10 Vierzehntes Buch. Erstes LKapitel. letzte Hafen der habsburgischen Besitzungen, auf dessen Be— herrschung Friedrich III. noch zäh gehalten hatte. Dem Kaiser blieb nichts übrig, als auf eine Reichshilfe, die ein „eilender Reichstag“ gewähren sollte, zu hoffen und inzwischen mit Venedig einen Waffenstillstand zu schließen. Und als sich das Reich ihm, wie vorauszusehen war, versagte, da mußte er erkennen, daß eine Durchführung der italienischen Pläne allein mit der Kraft seiner Hausmacht nicht möglich sein werde: der erste Schritt gegen Italien war mißlungen. In dieser Lage zeigte sich dem Kaiser von anderer Seite her ein freilich nach allem Früheren demütigender Ausweg aus den Schwierigkeiten, in die seine Politik ihn verstrickt hatte. Sein Sohn Philipp von Castilien war am 28. September 1506 zu Burgos vorzeitig gestorben. Damit waren dessen Rechte übergegangen auf seine beiden Söhne, Karl, den nach⸗ maligen Kaiser Karl V., und Ferdinand, den späteren Kaiser Ferdinand J.; und als ihr Vormund hatte Maximilian diese Rechte zunächst zu überwachen. Er hatte in dieser Eigen— schaft die Regierung der Niederlande, des ihm am nächsten liegenden Teils der großen Erbschaft Philipps, mit Ein— willigung der Stände am 22. April 1507 seiner Tochter, der klugen und feingebildeten, politisch überaus begabten Erzherzogin Margarethe übergeben. Dadurch wurden nun die Niederlande zu einem eigenen politischen Centrum in nächster Verbindung mit Kaiser Max. Andererseits aber sah Marga⸗ rethe bald ein, daß sie die Lande nur im Einvernehmen mit dem stets intriguensüchtigen Frankreich in gutem Frieden werde regieren können. Sie drang daher, zunächst von nieder— ländischem Standpunkte aus, zur Verständigung mit demselben Frankreich, mit dem Kaiser Max seit den ersten Anfängen seiner oolitischen Selbständigkeit in dauerndem Gegensatz gelebt hatte. Aber war es jetzt, nach dem italienischen Mißerfolg, nicht auch für Max politisch richtig, sich mit Frankreich zu stellen? Würde nicht ein verständiges Zusammengehen zwischen Ludwig XII. und dem Kaiser erlaubt haben, Italien unter beide Herrscher