30 Vierzehntes Buch. Zweites Rapitel. gerichtete Verordnung alle Darlehensgeschäfte für ausschließlich dem städtischen Leihhause zuständig. Im 16. Jahrhundert war dann der Kredit, trotzdem daß die öffentliche Meinung ihn noch nicht als sittlich zulässig anerkannte, in den Städten ganz allgemein; sogar besondere Kreditanstalten wurden schon für Gruppen vornehmlich kapitalbedürftiger Handwerker begründet. Wie mußten nun all diese Vorgänge die Bedeutung kapital— kräftiger Bürgergeschlechter heben! Ihre wirtschaftliche Kraft verdoppelte sich gleichsam; schon seit dem 15. Jahrhundert waren sie dem Großunternehmen, wie es nicht bloß Kapital, sondern auch Kredit verlangt, gewachsen. Hatte man im 14. Jahrhundert noch gelegentlich ungewiß sein können, ob die hervorragendsten Geschlechter der Stadt mehr Ritter, Land⸗ wirte, Rentner oder Kaufleute seien, so war jetzt kein Zweifel mehr: das kaufmännische Element überwog alles andere. Darum beteiligten sich jetzt die reichen Büurger am Bergbau und an der Ausnutzung von Salinen, an der Begründung hausindu— strieller Thätigkeit mit weitsichtigem Export, endlich an den vollkommen modernen Gewerben der Popierherstellung, des Buchverlags und des Buchdrucks. Daneben aber wurde das alte großkaufmännische Geschäft festgehalten und das Geld— geschäft entwickelt. Eine Mannigfaltigkeit kaufmännischer Be— triebe ergab sich, von der man früher nichts geahnt hatte. Und ihr entsprachen neue geschäftliche Formen. Den über— mächtigen Anforderungen der Großunternehmer war der Einzelne, wie kapitalkräftig immer, doch nicht gewachsen. Das Prinzip der Association des Kapitals trat auf. Im Norden waren Kompagniegeschäfte über „See und Land“ schon länger her— gebracht und nötig gewesen wegen des ungewöhnlichen Risikos der Piratengefahr und der Meeresgewalt; schon früh kommen darum Sechzehntelparte an Schiffen vor, und gern teilte man namentlich die Verantwortung für Schiffsgefäß und Befrach— tung. Jetzt wurde diese Form kapitalistischer Association, bisher noch gern genossenschaftlich gebunden, auf den reinen Boden des Geschäfts gestellt und zugleich verallgemeinert; so entstand die Form der kaufmännischen Kommanditgesellschaft. Eine andere