Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 37 treten, wenn auch Mar sich gehalten wissen wollte, für den Fall, daß er mit dem Rate des Regiments in wichtigen Dingen nicht übereinstimme, die Fürsten und Kurfürsten zur endgültigen Mitentscheidung anzugehen. Diesem Körper zur Seite sollte dann eine Kriegsgewalt des Reichs unter dem König gebildet werden, an der Spitze ein Reichshauptmann und vier Marschälle. Es waren Vorschläge, die dem Reiche unter weitestem Entgegenkommen an die föderalistische Strömung immer noch den Kern einer künftigen Centralverwaltung gegeben haben würden. Aber eben deshalb fanden sie selbst bei der jetzigen Machtstellung des Königs keinen Anklang. In dem Augenblick, da die Stände ihren föderalistischen Gedanken eines Reichs— regiments ins königliche Interesse umgebogen sahen, ließen sie ihn fallen: ja, sie wollten nun von der Reichsreform uͤberhaupt nichts mehr wissen. Auch den Vorschlag eines neuen gemeinen Pfennigs, den der König gemacht hatte, lehnten sie jetzt ab: sie zogen sich auf den alten Boden der Reichsverfassung zurück, auf den Boden der Matrikularbeiträge und der matrikularen Kriegshilfe. Man bewilligte dem König eine Geldsumme und ein Heer von 4000 Mann, damit er die in diesem Augenblicke gerade bestrittenen Aussichten seines Hauses in Ungarn sichere: mit einem solchen, gleichsam persönlichen Entgegenkommen zlaubte man sich bei dem unsteten Wesen des Königs am wirksamsten allen weiteren Plänen einer monarchischen Reichs— reform entzogen zu haben. In der That traf diese Rechnung zu. Der König hatte nun doch immerhin ein Heer erhalten: und so forderte er auf dem Reichstage zu Konstanz im Jahre 1507 auf der gleichen Grundlage ein neues Heer zur Romfahrt; d. h. er nahm auf der Grundlage der Matrikularverfassung den Kampf für die deutsche Herrschaft in Italien und gegen Frankreich, die Politik der Schlußjahre des 15. Jahrhunderts, wieder auf. Natürlich waren ihm auch diesmal die Stände gegen Sicherung der bis— herigen ständischen Errungenschaften, namentlich des Reichs— kammergerichts, zu Willen. So bahnte sich unter Drangabe veiterer Reformabsichten von beiden Seiten her ein Ausgleich