Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 79 Stand aus den nachgeborenen Söhnen bäuerlicher Hüfner, und immer mehr wurden die Hufen selbst geteilt; im 15. Jahr— hundert war die Viertelhufe in stark bevölkerten Gegenden schon zum bäuerlichen Normalgut geworden. War da der freie Zug der alten Markverfassung aufrecht zu erhalten? Der Bauer der früheren Zeit hatte keine eigent— liche Nahrungssorge gekannt; in bösen Zeiten, bei Hungersnot und Mißwachs, hatte er hineingegriffen in die noch uner— — Fischfang: sie hatten seinen Rückhalt, seine Lebensversicherung für alle Fälle gebildet. Jetzt schleppte er sich auf der Viertels⸗ hufe seiner Ahnen dahin, knapp, kümmerlich, schlecht und recht. Und die Almende bot ihm in böser Zeit nicht mehr die alte Stütze. Durch die Zersplitterung der Hufen, durch die Ent— wicklung eines kleinen Häuslertums waren der Kostgänger auf ihr gar viel geworden, und keinen hatte lange Zeit hindurch der aristokratische und darum gastfreie Charakter der alten Markver— fassung auszuschließen gestattet. Nun gab es ein Drängen und Schieben auf der gemeinen Nutzung; es bedurfte eingehender Rege— lung des Holzschlags, des Viehtriebs, der Wassernutzung, selbst das Gras auf den Wegrainen ward schon Verordnungen unterworfen. So kam ein kleinlicher Zug je mehr und mehr in die Ver— waltung des gemeinen Eigens, in die Markgenossenschaft selbst. Dahin war die alte Breite des Lebens, nur im Kampf und Zwist, im nimmer vollendeten Ausgleich engster Interessen⸗ gegensätze, selbst engherzig werdend, vermochte man zu bestehen. Und wäre noch dieser Verfall des öffentlichen Charakters ländlichen Lebens, diese Verknöcherung der alten Wirtschafts— verfassung die einzige Sorge des platten Landes gewesen! Ganz anders noch griff die Grundherrschaft nicht bloß in die freie geistige und politische Ausbildung, sondern noch viel mehr in die nackten materiellen und sozialen Grundlagen einer menschenwürdigen bäuerlichen Existenz ein.