Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 35 losgezogen; man soll bis zu dem Gedanken fortgeschritten sein, ihn auch formell noch abzusetzen. Indes klar war schließlich doch nur eins: beide Parteien, König wie Fürsten, hatten in ihrem gegenwärtigen Kampfe den Boden der neuen Verfassung verlassen. Es war eine Lage, die ohne weiteres zum Vorteil des Königtums, als der geschichtlich tiefer begründeten Macht, ausschlagen mußte. Vollendet ward der Umschwung durch die Uneinigkeit der Fürsten. Wieder zeigte sich einmal, welchen Vorteil die Krone schon in der Einheit ihres Trägers besaß gegenüber den zahlreichen im Regiment bertretenen Ständen, die bereits in der Frage der finanziellen Unterhaltung des Regiments Anlaß zu nie endenden Streitig— keiten fanden. Schließlich wurden die Summen zur Besoldung des Regiments nicht mehr aufgebracht; ja auch das Kammer— gericht, die erste Errungenschaft der ständischen Bewegung, ging aus Mangel an finanzieller Sicherung zeitweis auseinander. So sahen die Jahre 1502 und 1503 den vollen Triumph des Königs. Er trat auch äußerlich zu Tage. Neben dem alternden Fürstengeschlecht, dem Träger der föderalistischen Ideen, war jetzt eine jüngere Generation von Fürsten empor— gewachsen, die zu dem etwas älteren und erfahreneren König nicht minder emporsah, als die für den ritterlichen Herrscher begeisterten Massen der Nation. Ihr Einfluß zeigte sich besonders lebhaft in den bayrischen Wirren der Jahre 16030 1505. Nach dem Tode Herzog Georgs des Reichen von Landshut erhob sich nämlich zwischen dem pfälzischen Wittelsbacher Ruprecht und den bayrisch-münchener Wittelsbachern Albrecht und Wolfgang Zwist über das Erbe des Verstorbenen. In diesen Streit suchte Max vermittelnd einzugreifen, indem er zugleich einige Teile des Erbes für das Haus Habsburg beanspruchte. Allein Ruprecht wollte von solcher Vermittlung nichts wissen und setzte sich in die Gewalt des Erbes. Hiergegen ging nun Max entschieden vor, ächtete Ruprecht und wußte mit Hilfe der pfälzischen Rachbarn die Acht kriegerisch zu vollstrecken; überall sah man den Fortschritt der königlichen Waffen, als Ruprecht starb. Darauf riß der König die Schlichtung der Streitigkeiten