stand die Zahl der Räte
in den einzelnen Territorien noch keineswegs fest; sie schwankte
nach Lust und Laune des Fürsten. Wie hätte sich da aus ihnen
selbst heraus eine Gliederung entwickeln sollen? Nur zu einem
Vorstand hatten sie es schon früh, spätestens seit dem 14. Jahr⸗
hundert, gebracht. Wie der Kanzler an der Spitze der geistlichen
Beamten, so stand der Hofmeister an der Spitze der Räte, als
der eigentliche weltliche Minister des Landes. Allein er war
nicht so sehr Organ der Räte, wie des Fürsten: selbst wo er,
wie z. B. in Bayern, rein politische und nicht auch noch höfische
Funktionen hatte, war er zunächst doch nur persönlicher Ver⸗
treter des Fürsten gegenüber den Räten zu dessen Bequemlich⸗
keit. Hätte sich nun der Fürst einer so einfachen Verwaltung
berauben sollen zu Gunsten des Verkehrs mit einer ganzen
Anzahl von Centralstellen, außer im Fall absolut nicht mehr
zu vermeidender Notwendigkeit? Und war nicht voraus—
zusehen, daß mit der Errichtung solcher Centralstellen seine
persönliche Initiative vieles von ihrer Unmittelbarkeit und
        <pb n="344" />
        326 Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.

Stärke verlieren mußte? Nur einem übermächtigen Drang der
Umstände konnte die amorphe Gestaltung der fürstlichen Central⸗
verwaltung des 14. Jahrhunderts weichen.

Aber diese Umstände traten im Verlaufe des 15. Jahr⸗
hunderts ein: das 16. Jahrhundert sieht überall die Entwick-
lung oberster, oft kollegial geordneter Behörden. Grund hier⸗
für war, daß sich noch im Laufe des 15. Jahrhunderts die
ursprünglich sehr einfachen Hoheitsrechte des Fürsten zu reicherer
Gliederung zu entfalten begannen.
III.
Die fürstlichen Hoheitsrechte waren, soweit sie nicht durch
autonome Entwicklungen von unten her in der Form der
Grund⸗ und Schutzherrlichkeit getragen wurden, ursprünglich
aus dem großen Schatze der hoheitlichen Rechte des Reiches
abgeleitet.

Die Vermittlung dieser Ableitung hatte im 10. bis
12. Jahrhundert vornehmlich das Lehnswesen übernommen.
Indem die großen Reichsbeamten zu Lehnsträgern ihrer Be—
amtenpflicht und ihres Beamtenrechtes wurden und sich als
solche erblich entwickelten und dadurch verselbständigten, er—
griffen sie vollen Besitz von den Hoheitsrechten des Reiches, die
sie vertraten. Nun schwand allerdings trotzdem die Erinnerung
an ihre ursprüngliche Beamteneigenschaft erst spät; selbst nach—
dem die unmittelbar vom Reiche aus mit ihren Gewalten be—
lehnten Großen seit etwa 1180 Fürsten geworden waren, er⸗
hielten sich für sie noch über drei Generationen hin, bis an den
Schluß des 13. Jahrhunderts, mannigfache Spuren einstiger
Abhängigkeit. Aber diese wirkten jetzt fast durchweg wohlthätig
im Sinne gesicherterer territorialer Entwicklung, so vor allem in
der Thatsache, daß die einzelnen Länder auf Grund des Amtes,
das ihrer Herrschaft ursprünglich zu Grunde lag, noch immer
als unteilbar galten, so daß ihre Zerstückelung kaum jemals ohne
besondere Zustimmung des Reichsoberhauptes vollzogen ward.

Inzwischen aber hatte ein weiteres Mittel, wodurch
Hoheitsrechte des Reiches auf die Landesherren übergingen,
        <pb n="345" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 327
fast noch größere Bedeutung gewonnen: die Privilegierung.
Denn war sie von jeher für Übertragung königlicher Gewalten
an Untergebene angewandt worden, nach mittelalterlichen Be⸗
griffen selbst in ihrer verschwenderischsten Anwendung ein
legitimer Ausfluß königlicher Huld, so wurde sie in der ersten
Haͤlfte des 18. Jahrhunderts dadurch in ihren Wirkungen noch
weit fruchtbarer, daß ihre bis dahin feststehenden Ergebnisse,
wie sie zunächst nur einzelnen Großen zu gute gekommen waren,
nun kodifiziert und auf alle Landesherren übertragen wurden.
Das ist die Bedeutung der großen Reichsgesetze Kaiser Friedrichs II.
aus den Jahren 1220 und 1282, der Confoederatio cum prin-
cipibus ecelesiasticis und des Statutum in favorem principumꝰ.
Seit der Veröffentlichung dieser Gesetze stand es fest, daß die
Territorien gleichmäßig in den mannigfachsten Hinsichten aus
dem Einflußkreise der Reichsgewalt entlassen waren, vornehm⸗
lich in Sachen der königlichen Bannleihe, des Landfolgerechts
und Befestigungsrechts, der Steuerhoheit und des Gebrauchs
der Regalien: noch vor seinem äußeren Verfalle hatte das
Reich im Innern zu Gunsten der Fürsten abgedankt.
Bezeichnen so die Akte der Jahre 1220 und 1232 die Ge—
burtsstunden fast gleichmäßiger fürstlicher Hoheitsrechte in allen
Territorien, so war doch mit ihnen den Territorien noch nicht
ein voller staatlicher Charakter verliehen. Als Staat galt
immer noch allein das Reich; die Länder waren nur staats—
artige Pertinenzen gewisser fürstlicher Familien im Reiche.
Von dieser Seite her heftete sich an sie der Charakter eines
schließlich allein der herrschenden Familie zustehenden und ihrer
Thätigkeit ausschließlich verdankten Besitzes, wie er für das
Frankenreich Chlodovechs und der Merowinge gegolten hatte,
und mit ihm aller Fluch einer Übertragung privatrechtlicher
Anschauungen auf öffentliche Gebilde. Vor allem begannen die
Länder jetzt als teilbar zu gelten, das gemeine deutsche Erb—
recht in der Form gleicher Berechtigung aller gleich nahen
Erben fand auf sie Anwendung. Schon auf Grund dieser Er—

1 S. Band III S. 268, 276 f.
        <pb n="346" />
        328 Zwölftes Buch. Viertes RKapitel.
scheinung allein, so lange sie noch erhalten blieb, konnten die
Territorien als voll entwickelte Staaten nicht gelten. Nun
wurde allerdings das Erstgeburtsrecht wenigstens für die Kur—
fürstentümer mit der goldenen Bulle durchgesetzt; aber, wie
wir wissen!, nicht so sehr von dem staatlichen Bedürfnisse
der Territorien her, als von dem des Reiches. Und außer
den Kurfürstentümern wurde das Streben nach Unteilbarkeit erst
im Jahre 1442 fur Osterreich (durch rechtsgültige Bestätigung
des um das Jahr 1350 gefälschten Privilegs Herzog Ru—
dolfs IV.) mit Erfolg gekrönt: erst so spät erscheint in der
wichtigsten Mark des Reiches, von jeher dem energischsten
Träger politischer Sonderentwicklung, der staatliche Charakter
des Territoriums in einer seiner notwendigsten Voraussetzungen
gewürdigt.
Es ist ein Zeichen dafür, daß sich im Laufe des 14. und
15. Jahrhunderts die fürstliche Landeshoheit, ursprünglich ein
Konglomerat sehr verschiedenartig erworbener Rechte, doch noch
nicht mit derjenigen Energie ausgewirkt hat, die notwendig
war, um den Territorien unzweifelhaft staatlichen Typus zu
verleihen.
In der That erscheinen auch im 15. Jahrhundert noch die
fürstlichen Rechte vielfach als systemlose Einzelrechte; die Ver—⸗
waltungspraxis hat sie noch nicht abgerundet und auf einen
kurzen gemeinsamen Ausdruck gebracht.

Als leidlich geschlossene Gruppen ragen die Militärhoheit
und die Gerichtshoheit hervor. Sehr natürlich: sie waren dem
verfassungsmäßigen Denken von der Reichsverfassung her am
leichtesten verständlich. Zudem hatten eben sie am besten in
greifbaren Einrichtungen territoriales Leben gewonnen, die
Militärhoheit in der Burgenverfassung und der aus ihr ent—
wickelten Amtsverwaltung, die Gerichtshoheit in der Begrün—⸗
dung eines obersten Hofgerichts und in, freilich keineswegs
auch nur einigermaßen abgeschlossenen Verfuchen, auf den

S. oben S. 112 f.
        <pb n="347" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 329
Trümmern der alten Reichsgerichtsverfassung einen genügenden
Neubau landesherrlicher Rechtspflege in Ober⸗ und Unlergerichten
zu begründen. Zudem wurde mit ihnen die allgemeine landes—
herrliche Sorge für Ruhe und Frieden verknüpft gedacht, und
auf diesem Gebiete hatten sich die Fürsten schon seit früher
Zeit stets steigende Verdienste erworben; in Bayern läuft schon
vom Jahre 1205 ab eine ununterbrochene Reihe von Land—
friedensordnungen, die der herzoglichen Gesetzgebung verdankt
wird.

Weit weniger dagegen, als die Militär- und Gerichtshoheit,
war die Finanzhoheit ausgeprägt. War es dem Reiche in
keiner Weise gelungen, sich jene Vorteile der Geldwirtschaft
des 12. und 13. Jahrhunderts zu nutze zu machen, deren
energische Ausbeutung wohl noch eine Rekonstruktion der könig⸗
lichen Gewalt ermöglicht haben würde, so fanden sich auch die
Landesherren nur schwer und keineswegs vollkommen aus dem
umitrickenden Wirrwarr ihrer alten naturalwirtschaftlichen
Finanzbezüge heraus. In der That konnte es für sie bei dem
äußerst langsamen Eindringen geldwirtschaftlicher Kultur in
die Gebiete des platten Landes nur darauf ankommen, die alten
Leistungen der Landbevölkerung soweit als möglich auf geld—
wirtschaftlichen Stand zu bringen und dadurch zu vereinfachent;
das Hauptgewicht mußte auf die Erschließung neuer, rein geld⸗—
wirtschaftlicher Einnahmequellen gelegt werden.

In ersterer Hinsicht kam es namentlich darauf an, die
grundherrlichen, schutzherrlichen und lehnsherrlichen Einkünfte
möglichst so umzugestalten, daß sie nur noch an wenigen Ter—⸗
minen und nicht mehr in der alten Mannigfaltigkeit natural⸗
wirtschaftlicher Leistungen, sondern thunlichst in Geld erflossen.
Es war eine Aufgabe von beinahe unüberwindlicher Schwierig—
keit; noch am Schlusse des 18. Jahrhunderts erscheint fie
nirgends völlig bewältigt. Lohnender und leichter war es, diesen
Einkünften allmählich den Charakter unregelmäßiger indirekter
Steuern aufzuprägen und sie damit von dem Substrat, auf

S. dazu oben S. 828 f.
        <pb n="348" />
        330 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
das sie begründet waren, namentlich dem grundherrlichen Boden,
möglichst zu lösen. Der finanzielle Erfolg war dann nicht unbe—
deutend; zugleich wurde das landesherrliche Domanium den Fesseln
des alten Fronhofsbetriebes entrissen und konnte nun in freier,
weit eher Gewinn verheißender Pacht vergeben oder einer ver⸗
nünftigen Eigenwirtschaft unterworfen werden. Freilich waren
auch das Aufgaben, die nicht rasch gelöst worden sind; soweit
sie sich mit der Befreiung der grundholden Bevölkerung ver⸗
banden, waren sie noch für das 17. und 18. Jahrhundert höchst
moderne Unternehmen.

Viel leichter vorwärts zu kommen war mit der streng geld⸗
wirtschaftlichen Ausbildung an sich schon halb geldwirtschaftlich
gekennzeichneter Hoheitsrechte, wie sie in den Regalien und dem
alten direkten Besteuerungsrechte der Bede vorlagen. Die Re—⸗
galien brauchte man nur systematisch durchzubilden, um sie zu
indirekten Steuern erträglichen Charakters zu entwickeln. Na—
mentlich galt das von den Zöllen und Verkaufsabgaben. Hier
haben die Landesherren meist energisch durchgegriffen. Un—
bekümmert um entgegenstehende Rechte einzelner Städte und
Grundherren, die auf der Grundlage ihrer halbstaatlichen Rechte
bald usurpatorisch bald mit einem Privileg ausgestattet Accisen
und Zölle begründet hatten, setzten sie ihr ausschließliches Recht
auf dergleichen Einnahmen praktisch durch. Und noch stärkeres
Gewicht legten sie auf die vernünftige Entwicklung der Bede,
einer ordentlichen direkten Steuer, die auf dem platten Lande
zumeist in Form einer Realsteuer auf den Grundbesitz, in den
Städten teilweise auch in der Form einer Vermögenssteuer er⸗
hoben ward. Sie bot schon in der Höhe ihres Ertrags die
namhaftesten Vorteile. Vor allem aber wurde sie von sonst
niemand energisch beansprucht. Zwar haben auch Grundherren
und Vögte als solche Beden gefordert!. Und die Kaiser haben
von Heinrich IV. ab wiederholt an eine Reichsbede gedacht.

iBaasch, Die Steuer im Herzogtum Bayern S. 92-11, vgl. S. 19f.;
Lamprecht, Wirtschaftsleben J. 1334 Anm. 4; Kruse im Korrespondenzbl.
der Westd. Zeitschrift 18983, 210 f.
        <pb n="349" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 331
Allein das grund- und vogtherrliche Bederecht strich rasch vor
den Ansprüchen der Landesherren die Segel, und das Reich
brachte es vor den Zeiten Kaiser Sigmunds schließlich nur zu
fixierten Jahresbeden in der Mehrzahl der Reichsstädte; zur
Erhebung einer Landbede fehlten ihm alle Handhaben lokaler
Verwaltung. So blieben die Landesherren als einzige Sieger
auf dem Platze; und eben die stärkere Entwicklung ihrer Ver⸗
waltung ermöglichte ihnen eine praktische Durchführung
direkter Besteuerung. Darum wird die Bede seit dem 12. und
13. Jahrhundert von ihnen regelmäßig, meist zweimal im Jahre,
erhoben; anfangs noch vielfach in Naturalien, später in Geld.
Und schon wird über die gewöhnliche Bede hinaus gelegentlich
auch noch eine außerordentliche Steuer erhoben, bei Kriegen,
bei fürstlichen Hochzeiten, ja bei Begräbnissen; so mußten die
bayrischen Unterthanen im Jahre 1294 die Ausgaben bei dem
Leichenbegängnis Herzog Ludwigs durch den Ertrag einer be—
sonderen Küchensteuer' ersetzen.

Freilich war auch mit dem Besteuerungsrecht der Bede
die Finanzhoheit der Fürsten noch keineswegs absolut aus—
geprägt. Vor allem vermochten die Fürsten es nicht, die Grund—
herren des Klerus, der ritterlichen Ministerialität und des
Lehnsverbandes sowie die Städte in ihren Territorien der
neuen Steuer bedingungslos zu unterwerfen; diese Klassen,
nicht Unterthanen im Sinne der übrigen Bevölkerung des
Territoriums, beanspruchten und erreichten zumeist ihre Be—
freiung, ja noch mehr, das Recht, die Erhebung der Bede gegen—
über ihren besonderen Untergebenen von sich aus beschließen und
vornehmen zu dürfen, und entwickelten damit teilweis gerade
von diesem Gesichtspunkte aus jene eigenartige Stellung als
Territorialstände, in der sie der landesherrlichen Hoheit im
14. und 15. Jahrhundert noch ganz allgemein als ebenbürtige
Macht gegenüber traten.

IV.
In der That war der Landesherr des 14. und 185. Jahr⸗
hunderts keineswegs schon ein selbstherrlicher Fürst. Neben
        <pb n="350" />
        332 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.

ihm stand, mehr oder minder mächtig, eine Vertretung aus
dem Lande, die trotz aller Abweichungen in den einzelnen
Territorien dennoch im ganzen überall denselben, sehr bestimmt
ausgeprägten Charakter trug.

Zwar die Zahl der Territorien, in denen sich innerhalb einer
solchen Vertretung Reste der alten Anteilnahme der freien Bauern
am staatlichen Leben erhalten hatten, war äußerst gering. Wo
überhaupt saßen denn noch dichter freie Bauern in ununter—
brochener Überlieferung der politischen Rechte der Urzeit, außer
in den Grenzgebieten deutschen Wesens, am Niederrhein und in
Ostfriesland, in Dithmarschen und in Hadeln, in der Schweiz
etwa und in Tirol? Und auch hier wurden sie jetzt teilweis
nicht mehr, wie einstens, persönlich zu den Geschäften des
Landes herangezogen, sondern in der Vertretung, welche die
karlingische Zeit für die richterliche Thätigkeit der Freien zu
entwickeln bestrebt gewesen war, im Schöffentum. So finden
sich Landschöffen im Jülichschen und Bergischen wie in Tirol
als politische Berater des Landesherrn. Allein in den meisten
Fällen war auch hier ihre Zeit vorüuber. Was bedeutete ihr
Recht, wenn es nicht gegengewogen ward und sich gleichsam
von neuem immer wieder verjüngte durch Leistung staatlicher
Pflichten? Aber die Rechtspflege, einst einer der Hauptpunkte
öffentlicher Pflichten der Freien, fiel immer mehr dem fürstlichen Be—
amtentum anheim; der Kriegsdienst war längst Sache der Ritter
geworden und wurde bald Sache der Söldner; und die finanziellen
Leistungen der Freien waren zu unbedeutend, um ihren Trägern
Anspruch auf staatliche Beachtung zu sichern. So verfiel an
den meisten Orten, wo sie noch bestand, die politische Vertretung
der freien Bauern gegenüber dem Landesherrn, ein Überlebsel
längst entschwundener Zeiten; und nur dort erhielt sie sich, wo
ihr aus der Leistung staatlicher Pflichten, wie aus einer sozial
besonders günstigen bäuerlichen Entwicklung neuer Lebensodem
zuströmte. Das war der Fall vor allem in Tirol. Hier nahm
seit spätestens der Mitte des 14. Jahrhunderts die soziale Ent⸗
wicklung des platten Landes einen rühmlichen Aufschwung, die
Leibeigenschaft verschwand fast, der freie Bauer trat breit ein
        <pb n="351" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 333
her, und gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde es möglich,
nicht bloß ihm, sondern sogar allen Unterthanen gegenüber die
alte Pflicht der Landesverteidigung lebensvoll zu erneuern: wie
die Prälaten, wie der Adel und die Städte, so treten die bäuer⸗
lichen Gerichtsgemeinden unter eignem Hauptmann an zu Kampf
und Verteidigung. Es sind die Anfänge jener Sonderentwicklung,
die den Tiroler Bauern die heroischen Kämpfe des Jahres 1809
ermöglicht hat.

Neben den letzten Resten der urzeitlichen Anteilnahme des
ganzen Volkes am politischen Leben aber fanden die Landes—
herren auch noch Reste jener Anteilnahme nur der Großen an
den politischen Geschäften vor, die sich aus der urzeitlichen Ver⸗
fassung auf dem Boden des fränkischen Reiches entwickelt hatte.
Und weit lebendiger noch wirkten diese fort; es galt als an—
erkanntes Recht, daß der Landesherr ohne Hinzuziehung der
maiores et meliores terrae das Beste des Landes nicht beraten
könne; und in Landtagen, die der Fürst berief, ward dieses
Beste in gemeinsamem Urteil gefunden. Diese Großen aber
zerfielen in zwei Klassen, in die Prälaten und in die weltlichen
Herren. Von ihnen waren die Prälaten, wie begreiflich, in
den geistlichen Fürstentümern am angesehensten, wennschon ihnen
in den Bistümern die Domkapitel, auf welche das Wahlrecht
des bischöflichen Landesherrn immer ausschließlicher überging,
gern als besondere Macht entgegentraten. Indes gleichwohl,
und auch hiervon abgesehen, entwickelten sie in der Beratung
des Landesherrn verhältnismäßig nicht viel Eifer; die speziell
weltlich fürstlichen Dinge lagen ihnen ferner; und erst dann,
wenn sie in ihrem eignen Stande und ihren Freiheiten durch
landesherrliche Maßregeln, etwa durch Erschwerung der Ver—⸗
äußerung von Grund und Boden an die tote Hand u. dergl.,
besonders getroffen wurden, nahmen sie sich ernstlicher ihres
Rechtes an, den Landesherrn zu beeinflussen. Daher kam es,
daß sich die Prälaten vielfach erst gegen Ende des 14. Jahr—
hunderts zu einem gemeinsamen Stand landesherrlicher Berater
zusammenfanden, so in Salzburg 1887, in Bayern 1394 wie
1396, in Bremen 1397.
        <pb n="352" />
        334 Zwõölftes Buch. Viertes Kapitel.
Während aber die Prälaten fast überall wenigstens an
ihrem alten Rechte festhielten und es weiter entwickelten, sind
die freien Herren zu einem besonderen Beratungskörper nur
ausnahmsweise zusammengetreten. In einigen Territorien
schlossen sie sich den Prälaten oder dem bald zu erwähnenden
Ritterstande an; im Centrum des Reiches, namentlich in Süd⸗
deutschland, haben sie mit Erfolg Exterritorialität und damit
unmittelbare Reichsstandschaft angestrebt. Zahlreich vertreten in
besonderen Beratungskörpern waren sie, abgesehen von einigen
Territorien Nordwestdeutschlands, vor allem auf dem kolonialen
Boden Mittel- und Süddeutschlands, in der Lausitz und in
Schlesien, in Böhmen und Mähren, in Osterreich, Steiermark,
Kärnten und Krain. Hier überall hatte namentlich die grund—
herrliche Kolonisation die Entstehung eines wirtschaftlich blühen
den Herrenstandes, soweit ein solcher aus früherer Zeit her
nicht schon vorhanden war, begünstigt, während die straffere
Durchbildung der territorialen Staatsgewalt auf dem neuge—
wonnenen Boden zugleich die Verselbständigung desselben zur
Reichsstandschaft verhindert hatte.

Aber neben diesen weltlichen maiores terrae erwuchs den
Landesherren seit dem 18. Jahrhundert im Verlauf einer viel
moderneren Entwicklung noch ein weiterer adliger Beratungs—
körper.
Von jeher war es deutsche Sitte gewesen, daß verantwort⸗
liche Führer sich bei wichtigen Handlungen mit den ihrer Führung
Anvertrauten berieten. So fragte der Hausvater in schwierigen
Fällen Kinder und Gesinde, und der Herr beriet sich mit Magen
und Mannen'. Dieser alte Zug der deutschen Verfassungs—
anschauung erhielt nun für die Herren der in Bildung be—
griffenen Territorien des 12. und 18. Jahrhunderts besondere
Bedeutung. Neben den Verwandten standen ihnen ihre Ministe—
rialen und ihre Vasallen zur Seite. Indem diese nun eine einzige
Genossenschaft und gern auch ein Gericht unter ihnen zu bilden
begannen!, standen ihnen für die Erteilung des Rates, falls die

1 S. oben S. 321, 328.
        <pb n="353" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 335
Herren solchen von ihnen einholten, besonders feste Formen
zur Verfügung. Und so nahm auch ihre Beratung leicht eine
besonders sichere und breite Grundlage an. Hatte sie, und zwar
wenigstens der Form nach in dem energischeren Ausdruck der
Zustimmung, schon immer für wichtige Verfügungen des Herrn
in Sachen der Genossenschaft und ihres Besitzes gegolten, so
erweiterte sie sich nun auch auf Verfügungen des Herrn in
Sachen des Landes; Veräußerungen von Landesteilen, Ver—⸗
leihungen von Stadtrechten, Abschlüsse von Landfrieden und
territorialen Bündnissen schienen des Rates, wenn nicht gar
der Zustimmung der vasallitisch-ministerialen Genossenschaft zu
bedürfen. Damit trat, soweit der niedere Adel sich nicht
reichsfrei machte — und Bestrebungen in dieser Richtung finden
wir in Osterreich noch bis ins 158. Jahrhundert, in Brandenburg
bis in die Tage der ersten Hohenzollern, in Bayern gar noch
im Löwenbund des Jahres 1489 —, in der Beratung des
Fürsten für die Landesinteressen neben die maiores et meliores
terras, neben die Prälaten und freien Herren, der niedere
Adel, die Ritterschaft.

Und noch ein Kreis gesellte sich ihnen allen hinzu, der der
Landstädte. Die Stellung der einzelnen Städte unter den
Landesherren war an sich sehr verschieden. Während die Terri—⸗
torialstädte des Nordens, die der Hanse angehörten, oft ungemein
frei dastanden und fast nur im landesherrlichen Besatzungsrecht
ein lästiges Band empfanden, das sie an das Territorium
fesselte, waren andere Städte im Norden wie im Süden stärker
an die Landesgewalt gebunden, und zwar der Regel nach um
so mehr, je kleiner sie waren. Aber eins besaßen sie alle:
ein Gebiet eigner Rechtspflege und ein auf diesem besonders
entwickeltes Gericht, dessen Handhabung sie mit dem Landesherrn
in Zusammenhang brachte. Und diese Thatsache bedeutete für
sie wiederum bei dem engen Zusammenhang, der zwischen der
Gerichtshoheit und dem fürstlichen Recht der Bede angenommen
ward, daß sie einen territorialen Steuerbezirk bildeten. Dem—
entsprechend waren sie schon früh von den Fürsten besonders
        <pb n="354" />
        336 Ʒwõlftes Buch. Viertes Napitel.
belastet worden, und zwar stets in der Weise, daß die Fürsten
die auferlegte Steuer nicht selbst von den einzelnen Bürgern
erhoben hatten, sondern vielmehr von der Stadt als Ganzem,
wobei den bürgerlichen Behörden die weitere Verteilung der Last
überlassen blieb. Diese Praxis hatte nun in ihrer Einfachheit für
die Landesherren außerordentlich viel Verlockendes, und es ver⸗
steht sich, daß die Steuerauflagen schon aus diesem Grunde
häufiger und stärker wurden. Hiergegen aber hatten sich die
Städte fast durchweg schon sehr früh durch Privilegierung zu
sichern gesucht: sie hatten die ihnen abverlangte Steuer im
Gnadenwege ihrer Höhe nach festlegen und auf bestimmte Er⸗
hebungstermine begrenzen lassen. Wie nun, wenn der Landes—
herr über diese Termine und Feststellungen hinaus Beihilfe
heischte? Dann konnte er sie nur noch auf dem Wege der
Verhandlung erreichen. Versuchte er das aber, so thaten sich
die Städte des Landes in gemeinsamer Sache nicht selten auch
gemeinsam zusammen, suchten als Ersatz der zu bewilligenden
Leistungen Einfluß auf die Regierung des Landes zu erlangen,
und traten damit neben die gleichen Bestrebungen und Rechte
der Prälaten, der Herren und Ritter.

Aus diesen Umständen, wie sie seit Mitte des 18. Jahr⸗
hunderts der Regel nach zusammen zu wirken begannen, sind
allmählich die Landstände der deutschen Territorien erwachsen,
Gesamtkörperschaften, welche das ganze Land gegenüber dem
Landesherrn vertraten und in sich wiederum in die einzelnen
Kurien der Prälaten, der Herren, der Ritter und der Städte
zerfielen.
Indes für die Ausbildung ihres Gesamtcharakters, wie für
den Verlauf ihrer späteren Schicksale waren doch noch weitere
gemeinsame und fast noch wichtigere Kräfte, als die bisher be—
schriebenen, wirksam. Prälaten, Herren, Ritter und Bürger⸗
schaften waren in allen Territorien die führenden sozialen
Schichten. Aber sie waren noch mehr. Sie waren zugleich
derart mit politischen Rechten ausgestattet, daß sie als halb⸗
staatliche Gewalten bezeichnet werden mußten. Vrälaten, Herren
        <pb n="355" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 337
und Ritter waren durchweg ländliche Grundherren. Als solche
hatten sie eine gewisse Gerichtsbarkeit — nicht selten sogar die
hohe — über ihre Hintersassen und überhaupt alle die siaatlichen
Rechte, welche den Grundherrschaften im Verlaufe der ersten Hälfte
des Mittelalters zugeflossen waren. Dazu kam, daß sie, der
gewöhnlichen Gerichtsbarkeit entzogen, ihr Recht stets unmittel⸗
bar beim Fürsten suchten, daß fie das Fehderecht besaßen, und
daß sie auf Grund ihrer geistlichen Privilegien oder ihrer Kriegs⸗
dienste Freiheit von Steuern und Abgaben für ihre Person in
Anspruch nahmen. Aber auch die Bürgerschaften als Ganzes,
als Städte, erfreuten sich halbstaatlicher Gewalt. Sie waren
in der Rechtspflege wenig beschränkt; sie besaßen vielfach das
ius de non evocando aus ihrem Gebiete, sie nahmen an der
Einsetzung des Richters und an dem Genuß der Gerichts—
gefälle teil, sie hatten die freie Wahl der Schöffen. Sie ver—
walteten ihre Angelegenheiten selbst und schufen sich eine
eigene Polizei, wenn auch unter gewisser Aufsicht des Landes—
herrn, sie rühmten sich der freien Wahl ihrer Beamten neben
dem fürstlichen Recht bloßer Bestätigung oder Beeidigung.
Sie durften endlich sich selbst besteuern, wenn auch der
Landesherr sich meist vorbehielt, die veranlagten Steuern zu
genehmigen.

Was war also geschehen? Infolge der abschüssigen Ent—
wicklung der Reichsverfassung hatten sich zu einer Zeit, da
die Landesherren noch nicht voll gerüstet auf dem Plane
waren, vornehmlich im 12. und 18. Jahrhundert, die führenden
sozialen Schichten der Nation dauernd aufs energischste mit
politischen Rechten gesättigt, waren zu halbstaatlichen Gewalten
geworden. Als solche verfügten sie über eigene Unterthanen,
verwalteten sich selbst, und machten Anspruch darauf, als
kleine ganzstaatliche Gewalten angesehen zu werden. Es war
eine merkwürdige Verquickung gesellschaftlicher und politischer
Rechte.

Nun traten, seit der zweiten Hälfte des 183. Jahrhunderts
immer dringlicher, die Landesherren mit dem Vorhaben auf,

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 22
        <pb n="356" />
        338 Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.

allein Herren zu sein in ihren Territorien. War anzunehmen,
daß sich die vorhandenen halbstaatlichen Gewalten ihnen ohne
weiteres fügen würden? Sie thaten sich vielmehr nach gemein—
samen Ständemerkmalen zusammen und erhoben auch ihrer—
seits den Anspruch, mindestens sich und damit große Teile
des Landes zu regieren. Und war denn in der That die
Gewalt der Landesherren nicht wesentlich ebenso usurpatorisch,
wie die ihre? Gab es denn zwischen den Gewalten eines freien
Herrn mit staatlichen Hoheitsrechten, der es aus irgend einem
Grunde nicht bis zur Reichsunmittelbarkeit gebracht hatte, und
eines reichsfrei gewordenen Landesherrn, gab es zwischen den
Kompetenzen einer Reichsstadt und einer an sich autonomen,
aber etwa wegen ihrer geringen äußeren Macht bloß zur Land—
sässigkeit bestimmten Stadt irgend welchen der Art ihrer Ent—
wicklung nach grundsätzlichen Unterschied? Recht stand hier
gegen Recht.
In dieser Lage boten die Beratungs- und Zustimmungs—
rechte der halbstaatlichen Gewalten, der Prälaten, Herren und
Ritter wie der Städte, wie sie sich von sehr verschiedener
Grundlage aus gegenüber dem Landesherrn entwickelt hatten,
den Weg vernünftigen Ausgleiches. Die halbstaatlichen Ge—
walten, die ihren Hintersassen, den Grundholden und den städtischen
Einwohnern gegenüber völlig autonom blieben, traten dem
Landesherrn vereint als gleichstehende Macht gegenüber zur
zemeinsamen Regierung des Territoriums; sie erwuchsen zu
dem zweiten konstitutiven Faktor der Territorialverfassung, zu
den Ständen des Landes, zur Landschaft.

Der Weg, auf dem dies Ergebnis erreicht ward, bietet für
die verschiedenen Länder im einzelnen manches Abweichende.
Im allgemeinen aber läßt sich sagen, daß namentlich die Aus—
bildung der landesherrlichen Geldbedürfnisse für das Zusammen⸗
wachsen der verschiedenen Kurien der Landstände wie für die
Art ihres Eintritts in den Organismus des Territoriums vor
Bedeutung gewesen ist.

Die Landesherren befanden sich seit dem 13. Jahrhundert
fast durchweg in steigender finanzieller Not. Es ist schon davon
        <pb n="357" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 339
die Rede gewesen, wie sehr eine ihrer Haupteinnahmen, diejenige
aus der landesherrlichen Grundherrschaft, mit dem wirtschaft⸗
lichen Verfall der grundherrschaftlichen Bildungen überhaupt
seit spätestens dem 18. Jahrhundert zurückgehen mußte!. Nun
hatten freilich kluge Landesherren zum Ersatz schon früh geld⸗
wirtschaftliche Quellen eröffnet: Zolle, Geleitsgelder, Beden.
Aber hier war doch zumeist ein Fehler gemacht worden, der noch
auf die ökonomisch⸗psychologische Disposition der stabilen natural⸗
wirtschaftlichen Zeit zurückweist; die Fürsten hatten auf dem
Wege der Einzelprivilegierung zugelassen, daß diese Einnahmen
fixiert wurden, und hatten sich damit steigender Einnahmen um
so mehr beraubt, als die sixierten Einnahmen bei fallendem Geld⸗
wert ihrer Bedeutung nach sanken. Und dies in einer Zeit, da
innerhalb des Territoriums der staatliche Wirkungskreis erweitert
werden sollte, da weiterhin seit dem Rückgang der ritterschaft⸗
lichen Kriegsverfassung schon Söldner zur Herstellung der inneren
Sicherheit mit schweren Kosten zu unterhalten waren! So blieb
nichts übrig, als die führenden Schichten des Landes, d. h. eben
die Stände, um freiwillige Beiträge zur Führung der Regierung
anzugehen gegen das Angebot, sie selbst in ihren Interessen durch
Privilegien sicher zu stellen und an der Regierung teilnehmen zu
lassen. Auf diesem Wege entwickelten die Landesherren über
die alten Lehnssteuern im Fall der Gefangenschaft, der Aus—
stattung der Kinder bei Heiraten u. a. m., sowie über die Be—
träge der fixierten Steuern hinaus allmählich neue allgemeine
Landessteuern; schon für das 13. Jahrhundert sind sie vereinzelt
vorhanden. Zugleich aber mußten sich mit diesem Vorgang die
ständischen Rechte mehren und festigen; schon um die Mitte des
14. Jahrhunderts war für die meisten Territorien kein Zweifel
mehr über deren unverbrüchlichen und unauflöslichen Bestand.

Und indem in diesem Zusammenhange ein Zustand fast
ununterbrochener Beratung und Verhandlung zwischen dem
Landesherrn und den Ständen und deren einzelnen Kurien

S. oben S. 118 f.

712
        <pb n="358" />
        340 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
herbeigeführt ward, erwuchsen die Stände selbst zu einer
Gesamtkörperschaft, die sich als Vertretung des Landes ansehen
durfte. Denn nachdem einmal die einzelnen Stände, an sich ja
keine Organe des Landes, sondern vielmehr Vertreter nur eigener
Rechte und Ansprüche, diese Rechte und Ansprüche aufs engste
mit dem Gedeihen des ganzen Landes verknüpft sahen, war es
für sie selbstverständlich, auch für das Ganze des Landes
mindestens in gewissen Grenzen zu sorgen. So mußten sie
achthaben, daß das Land nicht zersplittert werde: denn damit
wäre ihr gemeinsamer Zusammenhang zerfallen und wären die
einzelnen Teile minder leicht verteidigungsfähig gewesen,
hätten auch geringere finanzielle Tragkraft besessen. Von diesem
Gesichtspunkte aus sind viele Stände für die Einheit ihrer
Territorien eingetreten lange vor der Begründung der Unteil⸗
barkeit und des Erstgeburtrechts durch die Fürsten; namentlich
in Bayern haben sie geradezu die Unversehrtheit des Landes
gegenüber den Teilungslaunen der Fürsten gewahrt und sind
ein förderndes Element gewesen für die endlich im Jahre 1506
erfolgte Erklärung des Rechtes der Erstgeburt. Aber auch sonst
sorgten sie für die Einigung der Territorien nach innen wie
ihre Erweiterung nach außen hin; sie wußten wohl, daß sie
damit für ihr eigenes Beste arbeiteten. So schob sich ihren
Interessen allmählich die dingliche Grundlage des ganzen Landes
unter, und so sprachen sie von sich als —dem gemeinen Lande',
oder wie es in einer niederbayerischen Urkunde von 1894 heißt,
als von der ainung und verpintnus der grafen fréien ritter
und kneécht, stet und merkt, arm und reich, edl und un-
2dl, all bischof abbit brelaten und aller geistlichen ord-
nung im land zu niedern Baiern. Ein solcher Zusammen—
schluß fand dann oft auch seinen Ausdruck in einer besonderen,
feierlich beurkundeten Einung. Wichtiger aber war, daß ihr
eine autonome Verfassung der Stände entsprang, welche der
fürstlichen Gewalt völlig parallel lief.

Besaßen die Stände einen gewissen Bestand von Regierungs⸗
und Verwaltungsrechten, so mußten ihnen auch die Organe zu—⸗
zestanden werden, diese Rechte zu üben. Darum entwickelten
        <pb n="359" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 341
sie in einzelnen Territorien wohl geradezu eine Art von Gerichts⸗
barkeit zur Ausgleichung aller Schäden der fürstlichen Rechts—
pflege; und an ihr Forum wandten sich nicht bloß nach mittel—
alterlichem Gerichtsverfassungsprinzip die ständischen Genossen,
sondern überhaupt alle Benachteiligten und Bedrückten. Aber
auch da, wo die Gerichtsbarkeit eingeschränkt war auf das bloße
Recht der Ausgleichung von Streitigkeiten ständischer Mitglieder,
besaßen die Stände doch grundsätzlich gegenüber dem Landes—
herrn das Versammlungs-, Bündnis- und Einungsrecht, das
Recht zur Erhebung und Verwaltung der von ihnen bewilligten
Steuern, und, für den Fall, daß der Landesherr ihre Privilegien
nicht achten würde, das Recht der Kriegsführung gegen ihn
und damit auch das Recht der friedestiftenden völkerrechtlichen
Verhandlung.

Von diesen Rechten erhielten vornehmlich das Versamm—
lungsrecht und das Besteuerungsrecht dauernde Ausprägung in
Instituten einer besonderen Verfassung und Verwaltung. Für
die Versammlungen entwickelte sich eine Geschäftsordnung, deren
hauptsächlichste Punkte Krystallisationskerne einer wirklichen
landständischen Verfassung wurden. Anfangs hatte in den
Versammlungen der einzelnen Kurien und wohl auch in den
Beratungen des sländischen Gesamtkörpers, falls er geschlossen
tagte, jeder zunächst nur für sich gesprochen, als einzelner Be—
rechtigter. Allein mit der Konsolidation der Stände in häufigeren
Beratungen hörte das auf; man sah, daß man praktisch vorwärts
kam nur, wenn der einzelne von dem Gesichtspunkte aus handelte,
daß er bloß ein Glied sei einer berechtigten Gesamtpersönlichkeit.
Dementsprechend hörte das liberum veto des einzelnen auf,
soweit es in schroffster Form bestanden haben mochte; der
Brauch drang durch, nach dem Grundsatz der Mehrheit abzu—
stimmen. Galt dies zunächst nur für Beratung und Beschluß
in den einzelnen Kurien, während für einen Beschluß des Ge—
samtlandtags noch Einhelligkeit aller Kurien gefordert ward,
so machte doch auch bei Gesamtberatungen aller Kurien, also
im Plenum der gesamten Stände, schließlich der Grundsatz
der Mehrheitsabstimmung Fortschritte. Und schon hatte sich
        <pb n="360" />
        342 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
in dem ehemaligen Führer des reisigen Adels, im Marschall,
ein Vorsitzender dieses Plenums gefunden, der nunmehr als
Landesmarschall die Redeschlachten zu leiten hatte an Stelle
blutiger Kämpfe.

Die ständische Verwaltung schloß namentlich an das Be—
steuerungsrecht der Stände an, indem diese das Recht für sich
in Anspruch nahmen, bewilligte Steuern nicht bloß von sich
aus zu erheben, sondern auch von sich aus zu verwalten.
Hierzu bedurfte es der Begründung einer Ständekasse mit einem
tändischen Rentmeister und ständischen Unterbeamten, und der
Beaufsichtigung dieser Kasse durch einen dauernden ständischen
Ausschuß. In der That traten diese Organe meistens ins
Leben. Zwar wurde die Erhebung im einzelnen wohl überall
wenigstens teilweis von landesherrlichen Beamten besorgt; aber
schon das Verteilen und Auflegen war Sache der Stände;
und die erhobenen Steuern selbst blieben so sehr zu ständischer
Verfügung, daß gelegentlich sogar Kriegssteuern, die in der
Form von Truppensold flüssig gemacht wurden, den Truppen
von dem Landesausschuß und nicht vom Landesherrn verabfolgt
wurden, daß ferner die Stände die Schlüssel zur Rüstkammer
verwahrten, darin das vom Landesgelde beschaffte Gezeug lag,
ja daß ihr Ausschuß dem Landesherrn während der Kriegs⸗
führung als Kriegsrat beschränkend zur Seite trat.

Man sieht, welche Befugnisse die Stände unter Umständen
aus ihrer der Landesgewalt parallelen Stellung zu entwickeln
oermochten. War doch das Verhältnis zwischen Fürst und
Ständen, soweit es politische Bedeutung zeigte, durch nichts
geregelt, als durch das Ausmaß der gegenseitigen thatsächlichen
Macht.

Dem entsprach es, daß sich in den verschiedenen Territorien
die ständischen Rechte zu den fürstlichen Rechten sehr ver—
schieden verhielten. Es kam gelegentlich wohl vor, daß die
Stände die fürstliche Gewalt demütigten und dauernd in enge
Grenzen einschlossen. So geschah es z. B. in der braunschweig⸗
lüneburgischen Sate vom Jahre 1392, einer Auseinandersetzung
zwischen Fürsten und Ständen, die als typisch für den Umfang
        <pb n="361" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 343
fortgeschrittener landständischer Rechte um die Wende des 14.
und 15. Jahrhunderts gelten kann. In ihr erkennt der Landes⸗
herr gegen Übernahme seiner Schulden von 50000 Mark
durch die Landstände alle Rechte und Freiheiten dieser an und
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß sie sich beim
Bruche ihrer Rechte mit Gewalt gegen ihn setzen dürfen. Zu—
gleich wird das Kollegium der Satesleute, ein ständischer Aus⸗
schuß mit vier regelmäßigen Jahresversammlungen errichtet;
vor ihm haben Landesherr wie Unterthanen im Fall eines
Vergehens gegen die Sate wie bei Rechtsverweigerung über—
haupt zu Recht zu stehen; er bildet das Austragsgericht
für Zwistigkeiten innerhalb der Stände, und seine Urteile
werden von den Ständen, unter Umständen mit bewaffneter
Hand oder durch Sperrung der landesherrlichen Einkünfte,
vollstreckt.

Waren nun auch längst nicht alle Landstände um die
Wende des 14. und 15. Jahrhunderts im Besitze so starker
Macht, so bildeten doch im allgemeinen die landständischen
Körperschaften des 16. Jahrhunderts ein äußerst wirksames
Gegengewicht gegen eine voraussetzungslose Entfaltung der
landesherrlichen Gewalten. Das galt zunächst fast für alle
geistlichen Territorien; hier hatten die Stände bei dem Fehlen
persönlich vererbbarer Rechte und familienhafter Traditionen auf
der Seite der Landesgewalt von vornherein leichteres Spiel; in
Münster haben sie schon seit 1309 das Heft in Händen.
Allein auch in den weltlichen Territorien, und gerade in den
größesten, waren die ständischen Mächte seit dem 14. Jahr—⸗
hundert kräftig emporgeblüht. Das bedeutendste Beispiel hier⸗
für auf mutterländischem Boden bietet Bayern. Hier traten die
Stände seit 1302 und 1807 immer selbständiger hervor; Adel
und Städte erschienen jetzt geeint, und zu ihnen stießen seit
Ende des 14. Jahrhunderts die Prälaten. Im 185. Jahrhundert
waren die Stände dann der eigentliche Hort des Landes; im
Jahre 1480 gaben sie sich eine bis ins einzelnste ausgearbeitete
Verfassung mit zwei ständigen Ausschüssen, eigner Finanz⸗
verwaltung und Kasse. Und erst in den achtziger und neun—
        <pb n="362" />
        344 Zwolftes Buch. Viertes Kapitel.
ziger Jahren des Jahrhunderts begann ihre Macht etwas zurück
zu gehen. Indes auch nach dieser Zeit noch brachten sie es
durch die Vereinigung gemainer landschaft der dreier stend in
Ober- und Niederland des loblichen hauß und fürstenthumbs zu
Bairn' vom Jahre 15614 zu dem Ergebnis, daß ihnen das
Recht der vollen Mitregierung und des Widerstandes bei Rechts⸗
bruch durch den Landesherrn im Jahre 1516 nochmals aus—
drücklich bestätigt ward.

Und selbst auf kolonialem Boden, wo die ständischen
Bildungen naturgemäß gegenüber der landesherrlichen, mehrfach
auf alte markgräfliche Rechte gestützten Gewalt schwereren Stand
hatten, waren die Stände des 14. und 15. Jahrhunderts von
nicht geringer Bedeutung. In Osterreich allerdings erstarkten
sie nur langsam: hier gab es nach der Einnahme des Landes
durch die Habsburger längere Zeit hindurch keine großen Kriege,
also auch keine großen Ausgaben, die zu ständischer Bewilligung
von Steuern hätten veranlassen können; zudem waren die Herzöge
finanziell mit Regalien wie mit Grundherrschaften besonders
gut ausgestattet und war der Adel des Landes von alters
her zu starker Verteidigung des Landes verbunden. Allein mit
Ende des 14. Jahrhunderts änderte sich die Lage. Die Zeiten
wurden kriegerisch, das Land ward geteilt. Damit erwachten
überall ständische Gelüste zur Aufrechterhaltung der Landes—
einheit, und ständische Privilegien wurden erteilt als Gegengabe
für die Bewilligung erhöhter Steuern. In Niederösterreich
führten diese Gründe schon im Jahre 1489 zur Vereinbarung
einer den Ständen besonders günstigen Verfassung in der Form,
die sich bis zum Untergang der ständischen Macht erhalten hat.
Und unter Kaiser Maximilian J. stiegen dann mit den dauernden
Geldverlegenheiten dieses Herrschers die Ansprüche der Stände
aller Landesteile fast bis ins Ungemessene; nach dem Tode des
Kaisers ergriffen die Stände geradezu die Regierung, und nur
mit Mühe vermochte Ferdinand J. sich ihrer zu erwehren.

In andrer Richtung verliefen die Vorgänge in Branden⸗
burg: schon zeigt sich hier der entgegengesetzte Entwicklungs⸗
harakter jener beiden wichtigsten östlichen Territorien, aus denen
        <pb n="363" />
        Fürsten und Cerritorien im späteren Mittelalter. 345
die dentschen Großstaaten der Gegenwart hervorgegangen sind.
In der Mark begründete bereits ein Privileg vom Jahre 12801
die Macht der Stände; als Entgelt für die Bewilligung außer—
ordentlicher Summen leisteten schon damals die Markgrafen das
Versprechen, nie wieder gegen den Willen der Stände eine Bede
oder Steuer zu begehren, und gestanden für den Fall des
Zuwiderhandelns den Ständen das Recht gemeinsamen Wider⸗
standes zu. Kein Wunder, daß mit dem 14. Jahrhundert eine
zroße Periode ständischer Macht folgte. Als der erste Hohen⸗
zoller ins Land kam, waren die Stände zur Übung völlig will—
kürlicher Gewalt entartet. Aber Friedrich J. ging kräftig hier—
gegen vor; und seine Nachfolger haben eben in der Zeit, da
die österreichischen Stände sich alles erlaubten, die Macht der
märkischen Stände wenn auch noch nicht zu brechen, so doch
zu begrenzen gewußt.

Im ganzen aber galt für Brandenburg, wie überhaupt
für die deutschen Territorien des fortgeschrittenen 14. wie des
15. Jahrhunderts, daß, bald mehr bald minder gleichgeartet,
im wesentlichen aber gleichwertig und gleichgewaltig die Macht
der Stände neben den fürstlichen Gewalten bestand. Es war
ein Zustand der Unausgeglichenheit beider Kräfte, der den Sieg
der Territorien über die großen Städte hinausgeschoben und
seine Ausnutzung erschwert hat. Es war für die Territorien
selbst ein Zustand gleichsam der Indigestion, des Vorhanden—
seins zweier souveräner Prinzipien, deren keines, so lange es
sich um bloße Machtfragen handelte, das andere im Grunde
zuließ.

Anders wurde das erst im Verlaufe des 16. Jahr⸗
hunderts. Nun erhob sich über Land, Landesherren und
Landstände beherrschend das Bedürfnis des gemeinen Wohls;
die Territorien erstarkten zu Staaten. Indem staatliche Be—
griffe maßgebend wurden für die Regierung der Länder, fanden
sich Fürsten und Stände zusammen in gemeinsamer Thätigkeit

S. Band III S. 416.
        <pb n="364" />
        346 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
für ein höheres, über ihnen stehendes Ziel. Es sind die Zeiten
des sogenannten patriarchalen Absolutismus.

Aber wie alles Menschliche, dauerte auch dieser Zustand
gegenseitiger Ausgleichung fürstlicher und ständischer Macht⸗
bestrebungen zum gemeinsamen Frommen der Länder nicht ewig.
Aus Gründen, die späterer Erörterung vorbehalten bleiben
müssen, erhob sich seit dem 17. Jahrhundert die fürstliche
Gewalt über die der Stände. Die Periode eines wirklichen
Absolutismus brach damit herein. Die ständischen Körper⸗
schaften wurden so viel als möglich zu privaten Korporationen
umgeformt und damit dem öffentlichen Rechte entzogen. Und
mehr: die fürstliche Gewalt ging darauf aus, überhaupt die
halbstaatliche Gewalt zu beseitigen, welche die einzelnen Stände⸗
glieder über ihre ländlichen und städtischen Hintersassen, über
Grundholde und Leibeigene und Bürger besaßen. Indem dieses
Bestreben im 18. Jahrhundert sich immer erfolgreicher äußerte,
um schließlich im Verlaufe des 19. Jahrhunderts völlig zu
siegen, wurde die tiefste Grundlage beseitigt, auf der die Ent—
wicklung der alten Landstände beruht hatte, ihr halbstaatlicher
Charakter. Die eigenartige Thatsache, daß die führenden
Gesellschaftsschichten der Nation ihrerseits im persönlichen
Besitze politischer Gewalten waren, hörte damit auf zu be—⸗—
stehen; es erfolgte, vom politischen Standpunkte aus betrachtet,
eine der allgemeinen Tendenz nach völlig gleichförmige Ato—
misierung der Gesellschaft.

Es war klar, daß dies Vorgehen, folgerichtig entwickelt,
zu demokratischen Lebensrichtungen und damit zur Auflösung
des absoluten Staates des vorigen Jahrhunderts führen mußte.
Diese Konsequenz ist auch von einsichtigen Herrschern des so—
genannten aufgeklärten Absolutismus nicht verkannt worden.
Man suchte sie zu vermeiden, indem man im Aufbau des
staatlichen Beamtentums und der militärischen Hierarchie eine
neue, politisch und zwar zunächst absolutistisch bedingte Stufen—
folge gesellschaftlicher Schichten schuf. Die Richtung auf eine
solche Gesellschaftsbildung ist dann zugleich mit der völlig ent⸗
gegengesetzten demokratischen Tendenz auf unser Jahrhundert
        <pb n="365" />
        Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 347
übergegangen, und durch ihr gegenseitiges Ringen wird noch
die Gegenwart teilweis bezeichnet.

Indes kehren wir zu der Lage des 14. und 15. Jahr—
hunderts zurück. Aus ihr war soviel klar, daß in dem all⸗
gemeinen, jetzt drohenden Kampfe zwischen Territorien und
Städten, ja zwischen ihnen und auch noch dem Adel, der
endliche Sieg der Territorien durch das Dasein zweier Seelen
in jedem Lande, des Fürsten und der Stände, verzögert werden
mußte. Und so bietet denn namentlich die zweite Hälfte des
14. Jahrhunderts noch durchaus das Schauspiel gegenseitigen
Ringens vornehmlich zwischen Fürsten und Städten, bis sich
langsam erst seit der Mitte des 15. Jahrhunderts der Sieg
auf die Seite der Fürsten zu neigen beginnt.
        <pb n="366" />
        <pb n="367" />
        Dreizehntes Buch.
        <pb n="368" />
        <pb n="369" />
        Erstes Kapitel.
Das KRönigkum und die Rämpfe wischen
Jürsten, Adel und Städten in der weiten
Hãlfte des 14. Jahrhunderts.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts lag die gegensätz—
liche Entwicklung der Territorien und Städte klar zu Tage.
Spielten in sie noch die politischen Anforderungen des Adels
hinein, so waren sie doch nicht mehr in der Lage, den großen
Dualismus der nationalen Geschichte zu verdunkeln.

Zur Geltung gelangte der Adel damals, wie gelegentlich
noch später bis zu seinem letzten selbständigen Eingreifen in den
zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts“, nur noch dadurch,
daß er korporativ geschlossen auftrat: mehr als irgend ein
anderer Stand des ausgehenden Mittelalters wirkte er politisch
als rein soziale Masse; die Individualitäten standen in ihm
his zu dem Grade zurück, daß sie auch der eingehenden For⸗
schung unserer Tage noch teilweis unerkennbar geblieben sind.

In dieser Hinsicht bestand ein Unterschied zwischen dem
Adel und den sozialen Gruppen der Landesherren und des
Bürgertums. Territorien wie Großstädte — und nur diese

Vgl. Band V, 1G. 327 ff.
        <pb n="370" />
        352 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
bargen schon die volle Blüte bürgerlicher Entwicklung — waren
meist an sich bemerkenswerte Individualitäten; von einer Stadt
wie Basel oder Frankfurt konnte man sich bei gleicher Lage
unter Umständen ganz anderer Dinge versehen, als von Köln
oder Nürnberg; und das bayrische Fürstenhaus schlug unter
denselben sozialen Bedingungen vielleicht gemäß den speziellen
Anforderungen seiner Vergangenheit und seines Landes eine
entgegengesetzte Politik ein zu derjenigen, die etwa das habs⸗
burgische oder pfälzische Haus bevorzugt hätten.

So wurden die großen sozialen Gegensätze, die im tiefsten
sterne die deutsche Welt bewegten, doch gerade in ihrem hervor⸗
cagendsten Ausdruck, in dem Gegenüber von Städten und
Territorien, oftmals durch besondere Zwecke und Bedürfnisse
einzelner Fürsten oder Bürgerschaften wieder verdunkelt oder ab—
geschwächt; es kam vor, daß einzelne Landesherren zu städtischen
Koalitionen hielten und umgekehrt. Am meisten mußte das
der Fall da sein, wo die größten Territorien und die kräftig⸗
sten Städte dicht bei einander lagen: hier konnten überragende
politische Absichten und Notwendigkeiten die sozialen Differenzen
zeitweise ganz in den Hintergrund drängen. So in Nord—
deutschland; in der Geschichte der Hanse ist die Frage nach
der baltischen Secherrschaft gelegentlich wichtiger gewesen,
als der Gegensatz gegen die Fürsten. So im deutschen Süd—
osten; hier drehte sich alles um die Entwicklung der Haus⸗
machten der Habsburger und Luxemburger. So endlich im
Nordwesten; die Einwirkung des französischen Einflusses und
die Entstehung des Reiches Burgund gaben hier für die poli⸗
tische Konstellation schließlich den Ausschlag. Im inneren
Deutschland dagegen, in den Gebieten gleichmäßig mächtiger
Städterepubliken und relativ gleichmäßig entwickelter Terri⸗
torien, wo durchschlagende politische Einwirkungen und Ziele
anderer Art fehlten, mußte das sozialpolitische Moment in den
Vordergrund treten: hier recht eigentlich zeigte sich der typische
Gang der deutschen Entwicklung in dieser Zeit, hier kam es
in ziemlich geschlossener Gegnerschaft der einzelnen Stände zum
Austrag der städtischen, adligen und füͤrstlichen Gegensätze.
        <pb n="371" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 353
Die einzige Gewalt, die hier überragend noch in den immer
schärfer entwickelten sozialen Zwist hätte eingreifen können,
war die des Königs. Aber wir wissen: sie lag in der Hand
Karls IV. und fand darum nicht diejenige Anwendung, die
den Pflichten des deutschen Königtums entsprochen hätte.
Karl hatte sich in der goldenen Bulle mit dem Reiche abge—
funden nach seinem Grundsatze: praeterita reformare, prae-
sentia bene disponere. Darüber hinaus zu gehen, in ener⸗
gischer Thätigkeit zur künftigen Stärkung des Königtums in die
Verhältnisse einzugreifen, war nicht seine Absicht. Gewiß ist
er auch nach dem Jahre 18356 noch viel im Reiche umhergereist
und hat mit Fürsten und Städten verhandelt; indes die Mo—
tive dafür waren fast ausnahmslos solche der luxemburgischen
Hausmachtspolitik, nicht solche der Fürsorge für das Reich.
Nichts bezeichnender, als daß unter Karl, dem guten Verwalter,
die Reichsverwaltung mit der böhmischen Centrallandesver—
waltung verschmolzen ward; das Reich galt Karl als eine Art
Annex seines dechischen Eigens.

Denn zu Hause war der Kaiser in Böhmen. Böhmen galt
ihm als die Grundlage, als der Drehpunkt einer großen luxem—
burgischen Politik, die ihre Blicke bis zur Ostsee und zu den
Alpen zu lenken und Polen und Ungarn in ihren Bereich zu
ziehen habe. Für ein großes Reich wenigstens des östlichen
Mitteleuropas sollte es einst das Centrum abgeben, und Prag
sollte die Hauptstadt dieses Reiches sein. Darum schuf Karl
für die Stadt einen Bebauungsplan, dessen Linien noch heute
nicht ausgefüllt sind, darum machte er ihren Bischofssitz zu dem
eines Erzbischofs und begründete in ihr das Kloster Emaus
als Ausgangspunkt einer slawischen Mission, darum errichtete
er in ihr eine Universität mit einer bayrischen, sächsischen,
böhmischen und polnischen Nation: alles, was nach geistigem
Fortschritt strebte in der Paris und Westeuropa abgewandten
Seite der Welt, sollte hierher zusammenströmen.

Und einheitlich gegliedert und straff verwaltet sollte das
Cechenreich diese Hauptstadt umgeben. Karl, der ein Freund
schriftlicher Verwaltung und römischen Rechtes war, legte den

Lamprecht. Deutsche Geschichte. IV. 28
        <pb n="372" />
        354 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
böhmischen Ständen in der Maiestas Carolina den Entwurf einer
vereinfachten und einheitlichen Gerichtsverfassung, sowie über—
haupt einer politischen Verfassung des Landes im Sinne leiser
Neigung zum Absolutismus vor; als sie nicht angenommen
ward, führte er sie gleichwohl auf dem Verwaltungswege so
gut als möglich durch. Er ordnete weiterhin die Finanzen,
hob den Bergbau, setzte sich in den regelmäßigen Bezug großer
staatlicher Einkünfte. Er sorgte endlich in jeder Richtung für
die Hebung des Verkehrs durch Begünstigung der Städte, Aus—
bau der Wasserstraßen, Abschluß von Handelsverträgen, sowie
durch andere Mittel.

Es war eine Politik, die an sich schon in der starken Be—
tonung kommerzieller Interessen über die Grenzen des Landes
hinauswies. Und dieser Richtung folgte nach beinahe allen
Seiten hin der leidenschaftlich entwickelte Erwerbssinn des
Königs. Nicht bloß in der Richtung nach Nord, Ost und
Süden, auch nach Westen zu hat er bis zum Rheine und bis
ins Elsaß hinein zahlreiche Lehnskomplexe für das Königreich
Böhmen erworben: er konnte schließlich durch rein böhmisches
Gebiet bis nach Nürnberg, seiner Lieblingsstadt im Reiche, ge—
langen; er hat auch den Versuch gemacht, die Bistümer
Regensburg, Bamberg und Meißen dem Prager Erzbistum
unterordnen zu lassen: wer weiß, ob ihm nicht ernstlich eine
Erweiterung seiner Hausmacht auch nach Westen zu bis zum
Stammlande seines Hauses in der Eifel und in den Ardennen
vorgeschwebt hat.

Seine hauptsächlichste Sorge indes war dem Osten zu⸗
gewandt. Hier fand er auf deutschem Boden nach der Nieder—
lage der Wittelsbacher eigentlich nur noch den Wettbewerb
eines Hauses, Osterreichs. Er gewann Ruhe vor ihm durch
eine zu Brünn am 10. Februar 1364 abgeschlossene Erbver—
brüderung, wonach der einst überlebende Staͤmm beider Häuser,
sei es der Habsburger oder der Luxemburger, im voraus die
Belehnung mit den Reichsgütern des andern erhalten sollte:
es ist der Vertrag, auf Grund dessen die Habsburger des
15. Jahrhunderts in den Vesitz des ausgestorbenen Hauses
Luxemburg gelangt sind.
        <pb n="373" />
        Rönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 8355
Im übrigen richteten sich die Augen Karls namentlich auf
den Norden. Hier galt es Brandenburg zu erwerben. War
es in luxemburgischem Besitz, so bestand die Möglichkeit, an die
Ostsee vorzudringen, sowie durch die Beherrschung der Elb—
schiffahrt die Nordsee zu gewinnen: mit Sicherheit erkannte
Karl die centrale geographische Bedeutung der Mark für Nord—
deutschland. Und so war ihm jedes Mittel recht, sich im
märkischen Sande festzusetzen. Von den Wittelsbachern Ludwig
dem Römer und Otto hatte er sich die brandenburgische Nach⸗
folge versprechen lassen!. Als nach Ludwigs Tode Otto den
fest geschlossenen Erbvertrag bereute und, gestützt auf einen
Bund mit Bayern und sterreich, ja Ungarn, den Herzog
Friedrich von Bayern zu seinem Erben in Brandenburg ein⸗
setzte, griff Karl sogar zum Schwerte; schon elf Tage nach
Friedrichs Annahme kündigte er den Frieden auf, am 21. Juni
1371. Und es gelang ihm thatsächlich, wenn auch nur unter
Aufbietung sehr bedeutender finanzieller Mittel, die Mark nun
endgültig zu erwerben; in dem Vertrag von Fürstenwalde
(15. August 1873) verzichtete Otto auf seine letzten Rechte.
Alsbald nahm Karl das Land ein, und während er im um⸗
fassendsten Sinne für die innere Verwaltung zu sorgen begann,
vernachlässigte er doch auch nicht die Ziele, welche über die neu—
gewonnenen Grenzen hinausführten: durch geschicktes Zwischen—
greifen wußte er den Einfluß des Dänenkönigs Waldemar auf
die deutschen Fürsten lahmzulegen und die alten Lehnshoheiten
Brandenburgs an der Ostseeküste wieder zu betonen, und zu—
gleich begann er in Tangermünde an der Elbe die ersten
Grundfesten eines großen Emporiums zu legen, das einst den
Elbhandel beherrschen sollte, und dessen prächtige Bauten noch
bis auf unsere Tage gekommen sind. Es sind Anfänge, für
deren Vollendung Karl zu früh gestorben ist.
Wie im Norden, packte der Kaiser auch im Osten zu. Er
erwarb durch seine Verheiratung mit einer Nichte des Herzogs

Vgl. dazu oben S. 110.

—3
        <pb n="374" />
        356 Drreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
Bolko von Schweidnitz und Jauer die letzten Teile Schlesiens, die
Böhmen noch fehlten. Schlesien aber bot ihm eine Brücke nach
dem außerdeutschen Osten, nach Polen und Ungarn. In beiden
Reichen herrschte gemeinsam seit 1370 der Anjou Ludwig der
Große. An sich ein Rival Karls IV., dem er von Ungarn her
namentlich in Italien entgegentrat, ward er doch in späteren
Jahren durch die immer näher rückende Osmanengefahr zum
Anschluß an den Westen gedrängt; und Karl erreichte es, im
Jahre 1378 einen Vertrag mit ihm abzuschließen, wonach sein
zweiter Sohn Sigmund, der spätere Kaiser, die ungarische
Erbtochter Maria heiraten und nach Ludwigs Tode König von
Polen und Ungarn werden sollte. Es war einer der großen
Schritte Karls, wichtig auch für die allgemeine Geschichte: mit
der Durchführung dieses Vertrags fiel dem luxemburgischen
Hause und damit im Verfolg des Erbvertrags vom Jahre 1364
nach dessen Aussterben auch dem habsburgischen Hause der
Schutz Europas vor den Türken zu.

Es war aber zugleich auch ein Schritt, der deutlich zeigt,
wie sehr die Hauspolitik Karls aus dem Rahmen früherer ver⸗
wandter Maßregeln der deutschen Herrscher herauswuchs. Hier
handelte es sich nicht mehr bloß um Erwerbungen im Reiche,
wie Habsburger, Nassauer, Wittelsbacher sie versucht hatten,
wie sie auch dem ersten Luxemburger, Heinrich VII., genug ge—
wesen waren. Die internationale Stellung des luxemburgischen
Hauses, seine Verbindungen mit aller Welt, namentlich mit
Frankreich, hatten schon Johann, den Sohn Heinrichs, den
Vater Karls, mit höherem Ehrgeiz erfüllt; er hatte ver—
sucht, in der Lombardei ein Reich zu gründen., wenn auch
der Versuch seiner Schwäche nicht gelungen war. Karl nun
gar trieb Hauspolitik im Sinne einer Weltmachtspolitik; die
Grenzen des deutschen Reiches waren für seine Ziele gleich—
gültig, das Reich selbst nur noch ein Bestandteil seiner Be—
rechnungen.

S. oben S. 98.
        <pb n="375" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 357
Indem nun aber diese Politik allein auf den Zusammen⸗
—D
stellt war, zeigte sie zugleich die bedenklichen Schwächen, die
jedem so gearteten Machtbereich in einem Zeitalter anhaften
mußten, das noch nicht den rein staatlichen Charakter der mo—
narchischen Gewalt und damit das Erstgeburtsrecht für die
Nachfolge in der Herrschaft kannte. Starb Karl, so lag die
Gefahr vor, daß sein mühsam erworbenes Reich zerfiel; in
der That haben später der erste Sohn Wenzel Böhmen und
Schlesien nebst der Anwartschaft auf Luxemburg, Sigmund
Brandenburg, Johann Görlitz, die Neffen Jost Prokop und
Sobieslaw Mähren geerbt. Wie wäre nun trotz dieser nicht zu
umgehenden Aussicht die Einheit des Ganzen zu wahren ge—
wesen? Es war dasselbe Problem, das sich Karl dem Großen
und seinem Sohne vor mehr als einem halben Jahrtausend
für das Reich der Franken aufgedrängt hatte. Karl IV. suchte
es in verwandter Weise, wie sie, zu lösen. Wenzel sollte die
deutsche Königswürde und mit ihr die Kaiserwürde erhalten;
damit sollte er über seine Brüder steigen und gleichsam im
Sinne eines moralischen Erstgeburtsrechts das ganze luxem⸗
burgische Erbe beherrschen. So wurde Karl aus Rüchksichten
der Hausmachtspolitik zum emsigsten Beförderer der deutschen
Königswahl seines Sohnes.

Wenzel war am 26. Februar 1861 geboren. Kaum war
er zwölf Jahre alt, so begann Karl für ihn zu werben. Und
in der That war Eile und Anstrengung nötig; denn der Fall
war schwer. Wie lange war es her, daß man einen König
bei Lebzeiten eines anderen Königs oder auch eines Kaisers
gewählt hatte! Und wie jung war der Kandidat! Und die
Rechtsmeinung der Zeit lautete dahin, daß der Grundsatz der
Wahl überhaupt nicht gestatte, den Sohn auf den Vater folgen
zu lassen.

Gleichwohl gelangte Karl zum Ziele. Er machte Stim⸗
mung für die Wahl bei den Städten. Er wußte die wichtigsten
nichtkurfürstlichen Fürstengeschlechter durch Geld und Vorteile
seinem Anliegen guünstig zu stimmen. Er gewann endlich, frei—
        <pb n="376" />
        358 Dreizehutes Buch. Erstes Kapitel.
lich unter Verschleuderung fast der letzten wichtigen Reichs—
güter, auch die Kurfürsten. Zwar nicht mit Begeisterung, kaum
mit Wohlwollen, aber dennoch mit Stimmeneinheit ward
Wenzel schließlich am 10. Juni 1376 zu Frankfurt, eben fünf⸗
zehnjährig und damit mündig, gewählt. Und bald darauf,
schon am 6. Juli, folgte zu Aachen die Krönung.

Mit dem Papste Gregor RXI., der befürchtete, wenn ein
deutsches Erbkönigtum zu stande käme, das Recht zur Bestätigung
des römischen Königs zu verlieren, machten sich noch langwierige
Verhandlungen nötig. Im Februar 1378 erklärte sich Gregor
bereit, Wenzel in einem öffentlichen Konsistorium als römischen
König zu verkündigen, doch sollte dieser die Approbationsbulle
erst erhalten, nachdem er sich eidlich verpflichtet hätte, bei seinen
Lebzeiten keinen Nachfolger in Deutschland wählen zu lassen.
Die Bulle wurde ausgefertigt, und die Gesandten rüsteten sich
eben zur Heimkehr von Rom, da starb Gregor am 27. März
1378, bevor er sein Versprechen eingelöst und Wenzel bestätigt
hatte. Von dem neuerwählten Urban VI. hatten die Gesandten
gehofft, er werde alsbald die Verkündigung Wenzels vornehmen,
aber sie wurden schroff abgewiesen. Erst als Urban durch den
Abfall der französischen Kardinäle, der dann zur Aufstellung
des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon und zu dem
großen Schisma führte, seine Stellung unterwühlt fühlte, ließ
er sich herbei, Karls Wunsch zu erfüllen und Wenzel zu approbieren!.

So war noch kurz vor dem Tode Karls das große Ziel
erreicht: Wenzel war in aller Form und ohne Anstand von
irgendwelcher Seite her zum deutschen König gewählt worden;
unbestritten konnte er dem Vater folgen. Es war nach Karls
Anschauung gewiß der glänzendste Erfolg seiner Reichspolitik.
Freilich: diesem Erfolge war fast jede andere Einwirkung Karls
im Reiche dienstbar gemacht worden; und somit hatte diese
Politik ihren letzten Zielen nach schließlich nur den luxem⸗
burgischen Hausinteressen gegolten. Neben ihr aber waren all—
mählich wirr, regellos, doch kräftig und schon gegenseitigen

1 Steinherz, Das Schisma von 1378 und die Haltung Karls IV.
Mitteil. des österreich. Instituts 21, 599 639.
        <pb n="377" />
        Asnigtum und Kämpfe zwischen Fürster- Adel und Städten. 359
offenen Zusammenstoß drohend die abweichenden JInteressen der
Fürsten, der Städte, des Adels emporgewachsen.

II.
Die Entwicklung eines politischen Gegensatzes zwischen
Fürsten und Städten auf Grund abweichender wirtschaftlicher
und sozialer Schicksale reicht mindestens bis in die erste Hälfte
des 13. Jahrhunderts zurück: schon in der Reichsgesetzgebung
der zwanziger und dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts gelangte
er zum Ausdruck. Aber es dauerte noch mehr als vier Genera⸗
tionen, ehe er sich zu kriegerisch auszutragenden Feindseligkeiten
verschärfte.

Jünger ist der Gegensatz zwischen Adel und Städten. Im
13. Jahrhundert, in den Zeiten der blühenden Stadtherrschaft edler
Kaufmannsgeschlechter, bestand er fast noch nicht; diese Geschlechter
fühlten sich vielmehr der Hauptsache nach dem ländlichen Adel
noch sozial verbunden; und mannigfache Beziehungen der Ver⸗
schwägerung, der Edelbürgerschaft, des Pfahlbürgertums hielten
die herkömmlichen Zusammenhänge noch lange aufrecht.

Dieser Lage entsprechend traten Städte, Adel und selbst
Fürsten in der Reichspolitik des 13. Jahrhunderts gerade bei
entscheidenden Vorgängen noch vielfach geschlossen nebeneinander
auf: so in den rheinischen Bünden der Jahre 1254 und 1278,
sowie in dem Rostocker Bündnis des Jahres 12831. Diese
Vereinigungen, vornehmlich für oberste Reichszwecke, die Herbei⸗
führung gemeinen Friedens oder auch die Durchsetzung ein⸗
stimmiger Königswahlen geschlossen, nahmen leicht die herkömm⸗
liche Form des Landfriedens an; in dieser Ausbildung wurden
sie von der Zentralgewalt gern gesehen oder wenigstens geduldet.

Eine Anderung in diesen Zusammenhängen begann etwa
mit dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts.
Der Adel fing damals in einer großen Anzahl seiner Mit—
glieder an, wirtschaftlich und militärisch stärker zurückzugehen;

eine Menge edler Geschlechter erschien daher über kurz oder
S. Band III S. 288 f. und oben S. 147. 1
        <pb n="378" />
        360 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
lang der Unterthanschaft und dem Beamtendienst irgend eines
Landesherrn verfallen. Der reichsunmittelbar bleibende Rest
des Adels aber nahm die Richtung auf Ausbildung eines be—
sonderen Standes, der mit den Bürgerschaften der Städte
kaum noch engere Beziehungen hatte. Dies um so mehr, als
die größeren Städte während der gleichen Zeit eine Entwicklung
durchgemacht hatten, die sie überhaupt allen aristokratischen
Interessen entfremdete. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts
erschien in den meisten von ihnen die Herrschaft der edlen
Geschlechter bedroht; in Ulm ist es schon 1292, in Speier
1304 zu Zunftrevolutionen gekommen, in Augsburg ward im
Jahre 1301 eine demokratische Tyrannis noch eben durch kräftiges
Vorgehen gegen das starke Geschlecht der Stolzhirsche vermieden.
In die folgenden Jahrzehnte fällt dann die Höhezeit der Zunft⸗
bewegung wenigstens in den centralen Gebieten des Reiches?:
sie bedeutete für die äußere Politik der Städte ein allmäh—
liches Zerreißen der Bande, wodurch die Bürgerschaften früher
mit dem Adel verknüpft gewesen waren, und auch eine schärfere
Stellungnahme gegenüber den Fürsten.

Die Könige vor Ludwig dem Bayern verhielten sich zu
allen diesen Vorgängen nicht vollkommen auf gleiche Art; im
ganzen aber haben sie den Zeitraum, in dem die Städte wegen
innerer Umwandlungen nach außen weniger handlungsfähig
waren, zu ihrer finanziellen Ausbeutung auszunutzen gesucht,
anfangs mehr durch Steuerauflagen, später durch Verpfändung
der womöglich erhöhten städtischen Reichssteuern an dritte,
vornehmlich an Fürsten. Es begreift sich, daß namentlich die
zweite Maßregel in den Städten auf den entschiedensten Wider⸗
spruch stieß und zugleich wenig geeignet war, ein besseres Ver⸗
hältnis zwischen Fürsten und Städten anzubahnen.

Damit wurde es fast von Jahr zu Jahr gewisser, daß
die Gegensätze zwischen den großen sozialen Gruppen steigen
und schließblich zum Zusammenstoß führen würden.

1 S. oben S. 199.
        <pb n="379" />
        Aönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 361
Eine Wendung, die nochmals aufhaltend wirkte, trat mit
den Kämpfen Kaiser Ludwigs gegen die Kurie ein. Da ergaben
sich für das Reich noch einmal große gemeinschaftliche Ziele,
und die staatsrechtliche Stellungnahme des Kaisers, seine Be—
ziehungen zu den Lehren eines Marsilius und Occam brachten
ihn den zünftlerischen Städten näher; im Jahre 1339 ist
Ludwig zu Donauwörth, im Jahre 1340 zu Lindau und
Schwäbisch Hall persönlich für die Zunftbewegung eingetreten.
Die Frucht dieser Wendung war ein letztes gleichmäßiges Zu—
sammengehen von Fürsten, Adel und Städten wenigstens in den
größten Fragen der inneren Reichspolitik: ihm wurden der
Landfriede von Ulm (1831) für Schwaben sowie die rhei—
nischen, schwäbischen und fränkischen Landfrieden der Jahre
1338 und 1340, vor allem aber auch die Emanzipation der
Centralgewalt von der päpstlichen Bevormundung in den Be—
schlüssen von Rhense und Frankfurt verdankt!.

Allein mit dem Abschluß der Kämpfe gegen die Kurie
fiel das letzte einheitliche Ziel hinweg, darin sich alle Stände
nochmals unter der Führung des Königtums zusammenge⸗
funden hatten. In dem Augenblick, da Kaiser Ludwig in
Karl IV. einen Gegenkönig fand, mithin die Leitung seitens
der Centralgewalt zeitweis vollkommen aufhörte, fiel ein grelles
Licht auf die Lage, indem sich in Schwaben ein Adelsbund
gegen die Städte bildete und von diesen vernichtet ward.

Karl IV., von den Fürsten und dem Adel gegen die Städte
zum König erhoben, versuchte anfangs gleichwohl in die Fuß—
stapfen Kaiser Ludwigs zu treten; und in der That brachte er
es im Jahre 1350 noch zu einem schwäbischen Landfriedens⸗
bund, an dem Städte und Adel gleichen Anteil nahmen. In
der goldenen Bulle versuchte er dann, mit einem leisen Wider⸗
willen freilich gegen die Städte?, den eingenommenen Stand—
punkt festzuhalten, indem er das Verbot jener partikularen
Einungen durchsetzte, deren Zulassung sofort zum Kampfe zwischen

iS. oben S. 101 f.
S. oben S. 118 f. über die Aufhebung des Pfahlbürgerrechts.
        <pb n="380" />
        362 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
den unter sich verbündeten Herren vom Adel, den geeinten Städten
und den geeinten Fürsten geführt haben würde: nur Land—
friedensbünde, ihrer Natur nach sozial gemischte Buünde für
allgemeine Zwecke, sollten erlaubt sein. Und dementsprechend
hat der Kaiser auch noch im Jahre 1370 Versuche zur Er⸗
neuerung des schwäbischen Landfriedens vom Jahre 1850 ge⸗
macht und in dem darauf folgenden Jahre einen westfälischen
und einen thüringischen Landfrieden begründet.

Es waren Alte einer vernünftigen Reichspolitik. Aber
neben ihnen, sie weitaus überragend, drängte sich die Hauspolitik
des Kaisers hervor. Sie hat schließlich die längst drohenden
Bewitterwolken sozialer Kämpfe zur Entladung gebracht.

Im Jahre 1870 bedurfte der Kaiser, in Sachen der Er—
werbung Brandenburgs, eines süddeutschen Gegengewichts gegen
die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher, die ihn von
Brandenburg abdrängen wollten. Er fand es, indem er an
der Entstehung eines nur Städte umfassenden Bundes in
Schwaben mitwirkte und damit, gegen den Sinn der goldenen
Bulle, einen Wunsch der schwäbischen Städte befriedigte, dessen
früher schon einmal erreichter Ausführung er im Beginn seiner
Regierung schroff und erfolgreich entgegengetreten war. Nun
sollte dieser Bund freilich durch Einbeziehung nichtstädtischer
Elemente zum Landfrieden erweitert werden; indes es krat ihm
außer Städten nur noch der Graf von Helfenstein bei. Wohl
aber bildeten sich alsbald rein adlige Gegenbünde, die Gesell⸗
schaft mit dem Schwerte, die Gesellschaft mit der Krone, im
Jahre 18372 ein noch umfassenderer Verband des Adels zu Weißen⸗
horn gegen jedermann außer dem Kaiser, außer den bayerischen
Wittelsbachern und außer dem Grafen von Württemberg. Und
alsbald kam es zum Kampfe; am 7. April 1372 wurden die
Städte bei Altheim, nördlich von Ulm, geschlagen.

Der Kaiser, der jetzt Geld brauchte, um Summen, welche
ihn die Erwerbung Brandenburgs gekostet hatte, zu zahlen,
beutete darauf die Finanzkraft der Städte, mit denen er bisher
gegangen war, in merkwürdiger Weise aus. Er wahrte jetzt an—
scheinend seine Stellung als oberster Herr im Reiche; er verbot
        <pb n="381" />
        UAönigtum und KRämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 363
die Einung der Städte wie des Adels; statt dessen errichtete
er am 27. Mai 1373 einen neuen schwäbischen Landfrieden.
Aber zum Hauptmann dieses Friedens ernannte er den Grafen
von Württemberg, damals unbestritten den ersten Führer des
Adels; und er benutzte ihn wie die ihm unterstellte Friedens—
organisation, um den Städten schwere Geldforderungen zu
Gunsten der kaiserlichen Kasse aufzulegen. Ja er versuchte es
in diesem Zusammenhange mit dem seit alters verpönten Mittel,
Reichsstädte zu verpfänden, und verlieh außerdem dem Grafen
von Württemberg die niederschwäbische, dem Herzog Friedrich
von Bayern die beiden oberschwäbischen Landvogteien, deren
Besitz starke Rechte über die Reichsstädte in sich schloß.

Der kluge Kaiser hatte also, statt sich über den schwäbischen
Parteien zu halten, diese nacheinander für sich ausgenützt,
zuerst die Städte, dann den Adel; schließlich hatte er, indem er
Adel und Städte in Gegensatz zu einander brachte, die Verhält—
—I
eben im Begriffe, bei diesen die Königswahl seines Sohnes
Wenzel vorzubereiten.

Am schwersten getäuscht erschienen dabei aber doch die
Städte. Was, vermuteten sie, würde ihnen nunmehr die Wahl
Wenzels bringen? Zweifellos neue Lasten, wahrscheinlich auch
neue Verpfändungen zur Bezahlung der Wahlunkosten. Dem
wollten sie sich nicht aussetzen. Am 4. Juli 1376, einen Monat
etwa nach der Wahl Wenzels, verbanden sich darum unter der
Führung Ulms Konstanz, Ueberlingen, Lindau, St. Gallen,
Reutlingen, Rottweil, Memmingen und andere Städte zu einer
Einung gegen jedermann, der sie mit Schatzung, Versetzung
und dergleichen bedrängen wolle. Und Karl führte ihnen bald
darauf den Beweis für die Richtigkeit ihrer Maßregel. Auf
dem ersten Hoftage Wenzels zu Nürnberg verpfändete er an
Eberhard von Württemberg zur Belohnung dafür, daß dieser
Wenzel anerkannte, die Reichsschultheißenämter von Eßlingen
und Gmünd und die Reichsstadt Weil.

Darauf trat Weil nebst einigen weiteren Reichsstädten auch
seinerseits dem Bunde bei; und der Bund weigerte sich nun,
        <pb n="382" />
        364 Dreizehntes Buch. J Erstes Kapitel.
König Wenzel zu huldigen, es sei denn, daß Kaiser Karl seinen
Bestand und damit auch seine Zwecke als gesetzlich anerkenne.

Karl faßte dies Verfahren als Hochverrat auf, rückte mit
einem Heere vor Ulm — und mußte nach einiger Zeit vergeb⸗
licher Belagerung erfolglos wieder abziehen. Ulm und der Bund
aber sandten ihm ein übermütig höhnendes Manifest nach. Was
nun? Karl, wenig nach kriegerischen Lorbeeren dürstend, wünschte
mit den schwäbischen Dingen nichts mehr zu thun zu haben. Er
beauftragte die bayerischen Herzöge und Eberhard von Württem⸗—
berg mit der Exekution gegen den Bund und begnügte sich
persönlich mit diplomatischen Schritten, die darauf hinausliefen,
die dem Bunde noch nicht angehörigen Reichsstädte Süd—
deutschlands neutral zu erhalten. Aber während er in dieser
Richtung thätig war, zog sich Stephan von Bayern vom Kampfe
zurück, ward Graf Ulrich, Eberhards von Württemberg Sohn,
von den Städten bei Reutlingen am 14. Mai 1877 völlig geschlagen.

Jetzt blieb Karl nichts übrig, wollte er anders nicht selbst
kriegerisch einschreiten, als mit den Städten einen faulen
Frieden zu schließen. Es geschah zu Rotenburg a. d. Tauber
— denn schon hatten sich auch fränkische Städte dem Bunde
angeschlossen — Ende Mai 1377. Die Städte erlangten
die mittelbare Anerkennung ihres nach der goldenen Bulle
zweifellos ungesetzlichen Bundes; dafür huldigten sie Wenzel
als König.

Freilich sollte das nach Karls Absicht nicht das Ende der
Dinge sein. Mehr als bisher suchte er die Städte zu isolieren
und ihnen in Franken durch Aufrichtung eines Landfriedens
Abbruch zu thun, dann schickte er den Württemberger Grafen,
dem er von neuem einige kleinere Städte verpfändet hatte,
nochmals in den Kampf. Aber die Städte verbanden sich jetzt
mit den Habsburgern, die ihnen aus ihren vorderen Landen
zu Hilfe eilten; Graf Eberhard wurde gewaltig bedrängt —
es blieb ihm nichts übrig, als sich an den Kaiser um Hilfe zu
wenden —: und dieser ließ ihn wiederum fallen. Ein Friede
zu Nürnberg vom August 1378 bestätigte jetzt den Städten
auf Kosten Eberhards endgültig das Recht der Selbsthilfe und
        <pb n="383" />
        Usönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 3685
damit mittelbar ihren Bund; der Kaiser überließ es den
sozialen und politischen Gegensätzen in Schwaben, sich unter
sich auseinanderzusetzen: es war der Bankerutt der monarchischen
Gewalt in ihrer führenden Stellung gegenüber den wichtigsten
sozialen Vorgängen der nationalen Geschichte.

Bald darauf, am 29. November 1378, ist Kaiser Karl
gestorben.

III.
König Wenzel, halb widerwillig gewählt, jung, unerfahren,
von vornherein weit weniger angesehen als sein kluger Vater,
hatte bald mit fürstlichen Plänen zu kämpfen, die auf eine
andere Ordnung des Reichsregiments durch eine Statthalter⸗
schaft, wenn nicht gar schon auf Absetzung des Königs hinaus⸗
liefen. Es war eine Lage, die ihn, trotz aller Sympathien,
die er von Standesinteressen aus zunächst für die Fürsten
hegte, dennoch vielleicht den Städten besonders geneigt machen
tonnte. Von dieser Berechnung aus suchten sich ihm die
schwäbischen Städte schon früh zu nähern; auf dem Frankfurter
Reichstage des Monats Februar 1379 schlugen sie ihm vor, er
solle ihren Bund bestätigen, wogegen sie sich zum Kampfe gegen
jeden Gegenkönig verpflichten würden, der ihn vom Reiche
drängen wolle. Wenzel schwankte gegenüber dem verlockenden
Angebot; schließlich aber überwogen die alten fürstlichen Nei—
gungen. Das einzige Ergebnis der lang hin und her gezogenen
Verhandlungen war, daß man sich jetzt im ganzen Lande und
in allen führenden Ständen der vorhandenen Gegensätze deut—
licher als bisher bewußt ward: waren sie vorläufig nur in
Schwaben entfesselt, so durchdrang mindestens ihre Kenntnis
nunmehr das Reich.

Es war eine Lage, die namentlich den Adel, dessen einzelne
Mitglieder ohne Einung völlig widerstandsunfähig waren, zu
gegenseitigen Verbindungen veranlassen mußte: rasch entstanden
in Süddeutschland die Gesellschaften von St. Wilhelm, vom
Löwen, vom Georgenschild, in Hessen die Hörner, in Westfalen
die Falkener, in der Wetterau die Einung vom brimmenden
        <pb n="384" />
        366 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
Löwen, die sich, auch Fürsten umfassend, bald über ganz Süd⸗
deutschland bis zu den Alpen hin ausdehnte. Es waͤr eine
Mobilmachung des ritterschaftlichen Adels, wo immer nur er
von Bedeutung war.

Der Eindruck, den diese Vorgänge auf die Städte machten,
war stark und nachhaltig. Der schwäbische Städtebund hatte
sich ursprünglich seiner Begründung und Zusammensetzung nach
nicht so sehr gegen den Adel gekehrt, wie gegen den Kaiser: man
war zusammengetreten, um nicht von Karl oder Wenzel widerrecht⸗
lich versetzt und geschatzt zu werden. So war es natürlich, daß
dem Bunde zunächst fast nur die Reichsstädte angehörten, für
welche allein die Gefahr einer Pfandschaft oder Besteuerung von
Reichswegen drohte. Die großen Bischofsstädte dagegen, die
nicht Reichsstädte waren, sondern nur unschatzbare und darum
unverpfändbare Freistädte, Augsburg, Basel, Straßburg, Worms,
Speier, Mainz, sowie andere Nichtreichsstädte hatten sich bisher
vom Bunde fern gehalten. Nun hatte sich freilich noch zu
Lebzeiten Karls IV. der Gegensatz bereits soweit gedreht, daß
man wohl einzusehen begann, der schwäbische Bund kämpfe
nicht bloß, um sich gegen Besteuerung oder Verpfändung durch
den König zu sichern, sondern noch mehr für die städtische Frei—
heit im allgemeinen. Allein völlig klar trat dieser Gedanke
doch erst jetzt hervor. Gegen die drohende Stellung des Adels,
unter dessen unberechtigten Zoll- und Geleitsforderungen wie
roher Plünderungssucht der Handel aller Städte in durch⸗
schnittlich gleicher Weise litt, war das städtische Interesse
überall das gleiche: hier begründete die verschiedenartige Stellung
der Städte zum Reiche keinen Unterschied mehr. Dementsprechend
konnte es sich jetzt nur noch um gemeinsame Gegenmaßregeln
aller Großstädte handeln: die Spannung auf bürgerlicher Seite,
bisher auf Schwaben beschränkt, erweiterte sich auf alle ver—
kehrsreichen Gegenden mindestens des zentralen Deutschlands.

Im Elsaß verbanden sich am 14. August 1379 alle
größeren Städte dem heiligen Reiche zu Ehren wegen kuntlicher
gefaren; und bald darauf tauchte der Gedanke auf, einen
zrößeren rheinischen Bund zu begründen, nachdem man den
        <pb n="385" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 367
König mit Klagen über die Rittergesellschaften vergebens
bestürmt hatte. Am 20. März 1881 traten die Städte des
Elsasses und der Wetterau, sowie die vier Freistädte Mainz,
Worms, Speier und Straßburg zu einem Bunde zusammen,
der sich trotz seiner Landfriedensformen und einer Zusammen⸗
setzung, die auch Fürsten und Herren zuließ, doch wesentlich gegen
die Ritter wandte. Schon die Thatsache zeigt es, daß man
alsbald in Koalitionsverhandlungen mit dem schwäbischen
Bunde eintrat. Sie führten am 17. Juni 1381 zum Ziel:
beide Bünde, die im übrigen selbständig blieben, verpflichteten
sich zu gemeinsamer Hilfe.

So waren die Städte in stolzer Macht geeint; klar
zum Gefecht gleichsam standen ihre Bünde da: wer würde sie
angreifen?

Der Adel hielt einstweilen zurück; die rheinischen Kur—
fürsten schlossei am 23. Juni 1881 einen Bund gegen
mancherleis geselleschefte von steten und andern luten
und verboten ihren Unterthanen den Eintritt in diese Gesell—
schaften; König Wenzel suchte zu vermitteln.

Der Schritt Wenzels ist von höchstem Interesse. Er
legte auf einem Frankfurter Reichsstag im September 1381
einen Landfriedensentwurf vor, der den ersten systematisch
durchgeführten Gedanken einer regionalen und teilweis födera—
tiven Einteilung des Reichs für Friedenszwecke enthielt: in dem
Augenblicke, da das Reich gesprengt zu werden drohte, sollte
man in gemeinsamer Beratung aller Stände zum erstenmale
die Grundlagen einer künftigen verfassungsmäßigen Neubildung
erwägen. Freilich, von Erfolg war der Vorschlag nicht; dazu
war er zu sehr in fürstlichem Interesse gehalten, wie er denn
auch von fürstlicher Seite her dem Könige an die Hand gegeben
worden ist; die Städte lehnten ihn ab, ohne übrigens mit einem
Gegenvorschlage durchdringen zu können. So blieb den inneren
Gegensätzen ihr Lauf, und er führte zur Schärfe des Schwertes.

Zunächst handelte es sich um Ritterbünde und Städte.
Im Herbst 1881 kam es zwischen ihnen zum Kampfe. Er ver⸗
lief glücklich für die Städte am Rhein; einige Burgen wurden
        <pb n="386" />
        368 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
gebrochen, dann zog fich der Adel verschüchtert zurück. Er
verlief anfangs noch glücklicher für die Städte in Schwaben.
Allein im entscheidenden Augenblick, da die Unterwerfung des
Adels auch hier bereits in Aussicht stand, mischte sich Herzog
Leopold von sterreich, der kühnste Vertreter der fürstlichen
Gewalten in Süddeutschland, anfangs aus eignem Antrieb,
später auch als Beauftragter König Wenzels ein und zwang
die Städte zu einem Waffenstillstand und danach, zu Ehingen,
zu einer Sühne in Form eines Landfriedens, und diese Sühne
brachte die Städte um die Frucht ihrer Erfolge.

Damit war klar geworden, was vorauszusehen war: im
kritischen Zeitpunkt fand der Adel die Sympathien der Fürsten,
ja im Hintergrunde einigermaßen auch die des Königs: die
demokratischen Gewalten der Städte trafen schließlich, nach
einigen Plänkeleien mit der adligen Aristokratie, auf die
fürstlich-aristokratischen Gewalten; und nur die Stellung der
monarchischen Gewalt zu diesem jetzt so vereinfachten demo⸗
kratisch-aristokratischen Gegensatze war noch nicht völlig frei
von Schwankungen.

Während damit beide Parteien, Städte und Fürsten, zum
kommenden Kampfe zu rüsten hatten, konnte das Königtum, an
sich schon fast machtlos, aber jetzt in der Lage des Züngleins
an der Wage, noch einmal eine gewisse, vielleicht sogar zeitweis
eine große Bedeutung erhalten. König Wenzel erkanute das
wohl. Aber wie nutzte er die Lage aus!

Zunächst versuchte er es noch einmal mit einem Land—
friedensplane nach Art des Frankfurter vom September 1881:
es war eine einseitige Begünstigung des Fürstentums, der sich
die Städte wiederum nicht fügten, die vielmehr nur eine noch
dauerhaftere Organisation ihrer Einungen zur Folge hatte.
Nichtsdestoweniger nahm Wenzel den gescheiterten Landfriedens—
plan zu Nurnberg im März 1383 nochmals auf, nunmehr unter
einigem, großenteils freilich nur scheinbarem Entgegenkommen
gegenüber den Städten. Es war ein im Sinne der Versöhnung
der sozialen Interessen gleich erfolgloser Schritt, wie die früheren.
Nur die Stadt Basel, und auch diese nur auf kurze Zeit, trat
        <pb n="387" />
        Königtum und Rämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 369
dem Bunde bei; im übrigen befanden sich in ihm nur Fürsten
und Herren. Aber schon war es wieder zweifelhaft, ob Wenzel
diesen letzten Versuch nur aus Interesse am Reich unternommen
hatte. Rücksichten auf seine Hauspolitik legten ihm damals
einen Romzug nahe; hierfür waren vor allem die Fürsten zu
zewinnen; darum kam er ihnen im Reiche unter der Maske
allgemeiner Landfriedenspläne entgegen. Freilich, den ge⸗
wünschten Erfolg hatte er nicht: die im Nurnberger Landfrieden
geeinten Fürsten und Herren betrachteten ihn trotz allem als neben⸗
sächliche Figur; sie beschlossen wohl, ihm auch fürder zu dienen,
aber nur diesseits der Alpen.

Der König, der so seine eigentlichen Absichten gescheitert
sah, begann nun endlich ernst und ehrlich zwischen Fürsten
und Städten zu vermitteln. Es war, sollte dies überhaupt ge—
schehen, hohe Zeit. Denn inzwischen war die Ehinger Sühne
abgelaufen; in Schwaben standen die Parteien schneidig und
gerüstet gegeneinander; überall schürten die überwundenen Ritter
bei den Fürsten, und in den Städten säte die adlige Stifts—
geistlichkeit Unfrieden und Arger. Aber konnte ein Vermittlungs⸗
versuch noch Erfolg haben gerade seitens Wenzels, dessen
Eigennutz in den bisher geführten Verhandlungen nicht ver—
borgen geblieben war? Die Fürsten zogen sich von ihm zurück,
sobald er sich den Städten ein wenig näherte; sie trugen sich
wieder einmal mit Absetzungsgedanken, und wohl nur die That—
sache, daß ihre Pläne dem Könige durch die Städte vorzeitig
hinterbracht wurden, hinderte sie an deren Ausführung. So
verlor der König von Tag zu Tage an Stellung; er befand
sich haltlos zwischen den beiden Parteien, und alles, was er
schließlich, noch dazu meistens durch Vermittlung des Pfalz⸗
grafen Ruprecht, erreichte, war ein lahmer Waffenstillstand, wie
er in der sogenannten Heidelberger Stallung vom 26. Juli 1384
vorliegt. Danach sollte ein nach Art der Ehinger Sühne ge—
dachter, aber äußerst schwach organisierter Landfriede Fürsten
und Städte bis zum 17. Mai 1388 pereinen; zugleich war
der Versuch gemacht worden, einige besonders strittige Punkte

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 24
        <pb n="388" />
        370 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
zwischen Fürsten und Städten, z. B. die Frage der Pfahlbürger,
durch organische Bestimmungen zu beseitigen. Allein die Städte,
stolz, künftigen Sieges gewiß, noch immer an Anhang zunehmend,
hatten sich auf diese Bestimmungen nur moralisch verpflichtet:
sie wollten, meinten sie, daheim dafür sorgen, daß wegen dieser
Punkte keine Klage vor den König komme.

Im ganzen hatte die Vermittlung des Königs keinen
Erfolg gehabt; unsicher blieb alles und schwankend. Verunglückt
aber war sie, weil Wenzel mindestens zu Anfang seinen Haus—
interessen einen unberechtigten Einfluß auf die Reichspolitik
gestattet hatte. Was sollte jetzt das Ende sein?

Die Lösung der nun schon jahrelang dauernden Spannung
kam von gänzlich unerwarteter Seite her.

Die Juden waren während des früheren Mittelalters im
deutschen Lande durchaus angesehene Fremde gewesen. Sie
besaßen nicht unbedeutenden Grundbesitz; sie waren aufs stärkste
am Warenhandel beteiligt. Eine Verschlechterung ihrer Lage
trat erst ein, als sich ein eigenständiger Handel der Nation zu
entwickeln begann und damit durch die Konkurrenz des deutschen
Kaufmanns ihr altes Handelsprivilegium gebrochen ward. Es
geschah frühestens mit dem Ende des 11. Jahrhunderts; von dieser
Zeit an beginnen die Judenverfolgungen; in Köln zeigt sich die erste
gesetzliche Beschränkung der Juden um 1150; mit dem Jahre 1180
etwa setzt die gesonderte Behandlung ihrer Immobiliargeschäfte ein.

Nachdem die Juden auf dem Gebiete des Warenhandels
von den einheimischen Kaufleuten geworfen worden waren,
widmeten sie sich mehr als bisher und bald ziemlich aus—
schließlich dem Pfand- und dem Darlehnsgeschäft. Zu wuchern
waren sie rechtlich gleichsam privilegiert: den Christen war das
Zinsnehmen durch das kanonische Recht verboten, und die nach
deutschem Recht lebenden Kaufleute konnten bei den hier ein—
schlagenden eigenartigen Bestimmungen dieses Rechts Pfand—
geschäfte nur unter großem Risiko unternehmen. So begann
denn der arme Jude mit Leihgeschäften auf Faustpfand, ging
darauf zu Briefdarlehen über und widmete sich schließlich dem
Immobiliardarlehen; auf diesem Wege konnte er es bei einiger
        <pb n="389" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 371
Sparsamkeit infolge des außerordentlich hohen Zinsfußes leicht
zu Vermögen bringen.

In der That findet man im Beginn des 14. Jahrhunderts
überall in Stadt und Land bis hinab in kleine Flecken, ja
Dörfer vermögende Juden sitzen; nicht selten betrieben sie ihre
Geschäfte in Konsortien, deren Hauptteilhaber dann in größeren
Städten wohnten. Es war eine wohlorganisierte Auswucherung
des gesamten Landes. Nun hatten sich hier und da die Landes—
herren, denen der territoriale Judenschutz bereits vielfach
an Stelle des Reichsschutzes zugefallen war, diese Lage zu nutze
gemacht, indem sie die Juden von Zeit zu Zeit gründlich
schatzten oder gar wohl ständig mit ihren Kapitalien in die
Finanzverwaltung des Landes als Gläubiger hineinzogen: so
preßten sie den voll gesogenen Schwamm zu ihren Gunflen aus.
Allein dies System hatte mit der Mitte des Jahrhunderts eine
furchtbare Unterbrechung erfahren. Die Zeit des s chwarzen Todes
und der Geißelfahrten war auch die Zeit der Judenschlachten
gewesen; entsetzlich hatte man das verhaßte Volk heimgesucht;
ihr Gut war nach dem Ausdruck eines elsässischen Chronisten
das Gift gewesen, das sie getötet hatte!.

Die Folge war, daß die Juden auf dem platten Lande fast
ganz verschwunden waren; was überlebte, zog hinter die Mauern
der großen Städte, vor allem der Reichsstädte, wo der König
zumeist noch den Judenschutz übte. Von hier aber begann die
zähe Nation bald von neuem das Land auszuwuchern; schon
nach einer Generation war die Lage hier und da wiederum
unerträglich; ein so ruhiger Mann wie Heinrich von Langenstein
konnte bereits um das Jahr 13892 im Reichtum der Juden
das sicherste Anzeichen für das Nahen des Entchrists erblicken.

Unter diesen Umständen lag es nahe, die Juden wiederum
zur Ader zu lassen; und diese Aufgabe fiel jetzt naturgemäß
mehr den großen Städten zu und mit ihnen dem König.

Wenzel war nicht der Mann, eine so günstige Gelegenheit
zum Erwerbe von Geld zu übersehen, zumal er desselben um

S. dazu oben S. 264 f.
        <pb n="390" />
        372 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
das Jahr 1388 in Sachen seiner Hauspolitik aufs dringendste
bedurfte. Er wandte sich, seinen Neigungen entsprechend, zu⸗
nächst an die Fürsten: sie sollten ihm einen Zehnt von dem
Vermögen der Juden ihrer Landstädte bewilligen. Aber die
hörten ihn nicht. So galt es erst recht, die Reichsstädte in
Anspruch zu nehmen. Und diese griffen — es war im Sommer
1385, ein Jahr nach der Heidelberger Stallung — begierig zu:
zogen sie doch so den König auf ihre Seite. Am 16. Juli 1885
wurde zu Ulm die Plünderung der Juden in den böhmischen
Ländern und im Gebiet der Städtebünde, vor allem des
schwäbischen Bundes, beschlossen. Und tapfer ist sie in Böhmen
wie in etwa vierzig Städten des Reiches ausgeführt worden. In
Nürnberg, von wo wir genauere Nachrichten besitzen, nahm die
Stadt den Juden die Schuldurkunden ab und trieb die in
ihnen verzeichneten Summen ein, und zwar von den Forderungen
des letzten Jahres das Kapital ohne Zinsen, von älteren
Forderungen dreiviertel des Kapitals einschließlich der Zinsen.
Waren die Summen eingegangen, so wurde mit den Juden
darüber verhandelt, unter welchem Anteil ihrerseits die Stadt
jedem einzelnen die gemachte Einnahme abtreten werde.

So wurde ein Erkleckliches von den Juden erzielt; die
Städte machten dabei das Hauptgeschäft, Nürnberg allein z. B.
gewann 80000 Gulden, im heutigen Geldwert etwa 2 Millionen
Mark; aber auch Wenzel strich als ihm zukommenden Anteil von
den Städten die hübsche Summe von 40000 Gulden ein.

Über die Art dieses Vorgehens ist hier vom sittlichen
Standpunkte aus nicht zu urteilen; politisch war es von
größter Bedeutung, da es den König auf die Seite der Städte
führte und damit die Spannung der deutschen Verhältnisse in
kriegerischer Richtung zu lösen begann. Und wie waren die
Städte durch diese finanzielle Judenschlacht für eine künftige
Kriegsführung in ihren Mitteln erstarkt! Der Sieg schien
ihnen sicher.

Zum Ausbruche aber kam der Kampf zwischen Fürsten
und Städten zunächst im Süden, auf Grund von Macht-—
derschiebungen, die sich in der Schweiz angebahnt hatten.
        <pb n="391" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Eürsten, Adel und Städten. 378
Wir kennen die habsburgische Politik gegenüber der
Schweiz; sie lief darauf hinaus, durch Eroberung von eid—
genössischem Boden den Zusammenhang der vorderösterreichischen
Gebiete auf der schweizerischen Hochebene, im Schwarzwald und
am Oberrhein mit dem Hauptlande in den Ostalpen und an
der Donau herzustellen!. Diese Politik gelangte nun unter dem
kühnen und ehrgeizigen Herzog Leopold III. zu besonders
lebendiger Durchführung. Leopold hatte im Jahre 1379 seinen
ilteren Bruder Albrecht III. zur Teilung der habsburgischen
Länder gezwungen; dabei waren ihm alle Länder außer dem
eigentlichen Osterreich zugefallen, so namentlich Tirol und
Vorderösterreich: niemandem mußte der Kampf gegen die Schweiz
näher liegen, als ihm. Die Eidgenossen übersahen diesen Zu—
sammenhang sehr wohl, um so mehr, als Leopold auch sonst nach
allen Seiten hin ausgriff; er suchte Treviso zu gewinnen, er
brachte die Grafschaft Hohenberg käuflich an sich.

Leopold war nun aber auch einer der gefährlichsten Gegner
der süddeutschen Städte: er hatte den schwäbischen Bund um
die Erfolge seines Sieges über den Adel gebracht?.

Bei dieser Lage ergab sich eine Koalition des schwäbischen
und damit auch des rheinischen Städtebundes mit der Eid—⸗
zenossenschaft gleichsam von selbst, wenigstens soweit deren Glieder
städtischen Charakters waren; am 21. Februar 1885 ward fie
zu Konstanz geschlossen; bald darauf trat ihr auch noch die Stadt
Mühlhausen bei, die von Vorderösterreich her Gefahr fürchtete.
Die Einung lautete wenigstens für die Eidgenossen und die
schwäbischen Städte auf weitgehende Pflichten gegenseitiger
Unterstützung im Kriegsfall.

Und bald kamen die Eidgenossen in die Lage, die Hilfe
der Städte zu beanspruchen. Im Jahre 1886 drang Herzog
Leopold mit einem glänzenden Heere von Fürsten und Rittern
gegen die Schweiz vor; 165 Absagebriefe hatten die Eidgenossen
erhalten, darunter auch solche von Baden und Württemberg.

S. oben S. 129.
2 S. oben S. 368.
        <pb n="392" />
        374 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
Aber dem Anfang und der Vorbereitung des Feldzuges ent⸗
sprach nicht sein Verlauf. Das fürstlich-adlige Heer ward bei
Sempach am 9. Juli 1386 von den Schweizer Bauern so gut
wie vernichtet, sein Führer Leopold fiel, und auch in einem
Nachspiel des Kampfes siegten die Eidgenossen, bei Näfels, am
9. April 1888. Der Friede des folgenden Jahres brachte der
Schweiz die volle Anerkennung ihrer Selbständigkeit seitens der
Habsburger: der Versuch der aristokratischen Gewalten des
Südens, der bäuerlich-städtischen Demokratie der Alpen Herr
zu werden, erschien gescheitert.

Inzwischen waren die Dinge im centralen Deutschland
oöllig entgegengesetzt verlaufen.

Zunächst waren die schwäbischen Städte den Eidgenossen
nicht zu Hilfe gekommen. Sie wurden teilweis durch Drohungen
und Ansprüche Leopolds und der ihm verbündeten Fürsten
eingeschüchtert, teilweis fehlte ihren Kriegsauszügen, wie sie
sich zumeist aus Zunftbrüdern zusammensetzten, die treibende
Kraft zu entfernteren Unternehmungen: nur in der Nähe
der Heimat und zu großen Stößen in Zeiten äußerster Not
waren sie brauchbar; teilweis endlich war die städtische
Diplomatie energischer, von jeder Engherzigkeit freier Politik
nur selten fähig.

Es waren Eigenschaften, die zugleich für den Kampf in
Schwaben, Franken und am Rhein trotz aller finanzieller Über—
macht der Städte ungünstige Ausfichten eröffneten. Und auch
der Übertritt König Wenzels auf die Seite der Städte,
wie er sich im Frühjahr des Jahres 1387 offen vollzog,
konnte diese innere Unterlegenheit der Städte gegenüber den
Fürsten nicht wett machen.

Der Kampf ward im Jahre 1888 nach einem an sich
unbedeutenden Vorfall eröffnet. Die Herzöge Friedrich und
Stephan von Bayern hatten den Erzbischof Piligrim von
Salzburg, der zu den Städten hielt, in Reitenhaslach trügerisch
gefangen genommen. Darauf sagte der Städtebund am
17. Januar 1388 den Herzögen von Bayern auf; und mit ihm
trat auch Wenzel in den Kampf ein. Das war daun das Signal
        <pb n="393" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 375
zu einem allgemeinen, bald das ganze centrale Deutschland durch—
tobenden Kriege der Fürsten und Städte gegeneinander.
Bald zeigte sich dabei, daß die Fürsten den Städten überlegen
waren, nicht an Mitteln, wohl aber an sicherem Zugreifen und
wohl entwickelter Thatkraft. Die Städte kamen sich gegen—
seitig nur wenig zu Hilfe; ihre Angriffe auf adlige und fürstliche
Burgen mißlangen vielfach; schließlich wurden sie am 28. August
bei Döffingen, am 6. November bei Worms empfindlich ge⸗
schlagen.

Es war das unerwartet rasche Ende des großen Kampfes, der
so lange gedroht hatte. Schneller, als man irgend vermutet hätte,
ergaben sich die Städte in das Los der Besiegten. Es war
zugleich der Entscheid über die Frage, ob in der deutschen Ent—
wicklung das republikanische Element eine wichtigere Rolle zu
spielen berufen sei. Sie wurde glatt verneint, wenngleich die
Rivalitäten, ja die Kämpfe zwischen Städten und Fürsten
mindestens noch das ganze 15. Jahrhundert angefüllt und
seine erste Hälfte sogar noch bis zu einem gewissen Grade be—
herrscht haben.

König Wenzel aber hatte sich, sobald er den Lauf der
Dinge sah, von den Städten zurückgezogen, um von neuem den
Versuch zu machen, eine Stellung über den Parteien einzu⸗
nehmen. Freilich ist ihm seine bürgerliche Parteinahme von
den Fürsten niemals vergessen worden.

Zum Frühjahr 18389 berief er einen Reichstag nach Eger.
Hier wurden die Folgerungen aus den Vorgängen des Jahres
1388 gezogen. Neben einer Fülle von Einzelverhandlungen, in
denen der Friedenszustand zwischen den vielen Kriegführenden wieder
hergestellt ward, wurde das Verbot des Pfahlbürgertums er⸗
neuert und der allgemeine Grundsatz ausgesprochen, daß alle
Einungen aufhören sollten: es war das Ende der städtischen
Herrlichkeit. Über die Menge der nunmehr unverbunden neben⸗
einanderstehenden Reichsstände aber wurde ein allgemeiner Land—
frieden gespannt von ausgesprochen föderativem Charakter. Das
Reich sollte in Landfriedensbezirke geteilt werden; für die
oberste Wahrung der Ruhe sollte ein Neuner-Kollegium sorgen,
        <pb n="394" />
        376 J Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
zusammengesetzt aus vier Vertretern der Fürsten und vier Ver—
tretern der Städte, unter dem Vorsitz des Königs.

Der Landfriede ist in dieser Form freilich nicht zur Aus⸗
führung gelangt; es wäre eine Verschiebung der Verfassung zu
Ungunsten der monarchischen Gewalt gewesen, wie sie auch nach
den unbesorgten Jahren Karls IV. und den bösen Tagen
Wenzels noch nicht möglich erschien. Erst um zwei bis drei
Generationen später, nach noch weiterem Verfall der könig⸗
lichen Gewalten, sind die Keime wahrhaft föderativer Ver—
fassungsbildung aufgegangen. Bezeichnend aber ist, daß sie
jetzt, in den Zeiten des regellosen, vom Königtum kaum
noch beeinflußten Kampfes der führenden sozialen Mächte,
zum erstenmale deutlich hervortraten. Indem Fürsten und
Städte, frei von den Fesseln einer sie gängelnden monarchischen
Gewalt, ihre Kräfte erprobten, strebten sie noch während des
Wettbewerbs untereinander doch schon gemeinsam nach der
höchsten Gewalt; und sie begriffen bereits, daß sie dieselbe nach
dem Falle des Königtums kaum anders als in föderativer
Einigkeit würden erreichen können. Über allem Streit des Tages
winkte damit für die Zukunft das Ideal eines neuen Staates,
in dessen Leitung die sozialen Gegensätze ihre Auslösung und
Versöhnung zu finden imstande sein würden.

Das Königtum freilich konnte für einen solchen Staat
kaum noch von Bedeutung sein. Und war es denn für den
Staat der Gegenwart noch eine wahrhaft wirksame Kraft?

IV.
Mit der Thronbesteigung Wenzels fiel zeitlich der Beginn
des großen kirchlichen Schismas fast zusammen. Am 27. März
1378 war Gregor XIJ. zu Rom gestorben; ihm folgte zunächst,
ein Italiener, wie es die Römer verlangt hatten, in tumul⸗
tuarischer Wahl Urban VI. Aber sein hochmütiger Eigensinn
und französische Einflüsterungen beschworen bald die Wahl eines
neuen Papstes herauf, des Kardinals Robert von Genf,
Clemens' VII.
        <pb n="395" />
        Rönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 377
Karl IV. hatte sich, nachdem Urban ihm seinen Wunsch
erfüllt, offen auf dessen Seite gestellt und durch eine kluge
Interventionspolitik dem Gegenpapst Abbruch zu thun gesucht!.
Jetzt war die Frage, was Wenzel thun werde.

Bald zeigte sich, daß für ihn auch in diesem, Deutschland
als Träger der weltlichen Universalgewalt besonders berührenden
Falle nur Interessen der Hauspolitik vorhanden waren. In
dieser Richtung kamen folgende Verhältnisse in Betracht:

Einerseits war Sigmund, Wenzels jüngerer Bruder, mit
Maria, der vermutlichen Erbin Polens und Ungarns, einer
Tochter König Ludwigs des Großen, verlobt?. Daraufhin er⸗
warteten das luxemburgische Haus wie Ludwig Sigmunds
Nachfolge in beiden Reichen. Nun war aber außerdem noch
ein anderer Prätendent vorhanden, Karl von Durazzo. Dieser
konnte gleichzeitig Ansprüche auf Neapel geltend machen. Ihn
suchten nun die Luxemburger wie Ludwig in der Richtung auf
Reapel um so mehr abzudrängen, als Johanna, die Königin
von Neapel, ihren Gemahl, Ludwigs Bruder, im Jahre 1345
aufs grausamste hatte umbringen lassen. Nun stand aber
Johanna auf seiten Clemens' VII.: Grund genug, daß sich
Ludwig wie Wenzel zu Urban VI. hingezogen fühlten.

Andererseits war die zweite Tochter König Ludwigs, Hedwig,
derlobt mit Wilhelm, einem Sohne Herzog Leopolds von sterreich.
Konnte da nicht Wilhelm, wenn anders Leopold die Verhältnisse im
Osten scharf ins Auge faßte, ein Nebenbuhler Sigmunds werden?
Es galt also für die Luxemburger, die Habsburger im Westen zu
beschäftigen: darum sah sie Wenzel gern in die Kämpfe zwischen
Adel, Städten und Fürsten eingreifen, und Herzog Leopold
handelte hier zeitweis geradezu in seinem Auftrag. Außerdem aber
stand Leopold in Sachen des Schismas auf seiten Clemens' VII.:
so war es für Wenzel unmöglich, diesem Papste schroff ent—
gegenzutreten, ohne das für die luxemburgische Hauspolitik
wünschenswerte Verhältnis zu Leopold in Frage zu stellen.

Aus alledem ging für Wenzel als Ziel des Handelns
hervor, zwischen den Päpsten zu lavieren.

1 S. oben S. 358. — 2 S. oben S. 356.
        <pb n="396" />
        378 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
Lag das aber im Interesse des Reiches?

Die Wirkungen des Schismas waren im Reiche anfangs
verheerend gewesen, mehr, als die Folgen der letzten zwie—
spältigen Königswahlen. In vielen Städten waren Zwistig⸗
keiten häßlichster Art ausgebrochen, falls die Bürgerschaft dem
einen, der Klerus dem andern Papste anhing, und in einer
Reihe von Bistümern, namentlich an den Grenzen des Reiches,
war es zu doppelter Besetzung der Bischofsstühle, zu Schismen
im kleinen gekommen. Doch klärten sich die Zustände allmählich
fast völlig zu Gunsten Urbans, der sich überhaupt zum Papst
der germanischen Nationen entwickelte, während Clemens mit
Ausnahme einiger ghibellinischer Gegenden Oberitaliens und
Portugals bei den Romanen Anhang fand: ein erstes Zeichen
nationaler Spaltungen innerhalb der universalen Kirche— Im
Reiche blieb schließlich elementisch nur Leopold von Osterreich,
und schwankend verhielten sich die Länder der Westgrenze: Luxem⸗
burg, Metz, Toul, Verdun — außerdem aber das von einem
Schisma durchtobte Mainz, der vornehmste Bischofssitz des Reiches,
das Fürstentum der ersten Kur. Unter diesen Umständen war
die Stellungnahme der deutschen Nation in dieser damals
wichtigsten Frage der allgemeinen Politik entschieden, sobald
es gelang, auch Mainz für Urban zu gewinnen; Maßregeln in
diesem Sinne waren mithin ein dringendes Bedürfnis.

König Wenzel begriff das wohl; auf seinem ersten Reichs⸗
tage zu Frankfurt erklärte er sich am 27. Februar 1379 mit
den rheinischen Kurfürsten für Ludwig von Meißen, den
Mainzer Erzbischof, welcher dem Papst Urban anhing. Das
schloß nun rechtlich die Herrschaft Adolfs, des clementischen
Mainzer Erzbischofs, aus, und da dieser sich im thatsächlichen
Besitze des Erzstiftes befand, so wäre es, seitdem Adolf sich
öffentlich fuür Clemens VII. erklärt hatte, Pflicht des Königs
gewesen, ihn thatsächlich daraus zu entfernen. Der Avignoneser
hatte jedoch mehr Anhänger in Deutschland, als man hätte
denken sollen, und so handelte Wenzel wohl klug, wenn er sich
zunächst mit einer platonischen Erklärung gegen ihn begnügte
und energische Schritte gegen die Clementiner ablehnte.
        <pb n="397" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 8379
Da schlossen die übrigen drei rheinischen Kurfürsten von Köln,
Trier und Pfalz am 11. Januar 1380 einen Bund zu Oberwesel,
in dem fie Urban nochmals anerkannten und zugleich auf kriege—
rischem Wege dessen allgemeine Anerkennung im Reiche zu er—
zwingen beschlossen: es war ein zur Einschüchterung Adolfs von
Mainz unternommener Schritt, mit dem sich die Kurfürsten auf
eigene Faust der kirchlichen Reichspolitik bemächtigten. Und zu—
gleich schrieben sie an den König nach Prag im Tone bittersten
Vorwurfs: er habe keine Liebe zum Reich, er solle bis zum 4. März
1380 an den Rhein kommen; und ihre Gesandten wiesen sie an,
ein föderatives Regiment der Kurfürsten zu verlangen, falls sich
der König nicht bald selbst der Regierung annähme.

Jetzt konnte Wenzel nicht umhin, an den Rhein zu gehen;
am 15. April 1880 hielt er einen Reichstag zu Frankfurt.
Aber wiederum über seinen Kopf hinweg erklärte sich jetzt eine
Anzahl von Städten, darunter auch Mainz, als urbanisch, ver—
sprach ferner der bisher clementisch gesinnte Erzbischof Adolf,
auf Urbans Seite treten zu wollen, falls ihm das Erzstift
erhalten bliebe. Und diesem Ausweg entsprechend verliefen die
Dinge. Ludwig von Meißen, Wenzels ursprünglicher Kandidat,
wurde nach Magdeburg übertragen; im Januar 1381 wurde
Adolf, nun urbanisch, rechtmäßiger Erzbischof von Mainz.

Damit war das Schisma für die innere deutsche Entwick—
lung einstweilen wirkungslos gemacht. Aber wahrscheinlich
weniger durch das Verdienst des Königs! In Wirklichkeit hatten
die Kurfürsten regiert. Und doch war der König bis hierher
noch längst nicht so von seiner Hauspolitik in Anspruch ge⸗
aommen gewesen, wie das seit dem Jahr 1382 der Fall war.

Am 11. September 1882 starb König Ludwig von Ungarn
und Polen: der Entscheid nahte, ob Sigmund, Wenzels
Bruder, als Gatte der Maria, ältesten Tochter Ludwigs, in
der Herrschaft Polens und Ungarns nachfolgen werde. Am
ehesten vorauszusetzen war das für Ungarn; in der That wurde
hier bald nach Ludwigs Tode Maria zum König' gewählt.
In Polen dagegen ergaben sich Anstände. Würde Sigmund
als König nicht vornehmlich in Ungarn residieren? Und was
        <pb n="398" />
        714*

380 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.

war von einem Herrscher zu erwarten, der als Anwärter des
Thrones noch im Jahre 1881 die Neumark von Polen hinweg
dem Kurfürstentum Brandenburg angegliedert hatte! Auf Be—
treiben der Witwe Ludwigs, Elisabeth, einer wilden Bosnierin,
der Sigmund schon als Deutscher persönlich verhaßt war,
wählten die Polen auf Martini 18383 Hedwig, die jüngere
Tochter Ludwigs, zur Königin.

Das bedeutete, da Hedwig mit dem Osterreicher Wilhelm ver—
lobt war, eine künftige Herrschaft des Hauses Habsburg auf
dem polnischen Throne. Es wäre der schwerste Schlag für die
Luxemburger gewesen. Er ward durch die Entwicklung der
Dinge in Polen abgewandt. Um Hedwig, die im Herbst 1384
zu Krakau gekrönt worden war, bewarb sich nunmehr der heid—
nische Großfürst Jagiello von Litauen: er versprach, Christ zu
werden und sein Reich dem polnischen einzuverleiben, falls seine
Brautfahrt gelänge. Diesen Anerbietungen widerstanden die Polen
nicht, trotz des Widerwillens der Königin gegen ihren künftigen
Gemahl; am 4. Februar 1886 ward Jagiello König von Polen,
am 18. Februar heiratete er Hedwig.

Es war eine für Deutschland verhängnisvolle Wendung.
Jetzt wurde Polen eine Großmacht im Osten; von nun ab be—
drohte es das Ordensland, unterband es die deutsche Kolonisation,
hinderte es die Hanse an weiterem Fortschritt. Und dieser Um—
schwung war von langer Dauer; er beherrschte die Entwicklung
noch fast des ganzen 15. Jahrhunderts. Verschuldet aber
ward er durch Wenzel und die Luxemburger, die aus Eifersucht
gegen das Haus Habsburg die Dinge in Polen hatten gehen
lassen, wie sie gingen.

Und wenn sie wenigstens Ungarn ohne Schädigung
der Reichsinteressen gewonnen hätten! Aber hier zeigte sich
die zunächst errungene Herrschaft Marias und Sigmunds keines-
wegs schon als fest begründet. Mehrere Prätendenten, darunter
auch Karl von Durazzo, traten auf; sie vertrieben zeitweis
Sigmund aus dem Lande, und Wenzel mußte mit Heereskraft
seinem Bruder zu Hilfe eilen, bis es endlich im Jahre 1386
zu dessen dauernder Anerkennung kam. Das Geld zu diesem
        <pb n="399" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 381
Feldzuge aber entnahm Wenzel jener Plünderung der deutschen
Juden, die ihrerseits wiederum innerhalb des großen Gegen—
satzes zwischen Fürsten und Städten im Reiche den König auf
die Seite der Städte abzuschwenken veranlaßte: so war seine
Stellungnahme in den wichtigsten deutschen Angelegenheiten im
Grunde durch außerdeutsche Bedürfnisse der luxemburgischen
Hauspolitik bestimmt. Und wenn diese Stellungnahme noch für
die königliche Gewalt glücklich gewesen wäre. Aber sie führte
den König auf die Seite der schließlich besiegten Partei; mit
der Niederlage der Städte schien auch sein Schicksal bestimmt.

Wenzel, dem man am allerwenigsten politische Einsicht ab—
sprechen kann, hat das auch selbst nicht verkannt; nach dem
ersten Siege der Fürsten über die Städte bei Döffingen hat er
an seine Abdankung gedacht und ist damit verwandten Erör—
terungen der Fürsten, wie sie schon öfter stattgefunden hatten,
in diesem Falle zuvorgekommen. Hatte seine Anregung keinen
Erfolg, so war das nur deshalb der Fall, weil er zugleich
einen Luxemburger als Nachfolger vorzuschlagen versuchte, und
weil er wenig später, im Egerer Landfrieden des Jahres 1889,
wiederum eine Schwenkung ins Lager der Fürsten vollzog. So—
biel indes war nach allem klar: er wurde als König nicht
mehr verehrt oder gefürchtet, sondern nur noch geduldet.

Und verdiente denn, ganz abgesehen von seiner Reichs—⸗
politik, seine Persönlichkeit und seine Stellung in Böhmen
wirklich Anerkennung? Stark sinnlich angelegt, doch gut er—
zogen und von Natur leutselig, hatte er als Person im Reiche
anfangs Sympathieen gefunden. Aber diese Zeiten waren
längst dahin. Frühe Leidenschaften unmäßiger Jagdlust und
stetiger Trunksucht waren jetzt ins Unerträgliche entfesselt,
und ein Zug zum Rohen und Leichtsinnigen, der dem Könige
nie ganz gefehlt hatte, war unter ihrer Einwirkung erschreckend
hervorgetreten. Der König vergaß allmählich im Liebes—
spiel mit Bademädchen niederer Herkunft und in groben
Späßen mit seinem Hofgesinde den Ernst seiner Stellung; und
nur die finanzielle Sorgsamkeit vieler Angehörigen seines Ge⸗

schlechtes blieb ihm, aber zum Geize gewandelt, treu. So bot
        <pb n="400" />
        414

382 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
er nichts Anziehendes mehr; die Deutschen verglichen seine
Stellung in Böhmen wohl gar mit der eines Schweines im
Stalle und auch die Cechen, deren Adel er plump verletzt hatte,
waren seiner satt.

So handelte es sich für Wenzel schon nicht mehr allein
um die deutsche Krone, sondern auch um die Krone Böhmens.
Und nicht die deutschen Fürsten und der dechische Adel allein
wollten ihm beide entreißen; auch seine Familie ging gegen ihn
vor; allen voran sein Vetter Jost, ein schmutzig geiziger Rous
von gleißnerischem Wesen. Jost und der kechische Adel waren
es, die ihn am 8. Mai 1894 im Kloster zu Beraun gefangen
nahmen, um ihn zu entthronen. Das war aber denn doch
den deutschen Fürsten zu stark. Pfalzgraf Ruprecht II. nahm
das Reichsvikariat in Anspruch und wußte durch Drohungen
die Rebellen so zu erschrecken, daß sie am 2. August 1394
Wenzel wieder freigaben, der nun seinerseits Jost in den Karl⸗
stein gefangen that.

Allein Wenzel war damit seinem Schicksal, soweit das
Reich in Betracht kam, nur auf Jahre entgangen. Kaum re—
gierte er wieder in Böhmen, so regten sich in Deutschland, zu—⸗
nächst bei den rheinischen Kurfürsten, neue Absetzungsgelüste.
Wenzel versuchte ihnen entgegenzutreten, indem er am 17. März
1396 Sigmund zum Reichsvikar ernannte; es war ein erneuter
Schritt, wenigstens seinem Haus das deutsche Königtum zu er—⸗
halten. Vergebens. Was sollte es nützen, dem in Tuͤrken—
kriegen beschäftigten Bruder ein Reichsvikariat zu übertragen,
das er doch nicht ausüben konnte? Die Fürsten sahen die
Ernennung als eine kraftlose Herausforderung an und gingen
erst recht gegen Wenzel vor: seit Herbst 1896 war in ihren
Kreisen kein Zweifel mehr daran, daß Wenzel beseitigt werden
müsse; und schon wurde zwischen Mainz und Kurpfalz über die
Thronkandidatur des Pfalzgrafen Ruprecht verhandelt.

Wenzel hatte diesen Absichten, wie fie seinen Bevollmäch⸗
tigten auf dem Frühlingsreichstag des Jahres 1897 zu Frankfurt
offen entgegentraten, noch verzweifelte Mittel der Abwehr ent⸗
gegengestellt. Er erschien nun plötzlich im Reich und suchte die
        <pb n="401" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 8388
Landfriedenspolitik der alten Kaiser wieder aufzunehmen. Als
diese Politik ihn nach Lage der Dinge den Städten wieder
näher führte, betrat er auch von neuem den Weg einer bürgerfreund—
lichen Politik. Er stand den Würzburger Städten gegen ihren
Bischof, der sie bedrängte, bei. Er suchte die Reichsstädte vornehmlich
des Westens für den Plan eines großen Landfriedens, der die
unerhört lange Dauer von zehn Jahren haben sollte, zu gewinnen.

Aber er that all das nervös, unstät, plötzlich nachlassend
und darum erfolglos. Die Fürsten dagegen gingen systematisch
wider ihn vor, Schritt für Schritt. Als Wenzel in Sachen
seiner Kirchenpolitik im März 1398 nach Frankreich gegangen
war, sahen sie ihre Stunde gekommen; ein Tag zu Boppard
vom 11. April 1399 bezeichnet den Anfang der Vorgänge,
die schließlich zur Absetzung des Königs geführt haben. Es
gelang in deren Verlauf, die Kurfürsten, soweit sie nicht
luxemburgischen Geschlechts waren, zu einen, die Zustimmung
der wichtigsten Fürstengeschlechter zu erhalten und die Städte,
an die sich Wenzel nochmals wandte, wenigstens bis zu dem
Grade einzuschüchtern, daß sie unthätig verharrten. Darauf
ward Wenzel in den Tagen des 20. und 21. August 1400 zu
Oberlahnstein abgesetzt.

Durchliest man die Artikel der Absetzungsurkunde, so wird
man sich schwerlich uber Gründe und Tragweite des Ereig—
nisses belehrt finden. Die Motivierung ist zum großen Teile
hreit und unbestimmt, da, wo sie konkret wird, bringt sie lahme
Anschuldigungen vor; Verbrechen persönlicher Natur, Mord
u. dgl. werden dem Könige vorgeworfen, daneben vor allem die
Vernachlässigung der äußeren Politik des Reiches. In der
That war es nicht leicht, deutlich auszudrücken, was eigentlich
zur Absetzung des Königs genötigt hatte. Gewiß hätte hier jeder
der Kurfürsten verletzte Interessen besonderer Art und Hoff—
nungen auf eine ihm persönlich zuträglichere Zukunft anzugeben
gewußt, wäre man offen gewesen. Aber würde es den Zeit—⸗
genossen selbst schon möglich gewesen sein, das ganze Regiment
Wenzels dahin zu charakterisieren, daß es auf eine systematische
Unterordnung der deutschen Reichsangelegenheiten unter die
        <pb n="402" />
        biee

384 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
luxemburgische Hauspolitik und damit auf die heilloseste Um—
gehung der Pflichten eines deutschen Königs hinauslief? Wir
können mit diesem Urteil nicht zurückhalten: es war gerecht,
daß ein Verfahren, wie es so viele spätere deutsche Könige und
Kaiser einzuschlagen nicht scheuten, wie es österreich in ver—
wandter Weise noch im vorigen Jahrhundert gegenüber dem
deutschen Bunde geübt hat, wenigstens das erste Mal mit
der entsprechenden Strafe geahndet ward, mit der Strafe der
Absetzung. Die besondern Beweggründe der Absetzenden freilich
sind damit noch keineswegs gerechtfertigt. Und verfassungsrechtlich
war die Absetzung zweifelsohne ein Staatsstreich: ein Ver—
fahren, das sich an dem ferneren Schicksal der Kurfürsten wie
des Königtums rächen mußte.

V.
Gewählt ward in unmittelbarem Anschluß an die Absetzung,
auf dem Rhenser Königsstuhl, den Karl IV. in ganz anderen
Hoffnungen erbaut hatte, Kurfürst Ruprecht von der Pfalz.

Ruprecht war ein Ehrenmann, ein trefflicher Fürst seines
Landes, mild, gerecht, von Herzen fromm, den Wissenschaften
zugethan. Aber für größere Aufgaben reichten seine Gaben
nicht aus; erweiterte sich der politische Horizont, so verwirrte
und schwächte sich sein Blick. In ruhigen Zeiten würde seine
Herrschaft gesegnet gewesen sein. Im beginnenden 15. Jahr⸗
hundert dagegen wurde sie zu einer großen Lächerlichkeit, zum
Spott des Auslands und zum Thema schlimmer Gassenhauer
im Reiche.

Schon die Anerkennung im Reiche zu finden, ist Nuprecht
niemals gelungen. Wichtige Fürsten, namentlich im Osten, ver⸗
harrten weiter auf seiten Wenzels, so Herzog Ernst von Bayern⸗
München, Herzog Rudolf III. von Sachsen⸗Wittenberg, Jost
von Brandenburg und Mähren, und teilweis die Herzöge von
Osterreich; und auch im Westen wurde der König am Nieder—
rhein und an der Niedermaas teilweis nicht anerkannt. So
war er eigentlich nur ein König des Südwestens; die Gegenden,
die in den letzten Generationen allein noch Schauplatz stärkerer
        <pb n="403" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 385
königlicher Machtwirkungen gewesen waren, wurden nun zur
eng begrenzten Grundlage auch der königlichen Macht. Und
selbst hier wurde Ruprecht nur langsam und teilweis garnicht
anerkannt; die Grafschaft Württemberg hat ihm zeit seines Lebens
getrotzt, und von den Städten verschoben die wichtigsten die An—
erkennung bis zum Jahr 1401, Metz sogar bis zum Jahr 1407.

Da schien es für Ruprecht die dringendste Aufgabe, sich
zunächst mit Wenzel auseinanderzusetzen. Er ist auch diesen
Weg gegangen. Allein als Wenzel sich seinem Angebot nicht
ohne weiteres fügte, trat für ihn ein anderer Plan, das glän⸗
zende Phantom eines Römerzuges, in den Vordergrund. Auf
dem schwach besuchten Reichstage des Frühlings 1401 zu
Nürnberg wie auf einem weiteren Reichstage zu Mainz machte
er den Ständen dahingehende Vorschläge. Was sollten die
Stände dazu sagen? Dem Könige war gelegentlich seiner Wahl
die Wiedererwerbung Mailands aufgetragen worden; auch war
man seiner schon überdrüssig; so ließ man ihn ziehen, nachdem
die Sicherheit gewonnen war, daß sein Unternehmen dem Reiche
wenig kosten werde.

Anders war die Stimmung teilweis in Italien. Hier glaubte
man noch an eine deutsche Königsmacht in der Höhe der Hein—
rich VII. und Ludwig dem Bayer einst verfügbaren Gewalten;
und da der Zug sich ausgesprochenermaßen zunächst gegen
die Viscontis, die ghibellinischen Beherrscher Mailands, richtete,
so sahen ihm die Guelfen von Padua und Florenz, ja auch
das Mailand feindliche Venedig mit froher Zuversicht ent—
gegen, und sogar ein Dichterling der welfischen Partei fand
sich, der ihm, ein Zerrbild Dantes, in poetischem Schwulst ent⸗
gegenjauchzte.

Ruprecht brach im Herbst des Jahres 1401 nach Italien
auf; da die Eidgenossen ihrem Könige den Durchzug weigerten,
so ging die Fahrt über den Brenner. Es war ein recht kleines
Heer, entgegen den bombastischen Nachrichten der Chroniken,
die von 82000 Mann zu Roß und zu Fuß reden; nach ur⸗
kundlichen Quellen waren schwerlich über tausend Mann zu—
sammengekommen. Nichtsdestoweniger war Ruprecht besten

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 25
        <pb n="404" />
        388 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitet.
Mutes; alsbald wandte er sich gegen das mailändische Gebiet.
Und auch als er gelegentlich der Belagerung von Brescia wieder⸗
holt geschlagen worden war, sah er das Trostlose seines Unter—
nehmens noch nicht ein. Statt sich jetzt mit guter Manier
nach Deutschland zurückzuziehen, ging er, nur noch von einem
Troß von etwa 400 Pferden begleitet, aller Mittel der Kriegs—
führung bar, nach Padua und von dort nach Venedig. Er hoffte
dabei wohl auf die finanzielle Unterstützung der Republik, wie
er in den ersten Zeiten seines Zuges von Florentiner Subsidien
gelebt hatte. Allein Venedig wiederholte den Fehler nicht,
den Florenz gemacht hatte; seine Staatskassen blieben dem
deutschen König verschlossen. Und was schlimmer war: auch
die privaten Kassen gewährten ihm keinen Kredit mehr. Man
kannte Ruprecht als hoffnungslos säumigen Schuldner; nur
gegen Faustpfand borgte man ihm noch; er mußte sein Silber—
geschirr und seine Krone versetzen — um schließlich, mit einem
Gnadengeschenk der Republik in der Höhe von 4000 Gulden
entlassen, unter gemeinem Spotte sich heimwärts zu wenden.

Es war vielleicht das traurigste und würdeloseste Ereignis
anserer gesamten Geschichte; den deutschen Zeitgenossen, die
längst gewohnt waren, an die Leistungen des deutschen König—
tums den geringsten Maßstab zu legen, stieg dennoch die Scham—
röte ins Gesicht, und vergebens suchte der königliche Phantast
den Trost des Mitleids.

In Deutschland war inzwischen, wie teilweis schon im
letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts, die frohe Zeit völlig
unbehinderter Einung der einzelnen Stände gekommen. Wer
kümmerte sich noch um das Einungsverbot der goldnen Bulle,
das nur Landfriedenszwecke zuließ? Der König, der ihm
wenigstens in dem Sinne Geltung zu verschaffen suchte, daß er
neben den wilden Einungen noch Landfrieden zu errichten be—
strebt war, ward ausgelacht; und gleichgiltig trug man es,
ächtete er seine Verächter.

Eine einheitliche Richtung auch nur der sozialen Bewegung
schien unter diesen Umständen wenigstens für die nächste Zu—
kunft ausgeschlossen: Fürst stand gelegentlich gegen Fürst und
        <pb n="405" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 887
Stadt gegen Stadt; eine ausschließlich nach selbstischen Einzel—
bedürfnissen wechselnde Konstellation der Machtinteressen war
das Zeichen der Zeit.

Da veranlaßte Ruprecht wenigstens für gewisse Teile des
Reiches noch einmal eine gemeinsame Orientierung der ständischen
Politik, aber freilich nicht zu Gunsten des Königtums. Ruprecht
war aufs tiefste verschuldet; wie anders als durch Schulden
hätte er bei dem Mangel einer genügenden Hausmacht den
immerhin noch vorhandenen Anforderungen der königlichen
Würde nachleben können? Zudem dachte er, unglaublich fast,
an einen neuen Römerzug. So mußte er Geld suchen, wo es
zu finden war. Der Gedanke einer Schatzung und Versetzung
von Reichsstädten tauchte bei ihm von neuem auf. Das
war ausreichend, um die Reichsstädte, wie früher schon unter
Karl IV. und Wenzel, den Gedanken eines neuen Städtebundes
fassen zu lassen. Andererseits hatte sich König Ruprecht all—
mählich mit dem Mainzer Kurfürsten Johann, seinem Förderer
bei der Wahl, verfeindet. Der Anlaß war durch kleinliche
Differenzen gegenseitiger Territorialpolitik gegeben worden;
aber das genügte Johann, einem der verächtlichsten Fürsten der
Zeit, der es nicht für seiner unwürdig hielt, einer Räuber—
und Mördergesellschaft anzugehören und Vasall Frankreichs zu
werden, um Ruprecht auf der ganzen Linie der Reichspolitik
entgegenzutreten. Was mußte ihm da näher liegen, als ein
Bund mit den Städten?

Am 14. September 1405 brachte Johann den Marbacher Bund
zu stande, zunächst zwischen sich, Straßburg, den schwäbischen
Reichsstädten, dem Markgrafen von Baden und dem Grafen
von Württemberg; später hat er ihn durch die Mehrzahl der
südwestdeutschen Fürsten und Städte zu vergrößern gewußt.
Als Zweck des Bundes wurde bezeichnet Schutz und Trutz gegen
jedermann, auch gegen den König, falls er das Reich in den
Rechten und Freiheiten eines seiner Glieder angreifen werde

Es war die organisierte Rebellion in Südwestdeutschland,
innerhalb der einzigen Machtsphäre, die König Ruprecht noch
besaß. Was wollte der König thun? Er versuchte den Bund

98 *
        <pb n="406" />
        388 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
durch Sonderverträge mit seinen einzelnen Mitgliedern zu
sprengen: im ganzen vergebens. Er suchte sich mit Johann,
der den Bund auf den Reichstagen der nächsten Jahre aufs
rücksichtsloseste gegen ihn ausspielte, zu stellen: es war ein
Schritt, der zur persönlichen Demütigung unter den Mainzer
führte. Wo sollten die Dinge hinaus?

Die öffentliche Meinung, soweit sie durch anständige und
ehrliche Männer geschaffen ward, gedachte mit schmerzlicher Er⸗
innerung der guten Zeiten König Wenzels: wie war es damals
doch besser gewesen! Und Wenzel hatte ja noch keineswegs
auf sein Königtum verzichtet. Gestärkt vielmehr durch günstige
Auseinandersetzungen mit dem cechischen Adel, saß er zu Prag
und wartete seiner Zeit. Seit etwa 1408 begann er von
neuem Regierungsrechte im Reiche auszuüben, und zwar im
Bereiche des Einflusses Ruprechts. So forderte er im Jahre
1409 die Reichssteuer der schwäbischen und wetterauischen Reichs—
städte ein und ernannte einen Reichsverweser für Trient; im
Jahre 1410 belehnte er den Patriarchen von Aquileja. Es war
klar: für Ruprecht trieben die deutschen Dinge zu einer Kata—
strophe. Aber gnädig ist sie ihm erspart geblieben; er starb
am 18. Mai 1410.

Nach Ruprechts Tode stand für die östlichen Kurfürsten,
die Herrscher von Brandenburg, Sachsen und Böhmen, das
Königtum Wenzels noch fester, als bisher. Für sie bedurfte
es keiner neuen Wahl. Dagegen war für die vier rheinischen
Kurfürsten der Thron erledigt.

Wen sollten sie wählen? Die Nation war von Empfindungen
bewegt, die denen gegen Schluß des Interregnums glichen.
Eines Königs, der kräftiger war, als Ruprecht, bedurfte man im
Reiche. Ein Schwächling an Person und Hausmacht würde
nirgends Zustimmung gefunden haben. Und auch die Kirche
sehnte sich, wie um 1270, nach einem starken deutschen König.
Seit dem Konzil von Pisa gab es drei Päpste: wer anders
schien noch die Einheit der Kirche wieder herbeiführen zu
können, als der Universalvogt der Kirche, der zum Kaiser ge⸗
krönte deutsche Herrscher?
        <pb n="407" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 389
Unter diesen Erwägungen konnte im Jahre 1410 nur ein
Angehöriger des luxemburgischen Hauses für die Wahl in
Betracht kommen: dies Haus allein besaß noch eine überragende
Macht. Und hier konnte es sich für die rheinischen Kurfürsten,
da Wenzel für sie hinwegfiel, nur um Jost von Brandenburg
oder Sigmund von Ungarn, den Bruder Wenzels, handeln.

Auch zwischen diesen beiden schien die Wahl einfach genug.
Jost war ein Mann ohne Charakter; es schien ihm angeboren,
unredlich zu sein; niemand traute ihm. Sigmund war in
Deutschland persönlich weniger bekannt. Aber sein Name ward
oft genannt in Verbindung mit großen Ereignissen; und obwohl
noch in den Mannesjahren, konnte er fast schon als sagen—
berühmt gelten. Als König von Ungarn war ihm die Ver—
teidigung der Christenheit gegen die Osmanen zugefallen, nach—
dem in der furchtbaren Schlacht auf dem Amselfelde (17. Juni
1389) das großserbische Reich zerstört worden war. In der
That hatte er eine neue Kreuzzugsbegeisterung, wenn auch nur
von kurzer Dauer, zu entfachen gewußt; Franzosen unter dem
Marschall von Boucicault, deutsche Ritter unter dem Großprior
des Deutschordens, Friedrich von Hohenzollern, waren seinem
Lande zugezogen, um mit ihm gegen die Heiden zu streiten.
Nun war allerdings das gemeinsame Christenheer den Türken
in der Schlacht bei Nikopolis (28. September 1396) unterlegen,
und Sigmund war dem Tode und der Gefangenschaft nur durch
Rettung auf eine venetianische Galeere, die ihn nach Ragusa
brachte, entronnen. Aber da die siegreichen Türken ihre Waffen
in den nächsten Jahren vornehmlich gegen Griechenland und
Kleinasien kehrten und später, nach dem Tode des Sultans
Bajesid, schwer unter inneren Wirren litten, so blieb Westeuropa
zunächst von ihnen verschont; und unter seinen Nationen galt
Sigmund um das Jahr 1410 als der glorreich besiegte Erretter
vom türkischen Einfall. Es war ein militärischer und politischer
Kredit, der ihm für die Wahl zum deutschen Könige sehr zu
statten kommen mußte.

Wären nun nur die rheinischen Kurfürsten, die an Sig—
mund zunächst gedacht hatten und dachten, unter sich einig ge—
        <pb n="408" />
        390 J Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel.
wesen! Allein unter ihnen wirkte noch eine Parteistellung weiter,
die sich in den letzten Jahren Ruprechts gebildet hatte. Ruprecht
hatte in seiner Verlassenheit schließlich Hilfe bei Gregor XIIL.,
demjenigen der Päpste, der jetzt in Deutschland vornehmlich aner⸗
kannt wurde, gesucht: Grund genug für seine Hauptwidersacher
Johann von Mainz und Friedrich von Köln, sich Alexander V.
und dessen Nachfolger Johann XXIII., den Päpsten des Pisaner
Konzils, anzuschließen. Nun verharrten beide auf diesem
Standpunkte, während Kurpfalz und Kurtrier Anhänger
Gregors XII. waren. Konnten sie unter diesen Umständen,
—DDD
Fragen der Politik, gemeinsam bei der Wahl Sigmunds vor⸗
gehen? Jede der beiden Gruppen versuchte von der andern ge⸗
sondert Sigmund zu gewinnen. Und fast wäre es der Diplo⸗
matie Sigmunds gelungen, gleichwohl beide auf ein gemeinsames
Programm zu vereinen.

Allein im letzten Augenblick blieben ihm doch nur Kurpfalz
und Kurtrier treu; diese haben ihn am 20. September 1410
zu Frankfurt gewählt. Mainz und Köln dagegen, die jetzt
von Sigmund absahen, brachten es mit den östlichen Kurfürsten
zu einer höchst eigenartigen Abmachung. Nach ihr wurde,
nachdem Wenzel in ziemlich unklarer Weise auf seine königliche
Gewalt verzichtet hatte, am 1. Oktober 1410 Jost zum deutschen
König gewählt. Kein Zweifel, daß Josts Wahl gesetzlich war;
er hatte fünf kurfürstliche Stimmen für sich; es ist unmöglich,
ihn aus der Reihe unserer Herrscher zu streichen, obwohl schon
seine Wähler dem König Sigmund den gethanen Schritt nur
mit Ausdrücken der Entschuldigung anzuzeigen vermochten.
Von einem Regiment Josts aber ist Deutschland glücklicherweise
verschont geblieben: er starb bereits am 18. Januar 1411.

Nun erst war über den Ausgang der Krise kein Zweifel mehr.
Sigmund wurde jetzt auch von jenen Kurfürsten, die bisher
widerstrebt hatten, gewählt; und es gelang ihm im Sommer
1411, sich auch mit Wenzel auseinanderzusetzen, der von neuem
königliche Gewalt geübt hatte.

Damit hatte das Reich von neuem einen Herrscher. Aber
        <pb n="409" />
        Königtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 391
es fehlte viel, daß sich Sigmund seiner neuen Würde alsbald
auch nur im Sinne Wenzels oder Karls IV. angenommen
hätte. Er kam nicht einmal ins Land; in Wahrheit erschien
das Königtum gleichsam als ausgestorben. Erst kirchliche
Fragen internationaler Art, die mit dem Reiche als solchem un—
mittelbar nichts zu thun hatten, haben Sigmund veranlaßt,
auf seine neue Würde festen Nachdruck zu legen. Wie schon
zur Zeit Ludwigs des Bayern, so konnte erst recht jetzt, nach
einem weiteren Jahrhundert des Verfalls der Centralgewalt,
der monarchische Zusammenhang des Reiches nur dadurch noch
gleichsam galvanisiert und zu neuer Wirkung gebracht werden,
daß seinem schwindenden Bestande ein hohes kirchliches Inter—
esse entgegentrat.
        <pb n="410" />
        Zweites Kapitel.
Ronziliare Bewegung, Wiener Ronkordat
vom Jahre 1448.

4
Erst mit dem 12. und 13. Jahrhundert hatte das Christen⸗
hum in den Tiefen unseres Volkes festen Fuß gefaßt. Seitdem
konnte daher die Kirche auch erst zu einer wahrhaft volkstüm—⸗
lichen Institution werden und den bisher festgehaltenen aristo⸗
kratischen Charakter verlieren. Dem hätte eine Umwandlung
ihres äußeren Gewandes, eine Fortbildung der Verfassung
entsprechen müssen. Aber diese trat nicht ein; an die centrale
Stelle des Heils, an Rom, gefesselt, ward die Kirchenverfassung
weder demokratisch noch vollkommen national; und die kosmo—
politischen Bettelorden des 18. Jahrhunderts vermochten die
dücke zwischen dem archaischen Charakier der Kirchenverfassung
und dem religiösen Bedürfnis der Gegenwart nicht zu über—
brücken, geschweige auszufüllen.

Die Folge war der Verfall der alten Kirchenverfassung.
Sichtbar ward er vor allem vom finanziellen Gebiete her. Bis
zum 183. Jahrhundert hatte die Kirche enorme Schenkungen
angehäuft; sie waren, weil naturalwirtschaftlichen Charakters,
in Land erfolgt, und hundert mit der alten Verfassung eng
verquickte Institute, Klöster und Stifter, Konvente“ um
Sammlungen, waren auf sie begründet worden. Nun gerieten
        <pb n="411" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 393
diese, in einer demokratischer denkenden Kirchengemeinschaft an
sich weniger notwendig, mit dem allgemeinen Sinken natural⸗
wirtschaftlicher Einnahmen seit dem 18. Jahrhundert in immer
größere Not; zum Verlust innerer Daseinsberechtigung kam
äußerer Ruin. Wie ihm entgehen? Die altvornehmen In⸗
stitute suchten im Schaustellen von Reliquien, in der Erwirkung
von Ablaß neue Einnahmequellen, bei denen es rein geldwirt⸗
schaftlich auf kleine Beiträge in runder Münze und auf den
Instinkt der Massen abgesehen war; und gelang die Speku—
lation nicht, so halfen sie sich mit Zusammenlegung von
Pfründen. Denn indem in die ursprünglich fast durchweg ge—
meinwirtschaftliche Geschäftsführung der kirchlichen Genossen—
schaften geldwirtschaftliche Neigungen eingedrungen waren, hatte
man in den Stiftern regelmäßig, oft aber auch in den Klöstern
das gemeinwirtschaftliche Leben aufgegeben, hatte die Ein—
nahmen mehr oder minder weitgehend in geistliche Gehälter,
in Pfründen, zerlegt und war nun imstande, bei sinkenden
Einnahmen mehrere solcher Pfründen einer Person zuzusprechen.
Es war eine Mobilisierung gleichsam und gleichmäßige Durch—
schneidung des alten kirchlichen Genossenschaftsvermögens: weit
überwiegend zerfiel es jetzt in Pfründen, deren Genuß, mochten
sie auch von ganz verschiedenen Instituten herrühren, sich in
einer Hand vereinigen ließ. So gab es Domherren irgendeiner
bischöflichen Kathedrale, die nebenher Stiftsherren einiger Stifter
in ganz anderen Gegenden waren; Dutzende von Pfründen
wurden so gehäuft; in späterer Zeit besaß z. B. Jakob Abel,
Kanonich von St. Thomas zu Straßburg, hundert Pfründen
und trieb damit einträglichen Handel!.

Natürlich vereitelte dies Pfrundenwesen mehr oder minder
die ursprünglichen Zwecke fast aller alten religiösen Genossen⸗
schaften und machte die Pfründeninhaber hoffärtig: von
den Domherren heißt es im vierten Jahrzehnt des 15. Jahr⸗
hunderts: si sind nun gots junkhern worden; si gant

Röohrich, Geschichte der Reformation im Elsaß, S. 40.
        <pb n="412" />
        394 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
nun als die laien in weissen schuchen, in claidern von
merdern,

Aber auch die Pfarreien wurden vielfach als an Fremde
verleihbare Pfründen betrachtet. So kamen ihre Einnahmen
in die Hände reicher Leute vom geistlichen Adel; den Dienst an
der Gemeinde aber versahen elende Vikare als Mietlinge, von denen
es in einer allerdings Verallgemeinerungen und Übertreibungen
liebenden Flugschrift heißt: die hant nu das ewangeli nit
kunden predigen, noch die sacrament der kirchen 2e trost
und ze nutz dem glauben beschicken noch béeordnen?.
Die Folge war, daß die Gemeinden verwahrlost wurden und
daß die schon seit längerer Zeit heimlich ihr Wesen treibenden
Sekten sich mehr und mehr ausbreiteten, die Waldenser in
der Schweiz und längs des Rheins, in Schwaben und in
Thüringen, die Winkler von Straßburg her am Oberrhein und
im oberen Deutschland, die Gemeinden der Alten in Steier⸗
mark, anderer nicht zu gedenken. Freilich noch einmal ent⸗
ledigte sich die Kirche ihrer scheinbar. Sie mußten ihre Sache
Gott anheimstellen in Schweigen und Hoffnung; wo sie den
Mund regten, da starben sie als Märtyrer ihres Glaubens.

Denn brutal und mit rein weltlichen Mitteln griff die
kirchliche Aristokratie der Bischöfe gegenüber jeder geistlichen
Gegnerschaft durch. In nicht geringerer finanzieller Verlegen⸗
heit, als die unteren Grade ihres Klerus und die kirchlichen
Genossenschaften, dazu Landesherren und zu territorialer Politik
in Feuer und Schwert geneigt, waren die Bischöfe gewöhnt,
Hilfsleistungen rein weltlicher Art durch Bann und Interdikt
zu erpressen: wie sollten sie da vor der Anwendung weltlicher
Strafen gegenüber den Ketzern zurückschrecken? Hier wie sonst
machten sie und ihr Klerus das Wort Eberhard Windecks
war: wo man poses horte oder krieg war, so hiess es:
der bischof. der probst. der herrliche dechan, der pfaffs.

1Reform. Sigmund. ed. Böhm S. 191.
2 a. a. O. S. 182.
ʒAschbach, Geschichte Kaiser Sigmunds 4, 315.
        <pb n="413" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 393
So begreift sich, wenn kirchlich und unkirchlich Gesinnte
schon gegen Schluß des 14. Jahrhunderts in der Verdammung
der Kirche einig waren. Es ist freilich wohl das Urteil
eines Eiferes, wenn Ruysbroek (1294 — 1881) meint, auf
hundert Priester komme kaum ein guter; den Pfründenkäufern
sei alles Geistliche feil; die Bischöfe aber kümmerten sich wenig
um den Kirchendienst: ein Glück, wenn sich unter ihnen noch
Gutgesinnte fänden. In der Nation als Ganzem aber erhob
sich allmählich ein grimmiger Haß gegen das religionsfeindliche
Treiben der Kirche; er ward genährt von empörten Volksred—
nern geistlichen Standes; er zeitigte Reformvorschlag auf
Reformvorschlag, und er konnte in so furchtbaren Versen aus—
münden, wie in jenem wunderlichen Gemisch von Blutdurst
und Andacht:
Wir wollen Gott im Himmel klagen,
Kyrie eleison,

Dass wir die Pfaffen nit sollen zu Tode sehlagen:
Kyrie ecleison!
Und doch: was besagte der Verfall der deutschen Kirche
gegenüber dem furchtbaren Ruin, in den sich das Haupt der
Christenheit, der Papst, versetzt sah!

Das Papsitum hatte im 11. Jahrhundert den Übergang
von Weltentsagung zu Weltbeherrschung scheinbar glänzend
vollzogen; seitdem zogen die Gedanken päpstlicher Universal—
gewalt fruchtbar in alle Welt. Auch in den nächstfolgenden
Jahrhunderten ward man des tiefen Sinns der Sage noch
wenig inne, wonach, als Kaiser Konstantin seine angebliche
Schenkung an Papst Silvester vollzogen hatte, ein Engel vom
Himmel herabgerufen haben sollte: nun sei die Kirche vergiftet.
Zwar klagte schon der h. Bernard resigniert über die Stall—
meister und Mundköche des Statthalters Christi; aber erst im
Laufe des 183. Jahrhunderts wuchs sich das Papsttum in seinen
Ansprüchen und Gewohnheiten zur vollen weltlichen Großmacht,
ja Allmacht aus.

Val. Bd. V, 1 S. 124.
        <pb n="414" />
        396 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Entsprachen dem die finanziellen Mittel? Eben mit Aus—
gang des 13. Jahrhunderts schrumpften sie, soweit es sich
um altherkömmliche Einnahmen des römischen Stuhls handelte,
fast völlig zusammen; und die avignonesische Zeit hatte nicht
nur für die unermeßlichen Ansprüche des neuen Papsttums,
sondern auch noch für die finanziellen Bedürfnisse des franzö—
sischen Königtums zu sorgen: allein in den Jahren 1345 bis
c. 13860 hat die französische Krone der Kurie 3517 000 Gulden
in bar entliehen!.

So galt es, Kirche und Nationen zu Beiträgen heran—
zuziehen. Hierfür gab es eine Anzahl althergebrachter Mittel:
Palliengelder und Konfirmationsgelder, Zahlungen für Ex—
emtionen, außerordentliche Besteuerungen des Klerus für be—
stimmte Zwecke und anderes mehr; sie wurden weiter ausge—
bildet. Aber das Einkommen aus ihnen genügte nicht. Da
bot der Zerfall der alten naturalwirtschaftlichen Kirchenver—
mögen in Individualpfründen, die, teilsweis völlig zwecklos,
teilweis wenigstens veralteten Aufgaben dienend als Bruch—
schollen gleichsam einer einst festtragenden Eisdecke auf der
Oberfläche der kirchlichen Finanzen einhertrieben, ein nahezu
unerschöpfliches Mittel zu weiterer Bereicherung. War es eine
der vornehmsten Absichten der Päpste während des Investitur—
streits gewesen, die finanzielle Grundlage der Kirche, wie sie
von den Laien immer mehr aufgesaugt worden war, den reli—
giösen und kirchlichen Zwecken wiederum dienstbar zu machen,
so kam es jetzt darauf an, alles Kirchenvermögen der Kurie
einzuverleiben — und schon Innocenz III. hatte gelehrt, daß
grundsätzlich alles Kirchenvermögen dem Papste gehöre. Und
war diese Lehre nicht in der That der konsequente wirtschaft⸗
liche Ausdruck des geistlichen Primats des Papstes? In einer
Zeit immer weitergreifender, schließlich alles beherrschender
Pfründenbildung aber hieß das nichts anderes, als daß dem
Papste die Verleihung der Pfründen zustehe. Von diesem
Grundsatze aus begann schon im 13. Jahrhundert, entfaltete
M. Faucon in Bibl. de l'éc. des Chartes 40 (1879), S. 571.
        <pb n="415" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 397
sich virtuos im 14. Jahrhundert der finanzielle Feldzug des
Papsttums. Noch die Bullen Papst Bonifaz' VIII., der neun
Jahre regierte, hatten erst ein großes Kopiebuch gefüllt; der
erste schismatische Papst in Avignon dagegen, wobei allerdings
zu beachten ist, daß von jetzt ab häufiger in die Register ein—
getragen wurde, brachte es in sechzehn Jahren schon auf
91 Bücher, von denen etwa 21 allein dem ersten Jahre ange—
hören?: und zum größeren Teile bezog sich ihr Inhalt auf
finanzielle Transaktionen der Kurie. Ein raffiniertes System
der Aneignung von Pfründengehältern zur weiteren Vergebung
an päpstliche Beamte und päpstliche Günstlinge, der Tantioͤmen
bei Verleihung solcher Pfründen, der Union, Inkorporation
und Kumulation von Pfründen zum Zweck ihrer Anhäufung
namentlich in der Hand der Kurialen wurde ausgebildet; und
geschickte Definitionen verschleierten den Begriff der Simonie,
der fast all diesen Geschäften zu Grunde lag. Eine förmliche
Wissenschaft der Beweise für die Notwendigkeit, daß die
Kirche durch das Papsttum finanziell aufgesaugt werden
müsse, entwickelte sich und ward im emsigen Fleiß einer
skrupellosen Praxis weiter gebildet; schon im 14. Jahr—
hundert galt in Rom alles als feil, und das harte Wort des
Aneas Sylvius? hätte schon vor der konziliaren Periode ge—
fallen sein können: Nihil est, quod absque pecunia Romana
curia dedat; nam et ipsae manus impositiones et Spiritus
suncti dona venduntur; nee peccatorum venia nisi nummis
mpenditur.
Denn die Kurie blieb nicht bei der finanziellen Aushöhlung
der Kirche stehen; ihrer Geldsucht fielen auch schon die Laien
zum Opfer. Und war der kirchliche Druck bedenklich, bedenk—
licher und schamloser war der Druck auf die Laien. Hier handelte
es sich nicht mehr um die Störung kirchlichen Berufs, sondern
um die Verhöhnung religiöser Bedürfnisse: wie sollte eine Praxis

Wenck, Zeitschrift für Allgem. Gesch. 1, 601.
66. Brief an Joh. Peregallus.
        <pb n="416" />
        398 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
enden, die geistlichen Dispens und kirchliche Bevorzugung, ja
nach volkstümlicher Anschauung selbst die Vergebung der Sünden
um Geld verkaufte? Der innere Zusammenhang zwischen dem
unersättlichen Streben papaler Weltherrschaft und der dem
Innern des Einzelherzens zugewandten Reformation Luthers
tritt hier zu Tage.

Indes um die Wende des 14. und 15. Jahrhunderts war
die finanzielle Ausbeutung der Laienwelt und damit die Be—
drängnis der religiösen Gemüter noch in den Anfängen; zunächst
trugen noch die kirchlichen Institutionen die Last der papalen
Ansprüche. Die Kirche vor allem war es darum, die sich
gegen diese Machtausdehnung der Kurie wendete; sie hatte
zu protestieren gegen den Anspruch, daß der Papst die Kirche
sei. Sie hat es gethan in der konziliaren Periode des 15. Jahr⸗
hunderts. So handelte es sich in dieser Bewegung nicht um
den Glauben, sondern um die Kirche, nicht um die Christen,
sondern um den Klerus: unbedingt ihrem tieferen Wesen nach
getrennt sind die Vorgänge dieser Zeit von den religiösen Be—
wegungen des 16. Jahrhunderts.

II.
Abgesehen von den allgemeinen kirchlichen Bewegungen
wurde das Papsttum des 14. Jahrhunderts aber auch
noch von anderer Seite her bedrängt. Mit dem Jahre 1305
hatte das babylonische Exil der Kurie begonnen: die Päpste
waren in die Gewalt der französischen Könige gefallen. Das
führte anscheinend zunächst noch zu einer weiteren Steigerung
der päpstlichen Gewalt; den kurialen Ansprüchen wurde die
nationale Kraft der Franzosen als weltliche Grundlage unter⸗
geschoben. Allein gegen dies national gewordene Papsttum er—⸗
hob sich nun bald das wachsende Nationalgefühl der anderen
westeuropäischen Völker. Und den Ausschlag in dieser Rich—
tung gab noch einmal die deutsche Nation, obwohl oder viel—
mehr zum Teil weil sie Trägerin der kaiserlichen Krone war.
Sie stellte sich in ihren bürgerlichen Kreisen seit etwa 1825
gegen das Papsttum; ihre oligarchische Vertretung schloß über
        <pb n="417" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 399
den schwankenden Kaiser hinweg im Jahre 1388 den papst—
feindlichen Kurverein zu Rhense; und die goldene Bulle des
Jahres 1356 bestätigte die Haltung des Kurvereins für immer!.

Es war eins der Momente, welche das Papsttum die
schiefe Stellung begreifen lehrten, in die es durch Frankreich
gedrängt worden war; und so begann es nach der universalen
Stadt, nach Rom, zurückzustreben. In Rom hatte sich aus den
wüsten Kämpfen der ghibellinischen Colonna und der welfischen
Orsini im Jahre 1847 das Regiment Cola Rienzis erhoben. Zwei
Jahre dauerte die römische Republik des Tyrannen, bis sie an
der eigenen Überhebung zu Grunde ging?. Die nun folgende
Anarchie war den Päpsten günstig; der Kardinal Albornoz
stellte durch kleine Feldzüge in den Jahren 1333—1367 ihr
Ansehen im Kirchenstaat wiederum her. Darauf ging Urban V.
(1362-70) nach Rom, trotz des Widerstandes des französischen
Hofes und der Kardinäle. Er hoffte durch Kaiser Karl IV.
kräftige Einführung und dauernden Schutz zu finden. Es war
ein Irrtum; Karl kehrte von seiner zweiten Fahrt nach Italien,
die er vornehmlich zu Gunsten des Papsttums unternommen,
schon 1368 nach Deutschland heim, glücklich und goldbeladen;
die italienischen Wirren dauerten fort, und der Papst ging
nach Frankreich zurück. Auch sein Nachfolger Gregor XI.
(1370 -78), der den Gedanken der Rückkehr nach Rom vom
ersten Tage seines Pontifikats an mit großem Pflichtgefühl
verfolgt hat, vermochte hier nicht festen Fuß zu fassen.

Und bei den nächsten Papstwahlen zeigten sich nun zu den
drohenden Gefahren des Nationalismus und des allgemeinen
kirchlichen Verfalls auch noch die Schwächen der besonderen
kurialen Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert. Seitdem
das Papsitum zur absoluten Gewalt geworden war, war die
Wahl eines neuen Papstes der einzige Augenblick kirchlicher
Regeneration. Damit stieg die Wichtigkeit des Wahlkörpers.
Er bestand seit Mitte des 11. Jahrhunderts nur noch aus den
Kardinälen. Es war eine Entwicklung, ähnlich der des Kur—
1S. oben S. 101 f., 112 f.
2 S. oben S. 110f.
        <pb n="418" />
        100 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
fürstenkollegs unter dem universalen Kaiser; und sie zeitigte
nicht weniger, eher noch mehr Schäden, als diese. Wie sein
weltliches Gegenbild, so ward das Kardinalkollegium bestechlich
und Verschwörungen gegen das regierende Haupt zugänglich;
auch Wahlkapitulationen begann es seinen Kandidaten seit
spätestens der Mitte des 14. Jahrhunderts abzudringen. Außer—⸗
dem aber zerfiel es seit dem 18. Jahrhundert fast ständig in dia⸗
metral entgegengesetzte Parteien; standen im 18. und 14. Jahr⸗
hundert französische und italienische Kardinäle widereinander,
so später längere Zeit solche französischen und englischen
Sinnes.
In dieser Durchbildung beherrschten das Kardinalkollegium
und seine Parteien seit mindestens der Mitte des 14. Jahr⸗
hunderts das Papsttum; die geistliche Universalgewalt drohte
nicht minder als das Kaisertum einer Oligarchie zum Opfer
zu fallen!. Zum verderblich klaren Ausdruck gelangte diese
Lage im Jahre 13782. Damals setzten die Römer einen italie—
nischen Papst durch, Urban VI. (1378 -89). Aber er wußte
die Parteien des Kardinalkollegs nicht in Schach zu halten;
zwölf Kardinäle zogen nach Anagni und wählten den Kardinal
Robert von Genf, der sich Clemens VII. nannte, (1878 — 94);
und dieser flüchtete nach Frankreich. Dem italienischen Papst
hingen Italien, Deutschland, England an, dem französischen
Frankreich, Spanien, Schottland, Savoyen: das Ungeheuerliche
war geschehen, der ungenähte Rock Christi zerrissen, das
Schisma fertig. Vierzig Jahre hat es gedauert.

Alsbald umgab sich jeder Papst mit einer Kurie, alsbald
brach der eine in den Machtbereich des andern ein mit Bann
und Interdikt: so kam es zu einem förmlichen Bannkriege, und
dem großen und universalen Schisma folgten Tausende von
lokalen und kleinen. Zugleich aber erstrebte jeder Papst die
alten Einnahmen der einheitlichen Zeit. Damit artete die
raffinierte Finanzkunft der vorschismatischen Periode in ein
Raubsystem aus, und die Kirche ward zum Kaufhaus. Wer
Bgl. Wenck a. a. O. S. 608 ff.
Vgl. oben S. 358, 377.
        <pb n="419" />
        KNonziliare Bewegung, Wiener KNonkordat vom Jahre 1448. 401
möchte sich wundern, wenn sich das kirchliche und religiöse
Leben der Laien nun noch weiter zersetzte; fand doch an vielen
Orten wegen Interdikts kein Gottesdienst mehr statt, und so
konnte dort ein Geschlecht heranwachsen, das den christlichen
Kult kaum kannte und ihn lächerlich fand, als man ihn wiederum
einführte.

Wie nun dem Übel steuern? Ein doppelt vertretener
Universalismus war ein vollendeter Widerspruch. Als ein—
faches Mittel erschien es, beide Päpste zum gütlichen Verzicht
zu bestimmen; es war der erfolglose Wunsch namentlich der
Universitäten Prag, Paris und Orford. Ferner kam man auf
den Gedanken, sich der Amtsgewalt beider Päpste zu entziehen.
Er versprach Erfolg auf dem Pariser Nationalkonzil des Jahres
1398, scheiterte aber schließlich an der Uneinigkeit der Nationen
und an der wechselnden Stellungnahme der für diesen Weg be—
sonders eingenommenen französischen Parteien. Ein dritter
Vorschlag ging dahin, die Päpste einem schiedsrichterlichen
Spruche zu unterstellen. Allein wo den Schiedsrichter finden?
Im schwachen König Ruprecht als künftigem Kaiser? In dem
zeitweis wahnsinnigen Könige Karl von Frankreich? Man
mußte innerhalb der kirchlichen Instanzen bleiben.

Hier bot sich ein vierter Vorschlag, die Entscheidung durch
ein allgemeines Konzil herbeiführen zu lassen. Er wurde zum
ersten Male geltend gemacht von Konrad von Gelnhausen,
damals Theologieprofessor in Paris, in seiner Mai 1880 ver—⸗
faßten EPpistola concordiae“ und auf Grund dieser Schrift
im folgenden Jahre noch eindrucksvoller von dem gleichfalls
damals in Paris weilenden Heinrich von Langenstein in seiner
Epistola concilii pacis. Auf dieser Schrift erbaute sich die
konziliare Theorie, die in der Folge mehr und mehr Anhänger
fand, daß nämlich eine von irgend einer dazu berechtigten Instanz
berufene Versammlung von Vertretern der Gesamtkirche über

1Oder vielmehr in dem „kurzen Brief“ vom Sommer 1879, den
d. Kaiser, Histor. Vierteljahrsschrift 3, 379 ff. veröffentlicht und be—
sprochen hat.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="420" />
        102 Dreizehntes Buch. Zweites Uppitel.
dem Papste stehe, souverän und unangreifbar sei — eine Lehre,
die allerdings gegenüber der Lehre von der papalen Allmacht
des 14. Jahrhunderts einfach revolutionär war.

Nach nochmaligen Versöhnungsversuchen der Jahre 1407
und 1408 beriefen die Kardinäle beider Päpste eine allgemeine
Kirchenversammlung zum Frühjahr 1409 nach Pisa. Hier
wurden am 53. Juni die beiden regierenden Päpste abgesetzt und
am 26. ein neuer Papst, Alexander V., gewählt.

Allein die alten Päpste entsagten nicht; Gregor XII. hielt
sich in Rimini, Benedikt XIII. behauptete sich in Spanien und
Schottland. So hatte man drei Päpste, und die Gegenwart
war ärger, denn die Vergangenheit.

Gleichwohl war mit dem Konzil von Pisa ein Ausweg
gefunden. Die Kirche im mittelalterlichen Sinne war als
Ganzes thatsächlich versammelt gewesen; die Kardinäle und
Bischöfe hatten als ihr Ausschuß gehandelt; und man hatte die
Berufung eines neuen Konzils zum Jahre 1412 beschlossen.
Damit hatte man dem papalen System des 13. und 14. Jahr⸗
hunderts die episkopale Kirchenverfassung des 3. bis 8. Jahr⸗
hunderts in ihren konziliaren Konsequenzen entgegengestellt. So
war ein fester Standpunkt gewonnen; und die Publizistik der
folgenden Jahre verfehlte nicht, die nötigen Folgerungen aus
ihm zu ziehen.

Besondere Bedeutung darf dabei der Westfale Dietrich
von Niem beanspruchen, einer der schärfsten patriotischen
Denker der Zeit, der seit der Zeit Urbans V. Beamter an der
Kurie gewesen war und im März 1418 zu Mastricht gestorben
ist. In einem 1410 verfaßten Traktate De schismate trug
er gerade im rechten Zeitpunkt und mit voller Energie einen
schon vorher von anderer Seite geäußerten Gedanken vor, daß
nämlich, wenn die obersten kirchlichen Organe, Bischöfe, Kar—
dinäle und Patriarchen ein nötig gewordenes Konzil zu be—
rufen sich weigerten, der Kaiser, die weltlichen Fürsten, schließ—

lich alle Gläubigen dafür eintreten müßten. Auf diese Art
lebte die alte Kirchenvogtei des Kaisers, schließlich ganz auf
die papale Kirche zugeschnitten und darum eingeschrumpft, für
        <pb n="421" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 403
das neue, episkopal gedachte Verfassungssystem wieder auf —
und mit ihr war diesem System ein wichtiger Schutz gewonnen:
es hatte Zusammenhang erhalten mit der weltlichen Wirk—
lichkeit.
Der neue Gedanke aber trat auf in dem Augenblick, da
Sigmund sich anschickte, zum ersten Male in die kirchlichen und
deutschen Dinge einzugreifen. Sigmund handelte nach ihm
und belebte dadurch von neuem den längst erbleichenden Glanz
der kaiserlichen Krone.

III.

König Sigmund erscheint nach fast allen Richtungen
hin noch einmal als eine Verkörperung hervorragender
Eigenschaften des luxemburgischen Hauses. Er konnte würde—
los sein bis zu einer selbst im 15. Jahrhundert ungewöhnlichen
Prostitution der Persönlichkeit: quocumque véniat, semper
mendicat et alieno aere vivit, testibus Italis, Hispanisque
ac Francia et Anglia, schrieb der allerdings als giftiger
Pamphletist bekannte Jean de Montreuils über ihn an den
König von Frankreich. Er war ausschweifend bis ins höchste
Alter, er war unstät in seinen Entschlüssen und beherrscht von
oft leichtfertigen Stimmungen des Augenblicks. Aber in ent—
scheidenden Momenten wußte er sich doch oft zusammenzuraffen,
und dann war er nicht ohne ein Gefühl von der Größe seiner
Stellung. Und hatte er sich in der Gewalt, so versagten ihm
auch nicht die glänzendsten Voraussetzungen wahrhaft könig—
licher Herrschaft. Er war ein Menschenkenner, er war von
fruchtbarer und wohltemperierter Phantasie, er war beredt und
klug so lange, bis sein Verstand in den Untiefen leichtsinniger
Liebeleien zu Grunde ging.

1 UÜber ihn ogl. zuletzt Finke, Bilder vom Konstanzer Konzil, Neu—
jahrsblatt der Badischen historischen Kommission N. F. 6, Heidelberg 1908.
26*
        <pb n="422" />
        34 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Das Reich war von Sigmund in den ersten Jahren seiner
Herrschaft nicht aufgesucht worden. Er war als König von
Ungarn in Anspruch genommen gewesen, namentlich durch einen
Krieg gegen Venedig, der erst im April 1413 mit einem Waffen—
stillstand endete. Und hierauf wandte sich der König zunächst
noch gegen Mailand, denn er hatte versprochen, es dem Reiche
zurückzugewinnen; mit dem Angebinde dieses Erwerbs wollte
er nördlich der Alpen erscheinen. Nun gelang die Eroberung
Mailands allerdings nicht; doch huldigten andere Fürsten und
Städte Oberitaliens, und Theodor von Montferrat konnte zum
Vikar des Reiches ernannt werden. Vor allem aber gestaltete
sich in dieser Zeit die Lage des Königs gegenüber dem Papst—
tum günstig. König Ladislaus von Neapel ging damals auf
die Eroberung ganz Italiens aus; am 8. Juni nahm er Rom;
Johann XXIII. der Nachfolger des Pisaner Papstes Alexanders V.,
mußte vor ihm nach Florenz fliehen und sah sich auf einmal
in bedrängtester Lage.

Sigmund benutzte den Augenblick geschickt, indem er sofort
die alten Vogtrechte des deutschen Königs über die Universal⸗
kirche aufleben ließ. Im Interesse der Kirchenreform wie der
Beilegung der hussitischen Bewegungen in seinem Erbreich
Böhmen drang er dem Papste die Zusage ab, auf einem neuen
Konzil zu Konstanz zu erscheinen, und erließ am 80. Oktober
1413 die Einladung zu diesem, noch ehe der Papst seinerseits
eine Einberufung veröffentlicht hatte.

Nun kam es freilich darauf an, dem formellen Aufgebot
die thatsächliche Ausführung zu sichern. Sigmund suchte vor
allem die Deutschen zu gewinnen. Er kam ins Reich, er be—
freundete sich mit den Städten, er suchte mit den Fürsten an—⸗
zuknüpfen. Zugleich mußte der Anteil Englands und Frank—
reichs gewonnen werden. Das war leicht bei England; denn
schon seit dem Jahre 1411 war Sigmund mit dem Lande ver⸗

bündet. So stimmte König Heinrich V. jetzt rasch dem Aufruf
Sigmunds zu, und schon bei der Krönung zu Achen war die
englische Konzilsgesandtschaft zugegen. Um so schwerer schienen
die Franzosen zu überreden, stetige Gegner Englands in diesen
        <pb n="423" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 405
Jahrhunderten und bisher privilegierte Träger des kirchlichen
Reformgedankens. Allein auch hier hatte Sigmund bald
Erfolg; ein Vertrag sicherte die Anerkennung und den Besuch
—

So begann gegen Ende des Jahres 1414 das große
Konstanzer Konzil; unglaublich zahlreich war es besucht; 29 Kar⸗
dinäle, 3 Patriarchen, 33 Erzbischöfe, gegen 150 Bischöfe, weit
über 100 Professoren und Doktoren der Theologie und Rechte,
eine Menge Fürsten und Edelleute waren kürzere oder längere
Zeit anwesend, neben ihnen viele Gesandtschaften und ein un—
entwirrbar zahlreiches Volk von Läufern und Knappen, von
Gauklern und Dirnen. Es war ein Abbild gleichsam der west⸗
europäischen Völker und ihrer spätmittelalterlichen Kultur; in
treuherziger Mitteilung und flotter Zeichnung hat es der Kon—
stanzer Stadtschreiber Ulrich Richental in seiner Chronik fest—
gehalten.

Am 28.Oktober 1414 war der Pisaner Papst Johann XXIII.
in Konstanz eingeritten, trüber Ahnungen voll, aber doch mit
der stillen Hoffnung, durch Geld, List und den mitgebrachten
Schwarm ihm blind ergebener italienischer Prälaten das Konzil
nach seinem Wunsche lenken zu können; in der Christnacht er⸗
schien mit glänzendem Gefolge König Sigmund. Johann suchte
die Leitung der Verhandlungen in seine Hände zu bringen,
während man diese im Konzil nach den Materien der hussitischen
und einiger weiteren unbedeutenden Ketzereien, der Kirchen—
reform und der Beseitigung des Schismas dreifach zu scheiden
begann. Von diesen Materien fiel für Papst Johann die letztere
ohne weiteres weg, denn er sah sich als einzig rechtmäßigen
Papst an; die Kirchenreform vermied er ebenfalls als ein
zweifelsohne heikles Thema — so blieben die Glaubensfragen
übrig. Sie bemühte er sich in den Vordergrund zu drängen.

Allein die Konzilsväter dachten anders. Waren sie schon
durch die bisherigen Winkelzüge des Papstes verstimmt, so
empörte es sie noch mehr, daß er außerdem durch einen Pairs—
schub ihm angenehmer Kreaturen seine Position zu stärken ge—
sucht hatte.
        <pb n="424" />
        106

Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Sie antworteten in einer Weise, die den Bruch mit dem
Papste nach sich zog. Sie beanspruchten das Recht der Stimm—
abgabe auch für den fast durchweg reformfreundlich gesinnten
Fürsten- und Gelehrtenstand. Bevor jedoch hier eine Entscheidung
fiel, kam es zu einer andern großen Umwälzung: statt der Ab—
stimmung nach Personen wurde eine solche nach Nationen ein⸗
geführt: die deutsche, englische, französische, italienische, später
auch die spanische Nation erhielten je eine Stimme. Das hieß
das Übergewicht der Italiener unterdrücken und den reform⸗
freundlichen Deutschen, Engländern, Franzosen das Übergewicht
geben: das hieß noch mehr, dem universalen Papsttum eine
Gliederung des westeuropäischen Christentums in Keimen von
Nationalkirchen gegenüberstellen. Damit nicht genug, trat das
Konzil unmittelbar in das Problem der Beseitigung des
Schismas ein und verlangte die Verzichtleistung aller drei
Päpste. Dazu erbot sich Gregor XII., falls seine Widersacher
verzichteten; Benedikt XIII. ersuchte um Verhandlungen;
Johann dem XXIII., der sich in Konstanz befand, blieb nichts
übrig, als zu entsagen.

Es waren große Erfolge; von ihnen getragen schritt das
Konzil stracks vorwärts. Am 26. März 1418 beschloß es, daß
es, regelmäßig berufen, ohne seine Zustimmung nicht eher auf⸗
gelöst oder vertagt werden könne, als bis die Kirchenreform
durchgeführt sei, und am 6. April 1415 verkündete es das
Dekret Haec sancta synodus, das ihm Amtsgewalt unmittelbar
von Christus her zuschrieb: das Konzil stehe über dem Papste.
Und auch diese kühnen Schritte gelangen. An die neuen
Grundsätze schlossen sich rasch glänzende theoretische Durch⸗
arbeitungen des veränderten Kirchensystems, besonders seitens
der Franzosen; damals schrieben Gerson und Pierre d'Ailly
gleichzeitig ihre klassischen Werke De potestate ecelesiastica.
Von den Päpsten aber wurde Johann XXIII., der sich in der
Nacht vom 20. zum 21. März durch die Flucht dem Richter⸗
spruche des Konzils hatte entziehen wollen, aber in Freiburg
gefangen genommen und nach dem Schlosse Gottlieben bei Kon—
stanz gebracht worden war, am 14. Mai suspendiert, am 29.
        <pb n="425" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 407
abgesetzt. Gregor XII. ließ am 4. Juli seinen Verzicht auf
die Tiara aussprechen. So blieb nur Benedikt XIII. übrig.
Dieser wollte nur in eigener Person abdanken und schlug zu
diesem Zwecke eine Zusammenkunft mit Sigmund vor, der in—
folgedessen um den 18. Juli nach Südfrankreich abreiste.

Das Konzil schritt inzwischen, teilweis auf Wunsch König
Sigmunds, der die Kirche in Böhmen rasch wiederhergestellt
zu sehen wünschte, nicht zur Kirchenreform, sondern zur Er—
örterung der Ketzereien, vor allem der hussitischen, fort. Am
6. April 1415 war hierfür ein Sonderausschuß eingesetzt worden,
am 4. Mai wurde Wieclif verurteilt, am 6. Juli Huß als
Wiclifit verbrannt. Fürwahr ein flotter Abschluß! Aber er rief
in Böhmen die größte Erbitterung hervor und lag weit ab
von der beruhigenden Wirkung, die Sigmund, selbst jeder
tieferen religiösen Empfindung bar, von durchgreifender Strenge
erwartet hatte. Nun aber ging das Konzil auf die Erörterung
kleinerer Ketzereien und dogmatischer Abweichungen ein. Es
war der verhängnisvolle Schritt. Tage, Wochen, Monate
diskutierte man über Kleinigkeiten; die größeren Gesichtspunkte
gingen verloren, man verbiß sich, man versumpfte. Es waren
die Wirkungen, die im 16. und 17. Jahrhundert ein Religions—
zespräch äußerte, die in neuerer Zeit die parlamentarische Er—
örterung politischer Grundrechte hervorzurufen pflegt: sie waren
um so bösartiger, je weniger man sich parlamentarischer
Schulung erfreute.

Gegenüber dieser zunehmenden Schwäche des Konzils
suchte Sigmund zu retten, was zu retten war. Trat er damit
doch zugleich als Vogt der Universalkirche immer mehr in den
Vordergrund. Er verhandelte erfolgreich mit den Anhängern
Benedikts; ohne Gefahr für die Einheit der Kirche konnte das
Konzil am 26. Juli 1417 auch den letzten Papst entsetzen.
Er versuchte weiterhin trotzdem, daß inzwischen England am
28. Juli 1415 den Krieg an Frankreich erklärt und bei
Azincourt gesiegt hatte, das gute Einvernehmen zwischen
beiden Gegnern aufrecht zu erhalten, soweit das Konzil in
Betracht kam. Dieser Versuch war für den Fortschritt des
        <pb n="426" />
        108 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Konzils eine absolute Notwendigkeit; freilich ist er nicht ge—
lungen. Sigmund verhandelte zunächst mit Frankreich; aber
auch seine persönliche Anwesenheit in Paris, wo die orleanistische
Kriegspartei dominierte, führte zu nichts. So versuchte er es
mit England. Mit England schloß er am 15. August 1416
zu Canterbury ein Bündnis, das auf Rückeroberung der an
Frankreich verlorenen Territorien beider Staaten lautete: jetzt
sollte Frankreich zu guter Haltung gezwungen werden. Aber
eine bloße Drohung mit dem Vertrage gegenüber Frankreich
fruchtete nicht, im Gegenteil: die französischen Konzilsväter
schlugen sich nunmehr auf die Seite der romanischen Nationen.
Darauf blieb Sigmund nichts übrig, als an Frankreich den
Krieg zu erklären, April 1417. Es war eine richtige Politik,
vorausgesetzt, daß sie sich durchführen ließ. Aber davon konnte,
wie sich alsbald ergab, keine Rede sein. Das Reich war nicht
entfernt in der Lage, seiner Kriegserklärung Thaten folgen zu
lassen: es zeigte sich militärisch völlig hilflos und erbärmlich:
nicht erst die Niederlagen der Hussitenkriege haben seine militärische
Ohnmacht offenbart.

Natürlich zog der Bankerutt des deutschen Ansehens nach
außen allmählich den Verfall der deutschen Führung im Konzile
nach sich. Die übermächtige Kirchenvogtei des deutschen Königs
erlahmte; die Gewalt lag jetzt bei den drei romanischen
Nationen, die geschlossen vorgingen. Diese aber wollten die
Papstwahl vor der Kirchenreform, und sie setzten ihren Willen
durch; es war schon viel, wenn sie in einem Kompromiß vom
19. Juli 1417 den germanischen Nationen nachließen, daß
wenigstens die Reform am Haupt der Kirche vor der Wahl
eines neuen Papstes beraten werden sollte.

Aber auch hierzu kam es kaum. Die Konzilsväter er—
lahmten in ihrem Interesse, sie sehnten sich nach der Heimat;
die Thätigung der Papstwahl schien sie von allen weiteren
Verpflichtungen zu entbinden. So mußten Engländer und
Deutsche es noch als glückliche Fügung betrachten, daß ihr
Kandidat, der Kardinal Oddo Colonna, am 11. November
1417 gewählt ward; er nannte sich Martin V.
        <pb n="427" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 409
Es war klar, daß Martin bei kluger Politik die weitere
Kirchenreform zu vereiteln imstande sein würde. Allerdings fand
er einige spärliche Anfänge der Reform beraten und beschlossen
bor: sie waren längst vorbereitet, und das Konzil hatte sie
rasch noch im Oktober 1417 angenommen. Sie enthielten
Bestimmungen über die Papstwahl und über die Vermeidung
künftiger Schismen, über die Periodizität der Konzilien und
wirklich auch über zwei Punkte der päpstlichen Finanzpolitik.
Angeschlossen war ihnen außerdem ein Programm weiterer
Reformen, auf das der Papst sich verpflichten sollte. Die Art
nun, wie Papst Martin dies Programm behandelte, mußte
zeigen, wie er überhaupt über Kirchenreform und Konzilien
dachte.

Martin ließ sich im Januar 1418 thatsächlich dazu herbei,
das Programm mit einem von dem Konzil eingesetzten Reform⸗
ausschuß zu beraten. In diesen Beratungen ergab sich aber,
was vorauszusehen war: jede Nation, jetzt der Autorität eines
allgemeinen Konzils entronnen, verlangte eine verschiedene Be⸗
handlung ihrer Klagen und Bedürfnisse: die nationale
Differenzierung der abendländischen Völker siegte ob über die
universalen Anschauungen der alten Kirche. Und diesmal
konnte sich die Kurie das nationale Drängen zu nutze machen.
Sie versprach, die Punkte, in denen sich Differenzen der An—
schauung ergaben, mit den einzelnen Nationen in gesonderten
Konkordaten zu erledigen. Man ging auf den Gedanken ein —
und immer wichtigere und zahlreichere Punkte des Programms
wurden als den Konkordaten vorbehalten bezeichnet. Nach
dieser Aushöhlung wurde das Programm am 21. März 1418
angenommen — es war auf sieben Reformdekrete zusammen⸗
geschmolzen —, und da gleichzeitig die Konkordate abge—
schlossen oder im Abschluß begriffen waren, so wurde die
Kirchenreform als ausgeführt erklärt und der Papst von
weiteren Verhandlungen entbunden.

Was war erreicht? Manches, was den Zeitgenossen be—
deutend erschien; nichts, was zu einer wahren und tiefen
Reform der Kirchenverfassung hätte führen können. Auch
        <pb n="428" />
        410 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
wurden selbst die Konkordate wiederum, außer dem englischen,
kaum ausgeführt. Das französische ward vom Parlament als
ungenügend verworfen; offen betrat die Kirche des Westens den
Weg, der zu den gallikanischen Freiheiten geführt hat. Das
deutsche war, wie das mit den vereinigten Nationen der Fran—
zosen, Spanier und Italiener abgeschlossene, nur auf fünf Jahre
bewilligt, eine Zeit, die bei den deutschen Verhältnissen zur
Durchführung notorisch nicht hinreichte; in der That ist es im
Reiche kaum zu Anfängen einer Ausführung der Konstanzer
Reformen gekommen.

Papst Martin V. aber zog am 16. Mai 1418 mit großem
Pompe von Konstanz ab, nicht mehr gebunden an die Fesseln
des Konzils, gedachte er Rom und die alte Suprematie der
Statthalter Christi von neuem zu gewinnen. Ende September
1420 ritt er in Rom ein; die konziliare Bewegung galt ihm
als Unrecht; soweit sie noch bestand, suchte er sie zu ersticken.
IV.
Das deutsche Königtum ging aus den Konstanzer Jahren
geschwächt und gedemütigt hervor. Wie anders hatte doch die
zwiespältige Königswahl des Jahres 1198 in Deutschland auf
die Kurie eingewirkt, als jetzt die zwiespältigen Papstwahlen auf
das Königtum! Der Wahl Philipps und Ottos waren die großen
Zeiten Innocenz' III. und der Verfall des Kaisertums gefolgt:
jetzt ging die Kurie siegreich hervor aus den schweren Prüfungen
der letzten Jahrzehnte. Der Gegensatz der Entwicklung beruht
auf dem Unterschied der tieferen Kräfte, die das Papsttum im
13., das Königtum im 15. Jahrhundert einzusetzen hatte. Als
Sigmund durchgreifen wollte, versagte das Reich. Die könig—
liche Würde war nichts mehr als ein Titel, der etwas bedeuten
konnte nur noch in Verbindung mit anderweitiger Macht.

Schon Karl IV. hatte das wohl gewußt. So war all
sein Streben der Begründung einer luxemburgischen Hausmacht
gewidmet gewesen, die das ganze östliche Deutschland von der
Ostsee bis zur Donau, sowie Ungarn und Polen umfassen sollte:
es war das Ideal König Otokars in gewaltigerer Abmessung
Jewesen. Nach dem Tode Karls unterlag der Gedanke, ent—
        <pb n="429" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 411
sprechend den Erbanschauungen der Zeit, einer Modifikation:
nicht ein Herrscher folgte ihm und festigte das Begonnene,
sondern eine Art von Familienherrschaft ward begründet unter
dem moralischen Übergewicht Wenzels, des ältesten Sohns, der
mit dem Kernland Böhmen die deutsche Krone verband!.

Aber Wenzel erfüllte in keiner Weise die Erwartungen, die
Karl auf ihn hatte setzen müssen. Polen verlor er aus den
Augen; der deutschen Krone ward er entsetzt, der böhmischen
Sympathien verlustig; in seiner Familie war er weit davon
entfernt, ein moralisches Übergewicht zu besitzen. So trat,
nachdem er unmöglich geworden war, Sigmund, der zweite
Sohn Karls, an seine Stelle. Sollte es ihm gelingen, an dem
Gedanken Karls festzuhalten? Es war die Voraussetzung
glücklichen Wirkens im Reiche, die Voraussetzung der Lebens—
fähigkeit des deutschen Königtums überhaupt.

König Sigmund, im Besitze nur einer Tochter, der letzten
Luxemburgerin königlichen Stammes, zunächst auf sein König—
reich Ungarn gewiesen, handelte nicht minder leichtsinnig, als
sein Bruder. Brandenburg lag ihm, zumal solange Wenzel
in Böhmen noch regierte, etwas abseits; darum versetzte er es
an den Vetter Jost von Mähren. Als Jost am 18. Januar
1411 gestorben war, suchte er nach einem neuen Verweser des
arg vom Adel bedrängten Landes. Verwandte hatte er nicht
zur Verfügung. So übergab er das Land einem treuen Diener,
dem Burggrafen Friedrich von Hohenzollern; er hatte ihm
100 000 Gulden für seine Bemühungen bei der deutschen Königs—
wahl zugesagt: wie anders als mit landesherrlichen Rechten
hätte er bei seiner Verschwendungssucht zahlen sollen? Nur die
kurfürstliche Würde behielt er sich vor. Friedrich aber langte
im Juni 1412 in der Mark an; mit starker Hand griff er
durch; nach zweijährigem Kampfe mit dem Adel war er Herr
des Landes, war er heimisch geworden. Es blieb nichts übrig,
als daß ihm Sigmund am 380. April 1415, gegen angebliche
Zahlung von 400000 Gulden, die gesamte Mark als Pfand noch—

S. oben S. 857.
        <pb n="430" />
        412 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
mals verschrieb und auch die Kurwürde verlieh. Dem folgte dann
am 18. April 1417 zu Konstanz die feierliche Belehnung, ein
Zeichen, daß Sigmund an einen Rückkauf des Landes nicht
mehr dachte. Die wichtigste Position der Luxemburger in
Norddeutschland war damit verloren; der kurfürstliche Hohen—
zoller aber vereinigte seit 1420, nach dem Absterben seines
älteren Bruders Johann, den fränkischen Besitz der Hohenzollern
mit dem neugewonnenen Lande.

Die zwanziger Jahre brachten eine weitere Schwächung des
luxemburgischen Einflusses nun auch in Mitteldeutschland.
Nachdem der Askanier Albrecht aus der Wittenberger Linie,
Kurfürst von Sachsen, gestorben war, belieh Sigmund am
b. Januar 1428 den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von
Meißen mit dem Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg; neben den
Hohenzollern waren die Wettiner zur Kurwürde gelangt; aus—
geschlossen schien fürderhin der Gedanke, daß Meißen und andere
mitteldeutsche Länder einmal Lehen der böhmischen Krone
werden könnten.

Hohenzollern und Wettiner aber entwickelten sich von nun
ab zu den großen Fürstenmächten des Nordostens; und in den
Vordergrund trat zunächst das Haus Wettin. An seine kur—
fürstliche Linie gelangte Thüringen nach dem Tode des Land—
grafen Friedrich am 4. Mai 1440; es erhielt außerdem Aus—
sichten auf Luxemburg; einer seiner Sprossen ward auf den
würzburgischen Bischofsstuhl berufen; und es schickte sich an,
die Lausitz zu erwerben, die Sigmund in weiterem Leichtsinn
dem Ritter Hans von Polenz seit dem Jahre 1429 als Land⸗—
vogtei pfandweis überlassen hatte.

So schrumpfte die Macht des Hauses Luxemburg schon im
zweiten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts zu einer
bloßen Macht des Südostens zusammen; neben Ungarn blieb
nur der Anspruch auf Böhmen und Mähren. Nun hatte
Sigmund freilich nach dieser Seite hin die Aussichten fleißig
zu vermehren gesucht. Schon am 11. September 1411 hatte
er seine damals zweijährige Tochter Elisabeth mit dem jugend⸗
lichen Habsburger Albrecht verlobt. Albrecht, der spätere
        <pb n="431" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 413
deutsche König, besaß innerhalb des mehrfach geteilten habs—
hurgischen Besitzes das Hauptland, das Herzogtum Ästerreich.
Es war ein Schritt, der sich ganz in der Richtung der einst
von Karl IV. geschlossenen habsburgisch-lIuxemburgischen Erb⸗
verbrüderung bewegte! und der auch von Sigmund trotz
mannigfacher Schwankungen beibehalten ward: im Jahre 1422
heiratete Albrecht Elisabeth und erhielt die Verwaltung Mährens.
In der That hat diese Verbindung den Bestand einer großen
südöstlichen Macht gewährleistet; ihm verdanken zugleich die
Habsburger den Übergang der deutschen Krone auf ihr Ge—
schlecht. Zunächst aber hatte der Schritt wenig Erfolg; denn
noch zu Sigmunds Lebzeiten wurden Thatsachen geschaffen,
die den Abfall Böhmens wie Ungarns von dem habsburgisch⸗
luxemburgischen Besitze herbeiführten.

In Böhmen erhob sich das eechische Element explosiv in
der husitischen Bewegung. Es sind dechisch-nationale Vorgänge;
sie werden hier nur so weit als nötig berichtet.

Schon früh waren in Böhmen ketzerische und chiliastisch—
apokalyptische Elemente heimisch geworden, Waldenser, lom—
bardische Arme, Joachimiten: sie bildeten den Untergrund der
folgenden Bewegung. Dann hatte der zwar nicht religiöse,
wohl aber kirchliche Karl IV. über das Land geherrscht; er
war ein eifriger Spender kirchlicher Gaben gewesen?; im
Jahre 1344 hatte er Prag zum Erzbistum erhoben. Und schon
der erste Erzbischof, Arnest von Pardubitz, hat darauf die neue
Landeskirche streng geordnet, und sein Nachfolger, Johann Ocko
von Wlaschim, wandelte treu in seinen Bahnen. Der Boden
für eine kirchliche Reformbewegung war bereitet. Ihn betrat
in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Reihe ge—
waltiger Bußprediger und national empfindender Theologen, der
Augustinerchorherr Konrad aus dem österreichischen Kloster Wald⸗

S. oben S. 854.

VNicht minder seine Zeitgenossen; vgl. die Libri erectionum
archidioee. Pragensis ed. Borovy, Prag 1875 ff.: von 18588 -1897
353 Nummern von Stiftungen.
        <pb n="432" />
        114 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
— DDDD
alten Gotteshaus der deutschen Kaufleute, das bald zum Mittel—
punkt ernst asketischer Reformen ward; dann der Nachfolger
Konrads, Milicz von Kremsier, ein furchtloser Prediger in
seiner mährischen Muttersprache wie in deutscher und eechischer
Zunge, der sich in apokalyptischen Schwärmereien erging und
Karl IV. einmal öffentlich als Antichrist bezeichnet hat; endlich
der mehr in der Stille als Seelsorger und Schriftsteller für
die Reform der Kirche wirkende Domherr und Beichtvater an
der erzbischöflichen Hauptkirche in Prag, der St. Veitskathedrale
auf dem Hradschin, Matthias von Janow.

Die Zeit dieser Gruppe lief ab mit dem ausgehenden 14. Jahr⸗
hundert. In den Folgejahren trat eine andere Generation auf,
radikaler, an dem englischen Reformator Wiclif gebildet und seine
Lehren sklavisch wiederholend: ihre' Häupter sind Hieronymus von
Prag, der dechische Hutten, und allen voran Johann von Husinec,
Huß genannt, seit 1896 Dozent an der Prager Universität, 1402
Rektor und seit diesem Jahre Prediger an der Bethlehemskapelle
der Hauptstadt. Huß sog das theologische System Wiclifs, mit
dem er in den ersten Jahren des wachsenden Jahrhunderts durch
Hieronymus bekannt geworden war, in tiefster Seele ein: die
Opposition gegen den Ablaß und die Ohrenbeichte sowie den
Reliquien⸗, Bilder- und Heiligendienst, die Verwerfung der hier—
archischen Gliederung und der Suprematie des Papstes, die
Forderung eines christlichen Armutsideals und innerlich religiöser
Gesinnung, die Zurückführung des juristisch gewordenen In—
stituts der Kirche auf die sittlichen Grundlagen der Frühzeit.

Und bald erhielten diese Lehren, in begeisterten Predigten
verkündet, speziell dechische Färbung, indem die leitenden Personen
in den Streit der Nationalitäten an der Prager Univerfität ver—⸗
wickelt wurden. Von den Landsmannschaften, in welche die
Prager Studentenschaft zerfiel, der bayerischen, sächsischen,
dechischen und polnischen, war nach der Begründung der Uni—
versität Krakau die polnische als national so gut wie weggefallen
und deutsch geworden. Die Folge war, daß die Cechen an der
Universität des eignen Landes fast stets von den Deutschen über—
        <pb n="433" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 448. 415
timmt wurden. Das führte zu fortdauernden Reibereien und
schließlich, nachdem König Wenzel im Jahre 1409 den Cechen
drei Stimmen verliehen und nur eine den Deutschen belassen
hatte, zur Auswanderung der deutschen Studenten nach Erfurt
und Leipzig, wo infolgedessen eine neue Universität erstand. Nun
waren die Cechen unter sich; und die Bewegung auf eine Kirchen—
reform, schon längst an der Universität von spezifisch kechischen
Kräften getragen, erschien damit als rein national und allbe⸗
herrschend. Auch König Wenzel entzog sich ihr anfangs nicht.

Die in Prag gewaltig angewachsene Aufregung im Volke
nötigte jedoch im Jahre 1412 Huß aus Prag zu weichen, wo—
mit er zugleich einen Wunsch des Königs erfüllte. Es kamen die
Läuterungsjahre der neuen Lehre; wie Luther auf der Wartburg,
so verfaßte Huß in seinem Exil eine Anzahl reformatorischer
Schriften; und im Volke verbreitete sich seine Lehre stetig weiter.
Wenzel wußte dem nicht entgegenzutreten; mit Besorgnis sah
Sigmund die Bewegung auf dem einmal eingeschlagenen ab⸗
schüssigen Pfade, und mit Eifer ergriff er den Ausweg, der
in den Beratungen des Konstanzer Konzils über die Wiclifsche
Ketzerei gegeben schien. So kam es zur Berufung Hussens nach
Konstanz und zu seiner Verbrennung am 6. Juli 1415, der ein
Jahr später die Verbrennung des Hieronymus folgte.

Es waren Ereignisse, die in Böhmen alles andere als
Beruhigung hervorriefen. Der religiöse Fanatismus, schon
längst im Wachsen, loderte nun furchthar empor, und indem
die Tiefen des religiösen Bewußtseins bis zum Grunde auf⸗
gewühlt wurden und die geistige Erfassung neuer Ideen den
Massen der Nation zugemutet ward, entwickelte sich immer steigend
die Neigung zu kirchlichem und religiösem Radikalismus.

So von unseligen Mächten gepeitscht, mündete die Be—
wegung teilweis in längst angebahnte soziale Unruhen ein.
Schon seit einem Jahrhundert krankten die bäuerlichen Zustände
Böhmens in vielen Teilen des Landes. Die freien Bauern,
soweit sie vorhanden waren, waren vielfach Bauern zu deutschem
Erbzinsrecht geworden!. Aber diese günstige Stellung war

Vgl. Band III S. 388.
        <pb n="434" />
        16 Oreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
ihnen im Verlauf der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
durch königliche Machtsprüche und Beschlüsse der Landtage wieder
genommen worden: sie erschienen zu Hörigen herabgedrückt.
Die Hörigen selbst ferner, damals vielleicht der größere Teil
des Volkes, unterlagen von jeher der empörendsten Behandlung
des Adels; noch Karl IV. mußte den cechischen Grundherren
verbieten, ihnen die Augen auszustechen und sie der Nase, der
Hand oder des Fußes zu berauben. Wie mußte nun diese ge⸗
knechtete Nation eine Botschaft der kirchlichen Freiheit auf⸗
nehmen, die selbst keineswegs völlig losgelöst war von jenen
sozialen Elementen, durch deren Aufnahme Wiclif die zerfahrenen
Verhältnisse seiner Heimat hatte bessern wollen! Nicht bloß die
kirchliche, auch die weltliche Freiheit schrieb man auf die Fahne;
uingebunden und nach Willkür wollte man dahinleben in gemeiner
Freiheit alles Besitzes, aller Verpflichtungen, jeder Sitte. Der
kommunistische Traum senkte sich in die Herzen der Enterbten,
und die Entwicklung hielt nicht inne, bevor sie gelegentlich bis
zu dem grauenhaften Treiben der Adamiten entartet war.

Im allgemeinen aber bildeten sich unter der Wirkung der
geschilderten Verhältnisse zwei Parteien aus, die der gemäßigten
Calixtiner oder Utraquisten, die vor allem den Kelch im Abend⸗
mahl auch für die Laien forderten, und die der Radikalen, die
alles abgetan haben wollten, nicht nur in der Kirche, sondern
auch in Staat und Gesellschaft, was sich nicht direkt aus der
Bibel begründen ließ, und entschlossen waren, mit Gewalt die
„Feinde des Gesetzes Gottes“ auszutilgen; nach einer Feste,
die sie an der Luschnitz gründeten, nannten sie sich Taboriten;
sie bildeten das eigentlich treibende Element.

Von Sigismund hatte sich Wenzel schließlich zur Zurück—
drängung der Hussiten treiben lassen. So reinigte er seinen
Hofstaat von hussitischen Beamten und setzte er vertriebene
katholische Geistliche in ihre Pfründen wieder ein. Schürten
schon diese Maßregeln den Brand, so flammte die Volksleiden—
schaft zu tobendem Aufruhr empor, als einige der neu ein⸗
gesetzten Ratsherrn vom Rathaus aus eine hussitische Prozession
zu stören wagten: die Menge erstürmte das Rathaus und warf
        <pb n="435" />
        KNonziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 417
sieben Ratsherrn zum Fenster hinaus. Auf die Kunde hiervon
rührte Wenzel am 16. August 1419 der Schlag.

Nach kurzer Zwischenherrschaft der Königin-Witwe nahm
iich darauf König Sigmund der Dinge an. Sie standen nicht
ganz ungünstig für ihn; die gemäßigte Partei gelobte ihm im
November 1419 zu Brünn Unter werfung. Allein Sigmund mußte,
wollte er aus seinem Verhalten auf dem Konzil die Konsequenz
ziehen und, wie es sich für einen künftigen Kaiser geziemte, seine
Feindschaft gegen die Ketzer beweisen, zum Kriege greifen. Schon
im Frühling des nächsten Jahres zeigte er durch Hinrichtung
von 23 aufsässigen Bürgern und Verbrennung eines hussitischen
Wanderpredigers in Breslau, was er der Bewegung für ein
Schicksal zu bereiten gedachte; er veranlaßte auch eine Kreuzzugs—
bulle Martins V. gegen Wiclifiten, Hussiten und andere Ketzer.

Das bedeutete den Krieg, und furchtbar brach er nunmehr
herein. Das ganze dritte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ist
erfüllt von einem wüsten Hin und Her deutsch-kechischer Kriegs—
züge, die, nicht am letzten durch deutsche Schuld, zum erbar—⸗
mungslosen Wüten militärischer Banden entarteten: schon im
Jahre 1421 erhielten die Krieger des deutschen Kreuzheeres die
Weisung, sie sollten im Böhmenlande männiglich totschlagen,
ausgenommen die Kinder, die ihre Vernunft nicht hätten.
Der Erfolg aber war je länger je mehr auf Seite der Cechen.
Sie siegten bei Prag und am Zizkaberge, bei Saaz und Deutsch-—
Brod, und seit dem Jahre 1427 trugen sie die heimischen Waffen
über die Grenzen nach Schlesien und nach der Lausitz, nach Meißen,
Sachsen und Franken, später auch nach sterreich, Ungarn, Bran—
denburg und Thüringen, ohne daß neu aufgestellte Heere der
Deutschen ihnen bei Aussig und Mies mit Erfolg entgegengetreten
wären. Das Reich zeigte sich vollkommen ohnmächtig, die Fürsten
—DDDDDDD
und mancher vom Adel hielt es mit dem fremden Volk, dessen
Führer in glühenden Manifesten die kommende Freiheit priesen.

Die Cechen ihrerseits benutzten das blutige Jahrzehnt zum Ab⸗
schluß gärender Reformen. In Glaubenssachen brachten schon die
vier Prager Artikel vom 10. Dezember 1420 die erste Form der

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 27
        <pb n="436" />
        —418 Dreizehntes Buch. Zwettes Kapitel.
Einigung, später sind sie noch um zwei Artikel vermehrt worden.
Für den Krieg organifierten Zizka und die beiden Prokope uner⸗
schöpfliche Scharen neuen Fußvolks. Zur Begründung einer
nationalen Verfassung wurde ein Wohlfahrtsausschuß eingesetzt,
später der polnische Prinz Sigmund Korybut als Herrscher berufen.
Aber gerade auf dem Gebiete der weltlichen Verfassungs⸗
organisation scheiterten alle selbständigen Versuche. Immer
wieder sah man sich vor halben Lösungen, immer wieder kam
man auf König Sigmund, den berechtigten Erben, zurück. So
namentlich seit dem Jahr 1429. Indes zeigte sich auch hier
ein Fortschritt nur möglich unter gleichzeitiger Auseinander⸗
setzung auf kirchlichem Gebiete. Sehr zum rechten Augenblick
kam daher für diese Schwierigkeiten die Einberufung eines neuen
Konzils nach Basel im Sommer 1481: hier konnte man eher,
als in Verhandlungen mit dem Papste, die Duldung der hussi⸗
tischen Sonderkirche im Schoße des allgemeinen abendländischen
Christentums zu erlangen hoffen. Vor allem war das die An—⸗
sicht der gemäßigten Hussiten unter der Führung Johann
Rokyczanas: sie besandten das Konzil und erhielten von ihm
eine Reihe von Sonderrechten gewährleistet, die unter dem Namen
der Prager Kompaktaten bekannt sind (80. November 1433).
Für die Cechen freilich war die Annahme der Kompaktaten
seitens der Gemäßigten über Erwarten verhängnisvoll. Die
Radikalen beruhigten sich nämlich nicht mit dem Erreichten, sie
zogen vielmehr jetzt gegen die zufriedengestellten Utraquisten; in
offnem Kampfe zerfleischten sich die Söhne der Nation, und
die Radikalen wurden in der furchtbaren Schlacht von Böhmisch—
Brod am 30. Mai 1434 besiegt. Damit trat eine nationale Er⸗
schlaffung ein, die nun der schon früher angebahnten Versöhnung
mit Sigmund fast nichts mehr entgegenstellte. Man einigte sich
am 14. Februar 1485 auf 14 Artikel, deren Anerkennung man
von Sigmund fordern wollte, ehe er die Zügel der böhmischen
Herrschaft ergriffe. Sigmund nahm sie im Juli 1435 zu Brünn
an, am 28. August 1486 zog er zu Prag ein: die luxemburgische
Herrschaft im alten böhmischen Kernlande schien gesichert.
Aber es schien nur so. Die religiösen Schwierigkeiten
        <pb n="437" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 419
waren keineswegs schon beseitigt, noch auf lange, ja in ihren
Nachwirkungen bis zur Gegenwart haben sie verhindert, daß
Böhmen zum Mittelpunkt einer großen osteuropäischen Staaten—
bildung geworden ist. Sigmund aber erbitterte außerdem das
Land bald durch schiefe Auslegung und Überschreitung der
14 Artikel; ein Aufruhr drohte eben, als er starb, am 9. De—
zember 1437. Nun sollte sein Schwiegersohn Albrecht folgen,
und nach dessen frühem Tode sein nachgeborener Sohn
Ladislaus. Allein beide wurden des Landes niemals völlig
Herr, vielmehr schwang sich allmählich der dechische Baron
Georg Podiebrad zum Gubernator und König des Landes
auf. Und als er 1471 starb, folgte ein polnischer Prinz
Ladislaus und diesem Ludwig II.; erst nach dessen Tode 1526
kamen die Habsburger zur böhmischen Herrschaft. —

Auch in Ungarn haben die Habsburger es, trotz allen Erb—
rechts, nicht früher zur Regierung gebracht.

König Sigmund hatte viel vom magyarischen Charakter
und Temperament; er verwaltete das Land Ungarn gut, sein
Banderium hielt den inneren Frieden aufrecht, die ständischen
Freiheiten blühten unter ihm empor: er war nicht unbeliebt.
Anders fiel das Los seinem Schwiegersohn und Nachfolger
Albrecht. Vergebens zog er zum Vorteil des Landes gegen
den türkischen Erbfeind und ging auf dem Zuge zu Grunde;
nicht seinem Sohne fiel die endgültige Nachfolge unbehelligt
und dauernd zu, sondern dem heimischen Heldengeschlecht der
Hunyady. Aus ihm abstammend regierte Mathias Corvinus
gewaltthätig und glorreich ein volles Menschengeschlecht, 1458
bis 1490; dann folgten die böhmischen Könige Ladislaus und
Ludwig. Ludwig fiel in der Türkenschlacht von Mohacz 1526;
mit der Hand seiner Schwester Anna erst fielen Böhmen und
Ungarn an Ferdinand, den Bruder Kaiser Karls V., und da⸗
mit an das Haus Habsburg, den luxemburgischen Erben. —

Übersieht man all diese Ereignisse im deutschen Osten und
dessen Grenzlanden, deren Verlauf auch über die Zeit König
Sigmunds hinaus hier kurz zu erzählen war, so zeigt sich,
daß die luxemburgische, später habsburgische Macht schon

272*
        <pb n="438" />
        120 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
seit König Wenzel ihrem Verfalle zueilte. Schon in den acht—
ziger Jahren des 14. Jahrhunderts wurde Polen eingebüßt;
die Stellung im Norden Böhmens, in Thüringen und Sachsen,
in der Lausitz und in Brandenburg ward im zweiten und
dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts aufgegeben, Böhmen
war seit etwa 1420 so gut wie verloren, Ungarn seit 1487.

Es ist klar, daß diese Vorgänge den König Sigmund und
nach ihm die Habsburger des 15. Jahrhunderts in ihrer Haus⸗
machtspolitik allmählich, als Träger der deutschen Krone aber
fast von vornherein zur Ohnmacht verdammten.

V.
Nach alledem darf es nicht wundern, wenn Sigmund dem
Reiche nur im ersten Jahrzehnt seiner Regierung hervorragende
Aufmerksamkeit widmete. Das um so weniger, als die Lage
des Reiches selbst wahrlich nicht zur Bethätigung freudiger
Thatkraft einlud.

Sigmund war im Jahre 1414 mit den besten Vorsätzen
ins Reich gezogen. Er wollte seine Größe, seine Einheit. Und
er war klug genug, zu erkennen, daß dies Ziel mit Hilfe der
Fürsten nicht mehr auf anderer als föderativer Grundlage zu
erreichen war. Aber noch schienen ihm immerhin die großen
Städte selbständig und reich genug und die königliche Gewalt
zwar nicht mit Macht, wohl aber mit Rechten genügend aus—
gestattet, um mit bürgerlicher Unterstützung nochmals den Ver—⸗
such einer monarchisch-centralistischen Reform zu wagen.

So machte Sigmund den Städten Anfang des Jahres 1415
Vorschläge zu einem großen Städtebund mit monarchischer
Spitze; ihm schwebte eine Art von städtisch-republikanischem
Deutschland in partibus mit einer Centralgewalt darüber vor.
Allein die Städte versagten sich; sie wollten nicht von ihrer
partikularen und lokalen Selbständigkeit lassen; ihr Blick war
befangen im Horizont ihres Weichbilds. Darauf zog Sigmund
den höheren Adel mit heran; Herren und Städte sollten, zu—
nächst für den unmittelbarsten Staatszweck des Landfriedens,
vier Bezirke im Reiche bilden mit je einem königlichen Ober—
hauptmann an der Spitze. Jetzt lehnten die Städte zwar nicht
        <pb n="439" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 421
ohne weiteres ab, aber sie regten Bedenken an, sie legten sich
aufs Feilschen, aufs Referieren an ihre heimischen Instanzen.

Zeit genug für die Fürsten, um zu handeln. Sie erkannten,
was ihnen drohte, hatte der König Erfolg; schroff gingen sie
vor. Am 7. März 1417 gelobten sich die Kurfürsten, gemein⸗
sam einzutreten gegen jeden Schritt des Königs; am 2. August
1417 schlossen speziell die bedrängtesten, die rheinischen Kur—
fürsten einen offenen Bund gegen die Städte und ihren könig—
lichen Beschützer. Darauf zogen sich die Städte furchtsam
zurück; es war der Ruin der königlichen Pläne.

Und nun kamen die heißen Jahre des Husitenkampfes. Sie
fanden das Reich militärisch vollkommen unvorbereitet, trotz der
im Jahre 1417 gegen Frankreich erlassenen Kriegsansage und
ihrer Folgen. Aber was schlimmer war: selbst die offene Be—
drohung der Selbständigkeit des Reiches, die in ihnen lag,
machte keinen Eindruck mehr auf die Stände: weder auf dem
militärischen noch auf dem engverbundenen finanziellen Gebiete
kam es zur wirklichen Durchführung von Reformen.

Geredet wurde freilich viel von einer Reichssteuer in
Gestalt eines hundertsten Pfennigs, von militärischer Kontin—
gentierung, von tausend Dingen sonst. Aber Städte und
Reichsritterschaft vereitelten fast jeden Beschluß, und wenn nicht
diesen, so sicherlich seine Ausführung; und König und Fürsten
wußten den passiven Widerstand selbst dann nicht zu brechen, wenn
sie ausnahmsweise einig waren. Sigmund empfand demgegenüber
allmählich Ekel, ward jedenfalls der fortwährend wechselnden
Konstellation partikularer Interessen in Deutschland und des
Kampfes aller gegen alle auf den Reichssstagen überdrüssig. Dazu
kam, daß er durch die Sorgen seiner Hausmachtspolitik in Anspruch
genommen war. Im Jahre 1429 war es so weit gekommen,
daß er einen Reichstag nach Preßburg, außer Landes, berief.
Und was bekamen die Reichsstände auf ihre Klagen, daß er
nicht ins Reich käme, dort von ihm zu hören! Er habe seine
Versorgung in Ungarn, er mache sich keinen Deut aus der
deutschen Krone; nur auf Bitten des Papstes habe er sich über—
wunden, sie beizubehalten. Und die ungarischen Stände fügten
        <pb n="440" />
        122 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
dem hinzu: der König dürfe nicht ins Reich gehen, er habe gegen
die Türken zu thun. Die deutschen Fürsten mußten froh sein,
versprechen zu dürfen, daß sie Sigmund nicht weiter als bis
nach Nürnberg zum Reichstag laden und ihn nach beendeten
Geschäften sogleich wieder ziehen lassen würden.

Darauf kam, Februar 1481, ein wirklich glänzend besuchter
Reichstag in Nurnberg zu stande. Und noch einmal glaubten
Sanquiniker an die Moͤglichkeit einer Reform, und noch einmal
beschloß man den großen Krieg gegen die Husiten. In der
That brach ein stattliches Heer unter dem Kurfürsten von
Brandenburg in Böhmen ein: aber bei Tauß, in der Nähe von
Pilsen, lief es vor dem ersten Angriff der Cechen schmählich
von dannen. Und wirklich verhandelte man über die gräulichen
Mißbräuche im Reiche, über die westfälischen Vemgerichte, über
die Verwirrung des Münzwesens und anderer Verkehrsregale:
aber das Ergebnis war schließlich nur, daß ein kärglicher Land⸗
friede auf ein ganzes Jahr, bis Martini 1482, geschlossen ward.

Das Volk mochte nach Reformen schreien unter Aufstellung
immer radikalerer Ziele, klarblickende Staatsmänner, wie ein
Nikolaus von Kues, mochten Systeme wohldurchführbarer staat—
licher Besserung entwerfen: der Nürnberger Reichstag hatte
gezeigt, wessen die Vertreter der Nation auch unter den günstigsten
Umständen fähig waren. Unter völligem Zerfall der Reichs—
gewalt, unter gleichzeitigen Einbußen an seiner Hausmacht ging
König Sigmund geschwächt den erneuten kirchlichen und religiösen
Bewegungen der dreißiger Jahre entgegen.

Nach ergebnislosen Verhandlungen eines Konzils zu Pavia
und Siena hatte sich Papst Martin V. kurz vor seinem Tode
entschließen müssen, ein neues allgemeines Konzil zum J. Februar
1431 nach Basel auszuschreiben. Sein Nachfolger, der listige
Eugen IV., mußte wenige Tage nach seiner Wahl am
12. März die Berufung des Konzils bestätigen. Es wurde am
23. Juli eröffnet, aber nur langsam kamen die Verhandlungen
in Fluß. Sie bewegten sich, unter dem Vorsitz des edlen und
reformfreundlichen Kardinals Julian Cesarini, sofort in
der verlängerten Richtung der guten Zeiten von Kon⸗
stanz. Daneben war die Anstrengung darauf gerichtet,
        <pb n="441" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 423
die in Konstanz gemachten Fehler zu vermeiden. Es waren
bdor allem solche der Geschäftsordnung gewesen. Die Ab—
stimmung nach Nationen hatte der Kurie die Möglichkeit unbe—
fugten Eingreifens gegeben, indem sie mit den einzelnen
Nationen und deren Regierungen gesondert zu verhandeln begann;
sie hatte ferner nationale Empfindlichkeiten geweckt. Die Be—
schränkung der Abstimmung endlich auf Prälaten und höhere
Graduierte der Universitäten schien der wachsenden Strömung
auf eine Demokratisierung der Kirche nicht mehr zu entsprechen.
So dehnte man das Stimmrecht auf Priester niederer Stellung
und auf Baccalaureen des Rechts und der Theologie aus; es
war eine Annäherung an das Zukunftsideal der Laienkirche;
sie gab fast allen höher Gebildeten Anteil an den konziliaren
Beschlüssen. Die Abstimmung selbst aber sollte nicht mehr nach
Nationen erfolgen, sondern nach national gemischten Ausschüssen,
den sogenannten Deputationen, deren vier eingesetzt wurden,
um die Fragen der Kirchenreform, des Glaubens, der Friedens—
stiftung und eine Anzahl allgemeiner Probleme zur Diskussion
im Plenum vorzubereiten. So ausgerüstet ging das Konzil an
die Lösung seiner Aufgaben.

Dem Papst waren alle alten Handhaben der Beeinflussung
entzogen; er sah das Kommende voraus; er sprach deshalb
schon am 18. Dezember 1481 die Auflösung des Konzils aus
und berief ein neues Konzil nach Bologna.

Es war eine überstürzte Maßregel, die dem Konzil die
allgemeinen Sympathien Westeuropas eintrug; erst jetzt ward es
in Wahrheit ökumenisch. Und seiner Macht bewußt, schritt es
nun vorwärts. Gegen den Papst und seine Kardinäle eröffnete
es den Prozeß und bedrohte sie mit Entsetzung, falls sie nicht vor
dem Konzil erscheinen würden. Und in der That blieb dem
Papst nichts übrig, als nachzugeben. Nach langem Hin und
Her entschloß er sich in der Bulle Dudum sacrum II vom
15. Dezember 1438, seine Auflösung des Konzils als null und
nichtig, das Konzil als von Anbeginn zu Recht bestehend zu
erklären, und versprach, ihm von nun ab mit Rat und That
        <pb n="442" />
        124 J Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
gewärtig zu sein. Es war ein voller Sieg des Konzils über
die Kurie.

Wie stellte sich zu alledem König Sigmund? Er war sich
bewußt, jene alte Rolle des übermächtigen Kirchenvogts nicht
wieder aufnehmen zu können, die er in den ersten Jahren des
Konstanzer Konzils mit Erfolg gespielt hatte: die Ohnmacht
des Reiches sprach einem solchen Plane Hohn. So versuchte
er von anderer Seite her die alte ausschlaggebende Stellung
zu erreichen.

Im Herbst 1431 zog er nach Oberitalien, am 25. November
1431 wurde er mit der eisernen Krone der Lombarden gekrönt.
Im übrigen war er mittellos; die Bürger von Mailand,
Piacenza, Lucca, Siena hatten ihn, widerwillig genug, zu er—
nähren. In Siena blieb der König schließlich fast ein volles
dahr, von Juli 1482 bis Mai 1433, in thörichte Liebeshändel
verstrickt, ein machtloser Condottiere, zugleich von den Floren—
tinern, die sich ihm gegenüber eine unglaublich zügellose Sprache
erlaubten, belagert: wie er selbst sagt, gleich einem wilden
Tiere in einem Käfig. Trotzdem erreichte er seinen Zweck.
Indem er sich aufs festeste zum Konzil hielt, gleichzeitig aber
dem Papste bemerklich machte, er sei um den Lohn der Kaiser⸗
krönung zum Abfall bereit, vermochte er diesen zu dem lang—
ersehnten Schritte. Am 31. Mai 1433 empfing er die kaiserliche
Krone; die Kosten des Festmahls bestritt der Papst.

Und nun trat die Absicht Sigmunds zu Tage. Langsam
bettelte er sich über Ferrara und Mantua nach Basel durch,
um dort, umflossen vom kaiserlichen Nimbus, die Macht alt—
romantischer Vorstellungen zur Erringung einer überlegenen
Stellung über Papst und Konzil zu erneuern.

Er kam zu unglücklicher Zeit. Mit den ersten Monaten
des Jahres 1484 hatte die Macht des Baseler Konzils ihren
Höhepunkt erreicht. Soeben war durch Bestätigung der Prager
Kompaktaten die Einigung mit den Hussiten errungen worden;
bald darauf ward die volle Unterwerfung Eugens unter das
Konzil entgegengenommen. In diesem Augenblick hätte das
Konzil einen Schattenkaiser als Vogt ertragen sollen? Im
        <pb n="443" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 425
Gegenteil: das Konzil wollte, wie über den Papst so über den
Kaiser herrschen als oberste leitende Versammlung Westeuropas;
und eben war es im Begriffe, sich aus einem beratenden Körper
zu einem vollziehenden in diesem Sinne zu entwickeln. Es
nahm nicht bloß in rascher Folge eine Reihe wichtiger Reform⸗
dekrete an; es begann auch von Eheverboten zu dispensieren,
schlichtete Streitigkeiten zwischen Bischöfen, besteuerte die
Christenheit für den Kreuzzugsgedanken, führte die päpstlichen
Einnahmen nach Basel ab. Ja mehr: es vermittelte einen
Frieden zwischen Burgund und Karl VII. von Frankreich, es
schloß in Sachen der griechisch-lateinischen Union einen Ver—
trag mit den Griechen ab, welcher auch weltliche Dinge um—
faßte, die Kaiser Sigmund als König von Ungarn aufs un—
mittelbarste berührten; und es riß sogar die Entscheidung in
einer rein lehnsrechtlichen Frage des Reiches an sich, indem es,
gegen die Entscheidung Sigmunds, in der sächsischen Erb—
angelegenheit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg die sächsische
Kurwürde zusprach.

Sigmund erschien vom Konzil nicht minder bei Seite ge—
schoben, als der Papst; nur mit Mühe vermochte er die
schlimmsten Kompetenzüberschreitungen der Väter zu verhindern.

Da kam die Rettung von einer anderen Seite. Das Konzil
ging an seiner eigenen Maßlosigkeit zu Grunde. Indem es
immer radikaler lehrte und handelte, indem die öden Instinkte
der demokratischen Elemente in ihm siegten, verscherzte es sich
die Sympathien der gemäßigten Mehrheit. Indem es An—
spruch auf Anspruch baute, verlor es die Achtung der realen
geschichtlichen Mächte. Entscheidend ward in dieser Hinsicht
eine Angelegenheit, die schon länger die denkenden Köpfe der
abendländischen Christenheit beschäftigt hatte. Die zunehmende
Bedrängung des byzantinischen Reiches durch die Türken verwies
die orientalischen Kaiser auf den Schutz des Abendlandes; er
schien leichter zu erwerben, wenn er Hand in Hand ging mit
einer Vereinigung der orientalen und occidentalen Kirche.
Es war ein vom Papsttum und vom gesamten kirchlichen
Abendland seit Jahrhunderten erstrebtes Ziel; man schätzte sich
        <pb n="444" />
        426 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
glücklich, es jetzt verwirklichen zu können. Nun waren Verhand⸗
lungen mit den Griechen schon vom Paveser Konzil geführt worden.
In ihrem Verfolg wandten sich die Griechen jetzt an die Väter
von Basel. Aber da fanden sie geringes Entgegenkommen; in
ohnmächtigem Stolz verweigerte ihnen die Majorität der Väter
einen bequemen Ort der Verhandlung; den 7. Mai 1437.
Den Griechen blieb jetzt kaum etwas übrig, als sich an
den Papst zu wenden. Darauf, gestützt auf diese Mehrung
seiner Autorität, that Eugen IV. am 18. September 1487 den
entscheidenden Schritt. Er löste das Konzil von Basel von
neuem auf und berief danach ein neues Konzil nach Ferrara,
das dann am 8. Januar 1488 eröffnet wurde. Als die Baseler
Radikalen diese Bulle nicht anerkannten, vielmehr dem Papste mit
Suspension und Absetzung drohten, verließen die hervorragendsten
zeistigen Führer des Konzils, ein Julian Cesarini, ein Nikolaus
von Kues, die Baseler Sache und gingen zum Papste über.
Das Übergewicht der Kurie war entschieden. Das in—
zwischen nach Florenz verlegte Konzil brachte am 5. und 6. Juli
1439 die Union mit den Griechen zustande und stellte in seinem
späteren Verlaufe einen großen Teil des päpstlichen Kirchen—
rechts wieder her. Das Baseler Concilium nahm immer mehr
den Charakter einer ungesetzlichen Versammlung an, mochte es
auch den Papst Eugen absetzen und in dem Herzog Amadeus
von Savoyen einen neuen Papst wählen, der sich Felix V. nannte,
mochte er selbst den Glauben an die Oberhoheit des Konzils
als heilsnotwendig beschließen. Langsam, klanglos ging es zu
Grunde. Seine letzte Sitzung zu Basel fand am 15. Juni 14481
statt, geschlossen ward es am 25. April 1449 zu Lausanne.
Das deutsche Königtum aber stand rat- und ergebnislos
vor diesem wunderbaren Gang der Dinge. Hatte Sigmund
noch einmal mit kaiserlichen Mitteln den kurzen Glanz der
Konstanzer Kirchenvogtei erneuern wollen, so sah er statt dessen
zwei Konzilien nebeneinander tagen, deren eines absolut päpst—
lich war, deren anderes dem Kaiser nicht minder wie dem Papste
Schmidlin, Straßburger Diözesanblatt, Dezember 1901 und
Januar 1902.
        <pb n="445" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 427
feindlich entgegentrat. Noch wenige Jahre zuvor hatte Nikolaus
hon Kues in seinem großen staatskirchenrechtlichen Werke De
cncordantia catholica dem Kaiser die wesentlichste Rolle in
dem Staats- und Kirchensystem der westeuropäischen Welt an⸗
zgewiesen: jetzt waren diese Theorien längst und so gut wie
für immer durch den Gang der Ereignisse überholt.

Dem deutschen König und den deutschen Fürsten konnte es
nur noch darauf ankommen, für die Nationen und die Staats-
gewalten aus dem Verlauf der konziliaren Bewegung zu retten,
was zu retten war.
VI.

Um das Jahr 14838 lagen die Aussichten in dieser Hinsicht
für eine selbstbewußte und kräftige Regierung ungemein günstig.
Das Baseler Konzil war in der theoretischen Bearbeitung der
Reformbedürfnisse immer weiter gegangen; es hatte dem Staats—
mann die zu erstrebenden Ziele gezeigt. Der Papst und sein
talienisches Konzil andererseits waren anerkennungsbedürftig
und geneigt, mit den fürstlichen Gewalten jenseits der Alpen
zu verhandeln. So lag es für jede gesunde Politik auf der
Hand, daß die theoretischen Forderungen der Baseler durch
Verhandlungen mit dem Papste in allerseits anerkannte That⸗
sachen umzuwandeln seien.

Frankreich hat dementsprechend gehandelt. Die wichtigsten
Baseler Reformdekrete wurden hier am 7. Juni 1488 als prag⸗
matische Sanktion der nationalen Kirche verkündet, gleichwohl
ward mit Eugen IV. im Jahre 1440 Friede geschlossen. Die
Aurie ergab sich gegenüber der Sanktion dem tolerari posse;
so entstand die gallikanische Kirche.

In Deutschland freilich war dieser Weg von seiten der
Zentralgewalt kaum noch gangbar. Wie wenig wollte Kaiser
Sigmund in seinen letzten Jahren gegenüber Karl VII. von
Frankreich bedeuten! Zudem starb er in der kritischen Zeit,

am 9. Dezember 14837. Sein Nachfolger aber, Albrecht II.,
war ausschließlich im Osten beschäftigt und starb vollends
vorzeitig, am 27. Oktober 1489. Und Friedrich III., am
27. Februar 1440 zum König gewählt, war alles andere
        <pb n="446" />
        128 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
als der Mann der raschen That, die jetzt notwendig gewesen
wäre.
So ging die Initiative an die Fürsten über. Schon am
17. März 1488, einen Tag vor Albrechts Wahl, erklärten die
Kurfürsten zu Frankfurt: solange der Kirchenstreit noch währe,
würden sie neutral bleiben und die Sprengel des Reichs nach
der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Bischöfe verwalten lassen
bis auf einen gemeinsamen Reichsschluß. Es war ein anfangs
kurz befristetes, später öfter erneuertes Provisorium, ein durch⸗
aus richtiger Schritt in der Emanzipation vom Papsttum, der
dadurch noch an Bedeutung gewann, daß er durchgesetzt ward
von zwei so bedeutenden Politikern, wie Johann von Lieser, dem
kurtrierschen Rat, und Gregor von Heimburg, dem fein—
empfindenden Humanisten und originellen Vorkämpfer deutscher
Freiheit, und daß mit ihm gegenüber etwa geplanten Gegen⸗
maßregeln des Papstes und des Baseler Konzils die Berufung
auf ein neues freies Concilium verbunden waͤrd.

Allein die energische nationale Stimmung bei den Fürsten,
die Absicht, in der Kirchenpolitik den großen Zwecken der
Gesamtnation zu dienen, verflog nur zu bald. Es zeigte sich,
daß die Fürsten weniger weit gehenden Einzelabmachungen zu—⸗
gänglich waren unter der Voraussetzung, daß ihre Territorial⸗
gewalt bei dieser Gelegenheit aus den schier unerschöpflichen
Mitteln der Kirche gestärkt ward. Zwar hielt man auf einem
Reichstage zu Mainz, am 26. März 1439, noch an den Baseler
Reformdekreten fest und eignete sich sechsundzwanzig derselben
durch das Instrumentum aceeptationis für das ganze Reich an;
aber bald darauf gelang es der päpstlichen Diplomatie, einige
Fürsten zur Kurie herüberzuziehen, zumal die fürstliche Politik
dem Mißtrauen der Reichsritter und Städte begegnet war; und
andere Fürsten stellten fich, aus Gegensatz zu dem Burgund
freundlichen Papst, auf die Seite des Baseler Konzils, so
namentlich der Kölner Kurfürst Dietrich von Mörs und Jakob
oon Sierk, der ränkevolle Kurfürst von Trier.

Schlimmer aber, als der Abfall einzelner Fürsten, war,
daß der neue König Friedrich III. sich entgegen dem Interesse
        <pb n="447" />
        Konziliare Bewegung, Wiener KRonkordat vom Jahre 1448. 429
des Reiches an der Neutralität der Seite Eugens zuzuwenden
begann. Die Anlässe hierzu waren kleinlicher persönlicher
und territorialer Natur. Die dem Konzil freundlich gesinnten
geistlichen Kurfürsten am Rhein waren dem König minder
genehm; in einem Streit mit den Schweizern bedurfte er der
Hilfe des papstfreundlichen Burgunds; der Kanzler des Königs,
Kaspar Schlick, Gunstbezeugungen seitens des Papstes zu—
gänglich, arbeitete für die Kurie, nicht minder die Friedrich
nahestehenden Kardinäle Cesarini und Carvajal und der schlaue
Aneas Sylvius, eben damals Geheimschreiber des Königs, ein
Mann von leichten Sitten und vollendeter Gewissenlosigkeit,
aber einschmeichelnden Formen: Gründe genug für Friedrich,
sich Eugen zuzuneigen. Völlig auf die Seite des Papstes freilich
trat der König erst nach massiveren Leistungen; im September
1448 erhielt er als Herzog von sterreich lebenslänglich das
Recht, die Kandidaten für die sechs Bistümer seines Landes vor⸗
zuschlagen, ferner dauernd das Vorschlagsrecht für die Visitatoren
der österreichischen Klöster und das Verleihungsrecht für hundert
kirchliche Benefizien. Es waren Bedingungen, ebenso vorteilhaft
für das Haus Habsburg wie für den Papst, der mit Zugeständ—
nissen dieser Art Friedrich dauernd an sich fesselte: mit ihrer
Annahme hatte Friedrich das Reich verraten.

Aber auch als König waren ihm noch, falls er die Zu—
stimmung des Reichs erlangen konnte, neue Konzessionen in
Aussicht gestellt: die Kaiserkrone nebst 100 000 Gulden Zuschuß
zur Romfahrt, das Recht der ersten Bitten und ein Zehnt
von allen Pfründen im Reiche. Es waren Gnaden, deren
Verleihung ihn zum Mitschuldigen an dem Erpressungssystem
der Kurie machen sollte, deren Annahme mithin fast jede Reform
im Sinne des Baseler Konzils undurchführbar zu machen be—
stimmt war.

Und als sich der Papst der Zustimmung des Königs zu
diesem schamlosen Handel sicher wußte, setzte er, am 24. Januar
1446, seine beiden Hauptgegner in Deutschland, die baslerisch
gesonnenen Erzbischöfe von Köln und Trier, als Ketzer und
Empörer gegen den heiligen Stuhl ab. Es war unerhört; mit
        <pb n="448" />
        30 Dreizehutes Buch. Zweites Kapitel.
den Erzstühlen wagte der Papst zugleich über zwei deutsche
Kuren zu verfügen. Aber diesmal hatte er sich denn doch
berrechnet.

Einmütig erhoben sich die Kurfürsten, erneuerten den Kur⸗
verein von Rhense oppositionellen Andenkens und beschlossen,
eine Gesandtschaft an König und Papst zu senden, in der
Gregor von Heimburg von beiden Rechenschaft fordern sollte
und Widerruf: die beiden Kurfürsten sollten wieder eingesetzt,
die bisher durchgeführten Reformen gutgeheißen werden, und
gefordert werden sollte die Anerkennung der obersten Autorität
der Konzilien und die Berufung eines neuen Konzils nach einer
deutschen Stadt bis zum 1. Mai 1447.

Die Gesandtschaft ging zuerst nach Wien, von da unter Be—
gleitung des Aneas Sylvius nach Rom. Ju Rom sagten die
Deutschen dem Papst einige derbe Wahrheiten, wenn auch in
klassischem Latein; im übrigen erreichten sie nichts. Eugen zog
die Verhandlungen hinaus und versprach schließlich, den nach—
maligen Papst Nikolaus V., Thomas von Sarzana, einen feinge⸗
bildeten Mann und gewandten Diplomaten, zur Verständigung
nach Deutschland zu schicken. In der That erschienen Thomas
und seine Mitbevollmächtigten im September 1446 auf einem
Reichstage zu Frankfurt; und es gelang ihnen hier, nach
energischer Vorarbeit seitens der königlichen Partei, von neuem
eine Anzahl von Fürsten für den Papst zu gewinnen. So
wurde man im Reiche immer weicher; man beschloß jetzt, daß
eine neue Gesandtschaft die Wünsche der Deutschen in milderer
Form zu Rom vortragen solle. Diese Gesandtschaft, in
deren Instruktionen Aneas Sylvius alle strengeren Forderungen
in einem Schwall gewandter Phrasen erstickt hatte, ritt
am 7. Januar 1447 mit großem Pompe zu Rom ein. Die
Kurie war ihr gegenüber äußerst zuvorkommend; ihre Er—⸗
gebnisse waren dementsprechend gering. Zwar wurde die Ab—
setzung der beiden rheinischen Kurfürsten zurückgenommen; auch
wurde der Gedanke an ein künftiges Konzil nicht völlig ab—
gewiesen. Im übrigen aber ließ sich der Papst weder auf
offene Anerkennung noch Ablehnung der in Deutschland durch—
        <pb n="449" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vomn Jahre 1448. 431
zeführten Baseler Reformen ein; nur einstweilen möchten sie
aus besonderer Gnade denen gesiattet sein, die binnen eines
Halbjahrs Eugen IV. als Papst anerkennen würden.

Es war klar: der Papst zögerte gegenüber dem Reiche weiter;
durch Wiederaufnahme der Verhandlungen unmittelbar mit
Friedrich III. hoffte er besser zum Ziel zu gelangen. In diesen
Anschauungen, unter Vorbehalten gegenüber seiner bisherigen
deutschen Politik, ist er am 28. Februar 1447 gestorben. Sein
Nachfolger, Nikolaus V., erklärte die von den Deutschen er⸗
langten Zugeständnisse sofort als rein provisorisch und nur per—
sönlich giltig; auf diese Weise gewann er eine neue Grund⸗
lage zu abbröckelnden Verhandlungen.

Derartige Verhandlungen wurden auf einem Fürstentage
zu Aschaffenburg, im Juli 1447, aufgenommen und führten
unter steigendem moralischem Drucke König Friedrichs sehr bald
zu Zugeständnissen seitens der Mehrheit der Fürsten gegenüber
hem bisherigen Standpunkt. Freilich: einige wichtige Fürsten
waren dennoch nicht rasch zu gewinnen. Der Kurfürst von
Brandenburg zog seinen Widerspruch erst zurück, nachdem er
im September 1447 das Vorschlagsrecht für die drei Bistümer
der Mark, den Ausschluß fast jeder fremden bischöflichen Rechts-
pflege von seinem Lande und die Umwandlung der Domkapitel

bon Havelberg und Brandenburg in weltliche Stifter erreicht
hatte; es sind Konzessionen, entsprechend den von König Friedrich
für sterreich erlangten: die beiden alten Marken des Reichs
mit ihrer festeren staatlichen Fůgung gewannen in der neuen
slaatskirchenrechtlichen Politik den Vorsprung. Andere wichtige
Landesherren, so die Kurfürsten von der Pfalz, von Trier, von
Köln, von Sachsen, verharrten noch länger im Widerspruch;
ja sie vereinbarten schließlich mit dem französischen Könige zu
Bourges die Forderung eines neuen allgemeinen Konzils.
Demgegenüber bedurfte es einer letzten Anstrengung des
Papstes und des Königs. Friedrich III. erließ am 21. August
447 eine Verordnung für das Reich, welche die allseitige An—
erkennung Nikolaus' V. gebot. Der Papst sprengte das Konzil
zu Basel, verfolgte es zu Lausanne und brachte es dahin, daß
        <pb n="450" />
        132 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
es seinen Papst Felix V., den letzten Gegenpapst, den die Welt
gesehen hat, aufgab und am 25. April 1449 auch seinerseits,
ehe es sich auflöste, den römischen Papst in verspäteter Wahl
anerkannte.

Damit war die Zeit gekommen, den Aschaffenburger Ab⸗
machungen trotz einseitiger Verhandlung nur zwischen König
und Papst eine scheinbar allgemein giltige Form zu geben.
Am 17. Februar 1448 schlossen Friedrich und der Kardinal
Johann Carvajal in Wien ein für die ganze Nation bindendes
Konkordat ab, wie es hieß mit ‚Zustimmung der meisten Kur—
fürsten und anderer geistlicher und weltlicher Fürsten‘. Dies
Konkordat lehnte sich äußerlich an das zwischen Papst Martin V.
und der deutschen Nation vereinbarte gleichartige Aktenstück an
und ging auch inhaltlich kaum darüber hinaus: das Baseler Konzil
hatte für Deutschland vergebens getagt. Und da auch die Reformen
— DDDD
zur Einführung gelangt waren oder gelangten: so war die
fonziliare Bewegung für die deutsche kirchliche Praxis überhaupt
don geringen Folgen. Zudem zog sich die allgemeine An—
erkennung des Wiener Konkordats noch jahrelang hin — hatte
man es doch anfangs nicht einmal zu veröffentlichen gewagt —:
und das Ende war, daß die Kurie die partikularen Interessen
der Fürsten befriedigte, das geplante Reformkonzil vereitelte
und ihr altes Erpressungssystem wieder in Kraft that.

Was half es da, wenn das gemeine Volk und die gelehrten
Kreise an der konziliaren Idee festhielten, wenn geistliche Eiferer,
wie der Karthäusermönch Jakob von Jüterbock, in Schrift und
Wort für sie eintraten? In den oberen aristokratischen Kreisen
der Nation dachte man anders. Die demokratische Wendung
des Baseler Konzils hatte hier mißfallen; sie hatte die fröhliche
Pfründenjagd des Adels gestört; jetzt war diese von neuem
eröffnet. Die Fürsten endlich waren erst recht zufrieden. Der
Verlauf der konziliaren Bewegung hatte die Gewalten des
deutschen Königs und römischen Kaisers als Kirchenvogt so gut
wie beseitigt; er hatte den Fürsten die Vertretung der Reichs—
interessen zugeschoben. Und wie hatte diese Vertretung, nach an—
        <pb n="451" />
        Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 1448. 433
fänglich idealer Auffassung, allmählich zu bloßer Stärkung der
Landesgewalten geführt, unter dem schmählichen Vorgang König
Friedrichs, der sich nur als österreichischen Herzog fühlte! Rasch
hatte der Papst begriffen, daß er seines alten Systems sicher
sein werde, sobald er in die Abgabe eines kleinen Teils seiner
Einnahmen und seines Einflusses an die Landesgewalten willige.
So erhielten die Fürsten Anteil an der Besteuerung des Klerus,
an der Besetzung der Pfründen, an der Visitation der Klöster;
und so ward ihnen gestattet, die geistliche Gerichtsbarkeit zu
beschränken und kirchliche Verwaltungsgeschäfte dem Rahmen
der weltlichen einzuverleiben. So gewährleisteten sie, Mit—
schuldige des Systems, die Fortdauer einer unerhörten Ver⸗
rottung.

Für das Papsttum aber war das Ergebnis glatt. Mit
dem Schisma war es in die Jahre der Gärung eingetreten;
einheitlich ging es aus ihnen hervor. Die Schwächung
der nicht mehr übersehbaren Befugnisse der Kurie war der
Zweck der Bewegung gewesen; stärker wie je, absolut, als
Triumphatrix über die letzten Regungen episkopalen Kirchen—
tums stand sie jetzt da. Der Weg, den die Päpste nunmehr
betraten, ist der des vollständigsten kirchlichen Absolutismus; die
Bedeutung des Kardinalkollegiums wird immer mehr beschränkt,
neue Verlautbarungen der Päpste, von der Bulle Execrabilis
Pius' II. bis zur Bulle Pastor aeternus Leos X., umschreiben
eine bis dahin ungeahnte Machtfülle des Statthalters Christi,
und die seit etwa 1330 ausgestorbene papalistische Litteratur
setzt mit Torquemada von neuem ein, um sich in den Theorien
Cajetans zu dem Satze zu versteigen, die Kirche sei die geborene
Magd des Papstes.

So ist die stärkere Entwicklung der papalen Gewalt fast
das wichtigste bleibende Ergebnis der konziliaren Periode. Getrübt
wird es nur durch die gleichzeitig beginnende Differenzierung der
Universalkirche zu Landeskirchen und durch die hiermit verbundene

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.

8
        <pb n="452" />
        134 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
kirchenpolitische Stärkung der landesfürstlichen Gewalten. Aber
wer mochte hierin um die Mitte des 15. Jahrhunderts schon
eine Gefahr erblicken? Und wer hätte um diese Zeit voraus⸗
zusagen vermocht, daß die zurückgebliebene kirchlich-religiöse
Gärung unter den allgemeinen Fortschritten des Geisteslebens
bereits mit Beginn des 16. Jahrhunderts zum religiösen In—
dividualismus und zum kirchlichen Gemeindeprinzip, den furcht⸗
barsten Feinden des Papsttums und des Staatskirchentums,
führen würde?
        <pb n="453" />
        Drittes Kapitel.
Verfall des deutschen Einflusses nach außen,
Ruin im Innern.

Mit Albrecht II. und Friedrich III. war die deutsche
sönigskrone auf Jahrhunderte an die Habsburger übergegangen.
War vorauszusehen, daß sie ihren Glanz wiederum erhöhen
würden? Es war eine Frage, deren Beantwortung zum großen
Teile in den Schicksalen der habsburgischen Hausmacht be—
schlossen lag. Und auf diesem Gebiete waren die Aussichten
für den Verlauf des 15. Jahrhunderts traurig.

Das 14. Jahrhundert hatte, nach dem Ausscheiden der
Habsburger aus der Regierung des Reiches, zunächst einen
tüchtigen Aufschwung ihrer Hausmacht gesehen. Unter Herzog
Albrecht IIe., dem gelähmten Kraftmenschen, war Kärnten er—⸗
worben worden, unter Herzog Rudolf IV. (1358-65) Tirol,
bald darauf Freiburg im Breisgau; es war eine gewaltige
Mehrung und Befestigung sowohl des südöstlichen Besitzes, wie
jener vorderösterreichischen Lande, die vornehmlich die schwei⸗—
zerische Hochebene und das heutige Oberelsaß umfaßten. Dazu
kam, daß die Territorien gut regiert wurden; namentlich Ru—
dolf IV. war bei allen eitlen Schrullen ein ausgezeichneter,
wenn auch gelegentlich etwas despotischer Regent; auch geistigen

98 *
        <pb n="454" />
        436 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Interessen war er nicht abhold: 1365 hat er die Universität
Wien gegründet.

Allein nach Rudolfs IV. Tode wurden die Lande geteilt, trotz
des entgegenstehenden Hausgesetzes König Rudolfs vom Dezember
1282. Es entstand eine österreichische Linie, die das Haupt—
land an der Donau erhielt, und eine steiermärkische Linie, der
Vorderösterreich, Tirol, Kärnten, Krain und Steiermark zufielen.
Von beiden Linien war vor allem die steiermärkische darauf an—
—D
Zusammenhang zwischen dem rheinisch-schweizerischen Vorder—
osterreich und Tirol herzustellen versuchen. In diesem Bestreben
nahm Herzog Leopold VUI. dem Grafen von Werdenberg große
Teile des Rheinthals südlich vom Bodensee weg und zog gegen
die Eidgenossen; aber bei Sempach bezahlte er seine Absichten
mit dem Verlust seiner Ritterschaft und seines Lebens!. Darauf
traten in der steiermärkischen Linie die schlimmsten Zersplitterungen
ein; das Land ward geviertelt, bis schließlich in den dreißiger
Jahren des 15. Jahrhunderts Friedrich IV. von Tirol, einst
Friedel mit der leeren Tasche, nun reich geworden durch den
steigenden Ertrag der Tiroler Bergwerke, teils in eigner, teils
in vormundschaftlicher Regierung für seine Neffen, Friedrich,
den nachmaligen Kaiser, und Albrecht, dessen Bruder, den Ge—
samtbesitz wiederum vereinte.

Das Land der österreichischen Linie war inzwischen unge—
teilt geblieben, jedoch innerlich zerfleischt worden durch furcht—
bare Wirren unter dem unfähigen Herzog Albrecht IV. (1895 bis
1404). Dessen Sohn und Nachfolger war Herzog Albrecht V.,
als deutscher König seit 1438 Albrecht II.: das gerade Gegen—
teil seines Vaters, von hoher, aufrechter Gestalt, den runden
Kopf von schwarzem Haare umrahmt, von dunkler Hautfarbe
und feurigen Augen, die weißen Zähne stark unter der Ober—
lippe hervortretend: ein Bild der Kühnheit und Kraft. Albrecht
war seit 1422 vermählt mit Elisabeth, der einzigen Tochter
König Sigmunds, und somit der künftige Träger der vereinten

S. oben S. 373 f.
        <pb n="455" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 487
habsburgischen und luxemburgischen Hausmacht: welche Zukunft
schien ihm beschieden! Aber indem er sie in einem Feldzug
zegen die Türken zu sichern suchte, starb er, erst zweiundvierzig—
jährig, am 27. Oktober 1489 unweit Gran. Er hinterließ
seine Gemahlin schwanger, und diese genas am 22. Februar
1440 zu Komorn eines Sohnes, des Erben gewaltigster An⸗
sprüche, Ladislaus Posthumus.

Fast zur selben Zeit mit Albrecht starb aber auch das
Haupt der steiermärkischen Linie, Friedrich von Tirol, und auch
er hinterließ nur einen unmündigen Sohn, Sigmund.

Damit stand jetzt das Haus Habsburg, soweit es mündig
war, auf vier Augen, auf Friedrich V. und seinem Bruder
Albrecht. Von ihnen war der Ältere, Friedrich, der geborene
Vormund Sigmunds und Ladislaus', und er beanspruchte zu—
gleich gegenüber seinem hochfahrenden, verschwenderischen und
treulosen Bruder Albrecht die alleinige Herrschaft überhaupt;
nur er wollte Altester und Regierer des Namens und Stammes
des Fürstentumes und des ganzen Hauses sterreich' sein.

In dieser Hinsicht glaubte er nun wohl am Besitz der
deutschen Krone einen Rückhalt zu finden; jedenfalls bewarb er
sich eifrig darum und wurde am 2. Februar 1440 zum König ge⸗
wählt. Ein Mann, dessen Kraft wesentlich in der Führung
vormundschaftlicher Regierungen beruhte, dessen Stellung be—
stritten war vom eignen Bruder, war damit König geworden
zu einer Zeit, da das deutsche Königtum nur noch durch den er⸗
borgten Glanz einer anderweitigen Stellung seines Trägers ge—
fristet werden konnte. Was war zu erwarten? Und was für ein
Mann! Friedrich war eine Hünengestalt mit dem Biedergesicht
einer amerikanischen Rothaut; nicht vergebens hatte seine Mutter
Cimburga von Masowien Nägel mit bloßer Faust durch ein
Brett zu treiben vermocht. Aber er beutete seine Körper—
kraft nur zur Pflege der Langlebigkeit aus, im übrigen
waffenscheu, ruhselig und schon in jungen Jahren greisenhaft
bedächtig und geistig gleichsam verrunzelt. Seine Interessen
waren kleinlich, sein Haß verbohrt; Meister war er nur im
Hinhalten und in den kleinen Künsten diplomatischer Über—
        <pb n="456" />
        138 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
redung. Dazu kam eine Halbheit des Charakters, die ihn be—
fähigte, oft zweierlei zugleich zu wollen, indem er nicht ehrlich
und energisch genug war, den Zwiespalt von Reichs- und
Hausinteressen in sich zu lösen — bis schließlich stets die Haus⸗
interessen siegten: denn Friedrich war ein fatalistischer Fanatiker
der künftigen Größe seines Geschlechts.

Freilich: die Gegenwart lud nicht zu freudigem Stolze
auf die habsburgischen Errungenschaften ein. In der Zeit, da
Friedrich zum König gewählt ward, drohte allenthalben in den
habsburgischen Ländern der Aufruhr, geschürt durch Albrecht
und die Grafen von Cilli, deren reichen Besitz im Südosten
von Krain Kaiser Sigmund zum Reichsfürstentum erhoben
hatte: einen Pfahl im Fleische Osterreichs. Indes Friedrich ließ
sich des nicht verdrießen, er wich dem Aufruhr aus und ging
ins Reich. Ein für ihn typischer Zug. Schon Sigmund war
unangenehmen Lagen daheim bisweilen durch Reisen ins Aus—
land entgangen; bei Friedrich wird das System; seine Fahrten
ins Reich sind Erholungsreisen vom heimischen Jammer. So
ward er denn am 17. Juni 1442 zu Achen gekrönt; 1443 war
er wieder an der Donau.

Und wieder erhob sich der Aufruhr. Die vorderösterreichischen
Lande riß Albrecht an sich, die Tiroler forderten ungestüm Sig⸗
mund heraus, den Friedrich in einer Art vormundschaftlicher
Gefangenschaft hielt. Friedrich konnte nicht umhin, ihm am
9. April 1446 die Regierung Tirols zu übergeben; nur das
nackte Prinzip der Unteilbarkeit aller habsburgischen Lande
rettete er. In Osterreich endlich, das Friedrich für den kleinen
Ladislaus verwaltete, herrschte vollkommenste Zerrüttung. Der
Freiherr Ulrich von Eitzing, ein mächtiger Adliger, hatte hier
den allgemeinen Unwillen gegen Friedrich organisiert; am
14. Oktober 1451 kam es zu einem förmlichen Bund des
Landadels gegen den fürstlichen Vormund: man verlangte die
Herausgabe des Ladislaus und die Einsetzung einer Regent—
schaft, man berief eigenmächtig einen Landtag nach Wien und
ernannte den Eitzinger zum Statthalter. Es war offener Hoch
zerrat.
        <pb n="457" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 439
Friedrich aber hielt diesen Augenblick für besonders geeignet
zur Romfahrt und Kaiserkrönung: wie glücklich, auf dem alt—
fränkischen Formelkram der Krönung von heimischen Sorgen
auszuruhen! Im Jahre 1452 ging er nach Italien, und die
Italiener kannten ihn zur Genüge, um ihm den friedlichen
Durchzug nach Rom zu gestatten. Dort ward er am 19. März
1452 gekrönt; es war die letzte Krönung eines Kaisers in
mittelalterlichem Stile.

Aber schließlich blieb Friedrich doch nichts übrig, als
heimzukehren. Er schlug sich nach Wiener Neustadt, seinem
Lieblingssitze, durch. Hier hätten ihn freilich die Aufständischen
beinahe aufgehoben. So mußte er sich endlich zum lange Ver—
weigerten entschließen; am 4. September 1452 übergab er
Ladislaus die Regierung.

Inzwischen aber hatten die Ansprüche des Ladislaus auch
schon tief in die Geschicke Böhmens und Ungarns eingegriffen.

In Böhmen hatte die Vorenthaltung des Ladislaus und
die fast vollkommene Unthätigkeit Friedrichs zunächst zu anar—
chischen Jahren geführt. Allmählich aber erhob sich aus dem
Chaos die Macht der gemäßigten, utraquistischen Partei, und
an ihre Spitze trat seit etwa 1445 Georg von Podiebrad, ein
einfacher dechischer Baron, jeder tieferen Bildung fremd, doch
kühn und weitausgreifender, ja romantischer Pläne fähig, schlau
im kleinen, nur der Wertschätzung der höchsten, sittlichen Kräfte
des geschichtlichen Werdens nicht gewachsen. Er setzte sich 1448
in Prag fest und erhob die Stadt zum Hauptsitz der gemäßigten
Hussiten; darauf ward er im Oktober 1451 mit Zustimmung
König Friedrichs zum Landesverweser bestimmt. Vermochte nun
die verspätete Freilassung des Ladislaus im Jahre 1462 hieran
etwas zu ändern? Podiebrad blieb Reichsverweser; ja, als
Ladislaus, erst siebzehnjährig, am 28. November 1457 starb,
ward er von den Cechen zum König gewählt. Und mehr noch:
es gelang ihm, über die Schwierigkeiten der hussitischen Lage
gegenüber dem erstarkenden Papsttum, das die Prager Kom—
paktaten niemals anerkannt hatte, so weit zu siegen, daß er
        <pb n="458" />
        440 DDreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
am 7. Mai 1458 von den katholischen Bischöfen von Waitzen
und Raab zum König gekrönt ward.

Es waren Erfolge, denen der hilfsbedürftige Kaiser zu
widersprechen nicht in der Lage war; am 31. Juli 1459 er⸗
kannte er Podiebrad als König an und belehnte ihn feierlich.
Und auch die deutschen Fürsten, die anfangs scheel auf den
ufgeruckten? König gesehen hatten, suchten in ihren ewigen
Parteihadern bald den böhmischen Rückhalt; nach kurzer Zeit
nahm Georg unter ihnen eine schiedsrichterliche Stellung ein, so
namentlich schon auf dem Kongreß zu Eger, 1459; ja er trat an
—ãADDDDD
konnte ernstlich an seine Wahl zum deutschen Könige denken.
Zugleich regierte er trefflich im eignen Lande, und seine Herr⸗
schaft schien befestigt.

Da kam das Verderben von kirchlicher Seite. Jahrelang
schon verhandelte Georg mit dem Papste um die Anerkennung
der Prager Kompaktaten. Die Kurie, in steigender Macht be—
griffen, dachte schließlich nicht daran, sie zu dulden; und im
Jahre 1464 erschien ihr die Lage günstig genug, um gegen den
oerhaßten Hussiten vorzugehen. Sie lud Georg vor den päpst⸗
lichen Stuhl, sie erregte in Böhmen eine hochverräterische Partei,
sie bannte den König am 23. Dezember 1466.

Allein Georg wußte sich zu halten. Da blieb der Kurie
nichts übrig, als unter den äußeren Feinden Böhmens nach
Hilfe umzuschauen. Sie fand sie in dem bisher so elend
beiseite geschobenen Kaiser Friedrich, sowie im König von
Ungarn.

Ungarn haͤtte im Laufe der ersten Hälfte des 15. Jahr⸗
hunderts eine ganz andere Bedeutung erhalten als bisher. Es
war das Nachbarreich derjenigen Hausmächte geworden, denen
die deutsche Krone zufiel: so wurde es unmittelbar hineingerissen
in die deutschen Geschicke. Von anderer Seite her aber drohte
ihm die Türkengefahr: so wurde es das Bollwerk der euro—
päischen Kultur gegen Osten. Zuerst war die zweite Richtung
von besonderer Bedeutung, später trat mehr die erste hervor.
Dem Vordringen der Türken waren die Serben vergebens
        <pb n="459" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 441
in den sagenreichen Kämpfen von Kossowa (1889), vergebens
die Ungarn in der Schlacht von Nikopolis (1396) entgegen⸗
getreten!. Von Adrianopel, der moscheenreichen Hauptstadt
Murads J. aus, verleibte Sultan Bajesid Bosnien dem Reiche
ein und begann die Belagerung Konstantinopels. Nur vorüber⸗
gehend ward dieser Aufschwung durch den Einfall des Mon—
golenchans Timur unterbrochen; Murad II. (1421 -651) nahm
alle Ziele seiner Ahnen wieder auf. Vor allem galt es die
Zerstörung des beinahe schon auf die Hauptstadt beschränkten
Reiches von Byzanz. Gegenüber diesem Drohen kam es zur
Union der morgenländischen und abendländischen Kirche (1439)2
und zur Aussicht auf die kriegerische Hilfe des Occidents.

Es war hohe Zeit, denn seit 1483 wandte sich Murad II.
in neuen Zügen donauaufwärts, und bald darauf starb in dem
deutschen König Albrecht II. der Gegner, der Murad eben—
bürtig gewesen sein würde. An dessen Statt hatte jetzt Ladis—
laus Posthumus, sein nachgeborener Sohn, drei Monate alt zu
Stuhlweißenburg die Krone des heiligen Stephan empfangen.
Was konnte er, was sein trübseliger Vormund König Friedrich
dem Reiche nützen? Die Mehrzahl der ungarischen Mag-—
naten wünschte die Hilfe Polens und erhielt sie, indem sie den
fünfzehnjährigen Polenkönig Wladislaw am 17. Juli 1440 auch
auf den ungarischen Thron berief. Dem hätte König Friedrich
als Vormund Ladislaus' entgegentreten sollen; statt dessen schloß
er mit Wladislaw einen zweijährigen Waffenstillstand.

Wladislaw aber brach mit einem großen Kreuzheere unter
Begleitung des Kardinals Cesarini als päpstlichen Legaten
gegen die Türken vor; er siegte bei Nissa (85. November 14438),
er drang über Pirot bis nach Sofia, er schlug den Beglerbeg
Kasim bei Kunowitza. Und noch ruhte er nicht. Trotz der
Verabredung eines zehnjährigen Waffenstillstandes mit den
Türken zog er im Jahre 1444 von neuem aus; von Belgrad
—

S. oben S. 389.
2 S. oben S. 426.
        <pb n="460" />
        2
2

Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
zu den Gestaden des Pontus. Hier aber ward er, am 10. No⸗
vember 1444, bei Varna geschlagen. Er fiel, das Heer und
der Kardinal mit ihm; und nur Johann Hunyady, der Held
der ungarisch-türkischen Grenzkriege, rettete sich heimwärts, der
Größe seines Geschlechts entgegen.

Denn vergebens forderte nach dem Tode Wladislaws der
ungarische Reichstag von König Friedrich die Herausgabe des
Ladislaus Posthumus als des rechtmäßigen Thronerben. Es
blieb nichts übrig, als einen Statthalter einzusetzen. Der aber
ward Johann Hunyady, und er schloß als solcher mit König
Friedrich am 22. Oktober 1450 zu Preßburg einen Vertrag,
wonach Friedrich bis zum Februar 1458 die Vormundschaft
über Ladislaus, Humyady aber die Stelle des Reichsverwesers
behalten sollte.

Nun starb aber Ladislaus Posthumus drei Monate vor
Ablauf dieses Termins, am 23. November 1457. Johann
Hunyady war darauf nicht gewillt, Friedrich, den entfernten
Verwandten des Ladislaus, als Nachfolger anzuerkennen; rasch
ward sein Sohn, der sechzehnjährige Mathias Corvinus, zum
König gewählt. Dem widersprach zwar eine unzufriedene
Adelspartei unter den Magyaren, die Gara, Ujlaky, Banffy und
andere, und Friedrich ließ sich seinerseits zu Wiener Neustadt
feierlich zum Ungarnkönig krönen. Indes erneuerte Aufstände
in Osterreich machten den Kaiser bald mürbe, Mathias wurde
des Adels Herr, und so konnte der Papst einen Vertrag vom
24. Juli 1463 zwischen Friedrich und Mathias vermitteln, der
Friedrich zu dem schon früher feststehenden Verluste Böhmens
auch den Ungarns eintrug. Er hatte Mathias an Sohnes—
statt anzunehmen und ihm in dieser Form die Regierung
Ungarns zu überlassen; entschädigt wurde er durch fast nichts
als den Königstitel und die Aussicht einer dunkel umschriebenen
Anwartschaft seines Hauses auf das ungarische Reich nach dem
Tode des regierenden Konigs.

Mathias aber, nunmehr frei, wandte seine Aufmerksamkeit,
abgesehen von Reformen im Innern, namentlich Böhmen zu:
denn hier gemeinsam mit dem Kaiser gegen den Ketzerkönig
        <pb n="461" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 443
Georg einzugreifen, hatte der Papst ihn überredet. Allein
Georg wußte sich seiner Haut zu wehren; Mathias brachte es
nicht weiter als bis zum Gegenkönig des katholisierenden
kechischen Adels. Nach dem Tode Georgs (22. März 1471) aber
ward der Polenprinz Ladislaus dechischer Herrscher, und Kaiser
Friedrich, dem übermächtigen Mathias längst gram, belehnte
Ladislaus mit Kurwürde und Königreich. So hatte Mathias
gegen den Böhmenkönig und den Kaiser zugleich zu kämpfen.
Es war eine Politik, die das Verständnis der Ungarn nur in
—EVVDDDD00
gegen den Erbfeind im Osten. Unter diesen Umständen machte
Mathias am 30. September 1478 zu Ofen Frieden mit Kaiser
und Böhmenkönig. Es war ein Abschluß, der ihm nicht die
böhmische Königskrone, sondern nur den Titel eines Königs
von Böhmen brachte; das dechische Hauptland behielt Ladislaus,
doch fielen die Nebenländer, Mähren, Schlesien und die Lausitz,
an Ungarn. Friedrich ging leer aus.

Erreicht aber war damit immerhin der Untergang der großen
kechischen Macht des 15. Jahrhunderts. Freilich schon viel
früher war der geistige Verfall der dechischen Bewegung ein⸗
getreten. Die Blüte der Prager Universität war seit spätestens
den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts verdorrt, der tiefere
Gehalt der Lehren Wiclifs war zur bloßen, rein äußerlichen
Theorie vom Laienkelche verkümmert; erloschen war die Periode
jener Talente, die wenigstens in der Wiedergabe fremder
Gedanken fruchtbar gewesen waren, unwissend waren die Priester,
fade die Litteraten, versiegt die Kunst, und sogar die geschicht—
liche Aufzeichnung der dechischen Geschicke war wiederum in
die Hände der Deutschen geglitten.

Dafür begann jetzt auf anderthalb Jahrzehnte die Zeit
überwiegenden ungarischen Einflusses. Ungarn mit seinen Neben⸗
ländern reichte jetzt tief bis in die Gegenden des Mittel—
laufes der Oder; es grenzte an Brandenburg und Meißen,
und es trennte mit seinen schlesischen und mährischen Besitzungen
die Slavenreiche der Polen und Cechen. Einen guten Teil
der Errungenschaften der deutschen Kolonisation des 12. bis
        <pb n="462" />
        Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
14. Jahrhunderts hob es jetzt in seinen Wirkungen wenigstens
zeitweilig auf; es bedrohte Österreich und Wien: es war die
führende Macht des Südostens.

So war der Kaiser aus seiner eigentlichen Domäne ver—⸗
drängt; wie hätte er das Centrum des Reiches beherrschen,
wie seine Westgrenze beschützen können!
II.
Im Westen des Reiches waren seit mehreren Menschen⸗
altern die bemerkenswertesten Veränderungen eingetreten. Während
Frankreich durch die englischen Kriege beschäftigt war und all
seine Kraft dem Westen und Nordwesten zuwandte, während das
deutsche Königtum den großen Hausmächten des Südostens
anheimfiel, war auf den minder beachteten deutsch-französischen
Grenzgebieten eine neue Großmacht gleichsam schmarotzerifch
emporgeschossen, das Reich Burgund.

Bald nachdem Frankreich im Frieden von Broͤtigny
(8. Mai 1360) auf große Teile seines westlichen Besitzes zu
Gunsten von England verzichten mußte, war Philipp ge—
storben, der noch unmündige letzte Nachkomme des Capetingers
Robert von der Bourgogne, jenes Landes, das sich mit der
Hauptstadt Dijon zwischen Saone und PYonne ausdehnte.
König Johann II. von Frankreich betrachtete darauf das Land
als heimgefallenes Lehen und verlieh es seinem dritten Sohne,
Philipp dem Kühnen. Philipp vereinigte mit ihm die Graf—
schaften Nevers und Charolais, sowie die Freigrafschaft Burgund
mit den Städten Dole und Besangon, ein Lehen des römischen
Reiches, das in seinen östlichen Grenzen unmittelbar an den
habsburgischen Besitz im Oberelsaß anstieß.

Zu dieser gewaltigen Ländermasse zwischen Oberrhein und
mittlerer Loire gewann Philipp ferner durch eine Heirat mit
der Erbgräfin Margaretha die Grafschaft Flandern und die
Grafschaften Artois und Rethel, Länder der französischen Krone
zwischen der Schelde und dem Gestade des Meeres!: zu dem

Vgl. Band III S. 818, sowie auch oben S. 140.
        <pb n="463" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 445
Besitze zwischen den Herzgebieten Frankreichs und Deutschlands
ward so ein excentrisch liegender, im Rücken durch das Meer
zesicherter Länderkomplex gewonnen, von dem aus sich eine
fühnere Politik als von den südlichen Ländern her betreiben
ließ, das Land etwa, von dem aus die Franken unter Chlodovech
ihr Weltreich begründet hatten.

Vorläufig freilich suchte Philipp den Anfall noch weiterer
Länder zu dem Erworbenen nur durch Familienverbindungen
zu sichern. Ohne des Protestes König Ruprechts zu achten,
beranlaßte er die Herzogin Johanna von Brabant und
Limburg, sein Haus zum Erben dieser Reichslande einzu⸗
setzen; und seine Töchter verheiratete er an den Grafen Wil⸗
helm VI. von Holland und den Habsburger Leopold IV., den
Heherrscher der vorderösterreichischen Territorien. In dieser
friedlich vordringenden Politik fuhr sein Nachfolger, Johann der
Unerschrockene (1404 - 1419), fort. Er knüpfte, um den der—
einstigen Anfall der Flandern und Burgund benachbarten Länder
zu sichern, weitgehende Beziehungen mit den deutschen Fürsten
zstlich jener Anfallsländer an, mit den Herzögen von Cleve und
Mark, den Grafen von Württemberg, vor allem den vorder—
zsterreichischen Herzögen und denen von Lothringen. Zugleich
blieb er klug ein getreuer Vasall des Reiches für diejenigen
Teile seiner Herrschaft, die innerhalb der Reichsgrenzen lagen.

Philipp der Gute (1419 - 1467) pflückte dann in einer
langen Regierung die Früchte der Thätigkeit seiner Vorgänger und
mehrte sie durch eine nicht minder bewundernswürdige Politik
weiterer Annexionen. Er kaufte im Jahre 1429 die Graf—⸗
schaft Namur zur Abrundung von Brabant, das ihm zusammen
mit Limburg im Jahre 1480 zufiel. Er wußte im Jahre 1425
von seiten Johanns, der dem wittelsbachischen Hause der
holländischen Grafen angehörte, die testamentarische Zusicherung
ZLer Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland zu erlangen,

ind er trotzte diese reiche Hinterlassenschaft gegen alle Proteste
König Sigmunds, ja gegen wiederholte Kriegsandrohungen seitens
des Reiches der rechtmäßigen Erbin Jakobe von Bayern mit
Erfolg in den Jahren 1427 -383 ab. So besaß er das ganze
        <pb n="464" />
        446 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Niederland und Belgien noch von jenseits der heutigen fran—
zösischen Grenze nordwärts mit Ausnahme der bischöflichen Ge—
biete von Lüttich und Utrecht; er war zum unmittelbaren
Nachbarn der rheinischen Herrschaften Geldern, Cleve und
Jülich geworden.

Nun galt es, dies außerordentlich reiche und blühende
Gebiet mit der Bourgogne und der Freigrafschaft Burgund im
Süden in Verbindung zu bringen. Es bedurfte dazu nur noch
der Erwerbung des Herzogtums Luxemburg und des Herzog⸗
tums Lothringen: zweier Länder, deren Verlust, mochten sie
auch unter loser Oberhoheit des Reiches bleiben, doch die
strategische Westgrenze des Reiches von dem Flußlauf der Maas
weit nach Osten in die Linie der Saar und der mittleren
Eifel verschoben haben würde, zu dauernder Bedrohung Süd—
deutschlands, noch immer des Centrums des Reiches.

Philipp ging zunächst auf die Erwerbung Luxemburgs
aus. Sie gelang nach mannigfachen Zwischenfällen vorläufig
mit dem Jahre 1427, dauernd und unwiderruflich durch den
Vertrag von Hesdin vom 4. Oktober 1441; am 22. November
1443 hielt der Herzog seinen feierlichen Einzug in die Haupt⸗
stadt des Landes.

Und schon während der Verhandlungen wegen Luxemburgs
hatte Philipp die Gewinnung Lothringens ins Auge gefaßt. Er
war sich wohl bewußt, daß er hier auf den Wettbewerb Frankreichs
stoßen würde; und er zweifelte nicht, daß dieser mehr zu fürchten
sein würde, als die ohnmächtigen Proteste des Reiches. So ver⸗
suchte er zunächst auf Reichsboden eine feste strategische Position
zu erwerben. Im Jahre 1429 verschrieben ihm die Habsburger
das Oberelsaß; gleichsam als ein vorgeschobenes Außenwerk
des furchtbaren westlichen Feindes schaute dies Gebiet nun—
mehr ins deutsche Land, gleich gefährlich dem Reiche wie dem
zu erwartenden französischen Eingriff.

Konig Sigmund beobachtete all diese Schritte Philipps mit
oerständigem Mißtrauen und suchte ihnen vorzubeugen, soviel
er vermochte. Er stärkte durch zahlreiche Akte königlicher
Amtsgewalt die Reichsidee im Herzogtum Lothringen, er sorgte
        <pb n="465" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 447
für eine kräftige Besetzung der Markgrafschaft Pont⸗ à⸗Mousson,
die noch unmittelbar unter dem Reiche stand, er erhob die Nachbar⸗
länder Burgunds, die am meisten von Philipps Angriffen zu
fürchten hatten, Jülich⸗Berg und Savoien, zu Herzogtümern, er
verweigerte Philipp die Belehnung mit den neuen nieder⸗
ländischen Erwerbungen auf Reichsboden, er ließ endlich die
alten Reichsrechte selbst in der Bourgogne wieder aufleben.
Die Folge war, daß die Beziehungen zwischen Philipp und
dem Reiche von Jahr zu Jahr gespannter wurden; im Jahre
14383 würde es zum Kriege gekommen sein, wäre das Reich
nicht schließlich vor Gewaltmitteln zurückgeschreckt.
Allein auf Sigmund folgten nun die Habsburger im Reiche.
Sie hatten längst mit Philipp verhandelt; niemand versah
sich von ihnen gegenüber den burgundischen Bestrebungen großen
Widerspruchs. Und bald zeigte sich deutlich, daß sie sich wegen
einer Reichsgefahr in den bedrohten Ländern, im Elsaß und
in Lothringen, schwerlich bemühen würden. In Frankreich
hatte der Graf von Armagnac als Vasall des Königs Raub⸗
gesindel aus aller Herren Laͤndern im Kampfe gegen England zu
einer äußerst festen Truppe zusammengeschweißt. Als dann der
Vertrag von Arras im Jahre 1485 Frankreich den lange er—
sehnten Frieden mit England zu geben versprach, waren die
Armagnaken — so nannte man das Heer nach seinem Führer —
überflüssig geworden. Aber Karl VII. verstand es nicht, sie auf⸗
zulösen. Sie blieben zusammen und sorgten gewaltsam für ihren
deiteren Unterhalt, sie wurden zu corcheurs, zu Schindern
des Landes. In diesem Zustand schob man sie nun von Frank⸗
reich her in die ostlichen Reichslande, nach Lothringen und nach
dem Elsaß ab. Da wäre es Aufgabe des Reiches gewesen, sie
aus den Grenzen zu treiben. Aber niemand dachte daran.
Ungestört wüteten sie im Lande, bis sie im März 1489 zur
Rhone hin abzogen.

Es war klar, daß Friedrich das Reich nicht einmal vor gleich⸗
sam elementaren Ereignissen schützen konnte und wollte: wie hätte
er daran denken sollen, Lothringen vor den Umgarnungen des
Burgunders zu retten? In Frankreich erkannte man die Lage
        <pb n="466" />
        448 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
wohl, und das Unglaubliche geschah, daß man von Paris aus
dem Gedanken nahe trat, ein Reichsland gegen fremde Angriffe
zu schützen. Aber wie leicht vermochte sich dem nicht der andere
Gedanke unterzuschieben, dies Land als Eigen des französischen
Königreichs zu erwerben! War das nicht von französischem
Standpunkte aus die beste Art dauernden Schutzes?

König Friedrich brachte das Unerhörte fertig, einer solchen
Politik Frankreichs begründeten Anlaß zur Verwirklichung zu
geben.

Seit der heldenhaften Abweisung des letzten großen habs—
—ED— in
ein Zeitalter territorialer Ausdehnung getreten. Appenzell und
St. Gallen traten der Eidgenossenschaft bei; man suchte sich
jenseits des Gebirgs, in Bellinzona, festzusetzen; man dehnte
sich nach dem Bodensee aus und nahm Hsterreich den Aargau
weg (1418). Nicht lange danach aber kam es zu heimischen
Zwisten. Im Jahre 1486 starb der letzte Graf von Toggen⸗
burg; mit Helm und Schild ward er nach alter Sitte begraben.
Um sein reiches Erbe, das Länder vom Züricher See bis ins
Prätigäu umfaßte, entbrannte ein Kampf zwischen Zürich und den
Schwyzern, die sich von den meisten Eidgenossen unterstützt sahen;
in ihm unterlag Zürich (1439). Aber die reiche Stadt beruhigte
sich dabei nicht; am 14. Juni 1442 schloß sie ein Bündnis
mit König Friedrich, dem Habsburger, das ihr das toggen⸗
burgische Erbe, dem Hause Osterreich den entrissenen Aargau
verschaffen sollte: zugleich sollte eine große Eidgenossenschaft
der Nordschweiz, Rätiens, Vorarlbergs und Schwabens unter

Züricher und österreichischer Flhrung begründet werden. Darauf
erklärten die Schwyzer den Zürichern von neuem den Krieg
und besiegten sie; und die habsburgische Hilfe versagte.

In dieser Lage, die sehr leicht zu schweizerischen Angriffen
auf das Haus Habsburg hätte führen können, geriet König
Friedrich auf einen schmählichen Gedanken. Er erbat sich
vom französischen Könige die Armagnaken zu seinem Schutze.
Gern ließ Karl VII. sie diesem Rufe folgen. Ohne daß ihr
Verhältnis zum Reiche und zum Könige irgendwie genauer
        <pb n="467" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 449
geregelt war, zogen sie unter der Führung des jungen Dauphin
m Sommer 1444 ins Elsaß, etwa 40 000 Streiter unter
140 Kapitänen: das furchtbarste Heer, das Europa damals
besaß. Und kurzsichtig folgte ihnen der Adel Schwabens, als
sie gegen die Schweizer vorbrachen; jetzt gelte es eine leichte
Hetze gegen die verhaßten Kuhtreiber; nach ihnen werde man
die Pfeffersäcke in den Städten klopfen. Der Dauphin aber
sprach bald nicht mehr von der Sicherung Lothringens gegen
Burgund und vom Schutze sterreichs gegen die Schweizer:
unverhohlen betonte er den Übergang der Schweiz, des Elsasses
und erst recht Lothringens in französische Herrschaft als letzte
Ziele.
Da haben die Schweizer sich und die deutsche Westgrenze
ugleich gerettet. In der furchtbaren Schlacht am Leprosen⸗
hause zum heiligen Jakob an der Birs, unweit Basels, lehrten
sfie die Armagnaken, was deutscher Bauernmut heißt. Von
früh vier Uhr bis abends zum Sonnenuntergang kämpften sie;
bis auf zweihundert Versprengte ward ihr Heer vernichtet. Es
war eine That, die an Größe menschlichen Mutes übertrifft,
was nur immer hellenische Quellen vom Untergang der Drei—
hundert an den Thermopylen berichten. Und glänzend war der
Erfolg. Die Bauern waren besiegt, aber die Armagnaken zogen
uckwärts. Am 24. Oktober 1444 schloß der Dauphin zu
Ensisheim Frieden mit den Eidgenossen und stürzte sich auf das
wehrlose Elsaß.

Denn war der Gedanke großer Heldenthaten in der Schweiz
und damit der von König Friedrich vorbedachte Verlauf des
Krieges für die Franzosen jetzt völlig beseitigt, so galt es nun
um so mehr, Elsaß und Lothringen zu halten. Zu diesem Zweck
blieb der Dauphin am Rhein, und Karl VII. setzte ein zweites
Heer gegen Lothringen in Bewegung.

Im Reich war man ratlos, verzweifelt. Was half es,
daß dem Könige die Gassenbuben nachsangen:

Du solltest wehren Räuberei
Und treiben aus dem Lande:
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
        <pb n="468" />
        450 Dreizehntes Buch. Drittes KNapitel.
So hast du selbst gemacht sie frei:
Schäm' dich der großen Schande!
Die Rettung vor den Franzosen brachte auch diesmal, wie
schon öfter vorher, nicht deuts che Kraft mehr, sondern die Bedrohung
Frankreichs durch Burgund und England. Im Frühjahr 1445
räumten die Armagnaken das Land, gefolgt von den Flüchen
und schließlich noch dezimiert durch hinterhaltige Angriffe der
Bevölkerung. Doch blieb immerhin Epinal bei Frankreich und
mußten Toul und Verdun, unbeschadet ihres Verhältnisses zum
Reich, sich unter den Schutz der französischen Krone stellen
lassen; Metz aber hatte die von ihm kräftig verteidigte Unab⸗
hängigkeit mit Zahlung von über 100000 Gulden an den
französischen und den lothringischen Herrscher zu büßen.

Lebte darauf das ursprüngliche Ziel des Krieges für König
Friedrich, der Kampf mit der Schweiz, wieder auf, so kam der
König auch hier zu keinem Erfolge. Die Osterreicher wurden
am 5. März 1446 bei Ragaz geschlagen, darauf trat ein Zu—
stand schwankender Verhandlungen ein, aus dem Hsterreich mit
fast völligem Verlust seiner Stellung in der schweizerischen
Zochebene hervorging; Zürich schloß sich wiederum und Schaff⸗
hausen zum erstenmale der Eidgenossenschaft an.

All dies waren nun für Burgund nicht ungünstige Ereig—
nisse; namentlich führten sie, nachdem die Absichten der Fran⸗
zosen auf Elsaß und Lothringen deutlich geworden waren, zu
einer für Burgund wünschenswerten Annäherung Herzog
Philipps und König Friedrichs. Immerhin aber lag in ihnen
doch eine Warnung, die Verbindung der niederländischen

und der südlichen burgundischen Herrschaftsgebiete nur im
Falle besonders günstiger Konstellation und vor allem nicht
ohne Festlegung der französischen Macht im Westen ins Werk
zu setzen. Da nun eine solche Lage zunächst nicht vorhanden
war, so wandte Philipp seine Aufmerksamkeit wieder mehr den
Niederlanden zu, um so mehr, als sich dort für ihn gefährliche
Entwicklungen angebahnt hatten.

Am Niederrhein rangen seit dem Ende des 12. Jahr⸗
hunderts, seit der Belehnung der Erzbischöfe von Köln mit
        <pb n="469" />
        Oerfall des deutschen Einflusses nach außen, Rnin im Innern. 451
dem Herzogtum Westfalen!, die weltlichen Territorialgewalten
auf das heftigste gegen die Übermacht des Erzstifts. Der
Kampf ward ursprünglich von Jülich in Verbindung mit der
Stadt Köln geführt; später traten die Grafen von der Mark
in den Vordergrund. Schwerer wurde das gegenseitige Ringen
von dem Augenblick an, da Adolf II. die Mark und das
clevische Gebiet dauernd in seiner Hand zu vereinigen schien
(1398), und da er zudem Schwager ward des Herzogs von
Burgund. Denn diese Machterweiterung des weltlichen Fürsten⸗
tums drohte wiederum übertrumpft zu werden durch eine noch
größere Verbreiterung auch der Machtgrundlage Kölns. Hier saß
seit dem Jahre 1414 Dietrich auf dem Erzstuhl, aus dem Hause
der den Clever Herzögen benachbarten Grafen von Mörs.
Dietrich plante nun eine Vereinigung der geistlichen Lande des
Niederrheins in seiner Hand oder wenigstens im Besitze seiner
Familie, wie sie andere Grafenfamilien an andern Orten, z. B.
die Grafen von Hoya in Niedersachsen, versucht hatten oder
noch versuchen sollten. Und er hatte Erfolg. Er selbst ward
1415 Administrator des Bistums Paderborn, sein Bruder
Heinrich 1424 Bischof von Münster, sein Bruder Walram
1425 wenn auch bestrittener Bischof von Utrecht.

Damit war Cleve⸗-Mark von geistlichem Besitze, der unter
mörsischem Einfluß stand, fast völlig umklammert: schon schien
es ihm unterliegen zu müssen.

Allein bald ergab sich auf seiten des Kölners ein wunder
Punkt, von dem aus eine Beseitigung seines Einflußes nicht
undenkbar schien. Soest, das alte Emporium des westfälischen
Handels, war Kölner Landstadt. Aber längst schon lag es im
Zwist mit dem Landesherrn. Und um 1437 begann dieser
Streit sich zu verschärfen: der ganze Gegensatz republikanischer
und fürstlicher Ansprüche wurde aufgerollt. Die Folge war,
daß die Stadt auf Abfall von Köln sann und sich nach
Anterstützung umsah.

S. Band III S. 149.
2
        <pb n="470" />
        452 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Naturgemäß fielen die Augen der Soester auf Cleve. Und
schon standen hinter Cleve größere Mächte. Erzbischof Dietrich
hatte sich im Streit zwischen dem Basler Konzil und Eugen IV.
auf Seite des Konzils gestellt. Der Herzog von Cleve stand
auf seiten Eugens. Dietrich war wiederholt dem Burgunder
im Westen unbequem gewesen. Adolf von Cleve war der
Schwager Herzog Philipps, der seinerseits ebenfalls dem Papste
Eugen anhing.

Cleve nahm die Bitten Soests freundlich auf: darauf
sagten Adolf von Cleve am 16. Juni und Soest am 25. Juni
1444 dem Kölner Erzbischof Fehde an, und Soest huldigte dem
Clever Herzog als Erbherrn. Und nun erhob sich ein wilder
und verwüstender Krieg um Soest, in den allmählich fast alle
größeren westfälischen Städte sowie die westfälischen Adligen
hineingezogen wurden, ohne daß doch eine Lösung der ver—
worrenen Verhältnisse in Aussicht schien. Auch die Thatsache,
daß Papst Eugen aus seiner Zurückhaltung herausging und
den Erzbischof Dietrich bannte und absetzte, brachte keine
Klärung; wir wissen, daß der Papst die Absetzung vor den
Bedenken der Kurfürsten wieder zurücknehmen mußte.

Da machte schließlich Dietrich einen äußersten Versuch, eine
ihm günstige Wendung herbeizuführen. Mit Sachsen befreundet,
bat er dies um kriegerische Hilfe gegen Soest. In der That
erschien im Sommer 1447 von Sachsen her ein Heer von
etwa 15000 Mann, darunter schrecklich plünderndes cechisches
Gesindel. In der Nacht vom 20. zum 21. Juli wagte es den
Sturm auf die Stadt — erfolglos. Das Heer mußte in voller
Auflösung nach seiner Heimat zurückweichen; Köln hatte nach den
gewaltigsten finanziellen Anstrengungen den Streit verloren,
und es hat sich in den folgenden Schiedsprüchen daran ge⸗
wöhnen müssen, Soest aufzugeben, wenn es auch niemals aus—
drücklich darauf verzichtet hat.

Wichtiger als diese Einzelfrage war die Thatsache, daß
Köln als Großmacht des Niederrheins nunmehr völlig zu

S. oben S. 429 430.
        <pb n="471" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 4538
Boden lag. Den Gewinn hieraus zogen naturgemäß weniger
die kleinen Territorialstaaten des unmittelbaren Stromgebiets,
als vielmehr Burgund: Burgund sah sich jetzt im Norden
keinen auch nur einigermaßen ebenbürtigen Gegner mehr gegen⸗
über. Und alsbald begann Herzog Philipp, sogar unter Ver—⸗
nachlässigung des befreundeten Cleve, diese Lage zu nützen.

Schon die oberdeutschen Händel in der Schweiz, im Elsaß
und in Lothringen hatten ihn König Friedrich näher gebracht;
nach ihrem Abschluß hatte er versucht, vom Könige die Beleh—
nung mit seinen innerhalb der Reichsgrenzen gelegenen Ge—
bieten zu erlangen, d. h. eine Anerkennung seiner revolutio—
nären Staatenbildung zu gewinnen, zu der er Kaiser Sigmund
niemals vermocht hatte. Jetzt nun, im Frühjahr und Sommer
1447, spannte er seinen Ehrgeiz höher. Er mutete König
Friedrich zu, ihn mit seinen Gebieten als einem geschlossenen
Königreich innerhalb der Reichsgrenzen zu belehnen, und er er—
klärte zudem, diesen Gebieten sollten als lehnsrührig die Herzog—
tümer Geldern, Cleve, Jülich, Mark und Mörs, die Grafschaft
Vaudemont, die Herzogtümer Bar und Lothringen angeschlossen
werden: kurz alles, war einst zum Reiche Lothars J., des
Enkels Karls des Großen, gehört habe.

Es war eine ungeheuerliche Forderung, deren Gewährung
—
land und Frankreich rein auf deutsche Kosten geschaffen haben
würde: selbst ein Friedrich III. widerstrebte ihr. Es kam daher
zu keinem völlig genügenden Abschluß der Verhandlungen; doch
ward Philipp zum direkten und indirekten Lehnseid für seine
Besitzungen im Reiche zugelassen und besaß somit seitdem völlig
legitim die Länder seiner unmittelbaren Herrschaft.

Das war das um die Mitte des 185. Jahrhunderts fest—
stehende Ergebnis. Es hat für unsere nationale Entwicklung
Thatsachen von einschneidendster Bedeutung geschaffen. Wenn
im Jahre 1457 die Dauphiné dem Reiche durch Einverleibung
in Frankreich endgültig verloren ging, wo bis dahin die Kaiser,
vor allem auch Sigmund, die Oberhoheit des Imperiums
noch immer betont hatten, so ist das für Friedrich III. nicht
        <pb n="472" />
        151 Dreizehntes Buch. Drittes Lapitel.
rühmlich; die Nation aber konnte dies Avulsum imperii
verschmerzen. Auch die Bourgogne und die Freigrafschaft
Burgund sind, wiewohl zum Reiche gehörig, doch niemals
deutsch gewesen; vom nationalen Standpunkt mochten sie ver⸗
loren gehen.

Wie anders aber die Niederlande! Sie standen durch die
Hanse und den Verkehr auf dem Rheine im engsten Zusammenhang
mit allen Gebieten der süddeutschen, norddeutschen und nuttel
deutschen Kernländer, sie waren der Nationalität nach deutsch, und
ihr kräftiges Bürgertum fühlte auch deutsch bis hin gegen Lille
und Douai, gegen Valenciennes und Namur. Nun ließ sich die
burgundische Gewalt gerade hier, in den Gegenden der großen
vlamischen Städte, nieder. Und das Unglück wollte, daß sie sich
noch dazu gerade in der Zeit des Verfalls der üppigen germanischen
Städtekultur des 14. Jahrhunderts geltend zu machen begann.
So ward es ihr verhältnismäßig leicht, eine volle Herrschaft
zu begründen. Diese konnte freilich keine alte Lehnsmonarchie
mehr sein: denn es gab in diesen Landen neben den Städten
keine größeren Vasallen mehr; fie konnte aber auch nicht schon
eine volle Monarchie absoluter Fürstengewalt werden: dem stand
immerhin noch die Freiheit der Großstädte entgegen. Das Ergebnis
war vielmehr schließlich eine fast einzigartige Herrschaft, die sich am
ehesten mit den italienischen Tyrannenherrschaften des Quattro—
und Cinquecento vergleichen läßt: denn fie beruhte auf der
Unterwerfung der wichtigsten politischen Interessen der großen
Städte unter den Herzog. Errungen ward diese, indem die
Macht der städtischen Schöffen gemindert und die Koalitions—
freiheit der Zünfte und Gilden gebrochen ward; vieles wurde
auch durch die Isolierung der einzelnen Städte voneinander
erreicht.

Es versteht sich, daß solche Maßregeln die alte deutsche
Selbstherrlichkeit der Städte, der Edelsteine des Landes, brechen
mußten. Und sie brachen sie zu Gunsten französischer Kultur
und Verfassung. Denn jene Maßregeln der burgundischen
Fürsten waren französischen nachgebildet: hier hatten die
Könige schon früh Prévots eingesetzt zur Unterdrückung der
        <pb n="473" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 455
städtischen Selbstverwaltung, hatten den Bürgern die Waffen
entzogen, die Steuern erhöht und für sie eine centralistische
Justiz⸗ und Finanzverwaltung errichtet. So zog das Fran—
zosentum ein, um so mehr, als die Herzöge Vollfranzosen waren
und sich stolz fühlten als Prinzen aus dem Hause Valois,
das den Lenden Charlemagnes, auch eines Franzosen, ent—⸗
sprungen sei.

Damit begann denn die schon seit längerer Zeit beein⸗
trächtigte! nationale Vergangenheit des Landes gefährdet und
gefälscht zu werden, ohne daß sich doch jemals Ursprünglichstes
unterdrücken ließ: das Unglück der Zwiesprachigkeit und der
Zwist verschiedenartig begründeter Lebensanschauungen zog ein
in das blühende Land; und noch heute hat es sich von dieser
Zwitterbildung seiner Geschichte nicht wieder erholt. Das Kom—
mende aber sahen schon in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahr⸗
hunderts denkende Köpfe voraus: bereits im Jahre 1416 hat
König Sigmund burgundisch gesinnte Gesandte von Brabant
vorwurfsvoll gefragt: Vultis ita esse Francigenae?s Die
Schuld Friedrichs III. aber ist es, die Niederlande trotz klarer
Sachlage weit über das Maß unvermeidlichen Entgegenkommens
hinaus an Burgund gefesselt zu haben.

III.
So lagen die Dinge an den westlichen Grenzen Deutsch—
lands um die Mitte des 15. Jahrhunderts fast verzweifelt;
und wir haben früher gesehen, daß die Zustände im Südosten
kaum anders charakterisiert werden konntens. Wer daher der
Zukunft des Reiches noch vertrauen wollte, der mußte bei der
Abgelegenheit der norddeutschen Gebiete auf die Kräfte der
mittleren Länder, vornehmlich Süddeutschlands, rechnen.

Aber hier war die Lage um die Mitte des 15. Jahr—

S. oben S. 141.
⁊ Galesloot im Bull. de comm, hist. de Belgique 5, MT.
2 S. oben S. 4.
        <pb n="474" />
        456 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.

— reiehntes Buch. tes Napite.

hunderts nicht minder verworren und wenige Jahrzehnte
darauf fast hoffnungslos.

Die Städte waren aus ihrer Niederlage im Egerer Land⸗
frieden des Jahres 1889 zwar zurückgedrängt, aber nicht völlig
besiegt hervorgegangen. Und auch spätere Ereignisse, wie die
verfehlten Reformversuche König Sigmunds auf bürgerlicher
Grundlage!, hatten sie nicht ganz zu Boden geworfen. Eben
der Charakter der städtischen Einungen, ihr Verzagen bei jeder
Schwierigkeit, ihr Nachgeben bei jedem Angriff, ihr Zaudern
bei jedem Entschluß schützte ebenso sehr vor raschem Untergang
wie er kühnen Aufschwung verhinderte. Darum ging die politische
Bedeutung der Städte neben den Fürsten im Reiche nicht in der
Größe einer ruhmvollen Katastrophe, sondern in langsamem und
unedlem Verfalle unter.

Aber während die Städte furchtsam warteten, stets die
Nachzügler der fürstlichen und königlichen Entschlüsse, hatten
die Fürsten ihre Verwaltung und ihr Land konsolidiert?; schon
nach Sigmunds Tode erschienen sie genügend gefördert, um für
den abwesenden Albrecht II. die Verwaltung des Reichs teilweis
an sich zu reißen, und sie behielten sie der That nach unter
dem schwachen Friedrich.

Das war identisch mit weiterer Verdrängung des städtischen
Einflusses. Die Städte fürchteten schon — und nicht völlig
grundlos —, bei der Erneuerung der Kapitulationen gelegent⸗
lich der Wahlen Albrechts und Friedrichs ihre Privilegien

zu verlieren; im zweiten Jahre Friedrichs thaten sich dann
22 schwäbische Reichsstädte unter Ulm in einem Bunde zum
Schutz ihrer Selbständigkeit zusammen und erneuerten diesen
Vertrag am 22. März 1446 unter weiterem Zutritt von fünf
schwäbischen und vier fränkischen Reichsstädten, worunter
Nürnberg.

Natürlich ward damit der Gegensatz zwischen Städten und
Fürsten wieder mehr verschärft. Aber es war nicht mehr der

S. oben S. 420 f.
2 Val. oben S. 304 ff.
        <pb n="475" />
        Derfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 457
Gegensatz des 14. Jahrhunderts. Es handelte sich nicht mehr
um die reichspolitische Gleichstellung der Städte mit den Fürsten.
Nur noch die Möglichkeit politischen Sonderdaseins der Städte
kam in Frage. Die Territorien waren jetzt in sich befestigt;
nun suchten sie sich über die alten Grenzen hinaus abzurunden
und begannen die Grundlagen einer selbständigen Wirtschafts—
und Verkehrspolitik auszubilden, die dem alten System der
Städte manchen Lebensnerv unterbinden und es schließlich
ersticken mußten. Hiergegen versuchten die Städte anzugehen;
sie führten keinen Kampf mehr um die politische Übermacht,
sondern ums passive Dasein.

Zu vollem Ausbruch kam dieser Kampf in den Jahren 1449
und 1450. Allenthalben lohte er damals verheerend. empor;
den vornehmsten Herd der Gegensätze aber bildete Süddeutsch—
land vom Bodensee bis zum Main; hier wurden Eßlingen,
Rottweil, Ulm, Hall und andere schwäbische Reichsstädte zu
Brennpunkten des fürstlichen Angriffs. Anstoß und Abschluß
der Kämpfe aber ging von Oberfranken aus. Hier standen
sich Nurnberg und Albrecht Achilles von Brandenburg⸗Ansbach
gegenüber, beide gleichsam Typen städtischen Widerstandes und
fürstlicher Lust des Angriffs. Mit allen diplomatischen Ränken
ging Albrecht gegen die Stadt vor, in fortwährenden Plünde—
rungen des Nürnberger Gebietes machte er sein Wort wahr,
daß der Brand den Krieg ziere, wie das Magnißcat die Vesper.
Aber die Nürnberger hielten unter ihrem Bürgermeister Schürstab
tapfer stand, und der größte Kampf des Verwüstungskriegs,
der Streit am Weiher des Nonnenklosters Pillenreut (11. Maärz
1450) fiel zu Gunsten der bürgerlichen Sache aus, wie der
gleichzeitige nordwestdeutsche Kampf um Soest. Und was für
Nürnberg galt, das galt schließlich auch für die übrigen
Reichsstädte Süddeutschlands: wesentlich auf die Defensive
beschränkt, überdauerten sie siegreich die fürstlichen Angriffe.

Aber das besagte keineswegs, daß die ganze Phase dieser
wirren Kämpfe mit Vorteil für das städtische Element abschließen
würde. Es war zu wenig, daß man sich mühsam auf der Höhe
bestehender Macht erhalten hatte; darüber hinaus hat es
        <pb n="476" />
        158 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
auch Nürnberg in dem endgültigen Vergleiche mit Albrecht am
27. April 1453 nicht gebracht. Stillstand hieß hier Rückgang
und Herausforderung neuer fürstlicher Angriffe. Sie blieben
nicht aus, und nun siegten die Fürsten schon an wichtigen
Stellen. Sieht man von Norddeutschland abi, so fiel im Jahre
1458 die Reichsstadt Donauwörth an Ludwig von Bayern⸗
Landshut, Mainz an das Erzstift; in beiden Fällen rührte
sich keine benachbarte Stadt zur Befreiung: das Bewußtsein der
gemeinsamen Interessen schien verloren.

Freilich besagte das noch nicht, daß die politische Rolle
der Städte überhaupt ausgespielt sei. Als die Fürsten in den
achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts, mittlerweile fast völlig
vom Kaiser emanzipiert, von sich aus einen rein bundesstaatlich⸗
nationalen Verband zu bilden suchten, mußten die Städte doch
schließlich als verbindender Kitt des fürstlichen Föderalismus
anerkannt werden; und bei dem nie endenden Streit der Fürsten
unter sich wurden sie wohl gar vorübergehend das Zünglein
an der Wage der Reichspolitik. Indes das waren doch nur
noch politische Konstellationen zweiten Ranges und vorüber—
gehender Art, und sie waren nus möglich nach dem gänzlichen
Siege der Fürsten über das Reichsoberhaupt.

Zunächst traten darum die Fürsten, etwa seit dem Jahre
1458, durchaus in den Vordergrund der centralen Geschichte
des Reiches. Sie hatten sich nunmehr in ihren Landen ge⸗
nügend gekräftigt zur führenden Rolle, und eine Reihe schroffer
Charaktere war in ihren Reihen einem Boden gewaltthätiger
Politik, schnöder Rechtsverkennung und widerlichen Zwists selbst
unter den nächsten Verwandten entsprossen. Den ersten Platz
nahm hier seit seinem Kriege mit Nurnberg Markgraf Albrecht
von Ansbach ein, der Vulpes Germaniae, der Sinnreiche,

mit seinen subtilen Fünden,
die niemand kann ergründen.

Darüber vgl. unten S. 482.
2 Bachmann, Deutsche Reichsgeschichte im Zeitalter Friedrichs III.
it. Max' J. 1 (1884), 10.
        <pb n="477" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 459
Er hatte zwar nur ein kleines Land, aber um so größere
Ansprüche: ein Herzogtum Franken war sein Ideal, und da er
es nur durch Machtausdehung des kaiserlichen Landgerichts, in
dessen Besitze er war, erreichen konnte, so stand er grundsätzlich
auf seiten des Kaisers. Andrerseits brachten ihn seine terri—
torialen Bestrebungen in unmittelbaren Gegensatz zu Bayern.
In Bayern war nach dem Tode Kaiser Ludwigs (1347) infolge
wiederholter Besitzteilungen die Großmachtstellung der Wittels—
bacher zerfallen; Brandenburg, Tirol und die holländischen
Besitzungen waren verloren gegangen. Nun hatte zwar Stephan J.
( 1375) wenigstens das übrig gebliebene altbesessene Land
unter seinen Händen wieder ganz vereint, aber schon unter
seinen Söhnen begannen Uneinigkeit und Teilung von neuem.
Es entstand eine Anzahl von Stämmen und Zweigen, bis mit
dem Jahre 1450 davon nur noch zwei übrig blieben, Bayern⸗
München und Bayern⸗-Landshut. Von ihnen ragte weitaus am
meisten Landshut hervor; denn hier regierte einer der be—
deutendsten Fürsten der Zeit, Ludwig der Reiche, ein tüchtiger
Verwalter und prachtliebender Herr, für alles Große begeistert
und von wissenschaftlicher Anteilnahme; er ist der Stifter der
Universität Ingolstadt (1472). Ludwig war es vor allem, der
den Gegensatz gegen Albrecht Achilles aufnahm. Unmittelbar
neben ihm kam nur noch der Kurfürst von der Pfalz, Friedrich J.
der Siegreiche, in Betracht. Er hatte im Jahre 1449 als Oheim
des jungen Philipp Vormundschaft und Regierung übernommen,
ein schöner Mann und begabter Feldherr, den Wissenschaften
hold, aber streng, rücksichtslos und hochfahrend. Es war ihm
nicht genug, eine vormundschaftliche Regierung von begrenzter
Dauer zu führen; durch die sogenannte Arrogation des Jahres
1451 erklärte er sich mit Zustimmung der Stände zum Kur—
fürsten und nahm Philipp an Kindesstatt an. Philipp, der
Freund des Humanismus, ist ihm dann entsprechend den Be—
stimmungen der Arrogation gefolgt (1476 -1508); auch wurde
diese allmählich von allen Fürsten anerkannt. Der starr legiti—
mistische Kaiser indes blieb fortwährend und bis zuletzt ihr
Gegner. Friedrich befand sich daher in dauerndem Gegensatz
        <pb n="478" />
        460 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
zum Kaiser und deshalb in Feindschaft mit Albrecht Achilles,
in Freundschaft mit Ludwig von Landshut. Mit diesen Gegen—
sätzen erster Ordnung verbanden sich nun eine große Anzahl
weiterer fürstlicher Sympathien und Abneigungen. Der Erz—
bischof Jakob von Trier z. B. hatte von jeher gegen den Kaiser
gestanden, eine verwandte Haltung nahm nach ihm Erzbischof
Dietrich von Mainz ein; beide hielten es darum zugleich mit
Pfalz und Bayern.

All diese Gegensätze aber erhielten nun wieder ihr Ziel
und ihre wechselnden Richtpunkte aus der allgemeinen Reichs—
politik; denn da Kaiser Friedrich sich um das Reich nicht
kümmerte, so ward das Reichsinteresse zum Gegenstand fast
rein fürstlicher Fursorge. Somit hatten die Fürsten zu zeigen,
ob sie trotz der vorhandenen Gegensätze das Heil des Ganzen
zu fördern imstande seien; ob es ihnen möglich sei, eine
Besserung der Reichslage nicht bloß grundsätzlich zu erstreben,
sondern auch ins Leben zu setzen. Die Ereignisse der Jahre etwa
1450 bis 1463 haben über diese Frage entschieden.

Die wichtigsten Probleme der Reichspolitik um 1450 be—
griffen die Kirchenreform, die Türkennot, die Neuordnung der
Verfassung. Von ihnen trat die Kirchenreform nach dem un—
glücklichen Ausgang der konziliaren Zeit einstweilen in den
Hintergrund; über die Türkennot wurde ebenso endlos als er—
folglos diskutiert, ein Reichstag gebar den andern, während
Konstantinopel von den Heiden erobert ward (1458). Aber auch
nur die kräftige Durchführung einer zeitgemäßen Reichsverfassung
würde, wenn gelungen, dem Fürstentum der Mitte des 15. Jahr⸗
hunderts den begründetsten Nachruhm gesichert haben.

Denn die Aufgabe war schwer. Unter Sigmund und
Albrecht waren alle Versuche in dieser Richtung gescheitert.
Waren die Könige bereit und die Fürsten wohlwollend, so
widerstrebten gewiß die Städte, und umgekehrt. Schon die
persönlichen Gegensätze waren schwer zu überbrücken gewesen,
die sozialen niemals. Inzwischen war die Frage, was öffent⸗
liches Recht sei, immer verwickelter geworden; die Verfassung
machte den Eindruck einer wüsten Trümmerstätte, wo im Zwie—
        <pb n="479" />
        Verfall des deuischen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 461
licht des Tages und geheimnisvoller Dämmerung Unkraut und
Giftpflanzen über bemooste Ruinen eines halben Jahrtausends
emporschießen. Es war eine Lage, die energische Machthaber
geradezu herausforderte, im Trüben zu fischen, aus der nur
Schwächlinge und Idealisten unter den Fürsten sich wahrhaft
aufrichtig heraussehnten.

Indes traten die Fürsten trotzdem an die Reform heran;
sie wußten, daß erst die UÜbernahme dieser Aufgabe ihre Hege⸗
monie im Reiche sichern, ja gleichsam legitimieren würde.
Die ersten energischen Anregungen gingen dabei naturgemäß
nicht von den größten fürstlichen Egoisten aus, sondern von
einem jener Kurfürsten, deren Gewalt durch die Bestrebungen
fürstlicher Genossen in Gefahr stand, geschädigt zu werden, vom
Erzbischof Jakob von Trier. Jakob reichte im Jahre 1453
eine Denkschrift über Reichsreform ein. Aber sehr rasch ver—
quickten sich mit seinem Versuch die fürstlichen Gegensätze.
Der Pfälzer Kurfürst nahm sich der Sache mit an; er wünschte
zugleich die Absetzung des ihm feindlichen Kaisers. Und indem
nun diese Frage sich mit der der Reform verknüpfte, lag von
vornherein die Gefahr vor, daß der Kaiser sich hilflos in die
Arme Albrecht Achills werfen werde, statt in einer Stellung
möglichst über den Fürsten zu Gunsten der Reichsreform zu
wirken.

In der That war das der Gang der Ereignisse. Zwar
ward das Trierer Programm auf dem Reichstag zu Wiener
Neustadt, Februar 1455, von fünf Kurfürsten unterstützt. Allein
der Kaiser nahm es nicht an; er näherte sich Albrecht Achilles.
Bald darauf, am 28. Mai 14856, starb der in den fürstlichen
Parteiungen mehr neutrale Jakob von Trier, und an die Spitze
der Reformfreunde trat nunmehr der in seinen Gegensätzen viel
ausgesprochenere Kurfürst von der Pfalz. Es war eine wesent⸗
liche Verschärfung der Lage; schon gruppierten sich die größeren
und kleineren Fürsten nach der pfälzisch-bayerischen und
kaiserlich-ansbachischen Partei; und der offene Kampf zwischen
beiden schien nur noch eine Frage der Zeit. Da ergab sich noch
einmal eine friedliche Wendung als anscheinend möglich —
        <pb n="480" />
        462 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
freilich welcher Art! König Georg Podiebrad von Böhmen
mischte sich im Jahre 1460 besonders energisch in die deutschen
Händel; er trat auf die Seite der Wittelsbacher; er stellte ernst⸗
lich seine Kandidatur zum römischen König auf, derweilen dem
Kaiser nur sein Titel ohne wirkliche Amtsgewalt verbleiben sollte;
ja schon Oktober 1400 sprach er von Friedrich III. als herrn
Fridrichen herzogen zu Osterreich, der sieh nennet Ro-
mischer keiser. Es waren Ansprüche, die den deutschen Ge⸗
schicken eine andere Wendung geben konnten.

Indes ehe sie weiter entwickelt werden konnten, kam es
zwischen den deutschen Fürstenparteien zum Kriege. Am Rhein
und in Oberfranken begegnete man sich feindlich; an beiden
Stellen siegten die Wittelsbacher, doch ohne durchschlagenden
Erfolg; für die Beilegung der oberfränkischen Zwistigkeiten
mußten sie sogar teilweis König Georg von Böhmen als Schieds⸗
richter anerkennen. Waren sie unter diesen Umständen kräftig
genug, die Reichsreform durchzuführen, selbst wenn sie dazu noch
bereit gewesen wären? Der Gedanke der Reichsreform trat zurück,
um so mehr, da der Kaiser ihn nun erst recht verabscheute.

Um so mehr glaubte die öffentliche Meinung seit der
Thronbesteigung Pius' II. (1458 -64) wieder an die Möglich⸗
keit einer Kirchenreform. Pius II., der frühere Enea Silvio,
galt als aufgeklärter Humanist: er würde die Konzessionen ge⸗
währen, welche die Zeit forderte. Wie hatte man sich getäuscht!
Pius kannte und hatte nur erstrebt das Gefühl der Macht;
von ihm aus handelte er. Er wünschte keine Reformen, sondern
jede Erhöhung der steigenden Gewalt des Papstes; in dieser
Gesinnung erließ er am 18. Januar 1460 die Bulle Exccrabilis,
die jede Appellation vom römischen Stuhl an ein allgemeines
Konzil als ketzerisch brandmarkte.

Der Erfolg der Bulle wie verwandter Maßregeln der
Kurie war in Deutschland unerwartet: schon begann sich im
Reiche die religiös-revolutionäre Stimmung anzukuündigen, die
aus getäuschter Langmut heraus schließlich zur Reformation
Luthers geführt hat. Ein Reichstag zu Nürnberg brachte in
der Erneuerung des Kurvereins, in der Drohung mit einem
        <pb n="481" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 463
allgemeinen Konzil, in der Aussicht auf ein organisches Statut
im Sinne der französischen Fanctio pragmatica die Empörung
der Nation zum Ausdruck; fast alle Kurfürsten waren einig;
ein großer Anfang zur Kirchenreform schien gewonnen.

Allein es schien nur so. Auch hier verdarben die fürst⸗
lichen Parteiungen alles. Pius I. rechnete richtig mit ihnen,
als er am 21. August 1461 den Erzbischof Diether von Mainz,
das Haupt der Reformfreunde, bannte und absetzte. Es war
ganz im Sinne der kaiserlich-ansbachischen Partei; da Diether
auf seiten der Wittelsbacher stand, so benutzte sie den Schlag
des Papstes, um den Fürstenkrieg von neuem zu entflammen.
Und diesmal siegte sie am Rhein; Diether ward vertrieben,
der Anhang Adolfs von Nassau, des mainzischen Gegenbischofs,
nahm am 28. Oktober 1462 die Stadt Mainz mit Gewalt und
hielt sie fest bis zum Tode Adolfs (1475). In Oberfranken
aͤber trugen zwar die Wittelsbacher Vorteile davon, allein noch
weniger als früher konnten sie sich der Zwischengriffe Georg
Podiebrads erwehren; seinem Schiedsspruch haben sie sich
schließlich gefügt, zu Prag am 24. August 1463.

Mit diesen Vorgängen hatten sich die Fürsten nicht bloß
wie vorher zur Reichsreform, so jetzt zur Anbahnung der
Kirchenreform unfähig gezeigt; es hatte sich zugleich ergeben,
wo in diesen Jahren der Meister der deutschen Geschicke zu
suchen war. Es war nicht zu viel gesagt, wenn Peter
Eschenloer, der Stadtschreiber von Breslau, vom König von
Böhmen bemerkte: Girsik war itzo diesem Fürsten, morgen jenem
günstig; alle suchten sie Hilfe bei ihm; er konnte sie leisten
Ind wußte wohl, wie fie zuzusagen, sie zu verweigern, die
Fehde anzuzünden, auszulöschen; denn welchem Teile er beilag,
mußte der andere unterliegen 1. Aber freilich: dem gesamten
Reiche eine Reform seinerseits aufzulegen, war auch der
Böhmenkönig nicht imstande; ein Versuch, den er im Jahre
1463 unter starker Bevorzugung seiner Krone wie der
Fürstenhüte der Pfalz, Landshuts und Ansbachs unternahm,
— ——
1Gesch. der Stadt Breslau 1, 1738.
        <pb n="482" />
        464 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel
ist am Widerstande des Kaisers, am geringen Entgegenkommen
der Fürsten, sowie am gegenseitigen Mißtrauen aller ge—
scheitert.

So konnte von allgemeinen Reformen überhaupt nicht
mehr die Rede sein; wer hätte sie in die Hand nehmen, wer
sie durchführen sollen? Der Gedanke trat wohl auf, daß par—⸗
tikulare Reformen im Sinne modern gefaßter, einen vollen
Friedens⸗ und Rechtszustand herbeiführender Landfriedensbünde
segensreich wirken könnten, und daß sie zugleich dem Fürsten,
der sie unternähme, einen bedeutenden Kreis des Einflusses
über sein landesherrliches Gebiet hinaus erschließen könnten.
Es ist ein Gedanke etwa im Sinne der Zollvereinspolitik des
19. Jahrhunderts, nur zunächst allein auf die Herstellung all—
gemeinen Friedens bezogen. Ludwig von Bayern⸗Landshut hat
ihn zuerst gefaßt, aber alsbald wurde er von der kaiserlich—
ansbachischen Partei an der Ausführung verhindert. Darauf
nahm ihn Albrecht Achilles namens des Kaisers auf: da
brachten ihn die Wittelsbacher zum Scheitern.

In diesem Augenblicke nun, wo die Reichsinteressen völlig
zurücktraten und nichts übrig blieb als nackteste Interessenpolitik
der Fürsten, ist der Kaiser noch einmal mit einem persönlichen
Entschluß hervorgetreten; er war eben jetzt in der Lage, sich ein
wenig von dem Elend der österreichischen Zustände im Reiche zu
erholen. Seine Gedanken liefen im Anschluß an die soeben er—
wähnten Ideen auf einen allgemeinen Landfrieden hinaus, aber
nur auf einen solchen im Stile des 14. Jahrhunderts, auf die in
gewissen Grenzen sich bewegende Regelung des alteingebürgerten
Fehdewesens; er wollte gleichsam den losen Verband der Reichs—
einheit des 14. Jahrhunderts wieder aufleben lassen in nun—
mehr völlig altfränkisch gewordenen Formen; das genügte ihm;
daß inzwischen infolge der Verschiebung der städtischen und
fürstlichen Stellung, infolge des Zerfalls des Adels, infolge
der Entwicklung der Landesgewalten der Charakter und Zu—
sammenhang der einzelnen Reichsteile ein gänzlich anderer ge⸗
worden war, und daß eine höhere Kultur stärkere Mittel fried—
lichen Zusammenhaltes aller erforderte, begriff er nicht.
        <pb n="483" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 465
Er brachte seinen Gedanken zunächst in lokaler Begrenzung
namentlich auf Schwaben vor, dann, seit Anfang 1466, er—
streckte er seine Absicht auf ganz Süddeutschland. Noch umfassen—
der suchte er seit Sommer 1467 vorzugehen. Und die Fürsten
hingen ihm an. Sie erkannten alsbald, daß die Bestimmungen
eines kaiserlichen Landfriedens im Sinne des 14. Jahrhunderts
auf ihre Länder kaum noch Anwendung würden finden können.
Diese Bestimmungen suchten vor allem die kleinen Fehden zu
regeln, Brand, Raub, Mord zu verhindern: längst schon sorgte
die Polizei der größeren Territorien des 15. Jahrhunderts
dafür, daß dergleichen innerhalb der einzelnen Landesgrenzen
möglichst ungeschehen blieb. Was dem 185. Jahrhundert hätte
frommen können, das war ein Verbot der großen fürstlichen
Fehden, die Herstellung einer nationalen Gerichtsverfassung mit
Gipfelung in einem kaiserlichen Obergericht, die Begründung
gemeinsamer Finanzen zum Zweck allgemeiner Verteidigung nach
außen, allgemeiner Friedenssicherung im Innern. Auf diesem
Gebiete lagen die Forderungen der Zeit; sie traten dem fürst—
lichen Egoismus nur, soweit er unberechtigt war, entgegen;
sie hätten vom Kaiser erfüllt werden müssen. Wenn der Kaiser
statt dessen auf die Landfriedensbestimmungen früherer Zeit
zurückgriff, so sahen die Fürsten wohl ein, daß diese Politik fast
nur die kleinen Territorien im Reiche und die Städte treffen,
mithin ihren partikularen Bestrebungen mindestens nicht un⸗—
günstig sein werde. Sie stimmten deshalb dem Kaiser zu und
erboten sich im Verlaufe der Reichstage bis zum Jahre 1471
auch zu gelegentlichen kleinen Zugeständnissen ihrerseits, um
die Empfindlichkeit der allein betroffenen kleineren Reichsstände
zu schonen.

Allein da zeigte sich nun, daß dieser Zweck nicht erreicht
ward. Die Städte durchschauten die fürstlichen Absichten, und sie
waren nicht gewillt, sich in den reaktionären Verfassungsrahmen
des Kaisers spannen zu lassen. Sie legten Verwahrung ein,
und sie fühlten sich noch stark genug zu wirksamer Durchführung
eines passiven Widerstands. Sie verweigerten die Zahlung
einer Türkensteuer in der beschlossenen Höhe, sie entzogen sich

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 30
        <pb n="484" />
        166 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
kaiserlichen Aufträgen zur Reichsexekution. Um 1475 war es
klar, daß sie dem Landfriedensgedanken des Kaisers nicht zu
unterzwingen sein würden. So sah der Kaiser von seinem
Programm einer Reichsreform' ab — es ist das erste und
letzte, das er selbständig gehabt hat.

Er mußte das um so mehr, als um diese Zeit in dem
schon unglaublich traurigen Stand der äußeren Reichsangelegen—
heiten weitere Verschlechterungen eintraten.

Wir wissen, daß die Kurie unter Pius II. gegen den utra⸗
quistischen König Georg von Böhmen vorgegangen war, und
daß sich der Kaiser diesem Verfahren angeschlossen hatte!.
Während der damit heraufbeschworenen Kämpfe starb nun
König Georg (am 22. März 1471), brachen die Ungarn ins
Land, kam es zu einem Übergewicht des Königs Mathias, das
den Kaiser schon fast jeder Autorität im Südosten beraubte?.
Fast gleichzeitig ging auch das kaiserliche und habsburgische
Ansehen in der Schweiz verloren. Hier waren die Eidgenossen,
gestützt auf ihre Erfolge in und nach dem Armagnakenkrieg,
gegen die letzten Besitzungen des Hauses Habsburg südlich vom
Bodensee und Oberrhein vorgegangen; 1458 hatten sie Rappers⸗
wyl, 1460 den Thurgau genommen; 1467 ward ihnen Winter⸗
thur verpfändet. Die Folge war, daß sich Sigmund von Tirol,
der habsburgische Beherrscher der vorderösterreichischen Terri⸗
torien, gezwungen sah, diese im April 1469 gegen das Ver⸗
sprechen dauernden Schutzes an Burgund zu verpfänden. Das
hieß die Stellung des Hauses Habsburg im Sübdwesten des
Reiches aufgeben und dem großen westlichen Feinde der be—
stehenden Reichsverhältnisse den Schlüssel zu Hochburgund, zur
Schweiz und Süddeutschland anvertrauen: fast schien es, als
sollten sich einmal im Vorgebirgsgebiete der Alpen Magyaren
und Burgunder die Hände reichen.

Gegenüber diesen Bedrohungen und gegenüber der gleich—
gültigen oder feindlichen Haltung der centralen Reichsgebiete

1S. oben S. 440.
2 S. oben S. 42 f.
        <pb n="485" />
        Verfall des dentschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 467
flüchtete Kaiser Friedrich in die Arme — Burgunds. Schon
mit dem alternden Herzog Philipp hatte er von neuem ver—
handelt, aber erfolglos. Nun aber war dem kühlen und klugen
Herzog am 15. Juni 1467 sein Sohn Karl der Kühne gefolgt,
ein ganz anders gearteter Charakter; im Adlerblick und mit dem
vorgeschobenen Kinn ein Bild der Thatkraft, wie ihn Roger
von der Weyden öfters gemalt hat: wie oft war er schon dem
berechnenden Verstande des Vaters feurig entgegengetreten!
Jetzt war er frei in seinen Entschlüssen, und er erstrebte das
Höchste, die Kaiserkrone.

Da kam ihm das Anlehnungsbedürfnis Friedrichs eben
recht. Allein was forderte der Burgunder als Gegenleistung!
Der Übergang des Imperiums auf ihn, den er beanspruchte,
bedeutete für Friedrich das volle Aufgeben seiner politischen
Anschauungen, mochte auch der jugendliche Maximilian, Friedrichs
Sohn, als Gemahl Marias, des einzigen Kindes Karls, sowie
als römischer König und künftiger Kaiser nach dem Tode Karls
in Aussicht genommen werden; und er bedeutete zugleich eine
tödliche Vergewaltigung des Reichs, da er mit Zustimmung der
verfassungsmäßigen Faktoren desselben schwerlich jemals durchzu—
führen war. Nun mag Friedrich dem letzteren Gesichtspunkt viel⸗
leicht weniger zugänglich gewesen sein. Um so mehr aber gab
ihm der erste zu denken: jede legitimistische Faser seiner Natur regte
sich dagegen. Die Folge war, daß die Verhandlungen zwischen
ihm und Burgund sich langsam dahinschleppten unter gegen—
seitigen unzureichenden Zugeständnissen; endlich glaubte man,
daß nur eine persönliche Zusammenkunft den völligen Ausgleich
ergeben werde. Sie fand zu Trier statt im Herbst 1473. Aber
sie brachte das Gegenteil des Erwarteten; am 25. November fuhr
der Kaiser, dem burgundischen Herzoge gram und mißtrauend,
die Mosel herab, ohne von ihm auch nur Abschied genommen
zu haben. Es bleibt im Dunkel, welche Momente für diesen
Bruch vornehmlich entscheidend gewesen sind, ob der vollendete
Gegensatz der beiden Persönlichkeiten, ob das Zwischen⸗
treten der geängstigten Fürsten des Reichs, ob vielleicht gar
französische Intriguen, ob andere Zwischenfälle: gewiß war,

80*
        <pb n="486" />
        1668 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
daß Friedrich an Stelle der erwarteten Bundesgenossenschaft
Burgunds vielmehr einen neuen furchtbaren Feind eingetauscht
hatte, von dem die ganze westliche Hälfte des Reiches be—
droht ward.

Und schon bereiteten sich noch schwerere Demütigungen im
Südosten, in den österreichischen Landen, vor. Schon seit den
sechziger Jahren stießen gelegentlich türkische Scharen bis in
die Lande des habsburgischen Hauses; jetzt, 1477, erklärte der
nähere Feind, der Ungarnkönig Mathias Corvinus, den Krieg!.
Nach einer kurzen Pause erneuten Friedens nahm er seit dem
Jahre 1479 fast das ganze Land Hsterreich ein; endgültig er—
schien die Eroberung, nachdem es ihm 1483 gelungen war, mit
den Türken einen Waffenstillstand zu schließen. Nun ließ er
sich in Wien nieder, das ihm 1485 huldigte; es schien kein
Zweifel, daß er die Pläne Otokars und Kaiser Karls IV. von
Ungarn und Hsterreich her wieder aufnahm, und nur der Wider—
spruch Venedigs hielt ihn ab, sich auch der adriatischen Länder
zu bemächtigen.

Der Kaiser aber irrte, ein Flüchtling, im Reiche umher;
und das Reich, in der Frage, wie ihm zu Hilfe zu kommen
sei, von Beschluß zu Beschluß fortschwankend, doch ferne jeder
thatkräftigen Abwehr, entrichtete ihm kaum den Zoll des Mit—
leids. Der Untergang des römischen Reiches deutscher Nation
schien besiegelt, die mittelalterliche Auffassung des Kaisertums
überwunden. Neben Deutschland, als dem Träger des Reiches,
erhoben sich ebenbürtig benachbarte Nationen und Staaten; die
Ehrfurcht vor dem geheimnisvollen Zauber alter Überlieferung
aund gottgeweihten Rangs war zerstört, dank der Erbärmlichkeit
der kaiserlichen Person und dem zu Tage tretenden Verwesungs⸗
geruch einer längst zerrütteten Verfassung.
IV.
Der volle Ruin des Reiches im Verlaufe des 18. Jahr⸗
hunderts mußte schließlich auch das Verderben seiner Glieder

2f.
oben S. 44
1W8gl.
        <pb n="487" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Kuin im Innern. 469
nach sich ziehen. Nirgends machte sich diese elementare Wahr—
heit furchtbarer geltend, als im deutschen Nordosten, in jenen
kolonialen Gebieten, deren Bedeutung sich unter dem kräftigen
Aufschwung der Hanse zu einem Einfluß auf den gesamten
europäischen Norden und Nordosten erweitert hatte.

Hier hatte das Jahr 1370 für die Hanse einen Höhepunkt
sondergleichen bedeutet; nach ruhmreichem Kriege hatte sie
mit dem Dänenkönig Waldemar Atterdag einen Frieden ge—
schlossen, der die nordischen Reiche ihrem Machtwort auf
lange zu öffnen schien!. Allein bald darauf erlahmte die
lübisch-hansische Politik. Das Patriziat in den Städten ging
in Wohlleben auf, und von Süden her nahte die Zunftbe—
wegung den kommerziell⸗aristokratischen Gebieten. Im Jahre
1374 durchtobte der Aufruhr Braunschweig; Städte wie Stade,
Hamburg, Anklam folgten, 1884 wurde in Lübeck eine zünft—
lerische Verschwörung eben noch in letzter Stunde entdeckt. Im
Jahre 1408 kam es dann hier zum wirklichen Aufstand; er führte
zu einer etwas demokratischeren Kirchspielsverfassung. Im ganzen
aber siegte in Lübeck wie in anderen Hansestädten der Rat:
Verknöcherung der Geschlechter, dauernd revolutionäre Stimmung
der Gemeinden war die Folge.

Diese Lage kam den nordischen Reichen zu gute. In
Dänemark ward nach dem Tode König Waldemars (1375) der
fünfiährige Olaf von Norwegen zum König gewählt unter
kurzsichtiger Beihilfe seitens der Hansen; die Regierung führte
für ihn seine Mutter Margaretha, die Semiramis des Nordens, an
Klugheit und Energie die echte Tochter Waldemars. Margaretha
gewann die Sympathien der Hanse, dann wandte sie sich gegen
Schweden, das noch der deutsche König Albrecht, ein Sohn
des großen Mecklenburger Herzogs Albrecht, umgeben von zahl—⸗
reichem deutschen Adel, beherrschte. Sie gewann das Land:
nachdem ihr Sohn gestorben, herrschte sie unumschränkt in den
drei nordischen Reichen: die Kalmarer Union des Jahres 1397,
die, nur von Schweden durchbrochen, bis zum Jahr 1524 be⸗

S. oben S. 169 f.
        <pb n="488" />
        170 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
standen hat, war die Krönung ihrer Politik. Es war eine
Wendung, die für die Hanse von tödlichen Folgen hätte sein
müssen, wären nicht die nordischen Reiche durch langsame innere
Umwälzungen auf viele Jahrzehnte hin zur Unthätigkeit nach
außen verdammt gewesen. Erst jetzt setzte sich hier das Lehns⸗
wesen gänzlich durch und erstarkte vollkommen die Macht
des Klerus: es regten sich die Probleme innerer Entwicklung,
deren Lösungsversuch das Deutsche Reich des 10. bis 183. Jahr⸗
hunderts gesprengt hat.

Die innere Fesselung aber, der Hanse und skandina—
vische Union einstweilen unterlagen, kam alsbald den deutschen
Territorialgewalten der Ostsee zu gute. Die Grafen von
Holstein eroberten Schleswig; im Frieden zu Nyborg (1886)
ward es ihr erbliches Lehen; auf ewig schienen die beiden
Herzogtümer verbunden. Den Hauptgewinn aber aus den un—
fertigen Verhältnissen zog der Deutsche Orden.

Die Eroberung Preußens und die Erwerbung Livlands
war durch den Orden im wesentlichen mit der Wende des 13.
und 14. Jahrhunderts zu Ende geführt worden; im Jahre
1309 ward der Sitz des Hochmeisters nach der Marienburg
verlegt!. Von nun ab galt es zunächst nir noch, diesen
Besitz zu erhalten, vornehmlich gegenüber den feindlichen Be—
strebungen Polens; in langen Kämpfen der dreißiger Jahre
des 14. Jahrhunderts, die mit dem Frieden von Kalisch (1843)
abschlossen, ward es erreicht. Aber bald darauf war dem
Orden noch gleichsam gegen seinen Willen ein weiteres Gebiet
zugefallen: die Küstenlandschaften Esthlands von Narwa bis
Reval, bis dahin in dänischem Besitze, flüchteten sich gegenüber dem
Andrang der Schweden von AÄbo und gegenüber dem drohenden
Druck der esthnischen Bauernbevölkerung des Inneren unter
den Schutz des Ordens, und dieser kaufte das Land im Jahre
1346 den Dänen ab. Es war ein Zuwachs, der den Orden
noch viel mehr als bisher zu einer Ostseemacht bestimmte, zu—
mal es ziemlich gleichzeitig gelang, die bisher feindliche Macht

1Val. Band III S. 407.
        <pb n="489" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 471
des rigischen Erzbischofs zu dämpfen und die Stadt Riga nach
dem Vorbild der preußischen Städte dem Gebote des Ordens
zu unterwerfen.

Mit der beginnenden zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
trat darum der Orden in die Zeit seiner höchsten Blüte, wie
sie durch die Regierung des Hochmeisters Winrich von Knip—
rode (1831 -1382), eines Rheinländers aus der Gegend von
Köln, bezeichnet wird. In stolzer Ruhe lebten die Lande des
Ordens dahin; die Kriegslust der Brüder entlud sich nur
noch in wenig gefährlichen Zügen gegen die Litauer in der
Richtung der beiden großen Straßen nach Kowno und Grodno;
und auch hier wurden mit der Schlacht von Rudau noch ein⸗
mal größere Erfolge erreicht. Sie fällt ins Jahr 1870, in die
gleiche Zeit mit dem hansisch-dänischen Frieden von Stralsund:
beide Ereignisse sind die Landmarken gleichsam höchster deutscher
Machtentfaltung im Nord und Nordosten.

Aber nicht nur erobert waren die preußischen Lande; sie
begannen deutsch zu werden. Weit über die bisherigen Grenzen
drang jetzt im Süden und Osten der deutsche Bauer in die
Wildnis des Urwalds; in geurbarten Gegenden erhoben sich
neue Ordensburgen, bald nicht mehr aus Lehm und Letten,
aus Baumstümpfen und Flechtwerk, sondern aus Steinen ge⸗—
baut, alle überragend das Marienburger Hochschloß. Und über
dreißig Städte wurden allein im Hauptlande östlich der Weichsel
von neuem gegründet?; und hochhallige Backsteinkirchen be—
zeichneten bald ihre weithin sichtbare Silhouette. Im Hoch—
schloß aber blühte, ein Vorbild dem Bürgertum, auch die
geistige Bildung empor; der Ordenspriester Nikolaus von Je—
roschin übertrug die Chronik seines Ordensbruders Peter von
Dusburg in deutsche Reimzeilen, und ein Hochmeister selbst,

Luther von Braunschweig, versuchte sich in der zarten Dichtung
der Legende. Stark sproßten so überall die national-deutschen

1 Lohmeyer, Gesch. v. Ost- u. Westpreußen 1, 216. Bis zum Jahre
1410 war die Gesamtzahl der deutschen Städte auf 93, der Dörfer auf
1400 gewachsen; Sattler in Hist. Zeitschr. N. F. 13, 239.
        <pb n="490" />
        472 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Elemente empor aus dem zertrümmerten Untergrund der ein—
heimischen Bevölkerung; und als Herr fühlte sich der Deutsche,
straff und verständig, im eroberten Lande.

Vor allem erwuchs das Bürgertum der bedeutenderen
Städte zu trotziger Macht. Dabei gehörten Kulm, Thorn,
Elbing, Danzig, Königsberg und Braunsberg, die sechs Groß—
städte des Landes, zugleich der Hanse an. Aber auch der
Orden trieb Handel. Schon im Morgenland war das der
Fall gewesen. Jetzt nun, mit der wachsenden Kraft des Staates,
mit dem zu erwartenden Abschluß der kostspieligen Kämpfe an
den binnenländischen Grenzen, mehrten sich die Reineinnahmen
des Ordens von Jahr zu Jahr; und sie bestanden zum größten
Teile in Exportgütern, in Bernstein, Getreide u. a. m., zum
geringeren Teil in Kapitalien (etwa 81/2 Millionen Mark jähr⸗
licher Geldzinsen): in beiden Fällen in Erträgen, die überwiegend
nur in Handelsgeschäften angelegt werden konnten. So mußte der
Orden ein großes Netz eigner Handelsbeziehungen entwickeln,
parallel dem Handel seiner Städte. Es war eine Wendung, die bis
gegen Ende des 14. Jahrhunderts zugleich noch den Städten zu gute
kam; noch erstand kein eigentlicher Wettbewerb zwischen Hoch—
meistern und Bürgern, es kam vielmehr zunächst zu gegenseitiger
Unterstützung. So griffen die Hochmeister energisch durch in
England, wohin der preußische Handel mit seinem Export von
Getreide, Pottasche, Theer und Bogenholz für die englischen
Schützen von Anbeginn vornehmlich zielte: schon im Jahre
1381 haben sie unabhängig von der Hanse die Stellung des
deutschen Kaufmanns in England verteidigt, und 13886, 1398
und 1404 haben sie durch einseitige, rein preußische Handels⸗
sperren gegenüber England die errungenen Vorteile zu wahren
gewußt. Nicht minder aber begünstigte der Orden die Entwid.
lung des preußischen Handels nach Schweden und eröffnete ihm
nach dem Frieden des Jahres 1880 mit Litauen die Straße nach
Kowno, die bald die Erbschaft des alten Verkehrs nach Ruß⸗
land anzutreten begann; früh wurde das im wesentlichen rein
breußische Kontor des gemeinen Kaufmanns zu Kauen der
        <pb n="491" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Jnnern. 473
ZBꝛ Konkurrent des ehrwürdigen Petershofes zu Now—
gorod.
So lagen die Dinge südöstlich der Ostsee, als sich die
nordische Union zu bilden begann. Und während die wendischen
Städte der Hanse, das maßgebende Centrum der städtisch—
politischen Bewegung, der Politik der Königin Margaretha
schweigend zusahen, ließen der Deutschorden und die preußischen
Städte sich nicht abhalten, der drohenden Gefahr einer skandi⸗
navischen Vorherrschaft auf der Ostsee entgegenzutreten. Kräftig
griffen sie ein; Ostern 1898 eroberte der Deutschordensmeister
Wisby und die Insel Gotland und unterdrückte zugleich die See—
räuberei der dänischen und deutschen Adligen, die, in den
nordischen Reichen wie im baltischen Deutschland zur Ruhe
gezwungen, seit mehreren Jahrzehnten eine brutale und ver—
heerende Thatkraft zur See entfaltet hatten.

Damit schien das Übergewicht des Ordens auf der Ostsee
entschieden; sein Gebot galt am ganzen östlichen Gestade und
in seiner Hand befand sich Wisby, der strategische Schlüssel
der damals wichtigsten Handelswege des Meeres. Aber ganz
anders verlief die Entwicklung. Im Jahre 1407 überließ der
Orden Gotland wieder an Schweden, und wenige Jahre darauf
ttand er in Preußen selbst am Anfang des Endes.

Den äußeren Anlaß zum Umschwung bot das Verhältnis
zu Preußen und Litauen, den inneren Grund die Thatsache,
daß die Ordensherrschaft im Lande selbst sich zu zersetzen be—
gann. Hatte die besondere Erscheinung, daß die Landesherrschaft
aus einer Körperschaft bestand, in Preußen anfangs eine besonders
vorurteilsfreie und gerechte Entwicklung des Landes verbürgt, so
zeigte sich schon gegen Schluß des 14. Jahrhunderts, daß diese
Körperschaft, nicht mehr in äußeren Kriegen beschäftigt, zu
verknöchern begann, um so mehr, als sie in ihren Schoß keinerlei
verjüngende Mitglieder des preußischen Landesadels zuließ.
Dazu kam das schwindende Vertrauen zwischen Landesgewalt
und Bürgertum. Hatte man sich anfangs in seinen Handels—
interessen gegenseitig gefördert, so trat an die Stelle bald er—
hitterter Wettbewerb und von seiten des Hochmeisters das
        <pb n="492" />
        174 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
drückend empfundene Bestreben, die großen Städte dem hansischen
Bunde zu entziehen und zu Landstädten herabzudrücken. Und
selbst der Bauer ward unzufrieden; er sah sich zu schwerem
Kriegsdienst verpflichtet, aber dabei ausgeschlossen von jeder
Teilnahme an der heimischen Verwaltung.

In dieser Lage wurden äußere Schwierigkeiten verhängnis⸗
voll. Litauen war noch im 183. Jahrhundert in eine Fülle
kleiner Stammesstaaten zerfallen. Ihnen gegenüber hatten die
fortwährenden Angriffe des Ordens gewirkt, wie die deutschen
Angriffe des 10. und 11. Jahrhunderts auf die rechtselbischen
Slawen: seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts begannen
sie sich zu konsolidieren. In der zweiten Hälfte des 14. Jahr⸗
hunderts herrschte dann als einziger Nachfolger aus der kinder⸗
reichen Familie seines Vaters der Großfürst Jagiello über das
ganze Land. Es war eine ernsthafte Gefahr für den Orden.
Zu drohender Vernichtung stieg sie, seit Jagiello im Jahre 1886
zugleich die polnische Krone empfangen hatte! und im Jahre
1401 die Union Polens und Litauens dauernd bekräftigt war.
Damit war das Deutschordensland auf fast allen Landgrenzen
mit Ausnahme des schmalen Grenzstriches gegen Pommern von
einem einzigen Reiche umfaßt, und gierig blickten die polnischen
Magnaten auf das reiche deutsche Gebiet und den dahinter
erglänzenden Spiegel der Ostsee. Das um so mehr, als inner—
halb Polens jeder Einfluß deutscher Kultur erloschen schien.
Wohin waren die Zeiten gegangen, da der Polenherzog noch
als Vasall die deutschen Reichstage besucht, da Kaiser Friedrich II.
Konrad von Masowien noch als devotus noster bezeichnet hatte!
Zum letztenmale hatte Ludwig der Bayer im Jahre 1888 die
kaiserliche Oberhoheit über Polen betont: seitdem kümmerte sich
das Reich um den äußersten Nordosten nur noch, wenn es seiner,
niemals, wenn er des Reiches bedurfte. Aber auch die spon—
tanen Einflüsse deutschen Wesens hatten in Polen aufgehört.
Der polnische Adel und die polnischen Klöster führten keine
deutschen Bauern mehr ein wie einst in den Abteigebieten von

1S. oben S. 380.
        <pb n="493" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 475
Lenda und Wongrowitz und in den Starosteien von Meseritz,
Kopnitz und Rogasen; und das deutsche Recht, einst der über—
legene Feind alles slawischen Rechtes, ward vereinzelt zwar
noch bis ins 16. Jahrhundert hinein aufgenommen und ver⸗
arbeitet, aber schon um die Mitte des 14. Jahrhunderts war
den Städten verboten worden, ihr Recht vom Magdeburger
Oberhof zu holen, und im 15. Jahrhundert wütete man überall
zegen das besondere deutsche Recht des städtischen Bürgertums.
Nun war freilich die Aufnahme deutschen Wesens bei den
slawischen Völkern niemals besonders tief gewesen: sie haben
sich diesen Einflüssen wie später denen des italienischen
Humanismus und der Renaissance zwar sehr rasch und leicht,
aber immer zugleich nur leichtlebig und vorübergehend geöffnet.
Aber eben die dieser Erscheinung zu Grunde liegende psychologische
Disposition war gefährlich. Von den Nomadenvölkern des
Ostens her fortdauernd bedroht, hatten die Slawen selbst etwas
Unsicheres und Unstetes angenommen, Eigenschaften, die ihnen
auf lange die tiefere Aufnahme der westeuropäischen Kultur
erschwert haben; und nirgends war dies augenscheinlicher der
Fall, als bei dem führenden Slawenvolke des Mittelalters, bei
den Polen.

So mochte der Deutschorden Polen gegenüber auf seiner
Hut sein: mit Recht gab er die Bestrebungen nach der baltischen
Seeherrschaft trotz lockenden Erfolges auf und suchte Anhalt am
deutschen Mutterboden zur Vorbereitung auf schwere Kämpfe.
Nachdem es ihm mißlungen war, die pommerschen Herzöge durch
Geldlehen an sich zu fesseln, kaufte er von den Luxemburgern die
Neumark Brandenburg. Dieser Erwerb stellte die territoriale Ver—
bindung mit dem deutschen Westen trefflich her, schnitt aber freilich
gleichzeitig Polen von der Ostsee ab. So brachte der Schritt,
der Preußen vor Polen retten sollte, schließlich gerade den
Kriegsfall. Nach widerlichem Zank um die Grenzburg Striesen
brach der Streit zwischen Preußen und Polen offen aus; er
führte in der Schlacht von Tannenberg, am 15. Juni 1410,
zur vollen Niederlage des Ordens.

Nun blieb zwar auch jetzt noch das Ordensland ziemlich
        <pb n="494" />
        176 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
in seinen alten Grenzen erhalten, nur Samogitien wurde abge—
trennt. Aber die schwere kriegerische Demütigung hatte im Lande
die längst reifen inneren Gegensätze des herrschaftlichen Druckes
entbunden, der bisher auf ihnen lastete. Unter ihrer Ent—
fesselung mußte es der Orden mit ansehen, daß schon im Jahre
1412 die Neumark an Polen überging: die Verbindung mit
Deutschland war zerrissen. Und im Innern tobte der Kampf der
Parteien weiter. Der Hochmeister Heinrich von Plauen, der der
Gegensätze Herr werden wollte durch Errichtung einer freien
landständischen Verfassung, trat dadurch in unlösbaren Wider—
spruch zu seinem Orden; am 14. Oktober 1418 ward er seines
Amtes entkleidet, ja schließlich wegen geheimen Einverständnisses
mit den Polen gefangen gesetzt.

Es sind Ereignisse trauriger Vorbedeutung für die nächsten
fünfzig Jahre innerer preußischer Wirren. Auf der einen
Seite das Land, immer mehr vom Orden sich lösend, seit 1440
in eigenen Bünden der Städte und des Adels gegen die Landes—
herrschaft geeint; auf der andern Seite der Orden, starr fest—
haltend am alten Grundsatze seiner Herrschaft: beide Teile
aber bereit, sich äußerstenfalls der polnischen Hilfe gegenein—
ander zu bedienen.

Das Ergebnis war die Herrschaft Polens. Im Frieden
von Thorn vom 19. Oktober 1466 trat es zu Tage: an Polen
fielen unmittelbar das Kulmerland und einige andere Gegenden
zstlich der Weichsel, sowie westlich der Weichsel alles Land mit
Einschluß der beiden Werder: Polen hatte das Meer erreicht;
Danzig, damals schon die Haupthandelsstadt der Ostsee, gehörte
von nun ab dem Reiche des weißen Adlers. Das übrig bleibende
Ordensgebiet aber wurde vom Polenreich abhängiger Staat, der
Hochmeister polnischer Reichsfürst. Endgültig auf viele Geschlechter
hin war der deutsche Einfluß in der Osthälfte der Ostsee be—
seitigt, ein großer Teil der Errungenschaften der Kolonisation
des 13. und 14. Jahrhunderts war verloren. Deutschland
schien fast auf die Oderlinie beschränkt; Brandenburg ward
zum nordöstlichen Grenzstaat.

Konnte unter diesen Umständen das hansische Schwergewicht
        <pb n="495" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Knin im Innern. 477
wenigstens in der Westhälfte der Ostsee noch erhalten bleiben?
War überhaupt der alte Bestand des hansischen Bundes mit
seinen livischen, gotischen, preußischen Anteilen noch denkbar?
Die Hanse hatte dem beginnenden Kampfe zwischen dem
Deutschorden und Polen unthätig zugesehen. Er befreite sie
von der drohenden Seeherrschaft des Ordens; zudem war sie
soeben in nordische Kämpfe verwickelt worden. In den nordischen
Reichen war der großen Königin Margaretha ihr Vetter, Erich
der Pommer, gefolgt. Unentrinnbar befangen in den Vor—⸗
urteilen, die seine kleinfürstliche Erziehung in Deutschland ihm
mitgegeben hatte, trachtete er während seiner langen Regierung
kaum nach etwas anderem, als nach der Wiedereroberung
Schleswigs, auf das Margaretha zu Gunsten des Holsteiner
Hauses verzichtet hatte. Es war eine politische Richtung, der
die wendischen Städte entgegentraten, freilich ohne die Hilfe
der livischen und preußischen Städte zu finden. So kam es zu
einem langwierigen Kampfe, der trotz der geringen Beliebtheit
Erichs in den skandinavischen Reichen und trotz des geringen
Verständnisses, das man dort dem spezifisch dänisch-deutschen
Kriege entgegenbrachte, dennoch zu Ungunsten der Hanse endete.
Zwar mußte Erich im Wordingborger Frieden des Jahres 1435
die alten Privilegien der Hanse in allen drei Reichen wieder be—
stätigen; aber die Union blieb erhalten, und dem Könige konnte
nicht verwehrt werden, nach dem Frieden auch weiterhin die
Engländer und Holländer durch den Sund zum Ostseehandel
zuzulassen, wie er das während des Kampfes mit Erfolg zur
Schwächung des hansischen Ostseeverkehrs gethan hatte. Inner—
halb der Hanse aber waren während des Kampfes zum ersten⸗
male die abweichenden Interessen der wendischen, preußischen
und livischen Städte bis zu vollster Uneinigkeit hervorgetreten;
schon im Jahre 1431 konnte man darum in Hansekreisen besorgen,
dat id darto Komen wolde, dat een islich sin egene beste
soken unde proven moste, darmede de erlike bund unser
hense welde geloset unde verstrowet werdens. Unter diesen
v. d. Ropp, Hanserecesse von 1431-1476 1, Ar. 11.
        <pb n="496" />
        1478 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Umständen zeigte sich bald, daß der Kampf mit König Erich
der Hanse thatsächlich die volle Herrschaft zur See gekostet
hatte.

Zunächst begannen Engländer und Holländer immer un—
gestörter einen hansefeindlichen Handel im Osten zu treiben.

Im Gebiete des heutigen Königreichs Holland waren bis
ins vierte Viertel des 14. Jahrhunderts die Städte Gelderns
und des Stiftes Utrecht und vor allem die alten Handelsstädte
der Zuiderzee, Stavoren und Kampen, die führenden Städte
gewesen; sie hatten treu zur Hanse gehalten. Seitdem aber
verschob sich der Höhepunkt der holländischen Entwicklung von
Osten nach Westen; Rotterdam, Amsterdam, die Städte der
heutigen Provinzen Holland und Seeland begannen hervorzutreten'.
Ihr Gebiet erwuchs damit zu einem vollen Gegenstück der
flandrischen Entwicklung; wie die Vlamen, so suchten jetzt auch
die Holländer der Westhälfte des Niederlands frei die See;
sie traten nicht in den Verband der Hanse. Und bald gingen
ihre Fahrten vor allem in die Ostsee; von hier holten sie be—
sonders das unentbehrliche Getreide auf eigenen Schiffen. Das
nordische Königtum unterstützte sie in diesen Unternehmungen,
daheim fanden sie den Schutz ihrer Grafen und bald des mäch—
tigen Herzogs von Burgund, dem sie seit 1428 gehorchten: so
vermochte die Hanse nichts gegen sie; ein hartnäckiger Konkurrent
war auf der Ostsee erstanden.

Schlimmer aber noch war es, daß die Engländer sich am
Ostseegestade festsetzten. In England hatten die Kaufgilden des
12. bis 14. Jahrhunderts für die Haupthandelsstädte den engsten
Monopolismus entwickelt. Die Folge war gewesen, daß der
englische Handel zusammenschrumpfte und auf kleine Orte zurück—
gedrängt ward. Eben diesen Umstand hatten die Hansen des
13. Jahrhunderts benutzt, um in England einen vollkommen
exterritorialen, deutschen Handel übermächtig zu entwickeln.
Allein hiergegen gingen die Engländer nun seit dem 14. Jahr—

Vgl. Band III S. 822 f.
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        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 479
hundert vor. An Stelle der alten lokalen Gilden entwickelten
sie jetzt freiere Handelsgesellschaften vornehmlich für den Verkehr
über See, die Staplers z. B., die Rohwaren nach auswärts
lieferten, und die Merchant adventurers, die den Export von
Webwaren, vornehmlich nach den Niederlanden, betrieben. So
kam es zu einem größeren englischen Seehandel, und alsbald
suchte dieser sich des seit alters lebhaften englischen Verkehrs
mit Preußen zu bemächtigen. Schon im Jahre 1891 war eine
Korporation englischer Kaufleute in Danzig begründet worden;
1398 ward sie auf Drängen der Hanse noch einmal durch den
Hochmeister beseitigt. Als dann aber unter dem Druck der
polnischen Kriege das Handelsinteresse des Ordens zurücktrat,
und als in dem neunjährigen Kampfe der wendischen Städte
gegen König Erich die preußischen Städte neutral blieben, da
versuchten die Engländer nochmals ihr Glück; und im Jahre
1428 ward in Danzig eine neue englische Kaufmannsvereinigung
von dauerndem Bestande begründet.

Während so die westlichen Feinde der Hanse in den bisher
fast ausschließlich dem hansischen Kaufmann vorbehaltenen Ge—
bieten der Ostsee auftauchten, ging gleichzeitig der Einfluß der
hansischen Ostseestädte in der Nordsee immer mehr zurück.
Norwegen allerdings gelang es auch fürderhin noch zu halten.
Weiter südwestlich aber sahen sich die hansischen Schiffe schon
in dem Kriege, den England im Bunde mit Burgund seit dem
Jahre 1415 gegen Frankreich führte, trotz neutraler Flagge von
allen Seiten angegriffen: man wußte wohl, daß das Reich die
deutsche Flagge nicht decken würde.

Schlimmer war es, daß sich in England eine immer
heftigere Bewegung gegen die hansischen Privilegien erhob, denn
diese Bewegung legte in ihrem Verlauf den fundamentalen Gegen—
satz zwischen den Handelsinteressen der rheinischen Hansestädte
und denen der Osterlinge in England dauernd bloß. Waren die
Engländer zur weiteren Erstreckung der Hansevorrechte in ihrem
Lande vielleicht bereit gegen die gleichzeitige freie Zulassung
ihrer Flagge in der Ostsee, so war das eine Bedingung, die den
deutschen Weststädten ebenso behagte, wie sie den Osterlingen,
        <pb n="498" />
        180 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Lübeck an der Spitze, unannehmbar schien: mit Erfolg hatten
die Engländer den Zwist in das feindliche Lager getragen.

Ahnlich gefährlich für die Gesamthanse standen die Dinge
in Flandern. Hier bestrebten sich die Osterlinge mit aller Kraft,
die bisher bestehende, veraltete, aber ihnen günstige Ordnung
des Verkehrs aufrechtzuhalten, während die Weststädte unter
der Führung von Köln, dem flandrischen Verkehr näher stehend
und aufs engste mit dem emporblühenden holländischen Ver—
kehre verquickt, einer andern Ordnung zustrebten. Diese Gegen⸗
sätze, lange Zeit unausgetragen, wuchsen in den sechziger
Jahren des 15. Jahrhunderts so weit, daß Köln als mitoberste
Stadt der Hanse auf dem alten Kontor zu Brügge eigenmächtig
Verbote in seinem Sinne zu erlassen suchte, worauf Lübeck auf
einer Tagfahrt des Jahres 1466 den Hansegliedern anheimgab,
die Kölner in den Ländern des Herzogs von Burgund als
außer der Hanse stehend zu betrachten.

Nun konnte der volle Bruch nicht ausbleiben. Er er—
folgte, für Köln und die Weststädte sehr ungünstig, auf
englischem Gebiete. Im Jahre 1468 waren im Sund englische
Schiffe, angeblich auf hansische Veranlassung, geplündert
worden. Die Folge war, daß König Edward III. alle in
England befindlichen deutschen Kaufleute gefangen setzte und den
deutschen Handel verbot. Hiervon wußten sich aber die Kölner
in Sonderverhandlungen mit dem Könige zu befreien. Es war
ein unbesonnener Schritt, sich gerade in dieser Frage von allen
Hansen zu trennen: Köln stand jetzt isoliert da auch gegenüber
den Weststädten. Lübeck benutzte die Lage sofort, um Köln ver⸗
hansen zu lassen, und bald darauf begann die Hanse, außer Köln
nun nochmals fast völlig einig, den Krieg gegen England. Im
Jahre 1472 lief eine große Flotte gegen das Inselreich aus;
sie hatte reichen Erfolg. Der Friede zu Utrecht vom 18. Fe—
bruar 1474 stellte noch einmal wieder die alten hansischen
Privilegien in England her und eröffnete die Aussicht auf einen
Schadenersatz von 10000 Pfund. Köln mußte sich fügen, im
Jahre 1478 kehrte es in die Hanse zurück.

Gleichwohl kam es zu keinem vollen Wiedererblühen der
        <pb n="499" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 481
alten Einheit. Die merkantilen Gegensätze zwischen den West⸗
städten und den Oststädten blieben nicht bloß, sie vergrößerten
sich, und von einer Herrschaft über die Ostsee, geschweige denn die
Nordsee war trotz des augenblicklichen Erfolges in England nicht
mehr die Rede. Immer weiter drangen Holländer und Engländer
in die Ostsee ein, immer mehr wurde der östliche Überlandverkehr
von den feindlichen Mächten Polen und Litauen abhängig;
und je mehr sich die Handelsbeziehungen der livischen, preußischen
und wendischen Städte, soweit sie den Osten noch beherrschten,
spezialisierten, um so mehr traten sie unter sich in feindlichen
Gegensatz. Die livischen Städte rissen den russischen Handel an
sich; sie allein beanspruchten, neue Ordnungen fur den Petershof
zu Nowgorod zu erlassen. Die preußischen Städte hielten fest am
englischen Handel; Differenzen, deren Austrag diesen zu treffen
drohte, wurden von ihnen gescheut. Zudem wurden sie, schon
in den letzten selbständigen Zeiten des Ordens, immer mehr
Territorialstädte; als dann gar das Ordensland polnisch ward
oder wenigstens polnischer Oberhoheit sich fügte, war für die
Ostseepolitik das polnische Interesse ein wichtiger Faktor. So
standen je länger je mehr die wendischen Städte für sich; die
Hanse schrumpfte auf sie zusammen. Wie hätten nun sie allein
noch der Macht der nordischen Reiche widerstehen sollen? Schon
die Regungen der fürstlichen Gewalten in Deutschland um die
Mitte des 15. Jahrhunderts erfüllten sie mit Schrecken. So
waren sie auf diejenige politische Stellung im Ostseegebiete zurück⸗
gedrängt, die sie etwa um die Wende des 18. und 14. Jahr⸗
hunderts eingenommen hatten; ruhig mußten sie es mit an⸗
sehen, als der Dänenkönig im Jahre 1469 Schleswig-Holstein
an sich riß, und einspruchslos ließen sie es zu, daß sich derselbe
—R—
Frankreich als ihren Schutzherrn aufspielte.

Immerhin aber blieben wenigstens die wendischen Städte
nebst einem Anhang binnenländischer Städte in Niedersachsen
und Westfalen noch auf etwa eine Generation hin meist unter sich
einig. In ihrem engeren Kreise waren sie auch nach 1460 noch
kräftiger Handlungen fähig; mit Erfolg hielten sie namentlich

Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV. 31
        <pb n="500" />
        482 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
die Freiheit der Handelswege durch die deutschen Fürstentümer
aufrecht, obwohl diese sich von Jahr zu Jahr mehr in sich
festigten. Dies Zusammenhalten auf kommerziellem Gebiete
gab ihnen dann auch noch so viel politischen Einfluß, daß es
gelang, auf längere Zeit noch die Hansestädte Westfalens und
Niedersachsens der Umgarnung und Einverleibung durch die
Landesgewalten zu entziehen. So wurden Quedlinburg und
Halberstadt vor den sächsischen Herzögen, Magdeburg vor dem
GErzbischof, Eimbeck und Göttingen vor den Braunschweigern,
vor allem aber Rostock vor den Herzögen von Mecklenburg ge⸗
schützt. Indes seit etwa 1490 trennten sich die Interessen auch
der sächsischen und der wendischen Städte einschließlich etwa
Bremens, Hamburgs und Lüneburgs. Den Angriffen der
Landesherren gegen die Hansestädte Hildesheim, Goslar und
Hannover trat niemand mehr entgegen; Braunschweig mußte
sich 1492 einem welfischen Schutzherrn unterwerfen. Darauf
machte im Jahre 1498 Bremen den Versuch, der gesamten Hanse
auf einem gemeinen Hansetage seinen Erzbischof als Schutz⸗
herrn aufzudrängen: die innere Zerklüftung der Hanse trat
damit nicht minder zu Tage, wie ihre Unterlegenheit gegen⸗
über dem norddeutschen Fürstentum.

So war gegen Ausgang des 15. Jahrhunderts der Rück—
gang der Hanse nach allen Seiten hin besiegelt. Mochte auch
der hansische Handel, entsprechend der zunehmenden Kultur und
Konsumtionsfähigkeit der Ost- und Nordseevölker, seiner abso—
luten Höhe nach vielleicht noch immer wachsen: das politisch⸗
merkantile Übergewicht zu Lande wie die alte Seeherrschaft
waren gebrochen und der Bund selbst von inneren Gegensätzen
beherrscht: in den Jahren 1476 bis 1494 fand nur noch ein
gemeiner Hansetag statt: der volle Verfall war nur noch eine
Frage der Zeit.
V
Das 16. Jahrhundert und noch ein Teil des 17. Jahr⸗
hunderts umfassen die Periode des langsamen Dahinsiechens
der Hanse. Während im Beginn dieser Zeit die süddeutschen
Großkaufleute einen deutschen Welthandel entwickelten, zeigten
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        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 483
sich die gesättigten Handelshäuser des Nordens selbst auf bloß
kommerziellem Wege unfähig zum Fortschritt. Sie verharrten
in den Bahnen des hergebrachten Handels; sie besaßen nicht
die Biegsamkeit, sich den Anforderungen neuer Verkehrswege,
anderer Verkehrsmittel, verwandelter Bedürfnisse anzupassen.
Trotzig standen sie im Auslande auf dem Schein ihrer alten
Rechte; nicht entfernt wußten sie mit den an sich vollkommen
berechtigten wirtschaftlichen Emanzipationsbestrebungen der
Völker des Nordens und Westens zu rechnen.

Diese Haltung, deren Schroffheit durch keinerlei überlegene
Macht daheim mehr gedeckt ward, führte am ehesten in dem
hoch entwickelten Westen zum Verfall des hansischen Handels.
Im Kontor zu Brügge, mitten in dem Welthandelstreiben der
landrischen und Brabanter Gegenden, suchte man den alten
Stapel aufrecht zu erhalten; erst im Jahre 1502 ward er ge—
brochen. Zu spät: längst hatte der Verkehr andere Bahnen
gesucht; seit Generationen schon war Brügge von Antwerpen
—D0 —
Aufschwung mehr, sondern bezeugte nur noch den Rückgang des
hansischen Handels.

In England hatte der Friede zu Utrecht (1474) zwar das
allgemeine Ansehen der Hanse noch einmal hergestellt, wenn⸗
gleich die inneren Zwiste zwischen Köln und den Osterlingen fort—
dauerten. Aber der steigende Selbsthandel Englands forderte
immer gebieterischer die Aufhebung der hansischen Privilegien;
hald ließen sich die Engländer vernehmen: id were beter vor
all dat riike van Engelandt, to versoken de beteriinge
hiirvan miit apenem orloge und stride, wad it ock Kosten
mach, dan to liiden siik sulvon to seen so vortzageliken
vordorven“!. So drängten öffentliche Meinung und Parlament
vorwärts; nur mühsam retteten die Hansen ihre Privilegien
im 16. Jahrhundert. Der Handel selbst aber ging zurück.
Die städtischen Differenzen daheim stellten die Londoner
Faktorei, die alte Gildhalle, wieder, wie einst im 12. und

Schäfer, Hanserecesse von 147741530 2, Nr. 31, 1486
        <pb n="502" />
        184 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
18. Jahrhundert, auf eigene Füße: sie, nicht der große
heimische Bund, führte die Verhandlungen, vertrat den deutschen
Verkehr in England. Es war klar, daß sie weniger gehört
ward. In immer geringerem Grade nahm England auf
Mahnungen und Klagen dieser greisenhaften Rückbildung Rück⸗
sicht, bis die Königin Elisabeth den unvorsichtigen Erlaß eines
kaiserlichen Mandats, wodurch die Niederlassung englischer Kauf⸗
leute in den Hansestädten untersagt ward, entschlossen benutzte,
um die hansischen Privilegien in England aufzuheben. Es war
der Schlußstein auf das Grab der einst so reichen hansischen
Beziehungen zu England.

Und schon längst sah man sich im äußersten Osten nicht minder
bedrängt. Die ersten Zwistigkeiten in Nowgorod entstanden im
Jahre 1468; doch siegte der deutsche Kaufmann noch in ihnen,
da die Nowgoroder bald der Hilfe des Deutschordens gegen
die Moskauer Fürsten bedurften. Allein die Deutschen wußten
die Stadt nicht vor russischer Eroberung zu bewahren; im
Jahre 1478 geriet sie, und mit ihr der Handel des Petershofs,
unter die Gewalt der Großfürsten. Nun folgten Jahre ärgster
Bedrängnis der Deutschen, deren Personen nicht einmal geschont
wurden, und seit 1494 konnte die Faktorei als verloren gelten.
Freilich ist richtig, daß der Handel nach Rußland schon vor
dieser Zeit im wesentlichen Nowgorod verlassen und die Straße
über Dorpat, Reval und Narwa gesucht hatte; aber gleich⸗
wohl hinterläßt die Gleichgültigkeit, mit der die Hanse ihr
altes Emporium fahren ließ, einen peinlichen Eindruck. Die
neuen Handelswege aber gerieten im Laufe des 16. Jahrhunderts
völlig unter die Aufsicht und Obmacht der Schweden; eine
hansische Flotte von etwa 40 Schiffen, die im Jahre 1562 in
den Gewässern der Narwa erschienen war, wurde von den
Schweden einfach weggenommen. Nun verbürgten die Schweden
im Frieden von Stettin (1570) allerdings die freie Fahrt nach
Rußland, versprachen auch Lübeck eine genügende Entschädigung
für die bisherigen Verluste. Indes die Entschädigung ward
nicht gezahlt, und die Fahrt blieb frei nur bis zum Jahre 1572.

So erscheint in der zweiten Hälfte schon des 16. Jahr⸗
        <pb n="503" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 485
hunderts Schweden als Großmacht des baltischen Meeres. In
der That war, was etwa noch von politischer Bedeutung und
merkantilem Übergewicht der Hanse bestand, inzwischen den
nordischen Mächten zum Opfer gefallen.

Die Union der nordischen Reiche seit der Kalmarer Ver⸗
sammlung vom 20. Juli 1897 hatte der Hanse lange Jahre
hindurch wenig geschadet, weil die Selbständigkeit der einzelnen
Reiche innerhalb der Union weiten Spielraum für feindliche
Reibungen ließ, weil in Dänemark und Schweden das Lehns⸗
wesen eines zügellosen Adels emporschoß, und weil die Unions⸗
könige unbedeutende Herrscher waren. So behaupteten die
Deutschen, in ihren Handelsinteressen wenigstens für Skandi⸗
navien fast völlig einig, innerhalb der Städte des Nordens noch
bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts hinein die ent⸗
scheidende Herrschaft; Bergen und Stockholm blieben über—
wiegend deutsch charakterisierte Siedelungen.

Aber diese Lage änderte sich gegen Schluß des 16. Jahr⸗
hunderts. Die Völker des Nordens wurden in ihrer Kultur
etwas selbständiger; die Union der Reiche, schon unter König
Hans (1481 -1518) in wichtigen Punkten aufgefrischt, ward
unter dem begabten und leidenschaftlichen Christian II. enger
geschnürt als je. Und alsbald benutzte der König die geeinte
Macht, um die Niederländer gegen den hansischen Handel aus—
zuspielen; schlimme Zeiten standen dem deutschen Kaufmann
hevor. Da verschob die wahnwitzige Grausamkeit des Königs
noch einmal die Lage. Das Stockholmer Blutbad 'vom No—
bember 1520 trennte Schweden von der Union; im Juni 1528
ward Gustav Wasa zum schwedischen König gewählt.

Es war ein letzter großer Augenblick, den die Hanse noch
einmal zur Wiederherstellung ihrer alten politischen Macht zur
See hätte benutzen können. Lübeck, nun durchaus im Vorder—
grunde der Städte, bald fast Haupt und Rumpf der Hanse
zugleich, ergriff ihn kühn und energisch. Es unterstützte als—
hald Gustav Wasa und stellte sich freundlich zu König Friedrich J.,
dem Nachfolger des aus Dänemark und Norwegen vertriebenen
Christian. So stand es als dritte Macht neben den geteilten
        <pb n="504" />
        186 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
Unionsreichen: die Zukunft mußte ergeben, ob es sich noch ein⸗
mal über sie zu erheben vermochte.
In diesem Moment trat eine eigenartige Wendung ein.
Eine Verfassungsbewegung mit rein demokratischen Zielen war
in den Städten des deutschen Südens und Westens seit dem
weiten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts im
Wachsen?; in den achtziger Jahren hatte sie auch Braunschweig
und Rostock wie andere Städte des Nordens erreicht. Jetzt drang
fie gleichzeitig mit kirchlich reformatorischen Tendenzen in Lübeck
ein und siegte teilweis im Jahre 1529, radikal 15883: in diesem
Jahre ward Jürgen Wullenwever, der protestantische Führer
der Demokratie, Bürgermeister der Stadt. Die Frage trat jetzt
auf, wie das neue Regiment die alten politischen Ziele der
Handelsaristokratie behandeln werde. Und hier ergab sich eine
merkwürdige Verquickung. Reformation und demokratische
Bestrebungen waren auch in den Norden gedrungen; im Gegen⸗
satz zum Königtum hatten sie Fuß gefaßt in den großen
Städten der skandinavischen Länder. Es war fast unvermeidlich,
daß Wullenwever in Verbindung mit diesen der alten Größe
Lübecks, der Vernichtung der selbständigen nordischen Königs⸗
herrschaften zustreben mußte. In der That knüpfte er, nach—
dem der Tod Friedrichs J. von Dänemark am 10. April 1533
eine neue Situation geschaffen hatte, mit den radikalen Bürger⸗
meistern von Kopenhagen und Malinö an; Graf Christoph von
Oldenburg eroberte an der Spitze der von Lübeck angeworbenen
Kriegsknechte im Sommer 18534 fast ganz Dänemark; froh—
lockend erhoben sich die Bauern allenthalben gegen den ver—
haßten Adel: der radikalen, der lübischen Sache erschien der
Sieg gewiß.

Allein inzwischen hatte zuerst der jütische und dann der
fünensche Adel Herzog Christian, Friedrichs J. Sohn, zum König
gewählt; im September schon ward Lübeck von diesem beunruhigt.
Am 11. Juni 1535 wurden dann die Anhänger Lübecks im
offenen Felde bei Assens auf Fünen geschlagen und fünf Tage
Val. Band V, 1 6. 73 f. 111.
        <pb n="505" />
        Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 487
später die städtische Flotte vor Svendborg gänzlich vernichtet;
bald war nur noch Kopenhagen und Malmö im Besitz der
Lübischen; dieses hielt sich bis zum April, jenes bis zum 29. Juli
1536. Daheim aber regten sich jetzt alle konservativen Elemente
gegen den Radikalismus Wullenwevers. Das Reich verlangte
die Wiedereinführung der alten Verfassung in Lübeck; die
Hansestädte schlossen sich ihm an. In Lübeck selbst kam es am
26. August 1585 zur Gegenrevolution: sie gelang; Wullen—
wever fand 1837 zu Wolfenbüttel den Tod durch Henkershand.

Das alles bedeutete natürlich zugleich den Verlust der
lübischen Obgewalt zur See: formell besiegelt ward er in dem
Frieden mit Dänemark vom 14. Februar 1586. Und sofort
ergriffen die nordischen Mächte, allen voran Schweden, den
Gedanken der Seeherrschaft; schon Gustav Wasa hat die
hansischen Privilegien in Schweden aufgehoben. Gegenüber
diesen Vorgängen besagte es wenig, daß noch im Jahre 1554
fünfundsechzig Städte der Hanse angehörten, und daß es noch
im Jahre 1557 zu einer neuen, fast allgemein angenommenen
Bundesakte kam'. Die Hansestädte waren jetzt zum großen
Teil kleine Landstädte, und die Vertragsakte ordnete im Fall
offenen Krieges gegen eine Hansestadt keinerlei andere Hilfe
mehr unzweideutig an, als Verkehrssperren gegen den Angreifer
und Verkehrsvorteile für den Angegriffenen: es war der Schatten
nur noch eines Bundes.

Freilich blieb in den größten Städten der alten Hanse
nuch ferner noch ein gewisser Handel erhalten, und ein alt—
angesammelter Reichtum erging sich bis über die Zeiten des
Dreißigjährigen Krieges hinaus in glänzender äußerer Repräsen—
tation seines Könnens. In Lübeck wurde erst 1570 die schöne Re—
naissancehalle begonnen, die einem Teile des Rathauses nach der
Marktseite vorgelegt ist, und erst 1594 das herrliche Treppen—
haus an der dem Markt abgekehrten Seite des anderen Rathaus—
dlügels gebaut. Ja in Stockholm erlebte Tyska Kyrkan noch
n den Jahren 1636 —1642 einen Umbau, und in dem von

Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation 1, 55
Anm. 1.
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        188 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel.
holländischen Kolonisten im Jahre 1619 begründeten Gotenburg,
jetzt der steigenden Rivalin Stockholms, entstand ebenfalls noch
eine deutsche Kirche.

Indes diese vereinzelten Spuren fortdauernden Lebens
können nicht darüber täuschen, daß der politische Einfluß der
Deutschen in den skandinavischen Ländern verloren war, daß
der merkantile dahinsiechte, und daß auch der geistige Einfluß
zu weichen begann. In Dänemark und Schweden wie in ge⸗
wissen Teilen Norwegens war mit dem 13. Jahrhundert die
nordgermanische Kunst zu Grabe gegangen; an die Stelle war
Einfuhr und Nachahmung deutscher Erzeugnisse getreten. Keine
größere Kirche an der Ostsee hin bis zum fernen Upland, die
nicht deutsche Schnitzaltäre besessen hätte: das Museum zu Stock⸗
holm enthält ganze Säle voller Reliquien dieser Kunst. Und
noch anfangs des 16. Jahrhunderts gingen lübische Schnitz⸗
altäre nach Dänemark, noch um 1320 arbeiteten deutsche
Künstler im Dome zu Lund, und selbst die Schnitzereien des
Schlosses Kronsborg am Sunde (1577 885) sind noch deutschen
Ursprungs.

Während sich aber in der Kleinkunst die deutsche Einfuhr
noch bis ins 17. Jahrhundert erhielt, um erst zur Zeit
Ludwigs XIV. französischem Import zu weichen, war in der
großen Kunst die Niederlage der Reichsdeutschen schon um die
Mitte des 16. Jahrhunderts entschieden: schon das Rathaus
zu Malmö (1548) ist holländischen Stiles. Gegen Schluß des
16. Jahrhunderts aber blühte die dänisch-holländische Renaissance
schon in so herrlichen Bauten empor, wie den Schlössern Rosen⸗
borg (1604) und Frederiksborg (1602 - 1620), und ihnen zur
Seite traten schwedisch-französische Bauten, wie das Riddarhus
zu Stockholm (1648 —70): — von Deutschland war nicht mehr
die Rede.
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Naur, die weltlichen Territorialgewalten
die Ubermacht des Erzstifts. Der
h von Jülich in Verbindung mit der
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hwerer wurde das gegenseitige Ringen
da Adolf II. die Mark und das
in seiner Hand zu vereinigen schien
m Schwager ward des Herzogs von
achterweiterung des weltlichen Fürsten⸗
bertrumpft zu werden durch eine noch
h der Machtgrundlage Kölns. Hier saß
Trich auf dem Erzstuhl, aus dem Hause
n benachbarten Grafen von Mörs.
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ind oder wenigstens im Besitze seiner
rafenfamilien an andern Orten, z. B.
Niedersachsen, versucht hatten oder
ind er hatte Erfolg. Er selbst ward
Bistums Paderborn, sein Bruder
on Münster, sein Bruder Walram
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