Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 27 zu können. Es war eine Politik, die Kaiser Friedrich mit den Worten „liederliche Händel, die keinen Grund noch Bestand auf ihnen tragen“ richtig gekennzeichnet hattei. Zu alledem kam aber die Heirat nicht einmal zustande, vielmehr vermählte sich Anna eben mit Maxens Gegner, König Karl. Diese Wen— dung legte natürlich erst recht den Grund zu einer dauernden Ver— stimmung zwischen dem deutschen und dem französischen Herrscher. Dazu kamen noch wichtige sachliche Differenzen. Während das deutsche Reich in der zweiten Hälfte des Mittelalters, in sich zerfallen, seine italienischen Besitzungen nicht vermocht hatte zu halten, hatte in Frankreich der umgekehrte Gang der innern Entwicklung, die immer stärkere Befestigung der Monarchie im Verlaufe des 15. Jahrhunderts, auch für Italien zu umgekehrten Folgen geführt. Schon seit dem 12. und 13. Jahrhundert waren die französischen Könige immer mehr nach Süden vor— zedrungen; die Albigenserkriege hatten sie in der Westfront des Rhonethals heimisch gemacht. Hier hatte sich zugleich, eben von diesen Jahrhunderten ab, ein alter Austausch des geschicht— lichen Lebens mit Oberitalien immer lebhafter entwickelt. Die vrovengalische Poesie ging nach Italien über; als die Päpste in Avignon residierten, lebte Petrarca an ihrem Hofe. Diese Endosmose der gegenseitigen Kulturen lenkte auch den Blick der französischen Könige nach Italien; bald folgten politische An— sprüche; namentlich auf Mailand war es abgesehen. Je mehr die Krone erstarkte, um so rascher wiederholten sich kühne Versuche, es zu erwerben; und eben die Vermählung Karls VIII. mit Anna von der Bretagne hatte das Königtum von einem letzten heimischen Hindernis des Fortschritts im Süden befreit, wie es in einer feindseligen Haltung der Bretagne bisher jeden Augen⸗ blick hatte eintreten können. Indem aber König Karl die italienische Politik seiner Vorgänger wieder aufnahm, fand er ihr auch im einzelnen schon längst durch französische Verbin— dungen in Italien bis hinauf in die Gebiete der Eidgenossen⸗ schaft dauernd vorgearbeitet. Ulmann, Kaiser Marximilian 1, 11.