Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 61 Form kaufmännischer Association entwickelte sich von der Schei— dung des Familien- und des Geschäftsvermögens her. Wie sich in den landesherrlichen Familien des 15. Jahrhunderts die Tendenz des Erstgeburtrechts geltend machte, um einer Zer— splitterung der erworbenen Territorien vorzubeugen, so mußte erst recht jede kaufmännische Familie von dem Drang beherrscht sein, den Zusammenhang des einmal Errungenen über die Person des Erringenden hinaus zu wahren, denn nur in seinem Zusammenhang war das einmal angelegte Kapital wahrhaft wirksam. Hierzu bedurfte es nun nicht der Begründung eines Erstgeburtsrechts mit Ausschluß der übrigen Erben. Das Geschäft trug in sich die Kraft der Erweiterung, und bald waren mehrere Kräfte nötig, es sicher zu leiten. So empfahl sich die im deutschen Rechte für ländliche Verhältnisse von alters her entwickelte Form der Ganerbschaft, des vollen Eintritts aller Erben in den ungeteilten Nachlaß und des Fortbetriebes des alten Ge— schäftes zu gesamter Hand. Indem diese Form gewählt ward und für große Unternehmen Nachahmung fand, auch ohne daß die zusammentretenden Teilhaber Erben und Verwandte gewesen wären, entwickelte sich die offene Handelsgesellschaft; schon in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts ist sie gebräuchlich. In den neuen Handelsgesellschaften wirkte nunmehr das Kapital mächtig ein auf den Fortschritt der materiellen Kultur, um so mehr, als sich neben Kaufleuten anfangs auch Edelleute vom Lande an den neuen Associationen beteiligten. Und die Gewinne, die gemacht wurden, waren außerordentlich; schätzt doch ein erfahrener Beurteiler um das Jahr 1488 den legitimen Gewinn kaufmännischen Kapitals auf jährlich 480 bis 4500/0 bei hundert werbenden Tagen. So begreift es sich, daß jetzt überall große Gesellschaften aufstehen, die „jusammen spannent und treiben groß Kaufmannschatz“. Und bald ging man von einfachen kaufmännischen Geschäften zur Ringbildung über. Kaufherren fuhren schon in den ersten Jahr⸗ zehnten des 15. Jahrhunderts zu den südlichen Importhäfen, etwa gen Venedig. Am fremden Ort kauften sie dann ausländische Waren, Goldbrokate, Sammete, Seiden, Gewürze: Ingwer,