78 Vierzehntes Buch. Zweites RKapitel. lichen Recht der Rechtsprechung und von der staatlichen Pflicht der Kriegsbereitschaft geschieden, der Unmöglichkeit anderer noch höherer politischer Anteilnahme nicht zu gedenken. Er war hinabgestoßen in den Pfuhl eines halb tierischen, dumpf dahin— brütenden Lebens; das Dasein in dieser Welt besaß für ihn keine Ideale mehr. Oder hätte er sie etwa in der Beteiligung an dem Ver— fassungsleben seines Dorfes finden sollen? Gewiß galt hier noch die Selbstverwaltung der Markgenossenschaft; im engsten Horizont war dem Bauer gestattet, offen umher zu blicken. Aber die Markverfassung, die freie Tochter einst freier und groß gedachter staatlicher Institutionen, war in ihren glänzendsten Zügen längst der wirtschaftlichen Sorge ums bloße Auskommen erlegen. Anderthalb Jahrtausende fast trennten den Bauer von dem Ausspruch des Tacitus: et supeérest ager. Ein Jahr— tausend war vergangen, seitdem in den alten Marken die Hufe als die genügende Grundlage für den wirtschaftlichen Bestand einer Bauernfamilie ausgelegt worden war. Fünf Jahrhunderte war es her, seitdem jener volle Ausbau des Mutterlandes be— gonnen hatte, der den nachgeborenen Söhnen noch einmal ge— stattet hatte, in der Heimat einen vollhäbigen Sitz zu erwerben!. Vier Generationen etwa waren verflossen, seitdem der deutsche Osten kolonisiert worden war im Auszug aller jener über— schüssigen Kräfte des Mutterlandes, die daheim eine sichere Stätte nicht mehr gefunden hatten. Jetzt gab es für solche Kräfte keinerlei Aussicht mehr. Sie blieben im Lande, sie drückten es. Die alte Hufe als Einheitsgut der bäuerlichen Familie ward jetzt auch in minder bevölkerten Gegenden zum Traum früherer Zeiten. Schon um das Jahr 1100 waren an der Mosel pfleglose Hufen selten geworden, bereits im 12. und 13. Jahrhundert begannen sich hier und anderswo neben den alten Vollbauern Kossaten, Büdner, Häusler als ein Stand ländlicher Kleinleute zu bilden. Und immer mehr verstärkte sich dieser Vgl. Band III S. 51 ff.