Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 77 freiheitlichen, gar staatlichen Gefühls durch richterliche Verant⸗ wortlichkeit war geschwunden. Wie hätte sich da die kriegerische Bedeutung des Land⸗ volkes erhalten können. Noch immer zwar galt Waffengeschrei und Aufgebot zur Landwehr, aber vom Auszug, von keckem kriegerischem Wagen, von wirklicher Waffenlust war seit spätestens dem 11. Jahrhundert nicht mehr die Rede. Die Bildung der Ritterheere hatte hinweggesehen über die unendlichen militä⸗ rischen Kräfte in den Tiefen der Nation und diese erschöpften sich nun in elender privater Rauflust und in der Blutrache bäuerlicher Geschlechter: kaum daß dem überschäumenden Jugendmut der ländlichen Bevölkerung in den geringen Söldner⸗ heeren der Kaiser und Fürsten seit dem Ende des 12. Jahr— hunderts ein Ausweg zu geordneter Bethätigung gebahnt ward. Gewiß ließ sich die alte Kriegsbereitschaft der Bauern Mann für Mann nicht mehr fordern; nur in Holstein zog wohl der Bauer noch bis ins 12. Jahrhundert reisig zu Feld, und nur an anderen peripherischen Gebieten der deutschen Entwicklung, in Friesland, in der Schweiz, in Tirol, führte er noch die Armbrust und schwang die altnationale Keule. Wohl aber wäre es möglich gewesen, den kleinen Mann zum Bogenschützen auszubilden gleich dem englischen Archer. Aber nur in den Städten ist es hier und da, in Köln, in Straßburg, geschehen; für das platte Land versäumte die Reichsgewalt ihre Pflicht, und die Landesgewalten entwickelten sich erst in der kritischen Zeit und besaßen nicht bereits die volle Macht organisatorischen Eingriffs. So ward die Nation in ihren breitesten und ge⸗ sundesten Schichten wehrlos: ein furchtbares Schicksal: ihm verdanken wir im letzten Grunde das Unglück voller staatlicher Zersplitterung im 16. Jahrhundert und den dreißigjährigen Krieg, ihm die Unmöglichkeit staatlicher Einigung im 18. Jahr— hundert. Die allgemeine Wehrpflicht des 19. Jahrhunderts aber ist zur sichersten Grundlage eines freien nationalen Staates geworden. Im 15. Jahrhundert dagegen war der Bauer vom staat—