Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 78 des Eintritts in die Bürgerschaft und damit Demokratisierung der Gemeinde: vor allem aber wirkliche Souveränetät dieser Gemeinde, und Beibehaltung des Rates nur im Sinne eines Vollstreckungsorgans gemeindlicher Gesetze. Das sind die Punkte, die mehr oder minder deutlich in den Streitigkeiten zwischen Gemeinde, Zünften und Rat her— vortreten, die wir im zweiten und dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts in Lübeck, Wismar, Rostock, Hamburg, Magdeburg, Bautzen, Görlitz, Breslau und vielen böhmischen Städten verfolgen können; sie liegen auch den Auflehnungen derselben Zeit in Erfurt, Bamberg, Achen, Köln, Mainz, Speyer, Straßburg und Konstanz zu Grunde. Erreicht wurde freilich volle Klarheit weder damals, noch in den massenhaften Aufständen, die sich von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Beginn der Reformation hinziehen; nur in wenigen Städten ist es zu einem Ausgleich der entgegenstehenden Forde— rungen gekommen. So vor allem in Straßburg. Hier wurde in der That eine weitgehende Isopolitie der verschiedenen, schon völlig auf dem Boden der Geldwirtschaft stehenden Bevölkerungs⸗ klassen verwirklicht: es entstand ein Rechtsstaat, verwaltet durch eine gut ausgebildete Büreaukratie, gefördert durch eine doppelte Volksvertretung, kontrolliert durch die öffentliche Meinung und oberste, außerhalb der Verwaltung stehende Instanzen, ein Staat, den Erasmus rühmend eine monarchia absque tyran- nide, aristocratia sine factionibus, democratia sine tumultu nennen konnte. In den meisten Städten dagegen blieben die Schwierig— keiten der Lage ungestört und wuchsen. Wuchsen um so mehr, je mehr das Proletariat und die fluktuierende Bevölkerung zu— nahm. Auf dem Reichstag zu Frankfurt im Jahre 1897 waren 500 Briefträger oder Boten mit Büchsen, 600 Pfeifer, Gaukler und sonstige Fahrende, endlich 797 Dirnen zugelaufen; im 15. Jahrhundert hören wir von noch größeren Ziffern der Verlorenen und Unsteten; namentlich Pilger, Bresthafte und Bettler vermehrten sich ins Unendliche. In Hamburg galten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts 200/0 der Ein—