Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 25 Forderungen weiter. Und bedeutungsvoll war da für ihre Aussichten, daß sich ihnen die großen Städte seit den achtziger Jahren in Sachen der Reichspolitik immer mehr zu nähern begannen. Von der alten Gleichstellung der Territorien und Städte konnte jetzt freilich in vollem Ernste nicht mehr die Rede sein; es war klar, daß die Fürsten politisch gesiegt hatten. Aber eben diese Lage konnte sie veranlassen, die Städte an zweiter Stelle gelten zu lassen, und die Reichstagsverhandlungen der siebziger Jahre hatten sogar gezeigt, daß man diesen Platz den Städten bei ihrer finanziellen Bedeutung nicht vorenthalten konnte. Zudem ergab die Gründung des schwäbischen Bundes, in dem Städte und Fürsten zugleich vertreten waren, daß ein Zusammenwirken beider Stände zur Sicherung der Herzgebiete des Reiches wohl möglich sei: sollte dies Beispiel nicht auch auf die Verfassung des Gesamtreichs von Wirkung sein? Während dieser Verschiebungen der inneren Lage begann Kurfürst Berthold von Mainz, ein geborener Graf von Henneberg, sich auf viele Jahre zum Führer der Stände in der Richtung auf eine föderalistische Umbildung des Reiches emporzuarbeiten. Er legte im Jahre 1485 auf einem Reichstag zu Frankfurt einen Reformplan vor, der nach der Wahl König Maxens im Jahre 1486, als der Kaiser Mittel zum Kriege gegen die Türken forderte, von neuem eingebracht ward. Dieser Plan gipfelte in den Forderungen einer einheitlichen Münze, eines allgemeinen Landfriedens in modernen Formen, und eines obersten Reichs⸗ gerichts, dessen Rechtssprechung vor allem diesem Landfrieden dienen sollte. Kaiser Friedrich, damals noch Herrscher im Reich, verhielt sich alledem gegenüber ablehnend; sein ausschließliches Ideal blieb ein dürftiger Landfriede in den veralteten Formen des 14. Jahrhunderts. Allein die Fürsten hielten an ihrem Plane fest, und sie suchten gegen den Kaiser die Bundesgenossenschaft der Städte, indem sie eine vom Kaiser begehrte Türkenhilfe unter dem Vorwand versagten, es bedürfe zur endgültigen Beschlußnahme hierüber der Zustimmung der Städte. Die Städte, deren Politiker die Möglichkeit erkannten, bei dieser Gelegenheit neben