Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 71 ihrer kapitalistischen Umwandlung zu ziehen. Der mittelalter— liche Gedanke, daß sie seit den Zunftunruhen durch ihre wirt— schaftliche und politische Emanzipation auf den Boden der privilegierten Klassen gehoben und demgemäß die Staatsgewalt in ihrem Interesse zu nützen befugt seien, gelangte immer mehr zum bitteren Ausdruck. Die Zünfte entrissen dem Rat die Aufsicht über ihre personale und wirtschaftliche Organisation; sie suchten womöglich kleine Staaten im Staate zu werden. Sie behandelten die Gewerbegerichtsbarkeit als ein Gebiet eigensten und angeborenen Rechtes, sie übten eine willkürliche Gewerbepolizei, die nicht auf Mahnungen und Klagen der Gemeinde hörte. Sie machten als Körperschaften Schulden und erhoben Steuern, sie nahmen fremde Elemente auf, die nicht vom Handwerk waren, wenn sie ihnen nur sonst zu— sagten, sie befreiten sich eigenmächtig vom Kriegsdienst und be— lasteten damit die Gesellen. So wurden sie zu autonomen, übermütigen Verbänden mit Ringbildung und Cliquenwirt-— schaft; und der Rat vermochte dem nicht entgegenzutreten, denn er selbst war aus dem neuen zünftlerischen Patriziat zu— sammengesetzt. Wo anders sollte da eine Hülfe zu finden sein, als bei der Gemeinde? Der Rat und die Ratsverwaltung boten auch sonst Anlaß zu bitteren Klagen. Zwar war die eigentliche Verwaltung von der Zunftbewegung direkt nur wenig berührt worden: nach wie vor wurden die einzelnen städtischen Verwaltungszweige aus den Mitgliedern des Rates in alter Weise besetzt. Aber mittelbar war der Einfluß der neuen, zünftlerischen Ratsverfassung um so größer. Der Rat hatte in den Zunftverfassungen an Zahl seiner Personen meist sehr zugenommen; oft war er bis auf hundert Mitglieder vergrößert worden. So hatte man freilich im Rat Kandidaten genug für die immer weiter greifende Ver— zweigung der Geschäftsstellen: aber wie sollte die Einheit der Verwaltung gewahrt werden? Der Rat der alten Geschlechter— verfassung war vor allem kollegialische Verwaltungsbehörde gewesen, der Rat der Zunftverfassungen war ein kleines Par— lament. Wo lag da die nötige Sicherheit für die einheitliche